Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Seit dem Jahre 2007 breitet sich die Finanzkrise aus. Sie hat uns schon mehrmals beschäftigt, und sie drohte bisher in verschiedenen Teilen der Welt eine Bankenkrise auszulösen. Im Fokus steht im Moment vor allem der europäische Währungsraum. Der Bundesrat begrüsst die Anstrengungen der EU, der EZB und des IWF, zielführende Massnahmen gegen eine weitere Verschärfung der Währungskrise im Euroraum zu ergreifen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass dieses Problem einer Lösung zugeführt werden kann.
Die Länder der Eurozone zählen zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Unsere Volkswirtschaft ist daher von den derzeitigen Turbulenzen sehr direkt betroffen. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Nationalbank, eine gefährliche Aufwertung des Schweizerfrankens konsequent zu verhindern. Diese Massnahme entspricht dem Mandat der Nationalbank zur Sicherung der Preisstabilität; ein massiv überbewerteter Franken gefährdet die Preisstabilität und eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung. Deflation und tiefe Rezession können durch diese Massnahme verhindert werden. Die Inflation in der Schweiz ist zwar seit Oktober 2011 negativ, dieser Preisrückgang hat sich jedoch in jüngster Zeit stabilisiert. Wenn man die neusten Prognosen für das Wirtschaftswachstum anschaut, dann sieht man, dass dieser Trend bestätigt wird. Die Konjunkturaussichten haben sich in der Schweiz weniger stark getrübt als in den umliegenden Staaten.
Die Mindestkurspolitik hat sich übrigens in der Geschichte unseres Landes schon einmal bewährt. Man hat bereits 1978 eine solche Mindestkurspolitik gemacht und hat eine Wechselkursuntergrenze gegenüber der Deutschen Mark festgelegt. Damals konnte mit dieser Massnahme eine übermässige Aufwertung des Frankens und ein entsprechender Schaden für die schweizerische Volkswirtschaft verhindert werden. Der Mindestkurs stabilisiert nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, er gibt den Unternehmen auch Planungssicherheit. Meines Erachtens ist das wichtig und zentral. Sollte sich die währungspolitische Situation normalisieren, kann diese Kursuntergrenze wieder aufgehoben werden. Es ist alleinige Sache der Nationalbank zu entscheiden, wann und unter welchen Umständen dies geschehen wird.
Es wird bisweilen die Angst geäussert, dass die Inflation anzieht und die Nationalbank dann nicht gleichzeitig die Inflation und den starken Franken bekämpfen kann. Solange die konjunkturelle Entwicklung verhalten bleibt, ist aber kaum mit einer Inflation zu rechnen, mindestens sehen wir im Moment keine solchen Tendenzen. Sollte sich die Situation ändern, hat die Nationalbank auch in Zukunft die Möglichkeit, die Preisstabilität zu gewährleisten.
In den letzten Wochen hat der Druck auf den Franken wegen der Unsicherheiten in ganz Europa noch einmal zugenommen. Die Kursuntergrenze musste mittels verstärkter Devisenmarktinterventionen der Nationalbank verteidigt werden. Die Nationalbank kann ja grundsätzlich unbeschränkt am Devisenmarkt Euro gegen Franken kaufen, um den Mindestkurs durchzusetzen; sie kann beliebig Franken schaffen. Es ist wichtig, in solchen schwierigen Situationen die Nerven zu behalten, den Wirtschaftsakteuren klare Signale zu vermitteln und die richtige Politik weiterzuführen. Eine Aufhebung der Kursuntergrenze - das wurde heute verschiedentlich betont - wäre im gegenwärtigen Umfeld höchstwahrscheinlich mit einer weiteren starken Aufwertung des Frankens und daher auch mit enorm hohen Kosten für die Wirtschaft verbunden.
Die Aufblähung der Bilanz der Nationalbank ist natürlich die Folge der Devisenmarktinterventionen, das ist der Preis dieser Politik. Dieser Preis ist angesichts der hohen wirtschaftlichen Kosten, die jede Alternative hätte, auch in Kauf zu nehmen. Die Nationalbank kann die Risiken aus den Devisenkäufen tragen, selbst wenn dadurch ihr Eigenkapital sinkt oder sogar vorübergehend negativ werden sollte. Es ist in diesem Zusammenhang auch in Kauf zu nehmen, dass die Erträge der Nationalbank etwas volatiler sein werden und in Zukunft noch grösseren Schwankungen unterliegen werden und dass möglicherweise auch einmal Verluste auftreten können.
