Nationalrat - Frühjahrssession 2011 - Vierzehnte Sitzung - 16.03.11-15h00
Conseil national - Session de printemps 2011 - Quatorzième séance - 16.03.11-15h00

10.100
Ressourcen- und
Lastenausgleich
zwischen Bund und Kantonen
2012-2015
Transferts des ressources
et des charges
entre la Confédération et les cantons
2012-2015
Fortsetzung - Suite
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Botschaft des Bundesrates 24.11.10 (BBl 2010 8615)
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Nationalrat/Conseil national 16.03.11 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 16.03.11 (Fortsetzung - Suite)
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Ständerat/Conseil des Etats 14.06.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 15.06.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2011 5633)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2011 5633)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 5635)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 5635)
Text des Erlasses 3 (AS 2011 5637)
Texte de l'acte législatif 3 (RO 2011 5637)

1. Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich
1. Loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges

Art. 3 Abs. 3
Antrag der Minderheit
(Heim, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Müller Geri, Schelbert, Vischer)
... Rechnung. Er legt einen angemessenen Zuschlag auf den Einkommen von natürlichen Personen fest, die nach dem Aufwand besteuert werden.

Antrag Ingold
Der Bundesrat legt einen kaufkraftbereinigten Abzug (Freibetrag) von Einkommen fest. Er ...
Schriftliche Begründung
Im Bundesfinanzausgleich werden die erheblichen Kaufkraftunterschiede, welche zwischen den Kantonen der Schweiz bestehen, nicht berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass der Ressourcenindex der Kantone über- oder unterschätzt wird. Um eine korrekte Anwendung des Ausgleichs zu gewährleisten, sollen die Einkommen nicht einheitlich, sondern kaufkraftbereinigt festgelegt werden.

Art. 3 al. 3
Proposition de la minorité
(Heim, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Müller Geri, Schelbert, Vischer)
... certaines entreprises. Il fixe un supplément approprié sur le revenu des personnes physiques qui sont imposées d'après la dépense.

Proposition Ingold
Le Conseil fédéral fixe une franchise, adaptée au pouvoir d'achat, déductible du revenu. En ce qui concerne la fortune, il ...

Heim Bea (S, SO): In Artikel 3 geht es um die Berechnung der Ressourcenpotenziale der fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen der einzelnen Kantone. Es obliegt den Kantonen zu bestimmen, ob oder wie stark diese Potenziale ausgeschöpft werden. Die Vorgabe der Regeln für die Berechnung der Potenziale hingegen ist Sache dieses Gesetzes. Dieses Ressourcenpotenzial soll laut Gesetz auf folgenden Grundlagen berechnet werden: aufgrund der steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen, aufgrund der Vermögen der natürlichen Personen und aufgrund der steuerbaren Gewinne der juristischen Personen. Zudem soll ein einheitlicher Freibetrag von den Einkommen gelten, den der Bundesrat festlegt.
Die SP-Fraktion schlägt Ihnen nun vor, dass der Bundesrat zudem einen einheitlichen Zuschlag bei der Berechnung der Pauschalbesteuerung festlegen soll. Damit soll berücksichtigt werden, dass die Pauschalbesteuerung in jedem Fall eine reduzierte Ausschöpfung des möglichen Steuersubstrats bedeutet. Die SP will mit diesem Zuschlag das Privileg der Pauschalbesteuerung besteuern. Welches sind die Gründe für unseren Minderheitsantrag?
1. Die Statistik zeigt, dass die Zahl der Pauschalbesteuerten in unserem Land stetig ansteigt.
2. Die Bandbreite der Pauschalsteuererträge ist enorm weit. Sie bewegt sich zum Teil auf einem Tiefstniveau von 10 000 Franken pro Jahr, dies, obwohl ja ausschliesslich begüterte Personen das Privileg der Pauschalbesteuerung erhalten.
3. Selbst nach Auffassung der Finanzdirektorenkonferenz gilt es, Regeln zu schaffen, die verschärft sind und die eine interkantonale Annäherung ermöglichen. Für die direkte Bundessteuer soll laut Finanzdirektorenkonferenz die Eintrittslimite für reiche Ausländer auf 400 000 Franken erhöht werden, und es soll auch auf kantonaler Ebene eine solche Limite geben. Auf die genaue Höhe dieser kantonalen Mindestlimite, die gelten soll, damit man in die Pauschalbesteuerung kommt, haben sich die Finanzdirektoren allerdings nicht geeinigt, mit anderen Worten: Sie sind auf halbem Weg stehengeblieben.
Die SP-Fraktion schlägt dem Rat deshalb vor, dass der Bundesrat nicht nur der reduzierten Besteuerung der steuerlich privilegierten Gesellschaften Rechnung trägt, sondern auch der Besteuerung der ebenfalls privilegierten Pauschalbesteuerten. Der Bundesrat soll auf den Einkommen von natürlichen Personen, die nach Aufwand besteuert werden, einen angemessenen Zuschlag festlegen. Damit will die SP-Fraktion für die Steuererträge aus der Pauschalbesteuerung eine minimale Annäherung der Mindestlimite erreichen. Eine einfache Sache: einfach zu berechnen und ein Schritt, wenn auch ein bescheidener, aber ein Schritt hin zu etwas mehr Gerechtigkeit im Finanzausgleich in Sachen Pauschalbesteuerung.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen.

Schelbert Louis (G, LU): In Artikel 3 geht es um die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen der Kantone. Der Antrag der Minderheit Heim stellt infrage, dass im Bereich der pauschalbesteuerten Einkommen mit den heute gesetzlich festgelegten Regeln tatsächlich die vorhandenen Ressourcen in die Berechnungen einfliessen. Der Antrag verlangt deshalb einen Zuschlag auf denjenigen Einkommen, die gemäss Jargon der Gesetzessprache "nach dem Aufwand besteuert werden". Der Antrag zielt also auf die Verbesserung der Bemessungsgrundlagen des NFA und nicht auf eine Umverteilung der vorhandenen Mittel zwischen Töpfen und Kantonen.
Wie ist die Situation heute? Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heute geltenden Berechnungen für die Pauschalbesteuerung zu tief sind. Deshalb hat er einen Entwurf für eine Erhöhung in die Vernehmlassung gegeben. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass auch wir diese Ansätze nicht für angemessen, sondern für zu tief halten.
Wie dem auch sei: Gehen wir heute von dem aus, was der Bundesrat für richtig erachtet. Ohne den Antrag der Minderheit Heim ist der Bundesrat gehalten, die geltenden, auch in seinen Augen zu tiefen Ansätze der Pauschalbesteuerung für die Berechnung des Ressourcenpotenzials der Kantone beizuziehen. Mit dem Antrag wird der Bundesrat verpflichtet, einen angemessenen Zuschlag darauf zu erheben. Das

AB 2011 N 449 / BO 2011 N 449
halten wir Grünen für gerechtfertigt, umso mehr, als der Bundesrat selbst ja auch findet, die aktuellen Ansätze seien nach oben zu korrigieren.
Was heisst "angemessen"? Darüber lässt sich streiten. Im Minimum sollte der Bundesrat darunter verstehen, dass die von ihm für richtig gehaltenen Ansätze zum Tragen kommen. Das aber ist nur möglich, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Heim zustimmen. Es liegt nahe, dass die Kantone, die die Pauschalbesteuerung extensiver als andere anwenden, an diesem Antrag keine Freude haben. Das kann aber nicht der Massstab sein. Richtig ist, wenn das vorhandene Potenzial möglichst objektiv eingeschätzt wird. Dazu gehört, dass auf die geltende Höhe der Aufwandbesteuerung ein Zuschlag erhoben wird.
Wir bitten Sie, dem Minderheitsantrag Heim zuzustimmen.

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, welche hier schon im Raum sind: Etwas vorweg - der Ressourcen- und Lastenausgleich, und damit die Vorlage 1, ist nicht das richtige Gefäss, um über Pauschalbesteuerungen zu diskutieren. Diese Diskussion wird von den Gegnern dieser Besteuerungsart an einem anderen Ort geführt werden müssen - wenn denn überhaupt -, dann können wir die Diskussion über unsere Differenzen führen.
Ich möchte hier schon betonen, dass die Pauschalbesteuerung keineswegs verwerflich ist, sondern dass sie gesetzeskonform ist, auch wenn immer wieder versucht wird, dies anders darzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Bemessungsgrundlagen für die Aufwandbesteuerung. Wenn heute in diesem Gesetz ein "angemessener Zuschlag" auf den Einkommen von natürlichen Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, festgelegt werden soll, ist dies also schon rein formal falsch. Das Kriterium der Angemessenheit ist unscharf und willkürlich und wäre auch praktisch gar nicht umsetzbar. In das Ressourcenpotenzial kann ohnehin nur das eingerechnet werden, was in einem Kanton überhaupt an Wertschöpfung ausschöpfbar ist. Einmal mehr ist dies also ein Eingriff in die Autonomie und die Steuerhoheit der Kantone. Ich habe schon ein bisschen den Verdacht, dass hier einmal mehr die Neiddebatte aufgewärmt wird, die wir in Bezug auf Steuerwettbewerb und auf Steuergerechtigkeit schon geführt haben.
Ich bitte Sie, im Sinne der CVP/EVP/glp-Fraktion den Minderheitsantrag und auch den Einzelantrag Ingold abzulehnen.

Abate Fabio (RL, TI): Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Mit diesem Antrag möchte unsere Kollegin Heim das nicht ausgeschöpfte Steuerpotenzial der pauschalbesteuerten Subjekte mehr - sie sagt "besser", aber ich betone: mehr - berücksichtigen. Ziel wäre, die Geberkantone zu belasten. Aber die Natur der Pauschalbesteuerung lässt sich nicht mit dem Ziel des Antrages vereinbaren. Es ist objektiv unmöglich, die Einkommen und Vermögen der Ausländer zu erfassen, die hier in der Schweiz leben. Heute sind die Kantone frei, den Mindestrahmen zu beschliessen. Sie sind klar auch frei, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Der Bund hat eine Obergrenze vorgeschlagen, und die Kantone werden sich dazu äussern.
Die Pauschalbesteuerung ist in einer Umwandlungsphase. Wichtige Änderungen sind nicht auszuschliessen. Deswegen ist es falsch, dies in diesem Artikel des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich koordinieren zu wollen. Der Versuch, diese Beträge angemessen in die ausschöpfbaren Ressourcen einzurechnen, entspricht einer mittelbaren Steuerung der Fiskalpolitik der einzelnen Kantone. Deren Souveränität ist aber klar zu gewährleisten.
Dann frage ich mich auch, was denn "angemessener Zuschlag" bedeutet, zumal die Freiheit, diese Angemessenheit zu bestimmen, zu unerwünschten Ungleichheiten führen würde.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Für die SP-Fraktion möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit Heim anzunehmen. Wir wünschten auch, dass das Thema in diesem Gesetz gar nicht mehr erwähnt werden müsste. Sie kennen die Grundhaltung der SP zur Pauschalbesteuerung: Sie gehört aufgehoben, wie im Kanton Zürich nach dem Volksentscheid vom 8. Februar 2008. Es stehen in mehreren Kantonen Abstimmungen darüber an.
Wieso ist dieser Zuschlag auf den Einkommen von Pauschalbesteuerten, wie ihn die Minderheit Heim beantragt, im Interesse der Steuergerechtigkeit absolut richtig? Weil es sich bei den Pauschalbesteuerten heute nicht mehr nur um Menschen handelt wie ganz früher einmal Monsieur Charlie Chaplin, der als pensionierter Kulturschaffender - vielleicht sogar ohne grosse Rente - ins schöne Lavaux zog und sich dort niederliess. Pauschalbesteuerte sind heute vielmehr Multimilliardäre, Menschen wie Herr Vekselberg, für die das Kapital arbeitet und die sich hier mittels dieser Pauschalbesteuerung in einem riesigen Steuerschlupfloch verstecken.
Für uns ist dieser Zuschlag wichtig. Wenn ich die Protokolle der Spezialkommission NFA III zur Gesetzesdebatte der Jahre 2006/07 anschaue, sehe ich, dass von der Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz schon damals die Aussage gemacht wurde, dass die Erträge aus den Aufwandsteuern - so, wie sie in die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuern einflossen - etwa vier- bis fünfmal tiefer lagen als das Ressourcenpotenzial, das sie repräsentierten.
Es ist also ganz klar: Es muss hier ein Zuschlag erfolgen. Die Pauschalbesteuerung ist steuerpolitisch falsch, sie verletzt die vertikale Steuergerechtigkeit. Unter Umständen bezahlt nämlich ein Multimillionär oder gar Multimilliardär gleich viel Einkommenssteuer wie die Absolventen einer Fachhochschule mit Lohnausweis. Die Pauschalbesteuerung ist sehr ungerecht und verletzt auch die horizontale Steuergerechtigkeit, weil ausländische Multimillionäre oder Multimilliardäre viel, viel weniger Steuern bezahlen als inländische Multimillionäre oder Multimilliardäre mit genau demselben Einkommen.
Dieser Zuschlag muss sein. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit zwischen den Kantonen. Die Verhältnisse in den Kantonen sind sehr ungleich; die einen praktizieren diese Pauschalbesteuerung, andere tun dies nicht oder in einem ganz unterschiedlichen Ausmass. Es ist auch die Frage der horizontalen Gerechtigkeit zwischen der Erhebung des Ressourcenpotenzials der verschiedenen Kantone.
Das sind aus Sicht der SP-Fraktion die wesentlichen Gründe, die für die Annahme des Minderheitsantrages Heim sprechen.
Der Antrag Ingold - wenn ich mich für die Fraktion auch noch gerade dazu äussern darf - lag uns nicht vor; er konnte also nicht diskutiert werden. Er ist auch in der Kommission nicht diskutiert worden. Ich überlasse es unseren Fraktionsmitgliedern, wie sie abstimmen wollen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Was ist das System des NFA, bzw. was ist hier vorgesehen? Es wird angerechnet, was ausschöpfbar ist, und zwar das, was nach der direkten Bundessteuer ausgeschöpft werden kann - und nicht das, was an Steuereinnahmen der betreffenden Bereiche ausgeschöpft wird. Das zeigt sich gerade bei den Kantonen, die niedrige Steuern haben und trotzdem die möglichen Steuerbezüge angerechnet erhalten. Dasselbe gilt jetzt hier auch bei der Pauschalbesteuerung.
Wenn Sie den Minderheitsantrag annähmen, würden Sie damit dem Grundgedanken des Ressourcenpotenzials widersprechen, bei dem es um die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung geht und nicht um die steuerlich ausgeschöpfte Wertschöpfung.
Die Pauschalbesteuerung ist ein Instrument, das wir kennen; es ist im DBG und im StHG enthalten. Ich sage Ihnen jetzt, wie es dort umschrieben ist, damit Sie einmal den Text hören. Man spricht immer von Vekselberg und solchen Personen; es gehören aber auch andere dazu. Ich möchte Ihnen kurz die entsprechenden Bestimmungen im StHG und im DBG vorlesen bzw. referieren. In Artikel 6 Absatz 1 StHG

AB 2011 N 450 / BO 2011 N 450
heisst es: "Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode" - also nicht unbeschränkt - "anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten." Das ist die Regelung für die Pauschalbesteuerung. Wenn Sie das hören, dann erkennen Sie auch gleich, dass die Kantone dieses steuerpflichtige Einkommen nicht in der gleichen Art und Weise ausschöpfen können wie die Einkommen der in der Schweiz erwerbstätigen Steuerpflichtigen. Es sind ja Personen, die hier keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Es ist so, dass nur die Pauschalbesteuerung gemäss der direkten Bundessteuer - sie ist die Bemessungsgrundlage und damit überhaupt der Massstab - dann auch ins Ressourcenpotenzial einfliesst. Wenn Sie eine stärkere Berücksichtigung vornehmen würden, dann würden Sie einem Kanton finanzielle Ressourcen anrechnen, die er gar nicht ausschöpfen kann. Das wäre absolut NFA-widrig: Sie können nur das anrechnen, was in einem Kanton ausschöpfbar ist.
Wir führen hier - das wurde gesagt - nicht die Grundsatzdiskussion über Pauschalbesteuerung. Die werden wir später führen. Wir hatten eine Gesetzesrevision in der Vernehmlassung. Damit Sie nun auch die Ansätze dessen hören, was heute bei der direkten Bundessteuer, die hier ja massgebend ist, unter dem Titel "Pauschalbesteuerung" angerechnet wird: Da heisst es, dass der Aufwand beim Bund mindestens dem fünffachen Betrag des Mietwerts respektive des Mietzinses entsprechen müsse; das ist die heutige Regelung im DBG. Neu wird es - das haben wir in der Vernehmlassung vorgeschlagen; was am Schluss herauskommt, wissen wir noch nicht, vor allem nicht, wozu Sie dann Ja oder Nein sagen - das Siebenfache der Wohnkosten oder das Dreifache des Pensionspreises für die direkte Bundessteuer und die kantonale Steuer. Es muss ein minimales steuerbares Einkommen von 400 000 Franken zugrunde gelegt werden. Das war der Vorschlag in der Vernehmlassung.
Noch einmal: Wir diskutieren nicht über die Pauschalbesteuerung als solche - dazu gibt es unterschiedliche Meinungen - sondern darüber, wie man heute, wenn von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in einzelnen - nicht in allen - Kantonen Gebrauch gemacht wird, nach dieser Pauschalbesteuerung die ausschöpfbaren Ressourcen hineinrechnen kann. Es gibt keinen anderen Weg als den, den wir vorgeschlagen haben, nämlich diese Ansätze gestützt auf die direkte Bundessteuer zu nehmen. Das entspricht der Realität, weil mehr gar nicht ausgeschöpft werden kann, wenn man nach diesen Bestimmungen vorgeht. Das andere ist die Diskussion, die wir im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung als Besteuerungsform führen werden.

