Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission:
Ein grosser Themawechsel: Die Raumplanung ist ein wichtiges und schwieriges Thema; Lösungen zu finden ist schwierig. Wir haben einige Minirevisionen durchgeführt, meistens waren Einzelinteressen betroffen. Der grosse Wurf, der aus dem Bundesrat kam, wurde bereits durch die Kantone beerdigt. Die Zersiedelung schreitet voran und wird von allen kritisch betrachtet. Trotzdem geschieht nichts. Es ist eine Tatsache, dass wir alle immer mehr Fläche konsumieren, immer mobiler sein wollen; wir betonieren. Die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum bedeuten auch, dass mehr Raumansprüche entstehen. Wir wollen aber diese Zuwanderung und brauchen sie aus wirtschaftlichen Gründen. Wir wissen auch, dass der Kulturlandverlust ein Problem ist.
Im Grundsatz unbestritten ist die Forderung nach einer Verdichtung nach innen. Dies geschieht aber nicht von selber, solange kein monetärer Druck da ist. Solange der Bau auf der grünen Wiese billiger ist als eine Verdichtung nach innen, hat diese Forderung keine Folgen. Wir müssen Massnahmen treffen, um Siedlungen und Verkehr wieder näher zusammenzuführen.
Die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", die Landschafts-Initiative, wurde am 26. Juni 2007 von der Bundeskanzlei vorgeprüft und am 14. August 2008 mit 109 422 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative greift ein drängendes Problem der schweizerischen Raumplanung auf. Das zwanzigjährige Bauland-Moratorium der Initiative nimmt aber wenig Rücksicht auf kantonale und regionale Unterschiede beim Baulandbedarf sowie auf eine denkbare Bauzonenverknappung. Wir sind also aufgefordert, vernünftige Lösungen zu finden, weil wir nicht sicher sind, ob das Volk der Initiative zustimmen würde, wenn die Kantone, der Bund und die Politik nicht darlegen, wie sie das Problem angehen wollen.
Der Bundesrat hat Handlungsbedarf erkannt und deshalb einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er sieht aber keine Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung.
Der Ständerat hat am 28. September 2010 ebenfalls einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, wobei er diesen mit dem Thema Mehrwertabschöpfung ergänzt hat. Er hat damit einen echten, griffigen Gegenvorschlag erarbeitet. Der Ständerat hat noch einige Fragen offengelassen, die die UREK des Nationalrates aufgreifen sollte, insbesondere sollten noch Gespräche mit den Kantonen geführt werden.
Die UREK des Nationalrates ist auf die Vorlage eingetreten und hat die Beratung am 22. August 2011 nach etwa einem Jahr abgeschlossen. Auch die Kommission erkennt Handlungsbedarf. Sie will in ihrer Mehrheit einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative entwickeln, damit die Volksinitiative zurückgezogen wird. Die Kommission hat diverse Anhörungen durchgeführt, Expertenberichte und Zusatzberichte und insbesondere auch von der Verwaltung konkrete Umsetzungsvorschläge verlangt, insbesondere zur Thematik Mehrwertabschöpfung. Auch die Vorschläge und Wünsche der BPUK und der Kantone wurden diskutiert und aufgenommen.
Die Lösung, die wir Ihnen gestützt auf die Diskussionen vorschlagen, ist ein Kombimodell, das eigentlich die Vorschläge der Kantone, aber auch die Ansätze, die in der Kommission diskutiert wurden, aufgreift. Die Kantone sollen bezüglich Mehrwertabschöpfung die Wahl zwischen einer Mehrwertabschöpfung per se und einem Flächenausgleich haben. Das Ringen um diesen Kompromiss war nicht leicht, insbesondere der knappen Stimmenverhältnisse wegen. Das sehen Sie auch auf der Fahne. Trotzdem ist diese Vorlage nicht so kompliziert, wie sie scheint. Wir sprechen von Konzepten, das werden Sie in den Details sehen; je nach Entscheidung ergeben sich gewisse Dinge oder eben nicht.
Wir werden blockweise diskutieren. Wir werden in Block 1 die Grundsätze debattieren; wir werden in Block 2 die Frage "Mehrwertabgabe oder Flächenausgleich?", also das Konzept der Kommission, diskutieren; wir werden in Block 3 Richtpläne und Konzeptumsetzungen anschauen; wir werden in Block 4 über die Thematik Bauzonen und Bauzonenredimensionierung debattieren; wir werden in Block 5 noch andere Themen, insbesondere Solaranlagen, Wärmedämmungen und Vereinfachungen im Raumplanungsgesetz, diskutieren.
Sie haben einen Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion erhalten. Er hat der Kommission nicht vorgelegen. Ich sage das Folgende, ohne die Kommission gefragt zu haben: Er ist nicht sehr zielführend. Wir haben Fristen. Wir müssen bis zur Wintersession entscheiden, dass wir einen Gegenvorschlag bringen, und diesen beraten haben. Sonst können wir keine Verlängerung der Frist zur Behandlung der
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AB 2011 N 1568 / BO 2011 N 1568
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Initiative vorsehen. Nachdem die Kommission es nach einem Jahr knapp geschafft hat, eine Vorlage zu bringen, gehen wir davon aus, dass es kaum möglich sein wird, innert drei Monaten eine Subkommission einzusetzen, diese tagen zu lassen und noch etwas Besseres zu entwickeln. In diesem Sinne müssen wir sagen, dass dieser Rückweisungsantrag unrealistisch ist und faktisch bedeuten würde: Nichteintreten auf die Vorlage und kein Gegenvorschlag.
Wir bitten Sie aber - die Kommission hat es klar gesagt -, heute einzutreten, die Eckwerte dieser Vorlage zu diskutieren, bei Ihren Entscheiden der Mehrheit zu folgen und dann diese Entscheide zusammen mit der Verlängerung der Frist um ein Jahr dem Ständerat zurückzugeben. Dazu müssen wir eintreten, die Vorlage beraten, über die Eckwerte zusammen diskutieren und entscheiden.
Noch einmal: Die Vorlage ist nicht so komplex, wie sie zu sein scheint. Es gibt einige wenige zentrale Artikel, die einem Konzept zugrunde liegen. Wenn darüber entschieden ist, sind weitere Punkte eher Detailregelungen, die dann vielleicht auch etwas weniger Zeit beanspruchen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission also Eintreten - die Kommission hat diesen Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit sowie am Ende um Zustimmung zur ganzen Vorlage, die in der Gesamtabstimmung in der Kommission mit einem Verhältnis von 13 zu 11 Stimmen angenommen worden ist.