Leuthard Doris, Bundesrätin:
Herr von Graffenried, Sie verlangen in Ihrem Text - ich habe ihn jetzt nochmals gelesen - einen flächendeckenden Schutz für Naturpärke, Naturlandschaften und andere Schutzgebiete. Das Wort "flächendeckend" habe ich nicht erfunden, das steht in Ihrer Motion. Das ist eines der Probleme Ihres Vorstosses. Eine flächendeckende Zuordnung zur Empfindlichkeitsstufe 1 generiert sehr viele Konflikte mit heute rechtskräftig zugeordneten Empfindlichkeitsstufen. Wir haben in vielen Naturpärken oder Naturlandschaften und anderen Schutzgebieten Dörfer, Strukturen. Wir haben Tourismusanlagen, wir haben Infrastrukturanlagen, wir haben militärische Anlagen. Diese wären alle von einer flächendeckenden Zuordnung zur Empfindlichkeitsstufe 1 betroffen. Zudem können Sie die Interessenkonflikte, die wir heute mit bereits vorhandenen Nutzungen schon haben, einfach nicht lösen. Sie können höchstens für neu hinzukommende Naturpärke oder Naturlandschaften Ausnahmen für bereits vorhandene Infrastrukturen bestimmen.
Völlig mit Ihnen einig sind wir, dass in diesen speziellen Landschaften die Lärmbelastung natürlich tiefer sein muss als in sonstigen Landschaften. Erstens kommt das zum Ausdruck, indem wir in der Lärmschutzverordnung die verschiedenen Empfindlichkeitsstufen festgelegt haben nach dem Prinzip: Je mehr Lärm erzeugt werden darf, desto mehr Lärm ist zu ertragen, und natürlich die Konklusion: vice versa. Die Empfindlichkeitsstufe 1 ist heute für Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich Erholungszonen, vorgesehen.
Das zweite Element bildet der Ansatz im Raumplanungsrecht. Artikel 17 definiert die Schutzzonen, wie Sie es auch erwähnt haben. Dort haben wir heute keine Schutzzone, die auf Naturpärke oder Naturlandschaften direkt Bezug nimmt. Deshalb untersuchen wir dort, ob in Zukunft, bei der Revision des Raumplanungsrechts, allenfalls der Begriff der Schutzzone mit den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Naturpärke in Adäquanz gebracht werden könnte.
Bei den Naturpärken ist vielleicht auch noch zu berücksichtigen, dass gerade viele Betreiber Tourismus möchten; viele Betreiber möchten Erschliessungen, die Lärm verursachen.
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AB 2011 N 588 / BO 2011 N 588
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Deshalb ist für uns diese flächendeckende Zuordnung effektiv das, was nicht geht. Aber wenn Sie die Zuordnung auf geeignete Gebiete, die dann zu definieren sind, beschränken, dann kann man in dieser Richtung weiterarbeiten. Das ist das, was im Moment im Rahmen der Erarbeitung der Naturpärke-Politik sowieso stattfindet. Wenn Sie die Zuordnung einschränken würden, dann würden Sie damit offene Türen einrennen.