Frick Bruno (C, SZ), für die Kommission:
Ich vertrete die Geschäfte als Vizepräsident der Kommission, nachdem unsere Kommissionspräsidentin, Frau Beerli, mit einem eigenen, persönlichen Vorstoss involviert ist.
Die Ausgangslage ist folgende: Nach der Abstimmung vom 13. Juni 1999 über die Mutterschaftsversicherung ist erwartungsgemäss keine Ruhe eingekehrt. Die Vorstösse im Nationalrat folgten unmittelbar dem Abstimmungstag und in grosser Zahl. Von diesen Vorstössen hat eine Motion der SGK-NR den Weg bis zu uns in den Ständerat geschafft; die anderen sind auf der Strecke geblieben. Im Ständerat haben unsere Kolleginnen Brunner und Beerli je eine Parlamentarische Initiative eingereicht; Frau Spoerry hat ihre frühere Motion erneuert. Zusätzlich liegen zwei Initiativen der Kantone Genf und Jura vor.
Heute stehen alle drei Vorstösse unserer Ratskolleginnen und beide Standesinitiativen zur Diskussion. Die Motion des Nationalrates steht noch nicht zur formellen Entscheidung an, aber wir haben uns in der Kommission bereits darüber unterhalten; ich werde Sie im Folgenden darüber in Kenntnis setzen.
Zu allen Geschäften, die heute zur Entscheidung anstehen, liegt Ihnen ein schriftlicher Kommissionsbericht vor. Ich fasse die Anträge und die Auffassungen der Kommission wie folgt zusammen:
1. Die Motion Spoerry möchten wir überweisen. Sie enthält nach unserer Auffassung keine Regelung einer Mutterschaftsversicherung, sondern schliesst lediglich eine gesetzliche Lücke, die darin besteht, dass nach Arbeitsgesetz für Arbeitnehmerinnen ein Arbeitsverbot von acht Wochen besteht, dass das OR aber keine Lohnzahlungspflicht in dieser Zeit vorsieht. Diese Lücke wollen wir möglichst rasch schliessen, unabhängig von der weiteren Diskussion über die Mutterschaftsversicherung.
2. Den übrigen Vorstössen möchten wir keine Folge geben. Sie schlagen alle - jeder für sich - ein mögliches Modell einer künftigen Mutterschaftsversicherung vor, einer Mutterschaftsregelung lediglich für erwerbstätige Mütter. Bei allen Vorstössen sind die nicht erwerbstätigen Mütter ausgeschlossen.
Warum wollen wir diesen Vorstössen keine Folge geben? Der Grund ist folgender: Im Juni 1999 haben die Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum dritten Mal eine Mutterschaftsversicherung abgelehnt.
Der Auftrag in Artikel 116 der Bundesverfassung bleibt allerdings bestehen: Wir sind von Verfassung wegen verpflichtet, eine Mutterschaftsversicherung einzurichten. Diesen Auftrag müssen wir mittelfristig erfüllen, oder, wenn wir ihn nicht erfüllen wollen, wir müssen eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen.
Die überwiegende Mehrheit unserer Kommission ist der Ansicht, dass das klare Verdikt des Volkes - über 60 Prozent haben die Mutterschaftsversicherung abgelehnt - eine Respektzeit verlangt. Bereits ein Jahr nach der Volksabstimmung ein neues, schlüsselfertiges Rezept vorzulegen wäre
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AB 2000 S 500 / BO 2000 E 500
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verfrüht, übereilt. Wir sind der Auffassung, dass der Bundesrat alle Möglichkeiten einer zukünftigen Mutterschaftsversicherung umfassend, gründlich prüfen soll. Alle Möglichkeiten sollen offen stehen, sowohl die Dauer - heute ist man mehrheitlich der Auffassung, 14 Wochen sollten es sein, dies ist aber offen -, die Leistungen an die einzelnen Mütter, die Finanzierung - erfolgt sie durch Arbeitgeber, Erwerbsersatzordnung oder andere? -; und auch der Kreis der Anspruchsberechtigten soll zur Prüfung offen sein. Sollen allein Erwerbstätige oder auch Nichterwerbstätige in den Genuss einer Mutterschaftsversicherung kommen? Wir möchten, dass diese Fragen vom Bundesrat offen und ohne Zeitdruck geprüft werden.
Die Initiativen, über die wir heute zu entscheiden haben, schlagen alle je ein Modell vor; alle Initiativen, jene unserer Ratskolleginnen Beerli und Brunner, aber auch jene der beiden Kantone Jura und Genf sind jeweils eine der Möglichkeiten. Wir möchten uns, und das ist die entscheidende Aussage, heute, ein Jahr nach der Abstimmung, noch nicht darauf festlegen, welche Lösung wir wählen. Damit wollen wir auch nicht sagen, wir lehnten eine der Ideen rundweg und definitiv ab; diese sind und bleiben je eine der Lösungsmöglichkeiten. Wir wollen uns heute aber nicht verbindlich festlegen.
Wir wollen - das ist die Absicht unserer Kommission - dem Bundesrat einen Prüfungsauftrag erteilen, ihn dazu anhalten, uns mittelfristig eine neue Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung zu unterbreiten.
