Leuthard Doris, Bundesrätin:
Ich möchte mich für die Diskussion bedanken. Sie zeigt auf, dass die Diskussion um Raumpolitik, Raumentwicklung nötig ist, dass Handlungsbedarf da ist und dass wir Fehlentwicklungen korrigieren müssen. Wir müssen uns vorstellen können, wie dieses Land in zwanzig, dreissig Jahren aussehen soll. Ich bin sehr froh, von allen zu hören, dass die Entwicklung, wie wir sie jetzt hatten, so kaum weitergehen kann.
Es ist ein Paradigmenwechsel nötig. Die Bedürfnisse nach Wohnen, nach Arbeiten, nach Infrastrukturen, aber auch die Bedürfnisse von Industrie und Gewerbe nach Raum für Arbeitsplätze lassen sich nur beschränkt steuern. Wir alle haben unsere Bedürfnisse, wir alle sind auch Verursacherinnen und Verursacher des heutigen Zersiedelungsproblems und des Verbrauchs von Boden. Das bringt uns nicht weiter. Der Paradigmenwechsel muss sich daran orientieren, dass wir diesen Bedürfnissen intelligenter abdecken und in diesem Zusammenhang intelligenter planen und strukturieren. Ziel muss es sein, diese Bedürfnisse mit möglichst wenig zusätzlichem Boden und mit intelligenten Ansätzen abdecken zu können, damit man den Bodenverbrauch zur Befriedigung dieser Bedürfnisse anders bewältigen kann. Dieses Umdenken ist nötig, es ist aber ein Prozess. Dieser Prozess beginnt mit den Diskussionen, die wir hier auf der politischen Ebene führen, und in diesen Prozess müssen wir die Kantone, die Gemeinden, ja die ganze Gesellschaft einbinden. Insofern waren auch diese Initiativen, die sich um Raum und Zersiedelung gekümmert haben, ein wertvoller Anstoss, damit wir uns darüber Gedanken machen und Lösungen finden.
Der Bundesrat ist sehr froh darüber. Er unterstützt insbesondere die Konkretisierungen, die mit der Revision des Raumplanungsgesetzes bereits erfolgt sind. Wir stellen auch mit Befriedigung fest, dass die Kantone, die ja mit den Vorschlägen der BPUK die Grundlage für den indirekten Gegenentwurf gelegt haben, mit diesem Paradigmenwechsel einverstanden sind. Damit können wir den Gradmesser für die Raumentwicklung der Zukunft neu einstellen.
Ich habe von allen hier gehört, dass die Landschafts-Initiative grundsätzlich berechtigte Anliegen aufgenommen habe und dass sie in die richtige Richtung ziele; das gelte auch für die bundesrätlichen Vorschläge und für Ihre Vorschläge auf Gesetzesebene.
Bei der Beurteilung der Landschafts-Initiative muss zwischen den in Artikel 75 der Verfassung vorgeschlagenen Änderungen einerseits und der Übergangsbestimmung andererseits unterschieden werden. Die in Artikel 75 vorgeschlagenen Änderungen sind weitgehend unproblematisch; sie bringen aber auch kaum etwas Neues, sie bringen keinen Mehrwert. Sie verdeutlichen zum Teil bloss, was heute bereits gilt; sie sind damit über weite Teile rein deklaratorischer Natur. Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und der Schutz des Kulturlandes, wie sie in Absatz 1 explizit neu erwähnt werden sollen, sind bereits heute, nach unbestrittener Auffassung der Lehre und Rechtsprechung ungeschriebenes Verfassungsrecht. Sie ergeben sich unmittelbar aus dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden und der geordneten Besiedelung des Landes.
Den Anliegen von Artikel 75 Absatz 1 haben Sie zudem bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlages zur Landschafts-Initiative bereits Rechnung getragen, indem Sie den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet neu in den Zielartikel des RPG aufgenommen und damit auch Bestimmungen beschlossen haben, die letztlich auf einen effektiveren Schutz des Kulturlands abzielen.
