Ständerat - Sommersession 2012 - Neunte Sitzung - 07.06.12-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2012 - Neuvième séance - 07.06.12-08h15

11.047
Bundesgesetz
über die Verrechnungssteuer.
Änderung
(Belebung
des schweizerischen Kapitalmarktes)
Loi sur l'impôt anticipé.
Modification
(stimulation
du marché suisse des capitaux)
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 24.08.11 (BBl 2011 6615)
Message du Conseil fédéral 24.08.11 (FF 2011 6097)
Nationalrat/Conseil national 27.02.12 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.12 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 11.06.12 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2012 5981)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2012 5981)

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Wenn Sie diese Vorlage anschauen, stellen Sie fest, dass sich im Wesentlichen ein Konzept der Mehrheit und ein Konzept der Minderheit gegenüberstehen. Ich schlage Ihnen daher in Absprache mit dem Kommissionssprecher und dem Vertreter der Minderheit vor, die Eintretensdebatte und die Konzeptdebatte gemeinsam zu führen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.

Graber Konrad (CE, LU), für die Kommission: Die beantragte Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer beinhaltet den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren. Der Bundesrat will damit einen Beitrag zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors leisten, den Schweizer Kapitalmarkt beleben und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken.
Demgegenüber hat der Nationalrat in der Frühjahrssession 2012 zum einen beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, und zum andern, in einer Übergangslösung lediglich die Pflichtwandelanleihen, die sogenannten Cocos, von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Diese sollen 2013 zusammen mit der "Too big to fail"-Vorlage in Kraft gesetzt werden. Diesem Konzept hat sich die Kommission knapp, mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, angeschlossen.
Was die Übergangslösung für die Cocos betrifft, beantragt die Kommission eine Änderung der nationalrätlichen Fassung. Um zu vermeiden, dass mit der Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer der Sicherungszweck der Steuer für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gefährdet wird, sah der Nationalrat für die Cocos in Artikel 5 eine Verkaufsrestriktion vor. Da diese Restriktion in den Augen Ihrer Kommission nicht durchsetzbar ist, beantragt sie, diese zu streichen. Zudem will sie vorsehen, dass nur diejenigen Cocos von der Steuer befreit werden sollen, die von der Bank zur Stärkung der Eigenkapitalbasis ausgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Banken Cocos einzig zur Vermeidung der Verrechnungssteuer ausgeben.
Eine Minderheit beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. In ihren Augen kann so die Ausgabe von Obligationen in der Schweiz gefördert werden, ohne den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer infrage zu stellen.
Die Ergebnisse der Beratungen im Nationalrat und in Ihrer Kommission haben dazu geführt, dass aus einer Vorlage zwei Vorlagen entstanden sind. In der ersten Vorlage sind nun sämtliche Änderungen vorgesehen, welche die Cocos betreffen. Die zweite Vorlage beinhaltet sämtliche Änderungen, welche eine Umstellung vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip ermöglichen. In der Detailberatung hat sich Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, dem Nationalrat zu folgen.
Der Rückweisungsantrag zu Vorlage 2 verlangt eine Gesamtschau, die insbesondere den zeitlichen Aspekten der verschiedenen Steuerdossiers des Finanzplatzes Rechnung tragen soll.
Zu erwähnen ist noch, dass in der Kommission auch eine Diskussion stattfand, aus der ersichtlich wurde, dass von der Zweiteilung der Vorlage natürlich in erster Linie die beiden Grossbanken profitieren würden. Das hat in der Kommission nicht nur Freude bereitet, weil man auch der Auffassung war, dass man hier nicht nur den Grossbanken eine Möglichkeit bieten sollte. Es ist davon auszugehen, dass vor allem, was die Frage der Cocos angeht, natürlich in erster Linie die beiden Grossbanken profitieren werden.
Es wurde in der Folge ein Antrag diskutiert, der darauf abzielte, dass auch Anleihen von sämtlichen in der Schweiz gewinnsteuerpflichtigen Unternehmen ohne Verrechnungssteuer herausgegeben werden können. Damit sollte die Schere zwischen Finanzplatz und Werkplatz nicht zusätzlich geöffnet werden. Ihre Kommission liess sich aber in der Diskussion überzeugen, dass damit die Verrechnungssteuer in ihrer Funktion als Sicherungssteuer praktisch abgeschafft würde. Der entsprechende Antrag wurde deshalb in der Folge in der Kommission zurückgezogen.
Ein beachtlicher Teil Ihrer Kommission hätte sich auch gern vertieft mit der Umstellung vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip auseinandergesetzt und die Vorlage in ihrer Gesamtheit diskutiert. Vor allem aus zeitlichen Gründen hat sich Ihre Kommission dann dem Nationalrat angeschlossen. Andernfalls hätte die Beratung in der Sommersession inklusive Differenzbereinigung kaum abgeschlossen werden können, doch es war der Wille der Kommission, die Beratung abzuschliessen, weil man die Inkraftsetzung zusammen mit der "Too big to fail"-Vorlage auf den 1. Januar 2013 nicht gefährden wollte.
Ich ersuche Sie also, dem Konzept des Nationalrates zuzustimmen und die Vorlage aufzuteilen, in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und in der Gesamtabstimmung schliesslich den Vorlagen zuzustimmen. Die Kommission tat dies in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen; ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Stöckli Hans (S, BE): Ich ersuche Sie, dem Konzept des Bundesrates zu folgen.
Dieses Konzept ist in sich stimmig, und es stimmt mit den zur "Too big to fail"-Vorlage bereits gefassten Beschlüssen

