Nationalrat - Wintersession 2011 - Zehnte Sitzung - 21.12.11-08h25
Conseil national - Session d'hiver 2011 - Dixième séance - 21.12.11-08h25

08.053
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Simplification de la TVA
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 25.06.08 (BBl 2008 6885)
Message du Conseil fédéral 25.06.08 (FF 2008 6277)
Nationalrat/Conseil national 11.03.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 18.03.09 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 18.03.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 02.06.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 05.06.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2009 5203)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2009 5203)
Zusatzbotschaft des Bundesrates 23.06.10 (BBl 2010 5397)
Message complémentaire du Conseil fédéral 23.06.10 (FF 2010 4899)
Nationalrat/Conseil national 15.12.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 21.12.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 27.02.12 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 13.03.12 (Fortsetzung - Suite)

2. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Teil B. Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
2. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Partie B. Encourager l'économie et la croissance)

Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat)

Antrag der Minderheit
(Müller Philipp, Noser, Pelli, Theiler, Wandfluh)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Keine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat)

Proposition de la majorité
Maintenir
(= Renvoyer le projet au Conseil fédéral)

Proposition de la minorité
(Müller Philipp, Noser, Pelli, Theiler, Wandfluh)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Ne pas renvoyer le projet au Conseil fédéral)

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Nationalrat hat die Vorlage 2 in der Wintersession 2010 an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Ständerat hat der Rückweisung nicht zugestimmt. Wir haben deshalb erneut über die Rückweisung zu befinden.

Baader Caspar (V, BL), für die Kommission: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 7. und 8. November 2011 beraten. An sich geht es um zwei Vorlagen, wobei jetzt nur die eine zur Diskussion steht, es ist die Vorlage 2. Beide, sowohl die Vorlage 2 wie auch die Vorlage 4, verlangen die Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer. Aber wir haben uns jetzt auf die Vorlage 2 beschränkt.
Der Nationalrat, also Sie, entschied in der letzten Wintersession, am 15. Dezember 2010, dass diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen sei, verbunden mit dem Auftrag, er solle dem Parlament anstatt einer Vorlage mit einem Einheitssatz eine Vorlage für eine Mehrwertsteuerrevision nach dem Zweisatzmodell unterbreiten und die Ausnahmen reduzieren. Der Ständerat entschied dann am 14. März 2011, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Frage der Rückweisung wie gesagt am 8. November 2011 nochmals diskutiert und mit 19 zu 5 Stimmen, entgegen dem Ständerat, beschlossen, am Rückweisungsbeschluss des Plenums des Nationalrates aus dem Jahr 2010 festzuhalten. Der Ständerat hat im März einen äusserst knappen Entscheid gefällt. Er hat nämlich, entgegen dem Nationalrat, nur mit 19 zu 18 Stimmen für Eintreten gestimmt.
Was sind die Gründe, welche die Mehrheit der WAK bewogen haben, am Rückweisungsbeschluss festzuhalten? Unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben erachtet den vom Bundesrat angestrebten Einheitssatz als Utopie. Zwar würde dieser für die Unternehmen eine gewisse Vereinfachung bedeuten und eine teilweise Elimination der Taxe occulte bringen, doch ist es von der politischen Machbarkeit her gesehen unmöglich, diesen Einheitssatz einzuführen. Luxusgüter würden verbilligt und Güter des täglichen Bedarfs verteuert, oder noch einfacher gesagt: Der Ferrari würde billiger, und das Brot würde teurer. Das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur und der Sportbereich - heute alles Ausnahmen - würden neu unterstellt und neu mit 6,1 Prozent bzw. 6,2 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Die Mehrheit unserer Kommission will deshalb ein Zweisatzmodell, mit den auf Ihrer Fahne aufgeführten Ausnahmen, und einen reduzierten Satz für Nahrungsmittel, Gastgewerbe und die Beherbergung; das sind die Ziffern 2 und 3 des Auftrags, den Sie auf der Fahne haben.
Die Mehrheit der Kommission ist in Anbetracht der Frankenstärke bereit, das haben wir auch diskutiert, für den Bereich des Tourismus kurzfristig eine Lösung zu suchen. Sie hat deshalb der Verwaltung den Auftrag erteilt, der Kommission für die Januarsitzung bezüglich der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen einen Bericht zu erstatten und einen Entwurf für eine dringliche Botschaft zu unterbreiten, damit wir diese Frage dort bereits behandeln können.
Eine Minderheit der Kommission hält trotzdem am Einheitssatz fest, will aber statt des Einheitssatzes von 6,1 Prozent einen solchen von 5,5 Prozent. Diese Minderheit moniert, dass rund 220 000 Unternehmen bei der Vorsteuer Abgrenzungsprobleme haben würden und dass die Taxe occulte nicht eliminiert würde. Bei einem Einheitssatz würde für diese Unternehmen ein wesentliches Kosteneinsparpotenzial bestehen.
Trotzdem bittet Sie die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser dem Parlament eine Vorlage nach dem Zweisatzmodell unterbreite; dies vor allem aus Gründen der politischen Machbarkeit.

de Buman Dominique (CE, FR), pour la commission: Le présent débat porte sur la question de savoir si notre conseil confirme la décision qu'il avait prise le 15 décembre 2010 de renvoyer au Conseil fédéral la partie B - et la partie B seulement - de la révision partielle de la loi sur la TVA avec pour mission de nous présenter un modèle à deux taux assortis de plusieurs exceptions. Seraient exemptés de l'assujettissement, outre les exceptions prévues à l'article 21 alinéa 2 de la loi révisée: la santé, la formation, la culture, le sport et les institutions dites de bienfaisance. Seraient imposés par contre au taux réduit: l'alimentation, la restauration et l'hébergement, c'est-à-dire l'essentiel de la branche touristique. Le Conseil fédéral est prié de fournir au Parlement un rapport sur les conséquences chiffrées de ce modèle. C'est ainsi que nous nous étions exprimés il y a une année à peu près jour pour jour.
La décision de notre conseil avait été prise à une très forte majorité de 106 voix contre 62. De son côté, le Conseil des Etats a refusé de renvoyer au Conseil fédéral la partie B du projet, à une courte majorité d'une seule voix, c'est-à-dire par 19 voix contre 18.
Selon la procédure prévue par la loi sur le Parlement, si notre conseil appelé à se prononcer une nouvelle fois devait confirmer son premier vote de décembre 2010, alors l'objet ne retournerait pas au Conseil des Etats mais contraindrait définitivement le Conseil fédéral à mettre en oeuvre notre décision initiale du 15 décembre 2010.