Schelbert Louis (G, LU): Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt ausgeführt, dass zwischen dem heutigen Satz, zu dem besteuert wird, und demjenigen, den der Bundesrat vorschlägt, eine erhebliche Differenz besteht. In meinem Verständnis sind ja nicht die tatsächlich erhobenen Steuern massgebend, sondern es ist das Ressourcenpotenzial. Jetzt ist es ja nicht so, dass die Kantone nicht höhere Pauschalsteuern verlangen könnten, als sie heute verlangen. In diesem Sinne schlägt in meinen Augen Ihre Argumentation fehl. Bund und Kantone könnten eine höhere Pauschalsteuer verlangen. Ist es von daher nicht so, dass ein Zuschlag die Möglichkeit schafft, stärker abzuschöpfen?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Den Kantonen wird bei allen Einkommenssteuern, bei der Gewinnsteuer angerechnet, was nach der direkten Bundessteuer ausschöpfbar bzw. möglich wäre. Es spielt keine Rolle, welche Ansätze ein Kanton bei der Pauschalbesteuerung tatsächlich hat; es spielt vielmehr eine Rolle, was er erzielen könnte, wenn er nach der direkten Bundessteuer ausschöpfen würde. Das wird ihm angerechnet - das ist heute schon so. Es geht alles über den Massstab der direkten Bundessteuer, auch bei der Einkommenssteuer ist das so. Insofern gibt es hier nichts, das anders wäre als im bestehenden System. Wir sagen einfach, dass das, was heute nach der direkten Bundessteuer als Pauschalbesteuerung im betreffenden Kanton ausschöpfbar wäre, angerechnet wird, unabhängig davon, was die Kantone tatsächlich machen. Das ist beim Bund eben - wie ich gesagt habe - der fünffache Betrag des Mietwertes; das ist es, was wir heute anrechnen.
Ich sehe aber den Konflikt mit Ihnen jetzt nicht, denn massgebend ist die direkte Bundessteuer und nicht die Kantonssteuer bzw. die kantonale Pauschalbesteuerung.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: Comme vous l'avez entendu, la proposition de la minorité Heim à l'article 3 alinéa 3 du projet 1 vise à fixer, pour le calcul du potentiel de ressources, un supplément approprié sur le revenu des personnes physiques qui sont imposées d'après la dépense. Cette proposition pose la question de la possibilité d'exploitation des ressources fiscales ainsi que celle de savoir si cette ressource doit être ou non comptabilisée dans le potentiel fiscal des cantons.
La majorité de la commission est de l'avis que ce n'est pas avec la péréquation financière qu'il faut revoir le système de l'imposition d'après la dépense. C'est surtout un problème d'autonomie des cantons: veulent-ils ou non des impôts fixés d'après la dépense? Préfèrent-ils apporter des corrections à ce système?
Pour la majorité de la commission, si la "valeur ajoutée" qui peut être prélevée n'est pas connue, elle ne peut donc pas être calculée dans le potentiel de ressources. Par contre, pour la minorité, c'est un problème de calcul du potentiel de ressources avec un supplément, comme vous l'avez déjà entendu aujourd'hui. Cela a été discuté - et cela doit être discuté - dans le cadre du calcul du potentiel de ressources.
La commission, par 18 voix contre 8, vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Heim.
A l'article 3, il y a aussi la proposition Ingold, qui vise à fixer, pour le calcul du potentiel de ressources, une franchise adaptée au pouvoir d'achat, déductible du revenu. Cette proposition n'a pas été discutée en commission.
Comme je l'ai dit, lors de sa discussion du point soulevé par la proposition défendue par la minorité Heim, la commission, dans sa majorité, était d'avis qu'il ne fallait pas introduire d'autres systèmes de calcul ou un changement de système dans cette discussion-là.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5268)
Für den Antrag Ingold ... 4 Stimmen
Dagegen ... 153 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5269)
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen

Art. 6
Antrag der Minderheit
(Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Wyss Ursula)
Abs. 2
... ausgerichtet, aber der Bund verpflichtet sie zur Erfüllung der vom Bundesrat zusammen mit den Kantonen definierten Leistungsstandards.

Antrag der Minderheit
(Müller Geri, Brönnimann, Füglistaller, Schibli, Schwander, Vischer)
Abs. 4
Die Höhe der Mittel nach Absatz 1 wird für Kantone vermindert, deren steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials (Steuerausschöpfung) unter dem Mittelwert der Steuerausschöpfung der ressourcenstarken Kantone liegt. Die Verminderung entspricht der Differenz zwischen dem effektiven Steuerertrag und demjenigen, der mit diesem Mittelwert erzielt würde. Übersteigt die Differenz die

AB 2011 N 451 / BO 2011 N 451
Ausgleichszahlungen, die gemäss Absatz 1 für diesen Kanton errechnet wurden, werden diese vollständig gekürzt.
Abs. 5
Der Betrag, um den die Ausgleichszahlungen gemäss Absatz 4 reduziert werden, wird den ressourcenstarken Kantonen proportional von ihren Beiträgen gemäss Artikel 5 Absatz 3 abgezogen. Der verbleibende Betrag wird den ressourcenschwachen Kantonen im Verhältnis zu den nach Absatz 1 errechneten Ausgleichszahlungen gutgeschrieben, wobei die Kantone nach Absatz 4 unberücksichtigt bleiben.

Antrag Heim
Abs. 4
Ressourcenschwache Kantone, deren steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials unter der durchschnittlichen Steuerausschöpfung der ressourcenstarken Kantone liegt, erhalten eine reduzierte Mittelzuteilung nach Absatz 1. Die Reduktion entspricht der Differenz zwischen dem effektiven Steuerertrag und demjenigen, der mit dem Durchschnittssteuersatz der ressourcenstarken Kantone erzielt würde. Übersteigt die Reduktion die Ausgleichszahlungen, die gemäss Absatz 1 für diese Kantone errechnet wurden, so werden diese Ausgleichszahlungen vollständig gestrichen.
Abs. 5
Der Betrag, um den die Ausgleichszahlungen gemäss Absatz 4 reduziert werden, wird den ressourcenschwachen Kantonen proportional nach Absatz 1 gutgeschrieben, wobei Kantone nach Absatz 4 unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Begründung
Feststellung: Die Disparitäten zwischen den Kantonen haben sich mit dem NFA weiter vergrössert. Der Steuerwettlauf hat sich zusätzlich verschärft. Im Rahmen des NFA sind zudem die Grenzen der interkantonalen Solidarität dann deutlich überstrapaziert, wenn ressourcenschwache Kantone die Transfergelder zur Finanzierung von Steuersenkungen verwenden, die zu Steuertarifen unter jenen der ressourcenstarken Kantone führen. Darum soll die Höhe der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen für jene Kantone vermindert werden, deren steuerliche Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegt. Es darf und kann nicht das Ziel von ressourcenschwachen Kantonen sein, in einem "race to the bottom" um jeden Preis die Steuern zu senken. Standortwettbewerb kann sehr wohl auch durch ein besseres Leistungsangebot erfolgen. Laut Bundesrat wird dem Kerngedanken einer solchen Steuerdumpingbremse "indirekt im heutigen System Rechnung getragen", aber nur mit einer mehrjährigen Verzögerung. Es ist nicht ersichtlich, warum Kantone, wenn sie eine so aggressive Tiefsteuerstrategie wählen, nicht auch umgehend, als Folge, weniger Solidarität in Form von weniger Ausgleichszahlungen erhalten sollen.

Art. 6
Proposition de la minorité
(Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Wyss Ursula)
Al. 2
... affectation déterminée; la Confédération oblige cependant ces derniers à respecter les normes de prestations que le Conseil fédéral a définies en collaboration avec la Conférence des gouvernements cantonaux.

Proposition de la minorité
(Müller Geri, Brönnimann, Füglistaller, Schibli, Schwander, Vischer)
Al. 4
Les cantons dont l'indice d'exploitation du potentiel des ressources fiscales (exploitation du potentiel fiscal) est inférieur à l'indice moyen des cantons à fort potentiel de ressources subissent une réduction du montant des fonds au sens de l'alinéa 1, à titre de pénalités. La réduction correspond à la différence entre les recettes fiscales effectivement perçues par ces cantons et les recettes fiscales qu'ils percevraient en appliquant l'indice moyen. Aucun versement n'est effectué si le montant de la différence est supérieur au montant des paiements compensatoires fixés pour ce canton selon l'alinéa 1.
Al. 5
Le montant des paiements compensatoires, après soustraction des pénalités au sens de l'alinéa 4, est prélevé auprès des cantons à fort potentiel de ressources proportionnellement à leur contribution en vertu de l'article 5 alinéa 3. Le solde restant est redistribué aux cantons à faible potentiel de ressources, à l'exclusion des cantons visés à l'alinéa 4, proportionnellement aux paiements compensatoires calculés conformément à l'alinéa 1.

Proposition Heim
Al. 4
Les cantons à faible potentiel de ressources dont l'indice d'exploitation du potentiel des ressources fiscales est inférieur à l'indice moyen des cantons à fort potentiel de ressources subissent une réduction des fonds visés à l'alinéa 1. Cette réduction correspond à la différence entre les recettes fiscales effectivement perçues par ces cantons et les recettes fiscales qu'ils percevraient en appliquant l'indice moyen. Aucun versement n'est effectué si le montant de la réduction est supérieur au montant des paiements compensatoires fixés pour ces cantons selon l'alinéa 1.
Al. 5
Le montant correspondant à la réduction des paiements compensatoires visée à l'alinéa 4 est porté à l'actif des cantons à faible potentiel de ressources, à l'exclusion des cantons visés à l'alinéa 4, en proportion des ressources calculées selon l'alinéa 1.

Abs. 2 - Al. 2

Le président (Germanier Jean-René, président): La proposition de la minorité Kiener Nellen à l'alinéa 2 est caduque suite au vote à l'article 2 lettre g.

Abs. 4, 5 - Al. 4, 5

Le président (Germanier Jean-René, président): Le débat et le vote sur ces alinéas sont également valables pour l'article 19 alinéa 6.

Müller Geri (G, AG): Artikel 6 ist komplex und kompliziert formuliert. Worum geht es bei diesem Minderheitsantrag? Es geht im Wesentlichen darum, dass Kantone, namentlich Nehmerkantone, die Ausgleichszahlungen erhalten, dieses Geld nicht einsetzen dürfen, bloss um ihre Steuern zu reduzieren. Das ist im Prinzip der Titel dieses Antrages. Die Idee ist ja nicht, dass der Finanzausgleich dazu führt, dass der Steuerwettbewerb angeheizt wird, sondern dass die einzelnen Kantone, die Probleme haben, ihre wahrlichen Aufträge - in der Bildung, der Gesundheit, der Sicherheit - erfüllen können. Das muss der erste Punkt sein, und nicht der Steuerwettbewerb.
In der Debatte in der Kommission wurde gesagt, damit würde man den Finanzausgleich schwächen. Es sei eigentlich schon vorgesehen, dass solche Dinge nicht passieren, respektive man solle den Kantonen die Freiheit belassen zu entscheiden, was sie mit den Beiträgen machen, die sie erhalten. Was mit diesen Beiträgen gemacht wird, sieht man in der Realität. In der Realität werden beispielsweise Reduktionen des Steuerfusses gemacht und damit nicht das, was das Volk tatsächlich braucht: das sind Ausgaben für die Bildung, für die Gesundheit und die Sicherheit.
Wir merken hier in der nationalen Debatte, wenn es um Bildung, Gesundheit und Sicherheit geht, dass es gewisse Kantone gibt, die ihre Leistungen nicht mehr erbringen können. In dem Sinne bauen wir hier einen Meccano ein, der dafür sorgt, dass die Gelder unter einem gewissen Betrag wirklich für die kantonalen Aufgaben eingesetzt werden. Was darüber hinaus geht, ist dann nach wie vor frei verfügbar.

AB 2011 N 452 / BO 2011 N 452

Es geht also nicht zwingend um einen Eingriff in die kantonale Hoheit, sondern darum, die Kantone dazu zu bringen, dass sie das, was in ihrer Hoheit liegt, wirklich auch tun können und dass es dabei belassen wird. Ich bitte Sie also sehr, den Antrag zu unterstützen.
Ich kann vielleicht auch noch meine Interessen offenlegen: Ich komme aus einem Nehmerkanton, nämlich aus dem Kanton Aargau. Es betrifft auch die Nehmerkantone. Ich denke, es wäre ebenfalls vonseiten der Nehmerkantone nicht richtig, den Wettbewerb auch in dieser Rolle spielen zu lassen. Die Nehmerkantone, die Gelder aus dem Finanzausgleich beziehen, sollen damit zuerst ihre Hausaufgaben machen und nicht zuerst auf irgendwelche Ratings achten.
Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Heim Bea (S, SO): Der Finanzausgleich will, wie es der Name sagt, einen Ausgleich der Disparitäten zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen schaffen, ein Werk der Solidarität - so hat man heute Morgen gehört -, aber diese Solidarität greift nicht oder noch nicht. Der Wirkungsbericht der Finanzverwaltung zeigt nämlich, dass sich die Disparitäten zwischen den Kantonen nicht verringert, sondern in den mehr als drei Jahren Finanz- und Lastenausgleich weiter vergrössert haben. Mit anderen Worten: Der Steuerwettlauf hat sich zusätzlich verschärft. Das zeigt, dass im Rahmen des NFA die Grenzen der interkantonalen Solidarität mit Steuerdumpingstrategien strapaziert werden. Sie werden nach Meinung der SP-Fraktion deutlich überstrapaziert - nämlich dann, wenn ressourcenschwache Kantone die Transfergelder dazu verwenden, ihre Steuern auf Tarife abzusenken, mit denen sie die ressourcenstarken Kantone konkurrenzieren. Darum soll aus SP-Sicht die Höhe der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen für jene Kantone klar vermindert werden, deren steuerliche Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegt. Es darf und kann nicht das alleinige Ziel von ressourcenschwachen Kantonen sein, in einem "race to the bottom" einfach um jeden Preis die Steuern zu senken. Im Standortwettbewerb sind attraktive Leistungsangebote mindestens so wichtig, um nicht zu sagen der eigentlich zentrale Winnerfaktor.
Laut Bundesrat wird dem Kerngedanken einer solchen Steuerdumpingbremse, wie sie der Antrag der Minderheit Müller Geri fordert und wie wir sie, aber anders, in einem SP-Fraktionsantrag fordern, im heutigen System indirekt Rechnung getragen, allerdings mit mehrjähriger Verzögerung. Für die SP ist unverständlich, warum Kantone, wenn sie eine so aggressive Tiefsteuerstrategie wählen, als Folge mangelnder Solidarität nicht auch umgehend weniger Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Anders als der Minderheitsantrag Müller Geri will die SP-Fraktion, dass der Betrag, um den die Ausgleichszahlungen gekürzt werden, nicht von den Zahlungen der Geberkantone abgezogen werden, dass diese also davon profitieren. Nein, wir wollen nicht, dass die Geberkantone weniger Beiträge zu leisten haben, sondern wir wollen mit unserem Antrag, der auf Ihren Tischen liegt, dass der gekürzte Betrag den ressourcenschwachen Kantonen zugutekommt, und zwar jenen, welche die Geberkantone nicht mit Steuerdumping unterlaufen. Das ist gerechter und entspricht auch dem Grundkonzept des NFA: die schwächeren Kantone eben zu stärken, die interkantonale Solidarität zu stärken.
Die SP-Fraktion lehnt deshalb den Antrag der Minderheit Müller Geri ab und empfiehlt dem Rat, den Antrag Heim anzunehmen.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Es gibt die Finanz- und Steuerautonomie der Kantone. Diese Autonomie ist den Kantonen in der Bundesverfassung zugesichert. Der neue Finanzausgleich belässt den Kantonen diese Finanz- und Steuerautonomie ausdrücklich. Der neue Finanzausgleich will die Finanz- und Steuerautonomie der Kantone, und damit den Föderalismus, sogar stärken. Eines der Ziele des neuen Finanzausgleichs besteht ja gerade darin, die finanzschwachen Kantone zu stärken, sodass sie finanziell gesehen auf die Beine kommen und dann auch weniger Beiträge aus dem neuen Finanzausgleich benötigen.
Es gibt einen Standortwettbewerb zwischen den ländlichen Regionen und den Wirtschaftszentren. Ich habe heute Morgen schon zu erklären versucht, dass die Standortvorteile der Wirtschaftszentren unglaublich viel grösser sind als diejenigen der ländlichen Regionen. Der Standortwettbewerb wird längerfristig klar zugunsten der Wirtschaftszentren ausgehen. Das einzige Instrument, das die ländlichen Gebiete neben einer sehr sparsamen, effizienten Politik für die Leistungen an die Bürger und für die Steuern möglicherweise noch haben, ist, zu erreichen, dass sie standortmässig günstig sind. Das ist das einzige Instrument, das die ländlichen Kantone noch haben, um im Standortwettbewerb gegen die grossen Wirtschaftszentren bestehen zu können - in der Hoffnung, dass sie selbst einmal Geberkantone werden. Dafür gibt es einige Beispiele wie Obwalden oder Appenzell Innerrhoden. Zug war früher einmal ein solches Beispiel und ist eben wegen dieses Vorgehens jetzt so finanzstark; Schwyz genauso. Das waren alles einmal arme Landkantone, und sie haben es damals richtig gemacht: Sie sind heute stark, sie sind heute die Geberkantone. Alle finanzschwachen Kantone wollen einmal Geberkantone werden, aber man muss ihnen die Chance dazu geben.
Darum bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen.