Bund und Nationalbank erwarten in ihren gegenwärtigen Basisszenarien - wir haben verschiedene Szenarien ausgearbeitet - kein Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone und auch keine verstärkte Bankenkrise. Es ist aber so, dass ein Übergreifen der Probleme auf mehrere Euro-Länder und eine Verschärfung der Krise natürlich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. In allen anderen Szenarien ist eine solche Entwicklung auch zu berücksichtigen. Verschiedene Gremien verfolgen die Entwicklungen. Wir erarbeiten
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AB 2012 N 1169 / BO 2012 N 1169
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auch mögliche Gegenmassnahmen. Sie kennen es: Wir haben eine Task-Force Frankenstärke mit Vertretern des Finanzdepartementes, des Volkswirtschaftsdepartementes und der Nationalbank. Wir prüfen regelmässig die Umsetzbarkeit von ergänzenden flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung der Frankenstärke, Massnahmen, die nicht in der alleinigen Kompetenz der Nationalbank stehen. Darunter fallen auch verschiedenste Formen von Kapitalverkehrskontrollen sowie Negativzinsen - im Wissen darum, dass solche Massnahmen nur als Allerletztes, als Ultima Ratio, überhaupt infrage kommen könnten. Heute wurde erwähnt, dass das Instrument der Negativzinsen 1978 nicht von Erfolg gekrönt gewesen sei. Das stimmt. Man muss aber auch sehen, dass die Voraussetzungen der Einführung damals nicht so ganz stringent geregelt waren und vor allem die Begleitmassnahmen und die Abstimmung mit anderen Massnahmen auch nicht. Aus diesem Ereignis von 1978 hat man natürlich auch gelernt.
Ein Nebeneffekt der expansiven Geldpolitik und der Flucht in sichere Anlagen sind die zurzeit sehr tiefen Zinsen in der Schweiz. Wichtig ist es, die Risiken, die sich aus diesen tiefen Zinsen ergeben, zu begrenzen. Lange Perioden tiefer Zinsen können, zusammen mit einer anhaltend hohen Nachfrage im Immobilienmarkt, zu einer Überhitzung des Immobilienmarktes führen. Wir sehen solche Tendenzen in gewissen Gegenden unseres Landes.
Mein Departement hat im April 2011 die Arbeitsgruppe Finanzstabilität mit dem Mandat beauftragt, die Aufsicht über das schweizerische Finanzsystem als Ganzes zu überprüfen, also die sogenannte makroprudenzielle Aufsicht zu überprüfen. Diese Arbeitsgruppe hat konkrete Vorschläge zu deren Verstärkung gemacht. Wir haben nun einen Bericht, und wir werden diese Massnahmen auch umsetzen, das ist Ihnen bekannt; zum Teil sind sie schon vollzogen, zum Teil werden wir sie umsetzen. Wir haben am 1. Juni im Bundesrat drei Massnahmen beschlossen, die eben diese Entwicklung etwas stabilisieren oder rückgängig machen sollen, Massnahmen zur Reduktion der Risiken im Schweizer Hypothekarmarkt: eine weitere Revision der Selbstregulierungsrichtlinien, gültig ab 2012; eine strukturelle Verschärfung der Risikogewichte für Hypothekarkredite, gültig ab Januar 2013; und einen antizyklischen Puffer, der ab Juli 2012 verfügbar ist, also dieses Jahr. Wenn die Nationalbank entscheidet, dass es notwendig ist, diesen antizyklischen Puffer auszulösen, wird sie das dem Bundesrat beantragen, und der Bundesrat wird es umsetzen.
