Ständerat - Wintersession 2002 - Elfte Sitzung - 11.12.02-08h20
Conseil des Etats - Session d'hiver 2002 - Onzième séance - 11.12.02-08h20

02.046
Agrarpolitik 2007.
Weiterentwicklung
Politique agricole 2007.
Evolution future
Fortsetzung - Suite
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 29.05.02 (BBl 2002 4721)
Message du Conseil fédéral 29.05.02 (FF 2002 4395)
Zusatzbotschaft des Bundesrates 16.10.02 (BBl 2002 7234)
Message complémentaire du Conseil fédéral 16.10.02 (FF 2002 6735)
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.02 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 11.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 11.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 11.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 17.03.03 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 18.03.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 18.03.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 18.03.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 18.03.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 19.03.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 06.05.03 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 07.05.03 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 05.06.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 12.06.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 16.06.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2003 4217)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2003 4217)
Text des Erlasses 2 (BBl 2003 4825)
Texte de l'acte législatif 2 (FF 2003 4354)
Text des Erlasses 3 (AS 2003 4123)
Texte de l'acte législatif 3 (RO 2003 4123)
Text des Erlasses 4 (AS 2003 4127)
Texte de l'acte législatif 4 (RO 2003 4127)
Text des Erlasses 5 (AS 2003 4121)
Texte de l'acte législatif 5 (RO 2003 4121)
Text des Erlasses 6 (AS 2003 4237)
Texte de l'acte législatif 6 (RO 2003 4237)
Text des Erlasses 7 (AS 2003 4181)
Texte de l'acte législatif 7 (RO 2003 4181)

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 7 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 7 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Diese Bestimmung steht im Zusammenhang mit der jüngsten Entwicklung im Lebensmittelbereich; dort hatten wir ja Probleme wie BSE oder Hormonfleisch. Diese Fälle haben gezeigt, dass die Produktesicherheit für das Vertrauen der Konsumenten in die Nahrungsmittel zentral ist.
Einerseits ist die Sicherung qualitativ hoch stehender Nahrungsmittel eine zentrale staatliche Aufgabe, andererseits ist ein hoher qualitativer Standard der im Inland hergestellten Nahrungsmittel ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil für unsere Landwirtschaft. Der Begriff Produktesicherheit ist hier in einem weiten Sinn zu verstehen. Er umfasst die ganze Produktionskette von der Rohstoffproduktion bis zum Endkonsum.
Der Grundsatz wird in Artikel 11, bei den Massnahmen für die Qualitätssicherung, konkretisiert, und es wird auch ein Bezug zu den Artikeln 14 und 16, zur Kennzeichnung, geschaffen.
Die Gesetzesänderung gab in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass. Aber für die Auslegung ist die Bemerkung, die ich gemacht habe, von Bedeutung.

Angenommen - Adopté

Art. 8a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Es geht hier um die Zuständigkeit für die Festsetzung von Richtpreisen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen. Ich möchte betonen, dass es sich hier um eine erste Massnahme handelt, mit welcher die Reform für die Produzenten abgefedert werden soll. Mit Blick auf die Abschaffung staatlich festgelegter Zielpreise sollen die Produzenten die Preisentwicklung beeinflussen können. Die Richtpreise sollen vor allem den Bauern bei Verhandlungen betreffend die erste Verarbeitungsstufe, d. h. bei Verhandlungen zwischen Milchproduzenten und Verarbeitern, helfen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Je n'ai qu'un mot à ajouter. Cette disposition est destinée à éviter que la Commission des cartels puisse interdire au monde agricole de fixer ses prix. Ceux-ci ne sont qu'indicatifs, ils ne peuvent jamais être impératifs, mais ils doivent être conformes à la loi sur les cartels. C'est une lex specialis par rapport à la loi sur les cartels.

Angenommen - Adopté

Art. 9
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
.... dürfen für die direktvermarkteten Mengen nicht der ....

Art. 9
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
.... à l'alinéa 2 pour les quantités écoulées en vente directe.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Artikel 9 wurde im Rahmen der bilateralen Verträge eingeführt. Nun soll er präzisiert, sprachlich verbessert und übersichtlicher gestaltet werden.
Zu Absatz 1 habe ich keine weiteren Bemerkungen.
Mit den Absätzen 2 und 3 sollen auch Nichtmitglieder einer Organisation wie Produzenten, Verarbeiter oder Händler des betreffenden Produktes verpflichtet werden können, Beiträge zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen zu leisten. Diese Beitragspflicht ist allerdings zeitlich zu beschränken, und die Beiträge dürfen nicht für die Verwaltung der Organisation verwendet werden. Diese Bestimmungen waren in der Kommission unbestritten.
Mit Absatz 4 wird die geltende Praxis ins Gesetz übernommen und damit Rechtssicherheit geschaffen; Diskussionen sollen vermieden werden. Konkret soll es künftig klar sein, was eigentlich ohne weiteres einleuchtet, nämlich dass die Direktvermarkter für die direktvermarkteten Produkte von den Abgaben ausgenommen werden. Bisher bestand das Problem darin, dass ein Betrieb zum Teil nur 5 oder 10 Prozent seiner Produkte direkt vermarktet hat und die übrigen Produkte in die normalen Kanäle der Verarbeitung liefen. Die Unklarheit, ob solche Betriebe zu 100 Prozent oder nur gemäss ihrem Anteil an der Direktvermarktung von den Beiträgen ausgenommen seien, wird nun beseitigt, und zwar im Sinne der heutigen Praxis. Die Direktvermarkter müssen für jenen Produktionsanteil, den sie nicht direktvermarkten und für den sie wie die anderen von den Förderungsmassnahmen profitieren, die Selbsthilfemassnahmen mittragen helfen. Betroffen von dieser Regel sind je nach Segment zwischen 5 und 10 Prozent der Produzenten, bezogen auf die Mengen sind es aber weit unter 5 Prozent.

AB 2002 S 1221 / BO 2002 E 1221

Der sprachliche Zusatz, den Ihnen die WAK beantragt, macht die Formulierung klar.

Angenommen - Adopté

Art. 11 Abs. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 11 al. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Die bisherige Formulierung für die Bestimmung der Qualitätssicherung durch Bund, Kantone und Organisationen war stark durch die komplizierten Finanzierungsmechanismen im Milchsektor bestimmt. Mit der Anpassung von Artikel 11 soll eine Vereinfachung erzielt werden, ohne dass jedoch am Subsidiaritätsprinzip gerüttelt wird. Eine Finanzierung auch ohne Beteiligung der Kantone soll künftig möglich sein, wobei der Bundesanteil - wie es in der Botschaft ausgeführt ist - maximal 50 Prozent betragen soll.

Angenommen - Adopté

Art. 16
Antrag der Kommission
Abs. 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
....
b. .... Rechtsgrundlage geschützt ist, sofern für die Marke keine der im Markenschutzgesetz vorgesehenen Gründe für Nichtigkeit oder Verfall vorliegen.
Abs. 6bis
Bei der Beurteilung, ob die Verwendung einer gutgläubig erworbenen Marke gemäss Absatz 6 rechtmässig ist, ist wesentlich, dass eine allfällige Täuschungsgefahr oder ein Verstoss gegen den lauteren Wettbewerb vermieden wird.

Art. 16
Proposition de la commission
Al. 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
....
b. .... base légale lorsque la marque n'encourt pas les motifs de nullité ou de déchéance prévus par la loi sur la protection des marques.
Al. 6bis
Lorsque l'on détermine si l'utilisation d'une marque acquise de bonne foi au sens de l'alinéa 6 est conforme au droit, il est essentiel qu'un éventuel risque de tromperie ou une violation de la concurrence loyale soient évités.

Cornu Jean-Claude (R, FR), pour la commission: L'article 16 qui a été introduit dans le cadre de la "PA 2002", donc la modification de la loi apportée en 1998, concerne un aspect important de la nouvelle politique agricole, aspect qui vise la protection des appellations d'origine contrôlées, les AOC, "geschützte Ursprungsbezeichnungen", et les indications géographiques protégées, les IGP, "geschützte geographische Angaben".
La Constitution fédérale et la loi sur l'agriculture visent à encourager et à soutenir une agriculture productive et susceptible d'écouler ses produits sur les marchés tant internes qu'internationaux. L'une des meilleures manières d'atteindre ces buts est la production, la promotion et la vente de produits de niche, soit des produits qui répondent aux exigences du marché, des consommateurs et de la concurrence. Ces produits doivent être de haute qualité, originaux, fiables et financièrement abordables. Une manière de valoriser les produits les plus nobles et les plus typiques de notre agriculture est de les faire entrer dans la catégorie très stricte des AOC/IGP qui fait l'objet de normes et de procédures draconiennes quant à leur reconnaissance tant en Suisse que dans l'Union européenne.
Jusque-là, rien de nouveau, si ce n'est pour confirmer dans le cadre de la "PA 2007" tout l'espoir et tout l'intérêt que la Confédération prête à ces produits à haute valeur ajoutée. Les modifications qu'entend apporter la "PA 2007" sont de deux ordres, qui tous deux concernent la place ou la préséance qui doit être accordée aux AOC/IGP par rapport à une autre forme de protection, celle qui découle du droit des marques, tant en rapport avec le droit suisse des marques qu'avec les engagements internationaux de notre pays à cet égard.
La première modification consiste en la précision apportée à l'alinéa 5 de l'article 16: dans le droit en vigueur, l'alinéa 5 prévoit que "les appellations d'origine et les indications géographiques enregistrées ne peuvent pas être déposées comme marque pour un produit similaire dans un des cas visés à l'alinéa 7". La nouvelle formulation va plus loin dans la mesure où elle ne vise pas, comme du reste l'alinéa 7, seulement des produits similaires, mais bien tous les produits.
Pour risquer un exemple, je prendrai celui de la marque Champagne. Celle-ci n'a pas été reconnue exclusive seulement par rapport au breuvage du même nom, mais également relativement à un parfum qu'un grand couturier parisien a voulu baptiser de ce même nom. Dès lors, si nous suivons le Conseil fédéral en adoptant sa nouvelle formulation de l'alinéa 5, ce n'est pas demain que nous pourrons mettre sous le sapin de nos chères épouses un parfum au doux nom de gruyère ou d'emmental, par exemple.
La seconde modification concerne les alinéas 6 et 6bis. Elle a occupé votre commission plus sérieusement et plus longuement.
La modification proposée concerne, là aussi, le rapport entre une marque et une appellation d'origine ou une indication géographique. Actuellement, une marque peut continuer à être utilisée même si le produit ne remplit pas les exigences du cahier des charges de l'AOC/IGP, si cette marque est connue et réputée et qu'elle existe depuis longtemps. Par exemple, si j'avais déposé et enregistré une marque "Le gruyère du préfet" et si je l'avais utilisée depuis un certain temps, je pourrais commercialiser en Suisse et à l'étranger sous ce nom n'importe quel vulgaire fromage qui ne respecte en aucun point le très strict cahier des charges de l'AOC "gruyère", avec bien entendu un risque de confusion et de concurrence déloyale certaine avec notre noble pâte qu'est le gruyère.
La disposition du projet du Conseil fédéral visait à adapter la norme légale actuelle aux critères fixés à l'article 24.5 de l'accord ADPIC de l'OMC - c'est l'abréviation anglaise TRIPS qui est utilisée en allemand - donc les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce. Cette nouvelle disposition a suscité passablement de discussions dans le cadre de la commission, discussions qui ont débouché sur des prises de position complémentaires de l'administration et une nouvelle formulation qui tient mieux compte des intérêts de l'agriculture suisse, tout en préservant nos obligations internationales.
Ces discussions peuvent se résumer ainsi: jusqu'où la Suisse peut-elle aller pour, d'une part, donner aux AOC/IGP le maximum de protection qu'elles méritent, sans d'autre part contrevenir aux engagements internationaux de notre pays? N'y a-t-il pas moyen de préciser dans la loi les règles qui doivent guider cette pesée d'intérêts afin d'éviter qu'ultérieurement, la disposition légale ne soit appliquée, interprétée unilatéralement, de manière à ce qu'on perde de vue que le législateur a voulu privilégier la défense des AOC/IGP sur d'autres considérations, le tout bien entendu dans le respect du droit?
Par rapport au texte actuel, ces discussions et compromis ont débouché sur les compléments législatifs suivants.
D'abord, des conditions temporelles:
1. La marque doit avoir été déposée, enregistrée ou acquise avant le 1er janvier 1996, qui correspond à la date de l'entrée en vigueur de l'accord ADPIC.

AB 2002 S 1222 / BO 2002 E 1222

2. La marque doit avoir été déposée, enregistrée ou acquise avant que la dénomination de l'AOC ou de l'IGP n'ait été protégée en vertu de la présente loi ou d'une autre base légale.
Il y a ensuite des conditions matérielles:
1. L'enregistrement, le dépôt ou l'acquisition de la marque doivent être intervenus en toute bonne foi.
2. La marque n'encourt pas les motifs de nullité ou de déchéance prévus par la loi sur la protection des marques.
Enfin, une injonction qui s'adresse au juge. Dans son appréciation de la question de l'utilisation conforme au droit d'une marque acquise de bonne foi, le juge doit donner la prééminence aux deux critères suivants: éviter un éventuel risque de tromperie, éviter une violation de la concurrence déloyale.
Mon rapport sur cet article vous a paru probablement long et compliqué. Il est le reflet de la discussion approfondie de la commission sur ce problème, qui est loin d'être aussi anodin qu'on pourrait le croire.
Pour être complet, je relève enfin que la commission a très largement rejeté une proposition qui aurait voulu que, pour faire bénéficier de la protection liée aux AOC/IGP, les matières premières commercialisées à ce titre auraient dû être produites en Suisse. Si tel est déjà le cas pour les AOC, cela aurait par contre fait mal à certaines IGP, notre très appréciée viande des Grisons, pour ne citer que la plus fameuse.
Je vous recommande de suivre la commission et d'adopter les adjonctions au projet du Conseil fédéral qu'elle propose, adjonctions que celui-ci peut, à ma connaissance, accepter.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est d'accord avec cette proposition.

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 28; Art. 28 Titel, Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre précédant l'art. 28; art. 28 titre, al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 29
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Artikel 29 soll aufgehoben werden. In Bezug auf den angestrebten Produzentenpreis, der für die Milch einer bestimmten Qualität erreicht werden kann, hat er bloss indikativen Charakter und ist für das Funktionieren der neuen Milchmarktordnung nicht notwendig.

Angenommen - Adopté

Art. 31
Antrag der Kommission
Abs. 1bis
Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Er stützt sich bei der Anpassung auf das Mengenbudget und den gemeinsamen Antrag der Branche.
(Wird der Antrag der Minderheit angenommen, ist in den Artikeln 30 bis 36 der Begriff "Milchkontingent" durch "Milchlieferrecht" zu ersetzen.)

Abs. 2
....
c. Gewähr dafür besteht, dass die Branchenorganisation die Verhältnisse auf Teilmärkten wie dem Biomarkt oder regionalen Märkten berücksichtigt.
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 31
Proposition de la commission
Al. 1bis
Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Pour cette adaptation, il se fonde sur le budget quantitatif et la demande commune de la branche.
(Les termes "contingents" sont également remplacés par "droit de livraison" dans les articles 30 à 36.)

Al. 2
....
c. s'il est garanti que l'interprofession tient compte des conditions sur les marchés partiels tels que le marché biologique ou les marchés régionaux.
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abs. 1bis - Al. 1bis

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Mit diesem Artikel kommen wir zu einem der Kernpunkte der Gesetzesvorlage. Damit die Vorlage für Nichtmitglieder der Kommission, die sich nicht so intensiv mit dieser Materie befasst haben, verständlich wird, möchte ich Ausführungen zu den Artikeln 31 bis 36b machen und dabei Artikel 187b Absätze 5 bis 7 einbeziehen. Es handelt sich um verschiedene Systeme, die einander gegenübergestellt werden müssen. Sie müssen dann entscheiden, welchem System Sie folgen wollen. Ich kann also nicht einfach Ausführungen zu Artikel 31 machen, sondern ich muss diese Systeme darstellen. Ich hoffe, es gelingt mir, dies einigermassen verständlich zu tun.
Mehrheit und Minderheit setzen sich für zwei bzw. eigentlich für drei verschiedene Systeme ein. Die Mehrheit beantragt Ihnen in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, das heutige öffentlich-rechtliche Milchkontingentierungssystem aufzuheben. Dabei sieht die Mehrheit, wie Sie Artikel 36a entnehmen können, für diesen Ausstieg längere Fristen vor als der Bundesrat. Endtermin wäre danach der 30. April 2009. Vorbehalten bleiben selbstverständlich grundlegende Änderungen, die es dem Bundesrat erlauben würden, den entsprechenden Termin um höchstens zwei Jahre hinauszuschieben. In der Kommission hat der Bundesrat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die von der Kommission in Betracht gezogene Erstreckung vorgebracht.
Mit Artikel 36b will die Kommission die Zeit nach Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung noch in gewisse Bahnen lenken. Die Kommission hat also eine zusätzliche Bestimmung vorgesehen, um diesen Übergang zu leiten. Dies geschieht insbesondere durch die Verpflichtung, Lieferverträge mit einer Mindestdauer abzuschliessen. Damit sollen insbesondere spekulative Spotmarktkäufe, die den Bauern keine Gewähr für eine nachhaltige Abnahme ihrer Milch bieten, verhindert werden. Kollege Cornu als Spezialist wird diese Bestimmung im Auftrag der Kommissionsmehrheit erläutern.
Die Minderheit David, wie wir sie bei Artikel 31 Absätze 2 und 3 auf der Fahne haben, möchte das öffentlich-rechtliche Kontingentssystem in so genannte Lieferrechte umwandeln. Der Produzent bekäme anstelle des Kontingents einfach das Recht, eine bestimmte Milchmenge zu liefern. Bis hierhin besteht eigentlich kein Unterschied zum heutigen öffentlich-rechtlichen Kontingentssystem; anstatt von Kontingenten spricht man einfach von Lieferrechten. Es handelt sich nach

AB 2002 S 1223 / BO 2002 E 1223
wie vor um Produktionsrechte, mit Abgaben bei Überschreitung der zugestandenen Menge.
Eingeschränkt würde im System der Minderheit David die Übertragbarkeit von Lieferrechten. Direkte Lieferrechtsübertragungen wären nur bei besonderen Konstellationen möglich. Die Lieferrechte von Betrieben, welche die Milchproduktion einstellen, würden in einen nationalen Pool fallen, und der Bundesrat hätte die Voraussetzungen für die Übertragung von Lieferrechten aus diesem Pool zu regeln. Das Gesetz sagt wenig zu dieser Übertragung.
Wichtig im System der Minderheit David ist Artikel 187b - und dort sind es wiederum die Absätze 5 bis 7 -, wobei sich hier die Minderheit nicht einig ist. Eine Mehrheit der Minderheit möchte dieses System am 30. April 2009 auslaufen lassen; diese Regelung sieht sie in Artikel 187b Absatz 7 vor. Eine Abstufung in zeitlicher Hinsicht wie beim System der Mehrheit wäre nicht vorgesehen. Am 30. April 2009 wäre es gemäss dieser Minderheit fertig mit dem System der Milchlieferrechte.
Eine andere Minderheit, und zwar eine Minderheit der Minderheit, will das nicht. Sie möchte das System der Milchlieferrechte zeitlich unbefristet weiterlaufen lassen.
Daneben besteht, wenn ich den Minderheitsantrag Maissen zu Artikel 36a richtig interpretiere, noch eine andere Vorstellung; Herr Maissen wird sich dazu sicher äussern. Es besteht die Vorstellung, dass man mit der Streichung von Artikel 36a beim heutigen System bleiben und die Frage der Aufhebung oder der Änderung des heutigen Systems in die Zukunft hinausschieben könnte. Ich möchte den Herrn Präsidenten bitten, dass er nach dem Vertreter der Minderheit David auch Herrn Maissen das Wort erteilt, damit Herr Maissen seine Position darlegen kann.
Ich erlaube mir, nach der Begründung des Antrages der Minderheit David noch Bemerkungen aus der Sicht der Mehrheit anzubringen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen, dass die Mehrheit dieses System der Milchlieferrechte ganz klar ablehnt.
Was spricht für das System der Mehrheit, die öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung langfristig aufzuheben? Vorausschicken und in Erinnerung rufen möchte ich noch einmal - ich habe das bereits gestern getan -, dass mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union die Uhr für die vollständige Öffnung des Käsemarktes zu laufen begonnen hat. Etwa die Hälfte unserer Milchmenge wird zu Käse verarbeitet. Der Milchpreis in der Europäischen Union wird deshalb trotz Verkäsungszulage für unseren Milchpreis entscheidend sein, und das mit oder ohne Kontingentierung. Die Frage ist nur, mit welchem System wir bessere Chancen und flexiblere Strukturen haben werden, um zu reagieren. Massenprodukte sind ohnehin chancenlos.
Ich möchte in sechs Punkten begründen, weshalb die Mehrheit zu diesem Standpunkt gelangt:
1. Wir haben mit der "AP 2000" eine Liberalisierung eingeleitet, damit die schweizerische Milchwirtschaft wettbewerbsfähiger wird und damit Marktpositionen gestärkt werden. Dieses Ziel ist mit der Kontingentierung schwer erreichbar. Sie verunmöglicht den Produzenten insofern die notwendige Reaktion, als die Kosten für die Strukturanpassung - gemeint sind insbesondere die Kontingentsbeschaffungen - sehr hoch sind. Den Milchpreis mit öffentlichen Mitteln über das notwendige Mass hinaus zu stützen und die Produktion zu kontingentieren hemmt die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der gesamten Milchwirtschaft und widerspricht eigentlich dem Subsidiaritätsgedanken. Die Aufhebung der Milchkontingentierung schafft nicht nur den nötigen Handlungsspielraum, sondern gibt den Produzenten - und das scheint mir wichtig zu sein - ein klares Signal, das es ihnen erlaubt, Entscheide über neue Investitionen oder über eine Aufgabe der Milchproduktion mit der nötigen Umsicht und Vorhersehbarkeit zu treffen.
2. Zur Marktentwicklung: Auch wenn die Marktlage im Moment angespannt ist, besitzt der Milchsektor doch weltweit nach wie vor ein erhebliches Wachstumspotenzial. Käsespezialitäten und andere veredelte Milchprodukte werden nachgefragt; die Nachfrage wird steigen. Ohne Kontingentierung kann unsere Milchwirtschaft an dieser Entwicklung besser partizipieren und die sich ergebenden Chancen besser nutzen. Die Chancen müssen aber auch genutzt werden, sonst ist der Erfolg natürlich nicht gewährleistet.
3. Zur Preisentwicklung: Der schweizerische Milchpreis wird in den nächsten Jahren sinken, weil sowohl die Europäische Union als auch die Schweiz ihre Preisstützungsmassnahmen reduzieren und die Marktpreise dies nicht werden kompensieren können. Preisdruck entsteht - das haben wir in den letzten Monaten ja erlebt - von aussen, primär durch das Käseabkommen mit der Europäischen Union. Nach der vollständigen Öffnung des Käsemarktes wird der Milchpreis in der Schweiz noch stärker als bisher von jenem in der Europäischen Union beeinflusst werden. Auch bei der Beibehaltung der Milchkontingentierung wird sich der Milchpreis nicht auf dem heutigen Niveau halten lassen, wenn nicht etwas ganz Aussergewöhnliches geschieht.
4. Zu den Kontingentskosten: Geht die Entwicklung beim Kontingentshandel und bei der Vermietung von Kontingenten im gleichen Rhythmus bisher wie weiter, so dürfte in fünf Jahren mehr als die Hälfte der kontingentierten Milchmenge mit Kosten für Miete oder Kauf belastet sein. Heute machen diese Kosten etwa 2 bis 3 Rappen pro Liter aus. Wenn die Entwicklung so weitergeht, wird die Belastung in fünf Jahren auf 5 bis 8 Rappen ansteigen.
5. Zur Entwicklung in der Europäischen Union: Es wurde gestern verschiedentlich vorgebracht, dass wir nicht wüssten, was in der Europäischen Union geschehe. Man hat darauf hingewiesen, dass man zuwarten solle, bis die Europäische Union entscheide. Sollte sich die Europäische Union dereinst für einen Ausstieg aus den Kontingenten entscheiden, so wird dies die schweizerische Milchwirtschaft einem zusätzlichen und wahrscheinlich sehr rasch entstehenden Druck aussetzen. Umgekehrt kann es uns ein rechtzeitiger Aufhebungsentscheid erlauben, den Entwicklungen in der Europäischen Union entgegenzutreten und Vorkehrungen zu treffen. Je länger wir zuwarten, desto abrupter dürfte die Reaktion unsererseits ausfallen.
6. Zur Mengensteuerung ohne Kontingentierung: Die Milchproduzenten werden nach der Aufhebung der Milchkontingentierung auf privatrechtlicher Ebene ein Mengenmanagement durchführen müssen; wir haben das mit dem dringlichen Bundesgesetz bereits vorbereitet. Erforderlich ist in jedem Fall, dass sich Produzenten und Verwerter nicht nur über den Preis, sondern auch über die zu produzierende Menge einigen.
Das sind die Gründe, weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, den Entscheid heute zu fällen.
Ein paar Worte noch zu den Auswirkungen und zur Beurteilung:
Zu den Strukturen: Die Strukturentwicklung wird ohne Milchkontingentierung wahrscheinlich etwas rascher ablaufen als heute. Entscheidend für diese Entwicklung ist dabei der Preis, der sich auch mit der Milchkontingentierung - wie ich es gesagt habe - nicht auf dem heutigen Niveau halten lässt. Aus diesem Grund kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die Strukturentwicklung nach der Aufhebung der Milchkontingentierung allenfalls ebenso schnell oder noch etwas schneller abläuft.
Zu den Einkommen: Die Milchproduktion wird im neuen System in spezialisierten Betrieben erfolgen. Es braucht hier Investitionen und einen effizienten Einsatz der Mittel. Dadurch sollte ein Kostensenkungspotenzial entstehen, und trotz sinkendem Milchpreis sollte das Einkommen der Milchwirtschaftsbetriebe eigentlich in einem angemessenen Verhältnis zu jenem der Betriebe mit anderen Produktionszweigen stehen.
Wie sind die Auswirkungen auf eine flächendeckende Bewirtschaftung? Die Flächenbewirtschaftung ist ein wichtiges Thema, das wir auch gestern diskutiert haben, und wir werden es insbesondere bei Artikel 73 wiederum aufnehmen. Sie wird in erster Linie mit der Milchproduktion auf Raufutterbasis sichergestellt. Diese möchten wir durch eine entsprechende Ausgestaltung der Direktzahlungen sicherstellen.
AB 2002 S 1224 / BO 2002 E 1224
Die Milchproduktion auf der Grundlage von betriebseigenem Futter ist in der Regel wirtschaftlicher, als wenn Futter zugekauft werden muss. Dadurch sollte auch ein Kostenvorteil entstehen.
Zu den Auswirkungen auf die Ökologie: Gibt es dann eine Massenproduktion in Grossbetrieben? Wir haben gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine umweltverträgliche Milchproduktion sicherstellen. Umweltvorschriften, der ökologische Leistungsnachweis und die Einhaltung der Gewässer-, Umwelt- und Tierschutzbestimmungen bilden bei einer Aufhebung der Milchkontingentierung nach wie vor Voraussetzung und Auflage für die Ausrichtung von Direktzahlungen und damit einen Wall gegen derartige Konzentrationen der Milchproduktion.
Zu den Berggebieten: Es besteht ja die grosse Befürchtung, dass es zu einer Verschiebung und zu einer Konzentration der Milchproduktion in den Talgebieten kommt. Hier wird darauf hinzuweisen sein: In jenen Berggebieten, in denen die Herstellung von Spezialitäten eine gute Wertschöpfung erzielt - mit den begleitenden Massnahmen im Landwirtschaftsgesetz wollen wir ja auch die Voraussetzungen dafür verbessern, indem entsprechende Investitionskredite zur Verfügung gestellt werden -, muss die Produktion auch ohne Kontingentierung weitergeführt werden können. Es kommt also darauf an, ob Spezialitäten hergestellt und damit die entsprechenden Regionen gestärkt werden können. Beispiele innerhalb der Europäischen Union zeigen, dass dies möglich ist, wenn entsprechend vorgegangen wird.
Zudem soll ein angemessener Vorlauf beim Ausstieg aus der Milchkontingentierung für die Berggebiete helfen, derartige Strukturen aufzubauen und zu stärken. Schutz durch Produktionsbezeichnungen, finanzielle Unterstützung für regionale Vorhaben der Absatzförderung und für Verarbeitungsbetriebe, das sind die zusätzlichen Stützungsmassnahmen, die vorgeschlagen bleiben.
Zentral bleibt für den Grundsatzentscheid zum Ausstieg aus der Kontingentierung, dass nur dieser Entscheid den Produzenten und Verwertern die nötige Klarheit schafft, die sie für die Gestaltung der Zukunft ihrer Betriebe brauchen, insbesondere für die erforderlichen Investitionsentscheide.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Mehrheit zu folgen.

