Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Der Bundesrat hat, es ist Ihnen bekannt, im Dezember 2009 den Entscheid gefällt und im Bericht "Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" auch zum Ausdruck gebracht, dass wir einen Finanzplatz haben wollen, der steuerlich konform ist und der auch wettbewerbsfähig ist. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, dass wir künftig auf Qualität setzen wollen, auf Kompetenz, auf Stabilität und auf Rechtssicherheit. Ein zentraler Punkt dieser ganzen Finanzplatzstrategie oder Weissgeldstrategie, wie Sie das auch immer nennen wollen - "Weissgeld" will man ja nicht sagen, um nicht zum Ausdruck zu bringen, dass man vielleicht einmal etwas mit Schwarzgeld zu tun gehabt hat -, ist, dass wir auf der einen Seite die Vergangenheit regularisieren wollen, nämlich unversteuerte Gelder auf Schweizer Banken regularisieren wollen. Das ist alles Geld, das in den letzten Jahren nicht versteuert wurde. Auf der anderen Seite wollen wir auch für die Zukunft ein Modell haben, das dann eben längerfristig ermöglicht, die Steuerpflichtigen dazu zu bringen, ihre Steuern zu bezahlen - und das im Rahmen unseres Rechts.
Wir haben, das ist Ihnen bekannt, mit Deutschland, mit dem Vereinigten Königreich und mit Österreich diese Abkommen unterzeichnet. Wir haben bei Deutschland und beim Vereinigten Königreich dann noch einen Zusatz machen dürfen oder müssen, wie auch immer, weil die EU-Kommission ja Kritik an der ursprünglichen Fassung der Abgeltungssteuer geübt hat. Denn mit dieser wurden bzw. werden auch im Bereich Zinsbesteuerung Vorschläge gemacht und Regelungen vorgesehen, die zum Teil Überschneidungen zur Folge hatten. Dieses Problem haben wir lösen können. Das hat dazu geführt, dass wir dann dieses Zusatzprotokoll oder Änderungsprotokoll noch unterzeichnet haben, sowohl mit Deutschland als auch mit dem Vereinigten Königreich. Dabei waren die eigentlichen juristischen und politischen Fragen bereits bei der Unterzeichnung des ursprünglichen Abkommens geklärt. Ich werde dann noch darauf zurückkommen.
Herrn Ständerat Bischof - er ist jetzt gerade nicht da - kann ich versichern, dass diese Abkommen schon nicht gerade langweilig sind. Der Weg zu diesen Abkommen war in den letzten anderthalb Jahren auch alles andere als langweilig. Alle diese Abkommen sind ausgerichtet auf natürliche Personen mit Wohnsitz in unserem jeweiligen Partnerstaat, die in der Schweiz eine Bankbeziehung aufrechterhalten, also hier eine Zahlstelle haben. Alle diese Bankkunden haben die Möglichkeit der Wahl. Das gilt in Bezug auf die Regularisierung der Vergangenheit als auch in Bezug auf die Zukunft, also die Quellenbesteuerung. Sie können entweder das, was wir vereinbart haben, anonym bezahlen, oder sie können ihre Guthaben offenlegen. Das heisst dann, dass sie unter Umständen etwas tiefere Sätze bezahlen müssen.
Was auch zu sagen ist: Diese Form der Besteuerung ist, wie ihr Name sagt, eine abgeltende Steuer. Dieser Teil der Steuern ist abgeltend bezahlt, er lebt nicht wieder auf, auch wenn sich irgendwann die Welt noch etwas mehr verändert als heute. Er lebt nicht wieder auf, und die Privatsphäre ist geschützt.
Die Meldung der "Verschwinder" haben wir drin, einfach um auch zu verhindern, dass in grossem Mass noch Gelder abgezogen werden. Wir melden die "Verschwinder" ja nicht mit Namen, das könnten wir gar nicht, das würde unserem Recht widersprechen; wir melden die zehn Destinationen, in welche sie am meisten Vermögenswerte verschoben haben, ohne dass wir sagen, wer es ist und wie viel jede Person dorthin verschoben hat.
