Leuthard Doris, Bundesrätin:
Es wird halt erneut sehr ideologisch, wenn wir von der Finanzierung reden. Vielleicht nochmals zur Erhellung, worum es eigentlich geht: Ihnen liegen unterschiedliche Beschlüsse vor. Bei einem Beschluss dreht es sich nur um die Frage, welche Stücke von Kantonsstrassen Sie aufklassieren und in den Netzbeschluss, ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Nochmals: Der Prozess dazu fing 2006 mit dem Sachplan Verkehr an. Man hat im Nachhinein dann festgestellt, wo es Lücken gibt und welche Teile die Kriterien einer Nationalstrasse erfüllen. Das Ganze wurde im Juni 2008 in die Vernehmlassung geschickt. Man entschied zusammen mit den Kantonen, welche Streckenteile aufzunehmen seien. Die Streckenteile, die Sie jetzt vor sich haben, wurden einvernehmlich als nationalstrassenwürdig angesehen. Das ist der Beschluss 1.
Dann liegen Ihnen Teilbeschlüsse vor, das wurde von Nationalrat Binder richtig gesagt: Hier geht es um die baureifen Projekte, die auf Kantonsebene geplant sind und für die, Herr Hodgers, auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt. Weil diese Projekte baureif sind, übernehmen wir sie jetzt zusätzlich, und zwar nicht nur als Strassenteile. Weiter gibt es die Netzergänzungen, die noch nicht baureif sind. Hier sind wir erst im Bereich von Variantenstudien, aber künftig werden daraus dann Projekte entstehen; das ist eine andere Kategorie.
Sie vermischen jetzt zum Teil alles miteinander, oder Sie versuchen, Strassenprojekte einfach zu streichen, weil sie Ihnen nicht passen. Wenn man an die Kantone denkt, müsste man eigentlich auch den Kantonswillen respektieren, weil es dort Prozesse gegeben hat, die hier einvernehmlich abgebildet sind.
Ich habe zwei Probleme: Diejenigen Strassen, die wir aufnehmen, sind unbedenklich, wenn es nur um Unterhalt und Betrieb geht. Bei den drei baureifen Projekten ist es so, wie ich es Ihnen gesagt habe. Wenn Sie die Vignette nur auf 70 Franken festlegen, können wir die baureifen Projekte - nochmals, zur Erinnerung, das sind die Zürcher-Oberland-Autobahn, die Umfahrung Le Locle und die Umfahrung La Chaux-de-Fonds - zwar aufnehmen, aber lediglich unterhalten und betreiben. Wir können diese Ausbauprojekte zum grössten Teil aber nicht finanzieren. Das wird dann auf der Zeitachse nach hinten geschoben, oder es müssten andere Projekte in der Finanzierung aus der Strassenkasse zurückstehen. Diesen Beschluss haben Sie bereits gefasst, indem Sie eben bei 70 Franken sind. Das heisst für diese drei Projekte klar: Wir werden sie nicht oder viel später oder nur zum Teil finanzieren können, was den Ausbau betrifft.
Zweites Problem: Das finde ich ein bisschen schwierig an den Anträgen der Minderheit Wobmann - er war ja eigentlich für den Status quo, zusammen mit der Mehrheit seiner Fraktion. Da finde ich es ziemlich bedenklich, wenn man dem Bund trotzdem noch zusätzliche Strecken überbinden will, denn dann haben wir eigentlich wirklich die totale Kontradiktion.
Ich gehe jetzt noch kurz auf die einzelnen Anträge ein.
Ich beginne mit dem Minderheitsantrag Nordmann, mit der Situation in Morges. Es wurde richtig gesagt, dass es hier im Moment noch zwei Varianten gibt, die wir zusammen mit dem Kanton studieren: die eine Variante mit der Abklassierung und die andere ohne Abklassierung. Beide Varianten sind weiterhin als Option offen, sind im Gespräch. Ich glaube, es ist jetzt einfach weder die Zeit noch stufengerecht, dass sich das Parlament mitten in einen Prozess einmischt und bereits heute eine Deklassierung beschliesst, die grundsätzlich noch im Stadium der Gespräche, der Variantenstudien der Bundesverwaltung mit den kantonalen Behörden ist. Wenn die Region eine Variante mit einem Rückbau und einer zusätzlichen Querspange will, muss sie sich substanziell an den daraus entstehenden Mehrkosten beteiligen. Auch das sind Verhandlungen, die im Gange sind. Wenn der Antrag der Minderheit Nordmann angenommen würde, dann wäre es klar: Der Bund müsste den Rückbau durch Morges und auch die zusätzliche Querspange zu 100 Prozent finanzieren; das, obwohl Sie auch hier natürlich die Finanzen nicht gesprochen haben.
