Nationalrat - Wintersession 2011 - Fünfte Sitzung - 12.12.11-14h30
Conseil national - Session d'hiver 2011 - Cinquième séance - 12.12.11-14h30

11.041
Voranschlag der Eidgenossenschaft 2012
Budget de la Confédération 2012
Fortsetzung - Suite
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 24.08.11
Message du Conseil fédéral 24.08.11
Bestellung: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern
Commande: OFCL, diffusion des publications, 3003 Berne
Ständerat/Conseil des Etats 07.12.11 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 07.12.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 08.12.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 08.12.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 12.12.11 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 13.12.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 15.12.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.12.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 21.12.11 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 21.12.11
Ständerat/Conseil des Etats 22.12.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 22.12.11 (Differenzen - Divergences)
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 1505)
Texte de l'acte législatif 2 (FF 2012 1303)
Text des Erlasses 3 (BBl 2012 1509)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2012 1307)
Text des Erlasses 4 (BBl 2012 1511)
Texte de l'acte législatif 4 (FF 2012 1309)
Text des Erlasses 5 (BBl 2012 1513)
Texte de l'acte législatif 5 (FF 2012 1311)
Text des Erlasses 6 (BBl 2012 1515)
Texte de l'acte législatif 6 (FF 2012 1313)

1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives

Debatte 7: Asyl- und Flüchtlingswesen
Débat 7: Domaine de l'asile et des réfugiés

Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police

420 Bundesamt für Migration
420 Office fédéral des migrations

Antrag der Mehrheit
A2310.0166 Asylsuchende: Verwaltungsaufwand und Sozialhilfe Kantone
A2310.0167 Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Kunz, Aebi, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Müller Thomas, Schibli, Zuppiger)
A2310.0166 Asylsuchende: Verwaltungsaufwand und Sozialhilfe Kantone
Fr. 514 721 800
A2310.0167 Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten
Fr. 224 693 900

Proposition de la majorité
A2310.0166 Requérants d'asile: charges administratives et aide sociale aux cantons
A2310.0167 Réfugiés: coûts aide sociale, encadrement et administratifs
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Kunz, Aebi, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Müller Thomas, Schibli, Zuppiger)
A2310.0166 Requérants d'asile: charges administratives et aide sociale aux cantons
Fr. 514 721 800
A2310.0167 Réfugiés: coûts aide sociale, encadrement et administratifs
Fr. 224 693 900

AB 2011 N 2001 / BO 2011 N 2001

Müller Thomas (V, SG): Ich vertrete die Minderheit Kunz und spreche aus Zeitgründen gleichzeitig für die SVP-Fraktion.
Zum Ersten verlangt die Minderheit Kunz, die Budgetposition 420.A2310.0166, "Asylsuchende: Verwaltungsaufwand und Sozialhilfe Kantone", um 20 Millionen Franken zu kürzen. Zum Zweiten beantragt die Minderheit Kunz, die Budgetposition 420.A2310.0167, "Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten", betreffend Kosten für anerkannte Flüchtlinge oder solche mit vorläufiger Aufnahme, um 15 Millionen Franken zu kürzen. Dabei ist vorweg festzuhalten, dass beide Aufwandpositionen im Voranschlag 2012 auch nach der beantragten Kürzung höher sind als im Voranschlag 2011.
Der erste Teil des Minderheitsantrages Kunz hängt ganz direkt mit der Prognose der für 2012 neu erwarteten Asylgesuche zusammen. Der Voranschlag 2011 gründete auf der Annahme von 15 000 Asylgesuchen, der Voranschlag 2012 geht neu von der Annahme von 19 000 Asylgesuchen aus. Der zweite Teil des Minderheitsantrages Kunz hängt mit der erwarteten Zunahme von anerkannten Flüchtlingen oder solchen mit vorläufiger Aufnahme zusammen. Beide Budgetpositionen betreffen Transferzahlungen.
Es geht weder dem Antragsteller, Herrn Kunz, noch der SVP-Fraktion darum, den Kantonen Gelder vorzuenthalten, die ihnen zustehen. Es geht vielmehr um die Frage, ob das Parlament mit dem Voranschlag 2012 finanzpolitisch einfach nachvollziehen will, was sachpolitisch aus dem Ruder gelaufen ist. Ich habe in der Eintretensdebatte am letzten Donnerstag Folgendes gesagt: Was im Moment im Asylwesen abläuft, hat nichts mehr mit dem Asylbegriff als Schutz vor Verfolgung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das Unterlaufen der Einwanderungsbestimmungen der Schweiz, und in diesem Punkt hat der Rechtsstaat aufgehört zu existieren. Wer von Anfang an keine Aussicht auf eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hat, stellt einfach ein Asylgesuch und verschafft sich damit die Chance, 1400 Tage in unserem Land bleiben zu können. So lange dauert die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines abgewiesenen Asylbewerbers vom Zeitpunkt der Gesuchstellung bis zum Vollzug der Ausweisung.
Mit dem Voranschlag sind wir vor die Frage gestellt, ob das Parlament sozusagen von vornherein auch noch die finanziellen Mittel für den offensichtlichen Missbrauch des Rechtsstaates bereitstellen soll. Die SVP-Fraktion sagt Nein. Falls tatsächlich mehr Mittel gebraucht werden, als nach unserer Kürzung im Voranschlag 2012 eingestellt sind, kann der Bundesrat diese Mittel über einen Nachtragskredit einholen.

Marra Ada (S, VD): Une minorité de la commission demande de diminuer de 35 millions de francs supplémentaires au total les crédits inscrits à la position 420.A2310.0166 "Requérants d'asile: charges administratives et aide sociale aux cantons" et à la position 420.A2310.0167 "Réfugiés: coûts de l'aide sociale, de l'encadrement et coûts administratifs".
Deux attitudes peuvent prévaloir en matière budgétaire: une attitude qui consiste à pratiquer la politique de la terre brûlée, dans laquelle la conception UDC de l'asile l'emporterait; une autre attitude qui se veut responsable des faits et de la situation, qui est celle de la Confédération et des cantons aujourd'hui et maintenant. Il y a eu cette dernière année une hausse raisonnable du nombre de requérants d'asile en Suisse due à la situation agitée en Afrique du Nord et dans d'autres endroits du globe. Le devoir de la Confédération est de traiter au mieux ces demandes d'asile. Certes, des améliorations ou des perfectionnements peuvent être apportés. C'est ce qui sera fait ces prochaines années, en tout cas en ce qui concerne l'efficacité de la procédure de renvoi.
En attendant, les cantons sont mis à contribution pour l'hébergement et d'autres mesures en faveur des requérants d'asile et des réfugiés. Le forfait accordé actuellement aux cantons est de 40 à 45 francs par jour et par personne tout compris: infrastructures, salaires, aide sociale, nourriture, etc. Pour chaque requérant d'asile ou réfugié qui travaille, le forfait journalier pour deux autres est retiré. La situation dans les cantons est donc extrêmement compliquée et déjà tendue maintenant. Ne pas tenir compte de l'augmentation des demandes sur le plan budgétaire, c'est mettre les cantons en grande difficulté. Ce n'est pas une attitude responsable. Refuser de couvrir les besoins et de financer les projets prévus pour 2012, c'est prendre le risque de péjorer les conditions de vie d'une partie de la population vivant en Suisse de manière légale, c'est donc prendre le risque de péjorer également la sécurité dans nos sociétés puisque la précarité peut engendrer une certaine insécurité.
C'est pourquoi la commission, par 19 voix contre 9 - soit à une forte majorité -, vous demande de suivre le Conseil fédéral aux positions précitées.

Vischer Daniel (G, ZH): Natürlich haben wir eine gewisse Zunahme bei den Flüchtlingsbewegungen. Die Ursachen sind bekannt: Es hat mit der arabischen Revolution zu tun, mit der sich weiter öffnenden Wohlstandsschere zwischen uns und der Dritten Welt. Natürlich, wir befinden uns hier auf der Arche Noah; es ist verlockend, hier einen Platz zu suchen. Die Flüchtlinge, die hierherkommen, haben ein Anrecht auf ein geordnetes Verfahren, das ist international abgesichert. Es entspricht auch unserem nationalen Recht, Frau Bundesrätin Sommaruga hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen.
Hier geht es eigentlich nur um die Frage, ob vorhersehbare Entwicklungen budgetierbar und zu budgetieren sind oder ob der Weg der Nachtragskredite zu wählen ist. Ersteres ist der Fall. Der Entwurf des Bundesrates ist wohlbegründet, die Entwicklung ist absehbar und belegt. Es müsste dem Bundesrat als politischer Fehler vorgeworfen werden, würde er nicht dergestalt budgetieren, wie er es gemacht hat.
Was die SVP hier macht - vertreten durch Herrn Müller, der in dieser Frage schon als CVP-Nationalrat als besonders emsig aufgefallen ist -, ist im Grunde genommen reine Simulation, eine Show nach aussen. Man will dem Volk wieder einmal zeigen, wie sehr man auf der Hut ist, obwohl die SVP und ihre Leute in diesem Saal ja auch keine praktikableren Lösungen haben, als der Bundesrat sie nun in Angriff nimmt. Nicht zuletzt alt Bundesrat Blocher hat das hinlänglich bewiesen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Ich ersuche Sie um Budgetwahrheit in dem Sinne, dass Sie absehbaren Entwicklungen Rechnung tragen und hier nicht einfach aus politischem Kalkül und zur politischen Demonstration der Minderheit folgen. Das wäre eines Budgetprozesses nicht würdig.

Hutter Markus (RL, ZH): Ich ersuche Sie im Namen der FDP-Fraktion ebenfalls, hier der Mehrheit zu folgen. Es geht hier tatsächlich um die Frage, ob ein Budget eine möglichst zutreffende Beurteilung des in Zukunft zu Erwartenden sein und damit die entsprechenden Mittel enthalten muss oder ob wir über die Budgetierung unsere Wünsche verwirklichen wollen. Diese Kürzungsanträge gehören ganz klar in die zweite Kategorie. Wenn wir die Beträge bei den Positionen für Asylsuchende und für Flüchtlingshilfe kürzen, dann werden wir der zu erwartenden Realität nicht gerecht werden.
Wir sollten die Schätzungen der Anzahl Asylsuchenden wie auch die Schätzungen im Bereich der Flüchtlingshilfe den Experten überlassen, denn niemand weiss so genau wie sie, was zu erwarten ist. Wir werden dieses Jahr rund 20 000 Gesuche von Asylsuchenden haben; im unveränderten Budget sind die Mittel für 19 000 Gesuche enthalten. Es ist also nicht einmal eine Zunahme, sondern es ist die Beibehaltung des Status quo. Ich und meine Fraktion denken, dass wir hier Vertrauen in die Verwaltung haben sollten. Die Flüchtlingszahlen steigen ebenfalls an, ob uns das passt oder nicht. Wir sollten dann nicht mit Nachtragskrediten der Realität nacheilen.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen und diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

AB 2011 N 2002 / BO 2011 N 2002

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie auch bitten, die Mehrheit bzw. den Bundesrat sowie den Ständerat zu unterstützen. Beim Voranschlag 2011 ist man noch von 15 000 Asylgesuchen ausgegangen, gestützt auf die damals zugrundeliegenden Daten. Wir stellen heute fest, dass wir für das Jahr 2011 tatsächlich mit 21 000 Asylgesuchen zu rechnen haben. Damit erscheint die Budgetierung für das Jahr 2012, die von 19 000 Asylgesuchen ausgeht, sicher nicht übertrieben, sondern realitätskonform. Wir machen ja die Kreditbemessungen aufgrund des voraussichtlichen Bedarfs. Ich denke, es ist auch notwendig, dass man effektiv budgetiert und hier nicht Wunschvorstellungen einbaut.
Wenn Sie das Budget gemäss Minderheitsantrag anpassen würden, hätte das zur Folge, dass wir die Personalkosten reduzieren müssten. Wir könnten die Gesuche dann also nicht gleichermassen schnell und mit dem gleichen Effort behandeln. Das heisst, es gäbe einen Anstieg der Pendenzen, damit auch einen Anstieg der entsprechenden Sozialhilfekosten. Alles in allem würde man also gar nichts damit gewinnen, sondern in der Bilanz verlieren. Im Übrigen geht es hier zum Teil auch um gebundene Ausgaben, um Ausgaben, mit denen der Bund die Kantone zu entschädigen hat.
Ich möchte Sie also bitten, der Realität zu folgen und den Mehrheitsantrag zu unterstützen.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: La proposition de la minorité Kunz prévoit pour l'une de diminuer de 20 millions de francs l'aide sociale aux cantons concernant les requérants d'asile et pour l'autre de diminuer de 15 millions les coûts d'encadrement et administratifs concernant les réfugiés.
La minorité avance comme arguments qu'il faut limiter les montants afin de ne pas créer de nouveaux besoins, ne pas anticiper l'augmentation des montants et, si nécessaire, demander un supplément au budget 2012.
Les arguments de la majorité sont qu'il faut répondre aux besoins du moment, que le forfait pour les cantons est déjà insuffisant, qu'il ne faut pas péjorer l'accueil des réfugiés dans les cantons et que nous devons faire confiance à l'administration.
La Commission des finances vous demande, par 17 voix contre 9, de rejeter la proposition défendue par la minorité Kunz.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, bei der bundesrätlichen Fassung und beim ständerätlichen Beschluss zu bleiben. Die Minderheit möchte von den bisherigen Fallzahlen ausgehen und nicht im Voraus zusätzliches Geld sprechen. Bei höheren Fallzahlen müsste dann aber ein Nachtragskredit gesprochen werden.
Die Mehrheit hat aber anerkannt, dass der Bundesrat bzw. das Departement die Prognosen für die Fallzahlen gemäss heute vorliegenden Fakten vorgenommen hat und auch schlüssig nachweisen kann, wie es auf diese Zahlen gekommen ist. Der Versuch, mittels finanzpolitischen Drucks die Situation im Migrationswesen zu entspannen, wurde mehrheitlich als nicht sinnvoll betrachtet. Zudem seien richtigerweise angestrebte Verbesserungen beispielsweise im Bereich der Verfahrensdauer nicht über das Budget, sondern über andere politische Prozesse zu erreichen.
Die Kommission hat deshalb die beiden jetzigen Minderheitsanträge mit jeweils 17 zu 9 Stimmen abgelehnt und unterstützt somit den Entwurf des Bundesrates.