Abate Fabio (RL, TI): Mit diesen Minderheitsanträgen wird versucht, den Geberkantonen zu helfen, aber ich muss sagen: nicht dem System. Gleichzeitig stellen wir noch einen Eingriff in die Souveränität der Kantone fest. Deswegen sind diese Anträge abzulehnen. Gemäss Artikel 6 legt der Bundesrat die Verteilung der Mittel auf die ressourcenschwachen Kantone jährlich aufgrund ihres Ressourcenpotenzials und der Zahl ihrer Einwohner fest. Es ist daran zu erinnern, dass die Mittel den Kantonen ohne Zweckbindung ausgerichtet werden. Nun sind die schwachen Kantone klar frei, das eigene Potenzial auszuschöpfen. Die Bestimmung der einzelnen Aufgaben obliegt ihnen, ihren Exekutiven, ihren Legislativen und dem Volk. Das gilt auch für die starken Kantone. Auch die Ansetzung der Steuersätze liegt in der kantonalen Autonomie.
Das Misstrauen gegenüber dem heutigen System, das aus diesen Anträgen spürbar oder sogar ersichtlich ist, beruht auf der Überzeugung, dass die Kantone mit den freien Mitteln spekulieren oder sogar spielen, einfach um schwach zu bleiben. Das ist nicht wahr. Nach der Umsetzung der Regeln der neuen Regionalpolitik ist das Bewusstsein der Nehmerkantone, die eigenen Chancen suchen zu müssen, klar gewachsen. Die Attraktivität des Standortes ist ein klares Ziel jedes Kantons, und die freien Mittel erlauben es, dieses zu erreichen.
Ich bitte Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen.

Bänziger Marlies (G, ZH): Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Müller Geri. Grundsätzlich gilt es anzumerken, dass wir ohnehin Vorbehalte gegen einen ausufernden Steuerwettbewerb unter den Kantonen haben. Eine nationale Steuerharmonisierung hielten wir für absolut sinnvoll.
Der Steuerwettbewerb unter den Kantonen führt in aller Regel dazu, dass sich die Kantone in steuerlichen Belangen gegenseitig aushungern. Jeder möchte noch etwas weniger Steuern verlangen, in der Hoffnung, damit Unternehmen oder reiche Steuerzahler anziehen zu können. So gibt es eine ganze Reihe von Kantonen, die Unternehmenssteuern von gegen null verlangen. Sie möchten möglichst viele Pauschalbesteuerte anziehen. Sie schaffen damit die Situation, dass in einem solchen Kanton die Mieter kaum mehr normale Haus- oder Wohnungsmieten bezahlen können, weil man eben reiche Leute anziehen möchte. Die Lasten dieses Steuerwettbewerbs tragen jeweils die anderen Kantone. Diese Lasten von Wohnungssuchenden, die nicht mehr im Ursprungskanton wohnen können, tragen dann jene Kantone, in die diese Leute ziehen.

AB 2011 N 453 / BO 2011 N 453

Was in der Schweiz heute mit dem ausufernden Steuerwettbewerb passiert, ist ausgesprochen ungesund. Wir Grünen sind der Meinung, dass hier Einhalt geboten werden muss.
Es kommt noch hinzu, dass unter dem Primat des ständigen Steuerwettbewerbs vergessen gegangen ist, was eigentlich die Lebensqualität in einem Kanton ausmacht. Genau hier setzt dieser Steuerdumpingartikel an. Der Ressourcen- und Lastenausgleich soll eigentlich dazu dienen, die Ressourcen auszugleichen. Das heisst, ressourcenschwache Kantone erhalten Gelder, um damit ihre Ressourcen stärken zu können. Es ist nun unglaublich störend, wenn einzelne dieser ressourcenschwachen Kantone diese Gelder ausschliesslich in Anspruch nehmen, um ihre Steuern zu senken. Diese Gelder sind nicht ausschliesslich für die Steuersenkung gedacht, sondern sie sind dazu da, dass diese Kantone - Kollege Loepfe - an ihrer Infrastruktur arbeiten, dass sie an ihrem Bildungsangebot arbeiten, dass sie an ihrem Kultur- und Freizeitangebot arbeiten. Sie sollten diese Lasten also nicht den grossen Geberkantonen zuschanzen und sich dann im Steuerdumping suhlen. So geht es nicht. Deswegen haben wir den Antrag der Minderheit Müller Geri eingereicht, weil wir hier der Meinung sind, die Kantone, die die Ressourcen erhalten, seien frei in der Verwendung der Mittel, abgesehen vom Steuerdumping, das sie dazu führt, ihre Aufgaben gar nicht mehr wahrzunehmen.
Ich gebe ihnen ein kleines Beispiel, was mit den Kantonen geschehen ist, die in den letzten paar Jahren am stärksten am aggressiven Steuerwettbewerb teilgenommen haben. Laut Wirksamkeitsbericht wird der Kanton Schwyz in ein geplantes Defizit rutschen, ebenso die Kantone Luzern, Nidwalden und Zug. Das sind jetzt nicht per se die grossen Empfängerkantone, aber es sind die Kantone, die an einem aggressiven Steuerwettbewerb teilgenommen haben und jetzt ihre Kantonsfinanzen ausgehungert und nicht von Steuersenkungen profitiert haben - sonst hätten sie nämlich ihre Ressourcen entsprechend stärken können.
Lassen Sie mich ein Wort zum Antrag Heim sagen: Wir halten diesen Antrag für falsch. Sie würden damit einen falschen Anreiz schaffen. Wenn wir wollen, dass Steuerdumping eben nicht als Anreiz gilt, ist dies erst dann der Fall, wenn sämtliche Kantone, die auf Steuerdumping verzichten, auch nicht von diesem Steuerdumping profitieren. Das heisst, Kantone, die Steuerdumping betreiben, geben diesen Betrag den Geberkantonen; die Geberkantone würden also entsprechend weniger bezahlen. Mit dem Antrag Heim würden Sie aber einen Anreiz für alle anderen Kantone schaffen, sich ein paar Steuerdumpingkantone "zu leisten" und allenfalls interne Abgeltungen über interkantonale Vereinbarungen einzuführen. Denn dann würden, solange es noch ein paar Dumpingkantone gibt, alle anderen Nehmerkantone profitieren, weil sie somit quasi etwas mehr Geld erhalten würden, solange die Dumpingkantone etwas gestraft würden. Das heisst, Sie würden einen indirekten Anreiz für Dumpingkantone aus Sicht anderer Kantone schaffen. Und das ist falsch; das führt dann zu neuen interkantonalen Vereinbarungen, die grundsätzlich dem Prinzip des Steuerdumpings entgegenstehen, das wir gemeinsam verhindern wollen.
Deshalb ist der Antrag der Minderheit Müller Geri die klare Antwort zur Verhinderung des Steuerdumpings, und wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Frau Bänziger, darf ich Sie fragen, wie die Volksabstimmung zur Steuer-Initiative vor zwei, drei Monaten ausgegangen ist? Sie wollen hier nichts anderes als das, was Sie bei dieser Volksabstimmung wollten, doch das Ergebnis der Volksabstimmung war meiner Ansicht nach - ich frage Sie nun danach - ein anderes.

Bänziger Marlies (G, ZH): Wenn Sie betrachten, was in den Kantonen geschieht, dann sehen Sie, dass wir im Moment in der Situation sind, dass man das Allheilmittel für einen Standort in einem tiefen Steuersatz sieht, Kollege Loepfe. Und dieses Allheilmittel hat sich eben als falsch erwiesen, weil gerade mit diesem Steuerwettbewerb nicht garantiert ist, dass sich die Kantone angleichen, sondern die Disparität unter den Kantonen ist gewachsen. Das ist schade, weil dann nicht über die Lebensqualität gesprochen wird, die eigentlich die Grundlage eines guten Wohn- und Arbeitskantons sein sollte.

Hutter Markus (RL, ZH): Frau Kollegin Bänziger, Sie haben jetzt rund ein Dutzend Mal das Wort "Steuerdumping" benutzt. Wollen Sie damit all jene Kantone beleidigen, die sich aufgrund einer besseren Leistung und auch einer bürgerfreundlicheren und natürlich bei den Ausgaben sparenden Politik einen Vorteil gegenüber jenen Kantonen erarbeitet haben, die den höchsten Steuerfuss haben? Wir empfinden das als Beleidigung. - Weshalb ist das keine Beleidigung?

Bänziger Marlies (G, ZH): Kollege Hutter, die politische Ansicht ist eben immer die politische Ansicht, und ob man sich beleidigt fühlt oder nicht, ist in diesem Sinne eine persönliche Angelegenheit. Trotzdem: Beim Steuerdumping geht es eben darum, dass wir nicht wollen, dass die Geberkantone massiv höhere Steuern einverlangen müssen als die Nehmerkantone, die dann dieses Steuersubstrat, diese erhaltenen Gelder, dazu nutzen, unverdientermassen zu tiefe Steuern einzutreiben. Das ist schade, weil diese Gelder dafür gedacht wären, die Ressourcen kultureller, bildungsmässiger und freizeitmässiger Natur der Kantone als Wohnkantone zu stärken. Dies ist unsere Ansicht.

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich glaube, hier geht es nicht um eine parteipolitische Linie. Insbesondere geht es meines Erachtens auch nicht um eine Frage des Systems, ja oder nein, oder um einen Eingriff ins System, sondern es geht meines Erachtens hier um die klassische Linie Geberkantone/Nehmerkantone. Ich bitte Sie deshalb auch namens eines Teils unserer Fraktion, aber insbesondere namens der Geberkantone, die Minderheit Müller Geri zu unterstützen.
Eine Zielsetzung des NFA war und ist, den Steuerwettbewerb aufrechtzuerhalten und die Geberkantone nicht zu schwächen - nicht zu schwächen! Das würde dem NFA schaden, nur schaden. Es kann nicht sein, dass die Geberkantone aufgrund der Ausgleichszahlungen Steuererhöhungen vornehmen müssen; diese Situation haben wir im Kanton Schwyz - ich komme aus diesem Kanton. Diese Frage steht jetzt vor der Tür. Wir stehen hier im internationalen Steuerwettbewerb, und wenn wir natürliche und juristische Personen an osteuropäische Länder verlieren, dann wissen wir, dass diese Personen nicht mehr zurückkommen oder dass es sehr schwer wird, diese Personen wieder zurückzugewinnen.
Selbst der Bundesrat diskutiert in seiner Botschaft die Idee einer Belastungsobergrenze für die Geberkantone. Der Bundesrat spricht gar von einer "eleganten Lösung", das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs stärker auf die wirtschaftliche Entwicklung auszurichten, verwirft dann aber trotz allem eine Anpassung in diesem Sinne.
Der vorliegende Antrag setzt zwar keine Obergrenze, vielmehr setzt er bei den Nehmerkantonen an. Es sollen keine Ausgleichszahlungen mehr bzw. sollen nur noch reduzierte Zahlungen an Kantone erfolgen, welche die Steuern unter den durchschnittlichen Steuersatz der bezahlenden Kantone senken.
Mit der Formulierung dieses Antrages verhindern wir den Steuerwettbewerb nicht, im Gegenteil. Die Nehmerkantone können Steuern senken, soviel sie wollen, aber sie sollen nicht zulasten der Geberkantone - und insbesondere nicht zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der bezahlenden Geberkantone - unendliche Steuersenkungen machen. Darum geht es. Wir schwächen ab irgendeiner Grenze die Geberkantone. Die Geberkantone stehen im internationalen Wettbewerb; wir müssen die internationale Steuerwettbewerbsfähigkeit der Geberkantone unbedingt aufrechterhalten.
Ich bitte Sie dringend, aus Sicht der Geberkantone der Minderheit Müller Geri zuzustimmen.

AB 2011 N 454 / BO 2011 N 454

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Kollege Schwander, der Kanton Obwalden hat gezeigt, dass der Steuerwettbewerb erfolgreich sein kann. Ich staune schon und frage mich, wieso sich die SVP jetzt plötzlich gegen den Steuerwettbewerb stellt. Das Volk hat gesprochen; es hat diesen Steuerwettbewerb gutgeheissen. Die Erfolge sehen wir. Mit diesem Konstrukt wollen wir ja gerade die Solidarität stützen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich wiederhole mich: Ich spreche von einem Teil der SVP, aber insbesondere von den Geberkantonen. Die Geberkantone wollen den Steuerwettbewerb. Aber ist der Steuerwettbewerb noch gegeben, wenn zum Beispiel konkret der Kanton Schwyz 450 Millionen Franken Steuereinnahmen auf kantonaler Ebene hat und 180 Millionen an Ausgleichszahlungen bezahlen muss? Ist das noch Steuerwettbewerb? Ich denke, das ist kein Steuerwettbewerb mehr, und damit verhindern wir die Beteiligung des Kantons Schwyz am internationalen Steuerwettbewerb. Das kann es nicht sein.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Als Vorbemerkung möchte ich Ihnen sagen, dass die Steuerbelastung fast aller ressourcenschwachen Kantone - es gibt eine Ausnahme: Appenzell Innerrhoden - im Jahr 2011 über dem Mittelwert der ressourcenstarken Kantone liegt. Es trifft also nicht zu, dass die Kantone, die Ausgleichszahlungen beziehen, eine tiefere Steuerbelastung hätten als die starken Kantone.
Wenn Sie den Minderheitsantrag annehmen würden, würden Sie einen wichtigen Pfeiler des NFA beeinträchtigen: Sie würden die Finanzautonomie der Kantone einschränken. Es ist ja ein Grundsatz der NFA, dass wir zweckfreie Mittel haben wollen und damit die Autonomie der Kantone, vor allem die Autonomie der ressourcenschwachen Kantone, stärken möchten. Es wird mit diesen zweckfreien Mitteln auch sichergestellt, dass alle Kantone über einen bestimmten Anteil an eigenen Mitteln verfügen und sie ihren Bedürfnissen entsprechend einsetzen können. Steuersenkungen sind heute für periphere Kantone, für ressourcenschwache Kantone, die zum Teil eine hohe Steuerbelastung haben, die einzige Möglichkeit, um im Standortwettbewerb überhaupt mitmachen zu können. Wir sehen im Moment - Sie hängen das immer am Beispiel Obwalden auf -, dass sich der Steuerwettbewerb etwas intensiviert hat. Ich denke, das ist ein kurzfristiger NFA-Effekt. Er rührt daher, dass wir umgestellt haben: Bisher war es ja so, dass ein Kanton, der eine hohe Steuerbelastung hatte, mehr Finanzkraftzuschläge bekommen hat als ein Kanton, der versucht hat, mit seinen Mitteln etwas ökonomischer umzugehen. Heute ist es nicht mehr so. Heute wird angerechnet, was ausschöpfbar ist, und nicht, was ausgeschöpft wird. Das System in sich ist überzeugend und auch viel gerechter als jenes, das wir vorher hatten.
Es geht nicht zulasten der Geberkantone, Herr Nationalrat Schwander. Das sehen Sie, wenn Sie das Ressourcenpotenzial der Geberkantone und den Ausschöpfungsmechanismus anschauen. Es ist so, dass die Belastung der ressourcenstarken Kantone weniger stark gewachsen ist als ihre Ressourcenstärke. Oder anders gesagt: Es werden heute weniger Mittel über 100 Prozent abgeschöpft - im Vergleich zu dem, was vorher war. Das Ressourcenpotenzial ist im Verhältnis grösser als das, was abgeschöpft wurde.
Wenn Sie jetzt noch die steuergünstigen Kantone ansprechen: Es gibt drei ressourcenstarke Kantone; es sind zugleich die Kantone mit der tiefsten Steuerbelastung in der Schweiz. Einer dieser Kantone, Herr Nationalrat Schwander, ist Ihr Kanton, der Kanton Schwyz, die anderen beiden sind Nidwalden und Zug. Sie befinden sich hier in der Poleposition; sie haben eine weitaus tiefere Steuerbelastung als die anderen Kantone in der Schweiz, auch als andere finanzstarke Kantone. Von daher überzeugt auch dieser Einwand nicht.
Noch etwas: Es gibt ja eine relative Beschränkung der Zahlungspflicht der starken Kantone, und zwar liegt sie bei mindestens zwei Dritteln und bei maximal 80 Prozent des Bundesbeitrages. Auch hier haben wir im Gesetz eine Grenze eingeführt.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: Nous examinons deux propositions. La proposition de la minorité Müller Geri et la proposition Heim vont dans le même sens avec une différence importante: selon la minorité Müller Geri, le montant correspondant à la réduction des paiements compensatoires est porté à l'actif des cantons donneurs, c'est-à-dire à fort potentiel de ressources, et, dans le cas de la proposition Heim, à l'actif des cantons à faible potentiel de ressources.
Ces propositions concernent l'article 6 alinéa 4 et l'article 19 alinéa 6. Les deux propositions prévoient que, lorsqu'un canton bénéficiaire de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches fixe des taux d'imposition très au-dessous des cantons à fort potentiel de ressources, il doit voir son droit à la péréquation des ressources réduit et perdre son droit aux prestations du fonds de compensation des cas de rigueur quand l'indice d'exploitation du potentiel fiscal est inférieur à l'indice moyen.
Cette problématique des rabais fiscaux a été soulignée en commission par la Conférence des cantons donateurs, car ils estiment que cela pose un problème de solidarité et qu'il n'est pas envisageable que les contributions de la péréquation soient utilisées pour financer une politique fiscale extrêmement agressive.
La majorité de la commission, par contre, est de l'avis que l'autonomie des cantons mêmes doit être garantie au niveau fiscal et que les cantons sont libres de décider de l'utilisation des moyens financiers aussi pour renforcer leur attractivité fiscale. De plus, il serait trop tôt de décider maintenant de modifications de loi, car les données statistiques sont encore incomplètes. Elles seront complètes pour rédiger le prochain rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière dans quatre ans.
La commission a rejeté, par 15 voix contre 6 et 3 abstentions, la proposition défendue par la minorité Müller Geri.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Weil dieser Minderheitsantrag Müller Geri doch etwas verwirrlich scheint, vor allem wenn man die Begründung hört, erlaube ich mir doch, auch auf Deutsch noch einige Bemerkungen dazu zu machen.
In diesem Antrag sind eigentlich zwei Interessenlagen miteinander verknüpft worden: Auf der einen Seite möchten die Antragsteller mit einer, so sage ich jetzt einmal, Lex Anti-Obwalden indirekt eine verkappte Steuerharmonisierung einführen. Auf der anderen Seite ist diese Lex Anti-Obwalden aber auch eine Lex Pro-Schwyz; es geht da auch um Sonderinteressen aus dem Kanton Schwyz.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, weil sich klar gezeigt hat, dass eine Lex Anti-Obwalden, wie sie einige wünschen, nicht zielführend ist; im Gegenteil. Ich gehöre zwar auch zu denen, die einmal gedacht haben, man sollte denen in Obwalden etwas "auf die Schuhe trampen". Die Wissenschaft hat uns aber klar gezeigt, dass gerade der Mechanismus von Steuersenkungen in einem strukturschwachen Kanton wie Obwalden dazu führt, dass er sein Ressourcenpotenzial besser ausschöpft. Wenn er das tut, führt das aber dazu, dass er eigentlich immer weniger erhält und immer mehr von einem Nehmer- zu einem Geberkanton wird. Umgekehrt kann es natürlich, wenn er sich nicht optimal verhält, auch einem Geberkanton passieren, dass er irgendwann in die Nähe eines Nehmerkantons kommt. Genau diese Systematik wollte aber der NFA, denn der NFA hat im Kern zwei Ziele: erstens die Kantonsautonomie zu stärken und zweitens den Steuerwettbewerb in vernünftigem Mass aufrechtzuerhalten. Im Wirkungsbericht zeigt sich, dass diese Ziele erreicht werden und dass ein ungesunder Steuerfuss durchaus auch zum Schaden der einzelnen Kantone sein kann.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Minderheitsantrag Müller Geri abzulehnen. Die Kommission hat den Antrag mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

