Leuthard Doris, Bundesrätin:
Ich glaube, alle meinen es gut und richtig, sehen das Potenzial der Wasserkraft und möchten sie unterstützend ausbauen. Die Crux würde dann in den Fragen liegen, wie Sie das wirklich umsetzen, was ins Gesetz kommt, ob es sinnvoll ist, Ziele im Gesetz festzuhalten, und weshalb nur für die Wasserkraft und nicht auch für die
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AB 2012 S 511 / BO 2012 E 511
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Fotovoltaik und für die Biomasse? All diese Fragen werden Sie zu beantworten haben, und sie sind nicht ganz leicht. Es ist richtig, wie Herr Stadler gesagt hat: Heute haben wir als einzige Energiequelle die Wasserkraft, zu der im Gesetz ein Ziel verankert wurde. Bei den anderen hat man bislang davon abgesehen, und die Frage wird sich deshalb stellen: Passen wir es an, belassen wir es bei der Wasserkraft, oder gibt es generell Richtwerte oder anzustrebende Planungsziele für die erneuerbaren Energien?
Seit der Einreichung der Motion ist natürlich einiges gegangen, und deshalb waren die Arbeiten in diesem Bereich auch viel weiter fortgeschritten, als der Bundesrat die Motion behandelte. Wir machten schon im letzten Herbst Umfragen bei den kantonalen Energiefachstellen und baten sie, uns zu sagen, wie sie diese Wasserkraftpotenziale beurteilen, was für Projekte sie kennen? Das wurde von allen Kantonen auch so eingegeben, und man hat das im November an einem Workshop mit den Kantonen besprochen. Es hat dann eine zweite Runde gegeben, denn die Potenziale sind das eine, und das, was realisiert werden kann, ist das andere. Wir haben die Kantone nochmals gebeten: "Schaut diese Listen an, was haltet ihr für realisierbar in Berücksichtigung der Fischer, der Bauern, der Umwelt- und Landschaftsverbände? Bei welchen Projekten sagt ihr schlussendlich, okay, das ist wahrscheinlich wirklich realisierungswürdig ist?"
Deshalb kamen wir auf diese 3,2 Terawattstunden. Das ist tatsächlich das, was mit der heutigen Gesetzgebung zugebaut werden könnte. Wir korrigierten entsprechend von 4 auf 3,2 Terawattstunden. Das ist im Moment das, was der Bundesrat als Ausbauziel, gestützt auf diese Berichte und diese Arbeiten mit den Kantonen, anvisiert, und diese Zahl werden wir, wenn sich nichts mehr daran verändert, dann auch so in die Vernehmlassungsvorlage geben. Insofern haben wir eigentlich den einen Teil der Motion bereits umgesetzt. Es ist also nicht eine Liste des Bundes, sondern das, was publiziert wurde, ist tatsächlich das, was die Kantone in ihrer Hoheit, aber gestützt auf ihre Erfahrungen und die ihnen bekannten Projekte, wo Wasser einer Nutzung sinnvollerweise zugeführt werden könnte, gemeldet haben.
Wir haben dann den zweiten Teil der Motion, der die Verfahren betrifft, und hier ist die Umsetzung der Motion wirklich schwierig, weil wir heute in Bundeskompetenz nur gemäss Artikel 60 des Wasserrechtsgesetzes handeln können, der dem Bund zuschreibt, dass er die Konzessionsgesuche veröffentlichen muss und die Veröffentlichung gewissen Vorgaben entsprechen muss. Sonst ist alles Sache der Kantone. Wenn Sie also die Motion in diesem Punkt annähmen, dann müssten wir natürlich an dieser heutigen Kompetenzordnung tatsächlich etwas ändern, und da ist uns noch nicht klar, was das sein könnte. Wir können selbstverständlich versuchen, die Kantone zu ermuntern, z. B. bei der Erteilung von Konzessionen das Guichet-unique-Prinzip einzuführen. Aber das könnte nur empfehlend sein, weil in diesem ganzen Bewilligungsverfahren von A bis Z die Kantone zuständig sind.
Insofern verstehe ich die vorsorglichen Ängste von Herrn Engler bezüglich des Föderalismus. Wenn ich jeweils bei der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren bin und sage: "Ja, wir können euch helfen", und das aufzeige, dann tönt es natürlich genau umgekehrt, dann wird mir gesagt: "Hände weg, das ist unsere Kompetenz!" Aber ich nehme an, sie meinen es auch gut. Wir können das machen, indem wir die Energiedirektoren auf ihrem Weg einfach unterstützen, gestützt auf ihre kantonalen Hoheiten diese Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, auch in Koordination mit den jeweils involvierten Ämtern.
Aus heutiger Beurteilung hätte ich keine Mühe mit dem Teil der Motion, der eben die Erarbeitung von Ausbauzielen verlangt; das ist bereits erledigt. Das andere ist für mich - wie bei der Motion Luginbühl 11.3926 - auch eine Frage, wie ernst wir den Föderalismus nehmen. Der Bundesrat stellt sich hier natürlich immer auf die Seite der Kantone.