Maissen Theo (CEg, GR):
Erlauben Sie mir zwei formelle Vorbemerkungen.
Ich möchte vorerst der Kommission danken, dass sie sich dieses Themas angenommen hat; auch für die Art, wie sie sich des Themas angenommen hat. Die zweite Vorbemerkung geht an den Bundesrat: Es ist möglicherweise so, dass ich personell den falschen Bundesrat anspreche, aber Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, vertreten den Bundesrat, und daher deponiere ich meine "Rüge" bei Ihnen.
Ich vermisse den Respekt des Bundesrates vor unseren Institutionen. Wir haben in der Legislaturplanung ganz klar das Signal gegeben: Wir wollen das so nicht! Und der Bundesrat - ich weiss, er hat die Kompetenz dazu, wir haben ihm die Kompetenz gegeben - setzt sich über diese Haltung des Parlamentes einfach hinweg. Ich vermisse hier den Respekt gegenüber der Institution Parlament. Es ist legal, was der Bundesrat macht. Aber man kann sich fragen, ob es legitim ist. Die andere Frage ist, ob er sich damit selber nicht etwas einbrockt, was er nicht will. Wir werden im Parlament bei solchen Kompetenzdelegationen künftighin viel vorsichtiger sein. Also brockt er sich hier etwas ein, was er kaum wollen kann.
Nun zur Sache: Der Bund ist Eigentümer der Schweizerischen Post. Damit sind der Bundesrat und das Parlament in der Verantwortung, für den Zustand und die Positionierung des eigenen Unternehmens besorgt zu sein. Hier, meine ich, muss die unternehmerische Verantwortung doch die sein, dass es keinen Sinn macht, Trümpfe, die man im Moment in der Hand hat, aus der Hand zu geben, ohne irgendetwas dafür einzuhandeln oder die Position zu optimieren. Vorliegend ist es nun so: Ich selber bin nicht grundsätzlich gegen die Postmarktöffnung, aber ich bin gegen das Vorgehen, dagegen habe ich meine Vorbehalte. Der Bundesrat hat in der Botschaft über die Legislaturplanung auf Seite 792 ja selber geschrieben: "Bei der Revision der Postgesetzgebung (SR 783.0) sollen die weiteren Marktöffnungsschritte festgelegt werden." Der Bundesrat hat also selber gesehen, dass die Marktöffnung parallel mit Änderungen in der Postgesetzgebung gehen muss. Daher ist das Vorgehen an sich richtig, dass wir hier jetzt einen Halt einschalten und die Öffnung mit anderen Postaktivitäten, mit den entsprechenden Massnahmen verknüpfen.
Nun werden hier Experten zitiert. Frau Diener hat das erwähnt. Ich kann dazu festhalten, dass man alle Berichte sehen muss, die da von Experten zitiert werden. Ich erinnere an den Bericht von Plaut Economics. Darin wurde ganz klar gesagt, dass die Erträge mit einer Marktöffnung sinken werden. Und damit stellt sich für mich die Frage, wie die Grundversorgungsdefizite gedeckt werden sollen.
Da gibt es einfach grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Grundversorgung könnte durch die anderen Wettbewerber mitfinanziert werden, was, wie wir ja aus der Erfahrung mit der Telekommunikation wissen, nur teilweise funktioniert, oder durch Abgeltungen der öffentlichen Hand. Das wäre eine Variante. Die andere Variante besteht in Kostensenkungsmassnahmen beim Universaldienstanbieter, also bei der Post, und das bedeutete ganz einfach - Kollege Jenny, das ist nun einmal so - eine Ausdünnung der Dienste. Wir müssen heute feststellen, dass wir das doch nicht wollen. Man kann die Expertenberichte vollständig statt nur teilweise lesen, und dann kommt man vielleicht zu anderen Ergebnissen.