AB 2011 N 2186 / BO 2011 N 2186

Rappelons que la partie A, "Allègement pour les entreprises", du projet "Simplification de la TVA" a été adoptée au vote final le 12 juin 2009 déjà et qu'elle est même entrée en vigueur au 1er janvier 2010.
Selon le projet du Conseil fédéral - projet initial et message complémentaire -, le système prévoirait actuellement un taux unique de la taxe sur la valeur ajoutée de 6,1 pour cent, un supplément de 0,1 pour cent pour financer le correctif social entraîné par la suppression de nombreuses exceptions, c'est-à-dire un taux qui s'élèverait au total à 6,2 pour cent. Notons que l'uniformisation du taux de la taxe sur la valeur ajoutée impliquerait une modification de l'article 130 de la Constitution fédérale.
Selon le Conseil fédéral lui-même et la minorité Müller Philipp, cette révision aurait des conséquences positives sur la croissance économique estimées - et là, évidemment, il est difficile de le dire parce que les chiffres ont été calculés en 2008 - de 0,3 à 0,8 pour cent du produit intérieur brut. Pour les ménages, cette croissance serait un peu moindre et s'échelonnerait entre 0,1 et 0,7 pour cent. La simplification du système diminuerait certes les charges administratives de plus de 10 pour cent pour l'ensemble des assujettis.
Votre commission a décidé, le 8 novembre dernier, par 19 voix contre 5 - c'est-à-dire à une majorité plus nette que lors de la première lecture -, de confirmer sa décision initiale de renvoyer le projet au Conseil fédéral pour les motifs suivants:
1. Sur le plan procédural et sur le fond à la fois, le Conseil des Etats n'entend pas forcément entrer en matière, contrairement à ce qu'on pourrait penser, mais il espère pouvoir réexaminer le projet en commission, comme l'avait indiqué à l'époque Monsieur Marty, rapporteur de la commission soeur du Conseil des Etats.
Mais ne pas renvoyer le projet ne signifierait pas encore l'adopter. C'est dire qu'il est préférable que notre conseil, et c'est l'avis de la commission, renvoie le projet au Conseil fédéral pour avoir au moins une chance d'obtenir une fois une loi meilleure que la loi actuelle même si la future loi n'est pas forcément parfaite.
2. Le taux unique de taxe sur la valeur ajoutée n'a - il faut en être conscient - aucune chance d'être accepté par le peuple. Pourquoi? 30 000 entreprises supplémentaires seraient assujetties; la santé et l'enseignement, qui relèvent de la compétence des cantons, devraient passer à la caisse sans gains supplémentaires d'attractivité, provoquant donc une levée de boucliers de la part de la Conférence des gouvernements cantonaux qui s'est déjà très clairement exprimée à ce sujet lors du premier examen du projet.
3. Sans un taux de la taxe sur la valeur ajoutée réduit, des secteurs importants de notre économie, surtout le tourisme, seraient encore moins compétitifs qu'aujourd'hui. Au lieu de bénéficier de taux réduits, nous aurions un taux unique qui ne cesserait d'augmenter. Comparons avec l'étranger, par exemple avec la France qui connaît dans la restauration un taux réduit de 5,5 pour cent alors que le taux normal de la taxe sur la valeur ajoutée est de 19,6 pour cent. Nous n'aurions alors aucune possibilité, aucune arme pour lutter et être compétitifs. Et que dire de notre secteur de l'hébergement qui, comme les dernières statistiques viennent de le confirmer, est en difficulté et qui serait désormais assujetti au taux unique de 6 pour cent au minimum - on parle de 6,2 dans le message du Conseil fédéral? Mais il y a fort à parier qu'avec un certain nombre d'exceptions supplémentaires et si on vise une neutralité des pertes pour la Confédération, ce taux sera plus élevé que 6,2 pour cent.
4. C'est un leurre total que d'imaginer un taux de la taxe sur la valeur ajoutée unique et bas à la fois, favorisé par une assiette d'assujettissement plus large. Comme je l'ai indiqué, la Conférence des gouvernements cantonaux serait de toute façon opposée à une telle conception. Mais surtout, ce qu'il est important de savoir, c'est que l'assainissement de nos assurances sociales - l'assurance-vieillesse avec les perspectives démographiques que l'on connaît, l'assurance-invalidité, l'assurance-chômage, l'allocation de maternité - nécessitera assurément une hausse du taux de la taxe sur la valeur ajoutée, dans la mesure où la majorité des forces politiques du pays et des associations économiques s'oppose à juste titre à la fois à une augmentation de l'impôt fédéral direct et à des prélèvements sur les salaires plus élevés, afin de ne pas nuire à la compétitivité de notre économie.
La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil est certes convaincue de l'avantage tout théorique d'un taux unique de la taxe sur la valeur ajoutée, mais cela signifierait qu'il ne faudrait aucunement prendre en considération l'opposition de la Conférence des gouvernements cantonaux, ni les conséquences de l'introduction d'un taux unique, qui ne pourrait qu'augmenter sur la durée en fonction des besoins d'assainissement qui pointent à l'horizon. Notre groupe préfère, comme d'habitude, le réalisme qui consiste au moins à obtenir une amélioration du système dans un délai raisonnable et dans un contexte qui est eurocompatible, puisque la plupart des pays voisins connaissent déjà un système à deux taux.
C'est avec ces considérations, et sans reprendre tous les arguments du premier débat, qu'une forte majorité de la commission vous demande de confirmer le renvoi du projet 2 (partie B) au Conseil fédéral.

Müller Philipp (RL, AG): Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir an unserer Position festhalten und weiterhin einen Einheitssatz wollen. Seit Beginn der Diskussion zu Teil 2 der Mehrwertsteuerreform sagten wir immer, dass wir nicht den vom Bundesrat vorgeschlagenen Satz von 6,1 Prozent mit einem Sozial- oder Umverteilungskorrektiv von 0,1 Prozent wollten. Wir sind bereit, einen Einheitssatz von 5,5 Prozent mitzutragen, mit den Ausnahmen, die von Beginn an vorgesehen waren. 5,5 Prozent ist derjenige Satz, den Frankreich beispielsweise heute als reduzierten Satz in seinem System hat.
Der Satz allein ist aber letztlich nicht entscheidend. Es geht ja in erster Linie darum, das heute bestehende Abgrenzungschaos aufzuheben. Allein die Gesundheitsbroschüre umfasst sechzig Seiten Abgrenzungsprobleme, hervorgerufen durch Ausnahmen und verschiedene Steuersätze. Bei der Bildung sind es vierzig Seiten Abgrenzungsprobleme, die dargestellt werden. Selbst für eine korrekte Parkplatzregelung braucht es in den Verordnungen vier Seiten. Im Bereich der Vorsteuer haben etwa 220 000 Firmen ein Abgrenzungsproblem durch die verschiedenen Steuersätze.
In der Kommission war von Gegnern des Einheitssatzes zu hören - Sie haben es heute wieder vernommen -, ein Einheitssatz bringe weniger Bürokratie, die Taxe occulte entfalle usw. Das ist richtig, das ist unsere Argumentation, und es ist eine wesentliche Argumentation. Zu hören war aber auch, der Einheitssatz sei nicht sozial. Er sei gegen die Familien. In der aktuellsten Erhebung des Bundesamtes für Statistik steht, dass Haushalte heute 7 Prozent des Bruttoeinkommens für Nahrungsmittel, also zum reduzierten Satz, ausgeben. Sie geben aber 7,7 Prozent für den Verkehr aus. Der Verkehr ist hoch besteuert, es ist dreimal mehr als der tiefe Satz. Sie geben 16 Prozent für Wohnen und Energie aus, mit einer dreimal höheren Besteuerung notabene. Ist das sozial? Diese Frage stellt sich. Widerspiegelt diese Steuer noch die heutigen Realitäten? Öffentlicher und privater Verkehr, die Kleider, die Sie tragen, Handys, Skilifte, Hallenbadeintritte, der ganze Baubereich, und es wären der Beispiele noch mehr - alles das würde entsprechend billiger versteuert, wenn wir uns auf einen Einheitssatz von 5,5 Prozent einigen könnten.
Für den Einheitssatz spricht aber auch, dass wir gerade im Bereich der Investitionen, sprich bei der Taxe occulte, eine Neuregelung wollen. Die Taxe occulte schadet uns, wir haben das hier bereits mehrmals eingehend diskutiert. Sie belastet das Wachstum, das wissen wir.
Sie pochen hier zu Recht bei jeder Gelegenheit auf Transparenz. Darf eine Steuer von bald 8 Milliarden Franken - eben die Taxe occulte -, bei der niemand weiss, wer sie letztlich bezahlt, beibehalten werden? Man kann diese ganze Reform nicht einfach auf die populäre oder gar populistisch wirkende Unterscheidung zwischen Luxusgütern - ich habe