David Eugen (C, SG): Man kann sich zunächst fragen, warum ich mich in der Landwirtschaftspolitik, in der Milchfrage, hier an die Spitze einer Minderheit stelle: Ich komme aus einem "Milchkanton", in dem sich die Landwirtschaft, und zwar insbesondere in der Milchproduktion, in Familienbetrieben abspielt. Wie in der ganzen Ostschweiz sind in diesem Gebiet - wie übrigens auch in der Innerschweiz - Tal-, Hügel- und Bergregionen vertreten. Das bedeutet insbesondere auch, dass wir uns nicht einfach von vornherein auf die Optik Bergbauern beschränken können. Wir müssen auch die Hügelbauern und Talbauern ins Auge fassen. Wir müssen dort sehen, welche Betriebe heute real existieren und welche Auswirkungen die Landwirtschaftspolitik auf diese Betriebe hat.
In der ganzen Debatte, die wir gestern und auch heute hier geführt haben, wird immer wieder gesagt - das hat jetzt auch der Kommissionspräsident wieder hervorgehoben -, entscheidende Auswirkungen auf die Landwirtschaft habe der Umstand, dass der Milchpreis nicht gehalten werden könne. Ich glaube, da besteht eigentlich nicht einmal eine grosse Differenz. Es ist tatsächlich so, dass der Milchpreis unter Druck geraten ist. Wir alle wissen das. Wir wissen aber auch genau, dass sich das unmittelbar auf die Einkommen der Familienbetriebe auswirkt. Wir haben nichts davon gehört, wie man die Kosten für die Milchbauern reduziert. Darum habe ich ja gestern auch für Rückweisung der Vorlage gestimmt. Ich möchte es heute nochmals sagen: Letztlich entspricht nicht der Preis dem Einkommen, sondern die Differenz zwischen dem Milchpreis und den Kosten. Wir wissen beispielsweise, dass wir in der Schweiz einen Futtermittelpreis von 50 Franken pro 100 Kilogramm haben, der Preis auf dem Weltmarkt beträgt hingegen 20 Franken.
Der Bundesrat möge deshalb - ich bitte auch darum, es steht nämlich in seiner Kompetenz -, statt nur bei den Milchbauern die Preise senken, auch dafür sorgen, dass die Kosten für die Milchbauern entsprechend reduziert werden; denn der Futtermittelpreis ist ein ganz wesentlicher Kostenfaktor. Wir haben in der Kommission Statistiken gesehen, aus denen hervorgeht, dass die Kosten heute in bestimmten Bereichen praktisch schon so hoch sind wie die Erlöse. Auf der Kostenseite hingegen geschieht nichts! Damit löst man einen speziellen Druck auf die Milchbauern aus.
Es ist mir klar, dass die gesamte Landwirtschaft von diesen Preismechanismen betroffen ist. Mir geht es darum, in dieser Übergangszeit auf die Gestaltung der Preise auf der Kostenseite zu achten. Ich weise insbesondere auf die Futtermittelpreise, aber auch auf die Veterinärpreise hin. Es ist schwer verständlich, warum diese in der Schweiz doppelt so hoch sind wie im benachbarten Ausland, beispielsweise im Allgäu. Warum wird diese Preishochhaltungspolitik auf der Kostenseite weiter betrieben, während man auf der Erlösseite den Preisdruck unmittelbar an die Familienbetriebe weitergibt? Das ist der Hauptgrund, weshalb ich die Vorlage als unausgewogen erachtete. Jetzt geht es darum, den Zeitraum, die Übergangsperiode zu gestalten, bis die Milchkontingentierung aufgehoben wird.
Wie dies schon der Kommissionspräsident getan hat, möchte ich nochmals auf die Differenzen zwischen Mehrheit und Minderheit verweisen. Beide haben sich dazu entschieden, die öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung per 30. April 2009 aufzuheben. Sie finden eine entsprechende Bestimmung in Artikel 187b Absatz 7. Diesbezüglich besteht kein Unterschied mehr. Es gibt noch die Minderheit Maissen, die die Milchkontingentierung nicht aufheben möchte.
Hingegen geht es im Wesentlichen darum, wie die Zeit bis zur Aufgabe der Milchkontingentierung gestaltet wird. Hier wollen wir einen Weg finden, damit dies für die bestehenden bäuerlichen Betriebe, insbesondere im Hügelgebiet und im Talgebiet, überhaupt verkraftbar ist. Wir stützten uns dabei auf die Vorschläge der Milchbauern selber; das gebe ich durchaus zu. Die Minderheit war der Meinung, wir sollten hier für die Gestaltung der Übergangszeit auf die Betroffenen hören und nicht einfach auf die Vorschläge der Verwaltung abstellen. Denn manches, was am grünen Tisch sehr logisch und rational erscheint, sieht bei der Umsetzung "sur terrain" anders aus.
Worin liegen nun die Unterschiede in Bezug auf die Übergangszeit? Wie Sie dem Artikel 36a entnehmen können, möchte die Mehrheit - das ist der erste Unterschied - für die Bergbetriebe, die Biobetriebe und für bestimmte Branchenlösungen die Milchkontingentierung bereits ab 2005 bzw. 2006 aufheben. Was bedeutet diese rasche Aufhebung der Milchkontingentierung in bestimmten Sektoren? Sie bedeutet zusätzliche Menge und zusätzlichen Preisdruck. Sie bedeutet, dass jene Bereiche, die nicht mitmachen können, stärker und schneller unter Druck geraten, und insbesondere natürlich, dass die bäuerlichen Familienbetriebe, wie sie heute im Hügelgebiet existieren, massiv unter Druck kommen.
Die Minderheit ist daher der Meinung, dass wir die vorzeitige Kontingentsaufhebung für das Berggebiet, die Biobauern und für bestimmte Branchenlösungen nicht vorsehen sollten. Es kommt dazu, dass die Betroffenen selbst die vorzeitige Kontingentsaufhebung nicht wollen. Von der Landwirtschaftsverwaltung her will man sie zwar als Mittel einsetzen, aber die Betroffenen selbst lehnen sie ab. Abgesehen davon wird sie im Rahmen der Landwirtschaft zu massiven Zusatzkonflikten führen. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum wir in bestimmten Bereichen die Milchkontingente vorzeitig aufheben sollten. Man muss sich einmal vorstellen, was an der Grenze zwischen Berg- und Hügelgebiet passiert, wenn in einem Bereich die Ausdehnung der Menge plötzlich möglich ist und im anderen nicht.
Wir sind auch der Meinung, dass durch diese vorzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung falsche Anreize geschaffen werden. Wo man vorzeitig die Menge ausweiten kann, wird man nämlich dazu angeregt, Investitionen in Anlagen,

AB 2002 S 1225 / BO 2002 E 1225
in Gebäude usw. zu tätigen. Man tut es in der Hoffnung, man könne bald die Menge ausweiten - und drei Jahre später, wenn alle ihre Menge ausweiten können, kommt dann die grosse Enttäuschung. Dann sind die Investitionen falsch vorgenommen worden, weil sich die Mengenausweitung nicht halten lässt. Der Druck kommt dann auch auf jene Betriebe zu, die irrtümlich investiert haben, weil sie durch die vorzeitige Kontingentsaufhebung fehlgeleitet wurden.
Insgesamt bedeutet diese Differenz eine Temporücknahme in der angestrebten Liberalisierung. Ich weiss, dass Herr Bundesrat Couchepin, die Landwirtschaftsverwaltung und auch die Kommissionsmehrheit Tempo machen möchten. Die Minderheit ist der Meinung, dass wir das Tempo zurücknehmen müssen. Das ist der Hauptgrund dafür, dass im Antrag der Minderheit die vorzeitige Kontingentsaufhebung anders beurteilt wird.
Die zweite Differenz im Antrag der Minderheit ist jene, dass wir während dieser Übergangszeit den Kontingentshandel nicht in der bisherigen Form weiterführen wollen. Diese Differenz wird auch in der Änderung der Begriffe zum Ausdruck gebracht. Nur deswegen wird von "Lieferrecht" statt von "Kontingent" gesprochen. In der Sache handelt es sich im Prinzip - das muss ich durchaus zugeben - auch juristisch um ein modifiziertes, öffentlich-rechtliches Kontingentssystem, das mit dem Wort "Lieferrecht" bezeichnet wird. Warum verwenden wir dieses Wort? Weil uns die Milchbauern selber diesen Vorschlag machen; wir sollten auf die Begriffe eingehen, die sie uns selbst vorschlagen. In der Sache handelt es sich um ein modifiziertes Kontingentssystem.
Die Mehrheit möchte den heutigen Kontingentshandel unverändert weiterführen. Mit der heutigen Vermietungsproblematik werden jedes Jahr rund 130 Millionen Franken aus der Milchwirtschaft in andere Bereiche abgeführt. Das sind Mittel, die über die Preisstützung oder selbst über Direktzahlungen in die Milchwirtschaft einfliessen. Sie fliessen von dort wieder ab in Bereiche, wo zum Teil gar keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, wo nur noch Nebenerwerbsbetriebe geführt werden oder wo eine ganz andere Landwirtschaft betrieben wird, aber über den Kontingentshandel und das Vermieten von Kontingenten noch Einkommen aus der Milchwirtschaft generiert wird. Wir sind mit den Milchbauern, die das aufheben wollen, der Meinung, das sei in dieser Übergangszeit nicht mehr weiterzuführen, und die Anpassungsmechanismen sollten entsprechend geändert werden. Wir wollen, dass in dieser Übergangszeit nicht mehr Geld in den Kontingentshandel abfliesst, weil die Bauern selbst genügend damit beschäftigt sind, die Kosten tief zu halten, damit sie es bis zur Aufhebung der Kontingentierung im Jahr 2009 überhaupt schaffen, vernünftige Strukturen hinzukriegen. Sie haben nämlich überhaupt kein überflüssiges Geld, um es in den Kontingentshandel zu investieren.
Der Kommissionspräsident hat uns gesagt - hier sind wir eigentlich gleicher Meinung -, dass das Kontingentssystem auch deswegen aufgehoben werden solle, weil dieser Mittelabfluss sinnwidrig sei und die Landwirtschaft nur belaste. Daher ist es nicht verständlich, dass die Mehrheit diesen Mittelabfluss in der Übergangszeit beibehalten will.
Wir möchten einen Anpassungsmechanismus, der diesen Mittelabfluss nicht mehr zulässt.
Die Minderheit beantragt bei Artikel 32 Absatz 2 eine Lösung über einen Pool, und über diesen Pool soll die ausscheidende Milchmenge verteilt werden. Das kann der Bundesrat durchaus noch nach seinen Vorstellungen und in Absprache mit den Branchenverbänden jeweils der Marktlage anpassen.
Die dritte Differenz zur Mehrheit besteht darin, dass wir der Meinung sind, die Anpassung in der Übergangszeit sollte noch primär auf der Ebene des Gesamtmilchmarktes erfolgen. Wir glauben nicht daran, dass es möglich ist, die Teilmärkte für einzelne Produkte in der Übergangszeit so zu steuern, dass man dem einen Teilmarkt grössere Milchmengen und dem anderen Teilmarkt geringere Milchmengen zugesteht. Wir stellen fest, dass sich diese theoretisch, am grünen Tisch erstellten Modelle zwar sehr schön ausnehmen, aber in der Praxis gar nicht umgesetzt werden können. Die Steuerung soll primär über den Gesamtmarkt stattfinden und nur subsidiär über die Teilmärkte, über die Milchmengen für einzelne Käseprodukte usw. Insgesamt bedeutet die Lösung der Minderheit nicht eine Aufgabe des Zieles, denn auch wir möchten per 2009 die öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung aufgeben.
Ich bitte Sie, daran zu denken, dass die Milchbauern dieses Ziel ursprünglich - bis in den Herbst hinein - konsequent abgelehnt haben. Erst im Laufe der Kommissionsberatungen haben sie sich dazu durchgerungen und sich bereit erklärt, das Ziel der Aufgabe der Kontingentierung bis 2009 zu akzeptieren, vor allem, nachdem wir den Zeithorizont etwas verlängert haben; das unterstützen wir auch zusammen mit der Mehrheit.
Nachdem die Milchbauern diesen doch grossen Schritt in Richtung der neuen Milchpolitik selbst und von sich aus akzeptieren, sehen wir nicht ein, warum wir bezüglich der Übergangslösung bis zum Eintreten der Aufhebung nicht ihren Vorschlägen für ein etwas angepassteres, verhältnismässigeres Tempo folgen sollen. Es geht hier durchaus ähnlich wie bei der Post, wir haben das auch diskutiert: Man kann die Liberalisierung forcieren, die Leute unter Druck setzen, die Einkommen unter Druck setzen und Zusammenbrüche auch organisieren; man kann sagen, dass wir dann eine schnelle Marktbereinigung haben werden. Damit werden aber viele Familienschicksale besiegelt sein. Ich behaupte, dass es in unserer Region Ostschweiz Tausende von betroffenen Betrieben sein können, wenn wir diese Marktbereinigung rasch durchführen - das kann ich nicht mitverantworten!
Ich finde, wir müssten mit diesen Familien anders umgehen. Wir müssen sie zu den für das Jahr 2009 vorgesehenen neuen Zielen hinführen. Wir müssen ihnen eine echte Chance geben, das auch zu schaffen. Es werden auch so noch viele ausscheiden bzw. ausscheiden müssen. Wir wollen diese Entwicklung deshalb nicht noch zusätzlich durch gesetzlichen Druck verstärken.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.

Maissen Theo (C, GR): Bevor ich erkläre, weshalb ich mit einer Minderheit den Antrag stelle, Artikel 36a ganz zu streichen, mache ich eine Vorbemerkung: Herr Bundesrat Couchepin hat gestern auf das Landsgemeindebild an der Wand verwiesen. Er meinte dazu, dass jene, die gestern für eine Rückweisung gewesen seien und heute wahrscheinlich für eine Streichung von Artikel 36a sein würden, rückwärtsgewandte Nostalgiker seien. Herr Bundesrat, es gibt in diesem Leben nicht nur eine Wahrheit. Ich war bei der "AP 2002" in Bezug auf den Milchkontingentshandel, auf die Kontingentsübertragung, sehr skeptisch. Ich brachte insbesondere ein, dass man zwischen Berg und Tal keinen Handel zulassen solle. Man hat mir vonseiten der Verwaltung abgerungen, dass der Bundesrat Ausnahmen machen kann. Ich sah die Probleme voraus; man sagte mir, es sei nicht so.
Heute wird der Kontingentshandel, den man damals für gut befand, als Argument für die Abschaffung der Kontingente gebraucht. Die Wahrheit hat also verschiedene Gesichter. Es ist zudem eine Herabminderung der Landsgemeinden, wenn man meint, diese hätten stets rückwärtsgewandt entschieden. Sie haben oft sehr fortschrittlich und sehr weitsichtig entschieden. Was sie entschieden haben, bildet oft noch heute die Grundlage der Schweiz. Ich sage das nur, damit Sie, Herr Bundesrat Couchepin, sehen, dass der Unterschied zwischen der Haltung des Bundesrates und derjenigen der Minderheit nicht im Reformwillen liegt. Er liegt vielmehr im Zielhorizont. Ich versuche, Ihnen das im Folgenden zu erklären.
Die Vorlage des Bundesrates hat bezüglich der Milchkontingentierung im Prinzip den Zielhorizont, dass es 2007 mit der Milchkontingentierung fertig ist. Die Minderheit will aufzeigen, dass es auch nach 2007 mit einer guten Agrarpolitik weitergehen sollte. Wir müssen jetzt überlegen - das wird in der Botschaft nicht getan, und es ist in den

AB 2002 S 1226 / BO 2002 E 1226
Gesetzesgrundlagen nicht enthalten -, wie das nachher ohne Milchkontingentierung funktionieren wird. Gemäss Artikel 188 des geltenden Rechtes laufen die Artikel der Marktstützung nach zehn Jahren aus; sie sind nur bis zum 30. April 2009 gültig. Mit dem Zielhorizont des Bundesrates ist für mich offen, was dann passiert. Wir sind dann im freien Fall. Mich interessiert deshalb, was nach 2007 passiert.
Welches sind die Massnahmen, um das Ganze abzufedern? Mit dem Antrag der Mehrheit - Erstreckung der Aufhebung der Milchkontingentierung bis 2009 - löst man das Problem nicht. Das ist nur graduell anders. Mir geht es vor allem um die Frage des Horizontes. Ich möchte nicht, dass wir einmal mit Mark Twain sagen müssen: "Nachdem wir das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Ich möchte diese Ziele jetzt erkennen und wissen, wie wir darauf hinsteuern.
Bevor ich das agrarökonomisch begründe, führe ich Ihnen ein Bild vor Augen. Die Agrarpolitik ist sehr kompliziert, sie ist wie ein Gebäude. Ein Gebäude hat tragende Elemente. Ein tragendes Element in der heutigen Agrarpolitik ist die Milchkontingentierung. Wenn Sie ein tragendes Element herausnehmen, können sie nicht einfach nichts machen, sondern dann müssen Sie das Konzept des Gebäudes ändern. Sie müssen eine andere Statik für das Gebäude finden. Das ist das Bild, das ich Ihnen mitgeben möchte, damit Sie sich überlegen, ob ich wirklich so falsch liege mit meinen Fragen.
Ich sehe im Moment einfach keinen Handlungsbedarf dafür, dass wir bereits heute, im Jahre 2002, definitiv sagen, was 2009 passiert. Dafür besteht kein Handlungsbedarf. Im Gegensatz zum Kommissionspräsidenten bin ich der Meinung, dass wir noch genügend Zeit haben, das zu tun, was dann die EU mit der Quotenregelung machen wird. Ich habe bereits gestern darauf hingewiesen, dass da noch viele Fragen offen sind, vor allem auch im Zusammenhang mit der Osterweiterung.
Zu den bevorstehenden WTO-Verhandlungen: Ich bin überzeugt, dass wir mit Mengenregelungen bei den WTO-Verhandlungen die Position bezüglich des Konzepts unserer Agrarpolitik besser durchbringen als ohne Mengenregelungen, weil wir sagen können, dass wir die Überproduktion im Griff haben, insbesondere auch hinsichtlich der Subventionen für Exporte. Wir haben nicht den gleich grossen Druck, wie wenn wir Überproduktionen haben.
Ich bin überzeugt - ich bin völlig anderer Meinung als der Kommissionspräsident -: Wenn wir die Mengenregelung ohne flankierende Massnahmen weglassen, werden wir, darin sind wir uns noch einig, sicher einen Druck auf den Milchpreis haben, wir werden einen verstärkten Druck auf die Milchproduzenten und ihre Familien haben. Was uns der Kommissionspräsident so schön sanft mitgeteilt hat, ist ein heisses Eisen. Er hat gesagt, die Betriebe würden grösser, sie müssten rationeller produzieren, das heisst, man wird eine Konzentration auf die rationell bewirtschaftbaren Flächen haben. Das andere, dass man nämlich mit Nischenprodukten alles ausgleichen kann - das werden Sie im Kanton Glarus sehen, und Sie werden es dort vertreten müssen -, wird nicht einfach eintreten, wenn man nicht auch einen anderweitigen Umbau macht. Es wird eine Entkoppelung der Milchproduktion von den Raufutterflächen erfolgen, das heisst, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die wir heute propagieren und als Begründung für die Beiträge der öffentlichen Hand an die Landwirtschaft anführen, werden ungenügend und der Kritik ausgesetzt sein.
Ich setze mich für eine Landwirtschaft mit einem möglichst hohen Wert an gemeinwirtschaftlichen Leistungen ein, damit wir die Zahlungen der Öffentlichkeit an die Landwirtschaft begründen können. Mit dem Weg, der jetzt beschritten wird, gefährden wir das. Der Gesetzgeber darf die Zusammenhänge, die ich nun aufzuzeigen versucht habe, nicht einfach ausblenden und verdrängen. Er muss sich für eine konsistente Politik entscheiden.
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste Möglichkeit wäre, das Wachstum der Betriebe und den Strukturwandel einzuschränken und die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass möglichst hohe Produkteerlöse erzielt werden können. Ich kann mir vorstellen, dass dieser Weg nicht gangbar sein wird.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Marktordnungen zwar zu deregulieren, aber gleichzeitig bei den Direktzahlungen und den weiteren strukturell wirksamen Instrumenten so zu korrigieren, dass die produzierenden Betriebe überall wachsen und sich auch wirtschaftlich entwickeln können. Man muss auch klare Massnahmen treffen, nämlich der Art, dass zwischen dem Tal- und dem Berggebiet bei der Ausgestaltung der Instrumente entsprechend den unterschiedlichen agrarpolitischen Zielen differenziert werden kann und muss. Ohne eine konsistente Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wird die produzierende Landwirtschaft in eine sehr schwierige Zukunft gehen, wenn sie nicht gar in eine ökonomische Falle geführt wird.
Die jüngsten Zahlen der Strukturentwicklung sind alarmierend. Der Strukturwandel bei den Milchbetrieben läuft bereits heute wesentlich schneller ab als bei den Betrieben insgesamt; das kann man aus den Statistiken erkennen. Daraus resultiert eine weitere einkommensmässige Abkoppelung des arbeits- und kapitalintensiven Betriebszweigs der Milchproduktion von der allgemein unerfreulichen Einkommensentwicklung.
Man müsste eben - wenn wir uns nun Zeit nehmen, diese Umgestaltung vorzunehmen und aus der Milchkontingentierung auszusteigen - folgende konkrete Massnahmen treffen, um den Schaden zu minimieren:
Wenn man geordnet aus der Milchkontingentierung aussteigen will, dann geht das nur zusammen mit einem Umbau der Direktzahlungen und des gesamten strukturpolitischen Instrumentariums. Der Umbau des Gebäudes braucht hier andere tragende Elemente.
Weiter: Eine Reduktion der produktegebundenen Stützungen, also der Zulagen und Beihilfen, ist durch Direktzahlungen zu kompensieren, wobei finanzpolitisch zu beachten ist, dass eine einkommensneutrale Umlagerung von 100 Franken produktegebundender Stützung rund 140 Franken an Direktzahlungen erfordert, weil die ökonomische Hebelwirkung der Beihilfen und Zulagen wegfällt.
Dann braucht es für den Strukturwandel insbesondere im Talgebiet neue steuerliche und raumplanerische Massnahmen, um diesen Strukturwandel zu erleichtern. Mengenregelungen und produktegebundene Stützungen müssen schliesslich über das Jahr 2008, das jetzt festgeschrieben ist, hinaus überprüft und angepasst werden, Stichwort: Abhängigkeit von Entwicklungen des Umfeldes. Zudem braucht es für die Importregelungen auf den Märkten gleich lange Spiesse.
Die Punkte, die ich erwähnt habe, sind jetzt in der "AP 2007" nicht vorgesehen. Es ist nur die Aufhebung der Milchkontingentierung vorgesehen. Daher bin ich der Auffassung, dass wir diesen Artikel betreffend die Aufhebung der Milchkontingentierung jetzt streichen und damit den Auftrag an den Bundesrat verbinden sollten, im Sinne des Lieferrechtemodells - für das ich auch bin, ich trete dafür ein - Regelungen zu finden und die erwähnten begleitenden Massnahmen ins Auge zu fassen.
Ich bitte Sie also, im Interesse eines geordneten Überganges, eines geordneten Ausstiegs aus der Milchkontingentierung, dem Antrag der Minderheit auf Streichung von Artikel 36a zuzustimmen.
Herr Bundesrat Couchepin, ich möchte es noch einmal unterstreichen: Es geht hier nicht um die Frage des Masses des Reformwillens, sondern es geht um die Art und Weise des Vorgehens.

