Nationalrat - Sondersession 2012 - Dritte Sitzung - 03.05.12-08h00
Conseil national - Session spéciale 2012 - Troisième séance - 03.05.12-08h00

12.008
Legislaturplanung 2011-2015
Programme de la législature 2011-2015
Fortsetzung - Suite
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 25.01.12 (BBl 2012 481)
Message du Conseil fédéral 25.01.12 (FF 2012 349)
Nationalrat/Conseil national 02.05.12 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.05.12 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 03.05.12 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 06.06.12 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 12.06.12
Nationalrat/Conseil national 14.06.12 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Differenzen - Divergences)
Text des Erlasses (BBl 2012 7155)
Texte de l'acte législatif (FF 2012 6667)

Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011-2015
Arrêté fédéral sur le programme de la législature 2011-2015

Block 5 (Fortsetzung) - Bloc 5 (suite)

Malama Peter (RL, BS): Unser Land sieht sich zunehmend mit Herausforderungen bei der Migration und Integration, der demografischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel konfrontiert. Von besonderer Wichtigkeit sind die demografische Alterung sowie die reguläre und irreguläre Migration und die mit ihnen verknüpften Auswirkungen. In Zeiten des zunehmenden Protektionismus in zahlreichen Ländern ist es für die Schweiz zentral, dass sich die Migration wirtschaftlich und gesellschaftlich positiv auf sie auswirkt, dass die Chancen und Möglichkeiten einer pluralistischen Gesellschaft aufgezeigt und die vorhandenen Ängste im Kontext eines akzentuierten demografischen Wandels reduziert werden.
Gleichzeitig ist das System der bestehenden Auffangnetze im Gesundheits- und Sozialwesen an die demografischen Herausforderungen anzupassen, indem die wachsenden Kosten eingedämmt und die entsprechenden Institutionen finanziell gefestigt werden. Zur Sicherung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung ist Gewicht zu legen auf eine Stärkung der Gesundheitskompetenz und der Eigenverantwortung in der Bevölkerung.
Im Bereich der Sozialpolitik wird die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke noch stärker in den Vordergrund rücken. Es stehen überfällige Reformschritte an, nämlich bei der AHV, Stichwort 12. AHV-Revision, sowie bei der IV, Stichwort zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision. Gefordert werden auch eine stärkere Zusammenarbeit unter den involvierten Institutionen und mehr Querschnittsdenken. So ist beispielsweise für die Optimierung der verschiedenen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung arbeitsloser Personen eine intensivere Kooperation zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, dem Berufsbildungsbereich und dem Sozialhilfe- und Integrationsbereich vonnöten, auch in Koordination mit den Kantonen und dem Bund.
Die freisinnig-liberale Fraktion hat der vierten Leitlinie ein besonders grosses Gewicht zugemessen und sechs Anträge eingereicht. Dabei hat sie sich auf die dringlichsten Probleme im Gesundheits- und Sozialwesen fokussiert. Im Gesundheitswesen drängt sich die eingangs erwähnte Stärkung der Gesundheitskompetenz vor. Sie ist ein Schlüsselfaktor für die Bevölkerung, um die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen wahrzunehmen und die Patientensicherheit zu erhöhen.
In dem Sinne bitte ich Sie, Artikel 19 entsprechend zu ändern und der Minderheit I zu folgen. Das Legislaturziel sollte nicht nur einseitig die Eindämmung des Kostenwachstums, sondern auch die Verbesserung der Qualität ins Auge fassen. Darum sollte die Qualität der Gesundheitsversorgung ins Ziel aufgenommen werden. Die Patientensicherheit ist dabei als wichtiger Bestandteil dieser Qualität zu verstehen. Der Bundesrat hält noch fest: "unter anderem durch die Stärkung der Prävention". Diese Ergänzung versteht sich als Massnahme und ist in der Zieldefinition daher überflüssig.
Weiter erinnere ich Sie daran, dass sich die Idee einer stärker gelebten Eigenverantwortung aus dem Subsidiaritätsprinzip ableitet. In diesem Sinne rufe ich Sie auf, die Kompetenzen der Kantone zu achten und auf Forderungen wie die Ausbildungsförderung im Pflegebereich oder die Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung von Zwischenstrukturen für die Betreuung betagter Personen zu verzichten. Die Hauptverantwortung in diesen Bereichen liegt klar bei den Kantonen, welche diese Aufträge auch wahrnehmen. Dementsprechend sind die Massnahmen 53bis und 54bis zu streichen.
Massnahme 57 sieht ein neues Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen vor. Ich ersuche Sie, auch die anderen wichtigen Volkskrankheiten, namentlich Herz- und Kreislauferkrankungen, Osteoporose und Diabetes, aufzunehmen. Die Schweiz hinkt bei den Gesundheitsdaten dem Ausland hinterher. Gerade die skandinavischen Länder haben hier Standards gesetzt, welche heutzutage in der OECD als Richtmasse gelten. Ich bitte Sie daher, bei Massnahme 57 der Minderheit zu folgen.
Ein weiteres Anliegen der freisinnig-liberalen Fraktion ist die Vereinfachung der Finanzierungsstruktur im Gesundheitswesen durch Einführung der monistischen Finanzierung, also der Finanzierung bestimmter Leistungen durch eine einzige Finanzierungsquelle. Es ist unbestritten, dass grundlegende Fehlanreize in unserem System auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereiches zurückzuführen sind. Der OECD-Bericht über das Gesundheitswesen der Schweiz von 2006 empfiehlt denn auch den Wechsel zu einem System mit einem einzigen Direktzahler für Spitäler. Dieses Anliegen wurde schon mehrfach im Rat vorgebracht, letztmals in der vom Nationalrat abgeschriebenen Motion Humbel 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG". Ich rechne daher mit einer breiten Unterstützung für unseren Antrag und bitte Sie, bei Massnahme 61ter der Minderheit zu folgen.
Zur Konsolidierung der Sozialwerke hat die freisinnig-liberale Fraktion schliesslich die Einführung von Fiskalregeln und einer Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen mit bindenden Sanktionsmechanismen gefordert und eine Mehrheit dafür erhalten, so bei Massnahme 65bis. Eine Möglichkeit bestünde in der Einführung einer Fiskalregel im Sinne eines Autopiloten. Bei einer solchen Regel werden, sobald ein Defizit auftritt, Sanierungsmassnahmen eingeleitet, ohne dass der Gesetzgeber von sich aus aktiv werden muss. Ein interessanter Ansatz für die Schweiz wäre das Modell Dänemarks, das eine automatische Anpassung des Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung vorsieht und die durchschnittliche Rentenbezugsdauer konstant hält.
Mit diesen Bemerkungen fordere ich Sie auf, die anstehenden Probleme im Gesundheits- und Sozialwesen anzugehen, und lade Sie ein, bei den einzelnen Minderheitsanträgen der Position der freisinnig-liberalen Fraktion zu folgen.

Lehmann Markus (CE, BS): Artikel 19 bzw. Ziel 18 lautet: "Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention." Das sind mehr als vage Aussagen, und man weiss doch aus der Vergangenheit, dass man mit schönen Worten nichts

AB 2012 N 616 / BO 2012 N 616
gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen erreicht hat. Sie sehen für Ziel 18 eine schöne Auflistung der pendenten Botschaften des Bundesrates. Aber ersehen Sie daraus eine Strategie? Ich nicht.
Das Kostenwachstum kann man nicht "eindämmen", man sollte es vielmehr "bremsen", oder mindestens sollten in der Legislaturplanung Massnahmen ersichtlich sein, die das Kostenwachstum bremsen könnten. Prävention ist in der Regel nicht kostenbremsend; im Gegenteil, in gute Prävention muss reichlich investiert werden, und dannzumal ist Prävention sicher nicht kostendeckend, langfristig schon eher.
Die CVP fordert im Gesundheitswesen Qualität zu fairen Preisen. Wir setzen auf eine hochwertige und flächendeckende Versorgung. Dafür sind regelmässige Qualitäts- und Leistungskontrollen, Preisvergleiche sowie mehr Transparenz nötig. Qualität zum besten Preis erreichen wir nur mit einer Mischung aus Wettbewerb und staatlicher Regulierung. Zur Fairness gehört auch, dass man den Physiotherapeuten zum Beispiel nach bald zwanzig Jahren eine Tarifanpassung nach oben gestattet. Welche Branche hat schon zwanzig Jahre den gleichen Lohn bei ständig steigenden Anforderungen? Dies eine Bemerkung, die ich hier trotz wenig grosser Aufmerksamkeit einmal loswerden wollte.
Was sind die Herausforderungen unseres Gesundheitssystems? Wir werden immer älter, die steigende Lebenserwartung geht einher mit einer hohen Lebensqualität. Frauen leben nach dem 65. Lebensjahr im Durchschnitt weitere 22 Jahre, Männer 18,7 Jahre. Im internationalen Vergleich rangiert die Schweiz bezüglich der Lebenserwartung auf dem zweiten Platz. Wir haben zudem erfreulicherweise weltweit eine der tiefsten Sterblichkeitsraten bei Säuglingen.
Das Schweizer Gesundheitssystem steht vor einem Wendepunkt. Ohne grundlegende Reformen gerät die obligatorische Krankenversicherung in den kommenden Jahren in finanzielle Schieflage. Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird die Budgets der privaten Haushalte stark strapazieren. Die öffentliche Hand muss die Finanzierung mit Steuergeldern sichern, was wiederum die Privaten bezahlen. Bereits im Jahr 2007 kamen schweizweit 39 Prozent der Haushalte in den Genuss von Prämienverbilligungen. Praktisch jedem zweiten Kind wird die Prämie subventioniert. 2009 stieg der Bundesbeitrag für Prämienverbilligungen von 1,78 auf 1,81 Milliarden Franken. Zusammen mit den Kantonsbeiträgen wurden im Jahr 2009 rund 3,5 Milliarden Franken an die Haushalte verteilt. Die Tendenz ist steigend; ohne Gegensteuer wird schon bald die Hälfte der Haushalte die Krankenkassenprämien nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können.
Man muss Fehlanreize bei den heutigen Finanzierungsmechanismen korrigieren. So sollten z. B. die stationären und die ambulanten Behandlungen in Spitälern künftig nach dem gleichen Kostenschlüssel finanziert werden. Die Kantone sollten bei den stationären und bei den ambulanten Leistungen in den Spitälern einen identischen Kostenanteil übernehmen, denn unterschiedliche Finanzierungsschlüssel führen zu unzweckmässigen Patientenbehandlungen und ungewollten Verschiebungen der Patientenströme zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor. Ein solches Ziel hätten wir gerne im Legislaturprogramm gesehen. Der Entscheid, ob eine Leistung stationär oder ambulant zu erbringen ist, sollte sich nicht nach der Versicherungsdeckung, sondern muss sich nach Art und Schwere einer Krankheit und der möglichen Behandlung richten.
Die CVP will definitiv keine einkommensabhängigen Prämien, aber ein neues Finanzierungsmodell, das die Prämienlast für den Mittelstand stabilisiert. Mit dem eben erwähnten Modell der Kostenverteilung bei ambulanten Leistungen würden die Kantone einen Teil der anfallenden Aufwendungen bei den ambulanten Leistungen in den Spitälern übernehmen. Das Ausmass der heutigen Prämienverbilligung würde somit wieder auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Eine solche Zielvorgabe sucht man leider im Legislaturprogramm ebenfalls vergebens.
Die CVP sieht in der Einführung einer Einheitskasse oder von kantonalen Gesundheitskassen weder die Lösung der bestehenden Probleme noch eine zukunftsweisende Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Vielmehr ist dies eine Ablenkung von den wahren Problemen und überbordenden Leistungskosten. Die Kosten im Gesundheitswesen werden vermutlich weiter ansteigen - und in der Folge auch die Prämien. Damit erhöht sich auch der Druck, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Insbesondere für jene mittelständischen Familien, welche nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, wird die Situation immer härter. Wir setzen uns deshalb für einen Mix aus Wettbewerb und staatlicher Steuerung ein. Nur so erreichen wir beste Qualität zu fairen Preisen und stabilisieren die Prämienlast für den Mittelstand.
Günstige und schlaue Präventionsmassnahmen sollten ebenfalls angestrebt werden. Wir meinen, wir sollten die Menschen in Bewegung bringen und Sportangebote unterstützen, auch solche, die niederschwellig genutzt werden können. Auch die Sensibilisierung für gesunde Ernährung sollte mit pfiffigen Angeboten verbessert werden.
Abschliessend halte ich fest, dass wir, so meine ich, weltweit eine der besten Gesundheitsversorgungen haben, trotz aller Probleme, die uns immer wieder beschäftigen. Wir müssen trotzdem die Kostenentwicklung nicht eindämmen, sondern konsequent bremsen, dies ohne Qualitätsverlust und bei optimalem Schutz der Patientinnen und Patienten.
Die CVP-Fraktion folgt in diesem Block grundsätzlich den Mehrheitsanträgen.

Chopard-Acklin Max (S, AG): Ich spreche nachfolgend zu den Artikeln 17 und 19 der Legislaturplanung; Sie finden diese Artikel ab Seite 20 Ihrer Fahne.
Wir von der SP-Fraktion empfehlen Ihnen, bei Artikel 17 Ziffer 48 der Minderheit Piller Carrard zu folgen und damit ein Zeichen dafür zu setzen, dass in der Schweiz jegliche Form von Diskriminierung unerwünscht ist.
Die mit dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas geforderte Ziffer 49bis bitte ich Sie klar abzulehnen. Hinter der Forderung nach einer Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens steckt neben Ideologie wohl auch wieder die Kontingentierungsidee. Ganz abgesehen davon, dass die Kontingentierungspolitik vergangener Tage à la Saisonnierstatut menschlich äusserst fragwürdig war, möchte auch die Wirtschaft unseres Landes nicht zurück zu dieser planwirtschaftlichen Komponente. Der Antrag ist eine politische Wundertüte, denn wer garantiert uns, dass eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens aus Sicht der Schweiz zu besseren Resultaten führt? Der Schuss könnte genauso gut nach hinten losgehen.
Zentral ist nun, dass die bei der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit versprochenen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konsequent umgesetzt und kontrolliert werden, auch wenn dies dem einen oder anderen Arbeitgeber nicht immer zu passen scheint. Wir wollen anständige Löhne, und wir wollen in der Schweiz gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, unabhängig von Nationalität und Geschlecht der Beschäftigten.
Noch kurz zu Ziel 18 in Artikel 19: Die SP-Fraktion macht Ihnen beliebt, hier die Minderheit II (Rossini) zu unterstützen. Im Gegensatz zur Variante der Mehrheit geht der Antrag der Minderheit II vom Ansatz aus, dass die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen unter anderem durch die Stärkung der Prävention erfolgen soll. Das ist gut so, denn vorbeugen ist immer billiger als heilen.

Weibel Thomas (GL, ZH): Die Grünliberalen haben beantragt, mit einem neuen Artikel 20a ein neues Ziel, Ziel 19a, aufzunehmen. Es lautet: "Reformen beachten die gerechte und ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten auf die Generationen."
Eigentlich sollte das ja selbstverständlich sein. Der solidarische Zusammenhalt der Generationen ist eine wichtige, vielleicht die wichtigste Grundlage des sozialen Zusammenlebens, gerade angesichts des demografischen Wandels. Für die Sozialwerke brauchte man den Begriff

AB 2012 N 617 / BO 2012 N 617
"Generationenvertrag", ehe er zum Unwort verkommen ist. Aber es ist eine Tatsache: Dieser Generationenvertrag ist die Grundlage insbesondere unserer AHV. Die Sozialwerke sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Der Grundsatz der Ausgewogenheit sollte über die Sozialwerke hinaus beachtet werden, dies ganz im Sinne der Generationengerechtigkeit. Ziel für den Umgang mit Reformen soll sein: vorausschauend, konsequent und transparent die Auswirkungen auf die Generationen abzuschätzen und falls notwendig Handlungsprioritäten festzulegen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Reformen keine ungewollten Verschiebungen bewirken.
Die Grünliberalen beobachten mit Besorgnis, dass Lasten zuungunsten der Jungen und Werktätigen verschoben werden. Exemplarisch dafür steht die zweite Säule. Obwohl vom System nicht vorgesehen, kommt es zu Umlagerungen zwischen den Generationen im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken jährlich. Die Sozialwerke müssen sorgsam weiterentwickelt und stabilisiert werden. Die Generationen müssen sich solidarisch gegenseitig unterstützen, damit auch unsere Nachkommen ein durch Sozialwerke abgesichertes Leben führen können. Dies ist nur möglich, wenn, wie der Minderheitsantrag verlangt, Rechte und Pflichten ausgewogen verteilt sind, und diesem Umstand trägt Ziel 19a Rechnung.
Wir laden Sie ein, diesen Überlegungen zu folgen und den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Wir freuen uns im Übrigen, dass mit der Schuldenbremse ein grünliberaler Vorstoss aus dem Jahr 2009 endlich mehrheitsfähig geworden ist.

Stahl Jürg (V, ZH): Die Gesundheit im Konkreten, aber auch die Sozialwerke generell haben grosse Herausforderungen vor sich. Das wird uns in den nächsten Jahren massiv beschäftigen. Ich bin überzeugt, dass dem ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitswesen Einhalt geboten werden muss. Dieses ungebremste Wachstum seit der Einführung des KVG - die damalige SP-Bundesrätin, Frau Dreifuss, hatte der Schweizer Bevölkerung versprochen, dass das KVG zu Kostenstabilisierungen und Kostensenkungen führen werde - wird die zukünftigen Generationen noch lange beschäftigen. Es liegt an uns, Gegensteuer zu geben. Die Demografie ist eine Herausforderung. Ich erwarte hier vom Bundesrat konkrete Massnahmen. Dem Parlament ist es nicht gelungen, mit griffigen Massnahmen dem Kostenwachstum entgegenzuwirken.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung zu unserem Pharma- und Forschungsplatz machen: Hier erwarte ich vom Bundesrat, nachdem er fähig war, den Finanzplatz und die Versicherungsbranche zu destabilisieren, konkrete Massnahmen, damit der Pharmastandort Schweiz weiterhin attraktiv bleibt und unsere Unternehmen wachsen und dementsprechend auch Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können. In diesem Sinne sind die Erwartungen der SVP-Fraktion an den Bundesrat gross, wir erwarten von ihm hier ein aktiveres Vorgehen.

