Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission:
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2011 die am 17. Dezember 2010 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann Lukas vorgeprüft. Die Initiative fordert, die gesetzlichen Bestimmungen seien so zu ändern, dass die Zuwanderung in die Schweiz über ein Punktesystem gesteuert werde.
Die Kommission lehnt eine Änderung des geltenden Zulassungssystems ab, das erst vor knapp vier Jahren, am 1. Januar 2008, mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes eingeführt wurde. Es fragt sich, ob ein Punktesystem die tatsächlichen Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft und der Gesellschaft zu erkennen und besser zu regeln vermag. Ein Punktesystem kann aber auch unerwünschte Auswirkungen haben, indem es unter Umständen die Einwanderung von qualifizierten Personen begünstigt, die auf dem Arbeitsmarkt dann keine Arbeit finden. Schliesslich erachtet es die Kommission als ausgeschlossen, dass die Schweiz ein solches Punktesystem zur Steuerung der Zuwanderung aus den EU/Efta-Staaten ohne Aufkündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens einführen kann. Die Kommissionsmehrheit ist sich aber auch einig, dass im Bereich Zuwanderung etwas passieren muss. Wir warten ja nun auf die Umsetzungsvorschläge zur bereits von beiden Räten angenommenen Motion Brändli 10.3721.
In der Begründung der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist zu lesen, dass betreffs der Personenfreizügigkeit abzuklären sei, wie sie eingeschränkt werden könnte. Da stellt sich die Frage, was denn in diesem Bereich abgeklärt werden muss. Das Freizügigkeitsabkommen sieht keine Voraussetzungen und Bedingungen integrationspolitischer Art vor: Wer eine Arbeit hat, kann kommen, wer nicht, kann nicht kommen. Die Einschränkung durch die vorliegende Initiative ist in diesem Bereich also ganz klar gegeben, auch ohne weitere Abklärungen. In der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass Artikel 23 des aktuellen Ausländergesetzes einen Kriterienkatalog enthält, wer in die Schweiz einwandern darf und wer nicht. Dieser Artikel umschreibt die Voraussetzungen, unter welchen jemand aus Drittstaaten, nicht aus EU- oder Efta-Staaten, als Arbeitskraft in die Schweiz kommen kann. Insbesondere in Absatz 2 sind Kriterien formuliert, beispielsweise die berufliche Qualifikation, die soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter, also Elemente, die eine nachhaltige Integration erwarten lassen usw. Das Ganze ist noch mit Bestimmungen auf Verordnungsebene ergänzt. In der Kommission ist aber auch darauf hingewiesen worden, dass Artikel 23 in der Umsetzung sehr zu wünschen übrig lässt, weil er von den Behörden nicht konsequent angewendet wird. Aus Drittstaaten kommen jedes Jahr über 40 000 Menschen in die Schweiz, von denen nicht einmal 10 Prozent die Voraussetzungen von Artikel 23 des Ausländergesetzes erfüllen.
Wenn Artikel 23, der sehr deutlich formuliert ist, von den kantonalen Migrationsbehörden nicht konsequent umgesetzt wird, stellt sich eine weitere Frage: Wie soll gewährleistet werden, dass das aufwendige - um nicht zu sagen bürokratische - System der vorliegenden Initiative besser und konsequenter angewendet wird? Wohl haben Dänemark und Österreich, der Initiant hat es erwähnt, ähnliche Zulassungssysteme, aber, und das ist entscheidend: Diese gelten nur für Drittstaaten, nicht für die Freizügigkeitsstaaten, also für Staaten der Europäischen Union und der Efta. Damit wären wir beim Kern der eigentlichen Problematik der hohen Einwanderungszahlen. Der Hebel müsste vor allem bei den 40 bis 45 Prozent an Einwanderern aus Drittstaaten angesetzt werden, das ist auch aus der Diskussion über die Motion Brändli hervorgegangen. Zudem beschert uns auch der mangelhafte Vollzug im Asylbereich alljährlich erhebliche Einwanderungszahlen, die zur Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hinzuzuzählen sind; es geht also um Personen, die über die Asylschiene zu uns gelangen und eine definitive Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Die Freizügigkeit, das nebst der Einwanderung aus Drittstaaten andere Element der Einwanderung in die Schweiz und damit auch ein Element des Bevölkerungswachstums, ist höchst umstritten und verliert zunehmend an Akzeptanz, da müssen wir uns nichts vormachen. Wir sollten aber auch dort beim bestehenden Vollzug ansetzen. Es liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch, die umgesetzt werden können, ohne gleich das Freizügigkeitsabkommen infrage zu stellen. Im Vollzug ist es mehr oder weniger einerlei, ob man mit diesem Punktesystem arbeitet oder ob Artikel 23 des Ausländergesetzes nicht umgesetzt wird oder ob der Familiennachzug zu grosszügig gehandhabt wird. Der Kommissionsmehrheit fehlt der Glaube, dass wir eine Neuregelung an der Front vorne, im Vollzug, tatsächlich umsetzen können. Besser, als einen Systemumbau zu beschliessen, wäre es, den konsequenten Vollzug des heute geltenden Rechtes sicherzustellen.
Gestatten Sie mir noch ein paar Bemerkungen zu den Kontingenten, die wir ja bei der Einwanderung aus Nicht-EU/Efta-Staaten nach wie vor haben: Die Einwanderung aus Drittstaaten wird von dieser Kontingentspolitik kaum gebremst. So hatten wir 2010 beispielsweise rund 44 000 Menschen, die aus Drittstaaten einwanderten, und das Kontingent für Arbeitskräfte betrug gerade einmal 4000 Menschen oder Arbeitskräfte, also nicht einmal 10 Prozent davon. Hier liegt eigentlich der Hund begraben. Die Kontingentspolitik hat versagt, man könnte die Kontingentspolitik geradeso gut aufgeben und Artikel 23 des Ausländergesetzes konsequent anwenden, der besagt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitskräfte in die Schweiz kommen dürfen. Massgebend sind dabei jene Punkte, die ich aufgezählt habe. Es ist also feststellbar, dass die Kontingente die Einwanderung aus Drittstaaten kaum steuern, geschweige denn bremsen können.
Aus diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas keine Folge zu geben.