Leuenberger Ernst (S, SO), für die Kommission:
Mein Votum diesbezüglich ist sozusagen ein Bussgang. Ich nehme es vorweg: Ich habe den Stichentscheid für diese Mehrheit gegeben, die dem Nationalrat zustimmen will; und ich werde dann die politischen Hintergründe etwas ausleuchten. Das ist nämlich in diesem Zusammenhang nötig.
Worum geht es hier? Im Nationalrat, schon in der Finanzkommission, ist die Meinung aufgekommen, es sei der Beratungsaufwand querbeet durch die ganze Bundesverwaltung, durch alle Bundesämter, anzuschauen und allenfalls zu reduzieren. Es ist nicht zu verkennen, dass die nationalrätlichen Diskussionen - ich habe sie gestern Abend noch einmal durchgelesen - sehr stark geprägt waren durch Medienmeldungen über einen Untersuchungsbericht unserer Geschäftsprüfungskommission. Die wenigen, die den Bericht der GPK-SR zu diesem Thema wirklich gelesen haben, haben begriffen, dass zwischen dem Betrag, um den hier gekürzt werden soll, und diesem Bericht eigentlich kein direkter Zusammenhang herzustellen ist, selbst wenn man sich riesengrosse Mühe gibt.
Es ist festgehalten worden, und das ist ganz wichtig, dass bei dieser Querrubrik "Beratungsaufwand" die Kreditsicht im Vordergrund steht. Es herrschte eine Zeitlang die Meinung vor, man könnte auch die Kontensicht nehmen. Wenn man die nationalrätliche Debatte etwas verfolgt hat, so hat man bemerkt, dass dort gelegentlich die Rede von mehreren hundert Millionen Franken war. Die Kreditsicht des Beratungsaufwandes führt dazu, dass man gemäss Entwurf des Bundesrates auf diese 170,95 Millionen Franken Beratungsaufwand kommt. Die Kontensicht, die im Nationalrat auch angezogen wurde, spielt hier keine Rolle, sie ist nicht gemeint.
Im Nationalrat, davon muss ich jetzt halt sprechen, ergab sich dann diese Debatte. Zuerst wurde in der Finanzkommission ganz knapp ein Kürzungsantrag um 10 Prozent beschlossen. Es sollte auf diese 153,856 Millionen Franken zurückgegangen werden. Es wurde dann im Nationalrat sogar noch ein Antrag gestellt, auf 130 Millionen Franken zurückzufahren, also eine Kürzung um insgesamt 40 Millionen Franken. Ich gebe Ihnen die Abstimmungsverhältnisse im Nationalrat bekannt: Mit 98 zu 68 Stimmen wurde die 10-Prozent-Kürzung beschlossen, mit 121 zu 47 Stimmen wurde die Kürzung auf 130 Millionen abgelehnt.
Was mir zu denken gegeben hat, und das gebe ich auch dem Vertreter der Minderheit, der nach mir sprechen wird, zu bedenken: Mir ist aufgefallen, dass im Nationalrat drei Fraktionen feierliche Erklärungen haben abgeben lassen, sie würden dieser Kürzung um 10 Prozent zustimmen. Diese drei Fraktionen - ich gehöre keiner dieser drei an - haben dann auch praktisch geschlossen für die Kürzung gestimmt. Ich habe daraus gewisse politische Schlüsse gezogen. Es ist Ihnen anheimgestellt, diese zu ziehen oder eben nicht zu ziehen. Einen Mangel hat unsere Diskussion: Wir wissen im Detail nicht ganz genau, worüber wir hier streiten, weil es bis zu dieser Stunde nicht gelungen ist, ein Detailbudget zu erhalten, wie ich mir das vorstelle.
Fürs Jahr 2007 haben die Ämter, die Departemente - und wer da alles beteiligt ist - im Sinn, sich diese oder jene Beratung zukommen zu lassen. Es hat sich sogar ergeben, dass unter der Rubrik "Beratungsaufwand" offenbar recht unterschiedlich budgetiert wird. Ich bin am Sonntag Adressat
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AB 2006 S 1098 / BO 2006 E 1098
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einer Mailzuschrift des Präsidenten der Energiedirektorenkonferenz gewesen, der darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Umsetzung des Programms "Energie Schweiz" durch diese Kürzung beeinträchtigt würde, weil unter der Rubrik "Beratungsaufwand" auch Beträge enthalten seien, die dann letztendlich für die Umsetzung der beschlossenen Politik eingesetzt würden - was für mich aber nicht unbedingt Beratungsaufwand ist.
Nachdem das Stimmenverhältnis in der Kommission nach eingehender Diskussion 5 zu 5 lautete - fünf waren der Meinung, es sei der bundesrätliche Vorschlag zu unterstützen, und fünf der Meinung, es sei dem Nationalrat zuzustimmen -, habe ich mich aus sehr pragmatischen Gründen für die Nationalratsvariante entschlossen. Denn ich habe festgestellt - und das gebe ich der Minderheit zu bedenken -, dass sich drei Fraktionen im Nationalrat recht vehement für diese Kürzung eingesetzt haben.
Wenn daran jetzt noch etwas geändert werden sollte, dann müsste es dem Herrn Finanzminister vermutlich gelingen, en détail darzustellen, welche Untaten wir mit einer 10-Prozent-Kürzung veranstalten. Es könnte ja sein, das ist auch schon vorgekommen, denn diese Diskussion ist nicht neu. Früher hiess das "Möbel" oder "Dienstleistungen Dritter". Immer wieder hat man sich darauf gestürzt; je nachdem hat sich dann die Verwaltung verteidigt und gesagt: Das ist unser "Portokässeli". Gelegentlich hat man dann auch mit dem Argument operiert, darin seien noch Übersetzungskosten enthalten. Diese liegen uns natürlich sehr am Herzen.
Ich beantrage Ihnen einmal, vorläufig - oder meinetwegen definitiv - dem Nationalrat zuzustimmen und damit die einzige Differenz, die aus diesen ganzen Beratungen bisher hervorgegangen ist, auch gleich zu beseitigen. Diese Beratungsgeschichte wird ja - da werde ich etwas boshaft - von einzelnen politischen Milieus in einer Art und Weise ausgeschlachtet, die durch dieses Differenzbereinigungsverfahren nur noch angeheizt werden könnte; das wäre wirklich fatal. Ich bin der Meinung, dass wir diese Geschichte einmal beenden sollten. Der Bundesrat wird dann nach Studium des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission seine Konsequenzen ziehen und uns bei einem künftigen Budget, beim Budget 2008 zum Beispiel, entsprechende Anträge unterbreiten, ob da tatsächlich mittel- oder längerfristig etwas zu verändern sei oder nicht.
Für heute beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit und damit dem Nationalrat zuzustimmen. Aus Fairnessgründen wiederhole ich es noch einmal: Die Kommission entschied halbe-halbe, 5 zu 5 Stimmen; der Stichentscheid des Präsidenten - dafür habe ich bis an meinen letzten Tag die Verantwortung zu tragen - hat dazu geführt, dass die Kommissionsmehrheit Zustimmung zum Nationalrat beantragt.