Heim Bea (S, SO): Aus Sicht der SP gibt es ein klares Ja zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als Ziel des Legislaturprogramms: Ja zur Bekämpfung der Armut und zur Stärkung der Familien; Ja zur nationalen Gesundheitsstrategie, zur Verstärkung der Prävention, zur Gesundheitsförderung und zur Früherkennung. Aber von meiner Seite gibt es null Verständnis dafür, dass der Bundesrat sich in der Gesundheitspolitik einmal mehr, wie schon in den Legislaturprogrammen 2003-2007 und 2007-2011, auch im Legislaturprogramm 2011-2015 völlig einäugig immer nur das eine Ziel setzt, das Kostenwachstum einzudämmen. Das Einzige, was er auch in den nächsten vier Jahren als Erfolg oder Misserfolg der Gesundheitspolitik bilanzieren will, ist die Kostenentwicklung. Dabei ist klar: So kommen wir nicht ans Ziel. Wer nur die Kosten statt die Volksgesundheit im Auge hat, greift schliesslich zur Rationierungskeule, wie es Kollege Aeschi Thomas mit seinen Minderheitsanträgen versucht. Wir lehnen diese entschieden ab.
Umso überzeugter unterstützen wir die Ziele zur Stärkung der Qualität des Gesundheitswesens und der Prävention, die Ziele, wie sie die Kollegen Rossini und Malama formulieren, denn nur ein Gesundheitssystem, das in die Qualität investiert, dient auch der Volksgesundheit, und nur das führt letztlich auch zu nachhaltigen und tatsächlichen Kosteneinsparungen. Kollegin Kessler hat Ihnen gestern ein paar Zahlen genannt: 250 Millionen Franken vermeidbare Kosten wegen Spitalinfekten - ich ergänze das mit 1 Milliarde Franken vermeidbare Kosten wegen Medikationsfehlern -, 3 Milliarden Franken vermeidbare Kosten aufgrund von vermeidbaren Operationen usw.
Es ist Zeit, dass wir vorwärtsmachen mit der Qualitätsstrategie. Der Schweiz fehlt eine evidenz- und wissensbasierte Gesundheitspolitik, die Daten der Qualität und Adäquanz zur Versorgung und zu den medizinischen Leistungen aufzeigt. Es fehlt eine nationale konzertierte Politik, die sich an Gesundheitszielen orientiert und ihre Zielerreichung auch ausweist. Darum betone ich nochmals: Nicht die Bilanz der Kostenentwicklung führt zum Ziel, sondern die Bilanz der Erreichung von Zielen in der medizinischen Leistungserbringung, in der Versorgungsqualität und in der Volksgesundheit sowie der konkreten Resultate bei der Abnahme chronischer und psychischer Erkrankungen und der Wirksamkeit von Behandlungen.
Genau in diese Richtung gehen die Anträge zu Massnahmen, welche die SP-Fraktion gerne unterstützt. Das betrifft das Register zu Krebs- und anderen Diagnosen bei Ziffer 57, den Antrag der Mehrheit bei Ziffer 54bis zu Zwischenstrukturen in der Betagtenbetreuung, den Antrag der Mehrheit bei Ziffer 53bis zur Ausbildungsförderung im Pflegebereich - das ist absolut dringend. Diese Massnahmen geben zusammen mit der geplanten nationalen Gesundheitsstrategie den Kompass zu gezieltem Handeln - und genau das muss ein Legislaturplan beinhalten.

Haller Vannini Ursula (BD, BE): "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet" - diese vierte Leitlinie ist richtig und zwingend, sagen wir von der BDP. Allerdings ist eine solche Leitlinie aus unserer Sicht viel mehr als "nur" ein Ziel der Legislaturplanung 2011-2015. Sie ist für unser Land eine Conditio sine qua non ohne Verfalldatum. Wenn der Zusammenhalt innerhalb unserer Gesellschaft nicht oder nicht mehr richtig funktioniert, ist sehr vieles infrage gestellt: Werte, die unser Land prägen und unsere Bevölkerung auszeichnen; Attribute, auf die wir in der Vergangenheit stolz sein durften, auf die wir aber auch heute und in Zukunft stolz sein möchten.
Zum Stichwort Migration: Für die BDP heisst diese Leitlinie, dass wir unser Wohlwollen gegenüber Menschen zeigen, die mithelfen zu verhindern, dass der Wirtschaftsmotor in unserem Land ins Stottern kommt, und dass wir jenen Menschen Anerkennung und Respekt zollen, die wegen Arbeitskräftemangel in unserem Land leben und zu unserem Wohlstand beitragen. Für die BDP heisst diese Leitlinie deshalb auch, dass wir uns, was Themen rund um die Migration betrifft, gegen Tendenzen der Verallgemeinerung und der Angstmacherei wehren. Wohlverstanden, wir wollen Augen und Ohren offen halten und Missbräuchen mit geeigneten Mitteln entgegentreten; das Schüren von Ängsten aber ist eine Gefahr für den in dieser Leitlinie geforderten Zusammenhalt in unserem Land.
Zum Stichwort Kohäsion: Die gesellschaftliche Kohäsion kann nur gestärkt und die gemeinsamen Werte können nur gefördert werden, wie dies in Ziel 17 formuliert ist, wenn wir uns bewusst sind, dass dies von uns allen auch Solidarität verlangt. Es verlangt Solidarität zwischen Jung und Alt, zwischen Arm und Reich, zwischen Gesunden und Kranken - Stichwort Generationenvertrag -, zwischen Menschen, die hier leben und arbeiten, und Menschen, die in unserem Land die bisher gelebte, aber leider immer mehr infragegestellte humanitäre Tradition suchen, weil sie an Leib und Leben bedroht sind.

AB 2012 N 618 / BO 2012 N 618

Es sind dies die vom Bundesrat formulierten Werte - ein stabiles Rückgrat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für uns von der BDP ist klar: Zu diesen Werten müssen wir Sorge tragen. Nur ein starker Staat kann auch ein sozial handelnder Staat sein. Deswegen werden wir bei den einzelnen Abstimmungen voraussichtlich die Mehrheitsanträge unterstützen. Dort aber, wo Zahlen und Fakten dazu beitragen, unser Wissen zu vertiefen, werden wir die Minderheit, zum Beispiel die Minderheit Malama, unterstützen. Leider sind die drei kurzen Minuten für die BDP schon zu Ende.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Die demografische Entwicklung wirkt sich - das sehen wir heute - auf unterschiedlichste Politikbereiche aus. Von besonderer Bedeutung sind die demografische Alterung und auch die reguläre und die irreguläre Migration und die damit verbundenen Herausforderungen. Die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen aufgrund der Grösse und des Altersaufbaus der Bevölkerung müssen eingedämmt werden - das ist uns allen sicher klar. Daraus ergibt sich auch die Herausforderung, der Prävention in der Gesundheitsförderung mehr Gewicht zukommen zu lassen und im Bereich der Sozialversicherungen Reformen einzuleiten. Hier steht die Konsolidierung der Sozialwerke im Vordergrund; damit werden wir uns die nächsten Jahre noch beschäftigen. Die Migrationspolitik ist so auszugestalten, dass sich die Migration wirtschaftlich und auch gesellschaftlich positiv auf unser Land auswirkt und auch Ängste vor einer pluralistischen Gesellschaft abgebaut werden können. Im Asylbereich sollen Verfolgte gemäss der humanitären Tradition, die wir nach wie vor verfolgen, weiterhin Schutz finden.
Ich komme zu einzelnen Anträgen, einzelnen Zielen und Massnahmen zur vierten Leitlinie.
Zunächst zu Artikel 17: Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit zu Ziffer 47, die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes mit der Verpflichtung, weitere Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, abzulehnen, und zwar aus zwei verschiedenen Gründen: Zum einen ist es in technischer Hinsicht so, dass die Aufgleisung und Umsetzung solcher Rückübernahmeabkommen eine departementale, in gewissen Teilen sogar eine Ämteraufgabe ist und damit als Legislaturziel nicht geeignet ist. Zum andern ist es in politischer Hinsicht so, dass Rückübernahmeabkommen nur ein Teil einer umfassenden Migrationsaussenpolitik sind. Es gibt verschiedene andere Pfeiler darin, und es gibt auch verschiedene andere Möglichkeiten, die es erlauben, Personen ohne Rückübernahmeabkommen, jedoch mit anderen Formen der Kooperation zurückzubringen. Darum möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Zu Ziffer 48bis: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Piller Carrard auf Verabschiedung einer Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz, das jegliche Form von Diskriminierung untersagt, abzulehnen. Wir haben heute im Strafrecht, im Zivilrecht und in der Bundesverfassung Vorschriften, die Diskriminierung verunmöglichen, die sich gegen Diskriminierung stellen. Wir haben solche Vorschriften auch in verschiedenen Gesetzen wie dem Gleichstellungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie in gesetzlichen Bestimmungen wie der Antirassismusnorm, und wir haben eine Vielzahl von Massnahmen, die der Diskriminierung entgegenwirken. Damit ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, noch ein spezielles Antidiskriminierungsgesetz zu machen.
Zu Ziffer 49bis: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas auf Wiederherstellung der Zuwanderungssouveränität durch Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens abzulehnen. Sie wissen, dass die aktuelle Zulassungspolitik auf einem dualen Zulassungssystem basiert: Zum einen ist es die Zuwanderung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen, zum andern haben wir die Regelung für Angehörige von Drittstaaten, wonach qualifizierte Arbeitskräfte nach einem bestimmten Modus zugelassen werden. Die Schweizer Bevölkerung hat in den letzten zwölf Jahren dreimal über die Personenfreizügigkeit entschieden, sie hat dreimal die Linie des Bundesrates und des Parlamentes unterstützt und sich für den bilateralen Weg ausgesprochen. Die Abkommen der Bilateralen I - auch das ist Ihnen nicht neu - hängen alle zusammen. Wenn wir also die Personenfreizügigkeit neu verhandeln möchten, infrage stellten, würden wir alle anderen damit zusammenhängenden Abkommen auch infrage stellen. Aus meiner Optik dürfte es nicht ganz einfach sein, das Freizügigkeitsabkommen so auszuhandeln, dass wir zu einem besseren Ergebnis kommen, als wir es heute haben. Im Übrigen muss man sich auch die Frage stellen: Was geschähe, wenn die Gegenseite das Freizügigkeitsabkommen künden oder infrage stellen würde? Ich möchte Sie also bitten, diesen Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 18 Ziffer 49sexies und Ziffer 49septies. Hier geht es um die Frage des Föderalismus, um die Frage der Effizienzsteigerung beim föderalistischen System Schweiz. Wir haben die letzten zehn Jahre damit verbracht, ein neues System zu implementieren, nämlich die NFA, die Neuzuteilung der Aufgaben und das neue Finanzierungssystem zwischen Bund und Kantonen. Die NFA ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Es ist ein gutes und wirksames System. Wir haben einen ersten Wirksamkeitsbericht gemacht und auch die neuen Ziele für die zweite Wirksamkeitsperiode festgelegt. Wir haben zudem im Bildungs- und Gesundheitsbereich verschiedene Reformen durchgeführt, die auch föderalistisch relevant sind und sich dort auch auswirken werden. Es kann nicht sein, dass wir bereits wieder eine neue grosse Reform aufgleisen wollen, bevor wir Bilanz ziehen über das, was wir gemacht und nach zehnjähriger Vorarbeit am 1. Januar 2008 implementiert haben.
Ich kann Ihnen im Übrigen sagen, dass aufseiten der Wissenschaft und aufseiten der Politik in keiner Art und Weise eine gleichlautende Auffassung darüber besteht, in welche Richtung dann eine solche Föderalismusreform gehen sollte, ob es die Modernisierung in Bezug auf die Institutionen betrifft, ob man beispielsweise den Ständerat abschaffen möchte, ob es die Gebietsaufteilung und neue Kantonseinteilungen betrifft, ob es die Aufgabenzuteilung betrifft - also noch einmal NFA, NFA II und die Finanzzuteilung - oder ob es die Mitwirkung der Kantone auf der Seite der Aussenpolitik betrifft. Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht ein System, das man gerade eingeführt hat, wieder infrage zu stellen. Lassen Sie es jetzt einmal wirksam werden, wir werden dann eine Bilanz ziehen.
Dann komme ich zu Artikel 18 Ziffer 52bis, "Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes". Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Kommission abzulehnen. Wir haben hier bereits eine Motion Maissen 11.3927, die in diese Richtung geht, und wir arbeiten an der Erfüllung dieser Motion. Diese Motion wurde im Ständerat angenommen. Sie geht nun an den Nationalrat, und Sie werden in diesem Rahmen darüber zu befinden haben. Es macht keinen grossen Sinn, wenn Sie uns jetzt zu dieser Motion noch einmal einen Auftrag geben, der eine etwas andere Stossrichtung hat.
Dann komme ich zu Artikel 19, Ziel 18 betreffend Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Hier sind wir bereit, den Antrag der Mehrheit und den Antrag der Minderheit I (Malama) anzunehmen. Das ist eine Formulierung, die keine Massnahmen mit Zielen vermischt, entgegen dem, was auch gesagt wurde. Wir können damit einverstanden sein. Der Antrag der Minderheit II (Rossini) hingegen ist eine Kombination zwischen Zielsetzungen und Massnahmen, und darum möchten wir Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Dann noch zu Artikel 19 Ziffer 53bis, "Ausbildungsförderung im Pflegebereich, um dem Mangel an inländischem Personal zu begegnen": Hier möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Streichungsantrag der Minderheit Malama anzunehmen. Das sind typischerweise kantonale Aufgaben. In diesem Aufgabenbereich hat der Bund eine koordinierende Funktion. Die üben wir auch aus, aber es macht keinen Sinn, hier in kantonale Kompetenzen einzugreifen.

AB 2012 N 619 / BO 2012 N 619

Zu Artikel 19 Ziffer 54bis, "Ausarbeitung einer landesweiten Strategie zur Förderung von Zwischenstrukturen für die Betreuung betagter Personen": Auch hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag anzunehmen, wiederum mit der Begründung, dass es in diesem Bereich um kantonale Kompetenzen geht. Man hat es im Rahmen der neuen Aufgabenzuteilung so festgehalten: Der Bund hat eine koordinierende Funktion, aber nicht mehr.

Art. 17
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 47
47. Verabschiedung der Botschaft ... vom 26. Juni 1998 sowie Umsetzung bestehender und Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen im Asylbereich;
Ziff. 48
48. Verabschiedung integrationsrechtlicher Neuerungen ...
Ziff. 49
49. Verabschiedung des Berichts ...

Antrag der Minderheit
(Piller Carrard, Allemann, Chopard-Acklin, Jans, John-Calame, Girod, Rossini, Leutenegger Oberholzer)
Ziff. 48bis
48bis. Verabschiedung der Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz, das jegliche Form von Diskriminierung untersagt sowie Massnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und jegliche andere Form von gesellschaftlicher Diskriminierung vorsieht.

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Blocher, Büchel Roland, Grin, Müri, Pieren, Reimann Maximilian)
Ziff. 49bis
49bis. Wiederherstellung der Zuwanderungssouveränität durch Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und Revision des Ausländergesetzes.

Art. 17
Proposition de la majorité
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 47
47. ... sur l'asile, appliquer les accords de réadmission existants en matière d'asile et conclure de nouveaux accords de réadmission dans ce domaine;
Ch. 48, 49
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)

Proposition de la minorité
(Piller Carrard, Allemann, Chopard-Acklin, Jans, John-Calame, Girod, Rossini, Leutenegger Oberholzer)
Ch. 48bis
48bis. adopter le message pour une loi qui interdit toutes les formes de discrimination et qui prévoit des mesures d'action contre la xénophobie et toutes autres formes de discrimination sociale.

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Blocher, Büchel Roland, Grin, Müri, Pieren, Reimann Maximilian)
Ch. 49bis
49bis. renégocier l'accord de libre circulation des personnes conclu avec l'UE et réviser la loi sur les étrangers en vue de rétablir la souveraineté en matière d'immigration.

Art. 18
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 49ter
49ter. Umsetzung der Armutsstrategie;
Ziff. 49quater
49quater. Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung;
Ziff. 49quinquies
49quinquies. Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege (work and care);
Ziff. 49sexies
49sexies. Evaluation der Mängel und des Innovations- und Effizienzsteigerungspotenzials beim föderalistischen System der Schweiz;
Ziff. 49septies
49septies. Ausarbeitung einer Strategie zur Modernisierung des Föderalismus, die den Beziehungen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Städten, Agglomerationen und sozioökonomischen Regionen Rechnung trägt;
Ziff. 49octies
49octies. Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Schwerpunktbereiche;
Ziff. 50
50. Verabschiedung der Kulturbotschaft ...
Ziff. 51
51. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 52
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 52bis
52bis. Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes.

Art. 18
Proposition de la commission
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 49ter
49ter. mettre en oeuvre la stratégie de lutte contre la pauvreté;
Ch. 49quater
49quater. encourager la conciliation entre vie familiale, activité professionnelle ou formation;
Ch. 49quinquies
49quinquies. encourager la conciliation entre activité professionnelle et prise en charge de proches (work and care);
Ch. 49sexies
49sexies. évaluer les dysfonctionnements et potentiels d'innovation et d'accroissement de l'efficacité de l'organisation fédéraliste suisse;
Ch. 49septies
49septies. élaborer une stratégie de modernisation du fédéralisme en intégrant les relations entre Confédération, cantons et communes, les villes, agglomérations et régions socioéconomiques;
Ch. 49octies
49octies. présenter un plan d'action dans des domaines prioritaires;
Ch. 50, 51
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 52
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 52bis
52bis. mener une politique globale de l'espace rural.

Art. 19
Antrag der Mehrheit
Titel
Ziel 18: Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt.
Einleitung, Ziff. 53
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 53bis
53bis. Ausbildungsförderung im Pflegebereich, um dem Mangel an inländischem Personal zu begegnen;
Ziff. 54
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

AB 2012 N 620 / BO 2012 N 620

Ziff. 54bis
54bis. Ausarbeitung einer landesweiten Strategie zur Förderung von Zwischenstrukturen für die Betreuung betagter Personen;
Ziff. 55
55. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 56
56. Stärkung der Prävention, der Früherkennung und der Gesundheitsförderung;
Ziff. 57
57. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 58
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 59
59. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 60
60. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 61
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 61bis
61bis. Stärkung der Gesundheitskompetenz und der Eigenverantwortung in der Bevölkerung, insbesondere durch mehr Transparenz, Information hinsichtlich des Behandlungsverlaufs und eine angemessene Selbstbeteiligung.

Antrag der Minderheit I
(Malama, Germanier, Hassler, Moret)
Titel
Ziel 18: Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt, und die Qualität der Gesundheitsversorgung sowie die Patientensicherheit werden erhöht.

Antrag der Minderheit II
(Rossini, Allemann, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Piller Carrard)
Titel
Ziel 18: Das Gesundheitswesen wird in seiner Effizienz und Qualität gestärkt und das Kostenwachstum eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention.

