Ständerat - Sommersession 2011 - Siebente Sitzung - 08.06.11-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2011 - Septième séance - 08.06.11-08h15

11.3112
Interpellation Reimann Maximilian.
Arbeitspotenzial
älterer Menschen.
Stopp der Talentverschwendung
Interpellation Reimann Maximilian.
Mettre un terme au gaspillage
des talents en valorisant l'emploi
et le travail des seniors
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.11

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Ich frage den Interpellanten an, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder ob er Diskussion beantragt.

Reimann Maximilian (V, AG): Ich bin grundsätzlich von den Antworten des Bundesrates befriedigt und danke ihm für seinen Einsatz in dieser Sache. Ich bitte aber trotzdem um Diskussion, damit das eine oder andere der anvisierten Ziele noch etwas vertiefter diskutiert werden kann.

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Der Interpellant beantragt eine Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Reimann Maximilian (V, AG): Sie haben es gesehen, die Wiege zu diesem umfassenden Paket an Massnahmen zur Förderung des Arbeitspotenzials älterer Menschen steht im Europarat. Wie es häufig der Fall ist, nehmen Mitglieder des Europarates dort debattierte und verabschiedete Themen in ihrem Handgepäck mit nach Hause, um zu eruieren, wie es im eigenen Land darum bestellt ist. Für mich als aktiven Senior ist es naheliegend, dass ich mich dieses spezifischen Seniorenthemas angenommen habe. Ich möchte mich weiter dafür einsetzen, dass das Arbeitspotenzial älterer Menschen noch möglichst lange sinnvoll und zweckmässig genutzt werden kann und dass so der oft eklatanten Talentverschwendung möglichst entgegengewirkt wird.
Aber damit es ganz klar gesagt ist: Es ist kein Muss, sondern ein Dürfen. Wer froh ist, endlich das Berufsleben an den Nagel hängen zu können, der soll das weiterhin frisch und fröhlich tun können. Wer aber weiterhin noch ein Bein auf Voll-, insbesondere aber auf Teilzeitbasis im Erwerbsleben belassen möchte, dem sollen Staat und Gesellschaft noch besser als bis anhin die Möglichkeit dazu geben. Ich stelle fest - und viele von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wahrscheinlich auch -, dass sich viele Personen unserer Jahrgänge, ehemalige Klassenkameraden oder Berufskolleginnen, damit schwertun, wenn sie plötzlich den Schritt vom Erwerbsleben in den Ruhestand quasi in Windeseile vollziehen müssen. Ein Beispiel auf Bundesebene sind jene aktiven Diplomaten, die schon ein, zwei, drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters von ihren Botschafterposten abberufen und in Pension geschickt werden, nur damit man die Karriereplanung für Männer wie insbesondere auch Frauen jüngeren Jahrgangs im Departement besser lenken kann. Da kann es in der Tat zu klassischer Talentverschwendung kommen.
Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar, dass er konkrete Zahlen beigesteuert hat, aus denen hervorgeht, dass die Erwerbsquote älterer Menschen in der Schweiz deutlich höher liegt als in der EU. 75 Prozent der 50- bis 64-Jährigen sind bei uns nach wie vor aktiv; sie können noch arbeiten und damit zum allgemeinen Wohlstand des Landes beitragen. In der EU sind es im Durchschnitt bloss noch 57 Prozent.
Aber, Herr Bundesrat, mir geht es ebenso sehr um die Altersstufen, die darüber liegen: um die 65-Jährigen, die 70-Jährigen und darüber. Vielleicht verfügen Sie auch über statistisches Material, das über die 64-Jährigen hinausgeht. Es wäre sehr aufschlussreich, auch da zu sehen, wo wir im Vergleich zum Ausland stehen. Da geht es besonders um Kollisionen mit dem bestehenden Recht im Allgemeinen und mit dem Sozial- und Steuerrecht im Besonderen; das Recht ist einer Fortsetzung der Erwerbstätigkeit oft hinderlich und steht ihr im Weg.
Ich beschränke mich auf eine einzige konkrete Anmerkung zu den gesetzlichen Massnahmen, wie ich sie unter Ziffer 2 der Interpellation angesprochen habe, nämlich auf die dritte Säule. Wir hatten die Säule 3a vor ein paar Jahren richtigerweise bis zum 70. Altersjahr verlängert. Aber ich stelle die Frage in den Raum: Warum nur bis zum 70. Altersjahr? Warum nicht bis zur definitiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit? Das können doch gut und gern - je nach Wille, körperlichem Zustand und geistiger Frische - noch ein paar weitere Jahre sein.
Dann eine Bemerkung zur Antwort des Bundesrates auf die Frage 3 bezüglich der Betreuung betagter Mitmenschen durch ältere Leute. Mir geht es da um völlige Freiwilligkeit. Der Bundesrat schreibt dazu: "Ältere Menschen haben zudem meist Jahrzehnte beruflicher Tätigkeit oder der Betreuungsarbeit hinter sich und sollten deshalb Anrecht auf einen Lebensabend ohne ständige Verpflichtungen haben." Diese Bemerkung des Bundesrates steht meines Erachtens völlig quer zum Kontext und entspricht auch nicht der Meinung im Europarat. Auch hier muss es natürlich um völlige Freiwilligkeit gehen, nicht um eine ständige Verpflichtung.
Noch eine Bemerkung zu Ziffer 4, den amtlichen und nebenamtlichen Tätigkeiten von Seniorinnen und Senioren: Hier bekennt sich der Bundesrat klar gegen gesetzliche Alterslimiten und damit klar gegen Praktiken, wie sie vor ein paar Jahren in Ihrer näheren Heimat, Herr Bundesrat, in Madiswil, vorgekommen sind - zum Riesenärger der direkt betroffenen Mitmenschen. Die Gemeinde Madiswil hatte beschlossen - Sie erinnern sich sicher -, dass über 70-jährige Leute von der Wahl in kommunale Ämter und Kommissionen ausgeschlossen werden sollten. Der Beschluss ist inzwischen rückgängig gemacht worden. Dies war für mich das klassische Negativbeispiel, das zeigt, wie es nicht sein darf: der Ausschluss von Menschen von Tätigkeiten auf Gemeindeebene allein ihres Alters wegen. Das kann es wirklich nicht sein.
Per saldo bin ich also vom aktuellen Stand bezüglich des Arbeitspotenzials älterer Menschen in der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft befriedigt. Wir sind aber - vergleichbar mit einem Mehretappenrennen - noch längst nicht am Ziel. Verbesserungspotenzial ist vorhanden; die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Es ist nun an Ihnen, dem Bundesrat, sowie an uns, dem Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen für all jene Leute, die auch in einem späteren Lebensabschnitt ganz oder teilweise erwerbstätig bleiben möchten, noch effizienter gestaltet und verbessert werden.
Die Seniorenbeschäftigungsfreundlichkeit ist ein hohes Gut in einem Staat und in einer Gesellschaft. Ich wünsche mir sehr, dass wir auch weiterhin sehr grosse Sorge dazu tragen werden.

