Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:
In der Asylpolitik ist Einigkeit die Ausnahme. Trotzdem hoffe ich, dass wir uns bei der vorliegenden Revision auf drei Ziele einigen können:
1. Wir wollen wirklich verfolgten Personen den notwendigen Schutz in der Schweiz gewähren. Dazu sind wir verpflichtet. Wir stehen aber auch dafür ein, weil wir die humanitäre Tradition in unserem Land sehr hoch schätzen.
2. Asylverfahren müssen rasch und fair durchgeführt werden. Beides gleichzeitig ist nur möglich, wenn der Rechtsschutz für die Betroffenen verbessert wird.
3. Wir wollen Missbräuche konsequent bekämpfen, weil Missbräuche zulasten der wirklich Verfolgten gehen und eine glaubwürdige Asylpolitik, die von der schweizerischen Bevölkerung mitgetragen wird, verunmöglichen.
Ich werde mich in dieser Revision auf diese drei Ziele konzentrieren. Ich werde mich darauf konzentrieren, weil diese drei Ziele unserem Land dienen, weil sie - davon bin ich überzeugt - von unserer Bevölkerung mitgetragen werden und weil nur so unsere Asylpolitik jene Glaubwürdigkeit wieder zurückerhält, die sie dringend braucht.
Sie werden heute und voraussichtlich auch morgen über zahlreiche Anträge abstimmen. Es ist nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten. Ich habe deshalb die Anträge in drei Kategorien unterteilt:
Die Kategorie 1 enthält Bestimmungen und Anträge, die geeignet sind, die bestehenden Probleme im Sinne der vorher genannten drei Ziele effektiv zu lösen und uns weiterzubringen. Entweder beschleunigen sie die Verfahren - das ist ein wichtiger Beitrag -, oder es sind Bestimmungen, die wichtige Massnahmen zur Verbesserung im Asylbereich vorsehen, z. B. indem wir die Kantone besser bei ihren schwierigen Vollzugsaufgaben unterstützen. Es sind Beiträge, die helfen, die Kriminalität zu verhindern oder auch gegen renitente Asylbewerberinnen und -bewerber vorzugehen. Ich
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AB 2012 N 1084 / BO 2012 N 1084
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werde nachher auf die einzelnen Beispiele in dieser Kategorie eingehen. Ich werde diese Anträge ausnahmslos mittragen, unabhängig davon, ob sie in diesem Saal von links kommen oder ob sie von rechts kommen.
Die Kategorie 2 enthält Bestimmungen und Anträge, die mit unserer humanitären Tradition, mit der Flüchtlingskonvention, mit den Menschenrechten und mit unseren rechtsstaatlichen Vorgaben nicht vereinbar sind und die der Bundesrat deshalb entschieden ablehnt. Ich nenne Ihnen die drei Bestimmungen, die hier gemeint sind: Es geht um die Abschaffung des Familienasyls, es geht um die Streichung der Sozialhilfe, und es geht darum, dass nicht mehr das Bundesverwaltungsgericht Asylentscheide überprüfen soll, sondern ein verwaltungsinterner Beschwerdedienst.
In der Kategorie 3 gibt es Bestimmungen und Anträge, die uns nicht wirklich weiterbringen. Sie schaden nicht, sie nützen kaum. Wie in früheren Revisionen im Asylbereich wurden immer wieder Versprechungen gemacht, obwohl man weiss, dass damit keine oder kaum Probleme gelöst werden. Solche Bestimmungen bringen nichts. Man enttäuscht die Bevölkerung, man verunmöglicht die Glaubwürdigkeit, und man sollte es deshalb besser bleibenlassen.
Ich habe sämtliche Bestimmungen, sämtliche Anträge auf diese drei Kategorien hin überprüft und gehe jetzt noch auf ein paar Beispiele je Kategorie ein; es sind natürlich noch viel mehr, aber ich werde mich auf eine Auswahl von ein paar Beispielen beschränken:
Die Kategorie 1, ich habe es gesagt, enthält jene Bestimmungen, die der Bundesrat unterstützt, weil sie der Beschleunigung der Verfahren dienen, weil man damit die Kantone unterstützen kann, weil man Renitenz und Straffälligkeit verhindern kann. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage mehrere konkrete Vorschläge in diese Richtung eingebracht, insbesondere Vorschläge, mit denen man die Asylverfahren beschleunigen kann; ich denke hier an die Einführung einer Vorbereitungsphase, ich denke aber auch an die punktuellen Verbesserungen beim Rechtsschutz.
