Nationalrat - Sommersession 2012 - Neunte Sitzung - 06.06.12-08h00
Conseil national - Session d'été 2012 - Neuvième séance - 06.06.12-08h00

10.018
Raum für Mensch und Natur
(Landschafts-Initiative).
Volksinitiative
De l'espace pour l'homme et la nature
(Initiative pour le paysage).
Initiative populaire
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 20.01.10 (BBl 2010 1033)
Message du Conseil fédéral 20.01.10 (FF 2010 945)
Ständerat/Conseil des Etats 28.09.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 07.12.10 (Frist - Délai)
Nationalrat/Conseil national 29.09.11 (Frist - Délai)
Ständerat/Conseil des Etats 15.12.11 (Frist - Délai)
Nationalrat/Conseil national 06.06.12 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2012 5425)
Texte de l'acte législatif (FF 2012 5467)

Bourgeois Jacques (RL, FR), pour la commission: Pour mémoire, l'initiative populaire "de l'espace pour l'homme et la nature", également intitulée "initiative pour le paysage", a été lancée en juillet 2007 et a récolté plus de 109 000 signatures. Cette initiative exige principalement un moratoire sur les zones à bâtir pour ces 20 prochaines années. Le Conseil national - avec le Conseil des Etats - vient de mettre la touche finale au contre-projet, qui doit encore être ratifié lors du vote sur l'ensemble vendredi de la semaine prochaine, par le biais de la première partie de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, qui traite avant tout des zones à bâtir. Compte tenu des débats en cours, le délai pour le traitement de cette initiative a été prolongé, pour la deuxième et ultime fois, jusqu'au 14 février 2013.
La majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie recommande le rejet de cette initiative populaire pour les raisons suivantes. Premièrement, le contre-projet prend en considération les propositions des initiants en exigeant des cantons un redimensionnement de leurs zones à bâtir. Nous savons qu'actuellement, près de 58 000 hectares de zones à bâtir sont disponibles. Cette superficie peut accueillir environ deux millions de personnes. Le contre-projet prévoit un redimensionnement qui ne doit pas excéder les besoins dans les cantons pour ces quinze prochaines années. Les cantons devront tenir compte de ces exigences dans leurs plans directeurs respectifs.
Deuxièmement, l'introduction d'une taxe sur la plus-value d'au moins 20 pour cent devrait permettre d'aider à financer ce redimensionnement. Elle devrait permettre également de préserver les bonnes terres agricoles, de densifier l'habitat et d'utiliser les friches industrielles.
Troisièmement, l'acceptation d'une telle initiative figerait le développement des communes et des cantons et interviendrait dans leur souveraineté. Les cantons et les communes avec de fortes croissances démographiques - comme par exemple mon canton, le canton de Fribourg, qui a une évolution démographique estimée à plus de 50 000 résidents à l'horizon 2025, soit une progression de plus de 22 pour cent - se verraient freinés, empêchés d'adapter leurs plans directeurs à de tels défis. De telles évolutions nécessitent des infrastructures notamment en matière de mobilité.
Quatrièmement, le développement d'activités dans les zones qui ne sont pas à bâtir serait freiné, voire interdit. Je pense en particulier au domaine agricole avec des développements d'activités proches de l'agriculture, comme par exemple l'agrotourisme.
Cinquièmement, le prix des terrains prendrait l'ascenseur et les spéculations augmenteraient.
Une minorité de la commission recommande toutefois, malgré le contre-projet ratifié, d'accepter cette initiative.
Pour toutes ces raisons, la CEATE-CN vous propose, par 15 voix contre 8, de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative. Je vous demande d'en faire de même.

Vogler Karl (CE, OW), für die Kommission: Am 2. April 2012 beriet die UREK-NR die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", die Landschafts-Initiative. Ihre Kommission beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Zuerst kurz zum Ziel und Inhalt der Initiative: Mit der Initiative soll primär die Zersiedelung der Schweiz gestoppt werden. Die bestehenden Bauzonen sollen besser ausgenutzt und ihre Gesamtfläche soll während 20 Jahren ab Annahme der neuen Verfassungsbestimmung nicht vergrössert werden. Damit sollen die Landschaft geschützt, der Lebensraum für Flora und Fauna erhalten, naturnahe landwirtschaftliche Nutzflächen gesichert und Erholungsgebiete erhalten werden. Die Initiative verfolgt weitere Ziele: Durch eine verdichtete Bauweise sollen der motorisierte Individualverkehr reduziert, der öffentliche Verkehr gefördert und Infrastrukturkosten eingespart werden. Diese Ziele sollen erreicht werden, indem Artikel 75 der Bundesverfassung umformuliert und Artikel 197 der Bundesverfassung mit einer Übergangsbestimmung ergänzt wird.
Der neue Absatz 1 von Artikel 75 will den Bund und die Kantone gemeinsam auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden verpflichten. Neu werden sodann die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und der Schutz des Kulturlands ausdrücklich als Verfassungsziele stipuliert. Mit einem neuen Absatz 2 von Artikel 75 soll der Bund verpflichtet werden, Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet zu erlassen.
Schliesslich soll in der neuen Ziffer 8 von Artikel 197 der Bundesverfassung im Sinne einer Übergangsbestimmung eingefügt werden, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf, ausser wenn der Bundesrat in begründeten Fällen Ausnahmen gewährt.
Eine auffällige Neuerung in Absatz 1 von Artikel 75 ist, dass Bund und Kantone gleichberechtigt angesprochen werden. Die Verfassungsziele der Raumplanung sollen damit zu einer Aufgabe des Bundes und der Kantone werden. Die Ziele selber sind nicht neu, bis heute jedoch nicht alle auf Verfassungsstufe explizit erwähnt. Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet ist Ausfluss des Ziels der haushälterischen Bodennutzung und gilt in Lehre und Rechtsprechung als eines der wichtigen Ziele der Raumplanung, dem bereits heute Verfassungsrang zukommt. Der Schutz des Kulturlands ist bereits in Artikel 3 Absatz 2 RPG verankert.
Neu ist die Verfassungsbestimmung im vorgeschlagenen Absatz 2 von Artikel 75 der Bundesverfassung, wonach der Bund Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erlassen soll. Dazu gehören nach Meinung der Initiantinnen und Initianten einerseits beispielsweise Massnahmen gegen die Baulandhortung,

AB 2012 N 946 / BO 2012 N 946
andererseits aber auch Massnahmen zur Verdichtung des Wohnraumes wie schliesslich auch Massnahmen, die Platz für Grünflächen schaffen und die Siedlungen vor Immissionen wie Lärm und Abgasen schützen. So weit zusammengefasst ein paar Ausführungen zu den Zielen der Initiative und zu deren formeller Einordnung in das heutige System.
Macht man den Versuch einer kurzen Würdigung der Volksinitiative, so gilt es festzustellen, dass die Initiantinnen und Initianten ein in der Bevölkerung zweifellos breit vorhandenes Unbehagen betreffend die Zersiedelung unserer Landschaft aufnehmen und zur Sprache bringen. Die Annahme der Initiative über den Zweitwohnungsbau hat dieses Unbehagen vor Kurzem klar aufgezeigt. Was die beantragte Umformulierung von Artikel 75 der Bundesverfassung betrifft, so wird diesen Anliegen, ich habe es gesagt, in weiten Teilen bereits mit der heutigen Gesetzgebung und Praxis nachgelebt. Eine auffällige Neuerung ist einzig, dass in Absatz 1 von Artikel 75 der Bundesverfassung Bund und Kantone gleichberechtigt angesprochen werden und gemäss Absatz 2 der Bund neu mehr als nur Grundsätze der Raumplanung erlassen soll; dies, indem er ebenfalls Grundsätze für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet erlassen soll.
Die eigentliche Crux der Initiative liegt aber in der Übergangsbestimmung, nämlich in Artikel 197 Ziffer 8 der Bundesverfassung, dem Bauzonenmoratorium für die Dauer von 20 Jahren.
Die UREK hat die Volksinitiative an ihrer Sitzung vom 2. April 2012 beraten, das vor dem Hintergrund der sich damals in der Schlussphase befindlichen Revision des RPG als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Ihre Kommission hat beschlossen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Kurz zu den Überlegungen Ihrer Kommission, die zur Ablehnung führten: Ich habe bereits gesagt, dass die Diskussion über die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", die Landschafts-Initiative, vor dem Hintergrund der ersten Etappe der Revision des RPG geführt wurde. Die Kommission bzw. deren Mitglieder sind mehrheitlich der Meinung, dass die Revision des RPG die Anliegen der Volksinitiative in allen wesentlichen Punkten aufnimmt. Sie tut dies vorab durch den Ausgleich der Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20 Prozent, durch die Beschränkung der Bauzonen auf einen klaren Planungshorizont von 15 Jahren, mit gleichzeitiger Reduktion überdimensionierter Bauzonen, sowie durch die Stärkung der Richtpläne als Koordinations- und Steuerungsinstrument der Kantone.
Insbesondere ist Ihre Kommission der Meinung, dass die Übergangsbestimmung der Landschafts-Initiative, also die neue Ziffer 8 von Artikel 197 der Bundesverfassung, wonach die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nach Annahme der Initiative nicht vergrössert werden und der Bundesrat Ausnahmen nur in begründeten Fällen gewähren darf, sehr problematisch ist. Problematisch ist das Bauzonenmoratorium einmal in dem Sinne, als die Umsetzung dieser Bestimmung schwierig wäre, weil bis heute keine Instrumente bekannt sind, welche sicherstellen, dass interkantonale Umlagerungen von Bauland auch tatsächlich funktionieren. Weiter würden mit der Übergangsbestimmung diejenigen Kantone bestraft, die ihre Siedlungsflächen bisher auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet haben, und diejenigen Kantone belohnt, die allzu grosszügig Bauzonen ausgeschieden haben.
Schliesslich müsste nach Meinung Ihrer Kommission befürchtet werden, dass bei Annahme der Initiative das Risiko besteht, dass je nach Landesgegend eine einschneidende Verknappung des Baulands resultieren könnte, verbunden mit einem entsprechenden Anstieg der Bodenpreise. Dies beträfe auch Gegenden, die bisher haushälterisch mit den Bauzonen umgegangen sind.
Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und damit die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Girod Bastien (G, ZH): Ein Quadratmeter pro Sekunde - auch während wir hier sprechen, wird die Schweiz in dieser Geschwindigkeit zubetoniert, geht in dieser Geschwindigkeit Landschaft und damit ein Teil unserer Heimat verloren. Das Land, das so verlorengeht, ist das beste Landwirtschaftsland. Das kommt daher, dass bei der Besiedlung der Schweiz der Wald zuerst dort gerodet wurde, wo sich der Boden am besten für den Ackerbau eignet. Später wurde der Wald gut und effektiv geschützt, das Landwirtschaftsland aber nicht. Das führt dazu, dass die Siedlungen sich heute auf dem besten Landwirtschaftsland, also auf unserer Nahrungsgrundlage, ausdehnen.
Der Trend zur Zersiedelung hält an, denn er ist durch die Attraktivität unseres Landes und durch das daraus resultierende Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum bedingt, kombiniert mit den heutigen Rahmenbedingungen, welche dazu führen, dass sich das fast eins zu eins in Zersiedelung übersetzt. Im Kontrast dazu steht das enorme Verdichtungspotenzial. Dieses ist schon ersichtlich, wenn man über Land fährt und sieht, wie gebaut wird: einstöckig, mit ebenerdigen Parkplätzen. Ein aktuelles Beispiel dafür sind die Aldi- und Lidl-Filialen: eigentlich ein Sinnbild für nichthaushälterischen Umgang mit unserem Boden. Deshalb braucht es einen besseren Schutz des Kulturlandes und einen Anreiz zur Verdichtung.
Genau das will die Initiative. Sie will Artikel 75 der Bundesverfassung konkretisieren, einen klaren Auftrag zum Schutz des Kulturlandes geben, die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet festhalten und eine Siedlungsentwicklung nach innen auslösen.
Dazu muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen, das haben die früheren Erfahrungen eigentlich klar gezeigt. Ein wichtiges Stück, welches auch von Gegnern der Initiative immer wieder erwähnt wird, ist, dass die Einzonung während 20 Jahren eingefroren werden soll, dass also während 20 Jahren kein neues Bauland ausgeschieden wird. Was heisst das konkret? Gemäss heutigem Raumplanungsgesetz sollen wir Bauzonen für die nächsten 15 Jahre haben. Wenn wir nun die Bauzonen während 20 Jahren nicht ausdehnen dürfen, heisst das, dass wir in 20 Jahren so viel verbrauchen dürfen, wie wir früher in 15 Jahren verbraucht haben. Das bedeutet eine Verdichtung um 25 Prozent. Das ist weiss Gott nicht viel verlangt.
Schaut man diejenigen Kantone an, z. B. den Kanton Zürich, in denen die Siedlungen besonders schnell wachsen und die eigentlich keine überdimensionierten Flächen haben, dann sieht man, dass diese Initiative auch dort sehr wohl sehr einfach umsetzbar wäre. Einige Zahlen zum Kanton Zürich: Aufgrund der dort rechtskräftig festgelegten Bauzonen sind noch Reserven für 200 000 Personen vorhanden. Zusätzlich bestehen Stockwerkreserven. Wenn man das alles zusammennimmt, sind Reserven für eine Million Menschen vorhanden. Da stellt sich schon die Frage: Wozu wollen wir noch mehr Reserven? Wieso müssen wir noch mehr auszonen, wenn wir so grosse Reserven haben?
Natürlich ist der Gegenvorschlag eine klare Verbesserung. Doch der Gegenvorschlag zielt vor allem auf jene Kantone ab, welche in der Vergangenheit ein Vollzugsproblem hatten. Ich würde nicht sagen, es sei eine Lex Wallis, aber es ist ein Gesetz, das auf solche Kantone ausgerichtet ist. Für das Mittelland wäre die Initiative deutlich besser, denn auch die Mehrwertabschöpfung von 20 Prozent reicht im Mittelland nicht aus, um einen ausreichend grossen Anreiz zu schaffen, die Zersiedelung zu bremsen.
Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist eine gute Ergänzung zur Revision des Raumplanungsgesetzes, und sie schützt unsere Landschaft.

Fässler Daniel (CE, AI): Wer heute mit dem Zug oder mit dem Auto durch das sogenannte Mittelland fährt, gewinnt den Eindruck, dass das Kulturland nicht nur unter Druck steht, sondern auch an allen Ecken und Enden bebaut wird. Vergleicht man aktuelle Luftaufnahmen mit solchen aus früheren Jahrzehnten, stellt man unschwer fest, dass dies kein subjektiver Eindruck ist und nicht täuscht, sondern eine

AB 2012 N 947 / BO 2012 N 947
ernstzunehmende Tatsache ist. Einfamilien- und Mehrfamilienhausquartiere schiessen in die Höhe, Gebiete mit grossflächigen Industriebauten dehnen sich aus, neue Einkaufsquartiere samt Verkehrs- und Parkierungsanlagen fressen sich in die Landschaft hinein usw. In gewissen Gegenden des Voralpen- und Alpenraums präsentiert sich die Entwicklung nicht anders.
Vor diesem Hintergrund ist die Landschafts-Initiative lanciert worden. Sie trägt dem Unbehagen eines nicht zu unterschätzenden Teils der Bevölkerung Rechnung, der sich an der Zersiedelung der Landschaft stört.
Das Ziel der Initiative, Kulturland zu schützen, findet im Grundsatz Unterstützung. Doch die Initiative dient auch der Bewältigung von anderen Frustrationen, insbesondere im Bereich der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Dabei stehen sich viele selber am nächsten. Man stört sich an neuen Überbauungen, geniesst aber selber die freie Aussicht aus der eigenen Wohnung. Man stört sich an neuen Strassenprojekten in der Nähe des eigenen Wohnraums, fährt aber selber für das sogenannte Einkaufsvergnügen mit dem Auto los.
Diesen gesellschaftlichen Entwicklungen möchte die Initiative mit raumplanerischen Mitteln begegnen. Was im Ansatz nachvollzogen werden kann, ist bei genauerer Betrachtung aber rundweg abzulehnen, und zwar nicht nur wegen des Baulandmoratoriums, auf das ich noch zu sprechen komme.
Gemäss geltender Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze der Raumplanung fest, die der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienen soll. Die konkrete Umsetzung der Raumplanung ist heute aber allein Sache der Kantone. Dies möchten die Initianten ändern, indem sie die Raumplanung neu zu einem gemeinschaftlichen Aufgabenbereich von Bund und Kantonen machen wollen. Das ist eine partielle Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen, die die CVP als dem Föderalismus verpflichtete Partei nicht akzeptieren kann. Gleich wie bei der Zweitwohnungs-Initiative wird auch bei den Grundsätzen der Raumplanung das Heil in zentralistischen Massnahmen gesucht, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen nicht Rechnung tragen. Gegen die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet ist auf den ersten Blick nichts einzuwenden, denn das ist das Grundziel schlechthin des im Jahre 1979 erlassenen Raumplanungsgesetzes - doch es gibt auch noch Kantone, in denen nicht die dörfliche Siedlung die traditionelle Siedlungsstruktur ist, sondern die Streusiedlung. Auch gegen den Schutz des Kulturlandes ist an sich nichts einzuwenden - doch auch in ländlichen Gegenden soll gewohnt und gearbeitet werden können. Dies alles sind Zielkonflikte, die nach einer Abwägung der verschiedenen Interessen vor Ort bedürfnisgerecht und damit besser gelöst werden können.
Abgesehen von der teilweisen Kompetenzverschiebung hin zum Bund verfolgen die Initianten mit der Neuformulierung von Artikel 75 der Bundesverfassung Ziele, die sich zu einem grossen Teil mit dem geltenden Recht decken oder auf die mit der 1. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes reagiert werden soll.
Als kritisch oder, etwas klarer ausgedrückt, völlig unsinnig sind die von den Initianten verlangten Übergangsbestimmungen zu beurteilen, die das Herzstück der Initiative enthalten: Während 20 Jahren soll die Gesamtfläche der Bauzonen nicht vergrössert werden dürfen. Das heisst nichts anderes, als dass Neueinzonungen nur noch gegen Auszonungen möglich wären. Wer nun argumentiert, das sei doch kein Problem, weil in einer gesamtschweizerischen Optik zwischen 17 und 24 Prozent der Bauzonen unüberbaut sind, der verkennt die Realität völlig. Oder gibt es tatsächlich jemand in diesem Saal, der daran glaubt, dass z. B. die Waadtländer Bauzonen auszonen und die betroffenen Grundeigentümer teuer entschädigen, damit die Genfer neues Bauland einzonen können?
Es gibt einige Kantone, die mit einem Baulandmoratorium von 20 Jahren irgendwie leben könnten. Jene Kantone aber, die bei ihrer Raumplanung die Hausaufgaben erfüllt haben, sowie jene Kantone, die unter einem grossen Siedlungsdruck stehen, würden bestraft. Das in diesen Kantonen noch vorhandene Bauland würde aufgrund des noch grösser werdenden Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage massiv verteuert. Der Durchschnittsbürger könnte sich definitiv kein Eigenheim mehr leisten. Die auf grössere Flächen angewiesenen KMU könnten sich nicht mehr entwickeln. Die Konsequenzen wären vorhersehbar: Nicht nur Private, sondern auch Gewerbe- und Industriebetriebe würden zunehmend in ländliche Gebiete von Kantonen mit genügenden und bezahlbaren Baulandreserven ausweichen. Die Folgen wären ein Entwicklungsstopp auf der einen Seite und noch grössere Pendlerströme auf der anderen Seite. Das möchte hoffentlich niemand, vermutlich nicht einmal die Initianten - nur, diese haben das Ganze offensichtlich nicht zu Ende gedacht.
Die Landschafts-Initiative ist zentralistisch, starr, ungerecht und trägt den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen keine Rechnung. Die wahrscheinlichen Szenarien nach einer Annahme der Initiative mag sich die CVP/EVP-Fraktion nicht als Realität vorstellen, sie lehnt daher die Landschafts-Initiative zusammen mit der Mehrheit der Kommission entschieden ab.

