Fehr Jacqueline (S, ZH), für die Kommission:
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat anlässlich der Diskussion über die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo 10.409 die Frage diskutiert, inwiefern die neuen Bestimmungen zur erhöhten Sicherheit für Kinder in Taxis adäquat sind oder korrigiert werden sollen. Die Kommission hat in dieser Diskussion mit 25 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Beratung der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo zu sistieren und Ihnen stattdessen eine Motion zu unterbreiten.
Was ist die Ausgangslage? Seit Januar 2002 sind Kinder, die jünger als sieben Jahre sind, obligatorisch mit sogenannten Kinderrückhaltevorrichtungen zu sichern, d. h. in normalem Deutsch: mit Kindersitzen. Normalerweise sind das Schalensitze, in denen die Kinder relativ gut geschützt sind. Seit April 2010, also seit einem Jahr, ist diese Bestimmung ausgeweitet, sodass jetzt auch Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, mit solchen Kindersitzen gesichert werden müssen. Für ältere Kinder können es auch sogenannte Sitzerhöher sein, die dafür sorgen, dass im Falle eines Unfalles die Gurte am richtigen Ort greifen können.
Was fordert die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo? Herr Sommaruga fordert mit seiner Initiative, dass Taxis
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AB 2011 N 578 / BO 2011 N 578
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auf dem Stadtgebiet künftig keine solchen Kinderrückhaltevorrichtungen mehr brauchen und dass die genaue Definition dieser Gebiete von den Kantonen festgelegt werden soll.
Die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo hat mit ihren 106 Unterschriften gezeigt, dass dieses Anliegen sehr grosse Unterstützung findet. Auch in der Kommission stiess das Anliegen auf offene Ohren, und zwar aus folgenden Gründen:
Ausgangspunkt war die Feststellung, dass es in der Schweiz noch nie einen Unfall gegeben hat, bei dem ein ungesichertes Kind in einem Taxi zu Schaden gekommen wäre. Davon abgeleitet wurde als Erstes gesagt, dass mit dieser schärferen Bestimmung die falsche Priorität gesetzt werde; hier werde also eine verschärfte Sicherheitsmassnahme an einem Ort eingeführt, wo es noch gar nie zu Problemen gekommen sei.
Als Zweites wurde gesagt, dass diese Massnahme zu weitgehend sei. Taxifahrten seien oft auch spontane Fahrten und da sei die Ausrüstung nicht immer optimal und von langer Hand geplant. Taxifahrten seien oft auch etwas improvisiert und für Taxifahrten so detaillierte Vorschriften zu erlassen sei ein Stück weit realitätsfremd.
Als Drittes wurde gesagt, die Bestimmung sei inkonsequent. Mit Blick auf die Tatsache, dass es noch gar nie zu einem Unfall gekommen sei, müssten, wenn schon, an ganz anderen Orten verschärfte Vorschriften erlassen werden. Davon möchte zwar niemand Gebrauch machen, aber in der Betrachtung ist diese Gegenüberstellung doch wichtig. Es sei beispielsweise sehr viel gefährlicher, in einem normalen Linienbus unangeschnallt in der Stadt herumzufahren als in einem Taxi, wenn man von den Unfallzahlen her argumentiert. Wenn schon, würde man also dort ansetzen müssen. Das wolle zwar niemand, aber das zeige doch, dass diese Forderung inkonsequent sei.
Es wurde viertens gesagt, dass sich diese Bestimmung letztlich gegen Familien wende - deshalb auch der Titel dieser Initiative. Man sieht immer wieder, dass Taxis mit Verweis auf die fehlenden Kindersitze Familien nicht mitnehmen. Der andere Fall ist der, dass sich Taxifahrer und Familien zu einem widerrechtlichen Pakt zusammenschliessen, indem sich eben beide über die gesetzlichen Grenzen hinwegsetzen. Hand aufs Herz: Wie viele Taxis haben Sie in den letzten zwölf Monaten gesehen, die mit Kindersitzen ausgerüstet sind? Die allermeisten Taxifahrer fahren nach wie vor einfach mit den Kindern im Taxi, indem sie sie mit den Gurten oder gar nicht sichern.
Wieso hat die Kommission vor diesem Hintergrund der Motion den Vorzug gegeben? Wir sind erstens der Meinung, dass das Problem mit einer Verordnungsänderung gelöst werden kann. Das heisst, der Bundesrat kann in diesem Bereich selber aktiv werden, es braucht keine Gesetzesänderung und deshalb nicht zwingend eine parlamentarische Initiative. Es gab zweitens Kritik am Punkt, dass sich diese Erleichterung auf die Stadtgebiete beschränken soll. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch Tourismusgebiete davon betroffen sind. Deshalb wurde in dieser Motion festgehalten, dass die genauen Ausnahmegebiete in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt werden sollen. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, was es bezüglich Autobahnen und Hochleistungsstrassen heisst, wenn diese Bestimmung gelockert wird.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, dieser Motion zuzustimmen.