Dann gibt es in zwei Fällen eine Vorauszahlung: bei Österreich nicht, aber bei Deutschland und beim Vereinigten Königreich, einmal 2 Milliarden und einmal 0,5 Milliarden Franken. Das haben wir so vereinbart; die Modalitäten dieser Vorauszahlung werden im Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung - wir sprechen ja nachher noch darüber - geregelt. Die Zahlstellen ihrerseits sind dann frei, sich im Rahmen einer Abwicklungsgesellschaft zu organisieren. Irgendwie müssen sie ja diese Gelder auch zusammenbringen und dann eben an das jeweilige Partnerland entrichten. Sie können das über eine Abwicklungsgesellschaft machen. Es ist auch wichtig für die Banken, dass man weiss, dass diese Vorauszahlung an eine allfällige Abwicklungsgesellschaft in Form von Darlehen erfolgt, in Form von echten Darlehen, die zu Marktkonditionen gewährt werden. Das ist wichtig für die Banken, damit sie diese Darlehen in ihren Büchern richtig einstellen können.
Wir haben zwei Botschaften zu diesen drei Abkommen. Wir haben diese beiden Botschaften am 18. und am 20. April dieses Jahres im Bundesrat verabschiedet und Ihnen dann zugeleitet. Es betrifft, das hat auch Frau Fetz gesagt, erst drei Abkommen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass weitere folgen werden, wenn wir diese drei Abkommen über die Bühne bringen und sie in Kraft treten. Europa schaut jetzt natürlich darauf, ob das ein zukunftsweisendes Modell ist. Es ist jetzt in erster Linie an uns zu beweisen, dass es ein Modell ist, das man dem automatischen Informationsaustausch gegenüberstellen kann. Wir machen im Übrigen auch mit Griechenland weiter, dort haben wir vor anderthalb Jahren begonnen. Es hat in Griechenland dann noch ein paar andere Probleme als die Abgeltungssteuer gegeben, darum sind wir noch nicht weiter.
Herr Ständerat Freitag hat gefragt, ob unter Umständen Vorkommnisse in Bezug auf Schwarzgeld von in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürgern auf deutschen Banken bekannt seien. Das habe ich wie Sie aus den Medien erfahren. Es ist aber auch ganz klar, dass die Deutschen sehr stark darauf achten und sich auch darum bemühen, dass auch sie kein Schwarzgeld haben. Kein Schwarzgeld zu haben heisst, nur noch versteuerte Gelder auf den Banken zu haben. Das ist ein Anliegen, das die europäischen Staaten heute haben. Es gibt ein "level playing field". Darum versuchen wir ja auch, diese Voraussetzungen zu erfüllen.
Herr Ständerat Germann, Sie sagen, man müsste Abkommen mit moderateren Sätzen machen. Was moderat ist, hängt davon ab, wie die Sätze im Herkunftsland sind, mindestens soweit es die Quellensteuer für die Zukunft betrifft. Darum haben wir auch unterschiedliche Sätze. Wir haben die Sätze von Österreich abgebildet, wir haben die Abgeltungssteuer von Deutschland abgebildet, und wir haben das englische Modell abgebildet, das mit drei Sätzen und nicht mit einem Satz funktioniert. Wenn Sie jetzt sagen, die Steuern betrügen zwischen 41 und 50 Prozent, dann vermischen Sie zwei verschiedene Fragestellungen, wie das in der politischen Diskussion manchmal gemacht wird. Die 41 Prozent sind das Maximum bei der Regularisierung rückwärts; es sind 21 bis 41 Prozent im Abkommen mit Deutschland und mit dem Vereinigten Königreich, nicht aber im Abkommen mit Österreich. Sie wissen auch, dass der grosse Teil der
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AB 2012 S 287 / BO 2012 E 287
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Steuerpflichtigen irgendwo zwischen 25 und 27 Prozent landen wird. Das ist also Vergangenheitsbewältigung. Die 50 Prozent sind der Maximalsatz für eine Nachlasssteuer, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Nachlass eine enorm grosse Höhe aufweist. Es ist nämlich der deutsche Tarif für die Nachlasssteuer, der nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangt. Wir könnten alle anderen Sätze auch gerade noch im gleichen Zug nennen, aber dies würde die ganze Sache nicht übersichtlicher machen. Es ist gut, wenn man sie in den einzelnen Bereichen diskutiert.