Grunder Hans (BD, BE): Wir haben über dieses Thema hier in diesem Saal ja schon sehr viel diskutiert. Die Landschafts-Initiative wurde mit dem Anliegen eingereicht, dass - da gebe ich dem Sprecher der Grünen Recht - mit dem Kulturland haushälterischer umgegangen werden muss, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das Mittel, das vorgeschlagen wird, zielt grundsätzlich auch in die richtige Richtung. Es kann nur dahingehend geschehen, dass man eben versucht, verdichteter zu bauen - und das nicht nur versucht, sondern auch realisiert. So weit ist das Problem auch von der BDP anerkannt, aber der Lösungsansatz, den die Initiative vorschlägt, ist absolut nicht zielführend. Er ist falsch und schafft auch in den einzelnen Kantonen grosse Ungerechtigkeiten. Es ist in der Tat so, dass die Umsetzung der Raumplanung kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Es ist so, dass es Kantone gibt, die eben Bauland eingezont haben oder immer noch einzonen, das eine Baulandreserve für 60 bis 70 Jahre darstellt. Das ist sicher falsch. Aber es gibt sehr viele Kantone, die ihre Hausaufgaben gemacht und schon längst einen Planungshorizont von 15 Jahren angewendet haben. Dort stellt sich das Problem nicht so, wie es eben die Initianten der Landschafts-Initiative darstellen. Wenn nun diese Initiative angenommen würde, würde es dazu führen, dass diese Kantone, die die Hausaufgaben gemacht haben, bestraft würden. Dort würde eben mit diesem Moratorium eine Lahmlegung jeglicher Entwicklung geschehen, nicht nur in den Ballungszentren, sondern insbesondere auch im ländlichen Raum. Mit dieser Initiative würde eine moderate Entwicklung - und die muss in den Streusiedlungsgebieten auch in der Zukunft immer noch möglich sein - total verhindert. Deshalb ist es das falsche Instrument, um ein Problem zu lösen, das effektiv vorhanden ist.
Ich verweise auf die Diskussionen, die wir zum indirekten Gegenvorschlag geführt haben, den wir hier in diesem Saal bereits bearbeitet und verabschiedet haben. Das ist die Lösung. Mit diesem Ansatz, mit dieser Gesetzesänderung können wir das Problem eher in den Griff bekommen, als eben mit dieser Initiative, die gut gemeint ist, aber danebenzielt.
Ich bitte Sie deshalb im Auftrag und im Namen der BDP-Fraktion, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich erwarte eigentlich von den Initianten - es wurde verschiedentlich in der Diskussion bei der Beratung des indirekten Gegenentwurfes gesagt und auch schriftlich festgehalten -, dass sie bereit sind, diese Initiative zurückzuziehen, wenn dieser Gegenentwurf umgesetzt wird. Da hoffe ich, dass die Initianten auch Wort halten und das auch tun, wenn dann eben der indirekte Gegenvorschlag verabschiedet ist.

Thorens Goumaz Adèle (G, VD): Au nom du groupe des Verts, je vous recommande de soutenir la minorité Girod qui

AB 2012 N 948 / BO 2012 N 948
demande que l'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative pour le paysage.
Nous avons, avec la révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire, un très bon contre-projet à cette initiative. Le groupe des Verts en est conscient et il votera cette révision avec conviction. Cependant, les Verts continuent à penser que l'initiative qui est à l'origine de ce contre-projet est un bon texte. Ce texte apporte en effet une réponse convaincante au double problème que constituent d'une part la prolifération du bâti, encouragée par des zones à bâtir définies en quantité excessive, et d'autre part la localisation peu opportune de ces zones à bâtir qui contribue au mitage du territoire et à l'accroissement du trafic. Le contre-projet est par ailleurs certes de bonne qualité, mais il n'a pas encore été soumis au vote final et il pourrait fort bien être attaqué par référendum.
N'enterrons donc pas cette initiative trop vite. La décision que nous devons prendre ici n'a rien à voir avec celle qui attend le comité d'initiative: il ne s'agit pas de décider de la pertinence ou non du maintien de l'initiative pour le paysage; il s'agit de dire si, dans l'hypothèse où cette initiative était présentée au peuple, nous en recommanderions ou pas l'acceptation.
Les Verts ont soutenu l'initiative pour le paysage dès le départ et ils n'ont aucun doute à ce propos. Nous disons aujourd'hui encore notre soutien à son contenu. Même si le contre-projet de révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire est à saluer, l'initiative présente des points intéressants. Elle implique tout d'abord une modification de la Constitution ce qui donne un ancrage supplémentaire à la vision qu'elle promeut. Elle insiste ensuite sur une meilleure collaboration entre la Confédération et les cantons, ce qui nous semble indispensable si nous voulons dépasser les conflits d'intérêts locaux. Elle fixe en outre un plafond quantitatif clair pour les zones à bâtir, tout en offrant des mécanismes de flexibilité qui permettraient d'en améliorer la localisation.
Dans la mesure où le plafond quantitatif resterait fixe et parce que le texte permettrait d'envisager un mécanisme de flexibilité supracantonal, il serait possible de financer les dézonages par le biais d'une perception sur la plus-value. Dans l'hypothèse d'un mécanisme de flexibilité supracantonal, qui pose des problèmes - nous en avons parlé en commission - mais qui n'est pas impossible, le reproche qu'on a souvent fait à l'initiative, à savoir qu'elle pénaliserait les bons élèves en empêchant leur développement, ne serait par ailleurs plus fondé. L'initiative n'applique a fortiori aucun blocage au développement dans l'absolu puisque l'offre actuelle de zones à bâtir dépasse très largement la demande; elle est plus que suffisante pour absorber la demande qui se développera dans les 20 années à venir. Bref, l'initiative pour le paysage reste aujourd'hui encore un texte pertinent dont nous devrions recommander l'acceptation s'il était soumis au peuple.
Le groupe des Verts vous demande donc dans cette perspective de soutenir la minorité Girod.

Flach Beat (GL, AG): Am 11. März 2012 hat das Volk klar gesagt, dass es nicht zufrieden ist mit der Art und Weise, wie wir in den vergangenen Jahrzehnten mit der Landschaft umgegangen sind und wie wir jetzt mit der Landschaft umgehen. Es hat auch klar zum Ausdruck gebracht, dass es ihm nicht egal ist, wie wir das in Zukunft machen. Die Zersiedelung des Landes schreitet mit einer Geschwindigkeit und in einem Masse fort, die deutlich machen, dass wir jetzt etwas unternehmen müssen, wenn wir der Verantwortung nachkommen wollen, die wir gegenüber den nachkommenden Generationen haben.
Die Zersiedelung lässt sich in Zahlen messen, statistisch erfassen und in Plänen darstellen. Deutlicher aber kommt die Zersiedelung als im Raum erlebtes Gefühl zum Ausdruck. Wir alle haben das schon erlebt, wenn wir in eine Gegend, die wir vor einiger Zeit verlassen hatten, zurückgekehrt sind und gestaunt haben, was da alles passiert ist, wie die Wiesen verschwunden sind, durch Tankstellen und Tankstellenshops an den Dorfrändern ersetzt wurden, wie Häuser, Strassen, Einkaufszentren sich ins Land hineingefressen haben. Das Mittelland entlang der Verkehrsachsen zwischen Winterthur und Bern stellt sich heute dem Reisenden als ein einziger Siedlungsbrei dar. Es ist kaum noch zu erkennen, wo eigentlich die Siedlungstrenngürtel sind. Das Charakteristische unseres ländlichen Raumes verschwindet damit zusehends.
Woher kommt das? Seit 1970 haben wir ein Bevölkerungswachstum von 25 Prozent zu verzeichnen. Ist es das? Nein, das ist es nicht, zumindest nicht ganz. Seit 1970 haben wir nämlich auch mehr Wohnungen gebaut, und die Anzahl ist um 81 Prozent - nicht um 25 Prozent - angestiegen. Wir legen heute, vierzig Jahre später, wenn wir pendeln, viermal längere Strecken zurück als ehemals. Wir brauchen also zur selben Zeit viermal mehr Strassen, viermal mehr Trassen, viermal mehr Buslinien usw., und zwar alles innerhalb desselben Zeitfensters, nämlich morgens, mittags und abends. Dabei sind etwa 50 Prozent des Verkehrs Freizeitverkehr. Das führt dazu, dass fast 60 Prozent des Siedlungsraumes, der bebaut ist, dem Verkehr gewidmet sind, das heisst, nur 40 Prozent brauchen wir zum Wohnen und Arbeiten, um Dinge herzustellen und um sie zu lagern und für unsere Freizeit.
Wir brauchen mehr und mehr Fläche. Die Wohnungsgrösse ist in den vergangenen vierzig Jahren ebenfalls fast doppelt so gross geworden. Wir denken immer noch zweidimensional. Wir denken zweidimensional und dehnen uns aus, anstatt dass wir endlich anfangen, in Bezug auf das rare Gut Boden dreidimensional zu denken, verdichtet zu wohnen und verdichtet zu siedeln.
Die Landschafts-Initiative will die Zersiedlung stoppen und die Landschaft besser schützen. Zu diesem Zweck fordert sie eine bessere Ausnützung der bestehenden Bauzonen und ruft den Bund dazu auf, Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu erlassen. Die Landschafts-Initiative verlangt auch, dass die Gesamtfläche der Bauzonen nach Annahme des Verfassungsartikels während 20 Jahren nicht vergrössert wird.
Die wichtigste Ressource unseres Landes ist das Land selber. Trotzdem muss ich sagen, die Initiative nimmt einen sehr radikalen Anlauf. Wahrscheinlich ist dieser Anlauf mit dem Moratorium halt doch zu starr. Wie wir schon bei der Zweitwohnungs-Initiative sehen, ist das Umsetzen solch radikaler Ansätze in der Raumplanung sehr schwierig, ja fast unmöglich. Trotzdem halten die Grünliberalen an der Landschafts-Initiative fest. Wir halten daran fest, weil wir glauben, dass wir dieses Pfand auf keinen Fall aus der Hand geben dürfen, bevor der indirekte Gegenvorschlag der Raumplanungsgesetzrevision unter Dach und Fach ist. Dort haben wir wichtige Anliegen der Landschafts-Initiative aufgenommen. Im Grunde genommen ist die Landschafts-Initiative nichts anderes als eine Durchsetzungs-Initiative, wie sie im Moment von der SVP angedacht wird. Wir haben nämlich die Bestimmung darüber, wie gross eine Bauzone sein darf, bereits in den Achtzigerjahren festgeschrieben. Das Volk hat schon einmal gesagt, dass die Reserve nicht grösser als für 15 Jahre sein soll. Bauen ist nichts Böses, aber wir können das heute besser und klüger tun, als wir das vor vierzig Jahren angedacht haben.
Die Grünliberalen halten deshalb heute zur Landschafts-Initiative; sie halten so lange zu ihr, bis sie zurückgezogen wird, wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Favre Laurent (RL, NE): Bien conscient du mitage de notre territoire, le groupe libéral-radical partage les préoccupations des auteurs de l'initiative concernant la perte de terres agricoles et la dégradation du paysage. Toutefois, il estime que les dispositions constitutionnelles actuelles permettent déjà de créer les instruments juridiques et de planification requis pour intensifier une urbanisation à l'intérieur du tissu bâti et pour mieux protéger la terre agricole, ceci en révisant la loi sur l'aménagement du territoire.

AB 2012 N 949 / BO 2012 N 949

A nos yeux, il n'est clairement pas nécessaire de modifier la Constitution fédérale pour ce faire.
Bien que le moratoire de 20 ans sur les zones à bâtir puisse juguler très temporairement le mitage, c'est justement cette disposition transitoire de l'initiative qui pose problème. En effet, les cantons et les communes qui ont fait une utilisation mesurée du sol et délimité des zones à bâtir correspondantes aux besoins seraient pénalisées, alors que les régions qui ont délimité trop généreusement leurs zones à bâtir et les ont situées dans des lieux inappropriés du point de vue de l'aménagement du territoire seraient récompensées, car elles auraient encore des possibilités de croissance. Ceci n'est pas acceptable.
Ainsi, à cause du plafonnement de la surface totale des zones à bâtir, les projets de construction se déplaceraient vers des régions en périphérie, seules à offrir encore des terrains à bâtir, ce qui favoriserait le mitage, au lieu de le restreindre. Par ailleurs, une compensation supracantonale de terrains serait très difficile à mettre en oeuvre, voire impossible. En cas d'acceptation de l'initiative, certaines régions risqueraient donc d'être confrontées à une raréfaction importante des zones à bâtir, ce qui entraînerait une hausse des prix du foncier et des loyers et pénaliserait la place économique suisse.
La Suisse ne serait en effet plus en mesure de proposer des terrains pour l'implantation de grandes entreprises, ou seulement à des prix beaucoup plus élevés qu'à l'étranger, ce qui nuirait à sa compétitivité et à l'emploi. Le renforcement des compétences de la Confédération en matière d'aménagement du territoire casserait en outre le principe de subsidiarité et les prérogatives cantonales en vigueur qui ont largement fait leurs preuves, les cantons ayant une meilleure vue d'ensemble des besoins et des problèmes à gérer dans et pour leur région. La mise en application des exigences nécessiterait en outre des structures et des ressources financières supplémentaires.
En résumé, l'initiative populaire s'attaque à un problème important de l'aménagement du territoire en Suisse. Cependant, le moratoire de 20 ans sur les zones à bâtir ne prend pas en considération les besoins différents en terrains à bâtir des cantons et des régions et n'envisage pas une éventuelle pénurie des terrains constructibles. Surtout, il pourrait contribuer à renforcer le mitage, ce qui serait un comble. En outre, le renchérissement des terrains constructibles risquerait de se répercuter sur le prix d'acquisition des biens immobiliers et sur les loyers. Enfin, en autorisant l'affectation de nouveaux terrains à la zone constructible, le Conseil fédéral exercerait une compétence entamant largement celle des cantons, ce qui n'est pas acceptable dans notre Etat confédéral.
Pour toutes ces raisons, le groupe libéral-radical recommande résolument le rejet de l'initiative populaire "de l'espace pour l'homme et la nature" et vous recommande d'en faire de même.