Cornu Jean-Claude (R, FR): Mon intervention, cette fois-ci, ne tiendra pas de la présentation du rapport de la commission, mais bien du plaidoyer. Je vous demande avec insistance de suivre la majorité de la commission, les propositions de celle-ci allant seules dans le bon sens.
Personne, sauf peut-être M. Maissen, n'ose remettre en

AB 2002 S 1227 / BO 2002 E 1227
cause à terme la suppression des contingents laitiers étatiques soit la fixation par le Conseil fédéral des quantités de lait qui peuvent être produites chaque année laitière. Même les cosignataires de la minorité David ont, à la dernière heure, presque à la dernière minute, admis cette suppression totale d'ici à 2009.
A cet égard, je tiens à dire que je ne vois pas de quel droit la minorité ose prétendre qu'elle représenterait à elle seule les paysans. C'est faux. Comme d'autres membres de la majorité, j'ai passé passablement de temps ces derniers mois à discuter avec les milieux concernés, au plus haut niveau des fédérations, à l'échelon fédéral comme cantonal, et je dois dire que j'ai constaté un grand changement d'attitude, de plus en plus de sympathie en faveur du projet du Conseil fédéral, soit la suppression à terme des contingents étatiques si cette suppression est accompagnée de mécanismes de mise en place pour la période transitoire, des mécanismes crédibles, ce que veut précisément la majorité de la commission. Dès lors, M. David parle peut-être pour une partie des paysans, mais dans tous les cas pas pour les paysans en général et encore moins pour les autres acteurs du marché.
La seule question qui se pose donc est bien de savoir comment gérer au mieux la période transitoire jusqu'en 2009, comment préparer au mieux les acteurs du marché à la libéralisation totale du marché laitier. Mais d'abord on ne précisera jamais assez que la suppression des contingents étatiques n'implique pas le chaos, la jungle sur le marché laitier. C'est bien tout le contraire. Des contingents, des quotas continueront d'être fixés, mais ce ne sera plus l'affaire de la Confédération, ce sera l'affaire des acteurs du marché: les interprofessions, les groupements de producteurs ou autres.
Quant aux différences entre les deux propositions, elles se résument ainsi: la minorité ne propose pas seulement le statu quo, mais bel et bien le retour à la situation antérieure, dans la mesure où, avec cette solution, les contingents laitiers et leur transfert seront à nouveau liés à la terre, avec tous les inconvénients que cela implique, inconvénients que l'on a expressément supprimés, sur demande du reste de l'agriculture, par les modifications qui sont intervenues en 1999. Et maintenant, on voudrait faire marche arrière.
Plus grave encore est le fait que la solution de la minorité ne comporte pour l'avenir aucun projet, aucune incitation au changement. Seul le nom changerait: ce qui s'appelait "contingent laitier" s'appellerait "droit de livraison". La situation se trouverait figée jusqu'en 2009 et le changement serait alors bien plus violent, bien plus cruel.
Au contraire, la majorité de la commission vous propose un calendrier clair, une solution évolutive sur sept ans, une solution qui va dans le bon sens et dont le fil rouge est la flexibilisation par filière, ce dont nous avons déjà abondamment discuté dans le cadre de la loi urgente.
Quels sont les points forts de la solution de la majorité? D'abord, on renonce à un quota laitier global et unique en faveur de quotas par secteur, par filière de production, et je crois que ça, c'est vraiment le point fort de cette solution. Ensuite, ceux qui sont déjà organisés en interprofessions - et il en est passablement et même toujours plus -, eh bien ceux-ci bénéficieront d'une plus grande liberté dès 2006, idem pour les producteurs bio et de montagne. Pour tous les autres, l'échéance a été repoussée de deux ans par rapport au projet du Conseil fédéral, soit de 2007 à 2009. De plus, si les conditions économiques générales ou la situation internationale changent, le Conseil fédéral aura de par la loi encore la possibilité de repousser de deux ans les délais d'adaptation.
Enfin, la commission a complété ce mécanisme par l'introduction du système des contrats d'achat de lait (art. 36b) dont on parlera plus en détail si la majorité triomphe dans le cas présent, mesure qui contribuera aussi à encadrer le passage au modèle sans contingents publics.
Je crois que l'objectivité, la clarté des propositions de la majorité méritent d'être soutenues et je vous demande de le faire pour que nous puissions continuer d'aller de l'avant dans le cadre de la transformation qui s'impose de l'économie laitière.

Beerli Christine (R, BE): Wir haben es gestern gehört: Ein Zweitel der in der Schweiz produzierten Milch wird zu Käse verarbeitet. Die Hälfte dieses Käses wird exportiert. Das bedeutet, etwa 1 Prozent des in den EU-Ländern konsumierten Käses kommt aus der Schweiz; das ist natürlich viel zu wenig. Wenn wir in diesem Bereich 0,5 Prozent zulegen, können wir die Produktion in der Schweiz um 50 Prozent erhöhen. Das können wir: Wir haben die Chance, hier zuzulegen, wenn wir in der Vermarktung noch zulegen.
Bis anhin sind wir in der Vermarktung schlecht - schlechter als das umliegende Ausland. Die Österreicher haben uns hier einiges vorgemacht, indem sie Spezialitäten entwickelt haben, die sie mit ausgezeichneten Vermarktungsorganisationen im übrigen EU-Umfeld anbieten.
Sie wissen es - es ist eine ökonomische Binsenwahrheit -: Ertrag gleich Menge mal Preis. In der Schweiz waren bis anhin sowohl die Menge wie auch der Preis fixiert. In der EU ist der Preis frei. Trotz dieser Freigabe des Preises ist es den vorhin erwähnten Herstellern von Spezialitäten in der EU gelungen, einen hohen Milchpreis zu erhalten, weil sie eben gute Produkte herstellen, deren Vermarktung ihnen weitherum gelingt. Ich nenne den Comté aus dem französischen Jura. Dort erzielen die Bauern einen Preis von 90 Rappen pro Kilo Milch, also wesentlich mehr, als die Bauern bei uns erzielen. Ich nenne auch den Vorarlberger Alpenkäse, der stark zugelegt hat und mit dem der höchste Milchpreis in ganz Österreich erzielt wird. Das ist durch Spezialisierung, durch gute Vermarktung in einigen Jahren erreicht worden.
Auch in der Schweiz wird sich der Preis flexibilisieren. Der Kommissionspräsident hat es gestern und heute dargelegt. Die bilateralen Verträge bringen uns eine Freigabe des Käsemarktes. Das bedeutet, dass sich der Preis für die Milch, die zur Käseverarbeitung gebraucht wird, dem Markt wird anpassen müssen.
Ich komme auf meine Gleichung zurück: Menge mal Preis gleich Ertrag. Der Preis sinkt. Was können Sie tun, damit der Ertrag erhalten bleibt? Die Lösung ist sehr einfach: Man muss die Menge ausdehnen, indem man gute Produkte herstellt, die sich im Ausland vermarkten lassen. Bis anhin war die Meinung in der Schweiz eine andere. Man hat versucht, die Menge zu reduzieren, damit der Preis wieder steigt. Das kann vielleicht über eine ganz kurze Zeit gehen, solange der Preis noch nicht flexibilisiert ist und noch nicht den Marktgesetzen folgen muss. Sobald der Preis aber den Marktgesetzen folgt, können Sie das nicht mehr tun. Das heisst, Sie können die Menge lange reduzieren - der Preis wird nachziehen, und am Schluss produzieren Sie überhaupt nichts mehr. Dann haben Sie auf die Milchproduktion - die Branche, die in der Schweiz die konkurrenzfähigste ist; das ganze Gebiet der Raufutterverwertung - verzichtet und etwas aufs Spiel gesetzt, das Sie nicht aufs Spiel setzen wollen.
Die Aufhebung der Kontingente erstreckt sich also über eine längere Frist; wir wollen Zeit dafür lassen, wir wollen nicht rasch vorgehen, die Kommission hat Tempo zurückgenommen und den entsprechenden Zeitpunkt von 2006 auf 2009 verschoben. Die Aufhebung der Kontingente drängt sich gebieterisch auf, wenn wir die konkurrenzfähigste Branche in unserer Landwirtschaft, nämlich die Milch- und Käseproduktion, erhalten wollen, wenn wir sie konkurrenzfähig erhalten wollen.
Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wie soll man die Übergangszeit bis 2009 regulieren? Hier sagt die Minderheit David, wir sollten Lieferrechte einführen und den ganzen Handel und die Vermietung der Kontingente in der Zwischenzeit wieder aufheben - den Handel und die Vermietung der Kontingente, die wir 1999 eingeführt haben. Wir sollen also wieder hinter das Stadium von 1999 zurückgehen. Die Mehrheit sagt Ihnen: Das ist schlecht. Die Mehrheit sagt Ihnen: Wir können nicht wieder zu einem total administrierten Verfahren zurückkehren, wenn wir schlussendlich - dem Markt folgend - im Jahre 2009 Freiheit geben wollen.
Ich sage Ihnen noch etwas: Es widerspricht den Beschlüssen, die Sie vorletzte Woche gefällt haben, indem Sie eine

AB 2002 S 1228 / BO 2002 E 1228
Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet haben. Im diesbezüglichen dringlichen Bundesgesetz gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Es ist, so glaube ich, in diesem Rat einstimmig und im Nationalrat mit einer riesigen Mehrheit verabschiedet worden. Das dringliche Bundesgesetz sieht einen Übergang zu den Branchen vor. Die Branchen können flexibilisieren, sie können die Menge anpassen, je nachdem, wie gut sie arbeiten. Je nachdem, ob sie eine grosse Menge ihres Produktes verkaufen können oder nicht, können sie flexibilisieren, können sie die Kontingente anpassen und können sie den Bauern, die an diese Branchenorganisationen liefern, vermehrt Kontingente zusprechen.
Das dringliche Bundesgesetz ist also eine Branchenlösung, die Lieferrechte sind Einzelbetriebslösungen. Wenn Sie hier mit der Minderheit David wieder zu den Lieferrechten übergehen, machen Sie einen Schritt weg von dem, was Sie letzte Woche mit dem dringlichen Bundesgesetz entschieden haben.
Ich glaube auch, dass uns die Minderheit David dort in keiner Art und Weise weiterführt, wo sie den Handel und die Vermietung einschränken will. Sie hat keine Lösung dafür, wie die Kontingente, die in den Pool zurückfallen, schlussendlich verteilt werden sollen. Wenn wir eine staatliche Versteigerung dieser Kontingente vornehmen, dann ergibt das eine Preissteigerung, einen Druck nach oben auf die Preise der Kontingente. Das wollen wir nicht. Wenn wir administrative Zuteilungen vornehmen, was auch eine Möglichkeit ist - dass also die Verwaltung sagt, wer die Kontingente bekommt, die in den Pool gehen -, dann bekommen sicher nicht die erfolgreichen, dynamischen Bauern die Kontingente, sondern vielleicht diejenigen mit "blauen Augen", oder es erfolgt eine Zuteilung nach sonst einem Kriterium, das dann von der Verwaltungsseite her festzulegen ist. Es ist also ein falscher Schritt, hier wieder zu einem vollkommen administrierten Verfahren zurückzugehen.
Im Gegensatz zu den Milchproduzenten unterstützt der Schweizerische Bauernverband die Lösung der Mehrheit, und zwar deshalb, weil er die Gesamtheit der Landwirte im Auge behalten muss, nicht einzig die Milchproduzenten. Der Bauernverband sieht, dass es in dieser Übergangsphase, in der notgedrungen eine Strukturbereinigung stattfindet, für viele kleine Landwirte von Nutzen ist, wenn sie Kontingente vermieten oder verkaufen können, weil sie mit dem Ertrag, der so hereinkommt, als Miete oder als Verkaufserlös, die Umstellung ihrer Betriebe finanzieren können. Sie gehen z. B. zur Milchkuhhaltung über, oder sie gehen zu einer anderen Spezialität über, und während dieser Zeit des Übergangs finanzieren sie sich durch die Vermietung oder den Verkauf der Kontingente. Das ist eine positive Sache und erleichtert die Strukturänderung. Deshalb unterstützt der Bauernverband die Lösung der Mehrheit.
Im Übrigen wird es auch so sein: Wenn wir hier eine klare Limite setzen, wenn also die Kontingente 2009 aufgehoben werden, wird sich ein organisches Absenken der Kontingentspreise ergeben, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontingente aufgehoben werden. Der Preis eines Kontingentes pro Kilo ist von Fr. 1.80 auf Fr. 1.00 gesunken, seit 1999 der Handel und die Vermietung eingeführt worden sind. Er ist schon bis heute so weit gesunken, und er wird linear weiter sinken, bis 2009 - wenn wir die Kontingente aufheben.
Wenn Sie hingegen zum Lieferrechtesystem übergehen, wird das abrupt ein Ende nehmen, und alle Landwirte, die im Rahmen der Strukturänderung umgestellt haben, werden sofort ohne Miete oder Verkaufserlös dastehen. Es wird ein Wertzerfall stattfinden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Sie hat eine zeitliche Abfederung eingebaut. Die Biobauern und die Berglandwirtschaft können früher einsteigen. Die Kommission hat vor allem mit Artikel 36b, der Ihnen noch erklärt werden wird, einen Artikel aufgenommen, der Spotpreise verhindert und eben doch Milchlieferverträge vorsieht, damit wir einen geordneten Übergang in den kontingentslosen Zustand im Jahre 2009 haben.
Die Mehrheit ist sich der Schwierigkeiten der Änderung bewusst, aber sie ist sich auch der Unabänderlichkeit bewusst, also dessen, dass wir dieser Entwicklung Rechnung tragen müssen.

Bieri Peter (C, ZG): Es ist vom Kommissionspräsidenten zu Recht gesagt worden: Es stehen hier ganze Konzepte einander gegenüber. Diese sind für den Laien nicht sehr leicht begreifbar. Frau Beerli hat Ihnen das Konzept der Mehrheit beliebt gemacht. Ich muss etwas korrigieren, Frau Beerli: Wir haben in Artikel 187b, beim Lieferrecht, ein Übergangssystem proklamiert und beantragt, dass nicht ein abrupter Wechsel oder ein Verlust derjenigen Kontingente stattfinden wird, die heute vermietet oder verpachtet sind. Wir haben dort eine entsprechende Übergangslösung vorgesehen.
Des Weiteren kann man sagen - ich war bei der "AP 2002" auch schon im Rat dabei -, dass wir schon damals auf die grossen Nachteile der möglichen Kontingentsmieten oder -verkäufe hingewiesen haben. Damals wurde vonseiten des Bundesrates gesagt, dass dies die Lösung sei, um Flexibilität in die Kontingentierung hineinzubringen. Nun werden diese Massnahmen plötzlich umgekehrt und negativ beurteilt. Ich kann mich der Feststellung von Herrn Maissen nur anschliessen, der die damaligen Beschlüsse in Erinnerung ruft und zu bedenken gibt, dass das, was wir damals als Risiko betrachtet haben, als echtes Problem aufgetreten ist.
Meine Minderheit beantragt Ihnen ebenfalls, das Konzept mit den Lieferrechten auf das Jahr 2009 zu beschränken. Weshalb? Das Landwirtschaftsgesetz ist im Jahre 1999 in Kraft getreten. Die Artikel 28 bis 45, welche die ganze Milchwirtschaft regeln, wurden auf den 1. Mai 1999 in Kraft gesetzt. Gemäss Artikel 188 Absatz 3 gelten die Artikel 38 bis 42, welche die Marktstützung umfassen, während zehn Jahren, sind also zeitlich beschränkt. In den Artikeln 38 bis 42 sind enthalten: die Zulagen für verkäste Milch und für die silofreie Milch, die Beihilfen zur Förderung des Inlandabsatzes, die Ausfuhrbeihilfen und die Buttereinfuhr. Ihre Sicherung ist bis zum Jahre 2009 gewährleistet. Wir haben damals die Instrumente der produktegebundenen Stützung und beim Grenzschutz zeitlich befristet, weil diese im kritischen Einflussbereich der WTO-Abkommen liegen. Es war indes nie der Sinn, diese Instrumente in der Zukunft, also darüber hinaus, ersatzlos auslaufen zu lassen, sondern sie den dannzumaligen Entwicklungen anzupassen.
Gemäss dem Antrag meiner Minderheit soll die Geltungsdauer der Bestimmungen der Produktionslenkung bzw. der Mengenregulierung der Artikel 30 bis 36 analog festgelegt werden. Der Verzicht auf die Befristung der Geltungsdauer der Mengenregelung, d. h. das Weglassen unserer Ergänzung, macht nur dann Sinn, wenn auch die Befristung der Artikel 38 bis 42 weggelassen werden kann; denn ohne Zulagen und Beihilfen braucht es auch keine Mengenbeschränkung.
Da dies zurzeit kaum möglich sein dürfte und mit der Befristung der Bestimmungen zur Mengenregelung wichtige Signale für die Kontingentspreise gesetzt werden können, dürfte es zweckmässig sein, die Geltungsdauer der Artikel 30 bis 42, welche die Mengenregelung und die Marktstützung betreffen, einheitlich bis zum 30. April 2009 festzulegen. Es dürfte weiter zweckmässig sein, den Bundesrat damit zu beauftragen, dann rechtzeitig Vorschläge für eine Milchmarktordnung, d. h. für eine Mengenregelung, für die Zulagen und Beihilfen sowie für die Interventionsinstrumentarien, den Grenzschutz und die Direktzahlungen ab 2009 auszuarbeiten.
Es ist also nicht die Meinung - das muss ich betonen -, dass das gesamte Instrumentarium zur Regelung des Milchmarktes ersatzlos ausläuft, da dies zum Zusammenbruch des schweizerischen Milchmarktes führen würde. Wenn man die bisherige Milchmarktordnung unbeschränkt in einer Form weiterführen will, wie sie das Lieferrechtesystem oder die bisherige Form der zeitlich nicht limitierten Milchkontingentierung vorsieht, dann muss konsequenterweise auch der bestehende Artikel 188 Absatz 3 gestrichen werden; denn Artikel 188 Absatz 3 beschränkt die Gültigkeit der Marktstützung bis ins Jahre 2009. Unterlässt man die Streichung und

AB 2002 S 1229 / BO 2002 E 1229
behält Artikel 188 Absatz 3 bei, wird man spätestens beim nächsten Rahmenkredit in vier Jahren nicht um die Anpassung dieses Artikels herumkommen.
Ich betrachte es für beide Teile als konsequent, eine einheitliche zeitliche Regelung zu treffen. In diesem Sinne hat denn meine Minderheit das beschränkte Lieferrechtesystem eingebracht. Wir zeigen damit auf, dass ab dem Jahre 2009 ein neues System der Milchmengensteuerung, aber auch der ganzen Milchpreisstützung gesucht werden muss.
Ich bitte Sie, bei Artikel 187b dem Antrag der Minderheit zu folgen.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Ich möchte noch einmal versuchen, die Ausgangslage kurz darzustellen, weil ich mir vorstellen kann, dass nach dieser Diskussion, die einige Elemente sehr gut erläutert hat, die Ausgangslage für Nichtmitglieder der Kommission nicht ganz einfach ist.
Vorerst möchte ich aber noch zwei Bemerkungen zum Votum von Kollege David machen:
1. Herr David hat einleitend von der Kostenreduktion gesprochen; ich hätte gestern und heute nichts gesagt über die Kosten für die Milchbauern. Ich habe gestern darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Faktor für die Lösung dieses Problems natürlich das Kartellgesetz sein wird, das wir demnächst behandeln werden. Dann wird ein anderes Element heute zur Sprache kommen; es ist nicht ganz unbestritten - wie Sie gesehen haben, wenn Sie die Zuschriften beachtet haben, die Sie bekommen haben -, nämlich Artikel 33 des Tierschutzgesetzes. Herr Wicki wird diese Bestimmung erläutern. Es ergäbe wahrscheinlich erhebliche Kostensenkungspotenziale, wenn dieser Artikel 33 angenommen werden sollte. Das im Sinne eines Hinweises.
2. Herr David hat darauf hingewiesen, dass das Lieferrechtesystem - ich nenne es jetzt einfach einmal so - von den Milchbauern gestützt werde und eigentlich auch aus dieser Richtung komme und dass die Milchbauern sich für dieses Lieferrechtesystem ausgesprochen hätten. Ich muss als Kommissionspräsident festhalten, dass ich keinerlei offizielle Signale in diese Richtung bekommen habe. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Herr David hier eine andere Ausgangsbasis hat, dass man also davon ausgehen kann, dass die Milchbauern mit einem Lieferrechtesystem einverstanden wären, insbesondere auch mit dem Zusatz gemäss Vorschlag von Kollege Bieri, der eine ganz wichtige Bestimmung in diesem Lieferrechtesystem ist.
Zu Kollege Maissen: Er hat gesagt, wenn man eine tragende Säule herauslöse, müsse auch wieder eine tragende Säule eingefügt werden; daran fehle es im Konzept der Mehrheit und des Bundesrates. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mindestes der Minderheitsantrag zu Artikel 73 einen dicken Balken in dieses Gebäude einziehen würde, wenn die Milchkontingentierung fallen sollte. Die Kommission ist sich dieser Problematik bewusst gewesen; sie hat eine solche Ergänzung leider abgelehnt, aber es gibt immerhin einen Minderheitsantrag, der eine entsprechende Stütze darstellen könnte.
Zudem möchte ich nochmals darauf hinweisen - das ist in der bisherigen Diskussion, auch in der Öffentlichkeit, völlig untergegangen -, dass wir im 3. Kapitel verschiedene Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen des Bundes für Produkteverwertungen und den Aufbau von Organisationen haben, die eigentlich nicht richtig oder zu wenig gewürdigt werden. Ich möchte noch einmal hervorheben - damit das nicht ganz untergeht -, dass vonseiten des Bundesrates entsprechende Vorkehrungen getroffen und Vorschläge unterbreitet worden sind und dass es die Kommission nach einer Prüfung dabei hat belassen können. Wir sind mit diesen Vorschlägen des Bundesrates vollumfänglich einverstanden.
Zum Grundsatzentscheid, den Sie jetzt fällen müssen: Wir haben das System der Kommissionsmehrheit: Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Kontingentssystems. Diese Aufhebung erfolgt gestaffelt, weil man gewissen Sparten der Milchproduktion einen Vorsprung geben möchte, um sich auf die Situation ausrichten zu können. Das betrifft die Biobauern - dort gibt es eigentlich keine Absatzprobleme - und die Bergbauern, die sich entsprechend ausrichten können sollten. Ich darf, ohne ein Geheimnis aus den Kommissionsberatungen preiszugeben, erklären, dass sich in der Kommission namhafte Vertreter des Berggebietes für einen solchen Vorsprung ausgesprochen haben, wenn denn das Kontingentssystem fallen sollte. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Milchliefersystem, wie es von der Minderheit vertreten wird. Beim Milchliefersystem werden alle über einen Leisten geschlagen; dort gibt es diesen Vorteil für das Berggebiet, der offenbar besteht, nicht, weil Artikel 36a nach dem Antrag der Minderheit Maissen ersatzlos gestrichen werden soll.
Der Punkt, der von Herrn Bieri erläutert worden ist, ist wichtig. Bei Artikel 187b Absatz 7 ist bei der "Mehrheit der Minderheit" ein Endpunkt gegeben, wobei aber Herr Bieri mit seinen Ausführungen meine Zweifel nicht ganz beseitigt hat, dass man dannzumal nicht das Lieferrechtesystem verlängern möchte. Beim Kontingentssystem ist ein klarer Zeitpunkt vorgegeben: Durch den gestaffelten Ausstieg ist auch ein definitiver Eintritt in diesen Ausstieg gegeben. Wenn dann die ersten Stufen erreicht sind, gibt man dem Bundesrat die Möglichkeit, bei ganz ausserordentlichen Verhältnissen den Endpunkt 2009 um höchstens zwei Jahre hinauszuschieben.
Ich zweifle daran, dass die Zusage, am 30. April 2009 auch wirklich aus dem Lieferrechtesystem auszusteigen, so zum Nennwert genommen werden kann, wie man das gerne hätte. Beim Kontingentssystem sind die Garantien in dieser Beziehung klarer und eindeutiger. Deshalb habe ich mit Herrn Maissen nochmals Rücksprache gehalten, und er wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Termin von 2009. Was er aber am Minderheitsantrag Bieri beanstandet, ist die Ausweitung auf die Artikel 28 bis 42. Dort aber hat Herr Bieri die Problematik schon dargelegt. Sie muss so oder so gelöst werden, bevor die Verlängerung der Geltungsdauer bei den Artikeln 28 bis 42 in Angriff genommen werden kann.
Es geht um einen grundsätzlichen Entscheid. Mit der Zustimmung zur Mehrheit sagen Sie ganz klar: Wir steigen gestaffelt aus dem öffentlich-rechtlichen Kontingentssystem aus, weil wir gewissen benachteiligten Gebieten durch den vorzeitigen Ausstieg einen gewissen Vorteil gewähren wollen. Beim Lieferrechtesystem gibt es eine einzige Behandlung über das ganze Land, und es gibt keinen vorzeitigen Ausstieg. Beim System der Lieferrechte trifft zu, was Herr David gesagt: Der Kontingentshandel und damit die Wirkung der Kontingentsrenten würden eingeschränkt bzw. würden keine neuen Kosten mehr verursachen, soweit nicht Direktübertragungen von Betrieb zu Betrieb erfolgten, was nach dem Minderheitsantrag aber zulässig wäre.
Ich halte das System der Mehrheit nach wie vor für klarer und eindeutiger. Es gibt Signale an die Betroffenen und schafft für sie Klarheit. Als Vertreter eines Berggebietes halte ich fest, dass es auch ein Signal an die Berggebiete gibt, indem man ihnen in diesem Ausstiegsszenario einen gewissen Vorteil geben möchte, dass sie vorher aussteigen und damit gewisse Strukturen aufbauen können, damit sie später eine entsprechende Existenzsicherung haben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: D'abord quelques mots sur l'évolution du marché du lait. Je crois qu'il est intéressant de voir comment se passent les choses dans la vie réelle. Au cours des neuf premiers mois de l'année 2002, la production de lait a légèrement augmenté. Bien que nous ayons augmenté le contingent global, la production de lait n'a pas augmenté dans la même proportion que l'augmentation du contingent de lait, puisqu'elle n'a été que de 0,8 pour cent, soit moins de 1 pour cent, supérieure à celle de l'année précédente.
Ensuite, en ce qui concerne le marché du fromage, il est, comme l'a dit Mme Beerli, l'utilisation la plus importante du lait transformé, la moitié du lait étant transformé en fromage, la production de fromage de janvier à septembre a été