Antrag der Minderheit
(Malama, Aeschi Thomas, Germanier, Hassler, Moret, Müri)
Ziff. 53bis, 54bis
Streichen

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ziff. 53ter
53ter. Reform des KVG in eine marktwirtschaftliche Richtung, d. h. Förderung der Eigenverantwortung, massgeschneiderte Versicherungsmodule mit echter Risikobeteiligung der Versicherten und Zusatzversicherungen für Wünschbares und Komfort;
Ziff. 53quater
53quater. der Grundleistungskatalog ist nach Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) zu entschlacken;
Ziff. 58
58. Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie, inklusive einer klaren Aufgabenteilung im Gesundheitswesen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden;

Antrag der Minderheit
(Rossini, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Piller Carrard, Wyss Ursula)
Ziff. 55bis
55bis. Harmonisierung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG);

Antrag der Minderheit
(Malama, Germanier, Moret)
Ziff. 57
57. Verbesserung der Datenlage im Gesundheitswesen durch:
a. Verabschiedung einer Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen;
b. Erhebung epidemiologischer Daten der wichtigsten anderen Volkskrankheiten;
Ziff. 61ter
61ter. Vereinfachung der Finanzierungsstruktur durch Einführung der monistischen Finanzierung.

Art. 19
Proposition de la majorité
Titre
Objectif 18: l'augmentation des coûts dans le secteur de la santé est combattue et la qualité des soins ainsi que la sécurité des patients sont améliorées.
Introduction, ch. 53
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 53bis
53bis. promouvoir les formations dans le domaine des soins afin de faire face à la pénurie de personnel indigène;
Ch. 54
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 54bis
54bis. élaborer une stratégie nationale en faveur de la construction de structures intermédiaires pour la prise en charge des personnes âgées;
Ch. 55
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 56
56. renforcer la prévention, la détection précoce et la promotion de la santé;
Ch. 57
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 58
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 59, 60
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 61
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 61bis
61bis. renforcer les compétences en matière de santé et augmenter la responsabilité individuelle des citoyens notamment par une transparence accrue, de meilleures informations concernant le déroulement des soins et une participation adaptée des assurés.

Proposition de la minorité I
(Malama, Germanier, Hassler, Moret)
Titre
Objectif 18: l'augmentation des coûts dans le secteur de la santé est combattue et la qualité des soins ainsi que la sécurité des patients sont améliorées.

Proposition de la minorité II
(Rossini, Allemann, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Piller Carrard)
Titre
Objectif 18: l'efficacité et la qualité dans le secteur de la santé sont renforcées et l'augmentation des coûts est combattue, notamment par un renforcement de la prévention.

Proposition de la minorité
(Malama, Aeschi Thomas, Germanier, Hassler, Moret, Müri)
Ch. 53bis, 54bis
Biffer
AB 2012 N 621 / BO 2012 N 621

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ch. 53ter
53ter. procéder à une réforme de la LAMal qui vise à appliquer les principes de l'économie de marché, c'est-à-dire à renforcer la responsabilité individuelle, à proposer des modèles d'assurance sur mesure prévoyant une véritable répartition des risques entre les assurés et à prévoir des assurances complémentaires pour les prestations optionnelles et de confort;
Ch. 53quater
53quater. épurer le catalogue des prestations de base en fonction du caractère de l'efficacité, de l'adéquation et de l'économicité (critères EAE);
Ch. 58
58. élaborer une stratégie nationale en matière de santé, dans laquelle figure notamment une répartition claire des tâches du système de santé entre la Confédération, les cantons et les communes;

Proposition de la minorité
(Rossini, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Piller Carrard, Wyss Ursula)
Ch. 55bis
55bis. entreprendre l'harmonisation des lois fédérales sur l'assurance-maladie (LAMal) et l'assurance-accidents (LAA);

Proposition de la minorité
(Malama, Germanier, Moret)
Ch. 57
57. améliorer l'état des données dans le domaine de la santé en:
a. adoptant le message relatif à la loi fédérale sur l'enregistrement des cas de cancer et d'autres diagnostics;
b. récolter les données épidémiologiques des autres maladies les plus répandues;
Ch. 61ter
61ter. simplifier le mode de financement en introduisant le financement moniste.

Art. 20
Antrag der Mehrheit
Titel
Ziel 19: ... konsolidiert und nachhaltig gesichert.
Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 62
62. Verabschiedung der 12. AHV-Revision
Ziff. 63
63. Verabschiedung des Berichts ...
Ziff. 64
64. Verabschiedung der Massnahmenpakete ...
Ziff. 64bis
64bis. verstärkte Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, den Bereichen Berufsbildung, Sozialhilfe und Integration, um die verschiedenen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu koordinieren;
Ziff. 65
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 65bis
65bis. Einführung von Fiskalregeln und einer Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen;
Ziff. 65ter
65ter. der Bund untersucht die Kohärenz und die Koordination aller Sozialwerke und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor, die zur Gewährleistung eines besseren sozialen Zusammenhalts nötig sind.

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ziff. 63bis
63bis. die direkten und indirekten Subventionsströme werden analysiert, entflochten, und die Kostenwahrheit wird wiederhergestellt;

Art. 20
Proposition de la majorité
Titre
Objectif 19: le financement des assurances sociales est consolidé et assuré à long terme.
Introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 62-64
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 64bis
64bis. développer la collaboration entre les institutions suivantes: assurance-invalidité, assurance-chômage, formation professionnelle, aide sociale et domaine de l'intégration afin de coordonner les diverses mesures d'insertion professionnelle en collaboration avec les cantons;
Ch. 65
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 65bis
65bis. fixer des règles budgétaires et introduire un mécanisme de frein à l'endettement pour les assurances sociales;
Ch. 65ter
65ter. la Confédération analyse la cohérence et la coordination de toutes nos assurances sociales et le cas échéant propose les modifications nécessaires pour assurer une meilleure cohésion sociale.

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ch. 63bis
63bis. analyser et clarifier les flux des subventions directes et indirectes et rétablir la transparence des coûts;

Art. 20a
Antrag der Minderheit
(Kessler, Aeschi Thomas, Amstutz, Büchler Roland, Grin, Malama, Moret, Müri)
Titel
Ziel 19a: Reformen beachten die gerechte und ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten auf die Generationen.

Art. 20a
Proposition de la minorité
(Kessler, Aeschi Thomas, Amstutz, Büchler Roland, Grin, Malama, Moret, Müri)
Titre
Objectif 19a: les réformes veillent à une répartition correcte et équilibrée des droits et des obligations entre les générations.

Art. 17 Ziff. 47 - Art. 17 ch. 47

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7295)
Für den Antrag der Kommission ... 124 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 49 Stimmen

Art. 17 Ziff. 48bis - Art. 17 ch. 48bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7254)
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen

AB 2012 N 622 / BO 2012 N 622

Art. 17 Ziff. 49bis - Art. 17 ch. 49bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7255)
Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen

Art. 18 Ziff. 49sexies - Art. 18 ch. 49sexies

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7297)
Für den Antrag des Bundesrates ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 66 Stimmen

Art. 18 Ziff. 49septies - Art. 18 ch. 49septies

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7298)
Für den Antrag des Bundesrates ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 67 Stimmen

Art. 18 Ziff. 49octies - Art. 18 ch. 49octies

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7299)
Für den Antrag des Bundesrates ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 72 Stimmen

Art. 18 Ziff. 52bis - Art. 18 ch. 52bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7300)
Für den Antrag der Kommission ... 97 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 77 Stimmen

Art. 19 Titel - Art. 19 Titre

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7256)
Für den Antrag der Minderheit I ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 62 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7258)
Für den Antrag der Minderheit I ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 66 Stimmen

Art. 19 Ziff. 53bis - Art. 19 ch. 53bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7259)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

Art. 19 Ziff. 53ter - Art. 19 ch. 53ter

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7261)
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen

Art. 19 Ziff. 53quater - Art. 19 ch. 53quater

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7262)
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen
Dagegen ... 91 Stimmen

Art. 19 Ziff. 54bis - Art. 19 ch. 54bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7263)
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen

Art. 19 Ziff. 55bis - Art. 19 ch. 55bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7264)
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
Dagegen ... 113 Stimmen

Art. 19 Ziff. 57 - Art. 19 ch. 57

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7305)
Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 42 Stimmen

Art. 19 Ziff. 58 - Art. 19 ch. 58

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7265)
Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

Art. 19 Ziff. 61bis - Art. 19 ch. 61bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7301)
Für den Antrag der Kommission ... 174 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen

Art. 19 Ziff. 61ter - Art. 19 ch. 61ter

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7266)
Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen

Art. 20 Ziff. 63bis - Art. 20 ch. 63bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7303)
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen

Art. 20 Ziff. 65bis - Art. 20 ch. 65bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7306)
Für den Antrag der Kommission ... 171 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 3 Stimmen

Art. 20a

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7268)
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
Dagegen ... 83 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Block 6 - Bloc 6

6. Abschnitt (Leitlinie 5) Art. 21-24
Section 6 (ligne directrice 5) art. 21-24

Moret Isabelle (RL, VD), pour la commission: Concernant l'article 21, c'est-à-dire l'objectif 20 relatif à l'approvisionnement énergétique de la Suisse, la majorité de la commission estime qu'il est important de compléter le texte du Conseil fédéral. En effet, outre la sortie du nucléaire, la réduction de la dépendance aux énergies fossiles doit également être un objectif pour la Confédération. La commission vous recommande, par 15 voix contre 7, d'accepter ce complément.
Une minorité Amstutz propose de baser l'approvisionnement sur des critères économiques et de réduction de la

AB 2012 N 623 / BO 2012 N 623
dépendance vis-à-vis de l'étranger. Par 15 voix contre 7, la commission vous recommande le rejet de la proposition défendue par la minorité. La majorité estime en effet que ces critères sont difficiles à mettre en oeuvre en une législature compte tenu de la dépendance actuelle de la Suisse vis-à-vis de l'étranger.
Le chiffre 66 traite de la mise en oeuvre de la stratégie énergétique 2050. La commission veut compléter ce point en demandant l'élaboration d'un plan Confédération-cantons en matière d'approvisionnement énergétique. La commission estime que la Confédération et les cantons doivent travailler ensemble en vue d'une sortie du nucléaire. Il s'agit là d'ailleurs d'une proposition de la Conférence des gouvernements cantonaux. La commission vous invite, par 15 voix contre 6 et 1 abstention, à accepter cette proposition.
Au chiffre 67, toujours à l'article 21, la commission estime que la notion d'"économie verte" n'est pas claire; elle préfère la préciser. La majorité de la commission propose de préciser que les mesures visent une économie basée sur les énergies renouvelables et sur la faible consommation de ressources. La commission estime que la proposition présentée par la minorité Amstutz ne tient pas compte de l'aspect de la production d'énergie. De ce fait, elle vous invite, par 14 voix contre 7 et 1 abstention, à rejeter cette proposition de minorité.
Le chiffre 68 de l'article 21 traite des négociations avec l'Union européenne dans le domaine de l'énergie. Une minorité Amstutz propose de limiter les négociations sur un accord avec l'Union européenne au seul domaine de l'électricité, au lieu de l'ensemble du domaine de l'énergie. La commission vous recommande de rejeter la proposition soutenue par la minorité Amstutz. Elle considère que cette restriction va à l'encontre des négociations actuellement menées dans le domaine de l'énergie.
Par 16 voix contre 6, la commission vous recommande de rejeter la proposition défendue par la minorité Amstutz. La différence entre la majorité et le Conseil fédéral au chiffre 68 est d'ordre terminologique et ne concerne que le texte allemand.
En ce qui concerne l'objectif 21 de l'article 22, une minorité Amstutz demande la garantie d'un financement sans paiements compensatoires.
La commission ne partage pas cet avis et vous invite, par 15 voix contre 7, à rejeter la proposition défendue par la minorité.
Les chiffres 69 à 72 concernent à nouveau uniquement le texte allemand et il s'agit d'un point de terminologie.
La commission soutient l'introduction d'un chiffre 74bis demandant d'intensifier les négociations avec l'Union européenne en vue de l'introduction d'une bourse du transit alpin. En effet, la mise en place d'une telle bourse est la base d'une politique de transfert dans tout l'espace alpin. Il est dès lors important de conclure un accord-cadre avec les pays alpins et l'Union européenne.
La commission vous recommande, par 9 voix contre 8 et 5 abstentions, d'accepter cet ajout.
Une minorité Kessler propose d'ajouter un nouveau chiffre 74ter à l'article 22 qui prévoit le maintien de l'objectif de transfert et le renforcement des mesures idoines. Des discussions relatives à la politique de transfert sont déjà menées au sein de la Commission des transports et des télécommunications. Tenant compte de ceci, la majorité de la commission est d'avis qu'un tel ajout n'est pas nécessaire.
C'est donc par 11 voix contre 8 et 3 abstentions que la commission vous invite à rejeter la proposition soutenue par la minorité Kessler.
Au chiffre 75, il s'agit à nouveau d'un problème de terminologie qui ne concerne que le texte allemand.
A l'article 23, la minorité Amstutz demande l'ajout d'un chiffre 76 relatif à la politique climatique qui préciserait la coopération internationale dans ce domaine. La majorité de la commission estime qu'une telle proposition rendrait la Suisse dépendante de la communauté internationale. De plus, la Suisse a ses propres intérêts dans le domaine de la protection du climat et doit poursuivre son propre chemin.
La commission vous invite, par 16 voix contre 6, à rejeter la proposition présentée par la minorité Amstutz.
A l'article 24, les chiffres 77, 79 et 80 concernent à nouveau une pure question de terminologie du texte allemand.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Hier sind wir wahrscheinlich beim schwierigsten Thema der Legislaturplanung angelangt. Die FDP-Liberale Fraktion ist überzeugt, dass gerade in einem Land mit einer hervorragenden Infrastruktur wie der Schweiz, wo die Löhne auch entsprechend hoch sind, die preiswerte Energieversorgung nicht unnötig aufs Spiel gesetzt werden sollte. Aber wenn man die Energiestrategie 2050 etwas studiert und zwischen den Zeilen liest, dann muss man zum Schluss kommen, dass diese Energiestrategie den Standortvorteil einer nachhaltigen und vor allem preiswerten Energieversorgung leider aufs Spiel setzen kann.
Es ist ja auch schon von Bertolt Brecht im "Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens" gesagt worden, dass man noch so viele Pläne schmieden kann; wenn sie nicht aufgehen, ist man letztlich gleich weit wie vorher. Kurz: Er hat auch festgestellt, dass die Planwirtschaft - in der immer ein Plan und noch ein Plan gemacht wird, der nie aufgehen wird - nicht das intelligenteste Ziel ist, das man verfolgen kann. Das ist es auch in der Energiepolitik nicht.
Es kommt bei diesen Legislaturrichtlinien im Bereich Energie und Umwelt leider zum Ausdruck, dass der damals als historisch geschilderte Entscheid des Atomausstiegs wahrscheinlich eher als hysterischer Entscheid in die Geschichtsbücher eingehen wird. Schauen Sie einmal, was die Konsequenzen sind; ich werde Ihnen dann einige Beispiele erläutern.
Die FDP-Liberale Fraktion sagt Ja zur ökologischen Modernisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, aber eben mit Gesellschaft und Wirtschaft. Es kann nicht sein, dass man unter ökologischer Modernisierung, unter Strategiewechsel in erster Linie einen Tummelplatz für Interventionismus, "Subventionitis" und andere Ränkespiele sehen kann. Das ist leider heutzutage der Fall, das sehen Sie, wenn Sie die Energiestrategie etwas detaillierter ansehen; das kann sicher nicht zum Ziel führen. Nicht jene, die mehr Subventionen versprechen, sind grüner oder besser, sondern jene, die halt dann auch die Rahmenbedingungen setzen können. Denn Energiepolitik bedeutet Rahmenbedingungen und nicht in erster Linie Staatsquote. Wenn ich die Papiere lese, die jetzt auf dem Tisch sind und die auch in den Legislaturzielen erwähnt werden, muss ich leider davon ausgehen, dass man eher bei der Staatsquote ist.
Eine wichtige Frage wird dann auch sein, um etwas konkreter zu werden, wie viel Gas der Bundesrat bei der Energiestrategie wirklich gibt. Es werden jetzt Zahlen zur Anzahl der Gaskraftwerke herumgeboten. Man muss davon ausgehen, dass es etwa fünf sein werden. Fünf Gaskraftwerke führen zu 5 Millionen Tonnen CO2. Das ist eine Erhöhung des CO2-Ausstosses der Schweiz von 10 Prozent, das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen, diese 10 Prozent werden mit dieser Energiestrategie einfach so ausgestossen; raus ist raus. Ob man das dann in einer Art Ablasshandel irgendwie kompensiert, spielt letztlich keine Rolle; die Tonnen CO2 sind raus.
Nur ein kleiner Vergleich: Deutschland wird immer als leuchtendes Beispiel für die Energiestrategie herangezogen. Die Kohlekraftwerke, die dort gebaut werden, sind in der Grössenordnung von rund 10 Gigawatt Leistung - die Schweiz will ja nicht Kohle-, sondern Gaskraftwerke bauen -, und allein diese Kohlekraftwerke entsprechen dann etwa dem 1,2-fachen gesamtschweizerischen Ausstoss an CO2. Merken Sie sich diese Zahl. Deutschland verursacht den gesamten CO2-Ausstoss der Schweiz und noch etwas mehr allein mit den Kohlekraftwerken, die jetzt im Bau sind bzw. in ein bis drei Jahren gebaut werden. Das sind die Grössenordnungen, von denen wir hier sprechen. Merken Sie sich das, wenn Sie dann über die Energiestrategie des Bundesrates diskutieren, die ein effektiver Rückzug der Schweiz aus der Klimapolitik ist. Bei uns wären es 10 Prozent mehr

AB 2012 N 624 / BO 2012 N 624
CO2-Ausstoss, einfach so, mit fünf Gaskraftwerken. Das lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab.
Zudem besteht bei den erneuerbaren Energien immer noch ein krasser Zielkonflikt: Man fordert, dass Windenergieanlagen und Wasserkraftwerke gebaut werden; die Frage ist dann einfach, wie lange es geht, bis da in der Bevölkerung wirklich Akzeptanz besteht, oder, anders gesagt, wie lange sich gewisse Kreise beispielsweise noch gegen den Ausbau der Wasserkraft zur Wehr setzen können. Das sind Fragen, die auch noch beantwortet und nicht einfach auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden sollten. Ich erwarte, dass diese unangenehmen Fragen von Frau Bundesrätin Leuthard - zusammen mit dem Gesamtbundesrat - während ihrer Amtszeit beantwortet werden und nicht erst in zehn Jahren. Ich erwarte, dass sie diese Fragen endlich einmal ernst nimmt und nicht nur den Hochglanzprospekt der erneuerbaren Energien zeigt und die hochglanzwürdigen Inhalte der Energiestrategie predigt, denn das sind die brennenden Fragen. Ich bitte Sie, Frau Bundespräsidentin, das in den Bundesrat hineinzutragen.
Wenn man die ökologische Steuerreform als Damoklesschwert über der Schweizer Wirtschaft ansieht, muss man sagen: Momentan herrscht eine investitionsfeindliche Atmosphäre, denn man weiss nicht, ob die ökologische Steuerreform kommt oder ob sie nicht kommt. Man hat noch kein Energieabkommen mit der EU, und letztlich ist überhaupt nicht klar, woher das Gas für die Gaskombikraftwerke kommen soll.
Unter dem Strich muss man Folgendes festhalten: Die Politik kann sehr, sehr viel, aber eines kann sie definitiv nicht: Sie kann nicht die Gesetze der Physik überwinden. Das muss man ernst nehmen, daher unterstützen wir bei der Energiepolitik der Redlichkeit halber die Anträge der Minderheit Amstutz, ausser beim Stromhandelsabkommen mit der EU; dort unterstützen wir die Mehrheit.