AB 2011 N 2187 / BO 2011 N 2187
das Stichwort Ferrari gehört - und Lebensmitteln reduzieren.
Im Zusammenhang mit der Frankenstärke suchen Sie nach allen Möglichkeiten, um die Unternehmen zu entlasten. Hier haben Sie eine Reform, die wie keine zweite Entlastungen bringt, weil die Mehrwertsteuer wie keine zweite Steuer in den Wirtschaftskreislauf eindringt.
Bürokratieabbau fordern Sie alle - hier können Sie Bürokratieabbau betreiben. Der vorliegende Rückweisungsantrag jedoch bewirkt keinen Abbau bei der Mehrwertsteuerbürokratie. Der Ausnahmenkatalog, der beibehalten werden soll, ist derart umfangreich, dass man genauso gut beim Status quo bleiben kann.
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, den Rückweisungsantrag abzulehnen, der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen. Geben Sie der Kommission die Chance, in die Detailberatung zu diesem Einheitssatz einzusteigen. Sie werden nachher, wenn das Resultat auf dem Tisch liegt, nochmals entscheiden können. Geben Sie uns diese Chance; verweigern Sie der Mehrheit die Zustimmung, unterstützen Sie die Minderheit.

Schelbert Louis (G, LU): Die Fraktion der Grünen empfiehlt, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Grundsatz halten wir Grünen die Mehrwertsteuer für wenig sozial. Auch kennt sie keine ökologischen Kriterien, das ist ein weiterer schwerwiegender Mangel; bei einer ökologischen Steuerreform ist eine entsprechende Revision in unseren Augen ein Muss. Überdies sind wichtige Leistungen von Versicherungen und Banken von der Besteuerung ausgenommen und blieben auch bei der Einführung eines Einheitssatzes steuerfrei. Schliesslich steht für uns Grüne heute eine Abschaffung nicht zur Diskussion; die Mehrwertsteuer ist mit budgetierten 22,6 Milliarden Franken per 2012 die wichtigste Einnahmenquelle des Bundes.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass viele Länder eine Mehrwertsteuer kennen. In der EU ist sie obligatorisch. Nur wenige Länder - in Europa unseres Wissens lediglich die Slowakei - kennen einen Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Das muss für sich allein kein Argument sein. Wir werten es aber doch als Fingerzeig darauf, dass mit einer Differenzierung der Sätze besser auf die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse eingegangen werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Einführung eines Einheitssatzes im Verbund mit der Abschaffung des Grossteils der heute geltenden Ausnahmen. Die Ausnahmen im Geld- und Kapitalverkehr blieben, wie gesagt, aufrechterhalten, eine Finanzumsatzsteuer ist dagegen trotz der Neuerungen im Entwurf des Bundesrates kein Thema. Mit dem Einheitssatz würden sich die Lebensmittel dauerhaft verteuern. Nicht länger als Ausnahmen würden namentlich das Bildungs- und das Gesundheitswesen geführt. Die schweizerischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen rechnen auf der Basis 2007 mit einer jährlichen Mehrbelastung von 230 Millionen Franken, ohne dass der administrative Aufwand merklich abnähme. Mit rund 1,5 Milliarden Franken würde gar das Gesundheitswesen zu Buche schlagen. Im Weiteren würde es auch Sport und Kultur und viele gemeinnützige Tätigkeiten neu treffen. Es wäre ja ein Schildbürgerstreich, das Jahr der Freiwilligenarbeit mit der Neubesteuerung von Leistungen zu beantworten. Umgekehrt würde der Steuersatz von Luxusgütern sinken - in unseren Augen eine verkehrte Welt, sozialpolitisch von uns Grünen nicht zu akzeptieren. So weit die inhaltlichen Vorbehalte.
Politisch halten wir den Einheitssteuersatz für unrealistisch. Es wäre eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr notwendig. Wir Grünen sind überzeugt, dass eine Vorlage, die einerseits zum Beispiel Lebensmittel und Leistungen im Gesundheitswesen verteuert und die Bedingungen der Freiwilligenarbeit verschlechtert, im Gegenzug aber die Luxusprodukte günstiger macht sowie Bank- und Versicherungsdienstleistungen unbesteuert lässt, die nötigen Mehrheiten nicht bekäme. Dann wären wir wieder gleich weit wie heute.
Wir Grünen gehen davon aus, dass sich der Ständerat im nächsten Umgang ebenfalls für die Rückweisung entscheiden wird. Im März dieses Jahres hat er sich dem nur mit einer Stimme Unterschied verschlossen - mit 19 zu 18 Stimmen -, obwohl die vorberatende Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage beraten wollte. Wir erwarten bei einer Rückweisung, dass der Bundesrat dem Parlament die Auswirkungen gemäss Auftrag des Rückweisungsantrages aufzeigt, und bitten nun in diesem Sinne und im Sinne unserer Darlegungen, dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen.
Noch ein Wort zu den Aussagen von Kollege Philipp Müller: Er hat angeführt, dass im Rahmen der Praxis der Mehrwertsteuer viele Seiten zu lesen seien, um die Steuer korrekt anzuwenden. Die allermeisten Betriebe haben diese Anwendung bereits in ihren Informatikanlagen implementiert. Die allermeisten Probleme sind damit gelöst worden.

