Ständerat - Sommersession 2009 - Erste Sitzung - 25.05.09-17h15
Conseil des Etats - Session d'été 2009 - Première séance - 25.05.09-17h15

05.463
Parlamentarische Initiative
Brunner Toni.
Scheinehen unterbinden
Initiative parlementaire
Brunner Toni.
Empêcher les mariages fictifs
Zweitrat - Deuxième Conseil
Einreichungsdatum 16.12.05
Date de dépôt 16.12.05
Bericht SPK-NR 31.01.08 (BBl 2008 2467)
Rapport CIP-CN 31.01.08 (FF 2008 2247)
Stellungnahme des Bundesrates 14.03.08 (BBl 2008 2481)
Avis du Conseil fédéral 14.03.08 (FF 2008 2261)
Nationalrat/Conseil national 04.03.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 25.05.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2010 3057)
Texte de l'acte législatif (RO 2010 3057)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Maury Pasquier, Hêche)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Maury Pasquier, Hêche)
Ne pas entrer en matière

Reimann Maximilian (V, AG), für die Kommission: Pro Jahr werden in der Schweiz von rund 40 000 Ehen an die 1000 geschlossen, die nachgewiesenermassen nicht dem Grundzweck des gemeinschaftlichen Zusammenlebens dienen, sondern lediglich die Umgehung des Ausländergesetzes zum Ziel haben. Hinzu kommt noch eine Dunkelziffer. Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes kommen noch Missbrauchsfälle aus diesem Sektor hinzu.
Der Nationalrat hat folglich, auf Initiative von Toni Brunner, am 4. März 2009 mit einer klaren Mehrheit von 104 zu 68 Stimmen die uns heute vorliegenden gesetzlichen Änderungen beschlossen. Unsere Kommission hat sich am 26. März 2009 mit 6 zu 2 Stimmen dem Beschluss der Grossen Kammer angeschlossen. Die Minderheit - bestehend aus Frau Kollegin Maury Pasquier und Herrn Kollege Hêche - beantragt Ihnen Nichteintreten.
Die Vorlage sieht vor, im Zivilgesetzbuch eine Verpflichtung festzuschreiben, wonach ausländische Verlobte im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Zudem werden Zivilstandsbeamte verpflichtet, die Identität von Verlobten, die ihren rechtmässigen Aufenthalt nicht nachweisen können, der zuständigen Behörde zu melden. Entsprechende Regelungen sind auch für das Partnerschaftsgesetz vorgesehen. Auf Anregung von mehreren Kantonen im Vernehmlassungsverfahren hat dann die nationalrätliche Kommission die Vorlage noch ergänzt, indem den Zivilstandsbehörden Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) gewährt werden soll. Im besagten Vernehmlassungsverfahren der SPK-NR sprachen sich 21 Kantone für die Vorlage aus, ausserdem fünf Parteien - darunter die CVP, die FDP und die SVP -, ebenso die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ) wie auch der Schweizerische Verband für das Zivilstandswesen und der Schweizerische Gemeindeverband.
Auch der Bundesrat hat sich voll und ganz hinter die Vorlage gestellt. In seiner Stellungnahme vom 14. März des letzten
AB 2009 S 300 / BO 2009 E 300
Jahres hält er wortwörtlich fest, "... dass die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt sind. Einerseits wird durch sie die heute unterschiedliche Praxis der Kantone und Zivilstandsämter vereinheitlicht. Andererseits verbessern die Vorschläge die Kohärenz staatlichen Handelns der Behörden, welche mit dem Vollzug der ausländerrechtlichen Vorschriften betraut sind ..." (BBl 2008 2482) Es ist also eine Vorlage, die ganz entschieden die Rechtssicherheit erhöht. Zudem hält der Bundesrat fest, dass die Vorlage verfassungskonform ist und in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Es wird somit in keiner Art und Weise, wie es von den Gegnern der Vorlage ins Feld geführt wird, das verfassungsmässig garantierte Recht auf Ehe und Familie oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre infrage gestellt. Denn es wird in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob im Ehevorbereitungsverfahren oder in jenem für eine eingetragene Partnerschaft ein rechtmässiger oder ein rechtswidriger Aufenthalt in unserem Land von Personen, die nicht Schweizer Bürger sind, vorliegt. Mit der neuen Regelung soll somit verhindert werden, dass insbesondere rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende sowie illegal anwesende ausländische Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen müssten, sich durch ein Ehevorbereitungsverfahren der Ausreise entziehen können.
An dieser Stelle hätte ich nun mein Votum als Kommissionssprecher mit der Bitte an Sie abschliessen können, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, hätten wir nicht am 16. März dieses Jahres, also vor etwa zehn Wochen, ein Schreiben der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) erhalten. Es war unterzeichnet von meinem geschätzten langjährigen Nationalratskollegen Francis Matthey, der es mir hoffentlich nicht übelnimmt, dass ich seiner Kommission heute - ich sage es deutsch und deutlich - an den Karren fahren muss. Aber so geht es wirklich nicht, Frau Bundesrätin. Es handelt sich hier um eine ausserparlamentarische Kommission, die vom Bundesrat zu seiner Beratung, zur Beratung des Bundesrates, eingesetzt worden ist. Lassen Sie sich also bitte von dieser Kommission beraten, aber untersagen Sie dieser Kommission, sich über ihren Grundauftrag hinaus direkt ans Parlament zu wenden!