AB 2011 N 455 / BO 2011 N 455

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5270)
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag Heim ... 42 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5271)
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen

Gliederungstitel vor Art. 9a, Art. 9a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre précédante l'art. 9a, art. 9a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 18 Abs. 2
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Müller Geri, Vischer)
Der Bericht untersucht die Auswirkungen des NFA auf Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, gibt Aufschluss ...

Art. 18 al. 2
Proposition de la minorité
(Schelbert, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Müller Geri, Vischer)
Le rapport examine les conséquences de la RPT sur la Confédération, les cantons, les villes et les communes, expose le degré ...

Schelbert Louis (G, LU): Das geltende Recht sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des NFA unterbreitet. Beobachtet werden die Auswirkungen auf den Bund und auf die Kantone. Mit dem Minderheitsantrag, über den wir jetzt sprechen, wollen wir erreichen, dass die Auswirkungen umfassender angeschaut werden; es sollen auch die Wirkungen auf die Städte und Gemeinden in den Bericht einbezogen werden. In der Botschaft heisst es, es gebe direkt in den Städten keinen Effekt. Das ist insofern nicht falsch, als die Mittel an die Kantone und nicht an die Städte und Gemeinden fliessen. Es ist aber insofern nicht richtig, als sich in Städten und Gemeinden ganz unterschiedliche Wirkungen zeigen, je nach der gesetzlichen Ausgestaltung in den Kantonen.
Generell haben viele Beschlüsse, die in diesem Haus gefasst werden, weitreichende Auswirkungen auf Städte und Gemeinden. Wir als Gesetzgeber sollten mehr darüber wissen. Kantone wie Zürich, Luzern oder Aargau belasten die Städte und Gemeinden über den NFA mehr; Bern oder die Waadt haben dagegen Regeln, dass etwa die Sozialausgaben durch Kanton und Gemeinden je hälftig getragen werden.
Wenn das Parlament Korrekturen anbringen will, muss es wissen, was es damit bewirkt. Das ist auf der Ebene von Städten und Gemeinden bislang nicht gewährleistet; es gibt niemanden, der die entsprechenden Grundlagen erarbeitet. Jetzt ist es an der Zeit, die Weichen zu stellen, damit das mit dem nächsten Wirkungsbericht anders wird.
Das Projekt NFA ist in erster Linie ein Bundesprojekt. Die Kantone sind Partner, aber die Übersicht über das Ganze hat der Bund. Er ist deshalb die richtige Instanz, um die entsprechenden Untersuchungen über den NFA anzustellen. Die Rechtsgrundlage steht in Artikel 50 der Bundesverfassung. In Absatz 2 heisst es, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet. Absatz 3 lautet: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete." Mit unserem Minderheitsantrag wird diesen Verfassungsbestimmungen nachgelebt.
Wir bitten Sie um Zustimmung.

Brunschwig Graf Martine (RL, GE): Il s'agit donc de l'article 18 alinéa 2 du projet 1, mais je fais aussi référence - nous n'y reviendrons pas - à l'article 3a alinéa 3 du projet 3.
Il s'agit toujours de la même problématique, selon la proposition de la minorité Schelbert, c'est-à-dire de l'idée selon laquelle, en définitive, la Confédération intervient d'une façon ou d'une autre dans la manière dont les cantons gèrent leurs relations avec les communes sur le plan des flux financiers, de la péréquation financière et de ce qu'ils reçoivent de la Confédération.
Selon le concept que nous avons adopté en matière de péréquation financière, selon les principes fédéralistes qui sont les nôtres, nous sommes très clairement de l'avis qu'il faut respecter ce que les cantons ont eux-mêmes à décider à l'égard des communes. Il y a à cela plusieurs raisons: il y a non seulement la base constitutionnelle, mais il y a aussi pour chaque canton son système d'organisation. Lorsque les cantons reçoivent de telle ou telle façon un certain montant de la Confédération, nous n'avons pas idée, en voyant cela, de ce qui peut être fait par eux avec les communes dans quantité de domaines qui les intéressent et pour lesquels la réglementation est totalement différente.
Il est donc dans la pratique impossible de répondre à la demande qui est faite à l'article 18 alinéa 2, parce qu'il faudrait pour chaque canton et en permanence examiner l'ensemble de la législation - car cela peut porter aussi bien sur la partie sociale, la partie économique, la partie fiscale, la partie financière que les transports et d'autres éléments. C'est-à-dire qu'il faudrait en permanence examiner non seulement quelles sont les relations financières, mais aussi quelle est la répartition des tâches de chaque canton. Dans le canton de Genève, par exemple, 20 pour cent des tâches sont affectées aux communes; pour la plupart des cantons, c'est 40 ou 50 pour cent. Cela n'a donc rien de comparable, et prétendre connaître dans un rapport exhaustif établi par la Confédération ce qui se passe dans chaque canton pour mieux contrôler ce qui se passe entre les cantons et les communes est inacceptable sur les plans constitutionnel, pratique et politique.
Le groupe libéral-radical adoptera la proposition de la majorité à l'article 18 alinéa 2 du projet 1, et il fera de même en ce qui concerne l'article 3a alinéa 3 du projet 3.

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Eigentlich wiederholen wir uns heute in diesem Saal dauernd. Dieser Antrag ist ein weiterer Angriff auf den Föderalismus. Bleiben wir doch in diesem Saal stufengerecht, lassen wir den Kantonen ihre Hoheit. Alle vier Jahre eine Globalbilanz zu ziehen und die Analyse der Auswirkungen des NFA auf den Bund und die Kantone auch noch auf Gemeinden und Städte auszuweiten kann wirklich nicht Aufgabe des Bundes sein. Rückschlüsse von Massnahmen der Kantone auf den NFA sind zudem sehr schwierig zu ziehen. Der Antrag ist also schlicht nicht umsetzbar.
Mit dem NFA lassen wir die Hoheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben ganz bewusst bei den Kantonen. Sie sind also verantwortlich für die Qualität und eben auch für die Erhebung der Auswirkungen der Mittelverwendung. Geben wir ihnen doch dieses Vertrauen! Ich spüre heute den ganzen Tag ein Misstrauen gegenüber den Kantonen, die Befürchtung, dass sie ihre Aufgaben nicht richtig erfüllen. Nach Meinung unserer Fraktion reicht es aus, wenn die Auswirkungen des NFA auf Bund und Kantone regelmässig erhoben und in einem Wirksamkeitsbericht dargelegt werden, und zwar auf Stufe Bund und Kantone.
Ich bitte Sie um Ablehnung dieses Minderheitsantrages.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Eigentlich ist es mir nicht so wichtig, was gewisse Kolleginnen den ganzen Tag über spüren, es kann nämlich auch sein, dass man nur meint, man spüre etwas. Ich spüre hier überhaupt nichts von einem Misstrauen den Kantonen gegenüber, obwohl ich sogar meinem eigenen Kanton gegenüber Misstrauen hätte haben können, denn zu Beginn hat er ganz falsche Zahlen

AB 2011 N 456 / BO 2011 N 456
geliefert. Das hat sich jetzt gebessert - zugunsten unserer kantonalen Staatskasse. Ich spüre hier also kein Misstrauen.
Wenn man etwas Neues macht und dazu einen Wirkungsbericht vorsieht, dann muss man das, was bewirkt werden soll, auch prüfen. Es geht insbesondere auch um die Frage, ob der NFA Auswirkungen auf die Gemeinden hat. Wir haben damals, bei der Erarbeitung dieses Gesetzes, versucht, gezielt Geld von den Kantonen zu den Städten, die verschiedene Aufgaben haben, zu lenken. Das ist nicht gelungen. Tatsächlich hat der NFA aber Auswirkungen auf die Gemeinden - nicht nur auf Bund und Kantone.
Ich bin der Ansicht, dass es viel besser ist, wenn man nicht spekuliert - auch nicht in vier Jahren wieder -, sondern wenn man sich auf Fakten abstützt. Fakten erhält man, indem man die Wirkung untersucht.
Wir wollten mit dem NFA im engeren Sinne auch die Steuerdisparität vermindern. Wir sagen: Das ist nicht gelungen. Andere sagen: Das ist gelungen. Wenn man auf Fakten basieren will, dann muss man auch wissen, was der NFA in den Gemeinden bewirkt hat. Die meisten von uns bezahlen auch Gemeindesteuern. Deshalb hat das nichts mit Misstrauen zu tun, sondern mit dem Messen von Effekten.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Es ist immer besser, wenn man sich auf Fakten abstützt als auf Gefühle. Einen Übergriff auf die kantonale Hoheit sehe ich hier nicht, sondern es geht wirklich um die Überprüfung der Aufgabe, des Ziels und des Zwecks dieses Gesetzes.

Graber Jean-Pierre (V, BE): Le groupe UDC vous propose clairement de rejeter la proposition de la minorité Schelbert à l'article 18 alinéa 2 du projet 1 de même que sa proposition qui figure à l'article 3a du projet 3, et cela pour deux raisons fondamentales.
Tout d'abord, la loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges a été élaborée pour redéfinir les flux financiers entre la Confédération et les cantons et non pas pour les redéfinir entre la Confédération et les communes de notre pays.
Ensuite, un des motifs fondamentaux qui a présidé à l'élaboration de la RPT a consisté à renforcer l'autonomie financière des cantons en posant le grand principe de la libre affectation des ressources versées par la Confédération aux cantons. Les cantons sont libres d'utiliser l'argent fédéral, et aussi l'argent que les cantons défavorisés reçoivent des cantons les plus riches, d'une façon libre et autonome.
Pour ces deux raisons, je vous demande de rejeter les deux propositions de minorité Schelbert.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich sieht ja vor, dass die ersten beiden Wirksamkeitsberichte darüber Aufschluss geben, wie sich der Übergang zum NFA auswirkt. Es wurde zum Beispiel auch analysiert, ob die Haushaltneutralität gegeben ist. Wir haben festgestellt, dass diese zulasten der Kantone nicht gegeben ist, und darum haben wir jetzt einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um das auszugleichen.
Der Antrag der Minderheit Schelbert sieht vor, dass diese Auswirkungen des NFA immer wieder untersucht werden. Das ist aus verschiedenen Gründen gar nicht möglich. Der Übergang zum NFA hat ab dem 1. Januar 2008 zu einer Aufgabenteilung geführt und auch zu einem neuen Finanzausgleich. Eine regelmässige Untersuchung der Auswirkungen dieses Übergangs, in den folgenden Jahren oder auch in vier und acht Jahren, würde bedeuten, dass wir immer wieder eine hypothetische Situation annehmen müssten, nämlich: Wie wäre es, wenn der NFA nicht in Kraft getreten wäre? Und wie sieht das in zwölf oder sechzehn Jahren aus? Das ist nicht möglich, weil uns dazu die Datengrundlagen fehlen.
Im Übrigen, es ist gesagt worden, wäre das auch nicht sehr sinnvoll, weil die Aufgabenbereiche und die Kompetenzen von Bund und Kantonen sich ständig ziemlich stark ändern. Es ist schon heute nicht mehr klar eruierbar, welches die Folgen des NFA sind und welches die Folgen anderer Gesetzgebungen, die wir erlassen haben. Noch schwieriger wäre es, wenn wir das auf die Entwicklung in den Städten und Gemeinden herunterbrechen wollten; denn direkte Partner im NFA sind Bund und Kantone, und in den Kantonen wird der NFA auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt, das ist klar. Natürlich wäre es sinnvoll und wünschbar, dass die Kantone den NFA in etwa gleich umsetzen und vor allem auch die grossen Städte und Gemeinden mit einbeziehen würden, aber das ist Sache der Kantone.
Was wir untersuchen könnten, wäre die Entwicklung in verschiedenen Aufgabenbereichen - Ausgaben und Einnahmen. Was wir nicht machen können, ist ein direkter Rückschluss auf den Wechsel, weil wir dazu immer wieder die hypothetische Situation aufrechnen müssten: Wie wäre es, wenn es den NFA heute nicht gäbe, aber alle anderen Entwicklung trotzdem vorangegangen wären?
Das ist nicht möglich. Das können wir nicht machen. Das Einzige, was wir machen können, ist, in den verschiedenen Aufgabengebieten von Bund, Kantonen und Gemeinden zu schauen, wie sich die Felder der Ausgaben und Einnahmen verändert haben.
Ich möchte Sie darum bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ich verstehe ihn an sich, aber ich sage Ihnen, dass das Geforderte nicht machbar ist.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Frau Bundesrätin, in Artikel 18 Absatz 1 wird verlangt, dass der Bericht auch Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes macht, und in Absatz 3 geht es um die Wirkungen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Müssen Sie da nicht auf den genau gleichen Hypothesen basieren? Denn da geht es auch um Auswirkungen des Gesetzes, die Sie vergleichen müssen mit dem Zustand, den wir hätten, wenn es dieses Gesetz nicht gäbe. Ich sehe da einen ziemlich grossen Widerspruch zu Ihrer Aussage.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir werden die Wirksamkeit des Finanzausgleichs weiter analysieren und immer wieder einen Wirksamkeitsbericht machen, der aufzeigt, wie sich die Umsetzung ausgewirkt hat. Auch die Auswirkungen der interkantonalen Zusammenarbeit beim Lastenausgleich können wir immer wieder aufzeigen. Wir können auch die Fragen beantworten, wo wir stehen und was es für Folgen gegeben hat. Was wir aber nicht machen können, ist, immer wieder hypothetisch auf Ende 2007 zurückzugehen und zu sagen, was der heutige Zustand wäre, wenn wir den NFA nicht hätten, aber alle anderen Entwicklungen vorgegangen wären. Das ist nicht möglich. Wir können Ihnen darum gerne aufzeigen, wie sich die Aufgabengebiete, die Entwicklungen, die Felder der Ausgaben und Einnahmen verändert haben, aber wir können nicht immer den Bezug zu 2007 machen, weil nicht nur der NFA, sondern auch verschiedene andere Gesetzesprojekte Auswirkungen haben.

