Schmid Martin (RL, GR):
Im Gegensatz zu meinem Vorredner bitte ich Sie mit der Mehrheit des Nationalrates und der Kommission, der Motion Humbel zuzustimmen.
Die Motion sieht vor, den allgemeinen Abzug für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen gemäss Artikel 212 DBG zu erhöhen. Der Motionstext, so, wie er eingereicht worden ist, lässt offen, wie hoch dann der konkrete Betrag sein soll. Richtigerweise ist darauf hinzuweisen, dass in der Begründung von einer "deutlichen" Erhöhung die Rede ist, obwohl dies im eigentlichen Motionstext nicht vorkommt.
Warum stimme ich dieser Motion zu? Es wurde schon vom Kommissionspräsidenten und von meinem Vorredner zu Recht darauf hingewiesen, dass auf Stufe Bund heute ein verheiratetes Ehepaar nur 3500 Franken an Krankenkassenprämien abziehen kann, obwohl wir alle wissen, dass die Krankenkassenprämien heute deutlich höher sind. Das können Sie ja selber einmal überprüfen, wie das Herr Zanetti mit der eigenen Prämienrechnung getan hat. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf diese Motion zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Problematik besteht. Mit der Begründung bin ich dann aber nicht zufrieden. Er hat darauf hingewiesen, dass mit dem Ausgleich der kalten Progression das Problem gelöst und zudem der Anstieg der Krankenkassenprämien im Landesindex enthalten sei.
Es ist schon so, dass das Problem mit dem Ausgleich der kalten Progression in den meisten indexierten Beiträgen angegangen wurde. Im Bereich der Krankenkassenprämien trifft das aber meines Erachtens nicht zu. Denn die Krankenkassenprämien werden auch in Zukunft bei allem Kostenbewusstsein, das wir an den Tag legen, deutlich stärker ansteigen als eben der Landesindex der Konsumentenpreise. Ein gutes Beispiel gibt Ihnen die Teuerungssituation des letzten Jahres wieder. Im letzten Jahr hatten wir quasi eine Nullteuerung; hingegen stiegen die Krankenkassenprämien zwischen drei und vier Prozent. Sie können das bei sich selbst individuell einmal nachprüfen. Es war ein deutlich stärkerer Anstieg, als der Landesindex ihn abbildete.
Zum zweiten Argument, wonach der Anteil der Erhöhung der Krankenkassenprämien auch für die Familien in diesem Bereich ein untergeordneter Posten sei: Ich meine, dass gerade dieses Argument nicht zutrifft, denn viele Familien, insbesondere auch Mittelstandsfamilien, erhalten heute noch keine Prämienverbilligung, obwohl gerade für diese Gesellschaftsschicht dieser Abzug von Bedeutung ist.
Ich gebe gerne zu, dass diejenigen, die ihre Prämien vom Staat bezahlt erhalten, nicht auf einen zusätzlichen Steuerabzug angewiesen sind. In der Regel bezahlen diese Personen auch keine direkte Bundessteuer. Ich möchte darauf hinweisen, dass heute rund ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt. Es ist zugegebenermassen so, Herr Zanetti, dass die Angehörigen dieser Gesellschaftsschicht nicht von der Erhöhung eines Abzugs profitieren würden - weil sie eben heute schon keine Steuern bezahlen.
Mir persönlich geht es um die Angehörigen des Mittelstands, welche weder Prämienverbilligungen erhalten, noch einen adäquaten Abzug gegenüber früher machen können; denn früher wurden mit dem Abzug auch die Kosten entsprechend aufgerechnet.
Ich gebe offen zu, dass die Motion in diesem Bereich auch von den Finanzen her eine Herausforderung darstellt; deshalb ist die Motion auch offen gefasst. Sie will, dass dieser Abzug erhöht werden muss. Ich bin damit einverstanden, dass der Abzug nicht auf die Höhe des Abzugs im Kanton Graubünden erhöht werden muss; denn im Kanton Graubünden besteht schon seit Jahren die Möglichkeit eines solchen erhöhten Abzugs; für Ehepaare sind es 8400 Franken, für Alleinstehende 4200 Franken. Ich denke, der damalige Gesetzgeber - diese Regelung wurde vor meiner Zeit als Finanzdirektor eingeführt - hat sich schon gewisse Gedanken gemacht, warum gerade eine solche Politik auch für Personen aus Gesellschaftsschichten gut sein könnte, welche ihre Steuern und auch ihre Prämien aus dem eigenen Sack bezahlen.
Ich meine auch, dass die Kantone in den letzten Jahren von Mehreinnahmen profitiert haben, weil die Abzüge nicht erhöht worden sind. Wären die Abzüge so stark erhöht worden, wie die Kosten gestiegen sind, dann hätte es keine Mehreinnahmen gegeben. Es geht bei den Kantonen um 100 Millionen Franken. Ich gebe zu, dass auf Bundesebene durchaus die Herausforderung besteht, bei den zukünftigen steuerpolitischen Vorlagen eine Abwägung zu machen, wie hoch dieser Abzug angesetzt werden soll.
Ich möchte auch noch auf das Argument eingehen, dass durch die Erhöhung des Abzugs eine zusätzliche Bürokratie oder zusätzlicher Aufwand entstehe und man sich damit vom Ziel der Vereinfachung des Steuersystems, der Steuererklärung auf dem Bierdeckel, entferne. Richtig ist: Es gibt keine zusätzliche Erschwerung, es ist aber auch kein Schritt in die richtige Richtung. Es geht nämlich einfach darum, den
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AB 2012 S 95 / BO 2012 E 95
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Betrag zu erhöhen. Wenn schon müsste man eher über die grundsätzliche Frage der Abzüge diskutieren als über diese Vereinfachung. Dazu kommen wir dann bei der Fabi-Vorlage, bei der Steuerabzüge vorgesehen werden. Da werden wir genügend Gelegenheit haben, Herr Zanetti, um auch noch über die Vereinfachung des Steuersystems zu diskutieren. Mir geht es einfach darum, darauf hinzuweisen, dass wir hier zumindest keine Erschwerung bei den Abzugsmöglichkeiten vorsehen.
In der Kommission wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass der Mischabzug, wie er heute besteht, durchaus überprüfenswert wäre. Denn, Hand aufs Herz: Wer kann heute nebst den Krankenkassenprämien schon Sparzinsen abziehen? Höchstwahrscheinlich nur die allerwenigsten oder ein ganz kleiner Promillesatz der Steuerpflichtigen. Der Betrag, der für die Krankenkassenprämien aufzuwenden ist, kompensiert nämlich den gesamten Abzug, sodass gar kein Raum mehr für anderes besteht. Diesbezüglich würde also die Annahme der Motion auch eine Chance bieten, um eben gerade die Vereinfachung an die Hand zu nehmen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und wie der Nationalrat die Motion anzunehmen. Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, uns eine Vorlage zu präsentieren, welche all diese Gesichtspunkte, die hier - teilweise auch von Herrn Zanetti - geäussert worden sind, berücksichtigt. Wir können dann beim künftigen Kenntnisstand entscheiden, ob wir diesen Schritt - auch mit Blick auf finanzpolitische Überlegungen - vornehmen können.