Flach Beat (GL, AG): Mein Vorredner hat Brecht erwähnt und sein berühmtes Gedicht, wonach man viele Pläne schmieden könne. Wer aber überhaupt keinen Plan schmiedet, der ist noch viel schlechter dran als der, dem die Pläne alle schieflaufen: Jener hat sich mindestens die Szenarien überlegt, die eintreten können. Darum bin ich absolut dafür, diesen Plan hier zu schmieden, insbesondere in der Energiepolitik.
Heute importieren wir über 80 Prozent unserer Energie. Das hat nicht allzu viel mit Unabhängigkeit und mit Selbstbestimmung zu tun. Es geht bei der Legislaturplanung nicht um einen Umbau der Energiewirtschaft, sondern um eine notwendige Modernisierung. Es geht auch nicht darum, unnötige Ausgaben zu tätigen, sondern darum, in eine zukunftsfähige Energiewirtschaft, in eine zukunftsfähige Energiegesellschaft zu investieren. Wir müssen damit aufhören, nur zu verbieten. Wir müssen Anreize schaffen; wir müssen die falschen Anreize ausmerzen und richtige Anreize einbauen.
Die Ziele der Energiemodernisierung der Schweiz sind ambitiös, das ist wahr. Das nehmen wir ernst, und das müssen wir auch ernst nehmen. Die Fragen, die gestellt werden, müssen wir beantworten, das ist richtig. Wir können aber sehr viel dazu tun, dass die Wirtschaft in der Schweiz von diesem Modernisierungsschritt tatsächlich profitiert. Eine ökologische Steuerreform ist darum nicht standortschädigend, im Gegenteil: Sie schafft geradezu die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirtschaft in der Schweiz, für mehr Arbeitsplätze. Insgesamt ist es nämlich besser, Geld in der Schweiz zu investieren, als jedes Jahr 21 Milliarden Franken ins Ausland zu transferieren, um fossile Energien zu importieren.
Wir bitten Sie daher, diese Ziele gutzuheissen, jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen und einzig im Bereich des Verkehrs der Minderheit Kessler zuzustimmen und damit das klare und deutliche Zeichen zu setzen, dass wir das Verlagerungsziel, das wir in der Verfassung festgeschrieben haben, einhalten wollen.

Girod Bastien (G, ZH): Eine kurze Vorbemerkung: Ich halte es mit meinem Vorredner, der sagte, dass wir hier nicht unbedingt die sinnvollste Übung veranstalten. Es handelt sich hier um das Legislaturprogramm des Bundesrates. Das Parlament wird in den Kommissionen so oder so entscheiden müssen. Wir könnten die Behandlung sicher auf eine oder zwei Stunden reduzieren, statt hier mehrere Tage damit zu verbringen. Der Atomausstieg zeigt ja, dass es die Realität ist, die uns - also auch dem Parlament - das Programm aufzwingt, Legislaturplanung hin oder her.
Nach einem Tag Debatte kommen wir mit dem 6. Abschnitt nun endlich zur Umwelt. Das zeigt den Unterschied zwischen dem Programm der Grünen und dem Programm des Bundesrates. Die Umwelt ist eigentlich die Grundlage der Wirtschaft und der Gesellschaft. Die Umwelt gehört eigentlich an die erste Stelle. Es ist aber erfreulich, dass der Bundesrat in seinem Programm vorschlägt, die grüne Wirtschaft aufzunehmen. Die grüne Wirtschaft sollte aber nicht ein untergeordnetes Thema, sondern ein übergeordnetes Thema sein. Die Version des Bundesrates ist eigentlich durchaus präzis: Die grüne Wirtschaft ist nicht nur ressourceneffizient und auf erneuerbaren Energien basierend, wie das die Mehrheit beantragt, sondern beinhaltet auch die Umweltverträglichkeit, damit Materialien wie Abwaschmittel, die produziert werden und in die Umwelt gelangen - das wird es immer geben -, umweltverträglich sind. Dieses zusätzliche Kriterium ist in der grünen Wirtschaft enthalten.
Um der grünen Wirtschaft etwas mehr Gewicht zu geben, sind die Grünen daran, Unterschriften für eine Initiative zu sammeln; wir sind im Sammelendspurt. Wir werden damit dazu beitragen - auch wenn hier der Antrag der Mehrheit durchkommt -, dass die grüne Wirtschaft mehr Aufmerksamkeit bekommt. Das Ziel der grünen Wirtschaft muss es sein, weg von einer Wegwerfwirtschaft, in welcher die Umwelt als Selbstbedienungsladen und als Abfalleimer verwendet wird, hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen. Diese ist einerseits mit einem technischen Kreislauf mit hundertprozentigem Recycling organisiert und andererseits mit einem natürlichen Kreislauf, in welchen Produkte überführt werden, welche hundertprozentig umweltfreundlich abbaubar sind. Das Ziel muss sein, den ökologischen Fussabdruck, also die natürlichen Ressourcen, die unsere Wirtschaft verbraucht, zu reduzieren; zu reduzieren auf das, was wir haben, und das ist eine einzige Erde. Dieses Ziel sollte eher früher als später erreicht werden, denn die Ökosysteme lassen sich nicht über längere Zeit so überbelasten, wie sie es zurzeit sind.
Zum Vorgehen: Es braucht ein iteratives Vorgehen, und es braucht Offenheit gegenüber verschiedenen Massnahmen. Es braucht Push-Massnahmen, Förderung von Forschung, Innovation, aber es braucht auch Pull-Massnahmen, also Anreize. Aber - das an die Adresse der Grünliberalen und meines Vorredners - das können auch Vorschriften sein. Auch Vorschriften können sehr effizient sein, das sehen wir bei den Gebäuden. Wenn man ein sehr klassisches Ökonomieverständnis hat, leuchtet das zwar nicht ein. Aber wenn man beispielsweise die hohen Transaktionskosten berücksichtigt, dann sieht man, dass zum Beispiel ein Gebäudeprogramm oder Vorschriften für Gebäude durchaus auch ökonomisch effizient sind. Zudem mindern sie die Problematik, dass Haushalte eine sehr hohe Gegenwartspräferenz haben und deshalb nicht immer optimal entscheiden. Deshalb müssen wir sicher offen für die Frage sein, mit welcher Massnahme wir das Ziel schlussendlich erreichen.
Die Vorteile für die Wirtschaft sind klar: die Erhaltung der Grundlagen und die Produktion von innovativen Produkten, die später exportiert werden können. Der soziale Vorteil ist die Schaffung von sinnvollen Arbeitsplätzen, aber auch die Reduktion der Umweltzerstörung, unter der dann die Ärmsten leiden.
Was die verschiedenen Anträge anbelangt, bitte ich Sie, mehrheitlich bei der Mehrheit zu bleiben. Es ist ja interessant, was jetzt von der SVP gefordert wird. Es wäre gar nicht so schlimm, wenn das durchkäme, allzu viel würde sich nicht ändern. Dennoch ist interessant, dass die SVP zum Beispiel

AB 2012 N 625 / BO 2012 N 625
beim Klimaschutz nun plötzlich warten möchte, bis international etwas gemacht wird. Es würde mich interessieren: Wenn dann international etwas beschlossen wird, möchte die SVP dem folgen?
Ich bitte Sie zudem, die Minderheit Kessler zu unterstützen, damit wir bei der Verlagerungspolitik endlich vorwärtskommen.

Jans Beat (S, BS): In der Tat handelt es sich hier um das möglicherweise wichtigste Legislaturziel. Wir wollen die Energiewende schaffen und haben mit diesem Legislaturziel ein ganz neues grundsätzliches Ziel: Wir wollen ohne Atomkraft und ohne die Abhängigkeit von fossiler Energie in die Zukunft schauen. Das ist eine erfreuliche Botschaft, das ist eine gute Aussicht. Wir von der SP sind absolut überzeugt, dass wir das schaffen können. Die Preise der erneuerbaren Energien gehen ständig runter, die Preise der fossilen und der nuklearen Energie gehen ständig hoch. Je früher wir diesen Umstieg schaffen und je konsequenter wir ihn ansteuern, desto besser stehen wir auch wirtschaftlich da.
Ich schaue hier vor allem auf die FDP. Was ich vorher von Herrn Wasserfallen gehört habe, ist unglaublich. Er hat zehn Minuten über Energiepolitik geredet, aber nicht ein einziges Rezept genannt. Die FDP muss sich nicht wundern, dass sie nicht mehr als staatstragende Partei wahrgenommen wird, wenn sie im wichtigsten Dossier der Energiepolitik nur noch Nein sagen kann. Sie hat keine Rezepte, sie sagt nur, dass nichts möglich ist. Damit kommen wir nicht in die Zukunft; mit Bedenkenträgerei kann man keinen Staat machen. Ich warte als Mitglied der UREK inzwischen schon etwa zwei Jahre darauf, dass die FDP zu irgendeinem energiepolitischen Konzept Ja sagt. Sie sagt Nein zu Effizienzvorlagen, sie sagt Nein, wenn es darum ginge, den Deckel bei der kostendeckenden Einspeisevergütung wegzunehmen, sie sagt Nein zu allem. Es gibt überhaupt kein energiepolitisches Konzept der FDP. Meine Damen und Herren der FDP, raufen Sie sich bitte zusammen, und sagen Sie endlich, was Sie wollen! In der Kommission lehnen Sie sogar die Anträge ab, die von Mitgliedern Ihrer Fraktion eingereicht werden. So kommen wir nicht weiter.
Dasselbe gilt für die Anträge von den Mitgliedern der SVP-Fraktion, die wir jetzt vor uns haben. Sie wollen zurück in die vorletzte Legislatur. Das ist kein Rezept. Lassen Sie uns nach vorne schauen. Wir werden die Versorgung dieses Landes sicherstellen - davon bin ich überzeugt -, wenn wir gemeinsam an den Lösungen arbeiten und nicht ständig nur blockieren.
Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Industriellen Werke Basel (IWB). Sie haben gestern ihre Jahresbilanz präsentiert; sie ist hervorragend. Die IWB haben ihre Produktion von erneuerbaren Energien deutlich gesteigert, und sie weisen - im Gegensatz zu den Dinosauriern der Energiebranche, den grossen Stromproduzenten, die auf Fossil- und Nuklearenergie setzen - keine Defizite aus, sondern gute Gewinne. Wir haben eine Zukunft, wenn wir auf diese Karte setzen. Es gibt inzwischen genug Stromproduzenten, die den Beweis angetreten haben. Springen Sie endlich auf den Zug auf, machen Sie konstruktiv mit, dann schaffen wir das. Immer nur den Bundesrat kritisieren - damit können wir keinen Staat machen.

Amstutz Adrian (V, BE): Herr Jans hat jetzt ja eindrücklich dargestellt, dass er die Rezepte alle auf dem Tisch hat. Nun, die Realität sieht leider ein bisschen anders aus. Der Rauch des überstürzten Ausstiegs aus der Kernenergie verzieht sich langsam. Die aktuelle Energiestrategie 2050 des Bundesrates zeigt, wie man sieht, wenn man sie genau liest, eigentlich deutsch und deutlich, dass es so nicht zu machen ist, ohne dass wir mit Gas nachhelfen - mit Gas, das die gleichen Kreise im Zusammenhang mit der Klimadiskussion verteufelt haben und das jetzt langsam salonfähig wird; da ist es auf Ihrer Seite relativ ruhig, Herr Jans. Das ist keine zielführende Politik, und ich bitte Sie schon, hier auch zur Realität zurückzukehren.
Wir wissen heute, dass vieles, was in dieser Energiestrategie aufgezeigt wird, noch unter der Rubrik Hoffnung aufzulisten ist. Das ist nicht zielführend, wenn wir eine sichere, genügende und auch bezahlbare Energieversorgung für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in diesem Land sicherstellen wollen. Ich wiederhole an dieser Stelle meine Forderung nach einer Karte der Schweiz, auf welcher konkret aufgezeigt wird, wo, wie, wann und zu welchem Preis die fehlende Energie hergestellt werden soll - nicht nur, damit wir den Saldo nachkontrollieren können, sondern auch, damit die betroffene Bevölkerung sich zu diesen Projekten äussern kann. Es ist ja gerade Ihre Klientel, die bei jeder Gelegenheit Einsprachen gegen solche Projekte erhebt. Da kommt dann die Nagelprobe, Herr Jans, da müssen Sie dann antreten.
Zur grünen Wirtschaft: Ich beantrage ja, das zu streichen. Niemand weiss, was grüne Wirtschaft ist. Vielleicht ist es die Wirtschaft, wenn die Grünen wirtschaften. Das ist aber natürlich nicht das, was ich mir unter energieeffizienter Bereitstellung und haushälterischem Umgang vorstelle.
Zum Stromabkommen: Wir beantragen Ihnen, nicht das Energieabkommen, das für die Schweiz nicht richtig ist, voranzutreiben, sondern auf ein Stromabkommen, das auch in unserem Interesse steht, hinzuarbeiten; dort würden wir Hand bieten.
Noch ein Wort zu den Verkehrsinfrastrukturen: Die heutigen Finanzströme im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen sind intransparent, sie widersprechen dem Verursacherprinzip, und sie sind für die Zukunft zu entflechten. Wir beantragen Ihnen, ein Verkehrsinfrastruktursystem sicherzustellen, welches die Stärken der einzelnen Verkehrsträger berücksichtigt und die Finanzierung ohne Transferzahlungen sicherstellt. Zudem ist beim Thema Güterverkehr, Herr Jans und Herr Girod, endlich vom Krieg zwischen Schiene und Strasse Abstand zu nehmen. Es sind vielmehr diejenigen Verkehrsträger einzusetzen, welche eine Lieferung effizienter, kostengünstiger und sicherer zeitgemäss an Ort und Stelle bringen können; auf der Schiene fehlt diese Kapazität.

Kessler Margrit (GL, SG): Der Bundesrat musste in seinem jüngsten Verlagerungsbericht eingestehen, dass das Ziel für den Güterverkehr mit den bestehenden Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann. Es sind als Gegensteuer nationale und internationale Massnahmen, die greifen, notwendig. Ohne diese ist das Verlagerungsziel, welches vom Volk mehrfach bekräftigt wurde, akut gefährdet. Das wiederum könnte zu einem Präjudiz für eine zweite Gotthardröhre werden, gegen welche sich das Volk aber mehrmals ausgesprochen hat.
Mit unserem Minderheitsantrag möchten wir der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene Gewicht verschaffen, was aus Umwelt-, Verkehrs- und demokratischen Gründen Ihre Unterstützung verdient.

Candinas Martin (CE, GR): Ich spreche zu Ziel 21 in Artikel 22. Bei diesem Ziel geht es um die Mobilität, um das zunehmende Mobilitätsbedürfnis. Das Ziel lautet: "Die Schweiz verfügt über ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem." Zur Erreichung dieses Ziels soll die Botschaft zur Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" und zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) verabschiedet werden, weiter die Botschaft zur Neuordnung der Bahninfrastrukturen in der Schweiz, die Botschaft zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur und Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 sowie die Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz und zur Finanzierung der Anpassungen. Weiter soll das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz fortgesetzt und ein Vorschlag für einen Grundsatzentscheid in Sachen Sanierung des Gotthard-Strassentunnels vorgelegt werden.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung von Ziel 21 in Artikel 22 und wird sich dafür einsetzen, dass zukunftsorientierte und mehrheitsfähige Lösungen in dieser

AB 2012 N 626 / BO 2012 N 626
Legislatur gefunden werden. Die Schweiz braucht ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem. Das zunehmende Mobilitätsbedürfnis stellt uns vor einige Herausforderungen.
Den Minderheitsantrag Amstutz zu Ziel 21 empfiehlt die CVP/EVP-Fraktion zur Ablehnung. Zur Frage, ob auf Transferzahlungen zu verzichten ist, gehört eine grundlegende politische Diskussion. Diese Grundsatzdiskussion kann man im Rahmen der Fabi-Botschaft führen, aber nicht auf die Schnelle im Rahmen der Legislaturplanung. Die CVP setzt sich für die freie Wahl der Verkehrsmittel ein. Jedes Transportmittel hat seine Legitimität und Aufgabe. Hingegen ist es richtig, gewisse Verkehrsmittel durch bestimmte Massnahmen attraktiver zu gestalten, zum Beispiel aus umweltpolitischen Überlegungen.
Beim Minderheitsantrag Kessler auf eine neue Ziffer 74ter wird sich die CVP der Stimme enthalten. Die CVP/EVP-Fraktion steht nach wie vor zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gemäss Verlagerungsziel. Im "Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011: Verlagerungsbericht Juli 2009 bis Juni 2011" wird festgehalten, dass das Verlagerungsziel mit den bisherigen Massnahmen nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grund werden wir so oder so eine breite politische Diskussion zur Verlagerungspolitik führen dürfen und müssen; schliesslich handelt es sich hier um einen Verfassungsauftrag. Ein Ziel, welches in der Verfassung verankert ist, wie dies im Antrag Kessler notabene sogar vermerkt ist, muss nicht in der Legislaturplanung speziell erwähnt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, bei Artikel 22 jeweils der Mehrheit zu folgen.