Auch wenn der Bund bloss Grundsätze der Raumplanung festlegen kann, ist bereits heute unbestritten, dass er bei Schwerpunktthemen der Raumplanung auch detaillierte Regelungen erlassen darf. Der Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen wird durch das Bundesrecht denn auch bereits heute im Einklang mit dem geltenden Verfassungsrecht einlässlich geregelt. Ebenso können Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen den Schwerpunktthemen der Raumplanung zugerechnet werden; auch sie zielen letztlich darauf ab, die verfassungsrechtlichen Ziele der haushälterischen Bodennutzung oder eben der geordneten Besiedelung unseres Landes zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind die in Artikel 75 Absätze 1 und 2 vorgeschlagenen Ergänzungen nicht nötig. Sie verdeutlichen nämlich bloss, was schon heute gemacht werden kann.
Bleibt noch der Passus der Initiative, wonach Bund und Kantone gemeinsam in die Pflicht zu nehmen seien. Das scheint dem Bundesrat problematisch zu sein. Dieser Passus hat Neuigkeitsgehalt, ist wahrscheinlich durchaus gut gemeint, zieht aber sehr schwerwiegende Folgen nach sich. Wenn man zum Ausdruck bringen will, dass Raumplanung eine Aufgabe ist, die nur dann optimal erfüllt werden kann, wenn Bund und Kantone gemeinsam dafür besorgt sind, so ist dagegen nichts einzuwenden. Auf der anderen Seite provozieren solche gemeinsamen Verantwortlichkeiten auch Unsicherheit: Wer soll denn nun wofür zuständig sein? Wie soll die Aufgabenteilung zwischen den beiden Staatsebenen konkret erfolgen? Hierzu gibt die Initiative keine Antworten. Politisch dürften zudem Kompetenzverschiebungen von den Kantonen zum Bund gerade in der Raumplanung einen sehr schweren Stand haben.
Zusammenfassend lässt sich deshalb bezüglich der Änderungen, welche die Initiative in Artikel 75 vorschlägt, sagen, dass sie weitestgehend bloss kodifizieren, was schon heute möglich ist und praktiziert wird. Sie sind daher unnötig. Der neue Artikel schafft im Gegenteil gar neue Abgrenzungsprobleme gegenüber den Kantonen.
Somit bleibt von dieser Initiative die Übergangsbestimmung, auf die zahlreiche Rednerinnen und Redner hingewiesen
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AB 2012 N 960 / BO 2012 N 960
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haben. Die Übergangsbestimmung ist denn auch der problematische Teil, indem ein quantitatives Ziel vorgegeben wird. Die Gesamtfläche an Land, das für Bauvorhaben zur Verfügung steht, dürfte, gesamtschweizerisch betrachtet, während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Die Landschafts-Initiative stipuliert damit klar ein eigentliches Bauzonenmoratorium. Dieser Ansatz ist aus Sicht des Bundesrates viel zu starr. Und er ist ungerecht; er wird den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen und Verhältnissen nicht gerecht.
Kantone und Regionen, die mit dem Boden bis anhin haushälterisch umgegangen sind, würden tendenziell bestraft. Vor allem in Agglomerationen, wie in jenen um Zürich, Basel und Genf, wurde in der Vergangenheit gerade so viel Bauland eingezont, wie es brauchte. Die Baulandreserven sind entsprechend knapp bemessen. Dürfte man nun aber 20 Jahre lang nichts mehr ändern, würde das Bauland in diesen Gebieten rar. Der Bundesrat befürchtet, dass als Folge davon die Bodenpreise und damit auch die Mieten zumindest teilweise steigen dürften, das notabene in Regionen, wo Wohnungen bereits horrend teuer und für viele Teile der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sind. Umgekehrt würden in der Tendenz diejenigen Regionen und Kantone belohnt, die viel zu grosse Bauzonen ausgeschieden haben. Es betrifft dies namentlich die Kantone Wallis, Glarus und Freiburg. Diese Kantone würden die Auswirkungen der Initiative kaum spüren. Es bestünde sogar die Gefahr, dass die Zersiedelung dort noch verstärkt weitergehen könnte.