Schelbert Louis (G, LU): Frau Bundesrätin, ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Gemäss Absatz 2 legt der Bund einen Bericht vor, der Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs gibt - gemeint ist: bei Bund und Kantonen. Jetzt ginge es darum, auch über die Auswirkungen in den Städten und Gemeinden Bericht zu erstatten. Es geht gar nicht um diese grosse Geschichte, mit der Sie jetzt argumentiert haben, sondern darum, dass bei den Städten und Gemeinden dasselbe untersucht wird wie bei den Kantonen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: In den einzelnen Kantonen wird der NFA ganz unterschiedlich umgesetzt. Wie wollen Sie dann aufschlüsseln, was eine NFA-relevante Umsetzung ist - ich spreche damit von der Ebene der Kantone und Gemeinden - und was gestützt auf die kantonale Gesetzgebung in anderen Bereichen umgesetzt wird? Wie wollen Sie diese Aufschlüsselung in einer allgemeinen Form für 26 Kantone vornehmen? Das kann man nicht machen. Man kann hingegen einzelne Bereiche verfolgen. Wir könnten beispielsweise den Bildungsbereich, etwa die

AB 2011 N 457 / BO 2011 N 457
Primarschulstufe, verfolgen; wir könnten den Sozialbereich verfolgen. Wir können aber nicht die Auswirkungen des NFA auf die zweite Ebene insgesamt darstellen. Das ist nicht möglich, weil es verschiedene Implikationen hat.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Dieser Minderheitsantrag geht vielleicht, wie Frau Egger gesagt hat, in die gleiche Richtung wie bisher, es geht um Kantonsautonomie - ja oder nein. Ich denke aber, das ist nicht der Hintergrund dieses Minderheitsantrages, sondern der Hintergrund ist das reale Problem, dass sich die Städte, vor allem die grösseren Städte, nicht genügend vertreten fühlen bzw. den Eindruck erhalten, sich in den Kantonen nicht durchsetzen zu können. Es kann aber nicht sein, dass versucht wird, das über eine Bundeskompetenz oder über eine Berichtskompetenz im Bund zu kompensieren, wenn sich die Städte in ihren eigenen Kantonen nicht genügend einbringen und durchsetzen können. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat die Nichtdurchführbarkeit dieser Übungsanlage sehr gut erläutert. Es wird schwierig sein, hier überhaupt eine einheitliche Berichterstattung zu ermöglichen, wenn verschiedene Kantone verschiedene Gesetzgebungen haben, innerkantonal andere Finanzausgleiche haben. Es kann auch faktisch nicht Sache des Bundes sein, eine solche Berichterstattung über Kantone hinweg bis auf Stufe Städte und Gemeinden zu machen. Dies würde dem NFA widersprechen.
Noch einmal: Im NFA geht es um den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen und innerhalb der Kantone - und fertig. Darum ist es nicht sinnvoll, mit einer Berichterstattung noch eine Stufe tiefer zu gehen, denn das ist in der Umsetzung fast nicht praktikabel. Wenn, dann muss man den Weg beschreiten, den Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf skizziert hat, indem man sektorielle Aufgaben anders löst und das Problem, das die Städte real haben, anders angeht, um Statistiken und Erfahrungswerte zu erhalten.
In der Kommission wurde dieser Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5272)
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen

Art. 19
Antrag der Minderheit
(Schwander, Brönnimann, Brunschwig Graf, Füglistaller, Grin, Schibli, Zuppiger)
Abs. 3
... und verringert sich anschliessend um je 10 Prozent pro Jahr ...

Antrag der Minderheit
(Müller Geri, Brönnimann, Füglistaller, Schibli, Schwander, Vischer)
Abs. 6
... steigt oder solange seine Steuerausschöpfung unter dem Mittelwert gemäss Artikel 6 Absatz 4 liegt.

Antrag Heim
Abs. 6
... Durchschnitt steigt oder solange seine Steuerausschöpfung unter dem Durchschnittswert gemäss Artikel 6 Absatz 4 liegt.

Art. 19
Proposition de la minorité
(Schwander, Brönnimann, Brunschwig Graf, Füglistaller, Grin, Schibli, Zuppiger)
Al. 3
... puis dimine de 10 pour cent par an ...

Proposition de la minorité
(Müller Geri, Brönnimann, Füglistaller, Schibli, Schwander, Vischer)
Al. 6
... dépasse la moyenne suisse ou tant que son indice d'exploitation du potentiel fiscal est inférieur à l'indice moyen selon l'article 6 alinéa 4.

Proposition Heim
Al. 6
... dépasse la moyenne suisse ou aussi longtemps que son indice d'exploitation du potentiel fiscal est inférieur à l'indice moyen selon l'article 6 alinéa 4.

Abs. 3 - Al. 3

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich bitte Sie namens der Minderheit, hier unserem Antrag zuzustimmen. Hier geht es um den Abbau des Härteausgleichs. Die Minderheit möchte, dass der Abbau des Härteausgleichs schneller vorangetrieben wird. Die Übergangsfrist des Härteausgleichs beträgt heute gemäss Gesetz 28 Jahre - 28 Jahre für eine Übergangsfrist! Dabei geht es ja letztlich um die Abfederung des Übergangs vom alten Finanzausgleich zum neuen Finanzausgleich. Es ist nach Meinung der Minderheit nicht einzusehen, weshalb diese Frist so lang sein soll. Ich beantrage Ihnen deshalb, den Härteausgleich jährlich statt um 5 Prozent um 10 Prozent zu reduzieren. Dadurch wird die Übergangsfrist von 28 Jahren auf immerhin noch 18 Jahre gesenkt. Wir von der Minderheit sind der Meinung, 18 Jahre für eine Übergangsfrist seien ohnehin schon lang genug, und die Kantone hätten Zeit, die Abfederung des Übergangs vom alten System zum neuen System voranzutreiben.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

Graber Jean-Pierre (V, BE): La majorité des membres du groupe UDC soutiendra la proposition de la minorité Schwander.
Pour vous expliquer brièvement de quoi il s'agit, je vous lis l'article 19 alinéa 3: "L'Assemblée fédérale fixe, par arrêté fédéral soumis au référendum, le montant du fonds de compensation des cas de rigueur. Ce montant est fixé pour huit ans, puis diminue de 5 pour cent par an. La participation de chaque canton est fixée en fonction du nombre de ses habitants." Si nous appliquions cette disposition sans aucune modification, cela signifierait que les cantons bénéficiaires au titre de la compensation des cas de rigueur percevraient de l'argent de la Confédération et de l'argent d'autres cantons durant exactement 28 ans, toutes choses égales par ailleurs. Si vous suivez la minorité, ce délai sera ramené à 18 ans.
La majorité des membres du groupe UDC vous propose de suivre la minorité Schwander pour deux raisons. D'une part, elle estime que la durée pendant laquelle les versements au titre de la compensation des cas de rigueur sont effectués - 28 ans - est trop longue. D'autre part, la majorité des membres du groupe UDC estime que, s'agissant d'une situation antérieure à l'introduction de la RPT, elle devrait être réglée plus rapidement que durant le laps de temps - 28 ans - prévu dans la loi.
Pour vous présenter très brièvement les enjeux du vote auquel nous allons procéder, je vous lis la liste des cantons bénéficiaires au titre de la compensation des cas de rigueur - les chiffres indiqués valent pour 2010: Berne, à hauteur de 36 millions de francs; Lucerne, 17 millions; Obwald, 9 millions; Glaris, 7,5 millions; Fribourg, 133 millions; Schaffhouse, 5,5 millions; Neuchâtel, 106 millions; Jura, 18 millions.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Der Härteausgleich, so, wie er konzipiert worden ist, ist ein Solidaritätsinstrument, das im Zusammenhang mit dem NFA eingeführt worden ist und das die Kantone entlastet, die durch den Übergang zum NFA mit den gewöhnlichen Ausgleichsgefässen belastet worden wären. Der Härteausgleich wurde als

AB 2011 N 458 / BO 2011 N 458
Übergangsinstrument ausgestaltet, zugegebenermassen als Übergangsinstrument mit einer etwas langen Dauer. Aber das ist die Folge einer Einigung zwischen Bund und Kantonen. Da hat man sich darauf geeinigt, dass vor allem hinsichtlich der schwachen Kantone - also insbesondere der Kantone Freiburg, Neuenburg und Jura, die an sich schwache Kantone sind und aus den Ausgleichsgefässen nicht genügend Mittel beziehen würden - die Möglichkeit besteht, dafür zu sorgen, dass es ihnen nach der Einführung der NFA nicht schlechter als vorher geht. Diesen Kantonen soll damit auch eine Strukturveränderung ermöglicht werden. Deshalb hat man diese Übergangszeit relativ lange ausgestaltet. Wenn Sie nun hingehen und die Dauer der Zahlungen aus dem Härteausgleich kürzen bzw. den Abbau beschleunigen, sein Tempo fast verdoppeln, handeln Sie der Konvention zuwider, die Bund und Kantone getroffen haben.
Es ist ja nicht so, dass man gesagt hat, es würden in jedem Fall 28 Jahre sein. Wenn Sie sehen, wie Artikel 19 Absatz 4 des Filag formuliert ist, dann sehen Sie, dass das eine offene Regelung ist: "Die Bundesversammlung beschliesst mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss über die ganze oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs" - und jetzt kommt es: -, "wenn sich dessen Weiterführung aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes als nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig erweist." Wenn man sieht, dass die Härteausgleichszahlungen nicht mehr nötig sind, hat man den Meccano, diese beschleunigt aufzuheben.
Aber heute ist es so, dass gerade die Kantone, die von Herrn Nationalrat Graber genannt wurden, darauf angewiesen sind, damit sie eben diesen Strukturumbau machen können; es sind auch gerade die drei genannten französischsprachigen Kantone, diese Kantone der Romandie. Sie sind auch daran, das zu tun, und werden womöglich viel schneller als vorgesehen aus diesem Härteausgleich herausfallen.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: A l'article 19, Monsieur Schwander veut que, pour la compensation des cas de rigueur, il y ait une diminution plus rapide du montant initial. Concrètement, il prévoit une diminution de 10 pour cent par an, car il considère que la période durant laquelle un montant est versé est trop longue vu qu'il s'agit d'un instrument de transition.
Lorsque la nouvelle péréquation financière a été négociée avec les cantons, la question des cas de rigueur a toujours fait partie du paquet global négocié qui a permis aussi de faire accepter la péréquation par les cantons.
La Commission des finances a été assez partagée sur ce thème mais avec la proposition Schwander, s'il n'y avait pas eu de compensation des cas de rigueur en 2010 - vous avez entendu il y a quelques minutes Monsieur Graber s'exprimer à ce sujet -, les cantons de Fribourg, Neuchâtel, Glaris et d'autres n'auraient pas atteint les 85 pour cent qui sont prescrits par la loi. A cette condition s'ajoute le fait que la situation des cantons bénéficiaires s'est péjorée entre 2008 et 2011. Cela justifie le maintien de la compensation des cas de rigueur et de la procédure en cas de suppression qui, je le souligne encore une fois, a été négociée avec les cantons lors de l'introduction de la péréquation financière.
La commission a rejeté cette proposition, par 9 voix contre 7 et 5 abstentions.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5273)
Für den Antrag der Minderheit ... 39 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen

Abs. 6 - Al. 6

Le président (Germanier Jean-René, président): La proposition de la minorité et la proposition Heim ont été rejetées à l'article 6.

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté


Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5274)
Für Annahme des Entwurfes ... 135 Stimmen
Dagegen ... 20 Stimmen

2. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015
2. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources pour la période de contribution 2012-2015

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... beträgt 2 236 080 271 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit II
(Schwander, Füglistaller, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... beträgt 2 205 280 271 Franken pro Jahr.

Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... s'élève à 2 236 080 271 francs par an.

Proposition de la minorité II
(Schwander, Füglistaller, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... s'élève à 2 205 280 271 francs par an.

Vischer Daniel (G, ZH): Hier geht es nun um die zentrale Auseinandersetzung mit Bezug auf den Lastenausgleich. Ausgangspunkt ist: Der Bund stellt den Kantonen zusätzliche Mittel von 112 Millionen Franken zur Kompensation der Abweichung von der Haushaltneutralität zur Verfügung. Er wollte die Mittel wie folgt aufteilen: 81,2 Millionen Franken zuhanden des Ressourcenausgleichs, 30,8 Millionen Franken zuhanden des Lastenausgleichs, fifty-fifty verteilt auf den soziodemografischen Lastenausgleich und den geografisch-topografischen Lastenausgleich.
Worum geht es nun bei meinem Antrag? Neu eingeführt wurde mit dem NFA der soziodemografische Lastenausgleich. Er will vor allem die Sonderlasten vorab der

AB 2011 N 459 / BO 2011 N 459
Kernstädte abgelten; Sonderlasten, die sich einerseits aus der spezifischen soziodemografischen Struktur vorab der Kernstädte ergeben, aber auch aus zusätzlichen zentralörtlichen Aufgaben, die diese Städte in ihrem jeweiligen Kanton zu übernehmen haben. Ein Teil dieser Aufgaben wird interkantonal über Abkommen abgegolten, aber es bleibt eine Lücke. An sich war schon immer klar, dass der soziodemografische Ausgleich höher dotiert werden muss, als er im ersten NFA dotiert wurde, nämlich anders als fifty-fifty. Dass diese Fifty-fifty-Lösung zustande kam, ist eigentlich einer politischen Lösung zu verdanken. Man sagte, der alte Berggebietausgleich des alten NFA müsse nun in den geografisch-topografischen Lastenausgleich übergeführt werden, und einigte sich auf diese Fifty-fifty-Lösung; im Wissen, dass sie eigentlich falsch ist, wenn man die tatsächlichen Kosten zugrunde legt.
Inzwischen liegt eine Studie von Ecoplan vor, die das bestätigt. Auch der Bundesrat bestreitet in seinem Wirkungsbericht ja eigentlich nicht, dass mit dem soziodemografischen Ausgleich nur 8 Prozent und mit dem geografisch-topografischen Ausgleich nur 22 Prozent der Lasten abgegolten werden. Wenn man eine Aufteilung nach diesem Bericht vornehmen müsste, müsste sie im Verhältnis 27 zu 73 zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs vorgenommen werden.
Nun geht es diesbezüglich um zwei Fragen. Die erste lautet: Wie steuert man das zukünftig? Dazu liegt heute kein Antrag vor. Die zweite Frage lautet: Wäre es nicht angebracht, dass wenigstens bei der Verteilung der 112 Millionen Franken der soziodemografische Ausgleich verstärkt würde und die Kernstädte zumindest in einem gewissen Umfang erhielten, was ihnen zusteht? Für den geografisch-topografischen Ausgleich stünde weiterhin zur Verfügung, was jetzt zur Verfügung steht, also eigentlich mehr, als den Nehmerkantonen dafür zusteht, aber es würde - nur mit Bezug auf die 112 Millionen Franken - eine gewisse Korrektur vorgenommen.
Es ist richtig, dass die Geberkantone dies zu einer Kernfrage der ganzen Vorlage gemacht haben. Es ist richtig, darauf hinzuweisen, dass es hier um eine wesentliche Weichenstellung für die Zukunft der Schweiz geht, und zu verlangen, dass die Sonderlasten, die die Kernstädte zu tragen haben, tatsächlich abgegolten werden. Sie werden ja, wenn der Antrag durchgeht, nur zu einem geringen Teil abgegolten.
Zudem ist es auch eine Standortfrage: Der Standortwettbewerb ist nicht nur ein Wettbewerb zwischen Kantonen, in dem es um Steuerfüsse geht. Der Standortwettbewerb ist auch ein Wettbewerb der grossen Zentren dieses Landes mit dem Ausland bezüglich "Fitness". In diesem Wettbewerb können die Geberkantone und ihre Städte nur bestehen, wenn sie tatsächlich erhalten, was ihnen zusteht.
Es ist eine zentrale Frage, über die Sie heute entscheiden. Sie ist unabhängig davon zu beantworten, ob ein Kanton Geber- oder Nehmerkanton ist. Es geht um Kerninteressen der Schweiz, es geht darum einzusehen, dass die Infrastruktur der Kernstädte für dieses Land ein wesentlicher Zukunftsfaktor ist.

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich beantrage Ihnen, der Minderheit II zu folgen. Der Grundbeitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich wächst offensichtlich mit der Teuerung und mit dem zusätzlichen Ressourcenpotenzial. Im Wirksamkeitsbericht des Bundesrates wird festgehalten, dass aktuell mehr oder weniger nur das Ausgleichssystem beurteilt wird und nicht auch die Aufgabenteilung und Aufgabenentflechtung zwischen dem Bund und den Kantonen. Das Ausgleichssystem steht also im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wird in der Botschaft gesagt, die Ziele des neuen Finanzausgleichs seien bisher erreicht worden.
Wenn die Ziele bisher erreicht worden sind, weshalb sollen wir dann den Grundbeitrag noch erhöhen? Wir haben vorhin von der Frau Bundesrätin zum Thema Härteausgleich gehört, dass man gemäss Gesetzgebung herunterfahren könnte oder sollte, wenn das Ziel erreicht wird. Wenn wir hier schon sagen, wir hätten die Ziele erreicht, warum müssen wir dann beim Grundbeitrag noch Erhöhungen vornehmen? Denn die gesamten Ausgleichszahlungen seit 2008 sind von 4,1 auf heute 4,7 Milliarden gewachsen, und sie wachsen bis Ende 2015 noch auf 5,43 Milliarden Franken.
Es ist aus Sicht der Minderheit II nicht einzusehen, dass wir hier Erhöhungen vornehmen sollen, denn wie gesagt, die Ziele sind gemäss Botschaft erreicht, und wenn die Ziele erreicht sind, dann sollten wir nicht noch zusätzliche Erhöhungen vornehmen. Das gibt nur Verzerrungen, und das wollen wir hier bestimmt nicht.
Ich bitte Sie daher, hier der Minderheit II zu folgen und damit insbesondere das Ziel zu verfolgen, dass sämtliche Transferzahlungen zwischen Bund und Kantonen eben reduziert werden können und nicht wieder erhöht werden, wie das beim alten Finanzausgleich passiert ist.
Ich bitte Sie daher um Unterstützung der Minderheit II.