Maier Thomas (GL, ZH): Wie die Mehrheit in diesem Saal weiss, behandeln wir das Geschäft "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" doch schon einige Jahre. Als neuer Nationalrat kam ich beim Studium der Aktenberge zu diesem Geschäft trotzdem einigermassen ins Staunen darüber, wie viel zur Vereinfachung unseres Systems der Mehrwertsteuer schon gesagt und diskutiert wurde und wie wenig weit wir in Bezug auf die Umsetzung des Einheitssatzes bis heute gelangt sind.
Für uns Grünliberale ist, wie wohl für viele hier in diesem Saal, eines klar: Die alten Regeln der Mehrwertsteuer sind kompliziert, ineffizient und damit teuer und bedürfen dringend einer Entschlackung. Aus diesen Gründen haben wir auch der Vorlage 1 zugestimmt.
Bei der Vorlage 2 geht es nun um einen weiteren wichtigen Schritt: die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze. Eine Mehrheit der WAK beantragt Ihnen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, weil sie ein sogenanntes Zweisatzmodell wünscht. Wir Grünliberalen lehnen dies klar ab. Für uns besteht bei der Mehrwertsteuer klarer Reformbedarf. Sie ist immer noch äusserst kompliziert in ihrer Anwendung. Dies gilt sowohl für die Steuerpflichtigen, also primär für unsere Unternehmen in der Schweiz, wie auch für die Steuerverwaltung, die die Steuern eintreiben und eine möglichst gerechte Umsetzung sicherstellen muss. Diese Umsetzung kostet uns Steuerzahler, Konsumenten und Unternehmen jedes Jahr Unsummen, also nur schon das Eintreiben der Steuern. Heerscharen von Treuhändern versuchen Unternehmen Jahr für Jahr für teures Geld zu helfen, die Mehrwertsteuer korrekt abzurechnen und natürlich auch möglichst exakt und ja nicht zu viel zu bezahlen. Einen wichtigen Beitrag zu diesem komplizierten System mit diversen unterschiedlichen Abrechnungen tragen die unterschiedlichen Sätze der Mehrwertsteuer mit ihren Abgrenzungen bei. Dies führt zum Teil zu völlig absurden Abrechnungen, die Unternehmen und Dienstleistungsanbieter zuhanden der Steuerverwaltung und für uns Kunden erstellen müssen. Bestimmt kennen Sie dies alles bestens aus eigener Erfahrung.
Dabei besteuern wir Jahr für Jahr auch noch das Falsche, nämlich unseren Konsum und unsere Arbeit. Statt hier noch lange herumzuflicken, würden wir besser die nichterneuerbaren Energien besteuern, wie wir Grünliberalen dies mit unserer Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" fordern. Natürlich steht dies heute nicht zur Debatte.
Zur Debatte steht aber eine klare und deutliche Vereinfachung der Mehrwertsteuer ohne diverse Ausnahmen. Ein einheitlicher Satz ist für uns Grünliberale wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ein einheitlicher Satz ist klar, einfach, unkompliziert und in der Umsetzung viel günstiger für alle Beteiligten. Von einer solchen Senkung der Verwaltungskosten profitieren wir als Steuerzahler und als Konsumenten: Vor allem KMU könnten ihre Mehrwertsteuer mit viel weniger Aufwand abrechnen. Es entstünde eine klare, einfache Regelung ohne viel Aufwand für ihre Abrechnung.

AB 2011 N 2188 / BO 2011 N 2188

Wir sind klar gegen irgendwelche Ausnahmen und Spezialsätze: Es soll wirklich für alle Branchen der gleiche Satz gelten. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass sogar liberal-bürgerliche Kräfte hier immer wieder mit Ausnahmen und Spezialregelungen einzelne Branchen bevorzugen respektive andere benachteiligen wollen. Weiter kann das Ganze ohne Probleme staatsquotenneutral umgesetzt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der einstimmigen grünliberalen Fraktion, gegen die Rückweisung an den Bundesrat zu stimmen und die Minderheit Müller Philipp zu unterstützen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Herr Kollege, ich habe gerne gehört, dass Sie gegen jegliche Ausnahme sind. Sind Sie auch gegen jegliche Ausnahme im Finanzbereich?

Maier Thomas (GL, ZH): Wir sprechen heute über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit einem einzigen Steuersatz. Wir sind klar für einen einzigen Steuersatz, ohne jegliche Ausnahme.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Wir von der BDP-Fraktion sind mehrheitlich nach wie vor der Ansicht, dass bei der Mehrwertsteuer das Zweisatzmodell die richtige Lösung darstellt. Es ist klar, die heutige Situation mit drei oder gar vier Sätzen, wenn wir die Ausnahmen berücksichtigen, ist unbefriedigend. Wir haben Abgrenzungsprobleme, so z. B. im Gastronomiebereich. Es besteht klar Handlungsbedarf.
Um diese Mängel zu korrigieren und zu beheben, favorisiert der Bundesrat einen Einheitssteuersatz. Es ist zuzugeben, mit dem Einheitssteuersatz würden wir rein administrativ gesehen am meisten Vereinfachung erzielen. Aber wir sind der Meinung, dass ein Einheitssatz der Sache nicht gerecht wird. Es gibt einerseits Konsumgüter, die lebensnotwendig sind, die jedermann braucht und auf die man nicht verzichten kann. Andererseits gibt es Luxusgüter, die sich einige leisten können und andere wiederum nicht. Es ist aus unserer Sicht richtig, wenn auf Gütern wie z. B. teuren Autos, teuren Ausrüstungen im Kommunikationsbereich oder Wohnungseinrichtungen usw. ein höherer Steuersatz erhoben wird als auf lebensnotwendigen Gütern wie z. B. Lebensmitteln. Darum sind wir klar der Meinung, dass es zwei Steuersätze braucht.
Auch bei der Beherbergung sind wir der Auffassung, dass weiterhin ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen muss. Die Konkurrenzsituation auf dem europäischen Tourismusmarkt lässt uns gar keine andere Wahl. Alle umliegenden Länder Europas ausser Dänemark kennen bei der Beherbergung einen Sondersatz bei der Mehrwertsteuer. Wenn wir schon als teures Tourismusland gelten, macht es doch keinen Sinn, die Gastronomie und die Beherbergung durch einen noch höheren Mehrwertsteuersatz zusätzlich zu verteuern.
Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für unser Land, zu dem wir Sorge tragen sollten. Wir können auch mit einem Zweisatzmodell wesentliche Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation erzielen. Mit einem Zweisatzmodell können wir die Gastronomie, die Beherbergung und die Nahrungsmittel einem einzigen einheitlichen Satz unterstellen. Dann haben wir die Abgrenzungsschwierigkeiten, die heute noch bestehen, zu einem grossen Teil gelöst. Die aktuelle Frankenstärke ist ein weiterer Grund dafür, die Beherbergung und die Gastronomie zu einem reduzierten Satz zu besteuern. Die Hotellerie leidet unter der heutigen Währungssituation zusätzlich. Niemand weiss, wie lange diese schwierige Situation noch anhalten wird.
Wir müssen uns auch gut überlegen, welche Bereiche wir von der Mehrwertsteuer befreien wollen. Da hat es ein paar Knacknüsse dabei, die nicht so leicht zu lösen sind. In verschiedenen Bereichen stecken wir in einem Dilemma: Einerseits wäre es wünschenswert, weitere Bereiche der Mehrwertsteuer zu unterstellen, um die Steuersätze tiefer halten zu können, andererseits ist diese Ausdehnung auch mit Konflikten behaftet. So würden die Kosten im Gesundheitswesen bei der Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nochmals ansteigen, und die zusätzlichen Mittel müssten von den Kantonen und den Prämienzahlern aufgebracht werden. Ihnen kann aber kaum ein weiterer Kostenschub zugemutet werden. Auch bei der Belastung der Bildung haben wir ein Problem: Wir sind uns einig, dass wir für die Bildung auch vom Bund mehr Mittel einsetzen wollen; eine Belastung der Bildung durch die Mehrwertsteuer würde diese Intentionen aber vereiteln. Einander so entgegenlaufende Beschlüsse wären nur schwer erklärbar. Auch die Kultur und der Sport sollten unserer Meinung nach von der Mehrwertsteuer befreit bleiben, da beide für die Gesellschaft von ausserordentlicher Wichtigkeit sind und weiterhin für alle zugänglich sein sollten. Ebenso sollten wohltätige Institutionen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Sie haben vielfach selber grosse Mühe, ihre Finanzen sicherzustellen, insbesondere Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.
Aus all diesen Gründen ist die Mehrheit der BDP-Fraktion nach wie vor für Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat mit dem von der Kommission formulierten Auftrag.
Der Rückweisungsantrag ist vielleicht nicht in allen Punkten ganz klar formuliert. Aber der Ständerat hat in der nächsten Runde die Möglichkeit, den Auftrag an den Bundesrat zu diskutieren und allenfalls auch noch zu verbessern.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer war eine fixe Idee des früheren Finanzministers Hans-Rudolf Merz. Er glaubte, mit einem Einheitssatz und der Abschaffung fast aller Steuerausnahmen sei zur grossen Vereinfachung durchzustossen. Aber diese fixe Idee funktioniert nur auf dem Reissbrett; im realen Leben funktioniert sie nicht. Wie das reale Leben funktioniert, hätte Herr Merz schon an der Vernehmlassung, die er durchgeführt hat, ablesen können. Im Zuge dieser Vernehmlassung war er in einem unglaublichen Gegenwind. Wenn man die Zeichen hätte lesen können, hätte man die Übung abgebrochen. Er hat es anders gemacht und mit ihm der damalige Bundesrat, der ihn in diesem Kurs unterstützte.
Widerstand kam z. B. von den Kantonen, und wenn die Kantone eine Steuerreform bekämpfen, ist sie tot. Widerstand kam vom Detailhandel, Widerstand kam von den Kulturorganisationen, von den gemeinnützigen Organisationen, von den Konsumentenschutzorganisationen. Widerstand kam also von fast überall her. Das hat ganz klar gezeigt: Politisch ist ein Einheitssteuersatz nicht zu haben.
Hinter diesem Widerstand standen sehr gute sachliche Gründe; ich nenne hier nur die fünf wichtigsten:
1. Die Lebensmittel wären massiv verteuert worden, nämlich um über 4 Prozent, die Luxusgüter wären verbilligt worden. Notwendig wäre das genaue Gegenteil.
2. Es hätte 30 000 neue Steuerpflichtige gegeben, und das bei einer Reform, deren Befürworter sagen, sie führe zu einer Vereinfachung. Das Gegenteil wäre der Fall gewesen.
3. Ein Einheitssatz hätte ausgerechnet im Gesundheitswesen einen Teuerungsschub ausgelöst, dort also, wo alle ständig nach einer Kostenreduktion rufen. Die Wirkung wäre also auch hier die falsche gewesen.
4. Ein Einheitssatz mit Abschaffung aller Ausnahmen hätte dazu geführt, dass der Staat den Staat besteuert, d. h., der Bund hätte bei den Kantonen und den Gemeinden Steuern erhoben, weil die Kantone z. B. für das Gesundheits- und das Bildungswesen verantwortlich sind und weil die Gemeinden im Bereich der Kultur sehr stark engagiert sind. Wir halten es für sinnlos, wenn der Staat den Staat besteuert.
5. Wie ist es eigentlich - dieses Argument hat Frau Fässler vorhin mit ihrer Frage an Herrn Maier aufgenommen - mit der Besteuerung des gesamten Finanzsektors, also der Banken und der Versicherungen? Die sind bisher ja grösstenteils von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Einer der Gründe dafür, dass sie ausgenommen sind, besteht darin, dass sie andere Arten von Umsatzabgaben entrichten müssen, z. B. die Stempelsteuer, und genau diese Abgaben sollen jetzt ja dann abgeschafft werden. Da ist die Frage schon berechtigt: Soll anstelle der nicht mehr zeitgemässen Umsatzabgaben eine richtige Besteuerung von

