Ständerat - Frühjahrssession 2009 - Siebente Sitzung - 11.03.09-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2009 - Septième séance - 11.03.09-08h15

09.013
Zweite Stufe der konjunkturellen
Stabilisierungsmassnahmen.
Voranschlag 2009. Nachtrag Ia.
Weitere Massnahmen
Deuxième phase des mesures
de stabilisation conjoncturelle.
Budget 2009. Supplément Ia.
Autres mesures
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 11.02.09 (BBl 2009 1043)
Message du Conseil fédéral 11.02.09 (FF 2009 871)
Botschaft des Bundesrates 11.02.09 (BBl 2009 1051)
Message du Conseil fédéral 11.02.09 (FF 2009 879)
Botschaft des Bundesrates 11.02.09 (BBl 2009 1063)
Message du Conseil fédéral 11.02.09 (FF 2009 891)
Botschaft des Bundesrates 11.02.09 (PDF)
Message du Conseil fédéral 11.02.09 (PDF)
Nationalrat/Conseil national 09.03.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 11.03.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 16.03.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.09 (Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence)
Nationalrat/Conseil national 20.03.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 20.03.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (BBl 2009 2267)
Texte de l'acte législatif 1 (FF 2009 1957)
Text des Erlasses 2 (BBl 2009 2269)
Texte de l'acte législatif 2 (FF 2009)
Text des Erlasses 3 (BBl 2009 2271)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2009)
Text des Erlasses 4 (AS 2009 1175)
Texte de l'acte législatif 4 (RO 2009 1175)
Text des Erlasses 5 (AS 2009 1171)
Texte de l'acte législatif 5 (RO 2009 1171)

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Seit Oktober 2008 verschlechtert sich die Wirtschaftslage weltweit, aber nunmehr auch in der Schweiz stetig. Wir haben uns in unserem Rat in der Wintersession mit diesem konjunkturellen Abschwung und der sich schon damals klar abzeichnenden rezessiven Phase befasst, und wir haben schon damals feststellen müssen, dass unser Land der globalen Baisse und damit einem Einbruch unserer Exporte nicht entgehen kann, wobei alles durch die tiefe Krise der Finanzsysteme insgesamt und ebenso des Finanzplatzes Schweiz verschärft wird.
Aufgrund der vorliegenden Botschaft haben sich die Finanzkommission, aber auch die WAK an ihren Sitzungen vertieft der Wirtschaftslage gewidmet und auch Anhörungen durchgeführt. Nachdem sich aber die reale Situation ebenso wie die verschiedenen Prognosen laufend ändern und insbesondere auch die neueste Seco-Prognose von Anfang März nach unseren Sitzungen erfolgt ist, möchte ich heute der bundesrätlichen Beurteilung der Wirtschaftslage aus aktuellster Sicht nicht vorgreifen. Ich lasse es deshalb vorderhand bei der Feststellung bewenden, dass wir uns klarerweise in einer wirtschaftlichen Rezession befinden und kaum voraussehen können, wann ein Wiederaufschwung tatsächlich einsetzen oder wie kräftig dieser sein wird.
Der Bundesrat hat sich schon im letzten Herbst, als sich die Wirtschaftsdaten zunehmend verdüsterten, zu einem bewusst stufenweisen Vorgehen entschieden. Wir haben ihn dabei - Sie erinnern sich - im Rahmen der Budgetberatung im Dezember 2008 in diesem Entscheid unterstützt, die Anträge des Bundesrates zum ersten Paket an Massnahmen, soweit dieser nicht selbst zuständig war, genehmigt und zusätzlich noch 85 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm beschlossen.
Auch die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven per 2009 haben wir mitgetragen. Es sei daran erinnert, dass wir auch den Stabilisierungsmassnahmen für den Finanzplatz zugestimmt haben.
Nun folgt eine zweite Stufe konjunktureller Stützungsmassnahmen. Sie wird in Form einer Sammelbotschaft vorgelegt und vereint in einem Paket zusätzliche öffentliche Ausgaben zur direkten Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit mit Änderungen der Gesetzgebung zugunsten der Wirtschaft. Die zusätzlichen Ausgaben zur Stützung der Konjunktur bilden Inhalt einer Botschaft für einen Nachtragskredit Ia zum Voranschlag 2009 und sind dementsprechend samt den zugehörigen Bundesbeschlüssen von der Finanzkommission vorberaten worden. Die Gesetzgebungsanträge zur vorübergehenden Anpassung der Exportrisikogarantie sowie zum vorzeitigen Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen der Wohnbau- und Eigentumsförderung sind von unserer WAK behandelt worden. Im Rahmen der zweiten Stufe ist zudem die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate zu sehen, die der Bundesrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen hat.
Insgesamt erachtet die Finanzkommission dieses zweite Paket - aus der WAK habe ich als deren Mitglied denselben Eindruck mitgenommen - als sachgerecht und in einer durchaus pragmatischen Art und Weise zweckmässig. Wir sehen es alles in allem als zielgerichtet und gut austariert an, wenn auch die Vielzahl der vorgeschlagenen Massnahmen die Gesamtbeurteilung nicht einfach macht.
Selbstverständlich hätte die eine oder der andere gerne noch andere Massnahmen aufgegriffen gesehen, wofür sie oder er sich vielleicht auch schon eingesetzt hat. Aber in seiner Gesamtheit ist das Paket geeignet, einen Beitrag zur Hebung der Wirtschaftskraft und der Beschäftigung in unserem Land zu leisten, und darum geht es ja im Kern.
Gerade auch jene Massnahme, die wir nicht mehr zu genehmigen haben, die Verlängerung der möglichen Dauer der Kurzarbeit, weist eine zentrale und wichtige Stossrichtung auf, auch wenn wir uns bewusst sind, dass wir mit dem Initiieren der automatischen Stabilisatoren der Arbeitslosenversicherung in der Zukunft ganz enorme Ausgaben zu bewältigen haben werden. Diese Mehrbelastung der Arbeitslosenversicherung macht es nur noch notwendiger, uns mit der Zukunft dieser Sozialversicherung zu befassen und ihre künftige Austarierung nicht aus den Augen zu verlieren. Unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befasst sich ja mit dem Thema und der entsprechenden Botschaft des Bundesrates, und dieses Thema kann auch in dieser Konjunkturphase keineswegs auf die lange Bank geschoben werden. Aber im Moment hilft dieser starke automatische Stabilisator bei der Bewältigung des Wirtschaftseinbruchs, und die Grosszügigkeit bei der Kurzarbeit verstärkt diesen noch. Ich weise nicht zuletzt auf dieses wirksame Instrument hin, weil es anders als viele

AB 2009 S 128 / BO 2009 E 128
Konjunkturmassnahmen, welche zurzeit in anderen Staaten angekündigt werden, unverzüglich und eben automatisch wirkt. Bei raschen, an der Oberfläche verharrenden Vergleichen mit anderen Ländern ist dies mit zu beachten.
Zu den automatischen Stabilisatoren unseres schweizerischen Systems ist auch das Instrument der Schuldenbremse zu rechnen. Die zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen hält so wie vorgeschlagen und unter Berücksichtigung der von unserer Finanzkommission im Nachgang zum Nationalrat beantragten Änderung die Schuldenbremse ein. Wir nützen zwar den für 2009 noch offenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Millionen Franken weitgehend aus, aber wir überschreiten ihn nicht. Die verbleibende Reserve wird im Übrigen noch dazu dienen müssen, mit den beiden üblichen Nachtragskreditbotschaften, die ja wohl zu erwarten sind, Unerlässliches aufzufangen.
Unsere Kommission steht ausdrücklich hinter dem Instrument der Schuldenbremse. Diese muss sich nun auch im rezessiven Konjunkturzyklus bewähren. Der Pfad finanzpolitischer Tugend soll nicht verlassen werden. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich sehr rasch wieder auszahlen wird, mit einer vergleichsweise tiefen Verschuldung eine tiefere Zinsenlast zu tragen. Diese Sachlage dürfte sich auch in Richtung tieferer Zinssätze in der Schweiz auswirken, wovon die Wirtschaft, gerade auch in einem nachfolgenden Aufschwung, wieder profitieren dürfte. Diesen Trumpf wollen wir nicht aus der Hand geben. Wir haben uns darüber indirekt auch im Zusammenhang mit den Budgetvorgaben des Bundesrates für 2010 und die kommenden Finanzplanjahre unterhalten.
Wir sind im Sinne der weiteren Stabilisierung unseres Bundeshaushaltes im Übrigen auch für eine Weiterführung der gezielten Aufgabenüberprüfung. Es wäre in unseren Augen falsch, nun eine langfristig angelegte Finanzpolitik Hals über Kopf wieder aufzugeben. Auch unter diesem Aspekt begrüssen wir das stufenweise Vorgehen des Bundesrates. Bevor weitere Schritte erfolgen und sodann ja der Ausgabenplafond der Schuldenbremse in ausserordentlicher Weise erhöht werden müsste, bevor also über die automatische Stabilisierung hinaus finanzpolitisch weiter gehende diskretionäre Massnahmen getroffen würden, müsste die konjunkturelle Entwicklung noch einmal sehr eingehend und auch unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Effekte geprüft werden.
Unser stabilitätspolitisches Konzept darf nicht ohne Not verlassen werden. Die heute vorgeschlagenen Massnahmen erfüllen unseres Erachtens in ihrem Grossteil die uns wichtigen Kriterien: rasche Wirkung am richtigen Ort, Befristung bzw. Reversibilität, regional ausgewogene Verteilung. So greifen sie weitgehend bereits ab dem Jahr 2009 bis erste Hälfte des Jahres 2010. Wir vermeiden damit den Fehler früherer Konjunkturprogramme, welche in aller Regel zu spät kamen und damit gar noch prozyklisch wirkten.
Die Versuchung ist ja gross, mit sogenannten Konjunkturmassnahmen Anliegen verwirklichen zu wollen, die man ohnehin auf der politischen Agenda führt. Der Bundesrat ist ihr mit seiner Botschaft kaum erlegen, und wir sollten es ihm nun gleichtun. Dem Druck - nicht zuletzt von Kantonen und Gemeinden herkommend, wofür wir durchaus Verständnis haben -, von dieser Linie abzuweichen, müssen wir widerstehen. Dies gilt im Übrigen auch für Investitionen nach altem Regime, vor Einführung der neuen Regionalpolitik. Die Mechanik ist dort ja durchaus reizvoll, da der Bundesbeitrag über die Beteiligung der Kantone, Gemeinden und Privaten ein mehrfaches Auftragsvolumen auslöst. Von der Stossrichtung, der Wertschöpfung und der Wirkung am richtigen Ort her gesehen schadet sie aber nur und hat mit Konjunkturpolitik nichts zu tun.
Die Wirkung am richtigen Ort halten wir auch insgesamt für massgebend. Das vorgeschlagene Paket überzeugt in diesem Punkt insofern nicht voll, als es zurzeit die Exportbranchen sind, die am stärksten zu kämpfen haben. Diese also müssen primär mit rasch wirksamen Aufträgen bedient werden. Auf den ersten Blick wirkt unser Paket demgegenüber baulastig. Wir haben uns aber überzeugen lassen, dass der Bundesrat es durchaus angestrebt hat, auch für jene Branchen, welche heute Einbrüche erleiden, eine Wirkung zu erreichen. Wenn so ein grosser Teil des Pakets in den öffentlichen Verkehr fliesst, geht es dabei keineswegs nur um rein bauliche Massnahmen. Es sind Projekte, die entscheidungs- und baureif sind, vorgezogene Investitionen in einem Infrastrukturbereich, der für das Land zentral ist. Diese Investitionen sind zudem sehr beschäftigungswirksam und auch konjunkturpolitisch insofern sinnvoll, als sie die zweifellos stark befrachteten Finanzjahre 2011 und folgende entlasten können. Auch die regionalpolitischen Projekte, welche im Rahmen der Mehrjahresprogramme mit den Kantonen bisher nicht berücksichtigt werden konnten, aber rasch realisierbar sind, werden unverzüglich für Nachfrage sorgen. Mit den Schwerpunkten Energie und Umwelt sowie Innovations- und Forschungsbereich werden, wenn die Privatwirtschaft ihrerseits Mittel einsetzt, auch Dominoeffekte ausgelöst. Es fehlen zu Recht Anreize, welche über den Abschwung hinaus prozyklisch zu wirken drohen. Das ist gut so, denn sonst dürfte das dicke Ende dann nämlich zur Unzeit kommen.
Ein letztes Kriterium, das ich genannt habe, die regional ausgewogene Verteilung der Massnahmen bzw. der Ausgaben, ist, wir wissen es, für unser Land unerlässlich. Wir haben uns zur Beurteilung dieses Punktes eine Aufstellung vorlegen lassen, welche jene Massnahmen umfasst, die eindeutig regional zugeordnet werden können. Das sind Massnahmen im Umfang von gut 440 Millionen von insgesamt 700 Millionen Franken. Bei den weiteren rund 260 Millionen Franken geht es insbesondere um Investitionsvorhaben der SBB, die auf das ganze Netz verteilt anfallen. Wir haben die Aufteilung als recht ausgewogen angesehen und damit von einer fruchtlosen regionalpolitischen Diskussion und Streiterei absehen können. Wir bitten auch das Plenum unseres Rates darum. Übrigens sind auch die Kantone ja vorweg konsultiert worden.
Wie bereits gesagt, besteht die zweite Stufe aus dem Budgetnachtrag Ia und den zugehörigen Bundesbeschlüssen einerseits und den beiden gesetzgeberischen Massnahmen andererseits. Eintreten auf den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 bzw. zum Bundesbeschluss 1 der Botschaft ist obligatorisch. Zu den zugehörigen Bundesbeschlüssen 2 über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie 3 über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009, welche beide zwangsläufige Folge der Budgetnachtragskredite bilden, beantragt Ihnen die Finanzkommission Eintreten.

Sommaruga Simonetta (S, BE), für die Kommission: Der Präsident der Finanzkommission hat es erwähnt: Die zweite Stufe der Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung besteht aus fünf Vorlagen. Die Vorlagen 1 bis 3 wurden der Finanzkommission zugewiesen, die WAK hat die Vorlagen 4 und 5 besprochen. Ihre WAK hat ausserdem versucht, die Massnahmen des Bundesrates insgesamt konjunkturpolitisch etwas einzuordnen. Sie hat zu diesem Zweck verschiedene Fachleute angehört, darunter auch einen Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Ich erlaube mir, Ihnen kurz die Überlegungen und Beurteilungen unserer Kommission in Bezug auf das gesamte Paket darzulegen.
Das Paket von Massnahmen wurde von unserer Kommission begrüsst. Auch das schrittweise Vorgehen des Bundesrates fand die Unterstützung unserer Kommission. Ich möchte nun auf ein paar einzelne Aspekte zu sprechen kommen, mit denen sich unsere Kommission näher befasst hat.
Die Exportwirtschaft, die den Wirtschaftsabschwung wohl am frühesten und auch am stärksten zu spüren bekam, ist nicht ganz einfach zu unterstützen. Der Bundesrat schlägt mit der Änderung der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv) gewisse Massnahmen vor; wir kommen bei der Vorlage 4 darauf zurück.
Gedanken hat sich Ihre Kommission auch zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosenversicherung gemacht. Die Arbeitslosenversicherung dürfte gemäss

AB 2009 S 129 / BO 2009 E 129
Schätzungen in diesem Jahr Mehrausgaben von etwa 1,7 Milliarden Franken haben; ihre Verschuldung steigt damit rapide an. Aktuell hat die Arbeitslosenversicherung 4,1 Milliarden Franken Schulden, und in den nächsten Jahren kommen 3,2 Milliarden Franken hinzu. Das bedeutet, dass die Arbeitslosenversicherung gegen Ende 2010 mit gegen 8 Milliarden Franken verschuldet sein wird. Mit dieser Ausgangslage wird Ende dieses Jahres die Schuldsumme der Arbeitslosenversicherung 2,5 Prozent der Lohnsumme erreichen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem Parlament binnen eines Jahres eine Botschaft mit einer Erhöhung der Lohnnebenkosten unterbreiten muss.
Dieses Problem ist nicht gelöst. Wir erwarten hierzu in nächster Zeit eine Antwort vonseiten des Bundesrates. Denn wenn wir das Ganze auf die lange Bank schieben, haben wir schon bald die gleiche Situation wie bei der IV, eine Schuldsumme, die wir über zehn bis fünfzehn Jahre abtragen müssen.
In Bezug auf den Tourismus hat sich Ihre Kommission die Frage gestellt, inwiefern die geplanten Massnahmen auch tatsächlich wirksam sind. Der Tourismus als Teil der Exportindustrie wird von der Krise ebenfalls betroffen, weil möglicherweise weniger Touristen kommen. Ein grösseres Problem ist auch der Wechselkurs des Frankens, der gegenüber dem Euro massiv an Wert gewonnen hat. Dadurch ist die Schweiz für ausländische Touristen viel teurer geworden. Die Aktivitäten von Schweiz Tourismus sind deshalb vor allem darauf ausgerichtet, dass mehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Sommer- und Herbstferien in der Schweiz verbringen. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder von Parlament und Regierung mit gutem Beispiel vorangehen.
Schliesslich hat Ihre Kommission auch die Situation des Baugewerbes näher angeschaut. Die Massnahmen des Bundesrates wurden ja immer wieder als zu baulastig kritisiert. Auch wenn das Baugewerbe im Moment nach wie vor einigermassen stabil ist, verschlechtert sich die Situation seit dem Winter 2008/09 zusehends. Die geplanten Investitionen werden deshalb in der zweiten Hälfte 2009 sehr nützlich und nötig sein, weil dann die Aufträge im Hoch- und im Tiefbau klar zurückgehen werden.
Steuerliche Massnahmen zur Konjunkturstützung wurden von den Experten als kritisch beurteilt. Erstens tendieren die Haushalte in unsicheren Zeiten dazu, das gewonnene Geld nicht auszugeben, sondern zu sparen. Zweitens geht von einer zusätzlichen Nachfrage relativ viel in den Import. Wenn man das freie Budget eines Schweizer Haushaltes ansieht, wird ein wesentlich grösserer Teil als 50 Prozent von dem, was noch übrig bleibt, für importierte Güter verwendet. Das ist zwar nicht per se schlecht, stützt aber die Binnenwirtschaft kaum. Ihre Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine Expertengruppe Konjunktur im EVD die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt. Dabei richtet sie ein besonderes Augenmerk auf die Beschäftigungssituation, auf den Bereich der Lehrlingsausbildung, auf die Folgen von zunehmenden Firmenkonkursen und auf eine mögliche Kreditklemme für KMU. Ihre Kommission wird sich zu diesen Fragen weiterhin laufend informieren lassen.
Ich äussere mich jetzt noch zum Eintreten auf die Vorlagen 4 und 5. Vorlage 4 betrifft das Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv). Die schwierige Lage auf den Kreditmärkten hat unter anderem zur Folge, dass die Schweizer Exporteure bei der Finanzierung von Exportaufträgen und Krediten auf Schwierigkeiten stossen. Die Exportfinanzierung ist insbesondere dadurch erschwert, dass Banken die gewährten Exportkredite nicht mehr so leicht und so günstig refinanzieren können. Ausserdem haben Exporteure oft Schwierigkeiten, die Banken zur Abgabe von Vertragsgarantien zu veranlassen, ohne dass sie dafür Sicherheiten hinterlegen müssen. Die Serv ist seit dem 1. Januar 2007 als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes tätig. Die Serv bietet Versicherungslösungen für Exporteure und Finanzierungsinstitute an und erleichtert damit den Schweizer Exporteuren die Übernahme von Auslandaufträgen, bei welchen der Zahlungseingang aufgrund politisch oder wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse gefährdet ist. Mit der Einführung des privaten Käuferrisikos wurde eine wichtige Lücke geschlossen. Nachdem bereits eine Reihe von Exportrisikoversicherungen anderer Staaten vergleichbare Leistungen wie die nun vorgeschlagenen Ergänzungen anbietet, möchte der Bundesrat sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft im verschärften Wettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist.
Die Massnahmen, die der Bundesrat vorschlägt, sind befristet. Sie sind darauf ausgerichtet, dem Exporteur die Überwindung dieser durch die aktuelle Finanzmarktkrise grösser gewordenen Hindernisse zu erleichtern. Es sind drei Massnahmen vorgesehen: Erstens soll die Versicherung von Vertragsgarantien durch eine Bondgarantie erweitert werden. Zweitens soll eine Refinanzierungsgarantie eingeführt werden; damit wird eben die Refinanzierung erleichtert. Drittens soll eine Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten eingeführt werden, also eine sogenannte Fabrikationskreditversicherung.
In unserer Kommission wurden zwei Fragen besonders angeschaut: erstens die Frage, ob die Serv ihre Konditionen für kleinere Unternehmen respektive kleinere Beträge anpassen könnte, weil sie für diese zu teuer sei, und zweitens, ob die Versicherung nicht auch für die EU-Länder und die OECD-Länder angeboten werden könnte. Der Bundesrat ging in seinen Ausführungen davon aus, dass die Serv den Auftrag hat, ihre Prämien risikogerecht zu gestalten. Ein Abweichen davon könnte gefährlich sein und zu einer Quersubventionierung führen, was das Parlament explizit verhindern wollte. Hingegen ist eine Anpassung der Produkte im OECD-Raum vorstellbar und soll parallel zur Inkraftsetzung des Gesetzes durch den Verwaltungsrat der Serv so beschlossen werden. Das Eintreten auf diese Vorlage war in unserer Kommission unbestritten.
Nun noch zu Vorlage 5, zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes: Die Wohnbau- und Eigentumsförderung funktioniert bekanntlich so, dass in einer Anfangsphase Verbilligungsvorschüsse bezahlt werden, damit Mietzinse gesenkt werden können. Die Mieten steigen dann im Laufe der Zeit an, und nach zehn bis fünfzehn Jahren beginnt die Rückzahlungspflicht. Es kann vorkommen, dass die Rückzahlungen an den Bund nicht in der vorgesehenen Frist erfolgen können. Diese Beträge figurieren dann in den Jahresrechnungen der Wohnungsanbieter als Schulden, obwohl es sich unter Umständen um virtuelle Verpflichtungen handelt. Das ist an sich kein Problem, wird aber dann eines, wenn für Erneuerungsarbeiten neue Bankkredite nötig werden und die Schulden sich als Finanzierungshindernis auswirken.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die geschuldeten Grundverbilligungsvorschüsse gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) ganz oder teilweise erlassen werden können, sofern die Besitzer in substanziellem Umfang in energiesparende Erneuerungen investieren. Man erhofft sich von dieser Massnahme, dass Bauträger zu konjunkturpolitisch willkommenen Erneuerungstätigkeiten animiert werden. Diese Massnahme sei umso mehr gerechtfertigt, schreibt der Bundesrat in der Botschaft, als damit gerechnet werden müsse, dass die Forderungen wegen der gesetzlich beschränkten Rückzahlungspflicht ohnehin weitgehend abgeschrieben wären. Die Kommission hat diese befristete Gesetzesänderung im Grundsatz begrüsst, sich allerdings mit den Fragen auseinandergesetzt, wer eigentlich von dieser Massnahme profitiert und ob mit dieser Massnahme nicht letztlich jene honoriert werden, die besonders schlecht gewirtschaftet respektive die letztlich einfach zu tiefe Mieten verlangt haben. Wir haben daraufhin die folgenden Antworten erhalten: Von dieser Massnahme profitieren in erster Linie gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, die sehr oft im Besitz der öffentlichen Hand - wie Städte und Gemeinden - sind. In Bezug auf die Wirkung wird der Bundesrat dem Parlament einen Vollzugsbericht unterbreiten, der aufzeigen wird, was konkret
AB 2009 S 130 / BO 2009 E 130
bewilligt wurde und welche Projekte in welchem Zeitraum ausgeführt wurden.
Auch bei dieser Vorlage war in unserer Kommission Eintreten unbestritten.