AB 2012 S 484 / BO 2012 E 484
überein. Es enthält zwar einige Herausforderungen, das ist richtig, insbesondere bezüglich der finanziellen und technischen Folgen und der Zeit, aber, und das hat die Lektüre der umfangreichen Akten ergeben, es ist machbar. Die Überlegungen, die der Bundesrat angestellt hat, sind richtig. Sein Vorschlag ist machbar.
Wir wollen, dass die Banken die Möglichkeit haben, die sogenannten Cocos aus der Schweiz heraus am Markt erfolgreich anzubieten; darüber sind wir uns alle einig. Das erreicht man nur, indem man all diejenigen von der Verrechnungssteuer befreit, die in der Schweiz nicht steuerpflichtig sind oder für die andere Schutzmechanismen greifen, wie zum Beispiel die Buchhaltungspflicht. Es ist aber absolut richtig, dass, wie das der Sprecher der Kommissionsmehrheit gesagt hat, alle Unternehmen bei der Emission von Obligationen oder Geldmarktpapieren von dieser Befreiung profitieren, nicht nur die Banken und vor allem nicht nur die Grossbanken mit den Cocos. Es gibt keine Begründung für diese Einschränkung auf die Banken. Nur diese komplette Lösung stärkt die Finanzbranche, weil sie den gesamten schweizerischen Kapitalmarkt belebt.
Diese Lösung bringt für die Banken Rechtssicherheit bei der Ausgabe von Cocos, denn im Ausland emittierte Cocos erhöhen die rechtliche und tatsächliche Unsicherheit, insbesondere für den Fall der Wandlung der Anleihen von Fremdkapital zu Eigenkapital: wegen der Anwendung des ausländischen Rechtes und wegen der Erschwernis, tatsächlich über das Geld verfügen zu können, das im Ausland ist. Und jetzt kommt das Problem: Damit das möglich gemacht werden kann, muss vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip gewechselt werden, weil künftig nur noch die in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen Personen auf Erträgen von Obligationen und Geldmarktpapieren die Verrechnungssteuer zu entrichten haben. Damit man das machen kann, muss man vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip wechseln, denn nur diese Lösung ermöglicht eine differenzierte Betrachtung.
Dass dieser Wechsel faktisch und technisch machbar ist, hat niemand ernsthaft in Zweifel gezogen. Bereits heute kennen wir das Zahlstellenprinzip, zum Beispiel beim Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, insbesondere auch bei den Abgeltungssteuerabkommen, denen wir in dieser Session zugestimmt haben. Die Abgeltungssteuer wird, um den automatischen Informationsaustausch zu vermeiden, jetzt ja auch von den Banken als machbar erklärt. Wenn wir heute die Entwürfe des Bundesrates annehmen, können wir im Rahmen der Differenzbereinigung allenfalls noch Details korrigieren und ändern.
Ich habe mich gefragt, weshalb es schlussendlich zu so grosser Opposition gekommen ist. Es ist eigentlich ganz einfach: Mit dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip werden neu auch Erträge aus Obligationen und Geldmarktpapieren von natürlichen Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, aber ihr Geld im Ausland angelegt haben, der Verrechnungssteuer unterliegen. Das ist für mich nach Studium der Unterlagen der wahre Grund, aus dem schlussendlich wichtige Exponenten gegen diese Vorlage sind, aus dem der Nationalrat die Trennung dieser Vorlage beschlossen hat und aus dem jetzt auch die Mehrheit der WAK dies beantragt.
Ich mag mich noch gut erinnern, wie ich als Junger meine ersten ersparten 5000 Franken anlegen wollte und mich in Banken habe beraten lassen. Die haben mir klar gesagt, dass ich mir die Verrechnungssteuer ersparen kann, wenn ich ausländische Obligationen kaufe. Das habe ich schon vor dreissig Jahren mitgekriegt, und das ist mir geblieben. Selbstverständlich habe ich mein bescheidenes Vermögen den Steuerbehörden angegeben, sodass ich die Verrechnungssteuer zurückerhielt.
Vor dieser Neuerung haben insbesondere die Banken grossen Respekt. Deshalb habe ich bei der Lektüre der Vernehmlassungsantworten der SVP zu dieser Vorlage richtig schmunzeln können. Denn die SVP ist die einzige Partei, welche es auf den Punkt gebracht hat, indem sie geschrieben hat, dass der Systemwechsel den Finanzplatz der Schweiz nicht stärken, sondern schwächen würde, weil "künftig auch Abgaben auf ausländischen Obligationen fällig würden".
Man hat also Angst, dass diese Privilegierung eben aufgehoben werden soll. Zweifellos haben die Banken auch grossen Respekt vor den wegen des Systemwechsels möglicherweise zu entdeckenden nichtversteuerten Vermögen von Schweizern im Ausland. Niemand weiss es so genau, aber in dem für den Staat besten Fall rechnet ja der Bundesrat mit etwas über 800 Millionen zusätzlichen Steuerfranken. Wenn man das hochrechnet, könnte das bedeuten, dass in der Schweiz steuerpflichtige natürliche Personen zwischen 80 und 120 Milliarden Franken unversteuert im Ausland platziert hätten - eine Berechnung, die auch ein eminenter Nationalrat der SVP gemacht hat. Deshalb haben die Kantone im Rahmen der Anhörung auch ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Ich zitiere den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Herrn Christian Wanner. Er hat geschrieben: "Vorab wird der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer mit dem Wechsel auf das Zahlstellenprinzip wesentlich verstärkt. Steuerpflichtige können sich der Verrechnungssteuer nicht mehr entziehen, indem sie Anlagen in ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren, auch in Schweizerfranken, tätigen. Dies ist eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit und der Sicherstellung der schweizerischen Einkommens- und Vermögenssteuern."
Eine Beschränkung der Verrechnungssteuerbefreiung nur auf die Cocos der Banken, wie dies die Mehrheit will, ist nicht akzeptabel, auch wenn diese Befreiung zeitlich beschränkt werden soll. Statt die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und auch Anlagen in Obligationen und Geldmarktpapieren im Ausland durch natürliche Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, der Verrechnungssteuer zu unterstellen, werden neu zusätzliche Schlupflöcher aufgetan. Künftig können Schweizer auch in der Schweiz genehmigte Cocos kaufen und von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die Banken benötigen in den nächsten Jahren zwischen 30 und 50 Milliarden Franken an Cocos. Wir wissen, dass Schweizer alleine in diesem Jahr bereits mehr als 1 Milliarde Schweizerfranken an Cocos bei der CS, der UBS und der ZKB gekauft haben. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft ein wichtiger Teil der Cocos von Schweizern gezeichnet wird. Niemand kann heute sagen, mit welchen Steuerausfällen durch diese Massnahme zu rechnen ist, welche die Mehrheit vorschlägt.
Es ist stossend und verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nun ausgerechnet mit dem Hinweis auf die Massnahmen nach "Too big to fail" die Banken einseitig privilegiert werden sollen und die Unternehmungen, die auch Fremdkapital benötigen, wegen der Verrechnungssteuer nach wie vor im Ausland ihre Emissionen machen müssen. Das bedeutet sage und schreibe, dass die Banken, wegen deren Fehlverhaltens die "Too big to fail"-Vorlage und die damit verbundene Bankenregulierung notwendig wurde, nun noch als Einzige profitieren sollen. Das ist etwas krass! Ganz inakzeptabel wird die ganze Geschichte für die öffentliche Hand - den Bund, die Kantone und die Gemeinden -, die sich auch am Kapitalmarkt finanzieren müssen. Durch die einseitige Privilegierung der Banken bei der Suche nach Geld würden die Nicht-Coco-Emittenten wegen des beschränkten Kapitalmarkts noch zusätzlich bestraft. Die Finanzierungskosten würden für diese Institutionen steigen, sie würden einen höheren Zinsaufwand haben.
Zwar stellt jetzt die von der Mehrheit der ständerätlichen WAK vorgesehene Lösung eine Einschränkung vor: Es soll nur noch Cocos betreffen, die von der Finma genehmigt worden sind. Das Problem ist aber, dass es zwar eine Begrenzung nach unten gibt, eine Minimallösung für die Banken, dass es aber keine obere Begrenzung gibt. Die Finma wird ihre grosse Freude daran haben, wenn möglichst viele Cocos herausgegeben werden, denn dadurch wird ja die potenzielle Eigenkapitaldecke der Banken immer grösser werden. Die Finma hat sich bei ihrem Genehmigungsentscheid nicht
AB 2012 S 485 / BO 2012 E 485
