Ständerat - Frühjahrssession 2011 - Zwölfte Sitzung - 16.03.11-08h25
Conseil des Etats - Session de printemps 2011 - Douzième séance - 16.03.11-08h25

10.4032
Postulat Bieri Peter.
Änderung des RTVG.
Nichtausbezahlte Gebührengelder
zur Förderung
journalistischer Qualität
sowie gemeinsamer Initiativen
der Branche verwenden
Postulat Bieri Peter.
Modification de la LRTV.
Affecter le produit non distribué
de la redevance à la promotion
de la qualité journalistique
et d'initiatives communes
prises par la branche
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Ständerat/Conseil des Etats 16.03.11

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Bieri Peter (CEg, ZG): Vorerst bedanke ich mich, dass der Bundesrat bereit ist, mein Postulat entgegenzunehmen. Ich glaube, der Bundesrat kann dies umso leichter tun, als ich mich bemüht habe, meinen Vorschlag offen, nicht mit zwingender Verbindlichkeit und ohne zeitliche Vorgabe zu formulieren.
Ganz kurz zur Sache: Bei der Totalrevision des RTVG wurde ein Gebührensplitting eingeführt, an dem die privaten lokalen Rundfunkveranstalter mit einem fixen Anteil von 4 Prozent teilhaben. Diese müssen jedoch gewisse Auflagen erfüllen, was in der Vergangenheit nicht alle tun konnten. Somit konnte das Geld nicht vollumfänglich verteilt werden. Es ist Kollege Lombardi zugutezuhalten, dass er damals - nicht zuletzt aus diesen Überlegungen heraus - einen flexiblen Prozentsatz beantragt hat, der uns dieses Problem erspart hätte.
Unterdessen sind gemäss Bakom 67 Millionen Franken zusammengekommen, wobei zu beachten ist, dass ein gewisser Anteil als Schwankungsreserve zurückbehalten werden muss. Der Bundesrat hat den Vorschlag der Motion Amstutz 10.3471, diese Gelder den Gebührenpflichtigen zurückzuerstatten, indem der nicht benötigte Betrag jeweils jährlich durch die Ansetzung von entsprechend tieferen Gebühren im Folgejahr kompensiert würde, abschlägig beantwortet, weil die Erhebung von flexiblen, jährlich ändernden Gebühren kaum mit einem vernünftigen Aufwand durchführbar wäre. Allenfalls könnte der bis anhin aufgelaufene Betrag in einem einzigen Jahr zurückerstattet werden, oder es würde eine nächste notwendige Erhöhung deswegen aufgeschoben. Aber auch das ist nicht ohne Gesetzesänderung zu machen.
Ich habe mit meinem Postulat zwei weitere Verwendungszwecke vorgeschlagen. Der Bundesrat ist bereit, diese einmal zu prüfen. Es geht um die Möglichkeit, die journalistische Ausbildung zu fördern und gemeinsame Institutionen der Branche mitzufinanzieren. Eine ausgewiesene fachliche Arbeit setzt auch im Bereich der Medien eine gute Ausbildung voraus; Lokalmedien sind aber nur beschränkt fähig, diese anzubieten.
Medienleute kommen vielfach aus anderen Berufsgattungen, wenn sie überhaupt einen beruflichen Erstabschluss vorweisen können, und sollten sich nicht zuletzt in Anbetracht der grossen gesellschaftspolitischen Verantwortung, die sie haben, die notwendigen Fähigkeiten aneignen. Zudem verändern die rasanten technischen Entwicklungen die Anforderungen an die journalistischen Tätigkeiten. Grund genug, sich auch in dieser Berufsgattung permanent weiterzubilden.
Mit der Möglichkeit, dass mit diesen Geldern unter Umständen auch gemeinsame Projekte der lokalen privaten Medienveranstalter zu realisieren wären, habe ich eine zweite Idee formuliert. Ich denke an gemeinsame Studios oder an eine gemeinsame Integration neuer Techniken. Diese Stärkung der privaten Medien könnte durchaus im Sinne einer nebst der SRG wettbewerbsfähigen privaten Medienbranche von Interesse sein und würde zur Medien- und Meinungsvielfalt beitragen.
Zwar ist meine Idee, wie es nicht anders zu erwarten war, von gewissen Kreisen bereits ordentlich kritisiert worden, indem sie mich, wenn auch völlig abwegig, der Geldverschwendung bezichtigten. Dass bei der von mir vorgeschlagenen Ausbildungsoffensive auch noch Abhängigkeiten der Medien vom Staat vermutet wurden, braucht schon eine ordentlich schlechte Fantasie. Wenn dem nämlich so wäre, müsste sich der Staat von jeder Ausbildung verabschieden, und alle seine Schulen wären umgehend zu schliessen. Dass bei Lichte betrachtet eine qualitativ gute Bildung letztlich auch die Qualität, die Leistungsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Vielfalt der Medienwelt fördern kann, dürfte für jeden nachvollziehbar sein, der das mit etwas gutem Willen tun will.
In dem Sinne bedanke ich mich, dass der Bundesrat bereit ist, diese Idee weiter zu prüfen, ohne dabei bereits einen Entscheid gefällt zu haben.