Der Nationalrat hat sich bereits für eine Lösung entschieden - mit einer Mischfinanzierung, acht Wochen durch die Arbeitgeber und weitere sechs Wochen durch die Erwerbsersatzordnung.
Diese Vorlage möchten wir dem Bundesrat als ein "Auffangbecken" überweisen, nicht als Motion, sondern in Form eines Postulates. Was genau der Inhalt des Postulates ist, das haben wir in der Kommission noch nicht entschieden, das werden wir an der nächsten Sitzung tun. In der Wintersession werden wir dem Bundesrat das entsprechende Postulat überweisen - welcher Art das Postulat genau ist, ist noch offen. Wir wollen dem Bundesrat aber einen umfassenden, gründlichen Prüfungsauftrag erteilen, ihn dazu anhalten, mittelfristig eine neue Vorlage zu unterbreiten.
Das zum Allgemeinen. Nun zu den einzelnen Vorstössen einige zusätzliche Ausführungen.
Zuerst zur Motion Spoerry: Die Motion schliesst - ich habe es erwähnt - eine Lücke im Gesetz, behebt einen Widerspruch, den wir heute als Fehler empfinden. Wir wollen - unser Stimmenverhältnis war 11 zu 0 bei 1 Enthaltung - diese Motion überweisen, die Lücke rasch schliessen. Wir sagen aber klar: Das ist keine Mutterschaftsversicherung, es geht um einen Fehler, eine Lücke im Gesetz, die wir heute schliessen wollen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass der Nationalrat inhaltlich einem gleichen Vorstoss wie der Motion Spoerry, nämlich der Parlamentarischen Initiative Egerszegi, keine Folge gegeben hat. Die Motion Spoerry muss also im Nationalrat noch Hürden nehmen. Wir glauben aber, dass es nötig ist, diese Lücke zu schliessen, und übergeben das Geschäft daher mit unserem positiven "préavis" an den Nationalrat.
Was will die Motion Spoerry inhaltlich? Wir möchten - so kann ich die Diskussion auch aus dem Protokoll zusammenfassen - eine isolierte Regelung: acht Wochen Lohnfortzahlung an die Arbeitnehmerin nach der Geburt. Wir haben in der Kommission nicht davon gesprochen, und es wurde auch nicht die Meinung geäussert, dass eine Mischung mit anderen Regelungen der krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung vorgenommen werden soll. Es soll also keine Mischung der Regelungen von Krankheitsabwesenheit und Abwesenheit wegen Mutterschaft erfolgen.
Unsere Meinung war - so habe ich es aus dem Protokoll herausdestilliert -: Wir möchten eine isolierte Regelung bezüglich acht Wochen entschädigter Arbeitsabwesenheit nach der Geburt. Darüber haben wir in der Kommission gesprochen, das war unsere Meinung. In politischer Hinsicht glauben wir in der Kommission auch, dass diese Motion Raum schafft und Druck wegnimmt, so dass wir eine Mutterschaftsversicherung gründlich angehen und mittelfristig eine Lösung finden können. Mittelfristig, in vier bis sechs Jahren, soll eine Lösung auf dem Tisch liegen, so dass das Volk wieder abstimmen kann.
Zum Zweiten, zu den übrigen Vorstössen: Ich habe Ihnen ausgeführt, dass das alles Einzelrezepte sind, die wir heute nicht als verbindliche Lösung überweisen wollen. Sie haben die Chance, dass die eine oder andere realisiert wird, und zwar ganz oder in Teilen. Das ist möglich, aber wir wollen uns die Möglichkeiten offen halten, und der Bundesrat soll frei sein.
Alle Vorstösse gehen von 14 Wochen Mutterschaftsurlaub aus. Drei der Vorstösse sind praktisch identisch, nämlich die Parlamentarische Initiative Brunner sowie die beiden Standesinitiativen Jura und Genf. Sie wollen 14 Wochen Lohnfortzahlungspflicht, finanziert vom Arbeitgeber.
Die Parlamentarische Initiative Beerli will ebenfalls 14 Wochen Entschädigung, die aber aus der Erwerbsersatzordnung ausgerichtet wird, analog zur Entschädigung, die Dienstleistende der Armee erhalten; die Höhe der Entschädigung wird noch offen gelassen.
Die Motion des Nationalrates ihrerseits, die noch in unserer Kommission zum Entscheid ansteht, will vierzehn Wochen Entschädigung und eine Mischentschädigung, nämlich acht Wochen durch den Arbeitgeber und sechs Wochen durch die EO.
Ich darf nochmals festhalten: Unsere Kommission will heute keine Typenwahl für die künftige Mutterschaftsversicherung treffen. Der Bundesrat soll alle vier Kernpunkte offen und gründlich angehen können: die Dauer, die Leistung, der Kreis der Versicherten - Arbeitnehmerinnen und eventuell auch Nichterwerbstätige - und schliesslich die Finanzierung. Insbesondere die Finanzierung soll in den grossen Rahmen der Sozialwerke und deren Finanzierung gestellt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen, die Motion Spoerry zu überweisen und die anderen Vorstösse nicht zu überweisen, in der Meinung, heute keine verbindliche Typenwahl zu treffen.