Pos. 420.A2310.0166

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6580)
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 43 Stimmen

Pos. 420.A2310.0167

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6582)
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 44 Stimmen

Debatte 8: Gewinnablieferung SNB
Débat 8: Bénéfice versé par la BNS

Finanzdepartement - Département des finances

601 Eidgenössische Finanzverwaltung
601 Administration fédérale des finances

Antrag der Mehrheit
E1400.0105 Gewinnablieferung SNB
Fr. 0

Antrag der Minderheit
(Landolt, Bäumle, Carobbio Guscetti, Egger, Häberli-Koller, Heim, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
E1400.0105 Gewinnablieferung SNB
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la majorité
E1400.0105 Bénéfice versé par la BNS
Fr. 0

Proposition de la minorité
(Landolt, Bäumle, Carobbio Guscetti, Egger, Häberli-Koller, Heim, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
E1400.0105 Bénéfice versé par la BNS
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Landolt wird nicht begründet.

Schwander Pirmin (V, SZ): Hier bei Position 601.E1400.0105 geht es um die Gewinnablieferung der Schweizerischen Nationalbank, und es geht um die Frage, ob wir hier überhaupt etwas einsetzen wollen oder nicht. Selbst die Eidgenössische Finanzverwaltung schreibt im Bericht zur Budgetposition: "Angesichts der Entwicklungen im Euro-Raum ist dieser Betrag derzeit sehr unsicher. Es wäre einerseits illusorisch, beim früheren Wert eines Bundesanteils von 833 Millionen zu bleiben; andererseits wäre ein Budgetwert von null zu vorsichtig (auch wenn es möglich ist, dass die SNB 2012 keinen Gewinn ausschüttet)."
Wir wissen ja, wie sich in den letzten zwei, drei Jahren auch die Bilanz der Nationalbank sehr stark verändert hat. Die Schweizerische Nationalbank darf unseres Erachtens nicht zu einem Politikum werden, denn ihre Hauptaufgabe ist nach wie vor die Garantie der Preisstabilität und nicht die Gewinnausschüttung. Die aktuelle Bilanz zeigt ein Eigenkapital gegen null selbst bei der Schweizerischen Nationalbank. So kann sie ihre Aufgabe der Preisstabilisierung unseres Erachtens nicht mehr wahrnehmen. Ohne Eigenkapital ist der Handlungsspielraum gleich null, wenn es um ein Einschreiten gegen die Frankenstärke geht. Ökonomen beteuern heute, eine Nationalbank brauche kein Eigenkapital und könne überschuldet sein, aber dies erachten wir als eine falsche, nicht zu Ende gedachte Aussage. Es hat immer wieder volkswirtschaftliche Auswirkungen, wenn die Nationalbank nicht über die Währungsreserven handeln kann. Dann gibt es eines Tages eine entsprechende Inflation, und das können wir uns in der kommenden Zeit eben auch nicht leisten.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.

Schelbert Louis (G, LU): Ich möchte mich entschuldigen, dass ich vorhin nicht bereit war. Ich habe damit gerechnet, dass zuerst der Minderheitsantrag begründet würde. Offenbar hat man jetzt aber darauf verzichtet.

AB 2011 N 2003 / BO 2011 N 2003

Die grüne Fraktion hält dafür, die Position "Gewinnablieferung SNB" mit einem Betrag von 333 Millionen Franken zu dotieren. Wir folgen damit dem Bundesrat sowie dem Ständerat und unterstützen die Minderheit Landolt. Die vom Bundesrat budgetierte Gewinnausschüttung ist möglich, aber sie ist nicht sicher. Was realistisch ist und was nicht, ist Gegenstand von Debatten. Der Bundesrat stützt sich auf eine begründete Vereinbarung mit der Nationalbank und auf die Entwicklung des Geschäftsgangs der SNB in den letzten Monaten. Diese gibt zu Hoffnungen Anlass.
In der Kommission war deshalb viel von Politik die Rede. Ich denke aber, alles, was wir hier tun, ist Politik, und uns das hier gegenseitig vorzuhalten bringt niemanden weiter. Der Voranschlag soll enthalten, was mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anfällt, sei es als Ausgaben oder sei es als Einnahmen. Der Bundesrat hat gute Gründe für eine Gewinnausschüttung genannt. Keinen Ertrag zu budgetieren wirkt daher reichlich pessimistisch. Das wollen wir Grünen nicht. Die 333 Millionen Franken sind daher unseres Erachtens als Einnahmen ins Budget aufzunehmen.
Wir bitten Sie, der Minderheit Landolt zu folgen.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Landolt und damit den Bundesrat zu unterstützen, also dem Ständerat zu folgen. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung kam hier ein hauchdünner Mehrheitsentscheid in unserer Finanzkommission zustande. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir uns in diesem Punkt das Schaffen einer Differenz zum Ständerat wirklich ersparen sollten.
Bevor ich zu den Gründen für die Annahme des Minderheitsantrages Landolt komme, möchte ich ganz kurz eine Antwort auf das Votum von Herrn Schwander geben. Herr Schwander, politisch gefordert, geldpolitisch gefordert ist die Nationalbank mit der dringend nötigen Heraufsetzung der Untergrenze des Schweizerfrankens zum Euro auf Fr. 1.40. Was Sie hier als Politikum bezeichnen, ist ein eigentlicher Nebenschauplatz, für den andere Regeln gelten, nämlich Gesetze und auch die Bundesverfassung, welche bei der Gewinnausschüttung einen Anteil für die Kantone und einen Anteil von einem Drittel für den Bund vorsieht.
Die SP-Fraktion nimmt den Minderheitsantrag Landolt aus folgenden Gründen an:
1. Die Finanzverwaltung hat den ursprünglich im Finanzplan vorgesehenen Betrag von 833 Millionen bereits entsprechend der Entwicklung in den Bilanzen der Nationalbank auf 333 Millionen Franken reduziert. Die beiden Verhandlungspartner Finanzdepartement und Schweizerische Nationalbank haben am 21. November 2011 eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung abgeschlossen. Nach den klaren Regeln dieser neuen Vereinbarung ist für 2012 eine Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an Bund und Kantone im Umfang von total 1 Milliarde Franken realistisch. Ein Drittel davon geht an den Bund, mindestens zwei Drittel davon gehen an die Kantone, so will es die Bundesverfassung.
Der Bundesrat hat bei der Budgetierung die Haushaltregeln eingehalten, nämlich den Grundsatz der Vollständigkeit, der verlangt, dass das, was an Einnahmen absehbar ist, im Budget eingestellt werden muss. Er hat auch eine sorgfältige Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen vorgenommen. Wie uns in der Finanzkommission von der Finanzministerin glaubwürdig versichert wurde, waren sich die Ökonomen seitens der Nationalbank und seitens des Finanzdepartementes über diese Schätzung einig.
2. Finanzpolitisch ist der Minderheitsantrag Landolt ebenfalls wichtig, denn gehen die geschätzten Einnahmen um über 300 Millionen Franken herunter, reduziert sich der Gesamtplafond der 2012 noch zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend. Das heisst, wir hätten dann nur noch etwas über 100 Millionen Franken Spielraum, was im mehrjährigen Durchschnitt einen Ausreisser nach unten darstellen würde und was konjunkturpolitisch prozyklisch wäre. Das würde den Ausgabenspielraum schmälern, den wir, vielleicht an der Schwelle zum Nullwachstum, dringend für konjunkturpolitische Massnahmen oder andere ordentliche dringliche Nachtragskredite brauchen. Das wäre eine verfehlte Auswirkung.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen im Namen der einstimmigen SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Landolt anzunehmen und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Hutter Markus (RL, ZH): Ich frage Sie: Budgetieren Sie privat Ihre allfällige Erfolgs- und Gewinnbeteiligung, die Sie in Ihrem Beruf allenfalls erhalten, schon heute? Ich denke, wenn Sie das tun, dann sind Sie nicht sehr vorsichtig. Wir müssen sehen, dass das Budget 2012 optimistische Eckwerte hat. Ich erinnere auch an das Wachstum von 1,5 Prozent. Da werden wir gewaltig Glück haben müssen, um dieses Wachstum zu erreichen. Vor allem aber ist diese Gewinnausschüttung der Nationalbank äusserst unsicher. Was passiert, wenn der Worst Case wirklich eintritt und die SNB gigantische Eurokäufe tätigen muss? Ich denke, es ist besser, vorsichtig zu budgetieren und im Nachhinein ein Geschenk anzunehmen, wenn es gut gegangen ist, als von vornherein so zu budgetieren, dass wir allenfalls dann einen Verlust verdauen müssen.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen, hier diese Gewinnausschüttung jetzt zu streichen und allenfalls, wenn es viel besser kommt, als wir alle hier erwarten, diese dann dankbar zu empfangen, statt sie jetzt schon zu budgetieren.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, die Minderheit bzw. den Bundesrat und den Ständerat zu unterstützen und diesen erwarteten Nationalbankgewinn von 333 Millionen Franken zu budgetieren.
Nach welchen Grundsätzen budgetieren wir? Wir budgetieren bei solchen Positionen nach der höheren Wahrscheinlichkeit. Besteht also eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass wir diesen Betrag tatsächlich dann auch in der Kasse haben, oder nicht? Aus heutiger Sicht besteht eine entschieden höhere Wahrscheinlichkeit, dass dieser Betrag eingehen wird. Anders wäre es im Januar gewesen: Sie mögen sich daran erinnern, dass damals die Ausschüttungsreserve der Nationalbank im Minus war. Wenn Sie den Quartalsabschluss vom September dieses Jahres anschauen, also über drei Quartale, dann sehen Sie, dass jetzt ein Konzerngewinn von 5,8 Milliarden Franken resultiert hat. Sobald die Nationalbank 9,5 Milliarden Franken Konzerngewinn hat - das ist durchaus möglich, ab September bis Ende dieses Jahres -, wird diese eine Milliarde Franken, also 333 Millionen Franken für den Bund und 666 Millionen Franken für die Kantone, ausgeschüttet werden. Es besteht die höhere Wahrscheinlichkeit, dass dieser Betrag ausgeschüttet werden kann, und darum ist er auch zu budgetieren.
Wir haben eine neue Ausschüttungsvereinbarung mit der Nationalbank abgeschlossen, Bund und Nationalbank haben dies getan, die jetzt von einer Ausschüttung von 1 Milliarde Franken im Durchschnitt der nächsten Jahre ausgeht. Bis anhin, die letzten fünf Jahre, waren es 2,5 Milliarden Franken. Wir haben hier also bereits die neue Situation vorweggenommen und uns dieser neuen Situation angepasst. Ich denke, dass es realistisch ist, wenn wir das jetzt auch so budgetieren, wie wir es erwarten.
Ich möchte Sie also bitten, dem Entwurf des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates und dem Minderheitsantrag zu folgen.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier, auf die Budgetierung der voraussichtlichen Gewinnablieferung der Schweizerischen Nationalbank zu verzichten. Es wurde darauf hingewiesen, dass die SNB zurzeit eine historisch schwierige Aufgabe zu bewältigen habe. Eine Gewinnausschüttung gehöre nicht zu den Kernaufgaben der SNB. Die budgetierte Ertragsposition widerspiegle deshalb nicht nur eine

AB 2011 N 2004 / BO 2011 N 2004
möglicherweise nicht opportune Erwartungshaltung, sondern sei auch eher optimistisch ausgelegt. Man bevorzuge gegebenenfalls dann immer noch lieber eine positive als eine negative Überraschung. Zudem gehe es auch darum, die Autonomie der SNB deutlich zu unterstreichen und gleichzeitig auch die Erwartungen der Kantone zu relativieren.
Die Minderheit hingegen machte geltend, dass die SNB selbstverständlich nur dann eine Ausschüttung vornehmen kann, wenn eine Ausschüttungsreserve vorhanden ist. Zudem sei die Budgetierung dieser Ertragsposition wohlüberlegt und entspreche dem Szenario mit der grössten Eintretenswahrscheinlichkeit.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat beschlossene Ertragsposition zu streichen.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: La majorité de la commission vous propose de biffer le montant inscrit à la position 601.E1400.0105, "Bénéfice versé par la BNS". L'argument principal justifiant cette décision est le caractère incertain de l'ordre de grandeur des résultats à venir de la BNS.
Notons que cette proposition a une incidence directe sur le montant du plafond des dépenses totales autorisées dans le cadre du respect des directives liées au frein à l'endettement. En effet, ce plafond est déterminé par la multiplication des recettes ordinaires prévues, dont fait partie le bénéfice de la BNS, par un coefficient tenant compte de la conjoncture. Une diminution des recettes prévues engendre aussi une diminution du plafond des dépenses.
La commission vous demande, par 12 voix contre 11 et 1 abstention, de biffer ce montant incertain de 333 333 300 francs.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6583)
Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 63 Stimmen

