Teuscher Franziska (G, BE):
Unsere frühere Ratskollegin Anita Lachenmeier verlangt mit diesem Postulat, dass der Bundesrat überprüft und in einem Bericht aufzeigt, was generelle Temporeduktionen auf Hauptstrassen, Nationalstrassen und Gemeindestrassen für Auswirkungen hätten im Hinblick auf die Unfallhäufigkeit und -schwere, im Hinblick auf die bessere Nutzung der bestehenden Infrastrukturen und im Hinblick auf die Belastung der Umwelt.
Es ist so, dass wir jetzt bei den Strassen vielerorts an den Kapazitätsgrenzen angelangt sind. Jene, die letzte Woche die Debatte zum Netzbeschluss verfolgt haben, haben ja auch gesehen, dass der Bundesrat insbesondere ein grosses Strassenbauprogramm aufgleisen will, um das Nationalstrassennetz auszubauen. Denn es wird eben gesagt, die Kapazitäten der Strassen seien ausgeschöpft. Aber neue Erkenntnisse der Verkehrswissenschaft zeigen, dass man die Kapazitäten, insbesondere der Nationalstrassen, erhöhen kann, wenn man nur mit Tempo 80 anstatt wie heute mit bis zu 120 Kilometer je Stunde unterwegs ist. Deshalb fand Anita Lachenmeier - und ich unterstütze diese Einschätzung -, dass es sinnvoll ist, wenn man einmal prüft, was passiert, wenn auf den belasteten Abschnitten nur noch mit Tempo 80 gefahren wird. Denn dann könnte eine grössere Menge an Verkehr diese Strassen nutzen. Das ist nicht nur die Meinung von Anita Lachenmeier, sondern das ist die Meinung der Verkehrswissenschaft. Daher finden wir, dass der Bundesrat hier Hand bieten und das Anliegen einmal prüfen sollte.
Der Bundesrat schreibt in seinem "Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz", dass man zuerst die optimale Auslastung der bestehenden Infrastruktur prüfen solle, bevor man in neue investiere. Aber letzte Woche hat die Mehrheit genau das Gegenteil gemacht; sie hat nämlich ein Strassenbauprogramm beschlossen, ohne dass man zumindest geprüft hätte, welche Kapazitätserhöhung man mit Tempo 80 auf dem Nationalstrassennetz erreichen könnte. Wenn man mit tieferen Geschwindigkeiten fährt, macht man aber auch etwas für den Klima- und Umweltschutz, denn tiefere Geschwindigkeiten wirken sich positiv auf diese Aspekte aus.
Ich bin von der Antwort des Bundesrates enttäuscht, weil er auf die Forderungen im Postulat eigentlich gar nicht eingeht. Der Bundesrat sagt, dass bereits heute genügend Möglichkeiten für die Kantone bestünden, um Abweichungen von den Höchstgeschwindigkeiten zu beschliessen. Ich erinnere Sie an die Debatte, die wir vor ein paar Jahren zu den hohen Feinstaubbelastungen im Winter in den Städten hatten. Da wurde auch von verschiedener Seite gefordert, Temporeduktionen einzuführen, um diese Feinstaubbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Feinstaub ist notabene einer der grössten Risikofaktoren für Krebs. Ausser im Tessin wurde diese Temporeduktion eigentlich nirgends vorgenommen, weil es überall hiess, es gehe gemäss Bundesrecht nicht. Ich finde es schade, dass man die Auswirkungen von tieferen Geschwindigkeiten auf die Umweltbelastung nicht prüft.
Der Bundesrat sagt dann auch noch, dass Geschwindigkeitslimiten nur einen Sinn hätten, wenn sie auch eingehalten würden. Auch dieses Argument ist nicht stichhaltig. Ich sehe nicht ein, warum Tempo 30 weniger eingehalten werden soll als Tempo 50 oder warum Tempo 80 auf den Autobahnen weniger eingehalten werden soll als Tempo 120. Es ist eine Frage der Kontrolle, da gehe ich mit Frau Bundesrätin Leuthard einig, aber man kann auch tiefere Tempolimiten kontrollieren, wenn man das will.
Zum letzten Punkt sagt der Bundesrat, er erachte es im Moment nicht als nötig, dass man neue Massnahmen einführe. Frau Bundesrätin, es geht hier nicht um eine Motion, die neue Massnahmen verlangt, sondern es geht darum, dass man einmal einen Bericht erstellt, in dem man die Vor- und Nachteile einer Temporeduktion unter den Aspekten Verkehrssicherheit und Umwelt aufzeigt. Aufgrund dieses Berichtes könnte man dann entscheiden, ob Temporeduktionen eine zielführende Massnahme wären.