Stöckli Hans (S, BE):
Ich ersuche Sie, dem Konzept des Bundesrates zu folgen.
Dieses Konzept ist in sich stimmig, und es stimmt mit den zur "Too big to fail"-Vorlage bereits gefassten Beschlüssen
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AB 2012 S 484 / BO 2012 E 484
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überein. Es enthält zwar einige Herausforderungen, das ist richtig, insbesondere bezüglich der finanziellen und technischen Folgen und der Zeit, aber, und das hat die Lektüre der umfangreichen Akten ergeben, es ist machbar. Die Überlegungen, die der Bundesrat angestellt hat, sind richtig. Sein Vorschlag ist machbar.
Wir wollen, dass die Banken die Möglichkeit haben, die sogenannten Cocos aus der Schweiz heraus am Markt erfolgreich anzubieten; darüber sind wir uns alle einig. Das erreicht man nur, indem man all diejenigen von der Verrechnungssteuer befreit, die in der Schweiz nicht steuerpflichtig sind oder für die andere Schutzmechanismen greifen, wie zum Beispiel die Buchhaltungspflicht. Es ist aber absolut richtig, dass, wie das der Sprecher der Kommissionsmehrheit gesagt hat, alle Unternehmen bei der Emission von Obligationen oder Geldmarktpapieren von dieser Befreiung profitieren, nicht nur die Banken und vor allem nicht nur die Grossbanken mit den Cocos. Es gibt keine Begründung für diese Einschränkung auf die Banken. Nur diese komplette Lösung stärkt die Finanzbranche, weil sie den gesamten schweizerischen Kapitalmarkt belebt.
Diese Lösung bringt für die Banken Rechtssicherheit bei der Ausgabe von Cocos, denn im Ausland emittierte Cocos erhöhen die rechtliche und tatsächliche Unsicherheit, insbesondere für den Fall der Wandlung der Anleihen von Fremdkapital zu Eigenkapital: wegen der Anwendung des ausländischen Rechtes und wegen der Erschwernis, tatsächlich über das Geld verfügen zu können, das im Ausland ist. Und jetzt kommt das Problem: Damit das möglich gemacht werden kann, muss vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip gewechselt werden, weil künftig nur noch die in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen Personen auf Erträgen von Obligationen und Geldmarktpapieren die Verrechnungssteuer zu entrichten haben. Damit man das machen kann, muss man vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip wechseln, denn nur diese Lösung ermöglicht eine differenzierte Betrachtung.
Dass dieser Wechsel faktisch und technisch machbar ist, hat niemand ernsthaft in Zweifel gezogen. Bereits heute kennen wir das Zahlstellenprinzip, zum Beispiel beim Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, insbesondere auch bei den Abgeltungssteuerabkommen, denen wir in dieser Session zugestimmt haben. Die Abgeltungssteuer wird, um den automatischen Informationsaustausch zu vermeiden, jetzt ja auch von den Banken als machbar erklärt. Wenn wir heute die Entwürfe des Bundesrates annehmen, können wir im Rahmen der Differenzbereinigung allenfalls noch Details korrigieren und ändern.
Ich habe mich gefragt, weshalb es schlussendlich zu so grosser Opposition gekommen ist. Es ist eigentlich ganz einfach: Mit dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip werden neu auch Erträge aus Obligationen und Geldmarktpapieren von natürlichen Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, aber ihr Geld im Ausland angelegt haben, der Verrechnungssteuer unterliegen. Das ist für mich nach Studium der Unterlagen der wahre Grund, aus dem schlussendlich wichtige Exponenten gegen diese Vorlage sind, aus dem der Nationalrat die Trennung dieser Vorlage beschlossen hat und aus dem jetzt auch die Mehrheit der WAK dies beantragt.
Ich mag mich noch gut erinnern, wie ich als Junger meine ersten ersparten 5000 Franken anlegen wollte und mich in Banken habe beraten lassen. Die haben mir klar gesagt, dass ich mir die Verrechnungssteuer ersparen kann, wenn ich ausländische Obligationen kaufe. Das habe ich schon vor dreissig Jahren mitgekriegt, und das ist mir geblieben. Selbstverständlich habe ich mein bescheidenes Vermögen den Steuerbehörden angegeben, sodass ich die Verrechnungssteuer zurückerhielt.
Vor dieser Neuerung haben insbesondere die Banken grossen Respekt. Deshalb habe ich bei der Lektüre der Vernehmlassungsantworten der SVP zu dieser Vorlage richtig schmunzeln können. Denn die SVP ist die einzige Partei, welche es auf den Punkt gebracht hat, indem sie geschrieben hat, dass der Systemwechsel den Finanzplatz der Schweiz nicht stärken, sondern schwächen würde, weil "künftig auch Abgaben auf ausländischen Obligationen fällig würden".