Lombardi Filippo (CEg, TI): Ich bedanke mich bei Kollege Bieri, dass er meine damalige Position in Erinnerung gerufen hat. Ich war damals in den Beratungen des geltenden Radio- und Fernsehgesetzes für eine flexible Lösung, was diese Gebührenanteile zugunsten der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter betrifft, und zwar in einer Bandbreite zwischen 3 und 5 Prozent. Wir sind dann dem Nationalrat gefolgt und haben diese fixen 4 Prozent der Gebührenanteile im Gesetz festgelegt. Was heisst das? Was ist der Wille des Gesetzgebers?
Seit Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes, also seit dem 1. April 2007, sind 4 Prozent der Gebühreneinnahmen für die Lokalradios und die regionalen Fernsehen mit Konzession und Leistungsauftrag reserviert. Diese Gelder gehören gemäss dem Willen des Gesetzgebers den lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern.
Nun, diese kämpfen zurzeit gegen viele Schwierigkeiten. Die Werbeflaute nach der Wirtschaftskrise des vorletzten Jahres ist bekannt und geht weiter, die Werbung hat sich nicht zu 100 Prozent erholt. Die Online-Konkurrenz ist sehr stark. Die im Gesetz vorgesehene asymmetrische Werbeordnung, die die Privaten gegenüber der SRG ein bisschen bevorzugt hätte, ist inzwischen praktisch verschwunden: Die SRG darf auch Alkoholwerbung machen, und die Werbezeiten usw. sind fast angeglichen worden. Diese Veranstalter schwimmen also sicher nicht im Geld, und eigentlich erwarten sie, dass ihnen diese Gelder gemäss dem Willen des Parlamentes ausbezahlt werden.
Warum habe ich dem Postulat Bieri trotzdem zugestimmt und es sogar mitunterschrieben? Weil die gesetzliche Grundlage für diese Verteilung der Gelder fehlt. Das Gesetz sagt, dass die Veranstalter das Geld bekommen, sobald sie die Konzession bekommen haben. Diese berühmten 67 Millionen Franken, die nicht ausbezahlt wurden, stammen aus verschiedenen Töpfen. Diese Summe hat sich aber zum grossen Teil im normalen Zeitablauf zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Erteilen der Konzessionen angehäuft, obwohl es dafür auch ein paar andere Gründe gibt, die Kollege Bieri auch erwähnt hat und die vielleicht auch ohne Gesetzesänderung berücksichtigt werden könnten. Es braucht aber eine Gesetzesänderung. Wenn wir jetzt diese Teilrevision vornehmen, die das Gebühreninkasso anbetrifft, wie wir es in der soeben angenommenen Motion 10.3014 verlangen, könnten wir auch die Problematik der Gebührenauszahlungen entsprechend beheben. Das Postulat Bieri zeigt uns einen Weg - natürlich nicht den einzig möglichen -,

AB 2011 S 274 / BO 2011 E 274
aber ich kann dem Grundsatz zustimmen, dass die Gelder, die wirklich nicht den einzelnen Veranstaltern ausgerichtet werden können, an die Branche gehen, und dies eigentlich zugunsten der Allgemeinheit und des Publikums. Das ist sicher eine Überlegung wert.
Ich möchte dem Bundesrat für die Annahme des Postulates danken und sagen, man möge in der Anwendung - dann, wenn es um konkrete Lösungen gehen wird - nicht vergessen, dass die einzelnen Veranstalter ihre Pflicht getan haben und gemäss Gesetz auch gut behandelt werden sollten. Wenn wir versuchen, dieses Problem mit einer Stiftung zu lösen, dann sollte diese Stiftung eigentlich möglichst von der Branche selber getragen werden. Es sollte eine unbürokratische Lösung sein, die nicht mit Bundesinstitutionen zu vergleichen ist.
Ich unterstütze also das Postulat Bieri.