Jans Beat (S, BS): Unsere Heimat verliert ihr Gesicht. Das Tempo, mit dem wir fruchtbares Land unter Beton beerdigen, ist schwindelerregend. Jedes Jahr geht dreimal die Fläche des Hallwilersees verloren. Wenn die Schweiz so weitermacht, haben wir in 400 Jahren keine Ackerflächen mehr. Unsere Landschaft wird unwiederbringlich von einer gedankenlosen Zersiedelung überrollt. Gemeinden wetteifern um Steuerzahler und geben dabei ihre Identität preis. Damit aber nicht genug: Nicht nur das Tempo, auch die Art und Weise, wie wir überbauen, ist bedenklich. Baulücken, Siedlungsinseln, Grossbauten auf der grünen Wiese - es wird in diesem Land nicht nur zu viel Land verbaut, es wird eindeutig auch zu viel Land verschwendet. Den Grund für diese Verschwendung orten Experten von Avenir Suisse bis Pro Natura in der Tatsache, dass wir eben zu viele Bauzonen ausgeschieden haben. Die Landschafts-Initiative macht hier einen Schnitt und sagt: Wir haben heute genug. Wir haben genug für 2,5 Millionen Menschen; jetzt müssen wir mit dieser Reserve für 20 Jahre wirtschaften, damit wir endlich weniger verschwenden!
Das, Herr Fässler, führt nicht eindeutig dazu, dass die Baulandpreise steigen. Mit dem Bauland ist es wie mit dem Erdöl. Der Preis hängt nicht davon ab, wie viel es davon gibt, sondern davon, wie viel davon auf den Markt kommt. Die Frage ist, wie die Kantone und die Gemeinden auf diese Landschafts-Initiative reagieren. Wenn sie zum Beispiel die Baulandhortung endlich unterbinden, dann wird das nicht zu höheren Preisen führen, sondern dazu, dass wir eben weniger Baulücken zulassen und weniger unkoordiniert besiedeln. Wenn sie zum Beispiel höhere Baudichten zulassen, also nach innen verdichten, wird auch das nicht zu höheren Bau- oder Wohnungspreisen führen, sondern dazu, dass eben am richtigen Ort gebaut wird. Wenn Sie sagen, dass mit dieser Initiative quasi das Bauen in die peripheren Regionen gedrängt würde, dann ist das falsch, weil die Initiative genau das Gegenteil fordert und bewirken wird. Die Gemeinden, die ihre Aufgaben schon gemacht haben, werden gezwungen, stärker zu verdichten - und das werden sie auch tun. Deshalb ist die Initiative im Grundsatz richtig. Sie fordert ein sehr griffiges Instrument. Sie wird dazu führen, dass wir in der Schweiz endlich haushälterischer mit dem Boden umgehen. Dazu ist es allerhöchste Zeit.
Der Boden als Lebensgrundlage künftiger Generationen muss nachhaltiger genutzt werden. Dafür kämpft die SP übrigens schon lange, in allen Kantonen und Gemeinden, auch im Wallis. Es ist höchste Zeit, dass wir mit einer weitsichtigen Planung beginnen.
Nun liegen zwei Lösungsansätze auf dem Tisch; das eine ist die Landschafts-Initiative, das andere ist der Gegenvorschlag. Für die SP ist klar, dass der Gegenvorschlag Vorteile aufweist und zu bevorzugen ist. Wir entscheiden heute aber nicht darüber, ob die Landschafts-Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückgezogen werden soll - die SP unterstützt das ganz klar -, wir entscheiden heute darüber, welche Empfehlung wir für die Landschafts-Initiative abgeben, falls sie zur Abstimmung kommt, und das wird sie, wenn der Gegenvorschlag nicht angenommen oder wenn das Referendum dagegen ergriffen wird.
Reden wir hier doch Klartext: Der Widerstand gegen den Gegenvorschlag wird organisiert, und er wächst. Es ist alles andere als sicher, ob das RPG in der Schlussabstimmung in unserem Rat angenommen wird. Wenn es abgelehnt wird, dann wird die SP, da können Sie sicher sein, mit Überzeugung für die Landschafts-Initiative einstehen. Wir sind guten Mutes: Die Zweitwohnungs-Initiative hat gezeigt, dass die Bevölkerung den Landschaftsschutz sehr hoch gewichtet und sogar einschneidendere Forderungen - wie eben jene der Zweitwohnungs-Initiative - unterstützt.
Wichtiger als die Diskussion, die wir jetzt zur Landschafts-Initiative führen, ist die Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag. Ich bedaure, dass ich von der CVP nicht gehört habe, wie sie sich dazu stellt; das hätte mich sehr interessiert. Auch bei der FDP bin ich mir nicht ganz klar geworden.
Die SP ruft alle hier drin auf, zu diesem Gegenvorschlag, diesem zäh erarbeiteten Kompromiss, Ja zu sagen; insbesondere rufen wir die Vertreter der Landwirtschaftsverbände, die Bauern, dazu auf. Wenn Sie nämlich zu diesem Gegenvorschlag, der im Kern Fruchtfolgeflächen schützen will, nicht Ja sagen, sind Ihre Forderungen nach Ernährungssouveränität, nach Unterstützung einer produzierenden Landwirtschaft nicht mehr glaubwürdig. Wir fordern vor allem auch die Vertreter der grossen Mittellandkantone auf, zum Gegenvorschlag Ja zu sagen, denn diese Kantone haben ihre Aufgaben weitgehend gemacht, sie haben in der Raumplanung haushälterisch gearbeitet. Sie haben durch den Gegenvorschlag eindeutig weniger Einschränkungen als durch die Landschafts-Initiative, die zur Abstimmung kommen würde und grosse Gewinnchancen hätte.
Ich bitte Sie deshalb, den Gegenvorschlag zu unterstützen. Wir können darüber nicht mehr diskutieren, aber wir sind entschlossen, uns mit der Landschafts-Initiative dafür einzusetzen, wenn sie zur Abstimmung kommt, denn sie bietet ein griffiges und wirksames Instrument.

AB 2012 N 950 / BO 2012 N 950

Killer Hans (V, AG): Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diese Initiative unseren Stimmbürgern zur Ablehnung zu empfehlen, dies aus drei Gründen:
1. Die Initiative ist nicht umsetzbar.
2. Sie ist volkswirtschaftlich schädlich und weist raumplanerische Mängel auf.
3. Sie nimmt den Kantonen die ihnen gemäss Verfassung zustehende Zuständigkeit für die Raumplanung.
Weshalb kommen wir zu dieser Erkenntnis?
Zu den Problemen der Umsetzbarkeit: Die Initiative fordert ein Bauzonenmoratorium für die nächsten 20 Jahre. In den wirtschaftlich dynamischen Regionen, vor allem in den Agglomerationen der Grosszentren, genügen die vorhandenen Bauzonen den Anforderungen der Nachfrage bereits heute nicht mehr. Wenn wir diese Wachstumsansprüche nicht erfüllen können - notabene dort, wo bereits Erschliessungen bestehen und die Infrastrukturen vorhanden sind -, würgen wir die Entwicklungen dieser Regionen ab. In solchen Gebieten sind Zonenerweiterungen auch in Zukunft zwingend nötig. Mehr Leute in unserem Land brauchen auch mehr Raum und mehr Bauzonen. Wenn wir jedes Jahr um 70 000 bis 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner zulegen, müssen wir auch bezüglich Raumplanung einen Schritt machen können. Wenn nun also solch zusätzlicher Bedarf erkannt wird, könnte nur noch eingezont werden, wenn in einer anderen Gemeinde, in einer anderen Gegend allenfalls, die entsprechende Fläche ausgezont würde. Solche Verfahren sind reinste Theorie und werden in der Praxis nie funktionieren. Ausserdem würden sie einen unverhältnismässigen Eingriff ins Privateigentum darstellen.
Zu den volkswirtschaftlichen Schäden und raumplanerischen Mängeln: Die Initiative verhindert neue Einzonungen an den raumplanerisch sinnvollen Orten, also dort, wo die Anbindung an den öffentlichen Verkehr bereits in guter Art besteht. Durch die praktische Unmöglichkeit, Neueinzonungen an solch geeigneten Lagen zu vollziehen, verteuert sich durch die zweifellos eintretende Verknappung der Bauflächen auch deren Preis.
Wenn Neueinzonungen an sinnvollen Orten wegen nicht gegebener Kompensation an anderen Orten nicht möglich sind, der Bedarf aber klar vorhanden ist, wird sich die Bautätigkeit in die Randregionen ausdehnen, wo noch Reserven vorhanden sind. Dies führt aber klar zu einer Zersiedelung, zu Bautätigkeit in Gebieten, wo die Erschliessung nicht ideal ist. Auch wenn es zum in der Initiative erwähnten Kontingentshandel käme, würde sich dadurch das Bauland zweifellos verteuern. Wirtschaft und Bevölkerung würden durch solche Verteuerungen klar bestraft.
Zu den Zuständigkeiten der Kantone: Der Bund hat gemäss Verfassung lediglich die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Die Kantone ihrerseits bestimmen ihre Siedlungsentwicklung nach Bedarf und nach Eignung gemäss ihren Richtplänen. Die Initiative nimmt den Kantonen ihre Kompetenzen in diesem Bereich. Diese Kompetenzverschiebung ist ein klares Misstrauen des Bundes gegenüber den Kantonen, welche ihre raumplanerische Aufgabe mit grossem Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen. Die Kantone sind zusammen mit ihren Gemeinden viel besser in der Lage, ihre bezüglich Topografie, Besiedlungsform und Baustil doch sehr unterschiedlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Sie haben doch klar die besseren Kenntnisse über die Bedürfnisse und Probleme in ihren Hoheitsgebieten.
Letztlich - und das ist besonders stossend - resultiert aus den Forderungen der Initiative, dass jene Kantone bestraft und in der Entwicklung der nächsten 20 Jahre behindert werden, die bis dato ihre gesetzliche raumplanerische Aufgabe korrekt wahrgenommen haben und keine Reserve mehr haben. Diesen bleibt jede Entwicklung versagt.
Ich bitte Sie abschliessend - auch im Namen der SVP-Fraktion - aus den dargelegten Gründen dringend, die Volksinitiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Ablehnung zu empfehlen.

Müller Geri (G, AG): Mein Vorredner, er ist aus der gleichen Region im Kanton Aargau, hat hervorragend die Widersprüchlichkeiten der Raumplanung in der Schweiz aufgezeigt. Sein erstes Argument war die Volkswirtschaft. Die Volkswirtschaft heisst Volkswirtschaft, weil sie beides beinhaltet: das Volk und die Wirtschaft. Volkswirtschaft ist nicht eine Frage der Wirtschaft alleine. Wir wissen in der Schweiz bestens, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft abgedeckt werden müssen, aber das muss so geschehen, dass es auch für das Volk verträglich ist. Das ist zum Teil ein Widerspruch, und es ist die Aufgabe der Gesetzgebung, das auf der Ebene von Bund und Kantonen in den Griff zu bekommen. So gibt es nicht Schwarz oder Weiss, so gibt es eine Ausmehrung der Interessen vor Ort, was beispielsweise in den sogenannten Boomgebieten eine wichtige Rolle spielt.
Dann kommt der zweite Widerspruch. Die Initiative sagt, "Bund und Kantone" seien angehalten, die Landschaft zu schützen, es gibt aber auch noch die Gemeinden. Wäre es heute möglich, zu sagen: Die Gemeinde A braucht einen enormen Boom, damit sie sich wirtschaftlich stärken kann, aber das soll in der Nachbargemeinde B kompensiert werden? Die Gemeinderäte der Gemeinde B hätten ein riesiges Problem. Das ist etwas, was man regulieren muss - damit man nicht für die Gemeinde B ein Problem schafft und die Gemeinde A zur Profiteurin werden lässt. Deshalb besteht genau in den Gemeinden Handlungsbedarf. Und vielleicht ist es dann mit der reinen Gemeindeautonomie in gewisser Weise vorbei, vorbei ein Stück weit auch mit dem Wettbewerb unter den Gemeinden, möglichst viele Wohnhäuser zu bauen und Unternehmen anzuziehen, um die Steuern tief halten zu können.
Die kantonale Hoheit ist nicht betroffen, Kollege Killer. Es heisst "Bund und Kantone", das heisst, dass die Kantone gemäss Verfassung zur Mitarbeit eingeladen sind. Da wäre endlich einmal eine Zusammenarbeit auf dieser Stufe möglich.
Die Erschliessungen aller dieser Regionen, in denen Booms stattfinden, kann man nicht einfach wild machen. Das haben wir die letzten dreissig Jahre gemacht, die Folge davon ist ein Verkehrswachstum, das sowohl bei der Bahninfrastruktur als auch beim Privatverkehr zu vielen Kosten geführt hat. Das Resultat ist, dass die Leute Jahr für Jahr weiter fahren müssen, um die wirtschaftlichen Bedürfnisse, die Freizeit und den Konsum abzudecken. Das ist eine Fehlentwicklung; seien wir doch auch einmal selbstkritisch und stellen wir fest, was in den letzten Jahren passiert ist - so kann es tatsächlich nicht weitergehen. Der Verkehr ist direkt in diese Frage impliziert.
Wenn wir weiter gehen und andere Politiken anschauen - ich habe vorhin die Steuerpolitik angesprochen -, dann stellen wir fest, dass es eine Frage des Landschaftsfrasses ist. Genau Ihre Partei moniert zu Recht, dass es so nicht weitergehen kann. Sie machen es aber an der Pro-Kopf-Einwanderung fest. De facto, das ist eine Realität, haben wir den Landschaftsverschleiss aber nicht wegen des Bevölkerungszuwachses, sondern wegen des wachsenden Bedürfnisses an Wohnfläche. Wenn eine Gemeinde einen Reichen dazu einlädt, auf ihrem Gebiet zu wohnen, und dieser Reiche das Zwanzigfache an Wohnfläche braucht, dann hat diese Gemeinde nicht unbedingt Steuervorteile; damit haben wir schon Erfahrungen gemacht. Wir müssen mit verschiedenen Politiken regulieren können, um solche Dinge einzugrenzen; hier ist es jetzt die Raumplanungspolitik.
Der Landschaftsverbrauch, den wir in der Schweiz haben, hat also nichts zu tun mit der Bevölkerung, die Dichte könnte anders aussehen. Aber er hat etwas damit zu tun, dass es keine Kompensation gibt, dass z. B. der wirtschaftliche Boom in der Gemeinde A nicht in der Gemeinde B ausgeglichen werden kann. Das ist heute nicht möglich.
Kollege Jans hat ausgeführt, was es bedeuten würde, bei dieser Initiative eine Ja-Empfehlung abzugeben. Eine solche Empfehlung würde Druck ausüben auf Gegenvorschläge und würde auch Druck ausüben bei der Frage eines Referendums. Solange all das nicht geklärt ist, sollten wir hier nicht ein ganz dringendes Begehren einfach nicht zur Annahme empfehlen, obwohl alle hier im Saal, egal, welcher politischen Couleur, wissen, dass es auf diese Art und

AB 2012 N 951 / BO 2012 N 951
Weise nicht weitergehen kann. Da müssen Massnahmen getroffen werden, die selbstverständlich Freiheiten tangieren, Freiheiten der Kantone, der Gemeinden und teilweise auch private. Aber wir hier im Nationalrat haben die Aufgabe des Bundes wahrzunehmen. Wir haben dafür zu sorgen, dass der Ausgleich auf Bundesebene stattfindet, und wir können nicht alle Interessen immer gleichartig behandeln. Da müssen Prioritäten gesetzt werden, und diese Prioritäten könnten mit dieser Initiative und einer klaren Gesetzgebung hinterher festgelegt werden.
Ich bitte Sie also sehr, diese Initiative zu unterstützen, damit wir endlich einen Schritt weiterkommen in diesem Drama. Wir wollten eigentlich Ende der Siebzigerjahre ein Regulativ festlegen, das dieses Drama verhindert hätte. Aber wir haben es geschafft, dank all diesen Freiheiten, das so lange zu verschleppen, dass heute an gewissen Orten in der Schweiz wirklich ein grosses Problem entstanden ist. Besten Dank für die Unterstützung.

Ingold Maja (CE, ZH): Die Landschafts-Initiative soll die Landschaft besser schützen, Erholungsräume und Kulturlandschaften erhalten und die Zersiedelung stoppen. Sie will die schweizerische Raumplanung auf den Pfad der Nachhaltigkeit bringen und endlich eine haushälterische Nutzung des Bodens erreichen. Die Initiative statuiert für die nächsten 20 Jahre ein Verbot der Vergrösserung der Gesamtfläche der Bauzonen. Sie umgrenzt damit eine Vision von einer Landschaft Schweiz, die uns teuer ist und die wir in Gefahr sehen.
Jede Sekunde wird ein weiterer Quadratmeter verbaut. Angesichts des explodierenden Verbrauchs an Quadratmetern Wohnfläche pro Kopf, angesichts der Bevölkerungsentwicklung, der Zuwanderung, der Komfortansprüche, der Mobilitätsbedürfnisse war und ist die Angst berechtigt, dass die Schweiz zugepflastert wird. Deshalb wird die rigide Forderung gestellt, dass es keine Ausdehnung der Gesamtfläche der Bauzonen geben darf. Die riesigen, überdimensionierten Bauzonen sind das Hauptproblem der Schweizer Raumplanung. Die Plafonierung der Bauzonen-Gesamtfläche zementiert den Status quo der Bauzonen aber nicht; ein Anwachsen der Gesamtfläche kann verhindert werden, indem Einzonungen durch entsprechende Auszonungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Das revidierte RPG als indirekter Gegenvorschlag löst das Problem aber besser. Der Gegenentwurf befriedigt nicht alle Wünsche, aber trägt entscheidend mehr zur Lösung bei. Er macht eine sinnvolle Raumplanung und gegebenenfalls eine Umteilung von Zonen wenigstens teilweise finanzierbar, nämlich mit der Mehrwertabschöpfung. Für die EVP ist zwingend, dass die öffentliche Hand einen Teil des planungsbedingten Mehrwertes abschöpfen kann. Nur so können Grundstückbesitzer entschädigt werden, deren Land durch Auszonung an Wert verliert, und nur so kann der Fehlanreiz gemildert werden, wonach es in den Gemeinden immer wieder zu rein ökonomisch motivierten Einzonungen kommt, die dem Schutz und der Entwicklung der Landschaft zuwiderlaufen.
An dieser Regelung hängt zwar der Interventionsvorwurf. Der Gewerbeverband betrachtet diesen Gegenentwurf sogar als noch interventionistischer als die Initiative. Ja, das ist er auch, aber wenn die Vision der Volksinitiative, die wir letztlich alle teilen, umgesetzt werden soll, dann ist Intervention, Steuerung zur Freihaltung bzw. zur inneren Verdichtung und Dimensionierung, unumgänglich.
Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, mit dem Argument, das generelle Bauzonenmoratorium werde den unterschiedlichen Verhältnissen in den Landesgegenden nicht gerecht und belohne diejenigen Kantone, die bereits heute über zu grosse Bauzonen verfügen, während es jene bestrafe, die sorgfältig und bedarfsgerecht geplant haben. Das ist so, und die Träger der Landschafts-Initiative werden ihr Begehren auch bedingt zurückziehen, d. h. unter dem Vorbehalt der Annahme der RPG-Revision durch das Parlament und allenfalls auch durch das Volk.
Ich ersuche Sie aber gerade deshalb, trotzdem die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, um nicht zwischen den Stühlen zu landen.