Man darf nicht übersehen, dass die konkrete Umsetzung der Übergangsbestimmung ausserordentlich schwierig werden dürfte. Wenn die Bauzonenfläche nach einer allfälligen Annahme dieser Initiative während 20 Jahren nicht mehr vergrössert werden darf, bedeutet dies, dass nur dann neu eingezont werden darf, wenn anderswo flächengleich ausgezont wird - Herr Nationalrat Fässler hat das deutlich gesagt. Diese Realkompensation würde im Vollzug ungemein kompliziert. Während Frau Thorens Goumaz sagt, das sei eine "flexibilité supracantonale", sagt Herr Nationalrat Favre zu Recht, es sei "très difficile, voire impossible". Der Bundesrat sieht das eher im Bereich der Unmöglichkeit, weil real nur schon solche Händel, solche Deals von Gemeinde zu Gemeinde, praktisch nicht tauglich sein werden.
Die Initiative will die ganze Schweiz über den gleichen Kamm scheren. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wird die Siedlungsentwicklung dort möglich bleiben, wo sie erwünscht ist und wo auch tatsächlich Bedarf dafür besteht. Wir sind überzeugt, dass sich die berechtigten Anliegen der Landschafts-Initiative mit der bereinigten Teilrevision des RPG rascher, besser, effektiver und eben auch regionalpolitisch gezielter erfüllen lassen. Der indirekte Gegenvorschlag geht die Tatsache, dass heute vielerorts unbestrittenermassen zu grosse Bauzonen bestehen, offensiver an als die Landschafts-Initiative, indem eben Kantone und Gemeinden, wo dies der Fall ist, verpflichtet werden, hier geeignete Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Der Landschafts-Initiative hingegen ist bereits Genüge getan, wenn der bezüglich der Bauzonengrösse unbefriedigende Zustand im Zeitpunkt der Annahme der Initiative in Zukunft nicht verschlechtert wird.
Es wird hier im Saal und auf den Gängen ja auch taktiert. Was passiert dann mit diesem Gegenvorschlag? Sollte man ihn nicht auch ablehnen? Ich höre aus dem Wallis, dass man vielleicht hier doch ein Referendum ergreifen können müsste. Ich möchte Sie einfach trotzdem nochmals an ein paar Tatsachen erinnern. Wir haben Handlungsbedarf. Wenn wir nichts tun, wird auch nichts korrigiert. Ändern können Sie nur etwas mit einem Gesetz. Da die Kantone, die BPUK, Ihnen diese Veränderungen am RPG einstimmig empfohlen haben - und das bildet das Herz dieser Revision des RPG -, so kann es wohl nicht so schlecht sein: die Kantone, die hier den Lead haben, sind einverstanden mit dieser Revision.
Es ist auch nicht so, wie gesagt wird, dass in denjenigen Kantonen, wo jetzt überdimensionierte Bauzonen bestehen, innert fünfzehn Jahren alles zu hundert Prozent zu redimensionieren ist. Ich möchte das vor allem auch an die Adresse der Walliser schicken. Artikel 15 im revidierten RPG kennt keine Frist für die Rückzonung der überdimensionierten Bauzonen. Die Revision besagt aber, dass die Kantone verpflichtet sind, mit dem nächsten Richtplan, der die Bedürfnisse für die nächsten fünfzehn Jahre ausweisen muss, auszuweisen, was für Massnahmen sie zusammen mit den Gemeinden vornehmen, um die Rückzonung einzuleiten.
Das heisst, dass wir konkrete Aufträge an die Gemeinden erwarten, dass sie Korrekturmassnahmen einleiten. Das muss mit dem nächsten Richtplan passieren, der innert fünf Jahren vorzulegen ist. Dieser hat zum einen zu berücksichtigen, was man an Bauland für die nächsten fünfzehn Jahre benötigt, was eben schon vorhanden ist. Zum andern muss man in denjenigen Fällen, wo es bereits heute - in Berücksichtigung kommender Bedürfnisse - eine Überdimensionierung gibt, aufzeigen, mit welchen Massnahmen das korrigiert werden kann.