Ihre vorberatende Kommission hat selber weitere Vorschläge eingebracht, die sinnvoll sind, die echt etwas bringen und die der Bundesrat ebenfalls unterstützt, weil sie pragmatisch sind und weil sie helfen, Probleme zu lösen. Ich nenne hier als erstes Beispiel den Beitrag des Bundes für Beschäftigungsprogramme für Personen in Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ). Wir haben solche Pilotprojekte bereits durchgeführt; die Wirkung ist überzeugend, das hat auch Ihre Kommission festgestellt. Sinnvolle Beschäftigungen ermöglichen es, die Straffälligkeit zu vermindern, die Renitenz zu vermindern; sie helfen, die Sicherheit in den Zentren zu verbessern. Deshalb ist der Bundesrat gerne bereit, diesen Antrag zu unterstützen und Beschäftigungsprogramme in EVZ auch vermehrt mitzufinanzieren.
Ich komme zu einem zweiten Vorschlag aus Ihrer Kommission. Es geht darum, dass der Bund wieder Haftplätze der Kantone für Zwangsmassnahmen teilweise mitfinanziert, wie er das schon einmal gemacht hat. Das ist ein wichtiges Anliegen der Kantone. Es ist aber auch wichtig, weil wir nur mit genügend Administrativhaftplätzen einen effizienten und raschen Vollzug sichern können. Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit die Frage: Warum sind die Kantone wohl erst jetzt mit diesem Anliegen gekommen, obwohl man doch seit einiger Zeit weiss, dass es in unserem Land zu wenig Administrativhaftplätze gibt? Jetzt ist das Anliegen auf dem Tisch. Wir unterstützen es; ich werde dem Bundesrat beantragen, die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Ich komme zu einem dritten Punkt, den Ihre Kommission eingebracht hat. Er ist sinnvoll und hat in der Kommission einstimmig Unterstützung gefunden. Es geht darum, dass Anlagen und Bauten des Bundes besser und einfacher für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden können, indem der Bund die Nutzung für die Unterbringung von Asylsuchenden neu ohne kantonale und kommunale Bewilligung für maximal ein Jahr vorsehen kann, sofern keine erheblichen baulichen Massnahmen notwendig sind. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zu einer mittelfristigen Lösung der Herausforderungen im Bereich der Unterbringung. Wir unterstützen diesen Antrag gerne und mit Überzeugung.
Ich komme zu einem vierten Vorschlag, den Ihre vorberatende Kommission eingebracht hat. Es geht um die besonderen Unterbringungszentren für renitente Asylsuchende. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit lautet: Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb eines EVZ stören, sollen in besonderen Zentren untergebracht werden können. Dort sollen sie nur Sachleistungen erhalten, und sie sollen in ihrer Bewegung auf ein Gebiet rund um das Zentrum eingeschränkt werden können. Es geht nicht darum, ihnen die Freizeit zu entziehen, sie in einem Zentrum einzusperren, sondern es geht darum, dass man sie auf ein bestimmtes Gebiet einschränken kann. Der Bundesrat unterstützt diese Massnahme, weil sie sinnvoll ist, weil sie insbesondere auch den Asylsuchenden nützt, die sich korrekt verhalten und die auch bereit sind, an einem raschen und effizienten Asylverfahren mitzuarbeiten.
Nicht unterstützen kann der Bundesrat hingegen den Vorschlag für die Unterbringung von renitenten Personen in geschlossenen Unterkünften; das ist der Minderheitsantrag. Die beantragte Ausdehnung des Freiheitsentzugs ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren. Die Voraussetzungen für den Freiheitsentzug sind ja in Artikel 5 der EMRK generell festgehalten. Dieser Vorschlag ist auch eines Rechtsstaates unwürdig. In einem Rechtsstaat gibt es keine freiheitsberaubenden Massnahmen, die nicht von einem Richter überprüft werden können. Das ist die Grundlage unseres Rechtsstaates, und ich gehe davon aus, dass wir uns auch in Zukunft daran halten können.
Ich komme zur Kategorie 2, zu den Bestimmungen, die der Bundesrat ablehnt, weil sie in Widerspruch zur humanitären Tradition, zur Flüchtlingskonvention, zu den Menschenrechten und zu den rechtsstaatlichen Prinzipien stehen. Es handelt sich um die folgenden Bestimmungen:
1. Es wird vorgeschlagen, dass es keine richterliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht mehr geben soll, sondern dass dieses Prozedere durch einen verwaltungsinternen Beschwerdedienst in meinem Departement ersetzt wird. Dieser Vorschlag ist mit der Rechtsweggarantie, die in unserer Bundesverfassung in Artikel 29a festgelegt ist, nicht vereinbar. Jede Person hat bei Rechtstreitigkeiten den Anspruch auf eine Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Ein Beschwerdedienst reicht nicht, weil ein Beschwerdedienst nicht diese Unabhängigkeit hat. Zudem, das möchte ich Ihnen auch sagen, widerspricht dieser Vorschlag diametral dem, was Sie bei der Reform der Bundesrechtspflege vor Kurzem erst beschlossen haben.