AB 2011 N 2189 / BO 2011 N 2189
Finanzdienstleistungen via Mehrwertsteuer eingeführt werden? Ich meine, diese Frage ist zu Recht aufgeworfen worden.
Wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen - was ich hoffe und was unsere Fraktion geschlossen macht -, dann ist diese Frage eben in dieser Rückweisung inbegriffen, auch wenn es vielleicht, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, nicht genau so dasteht. Aber wir sind uns einig, dass dieser Rückweisungsantrag jetzt nicht buchstabengetreu, sondern sinngemäss gelesen werden muss. Sinngemäss heisst: Wir wollen eine Zweisatzlösung; wir wollen, dass die meisten der bisherigen Massnahmen beibehalten werden, weil sie Sinn machen; wir wollen aber auch, dass die Ausnahme der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen genau unter die Lupe genommen wird, im Hinblick auf einen möglichen Einbezug hinsichtlich der Besteuerung. Das heisst, dass diese Ausnahme eben möglicherweise tatsächlich abgeschafft werden sollte.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie den Rückweisungsantrag. Sie können sicher sein, dass der Ständerat uns dann in der Frühjahrssession folgen wird.

Noser Ruedi (RL, ZH): Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag entschieden ab und spricht sich klar für die Einführung eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes aus, für unsere Unternehmungen und für die Schweiz. Wer dem Rückweisungsantrag zustimmt und damit den Einheitssatz versenkt, spricht sich gegen eine Stärkung der Schweizer Wirtschaft aus, und dies in vollem Bewusstsein der schwierigen Wirtschaftssituation mit der drohenden Rezession, in der wir im Moment drinstecken. Die anschliessende Debatte zum starken Schweizerfranken können sich diejenigen, die die Vorlage heute zurückweisen, schenken.
Sie haben heute die Gelegenheit, die herrschende Mehrwertsteuer-Bürokratie abzuschaffen und mit einem 5,5-Prozent-Einheitssatz plus der Finanzierung für die IV den tiefsten Mehrwertsteuer-Einheitssatz in Europa einzuführen. Das ist eine schlanke und rasch umsetzbare Massnahme, die uns gegen 1 Prozent Wirtschaftswachstum oder knapp 5 Milliarden Franken an zusätzlichem Bruttoinlandprodukt bringen würde. Aber auch die Haushalte würden von einem tiefen Einheitssatz profitieren. Das real verfügbare Einkommen dürfte um bis zu 2,5 Milliarden Franken wachsen. Das alles können Sie in der Botschaft nachlesen. Am Ende hätten also die Wirtschaft und der Konsument mehr Geld in der Tasche, Geld für Lohnerhöhungen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen, für Investitionen, für Konsum oder eben auch für Übernachtungen in Hotels oder für Essen in Restaurants. 90 Prozent aller Unternehmen würden von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren. Die Wettbewerbsfähigkeit könnte gesteigert, wertvolle Arbeitsplätze könnten gesichert werden. Damit brächte der Mehrwertsteuer-Einheitssatz in der aktuellen Wirtschaftslage weit mehr als alle Diskussionen über zusätzliche Konjunkturprogramme und käme uns erst noch deutlich billiger.
Wer dem Rückweisungsantrag zustimmt, will, dass unsere Unternehmen weiter unter der bürokratischen Last der Mehrwertsteuer ächzen. Die Abrechnung mit drei verschiedenen Steuersätzen verursacht administrative Kosten in Millionenhöhe. Die herrschende Bürokratie kostet die Unternehmen also viel Zeit und Geld - Zeit, die nicht produktiv genutzt, und Geld, das im Unternehmen nicht investiert werden kann.
Wer dem Rückweisungsantrag zustimmt, erliegt der Illusion eines Zweisatzmodells mit einem Strauss von Ausnahmen, die Sie ja bereits im Auftrag an den Bundesrat nachlesen können; man meint, das bringe etwas. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass dem nicht so sein wird und dass nach einer aufwendigen Umstellung alles beim Alten bleiben würde, falls wir uns dann hier im Parlament überhaupt auf die vielen Ausnahmen einmal einigen würden. Denjenigen, die die Vorlage zurückweisen, möchte ich klar auf den Weg geben: Ein Einheitssatz ist auch ein Zweisatzmodell, nämlich der Satz null und der Satz 5,5 Prozent.
Wer dem Rückweisungsantrag zustimmt, entlarvt sich selbst als Lobbyist irgendeiner Anspruchsgruppe, die für sich ein Sonderzüglein in Form einer Ausnahme fahren will. Ich habe dem Kommissionssprecher sehr gut zugehört. Seine Argumentation lautet ja bereits so, dass ein Einheitssatz hier im Rat wegen der Lobbyisten chancenlos ist. Er spielt Brot gegen Ferrari aus; er vergisst, dass wir alle Auto fahren und dass das Brot vielleicht 7 Prozent unserer Ausgaben ausmacht. Überschlagsmässig berechnet könnte man sagen: Schon mit den Nebenkostensenkungen, die jeder Mieter in diesem Land hat, ist das Brot finanziert.
Bitte seien Sie hier auch einmal Volksvertreter! Lehnen Sie die Rückweisung ab!

