Ständerat - Frühjahrssession 2012 - Fünfte Sitzung - 06.03.12-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2012 - Cinquième séance - 06.03.12-08h15

10.3326
Motion Humbel Ruth.
Erhöhung
des Versicherungsabzuges
bei der direkten Bundessteuer
Motion Humbel Ruth.
Impôt fédéral direct.
Relever la déduction
pour les primes d'assurance
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Nationalrat/Conseil national 19.09.11
Ständerat/Conseil des Etats 06.03.12

Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion

Antrag der Minderheit
(Zanetti, Baumann, Engler, Savary)
Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité
Adopter la motion

Proposition de la minorité
(Zanetti, Baumann, Engler, Savary)
Rejeter la motion

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Graber Konrad (CE, LU), für die Kommission: Mit der Motion Humbel wird der Bundesrat beauftragt, Pauschalabzüge gemäss Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu erhöhen, und zwar massgeblich. Der Vorstoss wird vor allem damit begründet, dass die heute zugelassenen Abzüge für Krankenkassenprämien nicht mehr den effektiv anfallenden Kosten entsprechen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission betrachtet es als stossend, dass der steigenden Belastung durch die obligatorisch zu entrichtenden Krankenkassenprämien steuerlich zu wenig Rechnung getragen wird. Die Kommissionsmehrheit betrachtet den Vorstoss als Gelegenheit, mit höheren Abzügen in diesem Bereich insbesondere den Mittelstand stärker zu entlasten. Die Höhe des Abzugs könne nach Vorliegen der Botschaft dann auch noch unter finanzpolitischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Eine Annahme der Motion gebe der Verwaltung Gelegenheit, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten.
Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen ab.
Die Motion verlangt eine deutliche Erhöhung der Pauschalabzüge. Es lagen Ihrer Kommission Berechnungen vor, wonach mit jährlichen Mindereinnahmen von 500 Millionen Franken gerechnet werden müsste. Bei einer Anpassung an die Abzüge des Kantons Graubünden beispielsweise wäre sogar mit Mindereinnahmen von 620 Millionen Franken zu rechnen. Die Minderheit befürchtet, dass diese Mindereinnahmen in der Art der Ausgabe für den Kampfjet zu kompensieren wären und dass diese Massnahmen die zuerst Entlasteten letztlich mehr belasten würden.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit relativ knappem Stimmenverhältnis, nämlich mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Minderheit, angeführt von Herrn Zanetti, wird sich dann noch zu Wort melden.
Ich weise noch auf Folgendes hin: Ihre Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode eingehend mit den vielen Abzügen beschäftigt und wollte das System tendenziell vereinfachen. Viele politische Exponenten und Parteien äussern sich auch in diese Richtung; es wird eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel gefordert. Wenn Sie die Motion annehmen, wird die Verwaltung nicht darum herumkommen, diesen Abzug auseinanderzunehmen. Es handelt sich, wie wir in der Kommission festgestellt haben, um einen Mischabzug. Das heisst, der Abzug beinhaltet nicht nur die Prämien der Krankenkassen, sondern auch Beiträge und Einlagen für Lebensversicherungen und nichtobligatorische Unfallversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien. Bereits heute ist deshalb zu erahnen, dass da aus einem Abzug mehrere Abzüge entstehen würden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie der Verwaltung einen solchen Auftrag erteilen wollen; vereinfacht würde das System damit bestimmt nicht.
Sie haben nach der Kommissionssitzung ein Schreiben der Finanzdirektorenkonferenz erhalten. Die Finanzdirektorenkonferenz weist uns darauf hin, dass eine Annahme der Motion bei den Kantonsanteilen an der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von 105 Millionen Franken führen würde.
Ich weise noch darauf hin, dass ein schriftlicher Bericht vorliegt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit entsprechend zu stimmen.