Kommen wir zum Minderheitsantrag Grossen Jürg, welcher die Netzergänzung Morges-Ouest betrifft: Ich fasse das zusammen, weil es auch bei Herrn Grossen und seinen Anträgen zur Oberland-Autobahn wie auch bei den Anträgen zu Le Locle und La Chaux-de-Fonds immer um dasselbe geht. Es ist wenigstens konsequent, dass Sie sagen, dass Sie Projekte oder Netzergänzungen streichen müssen, da Sie nur für 70 Franken sind. Insofern hat Ihr Antrag eine gewisse Logik.
Bei Le Locle muss ich Ihnen sagen, dass uns die Ortsdurchfahrt in Le Locle effektiv mit grosser Sorge erfüllt. Heute verkehren dort rund 21 000 Fahrzeuge pro Tag, nach den Prognosen 2030 werden es 30 000 Fahrzeuge pro Tag sein. Diese Region hat ganz erhebliche Verkehrsbelastungen, ungünstige Verhältnisse für den Langsamverkehr und eine starke Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung. Durch diese Umfahrung kann die Ortsdurchfahrt zu 50 bis 60 Prozent
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AB 2012 N 819 / BO 2012 N 819
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entlastet werden. Das sind an sich Anliegen, die durchaus auch grünliberal wären. Von dieser Umfahrungsstrasse profitieren 10 000 Menschen. Wenn man jetzt dieses Projekt nicht aufnimmt, kann mit der Planung nicht begonnen werden. Die Planung des Kantons müsste nochmals die Verfahrensstufen nach Bundesrecht durchlaufen, was zu einer jahrelangen Verzögerung führen würde - erklären Sie das diesen 10 000 Menschen, die betroffen sind! Das ist ein reifes Projekt, es ist nötig, und niemand bestreitet die massive Belastung. Der Bund steht deshalb ganz klar dazu, dass die Menschen in Le Locle das Anrecht auf diese Umfahrung haben. Das ist eine gescheite Massnahme, gerade auch aus ökologischen Gründen.
Kommen wir zu La Chaux-de-Fonds: Hier ist die Situation nicht sehr viel anders. Heute haben wir dort 30 000 Fahrzeuge pro Tag. Nach den Prognosen werden es 2030 mindestens 9000 Fahrzeuge mehr pro Tag sein. Auch hier besteht eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs. Es ist ein klarer Beschluss gegen den öffentlichen Verkehr - das sage ich jetzt auch an die Linke! -, Sie schwächen auch hier den Langsamverkehr, den Sie sonst immer fördern. Es gibt auch hier 38 000 Personen, denen Sie sagen, dass Sie das nicht interessiert und dass sie in dieser schwierigen Verkehrssituation leben sollen. Dieses Projekt ist nötig und reif. Es ist schon lange in der Planung des Kantons und ist nach allen Verfahrensstufen gutgeheissen worden. Die Menschen in La Chaux-de-Fonds warten schon seit vielen Jahren auf diese Problembehebung. Wenn Sie das streichen, stelle ich Sie hier in die Verantwortung, dass Sie den Menschen in La Chaux-de-Fonds sagen, dass Sie das weiterhin für zumutbar halten.
Kommen wir zur Oberland-Autobahn: Es wurde schon vieles dazu gesagt. Hier gibt es den Antrag der Minderheit Grossen Jürg. Es wurde von Herrn Nationalrat Binder richtig gesagt: Es geht hier um eine Lücke zwischen Brüttisellen und Reichenburg, die wir schliessen. Dass diese Verbindungsstrasse würdig ist, eine Nationalstrasse zu sein, kann niemand ernsthaft bezweifeln. Auch hier gibt es eine zwanzigjährige Leidensgeschichte. Auch dieses Projekt ist baureif; es ist alles eingestellt. Wenn das Bundesgericht entscheidet, kann man loslegen. Wenn es Veränderungen verlangt, muss der Bund, wenn diese Strecke dann im Nationalstrassennetz ist, die Planungen vornehmen oder verbessern. Aber auch hier kann man das Problem nicht lösen, indem man nur sagt: Es geht mich nichts an, die Menschen dort sollen weiterhin vor sich hin wursteln.