Kaufmann Hans (V, ZH): Herr Noser, was gibt Ihnen die Gewissheit, dass wir mit dem Einheitssatz schlussendlich nicht mehr Steuern bezahlen als vorher? Das würde ja auch die Konjunktur überhaupt nicht stützen. Wir haben das Gleiche im Jahre 1995 schon einmal erlebt. Auch damals hat der Bundesrat gesagt, es sei steuerneutral; das stand auch in der Botschaft. Per saldo hat die Schweiz 1,5 Milliarden Franken mehr an Mehrwertsteuern als an Warenumsatzsteuern bezahlt; das war alles andere als Konjunkturförderung. Sie wissen ja, wie unser Wirtschaftswachstum in den Neunzigerjahren aussah.

Noser Ruedi (RL, ZH): Herr Kaufmann, danke für die Frage. Zuerst gestatten Sie mir mein Erstaunen, dass die Partei, die normalerweise für generelle Senkungen und gegen Ausnahmen ist, überhaupt eine solche Frage stellt. Aber unsere Forderung ist ja ein tiefer Einheitssatz, bei dem die Einnahmen in sich tiefer sind als die Einnahmen, die wir heute im Total haben. Damit wollen wir die Sicherheit haben, dass dann der Wirtschaft eine geringere Steuerbelastung erwächst. Zusätzlich mit dem Wirtschaftswachstum wird der Staat trotzdem zu seinem Beitrag kommen. Das ist das Konzept, und das würde funktionieren.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Herr Noser, glauben Sie in der Tat, dass der Wechsel zum Einheitssatz, der ja noch eine Verfassungsabstimmung erfordern würde, konjunkturpolitisch irgendeine positive Auswirkung hätte? Konjunkturpolitik zu betreiben heisst ja, kurzfristig wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Noser Ruedi (RL, ZH): Selbstverständlich! Die Wirtschaft denkt sehr langfristig und beurteilt Standorte. Die Message der Schweiz - wir haben europaweit den tiefsten Mehrwertsteuersatz - würde ja dazu führen, dass sich sehr viele Firmen auf der Welt überlegen würden, wo sie in Zukunft ihren Standort ansiedeln würden.

Rime Jean-François (V, FR): Je peux être relativement bref, parce que le groupe UDC partage en gros l'argumentation développée par les deux rapporteurs et qu'il soutiendra le renvoi du projet 2 (partie B) au Conseil fédéral.
Je fais quelques remarques. Nous ne contestons pas le fait qu'un taux unique puisse apporter quelques économies. Comme vous le savez peut-être, je suis chef d'entreprise, et, à ce titre, mon entreprise est soumise à deux taux de taxe sur la valeur ajoutée selon les activités pratiquées, mais je ne crois pas que cela pose de très gros problèmes. J'ai même subi plusieurs contrôles TVA sans dégât.
Nous sommes aussi sceptiques au sujet des chiffres relatifs aux économies possibles au niveau de l'augmentation du produit intérieur brut. Sur ce point, Monsieur Kaufmann m'a ôté les mots de la bouche. On sait pertinemment que, quand l'administration propose des changements de taux, l'Etat est toujours du bon côté et que cela signifie que les rentrées fiscales augmentent. Je vous rappelle aussi que le correctif social de 0,1 pour cent représente plus de 300 millions de francs.
Nous savons, et je crois que c'est quand même l'argument principal pour nous, que l'introduction d'un taux unique de la taxe sur la valeur ajoutée exige une votation populaire. En général, dans ce genre d'exercice, il y a 50 ou 100 raisons de voter non et peut-être une de voter oui. Ceux qui ont

AB 2011 N 2190 / BO 2011 N 2190
mené des campagnes référendaires ou de votation connaissent la situation. Dire que les produits de luxe sont avantagés et que les produits de première nécessité sont pénalisés n'est pas du populisme, c'est simplement la réalité. Alors, qu'on parle de Ferrari, de pain ou de Rolex, je crois que le résultat est le même!
Notre groupe soutiendra le renvoi au Conseil fédéral avec pour mandat de procéder à une révision prévoyant deux taux de taxe sur la valeur ajoutée. Je vous demande d'en faire de même.