Zanetti Roberto (S, SO): Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt, kennt das jährliche Ärgernis. Man legt alle Unterlagen schön bereit, damit man dann die Tabelle ausfüllen kann, kommt zur Ziffer, die den Versicherungsabzug betrifft, schaut nach, was man letztes Jahr an Krankenkassenprämien bezahlt hat - im Durchschnitt deutlich über 4000 Franken -, und dann findet man in der Wegleitung, dass man bloss 1700 Franken abziehen kann. Da fühlt man sich natürlich vom Steuervogt tatsächlich ein bisschen an der Nase herumgeführt. Ich verstehe das und kann es gut nachvollziehen.
Wenn man dieses Ärgernis beseitigen wollte, müsste man den Versicherungsabzug eigentlich bei der effektiven Höhe der Krankenkassenprämie festlegen oder mindestens bei der durchschnittlichen Prämie. Dann, um auch für die Zukunft vor diesem Ärgernis bewahrt zu werden, müsste man diesen Abzug jeweils der Prämienentwicklung anpassen. Das hätte gemäss den Berechnungen des Bundesrates, wie es der Kommissionspräsident erwähnt hat, wenn man die Durchschnittsprämie zugrunde legt, Mindereinnahmen von insgesamt 620 Millionen Franken zur Folge, gut 500 Millionen beim Bund und gut 100 Millionen bei den Kantonen. Deshalb lassen ja auch die Finanzdirektoren grüssen, mit Schreiben vom 29. Februar dieses Jahres.
Wenn man dann noch die dynamische Entwicklung, also die Anpassung an die Prämienentwicklung, miteinbezieht, würde das zusätzlich noch alle vier Jahre rund 100 Millionen Franken Mindereinnahmen zur Folge haben. Da liegt halt einfach die finanzpolitische Crux. Mit Blick auf die Schuldenbremse sind Mindereinnahmen genau gleich wie Mehrausgaben, und Steuerabzüge sind so gesehen eigentlich bloss raffiniert maskierte Subventionen, was die Wirkung auf den Haushalt betrifft. Mehrausgaben und Subventionen werden in diesem Rat immer sehr kritisch begutachtet, zu Recht, und ebenso kritisch müssen wir Mindereinnahmen und Steuerabzüge prüfen. Eigentlich müssen wir dafür besorgt sein, dass die Gegenfinanzierung stimmt.
Ich bin überzeugt, jeder und jede hier im Saal hätte Ideen, wie man eine halbe Milliarde Franken einsparen könnte oder wie man eine halbe Milliarde für den Bundeshaushalt anderweitig beschaffen könnte. Das Problem ist aber, dass es nichts nützt, wenn wir 46 verschiedene Vorschläge haben. Wir müssten eine Lösung haben, die mehrheitsfähig ist.
Wenn hier die Gegenfinanzierung nicht aufgezeigt werden kann - und da sind vor allem die Motionsbefürworter in der Pflicht -, machen wir etwas, was eigentlich eher unsympathisch ist: Wir verhalten uns schlicht und ergreifend wie Zechpreller. Wir bestellen etwas, was uns selbstverständlich

