Leuthard Doris, Bundesrätin:
Wir sind immer noch ein bisschen in Grabenkämpfen: Strasse gegen Schiene und deren Benachteiligungen. Das Ziel dieser Legislatur müsste sein, dass wir diese ideologischen Kämpfe im Graben lassen. Es ist ein Faktum: Wir haben heute eine Mobilität und eine Mobilitätszunahme, die es schlichtweg nicht erlauben, den einen Verkehrsträger gegen den anderen auszuspielen. Der Bundesrat hat Ihnen daher bei beiden Verkehrsträgern die Analyse bezüglich Status quo und der zu erwartenden Mobilitätszunahme im Personen- und Güterverkehr für die nächsten dreissig Jahre vorgelegt. Sie haben auch gesehen, dass bei beiden Finanzierungen Geld für den Ausbau und die Ausbauwünsche, die hier zu bewältigen sind, fehlt. Deshalb wäre für mich das Ziel dieser Legislatur, dass wir wirklich zu einer Gesamtverkehrssicht und zu einer Gesamtverkehrsdiskussion kommen und dass alles andere in Ihren Überlegungen keinen Platz mehr findet.
1960, als das Nationalstrassennetz festgelegt wurde, betrug der Strassenverkehr nur einen Fünftel dessen, was er heute beträgt; damals hatten wir 865 000 Motorfahrzeuge, heute sind wir bei 5,5 Millionen angelangt. Diese Entwicklung dürfte aufgrund der Mobilitäts- und Bevölkerungszunahme weitergehen. Selbstverständlich muss das auch in den Infrastrukturen im Netz selber abgebildet werden. 2006 hat der Bundesrat den Sachplan Verkehr mit Kriterien für die Verkehrsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung verabschiedet. Wir haben daraufhin mit den Kantonen zusammen das ganze Nationalstrassennetz überprüft und eben auch die Lücken eruiert; es handelt sich dabei um Strassenverbindungen vom heutigen Nationalstrassennetz zu den wichtigen Zufahrtsverbindungen in die Kantone. Diese Arbeit mit den Kantonen hat schlussendlich eben diese 387 Kilometer an Lücken ergeben. Diese Verbindungen beantragen wir Ihnen jetzt mit diesem Netzbeschluss zur Übertragung in das Nationalstrassennetz - abzüglich der erwähnten 11 Kilometer der N4 zwischen Bargen und Schaffhausen.
Es wurde gesagt: Es macht Sinn, dass das Nationalstrassennetz abbildet, wie heute die Verkehrsflüsse, die Verkehrsströme verlaufen. Es muss auch abgebildet werden, dass die Mehraufwendungen im Nationalstrassennetz, die ja seit der NFA vollumfänglich vom Bund zu tragen sind, kompensiert werden. Frau Nationalrätin Huber hat darauf hingewiesen: Die Kompensationslösung wurde mit den Kantonen erarbeitet. Es wurden verschiedene Kompensationsmodelle untersucht. Heute liegt ein akzeptiertes Finanzierungsmodell vor; die Kantone beteiligen sich mit rund 30 Millionen Franken pro Jahr an den Mehraufwendungen des Bundes, und gleichzeitig werden die Bundesbeiträge im Umfang der abzutretenden Hauptstrassen gekürzt. Das ist für die Kantone natürlich immer noch ein guter Beitrag, eine gute Lösung. In die Verhandlungen wurde damals nämlich auch das Konsolidierungsprogramm mit einbezogen, das dann von Bundesrat und Parlament fallengelassen wurde. Aber, wer weiss, vielleicht lebt es ja dann wieder einmal auf. Dann kann man die Kantone auch darauf behaften.