2. Die Sozialhilfe für alle Asylsuchende soll abgeschafft werden. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Die Nothilfe wurde eingeführt, um den abgewiesenen Asylsuchenden, deren Verfahren abgelaufen ist, zu signalisieren, dass sie das Land verlassen müssen, dass sich ihr Status verändert hat und dass sie nur noch ein Anrecht auf Nothilfe haben. Diese Ausdehnung auf sämtliche Asylsuchende wird der Situation der Asylsuchenden in keiner Art und Weise gerecht. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass 35 Prozent aller Asylsuchenden schutzbedürftig sind. Das ist nachgewiesen. Das ist das, was wir feststellen. Wenn Sie jetzt diese Sozialhilfe für sämtliche Asylsuchende streichen - und letztlich ist ja diese Massnahmen nur vorgesehen, weil es Asylsuchende gibt, die Probleme machen, die sich nicht an unsere Regeln halten -, wenn Sie also sämtliche Asylsuchende bestrafen wollen, dann ist das eine Kollektivstrafe, die so nicht annehmbar ist, die auch nicht nachvollziehbar ist.
Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass es unter den Asylsuchenden - nebst den renitenten und nebst denjenigen, die auch straffällig werden, die uns alle ärgern und für die wir eben separate Unterbringungszentren wollen - auch traumatisierte Menschen gibt, Folteropfer, Kriegsopfer. Diese kommen in unser Land, und ihnen sagen wir: Wir schauen nicht für euch; Nothilfe ist das, was wir euch bieten können. Das ist unseres Landes nicht würdig. Wenn wir über die humanitäre Tradition sprechen, dann sprechen wir auch
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AB 2012 N 1085 / BO 2012 N 1085
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darüber, dass Personen, Menschen, die in unser Land kommen und Schutz brauchen, das Recht haben, auch während des Asylverfahrens ein menschenwürdiges Dasein zu haben.
Ich muss noch etwas zur Streichung der Sozialhilfe sagen: Es besteht die Gefahr, dass Nothilfebezüger für die Durchführung des Verfahrenes nicht mehr greifbar sind. Sie werden sich ja dann in Notunterkünften, in öffentlichen Notschlafstellen bewegen. Es gibt keine öffentliche Überwachung mehr, es gibt auch keine Kontrolle mehr. Wenn wir dann das Verfahren durchführen wollen, dann finden wir die Leute nicht mehr, dann sind sie irgendwo untergebracht. Das führt zu Verzögerungen bei der Durchführung von wichtigen Verfahrensschritten. Wenn wir uns einig sind, dass wir die Asylverfahren beschleunigen wollen, dann müssen wir nicht Massnahmen treffen, die am Schluss zu Verzögerungen bei den Verfahren führen, sondern dann müssen wir alles tun, was dazu beiträgt, dass diese Beschleunigung auch tatsächlich möglich ist.
Ich möchte noch etwas Letztes zu diesem Punkt zu bedenken geben - es wurde bis jetzt nicht erwähnt -: Die Kantone würden gar nicht über genügend dieser notwendigen Kollektiv- und Nothilfezentren verfügen, um überhaupt alle Asylsuchenden dort unterzubringen. Während heute etwa 5000 Personen in der Nothilfe sind, kämen etwa 20 000 Personen hinzu, die sich jetzt eben im Verfahren befinden, und diesen müssten die Kantone ihre Notunterkünfte, ihre Notschlafstellen zur Verfügung stellen. Diese Situation ist unvorstellbar.
3. Einen weiteren Vorschlag lehnt der Bundesrat aus humanitären Überlegungen ab: Es ist der Antrag, dass Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen nicht mehr automatisch den Flüchtlingsstatus erhalten sollen. Dieser Antrag trägt der besonderen Situation von Flüchtlingen nicht Rechnung. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass man in Bezug auf die allermeisten Länder davon ausgehen muss, dass die engsten Familienangehörigen von Personen, die verfolgt werden, die an Leib und Leben bedroht sind, die fliehen und in unserem Land als Flüchtlinge anerkannt werden, auch bedroht werden, auch erpresst werden, auch verfolgt werden - gerade weil ihr Familienmitglied das Land verlassen hat, weil es politisch verfolgt worden ist. Das ist der Zusammenhang. Man nennt das in der Fachsprache die sogenannte Reflexverfolgung.
