Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Die WAK des Ständerates hat mit den zwei Kommissionsmotionen 05.3465 und 05.3466, die das Parlament angenommen hat, den Bundesrat verbindlich beauftragt, die Mehrwertsteuer zu reformieren, dabei die Steuerausnahmen abzubauen und auch die Steuersätze zu vereinheitlichen.
Warum hat die WAK des Ständerates diese Motionen so vorbereitet und ihnen dann auch zum Durchbruch verholfen? Warum war sie der Auffassung, dass die Mehrwertsteuer nachzubessern sei? Wir stellen heute fest, dass in über 85 Prozent der Branchen "zu viel" Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, damit in rund 5 Prozent der Branchen ein reduzierter Steuersatz gelten kann. Nur bei lediglich 10 Prozent der Branchen gleicht sich das Ganze in etwa aus. Damit kann man sagen, dass ein grosser Teil des heute besteuerten Konsums von einer tieferen Steuerbelastung mit einem Einheitssatz profitieren würde.
Es ist auch so, dass eigentlich schon heute zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Bereichen Mehrwertsteuer bezahlen, ohne dass sie es wissen. Der Grundsatz "Drin ist, was draufsteht" stimmt gerade bei der Mehrwertsteuer nur beschränkt. So ist es bereits heute so, dass im Gesundheitswesen Mehrwertsteuern im Umfang von über einer Milliarde Franken bezahlt werden; das ist also nichts Neues, sondern das haben wir heute schon. Es ist aber nicht bekannt, wer dann effektiv die Steuer trägt: Sind es die Patienten, sind es die Leistungserbringer? Eine dermassen intransparente Steuer sollte uns an sich ebenso stören wie der Umstand, dass für ähnliche Leistungen heute unterschiedlich hohe Steuern bezahlt werden, beispielsweise im Gastrobereich, oder dass in einem Fall Leistungen von der Steuer ausgenommen sind, im anderen Fall die Steuer dagegen bezahlt wird. So sind beispielsweise Leistungen beim Computerkurs von der Steuer ausgenommen. In einem ähnlichen Fall muss die Steuer aber bezahlt werden, nämlich beim Computerkurs für spezifische Unternehmensbedürfnisse.
Wir haben hier also schon Nachhol- und Änderungsbedarf. Der Bundesrat hat den parlamentarischen Auftrag zur Erarbeitung der Vorlage 2 daher auch sehr ernst genommen. Wenn Sie nun dem Rückweisungsantrag zustimmen, machen Sie eigentlich nichts anderes, als nur ganz wenige Ausnahmen abzubauen - ich werde darauf noch zu sprechen kommen - und auch die Steuersätze nur in einem ganz minimalen Bereich oder Ausmass zu vereinheitlichen. Das heisst also, wenn man das Resultat anschaut, dass sicher nicht mehr von einer konsequenten Vereinfachung der Mehrwertsteuer gesprochen werden könnte. Es würde also nicht zu einer spürbaren Reduktion der administrativen Kosten für die Unternehmen kommen, und auch die volkswirtschaftlichen Verzerrungen könnten nicht abgebaut werden.
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AB 2011 N 2191 / BO 2011 N 2191
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Der Rückweisungsantrag geht von den acht Ausnahmebestimmungen aus, die wir in Teil 2 bereits aufgeführt haben. Er geht von systembedingten Steuerausnahmen aus, z. B. für den Finanzbereich - das wurde ja heute beanstandet -, für den Bankenbereich, für das Glücksspiel, für die Landwirtschaft und für die Gemeinwesen. Hinsichtlich des Finanzbereichs wurde zu Recht gesagt, dass wir dafür auf der anderen Seite die Umsatzabgabe und die Versicherungsabgabe haben. Herr Nationalrat Fehr, wir gedenken nicht, diese abzuschaffen, das ist nicht Teil der Stempelsteuerreform, dort geht es jetzt nur noch um die Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Die Umsatzabgabe wollen wir bestehen lassen, gerade darum, weil auf der anderen Seite keine Mehrwertsteuer und keine Einkommenssteuer bezahlt wird. Dass die Landwirtschaft ausgenommen ist, wird kaum jemanden in diesem Saal stören. Wenn man Wohneigentum und Immobilien belasten und nicht als Ausnahme gelten lassen würde, müsste man den Eigenmietwert auch noch mit der Mehrwertsteuer belasten, und ich weiss nicht, ob das politisch gut herauskommen würde.