Schneider-Ammann Johann N., Bundesrat: Herr Ständerat Reimann, ich bin froh, dass Sie mit der bundesrätlichen Antwort grundsätzlich zufrieden sind. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass ich eine Fachkräfte-Initiative gestartet habe. Diese Initiative hat zum Ziel, den Folgen der demografischen Entwicklung etwas entgegenzuwirken. Die grundlegende Annahme ist natürlich die, dass der Bedarf an Fachkräften in den kommenden Jahren eher steigen wird. Meine Absicht ist es, diese zusätzlichen Fachkräfte nicht einfach international

AB 2011 S 507 / BO 2011 E 507
zu rekrutieren. Mit anderen Worten: Ich visiere ältere Menschen an, ganz speziell auch Frauen. Wir treiben diese Initiative nun bis Ende Jahr in drei Schritten voran: Wir werden ein Konzept, eine Strategie erstellen, dann werden wir im September und Oktober mit den interessierten Kreisen Workshops veranstalten, und Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres soll der Bundesrat einen entsprechenden Antrag erhalten. Ich bin für Ihr Anliegen also bereits stark sensibilisiert. Alles, was Sie in Ihrer Interpellation angemeldet oder eben gesagt haben, wird in unsere Arbeit mit einbezogen werden. Wir werden uns darüber unterhalten, und mit dem Antrag an den Bundesrat werde ich Ihnen Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres zusätzliche Antworten geben können.
Für den Moment möchte ich nur noch erwähnen, dass das Parlament in jüngster Zeit Massnahmen umgesetzt hat. Es ist daran zu erinnern, dass seit 2008 in der Säule 3a Steuerabzüge bis zum 70. Altersjahr möglich sind, und dass seit 2010 nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, aber vor der Pensionierung ein Vorbezug der Altersrente nicht mehr aufgezwungen werden kann; die Freizügigkeitsleistungen müssen gewährleistet sein.
Seit diesem Jahr können die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit bieten, ab 58 Jahren bei der Reduktion des Arbeitspensums den bisherigen Verdienst weiterzuversichern und bei Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter bis zur Vollendung des 70. Altersjahrs weiterhin Beiträge an die Vorsorgeeinrichtungen einzubezahlen. Es sind also ein paar Massnahmen, die in die richtige Richtung gehen, die in jüngster Zeit ergriffen wurden. Ich habe schon gehört, dass sie die Limite nicht bei 70 Jahren machen.
Rückkehr zum SeitenbeginnRemonter

Home