Meier-Schatz Lucrezia (CE, SG): Nachdem wir in der ersten Phase die Vereinfachung der Mehrwertsteuer abgeschlossen hatten, haben wir uns mit der Satzdiskussion beschäftigt. Der Bundesrat - wir haben das jetzt mehrmals gehört - will mit der Einführung eines Einheitssatzes von initial angedachten 6,1 Prozent nicht nur die bisherigen tieferen Sätze anheben und den höheren Satz senken, sondern gleichzeitig auch die Mehrheit der Ausnahmen - momentan sind es deren 28 - abschaffen. Dies soll zu einer weiteren Vereinfachung führen.
In der Tat würde die Anwendung eines Einheitssatzes einige Probleme lösen, da gebe ich auch der FDP/die Liberalen Recht, und den Entrichtungsaufwand der Steuerpflichtigen senken. Das wäre an sich KMU-freundlich. Und doch wehren wir uns gegen dieses Vorhaben. Dies tun wir, obschon wir wissen, dass durch den Einheitssatz die bestehende Schattensteuer, die Taxe occulte, deutlich abgebaut werden könnte. Das alleine aber rechtfertigt unseres Erachtens dieses Vorhaben schlicht nicht. Wir haben dies damals Bundesrat Merz gesagt, als er uns dieses Projekt in der Kommission vorgestellt hat, also vor einigen Jahren. Wir haben uns damals bereits dagegen ausgesprochen und tun dies ganz entschieden auch heute wieder.
Wir haben von Beginn an davor gewarnt, dass eine Unterstellung aller Güter unter die Mehrwertsteuer zu einer Mehrbelastung führen würde. Ein Einheitssatz führt zur Verteuerung vieler Güter des Alltags und trifft somit direkt die Konsumentinnen und Konsumenten. Herr Müller Philipp hat in seinem Warenkorb, den er eben dargestellt hat, schlicht die Bildung und das Gesundheitswesen vergessen. Wenn wir diese Bereiche und die damit verbundenen Kosten in den Warenkorb hineinnehmen und neu der Mehrwertsteuer unterstellen, müssen wir uns bewusst sein, was das für den Mittelstand und die Schichten mit tieferen Einkommen bedeutet. Der Mittelstand würde durch eine solche Erhöhung stark getroffen. Er müsste diese Erhöhung, im Gegensatz zu Leuten mit tieferen Einkommen, allein verkraften, er kann sich nicht auf staatliche Hilfe in verschiedenen Bereichen abstützen. Die höheren Lasten hätten aber zur Folge, dass eine schnellere Erosion der Kaufkraft des Mittelstandes mittel- und langfristig zu neuen Problemen führen würde.
Nachdem wir uns bereits einmal gegen diese Vorlage ausgesprochen hatten und den Bundesrat beauftragen wollten, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten, hat nun der Ständerat unseren Rückweisungsauftrag abgelehnt.
Es wäre eigentlich nur logisch, dass wir die Folgen des Einheitssatzes bekämpfen - nicht nur bekämpfen würden. Wenn wir einen Einheitssatz hätten, würden nicht nur alle Güter des Grundbedarfs verteuert, sondern neu würden auch das Gesundheitswesen und das Bildungswesen der Mehrwertsteuer unterstellt. Ein grosser Teil des Grundbedarfs eines Menschen würde dadurch massiv verteuert. Die heute mit 8 Prozent besteuerten Güter, also selbstverständlich auch alle Luxusgüter, würden auf der anderen Seite in Zukunft zu einem tieferen Satz als heute, also zum Einheitssatz, versteuert. Die Entlastung auf der einen Seite stünde doch einer Mehrbelastung für die ganz grosse Mehrheit der Bevölkerung gegenüber. Selbstverständlich kann man dagegenhalten, dass die oberen Einkommensschichten im Vergleich zu den tieferen Einkommensschichten, absolut betrachtet, viel stärker von den heute angewendeten reduzierten Steuersätzen profitieren. Dieses Argument mag zwar zutreffen, aber ebenso bedeutend ist die Erhöhung der Last für die mittleren Sozialschichten, namentlich für den Bevölkerungsteil, der sich einkommensmässig im dritten und im vierten Quintil befindet. Die Mehrbelastung in den tieferen Sozialschichten wird zum Teil aufgefangen, sie ist aber dennoch nicht unbedeutend. Nicht nur in Krisenzeiten und in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit sind solche Vorhaben unangebracht. Auch in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums liesse sich die Einführung eines Einheitssatzes nicht rechtfertigen.
Wir verlangen einmal mehr die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat und verbinden diese Rückweisung mit dem klaren Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten, die schon heute tiefer besteuerten Beherbergungsleistungen dem tieferen Steuersatz zu unterstellen und weiterhin das Gesundheitswesen und das Bildungswesen, die Kultur, den Sport und die wohltätigen Institutionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Wir sind bereits auf die Vorlage eingetreten. Heute müssen wir uns nicht länger darüber unterhalten, sondern nur noch den Grundsatzentscheid treffen, das heisst klare Parameter festlegen und erklären, wie wir diese Rückweisung vollziehen wollen.
Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die WAK des Ständerates hat mit den zwei Kommissionsmotionen 05.3465 und 05.3466, die das Parlament angenommen hat, den Bundesrat verbindlich beauftragt, die Mehrwertsteuer zu reformieren, dabei die Steuerausnahmen abzubauen und auch die Steuersätze zu vereinheitlichen.
Warum hat die WAK des Ständerates diese Motionen so vorbereitet und ihnen dann auch zum Durchbruch verholfen? Warum war sie der Auffassung, dass die Mehrwertsteuer nachzubessern sei? Wir stellen heute fest, dass in über 85 Prozent der Branchen "zu viel" Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, damit in rund 5 Prozent der Branchen ein reduzierter Steuersatz gelten kann. Nur bei lediglich 10 Prozent der Branchen gleicht sich das Ganze in etwa aus. Damit kann man sagen, dass ein grosser Teil des heute besteuerten Konsums von einer tieferen Steuerbelastung mit einem Einheitssatz profitieren würde.
Es ist auch so, dass eigentlich schon heute zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Bereichen Mehrwertsteuer bezahlen, ohne dass sie es wissen. Der Grundsatz "Drin ist, was draufsteht" stimmt gerade bei der Mehrwertsteuer nur beschränkt. So ist es bereits heute so, dass im Gesundheitswesen Mehrwertsteuern im Umfang von über einer Milliarde Franken bezahlt werden; das ist also nichts Neues, sondern das haben wir heute schon. Es ist aber nicht bekannt, wer dann effektiv die Steuer trägt: Sind es die Patienten, sind es die Leistungserbringer? Eine dermassen intransparente Steuer sollte uns an sich ebenso stören wie der Umstand, dass für ähnliche Leistungen heute unterschiedlich hohe Steuern bezahlt werden, beispielsweise im Gastrobereich, oder dass in einem Fall Leistungen von der Steuer ausgenommen sind, im anderen Fall die Steuer dagegen bezahlt wird. So sind beispielsweise Leistungen beim Computerkurs von der Steuer ausgenommen. In einem ähnlichen Fall muss die Steuer aber bezahlt werden, nämlich beim Computerkurs für spezifische Unternehmensbedürfnisse.
Wir haben hier also schon Nachhol- und Änderungsbedarf. Der Bundesrat hat den parlamentarischen Auftrag zur Erarbeitung der Vorlage 2 daher auch sehr ernst genommen. Wenn Sie nun dem Rückweisungsantrag zustimmen, machen Sie eigentlich nichts anderes, als nur ganz wenige Ausnahmen abzubauen - ich werde darauf noch zu sprechen kommen - und auch die Steuersätze nur in einem ganz minimalen Bereich oder Ausmass zu vereinheitlichen. Das heisst also, wenn man das Resultat anschaut, dass sicher nicht mehr von einer konsequenten Vereinfachung der Mehrwertsteuer gesprochen werden könnte. Es würde also nicht zu einer spürbaren Reduktion der administrativen Kosten für die Unternehmen kommen, und auch die volkswirtschaftlichen Verzerrungen könnten nicht abgebaut werden.

