Metzler Ruth, Bundesrätin:
Es ist erst knapp einen Monat her, seit Volk und Stände der Volksrechtsreform zugestimmt haben. Die letzte Etappe der Verfassungsreform wurde damit erfolgreich abgeschlossen. Jetzt liegt schon wieder eine Reformvorlage vor Ihnen; diesmal geht es um die Regierung. Da könnte man sich doch fragen, ob unsere politischen Institutionen zur permanenten Baustelle oder zum Experimentierfeld von Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtlern geworden sind oder ob unsere kollegiale Staatsführung von Grund auf erneuert werden muss oder gar ausgedient hat. Das als Vorbemerkung.
Aber ich bin froh - dies eine zweite Vorbemerkung -, dass verschiedentlich auch darauf hingewiesen wurde, dass diese Staatsleitungs- und Regierungsreform nicht als Experiment des Bundesrates gestartet wurde, sondern dass sie durchaus auf breiter politischer Ebene, gerade auch im Parlament und über parlamentarische Vorstösse, gefordert wurde.
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AB 2003 S 22 / BO 2003 E 22
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Wir haben ein Regierungssystem, das seit mehr als 150 Jahren fast unverändert besteht - erfolgreich besteht. Wir haben unsere Grundpfeiler: die direkte Demokratie, den Föderalismus, die Kollegialregierung. Mit diesen Grundpfeilern, mit dieser Regierung, die seit 150 Jahren fast unverändert besteht, haben wir auch den politischen Alltag in der Vergangenheit eigentlich nicht nur gut, sondern hervorragend gemeistert; das stellen wir fest, wenn wir unsere politischen Institutionen anschauen. Wir haben die Schweiz auch durch die schwersten Krisen des 20. Jahrhunderts geführt. Dafür dürfen wir dankbar sein, und darauf können wir auch stolz sein.
Ich denke aber, dass der Blick zurück nur dann hilfreich ist, wenn man die nächsten Kurven nicht aus den Augen verliert. Mit der Regierungsreform will der Bundesrat die notwendigen Anpassungen vornehmen, um unsere kollegiale - ich betone das: unsere kollegiale - Staatsführung künftig ebenso erfolgreich handeln zu lassen wie in der Vergangenheit. Deswegen hat der Bundesrat den Reformbedarf in der Vergangenheit auch immer bejaht; in den vorberatenden Kommissionssitzungen wurde dieser Reformbedarf jeweils ebenfalls bejaht und blieb unbestritten.
Die Vorlage des Bundesrates zu dieser Regierungsreform ist kein Schnellschuss. Das haben Sie von uns ja auch nicht erwartet. Wir wissen alle, dass institutionelle Reformen Zeit brauchen, auch genügend Zeit in der Vorbereitung. Der Bundesrat und die Verwaltung haben sich über zehn Jahre lang intensiv mit dieser Regierungsreform auseinander gesetzt. Bundesrat und Verwaltung haben verschiedenste Modelle geprüft, wobei sie sich jeweils auch auf wertvolle Arbeiten von verschiedenen Expertenkommissionen stützen konnten.
Der Bundesrat hat sich seine Aufgabe nicht leicht gemacht, auch wenn vielleicht da und dort mangelndes Herzblut des Bundesrates vermutet wird. Bis zur Verabschiedung der Botschaft im Dezember 2001 waren die Diskussionen im Kollegium stets engagiert und - das ist offensichtlich und kann angenommen werden - da und dort sicher auch kontrovers. Herausgekommen ist nun eine Vorlage, die sich unseres Erachtens sehen lassen kann. Die vorgeschlagene Zweikreiseregierung trägt dem Reformbedarf Rechnung, ohne dass es zu einem tief greifenden Systemumbau kommt. Der Entwurf des Bundesrates stellt auch sicher, dass das eingespielte, kollegiale Regierungssystem auch künftig ohne Abstriche weitergeführt werden kann. Die Kollegialität, Herr Bürgi, ist und bleibt für den Bundesrat beim Bestehenden; es stand für den Bundesrat nie zur Diskussion, die Kollegialität auch auf die Regierungsmitglieder des zweiten Kreises auszudehnen.
Damit wir die Vorschläge auch an den entsprechenden Zielen und am Reformbedarf messen können, möchte ich doch nochmals kurz auf die Reformziele eingehen. Im Vordergrund stehen zwei Punkte: die Stärkung der politischen Führung des Bundesrates und die Erweiterung des Handlungsspielraums der Regierung im Aussenbereich.