Debatte 9: Besondere Personalkategorien
Débat 9: Catégories de personnel particulières

614 Eidgenössisches Personalamt
614 Office fédéral du personnel

Antrag der Mehrheit
A2101.0148 Kredit für besondere Personalkategorien
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Heim, Bänziger, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2101.0148 Kredit für besondere Personalkategorien
Fr. 37 428 600

Proposition de la majorité
A2101.0148 Crédit pour des catégories de personnel particulières
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Heim, Bänziger, Carobbio Guscetti, Kiener Nellen, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2101.0148 Crédit pour des catégories de personnel particulières
Fr. 37 428 600

Heim Bea (S, SO): Was will der Antrag? Er will erstens, dass der Bund sein Angebot für Hochschul- und Fachhochschulpraktika auf dem bisherigen Niveau weiterführt, und zweitens, dass der Bund seine Anstrengungen, jungen Lernenden über ein grösseres Angebot an Attestlehrstellen den Weg in die Berufswelt zu ebnen, intensiviert. Drittens soll der Bund auch seine Bemühungen verstärken, Menschen mit Handicaps wie psychischen Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess zu halten. Es geht also um die Förderung der Chancen im Berufsleben für junge Menschen und für Menschen mit Einschränkungen. Es geht um die Zahl der Hochschulpraktika und um den Kredit für Attestlehren und Berufsintegration.
Vor ein paar Tagen klagte mir ein bestens qualifizierter Fachhochschulabgänger, wo er sich auch bewerbe, heisse es, es tue ihnen leid, aber er habe keine Berufserfahrung. Das zeigt, dass die Erfahrungen, die in Hochschulpraktika gewonnen werden, Studienabgängerinnen und -abgänger beim Berufseinstieg stärken. Gerade mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung im nächsten Jahr ist das für die Jungen, aber auch für uns alle und für die Gesellschaft insgesamt von besonderer Bedeutung. Zudem sind Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten für die Verwaltung eine Entlastung und natürlich auch eine Bereicherung. Darum soll der Bund die Hochschulpraktika auf bisherigem Niveau weiterführen. Er soll die Zahl der Attestlehrstellen steigern und in der Integration von Menschen mit Behinderungen mehr tun. Ausgehend von Modellrechnungen der letzten IV-Revision wurde in der Kommission festgestellt, dass der Bund weniger tut als andere grosse Arbeitgeber. Unser Antrag ist darum ein Auftrag an den Bundesrat und an die Verwaltung. Der Bund soll seine Pflicht erfüllen - darum bei der Position 614.A2101.0148 die Aufstockung des "Kredits für besondere Personalkategorien" um 1,5 Millionen Franken. Das sind 1,5 Millionen Franken für mehr Chancen für die Jugend und für Menschen mit Behinderungen, damit sie ihren Platz in der Arbeitswelt finden.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion, die grünliberale Fraktion und die SVP-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Schelbert Louis (G, LU): Bei der Position "Kredit für besondere Personalkategorien" muss die öffentliche Hand Vorbild sein, denn zu diesen besonderen Personalkategorien gehören zum Beispiel Lehrstellen, auch Attestlehrstellen, es gehören Hochschulpraktika dazu oder, wie gehört, Stellen für Menschen mit Behinderung. Für junge Menschen gehört es zum Wichtigsten, ins Berufsleben einsteigen zu können, also eine Lehrstelle zu haben, sei es eine volle Lehrstelle oder eine Attestlehrstelle, und nach Abschluss der Lehrzeit brauchen sie einen Anschluss, eine weiterführende Anstellung. Für die Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen müssen Praktikumsstellen bereit sein, und in all diesen Bereichen muss sich die öffentliche Hand mit engagieren. Die öffentliche Hand muss als Arbeitgeber gleichsam Vorreiter sein, das gilt auch bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Gerade hier ist es ja so, dass die öffentliche Hand laute Appelle an die privaten Arbeitgeber richtet, aber die eigenen Ansprüche bis auf den heutigen Tag nicht einlösen kann.
Wir Grünen attestieren: Der Bund macht nicht nichts. Aber wir stellen auch fest, dass Fortschritte nur zaghaft erfolgen. Eine Krediterhöhung hier wird dort kompensiert; dieses Jahr werden die Mittel für die Berufsintegration erhöht, dafür aber die Mittel für die Hochschulpraktika gekürzt. Genau so sollten wir es nicht machen! Deshalb wehren wir uns gegen die Kürzungen und unterstützen den Minderheitsantrag, der den Kredit um 1,5 Millionen auf 37,4 Millionen Franken erhöhen will.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie den Minderheitsantrag!

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, mit der Mehrheit zu stimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar, weil die budgetierten Mittel sowohl für die Finanzierung der Lehrstellen als auch für die Finanzierung der Praktika ausreichend sind.
Bei den Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten wird überhaupt nichts gekürzt werden. Der Rückgang von 2011 gegenüber 2009 ergibt sich daraus, dass wir damals

AB 2011 N 2005 / BO 2011 N 2005
befristete Massnahmen im Zusammenhang mit der Konjunkturstabilisierung ergriffen haben und diese jetzt zurückzuführen sind. Das heisst, wir gehen eigentlich vom Status von 2009 ohne diese Massnahmen aus.
Zum Bereich der Attestlehren: Wir haben bei der Budgetposition "Kredit für besondere Personalkategorien" drei verschiedene Aufgabenbereiche. Es ist möglich, in diesen drei Aufgabenbereichen Kreditverschiebungen vorzunehmen. Sofern es wirklich über die Möglichkeiten, die wir bereits heute haben, zu einem Lehrstellenausbau kommen sollte, gäbe es immer noch die Möglichkeit, mit einem Nachtragskredit zu kommen. Was wir heute budgetieren, entspricht den tatsächlichen Verhältnissen, entspricht unseren Erwartungen.
Ich möchte Sie darum bitten, bei der Mehrheit und beim Bundesrat zu bleiben.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates. Die Minderheit Heim möchte hier eine Erhöhung des "Kredits für besondere Personalkategorien", um eine Verlagerung der Position für Hochschulpraktika zugunsten von Krediten für die Berufsintegration zu verhindern bzw. um diese beide Posten nicht gegeneinander ausspielen zu müssen.
Die Mehrheit betrachtet dies als nicht notwendig und ist der Auffassung, dass die budgetierten Mittel genügen. Sie ist der Auffassung, es sei richtig, dass die Mittel dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Sollten dann mehr Lehrstellen als erwartet geschaffen werden bzw. geschaffen werden können, so besteht die Möglichkeit der Nachfinanzierung.
In der Kommission wurde der jetzige Minderheitsantrag deshalb mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: La minorité de la commission vous demande une majoration du crédit de 1,5 million de francs pour les catégories de personnel particulières pour les raisons suivantes: favoriser l'intégration des jeunes dans le monde du travail, favoriser les stages dans les hautes écoles et universités et faire plus d'efforts pour intégrer les personnes souffrant d'un handicap.
Quant à la majorité, elle suppose que les montants budgétisés sont suffisants pour ces catégories de personnel particulières, et que le montant inscrit au budget reflète, comme nous l'a dit Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, les réalités du moment.
Pour toutes ces raisons, la commission vous demande, par 15 voix contre 8, de suivre le Conseil fédéral.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6584)
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen

Debatte 10: Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Stärkung des Wettbewerbs
Débat 10: Mesures pour améliorer la transparence et renforcer la concurrence

Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie

701 Generalsekretariat EVD
701 Secrétariat général du DFE

Antrag der Mehrheit
A2100.0001 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
A2100.0002 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
A2115.0003 Beratungsaufwand
Fr. 215 000

Antrag der Minderheit
(Müller Thomas, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Schibli, Zuppiger)
A2100.0001 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
Fr. 11 729 200

Antrag der Minderheit
(Schibli, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Müller Thomas, Zuppiger)
A2100.0002 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
Fr. 2 493 100

Antrag der Minderheit
(Kiener Nellen, Abate, Bänziger, Brunschwig Graf, Carobbio Guscetti, Heim, Kleiner, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2115.0003 Beratungsaufwand
Fr. 715 000

Proposition de la majorité
A2100.0001 Rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
A2100.0002 Rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
A2115.0003 Charges de conseil
Fr. 215 000

Proposition de la minorité
(Müller Thomas, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Schibli, Zuppiger)
A2100.0001 Rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
Fr. 11 729 200

Proposition de la minorité
(Schibli, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Müller Thomas, Zuppiger)
A2100.0002 rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
Fr. 2 493 100

Proposition de la minorité
(Kiener Nellen, Abate, Bänziger, Brunschwig Graf, Carobbio Guscetti, Heim, Kleiner, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2115.0003 Charges de conseil
Fr. 715 000

727 Wettbewerbskommission
727 Commission de la concurrence

Antrag der Mehrheit
A2100.0001 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Müller Thomas, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Schibli, Zuppiger)
A2100.0001 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge
Fr. 8 175 300

Proposition de la majorité
A2100.0001 Rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Müller Thomas, Brönnimann, Füglistaller, Graber Jean-Pierre, Grin, Kunz, Landolt, Loepfe, Schibli, Zuppiger)
A2100.0001 Rétribution du personnel et cotisations de l'employeur
Fr. 8 175 300