Bei der Finanzierung der 275 Millionen Franken pro Jahr geht es jetzt um die Vignette. Ich muss sagen, dass ich relativ wenig Verständnis habe für die Vorwürfe, der Preis sei zu hoch, er sei ungerecht usw. Herr Wobmann, wir haben drei Quellen für die Finanzierung der Nationalstrasse: die Mineralölsteuer, den Mineralölsteuerzuschlag und die Vignette. Sie behaupteten vorhin wieder, jedes Jahr würden die Abgaben erhöht und es koste mehr. Können Sie mir sagen, welche Abgabe der Bund in den letzten zwanzig Jahren erhöht hat? Die letzte Erhöhung erfolgte bei der Vignette 1995, beim Mineralölsteuerzuschlag 1974. Das ist die Tatsache, Herr Nationalrat. Ich bitte Sie, bei der Wahrheit zu bleiben. Was sich erhöht hat, sind der Benzinpreis und der Dieselpreis - aber nicht wegen der Bundesabgaben, sondern wegen der erhöhten Erdölpreise am Markt. Was sich erhöht hat, ist die Zahl der gefahrenen Kilometer; diese Zahl bestimmt aber nicht der Bundesrat, sondern diese Zahl bestimmen Sie selber mit Ihrem Fahrverhalten. Es ist klar falsch, was Sie gesagt haben. Der Bund hat leider viel zu lange die Teuerung nicht draufgeschlagen und den Preis für die Vignette
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AB 2012 N 796 / BO 2012 N 796
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nicht erhöht. Der Sprung von 40 auf 100 Franken ist zugegebenermassen hoch; aber die letzte Erhöhung erfolgte 1995.
Das gleiche Lamento muss ich aber an Herrn Grossen von der GLP zurückschicken. Natürlich bezahlt der motorisierte Individualverkehr nicht seine gesamten externen Kosten; die Kostenwahrheit haben wir nicht. Wir haben sie aber noch viel weniger beim öffentlichen Verkehr - das haben die Herren Nationalräte Wobmann und Binder richtig gesagt -, wo der Kostendeckungsgrad im Moment etwa bei 52 Prozent liegt. Wenn schon, müsste man, wenn Sie von Verursacherprinzip und Kostendeckungsgrad sprechen wollen, die Preise wahrscheinlich bei beiden Verkehrsträgern erhöhen.
Frau Nationalrätin Teuscher macht Werbung für das Mobility-Pricing. Das finde ich schön, wir untersuchen das. Aber passen Sie auf, wo Mobility-Pricing hinführen wird, weil es dann eben auch den öffentlichen Verkehr erfasst, und Sie werden natürlich auch dort Kostensteigerungen gegenüber heute haben. Ich sehe nur schon, was die Erhöhung der Billettpreise für Fabi bedeutet. Die meisten sind ja nur schon aufgrund dieser massvollen Anpassungen dagegen. Ich führe diese Diskussion also gerne mit Ihnen, aber passen Sie auf, dass es schlussendlich nicht beim öffentlichen Verkehr zu grossen Umwälzungen kommt, bei denen am Ende vielleicht die Schiene nicht unbedingt bevorzugt wird.
Was Tatsache ist: Wir brauchen für diese Mehraufwendungen des Bundes Zusatzeinnahmen. Sie wissen, dass die Strassenkasse jedes Jahr nicht etwa mehr, sondern weniger Geld hat - und das ist die erste Tranche der Strassenverkehrsrechnung, die wir Ihnen präsentieren -, weil dank des technologischen Fortschrittes und der verbrauchsärmeren Autos heute auf den Strassen im Schnitt nicht mehr das 10-, sondern das 6-Liter-Auto fährt. Für die Automobilisten und deren Portemonnaie ist dies gut, für die Strassenkasse aber schlecht, weil uns damit jedes Jahr Einnahmen entgehen. Dieses Problem werden wir Ihnen auch noch präsentieren müssen. Es geht darum, wie wir all die Wünsche nach Unterhalt, Betrieb und Ausbauten für die nächsten dreissig Jahre finanzieren können.