AB 2012 S 94 / BO 2012 E 94
die Zustimmung und den Applaus unserer Wählerinnen und Wähler sichert, aber wir bezahlen nicht dafür. Ich finde, Zechprellerei gehört sich einfach nicht. Deshalb: Ohne Gegenfinanzierung, die mehrheitsfähig ist, können wir das schon aus Gründen der Seriosität nicht machen. Wenn ich mir noch die Überlegung mache, wie die individuelle Auswirkung einer Abzugserhöhung aussehen würde, komme ich erst recht zum Schluss, dass man da nicht zustimmen kann.
Eigentlich ist ein Versicherungsabzug ja nichts anderes als ein sozialpolitisch motivierter Abzug. Das tönt sehr sympathisch, in der Wirkung sieht das hier aber ganz anders aus. Denn es erfolgt keine Wirkung dort, wo sie notwendig und erwünscht wäre, ja es ist nicht einmal eine Giesskanne, die allen gleichmässig zugutekommt. Die Wirkung entsteht vielmehr dort, wo sie am wenigsten notwendig und auch am wenigsten nützlich ist, nämlich bei den einkommensstärksten Personen.
Ich habe das einmal durchgerechnet: Wenn wir den Abzug auf die Durchschnitts-Krankenkassenprämie festlegen würden - ich habe es für einen Junggesellenhaushalt durchgerechnet, damit es auch für mich nachvollziehbar ist -, würde man bei einem steuerbaren Einkommen von 30 000 Franken 19 Franken und 25 Rappen weniger Bundessteuern bezahlen. Bei einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken wäre die Steuerersparnis 74 Franken und 25 Rappen. Bei einem Einkommen von einer halben Million Franken - das ist so mein Zielwert, den ich mal erreichen möchte - würde ich 330 Franken einsparen, das wäre also das Siebzehnfache der Einsparung, die sich bei einem Einkommen von 30 000 Franken ergäbe. Jetzt werden vielleicht ein paar Prozentrechner daherkommen und sagen, prozentual sehe dies aber ganz anders aus. Dazu muss ich Ihnen im Hinblick auf eine Sozial- und Mittelstandspolitik Folgendes sagen: An der Migros- oder Coop-Kasse bezahlen Sie mit Franken und nicht mit Prozenten. Deshalb ist auch meine Berechnung zulässig oder wahrscheinlich sogar notwendig.
Wenn jetzt diese Massnahme mit Mittelstands- oder gar mit Sozialpolitik begründet wird, muss ich sagen: Es ist eine relativ merkwürdige Mittelstands- und Sozialpolitik, wenn ein Einkommensbezüger mit einer halben Million Franken siebzehnmal mehr entlastet wird als ein Einkommensbezüger mit 30 000 Franken. Wenn man also bei den Abzügen etwas machen will, müsste man dies gemäss dem Konzept der Familienbesteuerung machen, nämlich mit einem Abzug vom Steuerbetrag; aber selbst dort wäre dann die Frage der Gegenfinanzierung noch nicht gelöst.
Ich fasse zusammen: Ich finde, dass die Vorlage nicht gegenfinanziert und deshalb aus finanzpolitischen Gründen unseriös ist. Ich finde die Vorlage sozialpolitisch nicht nur nicht wirksam, sondern sie wirkt im Gegenteil sogar falsch, indem die Reichsten und Wohlhabendsten am stärksten entlastet werden. Wenn ich dann auch noch die Bemerkung des Kommissionspräsidenten zur Bierdeckel-Steuererklärung in die Überlegungen einbeziehe, muss ich sagen: Lieber grössere Biergläser als grössere Bierdeckel! Da bleibt nur eine Schlussfolgerung: Die Motion kann nicht angenommen werden.
Ich bitte Sie deshalb, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den Finanzdirektoren die Motion abzulehnen.