AB 2011 N 2006 / BO 2011 N 2006

Müller Thomas (V, SG): Ich vertrete meinen Minderheitsantrag zur Konsumenteninformation, Position 701.A2100.0001, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge", den Minderheitsantrag Schibli zur Preisüberwachung, Position 701.A2100.0002, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge", sowie meinen Minderheitsantrag zur Wettbewerbskommission, Position 727.A2100.0001, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge". Gleichzeitig spreche ich für die SVP-Fraktion zu allen vier Minderheitsanträgen, also auch zu jenem von Frau Kiener Nellen, Position 701.A2115.0003, "Beratungsaufwand".
Alle drei Positionen, deren Kürzung die Minderheiten Schibli und Müller Thomas beantragen, sind unter dem Titel "Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Stärkung des Wettbewerbs" im Voranschlag 2012 eingestellt. Mit der Nachmeldung hat der Bundesrat mehrere befristete Stellen beim Preisüberwacher und bei der Wettbewerbskommission beantragt. Die Minderheiten Schibli und Müller Thomas empfehlen Ihnen, die zusätzlichen Stellen nicht zu genehmigen. Der Standpunkt der Minderheiten gründet auf finanzpolitischen und sachpolitischen Überlegungen.
Unter finanzpolitischen Überlegungen hat der Nationalrat am letzten Donnerstag im ersten Teil der Debatte zum Voranschlag 2012 den Personalaufwand des Bundes um 150 Millionen Franken gekürzt. Für die heutige Debatte gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen. Bei Stellenaufstockungen ist angesichts des sich abzeichnenden Wirtschaftsverlaufs Zurückhaltung geboten, auch wenn es sich um vorerst befristete Stellen handelt. Die Erfahrung lehrt, dass Stellen kaum mehr wegzubringen sind, wenn sie einmal bewilligt sind, auch dann nicht, wenn sie gemäss dem ersten Beschluss befristet waren.
Dazu kommen sachpolitische Überlegungen. Mit den zusätzlichen Stellen fördern wir unter dem Stichwort Frankenstärke den Staat und nicht die Wirtschaft. Preisüberwacher und Wettbewerbskommission haben keine neuen gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Und wie von jedem Unternehmen darf auch von ihnen erwartet werden, dass vorübergehende Spitzenbelastungen mit der bestehenden Arbeitsorganisation durch Fokussierung der Ressourcen auf das im Moment Wichtigste aufgefangen werden. Das gilt auch für den Preisüberwacher und für die Weko.
Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, die Minderheitsanträge Schibli und Müller Thomas deshalb anzunehmen.
Gleichzeitig ersuche ich Sie namens der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Kiener Nellen abzulehnen. Die verlangten zusätzlichen 500 000 Franken für Marketingmassnahmen in Bezug auf Preisdifferenzen halten wir nicht für begründet. Die privaten Unternehmen, auch Importeure, führen den Preiskampf effizienter. Sie haben mit der Frankenstärke dazugelernt und wissen, dass sie am Markt durchfallen, wenn sie ihre Preise nicht so gestalten bzw. Währungsgewinne so weitergeben, wie es Konsumenten und Wiederverkäufer erwarten. Migros und Coop haben gezeigt, wie es geht. Sogar die Autoimporteure haben dieses Vorgehen mittlerweile übernommen.
Ich ersuche Sie also, den Minderheitsantrag Kiener Nellen abzulehnen.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Ich begründe den Antrag der Minderheit Kiener Nellen, welche Ihnen bezüglich des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen eine Aufstockung um 500 000 Franken beantragt. Diese Aufstockung ist dringend nötig, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen - es ist beim Generalsekretariat des EVD angesiedelt - braucht etwas mehr Mittel für Personal und Beratung.
Eine der drängendsten Fragen, die unsere Konsumentinnen und Konsumenten beschäftigen, auch jetzt noch mit der ungenügenden Untergrenze des Franken zum Euro in der Höhe von Fr. 1.20, betrifft die nicht sinkenden oder zu wenig sinkenden Importpreise. Der Bundesrat hat rasch gehandelt und den beiden Finanzkommissionen nach gewalteter Debatte in den Räten über das Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke mit Datum vom 30. September 2011 geringe Personalaufstockungen beim EVD, die in seinen Kompetenzbereich fallen, nachgemeldet. Wir schätzen es in den beiden Finanzkommissionen sehr, wenn der Bundesrat solche Nachmeldungen rechtzeitig vor den Budgetberatungen macht. Hier handelt es sich um wichtige Anliegen zur Schaffung von Transparenz, zur Bearbeitung der Anfragen aus Konsumentinnen- und Konsumentenkreisen. Überhaupt sind es nicht nur Personen, die endlich von sinkenden Importpreisen profitieren können sollen, sondern es sind ebenso sehr die Betriebe; denn praktisch jeder in der Schweiz produzierende Betrieb, in welchem Sektor auch immer, über alle drei Sektoren hinweg, braucht für seine Produktion importierte Waren. Sie wissen, welches Ausmass an Importpreisvorteilen hier immer noch weitergegeben werden muss.
Dazu hat unser Volkswirtschaftsminister, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, bei uns glaubwürdig und klipp und klar ausgeführt, dass diese 500 000 Franken gemäss meinem Minderheitsantrag dazu beitragen würden, dass Transparenz geschaffen werden könne. Die Öffentlichkeit erlange von den Preisdifferenzen besser Kenntnis und die entstehenden Wettbewerbsvorteile würden letztlich gerechter verteilt und auch an die Endkonsumentinnen und -konsumenten weitergegeben, sei es an natürliche Personen, sei es an die zahlreichen Betriebe, die davon profitieren können. Ich ersuche Sie daher, diesen Minderheitsantrag anzunehmen und nicht eine kleine oder - gestatten Sie mir den Begriff - kleinliche Differenz zu Bundesrat und Ständerat zu schaffen.
Ich spreche jetzt namens der SP-Fraktion noch zu allen vier Positionen dieser bundesrätlichen Nachmeldung. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir uns in einer schwierigen konjunkturellen Lage befinden und uns bei dieser wichtigen Nachmeldung, welche das Herunterschrauben der Preise auf der Hochpreisinsel Schweiz zum Gegenstand und zum Ziel hat, eine Differenz zum Ständerat wirklich ersparen sollten. Im Ständerat waren all diese Nachmeldungen des Bundesrates unbestritten. Sie ergaben keine Zeile im Amtlichen Bulletin des Ständerates von letzter Woche. Ich bitte Sie daher im Namen der geschlossenen SP-Fraktion, alle vier Positionen gemäss Bundesrat und Ständerat anzunehmen. Das heisst: eine Stelle, befristet bis 2013, beim Personal für die Konsumenteninformation, vier Stellen, befristet bis 2013, beim Preisüberwacher, vier Stellen, befristet bis 2013, bei der Wettbewerbskommission und dann eben diese 500 000 Franken für Beratungsaufwand gemäss meinem Minderheitsantrag. Das ergibt ein Total von 1,85 Millionen Franken.
Für die Kolleginnen und Kollegen, welche nicht in der Umgebung von Bern wohnen: Ich muss Ihnen sagen, die Bundesverwaltung befristet seit Jahren Stellen. Da ich in der Agglomeration Bern wohne, kenne ich aus meinem Bekanntenkreis zahlreiche Personen, welche solche befristeten Stellen haben, dazu gehörte bis zu ihrer Pensionierung nicht zuletzt auch meine Schwester. Diese Befristungen werden in aller Regel eingehalten, ausser es ergibt sich eine völlig neue Lage. Dies sei zur Vollständigkeit noch gesagt.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, die drei Mehrheitsanträge gemäss Bundesrat/Ständerat und den Minderheitsantrag Kiener Nellen, auch gemäss Bundesrat/Ständerat, anzunehmen.

Vischer Daniel (G, ZH): Ich ersuche Sie, die Minderheitsanträge Schibli und Müller Thomas abzulehnen und den Minderheitsantrag Kiener Nellen gutzuheissen.
Es geht hier ja um zwei Problemkreise. Im Vordergrund steht die Frankenproblematik, die nicht ausgestanden ist. Vorrangig hierfür zuständig ist selbstredend die Nationalbank. Bis jetzt hat sie viel getan. Es steht hier nicht zur Debatte, wie eine weitere Schwächung des Frankens herbeigeführt werden kann, um unsere Position zu stärken; selbstverständlich ist die Untergrenze heute zu tief. Was kann die Politik in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich tun? Der Bundesrat macht wohlüberlegte Schritte, zwei davon nach einer Nachmeldung. Das wollen die beiden Antragsteller Schibli und Müller Thomas nun verhindern. Dem ist nicht stattzugeben. Die Personalstellen sind ausgewiesen, wie gehört sind sie

AB 2011 N 2007 / BO 2011 N 2007
befristet, und es gibt keinen Grund, an der Befristung zu zweifeln.
Es macht aber auch Sinn, Importstützmassnahmen im Sinne der Ausführungen von Frau Kiener Nellen durchzuführen. Die Politik ist zum Handeln gezwungen; wir sind in einem sehr schwierigen Umfeld, auch wenn unsere Situation vordergründig rosiger erscheint als jene von anderen. Einfach ist die Situation nicht: Die Preise im Importbereich sind immer noch viel zu hoch, die ganze Frage der Exportwirtschaft ist weiterhin ungelöst, und damit steht auch die Sicherheit von horrend vielen Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Es sind kleine Schritte, die heute zur Diskussion stehen. Wenn Sie hier die falschen Weichen stellen, zeigen Sie, dass die Politik nicht gewillt ist, auch nur das Mindeste zu tun.
In diesem Sinne: Insgesamt viermal dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, d. h. einmal im Sinne des Minderheitsantrages Kiener Nellen stimmen und die drei übrigen Minderheitsanträge ablehnen.

Hutter Markus (RL, ZH): Ich ersuche Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, überall der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.
Es geht bei diesen Mehrheitsanträgen und beim jeweiligen Entwurf des Bundesrates - mit Ausnahme des Beratungsaufwandes gemäss Minderheitsantrag Kiener Nellen - darum, einen Parlamentsbeschluss umzusetzen. Es macht wenig Sinn, wenn wir hier im Parlament Beschlüsse fassen und dann diese Beschlüsse, die wir mehrheitlich gefasst haben, über das Budget wieder zu korrigieren versuchen. Wir haben diese Massnahmen zur Frankenstärke genehmigt, bewilligt, und deshalb sind jetzt aufgrund der Nachmeldung diese zusätzlichen Kosten im Budget eingestellt; das ist nur konsequent. Wenn wir glaubwürdig bleiben wollen, auch im Parlament, und hier nicht alle zwei, drei Monate wieder eine andere Meinung zum Besten geben wollen, müssen wir der Mehrheit der Kommission folgen.
Ich bitte Sie deshalb, auch hier konsequent zu bleiben und somit diese Mehrheit zu unterstützen.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion und die grünliberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Es geht hier um eine Nachmeldung, die ausdrücklich der Standortförderung dienen soll und dienen wird. Wir haben ja in Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke intensiv darüber diskutiert, wie wichtig ebendiese Positionen sind, um diesem Ziel auch Nachachtung zu verschaffen. Ich möchte Sie bitten, dreimal dem Bundesrat/Ständerat und der Mehrheit der Finanzkommission und einmal dem Bundesrat/Ständerat und der Minderheit der Finanzkommission zuzustimmen.
Ich möchte mich nur zur Frage des Beratungsaufwandes für Konsumentenfragen äussern; hier besteht ja eine Minderheit. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen und den Mehrheitsantrag abzulehnen. Mit der Frankenstärke ist das Problem der Preisinsel Schweiz wieder verstärkt wahrgenommen worden. Wir haben daher in unserer Botschaft im August 2011 gezielte Massnahmen angekündigt. Es ist allen bekannt, dass die Konsumenten mit ihren Kaufentscheiden zu 60 Prozent zum BIP beitragen. Um ihre Rolle als Wirtschaftsakteure wirklich spielen zu können, benötigen sie die notwendigen Informationen - auch Informationen über die Märkte, über die Weitergabe von Währungsvorteilen usw. Das heisst, dass der Konsumenteninformation eine wichtige Aufgabe zukommt und dass wir auch entsprechende Massnahmen ergreifen müssen, damit diese spielen kann. Diese Massnahmen bei der Konsumenteninformation sind unentbehrlich; sie sind komplementär zu jenen in den Bereichen Preisüberwachung und Wettbewerb.
Wenn die Vorteile der Frankenstärke vermehrt auch die Endkunden - und das sind eben die Konsumentinnen und Konsumenten - erreichen, wird dadurch zusätzlicher Konsum möglich, und damit nimmt auch der Einkaufstourismus ab. Ich denke, das liegt im Sinne unserer schweizerischen Wirtschaft und auch im Sinne der Standortförderung.
Ich möchte Sie bitten, hier dem Minderheitsantrag zu folgen.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Die Nachmeldungen des Bundesrates zur Frankenstärke haben Auswirkungen auf das Budget. Es gibt Aufstockungen im Bereich der Preisüberwachung, beim Büro für Konsumentenfragen und bei der Wettbewerbskommission.
Die Kommissionsmehrheit folgt den Nachmeldungen des Bundesrates, insbesondere im Personalbereich. Dort wurden befristete Stellen eingeführt. Insbesondere geht es bei dieser Kapazitätserhöhung um die Schaffung von Transparenz bei wechselkursbedingten Importvorteilen. Die Minderheiten bezweifeln den Nutzen dieser Massnahmen und befürchten, dass einmal geschaffene Stellen, auch wenn sie befristet sind, letztendlich dauerhaften Charakter erhalten könnten. Die Kommission hat aber diese jetzigen Minderheitsanträge zur Personalaufstockung bei der Preisüberwachung mit 13 zu 12 Stimmen, beim Büro für Konsumentenfragen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen und bei der Wettbewerbskommission mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Befristete Anstellungen seien klar als solche zu verstehen und gegenüber den betroffenen Mitarbeitern ebenso klar als solche zu kommunizieren.
Beim Beratungsaufwand des Büros für Konsumentenfragen hingegen möchte die Kommissionsmehrheit der Nachmeldung des Bundesrates nicht Folge leisten. Der Bundesrat, unterstützt von der Kommissionsminderheit, möchte hier marketingmässig Transparenz zu Preisdifferenzen bzw. Wettbewerbsnachteilen schaffen und diese gewissermassen mit Werbemitteln öffentlich machen. Diese Massnahme wurde von der Kommission als nicht prioritär betrachtet und mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Pos. 701.A2100.0001

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6585)
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

Pos. 701.A2100.0002

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6586)
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen

Pos. 701.A2115.0003

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6587)
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen

Pos. 727.A2100.0001

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6588)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen

704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat d'Etat à l'économie

Antrag Kiener Nellen
A2310.0378 World Economic Forum (WEF)
Fr. 5 356 000
Schriftliche Begründung
Für das privatrechtlich organisierte Weltwirtschaftsforum (WEF) leistet der Bund seit Jahren Beiträge an die Sicherheitskosten des Kantons Graubünden. Für 2012 sind dafür 4 356 000 Millionen Franken eingesetzt. Dazu kommen Assistenzdienste der Armee in mehrfacher Millionenhöhe, die

AB 2011 N 2008 / BO 2011 N 2008
im Voranschlag des VBS untergebracht sind. Der neutralen Schweiz würde es gut anstehen, auch das privatrechtlich organisierte Weltsozialforum (WSF) mit einem bescheidenen Beitrag zu unterstützen. Das WSF findet nur zweijährlich statt. 2013 wird es voraussichtlich in Sarajevo stattfinden. Die Schweiz kann mit der hier beantragten 1 Million Franken als neutrales europäisches Land einen symbolischen Beitrag an das erstmals auf dem europäischen Kontinent stattfindende WSF 2013 leisten. Das WSF ist ein alternatives Forum zu den Gipfeln der Welthandelsorganisation (WTO), dem Davoser WEF und den jährlichen Weltwirtschaftsgipfeln der Regierungschefs der G-8-Staaten. Das erste WSF fand 2011 in Porto Alegre, Brasilien, statt und wurde zu einem Symbol für die globalisierungskritische Bewegung der Zivilgesellschaften. Es ist ein Diskussionsforum für den Aufbau demokratischer und gesellschaftlich und ökologisch nachhaltiger Staatsformen in der ganzen Welt.

