Maurer Ueli, Bundesrat:
Es stehen ja hier, wie ich feststelle, wenn ich diese Anträge analysiere, etwa vier verschiedene Modelle zur Diskussion. Wir haben ein Modell Allemann/Lang mit Beständen von 30 000 bzw. 60 000 Mann, das die Finanzierung der Ersatzbeschaffung bei den Flugzeugen offenlässt. Das, könnte man sagen, ist eine Art Modell. Diese
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AB 2011 N 1413 / BO 2011 N 1413
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beiden Minderheitsanträge kommen für den Bundesrat nicht infrage: Mit 30 000 oder 60 000 Mann müssen wir ein völlig neues Armeemodell kreieren, wir müssen die Armee völlig umstellen, wir können die Aufträge nicht mehr erfüllen. Diese Minderheitsanträge entsprechen nicht dem verfassungsmässigen Auftrag und dem, was das Volk in den letzten Jahren immer wieder bestätigt hat. Sie würden auch das Milizsystem auf den Kopf stellen. Dieses Modell ist schlicht keine Lösung, die der Bundesrat mittragen kann. Ich bitte Sie also, die Minderheitsanträge Lang und Allemann abzulehnen. Es ist ein Modell, das nicht mit der Verfassung und unserer Idee der Miliz übereinstimmt. So hätten wir am Schluss eine Armee, die ihren Auftrag schlicht und einfach nicht erfüllen könnte.
Zum Entwurf des Bundesrates: Der Bundesrat schlägt Ihnen 80 000 Mann und 4,4 Milliarden Franken vor plus, in einer zweiten Etappe ab 2015 und auf dem Weg der Sonderfinanzierung, die Ersatzbeschaffung bei den Flugzeugen, also 80 000 Mann, 4,4 Milliarden plus die Flugzeuge später. Dieses Paket kostet insgesamt etwa 4,7 Milliarden: 4,4 Milliarden plus die Flugzeuge. Das ist in etwa das Paket des Bundesrates.
Der Bundesrat hat uns ja beauftragt - ich habe bereits darauf hingewiesen -, Sparvorschläge auszuarbeiten, damit diese 4,4 Milliarden Franken möglich werden. Eine Armee von 80 000 Mann kostet in der Grössenordnung eigentlich 5 Milliarden. Aber wir sind daran, in einem Sparbericht aufzuzeigen, wie das geht, wenn man für 80 000 Mann nur 4,4 Milliarden zur Verfügung hat. Das heisst wesentliche Einsparungen, das sehen Sie schon aus dieser Differenz. Wir reden von Einsparungen von 17 bis 18 Prozent. Und wenn wir von einer festen Grösse 17 bis 18 Prozent einsparen müssen, kommt etwas anderes heraus, als im Armeebericht beschrieben wird. Ich bin mir fast sicher, dass der Bundesrat noch einmal über die Bücher geht, wenn er das Ergebnis erhält, denn das Ergebnis entspricht wegen den sehr grossen Sparvorgaben nicht mehr seinem Bild der Armee von 80 000 Mann.
Aber das war die Ausgangslage des Bundesrates; getrieben von den Finanzen hiess es, man könne und wolle nicht mehr als die 4,4 Milliarden Franken ausgeben, es müsse eine Armee konfektioniert werden, die damit auskommt. Wir sehen jetzt - unser Sparbericht ist in der Schlussphase -, dass sich die Armee, von der wir im Armeebericht ursprünglich ausgegangen sind, wesentlich verändern wird. Wenn Sie jetzt einen höheren Betrag beschliessen, ist das aber selbstverständlich umzusetzen, und der Bundesrat wird sich damit noch einmal auseinandersetzen. Das ist also das Modell des Bundesrates: 4,4 Milliarden Franken, ein Soll-Bestand von 80 000 Militärdienstpflichtigen und als zweite Etappe die Flugzeugbeschaffung.