an den steuerrechtlichen, sondern an den aufsichtsrechtlichen Kriterien zu orientieren.
Schliesslich noch ein Wort zur Befristung: Damit wird etwas Sand in die Augen gestreut. Einerseits gibt es schon heute Bestrebungen, den zweiten Teil der Vorlage gar nicht zu behandeln. Warum auch? Die Banken haben ja ihr Ziel erreicht. Sie haben kein Interesse, den Umfang der Steuerhinterziehung durch Schweizer am ausländischen Obligationenmarkt ans Tageslicht zu bringen. Andererseits sichern die Cocos, die verrechnungssteuerfrei ausgegeben werden, dieses Privileg nicht nur für vier Jahre, wie das die Vorlage jetzt vorsieht, sondern für die ganze Laufzeit, die locker auch zwanzig Jahre dauern kann. Wenn wir der Mehrheit folgen, haben wir überhaupt keine Garantie, dass der zweite Teil der Vorlage auch behandelt werden wird. Das ist nicht korrekt.
Ich bitte Sie dementsprechend, auf die Vorlage einzutreten, dem Konzept des Bundesrates zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Freitag Pankraz (RL, GL): Mein Vorredner, Kollege Stöckli, hat einerseits gerade gezeigt, dass es dann nicht ganz einfach ist, wenn es im Einzelfall mit den Verrechnungssteuern konkret wird; das ist auch meine Meinung. Andererseits hat er erläutert, weshalb ich die Mehrheit unterstütze - erlauben Sie mir bitte, dass ich das selber begründe.
Der Ausgangspunkt der "Too big to fail"-Vorlage ist, dass der Bundesrat steuerliche Massnahmen zur Förderung der Pflichtwandelanleihen vorschlägt. Er hat das Thema mit dem Zahlstellenprinzip verbunden. Der Nationalrat hat dann eine Aufteilung vorgenommen, weil das Verfahren betreffend die Cocos schnell gehen soll; darin ist man sich einig, der Aufbau des Eigenkapitals im Sinne der Sicherheit für die Bankinstitute soll zügig vorangehen. Aber - und das ist jetzt meine Hauptbegründung -: Das Zahlstellenprinzip ist eine grundsätzliche Veränderung; das muss man genau prüfen, da braucht es eine Gesamtschau. Es ist ja auch so, dass die Regelung in der ersten Phase gar nicht vollständig und umfassend wäre, sondern sich - es wurde schon gesagt - auf Obligationen und Geldmarktpapiere beschränken würde.
Das EFD begründet selber ein schrittweises Vorgehen in dieser Frage und erwähnt auch die Risiken; ich verweise dazu auf einen Bericht des EFD vom 16. Dezember 2011. Unter Ziffer 3 wird dort das schrittweise Vorgehen ausgeführt. Demnach beschränkt sich der Übergang zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer auf die Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren. Aufgrund dieser Begrenzung, heisst es, relativiere sich das Risiko der Verlegung der Zahlstelle ins Ausland stark. Da ist also ausdrücklich von einem Risiko die Rede. Würde das Zahlstellenprinzip in einem einzigen Schritt für sämtliche Anlageinstrumente implementiert werden, wäre der Anreiz, das Depot zu einer ausländischen Zahlstelle zu verlegen, wesentlich grösser, heisst es im Bericht. Weiter unten wird gesagt, dass die Beschränkung bei vergleichsweise geringem Risiko - es kommt wieder das Wort Risiko vor - es ermögliche, Erfahrungen mit dem Zahlstellenprinzip zu gewinnen und dabei insbesondere zusätzliche Informationen über das Risiko der Verlegung der Zahlstelle ins Ausland zu sammeln.
Der Nationalrat hat - auch aus diesem Grunde, nehme ich an; für mich ist das das Entscheidende - diese Vorlage aufgeteilt. Er wollte mit einer Verkaufsrestriktion bezüglich der Cocos sicherstellen, dass die Steuern bezahlt werden. Wir haben in der Kommission ja festgestellt, dass das nicht umsetzbar ist, weil es nicht greifen würde. Die Lösung unserer WAK ist eine strikte Beschränkung auf die steuerliche Befreiung von Pflichtwandelanleihen, also eine Beschränkung auf genau jene Fälle, die durch die "Too big to fail"-Vorlage gegeben sind. So ist es in Artikel 5 Absatz 1 auf Seite 3 der Fahne formuliert.
Wir haben in der Kommission tatsächlich darüber diskutiert, dass man das eigentlich auf weitere Unternehmungen und auf den Finanzplatz als Ganzes ausdehnen sollte, aber wir sind dann zum Schluss gekommen, dass das eine Thematik ist, die man grundsätzlich anschauen muss. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir uns im Moment mit dem schnellen Zug - es gibt für mich einen schnellen und einen langsamen Zug - darauf beschränken sollten, für die systemrelevanten Finanzunternehmen eine Lösung zu beschliessen. Die Anforderungen der "Too big to fail"-Vorlage sind ja speziell, sie gelten nur für gewisse Unternehmungen und beinhalten Kapitalvorschriften, die andere Unternehmen nicht haben. Darum rechtfertigt sich für diese Fälle nach meiner Überzeugung auch eine spezielle Lösung. Für mich ist das keine Privilegierung, sondern eine Antwort auf die spezifischen Anforderungen der "Too big to fail"-Vorlage.
So gesehen ist die Lösung der Mehrheit der Kommission massgeschneidert für den Spezialfall und lässt - das möchte ich hier betonen, das ist meine eigene Meinung - den Weg Richtung Wechsel zum Zahlstellenprinzip sehr wohl offen. Ich wende mich nicht grundsätzlich dagegen, aber ich bin der Überzeugung, dass es mehr Zeit und vertiefte Abklärungen braucht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Schmid Martin (RL, GR): Auch ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und entsprechend die Vorlage aufzuspalten. Für mich ist ein wesentliches Ziel dieser Vorlage, dass wir eben den Banken ermöglichen, das in der "Too big to fail"-Vorlage vorgesehene Eigenkapital jetzt aufzubauen. Ich möchte Herrn Stöckli schon darauf hinweisen, dass es natürlich auch im Interesse unserer Volkswirtschaft ist, wenn jetzt die Banken entsprechende Eigenkapitalpolster aufbauen. Es ist natürlich gerade unser Interesse, dass in Zukunft nicht mehr der Steuerzahler in allfälligen Bankenkrisen für solche Ausfälle aufkommen muss. Man darf hier jetzt nicht den Vorwurf erheben, die Finma hätte dann ein Interesse, möglichst viel Eigenkapital zuzulassen. In einer Interessenabwägung ist natürlich für mich hier klar der Variante der Vorzug zu geben, dass die Banken genügend Eigenkapital aufbauen, weil ich der Auffassung bin, dass das immer noch die beste Massnahme gegen Krisen ist.
Ich meine auch, dass das Konzept des Bundesrates Schwächen in Bezug auf die zeitliche Umsetzung hat. Es ist zwar sehr ambitiös, zugegebenermassen, gleichzeitig haben die Banken jetzt aber auch noch die Systeme der Abgeltungssteuer zu implementieren, und auch mit anderen Regeln im Finanzbereich befinden wir uns in einem grossen Umbruch. Mein Hauptargument, aus dem heraus ich persönlich der Aufspaltung zustimme, ist eigentlich eines, das das Gegenteil des Argumentes von Herrn Stöckli ist. Herr Stöckli hat darauf hingewiesen, dass die Banken der Auffassung seien, mit dem Übergang zum Zahlstellenprinzip würden sehr viele unversteuerte Gelder von Schweizerinnen und Schweizern auf ausländischen Konten zum Vorschein kommen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob mit der vorgesehenen Affidavit-Lösung und dem Übergang zum Zahlstellenprinzip nicht das Gleiche passiert, was der EU in der Vergangenheit mit der Einführung des Zahlstellenprinzips widerfahren ist. Wir müssen nur an die Situation unseres schweizerischen Finanzplatzes denken. Das Problem war nämlich, dass mit der Einführung des Zahlstellenprinzips in der EU sehr viele Gelder in die Schweiz geflossen sind, gerade auf unsere Banken, weil eben ursprünglich das Zahlstellenprinzip bei uns nicht angewendet werden konnte. Man sieht, wenn das Zahlstellenprinzip eingeführt wird, dann wird einfach die Zahlstelle in einen Staat verlegt, der einem solchen Regime nicht unterliegt.
Mit der Verlegung der Zahlstelle kann man sich diesem System entziehen. Ich bin nicht überzeugt, dass die vorgesehene Lösung mit dem Affidavit - der Domizilerklärung - bei intransparenten Strukturen solche Massnahmen nicht auch unterlaufen könnte. Da hätte ich mir auch eine Vernehmlassung und eine breitere Diskussion gewünscht.
Wir müssen ebenfalls darauf hinweisen, dass die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zur Rückweisung dem Bundesrat ermöglichen würde, noch einmal detailliert und generell eine Diskussion über die Verrechnungssteuer zu lancieren. Früher war die Verrechnungssteuer aus schweizerischer Sicht im internationalen Verhältnis, bei der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen, enorm