Die EKM beklagt sich, vom Nationalrat vor zwei Jahren nicht in die Vernehmlassung einbezogen worden zu sein. Deshalb wollte sie bei uns nachholen, was ihr angeblich verweigert worden ist. Und obwohl sie Ihr Beratungsorgan ist, Frau Bundesrätin, kommt sie zu einer total anderen Beurteilung, als sie uns vom Bundesrat mit seiner Stellungnahme aus dem Vorjahr kundgetan worden ist. Im Schreiben der EKM ist effektiv die Rede von der "Diskriminierung einer ohnehin schon vulnerablen Bevölkerungsgruppe", es wird behauptet, die Vorlage führe "praktisch zu einem Eheverbot einer ganzen Bevölkerungsgruppe", das Recht auf Eheschliessung würde "förmlich ausgehebelt". Frau Bundesrätin, was hat sich denn der Bundesrat da für ein Beratergremium zugelegt, das er mit Steuergeldern bezahlt? Oder haben Sie Verständnis dafür, dass sich Ihr Beratergremium ein Jahr nach dem Erlass Ihrer bundesrätlichen Stellungnahme hinter dem Rücken des Bundesrates fundamental querstellt? Ich habe mir dann eine Liste der Mitglieder dieser Kommission für Migrationsfragen beschafft und daraus ersehen, dass hier mit dem Segen des Bundesrates eine Gruppe am Werk ist, die alles andere als die Pluralität des Schweizervolkes widerspiegelt.
Damit nun definitiv die Bitte der Kommissionsmehrheit: Stimmen Sie dieser Vorlage zu, und helfen Sie damit, jenen Scheinehen einen Riegel vorzuschieben, die hauptsächlich deshalb geschlossen werden, um sich einer Ausreise aus unserem Land entziehen zu können.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): Le but proclamé de cette initiative parlementaire soi-disant destinée à empêcher les mariages fictifs est en fait une fiction. La preuve: cette initiative a débouché sur un projet dont le nouvel intitulé est beaucoup plus honnête. Il ne s'agit plus de lutter contre les mariages fictifs mais bel et bien d'empêcher les mariages en cas de séjour irrégulier, autrement dit d'interdire purement et simplement le mariage à une catégorie de la population qui est par ailleurs déjà très vulnérable. La fiction est donc démasquée - ou plutôt le mensonge - et nous voyons que cette initiative déposée le jour même de l'adoption par le Parlement de la nouvelle loi fédérale sur les étrangers est avant tout un instrument de contrôle migratoire, qui utilise le mariage en le refusant - comme une punition au sens quasi pénal du terme - aux personnes vivant en Suisse sans permis de séjour.
Cette initiative pose donc d'abord un problème formel que nous parlementaires, en tant qu'auteurs des lois, devons prendre au sérieux. Ce problème est le suivant: notre Code civil peut-il être détourné à d'autres fins que la sienne qui est, je vous le rappelle, de fixer les normes législatives du droit privé, et notamment du droit de la famille? Et puisque le peuple, qui, dans notre démocratie directe, élabore lui aussi les lois ou en tout cas les accepte, a d'ores et déjà avalisé les modifications du Code civil en adoptant la loi sur les étrangers, n'est-ce pas violer la volonté populaire que de modifier à nouveau le Code civil sans même disposer d'un bilan des effets de la nouvelle loi?
Je vous rappelle en effet que l'article 97a du Code civil, qui permet d'ores et déjà aux officiers de l'état civil de refuser les unions suspectes, n'est entré en vigueur que le 1er janvier 2008, soit il y a à peine plus d'un an. Idem pour l'article 105 chiffre 4 qui a réintroduit le mariage de complaisance comme cause absolue d'annulation du mariage. Sur la forme donc, ce projet est doublement inacceptable, puisqu'il se trompe, si j'ose dire, de législation et qu'il fait fi de la volonté démocratique en arrivant, le cas échéant, beaucoup trop tôt.
Sur le fond, ce n'est guère mieux. Certes, je peux partager le souci de lutter contre les mariages fictifs afin de ne pas vider de son sens l'institution du mariage, qui est fondée en principe sur un projet de vie commune. Mais, comme je l'ai dit, la loi donne déjà des outils de lutte contre les mariages blancs. A ce propos, Monsieur Gnesa lui-même, dans une circulaire du 22 décembre 2005, déclarait: "Je suis convaincu que l'adoption de ces mesures d'urgence et la mise en oeuvre des nouvelles dispositions légales permettront de progresser dans la lutte contre les mariages de complaisance." Cette circulaire parmi d'autres précise en outre plusieurs indices concrets de mariages abusifs.
Le projet issu de cette initiative parlementaire, en revanche, ne propose qu'un seul critère - caricatural et unilatéral - pour démasquer les unions de complaisance: l'illégalité du séjour en Suisse. S'il est louable de vouloir harmoniser les diverses pratiques cantonales et simplifier le travail des officiers de l'état civil, on peut douter de l'efficacité d'un critère aussi simpliste. Car en quoi ce critère empêchera-t-il une jeune citoyenne helvétique avide d'héritage d'épouser un nonagénaire allemand au patrimoine intéressant? Et, à l'inverse, comment ce critère permettra-t-il de garantir à un citoyen suisse de vivre son amour sincère et de fonder une famille avec son amie brésilienne?
