Nationalrat - Sondersession 2011 - Zweite Sitzung - 12.04.11-08h00
Conseil national - Session spéciale 2011 - Deuxième séance - 12.04.11-08h00

11.9006
Ausserordentliche Session
zur
Unternehmenssteuerreform II
Session extraordinaire
concernant la réforme
de l'imposition des entreprises II
Nationalrat/Conseil national 12.04.11
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.11

Le président (Germanier Jean-René, président): Je vous souhaite la bienvenue et j'ouvre la session extraordinaire au sujet de la réforme de l'imposition des entreprises II.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Bei der Unternehmenssteuerreform II wurde das Volk gleich zweimal hinters Licht geführt. Verkauft wurde sie als KMU-Vorlage. Dabei standen verfassungswidrige Steuergeschenke an Grossaktionäre im Vordergrund. Das hat unter anderem die SP mit dem Referendum bekämpft. Wir haben die Volksabstimmung am 24. Februar 2008 mit 49,5 Prozent sehr knapp verloren. Jetzt wird auch klar, warum: Die Abstimmungserläuterungen waren ein "Giganto-Bschiss". Die zusätzlichen Steuergeschenke an Aktionärinnen und Aktionäre mit steuerfreien Ausschüttungen von Agio-Reserven haben für Bund und Kantone jährlich Mindereinnahmen von 400 bis 600 Millionen Franken und einmalig von weiteren 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer zur Folge; ich verweise auf die Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Fragestunde. Das wurde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aber verheimlicht. Damit wurde das Recht auf Abstimmungsfreiheit und korrekte Information krass verletzt.
Diese Irreführung muss heute korrigiert werden, und zwar auf zwei Wegen:
1. Richtigerweise muss die Abstimmung wiederholt werden. Es wäre peinlich, wenn der Bundesrat durch das Bundesgericht dazu gezwungen werden müsste. Ich bin überzeugt, dass in dieser Abstimmung das Volk zu dieser Vorlage Nein sagen wird.
2. Die Anwendung des Kapitaleinlageprinzips muss sofort korrigiert werden. Damit können die Steuerausfälle in Milliardenhöhe gestoppt und kann etwas mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Die Motionen aus der SP-Fraktion zeigen den Weg. Die Rückwirkung muss auf den Abstimmungstermin beschränkt werden, und zudem sind diese steuerfreien Ausschüttungen eng zu begrenzen.
Was macht nun der Bundesrat? Statt uns endlich eine konkrete Vorlage zu unterbreiten, schickt er uns eine Auswahlsendung mit Handlungsoptionen mit dem Verweis auf das Aktienrecht und auf das Steuerrecht. Wie untauglich gerade das Aktienrecht ist, zeigt doch das Trauerspiel um die Abzocker-Initiative. Auch für die Steuerrechtsrevision liegt kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch.
Wer das Volk ernst nimmt, sorgt für eine Wiederholung der Volksabstimmung und stimmt heute unseren Motionen zu. In der Pflicht ist dabei insbesondere die SVP. Wie heisst doch ihr Slogan? "Das Volk, das Volk, das Volk! Das Volk hat immer Recht." Bei dieser Vorlage wurde das Volk hinters Licht geführt. Wenn Sie das Volk ernst nehmen, dann stimmen Sie heute zumindest unseren Motionen zu.
Die BDP ist mit ihrer Bundesrätin mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit und Transparenz angetreten. Wenn Sie, Frau Bundesrätin, dieses Anliegen ernst nehmen, so sorgen Sie heute sofort für eine Revision des Steuergesetzes und wiederholen diese Abstimmung; denn jede weitere Verzögerung ist eine Fortsetzung des "Steuer-Bschisses" Ihres Vorgängers, des damaligen Bundesrates Hans-Rudolf Merz. Ihr erster Vorschlag, Frau Bundesrätin, ist völlig danebengegangen: Statt eines konkreten Vorschlags unterbreiten Sie uns jetzt verschiedene Handlungsoptionen. So geht das nicht! Wir erwarten jetzt eine sofortige Korrektur des Steuergesetzes und weisen auch die neue sogenannte Mitte darauf hin: Diese Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darf nicht länger toleriert werden!
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unseren Motionen zu.

Schwander Pirmin (V, SZ): Mit dem seit Jahrzehnten geforderten Systemwechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip wurde ein grober Systemfehler des schweizerischen Steuerrechts beseitigt. Es ist nicht einzusehen, wieso die vom Aktionär geleisteten und bereits versteuerten Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse nur mit Steuerfolgen wieder aus der Gesellschaft entnommen werden können. Das ist Abzockerei vonseiten des Fiskus! Bereits versteuerte Einlagen nochmals als Steuersubstrat zu qualifizieren ist eines Rechtsstaates unwürdig. Ich erinnere den Bundesrat an seine Botschaft vom 22. Juni 2005 zum Unternehmenssteuerreformgesetz II. Der Bundesrat selbst hat den Systemwechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip vorgeschlagen und dies in der Botschaft wie folgt begründet: Erstens verletze das Nennwertprinzip den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zweitens lasse sich die Steuerbarkeit von als Agio einbezahltem Eigenkapital nicht mehr rechtfertigen, drittens drängten sich eine Massnahme im Recht der direkten Steuern und eine Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes auf, damit das Kapitaleinlageprinzip ins schweizerische Steuerrecht eingeführt werde.
Die Motionäre wollen nun die demokratisch legitimierte Unternehmenssteuerreform rückgängig machen bzw. die Anwendbarkeit des Kapitaleinlageprinzips zeitlich weiter einschränken, obwohl konsequenterweise die Doppelbesteuerung - darum geht es; es geht hier um eine reine Doppelbesteuerung! - sowohl auf neuem wie auch auf altem Agio aufgehoben werden müsste. Denn das Alter der Kapitaleinlagen ändert nichts daran, dass die Einlagen schon einmal besteuert worden sind. Nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern gerade aus rechtlicher, insbesondere verfassungsrechtlicher Sicht ist die Einschränkung auf Einlagen nach dem 31. Dezember 1996 höchst fragwürdig. Demgegenüber schiessen sich die Motionäre in theatralischer Manier und ungebührlich auf die Behauptung ein, es handle sich hier um Steuergeschenke. Führt der Umstand, dass der Staat das gleiche Steuersubstrat über Jahrzehnte doppelt besteuert und dann endlich von dieser willkürlichen, verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ablässt, tatsächlich zu milliardengrossen Steuerschlupflöchern? Nein. Allfällige Steuerausfälle und Schlupflöcher gibt es nur dort, wo das Steuersubstrat besteuert werden sollte, aber nicht besteuert wird. Hier haben wir aber eine Doppelbesteuerung, ich kann das nicht genug betonen.
Das Kapitaleinlageprinzip wurde in der Vernehmlassung denn auch nicht bestritten. Bestritten wurde die Teilbesteuerung, darum wurde das Referendum ergriffen. Es kann wohl niemand behaupten, eine Doppelbesteuerung sei system- und verfassungskonform.
Unter dem gewaltigen Wahlkampfgetöse will der Bundesrat nun nachgeben und die eigene Position, wie sie in der Abstimmungsbroschüre zur Volksabstimmung vom Februar 2008 stand, infrage stellen. Damals betonte er, dass von den Einkommenssteuern nur noch erfasst werde, was die Gesellschaft mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschafte und an den Beteiligungsinhaber ausschütte. Nun

AB 2011 N 602 / BO 2011 N 602
lese ich in den Antworten des Bundesrates an die Motionäre, dass der Bundesrat bereit sei, Lösungen im Handels- oder im Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpften. Die Steuerfreiheit einer Rückzahlung von Agio und allenfalls von Grundkapital könnte demnach nur eintreten, wenn keine frei verfügbaren Reserven oder kein Gewinnvortrag vorhanden ist - eine völlige Abkehr vom Bisherigen. Es ist eine Stärke unseres Wirtschaftsstandorts, dass wir an der Rechtssicherheit festhalten. Eine saubere Lösung, die erst seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, schon wieder über Bord zu werfen, das wäre eine weitere Katastrophe.
Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, nach dem ersten Politwirbel zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und das kurzsichtige Ansinnen abzublasen.

Schelbert Louis (G, LU): Die Grünen haben mit ihren Unterschriften dazu beigetragen, dass diese ausserordentliche Session zur Unternehmenssteuerreform II stattfindet. Nötig ist die Debatte, weil Parlament und Bevölkerung vor der Volksabstimmung 2008 unvollständig und falsch informiert worden sind. Wir sind überzeugt: Die Revision wäre abgelehnt worden, wenn die Stimmbevölkerung von den wirklich drohenden Ausfällen gewusst hätte. Das heisst: Der Volksentscheid basiert auf einem Grundlagenirrtum. Deshalb halten wir Grünen dafür, die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse aufzuheben.
Im Vorfeld sprach der Bundesrat von Ausfällen von rund 83 Millionen Franken beim Bund und rund 850 Millionen Franken bei den Kantonen. Nun rechnet der Bundesrat für 2011 mit einem einmaligen Ertragsausfall von 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer, mit einem wiederkehrenden Ausfall von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und mit einem ebenfalls wiederkehrenden Ausfall an Einkommenssteuern von 200 bis 300 Millionen Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Offen ist, ob die Schätzungen zutreffen. Ich vermute, sie seien zu tief, denn die angekündigten Ausschüttungen der Firmen scheinen höher zu sein als die vom Departement erfassten, und auch jene sind noch nicht vollständig!
So oder so: Davon wussten weder das Parlament noch die Stimmberechtigten. Ertragsausfälle aufgrund des Kapitaleinlageprinzips wurden nie genannt. Die Gesetzesänderung war in der Botschaft unter dem Titel "Übrige Massnahmen" aufgeführt. Die Mindereinnahmen seien kaum quantifizierbar, stand auf Seite 4855. Dieselbe Auskunft erhielt ein WAK-Mitglied auf Anfrage. Gleich lautete der Text im Abstimmungsbüchlein. Die grössten Steuerausfälle würden nun aber genau aus den "Übrigen Massnahmen" erwachsen. Das geht unseres Erachtens nicht!
Letzten Donnerstag und Freitag hatten die Mitglieder der Finanzkommission die Gelegenheit, den Bundesrat und die Eidgenössische Steuerverwaltung zum Thema zu befragen. Es bestätigte sich, dass Parlament und Stimmberechtigte auf der Basis eines Grundlagenirrtums entschieden haben:
1. Die Steuerverwaltung räumte ein, dass sie die Möglichkeit gehabt hätte, sich bei grossen Unternehmen nach der Zusammensetzung des Kapitals zu erkundigen. Sie tat dies nicht, sonst hätte sie erfahren, dass über 100 Milliarden Franken zur Ausschüttung kommen könnten - 134 Milliarden waren es laut Steuerverwaltung 2008 - und dass daraus massive Steuerausfälle resultieren würden.
2. In der Botschaft figurierte das Kapitaleinlageprinzip unter "Übrige Massnahmen". Da liegt es gemäss Steuerverwaltung nahe zu denken, die davon betroffenen Ausfälle seien "wahrscheinlich klein". Tatsache ist: Sie betragen für den Bund ein Mehrfaches der angegebenen Ausfälle im Total. An der Sitzung wiederholte die Eidgenössische Steuerverwaltung die erwähnten, wohl zu tiefen Schätzungen der Steuergeschenke: über 1 Milliarde Franken im Jahr 2011, Hunderte von Millionen Franken jährlich wiederkehrend.
3. Am Donnerstag und Freitag erklärte die Eidgenössische Steuerverwaltung, sie habe die Grössenordnung auch danach nicht gesehen und man sei erschrocken, als ab Beginn dieses Jahres die Anmeldungen eingetroffen seien. Der aktuelle Stand sei 230 Milliarden Franken, der Betrag könne aber noch zunehmen, sie hätten diesbezüglich keine Gewissheit. Total gehe es um etwa zweihundert Gesellschaften.
Fazit: Es liegt ein gravierendes Versagen von Bundesrat und Verwaltung vor. Das Volk hat auf falsche Grundlagen gestützt abgestimmt. Das darf nicht sein! An der Medienkonferenz vor der Volksabstimmung beschwor der Bundesrat die Zielrichtung der Vorlage: Es gehe um kleine und mittlere Unternehmen; von Metzgern, Malern, Coiffeuren und Floristen war die Rede. Profiteure sind nun aber Aktionäre grosser Konzerne wie der Credit Suisse oder der ABB. Von der UBS war zu lesen, sie habe 40 Milliarden Franken an Reserven angemeldet, die sie steuerfrei ausschütten wolle.
In der Demokratie müssen wir uns darauf verlassen können, vollständig und korrekt informiert zu werden. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der Demokratie, das Vertrauen der Stimmberechtigten in eine wahrheitsgetreue und vollständige Information durch die Behörden. Deshalb unterstützten wir Grünen den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda". Aber wir beharren auch darauf, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Darauf geht der Bundesrat gar nicht ein. In der Stellungnahme zur Motion 11.3075 der grünen Fraktion schreibt er, er stehe zum Gesetz, und argumentiert mit der Rechtsordnung. Er meint damit die Rechtssicherheit für die Aktionäre der erwähnten zweihundert Gesellschaften. Das Wort "Demokratie" kommt beim Bundesrat gar nicht vor.
Frau Bundesrätin: Hier geht es um Rechtssicherheit, um Rechtssicherheit für die Demokratie. Dem Bundesrat ist dieser Aspekt keinen Satz wert, er nimmt auch keine Güterabwägung vor. Als skandalös empfinde ich, dass der Bundesrat diskussionslos die Interessen der Aktionäre von zweihundert Unternehmen höher gewichtet als das Interesse am Zustandekommen eines demokratisch korrekten Abstimmungsergebnisses. Das Parlament handelt richtig, wenn es dieses Gesetz kassiert. Allenfalls ist die Abstimmung zu wiederholen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Herr Schelbert, sind die von Ihnen erwähnten Reserven der UBS in der Höhe von 40 Milliarden Franken schon einmal versteuert worden oder nicht?