Wir wollen also mit unserer Vorlage zum einen die politische Führung stärken. Die letzten Jahre haben eindrücklich gezeigt, mit welchen gewaltigen Herausforderungen wir auch in Zukunft rechnen müssen - Herausforderungen, die keine gelegentlichen Krisen mehr sind, sondern fast zur täglichen Normalität werden und die nicht mehr begrenzt, isoliert oder gestaffelt auf uns zukommen, sondern vernetzt, massiert und oft sogar noch gleichzeitig. Das heisst, dass sich die Problembereiche auch überlappen; man denke zum Beispiel etwa an die Zusammenhänge zwischen dem internationalen Terrorismus, der Krise der Zivilluftfahrt, der wirtschaftlichen Rezession, der Staatsdefizite und der Höhe der Verzinsung der Pensionskassengelder. Solche Herausforderungen können die Politik über Monate, ja Jahre hinweg bestimmen und den Staat bis an die Grenzen seiner Ressourcen belasten. Solche Herausforderungen erfordern auch ein rasches und entschlossenes Handeln, aber auch ein weitsichtiges und besonnenes Abwägen vonseiten der Regierung. Daneben gibt es dann die Routinegeschäfte, die ebenfalls erledigt werden müssen.
Die Regierung soll künftig noch besser imstande sein, aus einer Gesamtschau heraus zu planen und ohne Verzug zu handeln. Sie muss in der Lage sein, Risiken und Gefahren frühzeitig zu erkennen und allfällige Konsequenzen rasch und richtig einzuschätzen. In ihrem Zuständigkeitsbereich, also im Zuständigkeitsbereich der Regierung, muss sie fachlich kompetent und speditiv entscheiden können, und im Zuständigkeitsbereich des Parlamentes soll sie innert kurzer Zeit überzeugende und auch praktikable Lösungsvorschläge vorlegen können. Schliesslich muss die Regierung bei komplexen Problemstellungen auch mehr denn je darauf achten, dass das Volk, die Kantone und auch die massgeblichen gesellschaftlichen Kräfte rechtzeitig in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden. Es ist wichtig, dass die Regierung das "agenda-setting" in ihrer Hand behält und nicht allmählich an die Spezialisten der Verwaltung verliert. Es muss auch künftig die Regierung sein, die führt.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zweikreiseregierung stärkt diese politische Führung. Sie schafft auch die erforderlichen Kapazitäten, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Bundesratsmitglieder können sich stärker auf das Festlegen der übergeordneten Staatsziele und auf die von ihnen weiterhin direkt geführten Aufgabenbereiche konzentrieren.
Das zweite Reformziel betrifft die Erweiterung des Handlungsspielraums im Aussenbereich. Wir alle haben miterlebt, wie sehr sich in den letzten Jahren - es ist auch heute verschiedentlich erwähnt worden - die internationalen Beziehungen verdichtet haben und wie stark auch die Interdependenzen auf globaler und europäischer Ebene geworden sind. Die Schweiz kann sich von dieser Entwicklung nicht abkoppeln. Themen wie Migration, Bankgeheimnis, Strafverfolgung, Sicherheitspolitik, Verkehr, um nur einige Beispiele zu nennen, lassen sich längst nicht mehr nur innerhalb unserer Landesgrenzen anpacken. Sie verlangen internationale Koordination und Zusammenarbeit.
Heute ist es oft so, dass die einzelnen Bundesratsmitglieder zeitgleich mit drei oder vier ausländischen Regierungsmitgliedern über unterschiedliche Sachgebiete verhandeln müssen. Die Schweiz kann jedoch ihre Interessen auf internationaler Ebene nur dann optimal wahren, wenn die Regierung in der Lage ist, diese Interessen gegenüber dem Ausland auch wirkungsvoll zu vertreten - das gilt gerade auch für ein Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verwaltung kann uns da sicher gut unterstützen und wichtige Vorarbeiten leisten, aber die massgebenden Verhandlungen können nur auf der politischen Ebene geführt werden. Nur die Regierung hat genügend Gewicht, um auch Weichenstellungen vorzunehmen, wichtige Durchbrüche zu erzielen oder auch die Verantwortung für allfällige Kompromisse zu übernehmen. Dafür braucht die Regierung die nötigen Kapazitäten, um die kontinuierliche Präsenz auch auf der internationalen Ebene sicherzustellen.
Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass diese Voraussetzungen mit der Zweikreiseregierung geschaffen werden. Politisch wichtige Verhandlungen sollen von demokratisch legitimierten Regierungsmitgliedern und nur ausnahmsweise von den Spitzen der Verwaltung geleitet werden; das schreibt übrigens auch das internationale Protokoll immer häufiger vor. Die sieben zusätzlichen Regierungsmitglieder ermöglichen eine umsichtigere und politisch besser abgestützte Vorbereitung aussenpolitisch wichtiger Regierungsgeschäfte. Die internationalen Kontakte werden erleichtert, weil auf der Regierungsebene feste Aufgabenbereiche gebildet werden können, die dann auch im Ausland ihr entsprechendes Gegenüber haben.
Diese Erweiterung des Handlungsspielraums im Aussenbereich betrifft aber nicht nur den internationalen Bereich, also das Ausland, sondern auch die Beziehungen zum Parlament, zu den Kantonen und zur Öffentlichkeit. Die Bundesratsmitglieder können z. B. nicht im erwünschten Umfang an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Das ist aus unserer Sicht nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern schwächt letztlich auch die Position der Regierung. Der vermehrte Einsatz von Direktorinnen und Direktoren aus der Verwaltung ändert
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das unseres Erachtens nicht. Regierungsvorlagen sollten auch durch Regierungsmitglieder vertreten werden können. Auch hier sind wir der Auffassung, dass wir diese Situation mit der Zweikreiseregierung verbessern können.
Mit der Zweikreiseregierung wird es auch besser möglich, den föderalistischen Dialog, also den Kontakt mit den Kantonen, intensiver als heute zu gestalten. Das heisst, für die ihnen übertragenen Sachgebiete werden die Delegierten Ministerinnen und Minister die primären Ansprechpartner der Kantone sein. Bei den übergeordneten staatspolitischen Kontakten - etwa auch zur Klärung von Positionen in Grundsatzfragen - sollen und werden die Kantonsregierungen auch künftig den Kontakt mit dem Bundesrat pflegen. Das Zweikreisemodell beschränkt also nicht, wie zum Teil befürchtet wird, den Kontakt oder den Zugang zum Bundesrat, sondern - umgekehrt gesagt - die Zweikreiseregierung erleichtert vielmehr den Zugang auch der Kantone zu den Regierungsmitgliedern im Bund zu jeder Zeit.
Ihre vorberatende Kommission unterbreitet Ihnen nun vier Varianten zur Regierungsreform. Einer Mehrheitsvariante stehen drei Minderheitsvarianten gegenüber. Mit Blick auf diese verschiedenen Varianten möchte ich die wichtigsten Anliegen des Bundesrates noch einmal hervorheben. Zentral sind für uns die folgenden fünf Punkte:
1. Der Bundesrat will eine Regierungsreform. Deshalb lehnt er den Antrag der Minderheit III (Reimann) ab.
2. Der Bundesrat spricht sich unabhängig von der Variante gegen die vorgeschlagene Stärkung des Bundespräsidiums aus. Er befürwortet jedoch die Einrichtung eines festen Präsidialdienstes. Ich komme darauf noch zurück.
3. Der Bundesrat will eine Zweikreiseregierung, und er stimmt darin mit der Kommissionsmehrheit und der Minderheit II (Cornu).
4. Der Bundesrat unterstützt die Variante der Minderheit II (Cornu), jedoch ohne die darin vorgegebene Stärkung des Präsidiums. Der Bundesrat zieht diese Variante der Mehrheitsvariante vor: Ein Stimmrecht der Stellvertreterinnen und Stellvertreter kommt für den Bundesrat nicht infrage; auch möchte der Bundesrat Fachministerinnen und Fachminister und nicht Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
5. Das Neunermodell wäre für den Bundesrat klar nur die zweitbeste Lösung, aber besser als keine Reform. Ich komme auch darauf noch zurück.