Für mich ist es wichtig, dass im Zusammenhang mit der Postmarktöffnung die Rahmenbedingungen für die Post gesamthaft angeschaut werden. Ich möchte drei Punkte erwähnen: Zu prüfen werden erstens der Unternehmenszweck der Post und vor allem der Ausbau der Finanzdienstleistungen sein, wenn man der Post das Monopol bis zu dieser 50-Gramm-Grenze wegnimmt. Zweitens muss die Rechtsgrundlage für das Logistikgeschäft geprüft werden, und drittens muss die Überprüfung der Vorgaben im Postorganisationsgesetz erfolgen. Dazu kommt, dass heute überhaupt kein Grund besteht, diesen Schritt zu machen. Das System, wie es heute aufgegleist ist, funktioniert, und es macht doch keinen Sinn, hier voreilig einen weiteren Schritt zu machen, ohne zu wissen, wo wir dann landen. Die Argumentation mit der EU finde ich sowieso nicht haltbar, weil es für den Pöstler in Deutschland überhaupt keine Rolle spielt, ob in der Schweiz der Post etwas unter Monopolbedingungen übergeben wird oder nicht.
Ich möchte nur noch etwas Letztes anfügen. Das wurde hier überhaupt noch nie erwähnt, und das zeigt, dass das Vorgehen des Bundesrates gar nicht in allen Konsequenzen durchdacht ist. Das sind die Auswirkungen im Bereich der Mehrwertsteuer auf die Leistungen und Produkte im Briefpostbereich. Es sind drei Punkte, die bei der Mehrwertsteuer zu berücksichtigen sind:
1. Die heute geltende Mehrwertsteuerordnung bestimmt, dass die reservierten Dienste von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit sind. Alle übrigen Dienstleistungen der Post, also die nicht reservierten Dienste und die Wettbewerbsdienste, unterliegen hingegen der Mehrwertsteuer. Da man aber mit einer neuen Monopolgrenze von 50 Gramm eine Unterteilung in mehrwertsteuerbefreite - nämlich jene Briefe, die unter 50 Gramm schwer sind - und mehrwertsteuerpflichtige - also Briefe ab 50 Gramm - Sendungen vornähme, hätten wir eine Situation, die nicht mehr mit einem vernünftigen Aufwand zu handhaben wäre. Die Post müsste dann bei den zuständigen Stellen beantragen, dass bei allen Briefen die Mehrwertsteuer erhoben wird, also auch im Monopolbereich, unter 50 Gramm.
2. Falls die Mehrwertsteuer nur für Briefe über 50 Gramm gelten soll und keine neue Preisstufe für Briefe über 50 Gramm eingeführt wird, werden für Unternehmen, die einen Vorsteuerabzug machen können, Sendungen für Briefe über 50 Gramm auf einmal günstiger. Das hat man nicht durchdacht. Es ist ja absurd, wenn für Unternehmen mit Vorsteuerabzug ein Brief über 50 Gramm plötzlich günstiger ist als einer unter 50 Gramm. Vielleicht machen die Unternehmen dann einfach Briefe mit 60 statt mit 40 Gramm, damit sie den Vorsteuerabzug machen können. Die Sache ist also überhaupt nicht durchdacht.
3. Will die Post diesen Schwierigkeiten ausweichen, muss sie, unabhängig von einem späteren Entscheid über eine vollständige Marktöffnung, die gesamte Mehrwertsteuer für Sendungen von 0 bis 100 Gramm übernehmen. Das sind zusätzliche Kosten von 100 Millionen Franken. Diese gehen zwar in die Mehrwertsteuerkasse des Bundes, gleichzeitig wird aber der Gewinn der Post reduziert, also gibt es weniger Auszahlungen an den Bund. Es ist also mehr in der linken, dafür weniger in der rechten Hosentasche.
Sie sehen, verschiedene Fragen sind offen. Deshalb ist es richtig, dass wir den Bundesrat mit seinem "Liberalisierungsturbo" stoppen und uns Gedanken machen, wie wir das in Zukunft, in Zusammenhang mit der Änderung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes, regeln wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion der Kommission anzunehmen.