Schelbert Louis (G, LU): Das ist eben unklar, Herr Schwander. Das Problem bei der heutigen Ausgestaltung des Kapitaleinlageprinzips ist, dass auch nicht bereits versteuerte Kapitalien statt als Dividenden als Kapitaleinlagen zurückbezahlt werden. Sie können nachher Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf fragen. Selbst die Verwaltung bestreitet, dass diese 40 Milliarden Franken der UBS vollumfänglich als Kapitaleinlage im Sinn der Definition gelten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat, denke ich, eine gute Übersicht darüber, ob diese Ausschüttungen in dieser Form dann gerechtfertigt sein werden oder nicht. Tatsache ist, dass die UBS solche Beträge auch zur Ausschüttung angemeldet hat. Es ist gut möglich, dass die Steuerverwaltung sie dann noch daran hindert, das alles in dieser Form zu tun.

de Buman Dominique (CEg, FR): Le débat de ce matin porte non pas tant sur le principe de l'imposition ou non du remboursement des apports de capitaux que sur ses incidences financières pour la Confédération. En effet, l'exonération de cette opération de remboursement de sommes, qui ne sont pas des bénéfices, ne correspond qu'à une correction d'une situation juridique antérieure injuste. A l'heure où l'on parle tellement de compatibilité de notre système fiscal avec ceux des pays qui nous entourent, force est de constater que la gauche est en porte-à-faux par rapport à ses positions habituelles.
Annuler un vote de l'Assemblée fédérale suivi d'une votation populaire n'entre donc pas en ligne de compte. Non seulement nous donnerions alors l'image d'un pays démocratiquement fragile, mais nous n'offririons plus non plus cette sécurité juridique qui fait précisément la force de la Suisse,

AB 2011 N 603 / BO 2011 N 603
avec son savoir-faire, à un moment où l'attrait du secret bancaire s'estompe fortement. Les apports de capitaux doivent être considérés comme des prêts, et c'est l'ancienne législation qui était à considérer comme arbitraire, puisqu'elle mélangeait allègrement les notions de revenu et de fortune ou, en l'occurrence, de bénéfice et de capital.
Un tout autre débat est celui qui a trait aux conséquences financières du remboursement des apports de capitaux. On ne saurait d'abord parler de pertes fiscales pour une assiette qui n'aurait jamais dû être soumise à l'impôt. Par contre, dans un premier temps, il y aura certes un report du produit de l'imposition fiscale des dividendes dès le moment où plusieurs entreprises vont d'abord dissoudre des réserves et rembourser des apports de capitaux. Mais les bénéfices proprement dits qui ne seraient pas immédiatement répartis entre les actionnaires le seront ultérieurement avec, pour les collectivités publiques, des rentrées fiscales plus importantes que dans le passé.
Le débat de ce matin ne doit pas être politisé au mauvais endroit, mais l'imprécision du Conseil fédéral dans l'évaluation chiffrée des conséquences de l'application de la loi doit inciter tous les acteurs politiques - j'insiste sur "tous": Parlement, gouvernement, partis, organisations économiques - à faire preuve de plus de prudence et d'objectivité dans la mise sous toit de nouvelles modifications législatives pouvant entraîner un déséquilibre des finances de la Confédération. On ne pourra éthiquement plus voter simplement des ajustements à la baisse de la fiscalité sans se poser simultanément la question des incidences sur l'équilibre des finances du pays. Si le frein à l'endettement nous met heureusement à l'abri des générosités inconsidérées, il faudrait aussi à l'avenir nous protéger contre des "populismes baissiers" qui nous contraignent ensuite à mettre sous toit des programmes dits de "consolidation". En d'autres termes, le débat de ce matin nous oblige à réfléchir de façon globale, à la fois pour les recettes et les dépenses, en vue d'éviter d'avoir à "couper la queue du chat pour lui donner à manger".
Nous sommes tous concernés par ce débat et, lors de l'examen de la réforme de l'imposition des entreprises III, nous ne devrons procéder qu'aux adaptations de notre système fiscal dictées par les seuls critères de compatibilité avec l'ordre juridique international et de compétitivité de notre place financière. Par contre, nous devrons éviter tout effet d'aubaine.
Mais aujourd'hui nous avons à nous prononcer sur des motions que je vous demande de rejeter au nom des principes de la sécurité juridique et du respect de la démocratie.

Müller Philipp (RL, AG): Ein Ziel der Unternehmenssteuerreform II, welche seit 2009 ratenweise in Kraft getreten ist, ist bekanntlich die Einführung des sogenannten Kapitaleinlageprinzips. Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips sind Ausschüttungen von Kapitaleinlagen seit dem 1. Januar 2011 von der Schweizer Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit. Dieses neue Prinzip betrifft Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften, die sich im Privatbesitz von natürlichen Personen befinden.
Vor dem 1. Januar 2011 galt bekanntlich das Nennwertprinzip. Gesellschaften durften also nur Stamm- oder Grundkapital steuerfrei an Inhaber zurückzahlen. Dieses Nennwertprinzip sorgte dafür, dass Aktionäre, die zusätzlich zum Stammkapital Kapitalzuschüsse in eine Gesellschaft einbezahlt hatten, bei der Rückzahlung noch einmal vom Fiskus erfasst wurden. Mit der neuen Regelung sind nun auch Rückzahlungen von Agios oder anderen Kapitaleinlagen steuerfrei. Beim Agio handelt es sich um einen Aufpreis, den Investoren auf dem Nennwert eines Wertpapiers bezahlen. Steuersystematisch ist dieser Schritt richtig; er wird in den meisten anderen Ländern schon lange angewendet.
Um sich vor Augen halten zu können, worum es geht, eignet sich folgendes Beispiel: Eine natürliche Person investiert in eine Gesellschaft 100 000 Franken an Grundkapital und macht zusätzlich eine Kapitaleinlage von beispielsweise 200 000 Franken. Diese 200 000 Franken sind grundsätzlich bereits einmal versteuert worden. Trotzdem mussten sie gemäss dem früheren Nennwertprinzip nochmals versteuert werden, wenn diese Kapitaleinlage an den Investor zurückbezahlt oder wenn das Unternehmen aufgelöst wurde. Solche Auszahlungen sind keine Gewinnausschüttungen, sondern Rückzahlungen von Kapital, das die Investoren vorher in das Unternehmen einbezahlt haben. Es liegt auf der Hand, dass dieses Prinzip den Anreiz, in ein Unternehmen zu investieren, nicht gerade befördert hat.
In den Diskussionen um hohe Steuerausfälle, die mit dem neuen Kapitaleinlageprinzip verbunden sein sollen, wird vielfach das Faktum verkannt, dass wir es unter dem alten Regime im Falle von Kapitalrückzahlungen, die über das Nominalkapital hinausgingen, mit einer eigentlichen Doppelbesteuerung zu tun hatten. Es geht daher beim neuen Prinzip nicht um Steuergeschenke oder Steuerschlupflöcher; es geht um das unter steuersystematischem Gesichtspunkt richtige Vermeiden einer doppelten Steuerbelastung von Kapital, welches in Unternehmen investiert und dann zurückgezogen wird. Auch mit dem Kapitaleinlageprinzip können Unternehmen ihre erwirtschafteten Gewinne nicht einfach steuerfrei an Aktionäre auszahlen; Dividenden bleiben, das dürfte Ihnen bekannt sein, weiterhin steuerbar.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur sogenannten Rückwirkung: Es ist zu präzisieren, dass sich diese nur auf die Einzahlung des Kapitals bezieht. Es sind nur Rückzahlungen steuerfrei, die nach dem 1. Januar 2011 getätigt werden.
Interessant ist noch, wie sich die Parteien in der Vernehmlassung zum Wechsel hin zum Kapitaleinlageprinzip äusserten: Sechs Parteien befürworteten die Einführung der neuen Regelung im Grundsatz. Darunter waren bemerkenswerterweise auch die SP und die Grünen. Allerdings haben diese Parteien verlangt, dass erst ab dem 1. Januar 2003 einbezahltes Agio unter das neue Prinzip fällt. Die aktuelle Aufregung über sogenannte Steuerschlupflöcher scheint daher nicht zuletzt darin begründet zu sein, dass wir uns in einem Wahljahr befinden.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Grundsätzlich war die Unternehmenssteuerreform II nötig und richtig. Durch die Unternehmenssteuerreform werden die Unternehmungen steuerlich entlastet, was sich in Anbetracht der internationalen Konkurrenz positiv auf den Werkplatz Schweiz auswirkt. So weit, so gut. Aber die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II werfen doch einige Fragen auf. Während der Beratungen konnten die mutmasslichen Steuerausfälle nicht beziffert werden. Aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten ist nun mit massiv höheren Steuerausfällen zu rechnen, als damals angenommen werden konnte. Bei einer längerfristigen Betrachtung rechnet der Bundesrat heute mit einem jährlichen Minderertrag von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und mit einem gleichen Minderertrag bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Eine kritische Bemerkung muss hier doch angebracht werden: Die Eidgenössische Steuerverwaltung und das Finanzdepartement haben es sich damals, bei der Vorbereitung und Beratung der Vorlage, zu einfach gemacht. Die finanziellen Auswirkungen der Reform wurden zu ungenau abgeklärt. Die zuverlässige Grundlage fehlte, um die Auswirkungen seriös einschätzen zu können. Auch wurde uns die Reform damals als KMU-freundliche Vorlage verkauft - von den Steuerausfällen profitieren jetzt aber vor allem die Grossaktionäre von Banken und Versicherungen. Auch wir als Parlament müssen unsere Arbeit jedoch kritisch hinterfragen. Auch wir sind zu oberflächlich und zu gutgläubig an die Sache herangegangen.
Mit der Annahme durch das Volk ist die Unternehmenssteuerreform II unter Dach und Fach. Was vor allem ins Gewicht fällt: Sie ist bereits in Kraft. Was bleibt nun zu tun? Vor allem sollten wir im Moment nichts überstürzen. Auf ein Gesetz, das erst vor Kurzem beschlossen wurde, sollte nur in gravierenden Ausnahmefällen zurückgekommen werden, nämlich dann, wenn ein eigentlicher Fehlentscheid des Parlamentes

AB 2011 N 604 / BO 2011 N 604
vorliegt, der unverantwortbare Folgen mit sich bringt. Dies ist nach unserer Meinung nicht der Fall. Die BDP-Fraktion ist der Auffassung, dass es heute zu früh ist, um auf den Entscheid zurückzukommen. Es geht vor allem auch darum, dass unsere Rechtsordnung berechenbar bleibt. Das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Gesetzgebung ist ein wichtiges Gut. Wenn wir jetzt auf die Reform zurückkommen würden, würden wir aus Sicht des Werkplatzes Schweiz ein sehr problematisches Signal aussenden.
Der Bundesrat hat den Weg, den wir gehen können, eigentlich aufgezeigt. In der Stellungnahme zur Motion Levrat 11.3189 wurde er aufgezeigt: Mit der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts könnten Korrekturen geprüft werden, und es könnte zum Beispiel im Steuerrecht geregelt werden, dass Kapitalherabsetzungen erst dann möglich sind, wenn kein Gewinnvortrag und keine frei verfügbaren Reserven mehr vorhanden sind. Wir erachten dies als den richtigen Weg, um die entstandene Situation anzugehen.

Heer Alfred (V, ZH): Die Frage, die sich stellt, ist ja nicht, wie grosse Ausfälle wir haben. Wenn hier jetzt behauptet wird, es gehe um rund 300 Millionen Franken jährlich, die dem Bund entgehen, muss man sich umgekehrt fragen, wie viel Geld dem Staat entgehen würde, wenn wir diese Unternehmenssteuerreform nicht durchgeführt hätten. Es ist eine Tatsache, dass diese Unternehmenssteuerreform notwendig war, um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Letztendlich stärken wir mit dem Wirtschaftsstandort den Industriestandort, wir stärken aber vor allem das Steuersubstrat von Bund und Kantonen. Deshalb kann und muss man davon ausgehen, dass die Einnahmen, die durch diese notwendige Revision getätigt werden, die angeblichen Ausfälle eben bei Weitem übertreffen werden.
Vor allem geht es aber der SP ja gar nicht um diese Unternehmenssteuerreform: Es geht der SP darum, dass sie ihr Parteiprogramm verwirklichen kann. Sie möchte bekanntlich den Kapitalismus überwinden. In einer solchen Wirtschaftsordnung braucht es keine freien Unternehmer, und diejenigen, die investieren und einen Gewinn erzielen, sollen am besten gleich den ganzen Gewinn dem Staat abliefern, damit sich die SP dort dann mit Staatsstellen gütlich tun kann. Dies lehnen wir ab. Unternehmer sind für unser Land wichtig, sind für die Arbeitnehmer wichtig, sind für einen prosperierenden Sozialstaat wichtig - das sollte sich die SP einmal hinter die Ohren schreiben.
In diesem Sinne besteht kein Handlungsbedarf, weil diese Änderung erst kürzlich eingeführt wurde. Wenn Sie bei der Abstimmung verlieren, dann ist das halt Ihr Pech. Mit dem von Ihnen vorgebrachten Argument, dass das Abstimmungsbüchlein nicht ganz richtig war, könnte auch gefordert werden, die Abstimmungen über Schengen, über die Neat und über die Autobahnvignette, die ja nur befristet eingeführt wurde, zu wiederholen. Das führt nicht zum Ziel.