Le problème fondamental de ce projet, c'est bien celui-ci: la discrimination fondée sur l'origine nationale, qui impose aux étrangères et aux étrangers, et à eux uniquement, une formalité supplémentaire pour accéder au mariage, avec à la clé le risque bien réel d'empêcher non pas les mariages fictifs, mais les mariages tout court, et ce pour toute une catégorie de la population.
Pourtant, comme l'a rappelé le Conseil fédéral dans son avis du 14 mars 2008, le droit de contracter un mariage et de fonder une famille est garanti par le droit international, dont la Convention européenne des droits de l'homme, et également par l'article 14 de la Constitution fédérale. Les restrictions de ce droit doivent donc être justifiées par un intérêt public et respecter le principe de proportionnalité, or quel intérêt public y a-t-il à voter un projet discriminatoire, contraire au droit international et au droit constitutionnel, pour n'empêcher au final qu'une infime minorité des quelque 500 à 1000 mariages de complaisance qui ont lieu en Suisse
AB 2009 S 301 / BO 2009 E 301
chaque année? Le droit actuel permet déjà de réprimer ce type de mariage.
Par ailleurs, quand tous les fiancés étrangers sont présumés coupables, où est la proportionnalité? Une police qui met tout le monde en prison sous prétexte que les voleurs existent est-elle une police efficace et mesurée? Non. De notre point de vue de législateur, ce raisonnement n'a pas de sens. C'est peut-être parce qu'il a plus à voir avec nos basses pulsions qu'avec notre tête pensante. C'est le règne du soupçon, du soupçon généralisé envers les migrantes et les migrants, qui se nourrit de clichés déjà largement répandus. C'est l'histoire de la méfiance qui vient miner le terrain de l'amour censé être le préalable au mariage. C'est l'intrusion de la répression sur un chemin pourtant porteur d'intégration.
Le chef amérindien Dan George disait: "Pouvons-nous parler d'intégration tant qu'il n'y a pas intégration des coeurs et des esprits?" La réponse est non, et c'est pourquoi, au nom de la minorité de la commission, je vous invite à ne pas entrer en matière sur ce projet qui va beaucoup trop loin dans l'exclusion en privant des êtres humains d'un droit fondamental.

Hêche Claude (S, JU): Suite à ce qui a été dit, notamment par Madame Maury Pasquier, permettez-moi de vous faire part de quelques considérations sur ce que j'appellerai les incertitudes qui entourent le bien-fondé du projet issu de l'initiative parlementaire Brunner Toni.
Tout d'abord, il faut bien le reconnaître, car les documents et les propos des différents intervenants le montrent, la problématique des mariages fictifs se fonde sur des chiffres très discutables. De l'avis de l'auteur de l'initiative, le nombre de mariages fictifs serait considérable. Selon l'Office fédéral de l'état civil, il s'agirait de quelque 1000 mariages; d'après la rapporteure de la commission du Conseil national, il y en aurait eu entre 500 et 1000. Ce qui est sûr, c'est qu'il n'existe pas de chiffres précis concernant le taux de mariages fictifs. Il y a bien quelques données cantonales, mais aucune statistique sur le plan fédéral.
Par conséquent, il faut bien avouer que le problème que tente de résoudre le projet issu de l'initiative tient pour l'heure bien plus d'une estimation relativement hasardeuse que d'un fidèle reflet de la réalité. En outre, il ne faut pas oublier de prendre en considération qu'en 2007, par exemple dans notre pays, il y a eu 42 300 mariages et contrats de partenariat, dont un tiers était contracté entre des personnes de nationalité différente. Dès lors, si l'on voulait bien croire le nombre de 1000 annoncé par l'Office fédéral de l'état civil, alors la problématique des mariages fictifs représenterait un tout petit peu plus de 2 pour cent du nombre total des mariages, soit un phénomène tout de même à relativiser.
Ma deuxième considération concerne la nouvelle loi fédérale sur les étrangers mise en application au 1er janvier 2008. Un peu plus d'une année après, le présent projet issu de l'initiative parlementaire nous demande d'y apporter déjà des correctifs importants, alors même que nous ne disposons d'aucun bilan de l'application de ces nouvelles dispositions légales. Il est toutefois certain que la révision de la loi en 2008, qui permet désormais aux officiers de l'état civil de refuser de célébrer le mariage dans les cas abusifs, a déjà eu des effets sur la proportion des mariages fictifs. A titre indicatif, les réglementations restrictives proposées concernent ou concerneraient plus de 100 000 personnes.
Cela a été dit tout à l'heure, comme l'indique la Commission fédérale pour les questions de migration - organe officiel et consultatif en la matière -, ce projet vise certes à lutter contre les mariages fictifs, mais de fait cela revient à interdire le mariage à tout un groupe de la population. Au passage, je tiens aussi à relever qu'on peut quand même s'étonner du fait que cet organe officiel n'ait pas été invité à se prononcer sur ce projet.
J'ai le sentiment, dans ce dossier - et dans d'autres par ailleurs -, que la peur de l'autre continue malheureusement à nous perturber, je dirai même à influencer nos décisions. Notre pays ne doit pas devenir frileux, se refermer sur lui-même, il doit redevenir un pays d'ouverture et de tolérance, c'est-à-dire retrouver ses véritables racines.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à ne pas entrer en matière sur le présent projet.

Fetz Anita (S, BS): Ich plädiere auch für Nichteintreten.