Sie gehen von den acht Ausnahmen aus, die wir vorschlagen, und bringen dazu noch fünf Ausnahmen ein. Das sieht jetzt aus, als ob wir dann 13 statt 29 Ausnahmen hätten. So ist es aber nicht, denn in diesen fünf Ausnahmen ist eine Vielzahl weiterer Ausnahmen verpackt. Das Resultat einer Zustimmung zum Rückweisungsantrag wären dann 26 statt 29 Ausnahmen und zwei statt drei Sätze, wobei der Beherbergungssatz ja ohnehin bis Ende 2013 befristet ist und dann auslaufen würde.
Gemäss Rückweisungsantrag - wobei ich heute gehört habe, dass man diesen ohnehin nicht so ernst nehmen bzw. so eng fassen müsse, und das erschreckt mich etwas - ist im Ausnahmetatbestand der ganze Sozialbereich nicht enthalten. Im Rückweisungsantrag wird das Sozialwesen also nicht als Ausnahme erwähnt. Dem Protokoll der Kommissionssitzung entnehme ich aber, dass man hier zum Teil eine andere Auffassung vertreten hat, und es ist auch nicht einzusehen, warum man das Gesundheitswesen entlasten soll, das Sozialwesen dann aber nicht. Auch wenn Sie es nicht aufgenommen haben - das ist sehr stark ineinander verflochten. Ich gehe davon aus, dass das dann eine neue zusätzliche Ausnahmebestimmung sein könnte, und dann hätten wir, nachdem wir einen Umbau vorgenommen hätten, letztendlich eine Situation, die in etwa mit der heutigen vergleichbar wäre.
Zu den Steuersätzen: Von den heutigen drei Sätzen möchten Sie noch zwei haben, der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen würde also wegfallen. Weiterhin bestehen würden zwei Steuersätze im Inland und der Nullsatz für die Exporte. Sie nennen im Rückweisungsantrag für den reduzierten Satz zwar lediglich "die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung". Ich gehe aber davon aus, dass das zu den heute mit dem tieferen Satz belasteten Gütern und Dienstleistungen hinzukommen soll. Das hätte erhebliche finanzielle Folgen: Wenn wir 26 Ausnahmen haben statt 29, wenn wir also die reservierten Dienste der Post, die Lieferung von Briefmarken und die Schiedsgerichtsbarkeit nicht mehr in den Ausnahmen haben, alles andere aber schon, dann haben wir Mehreinnahmen von 15 bis 20 Millionen Franken, aber auch Mindereinnahmen, und zwar, je nachdem wie dann die Ausgestaltung ist, in der Grössenordnung von, so sage ich jetzt einmal, 800 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken. Also muss man sich gut überlegen, wie man das gegenfinanzieren möchte.
Wenn der Rückweisungsantrag haushaltneutral sein soll - und davon gehe ich immer noch aus, darüber haben wir uns ja schon lange abgesprochen, und ich hoffe, es bleibt dabei -, dann müsste für eine Kompensation der Mindereinnahmen der reduzierte Satz von 2,5 auf 3,8 Prozent angehoben werden. Für die Beherbergungsleistungen wäre das ein Nullsummenspiel. Profitieren würde einzig das Gastgewerbe, und es ginge zulasten der heute zum reduzierten Satz besteuerten Güter wie Lebensmittel und Medikamente, für die der Satz auf 3,8 Prozent angehoben werden müsste.
Alles in allem möchte ich Sie also bitten, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.