Proposition Kiener Nellen
A2310.0378 World Economic Forum (WEF)
Fr. 5 356 000

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir haben hier einen Kredit "Beitrag an die Sicherheitskosten des Kantons Graubünden für den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen" eingestellt. Für die Ausrichtung dieses Bundesbeitrags existiert eine Rechtsgrundlage im BWIS: Gemäss BWIS-Abgeltungsverordnung leistet der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen, wie es das WEF eben ist, Abgeltung auf Antrag eines Kantons.
Diese Rechtsgrundlage kann nun aber nicht für die Ausrichtung eines Beitrags an das andere Forum, das WSF, beigezogen werden, da diese Veranstaltung insbesondere nicht unter die innere Sicherheit fällt. Es ist eine Veranstaltung, die eben nicht intern durchgeführt wird, und damit ist die Ausserordentlichkeit eines Ereignisses in der Schweiz nicht gegeben. Es liegt auch kein Antrag eines Kantons vor. Die BWIS-Verordnung ist also darauf aufgebaut, dass ein ausserordentliches Ereignis einen besonderen Aufwand an Sicherheitskosten verursacht; dafür haben wir diese Grundlage eben geschaffen. Für das Weltsozialforum in Sarajevo ist nicht unser Land zuständig. Die besonders schutzbedürftigen Personen dort sind nicht von uns zu schützen. Darum ist die Ausrichtung eines Beitrags an das WSF aus Krediten des WEF eben nicht möglich.
Ich muss Ihnen sagen, dass eine solche Aufstockung dieser Kreditposition aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, weil die rechtliche Grundlage fehlt.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6589)
Für den Antrag Kiener Nellen ... 54 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen

Debatte 11: Entsendegesetz
Débat 11: Loi sur les travailleurs détachés

704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat d'Etat à l'économie

Antrag der Mehrheit
A2310.0354 Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Schelbert, Abate, Bänziger, Carobbio Guscetti, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Steiert, Vischer)
A2310.0354 Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer
Fr. 12 000 300

Proposition de la majorité
A2310.0354 Loi sur les travailleurs détachés
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Schelbert, Abate, Bänziger, Carobbio Guscetti, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Steiert, Vischer)
A2310.0354 Loi sur les travailleurs détachés
Fr. 12 000 300

Schelbert Louis (G, LU): Die Kommissionsminderheit beantragt, den Kredit bei Position 704.A2310.0354, "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer", um 47 000 Franken aufzustocken. Dieser Betrag ist nicht übermässig hoch, er würde das Budget sicher nicht über den Haufen werden. Der Antrag nimmt aber eine problematische Situation auf, die sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit ergibt. Das Entsendegesetz soll im Wesentlichen Lohndumping verhindern. Wer in der Schweiz arbeitet, soll unabhängig von seiner Herkunft zu einem Schweizer Lohn arbeiten können. Dieses Ziel haben Bundesrat und Parlament immer unterstützt. Wir stellen jedoch fest, dass aus- und auch inländische Unternehmer sehr findig sind, wenn es darum geht, dieses Ziel zu torpedieren. Einer der Tricks ist der Einsatz von sogenannt scheinselbstständigen Arbeitskräften. Selbstständige sind von den Lohnschutzmassnahmen ausgenommen, Selbstausbeutung ist bei uns in Bezug auf sie erlaubt. Nicht erlaubt ist es dagegen, Personen als Selbstständigerwerbende zu deklarieren, denen schlussendlich aber Lohn ausbezahlt wird.
Wir haben gesehen, dass der Bundesrat eine Vorlage zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit in die Vernehmlassung gegeben hat. Auch sollen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern und für die Verletzung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eingeführt werden. Diese Verschärfungen unterstützen wir; sie sind nötig, das zeigen die Erfahrungen. An verschiedenen Orten wurden Stundenlöhne von Fr. 5.00 oder Fr. 7.50 bezahlt, was nun wirklich gar nichts mit den geltenden Vorschriften zu tun hat, denn die geltenden Vorschriften verlangen orts- und branchenübliche Löhne.
Die Erfahrungen zeigen aber auch ein wichtiges Problem, das in diesem Massnahmenpaket des Bundesrates nicht aufgenommen ist: Es ist die Situation, dass Aufträge von Unternehmen angenommen und gleich an sogenannte Unterakkordanten weitergegeben werden. Dieser Vorgang kann sich mehrmals wiederholen, oft verbunden mit Lohnsenkungen. Am Schluss übernimmt niemand die Verantwortung, und es kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. In unseren Augen bräuchte es deshalb eine Neuregelung der Haftung. Wer einen Auftrag übernimmt, muss die Haftung dafür behalten, auch wenn er ihn weitergibt. Leider ist dazu in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates nichts vorgesehen. Wir denken aber, dass auch diese erkannte Lücke geschlossen werden muss.
Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit müssen greifen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss zu einem Schweizer Lohn arbeiten können. Kann dieses Prinzip nicht durchgesetzt werden, wird die Personenfreizügigkeit perspektivisch infrage gestellt; das will die grosse Mehrheit wohl kaum.
In diesem Sinne bitte ich darum, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI): Wie wir bereits gehört haben, will Kollege Schelbert mit seinem Minderheitsantrag den Kredit für den Vollzug des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das sogenannte Entsendegesetz, um 47 000 Franken aufstocken. Es ist ein kleiner Beitrag, der aber sehr wirkungsvoll gegen Lohndumping ist und den die SP-Fraktion unterstützt.
Der Bundesrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, welche die Scheinselbstständigkeit verstärkt bekämpfen soll sowie zwingende Mindestlöhne in

AB 2011 N 2009 / BO 2011 N 2009
Normalarbeitsverträgen durchsetzen will, damit endlich bestehende Lücken bei der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen rasch geschlossen werden können. Diese ersten Schritte sind sicher positiv, aber nicht genügend. Insbesondere die Problematik der Subunternehmen bleibt ungelöst. Der Bundesrat sieht in der Tat keinen Handlungsbedarf beim Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das hat er noch am letzten Freitag bestätigt.
Durch grenzüberschreitende Missbräuche geraten die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz unter Druck, was inakzeptabel ist. Das Entsendegesetz verpflichtet in seiner heutigen Fassung in Artikel 5 den Erstunternehmer, seine Subunternehmer vertraglich auf die Einhaltung des Entsendegesetzes zu verpflichten. Fehlt eine solche Verpflichtung, kann der Erstunternehmer für Verstösse von Subunternehmern gegen das Entsendegesetz mit Sanktionen belegt werden. Aber leider ist das keine Muss-, sondern nur eine Kann-Formulierung. Wie schon mehrmals gefordert, werden wir als SP-Fraktion weiter die Einführung der Solidarhaftung verlangen, sodass Besteller und Erstunternehmer - also Total-, General- oder Hauptunternehmer - in jedem Fall für die Handlungen ihrer Subunternehmer haften sollen. Wir sind der Meinung, dass in der Zwischenzeit mehr Mittel für die Durchführung von Kontrollen von Unternehmen, die das Entsendegesetz möglicherweise umgehen, nötig sind.
Darum bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Schelbert zu unterstützen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen beruhenden Vollzugsaufgaben können mit den budgetierten Mitteln erfüllt werden. Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe daran, die Forderungen der Gewerkschaften nach mehr Kontrollen zu prüfen. Sie wird Bericht erstatten, und wir werden im Februar 2012 darüber befinden können, ob tatsächlich mehr Kontrollen notwendig sind. Wenn das der Fall sein sollte, hätten wir immer noch die Möglichkeit, die entsprechenden Mittel mit einem Nachtragskredit zu beantragen. Aus heutiger Sicht macht eine Budgetaufstockung auf Vorrat keinen Sinn.
Auch die Frage der Haftung des Arbeitgebers, wenn Unterakkordanten die Lohnbedingungen nicht einhalten - wir haben solche Fälle, das ist bekannt -, wird in der Arbeitsgruppe geprüft. Es wird auch geprüft, was für Sanktionsmöglichkeiten in einem solchen Fall bestehen. Inhaltliche Anliegen können im Rahmen der derzeit laufenden Vernehmlassung zur Änderung des Entsendegesetzes eingebracht werden; Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Vorstellungen dort einzubringen.
Noch einmal: Eine vorsorgliche Budgetaufstockung macht keinen Sinn. Wenn sich aber zeigt, dass wir mehr Mittel benötigen, werden wir diese im Rahmen eines Nachtragskredits beantragen.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Bei dieser Position geht es um Massnahmen gegen Lohndumping und Scheinselbstständigkeit. Mit den Mitteln, die der Bundesrat beantragt hat, kann man diesbezüglich 27 000 Kontrollen durchführen.
Die Kommission kam auch hier zum Schluss, dass die politische Diskussion über die Verhinderung von Missbräuchen wohl nicht über das Budget geführt werden kann. Auch wurden die Wirkung und der Mehrwert der von der Minderheit Schelbert beantragten Erhöhung um 47 000 Franken angezweifelt.
Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Sie empfiehlt Ihnen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates sowie zum Beschluss des Ständerates.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: La minorité Schelbert vous demande d'augmenter de 47 000 francs cette dépense de 11 953 300 francs. La majorité de la commission, suite aux affirmations du Conseil fédéral, vous propose de rejeter cette proposition. La commission a pris sa décision par 15 voix contre 9.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6590)
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

Debatte 12: Exportförderung
Débat 12: Promotion des exportations

Antrag der Mehrheit
A2310.0365 Exportförderung
Fr. 18 333 400

Antrag der Minderheit
(Kiener Nellen, Abate, Brunschwig Graf, Carobbio Guscetti, Heim, Hutter Markus, Kleiner, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2310.0365 Exportförderung
Fr. 20 583 400

Proposition de la majorité
A2310.0365 Promotion des exportations
Fr. 18 333 400

Proposition de la minorité
(Kiener Nellen, Abate, Brunschwig Graf, Carobbio Guscetti, Heim, Hutter Markus, Kleiner, Levrat, Schelbert, Steiert, Vischer)
A2310.0365 Promotion des exportations
Fr. 20 583 400

Kiener Nellen Margret (S, BE): Es geht hier um unsere Hausaufgaben. Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, bei der Position 704.A2310.0365, "Exportförderung", die vom Parlament gefassten Beschlüsse umzusetzen, d. h., die von beiden Kammern, also vom Ständerat und vom Nationalrat, im September beschlossenen Beträge zur Standortförderung - konkret für die Osec - ins Budget 2012 aufzunehmen.
Wie Sie rechts in der Randnotiz auf Seite A7 der Fahne lesen können, geht es hier um nichts anderes als um die Umsetzung der von unserem Rat und vom Ständerat in der Herbstsession gefassten Beschlüsse. Nach einer Diskussion obsiegte in der Finanzkommission eine hauchdünne Mehrheit, die eine andere Meinung vertrat; der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich bitte Sie bei dieser Frage wirklich, die Mehrheitsverhältnisse zu wenden und bei den Beschlüssen zu bleiben, die wir zur durch die Osec getätigten Standortförderung für die Schweiz gefasst haben.
Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund, diese Beschlüsse, die durch unsere WAK vorbereitet und hier von der Mehrheit nach der Differenzbereinigung abgesegnet wurden, infrage zu stellen. Das Parlament hat in der Herbstsession die Mittel für die Förderung des Exports in entlegenere Märkte wie Asien um 9 Millionen Franken aufgestockt. Auch die Mittel für Schweiz Tourismus wurden um über 14 Millionen Franken aufgestockt. Bereits die Botschaft des Bundesrates über die Standortförderung 2012-2015 hatte für das Budget 2012 einen Betrag von 18,3 Millionen Franken vorgesehen. Mit Beschluss des Ständerates, des Erstrates, kamen dann noch 2,25 Millionen dazu. Diese 2,25 Millionen, die ganz konkret für die Osec sind, wurden auch hier im Nationalrat beschlossen. Sie sollen 2012 bis 2015 zu je gleichen Teilen eingesetzt werden, um neue Exportmärkte, vorab in Asien, beispielsweise in Korea, zu erschliessen. Es geht also um eine dringend nötige Unterstützung für den Marktzugang von Schweizer Exportfirmen, insbesondere in Asien, ganz grundsätzlich ausserhalb Europas und auch ausserhalb des Dollarraumes.
Ich bitte Sie dringend, hier unsere Hausaufgaben zu lösen und den Antrag meiner Minderheit anzunehmen. Damit

AB 2011 N 2010 / BO 2011 N 2010
bleiben Sie bei den Beschlüssen von National- und Ständerat aus der Herbstsession.