Diese Vorlage ist erstens verfassungswidrig: Heiratsverbote kollidieren mit dem Verfassungsauftrag, den wir in Artikel 14 haben. Aber was für mich zweitens noch entscheidender ist: Die Vorlage ist veraltet. Die parlamentarische Initiative stammt ja aus dem Jahr 2005. Wie Sie wissen, haben wir seit dem 1. Januar 2008 ein neues Ausländergesetz, das Missbräuche bei Eheschliessungen ahndet. Wir haben also die gesetzlichen Grundlagen.
Die Vorlage besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dieser Vorlage will Scheinehen verhindern. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen: Da wird diese Vorlage nicht mehr bringen können, als was wir heute schon aufgrund der gesetzlichen Grundlagen haben. Eigentlich muss man feststellen, dass diese Vorlage lediglich eine unumstössliche gesetzliche Vermutung aufstellt, und zwar eine, die sagt: Halten sich nicht beide Brautleute rechtmässig in der Schweiz auf, handelt es sich garantiert um eine Scheinehe. Wir wissen alle: Es gibt Scheinehen, es wird auch Scheinehen unter den infragestehenden Ehen haben; das ist ja klar. Aber es gibt eben nicht nur Scheinehen! Und das finde ich so unerträglich: Mit diesen Formulierungen geht man davon aus, dass primär Scheinehen geschlossen werden. Man kann einen Vergleich machen: Wenn Sie in einer Kiste eine faule Tomate haben, nimmt man diese heraus und schmeisst nicht die ganze Kiste weg. Aber gerade diese Grundhaltung ist in dieser Vorlage enthalten, wie Sie sehen, wenn Sie sie genau und ohne Vorurteile anschauen. Im besten Fall wird sie zu einem Ehetourismus ins Ausland führen, denn Schweizer Recht ist für ausländische Staaten unerheblich, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wird. Dann richtet sich das nach ausländischem Recht, nicht nach schweizerischem. Im schlechtesten Fall - und das befürchte ich - werden viele Paare mit echten Liebesbeziehungen diskriminiert und mit persönlichen Härten konfrontiert, denn immer noch ist es so, dass Liebe sich nicht an Herkunft hält.
Übrigens, einfach zur Erinnerung: Das Schweizer Recht und wir kennen heute schon Mittel und Wege, Scheinehen zu unterbinden und sie zu ahnden, und zwar mit ziemlich heftigen Strafen, nämlich mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Ich zitiere Ihnen aus Artikel 118 AuG, Täuschung der Behörden, Absatz 2: "Wer in der Absicht, die Vorschriften über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen, eine Ehe mit einer Ausländerin oder einem Ausländer eingeht oder den Abschluss einer solchen Ehe vermittelt, fördert oder ermöglicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Ja, was wollen Sie denn noch mehr?
Wenn ich richtig informiert bin, ist das ungefähr das Strafmass, das auch für eine vorsätzliche Körperverletzung mit einer Waffe gilt. Das wird also heute schon rigoros geahndet; die gesetzlichen Grundlagen sind da. Ich erinnere an den Fall des Scheinehe-Rings, den die Zürcher Polizei kürzlich aufgedeckt hat, und zwar dank unseren Gesetzesgrundlagen, die voll und ganz ausreichen.
Schon der erste Teil der Vorlage zeugt nicht gerade von einer selbstbewussten Haltung. Was ich aber definitiv bedenklich finde, ist das, was im zweiten Teil der Vorlage steht. Dieser verpflichtet die Standesämter zum Denunziantentum, anders kann man das nicht nennen. Was vor uns liegt, ist ein klassischer Denunziationsartikel. Wenn es um Bankkonten mit Steuerfluchtgeldern geht, ist die Schweiz bekanntlich gegen eine Denunziationspflicht und für die Privatsphäre. Hier aber sollen wir einen Denunziationsartikel postulieren. Das ist ein Armutszeugnis für eine moderne, liberale, rechtsstaatliche Demokratie, die auf ihre Verfassung und auf ihre Toleranz stolz ist. So etwas nenne ich auf Mundart "gschämig".
AB 2009 S 302 / BO 2009 E 302
Ich glaube, es wäre an der Zeit, in der Schweiz den Film "Die Schweizermacher" zum Bestandteil der Allgemeinbildung zu erklären.

Jenny This (V, GL): Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit und somit dem Nationalrat zu folgen.
Dass hinter vielen Scheinehen nur ein einziges Ziel steht, nämlich ein Bleiberecht in der Schweiz zu erhalten, ist unbestritten. Das weiss selbstverständlich auch Kollegin Anita Fetz. Jeder abgewiesene Asylsuchende weiss, dass er nicht ausreisen muss, sobald er beim Standesamt eine Heirat anmeldet. Dementsprechend gross sind denn auch die Klagen aus der Bevölkerung, vor allem aber von den zuständigen, betroffenen Zivilstandsbeamten, die selbstverständlich sofort merken, wenn etwas nicht stimmt. Das hat mit Diskriminierung und Liebe über die Landesgrenze hinweg weiss Gott nichts zu tun.
