Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission:
Ich gestatte mir, meine Stellungnahmen zu den drei Motionen, die denselben Fragenbereich beschlagen, zusammenzufassen; selbstverständlich stehen sie dann einzeln zur Diskussion. Diese drei
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AB 2010 S 595 / BO 2010 E 595
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Vorstösse wurden in der Frühjahrssession 2009 eingereicht. Schon damals hat der Fall UBS/USA seine Schatten vorausgeworfen. In zwei von diesen Vorstössen geht es darum, die Amtshilfe rascher zu machen, rechtsstaatlicher auszugestalten, effizienter zu machen. Es kommt dann noch eine Motion dazu, das IRSG, also das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, mit einzubeziehen.
Ich kann auf die schriftlichen Berichte verweisen. Der Bundesrat verweist ja darauf, dass schon einiges gegangen sei. Wir sind aber auch der Meinung, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wenn ich von weiterem Handlungsbedarf spreche, kann ich sagen, dass in diesem Zusammenhang entsprechende Weichen gestellt worden sind. Ich verweise Sie auf die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir in dieser Session behandelt haben, mit Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg usw. Da hat ja die Kommission jeweils einen Artikel 1bis eingeführt mit dem Auftrag: "Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Umsetzung der DBA-Amtshilfe im Landesrecht nach OECD-Standard."
Sie sehen, an sich sind die Anliegen der Motion 09.3056 bereits zum Teil konkretisiert worden, aber es spricht jetzt nichts dagegen, dass wir sie und auch die Motion 09.3319 in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zur Annahme empfehlen.
Anders liegt die Situation bei der Motion 09.3326. Dort geht es um das Rechtshilfegesetz (IRSG). Wir sind nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile zum Schluss gekommen, man solle im jetzigen Zeitpunkt nicht bereits einen Gesetzgebungsauftrag beim IRSG erteilen, sondern abwarten, bis im Bereich der Amtshilfe die Gesetzgebung, das innerstaatliche Recht, entsprechend überprüft und angepasst worden ist. Möglicherweise könnte es sogar kontraproduktiv sein, hier bereits im IRSG etwas vorzukehren.
Ich ersuche Sie deshalb, die Motion 09.3326 abzulehnen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Aber wir haben im Gespräch mit den Vertretern doch auch gespürt, dass wir mit dem ablehnenden Antrag nicht so ganz neben den Schuhen stehen, und ich empfehle Ihnen, unserem Antrag zu folgen.