Dann steht heute das Modell der Mehrheit Ihrer Kommission zur Diskussion: Das ist ein Soll-Bestand von 100 000 Militärdienstpflichtigen, es sind 5 Milliarden Franken, und die Flugzeugbeschaffung ist inbegriffen; das ist ein Unterschied zum Entwurf des Bundesrates. Das Konzept der 5 Milliarden Franken, wo noch allfällige Einnahmen aus Verkäufen hinzukommen, und eines Soll-Bestandes von 100 000 Mann sowie der Flugzeugbeschaffung ist für die Armee ebenfalls eine Herkulesaufgabe, weil es bedeutet, dass wir Betriebskosten in der Grössenordnung von etwa 300 Millionen Franken einsparen müssen. Aufgrund der jetzigen Berechnungen für den Sparbericht für den Bundesrat meinen wir, dass es möglich ist, 300 Millionen Franken einzusparen und die Flugzeugbeschaffung auszulösen.
Aber es ist nicht einfach ein aufgelegter Match, sondern es geht um wesentliche Sparanstrengungen, die wir unternehmen müssen. Konkret heisst das wahrscheinlich, ohne jetzt in die Details gehen zu wollen: Die Armee wird mit der Lösung gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission nicht auf dem höchsten technologischen Niveau sein, sondern sie wird gewisse Zugeständnisse im Bereich der Ausrüstung machen müssen, damit vollständig ausgerüstet werden kann. Insgesamt attestiere ich dieser Lösung aber durchaus Machbarkeit. Sie ist auch, wenn ich das so sagen kann, staatspolitisch verantwortungsvoll, weil sie einen Mittelweg zwischen einer grösseren Verteidigungsbereitschaft - einer grösseren Armee - und den Finanzen sucht. Es ist also keine Ausfinanzierung, aber sie weicht trotzdem wesentlich vom Entwurf des Bundesrates ab. Sie hätte für die Armee den Reiz, dass gleichzeitig die Beschaffung der Flugzeuge gelöst wäre und damit ab sofort Planungssicherheit bestehen würde.
Bei allen Lösungen, bei denen die Flugzeugbeschaffung später kommt, gibt es Unwägbarkeiten; es besteht keine Garantie, dass dann die Kredite gesprochen werden. Die Lösung, die die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, ist in sich kohärent; aber mit der Beschleunigung, die sie bezüglich der Beschaffung der Flugzeuge vorsieht, weicht sie von der bundesrätlichen Variante ab.
Dann gibt es die Lösung des Ständerates, die allerdings bei Ihnen nicht zur Diskussion steht. Sie geht noch einen Schritt weiter. Sie basiert ebenfalls auf 100 000 Mann, wie die Lösung Ihrer Kommission. Aber sie will eine vollständige Ausfinanzierung bei allen Eckwerten: Diese 100 000 Mann sollen finanziert werden, zusätzlich sollen die Flugzeuge finanziert werden, und auch die Finanzen für die Behebung von Ausrüstungslücken sollen bereitgestellt werden. Das ist aus militärischer Optik eigentlich die beste Lösung. Wenn ich es nur aus militärischer Optik beurteilen müsste, würde ich sagen: Ja, so fährt die Armee am besten. Wenn ich eine staatspolitische Abwägung vornehme und einen Vergleich mit anderen Aufgaben mache, die der Staat zu erledigen hat, und wenn ich die finanzpolitische Realisierbarkeit berücksichtige, so muss ich sagen: Da geht der Ständerat sehr weit. Ich bin mir nicht sicher, ob die ständerätliche Lösung umsetzbar wäre.
