Leuthard Doris, Bundesrätin:
Das war für mich jetzt eine spannende Debatte. Gestern, als Sie auch den Geschäftsbericht über die Post abnahmen, wurden in diesem Saal die Mitarbeiterzufriedenheit und die Kundenzufriedenheit bei der Post in den Himmel gelobt. Nachdem ich heute zugehört habe, ist es eigentlich so: Die Mitarbeiter sind bedroht, die Kunden haben einen Abbau zu gewärtigen, die Zufriedenheit ist am Boden. Das war nicht ganz identisch.
Erstes Element: Unsere Post ist zweifellos ein Unternehmen, das in der Bevölkerung tief verankert ist. Der "gelbe Riese" ist identitätsstiftend, und er erfüllt eine wichtige Grundversorgungsaufgabe für unser Land. Aber diese Versorgung ist doch nicht gefährdet! Sie haben soeben, im Jahr 2010, das Postgesetz verabschiedet und damit auch die neuen Leistungen definiert, welche Sie erwarten und auch erwarten dürfen, flächendeckend im ganzen Land, welche wir der Post in den Leistungsauftrag schreiben. Dieses neue Gesetz wird wohl am 1. Januar 2013 mit den Verordnungen dazu in Kraft treten. Wir haben weltweit eine einmalige Dichte an Zugangspunkten: 3600, darin inbegriffen die Agenturen. Sie finden kein anderes Land, welches diese Leistungen für seine Bürgerinnen und Bürger erbringt. Sonst wäre ich froh, wenn Sie es mir nennen könnten.
Zweites Element: Diese hohe Qualität, diese hohe Versorgungsdichte werden wir auch in Erfüllung der Vorgaben aus dem Postorganisationsgesetz in der Verordnung festschreiben. Somit werden auch künftig 90 Prozent unserer Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle oder zu einer Agentur haben müssen. Natürlich war in vielen Gegenden die Umstellung von einer Poststelle zu einer Agentur ein Paradigmenwechsel. Aber heute stellen wir fest, dass die Kundinnen und Kunden auch mit den Agenturen zufrieden sind.
Die Post ist ein Unternehmen. Sie muss ihre Leistungen erbringen, und das, wenn möglich, mit schwarzen Zahlen. Aber die Kundenbedürfnisse verändern sich. Heute Morgen habe ich Sie im Saal beobachtet: Ich habe nicht sehr viele von Ihnen gesehen, die Briefe geschrieben haben, aber unzählig viele von Ihnen haben gemailt - ein Verlust für die Post, leider, aber da besteht eben ein verändertes Kundenbedürfnis. Nicht alle sind wie Herr Nationalrat Candinas, der noch am Schalter seine Einzahlungen macht; das macht wahrscheinlich eine verschwindend kleine Minderheit. Er hat Recht, für das Überleben der Poststelle in seinem Dorf ist das ein wichtiger Beitrag - aber wie viele von Ihnen machen das noch? Wann waren Sie zuletzt physisch auf einer Poststelle?
Das Leben verändert sich, die Kundenwünsche verändern sich. Somit hat sich eben auch das Unternehmen Post auf die veränderten Kundenwünsche einzustellen. Das macht es, aber immer eben mit dem definierten Service, flächendeckend an diesen 3600 Zustellpunkten und mit den täglichen Leistungen, die Sie auch ausserhalb der Zustellpunkte erhalten, indem Sie am Morgen die Post im Briefkasten haben. Das erfüllt das Unternehmen Post zur grossen Zufriedenheit. Der Bundesrat lehnt daher - in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, mit den Kantonen, mit dem Gemeindeverband, mit dem Städteverband, mit den Bergregionen usw. - diese Volksinitiative ab.
Die zentralen Anliegen wurden von Ihnen bereits mit der neuen Postgesetzgebung übernommen. Die Verordnung zum Postgesetz hat der Bundesrat im Januar dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt; diese wird zurzeit ausgewertet. Wir haben Ihre Kommission zum Entwurf konsultiert. Auch dort wurde klar gesagt, dass der gesetzgeberische Wille in dieser Verordnung korrekt und zweckmässig umgesetzt sei. Deshalb empfiehlt auch Ihre vorberatende Kommission die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung - im Vertrauen auf die Ausführungsbestimmungen zum neuen Postgesetz.
Zwei der Anliegen, die den Initianten wichtig sind, werden hingegen auch in der Postgesetzgebung nicht vollumfänglich berücksichtigt: zum einen das Anliegen, dass alle Zugangspunkte der Post mit posteigenem Personal betrieben werden, zum anderen das Anliegen, dass die Grundversorgung mit den Erträgen einer Postbank finanziert werden soll. Diese beiden Punkte möchte ich Ihnen nochmals aus Sicht des Bundesrates darlegen.
Zum ersten Punkt, dem Betrieb mit posteigenem Personal: Für Kundinnen und Kunden ist es nicht wichtig, wer die Postdienstleistungen erbringt; wichtig ist, dass sie in guter Qualität und zu günstigen Preisen erbracht werden. Ob das Personal, das diese Leistungen erbringt, einen Arbeitsvertrag mit der Post oder mit einem Dritten, z. B. mit der Gemeinde, mit einem Lebensmittelunternehmen oder mit den SBB hat, ist aus Sicht der Kundinnen und Kunden sekundär. Diese Sicht steht nach Auffassung des Bundesrates im Vordergrund; Herr Nationalrat Landolt und Herr Nationalrat Hutter haben auch darauf verwiesen. Die Flexibilität für die Post, die Dienstleistungen nicht nur vom eigenen Personal erbringen zu lassen, bringt den Vorteil mit sich, dass Synergien zwischen den einzelnen Betrieben vor Ort und den unterschiedlichen Dienstleistungen genutzt werden. Es ist so - Herr Nationalrat Pardini ist jetzt nicht hier -, dass auch mit der künftigen Struktur der Post Lösungen nach Obligationenrecht mit einem GAV vorgesehen sind. Die GAV-Struktur, die
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AB 2012 N 936 / BO 2012 N 936
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wir heute haben, wird selbstverständlich auch für die künftige Struktur aufrechterhalten werden. Für die Arbeitnehmer ändert sich damit gar nichts.
