Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Die Kommissions- und Fraktionssprecher haben die Rechnung ausführlich und eindrücklich dargelegt. Ich möchte mich daher auf eine ganz kurze Zusammenfassung, eine kurze Würdigung beschränken. Anschliessend mache ich einen finanzpolitischen Ausblick und gestatte mir, noch auf ein paar Ihrer Erwägungen und Fragen einzugehen.
Warum ein Überschuss anstelle eines Defizits? Wie war es überhaupt möglich, dass statt des budgetierten Defizits von 2 Milliarden ein Überschuss von 3,6 Milliarden Franken resultieren konnte? Es gab dafür mehrere Gründe. Zum einen war es der unerwartet frühe und starke konjunkturelle Aufschwung. Es war mehr, als wir bei der Budgetierung angenommen hatten.
Zum andern gab es bei der Verrechnungssteuer einen Prognosefehler; bei der Verrechnungssteuer haben wir für das Jahr 2010 zum fünften Mal zu tief budgetiert. Wir sind daran, die neuen Budgetzahlen mit einer neuen Methode zu errechnen. Es ist eine Methode, die uns eine robuste Glättung bringen sollte, die etwas näher an die tatsächlichen Zahlen herankommen sollte. Dabei erheben wir nicht den Anspruch auf eine Punktlandung; das kann man nie bei der Verrechnungssteuer, da sind immer viele Unwägbarkeiten dabei.
Ganz grundsätzlich: Wenn Sie die Qualität der Einnahmeprognosen anschauen, dann stellen Sie fest, dass die Schwankungen, die Verwerfungen, über zehn Jahre nicht sehr gross sind. Es ist immer so: Wenn Sie einzelne Jahre anschauen, dann sind die Schwankungen relativ gross; aber wenn Sie das über zehn Jahre geglättet anschauen, so sehen Sie, dass das relativ ausgeglichen ist. Im Übrigen, Herr Nationalrat Loepfe, bin ich schon nicht ganz der Meinung, dass man von Prognosen nicht erwarten darf, dass sie dann auch einigermassen stimmen. Wir möchten mit den Prognosen nicht ganz falsch liegen. Wir möchten, dass unsere Prognosen näher an die tatsächlichen Ergebnisse herankommen; wir möchten Ihnen solche Prognosen vorstellen.
Zum Ausblick: Das gute Rechnungsergebnis 2010 hat Anfang Jahr zu einer markanten Verbesserung der Haushaltperspektiven geführt. Entsprechend können wir auch im Jahr 2011 gegenüber den noch im September 2010 budgetierten Einnahmen mit Mehreinnahmen rechnen: Wir gehen heute von einer Milliarde Franken Mehreinnahmen aus. Wir werden Ihnen dann nach den Sommerferien noch etwas genauere Zahlen, eine genaue Hochrechnung, liefern können.
Für das neue Budgetjahr 2012 wurde Anfang Jahr ein hoher struktureller Überschuss geschätzt: Für 2012 rechnet man mit einem strukturellen Überschuss von einer Milliarde Franken; in den Folgejahren ist es dann etwas weniger, es bleibt aber immer noch ein struktureller Überschuss. Darum hat ja der Ständerat dann auch entschieden, nicht auf das Konsolidierungsprogramm, auf diesen kleinen Teil des Konsolidierungsprogramms 2012/13, einzutreten; es betrifft "nur" noch die 280 Millionen Franken, die fünfzig Vorschläge, die wir gemacht haben. Mittlerweile haben die Departemente die Budgetierung für das Jahr 2012 abgeschlossen. Wir werden den Voranschlag im Bundesrat noch im Juni materiell verabschieden. Die Zahlen zeigen nach wie vor, dass der Sistierungsentscheid für das Konsolidierungsprogramm richtig war. Die Zahlen zeigen aber auch, dass sich seit Januar dieses Jahres einiges verändert hat, dass wir auf der Ertragsseite, aber auch auf der Ausgabenseite bereits heute Veränderungen haben, mit denen wir jetzt rechnen müssen.