AB 2002 S 1230 / BO 2002 E 1230
inférieure à celle de l'année précédente: 6 pour cent de moins de production par rapport à l'année précédente. Mais surtout ce qui est important, c'est que les exportations ont baissé davantage encore que la production, soit de 7,8 pour cent. Donc 6 pour cent de production de fromage en moins, et près de 8 pour cent de moins d'exportation de janvier à septembre 2002. Par contre, signe positif, en septembre les exportations ont de nouveau augmenté. Par rapport à septembre 2001, il y a eu en septembre 2002 une augmentation des exportations de près de 6 pour cent. C'est dire que ce marché est extrêmement sensible à toute une série de facteurs.
On entend souvent dire que le marché indigène est tué par les importations de fromage. C'est faux, puisque les importations de fromage ont aussi diminué de janvier à septembre 2002; dans une proportion moindre puisque ce n'est que de 1,2 pour cent. Mais ça ne représente pas un chiffre absolu important, puisque la diminution est de 250 tonnes; ça signifie que les importations de fromage ne représentent pas un volume absolument extraordinaire.
Le beurre, qui, il y a peu, causait encore du souci aux partenaires et au Conseil fédéral, s'est vendu de façon assez extraordinaire. Au début du mois de juin de cette année, il y avait plus de 5000 tonnes de beurre en stock, soit 70 pour cent de plus que l'année précédente. Au 10 décembre 2002, les stocks avaient baissé à environ 1300 tonnes, c'est-à-dire qu'on a passé de 5000 tonnes au mois de juin dernier à 1300 tonnes maintenant, cela fait environ 4000 tonnes de beurre qui ont été vendues. Cela représente 80 pour cent de stock en moins en cinq mois.
La poudre de lait, qui est un élément important, bénéficie elle aussi d'une évolution favorable. Le prix de la poudre de lait s'est stabilisé pour le lait maigre, et pour la poudre de lait entier, les prix ont augmenté. Les stocks sont normaux.
Tous ces chiffres, je vous les donne pour vous rappeler ce qu'on a toujours affirmé: c'est que l'évolution de ce marché est extrêmement rapide et que les prévisions qu'on peut faire sont souvent déjouées. Dans les circonstances actuelles, les prévisions qu'on a faites ont été démenties dans un sens favorable. Il peut arriver aussi que les prévisions faites soient moins bonnes que ce qui se passe dans la réalité.
La conclusion toute simple que l'on tire, c'est qu'il faut absolument avoir des instruments extrêmement flexibles. Plus les instruments sont flexibles, plus on est en mesure d'adapter les quantités en fonction du marché. On voit que les exportations de fromage ont baissé, mais ce sont seulement les exportations de certains fromages qui ont subi une baisse massive. C'est le cas des exportations d'emmental, alors que celles d'autres fromages ont augmenté. Si on a cette vision des choses et si on connaît la réalité, la conclusion toute simple à laquelle on aboutit, c'est qu'il ne peut pas y avoir de règle pour l'ensemble de la branche; il faut que la règle soit adaptée à chaque branche. C'est ce qu'on essaye de faire au moyen des mesures urgentes (projet 02.068) qui visent un transfert des compétences à l'interprofession. A l'avenir, il faudra le système de l'interprofession.
Le système que le Conseil fédéral préconise, soutenu par la majorité de la commission, est très simple: on commence par la fixation du volume total des contingents au niveau national pendant une durée limitée, une année; ensuite on garde le système des contingents publics, mais ce sont les branches qui décident du contingent par branche; et ultérieurement, à partir de 2009, puisque le Conseil fédéral est d'accord de repousser de 2007 à 2009 la fin du système du contingentement public, le système des contingents demeurera, mais les contingents seront administrés par les interprofessions. Il ne s'agira donc plus de contingents de droit public, ils relèveront des interprofessions; ils ne seront pas administrés par la Confédération. Nous avons donc prévu la date de sortie du système du contingent.
Monsieur Maissen, c'est avec votre système, malheureusement, que rien n'est prévu pour la sortie du système du contingentement. Si on garde le système de l'obligation de livrer, et tout à coup abruptement on change de système, rien n'est prévu! Alors qu'avec notre solution, il y a quelque chose qui se met en place qui permet de préparer l'après-contingentement, l'après-2009. C'est exactement le contraire de ce que vous avez dit. Je dois dire d'ailleurs que les interventions de ce matin sont extrêmement intéressantes et extrêmement précises. Mais dans ce cas-là, je dois vous contredire: c'est avec notre système qu'il y a une préparation de la sortie du système.
Revenons maintenant aux différentes interventions au sujet des coûts. Vous avez posé des questions sur les coûts, Monsieur David, et M. Schiesser, président de la commission, vous a répondu en partie. Il y a la loi sur les cartels, il y a un certain nombre de choses. Il faut rappeler à l'ensemble du Conseil que la plus grande partie des coûts sont des coûts de structure, et ça c'est essentiel. Des chiffres: si une entreprise agricole passe d'un quota de 75 000 litres de lait à 200 000 litres de lait, ce passage entraîne une réduction des coûts de production de 15 centimes par litre. 15 centimes de moins par litre! Donc la meilleure manière de réduire les coûts, c'est d'améliorer les structures. Si on améliore les structures, on agit sur 60 pour cent des coûts de l'agriculture. Donc l'évolution ne doit pas être freinée, elle doit être soutenue, elle doit être socialement acceptable, mais elle doit être encouragée parce que c'est le meilleur moyen de réduire les coûts.
A côté de cela, il y a toutes les lois qui sont en train d'être modifiées, et en plus de celles qu'a évoquées M. Schiesser, il y a les accords bilatéraux qui prévoient la libre circulation et notamment la libéralisation des services. A l'avenir, lorsque les mesures de libéralisation seront prises en fonction des accords bilatéraux, un vétérinaire d'un pays voisin pourra venir travailler en Suisse ou offrir ses prestations en Suisse. Par conséquent, il y aura très certainement une pression sur les prix du fait que ceux-ci seraient trop élevés en Suisse.
Monsieur David, vous dites qu'il n'y a pas de différence, par rapport à la majorité de la commission, au sujet de la durée de l'adaptation puisque vous voulez, à la fin, que le système du contingentement ou du droit de livraison (Lieferrechtesystem) soit supprimé en 2009.
Le système du droit de livraison, vous l'avez dit, n'est pas très différent du système du contingentement. La seule différence que vous souhaitez, qui paraît assez légitime, c'est qu'on n'alourdisse pas les coûts de production par la vente ou l'achat des contingents. Je répondrai sur ce point aussi à M. Maissen, parce qu'il faut expliquer quand même les effets positifs du système qui a été appliqué jusqu'à maintenant.
Nous, nous prétendons qu'avec le système du droit de livraison, vous n'améliorez pas les choses sous cet angle-là, parce que, première possibilité, si le droit est lié à la terre, lorsque vous vendrez une terre avec un droit de livraison plus important, vous la vendrez plus cher et, par conséquent, vous augmenterez les coûts de production puisque vous rendrez l'achat du terrain plus cher. La deuxième possibilité de distribuer les droits de livraison, c'est par le biais d'une vente aux enchères, ce qui engendre aussi des coûts. Avec le système que nous préconisons, les choses se passent de manière beaucoup plus paisible et plus favorable pour le paysan puisque celui qui souhaite avoir un droit de livraison ou un contingent supplémentaire a la possibilité de vendre davantage de lait. Si un paysan a davantage de lait à vendre et qu'il appartient à l'interprofession du gruyère, cela signifie qu'il peut vendre plus de gruyère et qu'il va obtenir gratuitement son augmentation de contingent par le biais d'une décision de l'interprofession qui décide d'augmenter la quantité de lait destiné à la fabrication du gruyère. Donc, le producteur qui peut vendre plus de lait destiné à la fabrication du gruyère obtient gratuitement une augmentation de son contingent.
Le système du droit de livraison que vous voulez introduire induit quand même des coûts supplémentaires qui pèsent sur les coûts de production. Ce n'est pas un bon système par rapport à celui que nous préconisons.
Je tiens à dire que les organisations paysannes ne sont pas partisanes du "Lieferrechtesystem". Je ne sais pas dans quelle mesure les recommandations de l'Union suisse des
AB 2002 S 1231 / BO 2002 E 1231
paysans qui vous ont été adressées sont correctes; mais je lis ici qu'à l'article 32, l'Union suisse des paysans recommande d'approuver la proposition de la majorité de la commission.
Monsieur Maissen, vous avez évoqué la position que vous aviez à l'époque au sujet du transfert des contingents de la montagne vers la plaine, le transfert des contingents d'une zone vers une autre. La réalité, c'est que durant cette période plus de contingents ont été transférés de la plaine vers la montagne que le contraire. Il y a eu un certain nombre de transferts de contingents de la montagne vers la plaine, mais la majorité des contingents transférés entre ces deux régions l'ont été de la plaine vers la montagne.
L'évolution accélérée des structures dans le domaine laitier que vous avez évoquée n'a pas eu lieu par des cessations d'exploitation le plus souvent, mais bien davantage par des changements d'orientation: passage de la production de lait à la production de viande, ou à l'élevage de bétail, ou aux cultures. C'est vrai qu'il y a un certain rattrapage à faire dans l'évolution structurelle, après 30 ans d'existence du système du contingentement.
En conclusion, le système soutenu par la majorité est plus souple et répond mieux aux besoins actuels. Il induit moins de coûts supplémentaires que le système du droit de livraison, "Lieferrechtesystem", qui cache le coût du transfert du droit de livraison en l'intégrant dans le prix du terrain ou dans le prix qui est payé lors de la vente aux enchères. Le projet du Conseil fédéral, quant à lui, prévoit le transfert gratuit à ceux qui en ont besoin parce qu'ils ont la possibilité de produire davantage. Ainsi, nous préparons mieux la sortie du système du contingentement que si on adoptait le système rigide du droit de livraison, et surtout du système rigide du droit de livraison à l'échelle nationale.
Le problème des coûts est un problème important, mais 65 pour cent des coûts sont des coûts de structure. L'évolution structurelle est la meilleure manière de réduire les coûts des exploitations. Il y a d'autres mesures qui peuvent et doivent être prises, mais l'évolution structurelle est la chose la plus positive.
Finalement, ce matin, j'ai eu le sentiment que beaucoup d'entre vous étaient en train de constater les avantages du système que nous préconisons. On voit, au cours de ces dernières semaines, une évolution des esprits. J'espère qu'avant de voter, vous ferez le dernier pas, qui est le pas vers la libéralisation sans abandon du système des contingents, mais simplement avec le transfert aux interprofessions, et sur le plan privé. Ainsi, vous donnez la souplesse nécessaire à ce marché qui en a bien besoin.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen

Abs. 2, 3 - Al. 2, 3
Angenommen - Adopté

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich möchte zum Tempo unserer Debatte Folgendes bemerken: Vor einer Viertelstunde haben wir die Hälfte der angesagten 600 Minuten hinter uns gebracht, und wir werden das Geschäft heute fertig beraten. Ich bitte Sie zu beachten, dass ich - im Gegensatz zu letzter Woche - in dieser Debatte keinen Druck ausgeübt habe. Es zeigt sich, dass die Beratungen länger dauern. Ich werde daraus für die Zukunft meine Schlüsse ziehen.

Art. 32
Antrag der Kommission
Mehrheit
Unverändert

Minderheit
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Abs. 1
Der Bundesrat regelt, wieweit Lieferrechte direkt zwischen Produzenten übertragen werden können.
Abs. 2
Der Bundesrat schafft für die indirekte Übertragung einen Pool und legt die Voraussetzungen für die Übertragung fest.

Art. 32
Proposition de la commission
Majorité
Inchangé

Minorité
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Al. 1
Le Conseil fédéral réglemente la mesure dans laquelle des droits de livraison peuvent être transférés directement entre producteurs.
Al. 2
Il crée un pool pour le transfert indirect et fixe les conditions de transfert.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Bei Artikel 32 gibt es meines Erachtens keine weitere Abstimmung mehr. Wir haben uns für das System der Mehrheit entschieden (Art. 31 Abs. 1bis) und könnten somit zu Artikel 36 übergehen.
Ich erlaube mir noch den Hinweis darauf, dass wir in zeitlicher Hinsicht die grossen Brocken am Anfang haben: im Landwirtschaftsgesetz die Artikel 48 und 73 und dann im Tierseuchengesetz Artikel 37. Wenn beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 nicht grosse Fragen entstehen, wird der Rest relativ rasch erledigt sein.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 36 Abs. 1
Antrag der Kommission
.... je Kilogramm Milch. Für Sömmerungsbetriebe beträgt die Abgabe 10 Rappen je Kilogramm Milch.

Art. 36 al. 1
Proposition de la commission
.... de lait. Pour les exploitations d'estivage, la taxe se monte à 10 centimes par kilogramme de lait.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Da die Kommission hier eine Änderung vorschlägt, möchte ich nur ganz kurz etwas dazu sagen. Wir haben die Bestimmung über den Zielpreis gestrichen. Es braucht deshalb eine besondere Bestimmung, wie sie der Bundesrat vorschlägt: nämlich für die Abgabe bei Kontingentsüberschreitungen.
Die Kommission beantragt Ihnen, hier für Sömmerungsbetriebe eine Vorzugsbehandlung einzuführen, und zwar einfach deshalb, weil für den Absatz der hier produzierten Milch in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten bestehen. Die Konsequenz davon müsste sein, dass es dann zu keinen Kontingentsverschiebungen zwischen Tal- und Alpbetrieben mehr kommen darf. Das wären meine Ausführungen zu Artikel 36 Absatz 1.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: En commission, le Conseil fédéral a combattu cette proposition. Personne ne l'a suivi. Nous ne souhaitons pas un vote, mais la proposition de la commission pose un certain nombre de problèmes de contrôle pour éviter des transferts de contingents entre exploitations principales et exploitations d'estivage. Il faudra veiller au grain sur ce point-là, si vous me permettez l'expression, et je crois que si cette décision est prise, elle implique un certain nombre de mesures complémentaires.

Angenommen - Adopté

AB 2002 S 1232 / BO 2002 E 1232

Art. 36a
Antrag der Kommission
Mehrheit
Abs. 1
.... April 2009 ....
Abs. 2
....
a. auf den 1. Mai 2006 ....
....
Abs. 3
.... den 1. Mai 2006 ....
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit
(Maissen, Bieri, David, Germann, Hofmann Hans, Wicki)
Streichen

Art. 36a
Proposition de la commission
Majorité
Al. 1
.... avril 2009 ....
Al. 2
....
a. .... 2006 ....
....
Al. 3
.... 1er mai 2006 ....
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité
(Maissen, Bieri, David, Germann, Hofmann Hans, Wicki)
Biffer

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Nachdem Sie sich für das System der Mehrheit ausgesprochen haben, gehe ich davon aus, dass die hier beantragte Streichung entfällt. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen zeitliche Erstreckungen, einmal in genereller Hinsicht in Absatz 1 und dann insbesondere bei den entsprechenden Ausnahmen in Absatz 2 Buchstabe a und in Absatz 3, hier um jeweils ein Jahr. Es liegen meines Wissens keine anderen Anträge vor, sodass ich hierzu auch keine weiteren Ausführungen machen muss.

Präsident (Frick Bruno, zweiter Vizepräsident): Entfällt der Antrag der Minderheit?

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Diese Position entspricht dem ursprünglichen Antrag Maissen, beim heutigen System zu bleiben, ergänzt durch das, was wir mit dem dringlichen Bundesgesetz beschlossen haben.
Die Frage lautet eigentlich: Stimmen Sie der Mehrheit zu, wie wir das bei der Ausmehrung zwischen Mehrheit und Minderheit gemacht haben, oder wollen Sie das geltende Recht beibehalten? Das würde einfach bedeuten, dass die heutige Regelung grundsätzlich weiterläuft. Ich bin aufgrund des Votums von Herrn Maissen davon ausgegangen, die Variante "Geltendes Recht" sei entfallen, weil Kollege Maissen sich dazu nicht hat verlauten lassen. Ich habe mich getäuscht. Ich bitte den Präsidenten, über Artikel 36a abstimmen zu lassen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 19 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 14 Stimmen

Art. 36b
Antrag der Kommission
Titel
Milchkaufverträge
Abs. 1
Die Produzentinnen und Produzenten dürfen ihre Milch nur einem Verwerter der eigenen Branchenorganisation, einer Produzentengemeinschaft oder einem regionalen Milchverwerter verkaufen.
Abs. 2
Sie müssen dazu einen Vertrag mit der Dauer von mindestens einem Jahr abschliessen.
Abs. 3
Direktvermarkter sind für die direktvermarkteten Mengen von der Vertragspflicht ausgenommen.
Abs. 4
Wendet die Branchenorganisation oder die Produzentengemeinschaft eine Mengenregelung mit Exklusivverträgen an, so kann der Bundesrat die bei Verstössen gegen diese Bestimmung vorgesehenen Sanktionen auf Gesuch hin verbindlich erklären.
Abs. 5
Die Bestimmungen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten ab 1. Mai 2009 oder, soweit die Mitglieder nach Artikel 36a Absatz 3 von der Kontingentierung befreit wurden, bereits ab 1. Mai 2006. Sie sind bis 30. April 2012 anwendbar.

Art. 36b
Proposition de la commission
Titre
Contrats d'achat de lait
Al. 1
Les producteurs ne peuvent vendre le lait qu'à un utilisateur de la même interprofession, à un groupement de producteurs ou à un utilisateur régional.
Al. 2
A cet effet, ils doivent conclure un contrat d'une durée minimale d'un an.
Al. 3
Les vendeurs sans intermédiaire sont exemptés de la conclusion obligatoire de contrats pour les quantités qu'ils écoulent en vente directe.
Al. 4
Lorsqu'une interprofession ou un groupement de producteurs pratique une réglementation quantitative, par la conclusion de contrats exclusifs, le Conseil fédéral peut, sur demande, déclarer contraignantes les sanctions prévues.
Al. 5
Les dispositions des alinéas 1er à 3 seront applicables dès le 1er mai 2009 ou, si les membres ont été exemptés du contingentement en vertu de l'article 36a alinéa 3, dès le 1er mai 2006. Elles resteront valides jusqu'au 30 avril 2012.

Cornu Jean-Claude (R, FR), pour la commission: Dans la mesure où cette proposition émane de la commission et qu'elle est nouvelle, elle mérite certains développements.
Après avoir discuté avec les milieux concernés, notamment les fédérations laitières romandes et environs, j'ai proposé à la commission d'introduire un article 36b à titre de mesure d'accompagnement transitoire pour les années qui suivront immédiatement la fin du contingent de droit public, soit, selon les décisions que nous venons de prendre, à compter du 1er mai 2009, ou du 1er mai 2006 pour ceux qui auront été libérés du contingent à cette date sur la base des alinéas 2 et 3 de l'article 36a, à savoir les producteurs bio, ceux des régions de montagne ou d'estivage, ainsi que ceux dépendants des revendications d'une interprofession.
Dans tous les cas, ces mesures d'accompagnement transitoires deviendront caduques au 30 avril 2012. Ces mesures d'accompagnement étant clairement limitées dans le temps, l'Office fédéral de l'agriculture les a acceptées pour la sécurité qu'elles apportent; avec ces propositions, la voie serait ouverte aux professionnels du secteur laitier, qui auraient alors le temps et les instruments pour assumer leurs responsabilités. Cette proposition a été adoptée par votre commission, à l'unanimité, moins 4 abstentions de la part de ceux qui soutenaient la proposition de minorité relative aux droits de livraison, à laquelle nous avons maintenant fait un sort.

AB 2002 S 1233 / BO 2002 E 1233
Voici, un peu plus en détail, les arguments qui militent en faveur de ce régime d'accompagnement transitoire.
Le passage en bon ordre au régime sans contingents laitiers peut être facilité par l'adoption, après la suppression du contingentement, de réglementations de droit privé, sous la forme de contrats d'achat de lait, conclus pour une certaine durée - ce sont les alinéas 1er et 2 de l'article 36b. Si l'on discute et instaure maintenant ces règles d'accompagnement, qui ne deviendront effectives qu'en 2006 au plus tôt pour le bio et la montagne, et en 2009 pour tout le monde, c'est sûrement pour rassurer tous ceux qui craignent encore la suppression à terme des contingents étatiques; mais c'est surtout pour laisser aux milieux concernés suffisamment de temps pour se préparer aux nouvelles dispositions.
Cette proposition offre donc aux producteurs la possibilité de planifier s'il y a lieu leurs investissements, de s'adapter aux nouvelles structures et surtout de mieux grouper leur offre. Cette solution permet donc de limiter l'insécurité institutionnelle et de définir clairement les conditions-cadres du passage au régime sans contingents.
Cet article encourage aussi, et c'est loin d'être négligeable, la mise en place de groupements de producteurs dont la position se trouverait ainsi renforcée sur le marché. Comme beaucoup de paysans et spécialistes de l'économie laitière, je suis persuadé que l'avenir en la matière réside dans la mise en place de filières - interprofession, groupements de producteurs, par exemple - ou d'une sectorialisation du marché.
La disposition donne une certaine sécurité aux acteurs du marché et partenaires commerciaux, la livraison et les quantités étant fixées pour une période déterminée - c'est dit à l'alinéa 2 -, un an au moins. Elle offre enfin aux organisations la possibilité de lier leurs membres à la faveur de contrats exclusifs, une sorte de communauté de destin, que ce soit par le caractère contraignant de leurs propres sanctions ou par l'applicabilité de sanctions administratives de droit public, référence étant faite ici à la modification proposée à l'article 169 lettre h de la présente loi.
En résumé, l'article 36b consiste en un mécanisme simple, provisoire, dont l'objectif est de mettre en place des conditions-cadres facilitant le transfert de la gestion des quantités de lait produites de la Confédération aux acteurs du marché.
Voici maintenant un peu plus en détail la présentation des divers alinéas du nouvel article 36b, présentation qui devrait permettre probablement de répondre à certaines de vos interrogations et de raccourcir ainsi l'éventuel débat.
En ce qui concerne la conclusion obligatoire de contrats d'achat de lait, à l'alinéa 1er, afin que cette proposition soit compatible avec l'article 36a alinéa 3, la nouvelle disposition stipule que les producteurs peuvent ou doivent conclure un contrat avec des utilisateurs de l'interprofession dont ils sont les membres ou avec un groupement de producteurs. Ceci ne doit cependant pas exclure la conclusion d'un contrat avec un utilisateur régional. C'est pourquoi la disposition est formulée de manière à laisser aux producteurs le choix de conclure des contrats avec plusieurs partenaires. Exiger qu'un producteur ne vende le lait qu'il produit qu'à un utilisateur serait en effet excessif et restreindrait trop fortement sa liberté économique. Par contre, sans cette référence à des partenaires déterminés, on ouvre la porte à des pratiques qui ont déjà cours maintenant et qui sont extrêmement dommageables pour l'ensemble du secteur laitier, à savoir la spéculation à court terme sur le lait, ce qu'on appelle les "spot markets" ou bien les marchés sauvages, avec ses conséquences: une grande instabilité et une fragilité du marché, doublées d'un va-et-vient du lait à travers la Suisse, sans plus aucune référence aux zones de production et à leur potentiel propre. C'est entre autres cette problématique que vise l'alinéa 1er en limitant les partenaires potentiels possibles des producteurs.
En ce qui concerne l'alinéa 2, il serait problématique de prescrire une trop longue durée de validité des contrats, tant du point de vue juridique que quant au fond. Une durée minimale d'un an apparaît en l'occurrence appropriée. A l'échéance de ce délai annuel, les producteurs peuvent donc changer de partenaires contractuels s'ils le souhaitent, comme dans la LAMal.
A l'alinéa 3, les vendeurs sans intermédiaire - donc la vente directe - ne vendent pas tous la quantité intégrale de lait eux-mêmes. Ceux qui en vendent aussi à un utilisateur ne doivent dès lors être exemptés de la conclusion obligatoire de contrats que pour la quantité écoulée en vente directe.
La disposition proposée à l'alinéa 4 a pour but de soutenir les organisations qui décident de conclure des contrats exclusifs. Le soutien consiste essentiellement à les aider à imposer leurs décisions. En l'occurrence, il est indiqué de pouvoir infliger des amendes en rapport avec des mesures administratives. Comme l'article 169 ne prévoit pas cette possibilité actuellement, il doit être complété en conséquence. Je n'y reviendrai donc pas lorsque nous examinerons l'article 169.
Finalement, conformément à l'alinéa 5, l'article 36b devra s'appliquer dès que le contingentement laitier sera supprimé. Ce texte comprend une lacune actuellement, puisque, en fait, l'article 36b alinéa 5 ne fait référence actuellement qu'aux alinéas 1er et 3 s'agissant de la validité. Et c'est une erreur, l'article 36b alinéa 5 doit aussi faire référence à l'article 36a alinéa 2. Je propose que, lors de l'examen de détail dans le deuxième Conseil, on corrige cette lacune.
Pour tous ces motifs, la commission, à la quasi-unanimité, a choisi de soutenir cette solution et les mécanismes nouveaux qu'elle comporte.

Angenommen - Adopté

Art. 38 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 38 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 39 Abs. 1
Antrag der Kommission
Mehrheit
Unverändert, aber:
.... eine Zulage entrichtet. Der Bund kann eine Zulage nach Produktionsgebieten abstufen.
Minderheit
(Beerli, Schiesser, Spoerry)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
.... Produzentinnen ausrichten. Er kann eine Zulage nach Produktionsgebieten abstufen.

Art. 39 al. 1
Proposition de la commission
Majorité
Inchangé, mais:
.... Elle peut échelonner ce supplément en fonction des régions de production.
Minorité
(Beerli, Schiesser, Spoerry)
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
.... Elle peut échelonner ce supplément en fonction des régions de production.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Darf ich mit dem zweiten Satz beginnen, den sowohl Mehrheit als auch Minderheit einzufügen gedenken? Er ist unbestritten, das sehen Sie. Es geht darum, hier produktionstechnischen Unterschieden zwischen den einzelnen Gebieten Rechnung zu tragen und diese Siloverbotszulage nach diesen unterschiedlichen Produktionsbedingungen - erschwerte Produktionsbedingungen, leichtere Produktionsbedingungen - abzustufen. Das ist nicht die Pièce de Résistance hier, wie Sie sehen. Die Mehrheit und die Minderheit sind in diesem Punkt gleicher Meinung.

AB 2002 S 1234 / BO 2002 E 1234

In einem Punkt sind die Mehrheit und die Minderheit allerdings nicht gleicher Meinung. Es geht hier - wie ich gesagt habe - um die Siloverbotszulage: Für Milch aus einer Produktion ohne Silagefütterung, die zu Käse verarbeitet wird, wird ein Beitrag ausgerichtet. Das heutige Gesetz verlangt zwingend eine solche Zulage. Das ist aber die einzige Bestimmung im Landwirtschaftsrecht, die eine Zulage zwingend vorschreibt. Bei allen anderen Zulagen, die wesentlich bedeutender sind als die 4 Rappen, die hier zur Diskussion stehen, ist dem Bundesrat durch eine Kann-Vorschrift eine Kompetenz eingeräumt.
Die Mehrheit möchte am bestehenden Recht, also an der zwingenden Formulierung, festhalten. Es muss eine Siloverbotszulage ausgerichtet werden. Wie hoch diese ist, bestimmt der Bundesrat; jetzt, neu, könnte er sie auch noch nach Produktionsgebieten abstufen.
Die Minderheit - das darzulegen überlasse ich Frau Beerli - möchte hier eine Angleichung an alle anderen Gesetzesbestimmungen machen, die entsprechende Zulagen im Sinn einer Kann-Vorschrift vorsehen. Das ist der wesentliche Unterschied in dieser Bestimmung.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: In der Kommission hat es eine Verwechslung gegeben, es geht nicht um die viel bedeutendere Verkäsungszulage - diese ist in Artikel 38 geregelt -, sondern um die Siloverbotszulage; diese beträgt, Irrtum vorbehalten, 4 Rappen.