Sommaruga Carlo (S, GE): Le 24 février 2008, le peuple s'est prononcé sur deux objets: d'une part, sur l'initiative "contre le bruit des avions de combat à réaction dans les zones touristiques" et, d'autre part, sur la loi sur la réforme de l'imposition des entreprises II. Dans cette salle, nous n'avions pas imaginé un seul instant que le bruit, le combat et la réaction concerneraient bien plus le deuxième objet soumis à votation. Et pour cause: le 24 février 2008, on a assisté, avec la votation sur la réforme de l'imposition des entreprises II, à la plus grande escroquerie électorale par scrutin populaire! L'astuce "à la Madoff" du Conseil fédéral et de l'administration fédérale a consisté à affirmer le faux ou, tout au moins, à occulter les conséquences fiscales réelles et désastreuses, qui se chiffrent en milliards de francs, pour faire passer une réforme fiscale injuste.
Il convient de rappeler aux citoyennes et aux citoyens de ce pays que le Conseil fédéral écrivait noir sur blanc dans la traditionnelle brochure explicative: "La Confédération va devoir compter avec un léger recul des recettes fiscales, à hauteur d'environ 56 millions de francs en raison de l'atténuation de la double imposition économique et d'environ 27 millions de francs en raison de l'imposition plus faible des bénéfices de liquidation." Le Conseil fédéral affirmait même: "Les conséquences financières de la réforme sont faibles au regard de l'ensemble du budget de la Confédération."
Le résultat du scrutin a été l'adoption à l'arraché de la réforme fiscale, par 50,5 pour cent des voix. Sur les 1 858 000 votants, ce sont 20 000 électrices et électeurs qui ont fait pencher la balance. Si 10 000 votants - soit 0,5 pour cent des citoyennes et citoyens qui se sont rendus aux urnes - avaient voté inversement, le résultat aurait été différent. Cela montre que les arguments des partisans du référendum - socialistes en tête - relatifs à l'importance et à l'indécence des cadeaux fiscaux accordés aux actionnaires ont fait mouche.
Ainsi, il est presque certain qu'avec des informations correctes de la part du Conseil fédéral et un aperçu clair de la part de l'administration concernant les pertes minimales de recettes de 1,2 milliard de francs pour l'impôt anticipé et de 400 à 600 millions de francs par année pour l'impôt fédéral direct, 10 000 citoyens de plus auraient glissé un non dans l'urne et, de ce fait, la réforme n'aurait pas passé. Les gigantesques cadeaux fiscaux qu'offrait à l'époque Monsieur le conseiller fédéral Hans-Rudolf Merz aux entreprises n'auraient pas passé.
Cette escroquerie électorale doit être corrigée par le Conseil fédéral. Il est possible de le faire par deux moyens.
La voie la plus juste consiste à refaire le vote populaire. Cette solution est celle du respect du peuple, du respect de nos institutions, du respect de la démocratie - cette démocratie que Monsieur Merz, alors conseiller fédéral, a malheureusement piétinée par l'occultation d'informations essentielles.
(Zwischenruf der Präsidentin: Ich bitte Sie, die Redezeit von drei Minuten einzuhalten, wie dies alle anderen auch tun müssen.)
Das kann nicht sein! Ce n'est pas possible! (Brouhaha) Alors je conclus, Madame la vice-présidente. La deuxième solution, c'est de résoudre le problème en supprimant l'effet rétroactif.
Je vous invite aujourd'hui à faire preuve de réalisme et à adopter l'une ou l'autre de ces solutions.

Grin Jean-Pierre (V, VD): La réforme de l'imposition des entreprises II a allégé la charge fiscale du commerce et de l'industrie et a ainsi renforcé les PME. Elle a aussi augmenté l'attrait de la Suisse pour les grandes entreprises. Réviser la loi, comme le demande la motion du groupe des Verts, serait un signal mauvais et contradictoire pour la place économique. Il en va de la sécurité du droit, chère à notre pays.
Un des problèmes de base évoqué est l'exonération du remboursement des agios. La réforme de l'imposition des entreprises II a introduit le principe de l'apport en capital. Ainsi, les capitaux investis par les actionnaires qui dépassent la valeur nominale des actions que sont les agios peuvent être remboursés plus tard sans être imposés. Cette exonération est logique et existe depuis longtemps dans la plupart des pays. Dans l'ancien système, ces agios n'étaient pas exonérés, ce qui donnait lieu, en cas de remboursement, à une double imposition économique injuste.
Prétendre, comme on l'entend, que le principe de l'apport en capital permet aux entreprises de distribuer aux actionnaires des bénéfices non imposés est simplement faux. Les bénéfices et dividendes distribués restent imposables. L'exonération du remboursement des agios a été limitée aux apports qui avaient été effectués après le 31 décembre 1996. Cette limitation résulte d'un compromis politique. La logique du système voudrait que l'on traite d'une manière fiscalement neutre tous les agios passés et futurs.
L'Administration fédérale des contributions a estimé la diminution de l'excédent de recettes au titre de l'impôt anticipé pour 2011 à 1,2 milliard de francs, diminution qui sera compensée au fil des ans, cet effet étant à mettre au compte du décalage entre le moment où l'impôt anticipé est perçu et celui où son remboursement entraînera une diminution des recettes. A cette diminution correspondra une réduction des

AB 2011 N 605 / BO 2011 N 605
remboursements en 2012. On nage d'ailleurs en pleine "spéculation".
Dans le domaine de l'impôt anticipé, le niveau des recettes est caractérisé par de fortes incertitudes. Faire des pronostics dans ce domaine reste particulièrement hasardeux. C'est comme vouloir mesurer la hauteur de l'eau dans une rivière qui cascade. En réalité, les variations sont très fortes et se chiffrent en milliards de francs. C'est aussi pour cette raison que l'excédent de recettes enregistré par la Confédération en 2010 a constitué une agréable surprise par rapport au budget: les recettes de l'impôt anticipé ont contribué à elles seules à améliorer les comptes de 1,7 milliard de francs.
Je pense qu'à moyen terme, ces déductions fiscales seront largement compensées par l'augmentation du nombre de moyennes et grandes entreprises situées sur notre territoire.

Brunschwig Graf Martine (RL, GE): Comment en sommes-nous arrivés à consacrer une session extraordinaire aux conséquences de la réforme de l'imposition des entreprises II et plus particulièrement à la question de la défiscalisation des agios dans l'apport de capitaux? Pour les libéraux-radicaux, cette discussion n'a pas grand-chose à faire avec la réalité, mais beaucoup avec l'opportunisme politique!
La réforme était indispensable: elle supprime une injustice fiscale, reconnue comme telle par le Conseil fédéral, le Parlement fédéral, les directeurs cantonaux des finances, et finalement le peuple. Elle touche potentiellement des personnes en premier lieu: en Suisse, une personne sur quatre possède des actions et participe à la constitution du capital propre des entreprises de ce pays. Elle supprime une imposition injuste puisque survenant à double.
Quelles en sont les conséquences financières? Peut-être faudrait-il se demander au préalable quels en sont les bénéfices potentiels? La réforme concernant la défiscalisation de l'apport de capitaux vise à encourager la libération de réserves qui retournent ensuite dans l'économie, et donc dans le circuit productif. Apparemment - aux dires mêmes de l'Administration fédérale des contributions -, elle semble aussi attirer depuis le début de cette année des entreprises étrangères qui apportent en Suisse une substance économique et donc fiscale.
Les effets de la réforme de l'imposition des entreprises I, entrée en vigueur le 1er janvier 1998, méritent d'être étudiés et mis en évidence - c'est la raison de notre première interpellation: le nombre de holdings a progressé de 59 pour cent en deux ans suite à cette réforme. On peut regretter que le Conseil fédéral ne marque pas plus d'intérêt à connaître les résultats des réformes entreprises.
Aujourd'hui, nous recevons néanmoins une réponse de sa part: "Il est cependant possible et même vraisemblable que cette réforme" - la première - "n'est pas étrangère à la hausse des recettes puisqu'en plus de la conjoncture favorable, la réforme a amélioré l'attrait économique de la Suisse et déclenché une vague d'implantations nouvelles de sociétés holdings." A l'origine, on prévoyait 170 millions de francs de moins de recettes fiscales; à l'arrivée, on constate une augmentation massive de ces recettes!
Notre deuxième interpellation s'intéresse davantage à la réforme de l'imposition des entreprises II, et notamment aux calculs actuels qui annoncent à nouveau des pertes de recettes fiscales, particulièrement pour l'impôt anticipé. Pour information, les recettes fiscales 2010 pour l'impôt anticipé se chiffraient à 4,7 milliards de francs en lieu et place des 3 milliards de francs budgétisés. L'impôt anticipé est si volatile que le Conseil fédéral n'est pas en mesure d'expliquer ces variations. C'est d'ailleurs la raison pour laquelle cet impôt est estimé sur la base d'une moyenne sur dix ans.
Donc, sans tenir compte des recettes fiscales attendues, le budget prévoit 3,7 milliards de francs pour 2011, à mettre en regard des 4,7 milliards de francs encaissés en 2010, des 4,3 milliards de francs encaissés en 2009 et des 6 milliards de francs encaissés en 2008. Et maintenant, on nous annonce en Commission des finances que les nouvelles recettes fiscales attendues en 2011 devraient être fixées à 2,9 milliards de francs au lieu de 3,7 milliards de francs, en raison du débat qui vient de commencer. Ce n'est tout simplement pas sérieux! Si cela l'était, le Conseil fédéral prendrait aussi au sérieux ses propres estimations; il devrait proposer au Parlement des mesures d'économie à concurrence des 800 millions de francs de pertes estimées. Il ne le fait pas, car il connaît lui-même la fragilité de ses estimations.
Enfin, permettez-moi une mise en garde. Le maintien et le développement des emplois en Suisse est un souci constant. Le pire qui pourrait arriver aujourd'hui serait de changer les règles du jeu approuvées par le peuple en matière de fiscalité. L'économie a besoin de stabilité et de sécurité du droit pour prospérer. Si les règles du jeu devaient changer en raison du climat électoral actuel, ce serait désastreux à court et à moyen terme. La fiabilité et la solidité de notre système politique ont été des atouts jusqu'à aujourd'hui. Leur porter atteinte, c'est porter atteinte à l'avenir des emplois en Suisse. Et là, les salariés de ce pays seront les premiers à en souffrir.
Nous rejetons donc toutes les motions proposées par la gauche.

Roux Paul-André (CEg, VS): L'Etat a, durant des décennies, spolié les actionnaires de nos sociétés suisses en imposant un simple retrait en capital sous forme d'agios comme un dividende. En effet, le coeur du problème est de savoir s'il est justifié d'imposer les versements d'agios aux actionnaires.
En qualité d'expert fiscal, je peux affirmer que cette imposition était une hérésie fiscale. La preuve: la Suisse restait l'un des derniers pays en Europe à connaître ce système pervers. Comment peut-on imposer des fonds qu'un actionnaire a mis à disposition de la société et qu'il retire au franc près après quelque temps?
C'est comme si Monsieur Levrat, entrepreneur dynamique souhaitant développer son affaire - et par là même créant des emplois et de la richesse -, me demandait d'investir dans son entreprise en participant à l'augmentation du capital-actions. Je lui verse 120 francs, soit 100 francs pour l'augmentation du capital-actions et 20 francs comme prime d'émission, soit une participation aux réserves existantes de la société; dix ans plus tard, il me rembourse mes 120 francs, mais, sur les 20 francs, 35 pour cent d'impôt anticipé sont prélevés.
Cette hérésie fiscale, cette injustice fiscale, a enfin été corrigée par le peuple suisse lors de la votation populaire du 24 février 2008. Aussi, le principe du remboursement exonéré d'impôt ne peut en aucun cas être contesté.
Il reste le différend concernant l'effet rétroactif au 31 décembre 1996. Il est faux de parler de rétroactivité, car la Constitution fédérale interdit la rétroactivité des lois. Il s'agit donc de la fixation d'un délai. Au départ, d'ailleurs, aucun délai n'était prévu. C'est en guise de compromis que le délai a été fixé au 31 décembre 1996. Il a été fixé à dix ans avant l'entrée en vigueur de la loi, selon le message du Conseil fédéral. Cela repose sur une certaine logique, car les sociétés suisses n'ont pas l'obligation de conserver leurs livres au-delà de dix ans. Les recherches et les contrôles auraient été fastidieux, autant pour les entreprises que pour les autorités fiscales. En raison du prolongement des débats au Parlement et du dépôt du référendum, le délai s'étend maintenant à quatorze ans, alors même que tous les agios auraient dû être exonérés - sans distinction de délai.
Aujourd'hui, toute autre décision que celle de confirmer le vote du peuple aurait des effets néfastes sur la réputation de la Suisse. Nous avons déjà créé un précédent peu glorieux avec l'accord UBS; cela suffit. Alors je vous le dis: n'investissez pas dans l'entreprise Levrat, car si vous lui prêtez de l'argent, son directeur voudra prélever un impôt lors du remboursement - pour autant qu'il vous rembourse.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Die Unternehmenssteuerreform II ist ein Paradebeispiel einer Politik für wenige statt für alle.
Zur Geschichte: Ursprünglich wollte man mit der Unternehmenssteuerreform ein rechtsformunabhängiges Steuersystem kreieren. Nun zeigte sich in der Vernehmlassung, dass