Feller Olivier (RL, VD): Plusieurs intervenants ont déjà mis en évidence le caractère contestable de l'initiative pour le paysage, notamment sur le plan institutionnel, dans la mesure où l'initiative empiète gravement sur les compétences cantonales en matière d'aménagement du territoire.
Je souhaiterais placer le débat sur un autre plan. La population ne cesse de croître, et cette tendance devrait se poursuivre ces prochaines années. Cette croissance démographique exige la construction d'un nombre suffisant de logements, en adéquation avec la demande. Pour pouvoir mettre à la disposition de la population un nombre suffisant de logements, il faut ou créer de nouvelles zones à bâtir dans les régions qui en manquent, ou densifier l'habitat dans les périmètres déjà construits. On peut aussi imaginer des politiques publiques qui combinent ces deux éléments.
Le problème qui se pose avec l'initiative pour le paysage, c'est qu'elle prévoit une mesure concrète qui vise à interdire pendant 20 ans l'extension de la surface totale des zones à bâtir, sans proposer en parallèle un dispositif favorisant la densification de l'habitat dans les zones déjà construites. On peut dès lors sérieusement craindre que l'initiative, si elle devait être appliquée, n'empêche la construction d'un nombre suffisant de logements, compte tenu de la croissance démographique.
Le moratoire voulu par l'initiative pénaliserait surtout les régions urbaines qui disposent de faibles réserves de terrains à bâtir. Ces régions seraient entravées dans leur développement économique et elles ne pourraient pas répondre aux besoins de la population en termes de logements. Les constructions se développeraient dans les régions rurales où il y a d'importantes réserves de zones à bâtir, ce qui induirait une sorte de mitage du territoire et qui irait à l'encontre de la volonté des initiants.
En d'autres termes, comme on ne pourrait plus construire dans les villes, par manque de terrains constructibles, on construirait dans les campagnes, là où il y a encore des zones constructibles. Pour remédier à ces inconvénients, la Confédération pourrait mettre en place un système de redistribution de droits à bâtir, mais comme l'a évoqué tout à l'heure Laurent Favre, un tel système serait extraordinairement compliqué, coûteux et se transformerait probablement très rapidement en un monstre bureaucratique. Bref, l'initiative est dangereuse sur le plan économique; elle est incohérente sur le plan environnemental.
On me rétorquera que l'initiative vise aussi à développer "une urbanisation de qualité à l'intérieur du tissu bâti". Le problème est que cette formule est purement déclamatoire. Elle n'a pas de contenu concret; cette formule est floue; c'est une pure intention. On ne voit pas comment cette disposition pourrait amener une densification accrue des logements dans des périmètres déjà construits.
Bref, en conclusion, l'initiative gèle la surface totale des zones constructibles pendant 20 ans, sans proposer en parallèle un dispositif, un mécanisme favorisant la densification de l'habitat dans les zones déjà construites.
L'initiative est dès lors pernicieuse, et il faut recommander son rejet.

Fischer Roland (GL, LU): Wir Grünliberalen befürworten klar die Ziele der Landschafts-Initiative. Wir sind jedoch gleichzeitig auch der Überzeugung, dass die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eigentlich die bessere Lösung ist, um diese Ziele zu erreichen. Wir werden jedoch, wie dies mein Kollege Beat Flach bereits ausgeführt hat, der Initiative zustimmen, mit der Aufforderung an das Komitee, die Initiative zurückzuziehen, sofern eben diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes definitiv angenommen wird.
Ich möchte in meinen Ausführungen nicht so sehr die Inhalte betonen, ich denke, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich getan. Ich möchte etwas Licht auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen werfen.

AB 2012 N 952 / BO 2012 N 952

Bei der Landschafts-Initiative handelt es sich um ein Volksbegehren, das Kompetenzen von den Kantonen zum Bund verlagert. In der Bundesverfassung steht in Artikel 43a Absatz 1, dass der Bund nur diejenigen Aufgaben übernehmen sollte, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Nun, übersteigt der Kampf gegen die Zersiedelung, die Raumplanung, die Kraft der Kantone? Ja, ich denke, im Gegensatz zu Kollege Killer, dass die Kantone in der Vergangenheit und bis heute offenbar nicht in der Lage waren, die Verfassungsziele der Raumplanung zu erfüllen. Gesamtschweizerisch sind rund ein Sechstel bis ein Viertel der Bauzonen noch nicht überbaut, wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen sehr gross sind. Sie reichen von 4 Prozent bis über 40 Prozent. Ich wage mir nicht vorzustellen, wie die Schweiz aussehen würde, wenn diese Zonen alle noch überbaut würden.
Nun, kann man aber den Kantonen, die Bauland gehortet haben, einen Vorwurf machen? Die Baulandstatistik zeigt auch, dass in den Zentren die Baulandreserven eher tief sind, in den touristischen und ländlichen Regionen sind sie eher hoch. Mit anderen Worten: Das noch verfügbare Bauland befindet sich am falschen Ort.
So sehr der Föderalismus und die Subsidiarität zum Erfolg unseres Landes beitragen, so sind sie natürlich auch ein wenig für die heutige Situation mitverantwortlich. Denn welche Gemeinde oder welche Region strebt nicht nach mehr Investitionen, nach mehr Unternehmen mit hoher Wertschöpfung, nach mehr wohlhabenden Einwohnern, allgemein nach mehr Wachstum, um mit einer tiefen Steuerbelastung zu glänzen und im nationalen und globalen Standortwettbewerb zu bestehen? Die Verfügbarkeit von Bauland ist dabei ein wesentlicher Standortfaktor.
Der Landschaftsschutz und die Eindämmung der Zersiedelung erfordern Verdichtung. Aber Verdichtung bedeutet auch, dass wirtschaftlich, sozial und kulturell noch viel mehr als heute dort die Post abgeht, wo diese Verdichtung eben stattfindet; das heisst in den grossen Zentren und Agglomerationen. Es ist deshalb für den Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig, dass die Randregionen, welche zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes etwas zurückstecken müssen, wirtschaftlich, sozial und kulturell nicht abgehängt werden oder, besser mit unserem föderalistischen Staat vereinbar, sich nicht abhängen lassen.
Damit soll aber nicht gemeint sein, dass nun neue Transferzahlungen gefordert werden sollen. Denn mit dem Finanzausgleich besteht bereits ein allgemeines und sehr wirksames Mittel, nämlich Ausgleichszahlungen an wirtschaftlich schwache Kantone. Dieses Mittel gibt ihnen genügend finanzielle Ressourcen und eine hohe finanzielle Autonomie. Vielmehr sind diese Regionen und Kantone jetzt aufgefordert, im Labor des Föderalismus aktiv neue Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu finden. Entscheidend dabei ist, dass die Zeichen der Zeit erkannt werden und dass sich auch die Randregionen vermehrt für eine Entwicklungsstrategie unter Einbezug des Natur- und Landschaftsschutzes einsetzen.

Graf Maya (G, BL): Die im Jahr 2008 eingereichte Landschafts-Initiative greift ein wichtiges, drängendes und hochaktuelles Problem auf. Die Raumplanung in der Schweiz hat versagt. Die rasante und chaotische Zersiedlung und der Verschleiss unseres wertvollen Landwirtschaftsbodens geht täglich weiter. Sie selber können es überall und jederzeit mitverfolgen. Die Landschafts-Initiative will deshalb unsere Naturlandschaften, unseren Lebensraum und unser Kulturland schützen. Als Mitglied des Initiativkomitees war und ist es mir ein grosses Anliegen, dass der Kulturlandschutz einen grossen Stellenwert einnimmt. Erstmals wird nämlich mit dieser Initiative vorgeschlagen, den Schutz des Kulturlandes in unserer Bundesverfassung zu verankern. Es war für mich daher klar, dass neben den Biobauern und Biobäuerinnen und den Kleinbauern und Kleinbäuerinnen, die im Initiativkomitee vertreten sind, auch die übrige Landwirtschaft allergrösstes Interesse an dieser Landschafts-Initiative haben müsste. Denn sie bringt eine klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und unterstützt damit das bäuerliche Bodenrecht. Die Landschafts-Initiative sichert die landwirtschaftliche Produktion. Dank der Landwirtschafts-Initiative kann die Landwirtschaft ihren verfassungsmässigen Versorgungsauftrag überhaupt erst langfristig erfüllen.
Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel für einen Landwirtschaftsbetrieb. Gelingt es nicht, den Kulturlandverlust vor allem in günstigen Lagen zu bremsen, werden noch mehr Betriebe mangels Produktionsbasis ihre Existenz verlieren. Die Grösse der bereits eingezonten, aber noch unüberbauten Bauzonenflächen der Schweiz liegt zwischen 38 000 und 53 000 Hektaren. Das entspricht der Betriebsfläche von gut 2000 bis 3000 durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieben. Durch die weitere Einzonung von Landwirtschaftsflächen würde der Druck auf die Landwirtschaft noch mehr erhöht. Einige Kantone sind schon heute nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Auftrag bezüglich der Fruchtfolgeflächen zu erfüllen.
Soll die Ernährungssicherheit in der Schweiz gewährleistet werden, setzt dies voraus, dass das in unserem Land noch vorhandene geeignete Kulturland, vor allem die Fruchtfolgeflächen und die vorrangigen Futterbauflächen, sowohl qualitativ wie quantitativ erhalten bleiben. Mit der fortschreitenden Verdrängung der landwirtschaftlichen Fläche wird somit die Möglichkeit einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung der eigenen Bevölkerung aufs Spiel gesetzt. Dieser Verfassungsauftrag, die sichere Versorgung der Bevölkerung, ist ein zentrales Anliegen der Schweizer Landwirtschaft in der Agrarpolitik 2014-2017. Bekennen Sie daher Farbe und unterstützen Sie die Landschafts-Initiative! Sie ist ja eigentlich auch eine Landwirtschafts-Initiative.
Noch ein Wort zum bäuerlichen Bodenrecht: Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet ergänzt das bäuerliche Bodenrecht in wichtigen Bereichen. Die Landschafts-Initiative verpflichtet Bund und Kantone, für eine Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet zu sorgen. Durch diese klare Trennung von Gebieten, in denen gebaut werden soll, und Gebieten, die der Landwirtschaft vorbehalten bleiben, wird das Landwirtschaftsland planerisch der Spekulation entzogen. Gleichzeitig werden die Bodenpreise in der Landwirtschaftszone tief gehalten - so, dass sich die Bauernbetriebe auch weiterhin Landkäufe leisten können.
Die Landschafts-Initiative ist somit eine sinnvolle raumplanerische Ergänzung zum bäuerlichen Bodenrecht, für dessen Beibehaltung ich einstehe. Die von der Landschafts-Initiative geforderte Plafonierung der Gesamtfläche an Bauzonen für die nächsten 20 Jahre entschärft zusätzlich den Siedlungsdruck auf die Landwirtschaftsflächen und gibt den Landwirten und Landwirtinnen somit Planungssicherheit.
Sie ersehen aus meinen Ausführungen, dass vor allem landwirtschaftliche Kreise das grösste Interesse an einer klaren und strengen Raumplanung haben müssen. Das revidierte Raumplanungsgesetz geht in die richtige Richtung. Doch solange das nicht gesichert ist, werde ich mich voll und ganz für die Landschafts-Initiative einsetzen, die man ruhig auch als Landwirtschafts-Initiative bezeichnen könnte.

Pantani Roberta (V, TI): Ancora una volta si vuole definire la regolamentazione del territorio nazionale attraverso un'iniziativa che limita la possibilità di edificazione del paesaggio e dello spazio disponibile per la costruzione. Con l'accettazione dell'iniziativa sulle abitazioni secondarie abbiamo visto quali sono state le conseguenze e le difficoltà oggettive di applicazione della legge approvata secondo l'iniziativa. La Svizzera non è tutta uguale, non è un paesaggio omogeneo, ma un insieme di cantoni con diverse conformazioni del territorio - vi sono cantoni di pianura, cantoni di montagna, alpini. È impensabile avere una legge unica che limiti lo sfruttamento dello spazio a livello federale.
I cantoni sono dotati già di un piano direttore che definisce le zone in cui poter edificare, sia a livello residenziale sia a livello industriale, in funzione delle possibilità di sviluppo future. I comuni, attraverso il loro piano regolatore, che deve corrispondere alle direttive del piano direttore, possono adattare le loro necessità di sviluppo e di crescita a dipendenza di una loro scelta politica ed economica. La moratoria

AB 2012 N 953 / BO 2012 N 953
di vent'anni per le modifiche del piano regolatore e delle sue zone edificabili, di fatto, pregiudica lo sviluppo del nostro Paese, non permettendo l'adattamento dei bisogni del territorio a seconda delle necessità economiche, regionali e dello sviluppo degli insediamenti industriali.
Das Moratorium würde dazu führen, dass viele Gemeinden und Regionen gar nicht mehr wachsen könnten, weil kein Bauland mehr vorhanden wäre. Das ist in der Regel gerade in den Zentren der Fall. Das 20-jährige Moratorium für alle geht eindeutig zu weit und würde den Immobilienmarkt und somit die Volkswirtschaft der Schweiz schädigen.
Per questi motivi chiedo di respingere l'iniziativa.

Nordmann Roger (S, VD): Jusqu'à la semaine passée, je comptais me taire dans le débat sur l'initiative pour le paysage, pour une raison bien simple: nous avons élaboré un bon contre-projet, opérationnel, dans le respect du principe de proportionnalité et dans le respect du fédéralisme - les principes sont fixés dans la loi fédérale, l'application est cantonale. Nous avons éliminé la semaine dernière la dernière divergence. Dans ces circonstances, il ne me paraissait plus nécessaire de défendre l'initiative. De plus, comme rapporteur de commission sur la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, j'estimais être lié à un certain devoir de réserve sur l'initiative, ceci malgré mes sympathies pour cette initiative et surtout pour son objectif consistant à préserver le territoire.
Le contre-projet, lui, atteint l'objectif avec plus de modération et de proportionnalité dans le respect de la diversité des situations cantonales, et c'est à sa défense que je vais m'attacher. Mais, puisque certains petits malins travaillent au rejet de ce contre-projet au vote final ou au référendum, ils nous obligent à défendre l'initiative au cas où la loi échouerait.
Cette initiative a des qualités et des défauts. Je commence par les défauts. Il est un peu rigide, pour ne pas dire simpliste, de procéder à un gel de 20 ans du territoire. Il est aussi très injuste de traiter avec la même règle rigide des cantons qui ont fait leur devoir en étant restrictifs dans l'usage du sol et des cantons qui ont érigé le laxisme en fierté cantonale. Mais cette rigidité, cette simplicité est aussi la force de l'initiative. Pour dire les choses clairement: si cette initiative n'a pas de contre-projet crédible, elle va trouver le soutien d'une majorité du peuple et des cantons. Pour une raison bien simple: les Suissesses et les Suisses tiennent à leur paysage qui est mis sous pression de tous côtés. C'est l'un de nos plus précieux capitaux et les gens veulent qu'il soit géré collectivement de manière intelligente. Si le Parlement ne propose pas un contre-projet valable, il fait le lit de l'acceptation de l'initiative. Le peuple vient de le prouver en acceptant en mars l'initiative de Franz Weber à laquelle le Parlement n'avait pas daigné opposer un contre-projet digne de ce nom. Cette fois-ci le contre-projet est efficace, il est digne de son nom - à une condition cependant: qu'il soit accepté. C'est là-dessus que plane maintenant une incertitude.
J'ajoute qu'il ne suffit pas d'envoyer un promoteur excité sur le plateau d'"Infrarouge" pour torpiller l'initiative. Les manoeuvres à la petite semaine pour torpiller le contre-projet, manoeuvres qui consistent par exemple à faire jouer certains cantons contre d'autres, sont du même acabit et ces manoeuvres auront pour effet de faire accepter l'initiative.
Je voterai donc oui à l'initiative tant que le contre-projet n'est pas définitivement entré en force et je vous invite à ce stade à soutenir l'initiative.