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Ich spreche zur Vorlage 2; mein Kollege Arthur Loepfe wird mich zur Vorlage 3 ergänzen.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, alle Minderheitsanträge zur Vorlage 2 abzulehnen. Wir unterstützen jedoch die Aufstockung des vertikalen Ressourcenausgleichs um 81,2 Millionen Franken sowie eine Aufstockung gemäss Vorlage 3 zur Respektierung der Haushaltsneutralität 2008.
Ich möchte nochmals festhalten, dass heute nicht der richtige Zeitpunkt ist, um am System zu schrauben. Dieses sieht seit Bestehen in Bezug auf Vorlage 2 vor, dass die Beträge entsprechend dem Wirtschaftswachstum wachsen, also mit der Teuerung und dem zusätzlichen Ressourcenpotenzial. Diese Entwicklung zuzulassen ist korrekt und muss nicht mit veränderten Grundbeiträgen korrigiert werden. Erfreulicherweise hat sich ja auch das Ressourcenpotenzial, sogar trotz Finanz- und Wirtschaftskrise, entwickelt. Mit der Reduktion und der Fixierung auf zwei Drittel des Grundbeitrages würde das Ziel von 85 Prozent des möglichen Ausgleichs nicht mehr erreicht, und das ist wirklich nicht im Sinne des Erfinders. Es zeigt sich doch auch, dass alle Kantone - oder zumindest, das gebe ich zu, die grosse Mehrheit der Kantone - eben hinter diesem System stehen. Die Aufgaben für die Kantone und damit für Städte und Gemeinden sind nicht kleiner geworden, und die Kosten steigen. Wenn wir heute diesen Schlüssel einfach ändern, gefährden wir den Ausgleich der Globalbilanz. Die Kantone haben diese Aufteilung in ihrer grossen Mehrheit akzeptiert und unterstützen die Form der Zuteilung. Es wird immer nur von den grossen Lasten der Städte und der ressourcenstarken Kantone gesprochen. Ist es jedoch unser Ziel, die ressourcenschwachen Kantone noch mehr zu schwächen und die Abwanderung aus diesen Kantonen zu fördern? Hier wird die Rechnung wohl kaum aufgehen.
Ich bitte Sie also, mit der Mehrheit unserer Fraktion alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Jans Beat (S, BS): Es geht hier tatsächlich um einen wichtigen Artikel, und ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, hier der Minderheit I (Vischer) zuzustimmen. Dies gilt für den Artikel 1 der Vorlage 2, aber auch für die Artikel 1 und 2 der Vorlage 3, einfach damit das klar ist. Gemeint ist eben, dass das zusätzliche Bundesgeld in den Lastenausgleich geht und dort in den soziodemografischen Topf. Es gilt, damit eine Ungerechtigkeit auszugleichen.
Sie wissen es vielleicht: Ich bin von Basel-Stadt und damit aus einem städtischen Geberkanton. Wir werden von dieser Massnahme profitieren. Aber machen Sie es sich bitte nicht zu einfach; es gibt andere, sehr gewichtige Gründe, hier diese Korrektur vorzunehmen. Die Städte leisten in der Tat vieles für unser Land, und es fallen wichtige Lasten an, etwa bei der Aufnahme von überdurchschnittlich vielen arbeitslosen Menschen, bei den Bildungsangeboten für das ganze Land, bei Kulturangeboten, die letztlich vom ganzen Land genutzt werden. Die Städte leiden seit Jahren darunter, dass diese Leistung nicht gemeinschaftlich getragen wird, dass sie diese Leistungen zum Teil mit höheren Steuereinnahmen finanzieren müssen.

AB 2011 N 460 / BO 2011 N 460

Der Finanzausgleich hätte ja genau diese Aufgabe, dass er die Lasten auf breitere Schultern verteilt. Der Finanzausgleich sorgt sehr gut dafür, dass ein Ausgleich auch in den Randregionen stattfindet. Wir Städter finanzieren die Infrastrukturen in den Randregionen mit, wir Städter finanzieren auch seit Jahrzehnten die Landwirtschaft mit. Wir machen das solidarisch, weil wir dazu stehen, dass unser Land zusammenhalten soll.
Es braucht aber, wenn der Lastenausgleich fair sein soll, auch eine Anerkennung dieser Lasten der Städte. Und da gibt es ein Problem im System: Es ist heute nicht so, dass das adäquat abgegolten wird.
Ich habe mit Interesse die Eintretensdebatte gehört: Herr Abate hat gesagt, wir hätten eine Baustelle beim NFA; Herr Landolt hat gesagt, er sei nicht perfekt; Frau Widmer-Schlumpf hat gesagt, der Lastenausgleich sei noch nicht da, wo er sein sollte. Und alle, denke ich, haben etwas Ähnliches gemeint: Es gibt noch Ungerechtigkeiten in diesem System, und eine liegt genau hier, dass eben diese soziodemografischen Lasten nicht fair abgegolten werden.
Und dann kam immer wieder das Argument: "Ja, ja, schon, aber jetzt nicht, das ist zu früh." Das ist aber wahrscheinlich die letzte Chance, die wir haben, um diese Korrektur vorzunehmen, denn es geht jetzt um zusätzliche Mittel. Wir müssen niemandem irgendetwas wegnehmen, um hier wenigstens eine teilweise Korrektur zu machen und den Städtern auch das Gefühl zu geben, dass ihre Lasten in diesem Land gemeinsam getragen werden. Das ist die Chance, und deshalb ist es wichtig, und deshalb ist es nicht zu früh. Wir werden nicht noch einmal die Gelegenheit bekommen, dass uns der Bund zusätzliche Mittel zur Verteilung gibt. Ein kleiner Schritt für einen gerechteren Lastenausgleich - lassen Sie uns den gemeinsam machen!

Bänziger Marlies (G, ZH): Die Grünen unterstützen die Minderheit I (Vischer), zusammen mit der SP-Fraktion, was uns ausgesprochen freut.
Der Grundbeitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich soll um 112 Millionen Franken erhöht werden; das steht fest. Der grosse Streitpunkt ist jetzt: Wohin sollen diese 112 Millionen fliessen? Wir bitten Sie, diese 112 Millionen in den Lastenausgleich fliessen zu lassen. Anders gesagt: Die 112 Millionen gingen nicht in den Ressourcenausgleichstopf, sondern in den Lastenausgleichstopf, und innerhalb des Lastenausgleichstopfs in den Bereich für den soziodemografischen Lastenausgleich.
Seit Anbeginn der Diskussionen um den NFA waren der soziodemografische Lastenausgleich einerseits und dessen Höhe andererseits umstritten. Eigentlich hatte der NFA ja nur darum vor dem Volk überhaupt eine Chance, weil man den Geberkantonen, den ressourcenstarken Kantonen, und vor allem den Städten und Agglomerationen irgendwann entgegenkommen musste und weil man anerkennen musste, dass sie massive soziodemografische Lasten zu tragen hatten, die ihnen nicht oder eben kaum abgegolten wurden. Rund 80 Prozent der soziodemografischen Lasten tragen die Städte und die urbanen Gebiete selber. Ein allzu kleiner Teil wird über den soziodemografischen Lastenausgleich finanziert. Dabei sind es diese Gebiete, die den grössten Teil der Wertschöpfung in der Schweiz erarbeiten. Es sind die urbanen Gebiete, die über 80 Prozent der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbringen. Nicht umsonst sprechen wir heute von den Metropolitanräumen, und nicht umsonst machen die Metropolitanräume auf sich aufmerksam, weisen darauf hin, dass via eine entsprechende Infrastruktur überhaupt erst das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes garantiert werden kann.
Bei der Konstruktion des NFA, bei der Festlegung der Lastenausgleiche, des Schlüssels zur Abgeltung der Lasten wurden die geografisch-topografischen Lasten und die soziodemografischen Lasten gleich gewichtet. Auch die Frau Bundesrätin hat zu Beginn gesagt, dass diese 50/50-Prozent-Aufteilung, die eine Mehrheit der Kantone so gewünscht hat, eben zulasten der Geberkantone, zulasten der Kantone mit den grossen Städten, zulasten der Agglomerationen ging, die schlicht überstimmt worden sind. Eigentlich ist man sich einig, dass eine gerechte Verteilung eine 20/80- oder zumindest eine 30/70-Prozent-Verteilung wäre. Das ist unbestritten, das haben wir beim Eintreten und im Laufe des Nachmittags bereits gehört.
Hier im Rat besteht ein Konsens, man wolle an nichts rütteln. Sie möchten noch die Zahlen abwarten, sie möchten das ganze System erhärtet sehen, bevor Sie bereit sind, irgendetwas zu ändern. Ich gehe hier mit Kollege Jans einig: Ich glaube Ihnen das nicht. Dieses Versprechen nehme ich Ihnen nicht ab. Ich bin sehr überzeugt, dass Sie dann in vier Jahren hier stehen und sagen werden: "Eigentlich haben wir den Meccano festgeschraubt, eigentlich funktioniert er so, wir wollen nicht alles, was jetzt etabliert ist, über den Haufen werfen." Das ist es, was ich erwarte. Das ist es, was ich befürchte. Ich lasse mich sehr, sehr gern vom Gegenteil überzeugen.
Am heutigen Tag aber besteht die Möglichkeit, den Lasten der Städte ein ganz klitzekleines Bisschen entgegenzukommen, und zwar deswegen, weil wir in unserem Verteiltopf zusätzliche 112 Millionen Franken haben. Diese zusätzlichen 112 Millionen Franken kommen vom Bund, und sie sind noch niemandem zugeteilt. Sie sind neu zu verteilen. Das heisst, mit diesen 112 Millionen kann eben ein Zeichen gesetzt werden zugunsten der Agglomerationen und zugunsten der Städte, zugunsten ihrer soziodemografischen Lasten. Diese 112 Millionen schmerzen niemand anderes, denn sie sind eben noch nicht verteilt.
Seien wir auf der anderen Seite ehrlich: Woher kommen diese 112 Millionen des Bundes? Es geht gar nicht anders, als dass sie im Wesentlichen aus den Kantonen kommen. Das heisst, auch diese 112 Millionen kommen im Wesentlichen von den Geberkantonen, weil eben die Geberkantone zu einem recht grossen Teil auch die Kantone sind, die grosse Städte haben und die grosse soziodemografische Lasten tragen. Anders gesagt: Sind Sie bereit, ein Zeichen zugunsten der Städte und der Agglomerationen zu setzen und diese 112 noch nicht verteilten Millionen in den soziodemografischen Lastenausgleichstopf zu geben, so kommen die Gelder eigentlich denjenigen zugute, die sie ohnehin zur Mehrheit bezahlen, ohne dass man ihre Lasten überhaupt anerkennt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit I (Vischer) zu unterstützen.

Kleiner Marianne (RL, AR): Herr Hutter und ich teilen uns die Redezeit. Es ist halt so, dass eine Vertreterin aus einem Bergkanton, wie ich es bin, die Sache nicht genau gleich sieht wie ein Vertreter eines Stadtkantons. Das darf auch mal so sein. Ich möchte mich daher kurzfassen.
Zuerst zu Kollege Schwander: Sie stören sich daran, dass die Ausgleichszahlungen gestiegen sind, nämlich von 4,1 auf 4,7 Milliarden Franken, und dass sie bis im Jahr 2015 weiter steigen werden. Das ist systemkongruent. Die Beträge wachsen entsprechend dem Wirtschaftswachstum, also mit der Teuerung und auch mit dem steigenden Ressourcenpotenzial. Das ist im System so vorgesehen; das ist eine Grundannahme des Systems. Die Beiträge sind also dynamisch, und sie werden sich auch zukünftig gemäss diesen Grössen verändern, und zwar in beiden Richtungen. Wenn das Wirtschaftswachstum abnehmen sollte, würden auch diese Beträge schmelzen. Das Wachstum der Beträge entspricht genau der Erhöhung des Ressourcenpotenzials; dieses hat sich trotz schwieriger Finanzjahre anders entwickelt, als man das ursprünglich angenommen hat.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit II (Schwander) abzulehnen. Er ist systemfremd. Ihre Kommission hat mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.
Zu Kollege Vischer: Der topografische Lastenausgleich ist ein Ausgleich, der einen Ersatz für den damaligen Berggebietszuschlag darstellt. Der soziodemografische Index, der jetzt von den Städten eingefordert wird - man wünscht, dass die Zusatzzahlungen von 112 Millionen Franken direkt an die Städte gehen -, ist etwas, das erst später dazugekommen ist. Ich möchte Sie einfach darum bitten, jetzt den

AB 2011 N 461 / BO 2011 N 461
Berggebieten diese Zahlungen, die dem Wirtschaftswachstum entsprechen, nicht wegzunehmen. Das wäre nicht richtig. Ich denke, auch Berggebiete müssen am Wirtschaftswachstum partizipieren können.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Städte, vor allem die Geberkantone, hier versuchen, sich ein grösseres Stück des Kuchens abzuschneiden. Ich möchte hier auch noch einmal sagen - jetzt, wo es einigermassen passt -, dass ich als Vertreterin eines ressourcenschwachen Kantons für diese Ausgleichszahlungen dankbar bin. Sie sind wichtig für unseren Kanton. Nur so können wir uns eine Infrastruktur leisten, bei angemessenen steuerlichen Bedingungen, und so unsere Bevölkerung halten. Es kann nicht das Ziel der Agglomerationen und der Städte sein, dass immer mehr Leute in die Agglomerationen abwandern und sich am Schluss eben die ganzen Berggebiete entvölkern.
Ich darf vielleicht auch daran erinnern, dass wir als Kanton Appenzell Ausserrhoden unsere Pflichten erfüllt haben. Wir haben in einem Volksentscheid dem interkantonalen Lastenausgleich zugestimmt, der dem Kanton St. Gallen Zahlungen für kulturelle Einrichtungen zukommen lässt. Das hat bei uns geklappt, ganz im Gegensatz zu den Kantonen Baselland und Basel-Stadt.
Noch zu Kollege Vischer: Sie sind so begeistert von dieser Ecoplan-Studie. Diese Ecoplan-Studie misst mit verschiedenen Ellen. Dem soziodemografischen Index ist ein dynamisches Modell zugrunde gelegt; hier geht es um Sozialhilfeempfänger, Ausländer usw., und es wird einfach unterstellt, dass Ausländer z. B. kostenintensiv sind. Wir wissen, dass gerade in den letzten Jahren sehr gut verdienende, vermögende Ausländer in die Zentren gekommen sind. Dann, wenn es um Wohnungsnot geht, beklagen Sie dies auch immer in lauten Tönen. Der topografische Lastenausgleich ist aber statisch festgelegt worden; insofern ist mit hier mit zwei verschiedenen Ellen gemessen worden.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Frau Kollegin Kleiner, Sie sagten, das System sei dynamisch. Wenn das System dynamisch ist, sollten dann nicht die regionale Kaufkraft und das frei verfügbare Einkommen berücksichtigt werden?

Kleiner Marianne (RL, AR): Das System ist insofern dynamisch, als es einfach das Ressourcenpotenzial mischt, und das wird in den entsprechenden Kantonen gemessen. Daran, denke ich, sollten wir im Moment nichts ändern. Ich möchte das nochmals betonen; die Vorrednerinnen haben es auch schon gesagt: Wir haben hier immer noch ein Zahlenmaterial, das aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des NFA stammt, und es ist einfach jetzt der falsche Moment, hier irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Das System leistet so, wie es ist, gute Dienste, und es erfüllt seine Zwecke.

Vischer Daniel (G, ZH): Frau Kollegin Kleiner, Sie sagten, mit diesem Minderheitsantrag würde den Bergkantonen etwas weggenommen. Aber macht es nicht gerade den Charme dieses Minderheitsantrages respektive dieses Konzepts aus, dass eben gerade nichts weggenommen wird - die Bergkantone erhalten nämlich gleich viel wie bisher -, sondern dass nur zusätzliche Mittel an einen anderen Ort fliessen?

Kleiner Marianne (RL, AR): Die 112 Millionen Franken kommen zustande, weil der Bund im ganzen Ausgleich 112 Millionen zu wenig bezahlt hätte, wenn man das ganze System jetzt justieren würde. Diese 112 Millionen gehören zum Ressourcenausgleich, und hier möchten die Bergkantone darum bitten, dass man ihnen ihren Teil - nämlich die Hälfte - zukommen lässt und dieses System eben in einem dynamischen Sinn justiert.