Wichtig für alle Worst-Case-Szenarien ist vor allem auch ein effektives Krisenmanagement. Das wurde heute zu Recht gesagt. Im Rahmen des trilateralen Austausches stehen wir in ständigem Kontakt mit Nationalbank und Finma. Der Präsident des Direktoriums der Nationalbank, die Präsidentin der Finma und ich sind das Lenkungsgremium. Zur Beratung haben wir auch unsere Mitarbeitenden gelegentlich dabei, und wir informieren selbstverständlich auch den Bundesratsausschuss für internationale Finanz- und Steuerfragen. Das sind Arbeiten, die jetzt regelmässig und in hoher Frequenz stattfinden.
Entgegen dem, was auch immer wieder gehört wird und heute auch andeutungsweise gesagt wurde, kann ich Ihnen sagen, dass die öffentliche Hand, also Regierung und Verwaltung, durchaus in der Lage sind, schwierige Situationen, auch solche Krisensituationen, adäquat zu begleiten bzw. in solchen Situationen adäquat zu reagieren. Das haben wir im Übrigen bereits in den Jahren 2008 und 2009 gezeigt. Ich denke, wir haben damals den Beweis erbracht, dass wir durchaus in der Lage sind, mit solchen Situationen umzugehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einfach noch etwas sagen, was heute von verschiedenen Rednern gesagt worden ist: Es gibt Momente, in denen es besser ist, wenn man nicht zu viel kommuniziert, gerade in dieser Geschichte, gerade unter diesen schwierigen Umständen. Falsche Kommunikation oder zu häufige Kommunikation kann gerade das Gegenteil des Erwünschten bewirken.
Ich möchte noch zu den Ausführungen von Herrn Nationalrat Pelli zum Staatsfonds Stellung nehmen. Es ist ja eine Idee, die in den letzten Wochen verschiedentlich diskutiert worden ist. Hintergrund dafür sind die Devisenkäufe der Nationalbank zur Durchsetzung des Mindestkurses, die zu hohen Währungsreserven führen, und man hat sich gefragt, ob man diese anders verwalten könnte. Das heisst, die Aktiven müssten verwaltet werden, das Risiko der Anlagen sollte minimiert werden. Mehrere Ziele werden erwähnt: weniger Risiken durch Diversifikation, Erwirtschaftung einer höheren Rendite und der Transfer von Risiken von der Nationalbank zum Bund. Dieser Punkt ist das wichtigste Argument für einen Staatsfonds, wenn man davon ausgeht, dass die Bilanz der Nationalbank entlastet werden soll. Überlegungen zu einem solchen Staatsfonds wurden im Übrigen seit längerer Zeit und werden auch in der genannten Task-Force Frankenstärke gemacht.
Wir haben verschiedene Überlegungen angestellt. Wir haben wesentliche Einwände geprüft, die gegen einen solchen Staatsfonds sprechen. Im Übrigen möchte ich auch sagen, dass der Entscheid, wenn die Nationalbank denn dazu kommen sollte, alleinige Sache der Nationalbank ist. Das ist heute bereits so. Es wurde auch gesagt, dass eine breite Diversifikation der Anlagen durch die Nationalbank weitgehend möglich ist und von der Nationalbank auch wahrgenommen wird. Die Nationalbank hat heute bereits ausländische Aktien und Unternehmensanleihen. Die Anlagestruktur und das Anlageergebnis sowie die Devisenreserven werden jeweils im Geschäftsbericht der Nationalbank publiziert. Die Nationalbank orientiert sich bei ihrer Anlagepolitik an den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag, wobei die Anlagen dem Primat der Geld- und Währungspolitik untergeordnet sind.
In jedem Fall bleibt auch bei realen Anlagen das Wechselkursrisiko bestehen; das ist auch immer wieder zu bedenken. Mit anderen Worten: Ein Staatsfonds vermag an sich an einem Wechselkursrisiko selbstverständlich nichts zu ändern.
Bei allen diesen Formen, auch bei einem Staatsfonds, und dem Wunsch, höhere Renditen zu erzielen, ist zu berücksichtigen, dass höhere Renditeerwartungen natürlich auch mit höheren Risiken verbunden sind, die man in Kauf nehmen müsste. Auf der anderen Seite steht der Wunsch nach weniger Risiko; das muss man gegenüberstellen. Ein Staatsfonds kann Interessenkonflikte schaffen, wenn die Währungsreserven zur Tätigung kommerzieller oder strategischer Investitionen dienen sollen. Währungsreserven haben eine geld- und währungspolitische Funktion. Ich denke, da sind wir uns auch einig.