Burkhalter Didier (RL, NE): La récession économique actuelle est ressentie très généralement comme une sorte d'évidence. En fait, elle est beaucoup plus difficile à cerner et à comprendre pleinement. Elle a démontré en tout cas qu'elle est particulièrement dangereuse, et cela pour deux raisons principales. D'abord, l'un des organes vitaux de l'économie, le secteur financier, est profondément et structurellement touché. Ensuite, l'état général s'affaiblit, la fièvre atteint presque simultanément toutes les grandes régions et donc tous les moteurs économiques de la planète, ce qui est quelque chose que l'on n'a pas connu lors des dernières récessions.
Dans ces conditions, on peut d'abord se demander si des mesures dites de stabilisation conjoncturelle - comme celles dont on parle maintenant, et aussi utiles soient-elles ponctuellement - pourront réellement stabiliser la conjoncture. Selon le Conseil fédéral, elles devraient injecter 1,5 pour cent de croissance dans l'économie suisse. Ce n'est pas rien, mais ce pour cent et demi s'étale sur deux ans, 2009 et 2010, et s'obtient en comptant aussi les efforts parallèles des cantons, de même que l'important stabilisateur conjoncturel de l'assurance-chômage.
Quant aux efforts annoncés en vue d'améliorer la fiscalité pour les familles, également par la correction de la progression à froid, ils ne déploieront leurs effets qu'en 2011 au plus tôt. On peut donc imaginer, dans le cas où il faudrait vraiment un nouvel effort étatique, un éventuel troisième paquet, de donner la priorité dans ce cas, s'il s'avère nécessaire, à l'anticipation de ces réductions fiscales plutôt que d'engager de nouvelles dépenses. Dans tous les cas, l'évolution de l'économie est pour le moment si mouvante, si globalement fragile, que tout pronostic est extrêmement difficile.
Il faut donc faire preuve de modestie dans les jugements, tout spécialement lorsqu'on apprécie un tel programme conjoncturel. J'ai pour ma part beaucoup de peine à comprendre les nombreuses réactions critiques - en Suisse et d'ailleurs dans bien d'autres pays - selon lesquelles un programme de soutien à la conjoncture ne serait bon que s'il est énorme. Comme si l'efficacité dépendait uniquement de la quantité, comme si la valeur se résumait au nombre des milliards de francs, comme si les effets se confondaient avec l'ambition - ou pire: avec l'endettement. Une telle attitude est politiquement immodeste. Elle est surtout économiquement fausse.
En fait, un programme conjoncturel n'est au fond qu'un élément d'un tout, un élément qui doit s'intégrer à une politique globale, cohérente, de soutien à l'activité économique et à l'emploi, qui doit venir la compléter. La politique budgétaire seule, celle qu'on utilise pour l'essentiel dans le cadre d'un tel programme conjoncturel, peut être utile - encore une fois: il faut le reconnaître -, mais elle n'est de loin pas suffisante pour régler les problèmes. Il faut y ajouter, parallèlement, et fermement, des mesures de politique monétaire et des mesures de politique de croissance, et là on peut juger véritablement du tout.
C'est pourquoi je pense qu'il est important d'élargir le débat politique autour de tels programmes, de ne pas s'arrêter à ces simples "piqûres" conjoncturelles mais de parler de l'ensemble des "médicaments". Cette vision plus large est d'autant plus importante dans la situation qui est la nôtre actuellement, alors que la crise concerne - cela a été dit tout à l'heure - non pas tant la consommation ou l'industrie de la construction, qui sont les premières à pouvoir bénéficier de telles mesures, mais avant tout et de plein fouet le secteur de l'exportation, à savoir l'industrie des biens d'équipement, comme les machines par exemple. En effet, ce n'est de loin pas qu'avec des dépenses complémentaires de l'Etat que l'on peut relancer les exportations de montres aux Etats-Unis ou en Asie. Ce n'est pas non plus avec le budget fédéral que l'on va remplir les carnets de commande de l'industrie des machines, qui dépend pour une large part du marché allemand, lequel, on le sait, s'essouffle assez vite.
En revanche, la politique monétaire suivie par la Banque nationale suisse a des impacts directs sur les secteurs les plus touchés actuellement. Sans même parler des mesures spectaculaires en cours pour consolider le secteur financier helvétique, une politique de taux d'intérêt bas est à l'évidence indispensable, et des interventions pour éviter une nouvelle forte appréciation du franc - qui continue par rapport à l'euro et au dollar - sont beaucoup plus importantes que tout programme conjoncturel.
On peut même dire qu'une appréciation progressive du franc suisse ces prochains mois ou ces prochaines semaines réduirait à néant les effets des interventions de l'Etat sur la situation économique à l'intérieur du pays, tout simplement parce que les produits d'exportation créés ici en francs suisses et souvent vendus en euros ou en dollars ne peuvent pas se permettre actuellement le luxe de perdre en compétitivité sur le marché des changes.
De même, le fonctionnement du marché interbancaire est décisif pour les entreprises, notamment exportatrices, pour qu'elles puissent respirer et obtenir des crédits. Dans cette optique, la toute récente décision du Conseil fédéral de réviser l'ordonnance sur l'émission des lettres de gage est une très bonne chose dont l'importance est à mon avis comparable à un programme conjoncturel. Bien que cela se voie beaucoup moins et qu'on en parle évidemment beaucoup moins, cette mesure augmente en effet considérablement les liquidités du trafic interbancaire, lequel constitue à l'heure actuelle un souci potentiel majeur à la fois pour les liquidités des grandes banques, bien sûr, mais aussi pour l'octroi des crédits aux entreprises exportatrices, donc pour le fonctionnement de l'économie. A ce sujet, j'ai une question: le Conseil fédéral a-t-il la possibilité d'accroître encore son action en la matière ou la révision actuelle de l'ordonnance a-t-elle épuisé l'ensemble des possibilités?
De la même manière que pour la politique monétaire, la politique de croissance doit être poursuivie et même accélérée en ces temps difficiles. Je pense ici, d'une part, aux réformes de politique économique et, d'autre part, aux accords de libre-échange. S'agissant de la politique économique, des nouvelles conditions-cadres, avec la loi fédérale sur les entraves techniques au commerce ou encore la révision de la loi sur la recherche, doivent être débattues et décidées rapidement. Les deux objets sont soumis au Conseil des Etats durant cette session, tant mieux.
Mais le Parlement doit, de manière générale, voir qu'il a aussi une forte responsabilité en la matière. Il doit adapter son rythme de décision à la réalité du terrain économique. Et il doit veiller à le faire de manière cohérente, en évitant de lancer des dynamiques d'affaiblissement sur l'un ou l'autre des points forts - ou du moins forts jusqu'ici - de notre économie nationale, comme cela a été malheureusement le cas l'an dernier dans le droit des brevets.
Quant aux accords de libre-échange, la stratégie de la Suisse doit être toujours plus offensive. Il ne s'agit plus seulement d'éviter à nos entreprises de se trouver discriminées - en particulier par rapport à celles de l'Union européenne -, mais il faut viser à conclure de tels accords en premier. L'accord de libre-échange avec le Japon doit être considéré comme l'exemple à suivre, et il faut notamment poursuivre rapidement dans cette voie avec la Russie. Les négociations en cours avec l'Inde doivent être également rapidement concrétisées; l'utilisation du cadre de l'AELE pour certaines de ces négociations ne doit pas freiner le rythme.
Je pense que la démarche du Conseil fédéral a été bonne jusqu'ici, y compris avec ces mesures de stabilisation conjoncturelle. Les interventions à ce dernier titre sont certes - et heureusement, je le dis encore - modestes, mais elles viennent en effet compléter de manière assez judicieuse de nombreux autres efforts dans les domaines fondamentaux de la politique monétaire et de la croissance.
Par ailleurs, l'échelonnement des mesures est adéquat, et les dépenses supplémentaires par rapport au budget 2009 présentent à mes yeux deux caractéristiques positives.

AB 2009 S 131 / BO 2009 E 131
D'une part, elles se tiennent dans la marge de manoeuvre du frein à l'endettement, ce qui n'est pas du dogmatisme, mais une manière d'éviter d'hypothéquer l'avenir - si vous préférez: il faut éviter de brûler toutes les cartouches trop rapidement et inutilement. D'autre part, ces dépenses ne visent pas seulement à amortir la chute conjoncturelle, mais aussi à mieux préparer le redémarrage - je pense ici avant tout aux mesures en faveur de la recherche et de l'innovation, non seulement d'ailleurs les augmentations des moyens financiers, mais également les simplifications de procédures touchant aux projets de la CTI, l'agence fédérale de soutien à l'innovation.
La possibilité d'utiliser plus largement les ressources en personnel des entreprises privées en cette période difficile est précisément positive, les ressources en personnel dans les projets d'innovation privé-public constituant l'exemple même de la mesure simple, immédiatement applicable et favorable à l'emploi et aux PME dynamiques. De la même manière, les mesures assouplissant le chômage partiel sont très importantes, aussi bien dans cette période d'entrée en crise que pour celle où l'on verra poindre des chances d'en sortir.
De manière générale, la politique suisse devrait viser de manière prioritaire à renforcer les atouts de notre économie - car c'est quand même elle qui va stabiliser et relancer la conjoncture - et donc les chances de sortir le plus vite et le mieux de la crise en comparaison internationale. C'est dans cette perspective modeste dans les effets de manche, mais efficace dans les actes, pas seulement conjoncturels, que je vous demande d'apporter votre soutien à ces mesures: elles constituent en fait quelques pièces utiles dans un puzzle anticrise beaucoup plus large.

Schwaller Urs (CEg, FR): Kritisiert ist schnell einmal, und im Nachhinein wird man immer wieder feststellen können, dass die eine oder andere Massnahme des Konjunkturprogramms nur die staatliche Subvention für eine Arbeit geschaffen oder erhöht hat, die ohnehin ausgeführt worden wäre. Solche blosse Mitnahmeeffekte sind kaum zu vermeiden. Wie auch immer, ich bin überzeugt, dass der Zeitpunkt und die ganze Stossrichtung der vorgeschlagenen Konjunkturmassnahmen stimmen. Entscheidend ist für mich, dass die vorgeschlagenen Massnahmen punkto Ausgabenbetrag die Schuldenbremse einhalten und man nicht wie in anderen Ländern die Konjunktur auf Pump ankurbeln will.
Ein zweites Argument, welches mich zur Unterstützung des Programms bringt, ist, dass es Arbeiten auslösen soll, die noch 2009 oder zumindest 2010 ausgeführt werden. Hier habe ich nun eine erste Frage. In der Tat konnte man in den letzten Tagen verschiedentlich hören, dass insbesondere im Bereich der Strassenbauten und Sanierungen, aber auch bei anderen Arbeiten verschiedene im bundesrätlichen Entwurf aufgeführte Arbeiten 2009 oder in den ersten Monaten von 2010 gar nicht ausgeführt werden könnten. Ich möchte deshalb von der Bundesrätin oder vom Bundespräsidenten wissen, ob dem so ist und vor allem ob es noch andere Arbeiten, andere Projekte im Programm gibt, die in den nächsten sagen wir einmal zwölf Monaten überhaupt nicht umgesetzt werden können.
Nicht glücklich bin ich selber mit den Vorschlägen in der Regionalpolitik. Wir haben gerade auch in unseren Regionen, das sind ja Berggebietsregionen, sehr viel Zeit und auch Energie aufgewendet, um die neue Regionalpolitik zu erklären und vor allem auch klarzumachen, dass die subventionierten Investitionen in den Regionen vor allem neue Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Innovationsanreize schaffen sollen. Indem man nun bereit ist, im zweiten Programm auch Projekte der früheren Regionalpolitik zu unterstützen, besteht die Gefahr, dass man unter dem Deckmantel der Konjunkturpolitik wiederum vor allem bisherige Strukturpolitik betreibt. Liege ich hier falsch, oder welches sind, insbesondere von Frau Bundesrätin Leuthard aus gesehen, die Leitplanken, die hier gesetzt werden, um das zu verhindern?
Ein weiterer Punkt: Der Bund allein vermag nicht viel. Wenn die investierten Gelder tatsächlich etwas bewirken sollen, ist es unabdingbar, dass zumindest Gemeinden und Kantone gleichziehen und die Wirkung der Programme multiplizieren. Interessieren würde mich, welches die letzten Zahlen sind, was das Volumen anbelangt, und welches die Stossrichtung der Programme ist, die in den Kantonen und Gemeinden ausführungsreif sind. Ich weiss nicht, ob hier bereits neue Zahlen bestehen.
Das Konjunkturprogramm - das ist mein letzter Punkt - wird letztlich aber nur etwas bringen, wenn man in anderen Bereichen die Kaufkraft der Konsumenten nicht gleichzeitig entscheidend vermindert. Angesprochen ist damit der Inlandkonsum, von dem ja in den letzten Tagen verschiedentlich die Rede war. Unter diesem Aspekt liegen sicher die angekündigten Prämienerhöhungen für die Krankenversicherung - ursprünglich sprach man von 20 Prozent, nun spricht man von 10 Prozent, das heisst doch Zusatzausgaben von 1,5 bis 2 Milliarden Franken -, die Erhöhung der Wasserzinse und damit Strompreiserhöhungen von vielleicht 150 oder 200 Millionen Franken, die sofortige Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Sanierung der Arbeitslosenversicherung wie auch allenfalls Sanierungsbeiträge für die zweite Säule etwas gar quer in der Landschaft. Statt bereits jetzt, wie das in den letzten Tagen verschiedentlich zu hören war, mit einem dritten Programm zu liebäugeln, schiene es mir richtiger zu sein, vor allem alles zu unternehmen, um die Kaufkraft der kleinen und mittleren Einkommen nicht weiter zu schwächen bzw. diese zu stärken. Ich stelle mir die Frage insbesondere im Gesundheitsbereich, ob man nicht mit einem dringlichen Bundesgesetz, mit dringlichen Massnahmen etwas zur Stabilisierung von Preisen, Tarifen und Prämien beitragen sollte.
Schlussendlich noch: Zu einer Stärkung in Sachen Kaufkraft könnte man sicher auch beitragen, wenn man die unendliche Geschichte der Familienbesteuerung in den nächsten Wochen einem parlamentarischen Entscheid zuführen könnte. Offensichtlich ist das geplant; wir warten darauf. Auch hier ist der Bundesrat gefordert, und ich hoffe, dass Sie dieses zweite Programm zusätzlich beflügeln wird, die schon hängigen Programme nun einem Entscheid, einem möglichst guten Entscheid zuzuführen.

Forster-Vannini Erika (RL, SG): Die Finanzkrise hält seit einigen Monaten die Welt in Atem und lässt kaum einen Stein auf dem anderen. Die Exportwirtschaft wurde global in bisher nie dagewesenem Tempo von der Krise erfasst. Auch die Schweizer Exportwirtschaft, die vor wenigen Monaten noch beste Ergebnisse vorweisen konnte, wurde in den Strudel gerissen. In vielen Landesteilen sind die Unternehmen zu Kurzarbeit oder gar Entlassungen gezwungen.
Der Bundesrat legt dem Parlament in dieser schwierigen Phase zeitgerecht ein zweites Programm zur konjunkturellen Stabilisierung vor. Das ist zu begrüssen. Das darf das Parlament aber nicht davon dispensieren, sich die Frage zu stellen, ob die Massnahmen gezielt sind, zeitlich schnell genug wirken und befristet sind. Das vorliegende Paket, es wurde schon mehrmals betont, beinhaltet schwergewichtig Massnahmen, die den Bereich der Bauwirtschaft betreffen. Mich interessiert, wie Herrn Kollege Schwaller auch, ob sie wirklich alle sofort umgesetzt werden können und damit tatsächlich zu einer Stabilisierung der Konjunktur beitragen.
In der Botschaft wird darauf hingewiesen, dass der Konjunktureinbruch primär die Exportindustrie erfasst. Es geht also in erster Linie darum, die negativen Auswirkungen auf die Exportwirtschaft abzufedern. Kurzfristig gilt es Massnahmen zu ergreifen, die im Bereich der Geld- und Währungspolitik wirken, um etwa tiefe Zinsen und günstige Wechselkurse zu haben, damit die Geldwertstabilität beibehalten werden kann. Hier macht der gegenüber dem Euro heute wesentlich stärkere Franken den Unternehmen zunehmend grosse Sorgen. Die Probleme in der Exportwirtschaft werden davon zusätzlich überlagert. Um die Beschäftigungslücken in den Exportfirmen und bei ihren Zulieferern abzufedern, ist die Erleichterung der Kurzarbeit die wichtigste Massnahme: Unternehmen, die im Prinzip gesund, von der derzeitigen Krise aber hart betroffen sind, können die Schwankungen mit Kurzarbeit auffangen, so Entlassungen vermeiden und die

AB 2009 S 132 / BO 2009 E 132
Chance des Überlebens der Firma bis zur Erholung der Konjunktur erhöhen. In diesem Sinn begrüsse ich es sehr, dass der Bundesrat seine Kompetenz nutzt und parallel zu dieser Vorlage per Anfang April die Höchstdauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate erhöht und die Karenztage auf einen Tag reduziert. Nur hätte ich es begrüsst, wenn die Höchstdauer auf 24 Monate ausgedehnt worden wäre. Ich bitte den Bundesrat, sich dieser Frage je nach Verlauf der Krise noch einmal anzunehmen und allfällig frühzeitig mit einer Gesetzesänderung, die diese Forderung aufnimmt, an das Parlament zu gelangen.
Bei den befristeten Massnahmen, welche der Bundesrat im Bereich der Exportkreditversicherung vorsieht, geht es vor allem darum, die Finanzierung und den Zugang zur Exportfinanzierung zu erleichtern. Die vorgesehenen Massnahmen helfen, wie die Statistik zeigt, vor allem der Elektro- und Maschinenindustrie und hier vor allem den Grossunternehmen. Das macht auch Sinn und ist zu begrüssen. Indes sind die Massnahmen rund um die Serv zu zögerlich; ich habe das schon in der Kommission bemängelt. Entgegen den Darlegungen in der Botschaft helfen Bond-Garantien, Refinanzierungserleichterungen und Fabrikationsversicherungen Firmen in Branchen mit kurzen Lieferzeiten, also den vielen KMU in der Exportindustrie und hier wiederum vor allem den Auftragsfertigern, wenig.
Ich bin froh, dass der Bundesrat in der Verordnung den Einschluss der EU- und zumindest der Kern-OECD-Länder in die Delkredere-Risiko-Versicherung vorsieht. Das ist enorm wichtig, denn dort ist der Einbruch der Exporte am grössten. Dadurch können die KMU zumindest befristet profitieren. Der Bundesrat könnte nach meiner Meinung aber noch ein Weiteres tun: Bis zum Abklingen der Krise sollten befristet auch Einzelrisiken versichert werden. Dazu müsste das Instrument allerdings flexibler und kurzfristiger im Entscheidungsprozess und auch für kleinere Exportbeträge attraktiver gestaltet werden. Mit einer solchen Massnahme würde bei risikogerechten Prämien - ich möchte das betonen - nicht einfach die frühere Defizitwirtschaft der ERG wieder aufgenommen, wie Frau Bundesrätin Leuthard das in der Kommission dargelegt hat, und es gäbe bei einer Befristung auch keine Konkurrenz für private Versicherungen. Hingegen könnte das Instrument vorübergehend viel breiter genutzt werden als heute. Ich bitte den Bundesrat im Namen vieler KMU, seine Kompetenz zu nutzen und die Lücke im Stimulierungspaket entsprechend zu schliessen.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Mittelfristig ist die Aufstockung des KTI-Kreditrahmens sehr zu begrüssen. Der Bundesrat muss sich aber fragen, ob es Sinn macht, den Rahmen zu vergrössern. Denn wo finden sich an den Fachhochschulen und Universitäten die Partner, die sich der Projekte annehmen? Die Erfahrung in unserer Unternehmung zeigt, dass man zuerst einmal in eine mehrmonatige Warteschlange verwiesen wird, da die Experten an den Universitäten und Fachhochschulen mit Arbeit überhäuft werden. Bedingung wäre hier, dass die Projekte innerhalb von wenigen Monaten aufgegleist werden können, sonst greift die Massnahme zu spät und hält eben gerade nicht, was sie verspricht, nämlich dass die Konjunktur damit stabilisiert wird.
In diesem Sinn befürworte ich das Paket. Ich würde mir aber wünschen, dass man die arbeitsmarktlichen Massnahmen erweitert und die faktische Öffnung der Serv für die Branchen ausserhalb des MEM-Bereichs verbessert.

Freitag Pankraz (RL, GL): Die aktuelle Finanzmarkt- und Wirtschaftssituation gibt Anlass zu doppelter Sorge: Einerseits gibt gegenwärtig und zunächst die Reduktion von Aufträgen und Arbeitsplätzen, wir haben das auch schon gehört, Anlass zu Sorge; andererseits kann bald eine Erhöhung der Schulden und allenfalls der Steuern dazukommen. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn ich zum Beispiel die derzeitige und die absehbare Verschuldung der vorerst noch führenden Weltmacht USA sehe; ich habe ein ungutes Gefühl trotz ihres neuen, dynamischen Präsidenten. Es gäbe andere, auch näherliegende Beispiele. Es ist die Sorge, dass wir an der Tilgung dieser jetzt sich anhäufenden Schulden direkt oder, was wahrscheinlicher ist, indirekt beteiligt sein werden, ob wir es wollen oder nicht. Der kleinen Schweiz hingegen wird es kaum gelingen, andere an der Verkleinerung allfälliger Finanzsorgen partizipieren zu lassen. Wir müssen also überlegt und vorsichtig handeln.
Ich unterstütze die zweite Stufe des Programmes zur konjunkturellen Stabilisierung, weil wir aus landespsychologischen Gründen - so nenne ich das - etwas tun müssen, weil die Vorlage aber massvoll und befristet und einigermassen zielgerichtet ist. Sie glänzt nicht, ist aber der Situation angepasst. Der grösste Teil des 700-Millionen-Nachtrags zum Budget betrifft, wir haben es auch schon gehört, das Baugewerbe und das baunahe Gewerbe. Gemäss der Botschaft herrscht in diesem Bereich aber noch kein Notstand, sondern verhaltener Optimismus. Immerhin ergeben vorgezogene Infrastrukturinvestitionen bleibende Werte. Es ist darum nicht völlig falsch, sie zu tätigen. Generell gilt: Alleine das Geld zu sprechen bringt noch nichts. Gute Projekte mit nachhaltiger Wirkung sind kurzfristig schwierig umsetzbar, einerseits wegen drohender Einsprachen und rechtlicher Auseinandersetzungen, und andererseits müssen wir grössere Aufträge international ausschreiben, was auch wieder Zeit beansprucht. Es wurden schon entsprechende Fragen gestellt. Es besteht also die Gefahr, dass die gewünschte Wirkung spät, allenfalls zu spät eintritt und damit unsicher ist. Wesentlich sicherer ist, dass einmal gemachte Schulden getragen bzw. getilgt werden müssen.
Bund, Kantone und Kommunen konnten in den letzten Jahren die Schulden stabilisieren oder sogar reduzieren; sie gehen gestärkt in diese schwierige Phase. Die Arbeitslosenversicherung aber startet mit einer Schuld von über 4 Milliarden Franken. Sie ist gesamthaft gesehen ein sehr wichtiger Stabilisator. Wenn die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr um 60 000 steigt, löst dies zusätzliche Ausgaben von 1,8 bis 2,4 Milliarden Franken aus. Kollegin Sommaruga hat eine etwas kleinere Zahl erwähnt. Diese Gelder gehen dann überwiegend in den Konsum, und das ist konjunkturell positiv; aber die Schuld der ALV wird damit weiter vergrössert.
Da die zeitgerechte Wirkung zusätzlicher Konjunkturmassnahmen unsicher ist, die Folgen einer Schuldenwirtschaft dafür aber umso sicherer sind, ist es für mich entscheidend, dass wir innerhalb der Schuldenbremse bleiben, so, wie es der Bundesrat vorschlägt. Ich bin auch sehr skeptisch gegenüber einer allfälligen dritten Stufe eines Konjunkturprogrammes. Bis wir wissen, ob und wie die zwei ersten Stufen wirken, und bis ein anschliessend erstelltes Programm Wirkung zeigt, ist es mit grosser Wahrscheinlichkeit zu spät.
Ich beantrage deshalb Eintreten, und ich hoffe, dieses Programm möge den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land etwas bringen.

Fetz Anita (S, BS): Auch ich bin, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner, für Eintreten und erlaube mir, ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Konjunkturprogramme zu machen.
Die internationale Finanzsystemkrise erreicht zurzeit mit Wucht die Realwirtschaft, auch das international. Die, man muss es schon so sagen, unkontrollierten High-Risk-Geschäfte der Masters of the Universe, wie man die Helden an der Wall Street genannt hat, haben dafür gesorgt, dass weltweit Billionen - Billionen! - Franken vernichtet und Millionen Menschen geschädigt worden sind. Ich denke da an Hausbesitzer, ich denke an Unternehmer, ich denke an Investoren, und ich denke an Millionen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf der ganzen Welt. Wir leben ja in einer globalisierten Wirtschaft, und bis heute kostet die Stützung der Banken die Steuerzahler der Welt 11 000 Milliarden Franken - 11 000 Milliarden Franken! Allein in der Schweiz haben wir bis jetzt die UBS mit 6 Milliarden Steuerfranken gestützt - das war okay -, einmal abgesehen von den toxischen Papieren von 40 Milliarden Franken, die die SNB übernommen hat. Im Vergleich zum Rest der Welt haben wir immer noch relativ - in Anführungszeichen - Glück gehabt.

