Bieri Peter (CEg, ZG):
Vorerst bedanke ich mich, dass der Bundesrat bereit ist, mein Postulat entgegenzunehmen. Ich glaube, der Bundesrat kann dies umso leichter tun, als ich mich bemüht habe, meinen Vorschlag offen, nicht mit zwingender Verbindlichkeit und ohne zeitliche Vorgabe zu formulieren.
Ganz kurz zur Sache: Bei der Totalrevision des RTVG wurde ein Gebührensplitting eingeführt, an dem die privaten lokalen Rundfunkveranstalter mit einem fixen Anteil von 4 Prozent teilhaben. Diese müssen jedoch gewisse Auflagen erfüllen, was in der Vergangenheit nicht alle tun konnten. Somit konnte das Geld nicht vollumfänglich verteilt werden. Es ist Kollege Lombardi zugutezuhalten, dass er damals - nicht zuletzt aus diesen Überlegungen heraus - einen flexiblen Prozentsatz beantragt hat, der uns dieses Problem erspart hätte.
Unterdessen sind gemäss Bakom 67 Millionen Franken zusammengekommen, wobei zu beachten ist, dass ein gewisser Anteil als Schwankungsreserve zurückbehalten werden muss. Der Bundesrat hat den Vorschlag der Motion Amstutz 10.3471, diese Gelder den Gebührenpflichtigen zurückzuerstatten, indem der nicht benötigte Betrag jeweils jährlich durch die Ansetzung von entsprechend tieferen Gebühren im Folgejahr kompensiert würde, abschlägig beantwortet, weil die Erhebung von flexiblen, jährlich ändernden Gebühren kaum mit einem vernünftigen Aufwand durchführbar wäre. Allenfalls könnte der bis anhin aufgelaufene Betrag in einem einzigen Jahr zurückerstattet werden, oder es würde eine nächste notwendige Erhöhung deswegen aufgeschoben. Aber auch das ist nicht ohne Gesetzesänderung zu machen.
Ich habe mit meinem Postulat zwei weitere Verwendungszwecke vorgeschlagen. Der Bundesrat ist bereit, diese einmal zu prüfen. Es geht um die Möglichkeit, die journalistische Ausbildung zu fördern und gemeinsame Institutionen der Branche mitzufinanzieren. Eine ausgewiesene fachliche Arbeit setzt auch im Bereich der Medien eine gute Ausbildung voraus; Lokalmedien sind aber nur beschränkt fähig, diese anzubieten.
Medienleute kommen vielfach aus anderen Berufsgattungen, wenn sie überhaupt einen beruflichen Erstabschluss vorweisen können, und sollten sich nicht zuletzt in Anbetracht der grossen gesellschaftspolitischen Verantwortung, die sie haben, die notwendigen Fähigkeiten aneignen. Zudem verändern die rasanten technischen Entwicklungen die Anforderungen an die journalistischen Tätigkeiten. Grund genug, sich auch in dieser Berufsgattung permanent weiterzubilden.
Mit der Möglichkeit, dass mit diesen Geldern unter Umständen auch gemeinsame Projekte der lokalen privaten Medienveranstalter zu realisieren wären, habe ich eine zweite Idee formuliert. Ich denke an gemeinsame Studios oder an eine gemeinsame Integration neuer Techniken. Diese Stärkung der privaten Medien könnte durchaus im Sinne einer nebst der SRG wettbewerbsfähigen privaten Medienbranche von Interesse sein und würde zur Medien- und Meinungsvielfalt beitragen.
Zwar ist meine Idee, wie es nicht anders zu erwarten war, von gewissen Kreisen bereits ordentlich kritisiert worden, indem sie mich, wenn auch völlig abwegig, der Geldverschwendung bezichtigten. Dass bei der von mir vorgeschlagenen Ausbildungsoffensive auch noch Abhängigkeiten der Medien vom Staat vermutet wurden, braucht schon eine ordentlich schlechte Fantasie. Wenn dem nämlich so wäre, müsste sich der Staat von jeder Ausbildung verabschieden, und alle seine Schulen wären umgehend zu schliessen. Dass bei Lichte betrachtet eine qualitativ gute Bildung letztlich auch die Qualität, die Leistungsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Vielfalt der Medienwelt fördern kann, dürfte für jeden nachvollziehbar sein, der das mit etwas gutem Willen tun will.
In dem Sinne bedanke ich mich, dass der Bundesrat bereit ist, diese Idee weiter zu prüfen, ohne dabei bereits einen Entscheid gefällt zu haben.