Schmid Martin (RL, GR): Im Gegensatz zu meinem Vorredner bitte ich Sie mit der Mehrheit des Nationalrates und der Kommission, der Motion Humbel zuzustimmen.
Die Motion sieht vor, den allgemeinen Abzug für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen gemäss Artikel 212 DBG zu erhöhen. Der Motionstext, so, wie er eingereicht worden ist, lässt offen, wie hoch dann der konkrete Betrag sein soll. Richtigerweise ist darauf hinzuweisen, dass in der Begründung von einer "deutlichen" Erhöhung die Rede ist, obwohl dies im eigentlichen Motionstext nicht vorkommt.
Warum stimme ich dieser Motion zu? Es wurde schon vom Kommissionspräsidenten und von meinem Vorredner zu Recht darauf hingewiesen, dass auf Stufe Bund heute ein verheiratetes Ehepaar nur 3500 Franken an Krankenkassenprämien abziehen kann, obwohl wir alle wissen, dass die Krankenkassenprämien heute deutlich höher sind. Das können Sie ja selber einmal überprüfen, wie das Herr Zanetti mit der eigenen Prämienrechnung getan hat. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf diese Motion zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Problematik besteht. Mit der Begründung bin ich dann aber nicht zufrieden. Er hat darauf hingewiesen, dass mit dem Ausgleich der kalten Progression das Problem gelöst und zudem der Anstieg der Krankenkassenprämien im Landesindex enthalten sei.
Es ist schon so, dass das Problem mit dem Ausgleich der kalten Progression in den meisten indexierten Beiträgen angegangen wurde. Im Bereich der Krankenkassenprämien trifft das aber meines Erachtens nicht zu. Denn die Krankenkassenprämien werden auch in Zukunft bei allem Kostenbewusstsein, das wir an den Tag legen, deutlich stärker ansteigen als eben der Landesindex der Konsumentenpreise. Ein gutes Beispiel gibt Ihnen die Teuerungssituation des letzten Jahres wieder. Im letzten Jahr hatten wir quasi eine Nullteuerung; hingegen stiegen die Krankenkassenprämien zwischen drei und vier Prozent. Sie können das bei sich selbst individuell einmal nachprüfen. Es war ein deutlich stärkerer Anstieg, als der Landesindex ihn abbildete.
Zum zweiten Argument, wonach der Anteil der Erhöhung der Krankenkassenprämien auch für die Familien in diesem Bereich ein untergeordneter Posten sei: Ich meine, dass gerade dieses Argument nicht zutrifft, denn viele Familien, insbesondere auch Mittelstandsfamilien, erhalten heute noch keine Prämienverbilligung, obwohl gerade für diese Gesellschaftsschicht dieser Abzug von Bedeutung ist.
Ich gebe gerne zu, dass diejenigen, die ihre Prämien vom Staat bezahlt erhalten, nicht auf einen zusätzlichen Steuerabzug angewiesen sind. In der Regel bezahlen diese Personen auch keine direkte Bundessteuer. Ich möchte darauf hinweisen, dass heute rund ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt. Es ist zugegebenermassen so, Herr Zanetti, dass die Angehörigen dieser Gesellschaftsschicht nicht von der Erhöhung eines Abzugs profitieren würden - weil sie eben heute schon keine Steuern bezahlen.
Mir persönlich geht es um die Angehörigen des Mittelstands, welche weder Prämienverbilligungen erhalten, noch einen adäquaten Abzug gegenüber früher machen können; denn früher wurden mit dem Abzug auch die Kosten entsprechend aufgerechnet.