AB 2009 S 133 / BO 2009 E 133
Doch jetzt schlägt die Finanzkrise auch bei uns in der Schweiz mit Wucht auf die Realwirtschaft durch.
Ich habe heute Morgen die neuesten Prognosen des BAK für 2009 und 2010 gehört. Alle Zahlen werden nach unten korrigiert, es ist besorgniserregend. Es wird noch dieses Jahr ein Einbruch der Wirtschaft um weitere 2 bis 2,2 Prozent erwartet. Die Arbeitslosenzahl wird dieses und nächstes Jahr in der Schweiz auf 160 000 bis 180 000 steigen, die Arbeitslosigkeit also auf etwa 4,5 Prozent. Das ist enorm viel. Die Schweiz ist leider auf dem Weg in eine schwere Rezession. Deshalb ist die zweite Stufe des Stabilisierungsprogramms, diese 700 Millionen Franken, richtig. Sie kommt auch zur richtigen Zeit. Eine Kollegin im Nationalrat hat kritisiert, bei den Banken richte der Bundesrat mit der grossen Kelle an, bei der Realwirtschaft nur mit dem Kaffeelöffel. Die Frage scheint mir berechtigt - reicht diese Konjunkturspritze als Unterstützung, ist sie wirklich beschäftigungswirksam, am richtigen Ort? Diese Fragen müssen wir uns heute stellen.
Ich habe noch als junge Studentin Anfang der Achtzigerjahre in der Ökonomie gelernt, dass es zwei Wege gibt, geschickt Konjunkturprogramme zu machen. Das war übrigens zu einer Zeit, als an den schweizerischen Universitäten noch solide Volkswirtschaft und Makroökonomie gelehrt wurde, als man wirklich etwas lernte. Das war vor den Neunzigerjahren, in denen meiner Meinung nach allzu viele Wirtschaftsprofessoren dem Mainstream unterlagen und sich auf relativ simple neoliberale Konzepte beriefen; das alles auf Kosten des Steuerzahlers. Das musste jetzt auch mal gesagt werden; das ist nicht die wichtigste Bemerkung meines Votums, aber in Klammern musste das auch mal gesagt werden. Da sind Sachen unterstützt worden, darüber lachen heute alle. Man sollte es nicht vergessen, aber auch wieder ad acta legen.
Als man in der Ökonomie noch ordentlich gelehrt hat, habe ich gelernt, dass es zwei Wege gibt: Konjunkturprogramme sind dann wirkungsvoll, wenn sie erstens schnell wirken, wenn sie zweitens gezielt sind, also dort ansetzen, wo Not herrscht, und wenn sie drittens befristet sind, also keine Strukturerhaltung machen. Ich meine, die zweite Stufe des Programms des Bundesrates entspricht diesen Kriterien. Die andere Variante, die wir gelernt haben - das soll hier auch gesagt sein -, war der sogenannte Big Bang, also sofort riesige Konjunkturprogramme. Obama geht diesen Weg, 800 Milliarden Dollar; Deutschland geht diesen Weg, 140 Milliarden Euro; Frankreich geht diesen Weg, 40 Milliarden Euro. Da stellt sich die Frage, ob die Schweiz auch viel mehr braucht.
Ich meine, man muss die wirtschaftlichen Zusammenhänge sehen. Die Schweiz ist ein Exportland. Jeden zweiten Franken verdient unsere Wirtschaft im Ausland. Die Exportwirtschaft ist der Motor unserer Wirtschaft, und sie ist eingebrochen. Die Exportwirtschaft kann man - das macht der Bundesrat jetzt, und das unterstütze auch ich - mit der Massnahme der Ausweitung der Exportrisikogarantie stützen. Aber mehr kann man innenpolitisch nicht machen, um eine Exportwirtschaft zu stützen.
Was man aber wissen muss - und darum plädiere ich dafür, dass wir die internationalen Zusammenhänge berücksichtigen -, ist der Umstand, dass unsere Exportwirtschaft ganz enorm von den Konjunkturprogrammen unserer Handelspartner profitiert, die mit ihren Konjunkturprogrammen eben Big-Bang-Varianten gewählt haben. Das brauchen wir zum Glück in der Schweiz nicht oder noch nicht zu tun. Ich hoffe, es bleibt dabei. Aber es bedingt auch - und hier komme ich zu des Pudels Kern -, dass wir mehr als klug handeln, wenn wir im eigenen Hause dafür sorgen, dass wir Steuerflüchtlingen aus diesen Ländern kein Asyl gewähren. Denn diese Länder brauchen diese Gelder dringend für ihre Konjunkturprogramme, von denen unsere Exportwirtschaft direkt profitiert. Ich glaube, solche Zusammenhänge darf man in der Chambre de Réflexion durchaus ansprechen.
Innenpolitisch ist es wichtig - und da teile ich die Meinung des Präsidenten der Finanzkommission -, unsere sogenannten Stabilisatoren zu stärken, also jene Massnahmen, die bei den Rahmenbedingungen wirksam sind, an vorderster Stelle die Reform der Arbeitslosenversicherung. Die SGK geht dieses Projekt jetzt an. Das ist sehr wichtig. An zweiter Stelle steht das Problem mit den Pensionskassen. Da haben wir leider einen gesetzlichen Konstruktionsfehler, wir kommen heute noch darauf zurück. Es soll hier einfach angeführt werden, weil es ganz direkt zu den Massnahmen gehört, mit denen man eine Konjunktur stützt. Das schweizerische Pensionskassensystem ist gesetzlich so ausgestaltet, dass Pensionskassen sofort sanieren müssen, wenn sie in Unterdeckung geraten sind, das heisst im konjunkturell dümmsten Moment. Sanieren heisst meistens nichts anderes als mit Lohnprozenten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber deren Abgaben erhöhen. Das heisst, bei den Arbeitnehmern geht Kaufkraft und bei den KMU geht Liquidität verloren, und das zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft etwas ganz anderes brauchen würde.
Ein dritter Punkt ist die KTI; da sind wir dank der Vorlage, die unsere Wirtschaftsministerin bringt, auch gut aufgestellt. Ein vierter Punkt, der auch zu den Stabilisatoren gehört, ist für mich die Regulierung der Finanzindustrie. Daran sind wir auch, darauf möchte ich nicht weiter eingehen, ich möchte nur auf etwas hinweisen: Alt Bundeskanzler Schmidt - "Schmidt-Schnauze" hiess er ja - hat in der "Zeit", wo er zwei Jahre lang eine Kolumne publizierte, so ungefähr das Klügste gesagt, was ich zum ganzen Thema, das weltweit alle bewegt, gelesen habe: Seine zentrale These ist die, dass alle Konjunkturprogramme der Welt wirkungslos sein werden, wenn es der Staatengemeinschaft nicht gelingt, den Finanzmarkt gemeinsam neu zu regulieren. Wenn das nicht gelingt, dann versickern die Milliarden in kurzfristigen Programmen ohne Nachhaltigkeit.
Zum Schluss möchte ich so viel sagen: Ich bin zufrieden mit der zweiten Stufe, ich denke, die Menschen erwarten von der Politik zu Recht, dass sie die Rahmenbedingungen gestaltet und über Parteigrenzen hinweg Lösungen durchsetzt, nicht hektisch, sondern gezielt, klug und nachhaltig. Bis jetzt kann ich dem Bundesrat hier folgen, die zweite Stufe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich befürchte allerdings, dass es eine dritte Stufe braucht; ich weiss, dass Sie beide bereits daran sind, entsprechende Planungen aufzugleisen. Vielleicht können Sie in Ihren Voten noch etwas dazu ausführen, es ist wichtig, dass auch wir das wissen.
Aber ich möchte doch positiv enden: Für mich ist eine Krise, so schwer sie auch ist, immer eine Chance. Für die Schweiz ist es die Chance, ihre Wirtschaftspolitik innovativ neu auszurichten, den ökologischen Umbau der Wirtschaft voranzutreiben. Das braucht Investitionen in die Forschung - unser Land war mit High-Tech-Innovationen immer an vorderster Front -, damit wir nach der Krise gut aufgestellt sind und sofort wieder loslegen können. Man muss die Krise einerseits bewältigen, andererseits aber bereits jetzt daran denken, dass sie eines Tages - wir wissen noch nicht, wann - vorbei sein wird, und dann sollten wir unsere Wirtschaft umgestellt haben.

Jenny This (V, GL): Ich bin selbstverständlich ebenfalls für dieses Konjunkturprogramm, auch wenn die Frage des richtigen Zeitpunkts immer zu Diskussionen Anlass geben wird. Dass solche Programme nicht in den Aufschwung fallen sollten, ist ebenfalls dem Allerletzten klar; aber deshalb einfach die Hände in den Schoss zu legen wäre zu einfach und absolut keine Lösung. Die Frage der Früherkennung ist aber tatsächlich zentral und ist primär eine Aufgabe der politischen Führung. Nachdem die Verantwortlichen im Seco in der Vergangenheit jede konjunkturelle Trendwende verneint haben und auch der Bundesrat noch letzten November gesagt hat, die Krise existiere nicht, bin ich tatsächlich froh, dass nun ein Konjunkturprogramm vorliegt, das diesen Namen auch einigermassen verdient und zum richtigen Zeitpunkt wirksam werden dürfte.
Jetzt warnen uns verschiedene Schönwetterökonomen schon wieder vor einem Zu-spät-wirksam-Werden und vor mangelnden Mitnahmeeffekten solcher Programme. Dabei weiss heute jedes Kind: Von einer zusätzlichen Milliarde für den Konsum verbleiben im besten Fall 300 Millionen, also

AB 2009 S 134 / BO 2009 E 134
rund ein Drittel, an Wertschöpfung im Inland. Eine zusätzliche Milliarde für Investitionen - gut, ich spreche jetzt als Baumeister; ich bin nicht ganz unbefangen, aber trotz allem - löst gegen 2 Milliarden Franken an Wertschöpfung im Inland aus; das schleckt keine Geiss weg. Hier geht es also um eine Verdoppelung, um nur einen Drittel auf der anderen Seite. Solche Investitionsanreize sind tatsächlich um einiges beschäftigungswirksamer als Steuergeschenke jeglicher Art. Im Kampf gegen die Rezession und die Arbeitslosigkeit sind kurzfristige Steuergeschenke absolut keine Lösung. Ich bezeichne sie als "Bieridee".
Wer denn sonst, wenn nicht der Staat, soll mit kurzfristigen, antizyklischen Massnahmen dafür sorgen, dass die Konjunktur wieder einigermassen läuft? Ob nun, Kollege Schwaller - er ist nicht mehr hier -, diese Investitionen in einem Jahr oder in anderthalb Jahren ausgelöst werden, spielt absolut keine Rolle. Die Angst, dass der wirtschaftliche Motor bereits in anderthalb oder zwei Jahren wieder überhitzt sein dürfte, können wir leider vergessen. Das wird nicht passieren, zumal der Bau diese Investitionen in Infrastrukturprojekte immer ein bisschen später merkt, mit Verzug. Das Jahr 2009 wird also noch nicht das grosse Problem darstellen, da können Sie mit allen Unternehmen sprechen; die Jahre 2010 und 2011 dürften uns jedoch Sorgen machen. Deshalb ist die Angst, diese Programme würden zu spät kommen, nicht begründet, selbst wenn es, Kollege Freitag, Einsprachen geben wird. Die gibt es immer. Aber es sind nun tatsächlich Dutzende von Projekten - im Hochwasserschutzbereich, für Lawinenverbauungen oder für Erschliessungsstrassen -, die in den Schubladen liegen, bereit, realisiert zu werden. Diese Projekte können gestartet werden. Wir müssen uns ja nicht zwischen Pest und Cholera entscheiden, sondern nur, ob wir Milliarden für die Arbeitslosen ausgeben wollen oder ob wir Projekte vorziehen wollen, die so oder so realisiert werden müssen. Dieser Entscheid sollte uns also relativ leichtfallen.
Hand aufs Herz: Diese 700 Millionen Franken sind noch nicht der grosse Knüller. 700 Millionen Franken, das ist ein mittlerer Auftrag bei der Neat. Hier nun zu meinen, wir blickten deshalb einer Hochkonjunktur entgegen, ist wirklich fehl am Platz. Nun hat mir ein Kollege beim Frühstück gesagt - er ist jetzt nicht hier -: "Ja, wieso machen wir denn überhaupt etwas, wenn es nicht viel nützt?" Es ist eben ein kleines Zeichen, das einen psychologischen Effekt hat. Das wurde auch hier bereits gesagt. Dieser psychologische Effekt darf nicht unterschätzt werden.
Die Rezession ist damit überhaupt nicht überwunden. Wir stehen vor der grössten Rezession der letzten fünfzig Jahre, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Kollege Stähelin, den Export können wir nun einmal nicht beeinflussen. Und wenn Sie ein Patentrezept haben, wie wir diesen Export beeinflussen können, dann präsentieren Sie es uns. Wir werden diesem Patentrezept selbstverständlich zustimmen. Aber wir können niemanden zwingen, Autos zu kaufen oder in Möbel zu investieren. Das ist die ureigene Angelegenheit jedes Einzelnen. Setzen wir hier also ein Zeichen! Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss, es ist auch nicht das Gelbe vom Ei, aber es ist ein Zeichen. Machen wir also das, was eben in unseren Möglichkeiten liegt! Wir müssen nicht über Impulse diskutieren, die wir nicht beeinflussen können.
Ich danke dem Bundesrat, dass er hier Massnahmen ergriffen hat.

Niederberger Paul (CEg, NW): Der Bundesrat wurde in letzter Zeit in anderen Belangen zum Teil heftig kritisiert. In diesem Bereich, bei den Stabilisierungsmassnahmen, dürfen wir Ihnen, dem Vertreter des Bundesrates, aus meiner Sicht ein Kompliment machen. Sie haben rasch die richtige Strategie gewählt.
Mit dem raschen Auslösen von notwendigen, geplanten Investitionen erhofft man sich eine spürbare Wirkung auf die Beschäftigung. Das ist ja heute, in einer Rezessionsphase, gefragt: dass die Leute Arbeit haben. Arbeit beruhigt, Arbeit hat auch eine psychologische Wirkung. Wenn der Inhaber einer Firma seinen Leuten sagen kann: "Meine Auftragsbücher sehen so und so aus, meine Auslastung sieht in der nächsten Zeit folgendermassen aus ...", dann beruhigt das eben. Ich glaube, das hat auch eine effektive Auswirkung auf den Konsum, dann wird auch eher Geld ausgegeben.
Aus meiner Sicht sind die geplanten Investitionen auch einigermassen richtig auf die Branchen und Regionen verteilt. Es ist uns klar: Man kann nie das Optimum erreichen. Ich bin mir aber nicht sicher, wieweit die einzelnen Kantone dieses Paket unterstützen, damit ein breiter Effekt entsteht. Ich befürchte, dass die Kantone vor allem mit den Planungen nicht so weit sind - es ist einfach ein ungutes Gefühl, das ich habe.
Eine wichtige und bereits beschlossene Massnahme des Bundesrates ist die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung; das ist bereits angetönt worden. Wir müssen uns aber bewusst sein: Das ist in diesem Sinne nur eine Überbrückungsmassnahme.
Wesentlich aus der Sicht der Finanzpolitik ist, dass dieses Paket noch unter die Schuldenbremse fällt. Ich muss sagen: Zum Glück haben wir dieses Instrument der Schuldenbremse. Es zwingt den Staat, sich antizyklisch zu verhalten. Das heisst, dass man mit der Kadenz zurückfahren muss, wenn die Zeiten - hoffentlich - wieder besser werden.
Wir müssen uns aber auch darauf einstellen, dass die Erträge aus Geld oder Wertschriften während längerer Zeit weniger zum Wohlstand beitragen werden. Und ich glaube auch, dass die Wertschöpfung durch Arbeit wieder einen höheren Stellenwert bekommt. Der Staat kann unterstützen und mildern, der Staat kann aber nicht alles. Dessen müssen wir uns auch bewusst sein.
Dieses Paket ist auf jeden Fall unterstützungswürdig.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Die Debatte, die wir heute führen, erweckt den Eindruck, als ob unser Staat bezüglich der Finanzwirtschaft eine gewaltige Grosszügigkeit an den Tag gelegt habe und bezüglich der anderen Wirtschaft eher - schweizerdeutsch gesagt - "schmürzele". Es liegt mir daran, in Zahlen zu zeigen, wie sich diese beiden Gegebenheiten zueinander verhalten.
Zur Finanzwirtschaft: Die Leistungen, welche der Staat - einerseits der eigentliche Staat, andererseits die Nationalbank - gegenüber der UBS erbracht hat, zeigen sich per heute wie folgt: Die Nationalbank musste in der Erfolgsrechnung 2008 hinsichtlich der von ihr übernommenen Wertpapierpakete keinen Franken als Abschreibung verbuchen. Mit anderen Worten: Die Wertpapierpakete, welche die Nationalbank übernahm, sind - unter Einbezug dessen, dass die UBS einen ersten Teil des Verlustes selbst zu tragen hat - immer noch das wert, was die Nationalbank insgesamt erhalten hat. Was die 6 Milliarden Franken betrifft, ist festzuhalten, dass es sich um einen aufgeschobenen Erwerb von Aktien der UBS durch den Staat handelt. Für den Aufschub, also für die Tatsache, dass die UBS zweieinhalb Jahre lang über Geld verfügen kann, das früher oder später in Aktienkapital verwandelt wird, erhält der Bund einen Zins von 12,5 Prozent. Auf zweieinhalb Jahre gerechnet sind das ungefähr 1,8 Milliarden Franken. Wenn die UBS-Aktie dann, wenn der Bund sie verkauft, ungefähr 13 Franken wert sein wird, wird der Bund keinen Verlust erleiden. Ich räume ein: Wenn etwas passieren sollte - was ich persönlich als extrem unwahrscheinlich betrachte - und die Bank nicht überleben würde, dann wäre der Verlust gross. Aber alle Anzeichen sprechen dafür, dass doch die Rechnung für den Bund mehr oder weniger aufgeht.
Nun, was wird gegenüber dem Rest der Wirtschaft geleistet? Das ist eine relativ schwierige Frage, vor allem dann, wenn man versucht, die Leistungen des Staates Schweiz in Relation zu jenen anderer Staaten zu bringen. Andere Staaten beurteilen Steuererleichterungen als Konjunkturmassnahmen, beurteilen Leistungen an die Arbeitslosen zusätzlich zu dem, was in den ordentlichen Jahren geschah, als massgebend. Der Bundesrat hat es verdienstvollerweise übernommen, auf Seite 17 der Botschaft aufzuzeigen, wie die Gesamtheit des Staates Schweiz sich an Impulsen für die Wirtschaft beteiligt. Wenn wir diese vom Bundesrat

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genannten Zahlen - umfassend die erste Stufe des Konjunkturprogrammes und die zweite Stufe, die durch die Krise entstandenen oder entstehenden Mehrausgaben der Arbeitslosenversicherung, die per 2011 zu erwartenden Steuereinnahmen, die Massnahmen der Kantone und der Gemeinden - anschauen, kommen wir auf eine Summe von rund 10 Milliarden Franken. Wir können heute nicht so tun, als ob der Bund Impulse im Betrag von rund 700 Millionen gebe, sondern wir müssen die Gesamtheit sehen, und da sehen eben die Zahlen völlig anders aus.
Es ist realistische Politik, die den Ständerat auszeichnet, wenn er auch diese Gesamtzusammenhänge in seine Beurteilung einer Einzelvorlage einbezieht.

Brändli Christoffel (V, GR): Es wäre nach dem Votum von Herrn Schweiger natürlich reizvoll, auch über die Finanzplatzgeschichte zu diskutieren. Ich glaube, man muss ein bisschen vorsichtig sein, in diesem Zusammenhang nicht zu viel Optimismus zu verbreiten. Wir werden darüber noch diskutieren. Ich persönlich bin froh, wenn wir aus diesem Schlamassel wieder einigermassen herausfinden. Das Engagement als Geschäft darzustellen ist etwas kühn.
Wir befinden uns in der Tat in einer Wirtschaftskrise von ungeahntem Ausmasse, nicht nur in irgendwelchen Konjunkturschwankungen. Man hat Gewitterwolken, die schon im letzten Sommer aufzogen, wahrscheinlich zu wenig wahrgenommen, und zwar in allen Kreisen. Es ist etwas einfach, wenn man jetzt immer wieder einfach ein Votum von Frau Bundesrätin Leuthard zitiert. Jetzt sind wir in einem Sturmtief. Der Bundesrat wird fast im Wochenrhythmus von neuen Daten überrollt und passt seine Sprachregelung jeweils zu Recht entsprechend an. Das ist wenig vertrauensbildend, aber wahrscheinlich auch nicht anders möglich.
Wir müssen einfach von den Fakten ausgehen. Prognostiziert ist eine durchschnittliche Arbeitslosenzahl von 170 000; das heisst, der Spitzenwert wird wahrscheinlich eher Richtung 200 000 gehen. Das ist dramatisch. Für die Exportindustrie spricht der Bundesrat von Auftragseinbrüchen von 20 bis 30 Prozent im Durchschnitt, und es gibt natürlich heute viele und immer mehr Unternehmen, die mit einem Rückgang von 50 und mehr Prozent konfrontiert sind. Man muss hier die Einzelfälle sehen. Und wenn Gewinne in Aussicht stehen, die auch Investitionen sicherstellen würden, werden sie vom Wechselkurs weggefressen.
Der Wirtschaftseinbruch ist nicht nur ein schweizerisches Phänomen, wir beobachten heute in vielen Ländern noch dramatischere Entwicklungen. Das Konjunkturprogramm muss man machen; ich stehe dazu. Wahrscheinlich kann man tatsächlich nur bei den Bauinvestitionen schwergewichtig etwas tun. 700 Millionen Franken sind in den Raum gestellt worden. Ich staune jetzt, wie da, nachdem man 700 Millionen Franken bereitstellt, kaum mehr über Konjunkturpolitik gesprochen wird. Es gibt vielmehr einen Run - zum Glück nicht im Parlament -, einen Run auf dieses Geld: Jeder bemüht sich, einen Teil davon zu bekommen.
Ich möchte kurz zu drei Punkten Bemerkungen machen. Ich beginne mit dem Wechselkurs, weil diese Frage, glaube ich, schon noch angesprochen werden muss. Es ist ja so, dass neben dem Nachfragerückgang, den wir nur marginal beeinflussen können, vor allem die Entwicklung des Wechselkurses die Exportindustrie belastet. Die Margen, die heute durchaus noch bestehen, werden durch den Wechselkurs vollständig weggefressen. Gewinne und damit die Voraussetzung für zukunftsträchtige Investitionen bleiben aus. Sie werden sagen, der Wechselkurs sei Sache der Nationalbank und die Nationalbank sei unabhängig. Ich meine aber, das Parlament täte gut daran, hier seine Meinung zu äussern, und auch der Bundesrat müsste hier eine aktivere Rolle spielen. Eines ist nämlich klar: Eine Wechselkursänderung von 5 bis 10 Prozent würde unserer Exportindustrie wesentlich mehr bringen als alle eingeleiteten Konjunkturmassnahmen.
Zum zweiten Thema, zu den Bauinvestitionen: Es ist klar, dass sich die Bauwirtschaft über alle zusätzlich bereitgestellten Mittel freut. Allerdings ist es für die Bauwirtschaft wichtiger, dass in den Investitionen über Jahre hinweg eine Stetigkeit sichergestellt wird und jetzt nicht nur ein kurzfristiger Boom ausgelöst wird. Oder anders ausgedrückt: Es nützt wenig, 2009 mit staatlichen Investitionen einen Boom auszulösen, wenn nicht sichergestellt ist, dass das Bauvolumen ab 2010 nicht wieder über Entlastungsprogramme gekürzt wird. Vor allem die Forderungen gewisser Kreise, die Mittel in diesem Bereich noch zusätzlich aufzustocken, machen wenig Sinn. Heute werden von den gleichen Kreisen Investitionen in Milliardenhöhe verhindert, also ein Mehrfaches dessen, was wir hier auslösen. Auch darüber müsste heute gesprochen werden. Weniger verhindern bringt mehr, als über eine zusätzliche Staatsverschuldung Geld zu verteilen. Wichtig wäre es in diesem Sinn auch, auf eine Beschleunigung der zahlreichen Beschwerdeverfahren hinzuwirken; rasche Entscheidungen würden auch hier Milliardeninvestitionen auslösen. Gerne hoffe ich, dass im Rahmen des dritten Projektes auch über diese Fragen einmal nachgedacht wird.
Zum dritten Thema, zu den Gebäudesanierungen: Ein Bundesprogramm in diesem Bereich scheint sinnvoll zu sein; man muss aber darauf achten, die laufenden kantonalen Konzepte nicht zu beeinträchtigen. Diese wenden heute einen namhaften Betrag in diesem Bereich auf, vor allem auch in der für die Industrie interessanten Gebäudetechnik. Wenn man nun hingeht und kantonale Beiträge an die Gebäudesanierungen vor allem im Isolationsbereich verlangt, läuft man Gefahr, dass Mittel umgelagert werden und sinnvolle Investitionen für die Industrie abgeblockt werden. Persönlich neige ich deshalb eher dazu, dass die Bundesprogramme unabhängig von den kantonalen Programmen ausgestaltet werden sollten.
Zum Thema Energie werde ich mich im Zusammenhang mit meinem Antrag noch äussern.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und bezüglich der Umsetzung bitte ich den Bundesrat, insbesondere beim Bau vermehrt auf die Stetigkeit zu achten und allenfalls einen Teil der vorgesehenen Mittel auf die Jahre 2010 und 2011 zu verschieben, sofern dies nicht bereits vorgesehen ist. Zudem ersuche ich den Bundesrat, bei einem dritten Konjunkturprogramm den Fragen der Effizienz eine grosse Bedeutung zu schenken.

