Bieri Peter (CEg, ZG), für die Kommission:
Die Vorstösse der Herren Lombardi und Marty Dick haben in der letzten Wintersession kurzfristig zu einiger Aufregung geführt. Ich habe damals den Antrag gestellt, die beiden Vorstösse seien der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zur Beratung und Antragstellung zuzuweisen.
Zur Ausgangslage: Am 2. und 3. Oktober 2008 haben unsere beiden Tessiner Standesvertreter die beiden erwähnten Vorstösse eingereicht. Während Herr Marty konkret per Motion die Erarbeitung eines Projektes für Bau und Finanzierung einer zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels mit einspuriger Verkehrsführung verlangt, verlangt das Postulat Lombardi für die Sanierung des Strassentunnels unter anderem auch einen Lösungsvorschlag für den Bau einer zweiten Röhre.
Der Bundesrat beantragt mit Beschluss vom 5. Dezember des vergangenen Jahres, beide Vorstösse abzulehnen. Er argumentiert, dass die Sanierung und der Bau einer zweiten Röhre nicht miteinander vermischt werden dürften, da sich der Bau einer zweiten Röhre nicht allein mit der Totalsanierung der ersten Röhre begründen lasse. Der Bundesrat beruft sich in seiner Antwort auf das zweimalige Verdikt von Volk und Ständen aus den Jahren 1994, bei der Abstimmung über die Alpen-Initiative, und 2004, bei der Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative. In den beiden Abstimmungen wurde festgelegt bzw. bestätigt, dass die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht ausgeweitet werden dürfe.
Zwar attestiert der Bundesrat in seiner Antwort, dass die parlamentarischen Vorstösse die Akzeptanz enthielten, die Kapazitäten seien nicht auszuweiten. Selbst unter Berücksichtigung dieser Nichtausweitung der Kapazitäten betrachtet der Bundesrat den Bau einer zweiten Röhre für nicht angebracht, da der öffentliche Druck - unter anderem auch des Auslands - auf eine Ausweitung bei faktisch vorhandener Kapazität schnell wachse. Zudem seien die Investitionskosten sehr hoch, dies selbst unter Berücksichtigung des Sicherheitsgewinns. Letztlich verweist der Bundesrat auch auf die Konkurrenz zwischen der Ausweitung der Strassenkapazität und der Wirtschaftlichkeit der Neat. Aus all den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die beiden Vorstösse ab.
Wie gesagt, habe ich in der Wintersession per Ordnungsantrag vorgeschlagen, dass die beiden Vorstösse in Anwendung von Artikel 17 Absatz 3 unseres Geschäftsreglementes der zuständigen Fachkommission zur Beratung und Antragstellung zugewiesen werden. Die KVF hat am 12./13. Januar 2009 darüber beraten und stellt Ihnen den Antrag, anstelle der beiden Vorstösse das von der Kommission ausgearbeitete Postulat anzunehmen. Wenn die Kommission nicht konkret den Antrag stellt, die beiden Vorstösse abzulehnen, erfolgt dies aus dem Umstand, dass die Herren Marty und Lombardi uns nach der Beratung vom 12./13. Januar und vor der Sitzung vom 9. Februar mitgeteilt haben, dass sie ihre Vorstösse zugunsten des Kommissionspostulates zurückziehen würden. So weit zur Ausgangslage.
Wir haben an unserer Kommissionssitzung die Situation der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit Vertretern des Astra besprochen. Ich versuche hier, die wichtigsten Erkenntnisse wiederzugeben: Der Gotthard-Strassentunnel steht im Spannungsfeld von Kapazität, Verfügbarkeit, Sicherheit, Zustand der Anlage und Vollzug des Volkswillens. Rein statistisch gesehen, lässt sich über den Gotthard-Strassentunnel sagen, dass dieser zwar saisonale, aber keine generellen Kapazitätsprobleme hat. Der Direktor des Astra führte aus, dass zurzeit noch zu wenig gefestigte, ausreichende Kenntnisse vorhanden seien, um zu sagen, was zu tun sei, welcher Finanzierungsbedarf bestehe, wie das Sanierungskonzept aussehe und welches der richtige Interventionszeitpunkt sei. Richtig sei, dass die Sanierung nicht in einem sonst üblichen Zeitfenster angegangen werden könne. So stellt sich etwa die Frage, ob das heute bestehende Lichtraumprofil von etwa 4,5 Metern ausreiche oder ob dieses allenfalls auf die heute geforderte Norm von 5,2 Metern ausgeweitet werden müsse. Auch der genauere Zeitpunkt sei im Moment noch offen. Nicht von der Hand zu weisen sei sicher die Tatsache, dass die Sanierung des bestehenden Tunnels einfacher vorgenommen werden könne, wenn ein zweiter vorhanden sei. Zuständige Fachexperten des Astra erklärten uns in der Kommission, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren der Belag erneuert werden müsse; ansonsten sei der Tunnel in einem guten Zustand; seit 1980 seien etwa 200 Millionen Franken für die Erneuerung und den Unterhalt eingesetzt worden.