Hutter Markus (RL, ZH): Sie sehen unschwer, dass es hier nicht um eine Links-rechts-Frage geht. Aber vielleicht ist es so wie mit der Verteilung der Redezeit: Ich habe, glaube ich, noch eine der fünf Minuten, und es ist genau das, was uns von den Städten zu schaffen macht. Die Städte werden benachteiligt. Mit der Lösung, die Sie hier jetzt als Mehrheitsantrag haben, würden eben mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich nur 22 Prozent der effektiven Kosten abgegolten werden, während der soziodemografische Lastenausgleich sogar nur 8 Prozent der Kosten abdeckt. Also für mehr als 90 Prozent ihrer Sonderlasten müssen Städte und urbane Regionen selber aufkommen.
Der Ressourcenausgleich wird dabei ausdrücklich nicht infrage gestellt. Er beruht auf der Solidarität zwischen den finanzstarken und den finanzschwächeren Kantonen und stärkt den Zusammenhalt des Landes. Er wird ja bekanntlich zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den reicheren, eben meist urbanen Kantonen gespiesen und dient dazu, die finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen zu verringern.
Nun, beim Lastenausgleich ist es anders. Mit diesem Instrument sollen nun eben spezifische Sonderlasten abgegolten werden, und es soll nicht als Umverteilungsinstrument missbraucht werden. Genau deshalb ist es angebracht, die tatsächlichen Lasten der Städte gebührend abzugelten. Es soll kein neuer Graben zwischen Stadt und Land aufgerissen werden. Es geht lediglich um Fairness. Nun ergibt sich die Gelegenheit, dieses Ungleichgewicht ein bisschen zu korrigieren, ohne den Betrag für den geografisch-topografischen Lastenausgleich zu schmälern. Werden nämlich diese 112 Millionen Franken des Bundes an den soziodemografischen Lastenausgleich gegeben und wird der geografisch-topografische Lastenausgleich gleich belassen wie heute, dann ergibt sich die Situation, dass die ländlichen, geografisch exponierten Gebiete noch immer bevorzugt bleiben.
Unterstützen Sie also diese Minderheit I (Vischer). Ich glaube, wir sind es unseren städtischen Gebieten und dem Wachstumsmotor der Städte schuldig.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Die Berggebiete und die Zentren haben ihre besonderen Lasten; ich spreche also zum Lastenausgleich.
Der Bund soll seine Beiträge an diese besonderen Lasten zu gleichen Teilen verteilen, wie das bisher der Fall war. Für die von den Minderheiten verlangte Bevorzugung der Zentren haben wir wenig Verständnis. Das Geld ist zusätzlich zu bezahlen, weil es vorher Fehler gegeben hat, weil die Haushaltneutralität nicht gestimmt hat. Wenn das vorher richtig gemacht worden wäre, wäre das Geld diskussionslos so geflossen, wie wir es wollen.
Man beruft sich auf die Ecoplan-Studie. Studien sind nie über alles erhaben, keine Studie, die ich kenne. Diese ist zudem unvollständig. Man spricht nur von den Zentrumslasten, Herr Vischer und Herr Jans, man spricht nicht von den Zentrumsvorteilen. Warum spricht man nicht von den Zentrumsvorteilen? Schauen Sie, wo sind die grossen Unternehmen? Wo sind die Finanzplätze? Sie sind in den Zentren. Dort bieten sie alle erdenklichen Arbeitsplätze an. Das führt dazu, dass unsere jungen Leute in diese Zentren ziehen. In diesen Zentren sind auch die Bildungs-, die Gesundheits- und die Kulturzentren, und damit verbunden wieder unzählige Arbeitsplätze. Sie haben übrigens auch gute Wohnlagen - ich weiss nicht, was wir gegenüber diesen Zentren noch zu bieten haben. Sie haben viele starke Steuerzahler und damit riesige Steuereinnahmen, und jetzt wollen Sie uns das wegen einiger Millionen Franken wegnehmen mit der Begründung, Sie hätten kein Geld. Meine Damen und Herren, das glaubt Ihnen doch niemand. Sie haben so viel Geld! Für uns ist dieses Geld viel, für Sie ist es wenig. Ich bitte Sie hier, realistisch zu bleiben und den Leuten das Geld zu geben, die es brauchen, und dazu gehören auch die Bergkantone.
Ich bitte Sie, für die Mehrheit einzutreten und die Minderheiten abzulehnen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir haben ja verschiedentlich festgestellt, wie es zur Dotierung dieser Gefässe - geografisch-topografischer Lastenausgleich und soziodemografischer Lastenausgleich - gekommen ist. Die 50/50-Prozent-Aufteilung ist nicht ungerecht. Als ungerecht

AB 2011 N 462 / BO 2011 N 462
könnte man es bezeichnen, wenn man es aus einer anderen Optik betrachten würde, nämlich so, dass man sagt: Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist das Folgeinstrument des Finanzkraftindexes, und der andere Lastenausgleich ist neu dazugekommen, und es ist eigentlich nicht ganz klar, warum der gleich dotiert sein soll. Aber man hat sich politisch auf 50/50 geeinigt. Das ist klar auch bei den Kantonen abgestützt und wird von ihnen auch klar mitgetragen. Wir haben heute schon festgestellt, dass die effektiven Sonderlasten ja nur ein Kriterium sind, um diese Gefässe zu dotieren, dass die Tragbarkeit noch eine viel entscheidendere Rolle spielt.
Wenn Sie jetzt argumentieren, die 112 Millionen Franken - ich werde zu diesen noch etwas sagen - müssten dem soziodemografischen Lastenausgleich zukommen, weil sie für die Städte seien, dann können wir mit der Diskussion wieder von vorne beginnen. Wenn man diese 112 Millionen in dieser Art und Weise falsch zuteilen würde, würden sie ja neun Kantonen zukommen, die heute soziodemografischen Lastenausgleich beziehen, wobei siebzehn Kantone, die auch grosse Städte mit entsprechenden Lasten haben, nichts davon hätten. Es gibt also keinen direkten Konnex zwischen städtischen Lasten und eben dieser Zuteilung der 112 Millionen Franken. Wenn Sie das so machen, dann wollen Sie eigentlich das System, das sich bewährt hat und das ja alle - zumindest bis jetzt - unterstützt haben, durch die Hintertüre umgehen. Dann sagen Sie: In diesem Fall möchten wir den soziodemografischen Lastenausgleich mit mehr Mitteln versehen als den geografisch-topografischen.
Aber warum haben wir diese 112 Millionen bzw. 400 Millionen Franken als Fehlbeträge in der Globalbilanz? Weil man den Kantonen nicht die Leistungen zugestanden hat, die ihnen eigentlich nach Globalbilanz hätten zugestanden werden sollen. Das ist die Situation. Es sind nicht nur Mittel aus dem Ressourcenausgleich, sondern auch aus dem Lastenausgleich; die 112 Millionen Franken bestehen aus etwa 81 Millionen Ressourcenausgleichsmitteln und 30 Millionen Franken Lastenausgleichsmitteln. Das Geld, um die Globalbilanz wieder auszutarieren, und zwar für alle Kantone, stammt also eigentlich aus beiden Töpfen. Wenn diese 112 Millionen Franken fehlen, dann fehlen sie anteilsmässig in allen Kantonen, nicht nur in den Kantonen, die soziodemografische Lasten haben. Das ist eigentlich das Konzept.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Vischer) abzulehnen und jetzt keine Verschiebung in den Gefässen vorzunehmen.
Dann noch zum Antrag der Minderheit II (Schwander): Noch einmal - wenn die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage wächst, also wenn die Erträge aus Einkommenssteuern, Vermögenssteuern und Gewinnsteuern wachsen, dann ist es selbstverständlich, dass auf der anderen Seite das Volumen wächst, das man für die Ausgleichszahlungen brauchen kann. Das ist ja der Meccano, den wir haben, und das ist ein gutes Zeichen. Wenn sich das erhöht, zeigt dies, dass wir in der Schweiz eine hohe bzw. eine wachsende Wirtschaftskraft haben. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II (Schwander) zustimmen, dann machen Sie im Ressourcenausgleich eine Reduktion um 112 Millionen Franken. Um dann die Haushaltneutralität herzustellen, müssen Sie entsprechend im Lastenausgleich Mittel einschiessen. Sie machen also eine Umverteilung vom Ressourcenausgleich zum Lastenausgleich, und Sie machen eigentlich nichts anderes, als den Lastenausgleich in diesem Ausgleichsgefäss überzudimensionieren.

Malama Peter (RL, BS): Im Wissen, dass die Sonderlasten der Städte wegen ihrer Zentrumslasten und wegen ihrer höheren Anteile an Armen, Älteren, Ausländern usw. nachweislich klar höher sind als die topografisch-geografischen Mehrlasten der Berg- bzw. Landkantone, und angesichts der Tatsache, dass die Landkantone absolut gesehen nicht weniger erhalten werden, stelle ich folgende Fragen an Sie, Frau Bundesrätin: Entspricht es der Zielsetzung des NFA - nämlich verstanden als Werk der ausgleichenden Solidarität zwischen den Kantonen -, wenn die Kantone jetzt den wohlverdienten soziodemografischen Lastenausgleich nicht erhalten sollten?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Es ist tatsächlich so, dass die Ecoplan-Studie - Frau Nationalrätin Kleiner hat darauf hingewiesen - schon gewisse Fragezeichen aufwirft. Sie hat tatsächlich eine statische und eine dynamische Komponente und trägt nicht allen Umständen Rechnung. So trägt sie auch nicht dem Umstand Rechnung, dass der Braindrain von schwachen Kantonen in starke Kantone enorm ist; das weist die Studie nirgends aus. Insofern kann man also die Resultate dieser Studie nicht eins zu eins übernehmen.
Das Grundkonzept war bzw. ist tatsächlich, dass man einen Teil der soziodemografischen Lasten ausgleichen will - ein neues Instrument, ein neues Gefäss - und auf der anderen Seite aber einen Ersatz für die wegfallende Finanzkraft machen will und muss, also für die Dotierung im Finanzkraftgefäss, das wir hatten. Insofern ist es auch nicht relevant - rein technisch und rechtlich betrachtet -, dass nicht beide Gefässe 100 Prozent der Finanzmittel erhalten, die sie nach den Berechnungen erhalten könnten. Dass es hier ein Ungleichgewicht gibt, liegt also in der Herkunft und im System dieser beiden Ausgleichsgefässe.
Was Sie zum Teil ansprechen, ist natürlich - das ist uns allen klar - die notwendige Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich in grossen Aufgabengebieten. Damit ist der gesamte Gesundheitsbereich, der gesamte Sozialbereich, damit sind die Institutionen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gemeint. Hier muss man tatsächlich die interkantonale Zusammenarbeit verstärken; es liegt nicht am Lastenausgleich. Noch einmal: Der Lastenausgleich wird ja dann auch nicht direkt den Städten zugeführt, sondern den entsprechenden Kantonen. Basel-Stadt ist hier eine Ausnahme.

Stöckli Hans (S, BE): Frau Bundesrätin, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann haben Sie uns tatsächlich auch mitgegeben, dass die Lasten in den Berggebieten und die Lasten in den Städten mengenmässig nicht dieselben sind, dass aber im heutigen System beide je hälftig bedient werden. Falls der Minderheitsantrag I (Vischer) heute nicht zum Mehrheitsentscheid würde: Können Sie sich vorstellen, dieses Ungleichgewicht zwischen den beiden Töpfen dann bei der nächsten Revision zu korrigieren?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wissen Sie, was ich mir nicht vorstellen könnte, ist, dass man den Topf verkleinert, der einen Ersatz für ein wegfallendes Gefäss bildet, das vorhin Direktbeiträge zur Finanzierung von Aufgaben in Kantonen enthielt. Dieses Gefäss, das Finanzkraftgefäss, ist weggefallen; das hat man durch den topografisch-geografischen Lastenausgleich ersetzt und hat genau berechnet, wie viele Mittel das braucht. Dass man dieses Gefäss dann verkleinert und noch auf die Situation vor dem NFA zurückgehen würde, könnte ich mir nicht vorstellen.
Wenn der Bund zusätzliche Mittel hätte und zur Verfügung stellen könnte und aus irgendwelchen Gründen in ein paar Jahren sagen würde, auch der soziodemografische Teil brauche Verstärkung, dann wäre das eine andere Diskussion. Aber das darf nicht zulasten des topografisch-geografischen Lastenausgleichs gehen, weil dieser ein Ersatz für ein Instrumentarium ist, das man vorher hatte, und weil man ganz klar gesagt hat, man wolle nicht hinter diese Situation zurückgehen. Der soziodemografische Lastenausgleich ist neu konzipiert.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Wir sind hier absolut bei der Kerndebatte dieser Vorlage, die auch entsprechend komplex ist.
Worum geht es? Es geht eigentlich darum, dass wir 112 Millionen Franken zu verteilen versuchen. Eigentlich wäre es ganz einfach: Wir haben 2008 ein Modell in Kraft gesetzt, das unter gewissen Bedingungen eine Nachschusspflicht vorsieht. Diese müsste jetzt eigentlich eingelöst werden; es

AB 2011 N 463 / BO 2011 N 463
geht eben um diese 112 Millionen Franken. Davon würden 81,2 Millionen Franken an den Grundbeitrag für den vertikalen Ressourcenausgleich gehen; das ist der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Kommissionsmehrheit. Vom Rest würden 15,4 Millionen Franken in den geografisch-topografischen Topf und 15,4 Millionen in den soziodemografischen Topf eingeschossen werden. So weit, so einfach und so gut. Aber so einfach ist es eben nicht, wenn man der Debatte zugehört hat.
Wir haben jetzt zwei Anträge auf dem Tisch. Der eine Antrag ist noch relativ einfach zu diskutieren; das ist der Antrag der Minderheit II (Schwander). Herr Schwander ist der Meinung, diese 112 Millionen Franken sollten wir gar nicht verteilen. Wir sollten jetzt keine Erhöhung vornehmen, weil noch gewisse Unsicherheiten da seien. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat es gesagt: Dieser Antrag ist eigentlich nicht NFA-konform; er wird das System zumindest in Schieflage bringen. Er würde nicht den Spielregeln entsprechen, die der Gesetzgeber, wir selber, hier beschlossen haben. Eigentlich müssten wir anders legiferieren, wenn wir ihm zustimmen wollten. Aus der Debatte entnehme ich, dass es für Sie einfach ist, diesen Antrag abzulehnen - das hat die Kommission auch getan -, denn Sie haben alle nur darüber diskutiert, wer viel mehr und wer etwas weniger erhalten solle. Dass wir aber alle nichts erhalten sollen, diese Meinung hat, ausser Herrn Schwander, niemand vertreten.
Ich bitte Sie also im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden -, erstens aus systemischen Gründen und zweitens auch aus finanziellen Gründen, aufgrund der Ausgleichsfairness, den Antrag der Minderheit II (Schwander) abzulehnen.
Zum zweiten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit I (Vischer): Dieser Antrag ist etwas komplizierter. Herr Vischer will eigentlich die 112 Millionen Franken nicht gemäss den Vorgaben verteilen, die wir im NFA festgelegt haben, sondern anders. Er will die 112 Millionen Franken vollumfänglich in den soziodemografischen Topf einschiessen.
Dazu mache ich jetzt eine weitere Zusatzbemerkung; ich muss nochmals auf das Eintreten zurückkommen: Diese Debatte haben wir in der Kommission intensiv geführt. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass die Berechtigung des soziodemografischen Topfes eher bei einem prozentualen Verhältnis von 70/30 als bei 50/50 liegt. Das ist in der Kommission unbestritten. Nur: Diese Thematik war schon bei der Einführung des NFA im Grundsatz bekannt. Sie hat sich erstens nicht wesentlich verändert. Zweitens sind wir an einem Zwischenbericht und haben gesagt: Ab 2015, wenn die Daten besser erhärtet sind, müssen wir diesen Punkt aufgreifen und dann auch korrigieren.
Das ist auch ein bisschen eine Antwort der Kommission an Herrn Stöckli; in der Mehrheit sind wir willens, diesen Auftrag anzunehmen. Natürlich wird dannzumal wiederum die Kommission bzw. das Parlament entscheiden, wie das sein soll. Wie weit die Versprechen und Zusagen, die heute gemacht werden, oder das, was ein Kommissionssprecher sagt, in drei Jahren noch interessiert, kann ich nicht beurteilen. Faktum ist, dass es heute aus Sicht der Mehrheit der Kommission nicht der richtige Zeitpunkt ist.
Ich komme auch hier noch zum systemischen Problem: Der Antrag der Minderheit I (Vischer) greift eben auch in das bisherige System ein und ist eigentlich nicht systemkonform. Wenn er diese Umverteilung vornehmen würde, würde er das Modell, das aufgestellt wurde und sehr gut funktioniert, mathematisch verzerren. Das kann nicht der Sinn dieser Übung sein. Wenn wir dieses Problem angehen wollen, müssen wir eine saubere Lösung, gestützt auf Daten, finden.
Faktisch würde der Antrag der Minderheit Vischer eigentlich bedeuten, dass wir wahrscheinlich das heutige 50/50-Verhältnis ungefähr zu 60/40 ändern würden; aber das ist nicht so genau; eigentlich wären ja 73/27 richtig. Wir würden heute mit der Minderheit Vischer das Falsche umsetzen, wir würden einen halben Schritt machen und gleichzeitig das bestehende Modell gefährden. Das soll aber kein Streit zwischen armen Städten und reichen, bösen Kantonen oder armen, kleinen Kantonen sein. Es geht darum, jetzt nichts zu ändern und 2015 mit mehr Modelldaten eine saubere Umsetzung bei diesen Töpfen vorzunehmen, also dannzumal entsprechend zu entscheiden.
Zum Schluss möchte ich festhalten: Auch wenn wir diesen Antrag gutheissen, gibt es keine Garantie, dass das entsprechende Geld dann in die Kernstädte fliessen würde. Denn gerade in gewissen Kantonen, die davon betroffen sind, ist es wie im Kanton Zürich: Es gibt gewisse Parteien, die hier mehr Geld für den Kanton Zürich abholen wollen, sich dann aber weigern, das Geld innerkantonal an Zürich und Winterthur weiterzugeben. Also auch hier haben Sie keine Garantie, wenn Sie dem Antrag zustimmen, dass Sie das Ziel, das Herr Vischer erreichen will, tatsächlich erreichen.
In diesem Sinne: Bleiben Sie heute bei der Mehrheit. Wir werden diese Thematik 2015, gestützt auf mehr Daten, grundsätzlich angehen; dann kommt die Umsetzung.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Als Kommissionssprecher kennen Sie sicher den Minderheitsantrag Schelbert zu Artikel 3 der Vorlage 3, der ja eben gerade will, dass das Geld dorthin fliesst, wo Sie es wollen. Deshalb ist Ihre letzte Aussage falsch; Sie könnten also dort zustimmen.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Das war keine Frage. Aber als Kommissionssprecher werden wir dazu Stellung nehmen. Das ist ein Entscheid der Kommission, und es wird auch begründet werden, warum das nicht zielführend ist.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: Je vais ajouter, au nom de la Commission des finances, quelques arguments à ceux qu'a exposés Monsieur Bäumle, car ce projet constitue le point central de la révision de la RPT.
La minorité II (Schwander) veut diminuer la contribution de base versée par la Confédération. Au projet 2, la minorité I (Vischer) concerne la contribution de base de la Confédération. Mais, dans le cadre du projet 3, la minorité Vischer présente deux propositions visant à modifier la proportion des fonds attribués pour compenser les charges socioéconomiques des villes et géotopographiques des régions de montagne. La répartition 50/50 pour cent entre les charges socioéconomiques et les charges géotopographiques a fait l'objet d'une large discussion au sein de la commission. Ces propositions de minorité visent à remettre en cause l'utilisation de 112 millions de francs avec une répartition 57/43. A la base de la réflexion, pour certains, il y a par exemple l'étude d'Ecoplan qui a été citée plusieurs fois dans cette salle et selon laquelle 28 pour cent des charges excessives frappent les cantons ruraux et 72 pour cent les cantons urbains. Selon d'autres membres de la commission, cette étude ne tient pas compte des avantages des villes et des centres urbains.
La majorité de la commission est d'avis que la situation actuelle doit être maintenue vu qu'elle se base sur un compromis politique conclu suite à une négociation avec les cantons, une situation qui prévoit aussi de compenser les moyens qui, avant la RPT, étaient dévolus comme aide aux régions de montagne. Ce compromis a été soutenu lors de cette révision par la majorité des cantons.
La proposition défendue par la minorité II, qui prévoit une diminution de la contribution de base de la Confédération, a été rejetée en commission par 15 voix contre 5 et 1 abstention. La proposition défendue par la minorité I a quant à elle été rejetée par 12 voix contre 8 et 4 abstentions.