Schliesslich noch Folgendes: Wenn man einfach einen Transfer der Risiken an den Bund machen würde, könnte zwar die Bilanz der Nationalbank entlastet werden, indem risikoreiche Anlagen der Nationalbank dem Bund gegen Bundesobligationen überlassen würden. Insgesamt würden aber die Risiken für den Staat nicht geringer, und zudem würde der Bund dabei eine geldpolitische Rolle übernehmen, die ihm ja in keiner Art und Weise zukommt. Sie ist vom Gesetz nicht vorgesehen, und der Bund ist im Übrigen auch gar nicht darauf vorbereitet.
Generell ist zu sagen, dass sich ein Staatsfonds aus Devisenreserven von einem klassischen Staatsfonds unterscheidet. Der Staatsfonds von Norwegen wurde erwähnt; das ist ein klassischer Staatsfonds. Ein Staatsfonds aus Devisenreserven ist etwas anderes. Ein klassischer Staatsfonds wird mit Staatseinnahmen geäufnet. Die Devisenreserven der Nationalbank haben aber ihren Ursprung in geldpolitischen Operationen. Ihnen stehen Forderungen auf der Passivseite der Bilanz der Nationalbank gegenüber; das ist jetzt einfach die buchhalterische Seite. Bei Staatsfonds anderer Länder geht es in der Regel nicht um die Bewirtschaftung von Devisenreserven im Dienste der Geld- und Währungspolitik; sie haben eine andere Ausrichtung. Dort steht die Verwaltung langfristig angelegter Guthaben aus Staatseinnahmen im Vordergrund, beispielsweise für die Finanzierung von Renten; das ist eine übliche Form.
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AB 2012 N 1170 / BO 2012 N 1170
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Ein Staatsfonds kann nicht dazu beitragen, den Druck auf den Franken zu reduzieren. Um das zu machen, muss man die Menge der verfügbaren Franken erhöhen; das müsste auch bei einem Staatsfonds des Bundes so sein. Ein schuldenfinanzierter Staatsfonds wäre kaum wirksam, weil die Herausgabe von Bundesobligationen das Angebot an Franken reduzieren und so den Druck auf den Franken noch weiter erhöhen würde. Die Schulden des Bundes müssen deshalb von der Nationalbank durch Geldschöpfung aufgekauft werden. Und dann muss man sich natürlich wieder fragen - es schliesst sich der Kreis wieder -, warum die Nationalbank die Bewirtschaftung der Währungsreserven nicht einfach behalten soll.
Die Idee, dass man mit der Gewinnausschüttung der Nationalbank eigentlich schon in den letzten Jahren, wie gesagt, einen solchen Fonds hätte äufnen sollen und hätte äufnen können, ist nicht ganz neu; darüber haben wir auch diskutiert. Da gibt es zwei Klippen, die dem im Weg stehen. Das eine ist eine rechtliche Klippe, die man möglicherweise beseitigen könnte, wobei es einfach heute nach Bundesverfassung so ist, dass zwei Drittel der Gewinnerträge den Kantonen zukommen; es bräuchte eine Verfassungsänderung, wenn man sie einfach plötzlich in den Staatsfonds geben möchte. Das andere ist, dass dies eine föderalistisch-psychologische Komponente enthalten würde, da man damit zum Ausdruck bringen würde, dass man den Kantonen nicht zutraut, die Gelder, die ihnen eben aus dieser Gewinnausschüttung zustehen, vernünftig zu investieren - in Bildung, in die Wissenschaft, zugunsten all der Anliegen im Sozialbereich der Kantone. Das wäre etwas schwierig zu erklären. Darum: So ganz einfach könnte auch ein solcher Weg nicht sein.
Ich habe versucht, Ihnen aufzuzeigen, dass wir durchaus vorbereitet sind auf diverse Szenarien, auch wenn wir nicht jeden Tag darüber in den Medien berichten.