Stadler Hansruedi (CEg, UR): Natürlich bin ich für Eintreten, und ich werde auch den verschiedenen Bundesbeschlüssen und den Gesetzesänderungen zustimmen. Als Nichtmitglied der Finanzkommission und der WAK darf ich die Geschichte etwas aus Distanz betrachten. Ich erlaube mir deshalb zwei grundsätzliche Bemerkungen.
Als Erstes möchte ich mich zu den Konjunkturprognosen äussern. Sie gehören ja zur Grundlage solcher Programme. Es zeigt sich nun, dass langfristige Konjunkturprognosen in der Zuverlässigkeit etwa mit langfristigen Wetterprognosen vergleichbar sind. Was heisst langfristig hier? Langfristig heisst hier etwa sechs Monate bis zwölf Monate. Es besteht heute Einigkeit darüber, dass die schweizerische Wirtschaft schrumpfen wird. "Wie lange wird die Rezession dauern?", lautet die Frage. Sie wird massiver sein und länger dauern, als wir alle erwartet haben.
Wir müssen uns deshalb auch fragen: Woher nehmen die Konjunkturforscher überhaupt die Sicherheit, dass es bereits im Jahr 2010 aufwärtsgehen wird? Erst vor einem Jahr nämlich, als die Finanzkrise schon längst ausgebrochen war, schilderten die Konjunkturforscher die Wirtschaftswelt noch in den schönsten Farben. Und wo sind wir heute? Im März 2008 stand in "Cash Daily", dass die Finanzkrise ernst zu nehmen sei, sie werde die Weltwirtschaft aber nicht aus den Fugen heben. Der ehemalige CS-Chefökonom meinte im Januar 2008, er sehe keine Anzeichen für eine Stagnation oder gar eine Rezession. Der UBS-Chefökonom sagte im Januar 2008 in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", man mache sich zu viele Sorgen. Schliesslich rechnete auch die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich erst vor rund einem Jahr noch mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2009 von gegen 2 Prozent. Wenn ich mich nicht

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täusche, hat das Seco bis tief in den Herbst hinein mit einem ähnlichen Wachstum für 2009 gerechnet. Dies hat mich alles etwas beruhigt. Bis tief in den Herbst hinein hat das uns alle beruhigt. Wir haben gedacht, diese Stellen müssen es ja wissen. Nicht nur heute, sondern auch in den vergangenen Monaten hätten wir aber gerne etwas bessere Prognosen gehabt. Wir müssen feststellen, dass die heutigen ökonomischen Modelle anscheinend völlig untauglich sind, um so starke und heftige Veränderungen im Konjunkturverlauf vorauszusagen.
Eine Untersuchung der Schweizerischen Nationalbank zeigt anscheinend, dass zwölfmonatige Bruttoinlandprodukt-Prognosen mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent 1,5 Prozent zu hoch oder zu tief ausfallen. Was hat dies mit dieser Vorlage zu tun? Es hat etwas mit dieser Vorlage zu tun, nämlich mit dem schrittweisen Vorgehen des Bundesrates. Ich unterstütze ausdrücklich diese Etappen, weil sie verschiedene Massnahmen auslösen. Wichtig wird es aber sein, dass der Bundesrat vorbereitet ist und je nach Entwicklung schnell weitere Stabilisierungsmassnahmen auslösen kann. Ich persönlich sehe die Notwendigkeit eines weiteren Paketes als eher wahrscheinlich.
Frau Bundesrätin, mich beschäftigt betreffend die nahe Zukunft eigentlich die Frage der Jugendarbeitslosigkeit. In wenigen Monaten werden Tausende ihre Lehre abschliessen und auf den Arbeitsmarkt strömen. Dabei sind die jungen Erwachsenen bereits heute am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen. Meine Frage an den Bundesrat: Sieht der Bundesrat hier allenfalls auch Handlungsbedarf?
Ich komme zum zweiten Punkt. Für die Stimulierung der Konjunktur gibt es drei wesentliche Säulen. Eine Säule sind Stabilisierungsmassnahmen, wie wir sie heute diskutieren. Eine zweite Stossrichtung sieht man unter anderem in Steuersenkungen; damit steht mehr für den Konsum zur Verfügung. Das Motto lautet ja: konsumieren, konsumieren und nochmals konsumieren und damit die Konjunktur ankurbeln. Ich sage es offen: Ich habe damit, gerade als Vater, einige Probleme. Eben habe ich mich gefreut, dass meine Erziehung Früchte trägt; wir haben nämlich versucht, unseren Kindern beizubringen, zuerst etwas zu sparen und dann erst zu kaufen. Jetzt halten sie mir die Konsumaufrufe der Volkswirtschaftsdirektorin unter die Nase.
Nehmen wir aber zur Kenntnis, was in dieser Frage in den USA abläuft: Da haben wir nämlich nicht nur eine Immobilienkrise, sondern die Amerikaner haben heute 3000 Milliarden Dollar Konsumschulden. Ich frage mich, ob auch diese Blase einmal platzen wird. Die Staatshilfe für die Kreditkartenfirma American Express könnte allenfalls ein Indiz dafür sein, dass hier noch etwas auf uns zukommen wird.
Eine dritte Säule - über diese wird heute wenig diskutiert - ist die ganze Frage der Geldpolitik der Nationalbank und der anderen Zentralbanken. Dieses Umfeld sollten wir auch im Auge behalten. Was meine ich damit? Die Zentralbanken pumpen heute Milliarden in die Wirtschaft. Banken mit renommierten Namen stehen heute an der Futterkrippe verschiedener Staaten und verschlingen riesige Summen. Die Verschuldung der Staaten nimmt zum Teil ein beängstigendes Ausmass an. Frau Kollegin Fetz - sie ist jetzt nicht hier - hat von den Milliarden gesprochen, die in Deutschland ausgegeben werden; sie hat von den Milliarden gesprochen, die Obama in Amerika ausgibt. Ich sage Ihnen einfach: Für mich sind diese Milliarden von Präsident Obama keine Referenzgrösse für das Handeln hier in der Schweiz. Schlussendlich zeigt uns der Fall Island, dass die Gefahr von möglichen Staatsbankrotten nicht ein Hirngespinst ist.
Eines müssen wir uns bewusst sein: Eine solche, praktisch weltweite Übungsanlage ist doch erheblich inflationsträchtig, und man fragt sich auch immer, wie die Staaten diese riesigen Defizite einmal abbauen werden. Die Finanzkrise und deren Auswirkungen haben gezeigt, dass die Schweiz keine Insel ist. Eine Inflation von einem seit Langem nicht mehr dagewesenen Ausmass in verschiedenen Ländern ist nicht zum Voraus einfach auszuschliessen. Nur nebenbei sei erwähnt, dass durch eine hohe Inflation sich auch ein Staat seiner Schulden entledigen könnte, und das könnte in verschiedenen Ländern vielleicht einen Reiz haben. Natürlich gehe ich davon aus, dass die Zentralbanken der verschiedenen Staaten, wie unsere Nationalbank, keine Inflation, sondern auch Stabilität wollen. Wir haben in den letzten Monaten aber doch gesehen, dass die Zentralbanken enorme Summen lockermachen mussten - auch das wollten sie eigentlich nicht.
Wie kann man sich nun aller Probleme entledigen? Man könnte sich durch eine Währungsreform all dieser Probleme entledigen. Natürlich will ich nicht den Teufel von Währungsreformen in verschiedenen Ländern an die Wand malen. Bis es so weit wäre, bräuchte es sehr viel, und das dürfte erst in etwa zwei, drei, vier Jahren eintreten. Die von mir aufgezeigten möglichen Problemfelder sind meines Erachtens aber auch vom Bundesrat aktiv im Auge zu behalten, auch wenn heute niemand davon spricht.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): A session extraordinaire, débat extraordinaire! Vous me permettrez donc, dans ce débat d'entrée en matière, d'évoquer également les autres points à notre ordre du jour, en tout cas un certain nombre d'entre eux, dans la mesure où tous sont intimement liés.
Dans la tempête qui secoue maintenant aussi bien la finance que l'économie réelle, une question se pose à la Suisse: y a-t-il dans notre pays des capitaines, et des capitaines suffisamment unis pour que leurs navires voguent de conserve? Je m'explique. Gouverner consiste à tenir le gouvernail, c'est-à-dire à anticiper les obstacles pour éviter le naufrage. On sait le prix de l'arrogance des responsables du Titanic, qui ne prirent pas la peine d'anticiper l'iceberg. Gouverner, c'est aussi savoir tirer les leçons des erreurs passées pour éviter qu'elles ne se reproduisent. Gouverner, c'est enfin se montrer maître de son parcours, prévoir et décider soi-même de la trajectoire du bateau en tenant compte des courants et des vents. Cette autodétermination implique bien sûr de dialoguer avec tout l'équipage et de tenir compte des autres navires. Mais elle suppose aussi une vision forte, porteuse d'avenir, une poigne capable de rassembler les foules et le courage de maintenir le cap. Or, sur ces trois points, la Suisse doit progresser.
Pour commencer, la deuxième phase des mesures conjoncturelles que nous discutons aujourd'hui tient davantage de la navigation à vue que de l'anticipation. Certes, fondamentalement, le Conseil fédéral est bien inspiré d'étoffer son programme conjoncturel, mais selon l'institut KOF de l'EPFZ, "ce n'est pas avec ça que l'on évite une crise, au mieux cela soulagera un peu la douleur". Cette feuille de route bien modeste - je cite le Conseil fédéral - "prévoit des mesures ciblées, déployant des effets à court terme".
Des mesures ciblées, c'est très bien, mais la Suisse a besoin d'un véritable plan de relance qui déploie des effets immédiats et durables. Ce plan doit être doté de moyens substantiels, des moyens que le Conseil fédéral a su trouver très rapidement pour sauver UBS, et il doit accorder des crédits supplémentaires à la politique énergétique, à la politique des transports - toujours dans l'optique de la durabilité -, mais aussi à la politique sociale, en prenant notamment en compte les répercussions de la crise sur les caisses de pension.
A cet égard, je salue la volonté du Conseil fédéral d'augmenter la durée des indemnités en cas de chômage partiel, dont on sait - crise oblige - qu'il explose. Cependant, cette mesure ne suffira pas à relancer le pouvoir d'achat des ménages à moyens et bas revenus. Il s'agit aussi d'alléger la charge qui pèse sur les familles, de mieux soutenir l'emploi et d'améliorer la nécessaire collaboration avec les cantons.
Les calculs d'épicier du Conseil fédéral, qui finit par racler ses fonds de tiroirs et proposer des mesures modestes dans l'attente d'une hypothétique troisième phase, contrastent avec les plans de relance bien plus ambitieux, toutes proportions gardées, qu'ont élaborés d'autres pays. A l'inverse, la Suisse attend-elle vraiment de foncer dans l'iceberg? doute-t-elle encore de la crise alors même que le SECO vient d'en confirmer l'ampleur? ou compte-t-elle sur le fait que, comme le suggère un journaliste, "son industrie d'exportation

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devrait profiter indirectement des plans de relance étrangers"? Un attentisme parasitaire, indigne de notre pays, dangereux pour la population et de moins en moins accepté par les autres Etats - suivez mon regard tourné vers le secret bancaire. Mais avant d'y revenir, permettez-moi d'insister sur un point.
La Confédération ne doit pas se laisser mener en bateau par UBS. Avec l'argent des contribuables suisses, le Conseil fédéral, puis le Parlement ont décidé de sauver cette grande banque qui prend l'eau - nous en avons discuté lors de la dernière session. Aux autorités suisses maintenant de garder le contrôle pour ne pas répéter les erreurs du passé. A nous de subordonner notre aide à un droit de regard et d'action. L'autorité publique est en droit de poser un certain nombre de conditions aux banques qu'elle sauve du naufrage, ce qui peut notamment se faire par le biais d'un siège à leur conseil d'administration. Elle est particulièrement en droit de savoir où en est la restructuration d'UBS, de s'assurer que les actifs toxiques ne restent pas à la charge exclusive de la BNS, de récupérer les fonds engagés et leurs fruits, de refuser que les intérêts nationaux détenus par la banque soient exposés aux aléas des placements dans les grandes affaires mondiales et donc de séparer les différentes activités de la banque, ou encore de limiter les salaires des hauts cadres et d'en subordonner la part variable à la viabilité de la banque. Tout ceci est d'actualité.
Plusieurs de ces revendications sont formulées dans la motion de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national que la Chambre du peuple a adoptée avant-hier, ce dont je me réjouis. Je me réjouis également de la décision du Conseil national de mieux contrôler la FINMA qui doit absolument, pour être crédible, rester indépendante des grandes banques.
Je vous invite donc également à vous prononcer tout à l'heure dans ce sens, car la FINMA manque d'indépendance. On l'a vu tout récemment dans son empressement à laisser UBS transmettre - pour tenter de couvrir ses manoeuvres frauduleuses - des noms de clients à la justice américaine.
A mes yeux, la remise en question du secret bancaire induite par cette affaire est une bonne chose: en effet, si nous tenons tous à préserver la protection des données et la sphère privée, le refus de la Suisse d'accorder l'entraide en cas de soustraction fiscale n'est aujourd'hui plus défendable et nous isole sur la scène internationale. Ce que je regrette, c'est qu'une fois de plus, la Suisse se laisse dicter son parcours, qu'elle attende d'être mise au pied du mur pour ouvrir le débat, qu'elle réagisse au lieu d'agir, alors même que l'arrivée du président Obama au pouvoir, conjuguée à la crise, laissait présager depuis des mois le renforcement des pressions.
Encore faut-il ouvrir un vrai débat, encore faut-il agir. Décidons donc nous-mêmes du cap à prendre, adoptons une nouvelle position internationale offensive et constructive. Au lieu de laisser les autres couler le secret bancaire, proposons nous-mêmes de punir la soustraction fiscale et de collaborer à la lutte internationale contre les pratiques plus que problématiques d'autres places financières. Au lieu de nous poser en victimes, renforçons les avantages comparatifs de notre place financière, son expertise, son expérience, ainsi que la stabilité du pays, et développons une vision d'avenir plus ambitieuse et progressiste que la stratégie actuelle.
Enfin, "last but not least", sachons nouer des alliances solides, bien au-delà des simples accords de libre-échange: c'est là la clé de notre succès et de notre avenir. A ces conditions-là, et à ces conditions seulement, la crise pourra permettre à notre pays de grandir plutôt que de sombrer.
Pour faire pencher la balance dans ce sens, je vous invite à adopter le deuxième paquet conjoncturel ainsi que toutes les mesures permettant de le renforcer, de prévenir de nouvelles catastrophes financières et d'assurer notre rayonnement sur la scène internationale.

Imoberdorf René (CEg, VS): Bei den Stützungsmassnahmen wegen der schlechten Wirtschaftslage hat der Staat Eingriffsmöglichkeiten auf drei Ebenen: bei den Steuern, bei der Geldpolitik und bei den Ausgaben. Bei den Ausgaben denke ich in erster Linie an die Sozialleistungen und an Investitionen bei der Infrastruktur. Da sich die wirtschaftlichen Aussichten weiter verschlechtert haben, hat der Bundesrat zur Stabilisierung der Konjunktur im Bereich der Steuern und Ausgaben verschiedene Massnahmen umgesetzt oder schlägt solche nun dem Parlament vor.
Die Ergänzung der Versicherungsleistungen der Exportrisikoversicherung ist zweckmässig, weil davon die besonders stark betroffene Exportindustrie profitieren kann. Die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate und die Herabsetzung der Karenzzeit auf einen Tag ist eine äusserst zweckmässige und effiziente Massnahme. Arbeitsplätze zu erhalten ist schliesslich die wichtigste und grösste Herausforderung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Primäres Ziel eines jeden Konjunkturprogramms ist die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Das wird übrigens in Artikel 100 der Bundesverfassung explizit verlangt. Aus meiner Sicht tragen die meisten Massnahmen des zweiten Stabilisierungsprogramms zur Erreichung der Zielsetzung nach Artikel 100 der Bundesverfassung bei und genügen den Kriterien der Konjunkturpolitik.
Für weitere Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung im Bereich Investitionen wird es angesichts vorgesehener Steuererleichterungen und einer massiven Verminderung der Steuereinnahmen wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ohne Lockerung der Schuldenbremse kaum mehr Spielraum geben. Darum stehe ich allzu grosszügigen Steuererleichterungen skeptisch gegenüber - nicht nur weil dann die nötigen Mittel für weitere Investitionen fehlen, sondern auch weil die Haushalte das durch Steuererleichterungen gesparte Geld nur zu etwa einem Drittel wieder in den Wirtschaftskreislauf bringen. Das ist bei der hohen Sparquote der Schweizerinnen und Schweizer nicht weiter verwunderlich.
Zum Schluss noch dies: In den guten Jahren haben wir es verpasst, die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung auf eine gesunde Basis für schlechtere Zeiten zu stellen. Wir haben auch in wirtschaftlich besseren Zeiten die Schulden der öffentlichen Hand zu wenig konsequent abgebaut. Bund, Kantone und Gemeinden werden gemäss Schätzungen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, so steht es heute in den Zeitungen, schon dieses Jahr mit 5 Milliarden Franken in die roten Zahlen rutschen. Bei einem eventuellen dritten Massnahmenpaket müssen wir einen massiven Anstieg der Staatsverschuldung vermeiden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass in erster Linie eine extensive Schuldenwirtschaft Ursache der gegenwärtigen Finanzkrise ist.
Ich bin für Eintreten.

Recordon Luc (G, VD): Nous faisons face aujourd'hui non pas à une crise économique mais à plusieurs crises de natures très diverses. La crise financière et la crise énergétique ont certes débouché sur une crise économique. Mais je rappelle que préexistaient le dérèglement climatique, la sévère aggravation des famines dans le monde, sans parler encore du problème trop peu aperçu des ressources en eau. Ces crises sont à effets croisés. On pourrait tout autant parler d'une multicrise économique, financière, environnementale, alimentaire et hydrique.
Au moment où des moyens non négligeables, quoique pas forcément suffisants - j'y reviendrai - sont sur le point d'être engagés pour répondre à ces urgences, il vaut la peine de se demander si l'on entend se contenter d'une politique strictement conjoncturelle - c'est-à-dire économique à court terme - ou si, au contraire, on ne doit pas privilégier des solutions optimisant les résultats d'ensemble vis-à-vis de ces multiples besoins à caractère au fond aussi structurel, c'est indissociable. Cela exige de répondre aux questions suivantes: Pourquoi une telle politique conjoncturelle? Combien d'argent y consacrer? A quel moment? Où l'injecter? Qui doit s'en charger? Et surtout, j'y reviens, quels sont les effets secondaires structurels inévitables, voire souhaitables, de

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cette politique conjoncturelle sur les autres domaines en cause?
A cet égard, les mesures que contient la deuxième phase proposée par le Conseil fédéral en matière de stabilisation conjoncturelle sont bien sûr intéressantes. Mais on peine à discerner une véritable stratégie à long terme des effets encore une fois inévitablement structurels qui sont là-derrière. On peine aussi à discerner sur le plan purement conjoncturel quelle est la perception de la crise et de sa brutalité, de sa durée probable. Je rappelle qu'il y a encore deux mois environ, ou deux mois et demi, lors de notre session d'hiver 2008, on entendait régulièrement, dans les cercles du gouvernement, parler d'une crise qui devait être relativement brève, avec des effets de redémarrage déjà très perceptibles en 2010.
Je comprends bien entendu qu'il ne faille pas affoler les gens, mais il ne faut pas non plus tenir un discours "sous-estimateur" au point qu'on en arrive à prendre des mesures insuffisantes et à ne pas pouvoir convaincre les décideurs, dans tous les domaines - politiques à tous les niveaux, j'y reviendrai, mais aussi économiques -, de prendre des mesures adéquates par rapport à la situation.
La situation, je le crains, est quand même nettement plus grave que ce qu'on a pu imaginer dans un premier temps. En témoigne la chute des indicateurs: le produit intérieur brut - global ou par habitant; l'emploi - la France a enregistré tout récemment sa pire statistique de l'emploi depuis des décennies; les statistiques de la consommation sont encore assez bonnes, mais elles ont probablement à souffrir d'un effet référé qui les verra se dégrader sans doute en fin d'année ou au début de l'année prochaine; donc je ne m'illusionnerais pas trop sur ce plan-là.
Regardons aussi les indicateurs de pays comparables. Le Japon, pays très exportateur, souffre très fortement de la situation. Je crains que, même si, bien sûr, la structure de nos exportations est souvent plus orientée vers les sous-produits que vers les produits de consommation finale, notre secteur de l'exportation ne doive suivre avec un certain effet retard un chemin aussi assez douloureux.
La conséquence de la brutalité de la crise, c'est une mutation assez erratique, en tout cas assez mal maîtrisée, de l'appareil de production, du système social - comme l'a rappelé à l'instant Madame Maury Pasquier. Cela cause des drames humains et se combine avec une destruction de valeur considérable sur le plan non seulement économique, mais aussi écologique au sens le plus large du terme: des entreprises fermées, des installations envoyées à la casse, du savoir-faire perdu, des employés déprimés ou malades, etc.
Je regrette qu'on n'ait pas perçu quelle était la première victime, car c'est toujours elle qui est la première: la publicité dans les médias. Celle-ci est en chute continue depuis juillet 2008, ce qui aurait dû donner l'alerte. Je dois dire que j'ai essayé de le faire à partir de septembre en indiquant que la violence de cette chute était annonciatrice de très mauvais moments, mais je crois que c'est seulement à peu près aujourd'hui, regrettablement, qu'on se rend compte de l'importance de cet indice qui signalait des résultats gravissimes l'été dernier déjà.
Nous avons besoin de mesures rapides et efficaces - c'est un autre point essentiel si l'on entend limiter l'ampleur de ce gâchis. La Constitution fédérale les exige à son article 100 alinéa 1, "afin d'assurer une évolution régulière de la conjoncture". Si on ne prend pas ces mesures maintenant, il y a fort à parier que ça coûtera plus cher en argent et en efforts pour reconstituer au fil des années suivantes le patrimoine humain et matériel qu'on aura ainsi perdu. La rapidité de la réaction est donc essentielle.
L'écueil principal sera bien sûr de ne pas s'obstiner à vouloir voler au secours de tout ce qui est de toute façon voué à un destin sans espoir ou simplement en voie d'obsolescence. A ce titre-là, le sauvetage de pans entiers de l'industrie automobile aux Etats-Unis ou en Europe, même si ça peut servir indirectement et de manière utile notre industrie d'exportation qui travaille passablement de façon indirecte pour l'industrie automobile, n'est pas en soi un exemple à suivre. Nous devons beaucoup plus nous réorienter vers des secteurs nouveaux et prometteurs et, en ce sens-là, coupler autant que possible les mesures conjoncturelles avec une réflexion structurelle.
A cet égard, la question n'est pas tant de savoir si le produit intérieur brut croît, stagne ou décroît que d'obtenir un effet favorable à court et à long terme sur l'environnement, sur la richesse nationale et sur l'emploi; trois termes que l'on peut rattacher directement au développement durable, étant entendu que la principale source de répartition de cette richesse doit être maintenue. Aujourd'hui, après l'éclatement de la pire bulle spéculative de l'histoire, on sait trop que la mauvaise croissance provoque rapidement bien davantage de destruction de valeur qu'elle n'en aura jamais créé. L'effet de levier à la baisse est nettement plus fort que n'aura été préalablement l'effet de levier à la hausse correspondant.
La question de savoir combien nous devons injecter dans l'économie est évidemment capitale. A priori, on ne peut pas le faire sans se demander où injecter l'argent, mais quand même, il y a des raisons extrinsèques pour déterminer, dans une économie nationale donnée, l'ampleur des moyens qui sont nécessaires pour qu'une politique de ce genre ait un sens. Trop faible, elle n'est qu'une goutte d'eau dans la mer et le but visé n'est pour ainsi dire pas du tout atteint. Trop forte, elle comporte un potentiel d'inflation trop élevé qui augure d'un autre type de crise succédant à celle que l'on combat dans l'immédiat. Toutefois, il est ici le lieu de relever que, bien avant que nous n'intervenions, les masses monétaires M1 et M2 avaient augmenté ces dernières années de l'ordre de 25 pour cent. Même si, avec le programme conjoncturel, on prend des mesures de l'ordre d'une dizaine de milliards de francs, c'est-à-dire beaucoup plus que ce que la stratégie actuelle du Conseil fédéral laisse entrevoir, on verra M1 et M2 augmenter de 2,5 à 4 pour cent, ce qui en comparaison reste extrêmement faible et pourra de toute manière, comme augmentation marginale, être assez facilement maîtrisé par une politique monétaire plus restrictive le jour où nous serons, par hypothèse espérée, revenus à une période de beau temps.
Il n'y a pas de vérité absolue, mais quand même. Référons-nous, comme cela a été rappelé il y a un instant par d'autres orateurs, aux politiques que les pays étrangers ont mises en place, en particulier bien sûr les Etats-Unis. On ne peut pas comparer, même par tête d'habitant, parce que la violence de la crise financière a été telle, à un moment donné, et les attaques sur l'emploi sont déjà tellement fortes que l'ordre de grandeur n'est pas le même. Mais, sans en arriver à des valeurs qui sont probablement de l'ordre de 8 pour cent du PIB comme là-bas, ne devons-nous pas tout de même nous référer à des expériences comme celles de la France et de l'Allemagne? Monsieur Sarkozy est complètement vissé dans ses plots de départ - pour ne pas dire dans les starting-blocks - à des valeurs de l'ordre de 2 ou 3 pour cent du PIB; il est très critiqué, et je crains que la France ne souffre beaucoup. En contrepartie, l'Allemagne a été bien plus raisonnable: Madame Merkel est restée très longtemps sur une somme de 50 milliards, qui correspondraient chez nous, mutatis mutandis, à un montant d'environ 5 milliards; elle a fini par céder à la demande conjointe de la classe politique et de l'économie pour augmenter à environ 120 à 125 milliards de francs suisses le montant qu'elle est prête à investir dans une politique conjoncturelle.
Ce n'est pas pour dire qu'en comparaison nous devrions faire un exact prorata, mais je trouve quand même qu'avec deux plans d'une valeur cumulée de 1,5 milliard de francs - soit 1 pour cent de ce que fait l'Allemagne, alors que nous représentons très grossièrement un dixième de son économie -, nous sommes très loin de pouvoir espérer un effet sur notre économie nationale qui soit suffisamment sensible.
Cela dit, je ne plaide pas pour que l'on dépense à larges traits aujourd'hui des montants invraisemblables, mais il faut les planifier et donner le signe qu'au besoin - qui risque de se faire sentir - nous serons prêts à investir ces montants dans l'économie au moment adéquat. Il est juste d'avoir
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songé d'emblée au secteur des exportations, particulièrement aux secteurs de la métallurgie et des machines; il est juste d'avoir pris des mesures de promotion à l'exportation complémentaires; il est aussi juste - et là, je ne vais certainement pas me faire des amis auprès des syndicats - de n'avoir pas cherché à soutenir tout de suite la demande intérieure, car celle-ci n'est pas celle qui souffre maintenant. Elle va probablement souffrir plus tard, mais avec les hausses de salaire que nous avons connues l'automne dernier et la limitation de l'inflation en ce début d'année, on n'a évidemment pas sur ce plan-là les premiers effets. Nous les ressentirons selon toute vraisemblance en fin d'année ou en début d'année prochaine.
Et c'est probablement aussi à ce moment, ou peut-être avec un effet encore un peu plus retardé, que des secteurs encore florissants aujourd'hui, comme la construction, commenceront à subir des effets non négligeables. Et c'est là que, par exemple, les mesures que saluait à juste titre Monsieur Brändli sur l'assainissement énergétique des bâtiments seront les bienvenues. Mais il faut, si je puis dire, garder en réserve des moyens considérables pour que, le moment venu et au fur et à mesure que la crise déploiera des effets par ricochet, des effets domino, nous puissions intervenir plus vite. Il n'est pas sain que nous nous en remettions à un éventuel troisième, quatrième, cinquième plan de relance. Il faut avoir une stratégie d'ensemble.
En revanche, il y a un domaine, dans le cadre de la sécurité sociale, où je pense qu'il faut réfléchir tout de suite et qui m'inquiète beaucoup, c'est celui des caisses de pension. Nous y reviendrons plus tard, mais je dois en toucher un mot déjà à ce stade de la discussion. Il est très inquiétant de voir que, pour des raisons de fluctuation de valeur qui ne tiennent pas à la santé intrinsèque des caisses de pension, nous laissons l'OPP2 déployer des effets très durs, et les directives de l'OFAS encore plus probablement, qui vont conduire les caisses de pension à avoir un effet procyclique extrêmement sévère; parce que ces caisses devront s'assainir rapidement et, par là même, certainement prélever des moyens sur les assurés et sur les employés, donc contribuer encore à cette future contraction de la demande intérieure que l'on ne voit pas aujourd'hui, mais dont j'ai toute raison de craindre que nous en souffrions à la fin de l'année. C'est pour cette raison qu'il faut réellement se poser la question de savoir s'il n'y a pas, à titre momentané bien entendu et à titre conjoncturel, des allègements possibles et importants à allouer aux caisses de pension, pour qu'elles ne prennent pas des mesures d'une brutalité exagérée qui ne correspondent pas à un problème de leur santé propre, tel que ce serait le cas si individuellement telle ou telle caisse devait souffrir.
Concernant les secteurs où nous devons intervenir - nous y reviendrons aussi un peu plus tard dans la matinée avec des motions plus détaillées: je voudrais saluer l'intérêt qui est voué au tourisme en particulier, car je crois que l'on n'a pas encore réalisé, vu la belle saison d'hiver que l'on a connue, à quel point le tourisme, notamment le tourisme d'affaires et le tourisme urbain, est en train de vivre déjà maintenant des moments extrêmement difficiles, avec une baisse sévère des nuitées. Le tourisme est un pilier important de notre économie. En revanche, le Conseil fédéral a bien pris conscience, et je m'en réjouis, de l'importance d'agir tout de suite dans le domaine de la formation et de la recherche. Les études qui viennent juste derrière, et qui servent au développement de nouveaux produits et de nouveaux projets, peuvent être d'emblée menées et elles sont nécessaires pour que, avec un effet un peu plus lent, des mesures efficaces puissent être prises dans la construction, notamment dans les transports publics, les infrastructures et l'énergie, d'ici un certain nombre de mois ou d'ici environ une année.
Il n'est pas, maintenant, jusqu'au secteur financier qui ne nécessite un véritable traitement particulier car, bien sûr, en tant que générateur ou cogénérateur de cette crise conjoncturelle, il a aussi grandement besoin de mesures structurelles.
Mais enfin, parmi les mesures d'encouragement que l'on peut et doit prendre, je m'en voudrais de ne pas citer le nécessaire renforcement, qu'il faut déjà maintenant planifier rapidement, des possibilités d'action du régulateur. La FINMA - ce sera aussi un autre sujet de notre programme du jour - a vu son effectif être manifestement sous-doté en personnes compétentes, qui coûtent certes un certain montant. Il faut manifestement la renforcer; cela coûte une certaine somme, et cela aura là encore un effet utile, à la fois conjoncturel et structurel. Il y a un grand nombre de mesures de nature financière qui méritent d'être prises, je ne m'y attarde pas maintenant puisque nous allons y revenir.
Je voudrais terminer en vous disant que nous ne sommes pas ici, à la Confédération, les seuls à devoir intervenir. Il est important de rappeler l'article 100 alinéas 2 in fine et 4 de la Constitution fédérale, qui prévoient que la politique conjoncturelle doit être équilibrée entre les cantons, les communes et la Confédération. Et je m'inquiète de voir à quel point on sollicite peu les autres collectivités publiques. Les cantons ont un appétit assez variable pour une politique conjoncturelle, mais il est normal, naturel et constitutionnel - c'est un devoir pour eux - qu'ils agissent. Il en va de même pour les communes, petites ou grandes, mais enfin, malgré tout, peut-être d'abord pour les villes, qui peuvent avoir un effet beaucoup plus sensible.
C'est à ce prix-là, et en respectant l'indispensable répartition géographique prévue aussi à l'article 100 alinéa 1 de la Constitution fédérale, que nous pourrons arriver, je l'espère, à un résultat suffisamment rapide pour être efficace, pour ne pas tomber comme la grêle après les vendanges.
Quelle sera la durée de cette crise? Eh bien, plus on la croira courte, plus elle sera longue, plus on la croira longue, plus elle sera brève, pourvu qu'on agisse en conséquence.