Das eine ist die Entwicklung bei der Nationalbank, genauer die Ausschüttung der Nationalbank. Wir können nicht davon ausgehen, dass es wieder 833 Millionen Franken sein werden. Wir haben im Budget jetzt das Minimum eingestellt, das wir aus der NFA-Globalbilanz als Durchschnittswert der Ausschüttung angenommen haben: Wir sind von einer Milliarde Franken ausgegangen, das wären für den Bund dann 333 Millionen. Aber auch diese sind nicht ganz sicher. Das ist die eine Position. Dann wissen wir nicht, wie sich die Wirtschaft im Euroraum entwickelt und was das konkret für Auswirkungen auf unsere Aussenwirtschaft hat.
Weiter haben unter anderem auch Sie in verschiedenen Bereichen bereits wieder dafür gesorgt, dass die Ausgaben erhöht werden. Denken Sie an die BFI-Botschaft: Da sind Sie im Moment mit zusätzlichen Ausgaben von 100 Millionen Franken unterwegs. Ich hoffe, dass das nicht der
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AB 2011 N 1154 / BO 2011 N 1154
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Schlussstand sein wird! Aber Sie tragen jedenfalls das Ihrige dazu bei, dass es nicht ganz so einfach ist, auf der Ausgabenseite alles im Griff zu behalten.
Zu den Fragen und Bemerkungen, die gestellt bzw. gemacht wurden: Vielleicht zuerst zu Frau Nationalrätin Bänziger und Herrn Nationalrat Schelbert, die sich beide mit der Schuldenbremse und dem Ausgleichskonto auseinandergesetzt und darauf hingewiesen haben, dass sich der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes nicht ganz entsprechend den Vorschriften zur Schuldenbremse verhalten hätten. Sie wissen, wir hatten im Jahr 2001 eine Volksabstimmung über die Schuldenbremse. 85 Prozent haben der Verfassungsbestimmung zugestimmt. Im Jahr 2000 haben Sie hier das Finanzhaushaltgesetz behandelt und dabei auch über das Ausgleichskonto gesprochen, in dem heute eine Asymmetrie besteht: Die Bewirtschaftung ist asymmetrisch geregelt und läuft so, dass Fehlbeträge auf dem Ausgleichskonto im Jahre darauf im Budget eine Ausgabenplafondreduktion zur Folge haben. Aber man hat nicht geregelt, was passiert, wenn das Ausgleichskonto ein Plus hat; man hat nicht geregelt, wie es sich dann mit dem Ausgabenplafond verhält. Das war von Ihnen aber so gewollt. Der Bundesrat hatte Ihnen eine Vorlage unterbreitet, in der auch ein Vorschlag dazu gemacht wurde, wie man sich in Bezug auf den Ausgabenplafond verhalten solle, wenn das Ausgleichskonto ein Plus habe. Sie haben ganz bewusst gesagt: Wir wollen die Anpassung nur auf der einen Seite, um dann auch zu ermöglichen, ein weiter gehendes Ziel als allein die Stabilisierung der Schulden zu erreichen. Das war der Wille des Parlamentes, und das ist heute so im Gesetz verankert. Es ist also nicht die Schuld von irgendjemandem, dass es so ist, sondern das ist auf eine gesetzliche Vorschrift, die wir haben, zurückzuführen.
Im Übrigen ist ja ein Teil der 15,6 Milliarden Franken auf dem Ausgleichskonto darauf zurückzuführen, dass die Erträge zu tief budgetiert wurden; das macht vielleicht zwei Drittel dieses Betrages aus. Ein weiterer Teil sind nicht gebrauchte Kreditreste, die nicht übertragen werden konnten. Einen Teil dieses Ausgleichskontos braucht man mit Sicherheit immer, um Schwankungen aufzufangen, die über die Jahre hinweg eben entstehen können. Dieser Betrag steht also nicht einfach so zur Verfügung; das ist wie eine Schwankungsreserve bei einer Pensionskasse. Das braucht es, um die volatilen Bewegungen auffangen zu können.