Ich möchte noch zu den Fragen von Frau Nationalrätin Semadeni Stellung nehmen: Es ist uns selbstverständlich wichtig, Frau Nationalrätin, dass die Verordnung und auch die technischen Richtlinien den Willen des Gesetzgebers umsetzen. Ich glaube, dass vor allem die technischen Richtlinien zentral sein werden, weil es dort um die Begriffsbestimmung geht, darum, wie man diesen Bedarf definiert und anhand welcher Indikatoren sich Kantone und Gemeinden daran zu orientieren haben. Diese technischen Richtlinien befinden sich derzeit, zusammen mit dem im Bereich Siedlung anzupassenden Leitfaden zur kantonalen Richtplanung, in einem Praxistest, den das Büro Metron für uns durchführt. Es braucht wirklich die Abbildung, damit es auch in der Praxis funktioniert. Wir sind selbstverständlich der Meinung, dass das Parlament zu Recht den Anspruch hat, diese Verordnung und auch die Richtlinien einzusehen. Wir planen, dass wir mit der Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision Ihnen dann auch die Ergebnisse der Anhörung zu diesen Umsetzungsinstrumenten offenlegen. Ihre Frage kann ich somit mit Ja beantworten.
Auch die zweite Frage kann ich mit Ja beantworten: Der kantonale Richtplan bekommt inskünftig ein sehr viel stärkeres Gewicht. Er wird zusätzlich zum Vollzugsmittel des gesetzgeberischen Willens. Der Bund wird neu mehr Einfluss haben, er wird den kantonalen Richtplan genehmigen oder schon bei seinem Entstehen beeinflussen können. Das ist das, was Sie in der RPG-Revision jetzt bestimmt haben. Wir werden das mit den Kantonen auch so umsetzen, dass die Abbildung im Richtplan viel mehr den Bedürfnissen nach haushälterischem Umgang mit dem Boden einerseits und nach Entwicklungspotenzial in den Kantonen andererseits entsprechen wird.
Noch zur dritten Frage: Die zweite Etappe der neuen Revision des RPG ist bei uns am Entstehen. Geplant ist, dass wir sie etwa im Herbst - September, Oktober - auch in die Vernehmlassung schicken. Es ist selbstverständlich nicht vorgesehen, dass man dort Beschlüsse des Parlamentes erneut schwächt, aber wie üblich kann ich natürlich nicht verhindern, dass in alle Richtungen gehende Anträge vom Parlament selber wieder erneuert werden; das gehört zur Demokratie, aber es ist sicher nicht die Intention des Bundesrates.
Herr Nationalrat Rösti hat hier auch auf die Fruchtfolgeflächen hingewiesen. Die FFF sind ein wichtiger Bestandteil der zweiten Etappe der RPG-Revision; wir versuchen natürlich, das landwirtschaftliche Kulturland so weit als möglich zu schützen. Aber auch hier wird natürlich eine Eins-zu-eins-Kompensation nicht möglich sein, sondern nur ein grösstmöglicher Schutz. Kompensieren können Gemeinden, Kantone und der Bund praktisch nicht, weil sie nur kleine Landbesitzer sind, oder dann dürfte die Qualität dieser Flächen - beim Bund wären es vor allem VBS-Flächen - wohl nicht den Qualitätsanforderungen der Bauern entsprechen.
Sie fällen wichtige Entscheide, Richtungsentscheide. Ich bin überzeugt, dass die sehr austarierte und eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich habende RPG-Revision, der indirekte Gegenvorschlag, die beste Antwort auf das Anliegen der Initianten ist. Er begünstigt auch den nötigen Paradigmenwechsel mit den Kantonen, mit den Gemeinden, und
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AB 2012 N 961 / BO 2012 N 961
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schlussendlich nimmt er auch Rücksicht auf die unterschiedliche Situation in den Kantonen, wo teils mehr Raumbedarf und teils weniger Raumbedarf besteht, sowie auf die unterschiedliche Dynamik der Kantone. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, die Taktik und kantonale Interessen zugunsten des Gesamtinteresses unseres Landes zurückzustellen. Wir müssen auch in Zukunft Bedürfnisse abdecken, aber eben mit einem sehr viel sorgfältigeren Planungs- und Entwicklungsansatz - und den finden Sie im RPG-Entwurf.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch Vertrauen zu schaffen, damit sie zurückgezogen werden kann.