Iten Andreas (RL, ZG), für das Büro:
Ich werde gleich alle Änderungen zusammenfassend darstellen: Ausgangspunkt der Änderung des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste ist der Entscheid des Bundesrates, einen Teil seiner bisherigen Wahlkompetenzen an die Departemente zu delegieren. Der Bundesrat wählt nur noch die Beamtinnen und Beamten, die höher als in der Lohnklasse 31 eingestuft sind, also diejenigen in der sogenannten Überklasse.
Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf die Parlamentsdienste. Nach der bisherigen Regelung wählte die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der Bundesversammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Lohnklasse 27. Sie oder er musste dabei teilweise Rücksprache mit der Verwaltungsdelegation nehmen. Die höher eingestuften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vom Bundesrat gewählt. Damit nun keine Lücke entsteht, sind die Kompetenzen der Generalsekretärin zu ändern, und zwar so, dass sie neu die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Lohnklasse 31 selbständig oder "nach Rücksprache mit der Verwaltungsdelegation" (vgl.: Art. 3 Abs. 4 des Beschlussentwurfes) wählen kann. Der Bundeskanzler, dem die Parlamentsdienste in personalrechtlichen Fragen administrativ unterstellt sind, ist mit dieser Regelung einverstanden. Der Bundesrat wird wie in der übrigen Bundesverwaltung Beamte der Parlamentsdienste in der Überklasse wählen.
Die Änderung wird in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 des Beschlussentwurfes beantragt.
Zugleich beantragt Ihnen das Büro, eine weitere Änderung vorzunehmen. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben beschlossen, die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) in das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen einzugliedern. Damit gibt es keinen selbständigen Leiter der PVK mehr. Der Leiter der PVK war in der Überklasse eingereiht, so dass ihn der Bundesrat wählen musste. Das ist nach der Neuregelung nicht mehr der Fall.
Somit kann in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Satz, wonach der Bundesrat den Leiter der PVK wählt, gestrichen werden. Die Verwaltungsdelegation, das Aufsichtsorgan über die Parlamentsdienste, hat diese beantragten Änderungen gutgeheissen. Auch die Koordinationsgruppe der beiden Geschäftsprüfungskommissionen hat der Streichung des Leiters der PVK zugestimmt. Der Bundesrat ist mit der Änderung ebenfalls einverstanden.
Ich beantrage Ihnen im Auftrag des Büros, den Änderungen des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste zuzustimmen.