Vischer Daniel (G, ZH): Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit Kiener Nellen zu folgen. Es geht hier um die Exportförderung, es geht um die Osec.
Es ist ja klar: Auch wirtschaftlich hat sich die globale Situation geändert. Es bauen sich global neue Schwerpunktmärkte auf. Der angelsächsische Markt dominiert nicht mehr. Wer heute in die Zukunft blickt, der muss nach Asien blicken. Die schweizerische Exportwirtschaft muss ihre Ausrichtung auf diese Märkte forcieren, will sie weiterhin eine Topwirtschaft bleiben. Die Osec tätigt dies. Sollte der fast zufällig zustande gekommene Antrag der Mehrheit etwas mit der Osec zu tun haben, so muss ich sagen: Eine andere und bessere Organisation oder Möglichkeit haben wir nicht. Also müssen wir die Mittel dort einsetzen, wo Organisationen bestehen.
Wie ausgeführt wurde, entspricht dieser Minderheitsantrag der Ausrichtung von National- und Ständerat in der Herbstsession. Ich ersuche Sie, ihm zu folgen und damit zu zeigen - auch wenn es hier nicht um grosse Schritte geht -, dass Sie die Exportförderung, gerade in den entfernten Märkten, ernst nehmen.

de Buman Dominique (CE, FR): Le groupe PDC/PEV s'exprime également en faveur de la proposition de la minorité de la commission, dès le moment où il s'agit de respecter les décisions qui ont déjà été prises par notre Parlement lors de la session d'automne. Je vous rappelle que nous nous sommes retrouvés, à la fin des débats sur les projets relatifs à la promotion économique pour les années 2012 à 2015 (11.019), avec une très large adhésion de nos deux chambres en faveur du soutien de nos exportations, et notamment en faveur du soutien à l'OSEC, organisation qui s'occupe de conseil aux entreprises connaissant des difficultés dans leur position face à l'étranger.
Nous sommes parfaitement conscients, au niveau de notre groupe, que l'exportation est un des domaines difficiles à soutenir dans la crise du franc fort. Certes, l'innovation peut aider les entreprises à transformer leurs structures et à trouver de nouveaux marchés; il y a certes la réduction des marges, qui peut être problématique pour l'avenir, car quand une entreprise n'a plus ce recul, elle ne peut plus investir dans l'innovation ni dans sa restructuration. La politique de la Banque nationale suisse est aussi en discussion aujourd'hui puisqu'on parle d'un relèvement du cours du franc à 1.25 ou 1.30 franc pour 1 euro.
Mais parmi cette panoplie d'instruments pas très nombreux, il y a précisément l'OSEC, et le soutien à cette organisation avait été accepté par nos deux chambres au mois de septembre dernier. Il s'agissait d'une solution de compromis, puisque l'OSEC demandait un montant total de 90 millions de francs, par rapport au projet du Conseil fédéral qui prévoyait un montant de 75 millions. Nous nous étions arrêtés à un plafond de 84 millions de francs sous forme de crédit quadriennal. Cela signifie que pour le prochain budget et pour les trois budgets suivants, il y aurait une augmentation annuelle prévue de 2,25 millions de francs.
Ce que nous faisons aujourd'hui n'est que de rendre compatibles les décisions déjà prises dans un crédit-cadre; c'est donc à l'unanimité que notre groupe soutient la proposition de la minorité, qui permet aussi de faire droit à toutes les entreprises qui, dans les derniers sondages des organisations économiques, déclarent avoir des problèmes dans leurs exportations - cela concerne plus de la moitié des entreprises de notre pays.
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité Kiener Nellen.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, der Nachmeldung des Bundesrates zuzustimmen, den Mehrheitsantrag abzulehnen und die Minderheit zu unterstützen.
Das Parlament hat in der Herbstsession im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 die Mittel für die Exportförderung um 9 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre, erhöht. Der Nationalrat ist den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Bei der Nachmeldung im Betrag von 2,25 Millionen Franken geht es somit um nichts weniger und nichts mehr als um die Umsetzung Ihres Parlamentsentscheids. Hintergrund war der zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsbedarf, welcher bei den exportorientierten Unternehmungen aufgrund der Frankenstärke besteht. Es besteht ein ausgewiesener Bedarf bei der Exportindustrie, insbesondere bei den KMU, nach zusätzlichen Leistungen der Osec wie z. B. zur Erschliessung der Märkte ausserhalb der Euro- und der Dollarzone; das haben Sie im Übrigen selbst in der Herbstsession so festgehalten. Für die Erweiterung des Auftrags der Osec wird nun eine neue Leistungsvereinbarung erarbeitet. In der Leistungsvereinbarung wird festgehalten, welche Grunddienstleistungen die Osec weiter zu erbringen hat. Dazu gehören auch bessere Informationen über Auslandmärkte.
Noch einmal: Ich möchte Sie bitten, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Auch hier handelt es sich um eine Nachmeldung des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Frankenstärkepaket.
Mit den geplanten zusätzlichen Mitteln will der Bundesrat - unterstützt von der Kommissionsminderheit - etwas für die Exportförderung tun. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass die heute zur Verfügung stehenden Mittel für die Exportförderung ausreichen und dass insbesondere mit geplanten Zusatzaufwendungen für Messebeteiligungen, Marketingmassnahmen usw. nicht die gewünschte Wirkung erzielt wird.
Die Kommission hat deshalb mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, diese Nachmeldung des Bundesrates nicht zu unterstützen.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: A la session d'automne, les Chambres fédérales ont décidé d'augmenter de 9 millions de francs les moyens alloués à la promotion des exportations et de 14,7 millions de francs ceux accordés à Suisse Tourisme. Ces 2,25 millions de francs sont la première tranche des 9 millions de francs qui doivent être libérés sur quatre ans pour la promotion des exportations.
La minorité vous demande la mise en oeuvre des décisions du Parlement et de libérer cette première tranche de 2,25 millions de francs en 2012. La majorité, quant à elle, vous demande de ne pas débloquer ces 2,25 millions de francs en 2012.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6591)
Für den Antrag der Minderheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 51 Stimmen

Debatte 13: Landwirtschaft
Débat 13: Agriculture

708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture

Antrag der Mehrheit
A2310.0146 Zulagen Milchwirtschaft
Fr. 298 000 000
A2310.0149 Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

AB 2011 N 2011 / BO 2011 N 2011

Antrag der Minderheit
(Hutter Markus, Abate, Bänziger, Bäumle, Brunschwig Graf, Kiener Nellen, Kleiner, Schelbert, Vischer)
A2310.0146 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Grin, Brönnimann, Graber Jean-Pierre, Häberli-Koller, Kunz, Schibli)
A2310.0149 Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft
Fr. 2 197 895 000

Proposition de la majorité
A2310.0146 Suppléments accordés à l'économie laitière
Fr. 298 000 000
A2310.0149 Paiements directs généraux, agriculture
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Hutter Markus, Abate, Bänziger, Bäumle, Brunschwig Graf, Kiener Nellen, Kleiner, Schelbert, Vischer)
A2310.0146 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Grin, Brönnimann, Graber Jean-Pierre, Häberli-Koller, Kunz, Schibli)
A2310.0149 Paiements directs généraux, agriculture
Fr. 2 197 895 000

Hutter Markus (RL, ZH): Ich ersuche Sie, bei der Position 708.A2310.0146, "Zulagen Milchwirtschaft", der Minderheit zu folgen und damit auch dem Bundesrat, der in seinem Budget für die Zulagen für die Milchwirtschaft einen Betrag von 268 759 000 Franken beantragt.
Wir haben es hier mit einer altbekannten Debatte zu tun, die sich Jahr für Jahr wiederholt: Wir haben ein Konzept, das davon ausgeht, dass wir in der Landwirtschaft vermehrt Direktzahlungen berücksichtigen und in der Milchwirtschaft weniger Zulagen haben. Und wir haben auch eine Realität, nämlich eine riesige Milchüberproduktion. Wir haben viel zu viel Milch. Deshalb möchte der Bundesrat die Verkäsungszulage um 2 Rappen kürzen.
Nun, die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, auf diese Kürzung nicht einzutreten, sondern diese Zulagen im vollen Umfang zu gewähren und damit den höheren Beitrag auszuschütten. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion verstehen die Bedürfnisse der Landwirtschaft sehr wohl. Wir wissen sehr wohl, dass die Einkommen in der Landwirtschaft sehr tief sind. Dennoch möchten wir jetzt nicht wieder eine Ausnahme schaffen und in diesem Budget - in dem wir, ich erinnere an die Reduktion beim Personalaufwand, doch deutlich gekürzt haben - das Konzept des Bundesrates einseitig wieder durchbrechen. Wer diese Mehrheit unterstützt, durchbricht dieses Konzept, indem er einerseits Zulagen im Bereich der Milchwirtschaft genehmigt und auf der anderen Seite auch die Direktzahlungen, die auch mehr werden, unterstützt. Das heisst, wenn wir der Minderheit folgen, nehmen wir keine Kürzung des Landwirtschaftsbudgets vor, allerdings auch keine Erhöhung in dem von der Mehrheit gewünschten Sinne. Deshalb bitte ich Sie, auch im Sinne einer konsistenten Landwirtschaftspolitik, die Minderheit zu unterstützen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir gerade auch bei der Fristigkeit dieser Vorlagen und dieser Begehren eine Änderung vornehmen, indem solche Entscheide nicht mehr in den Wahljahren, sondern in den anderen Jahren gefällt werden sollen.
Beschliessen Sie hier also keine Erhöhung, sondern stimmen Sie dem Entwurf des Bundesrates zu, der eine Reduktion der Verkäsungszulage um 2 Rappen vornehmen will.

Bugnon André (V, VD): Le Conseil fédéral a malheureusement réduit de manière anticipée la contribution générale à la surface de 20 francs par hectare afin de compenser l'augmentation des moyens requis dans le domaine du bien-être animal et de l'écologie. Une réduction des contributions à la surface de 20 francs par hectare se solderait par un manque à gagner de 400 francs par an pour une exploitation moyenne.
La réduction des paiements directs généraux provoquerait une perte de motivation, s'agissant de la participation future à des programmes facultatifs en matière d'écologie et de bien-être des animaux, si les paysans devaient constater que les moyens financiers pour ces mesures sont compensés dans d'autres domaines. Si l'agriculture doit viser plus d'écologie pour le bien-être des animaux et la production de produits de qualité, ce qui n'est pas contestable en soi, elle doit pour cela être rétribuée d'une part par les paiements directs généraux et d'autre part par des prestations écologiques. Mais quand le Conseil fédéral utilise la technique des vases communicants, c'est pernicieux. En effet, en faisant ainsi, on augmente la charge de travail que doivent assumer les paysans pour répondre à de nouvelles contraintes de type écologique. Cela revient à dire qu'il faut travailler plus pour gagner la même chose, voire moins.
Si on désire motiver les agriculteurs pour qu'ils soient favorables à plus d'écologie, les paiements directs doivent rester stables, et on doit allouer des moyens financiers supplémentaires pour réaliser les nouveaux programmes écologiques facultatifs. Ces programmes entraînent de nouvelles contraintes administratives et pratiques, donc encore plus de travail, et tout travail mérite salaire.
Je vous demande donc de soutenir la proposition de la minorité Grin à la position 708.A2310.0149.
C'est un montant de 20 millions de francs qui est concerné, et il n'est pas logique que ce transfert soit fait sur le dos de l'ensemble des agriculteurs dans les paiements directs pour financer des contributions écologiques supplémentaires. Comme je l'ai dit dans mon argumentation, si on doit passer par des contributions écologiques supplémentaires, il faut qu'elles soient ajoutées aux montants du budget et ne soient pas compensées ailleurs selon le principe des vases communicants.
Merci donc de soutenir la proposition de la minorité Grin.

Ritter Markus (CE, SG): Ich darf hier die Haltung der CVP/EVP-Fraktion vertreten. Zuerst zur Position "Zulagen Milchwirtschaft": Hier unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Mehrheit der Kommission. Der Käse ist das wichtigste Exportprodukt der Schweizer Landwirtschaft. Erfolgreich haben wir uns auf verschiedenen Märkten im nahen und fernen Ausland mit unseren Käsen positionieren können. Der Druck auf unseren Exportmärkten ist aufgrund der Währungsproblematik zurzeit enorm. Wenn wir die Zulage für verkäste Milch kürzen, wird unsere Konkurrenzfähigkeit nochmals geschwächt. Es ist deshalb für unsere Milchproduktion, aber auch für unsere Verarbeitungsbetriebe im gewerblichen Bereich entscheidend, dass diese Zulage auf der bisherigen Höhe erhalten bleibt, dass Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen.
Ich nehme hier für die CVP/EVP-Fraktion auch zum Antrag der Minderheit Grin zur Position 708.A2310.0149, "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft", Stellung. Wir unterstützen diese Minderheit. Zur Begründung: Die schweizerische Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren bezüglich Tierwohl und Ökologie in die von der Agrarpolitik gewünschte Richtung entwickelt. Die Bauernfamilien haben dabei sehr grosse Anstrengungen sowohl bei den Investitionen als auch beim persönlichen Engagement unternommen. Die Teilnahme der Landwirte an den freiwilligen Programmen für ein höheres Tierwohl und für Ökologie hat laufend zugenommen. Dies wird von der Bevölkerung positiv zur Kenntnis genommen. Von breiten Kreisen wird gewünscht, dass diese Entwicklung weitergeht.
Durch das Engagement der Bauernfamilien für das Tierwohl und die Ökologie sind auch die Direktzahlungen in diesem Bereich gestiegen. Sollte nun der Flächenbeitrag bei den allgemeinen Direktzahlungen gekürzt werden, wäre dies ein Signal in die falsche Richtung. Das Engagement der

AB 2011 N 2012 / BO 2011 N 2012
Bauernfamilien würde zuerst über höhere Direktzahlungen für das Tierwohl und die Ökologie honoriert, um dieses Engagement mit einer Kürzung der Direktzahlungen bei den Flächenbeiträgen gleich wieder zu bestrafen. Dies würde den Zielen der Agrarpolitik des Bundes zuwiderlaufen und könnte zu einer unnötigen Demotivation der Bauernfamilien in Bezug auf Tierwohl und Ökologie führen. Dies würde von der Bevölkerung nicht verstanden. Mit der Unterstützung der Minderheit Grin kann das Parlament ein klares Zeichen an unsere Bauernfamilien senden, dass ihre Anstrengungen für das Tierwohl und die Ökologie unterstützt werden und dabei bei den Direktzahlungen das Anreizsystem in seiner Gesamtwirkung nicht geschwächt werden soll.
Ich bitte Sie, der Minderheit Grin zuzustimmen.