Jetzt sagen Sie: Wenn diese Familienangehörigen kommen wollen, sollen sie ein eigenes Asylverfahren durchlaufen. Sie werden trotzdem kommen, und wir werden für jeden Einzelnen von ihnen ein Asylverfahren durchführen müssen, weil er ein Asylgesuch stellt. Ist es das, was Sie wollen? Ich habe gemeint, mit dieser Asylgesetzrevision wollten Sie zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, wollten Sie den Schutz der anerkannten Flüchtlinge stärken und dem Rechnung tragen. Hier haben Sie eine Bestimmung, die sich gegen die anerkannten Flüchtlinge wendet, die kein einziges Problem löst, weil - ich sage es noch einmal - die Familienangehörigen trotzdem kommen werden.
Ich sage gerne noch etwas zum Beispiel des anerkannten Flüchtlings aus Eritrea, der seine Frau aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz holt: Ich glaube nicht, dass dies ein Problem ist, mit dem wir uns täglich beschäftigen müssen. Genau ein Fall wie in diesem Beispiel - das wurde bereits gesagt - kann gemäss Gesetz schon heute ausgeschlossen werden. Diese Frau fällt nicht unter das Familienasyl, über das wir hier sprechen. Vielmehr geht es hier um Familienangehörige von Menschen, die eben in unserem Land als Flüchtlinge anerkannt worden sind und Asyl bekommen haben. Es geht um die engsten Familienangehörigen, es geht nicht um irgendwelche Clanmitglieder. Es geht um die Kinder, es geht um die Ehegattin, um den Ehegatten, allenfalls um die Eltern, aber da gibt es bereits eine vertiefte Überprüfung. Es geht hier um die allerengsten Familienangehörigen. Auch hier muss ich Sie bitten, den Antrag abzulehnen.
Ich komme jetzt noch kurz zur Kategorie 3: Der Bundesrat wird Ihnen die meisten dieser Anträge zur Ablehnung empfehlen, ganz einfach, weil wir der Bevölkerung nicht vormachen sollten, man habe jetzt Verschärfungen und neue Lösungen beschlossen, obwohl wir von vornherein wissen, dass diese Versprechen nicht eingelöst werden können. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen erstens vor, dass keine Flüchtlingseigenschaft mehr bestehen soll, wenn die Asylgründe erst nach der Ausreise entstanden sind, wenn es sich also um sogenannte Nachfluchtgründe handelt. Gleichzeitig schreibt die Mehrheit zu Recht ins Gesetz, dass die Flüchtlingskonvention vorbehalten bleibt. Ich sage Ihnen einfach: Sie können das tun, aber es nützt nichts, es schadet nichts, und vor allem ändert es nichts. Ich bitte Sie, keine Bestimmungen aufzunehmen, von denen Sie heute schon wissen, dass sie an der heutigen Situation nichts ändern.
Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen zweitens vor, bei der Flüchtlingseigenschaft Wehrdienstverweigerung und Desertion auszuschliessen. Ich weiss, dass dieser Vorschlag vom Bundesrat eingebracht worden ist. Der Bundesrat wollte mit diesem Vorschlag - das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen - eine Präzisierung herbeiführen. Aber ich möchte auch hier vor übertriebenen Erwartungen warnen. Wer in seiner Heimat verfolgt wird und an Leib und Leben bedroht ist, weil er z. B. den Militärdienst verweigert, wird in der Schweiz auch weiterhin Asyl bekommen. Daran wollte der Bundesrat nicht rütteln, er wird sich weiterhin an diese Praxis halten, weil sie der Grundlage der Flüchtlingskonvention entspricht. Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest. Aber es ist mir ein Anliegen, dass Sie sich hier keine falschen Vorstellungen machen: Der Bundesrat wird die Flüchtlingskonvention auch mit dieser Bestimmung weiterhin einhalten.