AB 2011 N 606 / BO 2011 N 606
dafür gar kein Handlungsbedarf bestand. Man suchte also andere Gründe für eine Reform und fand sie in der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Man kreierte Massnahmen, die nur wenigen dienen - Dividendenentlastung, Kapitaleinlageverfahren -, und das alles ohne Kompensation.
Nun, wie kommt man mit solchen Dingen durchs Parlament und gewinnt eine Volksabstimmung? Man halte die Gegner unwissend. Keine Hearings zulassen, keine Zahlen in den offiziellen Unterlagen nennen, keine Antwort geben auf meine mehrfache Nachfrage, um wie viel Geld es hier gehe. Man verunglimpfe die Gegner mit dem Wort "Ideologie". Der damalige Nationalrat Gerold Bührer sagte, er habe "den Eindruck gewonnen, dass vor lauter Ideologie der Blick auf die zentralen Pfeiler, die notwendig sind, damit die Arbeitslosigkeit tief ist, total ausgeblendet wird". Man stelle die Gegner dumm hin. Gerold Bührer, aktuell Präsident von Economiesuisse, sagte damals auch: "Ich empfehle Ihnen einfach einmal, nebst den Fussball- auch die Wirtschaftsseiten der Zeitungen zu lesen." (AB 2006 N 847) Man verweise weiter auf das Prinzip Hoffnung; siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation 11.3233 der FDP-Liberalen Fraktion. Man verkaufe die Massnahmen schliesslich auch als geeignet für die Kleinen, vorzugsweise für die KMU - für Metzger, Bäckerinnen, Coiffeure, Floristinnen. Man diffamiere die von den Experten vorgeschlagene Kompensation, beispielsweise eine Beteiligungsgewinnsteuer, als linke Kapitalgewinnsteuer, welche durch die Hintertür eingeführt werden solle.
Und was ist, nachdem die Bombe geplatzt ist, nachdem Ausfälle in Milliardenhöhe drohen? Man stelle sich unwissend und verfassungstreu und behaupte im Sinne der Rechtssicherheit für einige wenige statt für alle, Sicherheit für Kapitaleinleger sei wichtiger als der Schutz von Stimmberechtigten vor Fehlinformation.
Das geht nicht, so können wir nicht Politik machen. Bitte helfen Sie mit, das Rad zumindest ein wenig zurückzudrehen, und sorgen Sie dafür, dass die SVP-Motion 11.3245, die wieder eine Steuersenkung bei der Gewinnsteuer erreichen will - was wir schon mehrfach abgelehnt haben -, nicht im Fahrtwind dieser Steuersenkungen durchkommt. Ich kann den Landwirtinnen und Landwirten hier im Saal einfach sagen: Wenn die Motion der SVP-Fraktion unterstützt wird, fehlt das Geld für die gesamte Landwirtschaft.

Rime Jean-François (V, FR): Dans un premier temps, j'aimerais aborder l'affaire du principe de l'apport en capital par rapport au principe de la valeur nominale appliqué jusqu'à la réforme de l'imposition des entreprises II.
Un des buts de cette réforme était de supprimer, ou pour le moins d'adoucir, la double imposition lors de la distribution des dividendes. Il était donc logique de supprimer aussi cette double imposition lors d'un apport sous forme d'agio ou de versement supplémentaire attribué aux réserves - l'argent ainsi versé ayant déjà été soumis à l'impôt. Cette pratique élimine une entrave reconnue aux investissements étrangers et à l'implantation de nouvelles entreprises en Suisse.
Concernant maintenant cette fameuse rétroactivité, il ne s'agit en fait pas d'un gros problème. La logique aurait voulu que tous les fonds répondant aux critères fixés pour l'apport de capitaux soient exonérés de l'impôt. Pour des raisons pratiques, il était juste cependant de fixer une limite dans le temps afin que l'Administration fédérale des contributions puisse procéder à un examen systématique des demandes.
S'agit-il maintenant de pertes fiscales ou d'un cadeau fiscal? Certainement ni l'un ni l'autre. Il y aura bien sûr peut-être un effet de substitution. On redistribuera des réserves d'agio au lieu de distribuer des dividendes ordinaires. Les bénéfices seront alors attribués aux réserves ordinaires et imposés ultérieurement. De plus, toutes les entreprises ne pourront certainement pas dissoudre ces réserves. Il y aura peut-être des problèmes de liquidités, mais il y aura aussi des problèmes de ratio de fonds propres dans les bilans.
Monsieur Schelbert a parlé d'UBS. Bien sûr, UBS a annoncé cette possibilité. Mais dans le cadre notamment de la résolution du problème du "too big to fail", est-ce que vraiment UBS, qui devra augmenter ses fonds propres, pourra distribuer ces fonds? C'est une question que je vous pose, Madame la conseillère fédérale.
Pour terminer sur ce sujet de la rétroactivité, j'aimerais poser une question à Monsieur Levrat qui va prendre la parole en dernier. Vous souhaitez introduire un impôt sur les successions. Si cet impôt devait malheureusement être mis en place, est-ce que vous allez calculer la fortune imposée depuis le moment de l'entrée en vigueur de la disposition pertinente ou depuis le moment où la fortune existe? Je crois que, pour vous, la réponse est très claire.
Je terminerai par la motion 11.3245 du groupe UDC, "Baisser les impôts sur les bénéfices des entreprises". Nous demandons de baisser le taux de l'impôt sur les bénéfices des entreprises de 8,5 à 5,5 pour cent pour améliorer la compétitivité de la place économique suisse. Dans sa réponse, le Conseil fédéral partage cet avis, mais il propose de rejeter notre motion. Plutôt que d'avoir la possibilité de baisser l'impôt sur les bénéfices, il préfère miser sur les difficultés des pays voisins qui, on le sait tous, sont virtuellement en faillite et qui devront, eux, augmenter leurs impôts.
Je vous demande de rejeter toutes les interventions parlementaires de la gauche concernant la réforme de l'imposition des entreprises II et de soutenir notre motion concernant la baisse de l'impôt sur les bénéfices des entreprises.

Darbellay Christophe (CEg, VS): Notre groupe rejettera ce matin toutes les propositions ayant trait à la réforme de l'imposition des entreprises II. Le PDC s'est engagé en première ligne dans cette campagne visant surtout l'abolition du principe de la double imposition et le renforcement de l'attractivité de la place économique suisse, ainsi que le maintien des emplois et la création de nouveaux emplois.
Le traitement réservé à l'apport de capitaux aux entreprises fait partie des conditions-cadres essentielles de notre politique économique. L'attractivité de la Suisse, tant en ce qui concerne les PME que les grandes entreprises, en dépend directement.
En proposant de lever la rétroactivité au 1er janvier 1997, le groupe socialiste a eu une fausse bonne idée. C'est une bonne idée parce qu'on peut effectivement partir du principe que ceux qui ont procédé à un apport de capitaux avant la votation de février 2008 n'étaient pas censés savoir qu'ils bénéficiaient d'un traitement fiscal privilégié. C'est une fausse idée, car la suppression de la rétroactivité n'aura aucune influence sur les nombreuses firmes venues s'établir en Suisse, et on les félicite de ce choix.
L'introduction d'une phase transitoire serait dès lors inéluctable dans une période où l'apport de capitaux a été aussi massif. Cela ne serait pas une mauvaise chose en soi du point de vue économique pour ces entreprises qui pourraient très bien contourner la nouvelle disposition, ce nouvel obstacle, en émettant par exemple des actions gratuites. Je rappelle que nous avons soutenu la rétroactivité au 1er janvier 1997 contre l'avis du Conseil fédéral, lors du traitement de la réforme de l'imposition des entreprises II.
Nous voulons donc être des interlocuteurs crédibles vis-à-vis des entreprises et des PME en gardant notre ligne et en garantissant la sécurité du droit. Il en va aussi de la sécurité du droit pour la fiscalité des entreprises. Des changements brutaux du cours de la politique affaiblissent systématiquement la Suisse et détruisent des milliers d'emplois.
Nous regrettons tout de même que l'Administration fédérale des contributions n'ait pas mieux travaillé à l'époque. C'est tout de même un monde d'annoncer 80 millions de francs de recettes fiscales en moins et de se retrouver avec un montant manquant de 6 à 10 milliards de francs! On se demande comment fonctionne cette calculette, car ce n'est pas la première fois que cela arrive. C'est quelque chose que nous devons corriger.

Thorens Goumaz Adèle (G, VD): En matière de fiscalité, deux questions sont finalement importantes: qui est taxé et quelle somme est prélevée? Lorsque les citoyens se sont

AB 2011 N 607 / BO 2011 N 607
prononcés sur la réforme de l'imposition des entreprises II le 24 février 2008, ils l'ont fait en fonction de ce qu'ils ont obtenu comme réponse à ces deux questions. Cette réforme avait pour but de lever les contraintes fiscales pesant sur la décision des entreprises de renforcer la croissance au moyen de réformes financièrement supportables et de promouvoir l'emploi. A la question de savoir qui allait être taxé de manière plus clémente, il a été répondu qu'il s'agissait des PME, par exemple les petits commerçants. Quant à la somme qui allait être prélevée en moins, dans le cas qui nous occupe, il a été dit aux citoyens que, conformément à l'objectif de la réforme - qui devait être supportable, rappelons-le -, le manque à gagner pour la Confédération ne serait que de 80 millions de francs, 850 millions au plus pour les cantons. C'est sur cette base que les citoyens se sont décidés et qu'ils ont accepté à une très faible majorité la réforme qui leur était proposée.
Or les réponses qui leur ont été données à ces deux questions fondamentales s'avèrent aujourd'hui erronées, puisque nous découvrons que ce sont de grandes entreprises qui bénéficient finalement avant tout des allègements fiscaux et que les sommes concernées sont considérablement supérieures à ce qui avait été annoncé. Nous sommes donc confrontés à deux problèmes majeurs: un problème démocratique tout d'abord, puisque les citoyens ne disposaient pas des informations pertinentes pour se prononcer, et un problème financier ensuite, puisque les collectivités publiques vont vraisemblablement essuyer des pertes massives et imprévues.
Les Verts demandent au Conseil fédéral d'apporter des réponses à ces deux problèmes. Il en va de notre crédibilité face aux citoyens. Nous ne pouvons en effet ni tolérer qu'une décision démocratique ait été prise sur la base d'informations gravement inexactes et lacunaires, ni admettre que les budgets des années à venir soient déséquilibrés par le manque de recettes découlant d'une telle décision.
Dans cette perspective, les Verts vous demandent de soutenir la motion du groupe des Verts 11.3075, "Réforme de l'imposition des entreprises II. Nouvelle décision politique". Ils soutiendront en outre les motions Levrat 11.3189, "Principe de l'apport de capital. Abroger la rétroactivité", et Leutenegger Oberholzer 11.3199, "Modifier le principe de l'apport de capital. Respecter le principe de la bonne foi à l'égard du citoyen", ainsi que le postulat Heim 11.3214, "Mise en oeuvre des recommandations de l'OCDE pour améliorer la transparence dans le domaine des allègements fiscaux", qui porte sur les conséquentes financières de la réforme de l'imposition des entreprises II. Les Verts s'opposeront par contre à la motion du groupe UDC 11.3245, "Baisser les impôts sur les bénéfices des entreprises", qui déboucherait sur des pertes supplémentaires de plusieurs milliards de francs.

