Jans Beat (S, BS):
Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, den Rückweisungsantrag zu unterstützen. Ich sage das nicht besonders gerne, denn eigentlich hätten wir dieses Anliegen durchaus unterstützt. Wir sind auch der Meinung, dass es Sinn macht, alt- und neurechtliche Bauten gleich zu behandeln. Und es ist richtig, behutsam vorzugehen, wenn man den Umbau solcher alter Gebäude für eine Wohnnutzung vereinfachen will, diese Ansicht teilen wir. Wir hätten diese Standesinitiative wahrscheinlich unterstützt, wenn der Vorschlag, der in die Vernehmlassung ging und bei dem der Kanton St. Gallen erklärte, er erfülle sein Anliegen, ins Plenum gekommen wäre. Das ist er aber nicht. Die Kommission hat den Gedanken, der dem Geschäft ursprünglich zugrunde lag, leider nicht aufgenommen. Sie hat ein sehr wichtiges Anliegen, nämlich die Einpassung in die Landschaft, schlicht und einfach gestrichen.
In der Formulierung, die in die Vernehmlassung ging, hiess es, der Wiederaufbau setze voraus, dass die äussere Erscheinung nicht wesentlich verändert werde. Erstaunlicherweise ist dieser wichtige Satz in der Kommissionsberatung gestrichen worden. Er ist durch die Bedingung ersetzt worden, dass Veränderungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig sind. Mit anderen Worten: Wenn Sie darstellen können, dass das Familiengebäude, das Sie beim Maiensäss hinstellen, für eine zeitgemässe Wohnnutzung geeignet ist, müssen Sie es nicht mehr in die Landschaft integrieren.
Ich bin überzeugt, dass die Kommission das im Grunde genommen gar nicht wollte. Deshalb macht es Sinn, das Geschäft zurückzuweisen. Man hat sich die Konsequenzen dieses Entscheides nicht überlegt, und die Kantone konnten sich nicht dazu äussern. Sie haben sich zu etwas ganz anderem geäussert, nicht zu dem, was hier zur Debatte steht. Das war ein Fehler, das bedauern wir. Deshalb bitten wir Sie, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.
Ich bin überzeugt, dass es bessere Formulierungen gibt als diejenige, die hier gewählt wurde. Auf jeden Fall, davon bin ich aufgrund der Vernehmlassung überzeugt, sind sich alle einig, dass wir, wenn wir die Nichtbauzone weiter fürs Wohnen öffnen wollen, sehr behutsam vorgehen und die Gebäude sehr gut in die Landschaft integrieren müssen. Das Landschaftsbild, das wir kennen, soll berücksichtigt und erhalten werden. Mit der vorliegenden Formulierung schaffen wir das nicht, das sind unsere Bedenken. Auf die Raumplanung spezialisierte Juristen haben mir gesagt: Um Gottes willen, was ist das für ein Gesetzesartikel, das kann ja nicht sein!
Es ist eine Spekulationsvorlage für Menschen, die in den Alpen Häuser bauen wollen. Wir bitten Sie, die Vorlage zurückzuweisen.