Killer Hans (V, AG): Ich spreche zu den Artikeln 21 und 23 in Abschnitt 6 bezüglich Energien und Ressourcen. Die Legislaturplanung soll ja bekanntlich Ziele für die nächsten vier Jahre definieren, wobei die Beratungen letztlich bei den Gesetzen und nicht bei diesen Zielen zu führen sind.
Die SVP hat seit der sogenannten Energiewende-Diskussion immer wieder gesagt, dass ein Ausstieg aus einer Technologie, welche grosse Mengen an Bandleistung von Elektrizität liefert, nur verantwortbar sei, wenn eine mengenmässig und preislich realistische Alternative zur Verfügung stehe. Wir haben damals von einem "Hüftschuss" gesprochen und bemängelt, dass keine Alternative vorgelegt wurde. Heute, rund ein Jahr später, muss nach Kenntnisnahme des Berichtes über die Eckwerte der Energiestrategie 2050 nüchtern festgestellt werden, dass zu vieles in diesem Bericht nicht auf realistischen Tatsachen, sondern auf Annahmen, Hoffnungen und angenommenen Entwicklungen beruht. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu Ziel 20 und den Ziffern 67 und 68 zu unterstützen.
Der Bundesrat geht mit dem beabsichtigten neuen Weg der Energiestrategie unverantwortbare Risiken ein. Mit dem vorgesehenen Abschalten der drei ältesten Kernkraftwerke innert der nächsten zehn Jahre fehlen uns auf einen Schlag rund 15 Prozent der elektrischen Bandenergie. Diese ist bis dato günstig und praktisch das ganze Jahr verfügbar. Der Ersatz dieser grossen Menge mit Energie aus erneuerbarer Quelle ist jenseits von jeder Realität.
Was wären denn die Alternativen? Theoretisch sind das Importe im grossen Stil mit einer markanten Zunahme der Abhängigkeiten von Preis und Verfügbarkeit, oder es sind Gaskombikraftwerke. Beide Alternativen sind unrealistisch, weil erstens für den Stromimport die notwendigen Transportleitungen nicht vorhanden sind und zweitens die bezüglich CO2-Ausstoss problematischen Gaskombikraftwerke auf grossen Widerstand stossen. Auch aus Sicht des Klimaschutzes - das zu Ziffer 76 -, der bis vor einem Jahr immerhin das Hauptthema bei der Beratung zum CO2-Gesetz war, werden wir doch unglaubwürdig, wenn wir jetzt Gaskombikraftwerke in Erwägung ziehen. Wir fordern einerseits von unseren Mitbürgern spürbare Beiträge zur CO2-Reduktion bei Gebäudeheizungen und beim Autofahren und setzen andererseits die ganze Einsparung durch Gasverbrennung im grossen Stil aufs Spiel.
Wer soll denn letztlich in leistungsfähige Bandenergieanlagen auf Gasbasis investieren, wenn sie nicht wirtschaftlich betrieben werden können? Wer soll die Versorgungssicherheit garantieren? Was sind denn die realistischen Szenarien? Es gibt sie schlicht und einfach im jetzigen Zeitpunkt nicht, wenn der Bundesrat selbst das Ziel einer Erhöhung der Stromerzeugung aus Wasserkraft um 5000 Gigawattstunden nicht aufnimmt, wie es meine Motion 11.3345 vom 12. April 2011 fordert, die von beiden Räten angenommen wurde. Es sei denn, wir wären als Konsumenten bereit - bei einer stark zunehmenden Bevölkerung -, bis zum Abschalten der erwähnten drei Kernkraftwerke unseren Stromverbrauch um rund 15 Prozent zu reduzieren, jeder bei sich.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg, welcher trotz eines Zeithorizontes bis 2050 das angestrebte Ziel nicht zu erreichen vermag, kostet eine Unsumme Geld, verteuert die elektrische Energie, entmündigt den Konsumenten, schwächt vor allem unseren Wirtschaftsstandort Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze. Eine solche Schwächung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft und diese Gefährdung von Arbeitsplätzen in unserem Land können wir nicht mittragen. Unser Minderheitsantrag zu Ziel 20 in Artikel 21 sichert eine möglichst autonome und wirtschaftsfreundliche Energieversorgung, ohne dass daraus unserem Wirtschaftsstandort Nachteile entstehen. Die Minderheit lässt mit Ziffer 67 den Weg offen für eine ressourcenschonende und effiziente Energiepolitik. Und schliesslich soll sich das in Ziffer 68 genannte Abkommen mit der EU auf den Strombereich beschränken und damit überblickbar bleiben.
Auch die in Artikel 23 Ziffer 76 genannte Entwicklung der Klimapolitik nach 2012 darf nur im Gleichschritt mit der internationalen Gemeinschaft vorgenommen werden; sonst stellen wir uns hier unnötig ins Offside.
Wir bitten alle hier im Saal Anwesenden, welche die Realitäten von den Hoffnungen trennen wollen und können, unseren Minderheitsanträgen zu den Artikeln 21 und 23 zuzustimmen. Ich danke ihnen dafür.

Germanier Jean-René (RL, VS): La position du groupe libéral-radical en matière de politique énergétique a toujours été celle de vouloir rester ouverts aux possibilités d'investissement dans les nouvelles technologies. L'échéance de 2050 ne devrait pas décourager les investissements dans ce domaine, ceci en ayant toujours présent à l'esprit le souci de la sécurité.
Notre pays est fortement dépendant de l'approvisionnement en énergie importée; cela doit nous interpeller du point de vue de la stratégie de gouvernance de la Suisse. Il y a d'abord le degré de souveraineté en matière de production d'électricité qui est à considérer. L'abandon du nucléaire décidé par notre gouvernement et par le Parlement n'a pas été accompagné de propositions crédibles, selon nous, pour suppléer au manque d'électricité dans notre pays. La production d'électricité au moyen du gaz ne fait qu'augmenter notre dépendance aux énergies fossiles, elle ne peut être envisagée que pour une phase transitoire. Le coût de l'énergie est clairement un facteur important pour la bonne marche de notre économie et par là même pour l'emploi dans notre pays. Je pense tout particulièrement aux gros investissements qui sont faits pour développer des installations hydroélectriques de pompage-turbinage. Pour que cela ait un sens et pour pouvoir faire fonctionner le système, ces installations sont dépendantes d'un prix d'achat bas de l'électricité. La production d'électricité au moyen du gaz par contre est beaucoup moins compatible avec la nouvelle politique de la Confédération.
Notre groupe a ainsi décidé de soutenir les minorités Amstutz à l'article 21 au niveau de l'objectif 20 et au chiffre 67.
Par contre, nous soutenons le Conseil fédéral et la majorité au chiffre 68 pour que la conclusion d'un accord avec l'Union européenne puisse se faire globalement dans le domaine de l'énergie et pas uniquement dans celui de l'électricité.
Dans le domaine de la mobilité dans notre pays, notre groupe est favorable au maintien des équilibres financiers actuels pour les infrastructures, soit 50 pour cent par les

AB 2012 N 627 / BO 2012 N 627
utilisateurs - le terme "utilisateurs" englobant le transport des personnes et celui des marchandises - et 50 pour cent par le subventionnement croisé de la route au rail et les impôts issus de la caisse fédérale. Cela veut dire que la moitié des coûts des transports publics est supportée par de gens qui ne les utilisent pas. Le groupe libéral-radical accepte cette proportion. Il s'oppose par contre à ceux qui veulent accroître le financement extérieur de ce mode de transport et accroître les contributions de la route au rail. Nous pensons cependant que le principe de causalité absolue, c'est-à-dire le fait que le rail se finance tout seul, sans paiements compensatoires, n'est pas raisonnable et va à l'encontre des intérêts de notre pays et de notre économie.
C'est pourquoi nous nous opposons à la proposition de la minorité Amstutz à l'objectif 21, qui prévoit de supprimer les paiements compensatoires.
Au chiffre 74bis, notre groupe est favorable à ce que la Suisse poursuive les négociations avec l'Union européenne en vue d'introduire une bourse du transit alpin. Ce concept n'a de sens que si les autres pays s'y rallient et nous attendons du Conseil fédéral un projet de loi à ce sujet.
Nous nous opposons par contre à la proposition de la minorité Kessler au chiffre 74ter. Les objectifs intermédiaires n'ont pas été atteints; quant à l'objectif des 650 000 camions à travers les Alpes, le Conseil fédéral l'a reporté à deux ans après l'ouverture complète des NLFA. Cette proposition n'a donc pas lieu d'être.
Globalement notre groupe souhaite une bonne complémentarité des transports entre la route et le rail et ne souhaite pas qu'on oppose l'une à l'autre. La mobilité par le rail ne représente que 20 pour cent des transports de personnes - 80 pour cent par la route, 20 pour cent par le rail -, mais c'est un élément important pour le bon fonctionnement de notre pays. Elle doit être soutenue dans les proportions actuelles, comme je vous l'ai expliqué.

Vogler Karl (CE, OW): Ich spreche zuerst kurz zur fünften Leitlinie, dann zu den Zielen 20, 22 und 23 bzw. den entsprechenden Artikeln.
Die fünfte Leitlinie stipuliert eine nachhaltige Ressourcenpolitik. Das ist in einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit oder sollte es zumindest sein. Immer noch ist unser ökologischer Fussabdruck zu gross, deutlich zu gross. Auf zu grossem Fuss leben, das ist eine altbekannte Lebensweisheit, bekommt dem Menschen auf mittlere und lange Sicht nicht, nicht nur wirtschaftlich nicht, sondern auch nicht bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Die entsprechenden Probleme sind erkannt, längst erkannt, allein die Erkenntnis reicht nicht aus. Dem Erkennen gilt es Taten folgen zu lassen. Warten kostet und geht zulasten der nachfolgenden Generationen. Was im Rahmen der Steuerung der Staatsfinanzen in der Schweiz mehrheitlich begriffen und von immer mehr Ländern erkannt wird - das Prinzip nämlich, dass nur so viel ausgegeben werden darf, wie eingenommen wird -, muss auch für unseren Umgang mit den natürlichen Ressourcen zur Richtschnur unseres Handelns werden. Deshalb unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die fünfte Leitlinie, das heisst den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen als Prinzip verantwortungsvollen Handelns, ausdrücklich.
Kurz zum diesbezüglichen Ziel 20, der sicheren Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen sowie dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie: Auch unsere Fraktion war Schrittmacherin eines geordneten Ausstiegs aus der Kernenergie. Diesen Weg gilt es weiterzugehen, das aber im Bewusstsein, dass dieser Weg nicht einfach sein wird, Kompromisse erfordert und der Schweiz höhere Kosten bringt. Es ist aber der Weg, der langfristig nachhaltig ist und der, wenn er gezielt und klug angegangen wird, unserer Wirtschaft Arbeit verschafft und den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz stärkt - Stichwörter hierzu sind Energieeffizienz und Cleantech.
Eng mit dem Ziel einer nachhaltigen Ressourcennutzung verbunden ist Ziel 22, die Eindämmung des Klimawandels. Die Verminderung der Klimaerwärmung stellt global und für die Schweiz eine der zentralen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen im noch jungen Jahrtausend dar. Bis heute ist es der internationalen Staatengemeinschaft nicht gelungen, die notwendigen Kurskorrekturen einzuleiten; allzu oft blieb es bei Lippenbekenntnissen und halbherzigen Taten. Umso mehr gilt es, den CO2-Ausstoss nun endlich deutlich zu senken und diesbezüglich klare Zeichen zu setzen. Die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll sind einzuhalten und die Treibhausgasemissionen bis 2020, was die Schweiz betrifft, um mindestens 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die entsprechenden Ziele des Bundesrates mit Nachdruck.
Ich komme noch kurz zu Ziel 23, der Pflege einer optimalen Raum- und Bodennutzung. Dieses unterstützt die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls.
Aus meinen kurzen Ausführungen ersehen Sie insgesamt, dass die CVP/EVP-Fraktion die Ziele 20, 22 und 23 bzw. die entsprechenden Artikel unterstützt und die Minderheitsanträge ablehnt.

Grossen Jürg (GL, BE): Ich spreche für die grünliberale Fraktion zu den beiden Anträgen, welche die Verlagerungspolitik betreffen, und zwar namentlich zu Artikel 22 Ziffern 74bis und 74ter.
Der Bundesrat hat mehrfach bekräftigt, dass er hinter der Idee einer Alpentransitbörse in Kooperation mit der EU stehe. Die ökonomische Vernunft gebietet dies. Ganz offensichtlich gestalten sich die Verhandlungen mit den EU-Staaten aber schwierig und sind bis heute wenig erfolgreich. Die Schweiz sollte deswegen aber nicht klein beigeben, sondern sich noch stärker als bisher für die Einführung einer Alpentransitbörse einsetzen. Diese stellt einen Schlüssel für die Verlagerungspolitik im gesamten Alpenraum dar, und sie ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des mehrfach geäusserten Volkswillens.
Wir begrüssen es deshalb sehr, dass die Kommission die Legislaturplanung dahingehend ergänzen möchte, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über eine Alpentransitbörse fortführt und intensiviert. Dass jedoch dieselbe Kommission in ihrer Mehrheit gleichzeitig den Antrag ablehnt, dass in der Legislaturplanung das Festhalten am Verlagerungsziel und die Intensivierung der dafür notwendigen Massnahmen festgeschrieben werden, können wir Grünliberalen überhaupt nicht nachvollziehen. Genau weil wir dieses vom Volk gewünschte Verlagerungsziel erreichen wollen, brauchen wir ja eine Alpentransitbörse und weitere Massnahmen wie beispielsweise den durchgehenden 4-Meter-Korridor.
Der Bundesrat musste in seinem jüngsten Verlagerungsbericht selbst eingestehen, dass das Verlagerungsziel mit den bestehenden Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann. Ohne Gegensteuer im Sinne des Minderheitsantrages Kessler werden wir dem Verlagerungsauftrag gemäss Verfassung nicht gerecht. Dies wiederum könnte zu einem Präjudiz für die zweite Gotthardröhre werden - wir haben es schon gehört -, gegen welche sich das Volk aber ebenfalls mehrfach ausgesprochen hat. Deshalb braucht es neben intensivierten Verhandlungen mit den Alpenländern über eine Transitbörse umgehend auch die Ausnützung des gemäss Landverkehrsabkommens zulässigen Höchstbetrages für die LSVA sowie Verhandlungen mit Italien über einen Ausbau der Eisenbahnstrecken von der Tessiner Grenze bis zu den norditalienischen Terminals. Anzustreben ist dabei eine Realisierung bis zur Eröffnung der Basistunnels am Gotthard und am Ceneri.
Ich bitte Sie daher, nicht nur dem Antrag der Kommission zur Alpentransitbörse, sondern insbesondere auch dem Minderheitsantrag Kessler zum Verlagerungsziel zuzustimmen.

Giezendanner Ulrich (V, AG): Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Aktionär der Hupac.
Wir verlagern den Verkehr. Wir haben Richtung Süden täglich etwa zwanzig Waggons zu wenig, weil wir nicht

AB 2012 N 628 / BO 2012 N 628
genügend Kapazität haben. Daran ändert auch der Gotthard-Basistunnel nichts. Können Sie mir sagen, wohin Sie die LKW verlagern wollen, wenn Sie eine Alpentransitbörse haben? Das müssen Sie mir jetzt sagen. Sie kriegen keine neuen Zufahrtswege auf der Schiene.

Grossen Jürg (GL, BE): Ich bin der Meinung, dass es klappen sollte. Mit dem neuen Gotthard-Basistunnel wird die Kapazität deutlich gesteigert. Zusammen mit dem 4-Meter-Korridor, der flächendeckend ausgebaut wird, sollte es klappen. Mit einer Alpentransitbörse besteht eben die Möglichkeit, eine ausgewogenere Auslastung zu erreichen.

Grunder Hans (BD, BE): Auch ich mache eine Vorbemerkung, die gut zu diesem Kapitel passt. Wie einer meiner Vorredner gesagt hat, hätten wir diese Debatte auf zwei Stunden reduzieren können. Damit hätten wir sehr viel Energie gespart und einen Beitrag zur Effizienzsteigerung geleistet.
Im Rahmen der Legislatur, in der wir uns jetzt befinden, ist dieses Kapitel im Vergleich zu anderen Kapiteln ohne Zweifel wichtig. Es geht um die Energieversorgung; wir haben hier ganz klar, zum Teil mit grossen Mehrheiten, den geordneten Ausstieg beschlossen. Diesen Entscheid gilt es zu akzeptieren und auch umzusetzen. Deshalb sind die Legislaturziele, wie sie die Mehrheit in diesem Bereich vorsieht, grundsätzlich richtig.
Klar, die kürzlich von der Energieministerin vorgestellte Energiestrategie 2050 überzeugt mich nicht. Es gibt noch sehr viele offene Fragen; es ist ein unausgegorenes Papier. Ich habe auch nicht genau verstanden, warum die Strategie so schnell vorgestellt worden ist. Herr Wasserfallen hat gesagt, man wisse nicht, ob Elemente wie die ökologische Steuerreform kämen oder nicht. Ich bin auch der Meinung, dass ein Gesamtpaket vorgelegt werden muss. Aber man kann das ja noch nachholen.
Wir begrüssen es insbesondere, dass im Antrag der Mehrheit zu Ziffer 66 ein Masterplan Energieversorgung Bund-Kantone gefordert wird. Das ist ein extrem wichtiges Instrument, wenn wir diese Strategie umsetzen wollen. Ohne ein Zusammenspiel aller Akteure wird es nicht gehen. Darum sage ich hier auch noch einmal: Es wäre nach wie vor gut, wenn man auch eine Expertenkommission einsetzen würde, um diese Strategie umsetzbar zu machen. Wir erwarten auch, dass all die Vorstösse, die im Zusammenhang mit dem geordneten Ausstieg beschlossen wurden, umgesetzt werden.
Jetzt noch zu Ziel 21, zur Verkehrsinfrastruktur: Hier unterstützen wir die Minderheit Amstutz. Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass Kostentransparenz geschaffen wird. Das heisst ja nicht, dass es schlussendlich nicht andere Finanzierungsmodelle geben kann. Aber so, wie es im Moment ist, ist es nicht richtig. Insbesondere auch in Bezug auf den ländlichen Raum ist die Forderung wichtig, dass jener Verkehrsträger berücksichtigt wird, der am effizientesten ist. Deshalb unterstützen wir hier die Minderheit.