AB 2012 S 486 / BO 2012 E 486
wichtig. Man konnte immer wieder darauf hinweisen, dass die Schweiz eine hohe Verrechnungssteuer von 35 Prozent kennt und man deshalb auch nicht dem OECD-Standard bzw. Artikel 26 des OECD-Musterabkommens folgen muss. Wir haben heute aber eine grundlegend andere Situation, wir wissen es: Die Schweiz hat diesen Vorbehalt aufgegeben. Meiner Meinung nach müsste auch die Frage gestellt werden, ob man nicht generell über einen Systemwechsel oder eine Veränderung der Verrechnungssteuer in dieser Art nachdenken müsste. Bisher bezog sich diese Vorlage nur auf die Zinsen, der Bereich der Dividenden wurde nicht tangiert.
Die Mehrheit will jetzt die Befreiung im Bereich der Cocos. Herr Stöckli hat darauf hingewiesen, dass es inkonsequent wäre, wenn man beim Werkplatz bzw. den entsprechenden Obligationen jetzt keine Erleichterung gewähren würde. Ja, das ist schon richtig. Der Kommissionspräsident hat aber auch darauf hingewiesen, dass es einen Antrag gab, der gerade diese Gleichstellung forderte. Die Kommissionsmehrheit hat dann nicht aus inhaltlichen Gründen auf die Durchsetzung dieses Antrages verzichtet, sondern weil sie das Argument der Frau Bundespräsidentin aufgenommen hat, wonach eine solch fundamentale Änderung ohne flankierende Massnahmen eben auch den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer nicht mehr erfüllen würde. Nur deshalb, Herr Stöckli, das wissen Sie ja selbst gut genug, hat dann die Kommissionsmehrheit im Sinne der Sache darauf verzichtet, hier den konsequenten Weg zu gehen. Das schliesst aber nicht aus, dass der Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht diese Idee noch weiterentwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt dem Plenum präsentieren kann, damit eben der Werkplatz und der Finanzplatz gleichgestellt werden.
Ich habe auch nicht die Befürchtung, dass die Frau Bundespräsidentin diese Arbeiten auf die lange Bank schieben würde, wie Sie, mein Kollege und Sitznachbar, das geäussert haben. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat diese Problematik rasch angehen wird, und zwar unter dem Aspekt der Attraktivität unseres Werk-und Finanzplatzes, aber auch unter Beachtung der Nachteile, welche die Zahlstellensteuer hat. Notabene muss man darauf hinweisen, dass gerade die Einführung der Zahlstellensteuer in der EU dazu geführt hat, dass man gesehen hat, dass ein Zahlstellensteuerprinzip so lückenhaft ist, dass man direkt zum automatischen Informationsaustausch übergehen sollte, um dieses Konzept wasserdicht zu machen. Wenn man natürlich den automatischen Informationsaustausch befürwortet, dann passt das Zahlstellensteuerprinzip in dieses Konzept, das muss ich hier selbstverständlich offen zugeben.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zu folgen, weil ich auch überzeugt bin, dass man Verbesserungen erreicht hat, indem man bei der Ausgabe dieser Wandelobligationen auf die vom Nationalrat eingebrachten Verkaufsrestriktionen verzichtet hat, weil diese letztlich - das wurde uns auch von der Verwaltung bestätigt - eben nicht durchsetzbar gewesen wären.