Es gibt also vier Lösungen: Sie haben die Lösung mit unter 80 000 Mann; sie wird der Verfassung nicht gerecht, sie ist abzulehnen. Sie haben die Lösung des Bundesrates, bei der noch aufzuzeigen ist, was es für Auswirkungen hat, wenn wir gegen 20 Prozent einsparen müssen. Da kommen wir bezüglich der Machbarkeit in eine Grauzone, das wird wehtun. Sie haben die Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission, die auch in Bezug auf die Flugzeugbeschaffung ein anderes Paket darstellt und in sich kohärent ist. Aber wenn Sie der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen, müssen Sie sich bewusst sein, dass sie dann auch finanziert werden muss. Die Lösung des Ständerates, die nicht zur Diskussion steht, ist wohl etwas zu grosszügig geraten, obwohl sie aus militärpolitischer Sicht eigentlich zu bevorzugen wäre. Aber ich glaube nicht, dass eine Umsetzung realistisch ist.
Zur Frage, die Frau Haller noch einmal gestellt hat: Könnte die Lösung der Kommissionsmehrheit überhaupt finanziert werden? Sie schlagen ja vor, dass die 5 Milliarden Franken ab 2013 zur Verfügung stehen sollen. Das würde heissen: 600 Millionen mehr ab 2013. Aus den Erfahrungen mit der Budgetplanung wissen wir im Bundesrat eigentlich, dass finanztechnisch ohne Sparprogramm etwa 500 bis 600 Millionen Franken an Budgetumschichtungen möglich sind. Wenn der Betrag darüber hinausgeht, braucht es Sparprogramme. Das ist jetzt aber eine allgemeine Aussage. 500 bis 600 Millionen Franken könnte man beim Wachstum, das vorhanden ist, wohl umschichten, ohne dass es dafür ein Sparprogramm brauchen würde. Der entsprechende Betrag fehlt natürlich dann an anderen Orten; das ist klar. Das ist die Erfahrung aus all den Entlastungsprogrammen, die in den letzten Jahren gemacht wurden: 500 Millionen Franken - das ist ein Prozent des Budgets - lassen sich irgendwo umschichten; wenn es mehr ist, braucht es Sparprogramme. Ihre Lösung wäre also finanztechnisch machbar.
Als wir den Auftrag Ihrer Kommission erfüllten, haben wir als Zeitpunkt 2016 vorgeschlagen, um etwas mehr Spielraum zu haben - wenn schon, dann ab der übernächsten Legislatur. Das also zu den verschiedenen Paketen.
Der Entwurf des Bundesrates und die Lösung der Mehrheit sind in sich kohärent. Wenn Sie der Lösung der Mehrheit zustimmen, müssen Sie auch bereit sein, die entsprechenden Finanzen zur Verfügung zu stellen und den Umschichtungen im Budget zuzustimmen. Noch einmal: Der Bundesrat
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AB 2011 N 1414 / BO 2011 N 1414
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schlägt Ihnen 4,4 Milliarden Franken vor. Damit würde die bisherige Finanzpolitik weitergeführt.
Zu den weiteren Anträgen: Es liegt Ihnen ein Antrag der Minderheit I (Müller Walter) zur Kernkompetenz vor. Dieser Minderheitsantrag kommt dem Verfassungs- und Gesetzestext am nächsten. Wenn Sie dem Text folgen möchten, müssten Sie diesem Antrag zustimmen. Damit würden Sie eine Differenz zum Ständerat schaffen, und man könnte die Frage noch einmal anschauen. Wir müssen allerdings auch die Bedeutung sehen. Es ist ein einfacher Bundesbeschluss; im Gesetz und in der Verfassung ändert sich damit nichts. Dort steht der entsprechende Text nach wie vor.
Zum Antrag der Minderheit VII (Allemann): Dieser Minderheitsantrag enthält einen ganzen Strauss von Aufgaben. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Er greift nämlich in die Gewaltentrennung zwischen Bund und Kantonen ein, indem er unter anderem Leistungsaufträge des Bundes an die Polizeien fordert. Auch die Kantone sind der Meinung, dass dies nicht der richtige Weg sei.
Zusammengefasst zu all diesen Anträgen: Sie haben verschiedene Lösungen. Wichtig scheint mir, dass Sie, wenn Sie eine Lösung beschliessen, Leistung und Ressourcen im Gleichgewicht behalten.
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann haben Sie beim Budget einen zweiten Beschluss zu fassen.