Nordmann Roger (S, VD): En matière d'énergie, la commission qui a examiné le programme de la législature 2011 à 2015 a pris d'excellentes décisions. Pour assurer la prospérité à long terme, il n'y a qu'une seule chose à faire: nous débarrasser à la fois de notre dépendance à l'énergie nucléaire et de notre dépendance aux énergies fossiles. Fondamentalement, cela signifie exploiter les ressources durables que nous avons et nous contenter de ce qui est disponible. Cela implique en pratique d'augmenter drastiquement l'efficacité environnementale de notre économie de manière à pouvoir maintenir notre niveau de vie. Très clairement, c'est le seul moyen de maintenir la prospérité à long terme, car si elle était fondée sur des ressources qui s'épuisent ou qui sont trop dangereuses à l'utilisation, à savoir celles qui produisent des déchets trop dangereux, cela aboutirait immanquablement à une catastrophe et au déclin de notre mode de vie.
Pour y parvenir, les efforts à fournir seront importants. Il faudra consentir de nombreux investissements, tant privés que publics, mais ceux-ci seront source d'emplois et de prospérité. Les investissements auxquels nous procédons aujourd'hui poseront les bases d'une économie plus efficace demain. Il suffit de jeter un coup d'oeil sur ce qui se passe outre-Atlantique pour nous rendre compte qu'il ne faut pas nous engager dans la même voie. Les Etats-Unis consomment proportionnellement trois fois plus d'énergie que nous pour un mode de vie équivalent au nôtre. Aujourd'hui, leur situation économique serait bien meilleure s'ils avaient, comme nous, une efficacité accrue sur le plan énergétique. C'est donc la voie correcte à suivre.
S'agissant de l'approvisionnement en électricité, de l'augmentation de l'efficacité dans l'utilisation de l'électricité et de l'assainissement des bâtiments, le Conseil fédéral a fait d'excellentes propositions. Même si nous attendons avec impatience le détail des propositions de mise en oeuvre, qu'il me soit permis ici de féliciter Madame la conseillère fédéral Leuthard et l'ensemble du Conseil fédéral pour l'excellent travail qu'il a accompli depuis la catastrophe de Fukushima.
Monsieur Germanier, je ne sais pas comment vous arrivez à la conclusion que le Conseil fédéral ne propose aucune mesure. Il a présenté un catalogue détaillé de mesures bien que le groupe libéral-radical répète en permanence qu'aucune mesure n'a été proposée.
Monsieur Wasserfallen du groupe libéral-radical a parlé de "décision hystérique". Je l'invite à mieux peser ses mots. L'hystérie, ce serait de se crisper sur une énergie dangereuse et sale parce qu'on a peur de préparer l'avenir. Le Conseil fédéral a raison de préparer des projets, de forger des plans et de proposer des mesures pour forger notre avenir énergétique. J'appelle le groupe libéral-radical à faire enfin preuve d'esprit d'entreprise pour forger notre avenir énergétique. Il n'y a pas de retour au passé possible, pas de retour possible à l'énergie nucléaire, qui est une énergie dangereuse et de plus en plus chère. Dans ce domaine, l'inaction nous conduirait simplement à produire de l'électricité avec du gaz ou à en importer, ce qui n'est pas souhaitable.
J'en viens maintenant au domaine des transports, qui est extrêmement problématique, parce qu'il absorbe un tiers de l'énergie consommée en Suisse et provoque plus de 40 pour cent des émissions de CO2. Dans ce domaine, il ne suffira pas de réduire les émissions kilométriques des voitures, comme cela est prévu. Il faudra aussi favoriser les modes de transport les plus écologiques, comme les transports publics, la bicyclette ou la marche à pied. J'aimerais rappeler ici que, dans les conditions réelles du trafic, la voiture individuelle consomme six fois plus d'énergie que les transports publics, selon la moyenne et les taux d'occupation suisses. Il faudra donc faire ce virage dans le domaine des transports.
Il faudra être attentif à protéger les zones délicates, c'est la raison pour laquelle nous vous proposons de souscrire au maintien de l'objectif de transfert à travers les Alpes prescrit par la Constitution tel qu'il est proposé par la minorité Kessler au chiffre 74ter.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Leistungsfähige Infrastrukturen, Infrastrukturnetze, eine nachhaltige Energieversorgung und eine effiziente Umweltpolitik, das sind wichtige Grundlagen für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes. Aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahlen wird die Verkehrs- und Energieinfrastruktur zunehmend beansprucht. Das kann zu einem Teil aufgefangen werden, wir können Optimierungen im Betrieb durchführen, aber es sind auch Investitionen notwendig. Um die Finanzierung auch längerfristig zu sichern, sind alternative Quellen zu suchen.
In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen weltweit steigenden Energie- und Ressourcenbedarfs ist die Schweiz auf eine nachhaltige und eine effiziente Nutzung der Ressourcen und auf eine umweltschonende Entwicklung, national und international, angewiesen. Im Umweltbereich stehen insbesondere in Bezug auf den Klimawandel ganz grosse Herausforderungen vor uns. Die Schweiz möchte ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Probleme leisten.

AB 2012 N 629 / BO 2012 N 629

Zu Artikel 21, Ziel 20: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Zum Antrag der Mehrheit: Wenn man davon ausgeht, dass die Mehrheit mit diesem Ziel langfristig greifende Massnahmen in die Wege leiten will, kann man sagen, dass es in unserem Sinn ist; kurzfristig wäre das nicht umsetzbar. Es ist sicher notwendig, da sind wir uns alle einig, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Gemäss den Energieperspektiven 2050, die Ihnen jetzt bekannt sind, entsteht durch den beschlossenen Kernenergieausstieg ein Energiedeckungsbedarf, welcher unter Umständen mit einer Übergangslösung bewältigt werden muss; das heisst, die fossile Stromproduktion aus Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen und Gaskombikraftwerken kann unter Umständen vorübergehend ein zentraler Aspekt der Energiestrategie sein. Damit sollen aber die Klimaziele nicht gefährdet werden, vielmehr soll die strombedingte CO2-Emission aus solchen WKK- und GUD-Anlagen vollständig kompensiert werden.
Zum Antrag der Minderheit: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Wir haben uns entschieden - auch Sie haben sich entschieden -, mittelfristig aus der Kernkraft auszusteigen. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen und Ihnen zu bedenken geben, dass die Kosten zwar wichtig sind, dass sie aber nicht das allein ausschlaggebende Kriterium für die Versorgungssicherheit sind. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 unserer Bundesverfassung muss die Wirtschaftlichkeit in der Energiepolitik gewährleistet sein; das ist unzweifelhaft so. Bei der Frage des Ausstiegs aus der Kernkraft, das heisst bei der Energieversorgung, sind aber auch Sicherheitsaspekte wichtig.
Wir möchten die Energiestrategie darauf ausrichten, dass vermehrt gespart werden kann. Wir möchten die Wasserkraft fördern und ausbauen; wir möchten die erneuerbaren Energien ausbauen und die fossile Stromproduktion nur wenn nötig und vorübergehend noch etwas unterstützen und ausbauen. Die Finanzierung und die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Massnahmen werden jeweils sorgfältig überprüft.
Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie haben gesagt, wir müssten uns hier mit unangenehmen Fragen auseinandersetzen. Das ist so. Man muss sich immer mit diesen Fragen auseinandersetzen, bei aller Politik, die in die Zukunft gerichtet ist - weniger, wenn man sich an der Vergangenheit orientiert. Wir müssen uns auf der einen Seite fragen: Was geschieht, wenn wir so weitermachen wie bis jetzt? Was geschieht unter dem Titel Wirtschaft, was geschieht unter dem Titel Sicherheit, und was geschieht unter dem Titel Auslandabhängigkeit? Auf der anderen Seite müssen wir uns fragen: Was können wir gewinnen, wenn wir den Weg, den wir beschlossen haben, mit aller Konsequenz weitergehen? Bei der Frage, was geschehe, wenn wir einfach so weitermachen würden wie bis jetzt, sind sicher auch die Kosten ein Thema. Gemeint sind die Kosten vom Moment an, in dem Sie ein Kernkraftwerk bauen, die Energiekosten und dann auch die Endlagerung, inklusive der Versicherungskosten. Das sind die volkswirtschaftlichen Vollkosten der Kernkraft. Diese muss man den Kosten für die alternativen Energien, die erneuerbaren Energien gegenüberstellen. Dann kann man sich entscheiden und die Gewichtung vornehmen.
Ich bin auch überzeugt, im Gegensatz zu Ihnen - obwohl Sie in diesem Bereich tätig sind, Herr Wasserfallen -, dass es nicht eine investitionsfeindliche Atmosphäre oder Umgebung ist, wenn man den Weg jetzt weitergeht, sondern, im Gegenteil, dass man die Wirtschaft animieren kann, hier tätig zu sein, Investitionen zu machen, und dass die Forschung auch davon profitieren wird. Sie sagen, Sie wüssten nicht, was die ökologische Steuerreform sei oder was sie für Konsequenzen hätte - das haben heute auch noch andere gesagt -, und Sie würden sie darum ablehnen. Das scheint mir eine etwas eigenartige Argumentation zu sein. Wie kann man etwas ablehnen, mit dem man sich noch nicht intensiv auseinandergesetzt hat? Ich würde Sie darum bitten, sich dann intensiv mit der Vorlage auseinanderzusetzen und auch mitzuarbeiten, Verbesserungsvorschläge einzubringen, aber doch offen und ohne Scheuklappen an ein solches Projekt heranzugehen.
Ich komme zu Artikel 21 Ziffer 66, "Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050", und zum Masterplan Energieversorgung. Ich möchte Sie hier bitten, den Antrag der Kommission abzulehnen. Es ist nicht notwendig, hier einen separaten Masterplan zu machen. Wir haben bereits eine intensive Zusammenarbeit mit den Kantonen. Es braucht dieses Instrument für die neue Energiestrategie nicht, wir haben die erforderlichen Gefässe.
Dann zu Artikel 21 Ziffer 67: Da möchte ich Sie bitten, die Anträge der Mehrheit und der Minderheit abzulehnen. Die "grüne Wirtschaft" ist ein Begriff, der in Umweltkreisen gebraucht wird, und er soll nichts anderes sagen, als dass das Ziel verfolgt wird, die Ressourceneffizienz in Bezug auf Konsum und Produktion zu verbessern.
Weiter zu Artikel 21 Ziffer 68: Da möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Es geht ja nicht nur darum, Verträge im Strombereich abzuschliessen, sondern eben auch beispielsweise in Bezug auf Gas, aber und vor allem auch im Bereich Emissionshandelssysteme. Auch hier sind Verträge denkbar.
Nun zu Artikel 22, Ziel 21, zum Thema Verkehrsinfrastruktur: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Dass in der Verkehrsinfrastrukturkonzeption die Stärken der einzelnen Verkehrsträger zu berücksichtigen sind, ist anzuerkennen, aber die Frage, ob auf Transferzahlungen zu verzichten ist, ist eine grundlegende politische Frage. Letztlich tangiert sie auch unsere Verfassung, nämlich die Artikel 86 und 196. Bisher war es immer der Wille des Souveräns - wir haben dazu verschiedene Abstimmungen gehabt -, gewisse Transferzahlungen zuzulassen. Mir scheint die Legislaturplanung nicht der richtige Ort zu sein, um solche grundlegenden Fragen der Versorgungssicherheit zu diskutieren und zu klären; wenn Sie das Thema intensiver diskutieren wollen, haben Sie ja im Rahmen der Behandlung der Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) die Möglichkeit dazu. Ich möchte Sie also bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Damit komme ich zur Alpentransitbörse, zu Artikel 22 Ziffer 74bis: Ich möchte Sie bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen. Wir haben jetzt den Verlagerungsbericht auf dem Tisch; diesen Bericht haben wir zu diskutieren. Er bietet die Gelegenheit, die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Verlagerungspolitik zu diskutieren. Schauen Sie: Die Alpentransitbörse war vor wenigen Jahren das Thema schlechthin im Alpenraum; sie wurde intensiv diskutiert und als ein guter, gangbarer Weg betrachtet. Andere Alpenländer sind von einer solchen Alpentransitbörse aber etwas abgekommen. Wir sind uns sicher einig, dass eine Alpentransitbörse, die nur von der Schweiz unterstützt würde, keine grosse Zukunft hätte. Also müssen wir uns wirklich Gedanken darüber machen, welche Verkehrslenkungsmassnahmen adäquat sein könnten. Ich möchte Sie darum bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen.

Art. 21
Antrag der Mehrheit
Titel
Ziel 20: ... Kernenergie sowie Massnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energien sind in die Wege geleitet.
Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 66
66. ... der Energiestrategie 2050 sowie Ausarbeitung eines Masterplans Energieversorgung Bund-Kantone;
Ziff. 67
67. ... für eine auf erneuerbaren Energien basierende und ressourcensparende Wirtschaft;
Ziff. 68
68. Abschliessen eines Abkommens mit ...

AB 2012 N 630 / BO 2012 N 630

Antrag der Minderheit
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Germanier, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Titel
Ziel 20: Die Versorgung der Schweiz mit genügend eigener, kostengünstiger, sicherer Energie und natürlichen Ressourcen ist langfristig gesichert.
Ziff. 67
67. ... für eine energieeffiziente und ressourcensparende Wirtschaft;

Antrag der Minderheit
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ziff. 68
68. Abschliessen eines Abkommens mit der EU im Strombereich.

Art. 21
Proposition de la majorité
Titre
Objectif 20: ... est engagée et des mesures sont prises afin de réduire la dépendance de la Suisse aux énergies fossiles.
Introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 66
66. ... la stratégie énergétique 2050 et élaborer un plan général Confédération-cantons en matière d'approvisionnement énergétique;
Ch. 67
67. ... d'une économie qui soit basée sur des énergies renouvelables et qui consomme peu de ressources;
Ch. 68
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)

Proposition de la minorité
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Germanier, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Titre
Objectif 20: l'approvisionnement de la Suisse en quantités suffisantes d'énergie produite en Suisse, économique et sûre et en ressources naturelles est assuré à long terme.
Ch. 67
67. ... d'une économie à haut rendement énergétique et à faible consommation des ressources;

Proposition de la minorité
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ch. 68
68. conclure un accord avec l'UE dans le domaine de l'électricité.

Art. 22
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 69
69. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 70
70. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 71
71. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 72
72. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 73, 74
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 74bis
74bis. die Verhandlungen mit der EU über eine Alpentransitbörse werden fortgeführt und intensiviert;
Ziff. 75
75. Verabschiedung der Teilrevision II ...

Antrag der Minderheit
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Büchler Jakob, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Titel
Ziel 21: ... Verkehrsinfrastruktursystem, welches die Stärken der einzelnen Verkehrsträger berücksichtigt und die Finanzierung ohne Transferzahlungen sicherstellt.

Antrag der Minderheit
(Kessler, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Jans, Piller Carrard, Rossini)
Ziff. 74ter
74ter. die Schweiz hält am Verlagerungsziel gemäss Verfassung fest und intensiviert die dafür notwendigen Massnahmen;

Art. 22
Proposition de la majorité
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 69-72
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 73, 74
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 74bis
74bis. la Suisse poursuit et intensifie les négociations avec l'UE en vue d'introduire une bourse du transit alpin;
Ch. 75
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)

Proposition de la minorité
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Büchler Jakob, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Titre
Objectif 21: ... et financièrement solide, qui tient compte des points forts de chaque mode de transport et garantit un financement sans paiements compensatoires.

Proposition de la minorité
(Kessler, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Jans, Piller Carrard, Rossini)
Ch. 74ter
74ter. la Suisse maintient l'objectif de transfert prescrit par la Constitution et renforce les mesures idoines;

Art. 23
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ziff. 76
76. ... nach 2012 in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft.

Art. 23
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Amstutz, Aeschi Thomas, Büchel Roland, Grin, Müri, Reimann Maximilian)
Ch. 76
76. ... après 2012 en coopération avec la communauté internationale.

Art. 24
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 77
77. Verabschiedung der Botschaft ...
AB 2012 N 631 / BO 2012 N 631

Ziff. 78
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 79
79. Verabschiedung der Strategie ...
Ziff. 80
80. Verabschiedung der Agglomerationspolitik ...

Art. 24
Proposition de la commission
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 77
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 78
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 79, 80
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)

Art. 21 Titel - Art. 21 titre

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7269)
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen

Art. 21 Ziff. 66 - Art. 21 ch. 66

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7304)
Für den Antrag der Kommission ... 123 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 49 Stimmen

Art. 21 Ziff. 67 - Art. 21 ch. 67

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7270)
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7307)
Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 85 Stimmen

Art. 21 Ziff. 68 - Art. 21 ch. 68

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7271)
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen

Art. 22 Titel - Art. 22 titre

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7272)
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

Art. 22 Ziff. 74bis - Art. 22 ch. 74bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7311)
Für den Antrag der Kommission ... 122 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 59 Stimmen

Art. 22 Ziff. 74ter - Art. 22 ch. 74ter

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7273)
Für den Antrag der Minderheit ... 73 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen

Art. 23 Ziff. 76 - Art. 23 ch. 76

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7274)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Es liegt ein Antrag von Herrn Rossini vor, auf die Abstimmung zu Artikel 20 Ziffer 65bis im fünften Block zurückzukommen.

Rossini Stéphane (S, VS): Je demande de refaire le vote au chiffre 65bis de l'article 20 concernant le frein à l'endettement dans les assurances sociales. Manifestement, il y avait, dans la discussion et dans la succession des votes, confusion avec le chiffre 64bis. Nous nous sommes donc trompés dans notre vote. Je demande votre sympathie pour pouvoir refaire ce vote afin que le Bulletin officiel au moins reflète correctement nos débats.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7309)
Für den Ordnungsantrag Rossini ... 106 Stimmen
Dagegen ... 71 Stimmen

Art. 20 Ziff. 65bis - Art. 20 ch. 65bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7308)
Für den Antrag der Kommission ... 117 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 66 Stimmen

Block 7 - Bloc 7

7. Abschnitt (Leitlinie 6) Art. 25-27 und 8. Abschnitt (Schlussbestimmungen) Art. 28-30
Section 7 (ligne directrice 6) art. 25-27 et section 8 (dispositions finales) art. 28-30

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL), für die Kommission: Die sechste Leitlinie in Abschnitt 7 verlangt, dass die Schweiz einen Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation sicherstellt. Erreicht werden soll dies durch eine hohe Qualität der Hochschulen und der Forschung mit Ziel 24, durch die Förderung des Nachwuchses in Wissenschaft und Forschung und der Jugendlichen allgemein mit Ziel 25 sowie durch optimale Rahmenbedingungen für die Weiterbildung mit Ziel 26.
Im Detail zu Ziel 24: Darin wird verankert, wie das schweizerische Hochschulsystem zu organisieren ist. Mit sechs Massnahmen sollen der gute Ruf und die hohe Qualität von Hochschulen und Forschung gewährleistet werden. Die Kommission hat die Massnahmen, wie sie der Bundesrat vorsieht, unterstützt und will den Hochschulen auch keine festen Investitionsvorgaben machen; das haben wir abgelehnt. Abgelehnt hat sie auch mit 11 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen den jetzigen Minderheitsantrag Malama, der eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch zur Umsetzung der Finanzziele im Hochschulbereich verlangt. Sichergestellt werden soll hingegen - die Kommission hat mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden -, dass internationale Vereinbarungen der Schweiz im Bildungsbereich nicht zu einer Verschlechterung des schweizerischen Bildungsniveaus führen. Das wird in einer neuen Ziffer 86bis verankert.
In Artikel 26 soll mit Ziel 25 die Nachwuchsförderung auf allen Stufen verstärkt werden, insbesondere bei den sogenannten Mint-Fächern, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Kommission stützt sich hier auch auf die Ergebnisse der Hearings, die sie durchgeführt hat. Die Kommission hat dazu mit Ziffer 88bis eine

