Büttiker Rolf (R, SO):
Ich kann dem Kommissionspräsidenten schon sagen, warum er so viele Interventionen erhalten hat: Die Leute aus der Bauernschaft, aus dem Handel und aus den Metzgereibetrieben kämpfen um die nackte Existenz, sie kämpfen ums Überleben. Deshalb wehren sie sich für einen Tatbestand, von dem sie in der Tat profitieren können. Ich komme darauf zurück. Es geht bei diesem Artikel also um die Wurst.
Nachdem sich der Bundesrat bei der Milch durchgesetzt hat, ist es an der Zeit, dass er eine Niederlage einsteckt. Die Metzgermeister würden sagen, bei diesem Artikel sollte man ihn - natürlich nur politisch gesehen - einmal richtig durch den Fleischwolf lassen.
Ich sage Ihnen, worum es, auf den Punkt gebracht, bei diesem Artikel geht: Wenn ich mit Herrn Bundesrat Couchepin ein Glas Cornalin - seinen Lieblingsrotwein, selbstverständlich aus dem Wallis - trinke und wir ein gutes Filetstück dazu essen, keine Wurst, dann nehmen wir selbstverständlich ein Stück Schweizer Fleisch. Nur geht das nicht in ganz allen Fällen, weil die WTO vorschreibt, dass die Schweiz 22 500 Tonnen rotes Fleisch und 54 500 Tonnen weisses Fleisch importiert. Dann kann es geschehen, dass man ein importiertes Filetstück essen muss.
Wenn es nach dem Willen von Herrn Bundesrat Couchepin geht, werden die Filetstücke in Zukunft von einem, zwei oder drei grossen Schweizer Betrieben stammen, die die nötigen Mittel und Instrumente haben - denn eine Versteigerung ist ja nichts anderes als ein Warentermingeschäft. Ich aber habe dann das Filetstück vom Schweizer Metzgermeister, weil das heutige System zu 90 Prozent auf den Schlachtungen beruht.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir seinerzeit auch gestritten haben. Dann haben wir gesagt: 90 Prozent der Schlachtungen sollen als Inlandleistung zählen. Das ist der Unterschied.
Warum soll man auch aus anderen Gründen beim jetzigen System bleiben?
1. Ich bin der Ansicht, dass eine Änderung des Importsystems im jetzigen Zeitpunkt nicht infrage kommen kann. Das jetzt geltende System ist erst auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt worden. Wenn ich höre, dass es schon Studien dazu gebe, muss ich mit Blick auf die wissenschaftliche Redlichkeit wirklich bestreiten, dass man aus einem Importregime, das erst seit knapp zwei Jahren in Kraft ist, Schlüsse ziehen, Evaluationen dazu machen und jetzt aufgrund dieser Studien behaupten kann, man müsse eine hundertprozentige Kehrtwendung vornehmen.
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin beim Milchbereich und in Bezug auf den Schweizerischen Bauernverband ein Blatt in die Höhe gestreckt, ich strecke es jetzt auch in die Höhe. Schauen Sie, was der Bauernverband dort zu Artikel 48 vorschlägt, und dann können Sie Ihren Entscheid fällen. Sie haben es vorhin gemacht, ich mache es jetzt auch. Es ist aber nicht nur der Bauernverband, der in der Vernehmlassung gesagt hat und heute, Herr Schiesser, immer noch sagt, man solle das jetzige System beibehalten; auch der Schweizerische Gewerbeverband, die KMU-Betriebe, die Händler, die Fleischwirtschaft, praktisch alle - selbstverständlich mit Ausnahmen -, wollen eigentlich am jetzigen System festhalten. Ich kann nicht verstehen, auch aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens, dass man hier eine Änderung beantragt. Es ist aber ganz klar, dass eine sehr grosse Mehrheit der Betroffenen, und zwar Produzenten und Verarbeiter, die das Heu - das muss man sagen - nicht immer auf der gleichen Bühne haben, das geltende System beibehalten will.
Bei den Beratungen zur "AP 2002", Sie erinnern sich, wurde die Frage des Importsystems sehr sorgfältig behandelt und intensiv diskutiert. Es liegen keine zwingenden Gründe vor, die "AP 2007" mit diesem komplexen Problem, neben dem Milchbereich, zu belasten. Die Verteilung der Zollkontingente aufgrund der Inlandleistung funktioniert gut, wogegen das Versteigerungsverfahren zahlreiche Fragen aufwirft, die heute nicht beantwortet werden können.
Wir wären trotzdem bereit, den Leuten aus der Schweinefleischproduktion entgegenzukommen und ihnen Gelegenheit zu geben, das Versteigerungsverfahren auszuprobieren, wenn sie dies wollen. Jetzt muss ich dem Kommissionspräsidenten sagen - er hat etwas salopp gesagt, ja, die Schweine, die brächten nichts, das sei nicht so wichtig und so -: Diese Branche hat das gewollt. Wir haben die Schreiben erhalten; es ist in der Kommission wesentlich darauf hingewiesen worden, und wir wollen der Branche entgegenkommen.