In der Kommission wurde dem Anliegen der Tessiner, nicht während längerer Zeit von der übrigen Schweiz abgeschnitten zu sein, Verständnis entgegengebracht. Hingegen darf nicht vergessen werden, dass in den letzten Jahrzehnten für die verschiedenen Verbindungen ins Tessin sehr grosse Bauvolumen ausgelöst worden sind. Auch wurde daran erinnert, dass sich sowohl die Tessiner als auch die Urner Bevölkerung gegen die Kapazitätserweiterungen auf den Gotthardstrassenstrecken ausgesprochen haben. In unserer Kommission wurde weiter darauf hingewiesen, dass die Sanierung des Strassentunnels auch im Lichte der nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels massiv grösseren Bahnkapazitäten gesehen werden müsse; der alte Bahntunnel ermögliche denn auch den Verlad einer beschränkten Anzahl Fahrzeuge des Strassenverkehrs. Die Interpellation Inderkum 07.3652 hat diese Thematik bereits aufgenommen. Es wurde wiederholt betont, dass der Druck zu einer Kapazitätserweiterung, auch wenn es auf dem Papier noch so strikt |
AB 2009 S 52 / BO 2009 E 52
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geschrieben sei, gross werde, selbst wenn wir gegenüber dem Ausland sagen könnten, dies sei in unserer Verfassung so festgeschrieben. Auch sei zu bedenken, dass eine Ausweitung am Gotthard umgehend zu einer massiven Verkehrszunahme auf den Zubringerstrecken führen würde, was insbesondere im Raum Luzern zu zusätzlichen Verkehrsstaus führen werde.
Aufgrund der Diskussion in unserer Kommission unterbreiten wir dem Plenum das vorliegende Postulat, das der Bundesrat zur Annahme beantragt. Es enthält zwei Blöcke verschiedener Fragen und ersucht den Bundesrat, bis Ende 2010 in einem Konzept und nicht einfach in einem unverbindlichen Bericht aufzuzeigen, wie die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels vorzunehmen sei.
Der erste Fragenkreis umfasst den Bereich der Sanierung in technischer und organisatorischer Hinsicht. Der zweite Fragenblock nimmt die Thematik der zweiten Röhre in einer umfassenden Form auf, das heisst die Fragen nach den politisch-institutionellen Voraussetzungen für eine zweite Röhre, nach den Kosten und deren verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie nach den Auswirkungen für andere Strassenprojekte, die zurückgestellt respektive vorgezogen werden müssten. Wir richten den Blick auch auf unsere Nachbarländer und fragen, wie sie ihre Probleme angehen. Als wichtige Anliegen erachten wir auch das Verhältnis dieses Baus zum Landverkehrsabkommen mit der EU, die Auswirkungen auf die Güterverkehrsverlagerung, nicht zuletzt in Anbetracht der mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vorgesehenen Alpentransitbörse, und auf die Rentabilität der Neat.
Nicht ganz einig waren wir uns in der Kommission, ob der Bundesrat in seinen Überlegungen auch Frage 6.3, nämlich die Frage der Mehrheitsfähigkeit bei einer Volksabstimmung über einen allfälligen zweiten Strassentunnel, zu prüfen und zu berücksichtigen habe. Letztlich - und damit bin ich schon fast wieder am Anfang unserer Überlegungen - braucht es für den Entscheid auch den Willen und die Bereitschaft des Stimmbürgers. Damit wäre gesagt, dass sich auch unsere Kommission bewusst war, dass dieses Thema nicht nur ein technisches, sondern eben auch ein hochpolitisches ist.
Ich komme zum Schluss: Ich bedanke mich beim Rat, dass er der KVF die Gelegenheit gab, zu diesem sehr sensiblen Thema Stellung zu nehmen. Ich schätze die Bereitschaft der beiden Tessiner Kollegen, ihre Vorstösse zugunsten unseres Kommissionspostulates zurückzuziehen. Dem Bundesrat danke ich für die positive Aufnahme desselben, und zuallerletzt ermuntere ich Sie im Namen der Kommission, diesem Vorgehen zuzustimmen.