AB 2012 N 632 / BO 2012 N 632
Massnahme mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Wie gesagt, die Hearings haben auch aufgezeigt, dass hier insbesondere beim weiblichen Nachwuchs grosser Handlungsbedarf besteht. Wir haben das ja im Rahmen der Gleichstellungsleitlinie entsprechend so verankert und mit einer Massnahme versehen.
Umstritten war, ob in Artikel 26 die Stipendien bzw. Ausbildungsbeiträge als Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit speziell erwähnt werden sollen. Zwei Anträge dazu wurden von je einer Minderheit aufgenommen. Es handelt sich um die Minderheit I (Piller Carrard), die eine Harmonisierung des Stipendienwesens verlangt, und die Minderheit II (Malama), die die Ausschöpfung des Bildungspotenzials der Gesellschaft verbessern will. Abgelehnt wurde in der Kommission auch der von der jetzigen Minderheit Malama aufgenommene Antrag zu Ziffer 88quater, der sicherstellen will, dass die Schweizer Abschlüsse durchwegs national und international vergleichbar und anerkannt sind.
Ich komme damit zu Artikel 27. In Artikel 27 ist Ziel 26 verankert. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung optimiert werden. Bei Ziffer 89bis verlangt die Mehrheit, dass der Zugang zu Berufslehrgängen insbesondere auch für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene sichergestellt wird. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen gutgeheissen.
Die neue Leitlinie 7 zur Gleichstellung haben wir bereits beraten und auch die Ziele und Massnahmen dazu.
Ich komme damit bereits zu den Schlussbestimmungen des Legislaturprogramms. Zentral ist bei den Schlussbestimmungen natürlich, wie die Erreichung der Ziele, die jetzt formuliert worden sind, gemessen wird. Insbesondere Herr Noser hat bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass das Legislaturprogramm keinen Sinn macht, wenn wir die Zielerreichung nicht überprüfen. Das ist natürlich auch eine Aufgabe des Parlamentes. Wir haben jetzt Indikatoren im Legislaturprogramm verankert, mit denen die Messung der Zielerreichung vereinfacht werden soll. In der Kommission wurden wir von Herrn de Montmollin vom Bundesamt für Statistik darüber informiert, wie das System der Indikatorenmessung erfolgt. Sie können der Botschaft entnehmen - ich verweise auf Anhang 4 -, dass die Zielerreichung mit 37 Indikatoren gemessen werden soll. Es ist das erste Mal, dass gemäss Artikel 146 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Indikatoren in dieser Form explizit mit der Legislaturplanung verkoppelt werden. Vor vier Jahren gab es lediglich ein provisorisches System von Indikatoren und zuvor überhaupt keine explizite Verpflichtung, die Zielerreichung zu messen.
Die Festlegung der Indikatoren wurde wie gesagt vom Bundesrat vorgenommen, die Publikation wird im Jahresrhythmus jeweils im September erfolgen. Es ist dann Aufgabe des Parlamentes, die Zielerreichung auch zu überprüfen. Das möchte ich insbesondere jenen Herren zu bedenken geben, die gestern lauthals verkündet haben, die ganze Legislaturplanung sei eh eine Übung für die Füchse und die Überprüfung der Zielerreichung werde nicht vorgenommen. Ich möchte hier jetzt explizit die Herren Toni Brunner und Christophe Darbellay ansprechen. Ich bitte Sie, nehmen Sie das jetzt ernst, und überprüfen Sie mit den Indikatoren, ob die Ziele der Legislaturplanung erreicht worden sind oder nicht.
Bei der Gleichstellung will auch die Kommission sicherstellen, dass das nicht einfach ein Lippenbekenntnis im Legislaturprogramm bleibt. Wir haben deshalb den Bundesrat mit der Motion 12.3339 beauftragt, Indikatoren zur Gleichstellung festzulegen. Diese Motion wurde in der Kommission mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Sie beauftragt den Bundesrat, auch zur Gleichstellung Indikatoren zu fixieren und das entsprechend dann auch zu publizieren.
Ich habe jetzt gesehen, dass der Bundesrat die Annahme dieser Motion beantragt. Dafür möchte ich dem Bundesrat danken. Ich werte das jetzt auch als Zeichen, Frau Bundespräsidentin, dass Sie die Gleichstellung ernst nehmen, dass Sie die Zielerreichung mit Indikatoren messen und Ihre Haltung auch mit entsprechenden Handlungen unterstreichen. Wir werden Sie in vier Jahren an Ihren Versprechungen messen.
Wenn wir dann diese Motion noch behandelt haben, sind wir mit der Bereinigung dieses Abschnitts am Schluss der Beratungen zum Legislaturprogramm. Ich werde nach Abschluss der Beratungen zu den Schlussbestimmungen nochmals erläutern, wie wir weiter vorgehen. Ich denke, der Herr Präsident wird mir nachher zur Erläuterung des weiteren Vorgehens in Koordination mit dem Ständerat nochmals das Wort erteilen.

Piller Carrard Valérie (S, FR): La formation est un facteur essentiel de réussite sociale et de prospérité économique. Notre système de formation doit être renforcé. L'accès à la formation doit être possible pour toutes les personnes qui le souhaitent, indépendamment de leur âge, de leur sexe ou de leur niveau scolaire. C'est pourquoi notre système éducatif doit offrir une palette assez large de filières et de passerelles entre les niveaux. Nous sommes heureux de savoir que le Conseil fédéral entend renforcer les conditions de nature à assurer l'égalité des chances et promouvoir une meilleure utilisation des ressources disponibles.
La formation, la science, la recherche et l'innovation sont essentielles au développement de tous les aspects de la vie d'une société démocratique orientée vers l'avenir. Nos hautes écoles sont bien classées et réalisent d'excellentes performances. Le domaine des EPF joue un rôle central, tant au niveau national qu'international. Le système suisse des hautes écoles attire les meilleurs étudiants étrangers. Il est dès lors important pour les hautes écoles que la Confédération et les cantons coopèrent afin d'avoir un espace homogène. L'ensemble du système doit être mieux géré, avec un renforcement de l'autonomie et une harmonisation des financements afin d'améliorer la qualité de la formation et de la recherche. Dans ce sens, nous rejetterons la proposition de la minorité Malama au chiffre 82, mais par contre nous soutiendrons la proposition de la minorité Candinas au chiffre 86bis.
Afin de pouvoir rendre accessible une formation digne de ce nom, il est primordial de consolider et de renforcer les aides à la formation ainsi que d'harmoniser le système afin d'assurer l'égalité des chances dans l'accès à la formation. Suite au dépôt d'une initiative populaire qui prévoit une amélioration et une harmonisation du système des bourses d'études, les demandes contenues dans le texte de cette initiative seront très certainement jugées excessives. Il y aura donc lieu d'élaborer un contre-projet direct, ou plutôt indirect afin de réviser la loi pertinente. La proposition de la minorité I au chiffre 88ter vise à encourager le Conseil fédéral à aller dans ce sens et à faire, dès le début de la législature, des propositions visant à consolider et à renforcer les aides à la formation dans des proportions supportables pour les finances publiques.
L'harmonisation devrait être l'affaire des cantons, mais le concordat intercantonal sur les bourses d'études n'est actuellement adopté que par huit ou neuf cantons. Ainsi de grandes inégalités subsistent entre cantons, et cette situation est inacceptable! Il devient dès lors nécessaire que la Confédération intervienne, conformément aux dispositions des articles 62 à 64 de la Constitution. Il s'agit de garantir, dans l'ensemble de notre pays, l'égalité des chances pour l'accès aux études et pour que chacune et chacun puisse acquérir une formation de qualité en vue d'une bonne intégration professionnelle et sociale! Au moment où l'on parle de façon toujours plus insistante de probables augmentations des taxes d'études - qui sont en cours -, le système des aides à la formation doit impérativement être renforcé.
Merci de soutenir la proposition de la minorité I à l'article 26 chiffre 88ter.

Müri Felix (V, LU): Im siebten Block, sechste Leitlinie, geht es um Bildung, Forschung und Innovation, um Bereiche, in welchen die Schweiz einen Spitzenplatz innehat. Diese hohe Qualität und unseren internationalen Ruf in Bildung und Forschung gilt es zu erhalten.

AB 2012 N 633 / BO 2012 N 633

Im Einzelnen: Bei Artikel 25 Ziffer 82 wird die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Auch bei Artikel 25 Ziffer 86bis - "Sicherstellen, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen" - werden wir die Mehrheit unterstützen. Bei Artikel 26 Ziffer 88ter werden wir auch die Mehrheit unterstützen und die Anträge der Minderheiten I (Piller Carrard) und II (Malama) ablehnen. Diese Anträge stehen im Widerspruch zum NFA. Die Kantone sind für die Ausbildungszahlungen auf Primar- und Sekundarstufe verantwortlich. Bei Artikel 26 Ziffer 88quater wird die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Beim letzten Artikel, Artikel 27, werden wir bei Ziffer 89bis die Minderheit Malama und ihren Antrag auf Streichung dieser Ziffer unterstützen.

Bulliard-Marbach Christine (CE, FR): Die beste Wirtschaftspolitik ist unsere Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. Das anerkennt auch der Bundesrat: Er räumt dem BFI-Bereich im Entwurf zum Legislaturprogramm einen hohen Stellenwert ein.
Bildung und Forschung haben einen starken und direkten Einfluss auf unsere Wirtschaft. Unser offenes Ausbildungssystem ermöglicht den meisten einen Zugang zu einer qualifizierten Arbeitsstelle, und das ein Leben lang. Unsere Hochschulen bilden die Spezialisten aus, die wir so dringend benötigen. Unsere Forschungsinstitutionen arbeiten täglich mit grossen und kleinen Unternehmen zusammen, um Innovationen zu entwickeln. Für die CVP/EVP-Fraktion reiht sich die Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik in den Bereich des Langfristigen ein. Sie ist eine ständige Anstrengung, welche Bund und Kantone seit mehreren Jahrzehnten gemeinsam unternehmen und welche wir in den kommenden Jahrzehnten weiterführen müssen, ohne sie auch nur einen Augenblick lang zu vernachlässigen. Denn die Gefahr ist im Begriff des Langfristigen enthalten. Um es anders auszudrücken: Die Gefahr besteht darin, dass wir uns auf unseren Lorbeeren ausruhen und annehmen, dass mit guten Plätzen unserer Hochschulen in den internationalen Rankings, dem Erfolg unserer Forscher in Europa und der guten Beschäftigungsfähigkeit unserer Jugend unsere Arbeit getan sei. Das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen unsere Anstrengungen fortsetzen, wenn wir der starken internationalen Konkurrenz hinsichtlich Forschung und Innovation entgegentreten wollen und wenn wir den Nachwuchs fördern wollen. Wir müssen unsere Anstrengungen fortsetzen, wenn wir jedem Einzelnen die Möglichkeit einer lebenslangen Bildung geben wollen.
In diesem Sinne begrüsst die CVP/EVP-Fraktion die vom Bundesrat im Legislaturprogramm festgelegten Ziele und Massnahmen.
Die BFI-Botschaft 2013-2016 und insbesondere deren Finanzierungsrahmen müssen ermöglichen, einen wichtigen Teil von Ziel 24 des Bundesrates zu erreichen. Die hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung müssen gewährleistet werden. Für unsere Fraktion ist die wesentliche Herausforderung dieser BFI-Botschaft, welche wir noch dieses Jahr behandeln werden, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Budgetdisziplin und den Investitionen, die nötig sind, damit der Wissensstandort Schweiz seine Spitzenposition beibehält und genügend Spezialisten ausbildet. Der Forschungsplatz Schweiz soll im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
Der Bund muss innerhalb der kommenden Legislatur an einer wichtigen Reform zur Führung unserer Hochschulen mitwirken, indem er eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Kantonen unterzeichnet. Auch soll er den Zusammenschluss des Staatssekretariates für Bildung und Forschung und des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie erfolgreich durchführen. Für unsere Fraktion ist klar, dass diese beiden Massnahmen entscheidend zur Verbesserung der Qualität unseres Bildungssystems beitragen müssen.
Im Rahmen des neuen Hochschulförderungsgesetzes zielt die erste Massnahme darauf hin, die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund zu verbessern. Eine Minderheit schlägt diesbezüglich vor, bei Artikel 25 Ziffer 82 so abzuändern, dass die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen auch die gemeinsamen Finanzziele vom Bund und von den im Hochschulbereich involvierten Kantonen beinhalten soll. Die CVP/EVP-Fraktion beantragt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, auch wenn er auf einer guten Absicht beruht. Reden wir doch Klartext: Wir können die Konvention nicht um die Finanzierungsregelung ergänzen, denn davon war während den Vorbereitungsarbeiten nie die Rede, und auch im neuen Hochschulförderungsgesetz wird sie nicht mit einbezogen.
Die zweite Massnahme, der Zusammenschluss des Staatssekretariates für Bildung und Forschung und des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, soll die Steuerung auf Bundesebene verstärken, unter gleichzeitiger Respektierung der Diversitäten des schweizerischen Bildungssystems.
Eine Mehrheit der Kommission will Artikel 25 um Ziffer 86bis ergänzen, und zwar in dem Sinne, dass sichergestellt werden soll, dass die internationalen Vereinbarungen nicht zu einer Verschlechterung des Bildungsniveaus in der Schweiz führen. Im Namen der CVP/EVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, da es sich um eine unbegründete Befürchtung handelt. Die europäischen Programme zur Forschung, zu Studiengängen, zur Berufsbildung oder zur Bildung generell, an denen die Schweiz teilnimmt, sind alle Quelle einer beachtlichen Bereicherung für unser Land. Keines der Programme hat zum Ziel, das Bildungssystem zu vereinheitlichen, im Gegenteil: Es geht darum, die Anpassungsfähigkeit betreffend andere Systeme und die Mobilität unserer Jugend zu fördern.
Das Legislaturprogramm gibt in Artikel 26 ebenfalls Ziele hinsichtlich der Förderung des Nachwuchses für qualifizierte Fachkräfte in Wirtschaft und Wissenschaft sowie der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen vor. Betreffend diesen Nachwuchs beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, eine Förderung der Mint-Fächer als konkrete Massnahme anzufügen. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag, denn wir sind überzeugt, dass die Offensive bezüglich dieser Fächer und der damit verbundenen Berufe ihren Platz im Legislaturprogramm haben sollte.
Hingegen haben zwei Minderheitsanträge zu Artikel 26 Ziffer 88ter unserer Auffassung nach keinen Platz in diesem Programm. Sie fordern die Erhöhung der Ausbildungsbeiträge. Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dies können wir aber im Rahmen der Stipendien-Initiative diskutieren, über die das Volk entscheiden muss. Heute zu fordern, dass der Bund seine Ausgaben für Ausbildungsbeiträge erhöhen muss, kommt einer Missachtung der aktuellen Anstrengungen der Kantone gleich, in deren Verantwortung auch die Ausbildung ist.
Der Minderheitsantrag zu Ziffer 88quater, der die Anerkennung von Schweizer Diplomen der höheren Berufsbildung sichern will, muss auch abgelehnt werden. Dieses Ziel kann über den Weg einer Verordnungsänderung erreicht werden, die aktuell läuft.
Die in Artikel 27 erwähnte Weiterbildung nimmt einen wichtigen Platz in der Strategie des Bundesrates ein, und bald wird dem Parlament auch der Entwurf des neuen Weiterbildungsgesetzes unterbreitet werden. Es stellt sich aber ein anderes Problem, das der Bundesrat in seinem Programm nicht explizit erwähnt, jenes nämlich, dass immer mehr Personen zwischen 25 und 30 Jahren über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, mit Ziffer 89bis das Legislaturprogramm um die Förderung des Zugangs zu Berufslehrgängen für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene zu ergänzen. Die CVP/EVP-Fraktion fordert Sie dazu auf, diesen Antrag zu unterstützen; er lässt uns auf eine Erhöhung des Anteils der Personen mit Berufsabschluss von 90 auf 95 Prozent hoffen.
Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen beantrage ich Ihnen im Namen der CVP/EVP-Fraktion, der Bildung, Weiterbildung, Forschung und Innovation den Platz zu geben, den sie in unserer politischen Agenda verdienen; sie sind eine Priorität erster Klasse.

AB 2012 N 634 / BO 2012 N 634

Malama Peter (RL, BS): Für die Zukunft der Schweiz haben Bildung, Forschung und Innovation allerhöchste Priorität. Das Wissen und Können der Menschen sind unser einziger Rohstoff. Folglich ist der BFI-Bereich für das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gedeihen unseres Landes zentraler denn je. Der Bundesrat hat die immense Bedeutung des BFI-Bereiches erkannt und lässt ihn in der Periode 2013-2016 gegenüber anderen Bereichen überdurchschnittlich wachsen. So geht er für diesen Zeitraum von einem Investitionsvolumen von 26 Milliarden Franken aus, was einem nominellen Wachstum der Fördermittel von 3,7 Prozent pro Jahr entspricht.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates, hält aber fest, dass ihr das Vorgehen der Regierung zu zögerlich erscheint. Mit den vorgesehenen Finanzmitteln lassen sich zeitliche Lücken nicht vermeiden. Um die Ziele der Legislaturplanung erreichen zu können, werden zusätzliche finanzielle Anstrengungen unabdingbar sein. Die Anforderungen an die Bildungs- und Forschungssysteme werden angesichts des internationalen Konkurrenzdrucks und des Fachkräftemangels weiter steigen. Um das hohe Niveau in Bildung, Forschung und Innovation zu erhalten, ist deshalb ein vielseitiges, durchlässiges und in sich kohärentes Bildungssystem vonnöten. Dies bedingt Mehrinvestitionen in den Bereichen Berufsbildung, akademische Bildung und Weiterbildung.
Nebst der Weiterentwicklung der Bildungsinstitutionen ist es der FDP-Liberalen Fraktion ein grosses Anliegen, die Spitzenstellung der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich zu erhalten und weiter auszubauen. Dies setzt eine solide Grundfinanzierung der Förderinstitutionen Schweizerischer Nationalfonds und Kommission für Technologie und Innovation, die Teilnahme an europäischen und weltweiten Forschungsprogrammen und gezielte Investitionen in Spitzenforschungs-Infrastrukturen voraus.
Um die Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation in der laufenden Legislaturperiode weiter zu stärken, legt die FDP-Liberale Fraktion noch vier Minderheitsanträge vor. Unser Schwergewicht liegt auf der Sicherstellung der Finanzierung einer stärkeren Wirtschafts- und Wettbewerbsorientierung des BFI-Bereiches und der Stärkung der Internationalität.
Zur Sicherstellung der Finanzierung: Die verlässliche Mitfinanzierung der Hochschulen durch den Bund ist für die Kantone von höchster Bedeutung. Der Blick in die Kantone zeigt jedoch, dass die Finanzziele für die Fachhochschulen bundesseitig deutlich unterschritten werden. Die Beteiligung an den Betriebs- und Investitionskosten der Fachhochschulen liegt weiterhin unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Drittel. Das in der BFI-Botschaft vorgesehene Wachstum der Bundesbeiträge an die kantonalen Universitäten ist nach wie vor ungenügend. Dementsprechend bitte ich Sie, Massnahme 82 mit dem Zusatz zu den Finanzzielen zu ergänzen und der Minderheit zu folgen.
Zur Wirtschafts- und Wettbewerbsorientierung: Ich mache beliebt, unter Massnahme 88ter den Begriff "Harmonisierung des Systems" durch "Schaffung von Möglichkeiten", "Chancengleichheit" durch "Chancengerechtigkeit" und "gewährleisten" durch "verbessern" zu ersetzen. Diese Formulierung kommt der liberal-freiheitlichen und föderalen Ausgestaltung des schweizerischen Systems viel näher. Ausserdem soll mit dem Satzteil "Ausschöpfung des Bildungspotenzials unserer Gesellschaft" ein wichtiger bildungsökonomischer Aspekt integriert werden. Ich bitte Sie daher, bei Massnahme 88ter der Minderheit II zu folgen.
Der Bundesrat führt in seiner Botschaft die Mint-Problematik - d. h. den Fachkräftemangel in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - nur kurz und in einem zu positiven Licht auf. Tatsache ist, dass der Fachkräftemangel in diesem Bereich akut ist und auch durch die leicht steigenden Studierendenzahlen nicht nachhaltig reduziert wird. Es sind jetzt konkrete Massnahmen einzuleiten, damit diesem Mangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken wird, entschieden begegnet wird. Massnahmen müssen aber bereits in der obligatorischen Schulzeit aufgegleist werden, damit künftig mehr Mint-Berufsleute ausgebildet werden.
Zur Stärkung der Internationalität: Um die nationale und internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung sicherzustellen, sind weitere Anstrengungen vonnöten. Die Attraktivität der Berufsbildung muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Der Bundesrat anerkennt dies zwar, plant aber unverständlicherweise keine konkreten Massnahmen. Ich bitte Sie daher, dieses Kantonsanliegen aufzunehmen und den Minderheitsantrag zu Ziffer 88quater anzunehmen.
Zum Schluss weise ich Sie darauf hin, dass Ziffer 89bis zu streichen ist. Das darin Geforderte ist integraler Bestandteil des in Ziffer 89 aufgeführten neuen Weiterbildungsgesetzes, und daher ist es unnötig, das separat zu erwähnen.
Mit dieser Bemerkung fordere ich Sie auf, die immense Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation anzuerkennen und bei den einzelnen Anträgen der Position der FDP-Liberalen Fraktion zu folgen.

