Sommaruga Simonetta (S, BE), für die Kommission:
Ihre Kommission beantragt Ihnen, die vorliegende Motion in abgeänderter Form anzunehmen.
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, mit einem Aktionsplan sicherzustellen, dass bis 2015 mindestens 20 Prozent der Schweizer Landwirtschaftsfläche biologisch bewirtschaftet werden. Den zweiten Teil der Motion, dass zu diesem Zweck im Rahmen des dritten Konjunkturprogramms 50 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen, hat Ihre Kommission gestrichen, denn erstens ist das dritte Konjunkturpogramm längst verabschiedet, und zweitens käme dies einer Aufstockung des Landwirtschaftskredits gleich. Über diesen möchte Ihre Kommission im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit diskutieren, aber nicht als Einzelmassnahme.
Das Ziel von 20 Prozent Biolandbau bis 2015 ist alles andere als ehrgeizig. Österreich, ein Land, das in Bezug auf die Landwirtschaft durchaus mit der Schweiz vergleichbar ist, will dieses Ziel bereits Ende dieses Jahres erreichen. Es hat auch gute Chancen, dieses Ziel zu erreichen, weil heute schon 13,8 Prozent der Fläche in Österreich biologisch bewirtschaftet werden. Wenn wir das Ziel in der Schweiz erreichen wollen, wie es hier in diesem Vorstoss beschrieben wird, würde das bedeuten, dass in den kommenden fünf Jahren gerade einmal 5000 Betriebe umsteigen müssten. Der Kanton Graubünden mit einem Bioflächenanteil von 56 Prozent hat dieses Ziel ja schon heute weit übertroffen.
Nun kann man sagen, dass es diesen Aktionsplan nicht noch extra braucht, denn wenn der Markt nach Bioprodukten ruft oder wenn der Umstieg attraktiv genug ist, dann wird das ohnehin automatisch gemacht. Ihre Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, dass es durchaus gute Gründe gibt, den Anteil des Biolandbaus in der Schweiz gezielt zu erhöhen - wir sprechen hier von einer Zielgrösse, von 20 Prozent, und nicht etwa von einer flächendeckenden Umstellung oder etwas Ähnlichem in dieser Richtung. Einmal ist der Biolandbau ein wichtiger Pfeiler unserer Qualitäts- und
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AB 2010 S 204 / BO 2010 E 204
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Wertschöpfungsstrategie: Biobetriebe haben bekanntlich eine um rund 25 Prozent höhere Wertschöpfung pro Familienarbeitskraft als vergleichbare konventionelle Betriebe, und sie beschäftigen auch mehr Arbeitskräfte. Diese positiven Werte gelten aber nicht nur für den Produktionsbetrieb, sondern auch für die ganze Wertschöpfungskette.
Neben diesem positiven Beschäftigungsaspekt gibt es natürlich auch den Umweltaspekt. Der Biolandbau ist mit seinen weitgehend geschlossenen Kreisläufen auch in ökologischer Hinsicht ein Plus für Umwelt, Natur und Landschaft. Schliesslich ist es nicht eine Erfindung der Schweiz, wenn man den Ausbau des Biolandbaus mit einem gezielten Aktionsplan fördert. Einen solchen gibt es auch in der EU, und zwar bereits seit 2004. Die Motion macht keine Vorgaben, mit welchen Instrumenten diese Zielgrösse erreicht werden soll. Hier hat Ihre Kommission das Vertrauen in den Bundesrat, dass er die Instrumente einsetzt, die sinnvoll, effizient und effektiv sind.
Nachdem unser Rat in der vorangehenden Debatte der Meinung war, dass die Ernährungssouveränität, die Versorgungssicherheit, der Selbstversorgungsgrad in unserem Land einen hohen Stellenwert haben sollen, meine ich, dass diese Motion in absoluter Übereinstimmung mit diesen Wünschen und Zielen steht, die unser Rat soeben formuliert hat. Wenn wir in diese Richtung gehen wollen, sollten wir auch hier mit diesem Aktionsplan, mit einer Zielvorgabe, die als Richtgrösse zu verstehen ist, vorwärtsmachen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 5 zu 3 Stimmen, die Motion gemäss dem Änderungsantrag - ich betone das -, also ohne spezifische finanzielle Verpflichtung, anzunehmen.