Müller-Altermatt Stefan (CE, SO): Die Landschafts-Initiative hat eine ganz einfache Kernforderung: Sie will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz nicht weiter ansteigen lassen.
Ich bin weder ein besonders geübter Kaffeesatzleser, noch masse ich mir weiter gehende Kenntnisse der eidgenössischen Volksseele an, als Sie sie haben, und doch wage ich zu behaupten: Diese Kernforderung der Initiative ist mehrheitsfähig. Es ist halt einfach eine Tatsache: Wir haben schlicht kein zweites Mittelland in der Hinterhand, das wir hervorzaubern, auf dem wir Landwirtschaft betreiben können und in dem sich die Agglomerationsbevölkerung erholen kann, wenn das erste einmal verbaut ist. Wir haben auch keinen zweiten Alpenbogen, der uns mit seiner atemberaubenden Landschaft fasziniert und dadurch der touristischen Wertschöpfung dient. Das hat ein grosser Teil des Volkes erkannt, das haben auch das Parlament und seine Kommissionen erkannt. Deshalb haben wir mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen Gegenvorschlag erarbeitet, welcher dieser Kernforderung nachkommt, und zwar auf intelligentere Art und Weise als die Initiative.
Die Übergangsbestimmung der Initiative, welche die Gesamtfläche der Bauzonen für die nächsten 20 Jahre einfrieren will, ist - erlauben Sie mir den Ausdruck - ungeschickt. Sie wird den unterschiedlichen Verhältnissen in den verschiedenen Landesgegenden nicht gerecht, und sie bevorzugt jene Gegenden, welche - auch wenn das hart klingt - einfach schlicht zu grosse Bauzonen ausgeschieden haben.
Angesichts dieser Ausgangslage möchte ich Sie aus drei Gründen ermuntern, die Landschafts-Initiative abzulehnen:
1. Senden Sie das richtige Signal an die Initianten! Die Ablehnung der Initiative bei gleichzeitiger Gutheissung der RPG-Revision signalisiert den Initianten, dass man den Gegenvorschlag der Initiative klar vorzieht. Die Begleitmusik hat ja gestimmt. Es ist unbestritten, dass die Mehrheit des Parlamentes das Anliegen der Initiative ernst, sogar sehr ernst nimmt - sonst wäre kein griffiger Gegenvorschlag zur Schlussabstimmung gelangt. Die Initianten werden diese Signale hoffentlich vernehmen und die Initiative schliesslich zurückziehen.
2. Senden Sie das richtige Signal an die Bevölkerung! Mit der Begleitmusik, wie sie in den letzten Wochen in diesem Rat gespielt wurde, haben wir der Bevölkerung gezeigt, dass uns das Thema Zersiedelung nicht egal ist. Nun gilt es noch, das Rückgrat zu haben, die intelligenteste Lösung schmackhaft zu machen.
3. Senden Sie das richtige Signal an die Kantone! Diejenigen Kantone, die mit dem Konstrukt der Landschafts-Initiative auf der Sonnenseite stehen würden, können natürlich schon leicht in Versuchung kommen, sich via Gutheissung der Initiative jetzt ihre Bauzonen zu sichern. Das wäre aber nicht nur in der Sache falsch, es würde auch die zentrifugalen Kräfte in unserem Land einmal mehr stärken.
Der Begriff der Kohäsion ist in diesem Raum in den letzten Wochen ja geradezu inflationär verwendet worden. Ich finde das auch gut so. Aber wenn man die Kohäsion nur dann bemüht, wenn sie einem zum Vorteil gereicht, dann wird sie sehr schnell zur hohlen Phrase, so auch hier. Man kann bei der Raumplanung nicht einfach einen Schnitt über die ganze Schweiz machen, man muss eine Angleichung vornehmen. Auch wenn das mitunter schmerzlich ist, ist es schlicht und einfach gerecht.
In diesem Sinne bitte ich Sie inständig, die Landschafts-Initiative, bei aller Sympathie für das Anliegen, abzulehnen und in der Konsequenz meiner Ausführungen nächste Woche die Revision des RPG zu verabschieden. Ich hoffe, wenn ich dies hier mit Vehemenz fordere, dass ich Kollege Jans etwas beruhigen kann. Verabschieden wir die Revision des RPG nicht, dann werden wir uns, da bin ich mir sicher, mit einer angenommenen Volksinitiative konfrontiert sehen, die, wie gesagt, die weniger intelligente Lösung darstellt.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Herr Kollege Müller-Altermatt, ich habe eine Frage an Sie. Sie haben gesagt, die Initiative sei ungerecht, weil darin eine Plafonierung der Bauzonen vorgesehen sei. Das sei für jene Gemeinden ungerecht, die haushälterisch mit dem Boden umgegangen seien. Ist Ihnen entgangen, dass im Raumplanungsgesetz, das Sie jetzt verfechten, nicht von einer Plafonierung der Bauzonen, sondern von einer Reduktion der Bauzonen die Rede ist? Das wäre noch weitaus ungerechter.

Müller-Altermatt Stefan (CE, SO): Vielleicht wäre das der richtige Zeitpunkt für einen kleinen mathematischen Exkurs. Wir haben eine Gesamtfläche aller Bauzonen. Wenn wir die

AB 2012 N 954 / BO 2012 N 954
Initiative zur Annahme empfehlen, dann propagieren wir dort einen Schnitt. Wenn wir die RPG-Revision annehmen, dann haben wir die Möglichkeit, von dieser Gesamtfläche, wie sie jetzt besteht, zuerst dort ein Stück wegzunehmen, wo wir zu viel haben, um es dann dort, wo die Bauzonen zu klein sind, wieder hinzuzufügen. Das ist schlichte Mathematik. Ich werde Ihnen das entsprechende Diagramm gerne in der Wandelhalle aufzeichnen.

Glättli Balthasar (G, ZH): Ich glaube, die Landschafts-Initiative berührt wirklich einen Punkt, der auch in der Bevölkerung heiss diskutiert wird. Wir sehen das im Moment im Kanton Zürich, wo es eine Abstimmung über unsere grüne Kulturland-Initiative gibt, die eine ähnliche Thematik in den Fokus der Öffentlichkeit rücken will. Es ist nicht etwa so, dass der Schutz der Landschaft nur dort, wo es noch viele offene Landschaften gibt, ein Anliegen ist. Es ist so, dass der Landschaftsschutz gerade auch in den Städten und in den Agglomerationsgebieten ein heisses Thema ist, nicht ohne Grund: Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass schweizweit jede zweite Wohnung im Kanton Zürich gebaut wird.
Auch im Kanton Zürich werden das Kulturland und die Landschaft knapp. Ein aktuelles Beispiel - es müssen ja nicht immer Wohngebäude sein, die das Landschaftsbild kaputtmachen -: Wir haben im Kanton Zürich und im Kanton Zug eine wunderschöne Hügellandschaft, im Kanton Zürich im Knonauer Amt und im Kanton Zug um den Milchsuppenstein. Dort soll nun auf 83 Hektaren ein Golfplatz entstehen. Im Kanton Zürich liegt dieses Projekt vollumfänglich innerhalb eines Landschaftsförderungsgebietes gemäss regionalem und kantonalem Richtplan. Ein Teil des Golfplatzes würde zudem innerhalb eines Gebietes des kantonalen Landschaftsschutzinventars - Objekt-Nr. 102 - liegen. Das ist der Moränenzug und Drumlin westlich von Ebertswil. Ich wusste es nicht, weil ich kein passionierter Golfspieler bin, aber die Golfspieler unter Ihnen wissen: Ein Golfplatz braucht ebenes Gelände. Und diejenigen, die etwas von der Geografie verstehen, wissen: Ein Drumlin ist nicht eben. Das heisst, das Drumlingebiet würde durch Terrainveränderungen markant verändert, die eiszeitliche Struktur würde aufgelöst - auf Deutsch: Die Landschaft würde ihr Gesicht verlieren.
Und von diesem Golfplatz ist natürlich nicht nur die Landschaft betroffen, sondern auch die Bauernbetriebe. Das bäuerliche Bodenrecht verliert, wenn man solche Verträge abschliesst, seine Schutzfunktion. Und im Kanton Zug gehen so über 30 Hektaren Fruchtfolgeflächen verloren. Das heisst, im Kanton Zug, der die notwendigen Fruchtfolgeflächen heute schon nicht mehr hat, würden die Fruchtfolgeflächen nochmals beschnitten. Und im Kanton Zürich haben wir gesehen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen nur durch statistische Tricksereien erreicht werden kann, nämlich mit dem Trick, dass man die Golfplätze weiterhin den Fruchtfolgeflächen zurechnet. Das heisst, der Boden ist, auch wenn der Bodenaufbau grundsätzlich geändert wird, im Inventar der Fruchtfolgeflächen.
Das ist ein zusätzliches Problem: Jeder Kanton hat seine eigene Rechnung, wenn es darum geht, was er den Fruchtfolgeflächen zurechnet und was nicht. Das ist etwas absurd, und es trägt auch nicht zum eigentlichen Ziel der Regulierung bei, nämlich sicherzustellen, dass wir in unserem Land die Möglichkeit haben, genügend Nahrung herzustellen. Auch darum - nicht nur zum Schutz vor der Verbauung, sondern auch zum Schutz vor solchen Freizeitnutzungen, die den Bauern den Boden wegnehmen und die Landschaft unwiederbringlich verändern - braucht es nicht nur das Raumplanungsgesetz, sondern ein griffiges Instrument wie die Landschafts-Initiative.
Stimmen Sie deshalb der Landschafts-Initiative zu!

Knecht Hansjörg (V, AG): Durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative werden in Zukunft einige Kantone bereits stark in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Sollte nun auch noch die Landschafts-Initiative durchkommen, würde den Kantonen noch verstärkt dreingeredet und mit zentralistischen Massnahmen vorgeschrieben, wie sie sich räumlich und damit auch wirtschaftlich entwickeln sollen. Weitere solche Einschränkungen erachte ich als nicht tragbar.
Insbesondere das 20-jährige Moratorium hätte negative Folgen, die besonders in den strukturschwachen, ländlichen Regionen Schaden anrichten würden. Ein Moratorium würde Investitionshemmnisse schaffen, und die Anliegen nach genügend Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung und nach wirtschaftlicher Prosperität kämen im Vergleich mit dem Landschaftsschutz zu kurz. Viele Gebiete könnten nicht mehr wachsen, weil kein neues Bauland eingezont werden könnte. Gerade jene Gemeinden, welche haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind und in der Vergangenheit zurückhaltend Bauland eingezont haben, würden gegenüber jenen Gemeinden benachteiligt, die als Reserve zu grosse Bauzonen ausgeschieden haben. Ferner würde das Wohnen durch das Moratorium verteuert, was insbesondere Zentrumsregionen treffen würde, wo Bauland heute schon knapp und teuer ist. Verteuert würden durch höhere Baulandpreise auch die Produktionskosten der Unternehmungen, mit negativen Auswirkungen für das Wachstum und die Prosperität der Volkswirtschaft.
Schliesslich würden verstärkte Bundeskompetenzen in der Raumplanung das bewährte Subsidiaritätsprinzip aushöhlen. Je weiter unten im staatlichen Bereich die Kompetenzen angesiedelt sind, desto besser sind die Kenntnisse über die bestehenden regionalen Bedürfnisse.
Dass der Landschafts-Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, der sich auf die Siedlungsentwicklung beschränkt, begrüsse ich zwar im Grundsatz. Das Parlament hat nun aber diesen Gegenvorschlag gegenüber der Vorlage des Bundesrates noch verschärft. Er kommt meiner Meinung nach der Landschafts-Initiative zu weit entgegen und geht in einzelnen Punkten sogar über die Forderungen der Initianten hinaus.
Die angeblich zu grossen Bauzonen sollen redimensioniert werden. Diese Forderung muss hinterfragt werden. Veränderungen wie die zunehmende Alterung der Bevölkerung, der steigende Wohlstand, die sozialen Entwicklungen - Stichworte: Individualisierung, kleinere Familien usw. - und die veränderten Arbeitsplatzstrukturen haben dazu geführt, dass der Flächenkonsum in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Prognosen bezüglich des künftigen Bedarfs an Bauland sind reine Spekulation. Sowohl die Bevölkerungsentwicklung, insbesondere die Einwanderung - Stichwort: Personenfreizügigkeit -, als auch die Entwicklung des Flächenkonsums pro Kopf sind ungewisse Grössen.
Meines Erachtens ist der haushälterische Umgang mit Grund und Boden in erster Linie einmal durch Flexibilisierung und nicht durch planerische Zwangsmassnahmen zu erreichen. Einschränkende Bestimmungen behindern heute oftmals eine verdichtete Bauweise und stehen der Eindämmung des Landverbrauchs entgegen. Um verdichtetes Bauen zu fördern, sind daher beispielsweise höhere Ausnützungsgrade in Zentren zuzulassen oder Umnutzungen ehemaliger Industriebrachen zu erleichtern.
Ich bitte Sie, die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und danke Ihnen dafür.

Riklin Kathy (CE, ZH): Ich bin Mitglied des Initiativkomitees, zusammen mit anderen für Natur und Landschaft engagierten Persönlichkeiten. Genau vor fünf Jahren haben wir die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", die Landschafts-Initiative, lanciert. Die Initiative zielt grundsätzlich in die richtige Richtung, schreibt auch der Bundesrat in seiner Botschaft. Die Zersiedelung des Landes und die Zerstörung von Kulturland sind ungelöste Probleme der Raumplanung.
Raumplaner, Naturschutzverbände und die Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz haben daher die Landschafts-Initiative ausgearbeitet. Bund und Kantone sollen gemeinsam für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sorgen. Bau- und Nichtbaugebiet sollen klar getrennt und Kulturland soll geschützt werden. Die bauliche Entwicklung soll in den Siedlungen stattfinden. Die Raumplanung

AB 2012 N 955 / BO 2012 N 955
versucht oft vergeblich, den unkontrollierten Bodenverbrauch einzudämmen. Am sichtbarsten ist die Zersiedelung im Mittelland, das schrittweise zu einem einzigen Siedlungsbrei wird. Die Initiative verlangt, dass das Baugebiet während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf. Wer neues Bauland einzont, muss andernorts eine zu grosse Bauzone verkleinern.
Jeder kann es sehen, und sogar der Chefredaktor der "Weltwoche" hat sich über die konzeptlose Überbauung unserer Landschaft ereifert: Die Schweiz wird zugebaut. Seit Jahrzehnten verschwindet jede Sekunde fast ein Quadratmeter Kulturland. Pro Tag entspricht das einem halben Landwirtschaftsbetrieb, pro Jahr der Fläche von mehr als 3000 Fussballfeldern. Wo vor Kurzem noch Obstbäume standen und Kühe weideten, stehen heute riesige, gesichtslose Verteilzentren oder anonyme Wohnblöcke. Unüberbaute Landschaften sind zum knappen Gut geworden. Ohne griffige Gegenmassnahmen ändert sich in den kommenden Jahren an dieser Entwicklung nichts. Mehr überbaute Fläche bringt auch mehr Verkehr.
Die Ausscheidung von Bauzonen erfolgte regelmässig sehr grosszügig. Gemäss Raumentwicklungsbericht des ARE aus dem Jahr 2005 umfassen die unüberbauten Bauzonen 60 000 Hektar Kulturland. Das sind 27 Prozent des Siedlungsgebietes, Platz genug, um Lebens- und Wohnraum für 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner bereitzustellen.
Zusätzlich weist das bereits überbaute Gebiet beachtliche Reserven auf. Allein auf den Industrie- und Gewerbebrachen schlummern Nutzungsreserven, welche der Siedlungsfläche der Stadt Genf entsprechen. Grosses Potenzial besteht auch bei veralteten Wohnüberbauungen und massiv unternutzten Parzellen. Siedlungstreiber sind unzeitgemässe Gebietsstrukturen, falsche Anreize durch den Steuerwettbewerb, fehlende Koordination zwischen Bund und Kantonen oder der Wunsch nach dem Einfamilienhaus im Grünen. Die schlechtorganisierten Siedlungsstrukturen sind teuer im Unterhalt. Die grossen Einkaufszentren in der Agglomeration lassen die Zentren veröden. Die Landschafts-Initiative bzw. die RPG-Revision bringen somit einen Mehrwert - für Natur und Kultur, aber auch in Bezug auf lebendige Innenstädte.
Bei jeder Revision wurden die Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen erweitert. In der Folge nahm die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet laufend zu. Ich war zwölf Jahre lang Präsidentin der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und konnte feststellen, dass bei vielen unerwünschten Projekten und Verbauungen die Raumplanung versagt hatte. Die Freihaltung unserer Landschaften wird schwieriger, die Siedlungen fressen sich immer tiefer in die freien Flächen hinein. Darunter leidet die Qualität der Erholungsräume, aber auch die Vielfalt an Tieren und Pflanzen.
Die Initiative bzw. die Revision des Raumplanungsgesetzes nützen der städtebaulichen Erneuerung und dem sparsamen Umgang mit dem Boden. Die bauliche Entwicklung soll nach innen erfolgen, denn in den kommunalen Bauzonen sind noch sehr grosse Baulandreserven vorhanden. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetztes nimmt die Anliegen der Initianten adäquat auf und ist geeignet, die bestehenden und zukünftigen Bauzonen auch auf den Baulandbedarf der verschiedenen Gegenden des Landes abzustimmen. Wenn die vorliegende Revision des Raumplanungsgesetzes abgelehnt wird, wie dies gewisse Verbände androhen, ist die Initiative eine gute Alternative. Einig sind sich viele besorgte Bürgerinnen und Bürger: Handeln in der Raumplanung und Erhalt der noch übriggebliebenen Freiflächen tun Not!