Jetzt mache ich Ihnen einen Vorschlag: Wenn wir mit der Minderheit stimmen, haben wir die Gelegenheit, bei den Schweinen zu schauen, wie sich das auswirkt. Wir haben ein Trainingsfeld und können dann in vier bis fünf Jahren bei Philippi wieder "zusammensitzen" und schauen, wie sich das ausgewirkt hat. Ich bin überzeugt, dass Sie, wenn wir das Trainingsprogramm durchgespielt haben, nicht mehr versteigern wollen.
2. Ein weiteres wichtiges Argument: Das System der Inlandleistung ist sinnvoll und - entgegen den Aussagen des Kommissionspräsidenten - auch transparent. Wer den inländischen Bauern Ware abkauft, kann sich im Verhältnis eines Beitrages zur Vermarktung der Inlandproduktion am Import beteiligen. Oder umgekehrt gesagt: Wer importieren will, soll zuvor beweisen, dass er etwas für die Inlandproduktion geleistet hat. Die Inlandleistung jedes einzelnen Betriebes und damit seine Importrechte sind öffentlich, sie werden publiziert und können auch nachgeschaut werden.
Ich muss Herrn Schiesser sagen: Er spricht immer von den Importrenten und von dem vielen Geld, das in diesem Importgeschäft verdient werden könne. Aber er spricht nie von der Gegenleistung, von der Inlandleistung, die von diesen Leuten als Gegenleistung erbracht wird. Und sie erbringen eine Gegenleistung: Sie üben beim Bauern die Nachfrage aus, sie stimulieren die Nachfrage, weil sie bei der Schlachtung die Rechnung mit den Kontingenten machen müssen.
Wir haben diesen Leuten enorme Vorschriften gemacht: in der Entsorgungsfrage, in der Deklarationsfrage, in der Tierverkehrsdatenbank, im Umweltbereich, bei der
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AB 2002 S 1238 / BO 2002 E 1238
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Lebensmittelsicherheit, im Tierschutzbereich. Wenn man diese Vorschriften anschaut, sieht man: Diese Leute haben ein Anrecht darauf, dass ihnen eine Gegenleistung erbracht wird. Über die Kontingente haben sie auch die Möglichkeit, Marktabräumung zu betreiben und den Bauern - nicht nur auf den öffentlichen Märkten, die tatsächlich einen kleinen Anteil ausmachen - Ware ab Stall abzukaufen.
Ich muss noch etwas anderes sagen. Wenn der Kommissionspräsident hier und heute sagt, jeder könne mitsteigern, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist wirklich - ich sage es anständig - eine saloppe Aussage. Denn ich glaube kaum, dass es dem Metzgermeister X auf dem Land oder im Dorfe möglich sein wird, in diesem Versteigerungsverfahren mitzuhalten. Wenn 90 Prozent der Importkontingente durch Schlachtungen als Inlandleistung zählen sollen - das war ja schon bei der "AP 2002" die grosse Diskussion -, ist es selbstverständlich so, dass eine Konzentration auf die Schlachthöfe stattfindet. Wenn Sie die Zahlen in der Botschaft anschauen, sehen Sie, dass es so ist. Alle wissen, wer schon jetzt über die Schlachtungen am meisten Kontingente hat. Aber wenn versteigert wird, werden Sie die Konzentration noch erhöhen. Ich kann Ihnen sagen - dies an die Adresse von Herrn Bundesrat Couchepin, an die Adresse des Kommissionspräsidenten und der Mitglieder der Mehrheit -: Wenn Sie das so weiterziehen, haben Sie einen deutlichen Konzentrationsprozess. Die Grossen, ich muss hier drin nicht sagen, wer das ist, werden diese Warentermingeschäfte machen - für mich sind es Warentermingeschäfte -, und der Metzgermeister hat hier keine Chance. Herr Bundesrat, ich bleibe bei dieser Annahme; die Entwicklung wird mir Recht geben.
Es gibt 180 000 Kühe in der Schweiz, die während ein paar Jahren ihre Milchleistung erbracht haben; Sie alle wissen, dass diese Kühe wegen der fehlenden Nachfrage der Bevölkerung nicht einmal einen sehr hohen Wert haben. Wenn nun ein Bauer mit einer Kuh zu einem Metzger kommt und der Metzger nicht mehr diese Mischrechnung mit dem Kontingent über die Schlachtung machen kann, dann wird es natürlich so sein, dass diese Kühe schlussendlich auch noch bei Herrn Stähelin in der Centravo AG landen, die schon jetzt an den Kapazitätsgrenzen angelangt ist. Der Importvorteil geht diesen Leuten verloren, die Mischrechnung kann nicht mehr gemacht werden. Die äusserst harte Konkurrenz unter den Fleischverarbeitern, Herr Schiesser, zwingt sie dazu, den Vorteil weiterzugeben, je nach Marktlage entweder an den Konsumenten oder an den Schlachtviehproduzenten. Sie können diese Importrente nicht einfach einsacken. Ich muss mich für diese Kleinbetriebe wehren. In zehn Jahren ist die Zahl der Fleisch verarbeitenden Betriebe und der Metzgereien um 30 Prozent zurückgegangen. Herr Schmid Carlo kann dann noch etwas zum Bereich Handel und Viehhandel sagen.