Bürgi Hermann (V, TG): Wenn ich das Wort ergreife, so deswegen, weil ich noch zwei Anliegen habe. Eines betrifft das vorliegende Programm und das andere die Zukunft.
Zum vorliegenden Programm: Ich entnehme der Botschaft auf Seite 15 die Bemerkung: "Gewisse Projekte müssen international ausgeschrieben werden. Daraus ergibt sich die Problematik, dass einzelne Aufträge an Anbieter ins Ausland gehen." Weiter brauche ich nicht zu zitieren. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass 390 Millionen Franken allein in die Infrastruktur von Schiene und Strasse gehen. Das begrüsse ich selbstverständlich. Es werden aber noch andere Beträge auch zu diesen "gewissen Projekten" gehören. Ich kenne die Regeln, Frau Bundesrätin, ich kenne sie. Aber ich muss Ihnen schon sagen, dass natürlich dann in der schweizerischen Bauwirtschaft kein Verständnis bestehen wird, wenn wir jetzt ein Konjunkturprogramm schnüren, 400 oder noch mehr Millionen aussetzen und dann am Schluss diese Aufträge wegen den Wettbewerbsregeln ins Ausland gehen. Da bin ich der Meinung, dass der Bundesrat vielleicht mithelfen muss, über den eigenen Schatten zu springen. Ich fahre auf der Autobahn A1/A7, einem Projekt von rund 50 Millionen Franken, das durch eine deutsche Firma ausgeführt wird. Ich bin der entschiedenen Auffassung, dass wir, wenn wir hier schon ein Konjunkturprogramm haben, im Rahmen dieser Wettbewerbsregeln auch entsprechende Mechanismen bei der Ausschreibung einführen müssen, denn sonst verpufft das! Es kann ja nicht das Ziel dieses Programms sein, dass wir Geld in die Hand nehmen und es irgendwohin transferieren. Das ist das Anliegen Nummer eins.
Das Anliegen Nummer zwei: Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft auf Seite 13: "Prüfung einer Stufe 3 der Stabilisierungsmassnahmen". Es ist selbstverständlich richtig und legitim, dass man das prüft, aber ich möchte alle die Stimmen unterstützen, die sagen: Vorsicht! Vorsicht ist hier am Platz, und zwar aus drei Gründen:
Der erste Grund: Wir wissen, dass wir wahrscheinlich dann die Schuldenbremse weitherzig zu interpretieren, wenn nicht zu ritzen haben. Ich war dabei, als wir diese Schuldenbremse eingeführt haben, und ich bin der entschiedenen Auffassung, dass wir diese Schuldenbremse als automatischen Stabilitätsfaktor - wie der Bundesrat selbst auch sagt - einhalten müssen. Das spricht eben dafür, dass man

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im Hinblick auf ein weiteres Programm sehr, sehr vorsichtig sein muss.
Der zweite Grund, weshalb man in Zukunft vorsichtig sein muss, ist die Gefahr von Entlastungsprogrammen. Ich erinnere an die Entlastungsprogramme 2003 und 2004, daran, wie wir dort gerungen haben. Ich weiss jetzt schon, wo man dann ansetzen würde, wenn ein solches Entlastungsprogramm kommen müsste. Ich muss Ihnen sagen: lieber kein drittes Programm und dafür kein Entlastungsprogramm.
Der dritte Grund: Herr Bundespräsident Merz, ich habe ein interessantes Papier zur Kenntnis genommen. In der Finanzverwaltung wurde im Februar 1999 ein Papier verfasst, mit dem Titel "Die Grenzen diskretionärer Finanzpolitik". Ich weiss nicht, ob das noch richtig ist, ich bin nicht Finanzwissenschafter. Aber es hat mich fasziniert. Dort wird darauf hingewiesen, wie der Bundesrat das auch in der Botschaft macht, dass dem Ganzen Grenzen gesetzt sind. Wir wissen es ja aus Konjunkturprogrammen früherer Jahre, ob das in den Kantonen gewesen ist oder anderswo: Das Erfolgserlebnis und die Wirkung sind eher bescheiden. Ich habe Verständnis, dass wir etwas machen, ich unterstütze das, aber wenn wir in die Zukunft schauen, also im Hinblick auf die Prüfung weiterer Massnahmen, dann schliesse ich mit einem Zitat aus diesem Papier: "Insgesamt fallen die bisherigen Erfahrungen mit antizyklischer Finanzpolitik ernüchternd aus. Für die Finanzpolitik bedeutet dies, dass der Versuch einer Feinsteuerung der Konjunktur zu unterlassen ist. Im Vordergrund steht eine Verstetigung der Finanzpolitik." Ich wollte einfach darauf hinweisen, dass man mit finanzpolitischen Massnahmen, die zum Thema diskretionäre Finanzpolitik gehören, zurückhaltend umgehen sollte.
Das waren noch drei Bemerkungen im Hinblick auf die Prüfung einer dritten Stufe von Stabilisierungsmassnahmen.

Briner Peter (RL, SH): Eine Schwierigkeit solcher Konjunkturstützungsprogramme ist wohl die, wie wir unseren volkswirtschaftlich wichtigen, stark exportorientierten Branchen wie der Maschinen-, der Textil-, der Uhren- und der Schmuckindustrie zielgerichtet und ordnungspolitisch sinnvoll aus dieser Delle helfen können. In dieser Vorlage ist hier eine Verbesserung bei der Exportrisikoversicherung vorgesehen.
Als weiteres Instrument, das vorübergehend kreditsuchenden Unternehmen gezielt Hilfeleistung bieten würde, sehe ich ein befristetes Bürgschaftsangebot des Bundes an. Dieses würde den Bundeshaushalt letztlich nicht nachhaltig und nicht stark belasten. Falls es zu einem dritten Paket kommen sollte, wäre ich deshalb froh, wenn dies vertieft geprüft werden könnte.

Brändli Christoffel (V, GR): Ich habe noch eine Frage oder einen Wunsch an den Bundesrat.
Der Nationalrat hat bei der Bahnreform 2 im Zusammenhang mit dem Lärmschutz offensichtlich zum zweiten Mal Nichteintreten beschlossen. Ich erinnere Sie daran: Wir reduzierten den Betrag von 1,8 Milliarden auf 1,3 Milliarden Franken, weil nur für 1,3 Milliarden Franken Projekte vorhanden sind, und wollten die übrigen 500 Millionen Franken für andere Investitionen im Bahnbereich freisetzen. Mit dem Nichteintreten auf diese Vorlage im Nationalrat haben wir jetzt die Konsequenz, dass diese 500 Millionen für nichtvorhandene Projekte reserviert bleiben - 500 Millionen in diesem Fonds für Lärmschutz reserviert und 500 Millionen, die im Bahnbereich nicht investiert werden können. Durch solche Beschlüsse ziehen wir unsere Konjunkturprogramme völlig ins Lächerliche.
Die Frage ist erledigt; der Nationalrat hat zweimal Nichteintreten beschlossen. Ich möchte den Bundesrat aber bitten, zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, den Unsinn, der hier beschlossen wurde, allenfalls im dritten Programm zu korrigieren, damit diese Millioneninvestitionen, die für die Industrie und für die Bauwirtschaft ausserordentlich wichtig sind, auch ausgelöst werden können.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht vorhin gesagt habe. Der Beschluss ist erst jetzt gefasst worden.

Le président (Berset Alain, président): Il en va des débats d'entrée en matière comme des crises selon l'interprétation de Monsieur Recordon: parfois on pense qu'ils vont être courts et ils sont longs, parfois on pense qu'ils vont être longs et ils sont courts. Cela fait partie de la vie parlementaire.

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Die Eintretensdebatte war tatsächlich ausgiebig, aber ich stelle fest, dass sich in dieser Debatte niemand gegen das Massnahmenpaket gewandt hat. Ich kann mich deshalb sehr kurz fassen.
Aus finanzpolitischer Sicht sind mir immerhin jene Stimmen etwas in die Nase gefahren, die das Paket gewissermassen als Quantité négligeable hingestellt haben. Lieber This Jenny etwa: 700 Millionen Franken sind nicht nur ein kleines Zeichen; da geht es nicht nur um einen psychologischen Effekt. Es sind 700 Millionen Franken Bundesgelder, Bundesausgaben. Selbstverständlich kann man hier noch weiss ich nicht was, wahrscheinlich Milliarden, nachschütten, aber ich warne Sie davor. Von jedem solchen Konjunkturpaket bleiben schlussendlich - das ist unsere Erfahrung - auch strukturelle Effekte hängen. Nachher braucht es viel, bis diese wieder bereinigt sind. Es wurde von Kollege Bürgi vorhin auf die Entlastungsprogramme hingewiesen. Wir verschulden uns mit dieser Übung jetzt schon. Wir verschulden uns, und das führt dann, weil wir auch strukturelle Rückstände haben werden, wieder zu Entlastungsprogrammen. Bei Entlastungsprogrammen ist bekanntlich gerade die Grössenordnung von 700 Millionen Franken das höchste der Gefühle. Bei allem, was darüber hinausgeht, beginnt das Heulen und Zähneklappern; das kennen wir. Es ist absolut schwierig, am Schluss dann wieder Korrekturen anzubringen.
Ich bitte Sie - ich sage das auch im Hinblick auf all jene Stimmen, welche quasi eine dritte Stufe schon als gegeben hingestellt haben -, hier wirklich auch finanzpolitisch Augenmass zu behalten. Das, was ich jetzt gesagt habe, spricht überhaupt nicht gegen die hier vorgeschlagenen Stabilisierungsmassnahmen; die tragen wir mit.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Auch ich möchte mich bedanken für die Diskussion und auch für die vorberatenden Arbeiten in Ihren Fachkommissionen, die speditiv und auch mit Hearings sich einlässlich mit dieser zweiten Stufe befasst haben. Sie wissen, wir haben Ihnen im Dezember die erste Stufe unterbreitet. Sie haben damals 550 Millionen Franken an Arbeitsbeschaffungsreserven ausgelöst und 430 Millionen an zusätzlichen Investitionen über das Budget 2009. Wir kommen bereits heute mit dieser zweiten Stufe, weil sich effektiv im Lauf des Dezembers, im Januar und auch im Februar die Konjunkturprognosen und die harten Fakten nochmals eindeutig verschlechtert haben. Deshalb haben wir bereits im Januar die Arbeiten intensiviert, und im Februar hat deshalb der Bundesrat über diese Massnahmen entschieden.
Es war nicht so, dass wir einfach mal irgendwie aus jedem Departement sammelten, was noch so in der Pipeline war oder was im Rahmen der früheren Budgets nicht bewilligt worden war. Das Ganze hatte also schon ein System. Es hatte denn auch in einer ersten Phase gemäss den Kriterien, die vorgegeben wurden, lediglich für 340 Millionen Franken zusätzliche Projekte. Schlussendlich hatten wir dann für eine Milliarde infragekommende und den Kriterien entsprechende Projekte, und was Sie hier mit diesen 700 Millionen Franken vorfinden, entspricht eben auch den Bedürfnissen und den Vorgaben der beiden Departemente.
Wir haben einen konjunkturellen Einbruch, und wir haben eine Strukturkrise im Bankensystem. Die Frage ist, wie wir richtig darauf reagieren. Nicht "irgendetwas" oder "möglichst viel" ist die Antwort, sondern eben "gezielt", "zeitlich befristet" und "schnell realisierbar". Wir haben hier einen Fokus, und das haben einige von Ihnen gesagt: Mehr als die Hälfte der Beträge in dieser zweiten Phase geht in den Bereich der öffentlichen Infrastrukturinvestitionen. Das ist ein

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Bereich, wo vieles eben sowieso in der Pipeline war. Es sind vor allem vorgezogene Investitionen, die in einem grossen Umfang von der Planung her bereit und realisierbar sind; ich komme dann noch auf einzelne Elemente zurück. In der Regel sind das gemäss Studien, die etwa die KOF gemacht hat, gerade im Baubereich Investitionen, die einen Multiplikatoreffekt haben. Nach den KOF-Studien wird der Baubereich mit einer Beschäftigungsintensität und mit einem Multiplikatoreffekt von 1,8 gewertet. Das bedeutet: Investitionen sind in diesem Bereich weit ergiebiger, weit beschäftigungs- und konjunkturwirksamer als in anderen Bereichen, etwa im Dienstleistungsbereich. Es ist dem Bundesrat sehr wichtig, dass der Staat unterstützend wirkt, vor allem was die Arbeitsplatzsituation betrifft.
Bei der Konzeption dieser zweiten Phase haben wir den Fokus aber nebst dem Infrastruktursektor auch auf die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gelegt. Das ist zwar nicht als Green Deal betitelt, wie das vielleicht populär wäre, aber es ist so. Wir haben in der ersten Phase 100 Millionen Franken für die energetischen Sanierungen im Gebäudebereich und weitere 50 Millionen Franken für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehen. Mit dieser zweiten Phase entscheiden Sie über weitere 50 Millionen Franken bei den erneuerbaren Energien - von der Fotovoltaik bis zur Fernwärme -, und Sie entscheiden über 21 Millionen Franken bei der KTI für den Bereich der "clean technologies".
Das sind zusätzlich zu den eigentlichen Strukturpolitiken des Bundesrates im Energiebereich, die ja schon vor Langem, nämlich im Februar 2008, mit den Aktionsplänen eingeleitet wurden, 220 Millionen Franken an Mitteln. Wenn Sie noch den Wohnbereich dazuzählen, wo wir, sofern investiert wird, auf die Rückzahlung der Darlehen verzichten, sind das noch einmal 100 Millionen Franken zusätzlich.
Das ist ein klarer Fokus des Bundesrates. Das macht Sinn, weil es sowieso gesellschaftspolitisch relevant und energie- und klimapolitisch sinnvoll ist. Unter dem Titel "konjunkturwirksam" sind das allerdings natürlich nicht optimale Massnahmen, das muss man auch klar deklarieren. Aber es ist sinnvoll, es ist richtig, und wir setzen einen Akzent.
Wir in der Schweiz sind durch Entwicklungen ausserhalb unseres Landes in diese Rezession geraten. Ich möchte deshalb nochmals betonen: Es ist für den Bundesrat entscheidend, dass wir unser Augenmerk darauf richten, nach dieser Krise gut aufgestellt zu sein. Das heisst, wir setzen unsere Wachstumspolitik fort; wir haben sie definiert. Sie kennen die Massnahmen: Sie haben diese Session bereits eine entscheidende Massnahme, nämlich das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, beschlossen. Herr Burkhalter hat auf die zweite Vorlage, das Forschungsgesetz, verwiesen: Beide Vorlagen sind Elemente der Wachstumspolitik des Bundesrates. Eine weitere Massnahme ist dann die Mehrwertsteuervorlage des Bundespräsidenten. Das setzen wir konsequent fort, das sichert eben die guten Rahmenbedingungen. Das ist nicht Teil der Konjunkturmassnahmen, aber Teil unserer Wachstums- und Wirtschaftspolitik, die dazu führt, dass die Schweiz nach der Krise mit besseren Bedingungen aufwarten kann. Zu dieser ganzen Politik gehört auch - für die Exportwirtschaft ist das zentral - die weitere Verbesserung des Aussenhandelsnetzes mit weiteren Freihandelsverträgen. Diesbezüglich haben Sie in dieser Session mit dem Aussenhandelsbericht den Vertrag mit Kolumbien bewilligt, und Japan wird dann der nächste Fokus sein.
Zu den guten Voraussetzungen nach der Krise, in einem Aufschwung, gehört eben auch - da bin ich mit Ihrer Finanzkommission natürlich einverstanden - eine massvolle Staatsverschuldung. Wir haben nicht den Weg anderer Staaten gewählt, in dieser jetzigen Phase die Staatsverschuldung aufzublähen, ohne Ihnen auch sagen zu können, wie wir das dann wieder kompensieren. Es ist so, und darauf haben einige hingewiesen, dass dies zweifellos nach Entlastungsprogrammen rufen würde. Das muss gut überlegt, wohldosiert sein. Deshalb haben wir hier, im Rahmen dieser Stabilisierungsmassnahmen, eben den Deckel der Schuldenbremse respektiert. Das ist auch richtig, das ist sinnvoll, und daran hat sich diese Konjunkturpolitik der Phasen 1 und 2 nun orientiert. Wir haben in dieser Botschaft ja nicht nur den Teil der Investitionen mit 700 Millionen und die Gesetzesänderungen im Wohnbaubereich, was zu weiteren 100 Millionen Franken an Investitionen führen kann, sondern als zweites Element die Kurzarbeitsentschädigung, die auf 18 Monate verlängert wurde, und die Reduktion der Zahl der Karenztage auf einen Tag. Letzteres lag in der Kompetenz des Bundesrates, aber gehört natürlich zu dieser zweiten Phase. Das dritte Element ist das Serv-Gesetz, das vor allem Ihre WAK beraten hat.
Ich möchte noch auf Fragen zu einigen Bereichen eingehen, die Sie im Rahmen der Eintretensdebatte aufgeworfen haben.
Zur Frage der Exportwirtschaft: Es ist so - Herr Ständerat Stähelin hat darauf hingewiesen, Herr Burkhalter und Frau Forster auch -; in diesem Bereich sind die möglichen Handlungsoptionen des Bundesrates tatsächlich eingeschränkt. Wir können mit Binnenmarktprogrammen den Bestellungsrückgang bei der Uhren-, Maschinen-, Textilindustrie nicht ersetzen. Das ist eine Gegebenheit. Es ist auch so, dass die Schweiz hier von gewissen Programmen im Ausland profitieren wird, obwohl gerade bezüglich des Automobilsektors in Deutschland noch viele Fragen völlig offen sind. In Schweden wurde dieser Sektor unterstützt, was aber inzwischen durch andere Entscheidungen zunichte gemacht worden ist. Hier ist also die Unterstützung durch andere Staaten bescheiden. Wir selber haben keine Automobilindustrie, und wir haben auch keine Industriepolitik in diesem Sinne. Deshalb macht das für uns keinen Sinn.
Wir haben aber auch im Bereich des Exportes Branchen, die nach wie vor gut laufen. Ich denke etwa an die Pharmaindustrie, die keine Gewinneinbrüche zu verzeichnen hat. Es gibt auch noch Unternehmen in anderen Branchen, die in einer guten Position sind. En total ist es aber so, dass uns in diesem Jahr auch punkto Arbeitslosigkeit diejenigen Personen, die in sehr stark exportabhängigen Branchen arbeiten, am meisten Sorgen bereiten werden. Hier sind staatliche Antworten im Rahmen der Geldpolitik wichtig. Hier hat die SNB richtig und schnell Zinsschnitte entschieden; es wird auch hier noch ein Handlungsspielraum bleiben. Die Verfolgung des Frankenkurses wird dieses Jahr ganz entscheidend sein, Herr Ständerat Brändli, das ist ein richtiger Hinweis. Die SNB ist deshalb auch in dieser Expertengruppe Konjunktur eingebunden, weil natürlich der Austausch im Bereich der Geldpolitik für die Exportindustrie wichtig ist. Ich nehme an, dass Sie auch ein wenig an den Tourismusbereich gedacht haben. Das ist eine Entwicklung, die wir verfolgen. Und wenn jetzt die EZB ihrerseits Zinsschnitte vorgenommen hat, gibt das natürlich gegenüber dem Euro einen zusätzlichen Druck für den Schweizerfranken.
Vielleicht ein paar Bemerkungen zur ALV, die von verschiedenen Mitgliedern Ihres Rates erwähnt wurde: Gott sei Dank verfügen wir über die Arbeitslosenversicherung, die eben hier als automatischer Stabilisator wirkt. Sie wirkt einerseits mit dem Instrument der Kurzarbeit. Sie haben die Entwicklung bezüglich Kurzarbeit sicher mitbekommen: Viele Unternehmen melden sich an; wie viele abrechnen werden, wissen wir in der Regel erst zwei Monate später. Sicher ist das aber ein griffiges Instrument, und der Bundesrat hofft, dass möglichst viele Unternehmen davon Gebrauch machen, um diese Zeit überbrücken zu können.
Wir haben hier nebst der Verlängerung der Kurzarbeit und der Verkürzung der Karenzzeit auch Angebote, wonach ein Unternehmen für die Dauer der Kurzarbeit Weiterbildungsmassnahmen umsetzen kann. Das macht Sinn. Ich habe im Kanton Thurgau vor Kurzem ein Unternehmen besucht, das jetzt ein Weiterbildungskonzept erstellt hat, weil viele Mitarbeiter nicht an jeder Maschine ausgebildet waren. Man erreicht Flexibilität unter den Mitarbeitenden durch Weiterbildung. Das sind sinnvolle Konzepte, und deren Umsetzung ist neu innerhalb der Zeit, in der kurzgearbeitet wird, möglich. Das ist eine Unterstützung, die Sinn macht und die ab April 2009 erlaubt sein wird.
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Betreffend die Arbeitslosenversicherung und die entsprechende Gesetzesrevision noch zwei Bemerkungen: Die jetzige Gesetzgebung ist seit 2003 in Kraft. Der Bundesrat setzte 2006, also keine drei Jahre nach Abschluss der Revision, eine Expertengruppe ein, weil man erkannt hatte, dass die Finanzierung nicht solide war. Wir waren damals zu optimistisch. Die Expertengruppe lieferte ihren Bericht im April 2007 ab; der Bundesrat schickte bereits im Herbst 2007 eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende März 2008 in die Konsultation. Seit Herbst 2008 ist die Revisionsvorlage im Parlament. Ihre SGK begann im Februar 2009, die Revision mit Hearings an die Hand zu nehmen. Sie ist bitter nötig, weil es sich gezeigt hat, dass die heutige Gesetzgebung nicht solide finanziert ist; wir konnten die Schulden auch in der Hochkonjunktur trotz äusserst niedriger Arbeitslosigkeit nur minim senken. Das ist eine Tatsache, deshalb bin ich dezidiert der Auffassung, die Revision müsse jetzt sein. Sie basiert auf einem Durchschnittswert von 134 000 Arbeitslosen, berechnet für einen Zyklus von zehn Jahren; das ist die Grundlage. Ich hoffe, das Parlament kann diese Revision schnell beraten, sodass wir sie dann, selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Konjunktur, 2011 einführen können. Dann hoffe ich, dass wir einerseits bezüglich der Schulden und andererseits bezüglich des Ausgleichs der Rechnung der Arbeitslosenversicherung eine verbesserte Situation erreichen.
Es gab ja einige, die im Rahmen der Vernehmlassung diese Revision nicht wollten. Ich bin also sehr erfreut, heute feststellen zu können, dass sich hier wenigstens die Meinung doch geändert hat.
Frau Sommaruga hat den Automatismus gemäss heutigem Gesetz angesprochen, der ausgelöst wird, wenn die Schuldsumme der Arbeitslosenversicherung 2,5 Prozent der Lohnsumme erreicht. Wir werden diese Schuldsumme Ende Jahr oder Anfang des nächsten Jahres erreichen. Das wird somit diesen Automatismus auslösen. Selbstverständlich wird der Bundesrat dann geeignete Vorschläge präsentieren. Auch hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der Lohnnebenkosten sich natürlich nicht positiv auf die Aussichten und die Kompetitivität der Unternehmen auswirkt. Auch hier geht es darum, den richtigen Zeitpunkt und die richtige Dosierung zu finden. Aber der Automatismus ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die natürlich zu beachten ist.
Zu den Bemerkungen von Ständerat Schwaller zur neuen Regionalpolitik kann ich folgende Informationen geben: Zunächst einmal wollen wir ja nicht ins alte Regime zurückfallen; da sind wir uns einig. Es war Sinn und Zweck der Revision, dass wir nicht Basisinfrastrukturen der Vergangenheit finanzieren, sondern vor allem wertschöpfungs- und arbeitsorientierte Projekte. Wir haben im Rahmen der Mehrjahresprogramme mit den Kantonen, die im letzten Jahr abgeschlossen wurden, diverse Projekte, die nicht berücksichtigt werden konnten, weil ja auch nur ein gewisses Volumen zur Verfügung stand. Es wird deshalb in erster Linie darum gehen, diese 100 Millionen Franken an rückzahlbaren Darlehen im Rahmen dieser - ich sage jetzt: - Überbleibsel einmal zu konzipieren. Wir haben mit dem IHG auch eine differenzierte Erfahrung und wissen, dass viele Projekte zwar die einheimische Bevölkerung versorgen und somit Basisinfrastruktur sind, aber auch regionale Wertschöpfungsaspekte beinhalten. Das Seco wird im Laufe des April mit den Vertretern eines jeden Kantons Sitzungen durchführen, damit man das konkretisiert. Es wird technisch dann so ablaufen, dass die neuen Projekte als Zusatzvereinbarungen zu den Mehrjahresprogrammen formuliert werden und somit auch transparent sind und wieder evaluiert werden können. Es ist wirklich eine zeitliche und betragsmässige Befristung, die wir hier anstreben. Aber es wirkt flächendeckend, und wir haben den Verteilschlüssel; wir meinen, dass hier doch einiges getan werden kann, das beschäftigungswirksam ist.
Zum Bereich des Strassenbaus auf der A1 wird der Herr Bundespräsident Stellung nehmen.
Noch zur Frage von Frau Forster betreffend Serv: Wir haben der Serv ein breites Mandat für die Prüfung gegeben, was auf der Stufe Verordnung und was auf der Stufe Gesetz bezüglich der Produkteangebote verbessert werden kann. Ich denke, was wir Ihnen hier heute vorschlagen, macht Sinn, respektiert aber auch, dass die Serv natürlich ein subsidiäres Instrument ist. Primär ist auch die Exportkreditfinanzierung Sache des Privatsektors, der Banken. Und die Exportrisikoversicherung wirkt subsidiär. Wir haben die Produkte, die jetzt neu im Angebot sein werden, auch die Ausdehnung auf die OECD-Staaten, die Sie angesprochen haben, im Lichte dieser Vorgaben entwickelt und auch nach einer Überprüfung durch die SNB. Wir sind der Meinung, dass damit - vor allem im Vergleich zu anderen Exportrisikoversicherungen, etwa von Deutschland, Frankreich und Italien - die Schweiz die KMU kompetitiv unterstützen kann und hier sicher schnell und auch im richtigen Ausmass gehandelt wird. Ich erinnere daran, dass auch diese Gesetzgebung noch jungen Alters ist und die Ausdehnung damals auf das private Käuferrisiko auch im Parlament nicht ganz unbestritten war.
Zur KTI: Hier danke ich, dass Sie diese Ausdehnung begrüssen. Wir haben bei der KTI auch noch eine kleine KMU-freundliche Neuerung für diese zwei Jahre eingeführt, indem bei der Finanzierung der Cash-Anteil von 50 Prozent der KMU auch durch Anrechnung von Personalressourcen geleistet werden kann. Und das dürfte, Frau Forster, genau Ihrem Anliegen entgegenkommen, weil es den Forschungspartnern ermöglicht, Leute anzustellen und das effektiv eins zu eins anrechnen zu lassen. Ich bin der Meinung, dass aus dem Finanzsektor wahrscheinlich diverse Forscherinnen und Forscher, Akademikerinnen und Akademiker auf dem Markt erhältlich sind. Hier weiss ich etwa von den ETH, dass sie sogar der Meinung sind, sie stellten jetzt möglichst gute Leute an, weil das auch wieder eine bessere Positionierung nach der Krise bedeutet.
Zu Herrn Ständerat Niederberger: Es fanden mit den Kantonsvertretern diverse Sitzungen statt. Wir haben im Oktober 2008 und im Januar 2009 mit den Volkswirtschaftsdirektoren Sitzungen abgehalten, auch um sie in Bezug auf kantonale Programme und vorgezogene Infrastrukturprojekte auf den Weg zu schicken. Wir haben sie mitgenommen, weil es sehr oft Kofinanzierungen braucht, etwa bei den Strukturmassnahmen in der Landwirtschaft oder bei Massnahmen zur Regionalpolitik usw. Das Finanzdepartement hat in engem Kontakt mit den Kantonen gestanden. Sie sind informiert, aber natürlich ist es dann in der Kompetenz der jeweiligen Kantone, zu entscheiden, was sie hier zusätzlich tun. Sie finden in der Botschaft eine Auflistung, dass im Moment rund 1,8 Milliarden Franken vorgesehen sind. Darüber, was wie schnell realisiert wird, werden wir sicher wieder Bericht erstatten, wenn es um die Evaluation all dieser Massnahmen geht.
Ich danke Herrn Ständerat Schweiger für den Hinweis auf das Gesamtvolumen dessen, was die Schweiz punkto Konjunktur tut. Ich stimme ihm natürlich völlig zu. Vielfach wird nur auf die 700 Millionen Franken geschaut und nicht beachtet, was viele Staaten effektiv tun. Es gibt sogar einige, die ihre Finanzspritzen in den Bankensektor aufrechnen und dann als Konjunkturpaket verkaufen, in anderen Staaten, etwa in Deutschland, geht es bei der Hälfte um Steuererleichterungen, und die USA - Entschuldigung! - haben einen extremen Nachholbedarf im ganzen Baubereich: Strassen, Brücken und Schulhäuser sind sehr oft in einem miserablen Zustand. Das haben wir zum Glück in der Schweiz nicht, bei uns gibt es eine permanente Unterhaltsleistung von Bund und Kantonen und Gemeinden, das muss auch gesagt sein. Zusätzlich bitte ich Sie, Folgendes zu sehen: Viele Staaten investieren jetzt in Arbeitslosenprogramme, weil sie keine oder eine schlecht ausstaffierte Versicherung haben, oder sie investieren in soziale Strukturen, weil die nicht existierten oder nur mit sehr schlecht ausgestatteten automatischen Instrumentarien. Deshalb braucht sich die Schweiz tatsächlich nicht zu verstecken. Wir leisten unseren Beitrag, und davon können auch andere Staaten profitieren.
Zu Herrn Ständerat Stadler: Prognosen sind tatsächlich äusserst schwierig zu machen. Sie haben zu Recht darauf
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hingewiesen, dass die Mehrheit der Auguren und Prognostiker bis in den September 2008 hinein von einem Wachstum ausgegangen ist. Auch wir haben das getan: Wir haben immer von einem abgeschwächten Wachstum gesprochen, von einem Rückgang der Wirtschaftsleistungen. Der Einbruch kam Ende September, nicht vorher. Sie kennen die Aussenhandelszahlen des ganzen Jahres: Rekord, nicht Einbruch. Letzteres ist effektiv erst seit Oktober der Fall, und das in einem äusserst dramatischen Ausmass und für alle Sektoren weltweit. Das ist so.
Ich kann nicht sagen, ob die Prognosen, die wir im März für 2010 abgeben, klar sind oder noch korrigiert werden müssen. Das ist effektiv keine exakte Wissenschaft. Sehr viel hängt von Psychologie und Vertrauen ab, und das Vertrauen in die Finanzsektoren ist noch nicht wiederhergestellt. Die Immobilienpreise in den USA etwa haben noch keinen Boden. Deshalb sind alle Prognosen nach wie vor mit Unsicherheit behaftet. Das ist leider so.
Ich mische mich als Departementsvorsteherin nicht in die Expertengespräche ein. Dafür sind wir nicht da. Wir müssen auf die Arbeit der Experten vertrauen. Ich habe wöchentliche Updates zur Konjunktur- und Finanzmarktlage. Aber auch diese Updates zeigen die Volatilität. Es gibt in den USA in Bezug auf das Geschäftsklima in der Industrie im Februar zwar leicht verbesserte Indikatoren, aber die harten Fakten sind nach wie vor derart ungewiss, dass nicht auf eine rasche Erholung der Nachfrage geschlossen werden kann. Deshalb hat der Bundesrat gesagt: Wahrscheinlich wird die Juni-Prognose über die Tiefe und Dauer dieser Rezession für die Schweiz Klarheit schaffen. Deshalb werden wir im Juni die Haushaltvorgaben 2010, den Legislaturfinanzplan, überarbeiten, die Aufgabenüberprüfung diskutieren und entscheiden, was punkto einer allfälligen dritten Phase zu sagen ist. Das ist unser Fahrplan. Ich glaube, gerade wegen dieser Volatilität macht es Sinn, die Monate März bis Juni genau zu beobachten: Was bewirken die Milliardenpakete weltweit? Nimmt die Volatilität an den Börsen in den nächsten Wochen ab? Beruhigen sich die Börsen?
Zu Ihrer zweiten Frage zum Thema Jugendarbeitslosigkeit: Das ist ein berechtigtes Thema. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass seit Dezember die 20- bis 25-jährigen Jugendlichen überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen sind, und das wird sich wahrscheinlich noch akzentuieren. Das wird eines der Themen sein, welches ich für unser Treffen mit den Sozialpartnern vom 12. März 2009 auf der Agenda habe. Was können wir hier verstärkt tun? Wir haben heute die Motivationssemester über die ALV, wir haben die Berufspraktika. Wir haben Angebote, aber es wird darum gehen, darüber nachzudenken, ob wir diesen jungen Leuten eine zusätzliche Perspektive bieten können, etwa mit Einarbeitungszuschüssen oder mit weiteren Beschäftigungsprogrammen. Wenn sie arbeitslos sind, keine Beschäftigung haben, dann ist das für ihre Perspektive extrem niederschmetternd - sie sollten ja eigentlich unsere Hoffnungsträger sein. Wir sind also daran, dem ein Gewicht zu geben. Ich glaube, damit habe ich das Wesentliche, was mich betrifft, gesagt.
Zum Schluss noch zu einer allfälligen dritten Phase: Wenn das nötig wäre, wären wir effektiv in der Situation, dass die Schuldenbremse ausgehebelt würde. Das möchten wir eigentlich nicht, und deshalb müssen wir auch darüber nachdenken, was wir sonst tun können. Ich sage Ihnen schon etwas, das auch in Ihrer Macht steht: Ich bin daran, eine Liste aufzustellen mit allem, was an Ausgaben und Gebühren auf uns zukommt. Das sind nicht nur die Krankenkassenprämien, die Wassertarife, die erhöht werden sollen, die Strompreise; es wird BVG-Prämienerhöhungen geben, die Mehrwertsteuererhöhung steht ins Haus - es gibt eine ganze Reihe, und fast alles wirkt 2010. Diese Liste ergibt mehr als 4 Milliarden Franken, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Darüber werden wir uns im Bundesrat unterhalten, wahrscheinlich auch im Rahmen des Berichtes, den wir kommenden Juni in Erfüllung einer Motion der WAK des Nationalrates über die möglichen Massnahmen für 2010 vorlegen werden; dort werden Sie diese Liste finden. Das beschäftigt mich sehr: Einerseits werden die Forderungen an die Politik, an uns alle, wird der Druck höher werden, dass wir zusätzliche Investitionen und Verschuldungen auslösen. Auf der anderen Seite entnehmen wir dem Konsum etliche Milliarden. Das ist schon ein Widerspruch, den wir noch aufzulösen haben. Somit wird man sich auch in der dritten Phase diesen Problemen widmen und versuchen, Ideen aufzuzeigen, wie wir die Belastung des jetzt noch stabilen Trägers des Binnenkonsums möglichst umgehen oder mildern können.
Eine weitere Idee, die ich Ihnen für die dritte Phase heute darlege: Der Finanzsektor wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren nicht mehr 12 bis 13 Prozent an unser BIP beitragen. Wir müssen uns also überlegen, welche anderen Stärken der Schweiz, neuen Pfeiler der Volkswirtschaft es gibt - Energie und Umwelt ist sicher einer -, die wir vielleicht weiterentwickeln, die wir unterstützen können, damit wir für die Zukunft besser positioniert sind. Das ist eine der Ideen, die wir mit Experten am Andenken sind und die wir dann dem Bundesrat unterbreiten, wenn es so weit ist.

Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident: Der Berg ist jetzt fast abgetragen, nicht wahr? Aber ich möchte trotzdem noch vier Bemerkungen machen, wenn Sie gestatten.
Je commencerai par la question de Monsieur Burkhalter, qui a demandé si oui ou non nous devrions agir, question à laquelle il a finalement répondu affirmativement. Je crois qu'il faut quand même commencer par le début: cette question clé qui nous tient naturellement à coeur. La réponse à cette question est de nature entièrement politique, mais cette réponse repose toutefois sur notre Constitution fédérale, comme l'a d'ailleurs relevé Monsieur Recordon.
Naturellement, l'ampleur, l'envergure des mesures à prendre est une question entièrement politique. Nous y avons déjà été confrontés au mois de décembre dernier, lors de la première étape, et nous le sommes à nouveau aujourd'hui. Mais il ne faut pas confondre deux éléments: l'envergure et l'effet de ces mesures. A mon avis, il est faux de croire que le programme est seulement suffisant ou efficace en fonction des ressources financières engagées. Il faut plutôt chercher à apprécier la qualité des mesures, et c'est là-dessus que nous devrions concentrer nos efforts.
Le programme de stabilisation conjoncturelle doit donc se composer de deux éléments: premièrement, l'augmentation des dépenses dans les directions ciblées que nous avons décrites; deuxièmement, les allègements de l'imposition. Ces deux éléments forment un ensemble, et c'est justement ce que vous a proposé le Conseil fédéral. Je suis heureux que l'ensemble de votre conseil salue ce projet et reconnaisse qu'on doit agir dans une situation conjoncturelle comme celle dans laquelle nous nous trouvons actuellement.
Die zweite Bemerkung schliesst an das Votum von Herrn Ständerat Stähelin an. Ich danke ihm dafür, dass er zu Beginn seiner Ausführungen für eine nachhaltige Finanzpolitik plädiert hat.
Eine solche Finanzpolitik hat ja drei Elemente:
Das erste Element ist ein gesunder Staatshaushalt. Auf der Basis eines gesunden Staatshaushalts gibt es Handlungsspielräume, damit sich auch grössere Probleme lösen lassen. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen haben, die Wirkung gezeigt haben. Seit dem Jahr 2005 ist es uns gelungen, die Schulden des Bundes um 10 Milliarden Franken zu senken. Das sind Spielräume, die sich natürlich früher oder später als günstig erweisen.
Die zweite Bedingung ist ein günstiges Steuerklima. In dieser Hinsicht haben wir in den letzten Jahren den internationalen, aber auch den Binnenwettbewerb gefördert, indem wir eine Unternehmenssteuerreform für die Konzerne und eine zweite Unternehmensteuerreform für die KMU, dann die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung mit einem Ehepaarabzug, aber auch mit einem Zweiverdienerabzug über die Bühne gebracht haben; jetzt kommen

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weitere Phasen. Ich werde nachher beim Votum von Herrn Ständerat Schwaller darauf zu sprechen kommen.
Das dritte Element einer nachhaltigen Finanzpolitik ist natürlich eine gute Finanzplanung. Ich bin Herrn Stähelin besonders dankbar, dass er sein Votum auch in diese Richtung gelenkt hat. Die Gefahr ist ja die, dass man jetzt in Hektik verfällt und mit bestem Willen, ein Problem zu lösen, rasch sehr viele Mittel einsetzt. Irgendwann kommt man dann zur Erkenntnis, dass man diese Mittel auch finanzieren muss. Das bedeutet, dass wir die Planungsdimension nicht aus den Augen verlieren dürfen. Diese Planungsdimension hat der Bundesrat mit dem Programm verbunden, indem er sagte: Wir wollen auch die Weisungen für das Budget 2010 präsentieren. Sie sehen aus jenen Weisungen, dass wir heute schon wissen, dass unabhängig von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes im laufenden Jahr 600 Millionen Franken zu kompensieren sind. Wir werden also schon von Anfang an mit einem roten Ergebnis konfrontiert, das wir jetzt im Budgetprozess aufnehmen müssen.
Weiter ist es so, dass der Bundesrat auch an der Aufgabenüberprüfung festhalten will. Das ist ein langfristiges Projekt. Es beinhaltet ja die Idee, dass der Bundeshaushalt um nicht mehr als das volkswirtschaftliche Wachstum zunehmen soll. Dieses volkswirtschaftliche Wachstum ist über die Zeit gesehen bei etwa 3 Prozent pro Jahr zu erwarten. Wir wissen, dass wir im Augenblick weit davon entfernt sind. Wenn die Ausgaben des Bundes in Zukunft weiterwüchsen wie in der Vergangenheit, dann würde das bedeuten, dass wir im Jahr 2017 auf einem Plafond von 8 Milliarden Franken zusätzlicher Schulden ankommen. Um das zu verhindern, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass wir die Aufgaben des Bundes im Hinblick auf ihre Effizienz, im Hinblick auf die Möglichkeit, sie auszugliedern, sogar im Hinblick auf einen Aufgabenverzicht überprüfen. Alle 18 wichtigen Aufgabengebiete des Bundes sind mit einer Wachstumsquote verbunden worden. Im Zeitablauf muss diese Wachstumsquote erzielt werden. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen im Augenblick nicht möglich ist, aber wir wissen auch, dass es andere Bereiche gibt, in denen die Aufgabenüberprüfung trotz solcher Konjunkturstabilisierungsprogramme fortgesetzt werden kann.
Man hat darauf hingewiesen, dass Steuerprojekte nötig sind und dass sie auch in den Bereich eines gesunden Staatshaushaltes hineingehören. Einen gesunden Staatshaushalt zu haben, das wissen wir, ist für verschiedene Subjekte des Staates etwas Wichtiges: Erstens muss die nächste Generation, wenn wir Schulden aufbauen, diese entweder abzahlen oder verzinsen; in jedem Fall aber hat sie dann einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Zweitens sind auch die heutigen Steuerzahler nicht daran interessiert, dass sie Schulden finanzieren müssen. Drittens investiert die Wirtschaft nur, wenn sie weiss, dass sie nicht früher oder später mit Steuern belastet wird. Viertens ist es natürlich auch ein Zeichen an das Ausland; wir haben viele ausländische Investitionen in unserem Land, und wir haben einen bedeutenden Finanzplatz, der auch darauf angewiesen ist, dass wir nachhaltige Finanzpolitik betreiben.
Die dritte Bemerkung geht in Richtung der Auslandsanteile dieser Programme; Herr Ständerat Bürgi hat die entsprechende Frage gestellt. Ich kenne natürlich das Problem der Ausschreibung eines Autobahn-Teilstückes im Kanton Thurgau - Herr Ständerat Bürgi hat das mit Recht thematisiert, wie sich gezeigt hat. Wir sind ja auch willens, die Lehren daraus zu ziehen, weil wir festgestellt haben, dass man dort tatsächlich nicht alle Aspekte genügend berücksichtigt hat. Aber es lässt sich trotzdem nicht verhindern, dass gewisse Projekte, welche mit dem Nachtrag verbunden sind, auch Vergebungen ins Ausland beinhalten. In meinem Departement ist es zum Beispiel die Installation zur besseren Abwicklung der LSVA. Es ist einfach so, dass in der Schweiz keine Firma in der Lage ist, kurzfristig ein solches Produkt herzustellen. Trotzdem brauchen wir diese Investition, um bei der LSVA raschere Abwicklungen zu bekommen.
Aber letztlich - und darauf, so muss ich sagen, hat Frau Ständerätin Fetz nicht zu Unrecht hingewiesen - sind einzelne Auslandaufträge in der Tat begrüssenswert, weil wir ja ein Exportland sind und natürlich auch davon profitieren, wenn im Ausland, in Nachbarländern, vor allem in solchen, mit denen wir intensive Exportverbindungen haben, zum Beispiel Deutschland, Massnahmen zur Stabilisierung der dortigen Konjunktur getroffen werden; wenn solche Massnahmen greifen, werden wir eben auch davon profitieren. Daher wird nicht zu verhindern sein, dass ein kleiner Anteil solcher Aufträge ins Ausland geht, und das ist möglicherweise sogar zu begrüssen.
Es wurde von Herrn Ständerat Schwaller die Frage nach der Reife einzelner Projekte gestellt. Es ist so, dass wir hier die Entstehungsgeschichte des Projektes aufzeigen müssen, beginnend im Dezember des letzten Jahres, als die beiden Departemente gemeinsam in der Bundesverwaltung auf die zweite Etappe aufmerksam gemacht haben; wir haben sie aufgefordert, uns Projekte, die rasch entwickelt, projektreif und realisierbar sind, zu präsentieren. Die erste Umfrage hat ein relativ mageres Ergebnis gebracht, indem etwa 380 Millionen Franken eingegeben wurden. Wir haben gesagt, dass das nicht genügt. Es besteht ja auch die Möglichkeit, wenn schon konjunkturell etwas erreicht werden soll, innerhalb der Schuldenbremse auch einen grösseren Betrag einzusetzen, um damit die Ziele zu erreichen. In einer zweiten Übung sind dann etwa gegen 1 Milliarde Franken zusammengekommen. Wir haben dieses dann letztlich auf das heutige Volumen von etwa 700 Millionen Franken zurechtgestutzt. Die 380 Millionen Franken, die zunächst gekommen sind, sind eigentlich lautere, ehrliche Projekte gewesen. Man hat gesagt, da bestehe gar kein Zweifel, das sind solche, die man sofort realisieren kann.
Bei anderen Projekten ist das zwar auch so, aber es können im einen oder anderen Fall noch gewisse Vorarbeiten anfallen, die zu erbringen sind, ehe man auf den Umsetzungsknopf drücken kann. Da ist insbesondere das Projekt Härkingen dabei. Dieses Projekt dient der Beseitigung der Staus in Härkingen; wie wir wissen, haben diese Staus ja auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und sind somit auch schädlich für unsere Wirtschaft. Deshalb wäre es angezeigt, hier ein Schwergewicht zu setzen. Nun ist es so, dass das UVEK bestrebt ist, das entsprechende Plangenehmigungsverfahren so rasch als möglich, eben auch noch in diesem Jahr 2009, abzuschliessen. Das Plangenehmigungsverfahren kann im Departement behandelt werden, und das Departement kann als Vorinstanz einer Beschwerde gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entziehen. Damit könnte man diesen Planungsprozess wesentlich abkürzen; das UVEK wird nicht zögern, die entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Aber selbst wenn es dazu kommen würde, dass man den Baubeginn sagen wir auf die zweite Hälfte des Jahres oder sogar auf das Jahresende legen müsste, dann wäre das mit Sicherheit kein Drama. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Krise im nächsten Jahr nicht vorbei sein wird, und wir sind dann vielleicht froh, dass wir auch in diesem Jahr schon Aufträge haben, die bereinigt sind, gerade auch solche mit volkswirtschaftlich positiven Auswirkungen wie dieses Projekt Härkingen. Deshalb glaube ich, dass man hier durchaus zuerst den Planungsprozess abschliessen und dann dieses Projekt im Rahmen der zweiten Etappe abwickeln kann.
Herr Ständerat Schwaller hat die Frage nach der Familienbesteuerung gestellt - natürlich nicht zum ersten Mal, ich kenne das Anliegen -, und ich garantiere Ihnen, es wird jetzt das letzte Mal sein, dass wir hier gewissermassen in der Vorkammer des Projektes darüber reden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Er wird sie Ihnen so bald als möglich zur Behandlung überweisen. Wenn das Parlament auf die Vorschläge des Bundesrates - ich würde sagen, Herr Ständerat Schwaller, cum grano salis - eingeht, dann ist es möglich, dieses Projekt auf den 1. Januar des nächsten Jahres zu verwirklichen. Es beinhaltet im Wesentlichen folgende Elemente: Wir wollen erstens einen Kinderabzug vorschlagen, wir wollen zweitens einen Kinderbetreuungsabzug vorschlagen und als
AB 2009 S 145 / BO 2009 E 145
Alternative zum Kinderabzug auch einen neuen, einen dritten Tarif. Dieser dritte Tarif ist mit drei Varianten versehen, und je nachdem, ob wir eher den Mittelstand, den unteren oder den oberen Mittelstand der Steuerpflichtigen erfassen wollen, kommt dann die erste, die zweite oder die dritte Variante zum Tragen. Sie werden die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern und dieses Projekt im Sommer zu verabschieden. Die Ausfälle werden von uns mit etwa einer halben Milliarde Franken veranschlagt. Das ist nicht wenig, wenn man bedenkt, dass wir bei den Sofortmassnahmen im Ehepaarbesteuerungsbereich bereits Ausfälle von 600 Millionen Franken in Kauf genommen haben. Man kann somit sagen: Im Bereiche der Familienbesteuerung werden die Ausfälle die Milliardengrenze deutlich übersteigen.
Die vierte Bemerkung betrifft die Fragen von Herrn Brändli. Ich glaube, dass diese Vorlage betreffend Lärmschutz im Rahmen der Bahnreform 2 in der Tat als gescheitert betrachtet werden muss. Aber es ist so, dass wir keine Chance gesehen haben, kurzfristig hier darauf zurückzukommen. Ich glaube, Sie müssten das parlamentarisch wiederaufnehmen, oder dann muss man sich die Überlegung machen, es in ein künftiges Stabilisierungsprogramm aufzunehmen. Für den Augenblick sehen wir aber keine Chance, darauf zurückzukommen.
Zur Frage im Zusammenhang mit der dritten Stufe - Frau Kollegin Leuthard hat sie auch angeschnitten -: Eine solche weitere Stufe muss man sich ganz gut überlegen. Ich muss Ihnen sagen: Die Kriterien dürfen hier nicht von denen abweichen, die wir bis jetzt schon im Auge gehabt haben. Wir dürfen nicht neue Kriterien erfinden. Wir haben immer noch dasselbe Ziel: Wir wollen letztlich verhindern, dass in diesem Land viele wegen der Krise in Arbeitslosigkeit geraten. Wir wollen letztlich versuchen, Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist das Ziel, das wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Es ist von Anfang an klar: Der Bund kann nicht einzelne Arbeitsplätze schaffen. Er wird bei solchen Anforderungen überfordert sein. Er kann aber dafür sorgen, dass diejenigen, die keinen Arbeitsplatz haben, nicht in Schwierigkeiten und Not geraten. Wir müssen, wenn schon, bei solchen Bereichen ansetzen. Eine weitere Ausgabenübung würde ich aber mit sehr kritischem Auge betrachten; ich glaube, das ist auch meine Aufgabe. Damit möchte ich von Anfang an zum Ausdruck bringen, dass wir einem solchen Projekt kritisch gegenüberstehen. Aber selbstverständlich ist es richtig, dass wir das jetzt prüfen; ich begrüsse ausdrücklich auch die Bemühungen des Volkswirtschaftsdepartementes, jetzt diese Gespräche mit den Kantonen, mit der Wirtschaft, mit den Interessenorganisationen zu führen, weil jetzt die Gewähr besteht, dass man sie noch gesittet, sage ich mal, führen kann. Wenn man unter Druck steht und dann innert Tagen solche Gespräche führen muss, gibt es immer rote Köpfe, und dann kommen in der Regel keine guten Lösungen heraus. Mit Blick auf diesen Aspekt begrüsse ich das, aber im Prinzip bin ich in diesem Zusammenhang sehr kritisch.
Ich danke Ihnen für die heutige Debatte, die auch für uns sehr aufschlussreich war. Sie müssen ja auf das Geschäft eintreten, das Eintreten ist obligatorisch. Ich habe Ihren Voten jedoch entnommen, dass Sie anschliessend auch auf die weiteren Vorlagen des Bundesrates eintreten werden. Dafür danke ich Ihnen.