Semadeni Silva (S, GR): Lo sanno tutti, o quasi tutti: ogni secondo sparisce un metro quadrato di verde per far posto a strade, centri commerciali, parcheggi, edifici. Questo sviluppo territoriale è dispersivo, inghiotte superfici coltive e preziosi spazi vitali per flora e fauna. I costi per le infrastrutture e i carichi ambientali sono elevati. Lo sanno tutti, o quasi tutti, questo spreco del suolo a scopi edilizi non può continuare. Anche le generazioni future hanno diritto a un paesaggio vivibile e a possibilità di sviluppo.
L'iniziativa per il paesaggio è stata lanciata nel 2007 proprio per sensibilizzare la popolazione a questi problemi e per far sì che la politica si assuma le proprie responsabilità - con successo, come vediamo oggi. Il problema dello sviluppo territoriale risiede però più che nelle basi costituzionali nella difficile e carente esecuzione della legge attuale. Per questo fin dall'inizio il comitato d'iniziativa, di cui faccio parte, ha appoggiato l'idea di contrapporre all'iniziativa un controprogetto diretto valido ed efficace. Ora siamo a questo punto. Alla fine di questa sessione estiva il Parlamento si esprimerà definitivamente sulla revisione, le ultime differenze sono state eliminate.
Fra le misure più importanti della revisione: l'articolo sulla riduzione delle zone edificabili sovradimensionate e la tassa di almeno 20 per cento sul plusvalore generato da nuovi azzonamenti. Il rafforzamento del ruolo dei piani direttori cantonali dovrebbe, inoltre, ridurre le carenze esecutive. Lo sviluppo edilizio dovrà quindi svolgersi all'interno delle zone di costruzione ben dimensionate e densificarsi, come si dice nel linguaggio tecnico. Con la revisione le premesse perché questo avvenga sono migliorate. Se il Parlamento l'approverà anche nella votazione finale con tutta probabilità l'iniziativa per il paesaggio verrà ritirata. Quale membro del comitato d'iniziativa mi impegnerò in questo senso, mi impegnerò per il cosiddetto ritiro condizionato.
Se il Parlamento però, contro ogni aspettativa, non approvasse la revisione o se un eventuale referendum l'annullasse, allora l'iniziativa popolare verrà portata in votazione. In questo caso, per assicurare i necessari progressi nello sviluppo territoriale, bisogna dire sì all'iniziativa per il paesaggio.
Dunque vi chiedo, oggi, di fronte a queste eventualità, di raccomandare al popolo l'accettazione dell'iniziativa per il paesaggio.
Ich habe noch drei Fragen an den Bundesrat, drei Fragen, die das Initiativkomitee im Hinblick auf den bedingten Rückzug der Landschafts-Initiative beschäftigen:
Frau Bundesrätin Leuthard, ich frage Sie: Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die Bestimmungen im Gegenvorschlag durch die Verordnung und die technischen Richtlinien, z. B. zur Berechnung des Bedarfs an Bauzonen, zielführend umgesetzt werden? Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass künftig nur kantonale Richtpläne als zentrale Vollzugsmittel genehmigt werden, die die gestiegenen Anforderungen erfüllen? Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass der Gegenvorschlag nach dem Rückzug der Initiative nicht durch die kommenden Revisionen des RPG postwendend wieder aufgeweicht wird?

Teuscher Franziska (G, BE): Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes haben wir im letzten Moment noch die Kurve gekriegt. Diese Revision wollen wir am Ende dieser Session als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative verabschieden. Wir haben nach langem Hin und Her den Grundsatz im Gesetz verankert, dass die künftigen Bauzonen den Bedarf der nächsten 15 Jahre nicht überschreiten dürfen. Wir haben es mit Würgen und Stechen auch geschafft, dass überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden und dass Grundstückbesitzer, deren Boden durch eine Umzonung an Wert gewinnt, im Minimum 20 Prozent des Mehrwerts abgeben müssen. Das ist immerhin schon etwas, auch wenn wir bei dieser Abgabe eine Sonderregelung für die Landwirtschaft beschliessen mussten.
Nichtsdestotrotz bleibt für mich die Landschafts-Initiative sehr aktuell. Ich sage überzeugt Ja zu diesem Volksbegehren, das ein langjähriges Moratorium verlangt, denn in der Raumplanung gibt es gravierende Missstände. Wir reden in der Schweiz seit vierzig Jahren davon, dass pro Sekunde ein Quadratmeter Boden überbaut wird: mit Strassen, Parkplätzen, Einkaufszentren und Siedlungen. In ihren Reden sprechen die meisten Politikerinnen und Politiker immer wieder davon, wie wichtig ihnen die Schweiz, wie wichtig ihnen die Landschaft, wie wichtig ihnen unser Boden sei. Ich möchte Sie alle daran erinnern: Zu Beginn der Beratung des Raumplanungsgesetzes wollte hier drin eine Mehrheit dem

AB 2012 N 956 / BO 2012 N 956
Gesetz sämtliche Zähne ziehen. Und nachdem nun eine Revision vorliegt, die halbwegs in die richtige Richtung geht, drohen Gewerbeverband und Hauseigentümerverband mit dem Referendum. Die Landschafts-Initiative ist die einzige Garantie dafür, dass die zerstörerische Raumplanung nun endlich ein Ende findet. Sie will ein Baulandmoratorium für 20 Jahre einführen. Das ist bei Weitem keine überrissene Forderung.
Für diejenigen im Saal, die das noch nicht ganz verstanden haben: Ein Baulandmoratorium ist kein AKW-Moratorium. Man kann auch nach der Annahme der Landschafts-Initiative noch weiterbauen. Mit der Landschafts-Initiative wollen wir einzig und allein das uferlose Bauen beschränken und ihm einen Riegel vorschieben. Nur so können wir die schlimmsten Auswüchse unserer Bautätigkeit einschränken. Damit machen wir auch wertvollen Kulturlandschutz; dies an die Seite der Bauernschaft, die hier immer wieder fordert, dass wir eine selbstversorgende Schweiz zum Ziel haben. Ich teile diese Einschätzung, aber ich möchte, dass Sie dann auch bei den Beschlüssen hier konkrete Taten folgen lassen. Ich finde, gerade die Landwirtschaftsseite muss für die Forderungen der Landschafts-Initiative sensibel sein. Auch im Interesse des Tourismuslandes Schweiz müssen wir Ja zur Landschafts-Initiative sagen. Denn wenn die ganze Schweiz so aussieht wie mittlerweile der Siedlungsbrei zwischen Bern und Zürich, wird wohl keiner mehr in der Schweiz Ferien machen wollen.
Wir haben es in den Medien lesen können, und wir haben es auch in einigen Voten gehört: Es wurde gesagt, dass man wahrscheinlich die Landschafts-Initiative zurückziehen werde, wenn die Revision des Raumplanungsgesetzes am Ende dieser Session verabschiedet werde. Da werde ich hellhörig. Wir haben hier ein paar böse Überraschungen bei anderen Geschäften erlebt. Erst vor wenigen Tagen habe ich gelesen, dass einzelne Bundesräte planen, die Verordnung betreffend Waffenexporte wieder zu lockern. Diese Verordnung wurde 2008 verschärft, um der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch die Fischer fühlen sich mittlerweile verschaukelt, weil sie ihre Volksinitiative zurückgezogen haben. Kaum sind das revidierte Gewässerschutzgesetz, das wir als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" konzipiert haben, und auch die entsprechende Verordnung in Kraft, will die Mehrheit unserer UREK den Gewässerschutz schon wieder aushebeln. Solche Spielereien will ich nicht beim Landschaftsschutz. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir Ja sagen zur Landschafts-Initiative und dass die Bevölkerung mithelfen kann, dass der Landschafts- und Bodenschutz in der Verfassung verankert wird.

Amaudruz Céline (V, GE): Il convient de recommander aux cantons de rejeter l'initiative pour le paysage. Par des mesures de planifications centralistes, celle-ci veut prescrire aux cantons comment ils peuvent développer leur territoire et donc également leur économie.
Tous les cantons seraient concernés par l'initiative pour le paysage. Alors que leur marge de manoeuvre a déjà sérieusement diminué après l'acceptation de l'initiative sur les résidences secondaires, d'autres restrictions ne sont pas judicieuses et certaines seraient inadmissibles. Le moratoire de 20 ans notamment, exigé pour le classement en zone à bâtir, serait lourd de conséquences, voire désastreux en combinaison avec l'arrêt des constructions voulu par l'initiative sur les résidences secondaires.
Les cinq raisons principales pour recommander le rejet de cette initiative sont les suivantes. Premièrement, le moratoire empêcherait toute croissance dans de nombreuses communes et régions, car il ne serait plus possible de classer de nouveaux terrains en zone à bâtir. Les régions à proximité des centres et bien équipées en seraient particulièrement affectées. Les communes qui ont par le passé fait preuve de retenue dans la planification des terrains et dans leurs classements de terrains en zone à bâtir seraient pénalisées par rapport à des communes qui ont déclassé beaucoup trop de terrains.
Deuxièmement, à cause du plafonnement de la surface totale des zones à bâtir, les projets de construction se déplaceraient vers les régions en périphérie, seules à offrir encore des terrains à bâtir, ce qui favoriserait le mitage au lieu de le restreindre.
Troisièmement, le moratoire ferait exploser le coût des habitations, ce qui toucherait tout spécialement les régions des centres, où les terrains à bâtir sont déjà insuffisants et chers, alors que la demande de logements est grande.
Quatrièmement, des prix du terrain à bâtir plus élevés feraient aussi augmenter les coûts de production des entreprises et cela serait problématique pour le développement économique.
Cinquièmement et enfin, le renforcement des compétences de la Confédération en matière d'aménagement du territoire minerait en outre le principe de subsidiarité en vigueur, qui a largement fait ses preuves. Les cantons ont une meilleure vue d'ensemble des besoins et problèmes à gérer pour leurs régions. La mise en application de ces exigences nécessiterait en outre la mise en place de structures et l'allocation de ressources financières additionnelles.
Alors, même s'il est juste sur le plan matériel que le Conseil fédéral oppose à l'initiative pour le paysage un contre-projet indirect qui se limite, comme l'initiative, au développement de l'urbanisation, la révision partielle en cours de la loi sur l'aménagement du territoire surcharge cependant le tout avec des réglementations détaillées qui n'ont rien à y faire. Cette loi est une loi-cadre et elle doit le rester afin de garantir la marge de manoeuvre des cantons et des communes dans l'application des exigences sur le plan de l'aménagement du territoire et leur permettre de vraiment prendre en considération les spécificités locales et régionales si typiques de la Suisse.
Dans sa forme actuelle, le projet de modification de la loi sur l'aménagement du territoire ne tient pas compte de ces exigences. Avec les instruments de contrainte prévus dans le droit de l'aménagement du territoire et le droit foncier, les décisions de notre conseil et celles du Conseil des Etats reprennent de fait les objectifs de l'initiative pour le paysage. De manière générale, la révision de la loi restreindrait massivement les droits de propriété et les possibilités en matière de construction. Il faut ajouter à cela un transfert de compétence des cantons vers la Confédération à la fois inutile et discutable au regard des principes de l'Etat de droit.
Le groupe UDC ne peut donc soutenir la révision de la loi sur l'aménagement du territoire dans sa forme actuelle. Les trois points suivants sont notamment remis en cause.
1. La taxe grevant les avantages résultant de la planification peut être augmentée presque sans limite et étendue aux changements d'affectation de zones à bâtir ou à l'augmentation des possibilités de leur utilisation.
2. L'obligation de redimensionner entame la souveraineté des cantons en matière de planification et dépasse même les exigences de l'initiative pour le paysage.
3. Quant à la fixation d'un délai pour la réalisation d'une construction sur un terrain et aux menaces de sanction qui visent à mobiliser du terrain, elles restreignent massivement les droits de propriété.
Dans le contexte de la concurrence internationale entre places économiques, la Suisse a besoin de bonnes conditions-cadres. Cela vaut également pour l'aménagement du territoire. Le défi à relever à cet égard est de concilier de manière constructive les besoins de différents groupes d'intérêts. Il est cependant inacceptable que la protection du paysage prime alors sur les possibilités de développement économique. Tant l'initiative pour le paysage avec son moratoire que la révision de la loi sur l'aménagement du territoire ne font qu'accentuer ce déséquilibre au détriment de l'économie, entravant ainsi massivement les investissements. Il convient d'y remédier.
Pour toutes ces raisons, le groupe UDC vous invite à recommander de rejeter l'initiative et à repousser le contre-projet indirect.

AB 2012 N 957 / BO 2012 N 957

Fiala Doris (RL, ZH): Ich teile grundsätzlich die Diagnose, welche der Initiative "Raum für Mensch und Natur" betreffend das Zersiedlungsproblem zugrunde liegt. Aufgrund eines grossen Vollzugsdefizits konnte das bestehende Gesetz über weite Strecken nicht genügen. Ich denke zum Beispiel an das Welschland, auch an den Kanton Wallis. Allein in der Waadt haben mehr als zwei Drittel aller Gemeinden doppelt so viele Bauzonenreserven wie gemäss Bundesrecht erlaubt wäre. Demgegenüber haben beispielsweis die Kantone Bern und Zürich ihre Hausaufgaben längst gemacht und gehen bereits seit geraumer Zeit haushälterisch mit der Bodennutzung um. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die vorbildlichen Kantone bei einer Annahme der Landschafts-Initiative bestraft würden. Denn Finanzflüsse müssten ausgelöst werden, und jene, die sich in der Vergangenheit an das Gesetz gehalten haben, wären ganz klar benachteiligt.
Das Instrument der Initiative ist überdies vor allem zu rigide, und deshalb lehne ich sie ab. Man könnte zwar glauben, eine Annahme der Initiative wäre gar nicht so dramatisch, denn die jetzige Reserve würde für rund 1 bis 2 Millionen mehr Menschen in unserem Land genügen - ohne zu verdichten. Die Flächen liegen aber am falschen Ort, an peripheren Lagen. Es gibt, anders ausgedrückt, kein Mengen-, sondern ein Verteilungsproblem. Die Logik der Initiative ist die, dass man die Bauzonen verlagert. Durch Einzonung schaffen wir Mehrwert, aber alles zurückzuzonen wäre schlicht nicht finanzierbar. Es gilt deshalb, der Ausgestaltung des Gegenvorschlages unser Augenmerk zu schenken. Ein Gegenvorschlag, der das bestehende Gesetz endlich verbindlicher machen würde, wäre sinnvoll. Die Bau- und Planungsdirektorenkonferenz sprach sich jedenfalls deutlich für die erste Teilrevision aus, auch wenn es meines Erachtens dazu ebenfalls sehr Kritisches anzumerken gäbe.
Unbestritten ist, dass Handlungsbedarf besteht. Die Schweiz hat ein enormes Bevölkerungswachstum erfahren. Von 1980 bis 2010 ist die Schweizer Bevölkerung netto um 1,5 Millionen Menschen gewachsen. Das sind durchschnittlich 50 000 Menschen pro Jahr. Heute liegt die Wachstumsrate tendenziell bei 70 000 Menschen pro Jahr; dies entspricht der Grösse einer Stadt wie Lugano und bald gar einer Stadt wie St. Gallen. Der Siedlungsdruck ist entsprechend gewaltig.
Es muss darum gehen, in Zentrumsgebieten, zum Beispiel in der Stadt Zürich, eine Verdichtung zu ermöglichen, die qualitativ hervorragend geleistet werden könnte. Es müsste die Möglichkeit geschaffen werden, Aufstockungen zuzulassen, ohne das Stadtbild zu zerstören; der Stadtkern hätte dabei unangetastet zu bleiben. Es gibt Wege, Wachstum zuzulassen und dabei durchaus nachhaltig zu agieren. Eine klug durchdachte Verdichtung würde auch die Verkehrsinfrastruktur entlasten.
Die Landschafts-Initiative ist aber nicht das geeignete Instrument, um die Herausforderungen in der Raumplanung zu meistern. Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Maire Jacques-André (S, NE): Les problématiques soulevées par l'initiative pour le paysage ne sont pas vraiment nouvelles, c'est le moins que l'on puisse dire, puisqu'en 1972 déjà, le Parlement, dans sa grande sagesse et à l'unanimité, avait accepté de prendre des mesures urgentes dans le cadre d'un arrêté fédéral urgent pour enrayer "la folie de construire, le mitage du paysage et la spéculation foncière". On croirait entendre le discours d'aujourd'hui! Dans le cadre de cet arrêté urgent, les cantons avaient été obligés de désigner en urgence des zones protégées à l'intérieur desquelles toute construction était interdite.
C'étaient les bonnes volontés d'il y a 40 ans, avec une décision à l'unanimité du Parlement: on croit rêver! Mais il faut admettre que, 40 ans plus tard, les résultats ne sont pas à la hauteur des espérances puisque la surface urbanisée, qui était de l'ordre de 2000 kilomètres carrés environ en 1972, a passé aujourd'hui à 3000 kilomètres carrés, soit une augmentation de 50 pour cent de la surface urbanisée en 40 ans!
De plus, les zones à bâtir n'ont cessé de s'étendre, parce que les dérogations ont été accordées très généreusement, au point qu'aujourd'hui, on estime qu'un bâtiment sur quatre est situé hors de la zone à bâtir définie initialement. C'est dire si les mesures de l'arrêté urgent de 1972 n'ont pas réussi à éviter la dispersion des constructions! Dans ces conditions, on comprend bien que l'initiative pour le paysage ait rencontré un très grand succès auprès de la population au moment de la récolte des signatures.
Je ne veux pas ici rappeler les principales mesures de l'initiative; elles l'ont déjà été par mes préopinants. Mais, bien entendu, le point d'achoppement est surtout ce moratoire de 20 ans par rapport à la surface totale de zones à bâtir et les éventuelles mesures contraignantes pour garantir une urbanisation de qualité. Il faut souligner aussi que l'initiative parle de protection des terres cultivables, et à cela, les représentants de l'agriculture parmi nous ne doivent pas être insensibles.
En résumé, j'aimerais souligner qu'à titre personnel, je peux partager les objectifs de l'initiative, mais j'admets qu'elle contient quelques défauts. Dans ce sens, je peux rejoindre certains propos des opposants, en particulier du fait que le moratoire risque d'avoir des effets pervers ou, plus exactement, risque de récompenser les cantons qui disposent actuellement de trop grandes zones constructibles. Il risque aussi de pénaliser les "bons élèves", à savoir les cantons qui ont ces dernières années planifié rigoureusement leurs zones à bâtir en fonction de leurs besoins réels. Dans ce sens, j'admets les limites de cette initiative.
C'est pourquoi j'estime, à titre personnel - et je crois que nous sommes plusieurs dans cette salle à partager cet avis -, que les buts de l'initiative peuvent tout aussi bien être atteints par la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, présentée à titre de contre-projet. Je ne peux que vous inviter ici, puisque ce vote est encore à venir, à accepter massivement la révision de cette loi qui passera au vote final la semaine prochaine.
En proposant de tenir compte des besoins réels en surfaces constructibles pour les quinze ans à venir et en prévoyant d'affecter les éventuels surplus en guise de compensation à d'autres utilisations, la révision de la loi sur l'aménagement du territoire donne une marge de manoeuvre tout à fait intéressante aux cantons et permet de tenir compte de la diversité des situations régionales, ce qui n'est pas le cas de la proposition faite par l'initiative.
De plus, le contre-projet prévoit que les cantons devront taxer, pas de façon démesurée comme on a pu l'entendre ce matin, mais avec un seuil de 20 pour cent au minimum, les plus-values réalisées par les propriétaires qui bénéficieraient d'une valorisation de leur terrain suite à un changement d'affectation. Ce qui est intéressant, c'est que cette manne va permettre de financer les changements d'affectation financièrement désavantageux ou les éventuelles expropriations. J'aimerais relever encore que la révision de la loi sur l'aménagement du territoire parle également de l'agriculture, qu'elle prévoit d'interdire le morcellement des terres, et tout cela, ce ne sont que de bonnes choses.
Ainsi, à titre personnel, je préfère très clairement le contre-projet indirect à l'initiative. Comme d'autres, j'étais prêt à abandonner l'initiative jusqu'au moment où on nous a appris qu'il y aurait certainement un référendum contre la révision de la loi sur l'aménagement du territoire. Que faire dans ces circonstances sinon soutenir l'initiative pour qu'en cas d'échec du contre-projet, le peuple, qui a toujours raison, ait la possibilité d'accepter l'initiative pour répondre aux objectifs de protection du paysage, ces objectifs auxquels le peuple est très sensible? Vous vous souvenez du résultat du vote sur l'initiative sur les résidences secondaires. Nous estimons que ce résultat - il est vrai, surprenant - devrait être un avertissement sévère aux partisans d'un référendum. Dans ce sens, nous vous invitons aujourd'hui à soutenir l'initiative, encore une fois, pour donner plus de chances au contre-projet.