Doch ausgerechnet die Zivilstandsbeamten haben heute keine gesetzlichen Grundlagen - entgegen Ihrer Meinung, Frau Fetz -, um solche Scheinehen zu verhindern. Es gibt sogar Kantone, Zürich gehört dazu, die eine solche Verhinderungspraxis ausdrücklich verbieten. Da wird nach wie vor standhaft die Meinung vertreten, das Führen einer Scheinehe sei kein Straftatbestand. Das lässt sich auch mit der etwas verbesserten Regelung im neuen Ausländergesetz nicht verhindern. Dazu sind die rechtlichen Grundlagen nach wie vor nicht vorhanden.
Dabei geht es nicht um Kavaliersdelikte. Es geht um Missbrauch, um Gesetzesverstoss und um Kriminalität. 30 000 Franken, nicht mehr und nicht weniger, soll ein Kosovo-Albaner laut Staatsschutzbericht des Bundesamtes für Polizei einer Schweizer Sozialhilfeempfängerin für eine vorübergehende Heirat bezahlt haben. Im Rotlichtmilieu werden Scheinehen zwischen Ausländern und Schweizern systematisch organisiert. Hier geht es um organisierte Kriminalität. Anfang Mai 2009 hat die Kantonspolizei Zürich ein regelrechtes Schneeballsystem aufgedeckt, und das war Zufall. Sie ermittelt jetzt gegen acht Frauen und Männer, die Schweizer bzw. Schweizerinnen geheiratet haben, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Und dies ist nur ein Beispiel unter Tausenden.
Mit der parlamentarischen Initiative Brunner Toni lässt sich dagegen einfach und wirkungsvoll vorgehen, und die Gesetzeslücke lässt sich schliessen. Das Wichtigste an dieser Vorlage ist die Vorschrift: Wer nicht Schweizer Bürger ist, muss eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ein gültiges Visum vorweisen können. Die Zivilstandsbeamten sollen Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem erhalten. Das ist etwas vom Wichtigsten: So kann die Praxis in den Kantonen vereinheitlicht und die Zusammenarbeit massiv verbessert werden.
Es ist nun wirklich höchste Zeit, dass hier etwas unternommen wird, und ich glaube, die Mehrheit ist hier auf dem richtigen Weg.

Leuenberger Ernst (S, SO): Ich habe das Wort ergriffen, weil Herr Kollege Reimann die Rolle einer ausserparlamentarischen Kommission thematisiert hat. Dass er ihr so an den Karren gefahren ist, hat mich ein bisschen aus dem Busch gelockt. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen, die - das haben Sie zu Recht gesagt - auf ihrem Fachgebiet primär den Bundesrat und seine Verwaltung beraten sollen, eigentlich durchaus auch die Möglichkeit haben sollen, beispielsweise mir als Parlamentarier ihre Stellungnahmen zugänglich zu machen, damit ich auch die Meinung der Fachleute auf einem bestimmten Gebiet kenne.
Ich muss Ihnen gestehen: Es ist schon mehr als einmal vorgekommen, dass man bei der Behandlung einer Botschaft, die irgendein Gebiet betraf, in der Kommission die Frage aufwarf: Ja, was sagt die Soundso-Kommission dazu? Ich möchte also ein entsprechendes Plädoyer halten, und ich hoffe, dass die Frau Bundesrätin in diesen Gesang einstimmen kann: Die ausserparlamentarischen Kommissionen sollen zwar primär dem Bundesrat zudienen und im Auftrag des Bundesrates und seiner Verwaltung handeln; es soll ihnen aber unbenommen sein, mindestens auf Anfrage auch den Parlamentsmitgliedern oder parlamentarischen Kommissionen Auskunft zu geben.
In diesem konkreten Fall habe ich ohnehin ein bisschen ein komisches Gefühl: Wenn eine so wichtige migrationspolitische Frage im Raum steht und in einem Rat behandelt wird, dann müsste diese Kommission ja Kenntnis davon erhalten; da gibt es ein Sekretariat, das müsste doch Kenntnis davon erhalten. Wenn die Kommission sich mit der Frage beschäftigen will, könnte sie dann dem Bundesrat ihre Meinung sagen - ich weiss nicht, ob sie das getan hat - und allenfalls den Bundesrat darum bitten, der zuständigen parlamentarischen Kommission ihre Stellungnahme zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.
Ich betrachte ausserparlamentarische Kommissionen nicht als Debattierclubs, sondern als Fachorgane der Regierung und der Verwaltung. Ich bitte ausdrücklich darum, dass aus der heutigen Debatte nicht hervorgeht, ausserparlamentarische Kommissionen dürften ihre Stellungnahmen dem Parlament nicht zugänglich machen. Ich für meinen Teil schenke in der Frage, die heute zur Diskussion steht, dem Brief der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen eigentlich mehr Glauben als den Ausführungen der Kommissionsmehrheit.
Ich möchte Sie bitten, mit der Minderheit zu stimmen.

Inderkum Hansheiri (CEg, UR): Es war eigentlich nicht meine Absicht zu sprechen. Aber da ich Präsident der SPK bin, kann ich das, was Frau Kollegin Fetz gesagt hat, schon nicht im Raum stehen lassen. Sie hat gesagt, die Vorlage sei schlicht verfassungswidrig, und sie hat auch gesagt, es werde die Fiktion geschaffen - also nicht nur eine Vermutung, in der Juristensprache, sondern eine Fiktion -, dass es sich allemal um Scheinehen handle.