Dann zu Herrn Nationalrat Füglistaller: Es ist richtig, der durchschnittliche Lohn ist gestiegen, zum einen, weil wir die Teuerung angepasst und auch eine kleine Reallohnerhöhung drin haben, und zum andern auch, weil es in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung zu höher qualifizierten Funktionen gekommen ist bzw. höher qualifizierte Funktionen notwendig waren. Sie haben ja auch aufgezeigt, wo eigentlich die Mehrbeträge anfallen. Das hängt ebenfalls damit zusammen, dass wir auch aus dem Parlament immer mehr Aufträge haben; wir versuchen ja, das dort auszuweisen. Sie sagen zu Recht, Herr Nationalrat Füglistaller, dass es unbefriedigend ist, wie unterschiedlich heute der Abbau der Zeitguthaben gehandhabt wird. Wir versuchen, hier vom Personalamt aus vermehrt auch lenkend einzugreifen, und wir hoffen, dass wir hier etwas weiter kommen werden und Ihnen in einem Jahr bessere Zahlen präsentieren können.
Frau Nationalrätin Kiener Nellen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider immer noch nicht überall. Wir haben beim Bund jetzt ein Projekt - Sie kennen es -, bei dem die Personalverbände zusammen mit dem Bund mit dem informatikgestützten System Logib diese Überprüfungen in den einzelnen Abteilungen machen. Wir haben das Ziel, bis Ende 2014 sämtliche Ungleichheiten zu eliminieren. Wenn das nicht der Fall wäre, würden wir entsprechende Massnahmen ergreifen. Das ist also selbstverständlich und leider doch noch nicht ganz selbstverständlich. Aber wir werden dafür sorgen, dass es selbstverständlich sein wird, spätestens Ende 2014.
Ebenso selbstverständlich sollte die Förderung von Frauen im Kader sein. Auch hier versuchen wir, dies mit verschiedensten Anstrengungen bewerkstelligen zu können, nicht zuletzt auch mit Arbeitszeitmenüs, die es eben möglich machen, Beruf und Familie zu verbinden, gerade auch für Frauen, die in einer Aufstiegsposition sind oder Möglichkeiten eines Aufstiegs hätten. Auch hier haben wir in gewissen Departementen bereits gewisse Erfolge erzielen können; in anderen müssen wir noch arbeiten. Mit der Personalstrategie haben wir ja jetzt auch den Rahmen, innerhalb dessen wir hier vorwärtsgehen können.
Dann noch zu Herrn Nationalrat Schwander: Es ist ja völlig unbestritten, dass der Wechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip rechtlich absolut richtig ist; das haben wir auch immer so dargestellt. Es ist auch so, dass es möglich sein soll, diese Einlagen steuerfrei herauszunehmen. Auch das ist völlig unbestritten. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob diese Herausnahme von Kapitaleinlagen über Gewinn finanziert werden darf oder nicht. Gewinn schüttet man eigentlich über Dividenden aus, und Dividenden sind wieder zu versteuern, sie sind also steuerpflichtig. Das ist die Diskussion, die man hier wirklich führen muss.
Zur Frage der Kontrolle bzw. der Überwachung des Einzugs der direkten Bundessteuer: Das ist ein Thema, das schon lange aktuell ist und auf das die Finanzkontrolle auch immer wieder hinweist. Wir haben jetzt das Projekt, wir werden Ihnen eine entsprechende Botschaft vorlegen. Es wird die Steuerverwaltung sein, die diese Aufsicht über den Einzug der direkten Bundessteuer wahrnehmen wird. Sie werden sich noch dieses Jahr mit diesem Projekt befassen können.
Ich bitte Sie, die Staatsrechnung und ebenso die Nachtragskredite zu genehmigen.