Reimann Maximilian (V, AG): In der Regel freut man sich, wenn einem plötzlich Gelder zufallen, mit denen man nicht gerechnet hat. Diese rund 70 Millionen Franken - es kommen ja Zinsen dazu, ich hoffe es jedenfalls - gehören an sich den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern. Ihnen hätten sie zufallen sollen; da bin ich mit Kollege Lombardi vollkommen einig. In diesem Fall dominiert bei mir aber nicht die Freude, sondern vielmehr der Zorn über die in diesem Bereich missglückte Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sowie über die bürokratisch völlig aufgeblasene Umsetzung bei den Konzessionsvergaben durch das Bundesamt für Kommunikation.
Kreative Parlamentarier hirnen nun darüber, was mit diesen im Topf für das Empfangsgebührensplitting aufgelaufenen Millionen gemacht werden soll. Im Nationalrat war es letzten Sommer unser baldiger Ständeratskollege Adrian Amstutz, der den Bundesrat per Motion 10.3471 aufgefordert hat, das Geld den Gebührenzahlern zurückzuerstatten. Hier nun legt uns Kollege Peter Bieri ein Postulat vor, das andere Wege zur Verwendung dieser Gebührengelder einschlagen möchte. Sicher ist: In jedem Fall braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser zweckgebundenen Subventionsgelder.
Das Postulat Bieri kann man durchaus annehmen. Wir als Gesetzgeber können dann mit Interesse darauf warten, wie es der Bundesrat sieht, was für Verwendungsmöglichkeiten er uns in Aussicht stellt. Das letzte Wort haben wir im Parlament dann ja ohnehin. Was sich aber nicht mehr wiederholen darf - primär deshalb habe ich das Wort ergriffen, Frau Bundesrätin, und ich bitte Sie nun, mir zuzuhören -, ist die Ursache, die zu dieser Anhäufung von Empfangsgebühren geführt hat: Es war das misslungene, komplizierte Submissionsverfahren nach dem Jekami-Prinzip, gekoppelt an ein langwieriges Verwaltungs- und anschliessendes Rechtsmittelverfahren. Da konnte, um nur ein Beispiel zu erwähnen, ein ehemaliger Zürcher Radiopirat einfach für den Aargau ein Fantasie-Fernsehprojekt einreichen, einem angestammten Privatveranstalter vom blauen Himmel herab Konkurrenz entgegenstellen und diesen Privatveranstalter in der Folge während Monaten - ich glaube, es waren etwa anderthalb Jahre - daran hindern, berechtigte Gebühren für seine Leistungen zu beziehen, die längstens dem gesetzlichen Leistungsauftrag entsprachen. Solche Beispiele gab es in den meisten grösseren Kantonen bzw. Regionen im Radio- wie im Fernsehsektor. So häuften sich eben die Gelder an, die nun im Topf für das Empfangsgebührensplitting ihrer künftigen Verwendung harren.
Das gleiche überladene und verbürokratisierte Konzessionsverfahren wird sich wiederholen, wenn die erteilten Konzessionen ablaufen und nach gleichem System die neuen Konzessionen vergeben werden. Deshalb mein Aufruf an Sie, Frau Bundesrätin: Gehen Sie bitte auch da, bei den Konzessionsvergaben, über die Bücher, wenn sich das UVEK an die nächste RTVG-Revision heranmacht und das Postulat Bieri umgesetzt wird. Auch da, bei den Konzessionsvergaben, besteht grosser Handlungsbedarf. Packen Sie auch dieses Thema mutig an, Frau Bundesrätin! Dann kann verhindert werden, dass den Radio- und TV-Konsumenten nochmals mehr Geld aus der Tasche gezogen wird, als gemäss Gesetz und zweckgebunden überhaupt ausgegeben werden kann.

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Ich möchte Ihnen an dieser Stelle Folgendes mitteilen: Frau Bundesrätin Leuthard muss uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Japan um 12 Uhr verlassen. Sie wird auch am Nachmittag etwas später als vorgesehen wieder zu uns stossen. Ich werde Ihnen zu Beginn der Nachmittagssitzung bekanntgeben, welche Geschäfte wir - im Einverständnis mit Frau Bundesrätin Leuthard - ohne ihre Anwesenheit behandeln können.