Zanetti Roberto (S, SO): Heute haben wir zu Beginn der Sitzung über eine relativ banale Geschichte eine ausführliche Diskussion geführt, weil nicht überall Klarheit herrschte. Ich bin mir fast sicher, dass für das vorliegende Geschäft die Erkenntnislücke einiges breiter ist als heute Morgen.
Die Vorlage, die uns der Bundesrat präsentiert hat, habe ich als ausgewogen empfunden. Auf der einen Seite standen Einschränkungen der Verrechnungssteuerpflicht, auf der anderen Seite wurde die Verrechnungssteuerpflicht ein bisschen ausgeweitet. Die Einschränkungen betrafen die Cocos, und es wird von niemandem bestritten, dass das so geregelt werden soll. Der Bundesrat hat eine equilibrierte Vorlage präsentiert, und er hat für die finanziellen Auswirkungen einen Saldo von minus 20 bis plus 900 Millionen Franken dargelegt. Das ist für den Fiskus verträglich. Ich finde, es ist nicht furchtbar schlimm, wenn der Fiskus nach einer Revision ein bisschen mehr Geld einnimmt als vor der Revision. Ich kann damit auf jeden Fall besser leben als mit Steuergesetzrevisionen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass riesige Finanzierungslücken entstehen könnten.
Der Entwurf des Bundesrates hat genau diesen fiskalischen Zielsetzungen Rechnung getragen, indem in Artikel 4 der Gegenstand der Verrechnungssteuer definiert wird und, durch Nichterwähnung, eigentlich auch die Verrechnungssteuerbefreiung. Nun definieren der Nationalrat und die Mehrheit unserer Kommission in Artikel 5 die Befreiung von der Verrechnungssteuer, und da werden sämtliche Cocos gemäss der "Too big to fail"-Vorlage der Verrechnungssteuerpflicht entzogen - aber ohne die so entstehenden Einnahmenausfälle zu kompensieren.
Ich behaupte, auch ein weiteres wichtiges Ziel der Verrechnungssteuer, nämlich der Sicherungszweck, ist jetzt zu einem schönen Teil aufgehoben. Er soll, gemäss der Mehrheit und gemäss dem Nationalrat, in einer zweiten Vorlage geregelt werden. Ich bin überzeugt, Kollege Schmid, dass die Frau Bundespräsidentin und der Bundesrat tatsächlich nicht auf Zeit spielen werden. Ich bin überzeugt, dass sie sehr schnell mit einer Vorlage kommen, aber ich würde jetzt einmal den parlamentarischen Gremien unterstellen, dass sie diese Frage dann nicht mit allererster Priorität behandeln - aus den Gründen, die Hans Stöckli erwähnt hat.
Für mich sind drei Sachen im Gesamtkontext störend:
1. Jedes Mal, wenn es um irgendwelche Geschäfte im Zusammenhang mit den Grossbanken geht, ist immer höchste Dringlichkeit gegeben. Wir müssen immer unter Zeitdruck entscheiden. Es ist eine alte Erfahrung, dass es gelegentlich besser ist, sich ein bisschen Zeit zu nehmen und dafür richtig zu entscheiden, als einfach rasch etwas übers Knie zu brechen und falsche Entscheide zu fällen.
Gestern war in der "Neuen Zürcher Zeitung" zu lesen, dass es bezüglich Notfallplanung im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage ein paar Jahre dauern werde, bis das unter Dach und Fach sei. Bei allem, was den Banken nicht ins Konzept passt, wird auf Zeit gespielt, da geht es Jahre, bis es geregelt werden kann. Wenn die Banken profitieren können, muss es im Expresstempo über die Bühne gehen. Das ist für mich nicht ganz einsichtig. Deshalb kein Grund zur Eile! Ich plädiere hier für eine sorgfältige Legiferierung.
2. Wenn jetzt das Geld im Markt privilegiert aufgesogen werden kann - das soll im Ständerat wirklich erwähnt werden, das hat auch Kollege Stöckli angeschnitten -, dann entsteht ein "Staubsauger-Effekt". Im Nationalrat war von einem Kapitalbedarf von einer Mindestgrösse von 70 Milliarden Franken die Rede; diese Mindestgrösse ist eben nach oben offen. Jede Finanzmarktaufsicht ist daran interessiert, ein möglichst fettes Polster zu haben. Wenn also die Banken kommen und sagen, sie wollten da nicht 19 Prozent sondern soundso viel Prozent, dann wird die Finma das bewilligen, und dann werden diese 70 Milliarden noch einmal überschritten. Diese 70 Milliarden verursachen ein Vakuum auf dem Anleihenmarkt. Die Kantone, der Bund, die Gemeinden, der Werkplatz, die sich da auch finanzieren wollen, werden sich dann die Nase platt drücken, weil sie, um konkurrenzfähig zu sein, teurere Produkte anbieten müssen, weil ihnen sonst die Grossbanken einfach alles wegschnappen. Das finde ich etwas Stossendes: Ausgerechnet die Branche, die uns in der letzten Zeit am meisten Probleme verursacht hat, soll von der Problemlösung als Einzige, am meisten profitieren, und zwar zulasten der Konkurrenz auf den Finanzmärkten. Das finde ich einfach störend! Das widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.
3. Ich bin wirklich überzeugt, dass Sie mit diesem Instrument ein neues Steuerschlupfloch schaffen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ein Schweizer Steuerpflichtiger, der die verrechnungssteuerfreien Obligationen im Ausland platziert hat, dieselben schön elegant repatriieren, als Cocos zeichnen und dann die Verrechnungssteuerfreiheit, die er bis jetzt im Ausland genossen hat, im Inland geniessen. Der inländische - ich sage jetzt einmal: nicht allzu steuerehrliche - Vermögenshalter hat das nicht deklariert. Er wurde bestraft, indem ihm die Verrechnungssteuer abgezogen wurde. Das hat er in Kauf nehmen müssen. Wenn er jetzt sein