Beerli Christine (R, BE): Es ist hier sicher nicht ein matchentscheidender Entscheid zu fällen, aber eine Anpassung an die anderen Artikel vorzunehmen. Artikel 38, der die viel bedeutendere Verkäsungszulage betrifft, wie das soeben der Kommissionspräsident ausgeführt hat, ist auch mit einer Kann-Vorschrift ausgestattet. Die Minderheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, man solle das durchziehen und es auch hier bei Artikel 39 für die Zulage für Fütterung ohne Silage so handhaben, indem man den Artikel gleich behandelt und hier auch eine Kann-Vorschrift einführt. Das bedeutet nicht, dass wir damit im Moment die Berechtigung irgendwie nicht anerkennen würden. Wir möchten keine Änderung einführen, sondern einzig alle Artikel gleich behandeln; das geschieht mit einem "Kann" und nicht mit einem "Muss".
Wenn ich vielleicht noch einen ganz kleinen Ausblick auf Artikel 73, den wir noch behandeln werden, machen darf: Es ist ja so, dass man diese Marktstützungsmassnahmen - meiner Ansicht nach zu Recht - mit der Zeit in Direktzahlungen umwandeln sollte. Das ist namentlich der Inhalt des Minderheitsantrages zu Artikel 73. Wenn man das tun würde, dann würden die Marktstützungsmassnahmen allenfalls einmal nicht mehr notwendig sein; sie sind ja sowieso andauernd unter Druck, auch seitens der WTO.
Deshalb sind wir der Ansicht, dass hier eine Flexibilisierung und eine Gleichbehandlung mit Artikel 38 richtig wären und demzufolge, wie das auch der Bundesrat beantragt, ein "Kann" einzufügen ist.

Wicki Franz (C, LU): Ich bitte Sie dringend, der Mehrheit zuzustimmen. Die Mehrheit beantragt Ihnen, am heutigen Text festzuhalten. Wir haben Artikel 39 damals, beim Erlass des Landwirtschaftsgesetzes, ausdrücklich so gefasst. Er hat sich bewährt. Es ist wichtig für ein gutes Produkt, dass jene, die diese Mehrarbeit haben, die also nicht Silage füttern können, diese Zulagen erhalten.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Nous n'avons pas l'intention de modifier notre appui aux producteurs, qui se manifeste sous la forme d'un supplément pour le lait produit sans ensilage. Je tiens à les rassurer. Il ne s'agit pas d'intentions perverses du Conseil fédéral. Ce dernier veut maintenir ce soutien. Mais la loi est faite pour une longue durée. Si un jour la situation internationale l'exige ou si les producteurs nationaux souhaitent un changement, il est bon d'avoir la formule potestative. M. Tschuppert ou d'autres représentants du milieu des producteurs de lait sans ensilage ne doivent pas se sentir menacés.
Dans ce sens, nous soutenons la proposition de minorité Beerli, qui reprend le libellé du Conseil fédéral. Nous ne sommes pas masochistes.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 2 Stimmen

Art. 42
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 43 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 43 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass in Artikel 43 Absatz 3, den der Bundesrat neu vorschlägt und den die Kommission unverändert übernimmt, eine weitere flankierende Massnahme zur Aufhebung der Milchkontingentierung enthalten ist.

Angenommen - Adopté

Art. 46; 47
Antrag der Kommission
Mehrheit
Unverändert
Minderheit
(Hofmann Hans, Germann, Maissen)
Aufheben

Art. 46; 47
Proposition de la commission
Majorité
Inchangé
Minorité
(Hofmann Hans, Germann, Maissen)
Abroger

Hofmann Hans (V, ZH): Die Minderheit beantragt Ihnen, die Artikel 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes ersatzlos zu streichen. Diese beiden Artikel regeln die Höchstbestände der einzelnen Nutztierarten sowie die Abgaben, die bei Überschreitung der Höchstbestände zu entrichten sind. Die beiden Artikel wurden 1979 als Lenkungsmassnahme für die Fleisch- und Eierproduktion ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Sie gelten heute nur noch für Schweine- und teilweise für Geflügelbetriebe und sind trotz zwischenzeitlichen Anpassungen nicht mehr zeitgemäss - dies aus folgenden Gründen:
Die Höchsttierbestände können mittels einer Ausnahmebewilligung überschritten werden. Die Höchstbestandesvorschriften können von Aktiengesellschaften, Betriebsgemeinschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgangen werden. Integratoren wie Mühlen, Genossenschaften, Verbände, Händler und zum Teil auch Privatpersonen halten heute Tierbestände, die bis zum Zehnfachen des erlaubten Höchstbestandes gehen, indem die Bestände einfach auf verschiedenen Betrieben gehalten werden. Für die betroffenen Landwirte dagegen stellen die Vorschriften über Höchsttierbestände eine starke Einschränkung der Betriebsentwicklung dar.
Es macht keinen Sinn, eine Vorschrift im Gesetz aufrechtzuerhalten, die leicht umgangen werden kann und die keine Wirkung mehr erzielt. Es sind Vorschriften, die ausser

AB 2002 S 1235 / BO 2002 E 1235
Aufwand für die Verwaltung eigentlich nichts mehr bringen. Es kommt hinzu, dass in unserem Land die Gefahr von überdimensionierten Landwirtschaftsbetrieben nicht besteht, weil Raumplanungs- und Gewässerschutzbestimmungen genügend greifen. Übrigens kennt auch das EU-Recht keine Vorschriften über Höchsttierbestände.
Herr Bötsch, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, hat in unserer Kommission bestätigt, dass es kaum noch sachliche Gründe für die Beibehaltung der Artikel 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes gibt. Der Bundesrat habe sich dieser Thematik bereits einmal angenommen, im Wissen um die faktische Wirkungslosigkeit dieser Vorschriften jedoch auf eine Streichung bewusst verzichtet, weil sie politisch brisant wäre und das Risiko eines Referendums erhöhen würde. Diesem rein politisch begründeten Argument hat sich die Mehrheit angeschlossen.
Die Minderheit ist jedoch der Meinung, dass gerade der Ständerat eine saubere Gesetzgebung vornehmen sollte und Artikel, die praktisch keine Wirkung mehr entfalten, nicht aus rein politischen Gründen im Gesetz belassen sollte.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zuzustimmen.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Die Artikel 46 und 47 sind als Einheit zu betrachten. Es geht um die Höchstbestände je Betrieb und um die Abgaben, die damit verbunden sind.
Warum will die Mehrheit diese Bestimmungen im Gesetz belassen? Der Bundesrat hat keine solche Streichung vorgesehen. Die Streichung wurde in der Kommission als Antrag eingebracht. Die Auswirkungen, die mit einer Streichung verbunden sind, können nicht ohne weiteres beurteilt werden. Meines Erachtens bedürfte die materielle Seite dieses Antrages einer vertieften Abklärung, wobei das, was Herr Hofmann in Bezug auf den Geltungsbereich dieser Bestimmungen gesagt hat, nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden kann. Die Mehrheit betrachtet es aber als handstreichartig, wenn diese Artikel jetzt gestrichen werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das eine politisch sehr heikle Angelegenheit ist und dass Sie ein entsprechendes Referendumspotenzial äufnen, wenn Sie diese Bestimmungen jetzt handstreichartig streichen.
Ich möchte Sie bitten, die Artikel 46 und 47 nicht zu streichen. Der Zweitrat kann sich mit dieser Frage allenfalls auch noch auseinander setzen, er kann sie vertieft abklären. Wenn Sie jetzt aber der Minderheit Hofmann zustimmen, dann werden Sie verschiedene Kreise, die der Antrag der Minderheit Hofmann betrifft, aufscheuchen und zu Gegnern dieses Gesetzes machen.
Man müsste sich vielleicht fragen, ob Bestimmungen, die vom Grundgedanken her eigentlich Sinn machen, nicht in irgendeiner Art und Weise besser durchgesetzt werden können sollten. Dazu müsste man sich auch einige Überlegungen machen. Wir konnten das in der Kommission nicht tun.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen; dann kann der Zweitrat allenfalls diese Überlegungen vertiefen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 32 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 6 Stimmen

Gliederungstitel vor Art. 48
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre précédant l'art. 48
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 48
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit II
(Büttiker, David, Hofmann Hans, Leuenberger, Maissen)
Unverändert, aber:
.... Für Schweinefleisch kann der Bundesrat die Versteigerung anordnen.

Abs. 1bis
Mehrheit
Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rindergattung ohne zugeschnittene Binden und von Tieren der Schafgattung werden zu 5 Prozent nach der Zahl der freien Käufe ab öffentlichen Märkten im Berggebiet zugeteilt.
Minderheit I
(Bieri, David)
.... werden zu 10 Prozent nach der Zahl der freien Käufe ab öffentlichen Märkten zugeteilt.

Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit II
(Büttiker, David, Hofmann Hans, Leuenberger, Maissen)
Unverändert

Art. 48
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité II
(Büttiker, David, Hofmann Hans, Leuenberger, Maissen)
Inchangé, mais:
.... Le Conseil fédéral peut ordonner la mise aux enchères pour la viande de porc.

Al. 1bis
Majorité
Les parts de contingent tarifaire pour la viande d'animaux de l'espèce bovine, sans les morceaux parés de la cuisse, ainsi que pour la viande d'animaux de l'espèce ovine, sont attribuées à raison de 5 pour cent d'après le nombre d'achats libres sur les marchés publics dans la région de montagne.
Minorité I
(Bieri, David)
.... sont attribuées à raison de 10 pour cent d'après le nombre d'achats libres sur les marchés publics.

Al. 2
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité II
(Büttiker, David, Hofmann Hans, Leuenberger, Maissen)
Inchangé

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Wir kommen zu einem weiteren sehr umstrittenen Punkt in der "Agrarpolitik 2007". Sie werden wahrscheinlich, wie ich auch - ich habe es gestern bereits erwähnt -, mit einer Fülle von Anrufen und anderen Interventionen bestürmt worden sein. Alle Intervenienten haben mit Sicherheit den Standpunkt vertreten, am heutigen System dürfe nichts geändert werden. Ich habe keine anderen Interventionen verzeichnet, und noch selten habe ich derart viele Interventionen erlebt. Offenbar geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes nicht um die Wurst, sondern um das Filet und damit natürlich auch um erkleckliche Beträge. Ich will indessen - das betone ich - nicht verkennen, dass es auch Intervenienten gab, die in echter Sorge um die Abnahme von Vieh, insbesondere solchem aus Berg- und Randgebieten, aktiv geworden sind. Diese Problematik will ich nicht wegreden.
Die Kommissionsmehrheit trägt meines Erachtens diesen berechtigten Bedenken Rechnung, indem sie zusätzliche flankierende Massnahmen vorschlägt.
Zum heutigen System: Sie wissen, dass nach dem heutigen System die Verteilung der Zollkontingente grösstenteils

AB 2002 S 1236 / BO 2002 E 1236
aufgrund der Inlandleistungen erfolgt - Zahl der Schlachtungen, freie Käufe ab öffentlichen Märkten oder Zukäufe von Fleisch. Es gibt Ausnahmen von den Inlandleistungen für besondere Spezialitäten; ich muss und will das hier nicht im Einzelnen darlegen.
Ich muss aber betonen, dass die Fleischimportregelung aufgrund der Inlandleistung wettbewerbspolitisch nicht unproblematisch ist, denn der Zugang zu Importrechten steht nur denjenigen zu, die Inlandleistungen erbringen. Damit ist dieser Zugang natürlich begrenzt, und es besteht ein unvollkommener Wettbewerb. Zudem - dieser Eindruck wurde bei mir durch die erwähnten Interventionen verstärkt - werden bestehende Strukturen zementiert. Wer hat, der hat und bekommt noch mehr.
Wir haben heute eine starke Konzentration des Imports auf wenige Importeure - genau das, was Kritiker dem neuen System der Versteigerung unterstellen. Faktum ist aber, dass heute in verschiedensten Bereichen ganz wenige Importeure einen Grossteil der Importe in der Hand haben. Beim Geflügel sind es zwei Importeure, die mehr als 50 Prozent des Imports in der Hand haben, bei Rindsbinden sind es drei, beim Pferde- und Ziegenfleisch sind es vier.
Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Dieser Punkt müsste meines Erachtens irgendwann einmal etwas klarer ausgeleuchtet werden. Es geht um die so genannten Importrenten. Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom Bundesamt für Landwirtschaft einen Spezialbericht über diese Importrenten angefordert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat der Subkommission 7 der nationalrätlichen Finanzkommission Bericht erstattet und in diesem Bericht die Importrenten berechnet. Das Bundesamt ist auf einen maximalen Betrag von 300 Millionen Franken gekommen. Das heisst nicht - das möchte ich betonen -, dass diese Importrenten effektiv 300 Millionen Franken betragen, sondern das ist der maximale Betrag, den diese Importrenten ausmachen können.
Die interessante Frage, was mit diesen Importrenten effektiv geschieht, konnte und kann nicht beantwortet werden, auch nicht vom Bundesamt für Landwirtschaft. Etwas überspitzt gesagt: Wir wissen nicht, wie hoch die Importrenten effektiv sind. Der Bundesrat geht in den weiteren Annahmen von 150 Millionen Franken aus, was dem Versteigerungserlös entspräche.
Wir wissen aber insbesondere nicht, wohin die Importrenten letztlich fliessen. Kommen sie den Bauern zu? Ein Mitglied der nationalrätlichen Kommission hat festgestellt, in diesem Fall gäbe es in der Schweiz für jede Grossvieheinheit, die geschlachtet werde, 1000 Franken. Kommen die Importrenten den Importeuren zugute? Kommen sie dem Handel, dem Verteiler oder letztlich dem Konsumenten zu? Das, mit Verlaub, ist eine Frage, die man bei einer derartigen Summe beantworten können sollte, weil es um Mittel geht, die letztlich aufgrund von staatlichen Vorschriften erzielt werden.
Wenn die Importrenten den Bauern zugute kommen, dann habe ich nichts dagegen einzuwenden. Wenn sie den Konsumenten zugute kommen, dann habe ich auch nichts dagegen einzuwenden. Und wenn sie dem Staate zugute kommen, dann kann der Staat diese Mittel verteilen. Wir wissen aber nicht, wem sie effektiv zugute kommen und in welchen Anteilen. Wir müssten eigentlich ein System haben, das Aufschluss darüber gibt. Wir verlangen in diesem Rat für kleinere Summen Transparenz.
In dieser Situation hat der Bundesrat ein anderes System vorgeschlagen; ich brauche es Ihnen nicht lange zu erläutern. Es ist das System der Versteigerung. Es geht um intensiveren Wettbewerb für diese Zollkontingentsanteile. Wenn sie versteigert werden und jeder mitsteigern kann, müsste eigentlich der Wettbewerb verstärkt spielen. Es könnte jeder mitsteigern, es hätten also auch Marktakteure Zugang, die heute keinen Zugang haben. Die Margen der nachgelagerten Stufen der Fleischwirtschaft müssten unter Druck kommen, und ein wesentlicher Teil der Importrenten müsste an Produzenten und Konsumenten weitergegeben werden. Letztlich will der Bundesrat, dass mit dem Steigerungserlös auch die Entsorgung von Fleischabfällen unterstützt wird. Der Bundesrat erklärt, dass er mit der Versteigerung von Fleischspezialitäten - ich habe sie vorhin erwähnt - positive Erfahrungen gemacht hat.
Einige Zahlen zum Fleischmarkt: Der Konsumwert des inländischen und importierten Fleisches liegt gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft in der Grössenordnung von 6 Milliarden Franken pro Jahr - eine stattliche Summe. Die Marge der nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft beträgt etwa 3,5 Milliarden Franken davon. Wenn es zu einem intensiveren Wettbewerb um Zollkontingentsanteile kommt und diese unter Druck geraten, führt bereits eine Margenreduktion von 5 Prozent zu einer Verbilligung des Fleisches um 175 Millionen Franken, und zwar zugunsten des Konsumenten.
Tiefere Konsumentenpreise fördern den Konsum und ermöglichen es den inländischen Produzenten, das Absatzvolumen zu halten. Die Margenreduktion dürfte gesamthaft grösser sein als der Versteigerungsbetrag. Der Bundesrat geht wie gesagt von einem Betrag von 150 Millionen Franken ab 2007 aus. In diesem Zusammenhang rufe ich wiederum in Erinnerung, dass beim Einkaufstourismus das Fleisch an vorderster Stelle steht. 50 Prozent der Einkaufstouristen nennen Fleisch als Hauptgrund für ihren Einkauf im Ausland. Die Unterschiede bei den Preisen betragen etwa 50 Prozent.
Nun gibt es natürlich gewisse Probleme; ich habe einleitend gesagt, dass es dabei insbesondere um die Frage der inländischen Marktabräumung geht. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen eine Lösung vor, und zwar dahin gehend, dass für Fleisch von Tieren der Rindergattung ohne zugeschnittene Binden und von Tieren der Schafgattung ein bestimmter Prozentsatz ab öffentlichen Märkten im Berggebiet zugeteilt werden kann. Damit möchte man eine minimale Schlachtabräumung sicherstellen; die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass hier effektiv ein Problem besteht.
Die Minderheit I - Herr Bieri wird sich dazu äussern - möchte auf 10 Prozent gehen und die öffentlichen Märkte in allen Gebieten zulassen.
Die Minderheit II möchte davon nichts wissen, sondern möchte dem Bundesrat eigentlich nur in einer Kann-Formel die Möglichkeit eröffnen, für Schweinefleisch die Versteigerung anzuordnen. Ich muss Ihnen sagen, beim Anteil von Schweinefleisch, der versteigert werden kann, ist die Importrente am geringsten. Das ist für mich als Laie in diesem Bereich kein Angebot: Erstens enthält der Antrag der Minderheit II eine Kann-Formulierung, und zweitens führt er ausgerechnet jenen Fleischbereich auf, der in dieser Beziehung am wenigsten interessant ist.
Zur Marktabräumung: In der Botschaft sehen Sie (BBl 2002 4814), dass die Marktabräumung in den letzten drei Jahren relativ bescheiden war. Beim Grossvieh haben Sie Schlachtungen in der Grössenordnung von 350 000 bis 400 000 Stück, die Zahl der zugeteilten Tiere bewegt sich in der Grössenordnung von 3000 bis 4000, das ist in etwa 1 Prozent. Das Problem der Schlachtabräumung besteht also. Aber es ist von der Menge her nicht so ausgeprägt, wie das immer wieder gesagt wird. Die Kommissionsmehrheit möchte diesem Problem aber Rechnung tragen.
Wenn die Kommissionsmehrheit obsiegt, dann fliessen die Mittel aus dem Versteigerungserlös in die Bundeskasse. 48 Millionen Franken wären vorgesehen als Beitrag an die Entsorgung der Fleischabfälle. Das würden wir dann bei Artikel 37 des Tierseuchengesetzes behandeln. Der Rest käme in die Bundeskasse.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bieri Peter (C, ZG): Ich kann mich hier kurz halten. Die Minderheit I ist wie die Mehrheit damit einverstanden, dass in Zukunft die Fleischimportkontingente grundsätzlich versteigert werden. Überwachte öffentliche Märkte tragen jedoch zur Markttransparenz bei. Es ist also gerechtfertigt, einen Teil der Zollkontingentsanteile der Rinder- und Schafgattung an die Inlandleistungen zu binden. Dies gewährt die Aufrechterhaltung dieser Märkte. Heute gibt es 120 Marktorte

AB 2002 S 1237 / BO 2002 E 1237
im Berg- und deren 20 im Talgebiet. Rund 20 Prozent des in unserem Land geschlachteten Rindviehs stammen von diesen öffentlichen Märkten. In der Kommission haben wir unter Mithilfe der Verwaltung versucht, Lösungen zu finden, welche die Zukunft dieser Märkte bei einem Versteigerungssystem der Importkontingente sichern.
Unser Minderheitsantrag beinhaltet zwei Dinge: Zum einen wollen wir auch die bestehenden Viehmärkte im Talgebiet belassen. Denn es gibt keinen Grund dafür, dass nicht auch diese bestehenden Märkte, die vorwiegend im kleinstrukturierten Milchwirtschaftsgebiet des Mittellandes und vor allem auch der voralpinen Hügelzone stattfinden, beibehalten werden sollen. Es macht keinen Sinn, dass die Tiere aus dem Talgebiet an die überwachten Märkte ins Berggebiet geführt werden.
Die Entwicklung der Agrarpolitik in ihrer Gesamtheit zeigt zudem in eine Richtung, in der die Berggebiete stark mit öffentlichen Beiträgen unterstützt werden, während die Gebiete in der voralpinen Hügelzone weit weniger staatliche Unterstützung erfahren dürften, obwohl auch sie praktisch ausschliesslich auf die Rindviehhaltung beschränkt bleiben.
Wenn man schon grossmehrheitlich das System der Versteigerung wählt, ist es sachlich gerechtfertigt, 10 Prozent an die Inlandleistungen aller überwachten Märkte zu binden. Folglich müsste bei Annahme unseres Minderheitsantrages korrekterweise auch Artikel 50 angepasst werden, was nicht geschehen ist. Es müsste auch dort "von öffentlichen Märkten" heissen, unter Weglassung des Begriffes "Berggebiet".
Wenn wir das System der Versteigerung wählen und wenn wir beipflichten, dass es nach wie vor öffentliche Märkte geben soll, dann ist es gerechtfertigt, 10 Prozent zu wählen, um die öffentlichen Märkte wie gesagt auch im Talgebiet aufrechtzuerhalten.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, wenn Sie zum System der Versteigerung wechseln wollen.

Büttiker Rolf (R, SO): Ich kann dem Kommissionspräsidenten schon sagen, warum er so viele Interventionen erhalten hat: Die Leute aus der Bauernschaft, aus dem Handel und aus den Metzgereibetrieben kämpfen um die nackte Existenz, sie kämpfen ums Überleben. Deshalb wehren sie sich für einen Tatbestand, von dem sie in der Tat profitieren können. Ich komme darauf zurück. Es geht bei diesem Artikel also um die Wurst.
Nachdem sich der Bundesrat bei der Milch durchgesetzt hat, ist es an der Zeit, dass er eine Niederlage einsteckt. Die Metzgermeister würden sagen, bei diesem Artikel sollte man ihn - natürlich nur politisch gesehen - einmal richtig durch den Fleischwolf lassen.
Ich sage Ihnen, worum es, auf den Punkt gebracht, bei diesem Artikel geht: Wenn ich mit Herrn Bundesrat Couchepin ein Glas Cornalin - seinen Lieblingsrotwein, selbstverständlich aus dem Wallis - trinke und wir ein gutes Filetstück dazu essen, keine Wurst, dann nehmen wir selbstverständlich ein Stück Schweizer Fleisch. Nur geht das nicht in ganz allen Fällen, weil die WTO vorschreibt, dass die Schweiz 22 500 Tonnen rotes Fleisch und 54 500 Tonnen weisses Fleisch importiert. Dann kann es geschehen, dass man ein importiertes Filetstück essen muss.
Wenn es nach dem Willen von Herrn Bundesrat Couchepin geht, werden die Filetstücke in Zukunft von einem, zwei oder drei grossen Schweizer Betrieben stammen, die die nötigen Mittel und Instrumente haben - denn eine Versteigerung ist ja nichts anderes als ein Warentermingeschäft. Ich aber habe dann das Filetstück vom Schweizer Metzgermeister, weil das heutige System zu 90 Prozent auf den Schlachtungen beruht.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir seinerzeit auch gestritten haben. Dann haben wir gesagt: 90 Prozent der Schlachtungen sollen als Inlandleistung zählen. Das ist der Unterschied.
Warum soll man auch aus anderen Gründen beim jetzigen System bleiben?
1. Ich bin der Ansicht, dass eine Änderung des Importsystems im jetzigen Zeitpunkt nicht infrage kommen kann. Das jetzt geltende System ist erst auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt worden. Wenn ich höre, dass es schon Studien dazu gebe, muss ich mit Blick auf die wissenschaftliche Redlichkeit wirklich bestreiten, dass man aus einem Importregime, das erst seit knapp zwei Jahren in Kraft ist, Schlüsse ziehen, Evaluationen dazu machen und jetzt aufgrund dieser Studien behaupten kann, man müsse eine hundertprozentige Kehrtwendung vornehmen.
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin beim Milchbereich und in Bezug auf den Schweizerischen Bauernverband ein Blatt in die Höhe gestreckt, ich strecke es jetzt auch in die Höhe. Schauen Sie, was der Bauernverband dort zu Artikel 48 vorschlägt, und dann können Sie Ihren Entscheid fällen. Sie haben es vorhin gemacht, ich mache es jetzt auch. Es ist aber nicht nur der Bauernverband, der in der Vernehmlassung gesagt hat und heute, Herr Schiesser, immer noch sagt, man solle das jetzige System beibehalten; auch der Schweizerische Gewerbeverband, die KMU-Betriebe, die Händler, die Fleischwirtschaft, praktisch alle - selbstverständlich mit Ausnahmen -, wollen eigentlich am jetzigen System festhalten. Ich kann nicht verstehen, auch aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens, dass man hier eine Änderung beantragt. Es ist aber ganz klar, dass eine sehr grosse Mehrheit der Betroffenen, und zwar Produzenten und Verarbeiter, die das Heu - das muss man sagen - nicht immer auf der gleichen Bühne haben, das geltende System beibehalten will.
Bei den Beratungen zur "AP 2002", Sie erinnern sich, wurde die Frage des Importsystems sehr sorgfältig behandelt und intensiv diskutiert. Es liegen keine zwingenden Gründe vor, die "AP 2007" mit diesem komplexen Problem, neben dem Milchbereich, zu belasten. Die Verteilung der Zollkontingente aufgrund der Inlandleistung funktioniert gut, wogegen das Versteigerungsverfahren zahlreiche Fragen aufwirft, die heute nicht beantwortet werden können.
Wir wären trotzdem bereit, den Leuten aus der Schweinefleischproduktion entgegenzukommen und ihnen Gelegenheit zu geben, das Versteigerungsverfahren auszuprobieren, wenn sie dies wollen. Jetzt muss ich dem Kommissionspräsidenten sagen - er hat etwas salopp gesagt, ja, die Schweine, die brächten nichts, das sei nicht so wichtig und so -: Diese Branche hat das gewollt. Wir haben die Schreiben erhalten; es ist in der Kommission wesentlich darauf hingewiesen worden, und wir wollen der Branche entgegenkommen.
Jetzt mache ich Ihnen einen Vorschlag: Wenn wir mit der Minderheit stimmen, haben wir die Gelegenheit, bei den Schweinen zu schauen, wie sich das auswirkt. Wir haben ein Trainingsfeld und können dann in vier bis fünf Jahren bei Philippi wieder "zusammensitzen" und schauen, wie sich das ausgewirkt hat. Ich bin überzeugt, dass Sie, wenn wir das Trainingsprogramm durchgespielt haben, nicht mehr versteigern wollen.
2. Ein weiteres wichtiges Argument: Das System der Inlandleistung ist sinnvoll und - entgegen den Aussagen des Kommissionspräsidenten - auch transparent. Wer den inländischen Bauern Ware abkauft, kann sich im Verhältnis eines Beitrages zur Vermarktung der Inlandproduktion am Import beteiligen. Oder umgekehrt gesagt: Wer importieren will, soll zuvor beweisen, dass er etwas für die Inlandproduktion geleistet hat. Die Inlandleistung jedes einzelnen Betriebes und damit seine Importrechte sind öffentlich, sie werden publiziert und können auch nachgeschaut werden.
Ich muss Herrn Schiesser sagen: Er spricht immer von den Importrenten und von dem vielen Geld, das in diesem Importgeschäft verdient werden könne. Aber er spricht nie von der Gegenleistung, von der Inlandleistung, die von diesen Leuten als Gegenleistung erbracht wird. Und sie erbringen eine Gegenleistung: Sie üben beim Bauern die Nachfrage aus, sie stimulieren die Nachfrage, weil sie bei der Schlachtung die Rechnung mit den Kontingenten machen müssen.
Wir haben diesen Leuten enorme Vorschriften gemacht: in der Entsorgungsfrage, in der Deklarationsfrage, in der Tierverkehrsdatenbank, im Umweltbereich, bei der

