von Graffenried Alec (G, BE):
Ich danke noch für die Antwort von vorhin; ich erkläre mich befriedigt von dieser Antwort.
Ich komme noch mit einer anderen Motion, die auch das Lärmschutzrecht betrifft. In dieser Motion verlange ich die Einführung einer einheitlichen Energie- und Umweltetikette für Autoreifen, welche alle drei relevanten Kategorien gleichermassen umfasst, nämlich den Lärm, den Grip beim Fahren und den Treibstoffverbrauch.
Gemäss dem Bericht des Bafu über die Umsetzung des Lärmschutzrechtes in der Schweiz aus dem Jahr 2009 - von damals stammt die Motion - ist der Strassenverkehr die häufigste Lärmquelle. Trotz erheblichen Sanierungsanstrengungen und verschiedenen Massnahmen bei Neubauten sind immer noch 1,35 Millionen Personen in der Schweiz Lärmbelastungen ausgesetzt. Die bisherigen technischen Massnahmen, wie etwa Lärmschutzwände, reichen nicht aus. Die Reifentechnologie kann einen wichtigen Beitrag zur Lärmbekämpfung leisten; dafür müssen diese Massnahmen aber auch bekanntgemacht werden.
Reifen können bereits heute aufgrund verschiedener Kriterien beurteilt werden. Man kann die Reifen nicht nur nach dem Preis kaufen, sondern eben auch nach Qualitätskriterien wie dem Treibstoffverbrauch, dem Fahrverhalten, also dem Grip, oder eben auch dem Lärmschutz. Schon heute gibt es Reifen, die bei allen drei Kriterien gut und positiv abschneiden. Die neu vorzusehende Etikette soll daher alle drei Kriterien gleichermassen umfassen und sich nicht nur punktuell auf ein Kriterium konzentrieren.
Mit der Einführung einer umfassenden Energie- und Umweltetikette für Reifen würde den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl beim Kauf von Reifen deutlich erleichtert. Gleichzeitig würden umweltschonende Reifen gefördert. Hingegen könnte auch eine Verwirrung vermieden werden, indem eben Reifen nicht mehr gefördert würden, die zwar ein gutes Fahrverhalten haben, aber bezüglich Lärm und Treibstoffverbrauch schlecht abschneiden.
Seit Einreichung meiner Motion ist die Zeit glücklicherweise nicht stillgestanden: Die Europäische Union hat am 25. November 2009 die gesetzlichen Grundlagen für ein Reifenlabel festgelegt - das ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter. Der Zweck des Reifenlabels ist es, den Konsumenten harmonisierte Informationen über Rollwiderstand, Nasshaftungseigenschaften und externes Rollgeräusch bereitzustellen. Diese Etikette besteht auch bereits auf europäischer Ebene, und sie entspricht den in der Schweiz und in der EU bereits bekannten Energieetiketten für Personenwagen, Haushaltgeräte und Lampen, welche die Geräte in verschiedene Effizienzklassen von A bis G einteilen. Die Verordnung bestimmt auch die grafische Ausgestaltung des Labels; ein solches Label liegt also schon vor. Das Label wird in der EU ab dem 1. November 2012 verbindlich eingeführt. Um es bei Reifenkäuferinnen und -käufern möglichst rasch bekanntzumachen, will der Bund die Reifenlieferanten und -händler ermutigen, ihre Produkte bereits vor 2012 mit dem neuen Label zu kennzeichnen.
Ich danke dem Bundesrat für die vorauseilende Umsetzung meiner Motion und danke Ihnen daher, wenn Sie dieser Motion zustimmen können.