Wenn Sie sagen, man müsste etwas Einheitliches mit der EU machen, dann höre ich das sehr gerne. Ich bitte Sie dann auch um Ihre Unterstützung, wenn wir mit der EU ein Steuerabkommen aushandeln, sei das nun im Rahmen der Zinsbesteuerung oder sei das im Rahmen einer europäischen Abgeltungssteuer. Man muss sich tatsächlich die Frage stellen - wir haben uns diese Frage auch gestellt, wir haben sie auch vorgebracht -, ob wir mit der EU nicht ein Rahmenabkommen abschliessen sollten, das das Modell der Abgeltungssteuer enthält. Möglicherweise kann es auch mit der Zinsbesteuerung kombiniert werden. Dann hätten wir auch die Möglichkeit, dieses Modell weiter zu implementieren.
Herr Ständerat Stadler, Sie stellen Fragen zur Reziprozität. Die Möglichkeit der Reziprozität ist in allen drei Abkommen an sich drin. Die Reziprozität mit Deutschland und mit dem Vereinigten Königreich hat etwas den Haken, dass wir diese Leistungen im Rahmen der Abgeltungssteuer geben. Wenn wir die Reziprozität im Rahmen des automatischen Informationsaustausches verlangen würden, weil Deutschland und das Vereinigte Königreich diesen automatischen Austausch haben, gäbe dies - Herr Ständerat Schmid hat darauf hingewiesen - innerstaatlich etwas Probleme bei der Erklärung. Wir würden also auf der einen Seite den automatischen Informationsaustausch wollen, auf der anderen Seite aber sagen, wir wollten die Abgeltungssteuer anstelle des automatischen Informationsaustausches. Unsere Partnerländer sind nicht in der Lage, in unserem System diesen Austausch zu machen, weil sie den automatischen Informationsaustausch in bestimmten Bereichen bereits eingeführt haben. Österreich ist noch einmal ein bisschen ein anderer Fall: Österreich hat ja auch keinen automatischen Informationsaustausch, aber die Möglichkeit, Daten im Rahmen der Zinsbesteuerung zu liefern. Dafür sind sie eingerichtet, und diese Daten können wir auch beanspruchen, wenn wir wollen; das ist in den drei Abkommen so vorhanden, das beruht auf Gegenseitigkeit. Der Bundesrat kann dieses Anliegen einbringen, und es kann dann auch sehr rasch umgesetzt werden, über die Instrumente, die unsere Partnerstaaten haben. Sie werden also nicht ein neues Instrument aufbauen, aber mit dem arbeiten, was bereits vorhanden ist. Darüber kann man diskutieren; es ist, wie ich schon in der Kommission gesagt habe, in der Argumentation wahrscheinlich einfach etwas schwierig.
Wir haben seit 2008 enorme Umwälzungen im europäischen Raum gesehen, aber auch global. Es gibt viele Staaten, die sich sehr stark darum bemühen, dass die bei ihnen Steuerpflichtigen nicht Steuerflucht begehen, und sie wollen die Steuerflucht bekämpfen. Wir haben einen international exponierten Finanzplatz. Wir stehen mit diesem international exponierten Finanzplatz vor enormen Herausforderungen. Wir können diesen Herausforderungen begegnen, wenn wir bereit sind, die notwendigen Verträge abzuschliessen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Wir tun dies unter anderem - ich habe dies gesagt - mit der Finanzplatzstrategie, die darauf abzielt, dass wir keine unversteuerten Gelder mehr in der Schweiz haben. Es wurde heute gesagt: Das Geschäftsmodell, das die Anlage unversteuerter Gelder zulässt, ist ein Geschäftsmodell, das wir über Jahre gepflegt haben und das über Jahrzehnte tatsächlich und auch rechtlich akzeptiert worden ist. Das mag man jetzt bedauern oder nicht, aber es ist eine Tatsache. Es ist aber auch eine Tatsache, dass dieses Geschäftsmodell mit Sicherheit keine Zukunft haben wird; darin sind wir uns auch einig.
Da muss man sich die Frage stellen: Wie lässt sich die Vergangenheit denn in einem rechtsstaatlich korrekten Rahmen regeln, dies noch im heutigen Rechtsrahmen? Und welches Modell bietet auch Gewähr dafür, dass möglichst viele ausländische Steuerpflichtige, die ihre Gelder unversteuert auf unseren Banken gelagert haben, tatsächlich Steuern bezahlen? Das ist ja die eine Frage. Sie sehen dann, dass das Modell der Abgeltungssteuer die Vergangenheit in rechtsstaatlich korrekter Art und Weise regeln kann: Die Steuern müssen auf der einen Seite bezahlt werden, nichtversteuertes Vermögen muss nachversteuert werden, und der Schutz der Privatsphäre ist gewährleistet, wie das halt unserem heutigen Recht entspricht. Auf der anderen Seite bietet die Abgeltungssteuer aber auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von Steuerpflichtigen dazu zu bringen, tatsächlich ihre Steuern zu bezahlen, und zwar zu dem Satz, der am Wohnort gilt. Daraus ersehen Sie, dass dieses Modell schon sehr viel für sich hat.