AB 2012 S 487 / BO 2012 E 487
Vermögen in Cocos umplatziert, dann ist er verrechnungssteuerbefreit. Im Grunde genommen machen wir damit eine Altlastenregulierung - auch zulasten des Fiskus -, die mir einfach unsympathisch ist.
Das sind für mich die Gründe, aus denen ich sage: Wir fahren nach Konzept Bundesrat; ein paar negative Aspekte der ganzen Problematik werden damit aufgefangen. Das muss jetzt auch nicht in der Sommersession erledigt werden. Das kann ohne Weiteres noch ein, zwei Sessionen warten. Dann haben wir ein abgerundetes Paket, mit dem auch die Steuergerechtigkeit - das ist für mich ein ganz wichtiges Anliegen - besser berücksichtigt werden kann, mit dem allenfalls Marktverzerrungen auf dem Anleihenmarkt verhindert werden können. Es werden dann alle bei dieser Coco-Privilegierung mitmachen können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
Deshalb plädiere ich für die Anträge der Minderheit und damit für das Konzept des Bundesrates.

Germann Hannes (V, SH): Wir haben es eindrücklich gehört: Es gibt einen Zielkonflikt zwischen dem Regulierungsziel, das der Bundesrat erreichen möchte, und dem Fiskalziel. Somit ist auch klar, dass jede gesetzliche Einschränkung, die der Erreichung des Fiskalziels dient, auch wieder einen negativen Einfluss auf das Erreichen des Regulierungsziels hat. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Aber gerade vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die Auswirkungen auf die Attraktivität des schweizerischen Kapitalmarktes gut abzuwägen, und da, so meine ich, haben wir die Balance noch nicht gefunden. Ich meine, es sei nun aber gelungen, mit den Anträgen der Mehrheit die Balance herzustellen, sodass diese Vorlage auch wirklich Sinn macht.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Instrument des Zahlstellenprinzips ist mit zu vielen Unsicherheiten, offenen Fragen und Risiken behaftet. Für mich ist es sehr fraglich, ob das in Artikel 11 Absatz 2 vorgesehene Affidavit-Verfahren überhaupt funktionieren würde. Die ausländischen Banken, die dieses Affidavit ausstellen müssten, wären wohl kaum bereit, die damit verbundenen aufwendigen Abklärungen zu tätigen und entsprechende Risiken zu übernehmen.
Welches wäre die Folge? Die Folge wäre ein Ausweichen ausländischer Investoren in andere festverzinsliche Anlagen, und das wollen wir nicht haben. Ich meine auch, dass es, wenn schon Steuerhinterziehung angesprochen ist, zu bedenken gilt, dass ein potenzieller Steuerhinterzieher im internationalen Anleihenmarkt eine grosse Vielfalt von Anlagemöglichkeiten hat, die keine Quellensteuerbezüge auf Zinszahlungen vorsehen. Daher ist es aus einer auf die bedingten Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht fokussierten Sichtweise fraglich, ob ein Sicherungsmechanismus zur Erreichung des Fiskalzieles überhaupt einen positiven Effekt erzielt.
Überhaupt könnte man sich fragen, ob neben einer temporären Befreiung der erwähnten aufsichtsrechtlichen Anleihen nicht auch eine generelle Befreiung sämtlicher schweizerischer Anleihen von der Verrechnungssteuer mindestens geprüft werden könnte. Das würde durchaus für positive Impulse sorgen. Damit würde nämlich allen schweizerischen Unternehmungen die Kapitalbeschaffung in diesen äusserst schwierigen Zeiten wesentlich erleichtert und gleichzeitig der schweizerische Kapitalmarkt mit Anleihen belebt. Diese Belebung wäre durchaus auch eine Überlegung wert.
Sie sehen also, man könnte es vom Markt her auch anders beurteilen und sagen: "Eigentlich gehen wir immer noch zu wenig weit." Aber ich meine, mit dieser Vorlage machen wir etwas, das Sinn macht. Wir bieten in der "Too big to fail"-Problematik Hand für rasche Lösungen. Hier fahren wir den schnelleren Zug, und alle tiefer greifenden Reformen benötigen wahrscheinlich auch mehr Zeit und zusätzliche Reflexionen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten und jeweils der Mehrheit zuzustimmen.

Recordon Luc (G, VD): Même si on adopte le point de vue des banques, on constate que la manière dont le Conseil national a traité le projet 1 contribue clairement à le déséquilibrer. Je suis d'avis qu'on peut entrer en matière et adopter la version du Conseil fédéral mais, même avec les tempéraments apportés par notre commission, le projet reste déséquilibré.
De par ma fonction d'administrateur d'une banque, je vois cela avec l'oeil d'un professionnel. Donc, même si je ne peux certes que vous inviter à entrer en matière sur le projet 1, je vous prie vraiment de bien vouloir en revenir à la version initiale du Conseil fédéral, comme le propose la minorité Stöckli.

Graber Konrad (CE, LU), für die Kommission: Ich bin jetzt etwas überrascht, in dieser Diskussion doch ziemliches Misstrauen zu spüren. Ich habe die Diskussion in der Kommission nicht so erlebt; ich hatte den Eindruck, dass in der Kommission alle Mitglieder die Beschlüsse in guter Absicht gefasst haben. Was das Tempo, die schnelle Realisierung bei dieser Frage anbelangt, möchte ich einfach daran erinnern, dass es damals, als wir über das Thema "Too big to fail" sprachen, eigentlich nicht schnell genug gehen konnte. Es gab gewisse Gruppierungen, zumindest im Nationalrat, welche die "Too big to fail"-Frage damals sogar mit dem Staatsvertrag mit den USA verknüpften und forderten, dass dies zeitgleich auf den Tisch komme. Hier geht es jetzt im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Problematik um eine Umsetzungsmassnahme mit hohem Tempo, wie sie von den Räten immer gefordert wurde.
Vielleicht noch zum Votum von Herrn Stöckli: Dazu muss ich einfach sagen, dass das Thema der ausländischen Anleihen, der nicht zum Zug kommenden Verrechnungssteuer und der angetönten nichtversteuerten Vermögen in der Kommission, wenn überhaupt, eigentlich nur am Rand ein Thema war. Das wurde in der Kommission nicht so prominent behandelt, wie dies jetzt heute in der Diskussion aufgeschienen ist. Im Vordergrund stand in der Kommission eindeutig die Frage der Cocos im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Problematik bzw. -Vorlage. Die Kommission wollte diese Umsetzungsmassnahme zügig auf den Weg schicken und insbesondere hier bei der "Too big to fail"-Vorlage die Möglichkeit schaffen, eine Massnahme umzusetzen, und damit die Vorlage nicht zu einem inhaltslosen Korsett verkommen lassen.
Bei der Umstellung vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip hat sich die Kommission, wie man sieht, wenn man es nüchtern betrachtet und bei den Fakten bleibt, dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen. Sie können auf Seite 7 der Fahne nachlesen, dass es - wenn der Bundesrat dem dort aufgeführten Auftrag nachkommt - dann schon noch einige Punkte gibt, die jetzt auch der Minderheit entsprechen. Ein Auftrag an den Bundesrat ist ja beispielsweise, die Möglichkeiten zur Verbesserung des Sicherungscharakters vertiefter zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten; das betrifft Buchstabe d, das können Sie auf Seite 7 der Fahne nachlesen. Dann Buchstabe c: Nicht nur Zins-, sondern auch Dividendenerträge sollen der Verrechnungssteuer unterliegen; da gibt es einen zusätzlichen Auftrag. Dies entspricht genau den Intentionen der Minderheit.
Daneben - und das sind natürlich Forderungen nach einer Gesamtschau, das habe ich beim Eintreten erwähnt - sind echte Attraktivität und andere Varianten gefragt. Das entspricht dann mehr den Fragen der Mehrheit und verlangt nach einem Zusatzbericht. Wenn Sie ganz unten lesen, sehen Sie, dass es um die einen Sicherungszweck tatsächlich erfüllende Verrechnungssteuer geht; das wäre auch wieder ein Argument, das den Minderheitsanträgen entspricht. Am Schluss geht man sogar so weit, dass man noch ein Konzept im Zusammenhang mit der ökologischen Steuerreform verlangt oder eine Integration. Das ist dann vielleicht ein sehr weitgehender Wunsch und Auftrag, aber man sieht eigentlich, dass der Nationalrat da eine breite Auslegeordnung verlangt hat; unsere Kommission hat sich dem angeschlossen. Daraus spüre ich schon den Willen, dass man das wirklich gründlich abgeklärt haben möchte.
Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