Man hat also Angst, dass diese Privilegierung eben aufgehoben werden soll. Zweifellos haben die Banken auch grossen Respekt vor den wegen des Systemwechsels möglicherweise zu entdeckenden nichtversteuerten Vermögen von Schweizern im Ausland. Niemand weiss es so genau, aber in dem für den Staat besten Fall rechnet ja der Bundesrat mit etwas über 800 Millionen zusätzlichen Steuerfranken. Wenn man das hochrechnet, könnte das bedeuten, dass in der Schweiz steuerpflichtige natürliche Personen zwischen 80 und 120 Milliarden Franken unversteuert im Ausland platziert hätten - eine Berechnung, die auch ein eminenter Nationalrat der SVP gemacht hat. Deshalb haben die Kantone im Rahmen der Anhörung auch ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Ich zitiere den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Herrn Christian Wanner. Er hat geschrieben: "Vorab wird der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer mit dem Wechsel auf das Zahlstellenprinzip wesentlich verstärkt. Steuerpflichtige können sich der Verrechnungssteuer nicht mehr entziehen, indem sie Anlagen in ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren, auch in Schweizerfranken, tätigen. Dies ist eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit und der Sicherstellung der schweizerischen Einkommens- und Vermögenssteuern."
Eine Beschränkung der Verrechnungssteuerbefreiung nur auf die Cocos der Banken, wie dies die Mehrheit will, ist nicht akzeptabel, auch wenn diese Befreiung zeitlich beschränkt werden soll. Statt die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und auch Anlagen in Obligationen und Geldmarktpapieren im Ausland durch natürliche Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, der Verrechnungssteuer zu unterstellen, werden neu zusätzliche Schlupflöcher aufgetan. Künftig können Schweizer auch in der Schweiz genehmigte Cocos kaufen und von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die Banken benötigen in den nächsten Jahren zwischen 30 und 50 Milliarden Franken an Cocos. Wir wissen, dass Schweizer alleine in diesem Jahr bereits mehr als 1 Milliarde Schweizerfranken an Cocos bei der CS, der UBS und der ZKB gekauft haben. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft ein wichtiger Teil der Cocos von Schweizern gezeichnet wird. Niemand kann heute sagen, mit welchen Steuerausfällen durch diese Massnahme zu rechnen ist, welche die Mehrheit vorschlägt.
Es ist stossend und verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nun ausgerechnet mit dem Hinweis auf die Massnahmen nach "Too big to fail" die Banken einseitig privilegiert werden sollen und die Unternehmungen, die auch Fremdkapital benötigen, wegen der Verrechnungssteuer nach wie vor im Ausland ihre Emissionen machen müssen. Das bedeutet sage und schreibe, dass die Banken, wegen deren Fehlverhaltens die "Too big to fail"-Vorlage und die damit verbundene Bankenregulierung notwendig wurde, nun noch als Einzige profitieren sollen. Das ist etwas krass! Ganz inakzeptabel wird die ganze Geschichte für die öffentliche Hand - den Bund, die Kantone und die Gemeinden -, die sich auch am Kapitalmarkt finanzieren müssen. Durch die einseitige Privilegierung der Banken bei der Suche nach Geld würden die Nicht-Coco-Emittenten wegen des beschränkten Kapitalmarkts noch zusätzlich bestraft. Die Finanzierungskosten würden für diese Institutionen steigen, sie würden einen höheren Zinsaufwand haben.
Zwar stellt jetzt die von der Mehrheit der ständerätlichen WAK vorgesehene Lösung eine Einschränkung vor: Es soll nur noch Cocos betreffen, die von der Finma genehmigt worden sind. Das Problem ist aber, dass es zwar eine Begrenzung nach unten gibt, eine Minimallösung für die Banken, dass es aber keine obere Begrenzung gibt. Die Finma wird ihre grosse Freude daran haben, wenn möglichst viele Cocos herausgegeben werden, denn dadurch wird ja die potenzielle Eigenkapitaldecke der Banken immer grösser werden. Die Finma hat sich bei ihrem Genehmigungsentscheid nicht
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AB 2012 S 485 / BO 2012 E 485
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an den steuerrechtlichen, sondern an den aufsichtsrechtlichen Kriterien zu orientieren.
Schliesslich noch ein Wort zur Befristung: Damit wird etwas Sand in die Augen gestreut. Einerseits gibt es schon heute Bestrebungen, den zweiten Teil der Vorlage gar nicht zu behandeln. Warum auch? Die Banken haben ja ihr Ziel erreicht. Sie haben kein Interesse, den Umfang der Steuerhinterziehung durch Schweizer am ausländischen Obligationenmarkt ans Tageslicht zu bringen. Andererseits sichern die Cocos, die verrechnungssteuerfrei ausgegeben werden, dieses Privileg nicht nur für vier Jahre, wie das die Vorlage jetzt vorsieht, sondern für die ganze Laufzeit, die locker auch zwanzig Jahre dauern kann. Wenn wir der Mehrheit folgen, haben wir überhaupt keine Garantie, dass der zweite Teil der Vorlage auch behandelt werden wird. Das ist nicht korrekt.
Ich bitte Sie dementsprechend, auf die Vorlage einzutreten, dem Konzept des Bundesrates zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.