Schelbert Louis (G, LU): Namens der grünen Fraktion bitten wir, den Antrag der Mehrheit auf eine Erhöhung der Zulagen in der Milchwirtschaft abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit Hutter zu folgen.
Nach unserer Überzeugung wird mit Bedacht am Hauptproblem vorbeigeschaut. Wir räumen ein, dass auch die Milchproduzenten von der Frankenstärke bis zu einem gewissen Grad betroffen sind. Das steht aber in keinem Verhältnis zum Beispiel zur Maschinenindustrie. Die Frankenstärke ist nicht das grösste Problem der Milchwirtschaft. Das Grundproblem ist vielmehr, dass enorm viel Milch zu viel produziert wird. Die Gründe dafür sind bekannt, und dort gilt es anzusetzen. Wenn jedes Jahr von Neuem zusätzliche Korrekturen bei der Milchwirtschaft erfolgen und zusätzliche finanzielle Mittel gesprochen werden, bedeutet dies unter dem Strich, dass die Politik bereit ist, diese Überproduktion zu akzeptieren und zu verstetigen. Damit sind wir Grünen nicht einverstanden.
Wenn wirklich das Interesse besteht, in der Milchwirtschaft dort zu helfen, wo die grössten Probleme bestehen, müssten Anträge zugunsten der Bergregionen kommen. In diesen Gegenden ist die Produktion von Milch und Fleisch am sinnvollsten, und es sind jene Bereiche, die in der heutigen Situation am meisten leiden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit aber ginge der grösste Teil des Geldes, das zusätzlich gesprochen würde, in jene Betriebe, die für diese Überproduktion gerade mitverantwortlich sind. Dagegen wehren wir Grünen uns. Dazu kommt, dass wir Grünen dafür einstehen, dass in der Landwirtschaftspolitik verstärkt der Weg über Direktzahlungen mit ökologischen Leistungsnachweisen gegangen und der Pfad der Produktestützungen Schritt für Schritt verlassen wird. Der Antrag der Kommissionsmehrheit aber geht gerade in die andere Richtung.
Was den Antrag der Minderheit Grin betrifft, lehnen wir ihn ab. Bei der Position "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft" geht es im Entwurf des Bundesrates darum, dass der allgemeine Flächenbeitrag zugunsten anderer Positionen gekürzt wird. Das halten wir Grünen für richtig. Wie ausgeführt, sollen die Direktzahlungen verstärkt an einen ökologischen Nachweis gekoppelt werden. Konkret fliesst hier mehr Geld z. B. für besonders tierfreundliche Stallungen. Die Mittel insgesamt werden also nicht gekürzt, sondern sie werden zum Teil anders eingesetzt, es werden sinnvolle Anreize verstärkt. Wir Grünen unterstützen deshalb den Bundesrat in dieser Politik, sie entspricht der Agrarpolitik 2007-2011, wie sie das Parlament beschlossen hat.
Wir bitten Sie deshalb, mit der Minderheit Hutter für den Entwurf des Bundesrates zu stimmen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Wenn Sie in den vergangenen Agrardebatten aufmerksam zugehört haben, dann haben Sie vonseiten der SP schon seit Jahren nicht mehr gehört, dass man die Beiträge an die Landwirtschaft kürzen soll, sondern wir haben immer gesagt, dass wir zu dem Betrag, der in diesen Rahmenkrediten bewilligt wurde, stehen. Das bedeutet aber auch, dass wir nicht bereit sind, diese Kredite zu erhöhen. Diese Kredite sind in Ordnung - Erhöhungen passen nicht ins Bild. Wenn ich daran denke, was Sie bei den Personalkosten beim Bundespersonal gemacht haben, wie Sie da gespart haben, dann muss ich sagen, dass es nicht angehen kann, dass Sie jetzt für die Landwirtschaft ein Sonderzüglein fahren und mehr Geld herausholen wollen. Dies gilt insbesondere beim Minderheitsantrag Grin zu den allgemeinen Direktzahlungen.
Wir werden in der nächsten Zeit über eine Neuorganisation der Direktzahlungen sprechen und sie viel mehr an die Erfüllung der Verfassungsaufträge knüpfen. Es ist ein Verfassungsauftrag, für mehr Ökologie/Tierwohl zu schauen. Deshalb ist es richtig, dass da auch mehr Geld gesprochen wird. Was aber nicht angeht, ist die "Fünfer und Weggli"-Taktik, indem man dann sagt, dass die allgemeinen Direktzahlungen, die eben nicht ein spezielles Ziel erfüllen und nicht zielgerichtet sind, beibehalten werden müssen. So geht das nicht. Es geht hier nicht um Peanuts, es geht um 20 Millionen Franken, die umgelagert bzw. aufgestockt werden sollen. Die SP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag Grin klar ab.
Zur Frage der Zulagen in der Milchwirtschaft: Wir haben einen Brief vom Schweizerischen Bauernverband bekommen, in dem in dieser Frage mit der Frankenstärke argumentiert wird. Es wurde vorher schon gesagt, dass es ganz andere Branchen gibt, die unter der Frankenstärke leiden. Da haben Sie, wenn ich mich recht erinnere, das Portemonnaie auch nicht gross geöffnet; da wird kein Handwerker so davon profitieren, wie das jetzt bei den Bauern geschehen soll. Es wurde vorher auch zu Recht gesagt, dass das grosse Problem bei der Milchwirtschaft darin liegt, dass immer noch zu viel Milch produziert wird. Ich habe schon einmal versucht, mit einem Vorstoss für eine Lösung Hand zu bieten; er wurde leider nicht überwiesen. Ich glaube, dass wir dieses Problem angehen müssen und dass wir jetzt keine Präjudizien schaffen sollten, die es dann im Hinblick auf die neue Direktzahlungsverordnung schwer machen, das Ganze wieder neu zu regulieren.
Eine grosse Mehrheit der SP-Fraktion wird deshalb das Geld auch für die Verkäsungszulage nicht sprechen. Es ist korrekt, dass hier der Betrag etwas gekürzt wird. Das war schon lange angedacht; wir haben hier drinnen auch schon einmal über weniger als 13 Rappen nachgedacht. Es wurde nur jeweils wieder per Mehrheitsbeschluss aufgestockt - das sollte jetzt ein Ende haben.
Wenn Sie also auf der Linie bleiben, wie sie der Bundesrat jetzt bei den Direktzahlungen vorschlägt und wie sie die Minderheit Hutter beantragt, dann sind Sie dort, wo der Bundesrat eigentlich ursprünglich sein wollte; das bewegt sich im Rahmen dieser Kredite, die wir jetzt für zwei Jahre gesprochen haben. Ich bitte Sie also jetzt dringend, nicht eine Ausnahme zu machen und nicht ein Extrazüglein für die Landwirtschaft zu fahren.

Aebi Andreas (V, BE): Wenn Sie der beantragten Budgeterhöhung um gut 29 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates für die Zulagen an die Milchwirtschaft zustimmen, bedeutet dies, dass für die Milch- und Käsewirtschaft im Jahre 2012 nicht mehr, sondern gleich viele Mittel wie in diesem Jahr ausgegeben werden. Mit dem tieferen Betrag im Budgetentwurf des Bundesrates müsste nämlich die Verkäsungszulage von heute 15 auf 13 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch gesenkt werden.
Der Käsemarkt wurde im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen vollständig geöffnet. Das heisst, dass keine Zölle zwischen der Schweiz und der EU bestehen. Damit der Schweizer Käse konkurrenzfähig ist, auch bei dieser Frankenstärke, soll die Verkäsungszulage die Rohstoffpreisdifferenz bei der Milch zwischen der Schweiz und der EU abgelten. Die Verkäsungszulage gewährleistet somit, dass in der Schweiz ein gegenüber der EU etwas höherer Milchpreis bezahlt werden kann.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Budgetreduktion würde direkt auf die Milchproduktion überwälzt. Ein durchschnittlich grosser Milchviehbetrieb würde somit - nehmen wir einmal 130 000 Kilogramm à 2 Rappen - 2600 Franken verlieren. Das ist bei den aktuell bereits tiefen Einkommen der Milchproduzenten absolut nicht zumutbar.

AB 2011 N 2013 / BO 2011 N 2013

Die allgemein schwierige Situation in der Milchwirtschaft hat sich in den letzten Monaten aufgrund des starken Frankens verschärft; das wurde hier bereits gesagt. Die Käseimporte steigen viel stärker als die Exporte. In diesem Umfeld darf nicht ein bewährtes Instrument, die Verkäsungszulage, durch eine Budgetreduktion gegenüber der Ist-Situation geschwächt werden. Mit dem Mehrheitsantrag erhalten die Milchbauern nicht mehr, sondern gleich viele Mittel.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Rösti Albert (V, BE): Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Minderheitsantrag Grin zuzustimmen, denn so können die bisherigen Flächenbeiträge zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bauernfamilien wie z. B. Kulturlandschaftspflege, Beitrag zur dezentralen Besiedlung und Beitrag zur Ernährungssicherung auf dem bisherigen Niveau erhalten werden. Durch die Erhöhung dieser Budgetposition erhalten die Bauernfamilien für die Fläche nicht mehr Geld, wie angetönt worden ist, sondern gleich viel wie bisher und ohne Teuerungsausgleich.
Die Reduktion der Beiträge, wie sie die Mehrheit vorsieht, wird mit einem Mehrbedarf für freiwillige Öko- und Tierwohlprogramme begründet. Letztere sind aber mit höheren Kosten und Einschränkungen verbunden. Wenn nun diese freiwilligen Programme durch eine Umlagerung finanziert werden, bedeutet dies einerseits, dass die Motivation zum Einstieg in solche Programme abnimmt, und andererseits, dass das Einkommen einer durchschnittlichen Bauernfamilie im Jahr 2012 um 400 Franken pro Monat geschwächt wird. Eine Reduktion von Flächenbeiträgen ist direkt und unmittelbar einkommenswirksam.
Gemäss der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon sind die landwirtschaftlichen Einkommen im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft sank 2010 im Vergleich zu 2009 um 4,9 Prozent auf 39 100 Franken, dies als Folge der tiefen Produzentenpreise insbesondere bei Milch, Zuchtvieh, Schweinefleisch, Getreide, Zuckerrüben und Kartoffeln. Nach heutiger Einschätzung wird sich die Preissituation im Jahr 2012 kaum ändern. In diesem Umfeld ist eine gleichzeitige reale Kürzung der Abgeltung der Leistungen der Landwirtschaft nicht gerechtfertigt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung beträgt etwa 1 Prozent des aktuellen Arbeitsverdienstes. Sie ist also nicht unerheblich, sondern entspricht etwa den im Jahr 2012 in der Wirtschaft erwarteten Lohnerhöhungen, nur dass es in der Landwirtschaft im gleichen Umfang in die umgekehrte Richtung gehen soll. Das darf nicht sein. Aus finanzpolitischer Sicht ist der Antrag auf eine leichte Budgetkorrektur vertretbar, nachdem sich die Ausgaben für die Landwirtschaft zwischen dem Jahr 2000 und heute von 8 auf 6 Prozent des Gesamtbundesbudgets reduziert haben.
Ich ersuche Sie deshalb, den ohnehin bestehenden wirtschaftlichen Druck auf unsere Bauernfamilien nicht noch zu erhöhen und dem Minderheitsantrag Grin zuzustimmen.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt bei der Position 708.A2310.0149 den Antrag der Mehrheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zunächst zur Position 708.A2310.0146, "Zulagen Milchwirtschaft": Die Verkäsungszulage ist ja ein Thema, das uns seit Jahren beschäftigt. Ich möchte Sie hier bitten, den Mehrheitsantrag abzulehnen und dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.
Warum haben wir diese Zulagen so festgelegt? Es entspricht der agrarpolitischen Zielsetzung, dass man die produktionsabhängigen Subventionen vermehrt durch Direktzahlungen ersetzt, was wir ja auch machen. Die Milchmengensteuerung, die immer wieder Thema ist, ist möglich, wenn man einen bestimmten Betrag für die Verkäsungszulage festsetzt und diesen dann nicht einfach erhöht, wenn die Milchmenge erweitert wird. Es liegt, denke ich, im Interesse der gesamten Landwirtschaft, dass es gelingt, die Milchmenge zu steuern.
Wenn die Zulage für die verkäste Milch mit der Begründung "Frankenstärke und Wirtschaftslage" gefordert wird, dann ist dieses Argument etwas wacklig, das wissen wir alle. Denn nur 30 Prozent der verkästen Milch werden tatsächlich zu Exportartikeln, und der übrige Teil, also 70 Prozent, wird im Inland abgesetzt. Wenn man sagt, dass im Inland auch Schwierigkeiten bestehen, dann ist das sicher richtig, aber im Inland haben andere Artikel, auch andere Produkte der Landwirtschaft genau die gleichen Probleme wie die verkäste Milch. Da sind die Argumente also auch nicht zwingend.
Milchbetriebe, das ist bekannt, erhalten seit 2007 spezifische Milchkuhbeiträge. Diese Milchkuhbeiträge wurden im Jahr 2009 noch mehr als verdoppelt. Insofern hat man durchaus Sensibilität für diesen Bereich, aber ich denke, man kann nicht an allen Orten gleichzeitig aufstocken. Es ist doch auch ein Anliegen in der Landwirtschaft - und es muss eines sein -, dass wir bei der Stützung ein Gleichgewicht zwischen Milchproduktion, übriger Tierproduktion und Ackerbau haben. Dieses Gleichgewicht wird immer mehr zugunsten der Milchproduktion verschoben. Wenn man das verfolgt, sieht man schon, dass das in den letzten Jahren die Tendenz gewesen ist. Ich denke, das liegt nicht im Interesse der gesamten Landwirtschaft.
Zum Minderheitsantrag Grin: Ich möchte Sie bitten, diesen abzulehnen. Im Voranschlag 2012 werden für die Flächenbeiträge rund 7,7 Millionen Franken weniger eingestellt als im Vorjahresbudget. Dies ist zurückzuführen auf einen haushaltneutralen Mitteltransfer zugunsten der ökologischen Direktzahlungen - das wurde gesagt - und auf die Kompensation für höhere Betriebskosten des Programms Agrarsektoradministration. Der Zahlungsrahmen bleibt ja unverändert; die Mittelverschiebung steht im Einklang mit den agrarpolitischen Zielsetzungen. Die Agrarpolitik 2014-2017 hält fest, dass man mehr Beteiligung an den ökologischen Programmen möchte. Das steht so in der Agrarpolitik. Die entsprechenden Zielwerte, die dort anvisiert werden, sind noch nicht erreicht. Darum hat man auch die Verschiebung gemacht. Die ökologischen Direktzahlungen legen um 18,3 Millionen Franken zu, sodass die Direktzahlungen, wie man sieht, wenn man das insgesamt anschaut, trotz des Rückgangs der allgemeinen Direktzahlungen ansteigen. Damit wird das landwirtschaftliche Einkommen in der Bilanz nicht tangiert.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Ihre Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, die Verkäsungszulage bei 15 Rappen zu belassen, während der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit diese um 2 Rappen senken wollen. Die Mehrheit stützt sich einerseits auf die Tatsache, dass auch der Käsesektor mit Exportschwierigkeiten konfrontiert ist, was mit der Frankenstärke zu tun hat. Andererseits wurde festgehalten, dass die Verkäsungszulage für den Zeitraum 2007-2011 auf 15 Rappen festgelegt worden ist. Dieser Zeitraum wurde aus verschiedenen Gründen um zwei Jahre verlängert, weshalb aus Gründen der Verlässlichkeit und der Verbindlichkeit nun auch der Preis von 15 Rappen um weitere zwei Jahre zu halten sei. Die Kommission hat dies mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen.
Bei den allgemeinen Direktzahlungen hingegen unterstützt die Kommissionsmehrheit den Entwurf des Bundesrates. Es gehe hier um eine strategische Verlagerung in Richtung ökologischer Direktzahlungen, dies im Kontext bzw. unter dem Dach der Agrarpolitik 2007-2011. Es handle sich denn auch nicht um eine Budgetkürzung, sondern um eine bewusste Verschiebung der Akzente. Eine Kommissionsminderheit sieht darin allerdings eine Gefahr für die produzierende Landwirtschaft und entsprechende Ertragsausfälle bei den betroffenen Betrieben. Die Kommission hat den jetzigen Minderheitsantrag aber mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und folgt hier dem Bundesrat.
Ich bitte Sie deshalb namens Ihrer Kommission, beide Male die Mehrheit zu unterstützen.