Ich komme zu meinem Fazit: Nachhaltige Verbesserungen sind mit Scheinlösungen oder mit verfassungs- oder gar völkerrechtswidrigen Lösungen nicht zu erzielen. Unsere Aufgabe ist es, die Probleme ernst zu nehmen und zielführende Lösungen vorzuschlagen. Neben den Massnahmen im Gesetzgebungsverfahren sind auch Massnahmen wichtig, die rasch und ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden können. Viele von Ihnen haben das in den letzten Monaten und Wochen gefordert. Ich teile diese Meinung vollumfänglich. Mein Departement hat deshalb in den letzten Wochen und Monaten verschiedene Sofortmassnahmen ergriffen. Ich möchte ein paar davon erwähnen: Wir haben die Prioritäten mit dem Ziel festgelegt, dass Neueingänge vermieden werden und dass es bei Personen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie kein Asyl erhalten, eine präventive Wirkung gibt. Wir haben die Prioritäten so festgelegt, dass wir die Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden beschleunigen können. Wir haben für die Asylsuchenden aus Serbien - das wurde angesprochen - eine Task-Force eingesetzt, die die Anhörungen in einer bestimmten Asylunterkunft, also vor Ort, durchführt. Wir haben den Vollzug der Ausreise in den Herkunftsstaat direkt aus diesem Zentrum heraus organisiert. Wir haben aufzeigen können, dass wir damit die Sicherheitsprobleme besser im Griff haben, dass wir schnelle und effiziente Verfahren haben und dass das erst noch kostengünstiger ist. Das ist die Stossrichtung bei der Neuausrichtung des Asylverfahrens. Wir haben mit diesem Beispiel aufgezeigt, dass wir genau in diese Richtung gehen und dass die Stossrichtung stimmt. Wir haben aber auch aufgezeigt, wo es für uns heute schon möglich ist, diese Massnahmen zu ergreifen.
Wir haben festgestellt, dass es im Rahmen des Dublin-Systems zu Missbräuchen gekommen ist. Es gab Personen, die im Rahmen des Dublin-Systems z. B. nach Italien zurückgebracht wurden, aber kurze Zeit später schon wieder in der Schweiz waren und ein Asylgesuch stellten. Wir haben am 20. April 2012 departementsintern beschlossen, dass keine Mehrfachgesuche mehr entgegengenommen werden, wenn sie innerhalb von sechs Monaten seit dem letzten Entscheid eingereicht worden sind. Das ist eine nützliche, sinnvolle Massnahme, um Missbräuche zu bekämpfen. Wir haben sie ergriffen, und die ersten Resultate zeigen sich bereits.
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AB 2012 N 1086 / BO 2012 N 1086
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Ein weiterer Punkt: In Italien ist es uns nach harten Verhandlungen gelungen, eine Verbindungsperson direkt im Innenministerium in Rom zu stationieren. Das ist ein Privileg, das können nur wenige Länder tun. Wir können damit sicherstellen, dass wir genau dort, wo die Zusammenarbeit noch nicht optimal funktioniert, über diese Verbindungsperson im Innenministerium die nötigen Gespräche führen können und damit die Verbesserungen hinkriegen, die wir im Rahmen des Dublin-Systems brauchen.
Schliesslich haben wir Verbesserungen im Rückkehrbereich zu verzeichnen; das wurde von einigen von Ihnen erwähnt. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ein gutes, faires Verfahren wichtig ist, dass wir aber am Schluss, wenn Asylgesuche abgelehnt werden, auch den Vollzug bis und mit Ausreise sicherstellen müssen.
Sie wissen, dass ich die freiwillige Rückkehr mit allen Mitteln unterstütze. Ich unterstütze es aber auch, dass eine Person, die nach einem fairen, umfassenden Asylverfahren kein Asyl bekommt, zurückkehren muss. Ich unterstütze als Ultima Ratio, als letztes Mittel, auch Sonderflüge, die zwangsweise Ausschaffung. Mit den Migrationspartnerschaften, die wir mit Nigeria und letztes Jahr mit Guinea sowie vor zwei Tagen mit Tunesien abgeschlossen haben, können wir genau in diese Richtung gehen. Wir fördern die freiwillige Rückkehr, auch mit Unterstützungsmassnahmen, aber wir haben jetzt auch mit Tunesien abgemacht, dass wir zwangsweise Rückführungen machen können, wenn es nicht anders geht - und das werden wir tun.
Ich komme zum Schluss. Ich möchte Sie noch einmal an die drei Ziele erinnern: Wir wollen verfolgte Personen schützen, wir wollen Asylverfahren rasch und fair durchführen, und wir wollen Missbräuche effektiv bekämpfen. Die vorliegende Revision sieht viele Massnahmen vor, damit diese Ziele zu erreichen sind; sie ist ein erster, aber wichtiger Schritt in diese Richtung. Es ist eine Asylpolitik, die die ihr gestellten Aufgaben ernst nimmt, die gute, effektive, wirksame und faire Lösungen bereitstellt und die gleichzeitig im Auge behält, dass es in der Asylpolitik immer um Menschen geht und dass wir diese Menschen, auch wenn es schwierig ist, immer mit Würde behandeln wollen. Ich bitte Sie, das auch im Auge zu behalten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.