Rechsteiner Paul (S, SG):
Ich möchte Ihnen beliebt machen, beim geltenden Recht zu bleiben, das heisst, die Kompetenz des Preisüberwachers, auch bei den Tarifen im öffentlichen Verkehr mitzusprechen, beizubehalten. Das ist das geltende Recht; es ist auch nichts anderes als das, was der Minderheitsantrag möchte - in Übereinstimmung mit dem einstimmig gefassten Beschluss des Nationalrates.
Ich möchte das mit vier Argumenten kurz begründen:
Das erste Argument: Zunächst wäre es formell eine Änderung von erheblicher Tragweite. Eine solche Änderung sollte man in unserem System nicht einführen, ohne dass eine Vernehmlassung dazu stattgefunden hat. Eine Vernehmlassung dient dazu, dass sich alle betroffenen Kreise, namentlich auch die Kantone, zu einer erheblichen Änderung der Gesetzgebung äussern können. Das ist hier nicht geschehen. Es handelt sich nicht um einen Vorschlag des Bundesrates. Der Vorschlag wurde während der Kommissionsberatungen eingebracht; niemand hatte die Möglichkeit, sich dazu in einer Vernehmlassung zu äussern. Aus formellen Gründen ist bei einer solch massgeblichen Änderung des Gesetzes - bei der Elimination des Preisüberwachers bei Tarifen im öffentlichen Verkehr - ein solches Vorgehen nicht
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AB 2012 S 30 / BO 2012 E 30
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gerade glücklich. Dies ist ein erster Grund dafür, beim geltenden Recht zu bleiben. Wenn man eine solche Änderung anvisiert, sollte man zunächst den ordentlichen Weg gehen.
Das zweite Argument ist ein materielles: Die Tarife im öffentlichen Verkehr steigen massiv an, auch bei den SBB, gerade auf den kommenden 1. Januar hin. Sie werden weiter stark ansteigen. Hier haben wir auch verkehrspolitische Probleme mitzuberücksichtigen, nicht nur konsumentenpolitische Anliegen. Wenn man eine Förderung des öffentlichen Verkehrs will, dann genügt es nicht, ein gutes Verkehrsangebot bereitzustellen - wir werden ja im Zusammenhang mit Fabi und Step darüber sprechen -, sondern dann muss das Fahren mit den Bahnen, muss die Benützung des öffentlichen Verkehrs auch für Leute mit bescheidenen Einkommen und für Familien erschwinglich sein. Wenn es mit der Preispolitik, mit der Tarifpolitik im öffentlichen Verkehr und bei der Bahn so weitergeht wie in den letzten Jahren, sind wir bald wieder einmal in einer Situation wie vor der Einführung des Halbtaxabonnements, als man feststellen musste: Man kann es sich kaum mehr leisten, mit der Bahn zu fahren; es braucht sondertarifliche Massnahmen, die Einführung eines Halbtaxabonnements, damit das Fahren mit dem öffentlichen Verkehr überhaupt erschwinglich ist. Damit gibt es auch verkehrspolitische Gründe dafür, dass die Tarife der Kontrolle durch den Preisüberwacher unterliegen sollten.
Nun haben wir, das ist das dritte Argument, Herr Bieri, den Antrag, den uns die Kommissionsmehrheit unterbreitet. Das ist, meine ich, ein Scheinkompromiss oder, wenn man es noch etwas härter ausdrücken möchte, ein fauler Kompromiss. Was will dieser Antrag? Er will den Preisüberwacher in Zukunft bei der Definition der Eignerstrategie, bei den strategischen Zielen mitsprechen lassen, will aber seine Kompetenzen bei den Tarifen eliminieren. Der Preisüberwacher hat institutionell gesehen bei der Definition der Eignerstrategie nichts verloren. Der Preisüberwacher ist als Institution dazu da, bei Preisen und Tarifen mitzusprechen - und genau da soll er nichts mehr zu berichten haben und soll sich stattdessen zur Eignerstrategie äussern! Das ist doch grundverkehrt, und es ändert nichts daran, dass der Preisüberwacher dort, wo er mitsprechen können sollte, nämlich bei den Tarifen und Preisen, in Zukunft nichts mehr zu sagen hätte.
Das vierte Argument, und ich bitte Sie, das mitzuberücksichtigen, ist die schwerwiegende institutionelle Konsequenz der Bestimmung im Sinne der Kommissionsmehrheit: Wenn Sie die Kompetenzen des Preisüberwachers für die Tarife des öffentlichen Verkehrs eliminieren, wenn der Preisüberwacher bei den Bahntarifen also nichts mehr zu sagen hat, wie wollen Sie dann noch begründen, dass er bei anderen Tarifen weiter mitsprechen soll? Nehmen wir ein naheliegendes Beispiel: Wie wollen Sie noch begründen, dass der Preisüberwacher in Zukunft zu Posttarifen etwas zu sagen hat? Auch die Post ist ein Bundesunternehmen, auch da gibt es strategische Ziele. Wenn Sie jetzt bei der Bahn sagen, dass der Preisüberwacher zu Tarifen und Preisen nichts mehr zu sagen hat, wie wollen Sie noch begründen, dass er an anderen Orten weiter mitsprechen soll? Die Konsequenz dieses Antrages ist nichts anderes als eine Teilabschaffung der Institution der Preisüberwachung, eine massive Schwächung dieser Institution, was mich dazu führt, Ihnen dringend zu empfehlen, konservativ zu entscheiden, nämlich beim bisherigen Recht zu bleiben, das sich bewährt hat.
Es gibt halt Zielkonflikte im Leben, Herr Bieri. Man kann diese Zielkonflikte aber nicht eliminieren, indem man auf der einen Seite der Problematik, nämlich bei den Preisen, dafür sorgt, dass die Interessen institutionell nicht mehr wahrgenommen werden können.