Hurter Thomas (V, SH): Ich rede zu meiner Motion 10.3233, "Forschung und Entwicklung in der Schweiz stärken".
Es wird immer wieder gesagt, dass die Schweiz als grosses Kapital das Humankapital besitzt oder, anders gesagt, stark ist in Bildung, Entwicklung und Forschung. Und gerade im Zusammenhang mit den internationalen Bestrebungen, die Schweizer um ihre Vorteile und die hier vorhandenen Reserven zu bringen, ist es notwendig, dass wir uns der hier ansässigen Unternehmen annehmen und auch ihre Standortwahl honorieren. Wer Forschung und Entwicklung fördert, der sichert die technologische Leistungsfähigkeit eines Landes, sichert und schafft aber auch wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze, und diese kommen schlussendlich auch unserer Jugend zugute. Ich verstehe nicht, warum der Bundesrat ständig alle Vorstösse in diese Richtung ablehnt und sie nur entgegennehmen will, wenn sie dann in einen Prüfungsauftrag abgeändert werden.
Das Rad des internationalen Wettbewerbs dreht sich immer schneller, und die Schweiz muss neue Modelle suchen, um unsere Unternehmen im Land zu behalten. Es ist deshalb ein richtiger Ansatz, wenn die laufenden Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz teilweise steuerlich als Aufwand verbucht werden können, aber es genügt eben nicht. Es müssen hier neue Wege gesucht werden, und es ist deshalb an der Zeit, dass wir hier neue Standortförderungsmodelle suchen und im Bereich Forschung und Entwicklung aufzeigen, wie es weitergehen könnte.
Es kommen immer mehr Staaten zur Einsicht, dass sie die Unternehmenssteuern senken sollten. Und gemäss einer OECD-Studie aus dem Jahre 2008 ist es ja diese Steuer, die das Wachstum am meisten gefährdet. Aber warum nicht ausser über die Senkung dieser Steuer die Ertragskraft der Unternehmen auch über Forschung und Entwicklung steuern? Es ist doch eine Überlegung wert. Ausser dem Trend zu Steuersatzsenkungen sollten wir uns auch der Forschung und Entwicklung zuwenden und eine Korrektur über zusätzliche Privilegien und Ausnahmen von der Bemessungsgrundlage vornehmen. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass für die Standortwahl eines Unternehmens die geringen Kosten, der Marktzugang, aber auch das Fachwissen sehr wichtig sind. Diese Elemente bilden zusammen mit der Forschung und Entwicklung einen innovativen Cluster, und dieser zieht dann auch weitere Unternehmen an. Bislang hat nur die Schweiz auf dieses Anreizsystem verzichtet. Prüfungsaufträge haben wir genug; es muss jetzt endlich einmal Lösungen geben.
Bitte nehmen Sie meine Motion an, die gewisse Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben zulassen möchte. Damit sichern Sie Arbeitsplätze, sichern den Fortschritt in der Schweiz und erhöhen langfristig die Steuereinnahmen.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Ich spreche zu meiner Interpellation 11.3244, "Unternehmenssteuerreformgesetz II. Kapitaleinlageprinzip. Verheimlichung von 7 Milliarden Franken Steuerausfällen vor dem Volk", zu den finanzpolitischen Folgen und zur Abstimmungsbeschwerde, die ich gestern beim Bundesgericht eingereicht habe.
Vor allem mit der Antwort auf eine Ziffer meiner Interpellation bin ich überhaupt nicht zufrieden, Frau Bundesrätin. Ich habe gefragt, welche Einkommens- und Vermögensschichten genau von dieser Steuerbefreiung profitieren und welcher Teil an Personen mit Vermögen von über einer Million Franken gehe. Die Antwort des Bundesrates auf diese Frage lautet: "Für die Beantwortung dieser Frage liegen keine Daten vor." Das ist die Schwäche der Schweiz: Wir haben neben der Einkommensschere eine Vermögensschere und jetzt zunehmend auch eine Steuerschere, die noch weiter aufgeht, wenn wir die heute zu behandelnden Motionen nicht unterstützen; ich erwarte von Ihnen selbstverständlich, dass Sie sie unterstützen. Die Schweiz figuriert heute mit Blick auf die Vermögenskonzentration bei den obersten paar Prozent der Bevölkerung im internationalen Vergleich an drittletzter Stelle, vor Namibia und Simbabwe. Wenn wir heute keine Korrekturen anbringen, werden wir punkto Vermögenskonzentration in den Händen einiger weniger Kapitalisten binnen Kurzem am Schwanz der internationalen Liste stehen.
Ich komme zu den finanzpolitischen Folgen: Frau Bundesrätin, Sie haben vor zwei Wochen den Einbruch bei der Verrechnungssteuer für das Jahr 2011 kommuniziert. Es ist ein Einbruch von 1,2 Milliarden Franken; das ist viel. Die Haushalte müssen ausgeglichen sein. Auch die Einkommenssteuer bricht jetzt plötzlich zusammen. Diese Steuerausfälle schlagen durch auf die Haushalte des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Damit komme ich zur Abstimmungsbeschwerde: Kein Wort steht im Bundesbüchlein von der Verrechnungssteuer, kein Wort von den Auswirkungen auf die Gemeinden. Ich habe mich innert kurzer Frist entschlossen, eine Abstimmungsbeschwerde zu formulieren, weil dieser Einbruch sich nicht auch noch auf die Demokratie, auf unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auswirken darf. So etwas darf sich nie mehr wiederholen. Schon in der Botschaft steht unter Ziffer 8.1.4 zu den öffentlichen Einnahmen ein total fehlerhafter Text, in dem gesagt wird, dass "immer weniger der Verrechnungssteuer unterliegendes Altagio ausgeschüttet wird". Es

AB 2011 N 608 / BO 2011 N 608
werden überhaupt keine Zahlen genannt - und jetzt geht es um Milliarden. Ich habe also dem Bundesgericht beantragt, die eidgenössische Abstimmung vom Februar 2008 in allen Kantonen für ungültig zu erklären und diese neu anzusetzen, denn alle Stimmberechtigten in diesem Land haben Anspruch auf vollständige, sachliche, objektive, transparente und verhältnismässige Information.
Ich bitte Sie, die Motionen der linken Seite anzunehmen; ich bitte Sie selbstverständlich, die Motion 11.3245 zur Gewinnsteuer abzulehnen.
Zu Herrn Müller Philipp: Sie haben die Vernehmlassung der SP Schweiz unvollständig wiedergegeben. Die SP Schweiz hat in der Vernehmlassung vor dem grossen Missbrauchspotenzial bei diesem Kapitaleinlageprinzip ausdrücklich gewarnt.
Frau Bundesrätin, es wird darum gehen, dass Sie und Ihre Verwaltung auch die Missbräuche bei diesem Systemwechsel ganz aktiv bekämpfen.

Graber Jean-Pierre (V, BE): Par la réforme de l'imposition des entreprises II, le Conseil fédéral et le Parlement entendaient améliorer les conditions fiscales de nos entreprises, mais aussi aligner certaines de nos pratiques fiscales sur celles de la plupart des pays occidentaux.
Lors de la procédure de consultation, le Parti socialiste n'avait pas frontalement contesté le principe de l'apport en capital. Notamment parce que les dividendes n'étaient plus imposables dans leur entier, le Parti socialiste avait toutefois lancé le référendum contre la loi. En février 2008, le peuple suisse avait avalisé cette dernière par 50,5 pour cent des voix en votation populaire.
A l'époque, le Conseil fédéral pensait que la réforme allait entraîner des pertes fiscales à court terme de moins de 100 millions de francs pour la Confédération et de 850 millions au plus pour les cantons. Nous savons aujourd'hui que l'application du principe de l'apport en capital pourrait induire, pour la Confédération, les cantons et les communes, des pertes fiscales estimées entre 400 et 600 millions de francs à partir de 2012, et cela jusqu'à ce que les réserves d'apport de capitaux existantes soient épuisées - ce qu'elles ne seront sans doute jamais. Les recettes de l'impôt anticipé, quant à elles, devraient être inférieures de 1,2 milliard de francs pour 2011.
L'écart entre les prévisions de 2008 et celles de début 2011 est certes regrettable, mais le Conseil fédéral a raison d'affirmer qu'il n'était pas possible de quantifier les pertes fiscales provoquées par l'application du principe de l'apport en capital. Il ne serait d'ailleurs pas étonnant que les chiffres actualisés des pertes fiscales provoquées par la réforme de 2008 soient eux aussi démentis par la réalité. La sécurité juridique exige que les résultats de la votation populaire du 24 février 2008 ne soient pas remis en cause. Les acteurs économiques ont pris des dispositions en fonction des nouveaux éléments de la législation sur la fiscalité des entreprises. Un brusque changement de cap serait dommageable. Sur le fond aussi, nous devons nous en tenir aux modifications législatives de la réforme. Elles ont conduit à une amélioration des conditions-cadres de notre économie et à un renforcement de notre place économique.
S'agissant de la compétitivité, notre pays figure au sommet de la hiérarchie. En comparaison internationale, les fondamentaux de notre économie sont bons, voire excellents. Ces avantages comparatifs sont aussi imputables aux bonnes conditions-cadres dont bénéficie notre économie dans le domaine fiscal.
Pour toutes les raisons invoquées, nous vous proposons de rejeter la motion du groupe des Verts 11.3075, "Deuxième réforme de l'imposition des entreprises. Nouvelle décision politique", ainsi que les motions Levrat 11.3189, "Principe de l'apport de capital. Abroger la rétroactivité", et Leutenegger Oberholzer 11.3199, "Modifier le principe de l'apport de capital. Respecter le principe de la bonne foi à l'égard du citoyen".

Theiler Georges (RL, LU): Kapitaleinlageprinzip, Unternehmenssteuerreform II - was ist das eigentlich? Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es geht um die Rückzahlung von versteuertem Geld, das ein Aktionär einmal einbezahlt hat und das ihm wieder zurückerstattet wird. Die Nennwertrückzahlung war ja bereits bisher abzugsfähig - allerdings ist es etwas kompliziert -, die Agio-Rückzahlung nicht. Mit der Unternehmenssteuerreform hat dieser Missstand nun ein Ende gefunden. Fast alle EU-Staaten kennen dieses Prinzip, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Alle, die in die EU wollen, das hier aber jetzt so sehr bekämpfen, sollen sich das hinter die Ohren schreiben. Es ist gut, dass das Schweizervolk dieser Lösung zugestimmt hat. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind daher der Meinung, dass die Vorstösse, welche das nun reduzieren oder abändern oder sogar rückgängig machen wollen, abzulehnen sind.
Nun zur Berechnung: Ein grosser Stein des Anstosses ist ja die Berechnung. Man muss ehrlicherweise sagen, dass solche Berechnungen generell sehr, sehr schwierig bis unmöglich sind. Steuerliche Veränderungen haben volkswirtschaftliche Konsequenzen - eine Erhöhung negative, eine Senkung positive. Das kann man sicher feststellen. Wer profitiert von dieser Angelegenheit? Es ist die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Es wird mehr Investitionen geben, es wird mehr Arbeitsplätze geben - das müssen sich auch die Grünen und die Linken hinter die Ohren schreiben -, es wird mehr Wachstum geben, es wird bei den Unternehmen in der Wirtschaft mehr Ertrag geben, und das führt zu höheren Steuererträgen. Wie viel das ausmacht, habe ich in der Kommission gefragt. Ich bin gespannt, was mir die Frau Bundesrätin heute dazu sagen wird. Ich weiss, dass es schwierig zu berechnen ist, aber man soll nicht immer nur von den Ausfällen reden. Das ist einfach vollkommen falsch, das ist eine Milchbüchleinrechnung, die nie stimmen wird. Die Ausfälle - logisch, dass sie entstehen, wenn Sie das rein kurzfristig betrachten, denn letztendlich werden ja keine Dividenden ausbezahlt, also wird dort auch keine Steuer erhoben, und das geliehene Geld wird ja zurückbezahlt, und dort haben Sie eben keine Steuern.
Seit 1997 - das ist eine einzige Zahl, die man gegenüber der Vorlage nun kennt - wurden etwa 200 Milliarden Franken zurückgestellt. Aber auch diese Zahl sagt überhaupt nichts aus, denn Sie müssen ja zuerst einmal wissen, ob die Firmen die Voraussetzungen erfüllen, um die Rückstellungen überhaupt auszahlen zu können.
Noch weit schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie das Aktionariat aussieht; dort entstehen ja die sogenannten steuerlichen Ausfälle. Wenn es eine Firma ist, die nur Pensionskassengelder besitzt, gibt es überhaupt keinen Unterschied zu früher. Wenn es eine Firma mit juristischen Personen als Anlegern ist, gibt es auch keinen Unterschied. Bei den privaten Personen gibt es einen Unterschied, und bei ausländischen privaten Personen ist der Unterschied sehr klein. Es gibt jedoch keine Erhebung darüber, wie sich das Aktionariat der Firmen, welche diese Möglichkeiten haben, zusammensetzt. Sie können also die GPK anrufen, Sie können in dieser Angelegenheit auch noch die Gerichte anrufen, aber Sie werden keine klügeren Auskünfte bezüglich der Berechnungen kriegen, da diese nun einmal einfach schwierig sind.
Nun noch ein Wort zu den Vorstössen der SVP-Fraktion und von Herrn Hurter: Die Motion Hurter 10.3233, die Forschung und Entwicklung betrifft, können wir unterstützen. Es ist eigentlich ein altes freisinniges Anliegen, für diesen Bereich eine solche Möglichkeit zu schaffen. Den Vorstoss der SVP-Fraktion, die Motion 11.3245, müssen wir leider ablehnen. Es geht unserer Meinung nach jetzt darum, in einer ersten Übung die Stempelsteuer wegzubringen, denn das ist eine unschöne Steuer, welche investitionshemmend wirkt. Deshalb setzen wir die Prioritäten etwas anders. Wenn sich im Zusammenhang mit den Diskussionen mit der Europäischen Union die Frage der Senkung des Gewinnsatzes stellen sollte, muss die Diskussion zu jenem Zeitpunkt geführt

AB 2011 N 609 / BO 2011 N 609
werden. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Vorstoss der SVP-Fraktion zu diesem Punkt ablehnen.

Präsidentin (Graf Maya, zweite Vizepräsidentin): Herr Theiler, Frau Kiener Nellen möchte Ihnen eine Frage stellen.

Theiler Georges (RL, LU): Ich habe immer Freude, wenn ich Fragen beantworten darf - dann kann ich noch etwa zehn Minuten reden; das ist schön. (Heiterkeit)

Kiener Nellen Margret (S, BE): Ja, das ist super, Herr Kollege Theiler. Ich stelle Ihnen deswegen gerne eine Frage.
Sie wissen ja, dass das Parlamentsgesetz den Bundesrat verpflichtet, die personellen und finanziellen Auswirkungen eines Gesetzes auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung, den Einfluss auf die Finanzplanung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen eingehend darzulegen. Inwiefern haben Sie als Parlamentarier die Erfüllung dieser Pflicht bei der Gesetzesvorlage zur Unternehmenssteuerreform geprüft? Vielleicht waren Sie schon WAK-Mitglied, ich weiss es nicht. Und inwiefern werden Sie als WAK-Mitglied in der Zukunft die Einhaltung dieser parlamentsgesetzlichen Bestimmung prüfen?

Theiler Georges (RL, LU): Ich kann Ihnen zum einen sagen, dass ich damals noch nicht Mitglied der WAK war; das hätten Sie aber auch irgendwo nachlesen können. Zum andern schaue ich immer sehr genau auf die volkswirtschaftlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen. Von daher ist dies eine wichtige Position, die Sie da ansprechen.
Die Frage ist nur - ich habe jetzt die Hälfte meines Referats dafür gebraucht und kann das nun noch ein bisschen ausführen -: Wie kann man das berechnen? Sie gehen immer nur davon aus, dass es Steuerausfälle gebe. Berechnen Sie mir einmal die volkswirtschaftliche Seite. Sagen Sie mir doch jetzt, wenn Sie diese Frage schon stellen - Sie dürfen zwar keine zweite Frage stellen -, wie sich das Aktionariat dieser Unternehmen zusammensetzt, welche von dieser Möglichkeit profitieren können. Sie können es mir ja nicht sagen. Da können Sie in der Bundesverfassung so viele Regeln haben, wie Sie wollen. Wenn Sie Fragen nicht beantworten können, weil diese Erhebungen gar nicht vorhanden sind, dann ist es müssig, solche Fragen zu stellen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Herr Theiler, Ihre Fraktion hat die Interpellation 11.3233 eingereicht, die der Bundesrat am 6. April 2011 beantwortet hat und die heute von uns auch behandelt wird. In der Antwort des Bundesrates steht: "Die Milderung der Steuerbelastung" - Steuerreform I - "hat nicht zu einem Rückgang der Steuererträge geführt, wobei nicht beurteilt werden kann, ob die Steuereinnahmen ohne Reform nicht allenfalls noch stärker angestiegen wären." Wieso kommen Sie dann immer mit Ihrem Prinzip Hoffnung, wenn Sie diese Antwort vom Bundesrat bekommen haben?