AB 2012 S 488 / BO 2012 E 488

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Wir haben die "Too big to fail"-Vorlage und in diesem Zusammenhang auch das Vehikel der Cocos, das ja ein wichtiges Element für die künftige Stabilität im Finanzsektor sein soll, intensiv behandelt. Wir haben uns auch darüber unterhalten, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen so sein sollen, dass es letztlich dann irgendwann interessant ist, auch solche Cocos auszugeben. Insofern sind wir wahrscheinlich alle noch einverstanden mit dieser Zusammenfassung.
Um dies zu erreichen, haben wir uns entschieden, bei der Verrechnungssteuer vom Schuldnerprinzip zum Zahlstellenprinzip zu wechseln, und haben Ihnen eine entsprechende Vorlage vorgelegt. Wir haben diesen Vorschlag bereits in der "Too big to fail"-Vorlage gemacht, er wurde mit der entsprechenden gesetzlichen Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. In diesem Zusammenhang - dies einfach, weil das heute auch angesprochen wurde - haben wir dann von den Banken, vor allem von der CS, die Aufforderung erhalten, das Affidavit-Verfahren einzuführen und aufzunehmen - was wir gemacht haben. Im Nachhinein wurde dann von den Grossbanken gesagt, dieses Affidavit-Verfahren sei eigentlich nicht so ein taugliches Verfahren; dies einfach, damit Sie sehen, wie solche Vorlagen entstehen. Wir haben das alles diskutiert, wir haben auch die entsprechenden Überprüfungen gemacht, und wir haben im Zusammenhang mit dieser Vorlage auch gesagt, dass wir aber keine steuerliche Massnahme oder eine Vorlage bringen wollen, die dann andere, neue Probleme schafft und die vor allem auch zu Rechtsungleichheiten führt.
Wenn Sie jetzt hingehen und nur auf einem bestimmten Teil des Bondmarktes diese Verrechnungssteuer eliminieren, und zwar sofort, dann schaffen Sie natürlich eine grosse Rechtsungleichheit; das haben wir heute gesagt. Sie können das wollen, Sie können sagen: "Es ist uns nicht so wichtig, ob die öffentliche Hand dann überhaupt noch in der Lage ist, Obligationen zu vernünftigen Bedingungen auszugeben. Es ist auch nicht unser Problem, ob grössere und mittlere Unternehmen in der Schweiz das machen können - wir wollen etwas für die Gruppe machen, die Cocos ausgeben will bzw. emittieren will."
Es geht schon etwas weiter, als Herr Schmid gesagt hat: Es geht natürlich nicht nur um die Cocos, es geht auch um Anleihen mit Forderungsverzicht. Solche können auch andere Bankinstitute aufnehmen bzw. ausgeben. Es ist also eine grosse Masse, die künftig ohne Verrechnungssteuer - das muss man einfach wissen, das ist eine Tatsache - ausgegeben werden kann. Damit werden natürlich auf der einen Seite die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, das heisst vor allem von Bund und Kantonen, und auf der anderen Seite auch von Unternehmen des Werkplatzes ziemlich stark eingeschränkt.
Man kann das wollen oder nicht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es schöner wäre, wenn man gleich die Lösung präsentieren und umsetzen würde, die Werkplatz, Finanzplatz und öffentliche Hand gleich behandeln würde. Darüber kann man diskutieren.
Wir haben gesagt, dass diese Verrechnungssteuervorlage des Bundesrates in einem engen Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage stehe. Diese Vorlage, Gesetz plus Verordnung, so Sie dem Gesetz dann zustimmen und die Verordnung genehmigen, wird auf den 1. Januar 2013 umgesetzt. Es besteht keine Notwendigkeit, die Änderung der Verrechnungssteuer auch auf den 1. Januar 2013 umzusetzen. Die Cocos können bis im Jahr 2018 aufgebaut werden - so viel zur Geschwindigkeit bei der Behandlung dieser Vorlage -, dann müssen diese Eigenmittelvorschriften erfüllt sein. Die Vorschriften zur Eigenkapitalerhöhung und zur Ausstattung mit Eigenmitteln - das in Entgegnung zu dem, was Herr Ständerat Schmid gesagt hat - müssen unabhängig davon, ob man verrechnungssteuerpflichtig ist oder nicht, erfüllt werden. Man kann also nicht sagen, dass man das Eigenkapital nur dann gesetzeskonform äufnen wolle, wenn man verrechnungssteuerbefreit sei. Vielmehr wird man tendenziell eher in Cocos gehen, wenn die Cocos nicht mehr mit der Verrechnungssteuer belastet sind. Die Frage, ob die systemrelevanten Institute bis 2018 Eigenkapital schaffen, Liquidität haben und die Risikoverteilung so vornehmen müssen wie vorgesehen, ist völlig unabhängig von den steuerlichen Fragen zu betrachten, die wir heute diskutieren.
Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, den ganzen Bereich direkt zu regeln. Der Nationalrat möchte zwei Vorlagen machen. Die Vorlage der WAK-SR ist besser als die Vorlage des Nationalrates, das ist so. Gemäss Nationalrat sollen Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht von der Verrechnungssteuer befreit werden, und dann gibt es noch Verkaufsrestriktionen. Sie haben es selbst gehört und gelesen, dass es niemanden gibt, der weiss, wie man diese Verkaufsrestriktionen wirklich umsetzen könnte; ich kann mir das auch nicht vorstellen. Es gibt zudem keine Rückabwicklungsmöglichkeit und auch keine Bestrafung, wenn Verkaufsrestriktionen nicht eingehalten werden. Der Nationalrat hat dann noch eine Befristung von vier Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen, die Sie übernommen haben. Sie haben aber die Verkaufsrestriktionen herausgenommen, wofür ich sehr dankbar bin. Es handelt sich dabei nämlich um ein untaugliches Instrument.
Insofern hat Ihre WAK den Vorstellungen des Bundesrates in diesem Bereich Rechnung getragen. Nicht beseitigt hat auch sie die für mich tatsächlich nicht glückliche Situation, dass mit einer solchen Regelung der Werkplatz gegenüber dem Finanzplatz benachteiligt wird. Sie regeln zwar den direkten Besitz, aber den indirekten Besitz können Sie nicht regeln. Sie haben auch den direkten Besitz nicht ganz uneingeschränkt geregelt; Sie beschränken die Gültigkeit auf Anleihen, welche innerhalb von vier Jahren ausgegeben werden. Das heisst, dass diese Vehikel dann während der ganzen Laufzeit steuerbefreit sind. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Gültigkeit auf Gesetzesstufe zu verlängern. In Ihrem Antrag ist das nicht vorgesehen, aber der Nationalrat sieht eine einmalige Verlängerung vor. Niemand hindert den Gesetzgeber daran, die Regelung zu einem Perpetuum mobile werden zu lassen.
Wenn Sie diese Regelung auf den 1. Januar 2013 einführen und nur eine Gruppe entlasten - man kann allerdings durchaus erklären, warum man das macht: damit man Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht unterstützen kann -, dann ist meine Befürchtung die, dass man mit ebensolchem Tempo darangeht, eine Verrechnungssteuervorlage mit dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip durch das Parlament zu bringen. Dann wird man auch die Gegenmassnahmen prüfen, und zwar im Sinne einer vollumfänglichen Prüfung, wie Herr Ständerat Schmid gesagt hat. Man kann die Frage der Verrechnungssteuer durchaus einmal prüfen; die Verrechnungssteuer hat in den letzten sechzig Jahren auch eine Entwicklung durchgemacht, und so wirksam, wie sie einmal war, ist sie nicht mehr. Aber wenn Sie über eine grundsätzliche Änderung der Verrechnungssteuer diskutieren wollen, müssen Sie auch eine Grundsatzdiskussion über das steuerliche Bankgeheimnis führen, weil es das Pendant zur Verrechnungssteuer ist, und auch so heikle Fragen wie die Kapitalgewinnsteuer für Privatanlagen diskutieren. All das fällt auch darunter. Dann gibt es also eine grössere Diskussion.
Ich möchte damit einfach sagen: Ich schliesse mich dem vorsichtigen Optimismus von Herrn Ständerat Zanetti an. Es dürfte nicht ganz so schnell über die Bühne gehen, wie man es gerne hätte, um wieder Rechtsgleichheit zu schaffen - das müsste man ja dann tun. Im Übrigen teile ich auch die Meinung von Herrn Ständerat Zanetti, was die Altlastenregulierung zulasten des Bundeshaushaltes mit Bezug auf Obligationen im Ausland betrifft. Das sind Probleme, die Sie nicht wegbringen, wenn Sie jetzt einfach hingehen und mit einer Hauruckmethode die Verrechnungssteuer bei Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht wegnehmen und sich sagen, das andere komme dann irgendwann. Ich weiss nicht, ob das eine gute Lösung ist. Ich würde Sie bitten, das nicht zu tun - mit Rücksicht auf die öffentliche Hand und vor allem auch mit Rücksicht auf den Werkplatz Schweiz.