Zuerst noch einmal kurz zur Minderheit III (Reimann): Der Bundesrat will eine Regierungsreform, weil eben auf der Regierungsebene Handlungsbedarf besteht und punktuelle Veränderungen in der Verwaltung nicht zum geforderten Ziel führen. Wenn sie etwas bewirken würden, hätte der Bundesrat auch schon den entsprechenden Weg einschlagen können, denn es braucht in diesem Sinne nicht eine Verfassungs- oder eine Gesetzesreform. Der Vorschlag der Minderheit III (Reimann) brächte keine Verbesserungen gegenüber heute, ganz im Gegenteil: Die Konstruktion, Kaderleute der Verwaltung im Bundesrat mitberaten und sogar noch stellvertretend mitentscheiden zu lassen, verwischt nun wirklich alle Funktionen und steht auch in offenem Widerspruch zum Kollegialprinzip. Wer in eine hierarchische Verwaltungsstruktur eingebunden ist, kann nicht plötzlich auch noch politisch mitbestimmen. Dafür fehlt es auch an der erforderlichen demokratischen Legitimation. Die Regierungsbeschlüsse sind von den Regierungsmitgliedern zu verantworten, nicht von Mitgliedern der Verwaltung.
Der Bundesrat will wie die Kommissionsmehrheit und die Minderheit II - ich wiederhole es - die Zweikreiseregierung, denn mit der Zweikreiseregierung lassen sich die Reformziele am besten erfüllen. Mit den sieben zusätzlichen Regierungsmitgliedern des Zweikreisemodells können wir die Regierungskapazitäten wirksam erweitern und zugleich den Bundesrat, der ja die oberste politische Gesamtverantwortung trägt, klein halten. Nur auf diese Weise können wir erheblichen Handlungsspielraum dazugewinnen und eben auch das Kollegialprinzip trotzdem ohne Abstriche weiterführen.
Die Vorteile einer schlanken Regierung sind unbestritten und werden auch mit der Zweikreiseregierung nicht preisgegeben. Es können aber nicht abstrakte Kriterien oder Traditionen sein, welche die richtige Grösse der Regierung bestimmen, sondern die Anforderungen, denen sie eben genügen muss: Regierungsmitglieder, die mangels Kapazität nicht präsent sein können, wenn man sie braucht - das wollen wir nicht.
Abgesehen von der Stärkung des Präsidiums unterstützt der Bundesrat die Minderheit II (Cornu). Diese Variante deckt sich weitestgehend mit dem Entwurf des Bundesrates. Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit kommt diese Variante, gleich wie der Entwurf des Bundesrates, ohne Stimmrecht der zusätzlichen Mitglieder der Regierung aus. Und sie bleibt auch bei den Delegierten Ministerinnen und Ministern und will keine Stellvertreter einführen.
Ich möchte ein paar Überlegungen zum Stimmrecht anstellen. Der Bundesrat lehnt ein Stimmrecht für die zusätzlichen Regierungsmitglieder ganz entschieden ab. Ein solches Stimmrecht stünde im Widerspruch zum Konzept der Zweikreiseregierung, denn das Stimmrecht hängt wesentlich mit der übergeordneten Gesamtverantwortung zusammen, die im Zweikreisemodell dem Bundesrat vorbehalten bleibt. Es passt auch nicht zusammen, die zusätzlichen Regierungsmitglieder als Vertrauenspersonen der einzelnen Bundesratsmitglieder und des Bundesrates zu definieren, sie in ein Departement zu integrieren, ihnen begrenzte Aufgabenbereiche zu übertragen und ihr Mandat an dasjenige der Departementsvorsteher zu binden, ihnen aber zugleich Verantwortung für die Gesamtpolitik zu übertragen, wie wenn sie selber Bundesratsmitglieder wären.
Wer ein Stimmrecht will, muss die andere Konzeption wählen: Er muss den Bundesrat vergrössern, dann hätten nämlich die zusätzlichen Bundesratsmitglieder das Stimmrecht, und nicht Stellvertreter. Im Rahmen der Zweikreiseregierung ist aus unserer Sicht das Stimmrecht fehl am Platz, weil die Verantwortung in aus unserer Sicht unerträglicher Weise verwischt würde; das gilt auch dann, wenn das Stimmrecht, wie das die Kommissionsmehrheit vorschlägt, stellvertretend für den abwesenden Bundesrat oder die abwesende Bundesrätin ausgeübt würde.
Abwesenheiten im Bundesrat sind heute kein eigentliches Problem. Das geltende Recht bestimmt zwar in allgemeiner Weise, dass die Stellvertretung von Bundesratsmitgliedern durch andere Bundesratsmitglieder wahrgenommen wird, lässt aber gerade eine stellvertretende Ausübung des Stimmrechtes nicht zu. Das ist auch kein Zufall, denn die mit dem Stimmrecht wahrgenommene Verantwortung ist eben - und soll es bleiben - höchst persönlicher Art. Sie soll nicht an andere Kollegiumsmitglieder und auch nicht an Stellvertreter abgegeben werden können. Umso weniger kann es sein, dass sie, wie jetzt vorgeschlagen, fallweise an die Mitglieder des zweiten Regierungskreises übertragen würde.