AB 2011 N 2191 / BO 2011 N 2191

Der Rückweisungsantrag geht von den acht Ausnahmebestimmungen aus, die wir in Teil 2 bereits aufgeführt haben. Er geht von systembedingten Steuerausnahmen aus, z. B. für den Finanzbereich - das wurde ja heute beanstandet -, für den Bankenbereich, für das Glücksspiel, für die Landwirtschaft und für die Gemeinwesen. Hinsichtlich des Finanzbereichs wurde zu Recht gesagt, dass wir dafür auf der anderen Seite die Umsatzabgabe und die Versicherungsabgabe haben. Herr Nationalrat Fehr, wir gedenken nicht, diese abzuschaffen, das ist nicht Teil der Stempelsteuerreform, dort geht es jetzt nur noch um die Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Die Umsatzabgabe wollen wir bestehen lassen, gerade darum, weil auf der anderen Seite keine Mehrwertsteuer und keine Einkommenssteuer bezahlt wird. Dass die Landwirtschaft ausgenommen ist, wird kaum jemanden in diesem Saal stören. Wenn man Wohneigentum und Immobilien belasten und nicht als Ausnahme gelten lassen würde, müsste man den Eigenmietwert auch noch mit der Mehrwertsteuer belasten, und ich weiss nicht, ob das politisch gut herauskommen würde.
Sie gehen von den acht Ausnahmen aus, die wir vorschlagen, und bringen dazu noch fünf Ausnahmen ein. Das sieht jetzt aus, als ob wir dann 13 statt 29 Ausnahmen hätten. So ist es aber nicht, denn in diesen fünf Ausnahmen ist eine Vielzahl weiterer Ausnahmen verpackt. Das Resultat einer Zustimmung zum Rückweisungsantrag wären dann 26 statt 29 Ausnahmen und zwei statt drei Sätze, wobei der Beherbergungssatz ja ohnehin bis Ende 2013 befristet ist und dann auslaufen würde.
Gemäss Rückweisungsantrag - wobei ich heute gehört habe, dass man diesen ohnehin nicht so ernst nehmen bzw. so eng fassen müsse, und das erschreckt mich etwas - ist im Ausnahmetatbestand der ganze Sozialbereich nicht enthalten. Im Rückweisungsantrag wird das Sozialwesen also nicht als Ausnahme erwähnt. Dem Protokoll der Kommissionssitzung entnehme ich aber, dass man hier zum Teil eine andere Auffassung vertreten hat, und es ist auch nicht einzusehen, warum man das Gesundheitswesen entlasten soll, das Sozialwesen dann aber nicht. Auch wenn Sie es nicht aufgenommen haben - das ist sehr stark ineinander verflochten. Ich gehe davon aus, dass das dann eine neue zusätzliche Ausnahmebestimmung sein könnte, und dann hätten wir, nachdem wir einen Umbau vorgenommen hätten, letztendlich eine Situation, die in etwa mit der heutigen vergleichbar wäre.
Zu den Steuersätzen: Von den heutigen drei Sätzen möchten Sie noch zwei haben, der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen würde also wegfallen. Weiterhin bestehen würden zwei Steuersätze im Inland und der Nullsatz für die Exporte. Sie nennen im Rückweisungsantrag für den reduzierten Satz zwar lediglich "die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung". Ich gehe aber davon aus, dass das zu den heute mit dem tieferen Satz belasteten Gütern und Dienstleistungen hinzukommen soll. Das hätte erhebliche finanzielle Folgen: Wenn wir 26 Ausnahmen haben statt 29, wenn wir also die reservierten Dienste der Post, die Lieferung von Briefmarken und die Schiedsgerichtsbarkeit nicht mehr in den Ausnahmen haben, alles andere aber schon, dann haben wir Mehreinnahmen von 15 bis 20 Millionen Franken, aber auch Mindereinnahmen, und zwar, je nachdem wie dann die Ausgestaltung ist, in der Grössenordnung von, so sage ich jetzt einmal, 800 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken. Also muss man sich gut überlegen, wie man das gegenfinanzieren möchte.
Wenn der Rückweisungsantrag haushaltneutral sein soll - und davon gehe ich immer noch aus, darüber haben wir uns ja schon lange abgesprochen, und ich hoffe, es bleibt dabei -, dann müsste für eine Kompensation der Mindereinnahmen der reduzierte Satz von 2,5 auf 3,8 Prozent angehoben werden. Für die Beherbergungsleistungen wäre das ein Nullsummenspiel. Profitieren würde einzig das Gastgewerbe, und es ginge zulasten der heute zum reduzierten Satz besteuerten Güter wie Lebensmittel und Medikamente, für die der Satz auf 3,8 Prozent angehoben werden müsste.
Alles in allem möchte ich Sie also bitten, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Baader Caspar (V, BL), für die Kommission: Schon in der Kommission sind die heute von der Frau Bundesrätin, aber auch von verschiedenen Vertretern im Saal vorgebrachten Einwände der Minderheit gehört und begutachtet worden. Trotzdem ist die Mehrheit der Kommission klar zur Einsicht gelangt, dass eine Vorlage mit einem Einheitssatz politisch keine Chance hat. Wenn Sie all jene berücksichtigen, die von diesen Steuererhöhungen von einem Nullsatz oder vom reduzierten Satz auf einen Einheitssatz von 6,1 oder 6,2 Prozent betroffen sind, dann sehen Sie rasch, dass diese Vorlage politisch in diesem Land keine Mehrheit finden wird - denken Sie nur an die Konsumentinnen und Konsumenten, den Detailhandel, die Landwirtschaft, die Patientinnen und Patienten, die Krankenkassen, die Leistungserbringer - Ärzte, Spitäler -, die Sportler, die Kulturschaffenden, die Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen, von Konzerten und Theatern, denken Sie an das Gastgewerbe und an die Touristen! Das war auch der Grund, weshalb die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen entschieden hat, die Rückweisung an den Bundesrat zu beantragen.
Das Beispiel Brot, Herr Noser, hat nichts mit Lobbyismus zu tun; dieses Beispiel reiht sich ein in die Beispiele, die ich vorhin aufgezählt habe.
Die Mehrheit der WAK-NR will eine weitere Vereinfachung, aber sie will ein realistisches Zweisatzmodell und keine Utopie. Der Ausnahmenkatalog sowie die Frage der daraus folgenden Mehr- und Mindereinnahmen können dann im Detail diskutiert werden, sobald wir die Vorlage für dieses Zweisatzmodell vom Bundesrat bekommen. Dann ist die Zeit dafür gekommen.
Ich bitte Sie, die klare Mehrheit der WAK-NR zu unterstützen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

de Buman Dominique (CE, FR), pour la commission: Je fais deux remarques à la fin de ce débat et avant le vote.
La première a trait à différentes interventions faites par les porte-parole des groupes. Dans cette intention de prévoir un taux unique, il y a une intention, certes louable, de simplification qui rappelle un peu la "flat tax" que l'on pouvait imaginer dans le système de l'imposition directe. Or, vouloir le système le plus simple aboutit à un système simpliste. Dans le projet du Conseil fédéral, on a déjà un correctif de 0,1 pour cent qui a un objectif social, mais vous pouvez bien vous imaginer que si des objets de luxe devenaient subitement meilleur marché et des biens de première nécessité, de consommation courante, plus chers, on aurait inévitablement besoin très rapidement d'autres correctifs, c'est-à-dire de modifier d'autres lois, de prévoir d'autres exceptions. Donc, la bureaucratie - qui serait idéalement abolie - nous rattraperait très rapidement, sauf qu'on aurait démoli un système en place sous couvert d'utopie pour proposer un paradis qui ne serait jamais atteint.
La deuxième remarque a trait à l'intervention qui a été faite par Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf au sujet des taux de la taxe sur la valeur ajoutée. L'avantage d'un système à deux taux, c'est de prévoir au moins un taux afin de privilégier soit les biens de première nécessité, soit les secteurs soumis à des contraintes économiques, comme notamment celui de l'exportation. On parlait de la question de l'hébergement. Il faut rappeler que l'hébergement est essentiellement lié aux hôtes étrangers qui, statistiquement, représentent les deux tiers des prestations de notre hôtellerie. Il s'agit donc de favoriser notre place économique. C'est un des critères qui a été pris en considération par la Commission de l'économie et des redevances afin que soit présenté un projet prévoyant un système à deux taux.
De manière très résumée, c'est une illusion de croire qu'on pourrait avoir un système fiscal parfait. Celui que nous cherchons à mettre en place, c'est le "moins pire" possible.

AB 2011 N 2192 / BO 2011 N 2192

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.053/6752)
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Damit ist die Vorlage 2 definitiv an den Bundesrat zurückgewiesen.
Ich habe noch zu einem Geburtstag zu gratulieren. Herr Girod, herzliche Gratulation! (Beifall)

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