Theiler Georges (RL, LU): Es geht doch nicht um das Prinzip Hoffnung! Es ist doch eine Tatsache - das müssten auch Sie wissen -, dass das volkswirtschaftlich positive Effekte hat. Dass diese nicht im gleichen Jahr eintreten, das ist auch eine Tatsache, das wissen auch wir. Aber wir würden doch diese steuersenkenden Massnahmen respektive diese Rückzahlungsmöglichkeit für die Investoren nicht einführen, wenn wir nicht überzeugt wären, dass sie positive Effekte hätten.
Die Antwort des Bundesrates zeigt ja gerade auf, wie schwierig es ist, diese Fragen zu beantworten; deshalb müssen Sie dafür auch nicht die Gerichte und die GPK anrufen.

Wandfluh Hansruedi (V, BE): Meine Fraktionskollegen haben die Gründe, weshalb auf die Unternehmenssteuerreform II nicht zurückzukommen ist, weitgehend dargelegt. Ich setze noch zwei, drei Schwerpunkte.
Es ist eine politische Zwängerei, auf ein Gesetz zurückkommen zu wollen, das erst vor rund zwei Jahren vom Souverän bestätigt worden ist. Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde unter anderem das standortschädliche und verfassungswidrige Nennwertprinzip aufgegeben. Die Linke will jetzt nicht nur zum Nennwertprinzip zurückkehren, sondern sie stellt, wie aus der Motion der Grünen hervorgeht, die Unternehmenssteuerreform II grundsätzlich infrage. Deshalb nenne ich die Linke eine schlechte Verliererin.
Es ist für mich auch nicht verständlich, dass der Bundesrat dem linken Populismus - Stichworte: Steuergeschenke und steuerfreie Dividenden - aufsitzt, in der Sache Entgegenkommen signalisiert und daran denkt, die steuerfreie Auszahlung von Agio-Reserven von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen. Frau Bundesrätin, ich spreche Sie insbesondere auch als ehemalige Justizministerin an und ersuche Sie, die Rechtsstaatlichkeit in unserer Demokratie hochzuhalten. Es darf doch bei der Besteuerung von zurückbezahltem Geld keinen Unterschied machen, wie das Geld seinerzeit eingebracht wurde. Aktienkapital kann durch Kapitalherabsetzung steuerfrei zurückbezahlt werden, Darlehen können steuerfrei zurückbezahlt werden, aber bei Aktienkapital, für das Sie etwas mehr bezahlen, als der Nominalwert beträgt, soll die Rückzahlung des Mehrpreises besteuert werden. Wo ist da die Logik?
Wenn wir uns vom Kapitaleinlageprinzip abkehren wollen, müssen wir uns fragen, ob es nicht konsequent wäre, künftig auch die Rückzahlung von Aktienkapital oder sogar die Rückzahlung von Darlehen - zwischen Firmen und natürlichen Personen oder zwischen natürlichen Personen - zu besteuern. Was für ein Irrsinn dieses Ansinnen an und für sich ist, kann ich an einem Beispiel aus der Praxis kundtun. Wenn mir Frau Leutenegger Oberholzer beispielsweise zwanzig Franken ausleiht, damit ich mir etwas zum Mittagessen kaufen kann, weil ich heute mein Portemonnaie vergessen habe, und ich ihr das Geld morgen zurückgebe, dann muss sie auf diesen Betrag die Einkommenssteuer bezahlen - in Analogie zur Thematik, die wir hier diskutieren. Ich bin mir nicht so sicher, ob Frau Leutenegger Oberholzer in diesem Falle und unter diesen Bedingungen gewillt wäre, mich heute Mittag am Leben zu erhalten. Anders gesagt bzw. wenn wir dies auf die Unternehmen anwenden: Ist es motivierend für Investoren, Start-up-Unternehmen unter die Arme zu greifen, falls das eingezahlte und wohlverstanden schon einmal versteuerte Geld noch einmal versteuert werden muss?
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Absicht, die Rückwirkung aufzuheben, wie das Kollege Levrat und Kollegin Leutenegger Oberholzer in ihren Motionen fordern: Jean-François Rime ist auf dieses Thema eingegangen und hat klar dargelegt, dass es nicht um eine Rückwirkung geht. Auch andere Votanten haben das erwähnt. Rückzahlungen sind erst ab 2011 steuerfrei. Wenn überhaupt ein Stichtag eingeführt wurde, der relativ weit in der Vergangenheit liegt, dann hat es mit Praktikabilität etwas zu tun. Würde der Stichtag beispielsweise auf den Abstimmungstag gelegt, den 24. Februar 2008, ergäbe dies insbesondere bei kürzlich gegründeten Start-up-Unternehmen massive Probleme. Aktionäre der Tropenhaus Frutigen AG beispielsweise, die im Dezember 2007 Aktien gezeichnet haben, müssen eines Tages ein allfällig zurückbezahltes Agio versteuern. Alle diejenigen, die heute bei mir einen Zeichnungsschein verlangen, Aktien zeichnen und dieses gute Projekt unterstützen wollen, bezahlen keine Steuer. Der Stichtag müsste richtigerweise generell fallengelassen werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Ich bitte Sie, hier alle Abänderungsanträge zu den Gesetzen, die bei der Unternehmenssteuerreform II revidiert wurden, abzulehnen und die beiden SVP-Vorstösse zu unterstützen.

Bischof Pirmin (CEg, SO): Die Fakten, die uns vorliegen, sind tatsächlich alles andere als erfreulich. In einer Fragestunde im März räumte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ein, dass für das laufende Jahr mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken und für die folgenden Jahre pro Jahr mit 400 bis 600 Millionen Franken Mindererträgen zu

AB 2011 N 610 / BO 2011 N 610
rechnen sei. Die bis heute gemachten Anmeldungen betreffend das Kapitaleinlageprinzip liegen in der Gegend von 250 Milliarden Franken, Tendenz steigend. Das alles haben das Parlament und die Stimmbürger vor der Abstimmung nicht gewusst.
Immerhin, einzurechnen ist hier auch, dass inzwischen Firmen in die Schweiz zugezogen sind und dass ein grosser Teil der angemeldeten Kapitaleinlagen - die "NZZ" schätzt ihn auf etwa einen Drittel - mit zusätzlichen Kapitalien vorgenommen wurde, die ohne die Steuerreform eben gar nicht angefallen wären. Es ist immerhin auch die Frage zu stellen, wie es sich bei den beiden Grossbanken verhält. Da bitte ich die Frau Bundesrätin, uns nachher Aufschluss zu geben, inwieweit die erheblichen angemeldeten Kapitaleinlagen der beiden Grossbanken überhaupt rückzahlungsfähig wären.
Trotzdem, die Informationspolitik von Bundesrat und Eidgenössischer Steuerverwaltung zu diesem Geschäft verdient klar das Prädikat "ungenügend". Die Demokratie lebt davon, dass Bundesrat und Verwaltung das Parlament und die Bevölkerung korrekt orientieren. Ich habe grosse Zweifel, dass das in diesem Falle passiert ist. Im Abstimmungsbüchlein findet sich auf Seite 17 zwar ein Abschnitt über das Kapitaleinlageprinzip; es wird auf die Steuerfreiheit hingewiesen, es wird aber nicht auf die Einnahmenausfälle hingewiesen. Die Botschaft des Bundesrates ist ganz offensichtlich nicht nachgeführt worden: Die Botschaft spricht zwar von Einnahmenausfällen durch die ganze Vorlage Unternehmenssteuerreform II, es ist aber offensichtlich nicht berücksichtigt worden, dass die Rückwirkungszeit nach dem Vernehmlassungsverfahren erheblich ausgedehnt worden war. Ich bitte auch hier die Frau Bundesrätin, uns aufzuzeigen, wie der Bundesrat künftig im Steuerbereich solche Pannen von erheblichem Ausmasse zu vermeiden gedenkt.
Die Frage, die sich uns hier stellt, nachdem wir alle Wahlkampfschminke wieder abgewischt haben, ist aber nur: Was können wir in dieser Situation tun? Sollen wir, wie das die grüne Fraktion vorschlägt, die Unternehmenssteuerreform II im Nachhinein einfach wieder aufheben? Das wäre nun ein Schildbürgerstreich ohnegleichen. Damit würden wir ja genau die Missstände wiedereinführen, die wir vor dieser Reform hatten. Die Schweiz war aufgrund des Fehlens des Kapitaleinlageprinzips europaweit eine Steuerinsel im negativen Sinne. Dem Standort Schweiz diese alten, falschen Zustände zuzumuten wäre nun wirklich das Falscheste. Das Bundesgericht wird darüber zu entscheiden haben, ob das Abstimmungsresultat aufgehoben werden soll, wenn eine entsprechende Beschwerde eingereicht wird, wie es heute gesagt wurde. Sie kennen die Praxis des Bundesgerichtes in diesem Bereich. Die Praxis ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Volksentscheide aufzuheben. Es ist aber nicht an uns, am Parlament, diese Frage zu entscheiden, sondern an unserer Judikative.
Die Steuerreform aufzuheben wäre also sicher falsch. Wie steht es mit der Aufhebung oder der Einschränkung der Rückwirkung? Da gibt es immerhin Argumente, die dafür sprechen. Der Nachteil ist einfach: Die Reform ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft, sie gilt, sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Das heisst, wir würden mit einer Aufhebung der Rückwirkung diejenigen belohnen, die das laufende Jahr noch benützen und ihre hohen angemeldeten Kapitaleinlagen aus Agios einfach in Eigenkapital umwandeln, etwa über Gratisaktien. Die Wege, die der Bundesrat vorschlägt, sind gangbar. Sie sind zu prüfen; es ist aber heute nicht darüber zu entscheiden. Es sind Reformen auf dem Wege der Änderung des Aktien- oder des Steuerrechts. Ich verstehe hier die SVP-Fraktion nicht, dass sie sich derart gegen diese Wege wehrt. Schliesslich stammt der eine Vorschlag aus der Feder von Herrn alt Bundesrat Blocher, aus der Botschaft, die er uns am 21. Dezember 2007 vorgelegt hat. Das kann ja nicht völlig daneben sein.
Ich bitte Sie deshalb, heute alle uns vorgelegten Vorstösse abzulehnen.

Levrat Christian (S, FR): On peut débattre, et cela a été fait à loisir ce matin, des mérites et des inconvénients de l'exonération fiscale des apports de capitaux. Cela aurait dû être le thème de la votation du 24 février 2008. La population aurait dû pouvoir décider si elle entendait offrir 6 à 10 milliards de francs aux grands actionnaires d'UBS, de Credit Suisse ou d'ABB. Mais cette question-là ne lui a pas été posée parce que le Conseil fédéral n'a pas jugé utile de l'informer correctement. Par maladresse, par négligence, par volonté, on a tu les pertes fiscales engendrées, minimisé les conséquences de la réforme, induit les votants en erreur, trompé le peuple.
Le Conseil fédéral a reconnu que l'information transmise était erronée et que par conséquent la volonté populaire n'avait pas pu être formée sur la base de faits avérés. Une information correcte aurait-elle modifié l'issue du référendum? Certainement. La majorité acceptante était de 19 000 voix, soit 0,3 pour cent des votants. Notre droit est clair: dans ces conditions, le vote doit être répété.
Nous serions prêts, et la motion 11.3189 que j'ai déposée le démontre, à entrer en matière sur une solution de compromis, à corriger simplement les effets les plus scandaleux de la réforme en discussion. Malheureusement, la majorité des membres du Conseil fédéral refuse d'entrer en matière et nous renvoie à d'ultérieures réformes du droit de la société anonyme ou du droit fiscal. C'est insuffisant et c'est trop vague.
Parce que derrière les arguments financiers se pose la question du fonctionnement démocratique de notre pays. La population doit pouvoir faire confiance aux faits avancés par le Conseil fédéral. Elle devrait pouvoir partir de l'idée que les autorités ne tentent pas de la tromper. Parler dans ce contexte, comme je l'ai entendu ce matin, de sécurité du droit, de stabilité de notre système politique, de respect du peuple, pour rejeter nos motions, c'est faire preuve d'un cynisme sidérant! C'est défendre la Suisse des conseils d'administration et des lobbys plutôt que la population, c'est choisir UBS et Economiesuisse contre le peuple.
Les partisans du référendum ont été victimes en 2008 d'une escroquerie électorale qui doit être corrigée. Le Parti socialiste exige que des conséquences soient tirées de cette affaire. Sur le plan politique tout d'abord, le vote doit être répété ou le projet corrigé de façon à mieux correspondre à ce qui avait été, à l'époque, exposé à la population. Sur le plan administratif ensuite, le fonctionnement de l'Administration fédérale des contributions doit être analysé de fond en comble et des conséquences organisationnelles et personnelles doivent être tirées sans délai. Sur le plan institutionnel, la Commission de gestion doit établir si Monsieur Merz, alors conseiller fédéral, a volontairement trompé le peuple ou s'il a été victime naïve de ses services et des jongleries d'Economiesuisse. C'est à ce prix que la confiance peut être rétablie.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Was ist die Unternehmenssteuerreform II? Im Gegensatz zu dem, was wir immer wieder gehört haben, ist es natürlich nicht nur eine Unternehmenssteuerreform für die grossen Unternehmungen, sondern es ist tatsächlich auch eine Unternehmenssteuerreform für die KMU. Sie hat dazu geführt, dass bei einer Überführung des Geschäfts bei Erbteilung der Steueraufschub möglich wurde - etwas, was sehr wichtig ist. Sie hat zu einer Milderung der Bewertung von Wertschriften im Geschäftsvermögen geführt - etwas, was auch für die KMU von Interesse ist. Sie hat weiter zu einer Ausdehnung der Möglichkeit der Ersatzbeschaffung geführt. Die Teilbesteuerung von Dividenden mit der Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent ist auf KMU und selbstverständlich auch auf grosse Unternehmen ausgerichtet, und von der Ausweitung des Beteiligungsabzugs können sowohl KMU als auch grosse Unternehmen profitieren. Es ist insgesamt also tatsächlich auch eine KMU-Reform - aber es ist nicht ausschliesslich eine KMU-Reform, das ist selbstverständlich richtig.
Die Vernehmlassungsvorlage hatte, bezogen auf das Kapitaleinlageprinzip, anfänglich vorgesehen, dass das Kapitaleinlageprinzip nur für Kapitaleinlagen gültig sein sollte, die nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II getätigt