Die Erhöhung des Vignettenpreises ist massvoll. Wir machen sie nicht auf Vorrat, sondern ab dem Datum, an dem die Spezialfinanzierung Strassenverkehr den Betrag von einer Milliarde Franken unterschritten haben wird, was etwa Anfang 2015 der Fall sein dürfte.
Vielleicht noch zwei, drei Worte zu den Vorwürfen von Frau Nationalrätin Graf-Litscher und der SP-Fraktion, die Oberland-Autobahn sei unnötig und umstritten und wir würden quasi die bundesgerichtliche Situation vorwegnehmen: Das wollen wir selbstverständlich nicht. Die Voraussetzung dafür, dass man ein kantonales Ausbauprojekt übernehmen kann, ist ja das Kriterium der Baureife bis zur Inkraftsetzung. Das Interesse des Bundes muss nachgewiesen sein, und die Übereinstimmung mit Standards im Bereich Nationalstrassen muss ebenfalls ausgewiesen sein.
Die Oberland-Autobahn hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich, eine zwanzigjährige Planung mit immer wieder neuen Wünschen, und es ist unbestritten, dass sie eine nationale Bedeutung hat: Allein im Raum Wetzikon verkehren täglich 30 000 Fahrzeuge. Dass man hier diese Lücke schliessen muss, und das auch im Sinn einer Engpassbeseitigung, liegt auf der Hand. Die Einsprachen beim Bundesgericht sind derzeit tatsächlich noch hängig, aber selbstverständlich präjudiziert die Übernahme dieser Strecke in keiner Art und Weise den Bundesgerichtsentscheid. Wenn das Bundesgericht die kantonalzürcherische Planung stützt, übernehmen wir dieses Projekt, wie es der Kanton Zürich konzipiert hat. Wenn das Bundesgericht dieses Projekt in irgendwelchen Bereichen bemängeln würde, wäre nachher der Bund gefordert, diese Planung im Sinne der allenfalls gerügten Mängel zu verbessern. Insofern ist das also kein Präjudiz, sondern es ist dann vor allem eine Frage der Zeitachse, wann dieses Projekt realisiert werden kann. Dass das dringend ist, viele Menschen betrifft und eine echte Lücke ist, das kann man, glaube ich, nicht bestreiten.
Wir sind der Auffassung, dass dieser Bundesbeschluss notwendig und sinnvoll ist. Die Festlegung des Netzes hat sich seit 1960 markant verändert, nicht nur aufgrund des Verkehrsaufkommens, sondern auch aufgrund der Siedlungssituation, der wir Rechnung zu tragen haben. Die Kantone sehen sich zunehmend ausserstande, dringend notwendige Ausbau- und Erhaltungsmassnahmen auf diesen Strassen von überregionaler Bedeutung zu finanzieren. Der Bund kann diese Massnahmen besser vorantreiben und dafür sorgen, dass der Wirtschaftsraum Schweiz auch künftig über ein funktionsfähiges Strassennetz verfügt.
Herr Hodgers, es wohnen leider nicht alle in Genf und in städtischen Bereichen. Deshalb ist es halt so, dass gerade in peripheren Gebieten die Strasse - auch die Strasse, wo der öffentliche Verkehr passiert - sehr oft die letzte Meile ist. Deshalb lohnt es sich, eben auch hier zu berücksichtigen, dass die Strasse im ländlicheren Raum eine weit grössere Bedeutung hat und haben wird als in städtischen Gebieten und Agglomerationen, wo der öffentliche Verkehr selbstverständlich viel effizienter ist und auch der Fokus der Planung auf dem öffentlichen Verkehr liegt. Im Sinne der Gesamtverkehrskonzeption darf man aber auch hier Stadt und Land nicht gegeneinander ausspielen.
Die 100 Franken der Vignette sind ein angemessener Preis für den Mehrwert, den alle Strassenbenützerinnen und -benützer mit diesem leistungsfähigen Netz erhalten. Ich bin überzeugt, dass auch die Bevölkerung dies einsieht, weil sie die verbesserten Leistungen im Alltag direkt spürt.