Vorlagen 0, 1 - Projets 0, 1

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Vorlagen 2-5 - Projets 2-5

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


0. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
0. Budget des unités administratives

Departement des Innern - Département de l'intérieur

325 Staatssekretariat für Bildung und Forschung
325 Secrétariat d'Etat à l'éducation et à la recherche

Antrag der Kommission
A2310.0185 Projektgebundene Beiträge nach UFG
A2310.0193 Stiftung Schweizerischer Nationalfonds
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0185 Contributions liées à des projets selon la LAU
A2310.0193 Fondation Fonds national suisse
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


328 Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
328 Domaine des écoles polytechniques fédérales

Antrag der Kommission
A2310.0346 Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0346 Contribution financière au domaine des EPF
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Ich bitte Sie, diesen Finanzierungsbeitrag in Zusammenhang mit dem Investitionsrechnungskredit für ETH-Bauten auf Seite A5 der Fahne zu sehen. Es geht um die Position A4100.0125 des Bundesamtes für Bauten und Logistik. Diese beiden Positionen gehören zusammen, und es ergibt sich hier für die Investitionen im ETH-Bereich insgesamt ein Betrag von 50 Millionen Franken.
Wir beantragen Genehmigung, nachdem wir festgestellt haben, dass diese Massnahmen unabhängig von der politischen Frage sind, wer das Eigentum an den ETH-Bauten hält, und sie bereits in der bisherigen Finanzplanung eingestellt waren. Zu einem guten Teil handelt es sich also um vorzuziehende Massnahmen, die bisher im Rahmen des limitierenden Globalbudgets der ETH zurückgestellt blieben.

Angenommen - Adopté


Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police

401 Generalsekretariat EJPD
401 Secrétariat général du DFJP

Antrag der Kommission
A4100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A4100.0001 Immobilisations corporelles et incorporelles, stocks
Adhérer à la décision du Conseil national


485 Informatik Service Center EJPD
485 Centre de services informatiques du DFJP

Antrag der Kommission
A8100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

AB 2009 S 146 / BO 2009 E 146

Proposition de la commission
A8100.0001 Immobilisations corporelles et incorporelles, stocks (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Zum Generalsekretariat EJPD und zum Informatik-Service-Center EJPD: Bei den zusammengerechnet 1,1 Millionen Franken Informatikanschaffungen für die Katastrophenvorsorge geht es um eine Restfinanzierung, die sonst ohnehin zu erwarten wäre. Sie ist gewissermassen vorgezogen, und wir beantragen deshalb Zustimmung.

Angenommen - Adopté


Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports

543 Armasuisse Immobilien
543 Armasuisse Immobilier

Antrag der Kommission
A6100.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A6100.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Es geht hier um insgesamt 50 Projekte der Instandsetzung von Liegenschaften und Objekten in der ganzen Schweiz. Wir beantragen Zustimmung.

Angenommen - Adopté


Finanzdepartement - Département des finances

606 Eidgenössische Zollverwaltung
606 Administration fédérale des douanes

Antrag der Kommission
A4100.0106 Investitionsgüter, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A4100.0106 Biens d'investissement, machines, appareils, véhicules
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


620 Bundesamt für Bauten und Logistik
620 Office fédéral des constructions et de la logistique

Antrag der Kommission
A4100.0125 ETH-Bauten
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A4100.0125 Constructions du domaine des EPF
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie

704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat d'Etat à l'économie

Antrag der Kommission
A2310.0355 Schweiz Tourismus
A2310.0421 Neue Regionalpolitik
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0355 Suisse Tourisme
A2310.0421 Nouvelle politique régionale
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Durch die Neueinlage in den Fonds für Regionalentwicklung von 100 Millionen Franken kann die Liquidität des Fonds erhöht werden, womit der Bund mehr Projekte der Kantone mitfinanzieren kann. Es kann so über die Programmvereinbarungen hinaus eine echte zusätzliche Finanzierung gewährt werden. Wir stimmen zu.
Zum Tourismus habe ich keine Bemerkung.

Maissen Theo (CEg, GR): Ich möchte einige Überlegungen zu diesen Positionen des Seco darlegen. Ich habe von Frau Bundesrätin Leuthard gehört, wie das mit der Verwendung dieser Mittel im Bereich der Regionalpolitik vorgesehen ist. Ich habe, ehrlich gesagt, etwas gemischte Gefühle bezüglich des Konzeptes, wie es hier vorgesehen ist. Es ist zwar so, dass das Vorhaben grundsätzlich richtig ist. Man weiss von den Erfahrungen mit dem Investitionshilfegesetz, das rund 30 Jahre funktioniert hat, dass mit diesen Darlehen ein Investitionsvolumen ausgelöst werden kann, das rund sechseinhalbmal grösser ist als die eingegebenen öffentlichen Mittel. Es hat auch einen guten Multiplikatoreffekt, und auch die räumliche Streuung ist positiv. Aber erlauben Sie mir trotzdem folgende Anmerkung zu diesem Vorgehen.
Die Wirkung ist grundsätzlich als kurzfristig anzusehen, in erster Linie im Bereich der Bauwirtschaft, die nicht unbedingt die Branche mit den grössten Problemen im Bereich der Aufträge ist. Was wir aber beachten müssen, ist die langfristige Wirkung. Wir unterlaufen mit diesem Vorgehen die konzeptionelle Ausrichtung der neuen Regionalpolitik. Mit dieser Regionalpolitik wollte man von den Unterstützungen im Infrastrukturbereich wegkommen, man möchte vielmehr in erster Linie wertschöpfungsnahe Projekte fördern. Was wir nun machen, ist Folgendes: Wir verbrauchen jetzt das Geld für Infrastrukturvorhaben, indem wir - und das ist nun das Problem - diese Mittel einfach vorziehen. Sie fehlen nachher für die eigentlichen Inhalte der neuen Regionalpolitik. Das heisst für mich ganz klar: Die bereits knappen Mittel der Regionalpolitik werden in Zukunft noch knapper sein, und es wird Mühe bereiten, Projekte mit nachhaltiger wirtschaftsfördernder Wirkung zu finanzieren. Wir konsumieren hier auf Kosten der Zukunft, oder bildlich gesprochen: Statt dass wir einen Baum pflegen und die Äpfel regelmässig ernten, hauen wir jetzt den ganzen Baum um und lesen die Äpfel ab. Das ist etwas bequemer, aber nur eine einmalige Geschichte.
Ich mache hier den Vorbehalt, dass dann jeweils bei den Budgets darauf geachtet werden muss, dass trotz dieser vorgezogenen Mittel genügend Mittel für die Regionalpolitik zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Tourismus machen. Ich habe bereits gestern, beim Subventionsbericht, darauf hingewiesen: Sicher ist dieser Effort im Tourismusmarketing richtig; Werbung ist eine Daueraufgabe. Das Problem besteht allerdings darin, dass man die richtigen Zielmärkte beachtet. Beim Tourismus ist das Problem aber nicht in erster Linie oder nicht allein das Marketing, sondern es sind die Strukturen und die Angebotsgestaltung. Hier haben wir Probleme, die nicht gelöst sind. Es geht also darum, dass

AB 2009 S 147 / BO 2009 E 147
wir auch eine langfristig ausgerichtete Tourismuspolitik mit entsprechenden Massnahmen haben. Diese Massnahmen haben wir heute mit Innotour, da geht es um die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus; das ist ein Programm, das seinerzeit auf zehn Jahre beschränkt war. Es wurde dann erweitert und um vier Jahre bis zum Jahr 2012 verlängert. Wir haben beim Subventionsbericht gesehen, dass seitens des Bundesrates offensichtlich die Meinung besteht, es bestehe hier insofern Handlungsbedarf, als dieses Programm einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf die Entwicklung in der Vergangenheit unterzogen werden soll. Ich würde erwarten, Frau Bundesrätin, dass man sich bei dieser kritischen Überprüfung seitens des Departementes auch überlegt, wie man Tourismuspolitik in Zukunft mit neuen Projekten von mittel- und langfristiger Ausrichtung weiterentwickeln kann. Das heisst für mich konkret: Man sollte das Vorhaben Innotour fortsetzen; es gehört zu einer langfristigen Tourismuspolitik, dass man solche Massnahmen hat. Für mich gehört auch dazu, dass man an die Ausarbeitung eines Grundlagengesetzes für den Tourismus geht.
Ich komme zum Schluss: Ich beurteile diese zwei Positionen als kurzfristige Massnahmen. Ich würde mir aber wünschen, dass man sich sowohl bei der Regionalpolitik wie auch beim Tourismus überlegt, mit welchen Massnahmen es nach der Krise - ich hoffe, es gibt eine Zeit nach der Krise - weitergehen könnte.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Ständerat Maissen: Jawohl, es ist kurzfristig! Denn wir machen hier Konjunkturpolitik für die Jahre 2009/10. Das ist die Aufgabe bei diesen Massnahmen. Was Sie langfristig anstreben, ist Sache der ordentlichen Vorlagen. Für den Tourismusbereich haben Sie die entsprechenden Kredite für diese Legislatur gesprochen. Bei Innotour war es gerade auch ein Auftrag des Parlamentes, dass wir es evaluieren punkto Wirksamkeit, auch punkto Rolle des Bundes in diesem Bereich, bevor wir an eine weitere Verlängerung denken. Nachdem der Tourismusbereich wirklich stark innoviert hat - es hat eine Qualitätsverbesserung punkto Dienstleistungen gegeben -, stellt sich die Frage, ob sich der Bund hier wieder verabschieden kann. Das ist Inhalt dieses Berichtes; dies ist zu klären, bevor wir entscheiden, ob wir das Programm verlängern, und wenn ja, mit welchen Bundesmitteln.
Zur neuen Regionalpolitik: Ich glaube, Herr Ständerat Maissen, Sie unterliegen hier einem Missverständnis. Wir haben im Bundesgesetz die Aufgabe, die langfristige Werterhaltung des Fonds im Auge zu behalten. Die Amortisationen aus den IHG-Darlehen müssen in einigen Jahren wieder zurückfliessen. Das heisst, im Fonds für Regionalentwicklung sind derzeit mehr Mittel, als wir jährlich ausgeben. Was wir jetzt mit diesen 100 Millionen Franken beschliessen, ist ein Ausdruck dieser Fondsliquidität. Es sind, wie wir angekündigt haben, rückzahlbare Darlehen, es ist nicht etwas, was wir ausgeben und was nicht mehr zurückkommt. Es sind befristete und mit dem Instrument der rückzahlbaren Darlehen beschränkte Massnahmen, welche eben dem Gesetz entsprechen. Bei der Budgetierung werden wie üblich weiterhin jährlich diese 50 Millionen Franken für Darlehen und 40 Millionen Franken für A-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung stehen. An diesem Konstrukt ändern wir nichts.
Noch einmal etwas zur neuen Regionalpolitik: Die Konzeption des neuen Bundesgesetzes steht für uns nicht zur Debatte. Von den Projekten, die wir im Auge haben, kann ich Ihnen vielleicht eines aus dem Kanton Wallis näher schildern. Dort geht es um gewisse Einrichtungen im Rahmen der Wasserversorgung. Der Kanton Wallis hat die Absicht, systematisch die Trinkwasserturbinierung zu fördern. Das ist etwas, das man prüfen muss. Je nachdem, wer Nutzniesser dieser Stromerzeugung ist, die KMU oder die Haushalte, ist das - obwohl es auch Basisinfrastruktur ist - ein Projekt der NRP oder eben nicht. Hier geht es deshalb darum, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Sinn und Zweck der Wertorientierung oder eben der Basisinfrastruktur im engeren Sinn zu definieren und dann zu begutachten.

Angenommen - Adopté


706 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
706 Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie

Antrag der Kommission
A2310.0107 Technologie- und Innovationsförderung (KTI)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0107 Encouragement de la technologie et de l'innovation (CTI)
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Auch dem Beschluss des Nationalrates zur Technologie- und Innovationsförderung (KTI) stimmen wir zu. Dabei fliesst auch ein kleiner Betrag in den sogenannten Innovations-Check für KMU, der für Machbarkeitsstudien bei den Hochschulen eingelöst werden kann. Es ist darauf zu achten, dies unsere Bitte, dass dabei der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismässig zur Förderung ausfällt.

Angenommen - Adopté


708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture

Antrag der Kommission
A2310.0141 Forschungsbeiträge
A4300.0107 Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0141 Contributions à la recherche
A4300.0107 Améliorations structurelles dans l'agriculture
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


710 Agroscope
710 Agroscope

Antrag der Kommission
A6100.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
A8100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A6100.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
A8100.0001 Immobilisations corporelles et incorporelles, stocks (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports

Antrag der Kommission
A2310.0213 LV SBB, Betrieb Infrastruktur
A2310.0382 Andere KTU, Betrieb Infrastruktur
A4300.0115 LV SBB, Infrastrukturinvestitionen

AB 2009 S 148 / BO 2009 E 148

A4300.0131 Andere KTU, Infrastrukturinvestitionen
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2310.0213 CP CFF, exploitation de l'infrastructure
A2310.0382 Autres ETC, exploitation de l'infrastructure
A4300.0115 CP CFF, investissements d'infrastructure
A4300.0131 Autres ETC, investissements d'infrastructure
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Für die Massnahmen im Bereich Infrastruktur der SBB stehen insgesamt 150 Millionen, für jene der Privatbahnen 90 Millionen zur Verfügung, was zusammen mit den Kantonsbeiträgen ebenfalls 150 Millionen Franken ergibt. Die Erhöhung der Betriebsbeiträge für die Privatbahnen um 12 Millionen Franken löst wiederum etwa 20 Millionen bei den Kantonen aus und wird ebenso für den Unterhalt von Schienennetz und Oberbau verwendet. Es geht hier um Projekte, die bereits vorgesehen waren, deren Umsetzung sich aber verzögert hat; diese Projekte sind baureif. Davon profitieren auch Maschinenbau, Elektrogewerbe, Informatik usw. Es gibt hier keine abschliessende Projektliste, sondern die Bahnen haben die Vorhaben einzubringen.

Angenommen - Adopté


805 Bundesamt für Energie
805 Office fédéral de l'énergie

Antrag der Kommission
A4300.0143 Fotovoltaikanlagen
A4300.0144 Fernwärme
A4300.0145 Wärmepumpen-, Holz-, Solarheizungen
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Brändli
A4300.0143 Fotovoltaikanlagen
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission
A4300.0143 Installations photovoltaïques
A4300.0144 Chauffage à distance
A4300.0145 Pompes à chaleur, chauffage au bois et chauffage solaire
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Brändli
A4300.0143 Installations photovoltaïques
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Die Investitionshilfen für Fotovoltaik werden von uns mitgetragen. Wir haben in der Diskussion etwas kritisch vermerkt, dass es allmählich schwierig wird, die vielen Fördermassnahmen und Systeme noch voll zu verstehen. Ebenso besteht eine gewisse Gefahr, dass diese Massnahmen mit dem Grundgedanken des Konjunkturprogramms in Widerspruch geraten könnten, dass nämlich Anreize und Förderinstrumente geschaffen werden, welche dann nicht mehr reversibel sind und über den Abschwung hinaus weiter bestehen bleiben.
Umgekehrt können gerade diese nun vorgeschlagenen Massnahmen auch zu einem gewissen Innovationsschub führen, weshalb wir auch dem Beschluss des Nationalrates, diese Position um weitere 10 Millionen Franken anzuheben, zustimmen. Wir bleiben damit - das ist uns wichtig - weiterhin unter der Limite der Schuldenbremse. Das ist für uns ein entscheidender Punkt.
Wir haben uns ferner mit der Frage beschäftigt, wie Fotovoltaikanlagen finanziert werden und wie sich diese einmalige Förderung dann zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) verhält. Wir sind der Auffassung, dass diese beiden Instrumente nicht kumulativ eingesetzt werden können. Wir haben uns bestätigen lassen - ich zitiere hier Herrn Vizedirektor Kaufmann -, dass diese Überlegungen, nämlich den Pfad im nächsten Jahr weiter zu senken, nichts mit dieser Vorlage zu tun haben, die quasi separiert von den Einspeisevergütungen einen ersten Schub für jene gibt, die Risiken eingehen möchten. Das würde also bedeuten, dass diese Investitionshilfe tatsächlich unabhängig von der KEV ist. Das ist - ich sage es noch einmal - für uns die Bedingung, damit wir hier mit diesem Beitrag, mit dieser Aufstockung, auch einverstanden sind.
Insgesamt meinen wir aber, dass hier eine gute Sache mitgetragen wird. Wir meinen, dass dieser Investitionsschub, diese Hilfen für die Fotovoltaik doch einen erheblichen Beitrag bedeuten und dass damit etwas in Gang gebracht werden kann, das uns künftig dienen kann.

Brändli Christoffel (V, GR): Es ist offensichtlich sehr unpopulär, dem Bundesrat mit einem Antrag zu folgen. Man spürt das spätestens in der Kaffeepause, wenn man von Lobbyisten, die in diesem Haus herumgeistern, belästigt und nicht in Ruhe gelassen wird.
Nun geht es natürlich um einen enorm wichtigen Punkt. Es ist nämlich die einzige Anreicherung, die das Parlament beim Konjunkturprogramm angebracht hat. Man muss das schon in dieser Dimension sehen. Das spricht allerdings mehr für den Bundesrat und für die Vorlage des Bundesrates als für das Parlament, weil die 10 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln mit Konjunkturpolitik nichts zu tun haben. Sie können hier Ja oder Nein sagen, konjunkturpolitisch ist das völlig irrelevant. Ich möchte dazu doch zumindest einige Bemerkungen machen, damit Sie auch wissen, was Sie hier beschliessen.
Wenn ich in die Zeit der Beratung des Energiegesetzes zurückgehe, so stelle ich fest, dass es damals um die Frage ging: Macht es Sinn, unwirtschaftliche Produktionen und Technologien, bestehende Technologien, in grossem Masse zu fördern? Oder sollte man eher ein Schwergewicht auf die Forschung legen und Technologien weiterentwickeln? Wir haben uns damals auf einen Deckel geeinigt und haben gesagt: Ja, gut, so viel machen wir. Jetzt wird jede Variante versucht. Man probiert jetzt, den Deckel aufzuheben. Ich sage Ihnen, die Wasserkraft ist bei den erneuerbaren Energien mit 50 Prozent berücksichtigt, weil sie das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Das Bundesamt für Energie hat in einer Weisung einen Gesuchstopp verfügt, also auch für Wasserkraft, für Kleinwasserkraftwerke, um hier Spielraum zu bekommen. Es geht natürlich in die Richtung, den Deckel aufzuheben und hier noch mehr Geld in unwirtschaftliche Produktionen zu lenken.
Ich möchte Ihnen einfach klar mit einem Beispiel sagen, was wir hier tun. Wir subventionieren, wir bezahlen je Kilowattstunde - je Kilowattstunde, ohne einen technologischen Fortschritt - 80 bis 85 Rappen. Nun, was heisst 80 bis 85 Rappen pro Kilowattstunde? Auf dem Markt bekommen Sie heute den Strom für unter 10 Rappen; letzte Woche wurde Strom - immer franko Netz - zu 6,75 Rappen gehandelt. Wir müssen uns also bewusst sein, dass wir hier Strom zu mehr als dem Zehnfachen des Marktpreises subventionieren. Wir müssen uns bewusst sein, dass es auch Auswirkungen auf den Strompreis haben wird, wenn wir das hier in grossem Masse tun. Wir können nicht immer jammern und über den Strompreis reklamieren und dann solche Beschlüsse fassen. Vor allem dürfen wir nicht den Begriff der Nachhaltigkeit verwenden. Nachhaltig ist, wenn etwas langfristig ökonomisch und ökologisch in Ordnung ist. Das ist doch ökonomisch nicht sinnvoll, was wir hier tun! Deshalb ist der Begriff der Nachhaltigkeit hier nicht richtig.
Ich habe grossen Respekt vor Leuten, die trotzdem in solche Technologien investieren und dann auch diesen Strom, der mehr kostet, nutzen. Aber was machen wir in der Praxis? Wir zahlen den Leuten 80 bis 85 Rappen pro Kilowattstunde und verlangen von diesen Leuten nicht einmal, dass sie den selber produzierten Strom nutzen, sondern liefern für den Eigengebrauch Netzstrom für 20 Rappen. So kann man natürlich schon gute Rechnungen präsentieren und sagen, das sei ein gutes Geschäft. Wir sind weit davon entfernt, hier

AB 2009 S 149 / BO 2009 E 149
eine optimale Förderung der erneuerbaren Energien zu machen. Das wollte ich hier auch entsprechend platzieren.
Die kritischen Worte von Herrn Stähelin habe ich auch zur Kenntnis genommen. Es ist offensichtlich eine Kapitulation der Kommission. Ich habe gestern auch den Äusserungen von Frau Bundesrätin Leuthard im Nationalrat zugehört. Es hiess dort, grundsätzlich müsse man dem Bundesrat folgen, aber eigentlich liege der betreffende Antrag auf der Linie des Bundesrates. Ich hoffe, dass das mehr eine allgemeine Bemerkung war und nicht eine Unterstützung der Beitragserhöhung. Ich bin durchaus bereit, meinen Antrag zurückzuziehen, weil er konjunkturpolitisch eben nicht so von Bedeutung ist und ich hier jetzt nicht eine Energiedebatte auslösen will. Wir müssen aber über die erneuerbaren Energien schon anders miteinander diskutieren und nicht jeden Link hier nutzen, um x Millionen Franken zu vergeben.
Ich möchte vorerst den Bundesrat bitten, zwei Fragen zu beantworten:
1. Ist es so, dass keine Kumulierung stattfindet, sodass wer diesen Pauschalbetrag bekommt, keine Einspeisevergütung bekommt, auch nicht nach drei Jahren? Ist es so, dass wer eine Einspeisevergütung erhält, keinen Pauschalbeitrag erhält?
2. Ist der Bundesrat bereit, in erster Linie jene Energien zu fördern, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben, und nicht zulasten dieser Energien irgendwelche Fantasien zu finanzieren? Dies für den Fall, dass wir bezüglich der Förderung erneuerbarer Energien in nächster Zeit über die Deckelung diskutieren.

Freitag Pankraz (RL, GL): Ich erlaube mir, jetzt noch drei Minuten lang Ausführungen zu machen, obschon der Antrag Brändli dann vielleicht zurückgezogen wird. Ich unterstütze den Antrag der Kommission, den Betrag für die Investitionshilfen für Fotovoltaikanlagen auf 20 Millionen Franken aufzustocken; dies auch, um keine Differenz zum Nationalrat entstehen zu lassen und weil die Schuldenbremse ja immer noch eingehalten ist.
Zwei, drei Hinweise: Die Zahlen im Bericht zu Fotovoltaikanlagen sind plausibel, die Beiträge machen etwa einen Drittel der Investitionskosten aus. Bisher war es so, dass pro Kilowattstunde über die kostendeckende Einspeisevergütung zusätzlich zum Verkaufspreis etwa 60 Rappen subventioniert werden. Mit diesem Instrument wären es etwa 20 Rappen pro Kilowattstunde.
Investitionshilfen für Fotovoltaikanlagen helfen mit - das ist meine Sicht -, den Stau bei Projekten bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) etwas aufzulösen. Es ist für mich so: Wenn wir hier zum Antrag der Kommission Ja sagen, was ich unterstütze, heisst das umgekehrt, dass wir den Deckel bei der KEV umso weniger heben müssen. Und konjunkturell bedeutet es: Wenn hier wirklich Geld gebraucht wird, dann gibt das auch Aufträge ans Gewerbe, dann hat das eine Wirkung. Entscheidend ist, dass sichergestellt wird - es wurde angesprochen und in der Kommission versichert -, dass diese Investitionshilfen nicht mit Abgeltungen der Einspeisevergütung kumuliert werden können. Wer also für seine Fotovoltaikanlage Investitionshilfen bezieht, kann nicht auch noch eine Vergütung aus dem KEV-Topf kriegen. Damit ist die Art von Missbrauch, von der ich schon gehört habe, ausgeschlossen. Herr Kollege Brändli hat es auch erwähnt: Es gibt Leute, die sich Fotovoltaikanlagen installieren lassen, den ganzen Strom zu hoch subventionierten Preisen abgeben und dann für den Eigengebrauch billigen Strom vom EW beziehen - das kann es eigentlich nicht sein.
Damit, und das finde ich an dieser Investitionshilfe interessant, wird das auch etwas zur Nagelprobe für Leute, die es mit der Ökologie ernst meinen, denn wenn andere alles bezahlen, ist es relativ leicht, grün zu sein; doch hier muss man eben einen Teil des Geldes selbst einbringen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn die Frist vielleicht um maximal ein Jahr verlängert wird. Ich bin gespannt auf die Resultate, die sich hier ergeben. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass man aus den Gründen, die ich erwähnt habe, gar nicht alles Geld braucht. Ich hoffe das nicht, aber ich kann es mir vorstellen.

Jenny This (V, GL): Ich hoffe, da besteht kein Missverständnis: Hohe Einspeisevergütungen erhalten und nachher den Strom für den eigenen Bedarf viel billiger einkaufen, das ist gang und gäbe, das ist normal. Das ist bei den Kleinkraftwerken auch so. Da müssen wir uns keine Illusionen machen. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir das Gesetz ändern. Aber das ist nicht nur bei der Fotovoltaik so, das ist bei den Kleinkraftwerken genau gleich. Es ist schizophren, ich weiss, aber es wird gemacht - tagtäglich.