Zunächst zur Verfassungsmässigkeit: Es ist richtig, der Grundsatz der Ehefreiheit ist gewährleistet. Das ist ein Grundrecht, und wie jedes Grundrecht kann auch die Ehefreiheit eingeschränkt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind die folgenden: Es muss erstens eine rechtliche Grundlage vorhanden sein, es muss zweitens ein öffentliches Interesse gegeben sein, und es muss drittens der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gegeben sein. Eine gesetzliche Grundlage schaffen wir hier. Ich glaube, das öffentliche Interesse kann auch als gegeben angenommen werden, denn es ist eine Tatsache, dass es in diesem Bereich Missbräuche gibt. Dann stellt sich noch die Frage der Verhältnismässigkeit, und jetzt bitte ich Sie, Frau Kollegin Fetz, wirklich einmal den Bericht der SPK zu lesen. Darin können Sie auf Seite 2473 lesen, wann der Aufenthalt rechtmässig ist und wann er nicht rechtmässig ist. Ich möchte hier nicht alles wiederkäuen, möchte aber einfach darauf hinweisen, dass sich auch rechtmässig in der Schweiz aufhält, wer sich im Rahmen eines Asylverfahrens oder einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz aufhält.
Ich möchte sodann noch auf einen Passus im Bericht hinweisen, der sich eben gerade auf die Personen bezieht, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten und sich hier verheiraten wollen. Es steht hier: "Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten und sich hier verheiraten wollen, müssen ihren Aufenthalt zuerst legalisieren. Während der Behandlung des Gesuchs müssen sie sich grundsätzlich im Ausland aufhalten. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach der Heirat offensichtlich erfüllt sind und keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Bestimmungen über den Familiennachzug vorliegen." (BBl 2008 2474) Ihr Argument, es handle sich hier um eine Fiktion, stimmt also gerade nicht, und ich glaube, Ihnen dargelegt zu haben, dass die Verfassungsmässigkeit durchaus gegeben ist.

Marty Dick (RL, TI): Je voulais intervenir parce que la déclaration du rapporteur au sujet de la Commission fédérale pour les questions de migration me paraissait tout à fait inacceptable, et il me semblait que ces propos ne devaient pas
AB 2009 S 303 / BO 2009 E 303
rester sans réponse. Monsieur Ernst Leuenberger m'a précédé et il a dénoncé cet aspect d'une façon bien meilleure que je ne l'aurais fait.
Je trouve absolument inacceptable qu'on veuille imposer une pensée unique et que, dès lors qu'une commission a un avis différent du nôtre, on doive la critiquer, la censurer, invoquer le fait que ses membres sont payés avec l'argent du contribuable. Comme si, parmi les contribuables, on n'avait pas toutes les opinions imaginables sur ces sujets! Une commission a le droit de dire ce qu'elle pense. Elle a le droit de penser différemment de ce que nous pensons. Je crois que ces commissions sont utiles surtout pour alimenter ce débat qui doit exister dans toute démocratie.
Quant au sujet qui est traité maintenant, à savoir les mariages fictifs: on a l'impression, après toutes ces interventions, qu'il s'agit d'un débat entre la gauche et la droite. C'est totalement faux! A mon avis, c'est un débat entre un véritable esprit libéral et un esprit non libéral. C'est un débat qui concerne les rapports entre les droits absolument personnels et fondamentaux et l'Etat. Alors je rappelle - et cela a déjà été fait très brillamment par des orateurs précédents - que le droit au mariage est un droit strictement personnel et fondamental, que le projet, non pas du Conseil fédéral, mais issu de l'initiative parlementaire, de fait, prive a priori toute une catégorie de personnes de ce droit strictement personnel et fondamental. J'aurais pu comprendre une initiative qui introduise des critères plus rigoureux, qui ait le souci d'imposer des critères qui soient appliqués par tous les cantons d'une façon égale. Mais, dès le début, vouloir éliminer une catégorie me paraît tout à fait inacceptable.
Cela a aussi été dit: les fonctionnaires de l'état civil ont aujourd'hui déjà, dès qu'ils ont des soupçons, la possibilité de refuser de célébrer le mariage. Il y a un arsenal pénal avec police, procureur, juge, pour intervenir en cas de mariage fictif.
Quant à la constitutionnalité, qu'il me soit permis de faire au moins la remarque que la situation est très douteuse. Il y a un excellent article de Madame Marie-Laure Papaux Van Delden, professeur à l'Université de Genève, qui a été publié dans "Jusletter", que nombre d'entre vous reçoivent. Dans cet article la constitutionnalité de cette mesure est très sérieusement mise en doute. Il y a aussi une citation qui est fort intéressante: "Toute discrimination fondée sur l'origine nationale est présumée inconstitutionnelle." C'est une citation extraite du traité "Droit constitutionnel suisse" d'Andreas Auer, Giorgio Malinverni et Michel Hottelier - Giorgio Malinverni est le juge suisse à la Cour européenne des droits de l'homme.
Ce qui est gênant dans cette histoire, c'est qu'on utilise des instruments du Code civil justement prévus pour codifier ce droit absolument personnel et fondamental pour atteindre des buts sur le plan de la politique migratoire, et cela, c'est totalement inacceptable.
Chers collègues, je n'hésite pas à dire et à affirmer que cette initiative parlementaire et ces dispositions ne font honneur ni à notre pays, ni à la conscience juridique de ce pays, ni à la sensibilité qu'il a démontrée dans le passé envers les droits fondamentaux et envers les personnes qui n'ont pas un passeport suisse.

