Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Es wurde heute gesagt, dass wir uns eigentlich in einer sehr komfortablen Situation befinden. Als das Konsolidierungsprogramm erarbeitet wurde, sah die Situation etwas anders aus. Sie kennen unsere damaligen Zahlen, die Aussichten für die Jahre 2010 und 2011 waren schlecht. Für das Jahr 2010 wurde ein Defizit von 2 Milliarden Franken budgetiert. Wie die Realität bzw. der Rechnungsabschluss 2010 dann aussah, haben Sie mitbekommen: plus 3,6 Milliarden Franken. Wir hatten ein Delta von 5,6 Milliarden.
Das ist eben auch die neue Basis, um weiterzurechnen, um für 2012 und dann auch für die Finanzplanung zu budgetieren. Der Grund für diese bessere Rechnung liegt nicht in einer absichtlichen Fehlschätzung. Er liegt einfach darin, dass die Konjunkturprognosen relativ schlecht waren, und zwar nicht nur diejenigen des Bundes, sondern auch diejenigen der Konjunkturforschungsstelle der ETH. Die Konjunkturprognosen wurden ja von einer Arbeitsgruppe gemacht, bei der
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AB 2011 N 781 / BO 2011 N 781
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auch Mitarbeitende des Seco dabei sind. Gestützt auf diese Prognosen hat man gerechnet.
Ein grosser Teil der Mehreinnahmen geht auf die bessere Konjunktursituation zurück. Ein Teil - das haben Sie gesehen - geht auf die zurückhaltende Schätzung bei der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer zurück. Worüber wir heute sprechen, ist ein Teil des KOP. Ich sage das jetzt an Ihre Adresse, Herr Füglistaller, damit Sie dann beruhigt nicht eintreten können: Wir haben einen grossen Teil dieses KOP bereits umgesetzt bzw. sind daran, es umzusetzen. Wir haben die Kompensation der im Jahr 2009 vorgezogenen Investitionen bereits umgesetzt; das macht 176 Millionen Franken aus. Dann wurden die Ausgaben im Sinne einer Teuerungskorrektur überall bereinigt; das sind rund 450 Millionen Franken. Dann haben wir in den Bereichen Personal, Informatik, Beratungsaufwand und übriger Eigenbereich Querschnittkürzungen vorgenommen; das ergibt rund 180 Millionen Franken. Dann haben wir die Korrektur bei den Passivzinsen gemacht; das ist ein Betrag von 250 bis 300 Millionen Franken. Hierzu ist zu sagen, dass wir rund einen Viertel weniger an Passivzinsen bezahlen als noch im Jahre 2006, also vor wenigen Jahren. Wir haben die Schulden seit dem Jahre 2006 um 20 Milliarden Franken abgebaut, das führt natürlich zu einer geringeren Belastung bei der Verzinsung. Wir haben im Moment auch eine äusserst günstige Zinssituation; diese beiden Parameter haben dazu geführt. Dann haben wir noch einnahmenseitige Massnahmen getroffen, die sich auch in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken auswirken. Das betrifft die Tabaksteuer - plus 60 Millionen Franken -, eine Erhöhung der Mindestabgabe für den Wehrpflichtersatz, woraus Mehreinnahmen von ungefähr 20 Millionen Franken entstehen, und dann noch verschiedene kleinere Positionen.
Aber insgesamt ist es so, dass wir über 80 Prozent des KOP umsetzen oder bereits umgesetzt haben. Hingegen setzen wir rund fünfzig Massnahmen in der Grössenordnung von 280 Millionen Franken nicht um, bzw. wir beantragen Ihnen, darauf nicht einzutreten. Dies tun wir, weil die Umsetzung dieser Massnahmen nicht das erfüllen würde, was man mit dem Konsolidierungsprogramm bezweckt, nämlich die Einhaltung der Schuldenbremse. Aus der aktuellen Planung für 2012 ersehen wir, dass wir einen strukturellen Überschuss und nicht ein strukturelles Defizit vorliegen haben. Darum hat sich diese Frage überhaupt gestellt. Es geht zudem ja um Massnahmen, von denen die meisten kurzfristiger Natur sind, und diese könnten wir wieder hervornehmen, wenn es nötig würde. Dann würden wir Teile dieser Massnahmen, die auch gesetzliche Unterlegungen brauchen, bei Gelegenheit wieder zur Diskussion stellen. Insofern sind sie nicht für immer vom Tisch, sondern sie werden vorläufig einfach nicht umgesetzt. Sie könnten also wieder diskutiert werden; selbst über das Gestüt in Avenches könnte man wieder diskutieren - aber darüber führen Sie ja noch eine separate Diskussion.
Ich betone auch, dass die Aufgabenüberprüfung im eigentlichen Sinn - die 25 Massnahmen in den grossen Teilbereichen, die wir Ihnen letztes Jahr im April präsentiert haben - weitergeht. In jedem Departement werden diese Aufgaben umgesetzt, dies ist jeweils in ihren Terminplänen enthalten. Dies wird dann aber in unterschiedlichen Geschwindigkeiten umgesetzt, weil es teils um Gesetzesanpassungen, teils um Verordnungen und teils um Unterfangen geht, die keine neuen rechtlichen Grundlagen erfordern. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die Terminierung jeder der 25 Massnahmen unterschiedlich ist.
