Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission:
Wir sind hier absolut bei der Kerndebatte dieser Vorlage, die auch entsprechend komplex ist.
Worum geht es? Es geht eigentlich darum, dass wir 112 Millionen Franken zu verteilen versuchen. Eigentlich wäre es ganz einfach: Wir haben 2008 ein Modell in Kraft gesetzt, das unter gewissen Bedingungen eine Nachschusspflicht vorsieht. Diese müsste jetzt eigentlich eingelöst werden; es
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AB 2011 N 463 / BO 2011 N 463
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geht eben um diese 112 Millionen Franken. Davon würden 81,2 Millionen Franken an den Grundbeitrag für den vertikalen Ressourcenausgleich gehen; das ist der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Kommissionsmehrheit. Vom Rest würden 15,4 Millionen Franken in den geografisch-topografischen Topf und 15,4 Millionen in den soziodemografischen Topf eingeschossen werden. So weit, so einfach und so gut. Aber so einfach ist es eben nicht, wenn man der Debatte zugehört hat.
Wir haben jetzt zwei Anträge auf dem Tisch. Der eine Antrag ist noch relativ einfach zu diskutieren; das ist der Antrag der Minderheit II (Schwander). Herr Schwander ist der Meinung, diese 112 Millionen Franken sollten wir gar nicht verteilen. Wir sollten jetzt keine Erhöhung vornehmen, weil noch gewisse Unsicherheiten da seien. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat es gesagt: Dieser Antrag ist eigentlich nicht NFA-konform; er wird das System zumindest in Schieflage bringen. Er würde nicht den Spielregeln entsprechen, die der Gesetzgeber, wir selber, hier beschlossen haben. Eigentlich müssten wir anders legiferieren, wenn wir ihm zustimmen wollten. Aus der Debatte entnehme ich, dass es für Sie einfach ist, diesen Antrag abzulehnen - das hat die Kommission auch getan -, denn Sie haben alle nur darüber diskutiert, wer viel mehr und wer etwas weniger erhalten solle. Dass wir aber alle nichts erhalten sollen, diese Meinung hat, ausser Herrn Schwander, niemand vertreten.
Ich bitte Sie also im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden -, erstens aus systemischen Gründen und zweitens auch aus finanziellen Gründen, aufgrund der Ausgleichsfairness, den Antrag der Minderheit II (Schwander) abzulehnen.
Zum zweiten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit I (Vischer): Dieser Antrag ist etwas komplizierter. Herr Vischer will eigentlich die 112 Millionen Franken nicht gemäss den Vorgaben verteilen, die wir im NFA festgelegt haben, sondern anders. Er will die 112 Millionen Franken vollumfänglich in den soziodemografischen Topf einschiessen.
Dazu mache ich jetzt eine weitere Zusatzbemerkung; ich muss nochmals auf das Eintreten zurückkommen: Diese Debatte haben wir in der Kommission intensiv geführt. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass die Berechtigung des soziodemografischen Topfes eher bei einem prozentualen Verhältnis von 70/30 als bei 50/50 liegt. Das ist in der Kommission unbestritten. Nur: Diese Thematik war schon bei der Einführung des NFA im Grundsatz bekannt. Sie hat sich erstens nicht wesentlich verändert. Zweitens sind wir an einem Zwischenbericht und haben gesagt: Ab 2015, wenn die Daten besser erhärtet sind, müssen wir diesen Punkt aufgreifen und dann auch korrigieren.
Das ist auch ein bisschen eine Antwort der Kommission an Herrn Stöckli; in der Mehrheit sind wir willens, diesen Auftrag anzunehmen. Natürlich wird dannzumal wiederum die Kommission bzw. das Parlament entscheiden, wie das sein soll. Wie weit die Versprechen und Zusagen, die heute gemacht werden, oder das, was ein Kommissionssprecher sagt, in drei Jahren noch interessiert, kann ich nicht beurteilen. Faktum ist, dass es heute aus Sicht der Mehrheit der Kommission nicht der richtige Zeitpunkt ist.
Ich komme auch hier noch zum systemischen Problem: Der Antrag der Minderheit I (Vischer) greift eben auch in das bisherige System ein und ist eigentlich nicht systemkonform. Wenn er diese Umverteilung vornehmen würde, würde er das Modell, das aufgestellt wurde und sehr gut funktioniert, mathematisch verzerren. Das kann nicht der Sinn dieser Übung sein. Wenn wir dieses Problem angehen wollen, müssen wir eine saubere Lösung, gestützt auf Daten, finden.
Faktisch würde der Antrag der Minderheit Vischer eigentlich bedeuten, dass wir wahrscheinlich das heutige 50/50-Verhältnis ungefähr zu 60/40 ändern würden; aber das ist nicht so genau; eigentlich wären ja 73/27 richtig. Wir würden heute mit der Minderheit Vischer das Falsche umsetzen, wir würden einen halben Schritt machen und gleichzeitig das bestehende Modell gefährden. Das soll aber kein Streit zwischen armen Städten und reichen, bösen Kantonen oder armen, kleinen Kantonen sein. Es geht darum, jetzt nichts zu ändern und 2015 mit mehr Modelldaten eine saubere Umsetzung bei diesen Töpfen vorzunehmen, also dannzumal entsprechend zu entscheiden.
Zum Schluss möchte ich festhalten: Auch wenn wir diesen Antrag gutheissen, gibt es keine Garantie, dass das entsprechende Geld dann in die Kernstädte fliessen würde. Denn gerade in gewissen Kantonen, die davon betroffen sind, ist es wie im Kanton Zürich: Es gibt gewisse Parteien, die hier mehr Geld für den Kanton Zürich abholen wollen, sich dann aber weigern, das Geld innerkantonal an Zürich und Winterthur weiterzugeben. Also auch hier haben Sie keine Garantie, wenn Sie dem Antrag zustimmen, dass Sie das Ziel, das Herr Vischer erreichen will, tatsächlich erreichen.
In diesem Sinne: Bleiben Sie heute bei der Mehrheit. Wir werden diese Thematik 2015, gestützt auf mehr Daten, grundsätzlich angehen; dann kommt die Umsetzung.