Frehner Sebastian (V, BS), für die Kommission:
Der Motionär will, dass unter Einbezug betroffener Organisationen, Fachpersonen, Fachschaften und der Kantone eine nationale Strategie für eine verbesserte Krebsvermeidung und -bekämpfung erarbeitet wird. Die gesamte Bevölkerung der Schweiz soll die gleichen Chancen auf Früherkennung, eine sinnvolle Diagnostik und Behandlung nach neuesten Erkenntnissen sowie eine psychosoziale und palliative Betreuung haben. Um dies zu gewährleisten, fordert der Motionär eine Harmonisierung der Krebsfrüherkennung, ein national harmonisiertes Krebsregister, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen Therapien sowie eine optimierte Zusammenarbeit der Fachinstanzen.
Die Krebsbekämpfung ist ein gesundheitspolitisch ausserordentlich wichtiges Anliegen. Fast alle Personen sind davon in irgendeiner Art und Weise betroffen. Vier von zehn Personen in der Schweiz erkranken an Krebs. Noch immer ist
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AB 2011 N 2028 / BO 2011 N 2028
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Krebs in einigen Alterskategorien die häufigste Todesursache. Die Zahl der Neuerkrankungen und der Todesfälle nimmt leider noch immer zu. Im Vergleich zu anderen Ländern, und das ist immerhin erfreulich, ist bei uns das Risiko, daran zu sterben, dank des breiten Zugangs zu modernen Technologien und moderner Medizin deutlich niedriger. Die Fünfjahresüberlebensrate der Schweiz gehört zu den höchsten in Europa. Leider ist es aber so, dass die finanziellen Mittel und die Initiativen, welche Neuerkrankungen und Todesfälle verhindern sollen, in der Schweiz vielfach zu wenig koordiniert sind. Diese könnten also viel effizienter eingesetzt werden. Oncosuisse, die Schweizerische Vereinigung gegen Krebs, hat einen Bericht zum nationalen Krebsprogramm 2011-2015 verfasst und darin die objektiven Defizite aufgezählt. Diese Defizite werden mit der vorliegenden Motion aufgegriffen.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen, die sich in den Bereichen Krebsforschung, Krebsbekämpfung und Krebsbehandlung engagieren, grundsätzlich gut funktioniert. Die Kommission ist aber ebenfalls der Ansicht, dass mit einer Strategie des Bundesrates und aller beteiligten Organisationen Schwerpunkte gesetzt, Prioritäten festgelegt und die knappen Mittel besser genutzt werden könnten.
Der Ständerat hat die Motion einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat allerdings bereits in der Debatte im Ständerat darauf hingewiesen, dass mit dieser Motion teilweise die Kompetenz der Kantone tangiert wird. Er wollte aus dem Vorstoss daher ausschliesslich die Punkte Harmonisierung der Krebsfrüherkennung, Schaffung eines nationalen Krebsregisters sowie Chancengleichheit im Zugang zu Palliative Care übernehmen. Bereits im Ständerat wurde der Bundesrat jedoch darauf hingewiesen, dass die Motion gemäss Artikel 119 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes inhaltlich nicht teilbar ist.
Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass einige der vom Motionär verlangten Massnahmen einen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen bedeuten würden. Es ist selbstredend, dass die Motion auf Bundesebene nur in jenen Punkten umgesetzt werden kann, die eine Aufgabe des Bundes betreffen. Unabhängig von den Entscheiden der eidgenössischen Räte ist der Bundesrat aber daran, Gespräche mit den Kantonen zu führen, um eine kohärente Umsetzung des nationalen Krebsprogramms voranzutreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Plattform "Dialog nationale Gesundheitspolitik" von Bund und Kantonen der Vereinigung Oncosuisse im Frühling 2012 einen entsprechenden Auftrag erteilt, damit dieses Programm in eine politische Strategie mit klaren Zuständigkeiten, Fristen und Massnahmen überführt werden kann.
In den Augen der Kommission sind die Kernforderungen des Vorstosses nach einem verstärkten Engagement des Bundes berechtigt. Sie beantragt Ihnen einstimmig, die vorliegende Motion anzunehmen.