Die FK-NR hat dazu die Motion 11.3317 eingereicht, die der Bundesrat ablehnt. Denn die Anforderung gemäss Ziffer 1, wonach die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen sei, erfüllen wir schon. Bezüglich der geforderten einen Milliarde Franken haben wir in dem Paket schon 1,2 Milliarden Franken berechnet; dies wird umgesetzt, den Stand der Dinge können Sie jedes Jahr überprüfen. Diese Forderung ist also bereits erfüllt.
In Ziffer 2 sagen Sie, der Bundesrat müsse bis Ende Jahr eine Botschaft erarbeiten und sämtliche Aufgabenbereiche mit den erforderlichen Massnahmen in diese Botschaft aufnehmen. Das geht nicht, weil die Terminierung dieser einzelnen Massnahmen eine unterschiedliche ist und weil diese Massnahmen zum Teil ja auch eigene gesetzliche Grundlagen brauchen. Soweit es beispielsweise um die AHV-Massnahmen geht, müssen wir ein eigenes Gesetz machen. Darum können wir das nicht in einer Sammelbotschaft vorlegen; wir können das auch darum nicht tun, weil für verschiedene Teile dieses Massnahmenpakets Vernehmlassungen erforderlich sind, für andere hingegen nicht. Es ist eine reine Frage der Terminierung, nicht des Nichtwollens des Bundesrates. Die Erfordernisse für die verschiedenen Bereiche sind unterschiedlich, darum sind wir gar nicht in der Lage, bis Ende Jahr alles in eine Sammelbotschaft hineinzubringen. Aber selbstverständlich werden wir Ihnen jährlich Bericht erstatten über den Stand. Sie haben die Berichterstattung in der Rechnung 2010 vor sich: Sie sehen, wie weit welche Massnahmen sind und wie sie weitergeführt werden.
Ziffer 3 lautet: "Sämtliche Überschüsse der kommenden Finanzjahre sind vorwiegend für den weiteren Abbau der Schulden einzusetzen." Das ist die Regelung gemäss Bundesverfassung und gemäss dem heutigen Finanzhaushaltgesetz. Ich denke, darüber müssen wir nicht befinden: Dass wir die verfassungsrechtliche und die heutige gesetzliche Regelung einhalten wollen, ist für uns selbstverständlich. Darum - nicht weil wir materiell nicht einverstanden sind, sondern aus formellen Gründen - sagen wir: Diese Motion sollte unseres Erachtens abgelehnt werden.
Zur Initiative des Kantons Bern äussere ich mich nicht mehr lange: Sie ist gegenstandslos geworden. Ein Teil betrifft ja die Teuerungskorrektur; es wäre nicht einzusehen, warum man nur für diesen Bereich die Teuerungskorrektur nicht machen sollte, für alle anderen Bereiche aber schon. Das hat Ihre Kommission ja gleich gesehen.
Dann zum Gestüt als nationale Aufgabe - das ist der grösste Punkt dieses KOP, mindestens gemessen an der Redezeit -: Ich bin weder Pferdebesitzerin, noch kann ich reiten, noch bin ich zuständig für das Gestüt. Dazu wird mein Kollege Schneider-Ammann sprechen.
Zur Situation, wie sie sich jetzt präsentiert: Es wurde von verschiedenen Votanten darauf hingewiesen, dass wir heute bereits eine etwas andere Situation haben als im Januar. Wir wissen das, es ist transparent. Wir haben im Euro-Raum mit dem starken Franken eine schwierige Situation. Wir wissen heute nicht, ob wir von der Nationalbank eine Gewinnausschüttung erhalten und, wenn ja, wie viel. Wir haben jetzt einfach die durchschnittlichen Werte eingestellt, wie wir sie für den Finanzausgleich angenommen haben. Aber ob sie stimmen, ob es überhaupt zu einer Gewinnausschüttung kommt, das können wir heute nicht sagen. Wir haben sodann auch die Mindereinnahmen aus der Einführung des Kapitaleinlageprinzips eingerechnet. Es sieht also etwas anders aus. Wir werden 2012 trotzdem einen strukturellen Überschuss haben, insofern sind diese fünfzig Massnahmen zumindest für das Jahr 2012 nicht erforderlich, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Zu Vorlage 2: Ich bitte Sie ebenfalls, darauf einzutreten und sie gutzuheissen. Es geht hier um die Verwaltung von Personaldaten: Wir möchten im Bundespersonalgesetz eine rechtlich korrekte Grundlage schaffen, um diese Daten elektronikgestützt sammeln und bearbeiten zu können. Wir haben heute keine datenschutzkonforme Grundlage für die elektronische Datenbearbeitung. Das ist das eine; es steigert die Effizienz. Das andere ist die Frage der Revision des Publica-Gesetzes. Hier geht es darum, dass man verschiedene Anlagepläne für die verschiedenen Versichertengruppen, also für die geschlossene Kasse und für die offene Kasse, machen kann. Es ist wichtig, dass man in der geschlossenen Kasse nicht gleich viel Risiko generieren kann wie in der offenen, weil der Zahler dort, wenn es zu Schwierigkeiten kommen würde, letztendlich natürlich der Bund wäre. Auch hier bitte ich Sie, einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.
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AB 2011 N 782 / BO 2011 N 782
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