Maire Jacques-André (S, NE): J'interviens au nom du groupe socialiste sur deux points en relation avec la section 7, "La Suisse occupe une position de pointe dans les domaines de la formation, de la recherche et de l'innovation".
Tout d'abord, concernant l'article 26 et la proposition de la minorité Malama qui prévoit d'ajouter un chiffre 88quater, "garantir la comparabilité et la reconnaissance des diplômes suisses de formation professionnelle supérieure aux niveaux national et international", je souhaite préciser une chose. Nous avions interpellé le Conseil fédéral l'été dernier. Dans sa réponse à notre interpellation 11.3721, le Conseil fédéral a précisé: "La Confédération se mobilise avec les cantons et les organisations du monde du travail afin de consolider la formation professionnelle supérieure et de mieux faire connaître sur le plan international les avantages et les spécificités du système suisse."
En ce qui concerne la formation professionnelle supérieure, il est vrai que ce système souffre d'un déficit d'image en particulier à l'étranger. Sur le plan international, l'Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie (OFFT) travaille activement au sein du processus de Copenhague qui vise précisément à faire mieux reconnaître ce système dont nous reconnaissons tous ici la valeur et auquel nous tenons parce qu'il répond très bien aux besoins en cadres de nos entreprises et de nos institutions sociales et de la santé.
Par conséquent, les travaux sont déjà en cours. Dans ce sens, on pourrait se dire que la proposition de la minorité Malama est inutile. Il est vrai qu'elle n'est pas nécessaire dans la mesure où les travaux sont en cours. Mais, avec plusieurs membres de notre groupe, je vous invite malgré tout à soutenir cette proposition pour donner un signal clair de soutien aux efforts déployés par les représentants de l'OFFT.
J'aimerais surtout insister maintenant sur le deuxième point, qui me tient particulièrement à coeur - à l'article 27 chiffre 89bis, puisqu'il concerne bien les adultes qui n'ont pas de certification de base et qui représentent aujourd'hui 10 pour cent de la population adulte de notre pays. Plus inquiétant encore, ces 10 pour cent représentent plus de 50 pour cent des demandeurs d'emploi aujourd'hui dans notre pays! Par conséquent, cela démontre bien l'importance d'avoir un certificat, un titre reconnu, pour accéder au marché de l'emploi.
Nous demandons donc qu'on mentionne explicitement dans ce programme de législature la nécessité de faire de gros efforts pour qualifier ces personnes-là. Et, Monsieur Malama, ce n'est pas la loi fédérale sur la formation continue qui nous permet de le faire explicitement, parce qu'il ne s'agit pas de compléments de formation après l'obtention d'un titre de base, non! Il s'agit du titre de base, précisément. Et heureusement, l'ordonnance sur la formation professionnelle prévoit explicitement de nouveaux moyens d'acquérir ces certifications. Je pense en particulier à la validation des acquis de l'expérience, que plusieurs cantons pratiquent déjà et qui remporte un beau succès auprès des adultes. C'est une façon de les remettre dans le circuit.
Je vous invite donc vraiment à soutenir la majorité.

AB 2012 N 635 / BO 2012 N 635

Et je m'étonne que Monsieur Müri, que nous savons être très attaché à la formation professionnelle de base, ne soutienne pas cette proposition. Parce qu'il s'agit bien de cela: faire acquérir à ces adultes une formation professionnelle de base, c'est-à-dire une attestation ou un certificat, qui a une vraie valeur sur le marché du travail. C'est de cela que nous parlons ici.
J'invite vraiment les membres du groupe libéral-radical et du groupe UDC à bien réfléchir avant de voter et je les invite bien sûr à suivre la majorité.
Dernier point: cette qualification des adultes a un autre avantage. Elle permet aussi de répondre à la pénurie de personnel qualifié dans les domaines MINT ou, mieux encore, dans le domaine de la santé, des soins, parce que là nous pouvons former des adultes, je dirai à moindre prix, parce qu'il n'y a pas besoin d'investir beaucoup pour arriver à des qualifications en application de l'article 32 de l'ordonnance précitée.
Je vous invite donc à suivre la majorité de la commission, qui a eu la sagesse d'accepter ce chiffre 89bis.

Quadranti Rosmarie (BD, ZH): Die BDP stellt sich vollumfänglich hinter die sechste Leitlinie, die lautet: "Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz." Wir begrüssen die festgelegten Legislaturziele, das heisst die Gewährleistung der hohen Qualität und des international guten Rufes des Hochschulsystems und der Forschung, die Nachwuchsförderung für qualifizierte Fachkräfte, aber auch die Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen. Wir können uns mit der Optimierung der Rahmenbedingungen für die Weiterbildung identifizieren, ebenso erachten wir die Überprüfung der Zielerreichung mittels Indikatoren als sinnvoll. Die BDP-Fraktion wird sich bis auf eine Ausnahme der Kommission bzw. der Mehrheit der Kommission anschliessen.
Die BDP begrüsst insbesondere, dass in Artikel 26 unter Ziffer 88bis die Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint) auf allen Schulstufen aufgenommen werden soll. Hier ist eine Schwachstelle in unserem Bildungssystem; der Mint-Bereich muss besonders gefördert werden, und die BDP unterstützt auch die Erhöhung des Frauenanteils in den Mint-Fächern.
Ein Minderheitsantrag, der von der BDP-Fraktion unterstützt wird, ist jener der Minderheit Malama, die unter Ziffer 88quater die Sicherstellung der nationalen und internationalen Vergleichbarkeit sowie die Anerkennung der Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung aufnehmen will. Wir sind überzeugt, dass hier noch einiges unternommen werden muss.
Die BDP erachtet das Bildungssystem grossmehrheitlich als gut und ist überzeugt, dass mit der Leitlinie und den vorgeschlagenen Zielen weiter an seiner Qualität gearbeitet werden kann. Die BDP weiss um den Stellenwert der Bildung und wird Fortschritt in Bildung, Forschung und Innovation immer unterstützen.
Zum Schluss ein Zitat eines unbekannten Autors, der da sagte: "Wenn du glaubst, Bildung sei teuer, dann probier aus, was Dummheit kostet!" Persönlich weiss ich nun nicht, ob die lange Debatte zur Legislaturplanung des Bundesrates nicht doch als eine recht teure Dummheit zu verbuchen ist.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Wir sind uns einig, dass Bildung und Forschung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft unseres Landes und auch für die soziale und kulturelle Entwicklung zentral sind. Wir stellen aber auch fest, dass die Anforderungen an die Bildungs- und Forschungssysteme steigen, dass der internationale Konkurrenzdruck immer grösser wird und dass wir uns zusehends mit einem Fachkräftemangel konfrontiert sehen. Um das hohe Niveau in Bildung und Forschung, das wir heute haben, zu erhalten, sind weitere grosse Anstrengungen notwendig, Anstrengungen im Bildungssystem und Anstrengungen im ganzen Ausbildungssystem. Wir haben eine breite Palette allgemeinbildender und berufsbezogener Ausbildungsmöglichkeiten. Wir müssen diese noch verstärken und ausbauen. Wichtig ist auch, dass die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen und -richtungen weiterhin gewährleistet ist und noch ausgebaut wird. Schliesslich soll die Spitzenstellung der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich erhalten bleiben.
Zu Artikel 25 Ziffer 82: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit und damit die Formulierung "Abschliessen einer Vereinbarung" anzunehmen.
Den Antrag der Minderheit Malama zu Ziffer 82 bitte ich Sie abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen: Aus formalen Gründen ist die Änderung unter diesem Titel abzulehnen. Auch materiell ist der Antrag nicht korrekt, da diese Zusammenarbeitsvereinbarung (ZSAV) nicht die Umsetzung der Finanzziele im Hochschulbereich regeln kann. Das ist Sache der Hochschulorgane, das kann diese Koordinationsstelle gar nicht tun. Von daher ist dieser Antrag abzulehnen.
Zu Artikel 25 Ziffer 86bis, "Sicherstellen, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen": Zum einen verlangt dieser Antrag der Mehrheit eine Selbstverständlichkeit, und zum andern wird es nicht zu dem kommen, was der Antrag sicherstellen will. Ich werde dazu noch kurz etwas sagen, ich möchte Sie aber zuvor bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den entsprechenden Streichungsantrag der Minderheit Candinas anzunehmen.
Die Aussage, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen sollen, ist sicher richtig. Es gibt aber auch keine begründeten Befürchtungen in dieser Richtung. Mit solchen Bildungsvereinbarungen ermöglichen wir es, dass die Qualitätssteigerung und die Qualitätssicherung in unserem Bildungssystem unterstützt werden. Ich schildere Ihnen das am Beispiel des EU-Rahmenprogramms für Bildung: Seit 2011 nimmt die Schweiz an diesem Bildungsprogramm teil. Es soll unseren jungen Leuten ermöglichen, an Austauschprogrammen teilzunehmen. Es stellt also die Mobilität sicher, auch die Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Es steigert die Mobilität, es steigert die Flexibilität, und es macht unser System für Leistungsstarke attraktiv. Es geht nicht um eine Angleichung, und es geht schon gar nicht um die Schwächung unseres Bildungssystems.
Dann noch zu Artikel 26 Ziffer 88bis, "Förderung der Mint-Bereiche auf allen Schulstufen": Da möchte ich Sie bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen. Das massgebliche Alter für einen Entscheid für oder gegen Mint liegt bei Kindern und Jugendlichen zwischen 1 und 15 Jahren, und für diese Bildungseinrichtungen sind hauptsächlich die Kantone zuständig, nicht der Bund. Der Bund macht, was er kann, im Rahmen seiner Kompetenzen: im Rahmen der Akademien, im Rahmen der Ausbildungen und Entwicklungen auf ETH-Stufe, im Bereich von "Schweizer Jugend forscht", in Projekten und Wissenschaftsolympiaden; Sie kennen die Einrichtungen, die wir haben. Hier hat der Bund eine Koordinationsfunktion, aber zuständig sind die Kantone. Es ist eine kantonale Kompetenz. Darum ist es nicht richtig, dem Bund mehr als diese Koordinationsfunktion zu übertragen.
Als Letztes zu Artikel 27 Ziffer 89bis, "Förderung des Zugangs zu Berufslehrgängen für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene": Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen und hier dem Streichungsantrag der Minderheit Malama zuzustimmen. Die berufliche Integration und die Nachqualifizierung von wenig qualifizierten Erwachsenen sind wichtige Anliegen des Bundes. Sie bilden auch einen Schwerpunkt der Initiative, die das EVD im Bereich Fachkräfte lanciert hat. Wir haben heute Massnahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung, die zu einer raschen Wiedereingliederung führen sollen, und wir haben auch Massnahmen, damit man eine Ausbildung nachholen kann - Nachholbildungsmöglichkeiten gibt es also heute. Weiter haben wir im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung Massnahmen. Das sind alles Massnahmen, die die zusätzliche Ausbildung von Erwachsenen vorsehen.
Wenn Sie jetzt die Massnahmen anschauen, die wir bereits mit Ziffer 81 und Ziffer 89 aufgenommen haben, dann sehen

AB 2012 N 636 / BO 2012 N 636
Sie, dass hier alles enthalten ist, was Sie zusätzlich noch aufnehmen wollten. Ich glaube, diese Ziffer 89bis erübrigt sich.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL), für die Kommission: Noch ein Hinweis, wie es weitergeht, wenn wir diesen Abschnitt bereinigt haben: Sie wissen, Eintreten ist obligatorisch. Damit entfällt am Schluss unserer Beratungen auch die Gesamtabstimmung; wir haben also keine Gesamtabstimmung. Danach ist der Ständerat an der Reihe, und unmittelbar nach den Beratungen des Ständerates setzt die Einigungskonferenz ein. Das heisst, das wird noch im Juni der Fall sein, denn der Ständerat berät die Vorlage im Juni. Anträge der Einigungskonferenz, die abgelehnt werden, sind ausser Abschied und Traktanden; Anträge, die gutgeheissen werden, sind dann im Beschluss drin. Es gibt auch keine Schlussabstimmung. Das Legislaturprogramm unterliegt nicht dem Referendum.
Der Beschluss erfolgt in Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Nur die Resultate der einzelnen Entscheide sind der Inhalt dieses einfachen Bundesbeschlusses. Damit möchte ich unsere Diskussion jetzt abschliessen.

Art. 25
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 81
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 82
82. Abschliessen einer Vereinbarung ...
Ziff. 83
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 84
84. Sicherstellen der Beteiligung ...
Ziff. 85
85. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 86
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 86bis
86bis. Sicherstellen, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen.

Antrag der Minderheit
(Malama, Germanier, Moret)
Ziff. 82
82. ... im Hochschulbereich sowie zur Umsetzung der Finanzziele im Hochschulbereich;

Antrag der Minderheit
(Candinas, Büchler Jakob, Germanier, Malama, Meier-Schatz, Moret, Piller Carrard, Vogler, Wyss Ursula)
Ziff. 86bis
Streichen

Art. 25
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 81
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 82
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 83
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 84, 85
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 86
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 86bis
86bis. veiller à ce que les accords internationaux en matière de formation ne conduisent pas à une dégradation du niveau de formation en Suisse.

Proposition de la minorité
(Malama, Germanier, Moret)
Ch. 82
82. ... des hautes écoles et sur la mise en oeuvre des objectifs financiers dans le domaine des hautes écoles;

Proposition de la minorité
(Candinas, Büchler Jakob, Germanier, Malama, Meier-Schatz, Moret, Piller Carrard, Vogler, Wyss Ursula)
Ch. 86bis
Biffer

Art. 26
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 87
87. Sicherstellen der Beteiligung ...
Ziff. 88
88. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 88bis
88bis. Förderung der Mint-Bereiche (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auf allen Schulstufen.

Antrag der Minderheit I
(Piller Carrard, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Rossini, Wyss Ursula)
Ziff. 88ter
88ter. Konsolidierung und Ausbau der Ausbildungsbeiträge; Harmonisierung des Systems, um die Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung zu gewährleisten.

Antrag der Minderheit II
(Malama, Germanier, Moret)
Ziff. 88ter
88ter. Konsolidierung und Ausbau der Ausbildungsbeiträge; Schaffung von Möglichkeiten, um die Chancengerechtigkeit beim Zugang zur Bildung und die Ausschöpfung des Bildungspotenzials unserer Gesellschaft zu verbessern.

Antrag der Minderheit
(Malama, Germanier, Hassler, Meier-Schatz, Moret)
Ziff. 88quater
88quater. Sicherstellung der nationalen und internationalen Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung.

Art. 26
Proposition de la majorité
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 87, 88
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 88bis
88bis. encourager les disciplines MINT (mathématiques, informatique, sciences naturelles et technique) à tous les degrés scolaires.

Proposition de la minorité I
(Piller Carrard, Chopard-Acklin, Jans, Leutenegger Oberholzer, Rossini, Wyss Ursula)
Ch. 88ter
88ter. consolider et renforcer les aides à la formation, harmoniser le système afin d'assurer l'égalité des chances dans l'accès à la formation.

Proposition de la minorité II
(Malama, Germanier, Moret)
Ch. 88ter
88ter. consolider et renforcer les aides à la formation; créer la possibilité d'assurer l'égalité des chances dans l'accès à la formation et d'exploiter le potentiel en matière de formation.

AB 2012 N 637 / BO 2012 N 637

Proposition de la minorité
(Malama, Germanier, Hassler, Meier-Schatz, Moret)
Ch. 88quater
88quater. garantir la comparabilité et la reconnaissance des diplômes suisses de formation professionnelle supérieure aux niveaux national et international.

Art. 27
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 89
89. Verabschiedung der Botschaft ...
Ziff. 89bis
89bis. Förderung des Zugangs zu Berufslehrgängen für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene.

Antrag der Minderheit
(Malama, Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Germanier, Grin, Moret, Reimann Maximilian)
Ziff. 89bis
Streichen

Art. 27
Proposition de la majorité
Titre, introduction
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 89
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Ch. 89bis
89bis. favoriser l'accès aux formations professionnelles certifiantes pour les adultes peu ou pas qualifiés.

Proposition de la minorité
(Malama, Aeschi Thomas, Amstutz, Büchel Roland, Germanier, Grin, Moret, Reimann Maximilian)
Ch. 89bis
Biffer

Art. 28-30
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Art. 25 Ziff. 82 - Art. 25 ch. 82

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7275)
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 30 Stimmen

Art. 25 Ziff. 86bis - Art. 25 ch. 86bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7276)
Für den Antrag der Minderheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 45 Stimmen

Art. 26 Ziff. 88bis - Art. 26 ch. 88bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7312)
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 45 Stimmen

Art. 26 Ziff. 88ter - Art. 26 ch. 88ter

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7277)
Für den Antrag der Minderheit II ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 59 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7278)
Für den Antrag der Minderheit II ... 81 Stimmen
Dagegen ... 91 Stimmen

Art. 26 Ziff. 88quater - Art. 26 ch. 88quater

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7279)
Für den Antrag der Minderheit ... 157 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen

Art. 27 Ziff. 89bis - Art. 27 ch. 89bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 12.008/7280)
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Damit stehen wir am Ende der Beratung des Bundesbeschlusses. Da Eintreten obligatorisch war, findet keine Gesamtabstimmung statt. Die Vorlage geht an den Ständerat.

Rückkehr zum SeitenbeginnRemonter

Home