AB 2011 N 2014 / BO 2011 N 2014

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: A la position 708.A2310.0146, la majorité vous demande de porter les suppléments accordés à l'économie laitière à 298 millions de francs pour 2012, car effectivement, avec le franc fort, les exportations de fromage sont plus difficiles. Pour maintenir le volume des fromages exportés ainsi qu'un prix attractif dans le pays, il est nécessaire de garder ces 15 centimes de supplément pour le lait transformé en fromage. Pour la minorité Hutter Markus, il faut absolument diminuer le soutien au marché, ne pas augmenter les dépenses budgétaires et régler les problèmes de surproduction.
La commission vous propose, par 16 voix contre 9, d'augmenter de 29,3 millions de francs le montant figurant dans le projet du Conseil fédéral.
Concernant la proposition de la minorité Grin à la position 708.A2310.0149, défendue par Monsieur Bugnon, elle prévoit de porter au budget 20 millions de francs supplémentaires pour les prestations écologiques volontaires, car plus d'écologie dans l'agriculture représente un surcroît de travail. Pour la majorité, des transferts de l'enveloppe des paiements directs vers plus d'écologie est logique vu la direction que prend la politique agricole.
Par 16 voix contre 6, la commission vous propose de rejeter la proposition défendue par ma minorité.

Pos. 708.A2310.0146

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6592)
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen

Pos. 708.A2310.0149

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6593)
Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 79 Stimmen

Debatte 14: Förderung gemeinnütziger Bauträger
Débat 14: Encouragement des maîtres d'ouvrage d'utilité publique

725 Bundesamt für Wohnungswesen
725 Office fédéral du logement

Antrag der Mehrheit
A4200.0102 Förderung von gemeinnützigen Bauträgern
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bänziger, Carobbio, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Vischer)
A4200.0102 Förderung von gemeinnützigen Bauträgern
Fr. 30 000 000

Proposition de la majorité
A4200.0102 Mesures encouragement, maîtres d'ouvrage d'utilité publique
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Schelbert, Bänziger, Carobbio, Heim, Kiener Nellen, Levrat, Vischer)
A4200.0102 Mesures encouragement, maîtres d'ouvrage d'utilité publique
Fr. 30 000 000

Schelbert Louis (G, LU): Der Bundesrat schlägt beim gemeinnützigen Wohnungsbau, bei der Position 725.A4200.0102, "Förderung von gemeinnützigen Bauträgern", einen sehr reduzierten Beitrag vor. Das kommt daher, dass das Bundesamt für Wohnungswesen verpflichtet wurde, die 2009 getätigten Investitionen zu kompensieren. Der reduzierte Beitrag wird jedoch den anstehenden Problemen nicht gerecht. Die antragstellende Minderheit ist der Auffassung, diese Kompensationen seien in den Jahren vor 2009 geleistet worden, als diese Kreditposition für Sparmassnahmen herhalten musste.
Ich lege gerne meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen, dem rund 1000 Genossenschaften mit etwa 140 000 Wohnungen angehören.
Für die Minderheit sind es vor allem inhaltliche Gründe, die sie für eine Krediterhöhung einnehmen. Die Wohnungsfrage wird immer drängender. Die Wohnungssituation ist heute vor allem in Agglomerationen und Städten prekär, vielerorts herrscht eigentliche Wohnungsnot. Es ist deshalb richtig und nötig, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen.
Die Diskussion in der Subkommission EVD der Finanzkommission zeigte, dass heute vor allem im Bereich des privaten Eigentums viel gemacht wird, dass es bei den übrigen Wohnungen jedoch zunehmend Probleme gibt. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist ein wichtiges Instrument, um diesen Problemen wirksam gegenzusteuern. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist die beste Antwort auf die Herausforderungen, denn er erfüllt wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien. Es geht dabei nicht einfach um sozialen Wohnungsbau: Die Genossenschaften stehen für eine gute Durchmischung der Siedlungen. Nicht zuletzt brauchen sie selber auch Wohnungen für jene Personen, die die Genossenschaften führen, die die Verantwortung für die oft grossen Investitionen tragen.
Die zusätzlichen 23 Millionen Franken tun dem Voranschlag gut! Sie entsprechen dem langjährigen Plan, der jährliche Tranchen von 30 Millionen Franken für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorsieht. Der erforderliche Rahmenkredit ist seit Langem gesprochen, die Mittel stehen also zur Verfügung.
Wir bitten Sie deshalb um Unterstützung des Minderheitsantrages.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf verzichtet auf ein Votum.

Landolt Martin (BD, GL), für die Kommission: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen hier Zustimmung zum Bundesrat und zum Ständerat, während eine Minderheit eine doch namhafte Erhöhung auf 30 Millionen Franken beantragt.
Auch hier wurde grundsätzlich festgestellt, dass die politische Diskussion über den gemeinnützigen Wohnungsbau nicht unbedingt über das Budget geführt werden sollte. Die Kommissionsminderheit kritisiert, dass 2009 getätigte Mehrinvestitionen kompensiert werden müssten. Die Mehrheit und der Bundesrat machen geltend, dass es genau richtig sei, dass die 2009 getätigten, vorgezogenen Investitionen jetzt über die Zeit kompensiert würden. Damit werde nur das korrigiert, was im Rahmen des Stabilisierungsprogramms vorzeitig ausgegeben worden sei. Im Rahmen der Legislaturplanung 2013-2015 würden dann wieder 30 Millionen Franken eingestellt.
Die Kommission hat deshalb den jetzigen Minderheitsantrag mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt und beantragt Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates sowie zum Beschluss des Ständerates.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: La minorité Schelbert vous demande d'augmenter d'environ 23 millions de francs le crédit inscrit à la position 725.A4200.0102, "Mesures d'encouragement, maîtres d'ouvrage d'utilité publique", afin d'encourager le logement à prix modérés. Selon la majorité, il est clair que le montant de 6,75 millions de francs prévu par le Conseil fédéral permet un suivi des constructions, je dirai, logique et utile au fil des années.
C'est pour cela que la commission vous demande, par 14 voix contre 7, de rejeter la proposition défendue par la minorité Schelbert.

AB 2011 N 2015 / BO 2011 N 2015

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6594)
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen

735 Vollzugsstelle für den Zivildienst
735 Organe d'exécution du service civil

Antrag der Kommission
A6100.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Fr. 27 174 700

Proposition de la commission
A6100.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Fr. 27 174 700

Angenommen - Adopté


Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

805 Bundesamt für Energie
805 Office fédéral de l’énergie

Antrag Riklin Kathy
A2111.0146 Programme, Energie und Abwärmenutzung
Fr. 22 770 300
Schriftliche Begründung
Die Förderung der erneuerbaren Energien im Programm Energie Schweiz wurde reduziert. Inzwischen ist die Energiepolitik der Schweiz neu ausgerichtet worden. Der Beitrag für das Programm Energie Schweiz soll daher leicht erhöht werden: A2111.0146 und A2310.0222 von total 26 181 200 Franken auf 30 181 200 Franken.

Proposition Riklin Kathy
A2111.0146 Programmes, utilisation de l'énergie et des rejets de chaleur
Fr. 22 770 300

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen, und zwar nicht, weil das nicht etwas Sinnvolles wäre. Vielmehr steht es nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen, die der Bundesrat bereits gefasst hat, und mit der Energiestrategie 2050, wie wir sie beschlossen haben und im Frühjahr 2012 dann konkretisieren wollen. Wir möchten dort alle Massnahmen, auch die Verstärkung von Energie Schweiz, prüfen. Und wenn wir die betroffenen Kredite oder einzelne betroffene Kredite jetzt aufstocken, dann haben wir nicht mehr die Möglichkeit, alle einzelnen Punkte miteinander zu prüfen und dann den richtigen Weg zu finden.
Der Bundesrat hat erst kürzlich, im Juni, das fein austarierte und sowohl inner- als auch ausserhalb des Bundes breitabgestützte Konzept zu Energie Schweiz 2011-2020 verabschiedet. Materiell losgelöste, aufgestockte Mittel würden umfangreichere Anpassungen an anderen Stellen dann wieder unmöglich machen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir ein einheitliches Konzept haben und die einzelnen Pfeiler zusammen betrachten. Wenn es dann notwendig sein sollte, im Bereich Energie Schweiz tatsächlich nächstes Jahr mehr Mittel für die Untersuchungen, die Abklärungen zu haben, dann haben wir immer noch die Möglichkeit, dies im Rahmen eines Nachtrags zum Voranschlag zu beantragen.
Aber ich möchte Sie schon bitten, jetzt auch hier mit Rücksicht auf das Gesamtprojekt zu beschliessen und alle Massnahmen, die notwendig sein werden, zusammen zu betrachten und sich dann über alle Mittel gleichzeitig zu unterhalten.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6595)
Für den Antrag Riklin Kathy ... 87 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen

2. Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2012
2. Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 2012

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 63 555 621 300
b. ... Fr. 64 289 000 000
c. ... Fr. 733 378 700

Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... fr. 63 555 621 300
b. ... fr. 64 289 000 000
c. ... fr. 733 378 700

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.

Angenommen - Adopté

Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 4
Antrag der Kommission
...
a. ... Fr. 63 808 363 400
b. ... Fr. 64 417 500 300
c. ... Fr. 609 136 900

Art. 4
Proposition de la commission
...
a. ... fr. 63 808 363 400
b. ... fr. 64 417 500 300
c. ... fr. 609 136 900

Angenommen - Adopté

Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
... von 64 229 733 052 Franken zugrunde ...

AB 2011 N 2016 / BO 2011 N 2016

Abs. 2
... um 421 369 652 Franken ... auf 63 808 363 400 Franken ...

Art. 5
Proposition de la commission
Al. 1
... de 64 229 733 052 francs.
Al. 2
... de 421 369 652 francs ... à 63 808 363 400 francs ...

Angenommen - Adopté

Art. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6597)
Für Annahme der Ausgabe ... 164 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6598)
Für Annahme der Ausgabe ... 162 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 9-11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6596)
Für Annahme des Entwurfes ... 123 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen

3. Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2012
3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2012

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6600)
Für Annahme des Entwurfes ... 156 Stimmen
(Einstimmigkeit)

4. Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2012
4. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure en 2012

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6601)
Für Annahme des Entwurfes ... 165 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen

5. Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)
5. Arrêté fédéral IV concernant le budget du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF) pour l'année 2012

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6602)
Für Annahme des Entwurfes ... 168 Stimmen
(Einstimmigkeit)

AB 2011 N 2017 / BO 2011 N 2017

6. Bundesbeschluss V über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2012
6. Arrêté fédéral V concernant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'année 2012

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.041/6603)
Für Annahme des Entwurfes ... 169 Stimmen
(Einstimmigkeit)

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