AB 2011 N 611 / BO 2011 N 611
würden. Das war die ursprüngliche Fassung. Sie wurde dann auf Drängen der Wirtschaft noch nachgebessert, und man entschied sich, das Kapitaleinlageprinzip gemäss Vernehmlassung ab 2003 wirken zu lassen. Das war ein völlig zufälliger Zeitpunkt; man hat einfach dieses Datum genommen und gesagt, das Kapitaleinlageprinzip für Agio sei ab diesem Zeitpunkt gültig, vorher nicht. Nach der Vernehmlassung hat man die Vernehmlassungsergebnisse ausgewertet, und man hat dann, wiederum gestützt auf Anliegen aus der Wirtschaft, eine Botschaft gemacht. Man hat sich entschieden, eine zehnjährige Rückwirkung - es ist keine echte Rückwirkung - vorzusehen. Man hat das Datum auf den 1. Januar 1997 festgelegt, in der Meinung, dass man mit der ganzen Botschaft beförderlich durch das Parlament kommen werde und die Vorlage rasch in Kraft setzen könne - was natürlich nicht ganz realistisch war, wie man sieht, wenn man bedenkt, dass die erste Vorlage 2006 behandelt wurde. Von daher war das ein sehr sportlicher Plan. Man hat dann auch gesehen, dass es nie reichen würde. Sie wissen, dass die zweite Vorlage 2007 behandelt wurde. 2008 wurde die Volksabstimmung durchgeführt, und dann hat man noch einige Zeit gebraucht, um die ganze Vorlage in Kraft zu setzen.
Tatsache ist, dass die Inkraftsetzung am 1. Januar 2011 erfolgt ist; es gab also vierzehn Jahre Rückwirkung, wenn Sie so wollen, für dieses Kapitaleinlageprinzip. Das ist eine relativ aussergewöhnliche Länge - alle Juristen wissen, dass man das üblicherweise nicht so macht. Aber Tatsache ist, dass der Hinweis auf diese Rückwirkung im Abstimmungsbüchlein bzw. im Gesetzestext vorhanden war, also bei der Abstimmung als bekannt vorausgesetzt werden konnte.
Richtig ist, dass nicht von den möglichen Ausfällen aus diesem Prinzip und der Anwendung dieses Prinzips gesprochen wurde, weder im Abstimmungsbüchlein noch in den verschiedensten Prospekten, die das Departement herausgegeben hat, um die ganze Unternehmenssteuerreform II zu erklären, und in denen sonst in allen Details auf die möglichen Mindereinnahmen hingewiesen wurde. Man findet nirgends einen Hinweis, auch nicht dergestalt, dass man festgehalten hätte, dass es fast nicht möglich oder sehr schwierig sei, das zu quantifizieren - das ist richtig.
Was auch zu sagen ist: Im Abstimmungsbüchlein wurde darauf hingewiesen, wie der Mechanismus der Umstellung vom Nennwertprinzip auf das Kapitaleinlageprinzip funktioniert. Und man hat auch darauf hingewiesen, dass damit diese steuersystematische Unrichtigkeit eigentlich beseitigt werde. Man konnte also daraus schliessen, dass das mit Mindereinnahmen verbunden sei. Was man an Zahlen aufgeführt hat, waren 56 plus 27 Millionen Franken Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer. Bei den Kantonen hat man darauf hingewiesen, dass es je nachdem, wie die Kantone das umsetzen würden - Teilbesteuerung der Dividenden und vor allem Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer -, Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 350 und 500 Millionen Franken geben werde.
Zu Herrn Nationalrat Theiler: Sie haben in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, dass man auf der einen Seite über Mindereinnahmen diskutieren könne, es auf der anderen Seite aber aus solchen Reformen selbstverständlich auch Mehreinnahmen gebe. Wir haben versucht, Ihnen aufzuzeigen, dass man das nicht in Zahlen fassen kann. Die Unternehmenssteuerreform I war im Wesentlichen eine Reform der Holdingbesteuerung. Sie führte dazu, dass vor allem Holdinggesellschaften in die Schweiz kamen. Sie führte auch dazu, dass in diesem Bereich die Standortattraktivität gestärkt wurde. Sie führte aber auch zu verschiedensten Schwierigkeiten, das wissen Sie. Wir sind heute sehr intensiv daran, diese Holdingbesteuerung zu diskutieren, nicht zuletzt, um konform mit der Besteuerung in anderen Staaten zu sein. Konkret hatten wir eine starke wirtschaftliche Entwicklung, und wir hatten dank dieses Steuersystems einen Zuzug von Holdinggesellschaften zu verzeichnen. Wieweit das auf das Steuersubstrat eingewirkt hat, lässt sich in Zahlen nicht fassen.
Was wäre die Folge, wenn wir die Rückwirkung ganz oder teilweise aufheben würden, wie dies Herr Nationalrat Levrat mit seiner Motion 11.3189 fordert? Es ginge um die Rückwirkung vor 2008, vor der Volksabstimmung: Um die Zeit nach der Volksabstimmung kann es sicher nicht gehen, weil dann Dispositionen getroffen wurden. Aber auch wenn es um die Rückwirkung vor der Volksabstimmung geht, stellt sich die Frage: Was hätte das für Folgen?
Wenn Sie irgendeine Frist ansetzen, wann auch immer diese beginnt, schaffen Sie neue Ungerechtigkeiten. Dann wird es wieder Verlierer und Gewinner geben, das ist klar. Kapitalerhöhungen sind im Leben einer Gesellschaft sporadische oder einmalige Vorfälle. Das heisst: Wenn Sie jetzt dazu übergehen würden, eine bestimmte Frist anzusetzen, wäre es für Sie natürlich schwierig zu argumentieren, warum Sie gerade diese Frist ansetzen. Es würde dann auch wieder der Vorwurf erhoben, dass wir bei der Gesetzgebung nicht berechenbar seien. Wollte man auf diese Rückwirkung zurückkommen, was durchaus diskutierbar wäre, müsste man zuerst einmal hinnehmen, dass auf Rückzahlungen bis zum Inkrafttreten einer neuen Gesetzesbestimmung nicht zurückgekommen werden könnte. Das heisst konkret, dass jedenfalls Kapitalrückzahlungen im Jahr 2011 steuerfrei erfolgen könnten, darin sind wir uns einig. Was jetzt zurückbezahlt wird, ist also steuerfrei. Was das Jahr 2012 betrifft, würde es davon abhängen, wie schnell ein solches Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen würde. Dabei ist auch daran zu denken, dass eine Korrektur nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch bei den kantonalen Steuern erfolgen müsste.
Im Weiteren muss man sich sicher auch folgender Tatsache bewusst sein: Wenn wir jetzt ein Gesetzgebungsverfahren anstossen und die Aufhebung der Rückwirkung diskutieren würden, würden verschiedene Unternehmungen im Laufe dieses Jahres Dispositionen treffen, und die Situation wäre dann eine ganz andere. Man müsste also beim Gesetzgebungsverfahren versuchen, solchen Dispositionen Rechnung zu tragen.
Ich möchte an dieser Stelle kurz ein paar Zahlen nennen, damit Sie sehen, worüber wir sprächen, wenn wir eine Teilaufhebung in Erwägung zögen, was der Bundesrat ablehnt. Wir haben heute, Ende März, bei der Steuerverwaltung Unterlagen von 155 Gesellschaften, die angemeldete Agio-Reserven von 231 Milliarden Franken betreffen. Jeder einzelne Fall wird von der Steuerverwaltung analysiert und wenn nötig dann auch mit einem Entscheid festgestellt. Damit Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei zurückbezahlt werden können, müssen sie spätestens in der Bilanz dieses Geschäftsjahres, also im Kalenderjahr 2011, ausgewiesen werden. In einer zweiten Phase müssen die Gesellschaften jede Änderung der Agio-Reserve der Verwaltung melden. Die Gesellschaften haben keine Verpflichtung, der Steuerverwaltung ihre Rückzahlungen im Voraus anzumelden. Wir sind diesbezüglich auf die Pressemitteilungen der börsenkotierten Gesellschaften angewiesen.
Auf diese Weise hat die Eidgenössische Steuerverwaltung im Februar angekündigte Rückzahlungen von 8 Milliarden Franken festgestellt. In der Periode 2008-2010 - das ist jetzt die Periode, die von Ihrem Antrag nicht betroffen wäre, welche wir aber auch anschauen sollten - beträgt die Summe der gemeldeten Reserven aus Kapitaleinlagen 97 Milliarden Franken, wovon 22 Milliarden Franken von den ab dem Jahr 2008 zugezogenen Gesellschaften stammen. Schweizerische Gesellschaften erhielten demnach 75 Milliarden Franken Kapitaleinlagen von ihren Aktionären. Diese Zahlen betreffen auch die ab dem Jahr 2008 in die Schweiz zugezogenen Gesellschaften, also jene, die eigentlich gekommen sind, nachdem wir diese Abstimmung durchgeführt hatten. Die Summe der Reserven aus Kapitaleinlagen dieser Gesellschaften, die nachher gekommen sind, beträgt 68 Milliarden Franken; diese Reserven wurden importiert. Der Schweiz entstehen dadurch keine Mindereinnahmen. Diese Gesellschaften bezahlen ihre direkten Steuern in unserem Land, haben Arbeitsplätze geschaffen, und an ihrer ausländischen Beherrschung hat sich nichts geändert. Die
AB 2011 N 612 / BO 2011 N 612
Rückzahlung der Agio-Reserven ins Ausland belastet uns daher in diesem Sinne nicht, weil das von der Bewegung her neutral ist.
Aufgrund einer ersten Analyse der heute vorliegenden Unterlagen würde eine neue Festsetzung der Frist die Lage kaum verbessern. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass an sich nicht der rückwirkende Einbezug der Einlagen das Problem ist - wenn man von einem Problem sprechen will -, sondern die Verwendung der in den Gesellschaften bestehenden Reserven aus Kapitaleinlagen. Solange solche Reserven anstelle der aus Gewinnen der Gesellschaft geäufneten Reserven für die Dividendenausschüttungen verwendet werden, entstehen in der Tat Einnahmenausfälle. Wir haben uns daher in der Stellungnahme zur Motion Levrat bereiterklärt, zur Klärung dieser Frage Lösungen im Bereich des Handelsrechts oder des Steuerrechts aufzuzeigen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, näher zu bestimmende oder zu definierende Bedingungen knüpfen sollten. Wenn man den handelsrechtlichen Weg wählen möchte, den Weg über das Aktienrecht, dann würde es in erster Linie - das ist typisch für das Handelsrecht, für das Aktienrecht - um den Gläubigerschutz gehen. Diese Diskussion haben wir tatsächlich im Zusammenhang mit der Aktienrechtsreform und der Rückzahlung von Agio - dabei ging es um den Umfang der Kapitalherabsetzungen - bereits verschiedentlich geführt bzw. dies geprüft. Es geht dort in erster Linie um den Gläubigerschutz und eigentlich weniger um die Frage, wie solche Massnahmen oder Kapitaleinlagerückzahlungen finanziert werden.
Vielleicht muss ich hier noch anführen, dass die Aktienrechtsreform seit drei Jahren unterwegs ist. Wenn Sie dort noch etwas einbauen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Prozess dann noch schneller vor sich geht.
Bei der steuerrechtlichen Lösung wird es darum gehen, Einlagen von Anteilsinhabern von Kapitalgesellschaften erst dann als steuerfrei rückzahlbar zu erklären, wenn die Gesellschaften bereits sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven inklusive des Gewinns des laufenden Jahres ausgeschüttet haben. Es ist heute zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die umliegenden Länder - Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich - und auch die Niederlande das Kapitaleinlageprinzip kennen. Wenn Sie das System in Deutschland, Italien, Frankreich und in den Niederlanden anschauen, dann sehen Sie, dass dort die Rückzahlung der Kapitaleinlagen mit der Frage der ausschüttbaren Gewinne verbunden worden ist, dies entgegen dem, was wir in unserem System gemacht haben. Man kann diese Frage also prüfen, wenn man der Meinung ist, dass man hier ansetzen sollte.
Ich komme zur Motion 11.3245 der SVP-Fraktion zur Gewinnsteuersenkung bei der direkten Bundessteuer - was ja kein neues Thema ist - von 8,5 Prozent auf 5,5 Prozent. Auch wir sind der Auffassung, dass Gewinnsteuersenkungen sicherlich zur Standortattraktivität beitragen. Ich möchte aber immerhin darauf hinweisen, dass sich die Schweiz mit ihren steuerrechtlichen Regelungen im Unternehmenssteuerbereich durchaus mit den ausländischen Regelungen messen kann, mit welchen sie im Wettbewerb steht.
Wir sind der Auffassung, dass die Motion abzulehnen ist, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Ausgangslage für die Schweiz ist gut. Die umliegenden Staaten werden kaum in der Lage sein, ihre Steuern auf das Niveau der Steuern in der Schweiz zu senken oder noch weiter zu gehen, als wir das in der Schweiz gemacht haben. Sie haben Schuldenlasten, die sie abtragen müssen. Ich denke, wir stehen im internationalen Wettbewerb gut da.
2. Die Unternehmen wurden jüngst steuerlich entlastet. Die Unternehmenssteuerreform II, über die wir hier diskutieren, war eine massive Entlastung der Unternehmen. Sie hat auch die Standortattraktivität erhöht. In diesem Zusammenhang haben verschiedene Kantone ihre Gewinnsteuern, das ist Ihnen ja bekannt, gesenkt.
3. Die Gegenfinanzierung wäre ungeklärt. Eine solche Gewinnsteuersenkung, wie sie gefordert wird, würde zu Mindereinnahmen - das kann man jetzt berechnen - von rund 3,2 Milliarden Franken führen. 3,2 Milliarden! Ein Teil würde vielleicht oder möglicherweise durch die zunehmende Standortattraktivität aufgefangen, aber längerfristig müsste man trotzdem mit Mindereinnahmen rechnen.
4. Das hat der Bundesrat bereits im Jahre 2008 festgehalten: Er möchte andere Prioritäten setzen. Wir diskutieren seit Jahren über eine Unternehmenssteuerreform III, bei der man die Frage der Beseitigung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital und Eigenkapital diskutiert. Wir schlagen Ihnen im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage vor, die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abzuschaffen. Das ist ein erster Schritt. Dann ist hier auch die Frage der steuerlichen Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen und auch die Anpassung der steuerlichen Belastung der Holding- und Konzerngesellschaften ein Thema. Das kann Gegenstand einer Unternehmenssteuerreform III sein, wenn wir die Unternehmenssteuerreform II dann bewältigt haben.
Zu Herrn Hurters Anliegen, Forschung und Entwicklung im steuerrechtlichen Bereich mehr zu fördern: Wir teilen selbstverständlich die Auffassung, dass Forschung und Entwicklung eine zentrale Bedeutung für die Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit haben. Wir unterstützen dieses Anliegen ja auch. Es ist, Sie wissen das, eine entsprechende Motion angenommen worden; der Ständerat hat den Motionstext im September 2009 abgeändert und einen Prüfungsauftrag daraus gemacht. Wir sind dabei, diese Fragen zu prüfen.
Es würde hier, da sind wir uns sicher einig, wieder um indirekte Subventionen gehen. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass bei Unternehmen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bereits heute vollständig als geschäftsmässig begründeter Aufwand abziehbar sind. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es einen Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt - er ist Ihnen allen bekannt -, dem zu entnehmen ist, wie viel Steuervergünstigungen und -abzüge wir haben, und der einen Vergleich mit den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer anstellt. Es geht also um Steuervergünstigungen und -abzüge in den verschiedensten Bereichen, etwa bei der Forschung und Entwicklung oder bei der Energie. Wir haben da verschiedenste Möglichkeiten; es wäre deshalb falsch, es wieder auf diesem Weg zu machen.
Zu Frau Kiener Nellen, die feststellt, dass wir keine gute Datenlage haben: Das stimmt, darum haben wir auch verschiedene Fragen Ihrer Interpellation 11.3244 nicht beantworten können. Wir sind aber dabei, die Datenlage zu verbessern und statistische Daten zu erheben. Dafür brauchen wir aber noch ein bisschen Zeit.
Nun zur Frage, was mit den Kapitaleinlagen der UBS ist: Was die UBS unter dem Titel Kapitaleinlagen geltend machen könnte, beläuft sich - das ist bereits öffentlich, darum darf ich es sagen - auf 42 Milliarden Franken. Die UBS will noch eine Verlustverrechnung vornehmen. Woher diese Mittel kommen, kann ich nicht sagen; darum kann ich auch nicht sagen, ob es versteuerte Mittel sind. Die Unterlagen sind, obwohl sie bereits öffentlich sind, noch nicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingetroffen; wir werden sie aber selbstverständlich prüfen.
Was die CS anbelangt: Die CS hat Ausschüttungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken vorgesehen.
Zur Frage des Wiederholens der Abstimmung: Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat gesagt, dass sie eine Beschwerde eingereicht habe. Eine eigentliche Abstimmungsbeschwerde ist dies nicht, weil die Fristen abgelaufen sind. Es ist wahrscheinlich eine Beschwerde sui generis. Daneben gibt es ein Wiedererwägungsgesuch des Kantons Zürich; das wurde heute bekannt. Die Regierung des Kantons Zürich bittet uns, die Frage, ob die Abstimmung zu wiederholen sei, noch einmal zu prüfen. Hier könnte es rechtlich darum gehen, dass man auf den Erwahrungsbeschluss zurückkommen würde. Das kann der einzige Aufhänger sein, wenn ich das jetzt aus dem Stand beurteile. Der Kanton Zürich hat seine Eingabe damit begründet, dass die Abstimmungsfreiheit verletzt worden sei. Wir werden das im Bundesrat prüfen und eine entsprechende Antwort geben.
AB 2011 N 613 / BO 2011 N 613