AB 2012 N 958 / BO 2012 N 958

Rösti Albert (V, BE): Natürlich ist der Schutz des Kulturlandes ein sehr zentrales Anliegen. Das Kulturland bildet die Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion und damit der Ernährung der Bevölkerung als Teil der Unabhängigkeit unseres Landes. Das Kulturland muss deshalb geschützt werden. Dazu ist aber - wie mehrheitlich auch dargelegt - die Landschafts-Initiative mit ihrem Moratorium für 20 Jahre das falsche Instrument. Mit dem Moratorium werden einerseits jene Gemeinden bestraft, die bisher mit dem Boden haushälterisch umgegangen sind und mit Einzonungen zurückhaltend waren, während andererseits jene Gemeinden bevorteilt werden, die grosse Bauzonenreserven geäufnet und weniger auf das Kulturland geachtet haben. Zudem fehlt die notwendige Flexibilität, wenn es darum geht, an einem Ort neu einzuzonen, wo das Kulturland vielleicht weniger gefährdet ist als anderswo, statt bereits eingezontes, gutes Kulturland zu verbauen. Es dürfte schwierig sein, Gemeinden mit Einzonungen dazu zu bewegen, Rückzonungen für andere Gemeinden zu machen. Die Initiative sieht zwar vor, dass der Bundesrat Ausnahmen gewähren kann; diese Ausnahmen sind aber nicht weiter spezifiziert.
Auch die wirtschaftliche Entwicklung erfordert für Gemeinden und Kantone zuweilen eine ausreichende Flexibilität, wenn es zum Beispiel um die Ansiedlung von Firmen geht. Hier greift die Initiative mit dem Moratorium ungebührend in die Kompetenzordnung ein. Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone zuständig für die Raumplanung. Es darf nicht sein, dass der Bund die Kantone und Gemeinden in ihrer Kompetenz, über die Nutzung des Territoriums gemäss regional unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnissen zu entscheiden, weiter einschränkt. Die subsidiäre Kompetenz des Bundes im Bereich Raumplanung muss gewahrt werden.
Dieser Grundsatz wird mit der Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative richtigerweise nicht angetastet. Das Anliegen, das Kulturland zu schützen, wird im indirekten Gegenvorschlag, der Revision des Raumplanungsgesetzes, vollumfänglich berücksichtigt. Unter anderem auch mit klarer Unterstützung der SVP-Fraktion wurde im Rahmen der Revision beschlossen, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a zu präzisieren, indem die Erhaltung von genügend Kulturland, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, als Planungsgrundsatz postuliert wird.
Dem Kulturlandschutz muss auch in anderen Bereichen Rechnung getragen werden. Der Rat hat dies anlässlich der letzten Session mit der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik getan. Die SVP wollte hier noch weiter gehen. Ein weiteres Zeichen für den Schutz des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen kann unser Rat nächste Woche mit der Annahme der Motion der UREK zum Vollzug der Revitalisierung der Gewässer setzen. Die SVP wird diese Motion unterstützen, nicht um ein bestehendes Gesetz durch die Hintertüre abändern zu wollen, sondern um klare Signale zu setzen, in welche Richtung es im Rahmen des im Vollzug vorhandenen Spielraums gehen soll. Diese beispielhaft erwähnten Instrumente dienen dem Schutz des Kulturlandes mehr als das starre Moratorium der Landschafts-Initiative.
Deshalb bitte ich Sie, Nein zu sagen zur Landschafts-Initiative und diese zur Ablehnung zu empfehlen.

Heim Bea (S, SO): Als Vertreterin eines typischen Mittellandkantons stelle ich fest, dass die Bevölkerung echt beunruhigt ist, beunruhigt über die wachsende Zubetonierung unserer Schweiz. Natürlich brauchen wir Raum zum Leben und zum Arbeiten, aber wir haben den Auftrag, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Geschehen ist leider das Gegenteil: Mit dem Boden wurde und wird fleissig spekuliert, das grosse Geschäft gemacht. Alles spricht zwar vom verdichteten Bauen, vom Umnutzen von Industriebrachen - das sind alles gute Vorsätze, wie wir sie auch heute wieder am Rednerpult gehört haben -, doch die Fakten der Entwicklung sprechen eine andere Sprache. Wir stellen fest, was Sie heute oft gehört haben, dass es immer mehr Einkaufszentren auf der grünen Wiese, riesige Parkfelder, Ferienresorts noch und noch, immer mehr und immer breitere Strassen gibt. Das alles zeugt von der Verschwendung des wertvollen Gutes Boden. Die Zahlen dazu sind eindrücklich: Pro Tag wird eine Fläche, die der Rütliwiese entspricht, überbaut; pro Jahr gibt das die Fläche des Brienzersees. Das geht einfach so nicht weiter.
Die Frage ist, wie es dazu gekommen ist. Vielleicht ist meine Aussage jetzt etwas sehr hart, aber ich wage sie: Die Raumplanung in den Kantonen hat versagt. Der verfassungsmässige Auftrag wurde nur allzu beschränkt wahrgenommen, vielfach wurde den Wünschen in den Gemeinden kaum Paroli geboten. Mit anderen Worten: Herr Killer, Sie sagen, man nehme den Kantonen die Möglichkeit, ihrer Aufgabe nachzukommen. Ja, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommen, dann braucht es halt strengere Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes zeichnen sich nun sinnvolle Lösungen ab. Die Mehrheit des Parlamentes hat die Zeichen der Zeit wenigstens verbal erkannt und mit der Revision des Raumplanungsgesetzes auf einen realistischen Gegenvorschlag gesetzt. Aber ich vermute, dass es erst ein Zeichen ist.
Die Botschaft an das Volk ist: Wir haben das Problem verstanden, schlagen aber einen anderen Weg als die Initiative vor. Das mag eine vernünftige Politik sein; mit diesem Weg sind wir aber nur glaubwürdig, wenn der Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung breit unterstützt und das Gesetz zügig umgesetzt wird. Ich bin überzeugt, dass dies auch der Erwartungshaltung der Bevölkerung entspricht.
Ich unterstütze den Gegenvorschlag zur Initiative, den unser Parlament in über zweijähriger Beratung ausgearbeitet hat. Nun gibt es aber politische Kräfte, die das Warnsignal der Zweitwohnungs-Initiative noch immer nicht wahrhaben wollen und an der ungebremsten Überbauung unseres Landes festhalten.
Um dieser Tendenz ein klares Signal entgegenzusetzen, empfehle ich auch die Initiative zur Annahme, damit endlich gehandelt wird. Ich bitte Sie, unterstützen auch Sie die Initiative.

Schelbert Louis (G, LU): Wer die Landschaft mit offenen Augen anschaut, stellt eine anhaltende Verschlechterung der Landschaftsqualität fest. Quadratmeter um Quadratmeter, Hektare um Hektare wird verbaut. Die Zersiedelung schreitet immer weiter voran, die Grenze zwischen Bau- und Nichtbaugebiet scheint aufgehoben. Wer die Richtpläne mancher Kantone anschaut, erschrickt, wer einen Blick auf die Zonenpläne der Gemeinden wirft, stellt fest, dass der heutige Zustand wohl nur eine Zwischenstation ist. Zum Teil sind enorm grosse, weitere Gemeindegebiete eingezont. Es erwartet uns in der Schweiz noch mehr von dem, wovon wir schon genug haben. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative hat die offizielle Politik dafür eine erste Quittung erhalten.
Persönlich hoffe ich, dass die Bevölkerung in die Lage versetzt wird, mit der Landschaftsschutz-Initiative nachzudoppeln. Diese Initiative verlangt, dass die Raumplanung auf nationaler Ebene konzipiert und die Bauzonen während 20 Jahren eingefroren werden. Es ist klar, diese Massnahmen sind radikal, aber das ist auch nötig: Wir müssen an die Wurzel der Probleme gehen.
Der Gegenvorschlag enthält einige positive Elemente. Dazu zähle ich die Einführung einer Mehrwertabgabe. Bisher flossen die Planungsgewinne fast überall in die Taschen der Eigentümer. Die Gemeinden und Kantone gingen leer aus, obwohl sie die Infrastruktur für die neue Bevölkerung und für die Wirtschaft bereitstellen. Wieweit mit diesem Instrument nun tatsächlich Rückzonungen durchgesetzt werden, muss offen bleiben. Zu beachten ist: Es werden ja die gleichen Behörden zuständig bleiben, die die heutigen Zustände mitzuverantworten haben. Zudem verlangt der Gegenentwurf, dass die eingezonten Gebiete nicht über die Bedürfnisse der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Es trifft zu: Das könnte helfen, die Zersiedelung zu bremsen, zu stoppen vermag sie sie jedoch nicht. Und auch hier gilt: Schon bisher galt diese Regel, doch durchgesetzt wurde sie nicht.

AB 2012 N 959 / BO 2012 N 959

Die neuen Regelungen des Raumplanungsgesetzes können die Schweizer Landschaft nicht genügend schützen. Die städtischen Gebiete werden nicht beschränkt, Landwirtschaftsflächen bleiben bedroht. Das hängt auch damit zusammen, dass die Kontrolle mit den vorhandenen und den neu zur Verfügung stehenden Instrumenten schwierig ist. Das war sie ja schon bisher. Eine klare und relativ einfach kontrollierbare Regelung enthält die Landschafts-Initiative. Es gilt, die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren zu limitieren. Darauf lässt sich bauen. In vielen Gemeinden bestehen ausgedehnte Reserven. Dazu kommt die Möglichkeit der Verdichtung. Entwicklung bleibt auch nach Annahme der Initiative möglich. Schliesslich kann der Bundesrat in begründeten Fällen auch noch Ausnahmen gewähren. Diese Bestimmung ermöglicht, noch verbleibende, allfällig schlimme Härten abzufedern.
Wir müssen die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden verstärkt in die Hände auch des Bundes legen. Die Kantone werden damit nicht ausgebootet, ihre Rolle aber relativiert. Sie hatten in den letzten Jahrzehnten die Chance, die Probleme in den Griff zu bekommen. Ich muss feststellen, dass weitherum der politische Wille dazu fehlte. Zu sehr mangelt es am Bewusstsein, dass die vielfältigen Landschaften zu den wertvollsten Gütern unseres Landes zählen, dass der Boden ein unvermehrbares Gut ist. Das ist umso unverständlicher, als die Landschaft die wichtigste Basis des Fremdenverkehrs ist, der Tourismus von genau dort seine stärksten Argumente bezieht. Viele Arbeitsplätze hängen daran. Der verbesserte Schutz der Landschaft ist deshalb auch aus wirtschaftlicher Warte richtig und wichtig. Wir müssen dem Boden mehr Sorge tragen. Die Landschafts-Initiative macht endlich Ernst damit.
Zum Abschluss greife ich noch einmal das Votum von Franziska Teuscher auf. Sie hat die Haltung von Teilen unseres Rates und des Bundesrates im Umgang mit indirekten Gegenvorschlägen zu Volksinitiativen kritisiert. Ich gebe ihr Recht. Das Problem besteht dann zum einen in der Sache, die vorgegebenen Ziele werden nämlich nicht erreicht. Das zweite Problem ist der Verlust an Glaubwürdigkeit. Das verschlechtert die Akzeptanz von indirekten Gegenvorschlägen in der Zukunft. Initiantinnen und Initianten werden weniger bereit sein, ihre Initiativen zurückzuziehen, und ganz abgesehen davon erleidet die Politik so überhaupt einen Reputationsschaden. Überlegen Sie sich gut, was Sie tun!

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich möchte mich für die Diskussion bedanken. Sie zeigt auf, dass die Diskussion um Raumpolitik, Raumentwicklung nötig ist, dass Handlungsbedarf da ist und dass wir Fehlentwicklungen korrigieren müssen. Wir müssen uns vorstellen können, wie dieses Land in zwanzig, dreissig Jahren aussehen soll. Ich bin sehr froh, von allen zu hören, dass die Entwicklung, wie wir sie jetzt hatten, so kaum weitergehen kann.
Es ist ein Paradigmenwechsel nötig. Die Bedürfnisse nach Wohnen, nach Arbeiten, nach Infrastrukturen, aber auch die Bedürfnisse von Industrie und Gewerbe nach Raum für Arbeitsplätze lassen sich nur beschränkt steuern. Wir alle haben unsere Bedürfnisse, wir alle sind auch Verursacherinnen und Verursacher des heutigen Zersiedelungsproblems und des Verbrauchs von Boden. Das bringt uns nicht weiter. Der Paradigmenwechsel muss sich daran orientieren, dass wir diesen Bedürfnissen intelligenter abdecken und in diesem Zusammenhang intelligenter planen und strukturieren. Ziel muss es sein, diese Bedürfnisse mit möglichst wenig zusätzlichem Boden und mit intelligenten Ansätzen abdecken zu können, damit man den Bodenverbrauch zur Befriedigung dieser Bedürfnisse anders bewältigen kann. Dieses Umdenken ist nötig, es ist aber ein Prozess. Dieser Prozess beginnt mit den Diskussionen, die wir hier auf der politischen Ebene führen, und in diesen Prozess müssen wir die Kantone, die Gemeinden, ja die ganze Gesellschaft einbinden. Insofern waren auch diese Initiativen, die sich um Raum und Zersiedelung gekümmert haben, ein wertvoller Anstoss, damit wir uns darüber Gedanken machen und Lösungen finden.
Der Bundesrat ist sehr froh darüber. Er unterstützt insbesondere die Konkretisierungen, die mit der Revision des Raumplanungsgesetzes bereits erfolgt sind. Wir stellen auch mit Befriedigung fest, dass die Kantone, die ja mit den Vorschlägen der BPUK die Grundlage für den indirekten Gegenentwurf gelegt haben, mit diesem Paradigmenwechsel einverstanden sind. Damit können wir den Gradmesser für die Raumentwicklung der Zukunft neu einstellen.
Ich habe von allen hier gehört, dass die Landschafts-Initiative grundsätzlich berechtigte Anliegen aufgenommen habe und dass sie in die richtige Richtung ziele; das gelte auch für die bundesrätlichen Vorschläge und für Ihre Vorschläge auf Gesetzesebene.
Bei der Beurteilung der Landschafts-Initiative muss zwischen den in Artikel 75 der Verfassung vorgeschlagenen Änderungen einerseits und der Übergangsbestimmung andererseits unterschieden werden. Die in Artikel 75 vorgeschlagenen Änderungen sind weitgehend unproblematisch; sie bringen aber auch kaum etwas Neues, sie bringen keinen Mehrwert. Sie verdeutlichen zum Teil bloss, was heute bereits gilt; sie sind damit über weite Teile rein deklaratorischer Natur. Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und der Schutz des Kulturlandes, wie sie in Absatz 1 explizit neu erwähnt werden sollen, sind bereits heute, nach unbestrittener Auffassung der Lehre und Rechtsprechung ungeschriebenes Verfassungsrecht. Sie ergeben sich unmittelbar aus dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden und der geordneten Besiedelung des Landes.
Den Anliegen von Artikel 75 Absatz 1 haben Sie zudem bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlages zur Landschafts-Initiative bereits Rechnung getragen, indem Sie den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet neu in den Zielartikel des RPG aufgenommen und damit auch Bestimmungen beschlossen haben, die letztlich auf einen effektiveren Schutz des Kulturlands abzielen.
Auch wenn der Bund bloss Grundsätze der Raumplanung festlegen kann, ist bereits heute unbestritten, dass er bei Schwerpunktthemen der Raumplanung auch detaillierte Regelungen erlassen darf. Der Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen wird durch das Bundesrecht denn auch bereits heute im Einklang mit dem geltenden Verfassungsrecht einlässlich geregelt. Ebenso können Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen den Schwerpunktthemen der Raumplanung zugerechnet werden; auch sie zielen letztlich darauf ab, die verfassungsrechtlichen Ziele der haushälterischen Bodennutzung oder eben der geordneten Besiedelung unseres Landes zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind die in Artikel 75 Absätze 1 und 2 vorgeschlagenen Ergänzungen nicht nötig. Sie verdeutlichen nämlich bloss, was schon heute gemacht werden kann.
Bleibt noch der Passus der Initiative, wonach Bund und Kantone gemeinsam in die Pflicht zu nehmen seien. Das scheint dem Bundesrat problematisch zu sein. Dieser Passus hat Neuigkeitsgehalt, ist wahrscheinlich durchaus gut gemeint, zieht aber sehr schwerwiegende Folgen nach sich. Wenn man zum Ausdruck bringen will, dass Raumplanung eine Aufgabe ist, die nur dann optimal erfüllt werden kann, wenn Bund und Kantone gemeinsam dafür besorgt sind, so ist dagegen nichts einzuwenden. Auf der anderen Seite provozieren solche gemeinsamen Verantwortlichkeiten auch Unsicherheit: Wer soll denn nun wofür zuständig sein? Wie soll die Aufgabenteilung zwischen den beiden Staatsebenen konkret erfolgen? Hierzu gibt die Initiative keine Antworten. Politisch dürften zudem Kompetenzverschiebungen von den Kantonen zum Bund gerade in der Raumplanung einen sehr schweren Stand haben.
Zusammenfassend lässt sich deshalb bezüglich der Änderungen, welche die Initiative in Artikel 75 vorschlägt, sagen, dass sie weitestgehend bloss kodifizieren, was schon heute möglich ist und praktiziert wird. Sie sind daher unnötig. Der neue Artikel schafft im Gegenteil gar neue Abgrenzungsprobleme gegenüber den Kantonen.
Somit bleibt von dieser Initiative die Übergangsbestimmung, auf die zahlreiche Rednerinnen und Redner hingewiesen

