Nationalrat - Sommersession 2011 - Neunte Sitzung - 14.06.11-14h30
Conseil national - Session d'été 2011 - Neuvième séance - 14.06.11-14h30

11.5322
Fragestunde.
Frage Kiener Nellen Margret.
Diskriminierung
erwerbswilliger Frauen
im Familiennachzug
aus
Nicht-EU-Ländern
Heure des questions.
Question Kiener Nellen Margret.
Discrimination dans l'accès
à l'emploi des ressortissantes
de pays non membres de l'UE
et résidant en Suisse
au titre du regroupement familial
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Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Türkische Migrantinnen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingewandert sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, können gemäss Artikel 46 des Ausländergesetzes ohne zusätzliche Bewilligung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Personen aus dem Asylbereich benötigen demgegenüber eine Bewilligung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Für die Bürgerinnen und Bürger der EU-25-Staaten besteht die vollständige Personenfreizügigkeit.
Eine Bevorzugung türkischer Migrantinnen z. B. gegenüber neuzuwandernden EU-Staatsangehörigen würde dem Freizügigkeitsabkommen widersprechen und wäre nicht gesetzeskonform. Bund, Kantone und Gemeinden fördern insbesondere den Erwerb von Sprachkenntnissen, das berufliche Fortkommen und den Erwerb von weiteren Grundkompetenzen. Kantonale Integrationsprogramme bieten, unterstützt durch den Integrationsförderungsfonds des Bundes, verschiedene Projekte an. Deren Ziel ist es, die Potenziale der Menschen zu nutzen und dadurch deren nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Frauen mit Migrationshintergrund, z. B. türkische Frauen, sind eine sehr wichtige Zielgruppe dieser Angebote. Ihr Potenzial kann durch individuelle Integrationsvereinbarungen weiter gefördert werden. Solche Vereinbarungen können aber nur mit Drittstaatenangehörigen abgeschlossen werden.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Besten Dank, Frau Bundesrätin, für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben die Sprachkenntnisse, den Erwerb einer Landessprache, und die Integrationsbemühungen angesprochen. Selbstverständlich steht das für die bereits hier wohnhaften Migrantinnen, insbesondere für jene aus Nicht-EU-Staaten, im Vordergrund. Ich möchte Sie fragen: Oft wird von diesen Frauen moniert, die Deutschkurse, wenn sie eine gewisse Länge und Intensität aufweisen, seien äusserst kostspielig. Sind Sie mit den Kantonen in Kontakt? Gibt es Möglichkeiten, auch die noch nicht erwerbstätigen Migrantinnen mit subventionierten Deutschkursen einzubeziehen?

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: In der Tat sind wir mit den Kantonen in intensivem Austausch, um die spezifische Integrationsförderung - zum Beispiel für Migrantinnen, für Frauen aus Drittstaaten - noch zu verstärken. Der Bund hat bereits im März vor einem Jahr erklärt, dass er bereit ist, seinen finanziellen Beitrag hier zu erhöhen, unter der Voraussetzung, dass auch die Kantone ihren Beitrag erhöhen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir hier eine Lösung finden und damit in Zukunft wirklich noch mehr in diese Richtung tun können.

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