Der Bundesrat möchte zusammen mit der Minderheit II (Cornu) am Konzept der Fachminister festhalten. Fachministerinnen und Fachminister können die Regierung weit wirkungsvoller verstärken als Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Das Konzept der Fachminister basiert auf der Eigenverantwortung und auf der Innovationskraft der neuen Regierungsmitglieder. Sie konzentrieren sich auf die politische Leitung sachlich klar abgegrenzter, fest übertragener Zuständigkeitsbereiche. Und da gehen wir eben, Herr Bürgi, von starken Persönlichkeiten aus, nicht von schwachen. Sie führen diese Aufgabenbereiche selbstständig, natürlich im grundsätzlichen Einvernehmen mit den übergeordneten politischen Zielvorstellungen des Bundesrates oder des Departementsvorstehers. Starke Persönlichkeiten können sich hier auch in Wirkungsbereichen entfalten, die auf sie zugeschnitten sind. Die auf bestimmte Aufgabenbereiche begrenzte Zuständigkeit sorgt auch für Transparenz, im Gegensatz zum vorgeschlagenen Stellvertretermodell. Spezifisches Know-how kann über diese Fachminister auch unmittelbar in die Regierung eingebracht werden; der politische Entscheidungsfindungsprozess im Kollegium kann mitgestaltet werden. Die Fachministerinnen und -minister sind deshalb für den Bundesrat auch ein direkter Gewinn. Darüber hinaus verschafft die Übertragung von bestimmten
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Aufgabenbereichen dem Bundesrat mehr Zeit und Raum, um neue politische Schwerpunkte zu setzen, Grundsatzthemen anzupacken oder sich intensiver mit heiklen Problemfeldern auseinander zu setzen.
Solche zweistufigen Regierungen existieren bereits in verschiedenen anderen Ländern. Das ist also nicht etwas Exotisches, das wir vorgelegt haben. Immer wieder werden die Komplexität und das Unverständliche dieses Zweikreisemodells angesprochen - die Bevölkerung der jeweiligen Länder lebt gut mit solchen Zweikreiseregierungen und versteht diese auch. Die vorgesehenen Stellvertreterinnen und -vertreter sind aus unserer Sicht ein bisschen alles und ein bisschen nichts. Zwar sollen auch sie wie die Fachminister eigene Zuständigkeitsbereiche erhalten können, doch aus unserer Sicht ist dieses vermeintliche Plus für die Stellvertreterfunktion eher ein störendes Minus.
Zum Argument, das Ihr Kommissionssprecher in die Diskussion eingebracht hat, nämlich zum Vergleich mit der Staatssekretärenvorlage: Was tun die genau? Was ist genau ihre Aufgabe? Das war bei den Staatssekretären eine Grundproblematik. Dieser Kritikpunkt der Staatssekretärenvorlage trifft viel mehr auf die Stellvertreterinnen und -vertreter zu denn auf die Fachministerinnen und -minister. Denn die Delegierten Minister, die Fachminister, haben einen klar abgegrenzten Aufgabenbereich; die Stellvertreter müssten sich einerseits einem anspruchsvollen Sachbereich widmen, andererseits aber gleichzeitig im ganzen Departement eine Stellvertretungsfunktion wahrnehmen. Aus unserer Sicht wird der Kapazitätsgewinn verwässert. Die Fachkompetenz kann sich nicht voll entfalten. Es wären zusätzliche Doppelspurigkeiten auch auf der Departementsstufe auszumachen. Dies alles führt dazu, dass die Stellung der Stellvertreterinnen und -vertreter in der Regierung klar schwächer wäre als jene der vom Bundesrat und von der Minderheit II (Cornu) vorgesehenen Delegierten Minister oder Fachminister.
