Leuthard Doris, Bundesrätin:
Niemand ist unberührt von den täglich zu lesenden Geschichten über Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder über solche, die zu schweren
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AB 2011 N 2123 / BO 2011 N 2123
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Verletzungen führen. Die Frage ist wie bei Arbeitsunfällen oder wie bei Sportunfällen auch im Bereich des Verkehrs, wo sich die Balance finden lässt zwischen Eigenverantwortung, dem korrekten Verhalten im Verkehr - das eigentlich selbstverständlich sein müsste - und den menschlichen Unzulänglichkeiten, die wir eben nur durch verstärkte Vorschriften, Ausbildung und Prävention und dann eben auch durch Repressions- und Kontrollmassnahmen in den Griff kriegen. Darum geht es bei dieser Vorlage. Wir sind der Meinung, dass bei dieser Vorlage die Balance gehalten wird und der richtige Mix von Vorschriften, Prävention, Ausbildung und Kontrolle gefunden wurde.
Heute ist die Zahl der Opfer auf einem Stand, der so tief ist, wie er es seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie war. Heute verkehren sehr viel mehr Fahrzeuge, und die Mobilität ist viel höher. Obschon also ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu bewältigen ist, konnten in den vergangenen Jahren die Zahl der Unfälle und die Zahl der betroffenen Personen gesenkt werden. Allerdings zeichnet sich für dieses Jahr - und das ist die bittere Pille im Moment - eine Verschlechterung der Situation ab. Im Moment liegen uns erst die Zahlen bis und mit September vor; diese sind deutlich besser als die Zahlen vor zehn Jahren, wenn man nur die Werte für die ersten neun Monate des Jahres anschaut. Doch bezüglich der Zahl von Todesopfern auf Fussgängerstreifen ist die Situation schlechter als im Vorjahr. Es ist notorisch, dass in den beiden letzten Monaten eines Jahres, November und Dezember, jeweils die schlimmsten Folgen im Verkehrsbereich zu verzeichnen sind. Bestimmt wird im Jahr 2011 die Zahl der Verkehrstoten jene der beiden Vorjahre übertreffen. Nur in 13 Prozent der Fälle lag bisher die Schuld nicht beim Fahrzeuglenker.
Die Massnahmenpakete, die wir in der Vergangenheit eingeführt haben - die letzte grosse Revision ist seit 2005 in Kraft -, haben ganz klare Sicherheitsgewinne ergeben. Bei der letzten grossen Revision gab es auch ein Paket von verschiedenen Massnahmen; damals waren es vor allem die Senkung der Alkoholpromillegrenze auf 0,5 Promille, die systematische, verdachtsfreie Atem-Alkoholkontrolle, die verschärften Administrativmassnahmen, der Führerausweis auf Probe und auch die Zweiphasenausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker. In diesen fünf Jahren haben wir bezüglich der Zahl der Toten im Strassenverkehr eine ganz klare Verbesserung um rund 15 Prozent und bei den schwerverletzten Menschen eine solche um 7 Prozent verzeichnen können.
Denselben Ansatz wählen wir mit Via sicura: auch wieder ein Paket, ein Bündel von ganz verschiedenen Massnahmen, die der Ständerat und auch Ihre vorberatende Kommission unterstützen. Wir gehen davon aus, dass mit diesen Massnahmen die Zahl der schwer verunfallten Personen nochmals um bis zu einen Viertel gesenkt werden kann.
Herr Nationalrat Giezendanner, wenn Sie mir bitte zuhören würden: Ich würde gerne keine neuen Gesetze erlassen und auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Gesetze und Vorschriften erlassen wir nur aus einem Grund: weil es leider immer wieder Menschen gibt, die nicht umgehen können mit Freiheit, die nicht umgehen können mit Eigenverantwortung. Sonst hätten wir keine Gesetzesverletzungen, sonst hätten wir keine Gefängnisse und keine Polizei nötig. Leider ist es so, dass sich nicht alle an die Vorschriften halten.