AB 2002 S 1238 / BO 2002 E 1238
Lebensmittelsicherheit, im Tierschutzbereich. Wenn man diese Vorschriften anschaut, sieht man: Diese Leute haben ein Anrecht darauf, dass ihnen eine Gegenleistung erbracht wird. Über die Kontingente haben sie auch die Möglichkeit, Marktabräumung zu betreiben und den Bauern - nicht nur auf den öffentlichen Märkten, die tatsächlich einen kleinen Anteil ausmachen - Ware ab Stall abzukaufen.
Ich muss noch etwas anderes sagen. Wenn der Kommissionspräsident hier und heute sagt, jeder könne mitsteigern, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist wirklich - ich sage es anständig - eine saloppe Aussage. Denn ich glaube kaum, dass es dem Metzgermeister X auf dem Land oder im Dorfe möglich sein wird, in diesem Versteigerungsverfahren mitzuhalten. Wenn 90 Prozent der Importkontingente durch Schlachtungen als Inlandleistung zählen sollen - das war ja schon bei der "AP 2002" die grosse Diskussion -, ist es selbstverständlich so, dass eine Konzentration auf die Schlachthöfe stattfindet. Wenn Sie die Zahlen in der Botschaft anschauen, sehen Sie, dass es so ist. Alle wissen, wer schon jetzt über die Schlachtungen am meisten Kontingente hat. Aber wenn versteigert wird, werden Sie die Konzentration noch erhöhen. Ich kann Ihnen sagen - dies an die Adresse von Herrn Bundesrat Couchepin, an die Adresse des Kommissionspräsidenten und der Mitglieder der Mehrheit -: Wenn Sie das so weiterziehen, haben Sie einen deutlichen Konzentrationsprozess. Die Grossen, ich muss hier drin nicht sagen, wer das ist, werden diese Warentermingeschäfte machen - für mich sind es Warentermingeschäfte -, und der Metzgermeister hat hier keine Chance. Herr Bundesrat, ich bleibe bei dieser Annahme; die Entwicklung wird mir Recht geben.
Es gibt 180 000 Kühe in der Schweiz, die während ein paar Jahren ihre Milchleistung erbracht haben; Sie alle wissen, dass diese Kühe wegen der fehlenden Nachfrage der Bevölkerung nicht einmal einen sehr hohen Wert haben. Wenn nun ein Bauer mit einer Kuh zu einem Metzger kommt und der Metzger nicht mehr diese Mischrechnung mit dem Kontingent über die Schlachtung machen kann, dann wird es natürlich so sein, dass diese Kühe schlussendlich auch noch bei Herrn Stähelin in der Centravo AG landen, die schon jetzt an den Kapazitätsgrenzen angelangt ist. Der Importvorteil geht diesen Leuten verloren, die Mischrechnung kann nicht mehr gemacht werden. Die äusserst harte Konkurrenz unter den Fleischverarbeitern, Herr Schiesser, zwingt sie dazu, den Vorteil weiterzugeben, je nach Marktlage entweder an den Konsumenten oder an den Schlachtviehproduzenten. Sie können diese Importrente nicht einfach einsacken. Ich muss mich für diese Kleinbetriebe wehren. In zehn Jahren ist die Zahl der Fleisch verarbeitenden Betriebe und der Metzgereien um 30 Prozent zurückgegangen. Herr Schmid Carlo kann dann noch etwas zum Bereich Handel und Viehhandel sagen.
Der Strukturwandel hat auch die mittleren Betriebe erfasst. Die Vorstellung, dass die Importe zu unangemessenen Gewinnen führen, ist - ich muss es wiederholen - absurd. Jeder am Markt Beteiligte ist gezwungen, den Importvorteil in seine Kalkulation einzubeziehen und ihn als Konkurrenzvorteil im Wettbewerb einzusetzen. Das haben auch die Bauern gemerkt, die immer sehr sorgfältig - zu Recht, möchte ich sagen - auf die Margen der nachgelagerten Stufen achten.
Noch eine Bemerkung zum Geldabschöpfen: Dass die Abschöpfung durch den Staat, durch die Versteigerung, volkswirtschaftlich effizienter ist als die Verwendung der Importvorteile im Wirtschaftskreislauf, kann nicht nachgewiesen werden; das hat auch die ETH-Studie nicht nachgewiesen. Mir als liberal denkendem Mensch ist der Gedanke sympathischer, dass Unternehmen mit den Importvorteilen umgehen, als dass sie ins staatliche "Pumpwerk" aufgesogen und durch die Umverteilungsmaschinerie geschleust werden. Jedenfalls würde dadurch der Mittelfluss nicht transparenter.
3. Das Versteigerungsverfahren führt zu noch tieferen bäuerlichen Einkommen. Nach einem Übergang zum Versteigerungsverfahren haben die Verwerter keine Anreize mehr, sich mit einer aktiven Einkaufspolitik Importrechte zu erarbeiten. Das drückt die bäuerlichen Einkommen. Die Bauern benötigen deshalb ganz allgemein Anreize zum Kauf von Schlachttieren, und zwar unabhängig davon, ob im Stall oder auf öffentlichen Märkten gekauft wird.
Könnten mit der Verwertung von Schlachttieren keine Importrechte mehr erarbeitet werden, wäre dies für die Milchbauern besonders dramatisch. Die sind jetzt schon gebeutelt. Die Kühe, die für die Fleischverarbeitung nicht sehr begehrt sind, könnten kaum mehr einen Schlachtviehpreis lösen und müssten im Extremfall - ich habe das schon gesagt - einfach entsorgt werden.
4. Das Versteigerungsverfahren ist nicht gewerbetauglich. Die Botschaft weist zu Recht darauf hin, dass heute nur wenige Grossimporteure einen hohen Anteil an den Zollkontingenten auf sich vereinigen; da stimme ich mit Herrn Bundesrat Couchepin überein. Die Konzentration der Importrechte ist eine Tatsache. Dies haben wir eingeleitet, indem wir bei der Schlachtung vor allem auf die Inlandleistung abstellen. Die Konzentration ist aber nicht das Resultat des Systems der Inlandleistung, sondern die Folge davon, dass überhaupt begrenzte Importmengen verteilt werden müssen.
Immerhin - das dürfte Sie interessieren, ich habe mich da schlau gemacht - sind die Importkontingente heute flächenmässig doch gut auf das ganze Land verteilt; sie sind 800 Metzgereien und etwa 160 Handelsbetrieben zugeteilt. Diese sind aus Konkurrenzgründen vor allem auf die Rindfleischimporte angewiesen.
All diese Gewerbebetriebe könnten nicht an den Versteigerungen teilnehmen. Das habe ich bereits gesagt. Diese Kleinbetriebe verfügen nicht über den administrativen Apparat und das Risikokapital, um die komplizierten Versteigerungen zu bewältigen. Das Gewerbe hätte die begehrten Spezialstücke bei der Konkurrenz zu einem Preis einzukaufen, der durch die staatliche Abschöpfung verteuert worden ist. Die Importvorteile, soweit sie nicht vom Bund abgeschöpft sind, würden andererseits noch vermehrt "auf die Hände" der grossen Handelsunternehmen konzentriert, die damit zusätzliche Wettbewerbsvorteile erhielten. Das Versteigerungsverfahren leistet deshalb der Konzentration zusätzlich Vorschub.
Noch ein letzter Punkt, Herr Bundesrat: Es wäre gut gewesen, wenn die Kommission und auch der Ständerat - wir haben das auch bei anderen Fragen schon so gehabt - einen Verordnungsentwurf gehabt hätten, in dem im Detail aufgezeigt worden wäre, wie man dieses Versteigerungsverfahren in der Praxis, in seinem zeitlichen Ablauf, in den verschiedenen Sparten der Versteigerung, hätte gestalten können.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, der Minderheit II zuzustimmen und beim jetzigen, bewährten System zu bleiben. Es geht hier auch um die Frage der grossen oder kleinen Betriebe: Ich meine, dass wir uns sonst immer verpflichten, den KMU-Betrieben, den kleinen Betrieben, der Bauernschaft, den Gewerbebetrieben und der Fleischwirtschaft zu folgen; wir sollten ihnen hier in diesem Bereich die sich bietenden Möglichkeiten weiterhin belassen. Sie werden Ihnen dafür dankbar sein.

Cornu Jean-Claude (R, FR): Je ne reviens pas sur la rente de situation que le système actuel garantit à certains, sans que cela profite aux paysans et aux consommateurs. Je crois que tout a été dit à cet égard. Si, initialement, j'émettais passablement de réserves par rapport au nouveau système qui a été proposé, donc la mise aux enchères des contingents, ce n'était pas pour militer en faveur du maintien de privilèges. Mon souci était de ne pas court-circuiter les marchés publics, qui jouent un rôle déterminant dans certaines régions de montagne - dans le canton de Fribourg, ils jouent un rôle essentiel, mais mon canton n'est pas le seul dans ce cas.
Le Conseil fédéral et l'OFAG ont été sensibles à cette préoccupation, et ils ont introduit une solution double. La première, on la trouve à l'article 50 alinéa 2 proposé par la commission, à savoir une contribution financière de la Confédération pour l'organisation, la mise sur pied et la

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surveillance des marchés publics, ainsi que ce dont on est en train de discuter à l'article 48 alinéa 1bis tel que proposé par la commission, à savoir la réserve de 5 pour cent pour les achats sur les marchés publics dans la région de montagne.
Ces deux mesures me semblent tenir suffisamment compte des intérêts des régions de montagne pour qu'on puisse sans crainte, en rapport avec cela, suivre la majorité.
Je me permets deux remarques à l'intention du deuxième Conseil, si la proposition de la majorité l'emporte.
D'abord, afin d'éviter ou de minimiser les cas de fraude qu'on a connus sur les marchés publics, il y aurait lieu à mon sens de préciser que cette part de contingent tarifaire n'est pas attribuée aux achats qui transitent par les marchés publics, mais uniquement pour les bêtes qui ont été effectivement misées sur les marchés publics; ça, c'est une belle différence.
Ensuite, et en cela je rejoins quelque peu les considérations de M. Bieri, je ne sais pas s'il est juste de limiter la mesure aux marchés publics dans la région de montagne et s'il ne serait pas préférable de considérer la provenance de la bête misée; en cela aussi, on éviterait peut-être un certain nombre de fraudes. Ainsi, des bêtes provenant de la zone de montagne sont parfois misées sur des marchés publics de plaine, ne serait-ce que parce que pour certains, c'est le marché le plus proche.
A part ces deux remarques pour lesquelles je m'en remets à la sagesse de l'OFAG et du Conseil national, je vous propose d'accepter la proposition de la majorité.

Brändli Christoffel (V, GR): Ich spreche nicht aus der gleichen Interessenlage wie Herr Büttiker. Ich wohne auch auf 500 Meter über Meer, möchte aber doch zu dieser Problematik einige Bemerkungen aus der Sicht des Berggebietes anbringen.
Es ist so, dass die Inlandleistung für die Produktionsanteile im Berggebiet zentral ist, und wir möchten im Berggebiet eine produzierende Landwirtschaft, die das Einkommen nicht nur über Beiträge bekommt, sondern - zum Teil zumindest - auch aus der Produktion. Wir wollen also im Berggebiet nicht nur Landschaftsgärtner und Sozialhilfeempfänger haben, sondern wir wollen auch produzierende Bauern haben, und deshalb spielt natürlich die Frage der Produktionsanteile eine ganz entscheidende Rolle.
Wenn ich jetzt die Entwicklung der Beratungen, etwa bei den Milchbeschlüssen, verfolge, mache ich mir doch einige Sorgen. Gut, wir haben jetzt die Aufhebung der Milchkontingentierung beschlossen; das bedeutet natürlich tiefere Preise und grössere Mengen. Wenn man in den nächsten Jahren eine Preisreduktion von 25 Rappen - es kann auch weniger sein, bei 25 Rappen müsste man wahrscheinlich etwa 100 000 Kilogramm mehr produzieren, um wieder zu gleichen Ergebnissen zu kommen - hat, dann geht der Trend natürlich nicht in Richtung kleine und mittlere Betriebe im Berggebiet.
Es stellt sich noch eine Frage, nämlich die Frage nach der Koppelung der Kuhhalterbeiträge an die Milchablieferung. Auch diese Frage müsste man dann prüfen, denn die Kuhhalterbeiträge sind heute auch an die Kontingente gebunden. Wenn wir diese Koppelung auch abschaffen würden, dann hätten wir, wenn wir es von der Seite der Milch her betrachten, zumindest im Produktionsbereich eindeutig einige Probleme im Berggebiet; man kann noch nicht sagen, wie viele.
Es ist natürlich auch bei der Inlandleistung im Fleischbereich so, dass jene Leute, die Kontingente zugeteilt bekommen, die Nachfrage nach inländischen Tieren verstärken. Eine Verstärkung der Nachfrage nach inländischen Tieren führt zu höheren Preisen und damit auch zu höheren Einkommen im Berggebiet. Die Lösungen, die wir jetzt hier angehen, führen auf der Produktionsseite - sowohl bei der Milch als auch beim Fleisch - zu einer Verschlechterung der Situation im Berggebiet. Ich mache mir ernsthafte Sorgen über die Entwicklung. Ich glaube nicht, dass das "Trostpflaster" der Minderheit I - die Erweiterung auf 10 Prozent, dafür aber für die ganze Schweiz - die Situation entscheidend verbessert.
Der Zweitrat muss die ganze Frage der Produktionsanteile für das Berggebiet auf jeden Fall nochmals überprüfen; er muss sich auch Gedanken darüber machen, mit welchen Instrumenten man dem Berggebiet Produktionsanteile sichern kann.
Ich persönlich stimme im Moment der Minderheit II zu, damit wir hier einen Nagel einschlagen und dieses Problem bei den weiteren Beratungen nochmals eingehend diskutiert werden kann, damit aber auch keine allzu grosse Unruhe über die Entwicklung entsteht, die jetzt die Beratung genommen hat.

Schmid Carlo (C, AI): Meine Interessenbindung: Ich wohne auf einer Höhe von 900 Metern und lebe in einem Kanton mit einem Anteil an Landwirten von 18 Prozent, alle in der Bergzone; ich bin seit zwanzig Jahren Präsident des Schweizerischen Viehhändlerverbandes.
Ich bin ebenfalls der Auffassung, Sie sollten hier der Minderheit II und allenfalls später der Minderheit I zustimmen. Ich kann es kurz machen, die Argumente sind bereits weitgehend gesagt worden: Ich bin mit meinen Vorrednern der Auffassung, dass die Inlandleistung eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung einer produzierenden Landwirtschaft im Berggebiet überhaupt ist. Wenn Sie ohne diese Rückkoppelung an die inländische Produktion importieren können, dann werden Sie hier in der Schweiz einen Konkurrenzkampf unter den Standorten provozieren. Auch hier wird dann die Losung lauten: "Im Mittelland wird gut produziert, und das Berggebiet lassen wir links liegen." Ich bin der Auffassung, dass das ohne Not nicht getan werden sollte.
Ich bin auch der Auffassung, dass der Szenenwechsel von der Schlachtung als Inlandleistung zum freien Zukauf ab öffentlichen Märkten als Inlandleistung durchaus vertretbar ist. Die Bauern haben in der Vergangenheit immer die freien Märkte aufrechterhalten wollen mit der Begründung - das ist eine absolut richtige Begründung -, an den offenen Märkten herrsche Preistransparenz. Denn wo wird sonst der Preis gebildet, wenn nicht an den Märkten? Wenn Sie auf der anderen Seite diese geschlossenen Absatzkanäle sehen, dann stellen Sie fest, dass es dort eben keine freie Preisbildung mehr gibt. Dort wird das getan, was der Abnehmer sagt. Wer ein Programm in die Welt setzt, nach dem produziert werden muss, der sagt auch, zu welchen Konditionen produziert wird. Mit anderen Worten: Die Erhaltung von Märkten ist eigentlich ein urliberales Anliegen jeder Marktwirtschaft.
Sie müssen aber sehen, dass die Märkte in diesem Bereich in Bedrängnis sind: Einerseits sind sie in Bedrängnis durch die Labelproduktionen, durch die geschlossenen Absatzkanäle, die nicht mehr über Märkte gehen, sondern von den grossen Abnehmern vorbestimmt sind und einfach auf eigenen Kanälen abgewickelt werden. Andererseits geraten sie halt in Gottes Namen durch eine neue Importregelung in Bedrängnis. Wenn Sie den Händlern und den kleinen Metzgern jedes Interesse daran nehmen, solche Märkte zu besuchen, dann können Sie noch Millionen Franken in die Aufrechterhaltung dieser Märkte gemäss Artikel 50 Absatz 2 stecken. Wenn die Bauern die Ware nicht mehr absetzen können, werden sie diese Märkte trotz diesen in die Infrastruktur investierten Millionen Franken auch nicht mehr besuchen. Mit anderen Worten: Sie müssen jenen, die den Bauern die Ware abnehmen, einen "incentive" geben, damit sie überhaupt die Märkte besuchen.
Sie haben Herrn Kommissionssprecher Schiesser gehört; er hat gesagt, die Marktabräumung sei nicht mehr so bedeutend, sie habe in den letzten Jahren nur noch ein Prozent betragen. Dazu will ich Ihnen sagen, das stimmt zwar so, aber dieses eine Prozent ist eben genau jenes Prozent, das als Ultima Ratio überhaupt noch offen steht, sonst hätten Sie das eine Prozent auch nicht mehr.
Mit anderen Worten: Wenn Sie von dieser ganzen Geschichte absehen, wenn Sie alles in die Versteigerung geben - das will ja die Kommission auch nicht, und dafür bin ich sehr dankbar -, dann gehen Sie einen Weg, der am Schluss natürlich dazu führt, dass die gesamte

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Importberechtigung noch an vier Firmen in der Schweiz hängt. Zwei Grossverteiler und zwei superintelligente und versatile Fleischhändler, das ist es dann. Und dann sind wir genau beim gleichen Punkt, Herr Bundesrat, bei dem ich gestern gesagt habe: Wollen Sie die Bauern als Unternehmer, oder wollen Sie sie als Arbeitnehmer? Wir haben vier Flottillenführer; die gesamte Bauernschaft teilt sich in vier Flottillen, schippert hinter diesen her und hat keine Auswahl mehr. Das ist das Problem.
Ein Markt besteht auch darin, dass man Auswahl hat. Das sagen Sie selbst, Herr Bundesrat, in der Botschaft (BBl 2002 4810): "Die hohe Konzentration auf den nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft sowie der begrenzte Zugang zu den Importrechten .... sind Gründe dafür, dass der Wettbewerb unvollkommen ist." Diesen unvollkommenen Wettbewerb, Herr Bundesrat, ersetzen Sie nicht durch einen vollkommenen, wenn Sie tout court auf die Versteigerung setzen. Sie werden das eine System durch das andere ersetzen, aber damit die Oligopolsituation in der Schweiz überhaupt nicht verändern. Das ist die Situation. Wenn Sie, mit anderen Worten, keine zielführenden Massnahmen mit dieser Versteigerung veranstalten können, bitte ich Sie, diese zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass es auch in den Rand- und Bergregionen weiterhin eine produzierende Landwirtschaft gibt. Dafür braucht es die Märkte.
Ich bin Präsident des Schweizerischen Viehhändlerverbandes. Was ist mein Interesse? Ohne Bauern gibt es auch keine Viehhändler - das ist das Interesse, das ich hier zu vertreten habe.

Germann Hannes (V, SH): Nach den Ausführungen der Vorredner kann ich es nun wirklich kurz machen. Ich habe drei Gründe, die mich dazu führen, der Minderheit II (Büttiker) zuzustimmen.
1. Das gegenwärtige System - Herr Büttiker hat es erwähnt - ist erst seit 2001 in Kraft. Eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt, bevor überhaupt Erfahrungen vorliegen, ist darum überstürzt.
2. Mit einem Wechsel zum Versteigerungssystem können die Landwirtschaft und das verarbeitende Gewerbe nur verlieren. Der Importvorteil sollte nicht vom Staat abgeschöpft werden, sondern sollte der Wirtschaft für die Mischrechnung zur Verfügung stehen.
3. Das Versteigerungssystem wirkt sich negativ auf die Landwirtschaft und die Produzentenpreise für Schlachtvieh aus. Zudem sind verschiedene zweckgebundene Fonds abgeschafft worden. Eine zweckgebundene Verwendung der Zolleinnahmen, z. B. für die Verwertung von Schlachtabfällen, wird voraussichtlich nur vorübergehender Natur sein.
Ich bitte Sie darum - nach reiflicher Überlegung und nach den Entscheiden punkto Milchkontingente -, der Minderheit II (Büttiker) zuzustimmen.

Beerli Christine (R, BE): Eigentlich wollte ich mich darauf beschränken, etwas zum Aspekt der Milch zu sagen, aber die beiden letzten Voten haben mich nun doch noch dazu gebracht, die Sicht der Konsumentin einzubringen. Wir haben bis anhin die Auffassung der Landwirte, der Viehhändler, der Importeure gehört, und ich muss Ihnen sagen: Mir ist als Konsumentin immer wieder aufgefallen, dass wir in der Schweiz sehr hohe Fleischpreise bezahlen. Das kommt nicht von nichts. Die meisten Einkäufe, die grenzüberschreitend im Ausland erfolgen, sind Fleischkäufe. Wir haben als Konsumenten nichts davon gemerkt, dass die Produzenten in diesem Land ständig sinkende Fleischpreise haben. Ich weiss, dass die Bauern am Fleisch nichts verdienen; die Preise sinken. Aber das hat nicht auf die Konsumentenpreise durchgeschlagen. Das Fleisch, das wir einkaufen, ist immer ganz genau gleich teuer; es wird nicht billiger.
Etwa 90 bis 95 Prozent des Fleisches, das in diesem Land konsumiert wird, ist Schweizer Fleisch. Importe haben wir - je nachdem, ob es sich um Geflügel, Lamm oder Rindfleisch handelt - zwischen 5 und etwa 40 Prozent. Beim Geflügel ist der Anteil am grössten. Daran wird sich mit der Versteigerung der Kontingente nichts ändern. Ich möchte der Angst entgegentreten, die immer wieder geschürt wird, wir würden, wenn wir die Kontingente versteigerten und nicht mehr an die Inlandabnahme bänden, mehr Importe haben. Dem ist nicht so. Die Kontingente bleiben genau gleich hoch. Wir werden nach wie vor 90 Prozent Inlandfleisch konsumieren, und wir sprechen heute also nur über 5 bis 10 Prozent der konsumierten Menge.
Der Konsumwert des Fleisches, das wir in der Schweiz konsumieren, beträgt in etwa 6 Milliarden Franken. Die nachgelagerten Bereiche - Verarbeitung und Handel - machen davon 3,5 Milliarden Franken aus. Es sind nicht die Produzenten, es sind nicht die Bauern, es sind die nachgelagerten Betriebe, also Handel und Verarbeitung, die von diesen 6 Milliarden Franken 3,5 Milliarden abschöpfen. Wenn man hier nur - der Präsident der Kommission hat es schon gesagt - eine Margenreduktion von 5 Prozent erreichen würde, dann würden wir 175 Millionen Franken einsparen. Wir könnten das auf die Preise der Konsumenten umlegen und hätten vielleicht endlich einmal etwas weniger teures Fleisch in diesem Land.
Ich möchte noch einem Argument entgegentreten, weil es mich auch persönlich betrifft. Ich habe etwas gegen Oligopole; ich finde sie schlecht. Ich wäre empfänglich für das Argument, die Versteigerung würde dazu führen, dass plötzlich nur noch zwei Importeure in diesem Land wären. Dem ist aber nicht so. Wir haben jetzt ein Oligopol.
Mit der Inland-Abnahmeverpflichtung haben wir - der Präsident hat es schon gesagt - nur zwei Importeure beim Geflügel. Es sind die beiden Grossen, Coop und Migros; Sie wissen es. Wir haben drei Importeure bei den Rindsbinden - das ist das andere grosse Importgeschäft -, und wir haben acht Importeure beim Schweinefleisch.
Wir haben also jetzt ein Oligopol. Man kann uns nicht weismachen, dass die Versteigerung zu einem Oligopol führen würde; sie kann nur zu einer Verbesserung führen. Dies gilt namentlich dann, wenn man merkt und weiss, dass die Versteigerung bei den italienischen Spezialitäten und beim Trockenfleisch vor etwa vier, fünf Jahren eingeführt worden ist und dass seither die Zahl der Importeure zugenommen hat. Es gibt heute mit dem Versteigerungssystem wesentlich mehr Importeure als vorher. Und die Preise sind im Rahmen geblieben, sie sind sogar etwas gesunken. Das ist die einzige Fleischkategorie, in der die Preise etwas gesunken sind.
Ich bitte Sie also, sich der Mehrheit anzuschliessen.

