Ständerat - Sommersession 2010 - Zehnte Sitzung - 10.06.10-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2010 - Dixième séance - 10.06.10-08h15

09.3056
Motion FDP-Liberale Fraktion.
Raschere
Amts- und Rechtshilfe
Motion groupe libéral-radical.
Accélérer l'entraide
administrative et judiciaire
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Nationalrat/Conseil national 12.06.09
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10
09.3319
Motion Bischof Pirmin.
Amtshilfe
rechtsstaatlicher
und effizienter machen
Motion Bischof Pirmin.
Préciser les conditions légales
de l'entraide administrative
et la rendre plus efficace
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Nationalrat/Conseil national 12.06.09
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10
09.3326
Motion Fraktion
der Bürgerlich-Demokratischen Partei.
Revision des Bundesgesetzes
über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen
Motion groupe
du Parti bourgeois-démocratique.
Révision de la loi fédérale
sur l'entraide internationale
en matière pénale
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Nationalrat/Conseil national 12.06.09
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10

Präsident (Inderkum Hansheiri, erster Vizepräsident): Es liegen schriftliche Berichte der Kommission vor. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motionen 09.3056 und 09.3319 anzunehmen, und sie beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 09.3326 abzulehnen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der drei Motionen.

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Ich gestatte mir, meine Stellungnahmen zu den drei Motionen, die denselben Fragenbereich beschlagen, zusammenzufassen; selbstverständlich stehen sie dann einzeln zur Diskussion. Diese drei

AB 2010 S 595 / BO 2010 E 595
Vorstösse wurden in der Frühjahrssession 2009 eingereicht. Schon damals hat der Fall UBS/USA seine Schatten vorausgeworfen. In zwei von diesen Vorstössen geht es darum, die Amtshilfe rascher zu machen, rechtsstaatlicher auszugestalten, effizienter zu machen. Es kommt dann noch eine Motion dazu, das IRSG, also das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, mit einzubeziehen.
Ich kann auf die schriftlichen Berichte verweisen. Der Bundesrat verweist ja darauf, dass schon einiges gegangen sei. Wir sind aber auch der Meinung, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wenn ich von weiterem Handlungsbedarf spreche, kann ich sagen, dass in diesem Zusammenhang entsprechende Weichen gestellt worden sind. Ich verweise Sie auf die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir in dieser Session behandelt haben, mit Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg usw. Da hat ja die Kommission jeweils einen Artikel 1bis eingeführt mit dem Auftrag: "Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Umsetzung der DBA-Amtshilfe im Landesrecht nach OECD-Standard."
Sie sehen, an sich sind die Anliegen der Motion 09.3056 bereits zum Teil konkretisiert worden, aber es spricht jetzt nichts dagegen, dass wir sie und auch die Motion 09.3319 in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zur Annahme empfehlen.
Anders liegt die Situation bei der Motion 09.3326. Dort geht es um das Rechtshilfegesetz (IRSG). Wir sind nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile zum Schluss gekommen, man solle im jetzigen Zeitpunkt nicht bereits einen Gesetzgebungsauftrag beim IRSG erteilen, sondern abwarten, bis im Bereich der Amtshilfe die Gesetzgebung, das innerstaatliche Recht, entsprechend überprüft und angepasst worden ist. Möglicherweise könnte es sogar kontraproduktiv sein, hier bereits im IRSG etwas vorzukehren.
Ich ersuche Sie deshalb, die Motion 09.3326 abzulehnen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Aber wir haben im Gespräch mit den Vertretern doch auch gespürt, dass wir mit dem ablehnenden Antrag nicht so ganz neben den Schuhen stehen, und ich empfehle Ihnen, unserem Antrag zu folgen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Nur zur Motion betreffend das IRSG und die Anpassung des IRSG: Wir empfehlen diese Motion zur Annahme, weil wir der Auffassung sind, dass das zwei Bereiche sind, die parallel geregelt werden müssen. Heute haben wir ein Gesetz für die internationale Rechtshilfe, wir haben noch kein Amtshilfegesetz. Auch das, was jetzt auf Verordnungsstufe gemacht wird, muss in ein Gesetz überführt werden. Es lohnt sich, das nachher gleichzuschalten und dann auch die gleichen Kriterien anzuwenden. Das ist der Grund dafür, dass wir die Annahme auch dieser Motion empfehlen.
Selbstverständlich wird dies nicht gleichzeitig geschehen; das ist richtig, Herr Bürgi. Wir wollen zuerst den Amtshilfebereich klar regeln, aber parallel dazu oder etwas später, im Nachgang, auch die Rechtshilfe. Auch hier sind verschiedene Anpassungen notwendig, die sich jetzt auch aus der Aufhebung der Unterscheidung im Amtshilfebereich ergeben. Dort haben wir die Unterscheidung zwischen dem Steuerbetrug und der Steuerhinterziehung nicht mehr; deshalb können wir sie in der Rechtshilfe auch nicht weiterführen.
Das ist der Grund für den Antrag auf Annahme auch der Motion 09.3326.


09.3056, 09.3319
Angenommen - Adopté


09.3326

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 4 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen

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