Ich gebe offen zu, dass die Motion in diesem Bereich auch von den Finanzen her eine Herausforderung darstellt; deshalb ist die Motion auch offen gefasst. Sie will, dass dieser Abzug erhöht werden muss. Ich bin damit einverstanden, dass der Abzug nicht auf die Höhe des Abzugs im Kanton Graubünden erhöht werden muss; denn im Kanton Graubünden besteht schon seit Jahren die Möglichkeit eines solchen erhöhten Abzugs; für Ehepaare sind es 8400 Franken, für Alleinstehende 4200 Franken. Ich denke, der damalige Gesetzgeber - diese Regelung wurde vor meiner Zeit als Finanzdirektor eingeführt - hat sich schon gewisse Gedanken gemacht, warum gerade eine solche Politik auch für Personen aus Gesellschaftsschichten gut sein könnte, welche ihre Steuern und auch ihre Prämien aus dem eigenen Sack bezahlen.
Ich meine auch, dass die Kantone in den letzten Jahren von Mehreinnahmen profitiert haben, weil die Abzüge nicht erhöht worden sind. Wären die Abzüge so stark erhöht worden, wie die Kosten gestiegen sind, dann hätte es keine Mehreinnahmen gegeben. Es geht bei den Kantonen um 100 Millionen Franken. Ich gebe zu, dass auf Bundesebene durchaus die Herausforderung besteht, bei den zukünftigen steuerpolitischen Vorlagen eine Abwägung zu machen, wie hoch dieser Abzug angesetzt werden soll.
Ich möchte auch noch auf das Argument eingehen, dass durch die Erhöhung des Abzugs eine zusätzliche Bürokratie oder zusätzlicher Aufwand entstehe und man sich damit vom Ziel der Vereinfachung des Steuersystems, der Steuererklärung auf dem Bierdeckel, entferne. Richtig ist: Es gibt keine zusätzliche Erschwerung, es ist aber auch kein Schritt in die richtige Richtung. Es geht nämlich einfach darum, den

AB 2012 S 95 / BO 2012 E 95
Betrag zu erhöhen. Wenn schon müsste man eher über die grundsätzliche Frage der Abzüge diskutieren als über diese Vereinfachung. Dazu kommen wir dann bei der Fabi-Vorlage, bei der Steuerabzüge vorgesehen werden. Da werden wir genügend Gelegenheit haben, Herr Zanetti, um auch noch über die Vereinfachung des Steuersystems zu diskutieren. Mir geht es einfach darum, darauf hinzuweisen, dass wir hier zumindest keine Erschwerung bei den Abzugsmöglichkeiten vorsehen.
In der Kommission wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass der Mischabzug, wie er heute besteht, durchaus überprüfenswert wäre. Denn, Hand aufs Herz: Wer kann heute nebst den Krankenkassenprämien schon Sparzinsen abziehen? Höchstwahrscheinlich nur die allerwenigsten oder ein ganz kleiner Promillesatz der Steuerpflichtigen. Der Betrag, der für die Krankenkassenprämien aufzuwenden ist, kompensiert nämlich den gesamten Abzug, sodass gar kein Raum mehr für anderes besteht. Diesbezüglich würde also die Annahme der Motion auch eine Chance bieten, um eben gerade die Vereinfachung an die Hand zu nehmen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und wie der Nationalrat die Motion anzunehmen. Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, uns eine Vorlage zu präsentieren, welche all diese Gesichtspunkte, die hier - teilweise auch von Herrn Zanetti - geäussert worden sind, berücksichtigt. Wir können dann beim künftigen Kenntnisstand entscheiden, ob wir diesen Schritt - auch mit Blick auf finanzpolitische Überlegungen - vornehmen können.