Die Frage ist in diesem Zusammenhang auch: Besteht Handlungsbedarf, oder würde Handlungsbedarf bestehen? Es ist auch eine Frage der Rechtssicherheit - das wurde heute verschiedentlich gesagt -, der Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat wie der Schweiz, der Rechtssicherheit auch für die Demokratie, Herr Schelbert; das ist selbstverständlich. Ich möchte aber noch einmal sagen: Die Unternehmenssteuerreform II geschah nicht nur für Grossaktionäre, sondern es hat darin auch sehr wichtige Teile für die KMU. In einem Rechtsstaat ist die Rechtssicherheit ein hohes Gut; das müssen wir uns alle immer wieder vergegenwärtigen. Man kann nicht so schnell, schnell Gesetze infrage stellen, wenn es nicht wirklich zwingende Gründe dafür gibt.
Die Demokratie spielt im Rahmen des Rechtsstaates. Ich wehre mich dagegen, dass man die Demokratie gegen den Rechtsstaat ausspielt; es ist ein Abwägen der Interessen. Es kann auch nicht sein - auch wenn das von verschiedenen Kreisen immer wieder gesagt wird -, dass die Demokratie vor dem Rechtsstaat kommt. Demokratie ist nur im Rahmen des Rechtsstaates möglich, auch wenn man gelegentlich andere Auffassungen hört.
In Abwägung all der Fragen, die sich hier gestellt haben, ist der Bundesrat zur Auffassung gekommen, dass man nicht noch einmal auf diese Abstimmung zurückkommen sollte. Wir werden die Eingaben der Kantone Zürich und Bern jetzt aber selbstverständlich prüfen und auch schauen, was das Bundesgericht mit dieser Beschwerde macht. Die Möglichkeiten, im Handelsrecht oder im Steuerrecht etwas zu machen, wenn man das will, habe ich Ihnen aufgezeigt.

Huber Gabi (RL, UR): In der Stellungnahme zur Motion Levrat erwägt der Bundesrat ja eine Änderung des Aktienrechts, um Bedingungen für die Rückzahlung von Kapitaleinlagen an Aktionäre zu schaffen. Das geht dann ja so weit, dass Sie auch prüfen wollen, ob Kapitaleinlagen erst mit der Liquidation einer Gesellschaft zurückgezahlt werden sollten. Sind Sie sich eigentlich bewusst, was für eine Standortkatastrophe Sie mit solchen dirigistischen und interventionistischen Eingriffen anrichten würden? Damit würde die Frage der Gewinnerzielung sich völlig widersprechenden Interessen ausgesetzt.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir haben ja nicht gesagt, "man solle" oder "wir wollten". Wir haben aufgezeigt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn man die Verluste, die Mindereinnahmen, über die man nie gesprochen hat, minimieren möchte.
Es gibt dafür zwei Möglichkeiten: Es gibt als Erstes einen handelsrechtlichen Weg; der handelsrechtliche Weg betrifft aber die Frage des Gläubigerschutzes, das wissen Sie als Juristin so gut wie ich. Wie verhält man sich unter dem Titel "Gläubigerschutz" bei Kapitalherabsetzungen und Rückzahlungen von Kapitaleinlagen? Der zweite Weg besteht darin, im Steuerrecht - wenn es wirklich darum gehen würde oder sollte - die Mindereinnahmen etwas zu reduzieren. Das wären die Möglichkeiten. Wenn man, wie auch heute immer wieder, einen Vergleich mit den anderen Ländern anstellt, dann ist es auch legitim zu schauen, wie die Voraussetzungen in anderen Ländern sind, weil ja auch der Benchmark für uns sehr wichtig ist. Wir müssen ja auch im Vergleich mit den anderen Ländern bestehen können. Darum haben wir aufgezeigt, was möglich wäre.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Frau Bundesrätin, sowohl die CS wie auch die UBS erwägen steuerfreie Agio-Ausschüttungen. Wie lässt sich das mit den Anforderungen der kommenden "Too big to fail"-Vorlage vereinbaren? Oder haben Sie die Möglichkeit, diese Ausschüttungen unter dem Aspekt der Grossbankensicherung zu unterbinden?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Das sind zwei völlig verschiedene Fragestellungen. Das eine ist die Frage, wie man mit Kapitaleinlagen umgeht; wir hatten bis im Jahre 2011, also bis zur letzten Reform, hierzu eine steuersystematisch nicht korrekte Regelung. Das andere ist die Frage, was wir machen, damit sichergestellt ist, dass eine Bank genügend Eigenmittel hat. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, welche die "Too big to fail"-Vorlage stellt, dann ist die andere Frage abzukoppeln. Diese Agio-Rückzahlungen sind dann möglich und sollen dies auch weiterhin sein.
Wir sind überzeugt, dass das Kapitaleinlageprinzip das steuersystematisch richtige Prinzip ist.

Hurter Thomas (V, SH): Frau Bundesrätin, Sie haben erwähnt, dass die Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwände bereits heute steuerlich abgezogen werden können. Das ist richtig so. Ist Ihnen aber auch bewusst, dass man dies in den uns konkurrenzierenden Ländern eben auch tun kann? Es ist also gar kein Standortvorteil. Diese Länder bieten im Forschungs- und Entwicklungsbereich aber gewisse Anreize, und hier müssen auch wir ansetzen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Herr Nationalrat Hurter, wenn man sieht, was in den letzten Jahren unter dem Titel "Forschung und Entwicklung" in unserem Land entstanden ist, vor allem von ganz grossen Gesellschaften, kann man nicht feststellen, dass wir in diesem Bereich einen Standortnachteil haben. Also nur jetzt, wegen dieser Möglichkeit, weiter gehende Forschungs- und Entwicklungskosten abzuziehen - das sehe ich nicht. Wichtig für jedes Unternehmen, das bei uns ist, ist der gesamte Korb der Möglichkeiten, die wir in unserem Land bieten. Wenn Sie das gesamte Produkt an Möglichkeiten von Steuervergünstigungen und -abzügen - gerade auch für Unternehmen - anschauen, dann sehen Sie, dass wir uns, so denke ich, durchaus mit unseren Konkurrenzstaaten vergleichen können.

Bischof Pirmin (CEg, SO): Sie haben vorhin darauf hingewiesen, wenn ich Sie recht verstanden habe, dass ja unsere Nachbarländer - Deutschland, Frankreich, Italien - das Kapitaleinlageprinzip auch kennen, dass diese Länder aber zusätzliche Bedingungen im Falle einer steuerfreien Rückzahlung kennen. Sind diese zusätzlichen Bedingungen diejenigen, die Sie in der Stellungnahme zur Motion Levrat erwähnen, also entweder die zwingende Zuweisung an die gesetzlichen Kapitalreserven oder die Zusatzbedingung an eine Ausschüttung, dass kein Gewinnvortrag oder keine frei verfügbaren Reserven mehr vorhanden sind? Und wäre das der Lösungsweg, den Sie vorschlagen, also ein Lösungsweg, der mit den Verfahren in unseren Nachbarstaaten kompatibel wäre?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die erwähnten Staaten - Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande - haben eine Lösung, wonach diese Kapitaleinlagen erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden können, wenn die Gesellschaften sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven, inklusive des Gewinns des laufenden Jahres, bereits ausgeschüttet haben. Das ist dort der Meccano, die Verbindung, die gemacht wird. Das ist eine mögliche Variante; das kann man überprüfen.
Was ich damit sagen wollte, weil die Frage der Standortattraktivität natürlich zu Recht gestellt wird: Wir können und sollen uns nicht Lösungen leisten, die uns in der Standortattraktivität Nachteile bringen würden. Das möchten wir ja auf keinen Fall. Aber wenn man vergleicht und auch noch berücksichtigt, dass diese Staaten ja auch noch eine Kapitalgewinnsteuer auf privaten Kapitalgewinnen haben - das kennen wir nicht, das ist bei uns wieder ein Standortvorteil -, dann, denke ich, kann man solche Überlegungen anstellen, ohne den Standort zu benachteiligen.

AB 2011 N 614 / BO 2011 N 614

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