Nun noch zum Neunermodell: Es ist richtig, das Neunermodell besticht auf den ersten Blick durch seine Einfachheit, und es scheint auch, dass das Neunermodell unser bisheriges System in keiner Art und Weise infrage stellt, sondern dass es mit zwei zusätzlichen Mitgliedern einfach so weitergeführt werden könnte. Vorweg möchte ich festhalten, dass die Regierung mit dem Neunermodell natürlich deutlich weniger zusätzliche Kapazitäten erhalten würde als mit der Zweikreiseregierung. Das heisst, dass sich die Reformziele mit dem Neunermodell nur teilweise umsetzen liessen. Mittel- bis langfristig, und da ist jetzt wirklich nicht in wenigen, sondern in vielen Jahren zu denken, wird die Schweiz nicht darum herumkommen, eine ausreichende Erweiterung des - ich sage dem jetzt so: - politisch verantwortlichen Personals vorzunehmen. Das gilt vor allem auch für die Präsenz im Ausland und für die Vertretung unserer Interessen im Ausland.
Die Zweikreiseregierung wäre da viel flexibler, sie liesse sich auch einfacher an veränderte Bedürfnisse anpassen als das relativ starre Neunermodell, und auch die Bildung neuer Schwerpunkte wäre mit der Zweikreiseregierung leichter möglich. Das ist aus unserer Sicht eben ein zentraler Punkt: die Fähigkeit der Regierung, sich rasch auf neue Herausforderungen einstellen zu können, denn das wird immer wichtiger. Das Fachministerkonzept wäre in dieser Hinsicht aus unserer Sicht vorteilhafter. Im internationalen Vergleich ist eine Regierung mit 9 Mitgliedern klein. Eine Regierung mit 14 Mitgliedern würde auf der internationalen Ebene, bei der Vertretung der Schweizer Interessen im Ausland, besser abschneiden, und dies - ich sage es bewusst und wiederhole es noch einmal: - nicht bezogen auf einen EU-Beitritt, sondern gerade auch auf die Vertretung der Interessen unseres Landes heute. Man unterschätzt da und dort den Aufwand, den es braucht, weil wir eben Einzelkontakte mit unseren Ministerkollegen in Europa pflegen müssen und nicht die Gelegenheit haben, solche Kontakte auf einer institutionalisierten Ebene, z. B. in Gremien wie der EU zu pflegen.
Einen weiteren Punkt, den ich im Zusammenhang mit dem Neunermodell nicht unerwähnt lassen kann, ist der Koordinationsbedarf auf Stufe Regierung, der aus unserer Sicht ein deutlich anderer ist als beim Zweikreisemodell. Die Mitwirkung der Delegierten Minister in der Regierung wäre nämlich sektoriell beschränkt, während zwei zusätzliche Bundesratsmitglieder in sämtliche Belange der Regierungspolitik einzubeziehen wären. Beratungen in einem Neunergremium sind komplexer und müssen anders, straffer geführt werden als in einem Gremium mit sieben Mitgliedern. Eine entsprechende Stärkung des Bundespräsidiums liesse sich beim Neunermodell daher kaum vermeiden.
Frau Christiane Brunner hat noch die Frage aufgeworfen, ob der Bundesrat das Neunermodell überhaupt richtig studiert habe; sie hat sogar die Behauptung aufgestellt, dass er es nicht getan habe.
Ich komme auf die Vernehmlassung zurück. Der Bundesrat hat sich - insbesondere vor der Vernehmlassung - mit diesem Modell, mit der Aufstockung des Bundesrates, natürlich auseinander gesetzt, und er hat ja eine Variante mit einer Stärkung des Bundespräsidiums, verbunden mit einer massvollen Aufstockung, in die Vernehmlassung gegeben. Man ist da eben von einer Aufstockung des Bundesrates um ein bis zwei Mitglieder ausgegangen. Dies als Antwort auf Ihre Frage.
Was ich in diesem Zusammenhang - wenn ich schon auf die Vernehmlassung zu sprechen komme - auch nicht unerwähnt lassen möchte: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, auch die meisten Bundesratsparteien, haben in der Vernehmlassung die Zweikreiseregierung gewählt. Das Neunermodell wäre somit aus Sicht des Bundesrates nur die zweitbeste Lösung, aber sie wäre klar besser als keine Reform. Aber sie würde aus Sicht des Bundesrates eben nicht genügen, um die Reformziele voll zu erreichen.