Büttiker Rolf (R, SO): Nach diesem Votum von Frau Beerli muss ich doch noch etwas sagen: Sie haben die Tabelle in der Botschaft (BBl 2002 4810) nicht richtig wiedergegeben. Sie haben vergessen zu sagen, wie viele Prozentanteile diese zwei Inhaber von Zollkontingentsanteilen haben. Ich sage es Ihnen noch einmal - die Zahlen, die ich gestern erhalten habe -: 800 Metzgereibetriebe und etwa 160 Händler in der Schweiz haben ein Importkontingent. Das sind fast 1000 Kontingentsinhaber. Ich sage Ihnen noch einmal. Wenn Sie das Versteigerungsverfahren so anwenden wollen, müssen Sie mir erklären, wie eine ländliche Metzgerei in einem Warentermingeschäft gegen die Grossen auf diesem Markt Mengen ersteigern soll. Carlo Schmid hat es gesagt: Diese Betriebe haben keine Chance. Das ist jetzt eine theoretische Rechnung gewesen - ohne die Gegenleistung dieser Leute einzuberechnen. Im Namen dieser Leute muss ich die Rechnung, die Sie gemacht haben, zurückweisen.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Nach dieser engagierten Debatte habe ich wenig beizufügen. Sie zeigt, dass wir hier offenbar ein delikates Problem behandeln. Was für mich als Konsumenten und Steuerzahler in diesem Land beim heutigen System völlig unbefriedigend ist, ist der Umstand, dass mir offenbar auch Fachleute keine Auskunft darüber erteilen können, wo und bei wem letztlich wie viel von der Importrente verbleibt. Wenn sie beim Bauern bleibt, ist das für mich in Ordnung. Wenn sie beim Konsumenten

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landet, dann ist das für mich auch in Ordnung. Wenn dazwischen Leistungen erbracht werden, die über diese Importrente angemessen abgegolten werden, dann ist das ebenfalls in Ordnung. Derartige Leistungen müssen bezahlt werden. Aber in diesem Bereich besteht keine Transparenz, und man sagt mir auch im Bundesamt für Landwirtschaft: Wir können keine Transparenz schaffen, weil wir die Zahlen nicht haben. Solange dem so ist, muss ich mich doch fragen, warum es nicht möglich ist darzutun, wie sich diese Importrente, die maximal 300 Millionen Franken betragen könnte - ich sage ausdrücklich: betragen könnte -, aufteilt und wohin sie geht.
Wenn die Minderheit II (Büttiker) obsiegt und das Versteigerungssystem abgelehnt wird, dann müsste sich mindestens der Zweitrat Gedanken darüber machen, ob man nicht eine Bestimmung ins Gesetz oder in eine Verordnung aufnehmen müsste, die dazu führt, dass diejenigen, die Importkontingente haben, auch verpflichtet sind, darüber Rechenschaft abzulegen. Denn es geht um erkleckliche Mittel, die letztlich aufgrund von Bestimmungen erzielt werden, die dieser Staat erlässt.
Das ist für mich die grosse Problematik, und deshalb habe ich auch in der Kommission bei der ersten Runde mit dem Stichentscheid dieser neuen Regelung zugestimmt. Denn diese Frage muss geklärt werden. Wenn diese Frage in dem Sinne beantwortet wird, dass es keine Profiteure dieser Kontingentsrenten gibt, dann wird auch dieses heutige System weniger unter Beschuss geraten. Solange das aber nicht der Fall ist und keine Transparenz besteht, von keiner Seite, muss ich sagen: Irgendetwas stimmt wohl nicht.
Das ist der Grund dafür, dass ich bei der Mehrheit bleibe. Ich bin mit der Mehrheit der Auffassung, dass diese Frage geklärt werden muss.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: A la fin de ce débat, je constate qu'un certain nombre de choses ne sont pas contestées et que d'autres choses sont prétendues. Il n'est pas contesté qu'il existe une rente, et une rente importante. C'est quand même quelque chose d'acquis à la fin de ce débat; ce n'était pas le cas lorsqu'on a lancé la discussion sur le changement de système. Lorsqu'on a lancé la discussion sur le changement de système, les milieux intéressés ont tenté de contester l'existence de la rente, en disant qu'elle était retransmise aux paysans, que les consommateurs ou je ne sais qui en profitaient, ou alors qu'elle n'était pas aussi élevée qu'on le pensait.
Je crois que tout ce débat qui dure depuis des semaines a conduit à au moins un résultat positif; il y a une rente, quelqu'un la paie, et quelqu'un en profite. On n'a pas entendu beaucoup de choses au sujet de ceux qui en profitent; on sait par contre qu'elle est payée par le consommateur, et on sait dans quelle poche elle va d'abord. Elle n'est peut-être reportée qu'en partie, mais elle existe; elle existe de manière importante.
Il n'est pas contesté que le système actuel est critiqué. Il y a encore une année ou deux, vous vous souvenez de la polémique au sujet de Proviande, dont le président est paisiblement assis sur le banc des observateurs. Il y a eu une énorme polémique et depuis lors, l'Union suisse des paysans a cherché des solutions meilleures, mais on n'a pas vu de changement profond. La polémique s'est un peu calmée pour des raisons d'opportunité, mais elle peut renaître du jour au lendemain. Il n'est pas contesté que le système actuel ne fonctionne pas bien et qu'il ne fonctionnera jamais bien parce qu'il manque de transparence. Par conséquent, même si c'est faux, les gens ont le sentiment que quelque chose d'illogique se passe.
Il n'est pas contesté de réserver une certaine quantité des contingents d'importation, comme l'a dit M. Cornu, pour les marchés publics dans la région de montagne. Nous préférerions réserver cela seulement pour les marchés publics précités, mais ce ne serait pas grave si cela s'étendait à l'ensemble des marchés publics, comme le propose la minorité I (Bieri); cette proposition pourrait faire l'objet d'une divergence entre les deux Conseils, mais ce n'est pas le point essentiel. Le point essentiel, c'est que les marchés publics, comme l'a dit M. Cornu qui avait fait la proposition dans ce sens, soient protégés et qu'il n'y ait pas de problème de ce côté-là.
Il est prétendu que si le système est aboli, la viande indigène ne sera pas prise en charge. Mais rappelez-vous les chiffres: 5 pour cent d'importation, 95 pour cent de production de viande indigène. Celui qui ne prend pas en charge dans l'absolu la viande indigène se prive de 95 pour cent des possibilités de vente et de son chiffre d'affaires. Il est obligé de prendre la viande indigène, parce que sinon, il se prive de la plus grande partie de ses opportunités commerciales. On peut dire: "Bien sûr, avec le temps, elle ne sera pas toujours prise en charge et il risque d'y avoir une pression sur les prix indigènes." C'est faux! La mise aux enchères a pour but - c'est l'idée de base - que l'on puisse mettre aux enchères de mois en mois, pour la viande bovine - pour d'autres viandes comme le mouton cela peut être un autre rythme -, la quantité de viande nécessaire au marché. Et si on voit que tel mois, il y a eu trop de viande mise aux enchères, on corrige le mois suivant en réduisant la quantité offerte de telle sorte que la viande indigène sera toujours prise en charge.
Selon les spécialistes, le résultat sera que les morceaux nobles seront probablement un petit peu plus chers. Mais les morceaux nobles, c'est ceux qu'on importe! Le 5 pour cent de la viande importée n'est constitué pratiquement que par des aloyaux, c'est-à-dire des bons morceaux, des morceaux nobles. Par contre, la viande hachée et la viande transformée, celles qu'on arrive pas à vendre ou que l'on vend mal en Suisse parce qu'il y en a trop, parce qu'il y a beaucoup de morceaux - 95 pour cent des vaches produisent aussi de la viande à transformer! -, ces viandes, dont les prix sont trop bas en Suisse, posent problème. Avec le système que nous préconisons, ces viandes seront payées plus cher aux paysans et, ainsi, ceux-ci auront un avantage supplémentaire par rapport au système actuel.
Le système profite à la production indigène, et la prise en charge se fait automatiquement par les méthodes de mise aux enchères que nous mettons en place. On a prétendu aujourd'hui qu'on ne le ferait plus. En outre, on a dit en commission que ça ne marcherait pas. Bien sûr que ça marche! Mme Beerli l'a dit: ça marche pour des spécialités, ça a marché et ça marchera.
Le système est d'ailleurs simple. Il est accessible à tout le monde. Quand on vient nous dire que seuls les gros acheteurs pourront miser, c'est faux! Le système est simple. Le boucher de Disentis, celui de Gstaad - Monsieur Lauri -, celui de Verbier, de Montana ou de Vissoie - Monsieur Epiney -, qui veut, pour la saison d'hiver, avoir des morceaux de haute qualité, il misera. Il misera par Internet et suivant un système qui sera extrêmement simple, alors qu'aujourd'hui, il doit passer par des importateurs.
Il y a de grandes discussions pour savoir quel est le pourcentage qui est en mains des grands distributeurs. La réalité, c'est qu'un très grand pourcentage est actuellement en mains des distributeurs. D'après mes calculs, 40 pour cent au moins de ce marché est en mains de deux distributeurs; ces deux plus douze autres, soit quatorze, en contrôlent 50 pour cent; 800 bouchers se partagent les 50 autres pour cent. Mais 800 bouchers n'accèdent pas au marché parce qu'ils n'abattent pas eux-mêmes: ils sont hors du système et ne profitent de rien. Avec le système futur, ceux qui aujourd'hui ont des contingents, des petits, auront aussi accès au système. Et le système s'ouvrira aux 800 bouchers qui n'abattent pas eux-mêmes.
Or, si vous regardez les choses de manière évolutive, en fonction du dynamisme, le nombre des abattoirs va diminuer parce que la concentration va continuer. Et c'est souhaitable. Il faut qu'il y ait une certaine concentration des abattoirs pour réduire les coûts de transformation et les prix pour les consommateurs. Jusqu'à maintenant, il y avait de telles rentes et de tels avantages à abattre du bétail qu'on pouvait investir sans considérations économiques et multiplier les abattoirs même là où ce n'était pas nécessaire. Avec notre

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système: transparence; moins de construction d'abattoirs parce qu'il n'y a plus d'intérêt à le faire puisque l'attribution des parts de contingents tarifaires n'est pas liée au nombre de bêtes abattues; par contre, ouverture à des centaines de bouchers du système et de la possibilité d'importation. Et là, nous soutenons, comme la minorité II (Büttiker), mais avec les moyens inverses - et nous prétendons que nous avons raison -, les maîtres bouchers, le petit artisanat et l'artisanat moyen.
Avec ce système, on nous a dit que des vaches resteront orphelines, sans acheteurs. C'est faux! Aujourd'hui déjà, les vaches orphelines qui sont achetées sur les marchés publics ne sont pas payées à des prix extraordinaires, elles sont payées au prix du marché et, en plus, on bénéficie d'un contingent d'importation. Ainsi donc, on ne prive pas d'amour et d'affection ces pauvres vaches abandonnées sous la pluie et le brouillard sur un marché public. Avec notre système, au contraire, on fait en sorte qu'elles aient un peu plus de chances d'être achetées, même si leur prix est bas, à de meilleurs prix.
Cela laissera une certaine somme à disposition de la Confédération. M. Büttiker, avec l'habileté qui le caractérise, a dit que si, finalement, il doit y avoir une rente, autant qu'elle aille dans la poche des privés que dans celle de l'Etat. La différence, c'est que l'Etat n'a pas l'intention de prélever la même rente. L'Etat prélèvera la rente qui correspond exactement au marché puisque, par la mise aux enchères, personne ne lui donnera plus que cela est nécessaire. Nous estimons entre 50 et 100 millions de francs le revenu que tirera la Confédération des mises aux enchères. Et avec cela, on aide les paysans en grande partie. On aide les paysans, Madame Leumann, en payant une partie des frais d'élimination des déchets résultant de l'abattage du bétail. Sinon, on devra faire payer les paysans eux-mêmes, et c'est un système qui, à la fin, se retournera contre les paysans, malheureusement, suivant le principe du pollueur-payeur: celui qui produit le déchet doit le payer. Nous, nous sommes prêts à prendre en charge, avec le produit de la vente aux enchères, une grande partie des frais d'élimination des déchets. Cela va dans la poche du paysan ou, plutôt, cela ne lui enlève pas le montant nécessaire pour le faire.
Donc, en résumé, il y a plus de transparence; le consommateur y gagne; le paysan pourra vendre les bas morceaux du bétail suisse à meilleur prix; le tourisme d'achat est limité; toutes les marchandises de transformation seront meilleur marché; on évitera des erreurs d'investissements économiques en matière d'abattage; on aura de l'argent pour aider les paysans.
Monsieur Büttiker, devant tant d'avantages, je vous adjure, au nom de la raison, du bon sens et de l'amour du peuple suisse et des paysans qui produisent de la viande, de vous rallier au projet du Conseil fédéral. Le peuple suisse, les consommateurs, les paysans vous en seront reconnaissants.

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Es handelt sich bei Artikel 48 um einen Systementscheid.

Abs. 1bis - Al. 1bis

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 25 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 13 Stimmen

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 26 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 13 Stimmen

Art. 50
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... saisonalen oder anderen ....
Abs. 2
Der Bund kann den Kantonen ab 2007 Beiträge für die Organisation, Durchführung, Überwachung und Infrastruktur von öffentlichen Märkten im Berggebiet ausrichten.

Art. 50
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 2
La Confédération peut allouer aux cantons à partir de 2007 des contributions pour l'organisation, la mise sur pied, la surveillance et l'infrastructure des marchés publics situés dans la région de montagne.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Hier gibt es zwei kurze Bemerkungen: Bei Absatz 1 geht es um die Angleichung des deutschen Textes an den französischen Text. Bei Absatz 2 geht es um die Unterstützung von öffentlichen Märkten im Berggebiet. Nachdem wir bei Artikel 48 der Minderheit zugestimmt haben, kann diese Bestimmung an sich so bestehen bleiben. Es wird dann Sache des Zweitrates sein, allenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Angenommen - Adopté

Art. 51
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
a. .... saisonalen oder anderen ....
....
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 51
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: In Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a geht es wiederum um die Frage der Angleichung des deutschen Textes an den französischen Text. Im Übrigen verzichte ich hier auf weitere Ausführungen.

Angenommen - Adopté

Art. 51bis
Antrag der Kommission
Titel
Verwertung Schafwolle
Text
Der Bund kann Massnahmen ergreifen zur Verwertung von Schafwolle. Er kann die Verwertung mit Beiträgen unterstützen.

Art. 51bis
Proposition de la commission
Titre
Mise en valeur de la laine de mouton
Texte
La Confédération peut prendre des mesures pour la mise en valeur de la laine de mouton. Elle peut octroyer des contributions à la mise en valeur.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Hier haben wir einen neuen Artikel, der vom Bundesrat nicht vorgeschlagen wurde. Er ist in der Kommission eingebracht worden, die ihn ohne Opposition übernommen hat. Es geht um die Verwertung der Schafwolle. Weil dieser Artikel in der Botschaft des

AB 2002 S 1243 / BO 2002 E 1243
Bundesrates nicht enthalten ist, möchte ich ein paar Ausführungen dazu machen.
Im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" hat das Parlament beschlossen, die Unterstützung der Verwertung von Schafwolle von ursprünglich 1,8 Millionen schrittweise auf 600 000 Franken zu reduzieren und im Jahre 2004 vollständig abzubauen. Mit diesem Beitrag wird vor allem die Inlandwollzentrale unterstützt. Verschiedene Kreise befürchten, dass diese Zentrale ohne staatliche Unterstützung nicht aufrechterhalten werden kann und dass damit die Verwertung der inländischen Wolle gefährdet wäre. Diese Befürchtung ist vor dem Hintergrund der seit 1980 steigenden Schafbestände - von 350 000 Tieren auf 450 000 Tiere - zu sehen. Diese Schafe müssen gemäss Tierschutzgesetz geschoren werden, was jährlich 900 Tonnen Schurwolle ergibt. Davon werden rund 370 Tonnen an die Inlandwollzentrale abgeliefert, der Rest wird zu rund 40 Prozent durch die Züchter direkt vermarktet bzw. zu 60 Prozent als Abfall auf mehr oder weniger problematische Weise entsorgt.
Ihre Kommission erachtet die Schafzucht als Lieferantin eines landwirtschaftlich wichtigen Rohstoffes. Der Absatz der Schafwolle soll weiterhin gesichert bleiben, namentlich durch das Fortführen der Unterstützung der Inlandwollzentrale. Dies sichert das Funktionieren des Marktes und ist somit eine relativ wenig marktverzerrende Unterstützung.
Die WAK beantragt deshalb, in das Landwirtschaftsgesetz eine Kann-Vorschrift für Unterstützungsleistungen des Bundes für die Vermarktung von Schafwolle aufzunehmen.

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 52; Art. 52; 53
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre précédant l'art. 52; art. 52; 53
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 58
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Hier haben wir noch die Ausgabenbremse zu genehmigen. Sonst möchte ich auf Ausführungen verzichten. Ich verweise auf die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft.

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 60 Abs. 5
Antrag der Kommission
Der Kanton kann vorübergehend und regionenweise jegliches Anpflanzen von neuen Reben für die Weinerzeugung verbieten, wenn Massnahmen zur Marktentlastung oder zur Umstellung der Rebflächen finanziert werden oder wenn es die Marktlage erfordert.

Art. 60 al. 5
Proposition de la commission
Le canton est habilité à interdire, temporairement et par région, toute plantation de nouvelles vignes servant à la production vinicole, si des mesures destinées à alléger le marché ou à permettre la reconversion de surfaces viticoles sont financées ou si la situation du marché l'exige.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Es geht um die Kompetenz der Kantone, vorübergehend und regionenweise jegliches Anpflanzen von neuen Reben für die Weinerzeugung zu verbieten. Es drängt sich eine rasche Umstellung von bisher bestockten Flächen mit Trauben von weniger hoher Qualität zugunsten von weissen Spezialitäten und roten Trauben auf. Dazu ist staatliche Unterstützung notwendig, wie sie in Artikel 66 vorgesehen wird.
Gleichzeitig beantragt die WAK, dass es den Kantonen überlassen sein soll, beim Ausrichten solcher Beiträge, oder wenn es die Marktsituation erfordert, das Anpflanzen von neuen Reben zu verbieten. Es handelt sich also um eine neue Kompetenz der Kantone. Damit wird die Umstellung, unterstützt durch den Bund, weiterhin gefördert. Ausserdem wird die bereits geltende gesetzliche Praxis gestützt. Denn seit Juni 2002 gilt zwischen dem Bund und jenen Kantonen, welche Umstellungsunterstützungen des Bundes erhalten, ein Moratorium, das die Neupflanzung von Reben, d. h. die Ausdehnung der Pflanzungen für die Weinproduktion, beschränkt. Es ist Sache der Kantone, aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage tätig zu werden.

Angenommen - Adopté

Art. 63 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 63 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Cornu Jean-Claude (R, FR), pour la commission: J'ai juste une remarque à l'attention du deuxième Conseil: dans la mesure où, à l'article 16 alinéa 6, nous avons ajouté un article 16 alinéa 6bis, je me demande, sans être certain de la réponse, s'il ne serait pas justifié, à l'article 63 alinéa 3, de faire référence non seulement à l'article 16 alinéa 6, mais également à l'article 16 alinéa 6bis. Il appartiendra à la commission du Conseil national d'examiner cette question.

Angenommen - Adopté

Art. 64
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 66
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Epiney
Abs. 2
Der Bund kann Beiträge zur Finanzierung von zeitlich befristeten Marktentlastungsmassnahmen bei Überschüssen im Weinmarkt ausrichten.

Art. 66
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Epiney
Al. 2
La Confédération peut verser des contributions destinées à financer des mesures ponctuelles d'allègement du marché du vin en cas d'excédents.

AB 2002 S 1244 / BO 2002 E 1244

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Der Bundesrat will im Rahmen der "AP 2007" generell die verschiedenen Fonds aufheben, wie es auch verschiedene parlamentarische Vorstösse gefordert haben und wie wir es jetzt schon in verschiedenen Bereichen - bei den Eiern usw. - beschlossen haben. Solche Fonds schränken den finanzpolitischen Spielraum des Bundes ein und stellen einen Anreiz für Fehlallokationen dar; diese Problematik ist bekannt. Der Rebbaufonds mit seinen knapp 40 Millionen Franken soll künftig durch allgemeine Bundesmittel ersetzt werden, wie das bei den anderen Fonds auch der Fall ist. Wir beschreiten hier also denselben Weg, und es ist hier auch die Ausgabenbremse zu lösen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Notre politique à l'égard de la viticulture, c'est d'aider à la restructuration, et pas à l'allègement du marché du vin en cas d'excédents. Dans cet esprit, les mesures qui sont prises, et qui vont dans le bon sens, résolvent des problèmes de fond. Si vous accordez des subventions pour l'allègement du marché, vous engendrez une incitation à prendre des risques, sans régler la question de la production.
C'est la raison pour laquelle nous ne pouvons pas nous rallier à la proposition Epiney.

Epiney Simon (C, VS): Le secteur viticole est celui qui donne les meilleurs exemples en matière d'innovation, d'amélioration de la qualité et de réussite de la politique agricole, sans devoir recourir au "tout-à-l'Etat". En effet, le volume de la récolte est globalement maîtrisé et les vins suisses remportent des médailles prestigieuses dans les concours internationaux.
Toutefois, ce secteur reste peu performant au niveau du marketing puisque même les Suisses peinent à considérer leur pays comme une véritable terre viticole. En effet, notre pays importe plus de 55 pour cent des vins qu'il consomme. La consommation a tendance à diminuer. Les habitudes des consommateurs changent et surtout la globalisation des contingents d'importation a modifié radicalement la donne dès le 1er janvier 2001. Les importations ont augmenté de plus de 150 pour cent entre 1990 et 2001. Les importations de vin blanc ont passé de 15 millions de litres en 1996 à 22,4 millions de litres en 2001. Au premier semestre 2002, elles ont encore augmenté de 2 millions de litres.
Comme le marché international est saturé par des excédents, il en résulte un bradage des prix. A titre d'exemple, selon l'Office fédéral de l'agriculture, les prix moyens d'importation de vin blanc en fûts ont diminué de 23 pour cent, pour passer à 1,05 franc le litre et à 6,33 francs pour la bouteille. Dès lors, des mesures d'accompagnement sont indispensables, car il peut arriver que des excédents dus à des importations excessives fragilisent tout à coup le commerce. Je vous rappelle qu'on l'a fait pour le fromage, le beurre, les oeufs ou la viande. Le Conseil fédéral est dès lors légitimé à pouvoir intervenir en cas de besoin.
Pour mémoire, je vous rappelle que, dans le cadre du supplément II au budget 2002, un crédit de 70 millions de francs a été décidé par notre Conseil pour assainir les stocks de fromage et de beurre, un de 63 millions de francs pour soutenir Swiss Dairy Food et un de 31 millions de francs pour soutenir différentes sociétés de laiterie.
Je propose tout simplement d'appliquer le même principe d'égalité. Il ne peut y avoir deux poids et deux mesures entre la viande, les oeufs et le fromage ou le vin, et ce d'autant plus que le secteur viticole est celui qui a le moins profité de la manne fédérale, alors que les vignes en terrasses et en pente nécessitent beaucoup plus d'heures de travail, et qu'elles constituent comme chacun le sait l'un des plus beaux paysages de notre pays.
La proposition que je fais à l'article 66 est la même qui figure à l'article 50 ou à l'article 58; c'est simplement une faculté qui est donnée au Conseil fédéral de verser des contributions ponctuelles pour le cas où, à cause de trop grosses importations, la production indigène se trouverait tout d'un coup en difficulté.
Je vous demande d'appliquer le même traitement que l'on vient de décider pour les autres secteurs agricoles.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Ich bitte Sie, den Antrag Epiney abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen:
Zum Ersten haben wir eine gesetzliche Grundlage, eine klare Bestimmung in Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes, durch welche diese Frage der Marktentlastung generell geregelt wird. Marktentlastungsmassnahmen - so sie denn notwendig sind - sollen über diesen Artikel 13 durchgeführt werden. Wir brauchen nicht eine besondere Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen.
Zum Zweiten haben wir hier in Artikel 66 ein anderes Mittel der Förderung, nämlich Umstellungsbeiträge. Diese Umstellungsbeiträge sollen die Produktion so ausrichten, dass es nicht irgendwo zu grossen Überschüssen kommt, sondern dass Produkte hergestellt werden, die Abnahme finden.
Zum einen ist es also Artikel 13, der das Anliegen von Herrn Epiney - meines Erachtens genügend - abdeckt, und zum anderen ist das Schwergewicht auf diese Umstellungsbeiträge zu legen, die zeitlich befristet sind, aber eben die Strukturen verändern sollen, und das ist das Wichtige.
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommission unverändert zuzustimmen.

Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Epiney .... 13 Stimmen
Dagegen .... 15 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 39 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 70
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2
Mehrheit
Unverändert
Minderheit
(Leuenberger)
....
g. Gewährleistung eines hohen Anteiles an betriebseigenem Futter von eigenem oder gepachtetem Land für die Milchproduktion und die Fleischproduktion von Wiederkäuern;
h. Gewährleistung der tiergerechten Fütterung von allen Wiederkäuern mit einem sehr hohen Anteil an Raufutter.

Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 5
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Maissen)
....
a. ein minimales standardisiertes Arbeitsaufkommen auf dem bodenbewirtschaftenden Betrieb inklusive des Sömmerungsbetriebs;
....
Minderheit
(Leuenberger, David)
....
d. Grenzwerte bezüglich des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, ab denen die Summe der Beiträge gekürzt wird oder keine Beiträge ausgerichtet werden. (= gemäss geltendem Recht, Bst. f)

Abs. 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 70
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2
Majorité
Inchangé
Minorité
(Leuenberger)
....
g. une garantie d'une part élevée de fourrages produits dans l'exploitation, sur des terres en propriété ou affermées, pour la production de lait et de viande;
h. une garantie d'une alimentation des ruminants respectueuse de l'espèce, avec une part élevée de fourrages grossiers.

Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 5
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Maissen)
....
a. une charge de travail standard minimale dans l'entreprise cultivant le sol, exploitation d'estivage incluse;
....

AB 2002 S 1245 / BO 2002 E 1245

Minorité
(Leuenberger, David)
....
d. le revenu et la fortune imposables des exploitants au-delà desquels les contributions sont réduites ou refusées. (= Selon le droit en vigueur, let. f)

Al. 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Bei Absatz 1 haben wir keine Abweichung. Es gibt auch keinen Antrag - Herr Germann hat gestern davon gesprochen -, dass man nicht von "Ethobeiträgen", sondern von "Wellness-Beiträgen" sprechen sollte.
Zu Absatz 2: Hier liegt einen Minderheitsantrag Leuenberger vor. Es geht um ein Problem, das auch mit dem Minderheitsantrag Beerli zu Artikel 73 zusammenhängt, nämlich um die Raufutterbeiträge. Ich möchte kurz einführen, und dann bitte ich darum, Herrn Leuenberger das Wort zu geben.
Dieser Minderheitsantrag Leuenberger ist im Zusammenhang zu sehen mit dem Antrag der Minderheit Beerli zu Artikel 73. Er betrifft die gleiche Problematik, nämlich die Raufutterverwendung und die Bindung der Produktion an die Raufuttergrundlage. In beiden Minderheitsanträgen wird gefordert, dass Direktzahlungen bzw. die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere nur ausgerichtet werden, sofern bei der Fütterung der Wiederkäuer ein sehr hoher Anteil von Raufutter eingesetzt wird. Im Hinblick auf die Aufhebung der Milchkontingentierung soll Gewähr dafür geschaffen werden, dass die Milch auch in Zukunft hauptsächlich auf Raufutterbasis produziert wird. Gefördert werden soll die Verfütterung von betriebseigenem Futter. Das ist vor allem eine Forderung der Biobauern, die eine Entkoppelung von Futterproduktion und Tierhaltung befürchten.
Mit der Umsetzung des Minderheitsantrages Leuenberger würden die Direktzahlungen einem Bewirtschafter mit ungenügender Raufuttergrundlage vollständig gestrichen, während das im Minderheitsantrag Beerli zu Artikel 73 nicht der Fall ist. Das ist die Problematik, über die wir zu entscheiden haben: Bindung aller Direktzahlungen an eine genügende Raufuttergrundlage.
Ich bitte darum, das Wort Herrn Leuenberger zu geben, damit er seine Motive darlegen kann, die ihn zu diesem Minderheitsantrag veranlasst haben. Dann würde ich mir erlauben, noch aus der Sicht der Mehrheit Stellung zu nehmen.