AB 2012 S 489 / BO 2012 E 489

1. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
1. Loi fédérale sur l'impôt anticipé

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Wir entscheiden zunächst über die beiden Konzepte. Die Mehrheit möchte im Grundsatz dem Beschluss des Nationalrates zustimmen, die Minderheit dem Entwurf des Bundesrates. Wenn ich das noch etwas ausdeutsche, so will die Mehrheit den Entwurf des Bundesrates zu den Artikeln 4, 9 bis 13, 16 und 70c streichen und in eine Vorlage 2 integrieren, die dann an den Bundesrat zurückgewiesen werden soll. Die Minderheit will den Entwurf des Bundesrates zu den Artikeln 4, 5, 9 bis 13, 16, 70c und 70d aufrechterhalten und beantragt dementsprechend, auf die Vorlage 2 nicht einzutreten; diese gibt es dann gar nicht.

Abstimmung - Vote
Für das Konzept der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für das Konzept der Minderheit ... 11 Stimmen

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Damit sind alle Minderheitsanträge sowie der Nichteintretensantrag zur Vorlage 2 hinfällig.

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 4 Abs. 1 Bst. a, abis, Abs. 1bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 4 al. 1 let. a, abis, al. 1bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 5
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
g. ... vom 8. November 1934, sofern die Anrechnung der den Zinsen zugrunde liegenden Pflichtwandelanleihe oder Anleihe mit Forderungsverzicht auf die erforderlichen Eigenmittel von der Finma gestützt auf Artikel 11 Absatz 4 des Bankengesetzes vom 8. November 1934 genehmigt worden ist.
Abs. 3
Streichen

Antrag der Minderheit
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Abs. 1 Bst. g
Streichen

Art. 5
Proposition de la majorité
Al. 1
...
g. ... sur les banques, pour autant que la FINMA ait approuvé, en se fondant sur l'article 11 alinéa 4 de la loi sur les banques, que les emprunts à conversion obligatoire et les emprunts assortis d'un abandon de créances ayant produit les intérêts soient pris en compte comme fonds propres.
Al. 3
Biffer

Proposition de la minorité
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Al. 1 let. g
Biffer

Graber Konrad (CE, LU), für die Kommission: Zu Absatz 1 Buchstabe g: Es geht um das Thema Verkaufsrestriktionen, das ich beim Eintreten erwähnt habe und das auch die Bundespräsidentin angesprochen hat. Es geht darum, dass die Rückabwicklung nicht möglich ist. Die Kommission begeht einen anderen Weg und konzentriert sich vor allem auf Cocos, die nur der Stärkung des Eigenkapitals dienen. Damit wird verhindert, dass Cocos nur zur Vermeidung der Verrechnungssteuer ausgegeben werden. Diese Lösung war am Schluss in der Kommission unbestritten - 11 zu 0 Stimmen - und wurde auch von der Bundespräsidentin mitgetragen.
Zu Absatz 3: Das ist eigentlich die Konsequenz von Absatz 1 Buchstabe g. Sie sehen, dass wir dort die Verkaufsrestriktion gestrichen haben. Das Wort taucht ja dann in Absatz 3 wieder auf, das gehört eigentlich zusammen.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 9 Abs. 1bis; 10 Abs. 1; 11 Abs. 2; 12 Abs. 1quater; 13 Abs. 1 Bst. abis; 16 Abs. 1 Bst. b; 70c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 9 al. 1bis; 10 al. 1; 11 al. 2; 12 al. 1quater; 13 al. 1 let. abis; 16 al. 1 let. b; 70c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 70d
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Streichen

Antrag der Minderheit
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 70d
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national

AB 2012 S 490 / BO 2012 E 490

Al. 2
Biffer

Proposition de la minorité
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Graber Konrad (CE, LU), für die Kommission: Es wurde beim Eintreten bereits angesprochen - auch die Bundespräsidentin hat sich dazu geäussert -: Es besteht auch die Idee, dass diese Cocos nur während der nächsten vier Jahre ausgegeben werden, dass sie dann aber, wie auch gesagt wurde, natürlich während der ganzen Laufzeit verrechnungssteuerfrei sind. Bei Absatz 2, den wir zu streichen beantragen, hat der Nationalrat beschlossen, dass diese Geltungsdauer von vier Jahren verlängert werden kann. Wir sind eigentlich der Auffassung, dass das nicht notwendig ist. Wenn man das später allenfalls will, kann das der Gesetzgeber vornehmen. Man muss die Absätze 1 und 2 von Artikel 70d zusammen betrachten.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté


Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 19 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(1 Enthaltung)


2. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
2. Loi fédérale sur l'impôt anticipé

Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Eintreten und Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat)

Antrag der Minderheit
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral)

Proposition de la minorité
(Stöckli, Cramer, Fetz, Zanetti)
Ne pas entrer en matière

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

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