Leuthard Doris, Bundesrätin:
Nur zur Erläuterung: Grundsätzlich rennen ja beide Vorstösse offene Türen ein. Es geht ein bisschen um die Stossrichtung und darum, wer zuständig ist.
Was die Wasserkraftnutzung betrifft, so haben wir ja bestehende Potenziale. Herr Ständerat Stadler hat zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt im Energiegesetz auch ein qualitatives und ein quantitatives Ziel im Bereich der Wasserkraft. Dass man das ausdehnen kann, ist unbestritten. Die Frage ist jetzt aber, wo und wie.
Wir haben mit den Kantonen schon im Herbst ein Verfahren eröffnet und sie eingeladen, jetzt diese Potenziale zu plausibilisieren. Es gab Mitte November einen Workshop, bei dem von den Kantonen natürlich vor allem bemängelt wurde, dass das Parlament soeben die Gewässerschutzvorschriften verschärft habe, was die Potenziale beschränke. Jetzt ist man mit den Kantonen und auch mit Vertretern des Naturschutzes und der Fischerei daran, diese Potenziale weiter zu vertiefen. Man wird im Januar dann in einem weiteren Workshop den Kreis auch auf die Verbände und die Stromwirtschaft ausweiten, sodass wir im März 2012 unsere Arbeiten abgeschlossen haben werden. Wir können dann die Plausibilität in einem Faktenblatt veröffentlichen und aufzeigen, was bei der Wasserkraft mit den Parametern des verstärkten Gewässerschutzes tatsächlich realisiert werden kann. Wir tun es also so oder so. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen ist gewährleistet.
Die anderen Punkte, die die beiden Vorstösse auflisten - die Verfahren, auf welche sie sich beziehen -, sind ein bisschen schwieriger, denn die Kompetenz zur Gestaltung der Verfahren liegt grossmehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund hat gemäss Artikel 60 des Wasserrechtsgesetzes lediglich die Kompetenz, darauf zu achten, dass die Konzessionsgesuche veröffentlicht werden und dass die Veröffentlichung nicht mit der Androhung verbunden wird, dass nicht rechtzeitig angemeldete Rechte verwirken. Der Rest ist an sich Sache der Kantone; hier hat man also nur beschränkte Möglichkeiten. Man ist trotzdem daran, ein einstufiges Verfahren mit einer Leitbehörde zu diskutieren. Das wäre zweckdienlich. Aber da müssten die Kantone mitmachen. Die Frage ist, ob man etwas einführen möchte, bei dem man dann nicht mehr nebeneinander die Bewilligung des Bafu, was die Wassernutzung, und dann, was die Konzessionierung angeht, jene des BFE einholen würde. Das Verfahren liesse sich wahrscheinlich noch ein bisschen beschleunigen. Die Diskussion läuft im Moment, auch zusammen mit den Kantonen; die Frage ist, ob man hier einen Weg findet.
Insofern werden wir einfach das tun, was wir ohnehin tun. Was läuft, teilen wir der Kommission dann mit, und dann können Sie beraten, wie Sie weiter vorgehen wollen.
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AB 2011 S 1276 / BO 2011 E 1276
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