Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:
Vorab möchte ich klarstellen, dass wir zwar im Asylbereich Probleme haben, aber dass in der Schweiz kein Asylchaos herrscht. Wir haben im Vergleich mit den Vorjahren aufgrund von verschiedenen, zum Teil auch tragischen kriegerischen Auseinandersetzungen erhöhte Asylgesuchszahlen. Diese Gesuche versuchen wir mit den verfügbaren Ressourcen und Instrumenten rasch und rechtsstaatlich korrekt zu bewältigen.
Eines dieser Instrumente ist das Dublin-Verfahren. Diesem liegt die Idee zugrunde, dass Asylgesuche nur in einem Mitgliedstaat gestellt werden können. Der entsprechende Staat ist dann auch für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig. Es kann aber faktisch nicht verhindert werden, dass Asylsuchende mehrere Gesuche in verschiedenen Mitgliedstaaten stellen oder dass sie nach ihrer Überstellung in den zuständigen Staat wieder in die Schweiz zurückkehren.
Was aber tatsächlich sehr ärgerlich ist, sind missbräuchlich gestellte Mehrfachgesuche. Dieses Phänomen ist in diesem Ausmass neu. Und dem will ich mit aller Konsequenz einen Riegel vorschieben. Bei Personen, die nach erfolgter Überstellung an den zuständigen Dublin-Staat innerhalb von sechs Monaten ein neues Asylgesuch einreichen, wird ab April dieses Jahres daher grundsätzlich kein neues Asylverfahren mehr eröffnet.