Kundinnen und Kunden können Postdienstleistungen während der Ladenöffnungszeiten beziehen; diese sind sogar länger als die Schalteröffnungszeiten der kleinen Poststellen. Am gleichen Ort und gleichzeitig können Postdienstleistungen und andere Dienstleistungen bezogen oder Einkäufe getätigt werden. Das ist kundenfreundlich und hat notabene in Bergregionen zu einer hohen Akzeptanz der Agenturlösungen geführt. Diese bieten aber auch Vorteile für die Unternehmen. Sie ermöglichen den verschiedenen Betrieben vor Ort, sich als eine Art Dienstleistungszentrum für die Grundbedürfnisse der Bevölkerung anzubieten. Ohne Zusammenarbeit würden vermehrt Läden, Post- oder SBB-Schalter aus einer Gemeinde verschwinden, weil sie für sich alleine bei einer kleinen Bevölkerung oft nicht rentabel sind; damit wäre zweifellos niemandem gedient. Diese neuen Lösungen mit diesen Kooperationsformen sind daher sehr kundenfreundlich, sehr freundlich für die betroffenen Gemeinden, und sie werden deshalb auch regelmässig akzeptiert.
Frau Nationalrätin Gysi, wenn im Einzelfall eine Poststelle geschlossen wird, gibt es ein geregeltes Verfahren mit der Postcom; es ist geregelt, an wen sich die Gemeinde oder die betroffene Bevölkerung wenden kann. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden mit diesem Konstrukt einvernehmliche Lösungen gefunden, wenn Alternativen da waren und gewünscht wurden. Auch hier gilt, dass diese Prozeduren im neuen Postgesetz ebenfalls beibehalten werden.
Zur Postbank: Sie haben sich in den vergangenen drei Jahren mehrmals - mehrmals! - gegen die Gründung einer Postbank mit umfassender Bankentätigkeit ausgesprochen. An den Gründen für all diese Diskussionen hat sich nichts geändert. Es besteht im Kreditmarkt kein Bedarf an einer neuen Bank. Das Bedürfnis von Privaten und KMU ist mit dem heutigen, ebenfalls dichten Netz an Regionalbanken, an Kantonalbanken gut abgedeckt. Es geht hier ja nicht um die beiden Grossen, wie es einige hier an die Wand gemalt haben, sondern es geht hier vor allem um die Regional- und die Kantonalbanken, die diese Leistungen abdecken.
Die Risikolage der Postfinance, die nicht im Kreditgeschäft tätig ist, ist günstiger im Vergleich zu einer Bank, die Kredite vergibt. Das haben die letzten Jahre gezeigt, während derer sich die Postfinance, unter anderem dank ihrem heutigen Geschäftsmodell mit vielen Stellen, in der Finanzkrise sehr gut behauptet hat - aber natürlich auch immer mit der indirekten Bankgarantie des Staates im Rücken.
Schliesslich überzeugt auch das letzte Argument, mit den Erträgen einer Postbank könne die Grundversorgung finanziert werden, nicht. Es ist zu beachten, dass auch die Erträge aus der Tätigkeit der Postfinance Schwankungen unterworfen sind und auch einmal ganz ausbleiben könnten. Sie auf Verfassungsstufe als Finanzierungsinstrument einzusetzen ist daher nicht nachhaltig. Da ist das Konzept des Bundesrates in der neuen Postgesetzgebung breiter abgestützt. Grundsätzlich soll die Grundversorgung mit denjenigen Erträgen finanziert werden, die mit dem entsprechenden Produkt erzielt werden: die Postdienstleistungen mit den Erträgen aus den Logistik- und Kommunikationsmärkten, die Finanzdienstleistungen aus dem Finanzmarkt, die Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr aus dem Bereich Postauto. Das macht Sinn, das ist so festgelegt. Es sind jeweils einzelne Aktiengesellschaften, die selbstverständlich schwarze Zahlen anzustreben haben.
Hinzu kommt, dass Postdienstleistungen ohnehin nicht unbeschränkt mit Erträgen aus den Finanzdienstleistungen einer Postbank finanziert werden könnten; dem stehen die bankenrechtlichen Vorgaben entgegen, die nach der Unterstellung der Postfinance unter die Aufsicht der Finma einzuhalten sind. Es ist ein Denkfehler der Initianten, die verkennen, dass das Bankengesetz auch für eine Postbank gilt - wie auch für die künftige Postfinance mit eingeengter Tätigkeit.
Weil die Anliegen der Initiative mit der neuen Postgesetzgebung weitestgehend erfüllt sind und in den genannten Punkten keinen Sinn machen, ist der Bundesrat klar der Meinung, man habe die postalischen Dienstleistungen für unsere Bevölkerung auch künftighin flächendeckend, mit grosser Qualität und mit einem dichten Netz sichergestellt. Das ist zielführend, das wird von den betroffenen Regionen getragen, und das ist der Service public, wie er auch dem heutigen Kundenverhalten entspricht.
Ich bitte Sie daher namens des Bundesrates, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.