Kommen wir zum Glatttalprojekt: Das ist ja eine Netzergänzung und nicht ein baureifes Projekt. Beim Glatttal sind wir nicht in der Projektierung, Herr Hardegger, da gibt es erst grobe Variantenstudien. Erst wenn diese Netzergänzung im Netzbeschluss aufgenommen ist, können wir das Projekt lancieren, das heisst ein eigentliches Ausführungsprojekt mit der bekannten Auflage auf die Reise schicken. Es gibt kein Netzteil, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen wird. Es ist völlig klar, dass auch hier selbstverständlich alle Kriterien der Nachhaltigkeit untersucht und abgetieft werden müssen. Hier geht es effektiv um die Netzergänzung, weil das Glatttal einen der gravierendsten Engpässe in der Problemstufe 3 darstellt: Heute ist die Auswirkung so, dass ein beträchtlicher Teil des überregionalen Verkehrs auf das untergeordnete Strassennetz ausweicht. Und diese Situation wird sich weiter verschlimmern.
Der bestehende Ausbau der A1 im Glatttal ist wegen der zahlreichen Verzweigungsbauwerke und Anschlüsse mit hohen Kosten verbunden und weist eine geringere verkehrliche Wirkung auf als die beantragte Netzergänzung. Wenn man jetzt darauf verzichten würde, dann müssten Lösungen auf dem bestehenden Trassee mit weit geringerer verkehrlicher Wirkung gesucht werden. Deshalb sind der Bundesrat und der Kanton klar der Auffassung, dass die jetzige Aufnahme in den Netzbeschluss nötig ist, weil eben erst danach mit der Aufnahme der Verbindung, mit dem generellen Projekt begonnen werden kann. Das ist wichtig, und dasselbe gilt eben für Morges.
Ich komme noch zu den Anträgen von Frau Teuscher und Herrn Candinas zur Übernahme der Kosten für den Lötschberg- und den Vereinatunnel. Hier wurde es auch richtig gesagt: Das sind völlig systemfremde Anträge in dieser Vorlage. Es geht hier nicht um die Ausgestaltung der Infrastrukturen, sondern darum, was überhaupt ein Teil des Nationalstrassennetzes ist, was würdig ist, Teil dieses Netzes zu sein. Hier hätten wir innerhalb des Netzbeschlusses zudem die kuriose Situation, dass Inhaber einer Vignette dann kostenfrei den Lötschberg- oder den Vereinatunnel passieren könnten und die anderen Tunnels nicht, weil erstere in einen Netzbeschluss für die Vignettenpflichtigen aufgenommen wurden. Diesen Widerspruch, diese Diskriminierung müssten Sie dann ziemlich gut erklären. Das passt nicht, und ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsanträgen nicht zuzustimmen. Im Übrigen wären natürlich auch hier die Mehrbelastungen vorhanden - beim Vereinatunnel mindestens 15 Millionen Franken im Jahr und beim Lötschbergtunnel mindestens 30 Millionen Franken im Jahr -, und Sie müssten mir dann noch sagen, wie das zu finanzieren wäre.
Gänzlich unverständlich ist für mich, dass Frau Teuscher das beantragt. Das ist ganz klar eine Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs, und ich kann mir schlichtweg nicht erklären, warum Sie das unterstützen. Unerwünschte Verkehrsverlagerungen von der A9/A1 auf die Lötschbergachse und induzierter Neuverkehr wegen des Gratisangebotes wären ja offensichtlich der Fall.
Ich kann mich noch zu den letzten Vorschlägen äussern, neue Strassen aufzuklassieren.