Wir haben ein Modell, das jetzt auch sicherstellen kann, dass das Bankgeheimnis nicht mehr einfach nur ein Weg ist, um Steuerhinterziehung begehen zu können. Das Modell der Abgeltungssteuer - wir können dann gerne noch über Steuergerechtigkeit und Gerechtigkeitslücken diskutieren - stellt sicher, dass die finanziellen Mittel tatsächlich in den Herkunftsstaat fliessen. Wir haben dann nicht einfach nur eine Vielzahl von Daten, die zuerst einmal verarbeitet werden müssen, wie das beim automatischen Informationsaustausch der Fall ist: Da sind es viele Daten und kein Geld. In Klammern eine Bemerkung dazu: Der automatische Informationsaustausch ist heute nicht OECD-Standard, wenngleich gewisse Leute so tun, wie wenn dem so wäre. Das ist überhaupt nicht der Fall, es gibt verschiedene Staaten, die das, wie wir auch, gar nicht haben wollen und sich immer noch dagegen wehren. Was in fünf oder zehn Jahren ist, das wissen Sie nicht, und das weiss auch ich nicht. Aber was heute ist, das wissen wir.
Da kann man dann mit Fug und Recht über Steuergerechtigkeit diskutieren. Ich mache das auch gerne mit meinen deutschen Kolleginnen und Kollegen. Ist es denn steuergerechter, wenn Sie eine bestimmte, aber angesichts det grossen Masse der Steuerpflichtigen relativ geringe Anzahl von Personen vorführen können, also mit Namen nennen können, diese nachbesteuern und allenfalls noch mit einer Strafsteuer belasten können? Oder ist mehr Steuergerechtigkeit erzielt, wenn Sie eine Vielzahl von Steuerpflichtigen - die meisten Steuerpflichtigen, die unversteuerte Gelder auf den Schweizer Banken haben - tatsächlich dazu bringen, ihre Steuern zu bezahlen? Wo hat man mehr Gerechtigkeit? Ich meine, mehr Gerechtigkeit hat man dann, wenn eine möglichst grosse Anzahl von Steuerpflichtigen tatsächlich ihre Steuern bezahlt. Dies ist nicht wirklich der Fall, wenn ich eine kleinere Anzahl von Namen irgendwo einmal öffentlich machen kann. Das bringt nicht wirklich Steuergerechtigkeit.
Wichtig scheint mir zu sein, dass wir heute in Bezug auf die nichtversteuerten Gelder auf den Schweizer Banken ein grosses politisches Problem haben. Das ist ein Problem, das die Politik beschäftigt, es ist aber auch ein Problem, das den Finanzplatz und den Werkplatz Schweiz betrifft. Wollen wir nun dieses Problem lösen, oder wollen wir die Problemlösung weiter vor uns herschieben und uns dann wieder mit neuen Vorschlägen auseinandersetzen, die sicher nicht identisch sein werden, wenn man andere Modelle sucht? Heute wird man links und rechts einfach Ja oder unter Umständen auch Nein sagen, aber sicher nicht mit der gleichen Begründung. Wenn wir aber über andere Vorschläge diskutieren würden, würden wir kaum einen gemeinsamen Nenner finden. Wir würden wieder jahrelang diskutieren, bis wir einfach überhaupt keine Handlungsmöglichkeiten mehr hätten. Das ist, glaube ich, nicht aktive, vorausschauende Politik.
Ich möchte Sie wirklich bitten und Ihnen auch empfehlen, jetzt diesen Abkommen und diesem Modell der Abgeltungssteuer zuzustimmen. Es ist ein gutes Modell und entspricht eigentlich unserer echt schweizerischen Tradition: Wenn wir mit einem unserer Nachbarn ein Problem haben, versuchen
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AB 2012 S 288 / BO 2012 E 288
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wir, ein korrektes, faires Modell anzubieten; aber wir machen das in der für uns typischen, eigenständigen schweizerischen Art und Weise. Diese Abgeltungssteuer ist ein Beweis dafür.
Ich möchte Sie also wirklich bitten, dieses Modell zu unterstützen.