Leuenberger Ernst (S, SO): Vielleicht zu meiner Interessenbindung: Ich bin Enkel zweier Bauern, die in den Fünfziger- und Sechzigerjahren strukturbereinigt worden sind und die so konservativ gebauert haben, dass sie heute als Biobauern bezeichnet werden könnten. Sie haben das allerdings nicht gewusst; sie waren in ihrem Selbstverständnis "richtige" Bauern, objektiv gesehen waren sie aber Biobauern. Das hat mich dazu geführt, hier bei diesem Absatz 2 Literae g und h wörtlich einen Antrag zu übernehmen, den uns die Biobauern unterbreitet haben. Ich nehme an, dass viele von Ihnen diesen Antrag gesehen haben. Ich lege in der Regel die Karten auf den Tisch, woher ich meine Lebensweisheiten beziehe.
Generell geht es hier darum, dass wir uns ja geschworen haben, den jüngeren Bauern auch etwas Perspektiven und Chancen aufzuzeigen. Wir haben gesagt: Die klare Ratsmehrheit will mit Direktzahlungen gewisse Wirkungen dieses ganzen Strukturbereinigungsprozesses abzufedern oder zu flankieren versuchen. Wir sind allerdings der Meinung: Wenn man das macht, dann kommt man wohl nicht umhin, diesen Bauern dann recht strenge Auflagen zu machen, wie sie hier in Absatz 2 bereits enthalten sind, auch in der Fassung von Bundesrat und Mehrheit.
Ich ergänze diese strengen Regeln in Absatz 2 Litera g noch durch den geforderten hohen Anteil an betriebseigenem Futter. Das hat eine klar ökologische Komponente; das hat mit der Milchproduktion zu tun. Milch soll also nicht mit irgendwelchem Futter, das von irgendwoher zugekauft wird, produziert werden, sondern - wie dann Litera h auch festlegt - es soll eine tiergerechte Fütterung mit einem sehr hohen Anteil an Raufutter sein. Das müsste eigentlich dazu dienen, dass nicht nur wir diesen Bauern über die Beiträge, über die Direktzahlungen, letztlich eine Perspektive bieten, sondern dass wir auch das ganze, grosse konsumierende Publikum davon überzeugen, dass die auf diese Art produzierenden Bauern sehr strengen Regeln unterliegen und deshalb diese Unterstützung, diese Direktzahlungen, die wir leisten wollen, auch redlich verdient haben.
Ich gebe nun zu, dass dieser Minderheitsantrag einen sehr, sehr grossen Schritt beinhaltet, und das kommt ja auch darin zum Ausdruck, dass ich eine recht einsame Minderheit darstelle. Ich leiste insofern ein kleines Vorgefecht zur Auseinandersetzung, die wir dann bei Artikel 73 vertieft führen werden, wo eine Minderheit Beerli in eine ähnliche Richtung, aber - wie sich das für Frau Beerli gehört - etwas behutsamer und in kleineren, wohl bedachten Schritten voranschreiten will. Ich habe aber gefunden, es sei nützlich, die Grundsatzdiskussion hier einmal anzureissen, und ich bin auch überzeugt, dass diese Frage im Zweitrat sicher erneut zur Debatte gestellt wird.
Ich möchte Ihnen, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, offiziell bekannt geben, dass ich den Antrag der Minderheit zurückziehe. Ich halte allerdings an der Überzeugung fest, dass er eigentlich berechtigt ist. Ich bin ebenso davon überzeugt, dass dieser Antrag im Zweitrat wieder aufleben wird. Denn dort sind die Milieus, die in diese Richtung gehen wollen, etwas stärker vertreten. Insofern können wir uns weitere Debatten und Zeitinvestitionen zu diesem Minderheitsantrag ersparen.

AB 2002 S 1246 / BO 2002 E 1246

Ich bitte Sie allerdings darum, Ihre Energie, die Sie jetzt nicht haben verwenden können, um meinen Minderheitsantrag zu bekämpfen, dann einzusetzen, um den Antrag der Minderheit Beerli wohlwollend zu prüfen und nach Möglichkeit zu unterstützen.

Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté

Abs. 2 - Al. 2

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Der Antrag der Minderheit Leuenberger ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Abs. 3 - Al. 3

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Bei Absatz 3 Buchstabe c gilt die Version des Bundesrates. Was hier auf der Fahne steht, ist eine Zwischenversion. Bei einer ganz genauen Durchsicht des Protokolls hat unser Ratssekretär festgestellt, dass dieser Antrag zwar so beschlossen, in einer zweiten Lesung aufgrund von Erklärungen des Bundesrates aber zurückgezogen wurde, sodass die Version des Bundesrates massgebend ist und den letzten Beschluss der Kommission wiedergibt. Es muss also "Sömmerungsweiden" und nicht "Sömmerungsflächen" heissen.

Angenommen - Adopté

Abs. 5 - Al. 5

Maissen Theo (C, GR): Ich bin zwar hier auch allein in der Minderheit - wie vorhin Kollege Leuenberger -, aber nicht, weil es so etwas Abgehobenes ist, sondern weil in der Kommission offenbar etwas schwer zu verstehen war, um was es hier geht. Ich versuche, das hier noch einmal zu erklären.
Die Berechnung der Standardarbeitskräfte auf einem Betrieb hat grosse Bedeutung im ganzen Kontext der heutigen Agrarpolitik. In Absatz 5 Litera a geht es, wie Sie sehen, um ein minimales standardisiertes Arbeitsaufkommen auf dem bodenbewirtschaftenden Betrieb; d. h., ein Betrieb muss eine Mindestanzahl solcher Standardarbeitskräfte haben, damit er überhaupt in den Genuss der Beiträge kommt. In Litera c ist dann der Grenzwert für die Summe der Beiträge pro Standardarbeitskraft festgelegt, d. h., wenn ein Betrieb mehr oder weniger Standardarbeitskräfte hat, kann er dort auch beschnitten werden, wo er gewisse Grenzen nicht erreicht.
Um was geht es? Wir haben in der Schweiz sehr verschiedene Arten von Betrieben. Die Berechnung der Standardarbeitskräfte ist in der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen geregelt. Die Standardarbeitskraft wird dort pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche berechnet. Es wird dann noch nach Spezialkulturen usw. differenziert; das ist für diese Diskussion nicht so wichtig. Es wird pro Hektare und dann je Nutztier ein Anteil festgelegt; das wird dann zusammengezählt. Man rechnet also die Hektaren aus, die Masszahl pro Hektare der so genannten Standardarbeitskräfte, nimmt dann noch die Tiere dazu und rechnet das auf. Bei den Stufenbetrieben im Berggebiet ist es so, dass es Flächen gibt, die sich nicht beim Talbetrieb, also nicht bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche selber, befinden. Das sind abgelegene Gebiete, separate Sömmerungsbetriebe, die eben auch Flächen haben. Das Gleiche gibt es auch im Voralpenraum.
Berechnungen haben gezeigt, dass bei diesen Betrieben mit der Festlegung aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzfläche beim Heimbetrieb und mit der Festlegung je Nutztier ein Teil der zusätzlichen Arbeit, die auf diesen Sömmerungsflächen entsteht, nicht berücksichtigt ist. Das heisst, mit dieser Berechnung sind diese Betriebe anderen Betrieben gegenüber benachteiligt.
Darum beantragt Ihnen die Minderheit, dass der Text des Bundesrates mit dem Zusatz "inklusive des Sömmerungsbetriebs" ergänzt wird. Es geht dabei also nicht um mehr Grossvieheinheiten, um mehr Nutztiere, sondern es geht um diese Flächen, die dann je Hektare selbstverständlich einen tieferen Ansatz als die landwirtschaftlichen Nutzflächen habe. Das zu regeln, ist dann Sache der Verwaltung und muss auf Verordnungsebene geschehen. Es ist ja auch so, dass bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen jener ohne und jener mit Spezialkulturen unterschieden wird. Auch hier gibt es eine Differenz: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Spezialkulturen haben einen höheren Ansatz. Hier, bei den Sömmerungsbetrieben, ist für mich klar, dass dies ein tieferer Ansatz pro Hektare sein wird als bei den landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Ich kann mir nun vorstellen, dass die Geschichte für die meisten hier drin, wie für die Mitglieder der Kommission, etwas relativ Technisches ist, aber ich möchte Sie bitten - auch wenn ich in dieser Minderheit allein bin -, der Minderheit zuzustimmen. Dann bleibt die Bestimmung einmal auf der Fahne, und dann kann sie der Nationalrat noch einmal ansehen. Sollte die Idee wirklich völlig verfehlt sein, wäre ich der Letzte, der sich dann nicht überzeugen liesse, dass das, was ich hier beantragt habe, falsch ist. Ich bin aber im Moment aufgrund der Kenntnis über die Lage verschiedener Betriebe, die man angeschaut hat, überzeugt, dass hier eine Ungerechtigkeit besteht. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht vollständig, weil nicht alles, was in diesen Betrieben Arbeit auslöst, für die Berechnung der Standardarbeitskräfte berücksichtigt wird.
Ich bitte Sie also sehr, dieser kleinen, bescheidenen Minderheit zuzustimmen.

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Soeben hat der Experte gesprochen, und jetzt spricht einer, der so tut, als sei er Experte. Ich bitte Sie trotzdem, dem zweiten Sprecher zu folgen, also dem Sprecher der Mehrheit. Ich versuche, das Problem aus der Sicht der Mehrheit darzutun.
Es ist unbestritten, dass Sömmerungsbetriebe mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden sind. Die Verwaltung hat uns aber einleuchtend dargelegt, dass erhebliche Berechnungsschwierigkeiten entstünden - Herr Maissen hat das Modell der Berechnung aufgezeigt -, wenn man dem Antrag der Minderheit Maissen zustimmen würde. Es sind nicht einmal alle Sömmerungsflächen vermessen; man wüsste also nicht immer, von welchen Flächen man ausgehen könnte. Es wäre dann auf den Tierbestand allein abzustützen oder eine andere Lösung zu finden.
Ein zweiter Grund: Die Grenze von 0,3 Standardarbeitskräften ermöglicht es auch Alpbetrieben, die nicht vollberuflich betrieben werden, Direktzahlungen zu erhalten. Wenn man aber eine weitere Anpassung der Grenzwerte vornimmt und dort auch diese Sömmerungsbetriebe einberechnet, dann führt das letztlich dazu, dass auch allerkleinste Betriebe Direktzahlungen erhalten. Damit senkt man für solche Betriebe die Schwelle für den Bezug von Direktzahlungen. Das kann nicht der Sinn der "Agrarpolitik 2007" und ihrer Stossrichtung sein; das würde zu einer Umverteilung der Direktzahlungen führen, hin zu Klein- und Kleinstbetrieben. Das wäre nicht unbedingt das, was wir eigentlich gerne hätten.
Schliesslich befürchtet die Kommission aufgrund der Ausführungen der Verwaltung auch, dass der Verwaltungsaufwand erheblich ansteigen und damit eine zusätzliche Belastung entstehen würde.
Das Hauptargument ist aber für die Kommissionsmehrheit klar: Wir möchten - über diesen Umweg - nicht vom relativ tiefen Ansatz von 0,3 Standardarbeitskräften abrücken und weiter hinuntergehen und damit noch kleineren Betrieben den Zugang zu Direktzahlungen eröffnen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Wenn das Problem nicht richtig verstanden worden sein sollte, kann sich der Zweitrat noch einmal einlässlicher damit befassen. Aus der Sicht der Mehrheit der Kommission scheint der Antrag der Minderheit Maissen aber nicht richtig zu sein.

AB 2002 S 1247 / BO 2002 E 1247

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Je crois que les arguments essentiels ont été avancés. Je voudrais simplement dire encore que, si on adopte la proposition de minorité Maissen, il y aura une redistribution à l'intérieur de la zone de montagne et que ce sont les entreprises ou les exploitations gérées à titre de loisir qui auront des chances de profiter aux dépens des exploitations plus professionnelles. Ce n'est quand même pas le but de la loi sur l'agriculture.

Maissen Theo (C, GR): Ich muss zum Argument von Kollege Schiesser noch etwas sagen. Es geht um die Frage, ob alle relevante Arbeit angerechnet werden kann oder nicht. Es geht nicht um das Argument, ob nun kleinere Betriebe hineinkommen oder nicht. Dieses Problem betrachte ich als sehr minim.
Man muss sehen, dass in Absatz 5 auch Litera c von Bedeutung ist. Wenn man die Arbeit, die jemand hat, nicht vollständig berechnet - und diese Sömmerungsflächen geben Arbeit wie andere Flächen auch, es gibt überhaupt kein rationales Argument dafür, dass man diese Flächen nicht berücksichtigt -, hat das auch bei der Auszahlung der Summe eine Bedeutung. Es kann sein, dass jemand an sich höhere Beiträge erhalten würde. Aber weil nicht alle Arbeit, die er macht, berechnet wird, wird er dort bestraft. Es besteht überhaupt nicht das Problem, dass sehr viele kleine Betriebe hier hineinwachsen.
Das Argument, dass es etwas schwierig sei, das zu berechnen, stimmt nicht. In der Agrarpolitik hat man schon schwierigere Probleme gelöst. Der Verwaltungsaufwand zieht bei mir als Argument nicht, weil es effektiv eine sachliche Ungerechtigkeit ist, dass Arbeit, die geleistet wird - vor allem im Berggebiet, auch im Kanton Glarus zum Beispiel, im Berner Oberland usw. -, nicht berücksichtigt wird. Das ist ungerecht, das müssen wir korrigieren.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Maissen .... 14 Stimmen

Schiesser Fritz (R, GL), für die Kommission: Bei Absatz 5 Buchstabe d kommen wir zu einem Problem von grösserer Bedeutung, und zwar geht es um die Frage der Streichung von Vermögens- und Einkommensgrenzen im Zusammenhang mit Direktzahlungen. Die Minderheit Leuenberger möchte das geltende Recht beibehalten, nämlich den bisherigen Absatz 5 Buchstabe f. Herr Leuenberger wird diesen Minderheitsantrag nachher begründen.
Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit genügt die Grenze des minimalen Arbeitsaufkommens zur Abhaltung von Hobbybauern in diesem Bereich; wir haben das soeben diskutiert. Gleichzeitig sollen Doppelverdiener mit einem Einkommen ausserhalb der Landwirtschaft - das ist bei Frauen häufig der Fall - nicht durch die Vermögens- und Einkommensgrenzen benachteiligt werden. Gemäss Agrarbericht 2002 hat jede vierte Bäuerin in den letzten zehn Jahren neu eine Arbeit aufgenommen. Teilzeitarbeit ist hier offenbar die Regel. Jede dritte ausserhalb der Landwirtschaft arbeitende Bäuerin absolviert ein Pensum von mehr als 16 Wochenstunden. In der Westschweiz tritt dieses Faktum, wonach eine Bäuerin auswärts arbeitet, offenbar noch häufiger auf als in der Deutschschweiz. 40 Prozent der erwerbstätigen Frauen tragen bis zu einem Zehntel an das gesamte Einkommen der Familie bei. Aber auch bei Männern ist Arbeit ausserhalb der Landwirtschaft wichtig. Sie arbeiten wesentlich häufiger als die Bäuerinnen ausserhalb der Landwirtschaft, ebenso sind ihre durchschnittlichen Pensen umfangreicher. Anders als die Bäuerinnen haben die Männer seltener die Möglichkeit, in einen qualifizierten Erstberuf zurückzukehren, da sie in der Regel in der Landwirtschaft ausgebildet sind und diesen Beruf als ersten und einzigen Beruf erlernt haben.
Weitere Gründe, die für die Ablehnung des Minderheitsantrages sprechen:
1. Ich habe es gesagt: Das minimale Arbeitsaufkommen genügt als Grenze gegen Direktzahlungsbezüge von Hobbybauern.
2. Bei anderen Gesetzen, z. B. im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, haben wir just keine solchen Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Pflege von Naturschutzflächen. Diese Aufgabe übernimmt die Landwirtschaft auch gemäss ihrem verfassungsmässigen Auftrag. So pflegt die schweizerische Landwirtschaft mit den Sömmerungsflächen 60 Prozent der Oberfläche der Schweiz.
Letztlich ist geltend gemacht worden, dass eine Aufhebung dieser Grenzen mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die Zahlen lauten wie folgt: Wenn die Vermögensgrenzen aufgehoben würden, so ergäbe das einen Betrag von 3,6 Millionen Franken, der zusätzlich an die Bezüger ausgerichtet würde. Bei den Einkommensgrenzen wären es 6,4 Millionen Franken, also insgesamt 10 Millionen Franken.
Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass wir die Möglichkeit der Bauernfamilien nicht einschränken sollten, ihr Einkommen auch mit anderen Arbeiten zu verdienen als mit Arbeiten im Bauernstand. Es ist namentlich ungerecht gegenüber den Frauen, die ausserhalb der Landwirtschaft arbeiten und in ihren angestammten Beruf zurückkehren möchten, dann aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Einkommensgrenze dadurch erreicht oder überschritten wird und die entsprechenden Direktzahlungen nicht - oder nicht mehr - ausgerichtet werden.
Das sind die Gründe, warum die Mehrheit dazu gekommen ist, diese Grenzen aufzuheben.
Ich bitte Sie, insbesondere im Interesse von Bauersfrauen, die ausserhalb des Betriebes tätig sind und in ihren angestammten Beruf zurückkehren möchten, diese Grenzen aufzuheben.

Leuenberger Ernst (S, SO): Eine Vorbemerkung: Mein vorheriger Antrag ist als "luftibusartig" bezeichnet worden, es war aber ein sehr bodenabhängiger Antrag. Ich bezeichne mich als bodenständig bis schienengebunden, (Heiterkeit) die Luftibusargumentationen überlasse ich anderen. Wir werden vielleicht morgen noch darauf zurückkommen.
Es geht hier um Direktzahlungen, und es geht tatsächlich um die Akzeptanz von Direktzahlungen. Sie wissen es ganz genau und haben es auch schon festgestellt: Es gibt in diesem Land Publikationsorgane, die gelegentlich einzelne Beispiele von Empfängern von Direktzahlungen in Grossbuchstaben zitieren und dann ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Sie diskreditieren damit die Direktzahlungen - zu denen ich voll und ganz stehe und die ich als wichtiges, nützliches und notwendiges Instrument bezeichne - in einer Art und Weise, die sehr schwierig werden kann.
Ich muss es Ihnen sagen: Mir ist bewusst und wohl bekannt, dass es sich hier um eine Abgeltung für erbrachte Leistungen handelt. Mir ist absolut klar, dass auf einer grundsätzlichen Ebene Abgeltungen geschuldet sind, an wen auch immer. Aber wir haben uns der pragmatischen Argumentation zu beugen, und diese besagt: In einem Zeitpunkt, da wir in diesem Bundeshaushalt in den nächsten Jahren eher noch mehr sparen müssen, als wir das in dieser Session schon zu tun im Begriffe sind, werden all jene, denen man irgendetwas nicht gegeben oder weggenommen hat, mit Fingern - und zwar mit den Fingern beider Hände - auf jene zeigen, die etwas erhalten haben und es wirklich nicht nötig hätten.
Ich bin sogar der Meinung: In einem allfälligen Referendumskampf wäre das plakative Argument - es würde nicht von mir kommen - "Direktzahlungen an Millionäre" ein Killerargument für jede Vorlage. Das hätte eigentlich auch der Schweizerische Bauernverband bedenken müssen, der uns in seinem fröhlichen "Hirtenbrief" mitgeteilt hat, man solle in diesem Fall meinen Minderheitsantrag ablehnen.

AB 2002 S 1248 / BO 2002 E 1248

Mir ist es wirklich Ernst mit den Direktzahlungen und damit, dass wir in dieser für die Landwirtschaft schwierigen Phase vor die Leute hintreten und ihnen sagen können: Was auch immer wir aus der Politik euch abverlangen, was der Markt euch abverlangt, wir versuchen, es nach den Grundsätzen der Redlichkeit abzufedern, zum Beispiel über Direktzahlungen. Darum haben wir zu den Direktzahlungen ausserordentlich Sorge zu tragen.
Mir ist wohl bekannt, dass geltend gemacht worden ist - Herr Schiesser ist in der besten Lage, dieses Argument vorzubringen, weil es uns noch nicht gelungen ist, eine Individualbesteuerung herbeizuführen -, dass es vorkommen kann, dass da Einkommen mitberücksichtigt werden, die mit diesem Bauernbetrieb nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Ich bin überzeugt: Selbst ein solches Problem liesse sich gesetzgeberisch lösen. Wir sind damit in einer Phase, in der wir vom Bundesrat und von der Verwaltung das Argument entgegennehmen müssen, das führe nur zu administrativen Umtrieben.
Erlauben Sie mir die folgende Bemerkung: Nachdem die Agrarbürokratie für das Ziegenbockzählen auch etwelche Energie verschwendet, kann sie durchaus - sie ist ja eingeübt, weil sie das seit Jahren macht - diese dann vom Bundesrat festzulegenden Einkommensgrenzen auch wirklich festhalten.
Ich bitte Sie also eindringlich, sich hier genau zu überlegen, was ein Entscheid in dieser relativ bescheidenen Sache bedeutet. Es ist ein Entscheid, der psychologische Auswirkungen hat, die weit, weit über diese fünf Zahlen hinausgehen, welche hier beschrieben sind.
Im Übrigen möchte ich Sie bitten, all jene Gründe, die damals zur Einführung dieses Grenzwertes geführt haben, hier als vorgetragen zu betrachten. Ich lese Ihnen die ganzen damaligen Protokolle nicht vor, das würde zu weit führen. Ich schliesse damit - nochmals mit Bezug zum abgehobenen Argument -: Konservativer plädieren als für die Beibehaltung des geltenden Rechtes kann auch ich nicht.

David Eugen (C, SG): Ich war ebenfalls bereits an der letzten Agrardebatte und bei der ersten Revision des Landwirtschaftsgesetzes beteiligt. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass das im Rat und auch in der Diskussion in der Bevölkerung ein wichtiges Thema war.
Nun ist die Mehrheit der Meinung, die Dinge hätten sich geändert bzw. die Lösung habe Mängel, die beseitigt werden müssten, und deshalb müsse die ganze Begrenzung aufgehoben werden. Ich bin durchaus der Meinung, dass es Mängel gibt; das muss man anerkennen. Man kann diese Mängel aber auch mit dem bestehenden System beseitigen. Es ist ganz klar, dass man das Einkommen der Ehefrau, das hier jetzt immer zitiert wird, durchaus separat erfassen kann. Das ist ja schon steuerrechtlich ohne weiteres möglich; dieses Problem kann man lösen.
Aber es geht um das fundamentale Problem, ob wir die Direktzahlungen völlig von Einkommens- und Vermögensgrenzen lösen wollen. Wir haben heute die Grenze bei 110 000 Franken. Wer mehr als 110 000 Franken erhält, erhält keine Direktzahlungen mehr. Bis zu 110 000 Franken Einkommen - steuerbarem Einkommen, muss man sagen - erhält man Direktzahlungen. Sie müssen sich überlegen, welcher Personenkreis da noch einbezogen wird. Da sind sehr viele Gruppierungen der Bevölkerung nicht mehr dabei, die unter diesem Titel Leistungen des Staates beanspruchen könnten.
Ich denke, hier wird eine Fehlüberlegung gemacht, vor allem bezüglich der Abstützung der Landwirtschaftspolitik in der Bevölkerung. Die Bevölkerung ist dafür, dass die bäuerlichen Familienbetriebe gestützt werden. Die Bevölkerung möchte gesunde Nahrungsmittel, die bei uns angepflanzt werden, wo man das auch sehen kann. Sie möchte auch eine Landschaft, die gepflegt ist, und einen Erholungsraum; die Bauern leisten sehr viel dafür. Es sind insbesondere auch die Familienbetriebe, die dafür sehr viel leisten.
Es liegt natürlich in der ganzen Zielrichtung der Agrarpolitik, mehr in Richtung Grossbetriebe zu gehen und alle Schranken runterzunehmen. Ich finde, das sei falsch. Wenn man auf die EU schaut, kann man es vielleicht agrarpolitisch für richtig anschauen, aber für die Abstützung der Agrarpolitik in der Bevölkerung ist es ein falscher Weg. Denken Sie daran: Wir müssen für Direktzahlungen pro Jahr 2,5 Milliarden Franken aufwenden. Diese 2,5 Milliarden Franken müssen auch verteidigt werden können. Wenn Sie das jetzt einfach aus Abschied und Traktanden fallen lassen, dann werden Sie letztlich diese fundamentale Grösse für einige wenige gefährden. Der Kommissionspräsident hat gesagt, es seien nur 10 Millionen Franken, um die es hier gehe. Wenn es nur 10 Millionen sind, so zeigt das auch, dass sich der grosse Teil der bäuerlichen Betriebe und Einkommen weit darunter bewegt.
Nachher wird man davon sprechen und sich fragen: Warum muss man jetzt für eine ganz kleine Gruppe die Tore einfach öffnen? Das ist eine Fehlüberlegung - auch gegenüber der Landwirtschaft.
Bleiben Sie bei dieser wohl überlegten Grenze von 110 000 Franken, und lassen Sie damit die Direktzahlungen auf einem sicheren, auch von der Bevölkerung befürworteten Fundament stehen.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Wir haben noch einen Antrag der Einigungskonferenz zum Parlamentsgesetz (01.401) erhalten. Ich möchte dieses Geschäft heute noch erledigen und schlage Ihnen vor, es heute Nachmittag gleich zu Beginn der Sitzung auf die Traktandenliste zu setzen. - Sie sind so einverstanden.



Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00

AB 2002 S 1249 / BO 2002 E 1249



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