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Die Abstimmungen zu Artikel 1 gelten auch für die Artikel 1 und 2 der Vorlage 3.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5276)
Für den Antrag der Minderheit I ... 87 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 73 Stimmen

AB 2011 N 464 / BO 2011 N 464

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5277)
Für den Antrag der Minderheit I ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 31 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5280)
Für Annahme der Ausgabe ... 152 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Füglistaller, Hutter Markus, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... Jahre 2012 bis 2015 beträgt zwei Drittel des Grundbeitrages des Bundes.

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Schwander, Füglistaller, Hutter Markus, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... années 2012 à 2015 équivaut à deux tiers de la contribution de base de la Confédération.

Art. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Füglistaller, Hutter Markus, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... 2011/12 anzupassen und den Beitrag gemäss Artikel 2 festzulegen.

Art. 3
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Schwander, Füglistaller, Hutter Markus, Kunz, Schibli, Zuppiger)
... 2011/12, et à déterminer la contribution visée à l'article 2 ...

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich bitte Sie, bei Artikel 2 der Minderheit zuzustimmen. Es geht um den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone. Der Gesetzgeber, das Volk, hat einen Rahmen von zwei Dritteln bis vier Fünfteln des Bundesbeitrages vorgegeben. Heute beträgt der Kantonsbeitrag 73 Prozent. Mit der sogenannten Fortschreibungsregel nähert sich der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone bald einmal der oberen Grenze, also 80 Prozent. Dann wäre ohnehin keine Erhöhung mehr möglich.
Der Minderheitsantrag will eine Orientierung an der unteren Grenze, und zwar aus den folgenden vier Gründen: Erstens berücksichtigt der Ressourcenausgleich die regionalen Unterschiede bei der Kaufkraft nicht. Zweitens wird das frei verfügbare Einkommen der Haushalte nicht berücksichtigt; es ist eine Tatsache, dass in Geberkantonen das frei verfügbare Einkommen teilweise kleiner ist als in Nehmerkantonen. Drittens sind, da die Erhebung der dem Ausgleich zugrundeliegenden Daten weit zurückliegt, aktuelle Entwicklungen wie die Finanzkrise nicht berücksichtigt. Viertens ist zu Beginn der ersten Vierjahresperiode der Anteil des Ressourcenausgleichs bei 70 Prozent festgelegt worden. Er ist von Jahr zu Jahr gestiegen und liegt heute bei knapp 73 Prozent des Bundesanteils. 2008 betrug der Anteil der ressourcenstarken Kantone 1,2 Milliarden Franken. Heute liegt er bei 1,5 Milliarden Franken, obwohl es nicht mehr acht, sondern nur noch sieben finanzstarke Kantone gibt. Der Anteil ist also anders verteilt worden.
Das sind unseres Erachtens vier gravierende Systemfehler, welche durch die Reduzierung des Kantonsanteils - wenn auch leider nur teilweise, das ist uns bewusst - behoben werden können.
Wir bitte Sie, hier der Minderheit zuzustimmen, damit wir diese Fehler korrigieren können.

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Frau Kleiner als Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion verzichtet auf ein Votum.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Ich möchte Sie bitten, sowohl bei Artikel 2 als auch bei Artikel 3 als Konsequenz bei der Mehrheit zu bleiben.
Ich erinnere mich sehr gut an die ersten Diskussionen zu diesem Gesetz und zur Umsetzung. So diskutierten wir am 19. Juni 2003 hier zum ersten Mal über die Frage, wie gross der Anteil der ressourcenstarken Kantone sein solle. Der Bundesrat schlug ursprünglich vor, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone gleich hoch sein solle wie jener des Bundes, also 100 Prozent. Dann kam ein Antrag aus dem Ständerat, der eine obere Grenze bei 75 Prozent festlegen wollte, sodann ein Antrag für generell zwei Drittel und dann auch ein Antrag, der keine Obergrenze für die Kantonsbeteiligung festlegen wollte, sondern mit zwei Dritteln lediglich eine untere Grenze. Der Nationalrat entschied damals sehr klar, bei 50/50 zu bleiben; Bund wie ressourcenstarke Kantone sollten einen gleich hohen Betrag leisten. Das ging dann zurück in den Ständerat, und wir trafen uns schliesslich in der Differenzbereinigung bei 80 Prozent. Jetzt steht sowohl in der Verfassung als auch in Artikel 4 des Filag, dass der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent der Leistungen des Bundes liegen soll. Das war ein hart ausgefochtener Kampf, es war ein Kompromiss, der am Schluss ganz klar siegte.
Aus dem Amtlichen Bulletin geht hervor, dass damals ein gewisser Marcel Scherer sagte, dies sei eine Schicksalsfrage, Thérèse Meyer-Kaelin unterstützte damals im Namen der CVP sogar die 100 Prozent. Ich möchte Sie deshalb bitten, wenn es um die konkrete Umsetzung geht, nicht den untersten Betrag für die ressourcenstarken Kantone einzusetzen. Das ist hier etwas, was genauso austariert ist wie bei den anderen Fragen. Nachdem wir soeben der Minderheit Vischer gefolgt sind, liegt der Anteil bei 73 Prozent, und dieser Wert befindet sich ziemlich genau zwischen den zwei Dritteln und den 80 Prozent. Er bleibt also dort, wo er auch schon das letzte Mal lag. Die Idee, keine Obergrenze zu setzen, scheiterte damals ja markant. Wollten Sie nun auch hier eine Verschiebung vornehmen, wäre das sehr unfair; die ressourcenschwachen Kantone würden es nicht goutieren, wenn sie sozusagen auch hier noch einmal schlechter wegkämen.
Ich bitte Sie deshalb dringend, das Kompromisspaket jetzt nicht aufzuschnüren und bei den beiden Anträgen die Mehrheit zu unterstützen.

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Die CVP/EVP/glp-Fraktion, die grüne Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf verzichtet auf ein Votum.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Es geht, wenn wir dem Antrag der Minderheit folgen, um einen Betrag von rund 90 Millionen Franken, und - es ist in der Debatte bereits erwähnt worden - der Antrag der Minderheit wäre auch hier eine Abkehr von den bisherigen Annahmen, Angaben und Modellrechnungen. Wir haben dieses Thema mit den

AB 2011 N 465 / BO 2011 N 465
Fachleuten intensiv diskutiert. Sie haben uns klar aufzeigen können, dass dieser Antrag erstens in der Systematik falsch ist und dass er zweitens modellfremd ist. Er würde nämlich letztlich dazu führen, dass das fehlende Geld den Kantonen, die ressourcenschwach sind, Schwierigkeiten bereiten würde, das 85-Prozent-Ziel zu erreichen. Das heisst, Sie würden mit der Unterstützung der Minderheit das System in eine weitere Schieflage bringen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen - wie das die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen getan hat.

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Die französischsprachige Kommissionssprecherin, Frau Carobbio Guscetti, verzichtet auf ein Votum.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5278)
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5279)
Für Annahme des Entwurfes ... 138 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen

3. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015
3. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012-2015

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... einen Grundbeitrag von 355 173 645 Franken pro Jahr.

Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... une contribution de base de 355 173 645 francs par an.

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5281)
Für Annahme der Ausgabe ... 134 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... einen Grundbeitrag von 467 173 645 Franken pro Jahr.

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Vischer, Brunschwig Graf, Füglistaller, Hutter Markus, Kiener Nellen, Müller Geri, Wyss Ursula, Zuppiger)
... une contribution de base de 467 173 645 francs par an.

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5282)
Für Annahme der Ausgabe ... 133 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 3a
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Carobbio Guscetti, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Müller Geri, Vischer, Wyss Ursula)
Titel
Verwendung der Beiträge aus dem Lastenausgleich
Text
Der Bundesrat fordert die Kantone auf, bei der Verwendung der Beiträge aus dem Lastenausgleich - topografisch-geografischer und soziodemografischer Lastenausgleich - die Interessen der geografisch exponierten Gemeinden sowie der Städte und urbanen Gemeinden zu berücksichtigen.

Art. 3a
Proposition de la minorité
(Schelbert, Carobbio Guscetti, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Müller Geri, Vischer, Wyss Ursula)
Titre
Utilisation des contributions de la compensation des charges
Texte
Le Conseil fédéral charge les cantons de tenir compte des intérêts des communes qui subissent des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques.

Schelbert Louis (G, LU): Dieser Antrag zielt darauf ab, dass die Kantone die Mittel, die sie für Berggebiete einerseits

AB 2011 N 466 / BO 2011 N 466
sowie für Städte und urbane Gemeinden andererseits erhalten, auch wirklich dorthin gelangen lassen. Heute ist nicht klar, wohin die Mittel fliessen, und das darf dem Gesetzgeber nicht gleichgültig sein. Das Gesetz sieht Kriterien vor, nach denen die Mittel zugeteilt werden. Die Evaluation sieht aber die Überprüfung nicht vor, ob die Mittel tatsächlich an die Orte fliessen, für die sie gesprochen wurden. Das halten wir für widersprüchlich. Mit dem Antrag zur Ergänzung des Wirksamkeitsberichtes haben wir dies zu ändern versucht.
Auch werden die Kantone nicht verpflichtet, die Gelder, die sie für Städte und das Berggebiet erhalten, auch tatsächlich dorthin fliessen zu lassen. Dass keine Verpflichtung besteht, respektieren wir. Ein bisschen mehr sollte sich der Bund allerdings schon dafür interessieren, ob die Mittel auch an den Zielorten ankommen. Dieses "ein bisschen mehr" ist der Inhalt unseres Antrages. Mit dem Antrag werden die Kantone zu nichts gezwungen, sie bleiben frei. Hingegen werden sie vom Gesetzgeber aufgefordert, bei der Verwendung der Gelder die Interessen von Städten und Berggebieten zu berücksichtigen.
In der Kommission und heute hier im Rat haben zahlreiche Mitglieder des Parlamentes das Hohelied der Städte angestimmt. Und vorher haben sie den Städten zusätzliche Mittel zukommen lassen, allerdings ja nicht allen, sondern nur jenen aus den Kantonen, die in den Genuss der Mittel aus dem soziodemografischen Lastenausgleich kommen. Jetzt können Sie hier den Tatbeweis erbringen, dass es Ihnen tatsächlich um die Interessen der Städte geht und nicht nur darum, dass der Kanton mehr Mittel erhält.
Die Kantone, wie gesagt, bleiben mit dem Antrag frei. Der Gesetzgeber soll lediglich klarer sagen, wohin die Mittel gehen. Wie der Bundesrat die Bestimmung umsetzen will, überlassen wir ihm. Es soll ein Appell sein, von dem wir eine Wirkung erwarten. Bisher sagt der Gesetzgeber nichts; das ist zu wenig. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Wir haben vorher lange darüber diskutiert, ob und wie die Städte für ihre Sonderlasten entlastet werden können. Dabei haben die einen bewusst oder unbewusst übersehen, dass wir diese Frage in diesem Gesetz ja gar nicht beantworten können. Die Antwort hängt letztlich davon ab, wie die Kantone ihrerseits den Lastenausgleich organisieren. Selbst mit der jetzigen Lösung, die wir haben, nachdem wir dem Antrag der Minderheit Vischer zugestimmt haben, erhält beispielsweise meine Stadt nicht automatisch mehr Geld. Ob sie dann wirklich von diesen Mehrmitteln profitiert, hängt davon ab, ob das Zürcher Volk am 15. Mai einem neuen Lastenausgleichsgesetz zustimmt.
Der Antrag der Minderheit Schelbert weist genau auf diesen Punkt hin. Statt hier in diesem Saal Stadt-Land-Gräben aufzureissen, wäre es sehr viel sinnvoller, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit ein klares Signal an die Kantone zu senden, ihrerseits einen Beitrag zu einem fairen Lastenausgleich zu leisten. Letztlich kommen wir in dieser Diskussion nämlich nur weiter, wenn die Städte am Schluss der Kette wirklich und direkt mehr Geld erhalten. Darüber entscheiden wie gesagt die kantonalen Lastenausgleiche.
Der Ressourcen- und Lastenausgleich ist in seinem Kern ein Instrument, um den nationalen Zusammenhalt zu stärken. Der Einsatz für diesen Zusammenhalt und die Solidarität hörten aber eben nicht an den Kantonsgrenzen auf. In diesem Sinn und auch, um hier ein klares Zeichen zu setzen, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Schelbert zuzustimmen.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Die Mittel aus dem Lastenausgleich des Bundes fliessen an die Kantone und nicht an die Gemeinden. Die Verteilung dieser Mittel ist Sache der Kantone. Der Bund verkehrt stufengerecht nur mit den Kantonen und nicht mit den Gemeinden. Es ist Sache der Parlamente und der Regierungen der Kantone, das Geld so weiterzugeben, wie sie wollen. Die Städte sind ja in den Kantonsparlamenten vertreten, also können sie doch dort Einfluss nehmen.
Was will der Bund jetzt machen? Wenn Sie den Text des Minderheitsantrages anschauen, dann lesen Sie: "Der Bundesrat fordert die Kantone auf, bei der Verwendung der Beiträge aus dem Lastenausgleich ... die Interessen der geografisch exponierten Gemeinden sowie der Städte und urbanen Gemeinden zu berücksichtigen." Es heisst: "Der Bundesrat fordert die Kantone auf ..." Was will er denn machen? Will er ihnen einen Brief schreiben? Die Regierungen werden diesen Brief zur Kenntnis nehmen, oder sie werden das Telefon abnehmen und sagen: Okay, es ist schön, dass Sie uns das sagen; aber wir wissen schon, was wir tun. Die Regierungen in den Kantonen und die Parlamente in den Kantonen sind nicht dümmer als wir. Sie lassen sich auch nicht alles sagen; sie sind doch eigenständig.
Das ist eine administrative Übung, die überhaupt nichts bringt. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit ab.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Dieser Antrag impliziert, dass den Gemeinden und den Städten zum Teil Mittel aus dem Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden. Das ist nicht so. Die Mittel aus dem Ressourcen- und Lastenausgleich gehen an die Kantone. Das ist auch ganz klar auf Gesetzesstufe festgelegt, in Artikel 9 Absatz 4 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Das gilt für den Ressourcenausgleich, und das gilt für die Lastenausgleichsgefässe insgesamt. Diese Mittel werden den Kantonen direkt und ohne Zweckbindung zugeteilt. Es liegt dann in ihrer Verantwortung, die Mittel zu verwenden. Das heisst, es besteht eine Zweckfreiheit der Mittel.
Es war aber immer das Anliegen des Bundes, dass die Kantone ihrerseits ihre Finanzausgleichssysteme anpassen und entsprechend den Aufgaben, die sie weitergeben, selbstverständlich auch die Finanzen weitergeben. Das heisst aber nicht, dass es in der Kompetenz des Bundes liegt, Regelungen zu erlassen, wie die Kantone ihre Finanzausgleichssysteme zu gestalten haben. Das kann es nicht sein. Die direkten Ansprechpartner des Bundes sind die Kantone und nicht die Gemeinden und die Städte. Der Bund hat kein Recht, den Kantonen vorzuschreiben, wie sie die Ausgleichsgefässe zu regeln haben.
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: La proposition de la minorité Schelbert vise à ajouter un nouvel article 3a à l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012-2015. Il concerne l'utilisation par les cantons des contributions de la compensation des charges.
Selon cette proposition, le Conseil fédéral charge les cantons de tenir compte des intérêts des communes qui subissent des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques. La minorité Schelbert pose le problème de l'utilisation des moyennes et veut déterminer avec quels buts les moyens financiers de la péréquation doivent être utilisés à l'intérieur des cantons.
Pour la majorité de la commission, ce n'est pas ici que nous pouvons régler la péréquation financière dans les cantons.
C'est la raison pour laquelle la commission a rejeté, par 16 voix contre 8, la proposition défendue par la minorité Schelbert.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5283)
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

AB 2011 N 467 / BO 2011 N 467

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5284)
Für Annahme des Entwurfes ... 148 Stimmen
Dagegen ... 12 Stimmen

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