Bei der Vorlage Via sicura ist das Ziel nicht primär, neue Verkehrsvorschriften zu schaffen, sondern wir wollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchsetzen, indem wir beispielsweise Qualitätssicherungsmassnahmen, Fahreignungsabklärungen oder eben die beweissichere Atemalkoholprobe einführen. Nicht die Repression ist das Ziel, sondern die Balance zwischen Ausbildung, Prävention und Kontrolle. Ich sage es einmal mehr: Der Bundesrat gewichtet die Eigenverantwortung hoch! Die Prävention sieht in diesem Bereich zum Beispiel das Fahren mit Licht am Tage als Pflicht vor. In Staaten wie den USA ist das schon lange obligatorisch, und man hat damit gute Erfahrungen gemacht. Für bestimmte Fahrzeugkategorien und für bestimmte Personengruppen wie Berufsfahrer, Neulenkerinnen und Neulenker wollen wir das Fahren ohne Alkohol zur Pflicht machen. Die Strassenverkehrsinfrastruktur soll sicherer werden. Die grössten Unfallschwerpunkte auf Schweizer Strassen müssen saniert werden, und es sollen Strassen geschaffen werden, die Fehler von Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführern verzeihen, wenn immer dies möglich ist.
Wichtig sind aber auch die Massnahmen gegen die Raser. Alleine im Jahre 2009 sind über 16 parlamentarische und Standesinitiativen zum Thema Raser eingereicht worden. Bereits die bundesrätliche Botschaft hat Massnahmen betreffend Raser enthalten, nämlich was die Fahreignungsabklärung, die Nachschulung und auch die sogenannte Blackbox betrifft, und der Ständerat hat die Vorlage mit Bestimmungen gemäss der Volksinitiative angereichert. Mit diesen Ergänzungen sind die wichtigsten Inhalte der Initiative aufgenommen worden, und auch Ihre Kommission hat sich in diese Reihe eingeordnet.
Nur jene Belange, die den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches betreffen, werden hier völlig ausgeklammert, weil sie im Projekt Harmonisierung der Strafrahmen des EJPD beraten werden. Das betrifft die Anhebung der Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf fünf Jahre, und es betrifft auch die Einführung einer Mindeststrafe bei Gefährdung des Lebens. Zwar hat auch diese Revision vor allem die Strassenverkehrsdelikte im Fokus, sie muss aber mit den Delikten aus anderen Rechtsbereichen harmonisiert werden.
Die Vermeidung all dieser Unfälle hat nicht nur eine Verminderung des menschlichen Leides zur Folge; es geht auch darum, die Kosten, die mit Strassenverkehrsunfällen verbunden sind, zu minimieren. Sie belaufen sich heute auf über 5 Milliarden Franken pro Jahr, mehr als die Hälfte davon entfällt auf Sachschäden. Dann entstehen auch Kosten für medizinische Versorgung und Produktionsausfall auf dem Arbeitsmarkt. Nicht eingerechnet sind natürlich all die immateriellen Kosten wie Leid, Schmerz und Kummer der Betroffenen und Angehörigen von Verkehrsopfern.
Auch dieses Massnahmenpaket ist zuerst eine Investition und wird Kosten verursachen. Zu 80 Prozent werden diese Kosten aber von den Verursacherinnen und Verursachern getragen, beispielsweise die Kosten für Fahreignungsabklärungen oder Nachschulungen. Dann betreffen die Kosten vor allem auch die Kantone - all das, was die Strasseninfrastruktur betrifft. Wenn man diese Kosten und den Nutzen einander gegenüberstellt, resultiert, so meinen wir, klar ein Nutzenüberschuss.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten. Die Punkte, in denen der Bundesrat von der KVF-NR abweicht, werde ich dann in der Detailberatung noch darlegen.