Germann Hannes (V, SH): Mein Vorredner hat es auf den Punkt gebracht, worum es geht. Ich bitte Sie, den Text zu lesen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Pauschalabzüge in Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu erhöhen." Das sind Abzüge für Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien, die bis zum Gesamtbetrag von 3300 Franken gemacht werden können, und das ist für eine Familie schon ein Hohn. Eine Familie mit Kindern gibt gut und gerne gegen 10 000 Franken oder, je nach Versicherung, noch mehr pro Jahr aus, und das alleine für die Krankenkassenprämien. Diese sind ja zumindest für den Teil der Grundversicherung auch Pflicht; man muss sie ausgeben. Und das, so meine ich, müsste, wenn wir schon das System mit den Abzügen haben, in etwa der Realität entsprechen. Andernfalls können wir dann wirklich zu einer Steuererklärung übergehen, die auf einem Bierdeckel Platz hat.
Aber, Herr Zanetti, da ich ein gutes Glas Wein dem Bier vorziehe, bin ich hier nicht Spezialist, und ich will mich auch nicht in eine Diskussion verstricken lassen. Der Kommissionssprecher und Herr Schmid haben aber treffend gesagt, worum es der Mehrheit geht: Es geht darum, die Familien und den Mittelstand ganz gezielt zu entlasten. Diese Entlastung durch eine Anpassung, in welcher Höhe auch immer, ist gerechtfertigt. Auf jeden Fall ist es aber nicht gerechtfertigt, wenn der Fiskus Mittel als Reineinkommen besteuert, die gar nicht Reineinkommen sind; man muss ja das Geld ausgeben. Es tut mir leid, da könnte man steuersystematisch auch von Gewinnungskosten sprechen. Sie müssen, um Ihre Gesundheit zu erhalten, diese Beiträge leisten. Und so gesehen finde ich es auch steuersystematisch nichts als richtig, wenn man hier diesen Ansatz wählt. Weshalb man dann so horrend hohe Steuerausfälle an die Wand malt, weiss ich auch nicht. Es ist hier ja einfach die Rede von einer Erhöhung.
Selbstverständlich hat der Bundesrat dann Gelegenheit, das in ein Gesamtsystem einzufügen. Herr Zanetti, das mit der Gegenfinanzierung ist immer so eine Sache; das ist immer ein gutes Argument, wenn man etwas nicht haben will. Aber wir haben das auch schon getan - da kommen mir immer die Entwicklungshilfebeiträge in den Sinn, die einmal um 640 Millionen Franken pro Jahr erhöht worden sind, wenn ich das richtig im Kopf habe. Andere Vorlagen beinhalteten das auch, und am Schluss muss logischerweise der Fiskus damit zurechtkommen. Von Gegenfinanzierung ist immer nur seitens derjenigen die Rede, die dann gerade konkret gegen etwas sind.
Hier haben wir, so meine ich, einen positiven Ansatz, wenn wir diesen Familien das Geld belassen, statt es zu besteuern. Es ist auch gar keine Besteuerung angezeigt; denn es gibt ja auch den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - von Gerechtigkeit will ich gar nicht sprechen. Ich glaube nicht, dass jemand, der hier effektiv 10 000 Franken aufwenden muss, sich mit einer Abzugsmöglichkeit von 3300 Franken gerecht besteuert fühlt. Hier kann man also durchaus sagen, es gebe Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist nachher frei hinsichtlich der Vorschläge, die er uns machen will. Wir müssen uns dann logischerweise immer auch Gedanken über die Finanzierung machen. Das steht für mich fest.
Aber mindestens ebenso sehr steht für mich fest, dass wir dieses Zeichen hier jetzt setzen müssen: für den Mittelstand, vor allem für die Familien mit Kindern. Für mich ist ein Steuerabzug ein positiver Anreiz, ein positiver Ansatz. Es ist allemal besser, so vorzugehen, als das System der Prämienverbilligungen noch weiter auszudehnen und die Leute quasi in die Sozialhilfeabhängigkeit, auf jeden Fall in die Staatsabhängigkeit zu befördern. Mir ist dieser positive Ansatz lieber. Herr Zanetti, Sie haben die Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, wenn die Abzüge gleich vom Steuerbetrag abgesetzt werden könnten, um sie wirksamer zu machen; Sie haben ja die Beträge ausgerechnet. Ich weiss aber wirklich nicht, ob wir damit nicht ein grösseres Problem mit der Finanzierung bekämen.
Wie gesagt, es ist eine Motion; die Richtung stimmt. Darum bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Fetz Anita (S, BS): Nach so viel Flötenklängen zum Schutz des Mittelstandes erlaube ich mir, einfach noch auf zwei Punkte hinzuweisen, die aus meiner Sicht gegen die Annahme dieser Motion sprechen.
Erstens: Sie reden von Familien und vom Schutz des Mittelstandes. Genau betrachtet handelt es sich bei dieser Motion aber um eine sozialpolitische Mogelpackung. Krankenkassenprämien, ich erinnere Sie daran, sind reine Kopfprämien. Das heisst, die Verkäuferin bezahlt genau gleich viel wie der Bankdirektor. Das ist sozialpolitisch gesehen schon einmal eine Schieflage par excellence. Das wollen Sie noch verschärfen, indem Sie diese Prämien von den Steuern abziehen lassen wollen. Das schenkt, wie Ihnen Kollege Zanetti vorgerechnet hat, eben nicht beim Mittelstand ein - ausser Sie machen den Mittelstand bei einem Einkommen von einer halben Million Franken fest; für mich ist diese Grenze aber wesentlich weiter unten. Vielmehr bevorzugen Sie nochmals vor allem die Wohlhabenden.
Den zweiten Punkt, die Frage der Gegenfinanzierung, den kann man jetzt schon so nach dem Motto abtun: Ja, darum kümmern wir uns dann, wenn es so weit ist. Aber das ist finanzpolitisch einfach unlauter. Das Gleiche haben Sie mit den Kampfflugzeugen gemacht. Wenn man dann schaut, wer die Zeche bezahlt, sieht man: Man kann im Bundeshaushalt eben nur bei bestimmten, gesetzlich nicht gebundenen Ausgaben sparen - die da sind Landwirtschaft, die da sind Entwicklungshilfe, die da sind öffentlicher Verkehr, und die da sind Bildung und Forschung. Den gleichen Familien, die Sie bei den Krankenkassenprämien entlasten, geben Sie, falls sie Bauern sind, weniger Direktzahlungen, Sie verteuern ihnen den öffentlichen Verkehr, und Sie sparen ihnen dann bei der Bildung etwas weg. Wie gesagt, das ist für mich unlauter: eine halbe Milliarde Steuerverlust sozusagen locker auszugeben und keine Vorstellung davon zu präsentieren, wo man das dann einspart - immer bei den anderen natürlich.
Deshalb finde ich: Die Finanzdirektoren haben Recht, wenn sie Sie warnen und bitten, diese Motion abzulehnen. Ich werde mich dem Bundesrat anschliessen und diese Motion ebenfalls ablehnen.