Graber Konrad (CEg, LU): Nachdem dieser Antrag Brändli jetzt nicht zurückgezogen ist und ich auch nicht weiss, wie die Antwort des Bundesrates lauten wird, möchte ich diesen Antrag doch bekämpfen.
Die Frau Bundesrätin hat zwar einleitend gesagt, dass hier ein Fokus auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien gelegt wurde - die Zahlen 220 Millionen respektive 320 Millionen Franken sind bestimmt beachtlich -, und Herr Brändli hat bei der Begründung seines Antrages eigentlich auch von einer "Anreicherung dieser Botschaft" gesprochen. Anreicherung heisst für mich normalerweise, es hat positive Effekte; somit hat er die positiven Effekte wahrscheinlich auch gesehen.
Aus der Botschaft geht nicht hervor, wie die 10 Millionen des Bundesrates - den Zusatzantrag ausgeschlossen - zustande gekommen sind. Man spricht von 3500 Franken pro Kilowatt installierte Leistung, und das entspricht dann offensichtlich über das Ganze 30 Prozent der Investitionskosten. Bereits wenn die durchschnittlichen Investitionskosten einer solchen Anlage mehr als 17 000 Franken betragen würden, würde das bei diesen 2000 Projekten bedeuten, dass die Warteliste 2008 mit den 10 Millionen nicht ausreichend abgetragen werden könnte. Vielmehr wären die 10 Millionen bereits bei durchschnittlichen Kosten von 17 000 Franken voll ausgeschöpft. Ich gehe davon aus, dass da noch ganz wesentlich grössere Projekte auf dieser Warteliste stehen. Es wäre deshalb interessant, nachdem jetzt Herr Brändli auch schon Fragen gestellt hat, wenn der Bundesrat noch sagen könnte, wie gross das ganze Investitionsvolumen dieser Warteliste ist, oder mit anderen Worten: Was erreicht man mit den 10 Millionen Franken, was würde man mit 10 zusätzlichen Millionen erreichen?
Ich möchte jetzt vor allem auf die konjunkturpolitischen Anliegen dieses Beschlusses des Nationalrates, der ja von der Finanzkommission unterstützt wird, eingehen. Da muss ich sagen: Er erfüllt natürlich sämtliche konjunkturpolitischen Aspekte. Erstens steht auch in der Botschaft geschrieben, dass diese Anlagen ja offensichtlich ausführungsreif sind, dass sie also sofort realisiert werden können und dass die Wertschöpfung somit sofort erreicht wird. Es steht auch, dass 2000 solche Projekte auf der Warteliste 2008 stehen. Ich gehe davon aus, dass in der Zwischenzeit, im Januar und Februar 2009, weitere Projekte eingegangen sind. Dann sehe ich auch eine Rückkopplung auf den Industrie- und Forschungsplatz Schweiz; das ist auch relevant für den Export. Wenn die Schweiz eine gute Position innehat, dann in diesem Bereich, mindestens was die Qualität angeht. Deutschland hat uns in der letzten Zeit in dieser Frage den Rang abgelaufen. Die frühere Umweltministerin und heutige Bundeskanzlerin hat diese Einspeiserückvergütung viel früher eingeführt und damit offensichtlich dazu beigetragen, dass in Deutschland 40 000 Arbeitsplätze innerhalb von zehn Jahren geschaffen werden konnten.
Herr Brändli sagt, man solle hier nicht von Nachhaltigkeit sprechen. Ich spreche von Mehrwerten mit einer langjährigen Wirkung, die wir hier erreichen. Diese Anlagen funktionieren ja nicht nur ein Jahr, sondern über mehrere Jahre hinaus. Viele solche Projekte sind auch relevant für den Landwirtschaftsbereich, damit werden auch Arbeitsplätze auf dem Land geschaffen, und vor allem geht es auch um innovative KMU. Für mich ist in der ganzen Vorlage - und das geht eben auch in diese Richtung - ein guter Mix relevant: ein guter Mix zwischen Export- und Inlandwirkung, ein guter Mix bezüglich Branchendurchmischung und dann eben auch ein guter Mix, was die regionalpolitischen Anliegen angeht,

AB 2009 S 150 / BO 2009 E 150
dass es eben nicht nur Anliegen sind, die bei Firmen in der Stadt wirken, sondern die durchaus auch auf dem Land Wirkung erzeugen.
Ich bin also bereit, diesem von der Finanzkommission unterstützten Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Ich bin der Auffassung, dass wir zustimmen sollten, wenn die Antwort des Bundesrates auch in die Richtung geht, dass hier die Warteliste zusätzlich abgebaut werden könnte.

Lombardi Filippo (CEg, TI): Wir haben diese Fragen auch in der UREK diskutiert. Es stimmt, es geht heute nicht um eine energiepolitische Debatte. Wir müssen heute nicht die Prinzipien und die Grundsätze, die wir im Energiegesetz etabliert haben, wieder infrage stellen. Das ist keine Frage.
Nur: Warum hat die UREK keinen Antrag formuliert? Warum hat sie sich mit dem Entwurf des Bundesrates zufriedengegeben? Das ist auf die Auskünfte zurückzuführen, die wir in der Diskussion vom Bundesamt für Energie erhalten haben. Ich zitiere, was der Vizedirektor in der Kommission gesagt hat: "Die ... Grössenordnung von 10 Millionen Franken entspricht der Zubaumenge, die wir für das Jahr 2010 erwarten. Da wir davon ausgehen, dass aufgrund der aktuellen Situation diese Zubaumengen nicht realisiert werden, können wir diese Lücke schliessen, damit die Zubauentwicklung keinen Einbruch erleidet. Mit dieser guten Dosierung gehen wir davon aus, dass die Branche nicht stärker belastet wird, sondern auf dem gleichen Level ausgelastet bleiben wird. Ich gehe mit Ihnen einig, dass eine Subvention in der Grössenordnung von 20 oder gar 80 Millionen Franken von der Branche nicht bewältigt werden könnte. Mit der Massnahme leisten wir einen kleinen Anschub."
Das ist die Erklärung, die wir erhalten haben. Mit diesen 10 Millionen Franken wird ein Drittel der Investitionen subventioniert. Die 10 Millionen lösen also Investitionen von 30 Millionen Franken aus. Und das ist die realistische Zubaumenge. Wir können natürlich jede Zahl in unsere Papiere schreiben. Aber realistisch ist die Zahl, die der Bundesrat vorschlägt. Sie entspricht gemäss den Auskünften, die wir erhalten haben, den Möglichkeiten der Branche in der Schweiz für dieses Jahr.

David Eugen (CEg, SG): Ich möchte gerade auf das Argument von Kollege Lombardi eine Antwort geben - ich muss vielleicht noch sagen, dass ich Kopräsident der Solar-Agentur Schweiz bin, die sich mit dieser Branche beschäftigt -: Seine Aussage stimmt nicht, die Branche ist ohne Weiteres in der Lage, diese Anlagen, diese Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Was die Branche nicht will, ist die Wellenbewegung: einmal hochfahren, dann wieder herunterfahren und dann wieder hochfahren. Das war die Politik der letzten paar Jahre bei den erneuerbaren Energien in der Schweiz, leider nicht nur beim Bund, sondern teilweise auch bei den Kantonen. Das ist für eine Branche enorm schädlich. Wir müssen also in eine kontinuierliche und steigende Entwicklung kommen. Dann werden auch die Preise massiv sinken, die von Kollege Brändli angesprochen worden sind. Daher geht es darum, wenn wir diese 20 Millionen Franken sprechen, diese kontinuierliche Entwicklung weiterzuverfolgen und auf diesem Pfad zu bleiben. Angesichts des Gesuchsbestandes - es stehen jetzt 2000 Gesuche an, die nicht bewilligt werden können - ist das in diesem Zeitraum ohne Weiteres zu absorbieren.
Ein wichtiger Punkt - Kollege Graber hat es angesprochen - ist der Effekt: Wenn ich alle Massnahmen unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten anschaue, glaube ich, dass dies eine bedeutende Massnahme ist. Es ist eine Massnahme mit dem Multiplikator drei bis vier, das heisst, wenn wir 10 Millionen Franken sprechen würden, wären es 30 bis 40 Millionen Franken, die zusätzlich kämen, und bei 20 Millionen wären es 60 bis 80 Millionen Franken. Das ist ein sehr bedeutender Multiplikator, und er betrifft genau die KMU; auch das wurde vorher gesagt. Haustechnik, Installationsgewerbe, Planung: Es sind viele Leute und viele Arbeitsplätze, die hier im Kontext dieses Kredits stehen.
Ich bitte Sie vor allem auch aus konjunkturpolitischen Gründen, diesen Schritt zu machen und dem Nationalrat zu folgen.

Cramer Robert (G, GE): Je n'ai pas envie ici de m'engager dans un grand débat sur l'énergie, ce que la proposition Brändli nous incite à faire. Je me bornerai simplement à dire que, comme beaucoup, je pense que la Suisse doit essayer d'accroître le plus possible son autonomie au point de vue énergétique et qu'évidemment, le recours à l'énergie solaire, qui est une énergie indigène, est un des moyens d'accroître cette autonomie. Il faut véritablement s'efforcer de développer cette filière, même s'il est exact qu'elle doit être subventionnée aujourd'hui - elle n'est pas encore dans des conditions de production au prix du marché.
Cette considération mise à part, il me semble évident que la décision du Conseil national s'inscrit pleinement dans un programme de stabilisation conjoncturelle. Pourquoi? Comme plusieurs l'ont relevé, notamment Monsieur Graber tout à l'heure, aujourd'hui nous sommes dans une situation où il y a une très forte demande pour produire de nouvelles installations photovoltaïques. Lorsque le marché a été libéralisé et que l'on a donné la possibilité à un certain nombre de producteurs d'arriver sur le marché en étant subventionnés - vous savez aussi que des enveloppes ont été constituées pour les différents types d'énergie -, en ce qui concerne l'énergie solaire, la demande a été tellement importante le jour même où les guichets ont été ouverts, qu'aujourd'hui 3000 projets sont en liste d'attente. Cela veut dire très concrètement qu'il y a aujourd'hui 3000 projets qui ne demandent qu'à démarrer s'ils trouvent leur financement. C'est dire aussi que nous sommes en plein dans la cible puisque, au fond, ce que nous recherchons, ce sont des projets qui puissent démarrer rapidement et susciter rapidement de l'activité.
Quant à l'activité que pourraient susciter ces projets en matière de capteurs solaires photovoltaïques, c'est bien sûr une activité dans un domaine d'avenir, qui produit de l'énergie, mais outre cela, c'est aussi une activité qui touche tout le domaine de la construction. Ce sont des toits que l'on renforce, des systèmes de distribution d'électricité, c'est au fond tout ce que l'on sait bien faire et tout ce dont on a besoin actuellement. C'est donc dire que c'est typiquement l'une des mesures fortes de ce programme, puisque, dès 2009, elle nous permettra d'appuyer tout un domaine d'activité dans le domaine de la construction et dans celui des nouvelles énergies.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Bundesrat widersetzt sich der Aufstockung dieses Kredits nicht. Einerseits weil, wie gesagt wurde, die Schuldenbremse eingehalten wird, und andererseits, weil damit effektiv nicht eine zusätzliche Wirkung erzielt wird, wie sie Herr Brändli befürchtet. Es ist so, dass diese Mittel unabhängig von der KEV bestehen; somit würden diejenigen, die jetzt auf der Warteliste sind - es sind effektiv noch etwa 2800 auf dieser Warteliste -, dort bleiben. Im Moment ist ja der Deckelbetrag ausgeschöpft; es bräuchte eine Gesetzesänderung respektive eine Neuallokation, damit man darauf zurückkommen könnte. Die Projekte bleiben auf der Warteliste, profitieren damit aber nicht von der KEV; sie können hier aber mit einer Investitionshilfe allenfalls ihr Projekt starten.
Wir halten diese Projekte im Bereich der Fotovoltaik für konjunkturwirksam, beschäftigungswirksam. Es ist so, wie Herr Lombardi gesagt hat: Realistischerweise kann nicht damit gerechnet werden, dass all diese Projekte 2009 realisiert werden können. Sie finden wahrscheinlich weder genügend Panels noch genügend Handwerker. Das soll uns aber nicht hindern; es war auch bei der Konzeption wichtig, dass wir hier das vorschlagen, was wahrscheinlich realisiert werden kann. Dasselbe Problem besteht bei den Gebäudeprogrammen; darüber haben wir auch schon gesprochen. Es ist gut, sinnvoll und auch energiepolitisch richtig. Ob Sie das alles in

AB 2009 S 151 / BO 2009 E 151
diesem Jahr dann wirklich ausgeben können, sei dahingestellt.

Brändli Christoffel (V, GR): Ich möchte zwei, drei Punkte anführen. Herr Graber, ich habe nicht die Investition infrage gestellt; ich habe den Antrag des Bundesrates - unterstützt von der UREK - hier vertreten. Zu Ihrer Argumentation bezüglich der Wartelisten: Es ist klar: Wenn Sie ein Produkt zu 90 Prozent subventionieren - da können Sie jedes Produkt in diesem Land nehmen -, werden Sie eine Warteliste haben; dann haben Sie diese Probleme. Aber es kann hier doch nicht das Ziel sein, eine solche Politik voranzutreiben. Sie haben von Herrn Lombardi gehört, dass diese Gelder wahrscheinlich nicht ausgegeben werden. Ich bin froh, dass man keine Kumulierung vornimmt. Wir werden das auch entsprechend kontrollieren.
Ich habe gesagt, dass ich den ursprünglichen Antrag des Bundesrates unterstütze. Es macht wahrscheinlich keinen Sinn, dass ich jetzt daran festhalte. Nachdem der Bundesrat 20 Millionen Franken will, kann ich jetzt nichts anderes tun, als meinen Antrag zurückzuziehen. Ich muss Ihnen aber schon sagen, dass wir die Frage der erneuerbaren Energien in der UREK einmal vertiefter anschauen müssen. Was hier subventioniert wird - ich sage Ihnen einfach: 90 Prozent des Produkts werden subventioniert. Subventionieren Sie Autos zu 90 Prozent, und Sie werden auch eine Warteliste bekommen. (Heiterkeit)
Der Antrag ist zurückgezogen.

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Ja, ich habe noch eine kurze Bemerkung zum Kredit zum Ersatz von Elektroheizungen. Den betrachten wir zwar kritisch, weil der Ersatz nach 30 bis 35 Jahren aus technischen Gründen ohnehin erfolgt. Es ist hier doch etwas ein reiner Mitnahmeeffekt zu befürchten. Überdies wurden die Elektroheizungen von gewissen Kantonen in der Vergangenheit gefördert. Wir erleben also eine Stop-and-go-Situation. Umgekehrt nehmen die Kantone jetzt mit den neuen Mustervorschriften die Elektroheizungen in die Zange, und dies können wir mit dem Kredit unterstützen.
Deshalb sind wir für den Kredit.

Le président (Berset Alain, président): La proposition Brändli a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission


806 Bundesamt für Strassen
806 Office fédéral des routes

Antrag der Kommission
A8100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte (Globalbudget)
A8400.0100 Jährliche Einlage Infrastrukturfonds
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A8100.0001 Immobilisations corporelles et incorporelles, stocks (enveloppe budgétaire)
A8400.0100 Attribution annuelle au fonds d'infrastructure
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Die Lärmschutz-Halbüberdeckung Lenzburg und die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz betreffen insgesamt drei Projekte, welche vorgezogen werden. Andere Projekte sind nicht einfach so in der Schublade und würden auch rasch allzu grosse Eingriffe in die Prioritäten des Nationalstrassenbaus darstellen. Die Finanzkommission legt auch Wert darauf, dass bei den Ausschreibungen dieser Vorhaben schweizerische Firmen, insbesondere solche, die viele Lehrlinge ausbilden, gleich lange Spiesse erhalten. Ich erinnere an das Votum von Herrn Bürgi - wir haben nämlich in der Kommission den gleichen Fall, auf welchen er hingewiesen hat, auch behandelt.

Angenommen - Adopté


810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement

Antrag der Kommission
A2111.0240 Umweltbeobachtung
A2310.0134 Wald
A4100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte
A4300.0105 Natur und Landschaft
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
A2111.0240 Observation de l'environnement
A2310.0134 Forêts
A4100.0001 Immobilisations corporelles et incorporelles, stocks
A4300.0105 Nature et paysage
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Ich mache hier lediglich eine Bemerkung zu den ökologischen Aufwertungsmassnahmen im Wald: Hier verläuft die Berücksichtigung der Kantone im Rahmen der NFA-Verteilung, also nicht etwa in prozentualer Weise. Es werden hier ganz konkrete Projekte beschlossen.

Angenommen - Adopté


Verpflichtungskredite
Crédits d'engagement

6 Finanzdepartement
6 Département des finances

620 Bundesamt für Bauten und Logistik
620 Office fédéral des constructions et de la logistique

Antrag der Kommission
V0068.00 Zivile Bauten
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
V0068.00 Constructions civiles
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


7 Volkswirtschaftsdepartement
7 Département de l'économie

706 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
706 Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie

Antrag der Kommission
V0084.02 Finanzierung der Tätigkeit der KTI 2008-2011
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
V0084.02 Financement de l'activité de la CTI 2008-2011
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

AB 2009 S 152 / BO 2009 E 152

708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture

Antrag der Kommission
J0005.00 Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
J0005.00 Améliorations structurelles dans l'agriculture
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


8 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
8 Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports

Antrag der Kommission
V0138.00 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an KTU 2007-2010
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
V0138.00 9e crédit-cadre contributions aux investissements des ETC 2007-2010
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement

Antrag der Kommission
V0143.00 Natur und Landschaft 2008-2011
V0145.00 Wald 2008-2011
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
V0143.00 Nature et paysage 2008-2011
V0145.00 Forêts 2008-2011
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


Zahlungsrahmen
Plafonds des dépenses

3 Departement des Innern
3 Département de l'intérieur

325 Staatssekretariat für Bildung und Forschung
325 Secrétariat d'Etat à l'éducation et à la recherche

Antrag der Kommission
Z0009.01 Institutionen der Forschungsförderung 2008-2011
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
Z0009.01 Institutions chargées d'encourager la recherche 2008-2011
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

328 Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
328 Domaine des écoles polytechniques fédérales

Antrag der Kommission
Z0014.01 Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich 2008-2011
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
Z0014.01 Contribution financière de la Confédération au domaine des EPF 2008-2011
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


7 Volkswirtschaftsdepartement
7 Département de l'économie

704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat d'Etat à l'économie

Antrag der Kommission
Z0016.01 Schweiz Tourismus 2008-2011
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
Z0016.01 Suisse Tourisme 2008-2011
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


8 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
8 Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports

Antrag der Kommission
Z0036.00 SBB-Infrastrukturen 2007-2010
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission
Z0036.00 Infrastructures des CFF 2007-2010
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


1. Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009
1. Arrêté fédéral concernant le supplément Ia au budget 2009

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
AB 2009 S 153 / BO 2009 E 153

Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 4a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Diesen Artikel hat der Nationalrat ohne Opposition beschlossen. Wir schliessen uns ihm an. Grundsätzlich ist es selbstverständlich, dass die Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung evaluiert werden. Auch wir erwarten selbstverständlich, dass das geschieht. Nun wird es auch im Bundesbeschluss festgehalten. Dem Parlament ist vor einer allfälligen dritten Stufe von Massnahmen zu rapportieren. Ich betone hier das Wort "allfällig": Dieser Artikel ist kein Präjudiz für eine dritte Stufe, das möchte ich noch einmal betont haben. Aber auch dies, dass vor der Ergreifung von Massnahmen zu rapportieren ist, scheint grundsätzlich selbstverständlich. Wir wollen ja sehen, wie sich die bereits beschlossenen Konjunkturmassnahmen auswirken, bevor wir weitere beschliessen.
Ebenso klar ist, dass wir von einem Bericht nicht umfassende und tiefgreifende Analysen erwarten könnten, falls ein weiteres Konjunkturpaket bereits in diesem Sommer notwendig erscheinen würde. Die Auswirkungen der ersten Stufe wären dann wohl schon etwas besser erkennbar als jene der nun zu beschliessenden zweiten Stufe. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass in einem solchen Fall eine Berichterstattung in eine entsprechende Botschaft zu weiteren Massnahmen eingehen würde.
Wir bitten Sie in diesem Sinne, Artikel 4a zuzustimmen.

Recordon Luc (G, VD): La mesure est très sensée, mais je voudrais quand même attirer votre attention sur l'échelle de temps - malgré les derniers propos rassurants de Monsieur Stähelin -, parce qu'évidemment, si on veut avoir un rapport qui ait du contenu, il faut pratiquement commencer dès maintenant à le préparer pour des mesures qui peuvent demander tout de même quelques semaines, voire quelques mois de mise en oeuvre. Alors, si on a besoin d'un troisième paquet pour l'été, je crains quand même que ce rapport soit assez limité dans sa portée. Je ne voudrais donc pas qu'on se fasse trop d'illusions, et je ne voudrais surtout pas que ce rapport puisse agir comme frein à un éventuel troisième paquet, en cas de nécessité.
Je tenais à faire cette remarque, bien que je ne pense pas que le Conseil fédéral ait d'arrière-pensée dans ce domaine, mais dans la logique de l'échelle de temps, cela risque d'être difficile à répartir.

Angenommen - Adopté

Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)


2. Bundesbeschluss über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
2. Arrêté fédéral sur l'allocation anticipée de ressources de la première étape de financement pour le programme d'élimination des goulets d'étranglement du réseau des routes nationales

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: Zum ganzen Bundesbeschluss habe ich keine weiteren Bemerkungen. Der Inhalt - ich habe schon beim Eintreten darauf hingewiesen - ergibt sich aus den Beschlüssen, die wir bereits gefasst haben.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Ich habe als Zuger wahrscheinlich nur alle zwei Jahre Gelegenheit, ein Votum für meinen Kanton Zug zu halten. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Freigabe des Kredits für den Ausbau der Blegi-Rütihof-Autobahn auf sechs Spuren erwähnen, für Ihr Verständnis danken und vor allem auch auf etwas hinweisen: Dieses Beispiel hat gezeigt, wie die Dynamik verlaufen kann. Man hat gesehen, dass dieses Projekt gegebenenfalls Bestandteil des Konjunkturprogramms sein könnte. Das hat bei den zuständigen Behörden eine Reaktion ausgelöst. Man hat mit aller Vehemenz versucht, sämtliche anstehenden Rechtsverfahren durch einen Vergleich zu beenden; das ist geschehen. Wir können heute also feststellen, dass dieser Ausbau auf sechs Spuren rechtskräftig genehmigt ist und nach Vornahme der erforderlichen Planungsarbeiten begonnen werden kann.
Das Anliegen an den Bund besteht nur darin, dass wir hoffen, dass im Bereich der Planungsarbeiten - insoweit die Behörden hier involviert sind - eine Fokussierung auf solche Projekte erfolgt, die im Rahmen des Konjunkturpakets freigegeben sind.

Angenommen - Adopté

AB 2009 S 154 / BO 2009 E 154

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)


3. Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009
3. Arrêté fédéral sur les prélèvements sur le fonds d'infrastructure pour 2009

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)


4. Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung
4. Loi fédérale sur l'extension provisoire des prestations de l'Assurance suisse contre les risques à l'exportation

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Le président (Berset Alain, président): Je vous rappelle que, conformément à l'article 77 de la loi sur le Parlement, la clause d'urgence est exceptée du vote sur l'ensemble. Le vote sur la clause d'urgence aura lieu ultérieurement.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)


5. Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz
5. Loi fédérale encourageant la construction et l'accession à la propriété de logements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 40
Antrag der Kommission
Abs. 2bis
Unverändert
Abs. 2ter
Ein Erlass vor Ablauf von dreissig Jahren ist auch möglich bei substanziellen energetischen Erneuerungen von Gebäuden mit einem Baualter von mehr als zwanzig Jahren.

Art. 40
Proposition de la commission
Al. 2bis
Inchangé
Al. 2ter
Une remise avant l'expiration de la période de trente ans est aussi possible en cas d'assainissement énergétique substantiel de bâtiments de plus de vingt ans.

Sommaruga Simonetta (S, BE), für die Kommission: Die Änderungen, die Ihre Kommission Ihnen vorschlägt, sind rein redaktioneller Natur. Sie wurden von der Redaktionskommission in unsere Kommission eingebracht. Ich möchte kurz ausführen, worum es geht.
Artikel 40 Absatz 2bis Buchstaben a und b wurden aus dem bisherigen Recht übernommen, allerdings eben in die Buchstaben a und b aufgeteilt. Unter Buchstabe c wurde dann eine neue Bestimmung aufgenommen. In Ziffer 2 wird nur der Inhalt von Artikel 40 Absatz 2bis Buchstabe c aufgeführt. Er wird logischerweise dringlich erklärt und dem fakultativen Referendum unterstellt. Es ist gesetzestechnisch aber nicht möglich, einen einzelnen Buchstaben aus einem Gesetz zu nehmen und nur diesen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Deshalb hat uns die Redaktionskommission vorgeschlagen, einen neuen Absatz 2ter in Artikel 40 einzufügen, statt diese Neuerung in Buchstabe c zu übernehmen. Dieser neue Absatz lautet: "Ein Erlass vor Ablauf von dreissig Jahren ist auch möglich ..." Hier wird das Wort "auch" eingefügt, weil es wie in Absatz 2bis um dreissig Jahre geht. Damit untersteht dann das ganze Gesetz bzw. die Änderung dem Referendum.
Ihre Kommission hat diesem Änderungsvorschlag der Redaktionskommission zugestimmt und ihn so übernommen. Sie beantragt Ihnen nun, Artikel 40 Absatz 2ter anzunehmen.

Angenommen - Adopté

Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 1
Dieses Gesetz wird nach Artikel 165 ...
Abs. 2
Es tritt am ...

Ch. II
Proposition de la commission
Al. 1
La présente loi est déclarée urgente conformément à l'article 165 alinéa 1 de la Constitution. Elle est sujette au référendum prévu par l'article 141 alinéa 1 lettre b de la Constitution.
Al. 2
Elle entre en vigueur le ...

Sommaruga Simonetta (S, BE), für die Kommission: Hier braucht es ebenfalls eine redaktionelle Änderung, diese lautet wie folgt: "Dieses Gesetz wird nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt und untersteht nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum."
Die Vorlage insgesamt wurde in unserer Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.

Angenommen - Adopté

AB 2009 S 155 / BO 2009 E 155

Le président (Berset Alain, président): Je vous rappelle que, conformément à l'article 77 de la loi sur le Parlement, la clause d'urgence est exceptée du vote sur l'ensemble. Le vote sur la clause d'urgence aura lieu ultérieurement.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
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