Fetz Anita (S, BS): Ich habe noch eine Frage an Kollege Inderkum, der mich vorher juristisch weitergebildet hat.
Es bestreitet ja niemand, dass es Scheinehen gibt. Die Differenz besteht in der Beurteilung, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um den Missbrauch zu bekämpfen. Warum reicht Artikel 118 Absatz 2 des Ausländergesetzes nicht in Kombination mit Artikel 97a Absatz 1 ZGB aus, wo steht: "Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte tritt auf das Gesuch nicht ein, wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will"? Warum genügen diese beiden gesetzlichen Bestimmungen nicht? Das verstehe ich nicht.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zunächst zur Vorlage selbst und dann zu den Bemerkungen, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden: Gemäss dieser Vorlage - das wurde gesagt - müssen ausländische Staatsangehörige ihren Aufenthalt in Zukunft regeln, bevor sie in der Schweiz heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Es ist auch vorgesehen - Ständerat Reimann hat darauf hingewiesen -, dass die Zivilstandsbehörden künftig Zugriff auf das Zemis haben sollen. Das wurde aufgenommen. Damit hat man die Möglichkeit, Brautleute und Partner, deren Aufenthalt nicht geregelt ist, zu melden. Es gibt also ein Instrumentarium für die Zivilstandsbeamten, das heute nicht vorgesehen, das heute gesetzlich nicht geregelt ist. Der Bundesrat unterstützte die vorgeschlagenen Änderungen. Diese wurden von der Mehrheit der Kantone - das wurde gesagt - und auch von der Mehrheit der politischen Parteien begrüsst.
Ich möchte an dieser Stelle ergänzend zur bundesrätlichen Stellungnahme noch kurz auf einen Punkt hinweisen, der im Nationalrat zu Diskussionen Anlass gegeben hat, und zwar ging es da um die Situation der Sans-Papiers. Man vertrat die Meinung, dass die geplanten Änderungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und auch mit der EMRK problematisch seien. Das war Gegenstand einer längeren Diskussion. Ich möchte dazu Stellung nehmen und sagen, dass der Bundesrat diese Auffassung nicht teilt. Sie wissen, dass der Begriff "Sans-Papiers" heute für zwei bestimmte Kategorien von Personen gebraucht wird: zum einen für Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, z. B. wegen illegaler Einreise oder auch wegen fortgesetzten Aufenthalts, obwohl sie ein abgelaufenes Visum haben; das ist die eine Kategorie. Die andere Kategorie sind Personen, die über kein Identitätspapier und keine anderen Zusatzdokumente verfügen; das sind die eigentlichen Sans-Papiers. Diese zweite Kategorie ist von den hier zur Diskussion stehenden Änderungen nicht betroffen - ich denke, das ist wichtig. Wenn eine Person die notwendigen Dokumente nicht beibringen kann, also tatsächlich Sans-Papier ist, hat man ja heute die Möglichkeit, eine gerichtliche Feststellung der Identität der betroffenen Person zu erwirken. Sind die Angaben zur Person nicht streitig, dann können die fehlenden Dokumente durch die Abgabe einer Erklärung ersetzt werden. Insofern gibt es hier - das war eben die Diskussion - auch keinen Konflikt mit der EMRK wegen tatsächlicher Sans-Papiers.
Zur heutigen Situation: Nach Schätzungen leben heute zwischen 50 000 und 300 000 Ausländerinnen und Ausländer ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Es gibt eine Studie von Herrn Prof. Schneider von der Universität Linz, die allerdings aus dem Jahre 2004 stammt. Herr Prof. Schneider ist damals zur Annahme gekommen, dass rund 90 000 ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz illegal beschäftigt werden; das dürfte sich etwas geändert haben mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, das wir eingeführt haben. Dennoch muss man von dieser Grössenordnung ausgehen. Die Legalisierung des Aufenthalts in der Schweiz erfolgt einzelfallweise, also nicht im Sinne einer kollektiven Amnestie; darüber haben wir schon verschiedentlich gesprochen. Ich denke, dass dies auch der richtige Weg ist, wenn ich sehe, was in anderen Ländern nach einer solchen Amnestie geschehen ist, wenn ich sehe, dass dort nachher wieder gleich viele illegal tätige Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter auf dem Markt waren. Die rechtliche Grundlage zu einer Regelung der Legalisierung des Aufenthaltes ist in Artikel 30 Absatz 1 des Ausländergesetzes gegeben und in Artikel 31 der dazugehörenden Verordnung präzisiert. Das zur heutigen Situation.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagenen und vom Nationalrat gutgeheissenen Änderungen mit der Bundesverfassung und mit der EMRK in Einklang stehen. Sie verletzen unserer Auffassung nach und entgegen derjenigen, die Ständerätin Fetz geäussert hat, nicht das Recht auf Ehe und Familie; sie verletzen Artikel 14 der Bundesverfassung nicht. Sie verletzen auch nicht das Recht auf
AB 2009 S 304 / BO 2009 E 304
Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Artikel 8 EMRK.