AB 2012 N 960 / BO 2012 N 960
haben. Die Übergangsbestimmung ist denn auch der problematische Teil, indem ein quantitatives Ziel vorgegeben wird. Die Gesamtfläche an Land, das für Bauvorhaben zur Verfügung steht, dürfte, gesamtschweizerisch betrachtet, während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Die Landschafts-Initiative stipuliert damit klar ein eigentliches Bauzonenmoratorium. Dieser Ansatz ist aus Sicht des Bundesrates viel zu starr. Und er ist ungerecht; er wird den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen und Verhältnissen nicht gerecht.
Kantone und Regionen, die mit dem Boden bis anhin haushälterisch umgegangen sind, würden tendenziell bestraft. Vor allem in Agglomerationen, wie in jenen um Zürich, Basel und Genf, wurde in der Vergangenheit gerade so viel Bauland eingezont, wie es brauchte. Die Baulandreserven sind entsprechend knapp bemessen. Dürfte man nun aber 20 Jahre lang nichts mehr ändern, würde das Bauland in diesen Gebieten rar. Der Bundesrat befürchtet, dass als Folge davon die Bodenpreise und damit auch die Mieten zumindest teilweise steigen dürften, das notabene in Regionen, wo Wohnungen bereits horrend teuer und für viele Teile der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sind. Umgekehrt würden in der Tendenz diejenigen Regionen und Kantone belohnt, die viel zu grosse Bauzonen ausgeschieden haben. Es betrifft dies namentlich die Kantone Wallis, Glarus und Freiburg. Diese Kantone würden die Auswirkungen der Initiative kaum spüren. Es bestünde sogar die Gefahr, dass die Zersiedelung dort noch verstärkt weitergehen könnte.
Man darf nicht übersehen, dass die konkrete Umsetzung der Übergangsbestimmung ausserordentlich schwierig werden dürfte. Wenn die Bauzonenfläche nach einer allfälligen Annahme dieser Initiative während 20 Jahren nicht mehr vergrössert werden darf, bedeutet dies, dass nur dann neu eingezont werden darf, wenn anderswo flächengleich ausgezont wird - Herr Nationalrat Fässler hat das deutlich gesagt. Diese Realkompensation würde im Vollzug ungemein kompliziert. Während Frau Thorens Goumaz sagt, das sei eine "flexibilité supracantonale", sagt Herr Nationalrat Favre zu Recht, es sei "très difficile, voire impossible". Der Bundesrat sieht das eher im Bereich der Unmöglichkeit, weil real nur schon solche Händel, solche Deals von Gemeinde zu Gemeinde, praktisch nicht tauglich sein werden.
Die Initiative will die ganze Schweiz über den gleichen Kamm scheren. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wird die Siedlungsentwicklung dort möglich bleiben, wo sie erwünscht ist und wo auch tatsächlich Bedarf dafür besteht. Wir sind überzeugt, dass sich die berechtigten Anliegen der Landschafts-Initiative mit der bereinigten Teilrevision des RPG rascher, besser, effektiver und eben auch regionalpolitisch gezielter erfüllen lassen. Der indirekte Gegenvorschlag geht die Tatsache, dass heute vielerorts unbestrittenermassen zu grosse Bauzonen bestehen, offensiver an als die Landschafts-Initiative, indem eben Kantone und Gemeinden, wo dies der Fall ist, verpflichtet werden, hier geeignete Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Der Landschafts-Initiative hingegen ist bereits Genüge getan, wenn der bezüglich der Bauzonengrösse unbefriedigende Zustand im Zeitpunkt der Annahme der Initiative in Zukunft nicht verschlechtert wird.
Es wird hier im Saal und auf den Gängen ja auch taktiert. Was passiert dann mit diesem Gegenvorschlag? Sollte man ihn nicht auch ablehnen? Ich höre aus dem Wallis, dass man vielleicht hier doch ein Referendum ergreifen können müsste. Ich möchte Sie einfach trotzdem nochmals an ein paar Tatsachen erinnern. Wir haben Handlungsbedarf. Wenn wir nichts tun, wird auch nichts korrigiert. Ändern können Sie nur etwas mit einem Gesetz. Da die Kantone, die BPUK, Ihnen diese Veränderungen am RPG einstimmig empfohlen haben - und das bildet das Herz dieser Revision des RPG -, so kann es wohl nicht so schlecht sein: die Kantone, die hier den Lead haben, sind einverstanden mit dieser Revision.
Es ist auch nicht so, wie gesagt wird, dass in denjenigen Kantonen, wo jetzt überdimensionierte Bauzonen bestehen, innert fünfzehn Jahren alles zu hundert Prozent zu redimensionieren ist. Ich möchte das vor allem auch an die Adresse der Walliser schicken. Artikel 15 im revidierten RPG kennt keine Frist für die Rückzonung der überdimensionierten Bauzonen. Die Revision besagt aber, dass die Kantone verpflichtet sind, mit dem nächsten Richtplan, der die Bedürfnisse für die nächsten fünfzehn Jahre ausweisen muss, auszuweisen, was für Massnahmen sie zusammen mit den Gemeinden vornehmen, um die Rückzonung einzuleiten.
Das heisst, dass wir konkrete Aufträge an die Gemeinden erwarten, dass sie Korrekturmassnahmen einleiten. Das muss mit dem nächsten Richtplan passieren, der innert fünf Jahren vorzulegen ist. Dieser hat zum einen zu berücksichtigen, was man an Bauland für die nächsten fünfzehn Jahre benötigt, was eben schon vorhanden ist. Zum andern muss man in denjenigen Fällen, wo es bereits heute - in Berücksichtigung kommender Bedürfnisse - eine Überdimensionierung gibt, aufzeigen, mit welchen Massnahmen das korrigiert werden kann.
Ich möchte noch zu den Fragen von Frau Nationalrätin Semadeni Stellung nehmen: Es ist uns selbstverständlich wichtig, Frau Nationalrätin, dass die Verordnung und auch die technischen Richtlinien den Willen des Gesetzgebers umsetzen. Ich glaube, dass vor allem die technischen Richtlinien zentral sein werden, weil es dort um die Begriffsbestimmung geht, darum, wie man diesen Bedarf definiert und anhand welcher Indikatoren sich Kantone und Gemeinden daran zu orientieren haben. Diese technischen Richtlinien befinden sich derzeit, zusammen mit dem im Bereich Siedlung anzupassenden Leitfaden zur kantonalen Richtplanung, in einem Praxistest, den das Büro Metron für uns durchführt. Es braucht wirklich die Abbildung, damit es auch in der Praxis funktioniert. Wir sind selbstverständlich der Meinung, dass das Parlament zu Recht den Anspruch hat, diese Verordnung und auch die Richtlinien einzusehen. Wir planen, dass wir mit der Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision Ihnen dann auch die Ergebnisse der Anhörung zu diesen Umsetzungsinstrumenten offenlegen. Ihre Frage kann ich somit mit Ja beantworten.
Auch die zweite Frage kann ich mit Ja beantworten: Der kantonale Richtplan bekommt inskünftig ein sehr viel stärkeres Gewicht. Er wird zusätzlich zum Vollzugsmittel des gesetzgeberischen Willens. Der Bund wird neu mehr Einfluss haben, er wird den kantonalen Richtplan genehmigen oder schon bei seinem Entstehen beeinflussen können. Das ist das, was Sie in der RPG-Revision jetzt bestimmt haben. Wir werden das mit den Kantonen auch so umsetzen, dass die Abbildung im Richtplan viel mehr den Bedürfnissen nach haushälterischem Umgang mit dem Boden einerseits und nach Entwicklungspotenzial in den Kantonen andererseits entsprechen wird.
Noch zur dritten Frage: Die zweite Etappe der neuen Revision des RPG ist bei uns am Entstehen. Geplant ist, dass wir sie etwa im Herbst - September, Oktober - auch in die Vernehmlassung schicken. Es ist selbstverständlich nicht vorgesehen, dass man dort Beschlüsse des Parlamentes erneut schwächt, aber wie üblich kann ich natürlich nicht verhindern, dass in alle Richtungen gehende Anträge vom Parlament selber wieder erneuert werden; das gehört zur Demokratie, aber es ist sicher nicht die Intention des Bundesrates.
Herr Nationalrat Rösti hat hier auch auf die Fruchtfolgeflächen hingewiesen. Die FFF sind ein wichtiger Bestandteil der zweiten Etappe der RPG-Revision; wir versuchen natürlich, das landwirtschaftliche Kulturland so weit als möglich zu schützen. Aber auch hier wird natürlich eine Eins-zu-eins-Kompensation nicht möglich sein, sondern nur ein grösstmöglicher Schutz. Kompensieren können Gemeinden, Kantone und der Bund praktisch nicht, weil sie nur kleine Landbesitzer sind, oder dann dürfte die Qualität dieser Flächen - beim Bund wären es vor allem VBS-Flächen - wohl nicht den Qualitätsanforderungen der Bauern entsprechen.
Sie fällen wichtige Entscheide, Richtungsentscheide. Ich bin überzeugt, dass die sehr austarierte und eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich habende RPG-Revision, der indirekte Gegenvorschlag, die beste Antwort auf das Anliegen der Initianten ist. Er begünstigt auch den nötigen Paradigmenwechsel mit den Kantonen, mit den Gemeinden, und
AB 2012 N 961 / BO 2012 N 961
schlussendlich nimmt er auch Rücksicht auf die unterschiedliche Situation in den Kantonen, wo teils mehr Raumbedarf und teils weniger Raumbedarf besteht, sowie auf die unterschiedliche Dynamik der Kantone. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, die Taktik und kantonale Interessen zugunsten des Gesamtinteresses unseres Landes zurückzustellen. Wir müssen auch in Zukunft Bedürfnisse abdecken, aber eben mit einem sehr viel sorgfältigeren Planungs- und Entwicklungsansatz - und den finden Sie im RPG-Entwurf.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch Vertrauen zu schaffen, damit sie zurückgezogen werden kann.

Killer Hans (V, AG): Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage zu den Gepflogenheiten des Bundes im Zusammenhang mit der Richtplanung der Kantone. Gehe ich recht in der Annahme, dass bis jetzt - im Sinne Ihrer vorhin abgegebenen Erklärung - Richtpläne von Kantonen genehmigt wurden, obwohl sie die Auflage einer Bauzonengrösse für 15 Jahre überschritten haben? Wie wäre es sonst zu diesen zu grossen Bauzonen gekommen? Was ändert mit der neuen Lesart in der nächsten Phase?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Mit dem heutigen RPG hat der Bund eben praktisch keine Interventionsmittel bei der kantonalen Richtplanung. Die Voraussetzungen für die kantonale Richtplanung sind im Gesetz sehr locker umschrieben, und das hat dazu geführt, dass natürlich auch der Bund keine Möglichkeiten hatte, überdimensionierte Richtplanungen nicht zu genehmigen. Das ändert jetzt mit der Konzeption des revidierten Gesetzes. Die Voraussetzungen für den kantonalen Richtplan sind definiert, und damit kann der Bund die Einhaltung des gesetzgeberischen Willens im Einzelfall prüfen, beim Entstehen der Richtpläne und dann natürlich auch bei der Handhabung. Das ist der Mehrwert der Revisionsvorlage: Der Einfluss, die Vorgaben des Bundes für die Erstellung der Richtplanung gehen wesentlich weiter als heute.

Bourgeois Jacques (RL, FR), pour la commission: Suite au débat, on constate que personne ne remet en question la nécessité de protéger les surfaces cultivées et de maintenir un paysage attractif tout en prenant en considération la question du développement économique, la question de l'habitat attractif des différentes régions. J'aimerais alors préciser que le contre-projet prévoit comme objectifs principaux d'une part de protéger les surfaces cultivées, d'autre part de densifier l'habitat - je rappellerai que nous avons, en Suisse, une moyenne de potentiel de densification de l'habitat d'environ 32 pour cent - et de prendre également en considération les friches industrielles.
Il est important - comme cela a été relevé - que la souveraineté des cantons et des communes soit préservée. Le moratoire que prévoit cette initiative figerait tout développement; on gèlerait les développements dans les différents cantons et les différentes communes. Il a également été mentionné que certains cantons seraient pénalisés, alors que d'autres seraient récompensés par rapport à cette situation-là. Croire, comme cela a été dit tout à l'heure, que l'on va échanger des zones entre les cantons, croire que le canton de Fribourg - pour ne pas toujours citer le Valais - va freiner son développement au profit d'autres cantons comme le canton de Zurich qui a accompli semble-t-il ses tâches, je crois que c'est un leurre, et cela a été rappelé par Madame la conseillère fédérale. Je crois que c'est une belle espérance, mais dans ce domaine-là, la solidarité entre les cantons a ses limites.
Comme cela a été relevé, la Constitution actuelle suffit, le contre-projet répond aux attentes des initiants et c'est pour ces raisons que je vous demande de recommander le rejet de cette initiative.

Vogler Karl (CE, OW), für die Kommission: Die jetzt gemachten Äusserungen der verschiedenen Votantinnen und Votanten entsprechen mit wenigen Ausnahmen dem, was ich namens Ihrer Kommission einleitend bereits gesagt habe, dass nämlich im Bereich der Raumplanung tatsächlich Handlungsbedarf besteht, um der stark zunehmenden Zersiedelung unserer Landschaft entgegenzutreten. Das ist unbestritten und erkannt. Mit der ersten Etappe der Revision des RPG werden diese Anliegen aufgenommen und der Initiative als griffiger indirekter Gegenvorschlag entgegengesetzt. Die Differenzen sind bereinigt und wir stehen vor der Schlussabstimmung.
Man darf in diesem Zusammenhang sicherlich feststellen, dass es in den letzten Jahren wohl nicht viele indirekte Gegenvorschläge zu Volksinitiativen gegeben hat, welche den Initiantinnen und Initianten derart weit entgegengekommen sind wie der jetzt vorliegende. Einige sagen auch, der Gegenvorschlag gehe zu weit.
Noch einmal kurz einige Stichworte zur Revision, ich habe sie schon erwähnt: Ausgleich der Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20 Prozent, die Beschränkung der Bauzonen auf einen klaren Planungshorizont mit gleichzeitiger Reduktion überdimensionierter Bauzonen sowie die Stärkung der kantonalen Richtpläne als zentrale Koordinations- und Steuerungsinstrumente der kantonalen Raumplanung. Gleichzeitig aber - und ich denke, das ist sehr wichtig - belässt die Revision den Kantonen die notwendige Flexibilität für Neueinzonungen. Es kann weiterhin da gebaut werden, wo tatsächlich eine Entwicklung stattfindet und wo Bedarf besteht.
Ich ersuche Sie noch einmal, den Minderheitsantrag abzulehnen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur (Landschafts-Initiative)"
Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "De l'espace pour l'homme et la nature (Initiative pour le paysage)"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Girod, Badran Jacqueline, Buttet, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
... die Initiative anzunehmen.

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Girod, Badran Jacqueline, Buttet, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
... d'accepter l'initiative.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.018/7525)
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

AB 2012 N 962 / BO 2012 N 962

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet keine Gesamtabstimmung statt.
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