Zuerst zu Herrn Grunder: Es hat mich ein bisschen gestört, dass Sie die Bundesverwaltung dermassen attackieren und ihr quasi vorwerfen, sie sei nicht korrekt vorgegangen. Das Emmental ist ein schönes Tal, es wächst, die Region ist wichtig. Aber dafür, ob man nationalstrassenwürdig ist, gibt es Kriterien. Nicht jede Strasse, nicht jede Region hat Anspruch auf eine Nationalstrasse und einen Anschluss an eine Nationalstrasse. Bis dahin sind wir uns wahrscheinlich einigermassen einig. Der Vorschlag wurde seriös geprüft, aber selbst der Kanton Bern hat das nicht so beantragt. Es wäre typischerweise ein Projekt des Agglomerationsverkehrs. Aber auch so, als Projekt des Agglomerationsverkehrs, hat es der Kanton Bern nicht angemeldet, und das wäre eigentlich die richtige Antwort auf die Frage des Anschlusses für das Berner Oberland respektive das Emmental. Dazu sind wir klar der Meinung: Wenn Sie auch solche Strassenelemente zu Nationalstrassen erklären wollen, dann öffnen Sie wirklich die Büchse der Pandora; dann hätte ich für meine Region dann auch noch ein paar Ideen, denn so würde der Kanton zulasten des Bundes entlastet. Aber ob die Strasse nationalstrassenwürdig wäre, wäre zu klären.
Ich bin klar der Meinung: Diese neuen, nicht in die Vorlage aufgenommenen Strassen müssen Sie ablehnen; zumal Sie ja wohl nicht bereit wären, die Folgekosten zu tragen, wenn es um die Finanzierung ginge. Die Kantone haben mit dem Astra eine gute Vorarbeit geleistet bei der Konzipierung dessen, was eine Nationalstrasse sein soll und welche Kantonsstrassenteile diesen Kriterien entsprechen. Wenn man A sagt, muss man auch B sagen; und B heisst Unterhalt, Betrieb und Ausbau, das ist einfach so. Deshalb, glaube ich, ist die Vorlage korrekt konzipiert.
Zum Schluss noch etwas an Herrn Nationalrat Gasser: Die Diskussion über die externen Kosten, die nicht internalisiert sind, und über die Rolle des Strassenverkehrs ist eine alte, wir werden sie auch weiterführen. Ich bitte aber zu beachten, dass wir heute die Situation haben, dass die Transferzahlungen vom Strassenverkehr an den öffentlichen Verkehr mit mindestens 2 Milliarden Franken pro Jahr doch beträchtlich ausfallen. Das sind Transferzahlungen, die die Strasse zugunsten des öffentlichen Verkehrs erbringt, auch weil wir erreichen wollen, dass die Strasse durch die Verlagerungspolitik eine gewisse Entlastung erfährt. Das muss aber anerkannt werden.
Wir haben eine zweite Transferzahlung, und das ist die Hälfte der Mineralölsteuer, die in die allgemeine Bundeskasse fliesst. Auch das ist eine Finanzierung durch die Strasse
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AB 2012 N 820 / BO 2012 N 820
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in beträchtlicher Höhe zugunsten der allgemeinen Bundesaufgaben. Das muss man gerechterweise auch anerkennen, und das macht der öffentliche Verkehr eben nicht im Ansatz. Deshalb halte ich es immer für gefährlich, wenn man die Verkehrsträger erneut gegeneinander ausspielt. Dies munitioniert die Strasse gegen den öffentlichen Verkehr und umgekehrt. Beim öffentlichen Verkehr hat man dann das Gefühl, bei der Strasse könne man noch viel absaugen oder Abgaben erhöhen. Beides ist falsch. Wenn Sie die Mobilität der Zukunft, die Entwicklungen und die Bedürfnisse anschauen, dann sehen Sie, dass beide Verkehrsträger werden bluten müssen, vom Nutzer - ob er die Bahn oder die Strasse nutzt - bis hin zur öffentlichen Hand. Deshalb ist es sehr gefährlich, wenn man jetzt das Gleichgewicht aus dem Lot bringen will, denn dann wird bei all den Verkehrsvorlagen - von diesem Beschluss bis zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) - nicht nur ein Referendum resultieren, sondern die alten Grabenkämpfe werden wieder ausbrechen. Hier ist es mir ein Anliegen, auch der Strasse Tribut zu zollen, wonach sie viel leistet und wonach die Abgaben von dieser Seite wesentliche Teile des Bundeshaushaltes finanzieren.
Insofern sind wir in der Schweiz punkto Finanzierung der Verkehrsanlagen in einer beneidenswert guten Situation, wenn man das mit dem Ausland vergleicht.