Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission:
Zuerst möchte ich noch einmal festhalten, dass gewisse Aussagen, die hier gemacht wurden, nicht ganz korrekt sind.
1. In unserem Gesetz, das von beiden Räten festgelegt wurde, ist in den Zielen ein Inlandreduktionsziel von 20 Prozent festgelegt worden. Es wurde aber gleichzeitig festgehalten, dass dieses Ziel vom Bundesrat in Verhandlungen bis auf 40 Prozent erhöht werden kann und dass davon 75 Prozent im Ausland kompensiert werden können. Es gibt also gemäss Artikel 3 sehr wohl sehr viel Spielraum für Kompensationen im Ausland.
2. Wir diskutieren diesen Artikel politisch intensiv, weil wir noch nicht im ETS sind, Frau Bundesrätin Leuthard hat es angetönt. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt am ETS teilhaben können, wäre diese Diskussion weitgehend hinfällig, weil wir uns dort innerhalb des europäischen Systems bewegen würden. Wir werden bei Artikel 42 noch einmal auf dieses Thema zurückkommen. Wir werden in diesem Zusammenhang möglicherweise noch einmal legiferieren müssen, schauen müssen, wie genau das dann auszugestalten ist, weil wir ja die Verhandlungsergebnisse heute noch nicht kennen. Das heisst, wir legiferieren heute für den Zustand, bis ETS in Kraft treten könnte, oder für den Fall, dass ETS nicht in Kraft treten könnte.
3. Die neue Energiepolitik des Bundesrates führt nicht per se zu Gaskombikraftwerken. Es kann aber sein, dass sie erforderlich werden. Doch grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass dies vor 2020 geschehen wird. Es gibt hier eine kleine Ausnahme. Sollte das Kernkraftwerk Mühleberg nicht mehr in Betrieb gehen können oder frühzeitig ausgeschaltet werden müssen, könnte es sein, dass diese Diskussion wieder aufflammt. Genau das war der Ansatz bei der Debatte, die wir in der Kommission führten.
Jetzt zu den Anträgen: Die Kommission hat hier eigentlich sehr stringent argumentiert und diskutiert. Der Bundesrat wollte noch, gestützt auf seine Zielsetzungen und die damalige Diskussion, im Maximum 50 Prozent im Inland kompensieren lassen und 50 Prozent im Ausland. Wir hier drin haben das klar verschärft. Wir haben gesagt, zu 70 Prozent solle dies im Inland geschehen und nur zu 30 Prozent im Ausland. Wir haben aber damals bereits hier im Rat gesagt, der Bundesrat könnte den Auslandanteil auf 50 Prozent erhöhen, wenn die Versorgung mit Elektrizität im Inland dies erfordert. Das heisst, es ist nicht so, wie Herr Wasserfallen gesagt hat; das ist keine Neuerfindung, sondern das wurde als Entgegenkommen an den Bundesrat bereits hier drin eigentlich als Zwischenweg beschlossen.
Der Ständerat hingegen hat das dann noch einmal verschärft und hat hier einen Inlandanteil von 70 Prozent ohne Ausnahmen fixiert. Ihre Kommission wählt nun einen Zwischenweg, indem sie die Situation - zum Beispiel 2020 Mühleberg - berücksichtigt und jetzt festlegt, dass grundsätzlich weiterhin diese 70 Prozent gelten, was richtig ist. Sie hat aber einen Kompromissvorschlag für den Fall, dass die Versorgungssicherheit - wie das im ursprünglichen Beschluss Ihres Rates enthalten war - vor 2020 gefährdet ist und ein Kernkraftwerk vor 2020 ausser Betrieb gehen würde. Es müssen also zwei Bestimmungen gleichzeitig erfüllt sein, damit der in Absatz 2abis geschilderte Fall überhaupt eintreten kann. Die Wahrscheinlichkeit dieses Eintretens bis 2020 würde ich als Naturwissenschafter als gegen null strebend bezeichnen. Trotzdem müssen wir diesen Notnagel jetzt einfügen, damit wir ihn haben.
Der Antrag der Minderheit Rutschmann ist abzulehnen, wie das auch die Kommission getan hat, weil Sie mit diesem Antrag auf das zurückgehen, was der Bundesrat einmal zu einer anderen Zeit, mit anderen Zielen und einer anderen Energiepolitik beantragt hat. Es wäre jetzt am Schluss - nachdem wir Schritt für Schritt zwischen Ständerat und Nationalrat einen Kompromiss erarbeitet haben - völlig verfehlt, dass eine Minderheit kommt und sagt: "Wir gehen zurück auf Feld eins." Das macht keinen Sinn!
Zum Einzelantrag Wasserfallen muss ich sagen, dass ich Herrn Wasserfallen nicht verstehe. Ich glaube, er versteht es selber nicht. Was er beantragt, ist faktisch eine Nullkompensation im Inland, 100 Prozent im Ausland. Das heisst mit anderen Worten: Entweder will er das Gesetz gezielt torpedieren, oder er hat hier vorne etwas anderes erzählt als das, was er meint; oder er hätte es umgekehrt beantragen sollen. Dieser Antrag ist schlicht und einfach falsch. Es kann nicht sein, dass wir grundsätzlich die Kompensationspflicht haben und in beiden Räten der Meinung sind, dass diese primär im Inland sein soll - weil wir Inlandziele haben -, und dann plötzlich alles im Ausland kompensiert werden kann. Ich kann das nur, ich weiss nicht, als entweder nicht verstanden oder als "Torpedo-U-Boot" bezeichnen.
Ich bitte Sie daher, den Einzelantrag Wasserfallen abzulehnen und der Mehrheit mit ihrem Kompromissantrag zu Absatz 2abis den Vorzug zu geben. Ihre Kommission hat dies vor allem nach der politisch langen Diskussion mit 14 zu 12 Stimmen ebenfalls getan.