Ich komme noch zur Stärkung des Bundespräsidiums: Der Bundesrat spricht sich gegen die Stärkung des Präsidiums aus, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, und zwar unabhängig davon, welche Variante vorgeschlagen und dann gewählt wird. Der Bundesrat möchte am heutigen System mit dem Bundespräsidenten als Primus inter Pares festhalten. Etwas anderes verträgt sich aus unserer Sicht auch nicht mit dem Kollegialitätsprinzip. Wir befürchten, dass selbst eine geringfügige Verlängerung der Amtsdauer auf zwei Jahre das Gleichgewicht im Kollegium stören könnte. Es wäre auch nicht mehr sicher, dass jedes Mitglied des Bundesrates einmal das Präsidium übernehmen kann. Umso problematischer ist die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung der Amtsdauer mit der Möglichkeit einer direkten Wiederwahl, also eine Amtsdauer von maximal vier Jahren. Die Rotation des Präsidiums unter den Landesteilen, unter den Regionen, den Geschlechtern und den Parteien würde erheblich verlangsamt, die Möglichkeit der Wiederwahl könnte zu persönlichen Animositäten, zu hemmenden Konkurrenzsituationen oder auch zu übertriebenen Profilierungsbemühungen im Kollegium führen. Die Gleichrangigkeit der Bundesratsmitglieder, die der Bundesrat wirklich aufrechterhalten möchte, wäre dahin, und es gäbe zwei Kategorien von Bundesrätinnen und Bundesräten. Das Kollegialprinzip wäre beeinträchtigt, die Konsensfindung entsprechend erschwert.
Die Beibehaltung des Kollegialitätsprinzips ist für den Bundesrat eine Prämisse dieser Reform. Wir sind überzeugt, dass es der Sache nicht dient, wenn die Politik personenbezogener wird. Zudem: Zu viel Macht über zu lange Zeit für eine einzelne Person ist auch nicht schweizerisch. Der Bundesrat unterstützt hingegen die Einsetzung eines festen Präsidialdienstes, wie sie vorgeschlagen wird, der dann dem jeweiligen Präsidium zur Verfügung steht.
Ich komme zum Schluss: Unser politisches System, unser Regierungssystem ist konsensorientiert. Politische Entscheide sind nur realisierbar, wenn sie auch von den wichtigsten Minderheiten mitgetragen werden. Jede Schweizer Regierung steht deshalb vor der permanenten Herausforderung, gleichzeitig zu führen und auch zu integrieren. Sie muss stark genug sein, um eigenständige programmatische Akzente setzen zu können, und auch besonnen genug, um Minderheiten nicht einfach zu übergehen. Der Bundesrat führt nicht von oben herab, sondern im Team. Die Zweikreiseregierung stellt sicher, dass der Bundesrat dies auch
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künftig tun kann. Wir passen die Kapazitäten der Staatsführung den gestiegenen Anforderungen an, ohne das Kollegialprinzip auszuhöhlen. Die übergeordnete politische Gesamtverantwortung, namentlich die Festlegung der grundlegenden Staatsziele und die Koordination der Regierungspolitik, bleibt beim Bundesrat.
Wir brauchen die Regierungsreform, damit unsere Regierung auch in den kommenden Jahrzehnten sowohl führen als auch integrieren kann. Deshalb ist der Entwurf des Bundesrates auch unter diesen Gesichtspunkten praktikabel und ausgewogen. Der Entwurf trägt dem Reformbedarf Rechnung, ohne Bewährtes zu gefährden.
Es liegt nun an Ihnen, diesen Faden aufzunehmen und weiterzuspinnen. Wir stehen nicht unter Zeitdruck. Wir wollen und dürfen und müssen in diesem Geschäft langfristig denken. Nutzen Sie diese Chance, um zu bedarfsgerechten und realisierbaren Lösungen zu kommen. Untätigkeit ist sicher kein gangbarer Weg; die Herausforderungen, denen sich die Regierung zu stellen hat, lassen sich oft genug weder von ihr selber noch vom Parlament bestimmen. Wer nicht einmal eine moderate personelle Erweiterung der Regierung ins Auge fassen will oder von vornherein kategorisch bestimmt, dass eine Reform der Regierung nichts kosten darf, bewahrt nicht etwa den Status quo, sondern schwächt die Handlungsfähigkeit unserer Staatsführung bereits in naher Zukunft. Mittel- oder längerfristig wird die Schweiz nicht darum herumkommen, ihre Regierung den entsprechenden neuen Herausforderungen anzupassen. Eine Abkehr vom Kollegialitätsprinzip - davon bin ich überzeugt - wäre in unserem Land in absehbarer Zeit auch nicht mehrheitsfähig.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.