Ständerat Inderkum hat darauf hingewiesen, dass drei Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein solches Grundrecht eingeschränkt werden kann - es gibt ja keinen absoluten Schutz der Grundrechte, auch nicht in unserem Land -: Es muss eine gesetzliche Grundlage bestehen, es muss ein öffentliches Interesse gegeben sein und es muss die Verhältnismässigkeit eingehalten sein. Dadurch, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage schaffen, haben wir dem formellen Erfordernis Rechnung getragen. Wir sind auch der Auffassung, dass das öffentliche Interesse an einer solchen Einschränkung gegeben ist, indem diese Einschränkung hilft, die illegale Migration zu bekämpfen, indem sie die Rechtssicherheit erhöht und auch die Kohärenz staatlichen Handelns der involvierten Behörden verbessern kann. Es soll ja dann bei der Anwendung im Einzelfall auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden, damit nicht faktisch unüberwindbare Hindernisse für das Eingehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft geschaffen werden. Die vorgesehenen Änderungen respektieren auch das Rechtsgleichheitsgebot und somit auch das Recht auf Eheschliessung von Artikel 12 und das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der EMRK. Nach der Rechtsprechung verletzt ja ein Erlass das Rechtsgleichheitsgebot nur dann, wenn er Gleiches nicht gleich und Ungleiches nicht ungleich behandelt; dem ist ja hier auch Rechnung getragen worden. Es wird vorausgesetzt, dass sich die ungerechtfertigte Gleichbehandlung bzw. die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung auf wesentliche Tatsachen bezieht.
Die aktuelle Gesetzgebung räumt einzig Schweizern sowie Ausländern, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, das Recht auf Eheschliessung in der Schweiz ein; das ist die heutige Rechtslage. Auf sogenannte Touristenheiraten, das heisst auf Eheschliessungen ausländischer Staatsangehöriger, die beide nicht in der Schweiz wohnen, besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr müssen die Verlobten vorgängig um eine Bewilligung einer kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen nachsuchen. Hingegen lässt das Gesetz heute eingetragene Touristenpartnerschaften mangels hinreichender internationaler Anerkennung dieses Rechtsinstituts überhaupt nicht zu; dies im Gegensatz zu den Heiraten. Die vorgeschlagenen Änderungen, wonach Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten und hier heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen, zuerst ihren Aufenthalt regeln müssen, verstossen daher keineswegs gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.
Ich möchte noch erwähnen, dass vor der Schweiz bereits andere europäische Staaten diesen Weg gegangen sind, den wir jetzt gehen, also Massnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen getroffen haben. Es ist tatsächlich ein Problem, das man heute hat, nicht nur in der Schweiz. Es sind bereits entsprechende Bestimmungen in Dänemark, in Norwegen, in den Niederlanden und auch in Grossbritannien in Kraft getreten. Von daher ist es keine neue Regelung und auch keine Regelung, die mit dem europäischen Recht nicht übereinstimmen würde.
Jetzt noch zur Bemerkung betreffend EKM und Francis Matthey: Ich habe dieses Schreiben vom 16. März 2009 nicht erhalten. Ich höre das zum ersten Mal. Aber ich bin wie Ständerat Leuenberger der Auffassung, dass eine ausserparlamentarische Kommission nicht mit Instruktion des Bundesrates stimmt, und das gilt gerade auch für diese Kommission, deren Mitglieder im Jahre 2007 auf Vorschlag des EJPD gewählt wurden. Sie sind beratend tätig, auch für das Departement und für den Bundesrat, aber sie stimmen natürlich nicht mit Instruktion, sonst könnten sie ihren Auftrag, gelegentlich auch eine andere Auffassung einzubringen, nicht erfüllen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich regelmässig mit der EKM Kontakt habe, mit ihr auch über Fragen spreche und dass wir selbstverständlich, das liegt in der Natur der Sache, nicht immer einer Meinung sind. Sie vertreten ihre Auffassung, wir und auch andere haben gelegentlich eine abweichende Auffassung. Aber ich denke, das ist auch richtig und wichtig, um einen Meinungsbildungsprozess initiieren zu können.
Noch einmal: Das Schreiben kenne ich nicht. Aber ich denke, die EKM hat sich im Rahmen ihres Auftrages bewegt. Ich habe deshalb auch nicht die Auffassung, dass man etwas unternehmen müsste.
Ich hoffe, dass ich die Fragen von Ständerätin Fetz mit meinen Ausführungen mehr oder weniger beantwortet habe. Es gibt für die Zivilstandsbeamten neu die Möglichkeit, auf Zemis zuzugreifen. Damit haben sie auch die Möglichkeit, genauere Erkundigungen einzuholen. Heute hat ein Zivilstandsbeamter nur die Möglichkeit, die Frage vom Sehen oder vom Verhalten der Heiratswilligen her zu beurteilen. Er hat keine Möglichkeit, irgendetwas nachzufragen; die wird er künftig haben.
Im Übrigen geht es, was das Ausländerrecht anbetrifft, natürlich um eine im Nachhinein erfolgende Bestrafung. Es geht nicht um eine Handlung, um die Eheschliessung zu verhindern, sondern um eine Bestrafung im Nachhinein, wenn etwas Unrechtmässiges geschehen ist. Insofern gibt es tatsächlich eine neue rechtliche Situation.
Ich möchte Sie also im Namen des Bundesrates bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie dann gutzuheissen.

Le président (Berset Alain, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité.

Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 27 Stimmen
Dagegen ... 12 Stimmen


Zivilgesetzbuch (Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt)
Code civil (Empêcher les mariages en cas de séjour irrégulier)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I-III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I-III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 27 Stimmen
Dagegen ... 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Rückkehr zum SeitenbeginnRemonter

Home