Savary Géraldine (S, VD): Je serai brève, puisque des débats sans doute plus urgents que celui-ci ont lieu aujourd'hui.
Tout d'abord, je confirme le soutien au postulat Bieri 10.4032. La question de la formation des journalistes est réglée et gérée par la branche, par les organisations professionnelles, et il est vrai que c'est une formation importante. On pourrait considérer que la Confédération, dans le cadre de l'aide indirecte à la presse, se préoccupe d'une manière ou d'une autre des questions de formation. C'est en tout cas à discuter.
Ensuite, en ce qui concerne les 67 millions de francs qui seraient dus aux télévisions et radios privées concessionnaires, cela pose effectivement un problème, car ce montant ne peut pas être perçu par les télévisions et radios privées. Cela montre la nécessité de travaux législatifs, qui auront lieu - cela a été dit - en 2012. Sur cette question, il serait souhaitable que les nouvelles télévisions et radios privées concessionnaires puissent être entendues sur un certain nombre de problèmes et de difficultés qu'elles rencontrent.
Je n'ai aucun lien particulier avec les télévisions régionales ni avec les télévisions et radios privées, mais on se rend bien compte que, dans nos régions, dans nos cantons, les exigences posées par la loi sont assez élevées, que la limite de 4 pour cent de la quote-part de la redevance pose un certain nombre de problèmes. La question de la zone de desserte est une difficulté aussi pour ces diffuseurs. Au fond, les nouvelles technologies qui sont apparues sur le marché de l'information et qui ne sont pas prises en compte dans la loi actuelle nécessitent des travaux législatifs, en tout cas un bilan cinq ans après l'entrée en vigueur de la révision partielle de la loi fédérale sur la radio et la télévision.
Pour ces raisons, je soutiendrai le postulat, et j'attends avec beaucoup d'intérêt les propositions du département sur le bilan de la loi fédérale sur la radio et la télévision.

Brändli Christoffel (V, GR): Ich wollte hier ein weiteres Feld der Diskussion eröffnen; es geht um den Sinn von Zweckbestimmungen für Einnahmen. Man kommt in solche Situationen, wenn man für die Einnahmen einen Zweck bestimmt. Ich bin eigentlich erstaunt, dass der Bundesrat diese Umlagerung aus finanzpolitischen Gründen nicht abgelehnt hat. Aber ich möchte darauf verzichten, diese Diskussion jetzt auch noch auszuweiten; dies in Anbetracht der Ermahnung des Präsidenten. Ich werde dem Postulat nicht zustimmen, aber akzeptieren, was Sie hier beschliessen.

Berberat Didier (S, NE): Je souhaiterais dire que, selon moi, ce postulat trace de bonnes pistes dans la mesure où ce "Honigtopf" ou pot de miel de 67 millions de francs appartient aux médias. Il est vrai que cela pose un réel problème: pourquoi ne peut-on pas distribuer cette somme aux radios et télévisions locales et régionales? Parce que, simplement, certaines exigences n'ont pas été remplies et qu'un retard a eu lieu - on l'a dit.
Je pense qu'il est vraiment important de pouvoir améliorer la formation - de base et continue - des professionnels des médias, même si on sait que, souvent, en l'état actuel des choses, les journalistes n'ont pas le temps de se perfectionner, ce qui pose un réel problème aussi pour eux. C'est une question de qualité. A mon avis, l'indépendance des médias

AB 2011 S 275 / BO 2011 E 275
n'est pas menacée par le fait que la Confédération mettrait à disposition un fonds ou mettrait en place une fondation qui permettrait de former ces professionnels. Il peut s'agir de formation aux médias, mais aussi d'une aide à la recherche en matière de médias, que ce soit en matière économique, juridique ou sociologique. Je crois que cela est intéressant pour nos médias.
Bien entendu, la deuxième question est de savoir comment faire pour ne pas constituer une nouvelle réserve, et je fais confiance au Conseil fédéral pour trouver une solution. Il le dit de lui-même, d'ailleurs: il trouvera des solutions pour éviter qu'à l'avenir on constitue de nouveaux excédents dans ce domaine-là. Cela peut se faire aussi par l'adaptation de la redevance ou en trouvant des solutions plus flexibles en matière de subventionnement des diffuseurs régionaux et locaux.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Es gibt nicht mehr viel dazu zu sagen. Wir sind ja einverstanden, dass wir den Bericht verfassen. Es wäre verfrüht, die Konklusionen daraus schon jetzt zu ziehen; es wäre verfrüht, jetzt schon Stellung dazu zu nehmen. Ich nehme Ihre Bedenken, Hoffnungen und Wünsche auf. Aber ich denke einfach, man kann nicht alles, was vor zwanzig Jahren passiert ist, immer wieder aufwärmen, man muss unter die Geschichte wahrscheinlich ab und zu einen Strich ziehen. Aber wir schauen selbstverständlich auch die künftigen Konzessionsverfahren an, Herr Ständerat Reimann. Da herrscht sowieso immer eine Hektik, es geht um viel Geld, es geht um Marktanteile, und jeder fühlt sich ungerecht behandelt, das ist auch eine bekannte Tatsache.

Angenommen - Adopté

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