Der Strukturwandel hat auch die mittleren Betriebe erfasst. Die Vorstellung, dass die Importe zu unangemessenen Gewinnen führen, ist - ich muss es wiederholen - absurd. Jeder am Markt Beteiligte ist gezwungen, den Importvorteil in seine Kalkulation einzubeziehen und ihn als Konkurrenzvorteil im Wettbewerb einzusetzen. Das haben auch die Bauern gemerkt, die immer sehr sorgfältig - zu Recht, möchte ich sagen - auf die Margen der nachgelagerten Stufen achten.
Noch eine Bemerkung zum Geldabschöpfen: Dass die Abschöpfung durch den Staat, durch die Versteigerung, volkswirtschaftlich effizienter ist als die Verwendung der Importvorteile im Wirtschaftskreislauf, kann nicht nachgewiesen werden; das hat auch die ETH-Studie nicht nachgewiesen. Mir als liberal denkendem Mensch ist der Gedanke sympathischer, dass Unternehmen mit den Importvorteilen umgehen, als dass sie ins staatliche "Pumpwerk" aufgesogen und durch die Umverteilungsmaschinerie geschleust werden. Jedenfalls würde dadurch der Mittelfluss nicht transparenter.
3. Das Versteigerungsverfahren führt zu noch tieferen bäuerlichen Einkommen. Nach einem Übergang zum Versteigerungsverfahren haben die Verwerter keine Anreize mehr, sich mit einer aktiven Einkaufspolitik Importrechte zu erarbeiten. Das drückt die bäuerlichen Einkommen. Die Bauern benötigen deshalb ganz allgemein Anreize zum Kauf von Schlachttieren, und zwar unabhängig davon, ob im Stall oder auf öffentlichen Märkten gekauft wird.
Könnten mit der Verwertung von Schlachttieren keine Importrechte mehr erarbeitet werden, wäre dies für die Milchbauern besonders dramatisch. Die sind jetzt schon gebeutelt. Die Kühe, die für die Fleischverarbeitung nicht sehr begehrt sind, könnten kaum mehr einen Schlachtviehpreis lösen und müssten im Extremfall - ich habe das schon gesagt - einfach entsorgt werden.
4. Das Versteigerungsverfahren ist nicht gewerbetauglich. Die Botschaft weist zu Recht darauf hin, dass heute nur wenige Grossimporteure einen hohen Anteil an den Zollkontingenten auf sich vereinigen; da stimme ich mit Herrn Bundesrat Couchepin überein. Die Konzentration der Importrechte ist eine Tatsache. Dies haben wir eingeleitet, indem wir bei der Schlachtung vor allem auf die Inlandleistung abstellen. Die Konzentration ist aber nicht das Resultat des Systems der Inlandleistung, sondern die Folge davon, dass überhaupt begrenzte Importmengen verteilt werden müssen.
Immerhin - das dürfte Sie interessieren, ich habe mich da schlau gemacht - sind die Importkontingente heute flächenmässig doch gut auf das ganze Land verteilt; sie sind 800 Metzgereien und etwa 160 Handelsbetrieben zugeteilt. Diese sind aus Konkurrenzgründen vor allem auf die Rindfleischimporte angewiesen.
All diese Gewerbebetriebe könnten nicht an den Versteigerungen teilnehmen. Das habe ich bereits gesagt. Diese Kleinbetriebe verfügen nicht über den administrativen Apparat und das Risikokapital, um die komplizierten Versteigerungen zu bewältigen. Das Gewerbe hätte die begehrten Spezialstücke bei der Konkurrenz zu einem Preis einzukaufen, der durch die staatliche Abschöpfung verteuert worden ist. Die Importvorteile, soweit sie nicht vom Bund abgeschöpft sind, würden andererseits noch vermehrt "auf die Hände" der grossen Handelsunternehmen konzentriert, die damit zusätzliche Wettbewerbsvorteile erhielten. Das Versteigerungsverfahren leistet deshalb der Konzentration zusätzlich Vorschub.
Noch ein letzter Punkt, Herr Bundesrat: Es wäre gut gewesen, wenn die Kommission und auch der Ständerat - wir haben das auch bei anderen Fragen schon so gehabt - einen Verordnungsentwurf gehabt hätten, in dem im Detail aufgezeigt worden wäre, wie man dieses Versteigerungsverfahren in der Praxis, in seinem zeitlichen Ablauf, in den verschiedenen Sparten der Versteigerung, hätte gestalten können.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, der Minderheit II zuzustimmen und beim jetzigen, bewährten System zu bleiben. Es geht hier auch um die Frage der grossen oder kleinen Betriebe: Ich meine, dass wir uns sonst immer verpflichten, den KMU-Betrieben, den kleinen Betrieben, der Bauernschaft, den Gewerbebetrieben und der Fleischwirtschaft zu folgen; wir sollten ihnen hier in diesem Bereich die sich bietenden Möglichkeiten weiterhin belassen. Sie werden Ihnen dafür dankbar sein.