AB 2012 S 96 / BO 2012 E 96

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Wenn wir uns mit solchen gewünschten Abzügen auseinandersetzen, müssen wir uns immer die Frage stellen, wo sie wirken und ob sie so wirken, wie wir uns das vorstellen und wie es sozial- und gesundheitspolitisch richtig ist. Sie sagen, dass es eine Mittelstandsförderung sei. Wenn man die Rechnung macht, muss man zuerst einmal definieren, wer der Mittelstand ist. Sie können den Mittelstand eigentlich nicht über einen Betrag definieren. Wir definieren den Mittelstand heute steuerrechtlich über die Einkommensverteilung. Gemäss der Einkommensverteilung liegt der Mittelstand zwischen der Kategorie der Einkommensschwächsten mit einem Anteil von 20 Prozent und der Kategorie der Einkommensstärksten mit einem Anteil von 20 Prozent. Wenn Sie von diesem Modell ausgehen, sehen Sie, dass der Abzug, der hier vorgeschlagen wird - zur Qualität dieses Abzuges werde ich dann noch etwas sagen -, vor allem bei den Steuerpflichtigen in den obersten Einkommensschichten wirkt und nicht beim Mittelstand, was man ja gerne hätte und auch politisch gerne vertritt.
Was ist die Qualität dieses Versicherungsabzugs? Versicherungsprämien sind - wie verschiedene andere Kosten, die wir haben - Lebenshaltungskosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Man kann daher auch nicht sagen, dass es Gewinnungskosten sind und dass man sie unter dem Titel Gewinnungskosten abziehen kann; das wurde auch nie gemacht. Versicherungsabzüge sind sozialpolitische Abzüge. Die Versicherungsprämien haben, wie verschiedene andere Aufwände auch, mit der direkten Einkommenserzielung nichts zu tun.
Zur Erhöhung: In der Begründung der Motion wird von einer "deutlichen" Erhöhung gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass auch "deutlich" gemeint ist; ich werde mich zu den Zahlen noch äussern. Wenn man einen solchen Versicherungsabzug erhöht, sieht man, dass aufgrund der Steuerprogression vor allem die oberen Einkommensschichten davon profitieren. Bei diesen Haushalten fallen die Prämienlasten der Krankenkassen weniger stark ins Gewicht als bei den Mittelstandshaushalten. Die Mittelstandshaushalte können heute aber auch nicht von der Prämienverbilligung profitieren.
Mit anderen Worten: Selbst wenn der Versicherungsabzug erhöht würde, wären Mittelstandshaushalte von den steigenden Krankenkassenprämien am stärksten betroffen, da sie kaum von der Prämienverbilligung profitieren. Auch von der progressionsbedingten Steuerentlastung könnten sie sehr wenig profitieren. Sie wären daher doppelt benachteiligt: zum einen, weil den Haushalten des Mittelstands die Prämien unverhältnismässig stärker zur Last fallen, und zum andern, weil sie wenig von dieser progressionsbedingten Steuerentlastung profitieren könnten.
Wenn Sie das wollen, dann können Sie es nicht mit der Entlastung des Mittelstandes begründen. Herr Ständerat Schmid, gerade Ihre Begründung zeigt, dass das Problem bei der heutigen Verteilung der Prämienverbilligung liegt, das heisst, bei den Ansätzen, die ja von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Es gibt Kantone, die zwar keinen so grossen Versicherungsabzug haben wie der Kanton Graubünden, aber die Prämienverbilligung über eine breitere Bevölkerungsgruppe streuen. Die Modelle sind von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich.
Wir haben tatsächlich einmal die Mindereinnahmen mit den Ansätzen berechnet, die Ständerat Schmid erwähnt hat - 8400 Franken für Ehepaare, 4200 Franken für Einzelpersonen. Wir haben dann festgestellt, dass das 620 Millionen Franken an Mindereinnahmen ergeben würde. Wenn man jetzt den Prämienabzug in der Höhe der günstigsten obligatorischen Krankenversicherung berechnet - das wäre wahrscheinlich realistisch, zumindest wenn man von einer deutlichen Erhöhung ausgehen würde -, dann wird man je nach Franchise, die der Rechnung zugrunde liegt, von Mindereinnahmen zwischen 130 und 465 Millionen Franken ausgehen müssen.
Diese Mindereinnahmen müssen gegenfinanziert werden, das ist auch klar. Das kann man beispielsweise mit einer Erhöhung der Grenzsteuersätze bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen machen. Dann entlasten Sie die gleichen Personen auf der einen Seite und belasten Sie auf der anderen Seite. Das ist nicht wahnsinnig originell. Zum Teil gibt es natürlich noch einmal eine Mehrbelastung des Mittelstandes, wenn Sie die Grenzsteuersätze erhöhen. Ich denke, das ist nicht zielführend.
Zur Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise: Es ist richtig gesagt worden, dass wir die kalte Progression jetzt jährlich ausgleichen. Wenn wir diese Versicherungsprämien anschauen, sehen wir, dass in der Erhöhung der Versicherungsprämien nicht nur die Teuerung enthalten ist, sondern auch die Mengenausweitung. Insofern muss man sich schon fragen, ob es richtig wäre, diese hier vom Landesindex der Konsumentenpreise zu entkoppeln. Ich meine, nein. Ich meine, man müsste sie hier anbinden und so berücksichtigen. Noch einmal: Wenn Sie ein Problem beim Mittelstand in Bezug auf die zu hohen Lasten im Gesundheitsbereich orten, dann müsste man das wahrscheinlich bei der individuellen Prämienverbilligung angehen.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen

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