Leuthard Doris, Bundesrätin:
Ich danke für die Diskussion, vor allem in der Kommission. An die Herren Ständeräte Stadler und Rechsteiner: Es ist halt ein Bericht, es sind halt nackte Zahlen, nüchterne Zahlen. Ich frisiere diese Zahlen nicht, ich interpretiere sie nicht. Aber sie sind da. Anhand der Zahlen macht der Bundesrat drei Feststellungen. Das hat weder mit mangelndem Mut noch mit mangelndem Willen zu tun. Es geht um faktenbasierte Zahlen.
Erste Feststellung: Das Zwischenziel von einer Million alpenquerenden Fahrten, das vom Parlament im
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AB 2012 S 585 / BO 2012 E 585
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Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgelegt wurde und das 2011 hätte erreicht werden sollen, erreichen wir nicht. Punkt. Ich interpretiere das nicht. Es sind nur die Zahlen und das Ziel im Gesetz - und es ist halt so.
Zweite Feststellung: Es hat niemand von Ihnen bestritten, dass wir mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen auch nach der Eröffnung des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels die Zahl von 650 000 alpenquerenden Fahrten bis 2018 nicht erreichen werden. Deshalb braucht es zusätzliche Massnahmen, aber auch dann werden Sie dieses Problem noch haben. Auch das hat weder mit fehlendem Mut noch mit fehlendem politischem Willen zu tun, sondern es ist einfach die nüchterne Feststellung, dass es nicht aufgehen wird.
Dritte Feststellung - die wird immer wesentlicher, und da unterläuft wahrscheinlich vielen immer noch ein Denkfehler -: Ein europäisches Umfeld, wo der Verlagerungsprozess in der politischen Diskussion keine so grosse Bedeutung hat, wenn er überhaupt eine hat, unterstützt den Verlagerungsprozess nicht. Gerade den Verfassungsauftrag können Sie nur erfüllen, wenn auch das europäische Umfeld diesen Verlagerungsprozess unterstützt, wenn es nicht wesentlich mehr in die Strasse investiert, wenn es den LKW nicht viel weniger belastet als die Schweiz.
Ein Faktum ist nur schon der Modal Split: Mit 64 Prozent erreicht die Schweiz eine Rekordhöhe; bei all unseren Nachbarn sind es 10 bis 14 Prozent. Herr Ständerat Rechsteiner, ich bin froh, wenn Sie sich bei Ihren SP-Kollegen in Deutschland, Frankreich und Italien dafür einsetzen, dass dort die Verlagerung des Güterverkehrs ein Thema ist. Das erwarte ich eigentlich von Ihnen, das wäre ein ganz wertvoller Beitrag. Denn dort investiert man - auch unterstützt von diesen Kreisen - nicht in die Schiene; die Güterverkehrsverlagerung ist dort kein Thema. Das macht wirklich etwas aus.
Für mich sind zwei Dinge wesentlich: Der Bundesrat verabschiedet sich nicht von der Verlagerungspolitik; im Bericht sagen wir ja gerade, dass wir die Verlagerungspolitik als ein Erfolgsmodell betrachten. Dank der Verlagerungspolitik und dank der drei Instrumente Neat, LSVA und Bahnreform ist es, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, gelungen, 600 000 LKW von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Es ist also ein Erfolgsmodell.
In der Geschichte der Schweiz sind noch nie so viele Tonnagen auf der Schiene befördert worden wie im Berichtsjahr. Der Marktanteil des unbegleiteten kombinierten Verkehrs hat den Rekordwert von 43 Prozent erreicht; einen solchen Wert finden Sie sonst weltweit nirgends. Auch das bestätigt, dass die Verlagerungspolitik ein Erfolgsmodell ist. Wir wollen sie weiterführen! Auch ich bin zutiefst davon überzeugt, dass unsere Bevölkerung die grösstmögliche Zahl schwerer Lastwagen auf der Schiene haben und die Strasse für anderes freihaben möchte. Das unterstützen wir.
Das Problem ist die im Gesetz vorgenommene Quantifizierung des Verlagerungsziels. Die Zahl von 650 000 LKW wurde seinerzeit mit wissenschaftlichen Studien erarbeitet. Diese Studien haben drei Faktoren unterschätzt: erstens die Bevölkerungsentwicklung, zweitens die Entwicklung der Mobilität, drittens die Tatsache, dass die Nachbarstaaten die Verlagerungspolitik nicht gleichermassen verinnerlicht haben wie die Schweiz. Die ersten zwei Faktoren wurden in vielen Bereichen unterschätzt; Sie haben damit zum Teil in der Sozialversicherungspolitik, in der Gesundheitspolitik und auch in der übrigen Infrastrukturpolitik zu kämpfen. Unterschätzt wurde gerade auch die Zunahme der Mobilität von Personen und Gütern.
Wir sind heute sehr stolz darauf, dass es uns gelingt, die massive Zunahme der Mobilität von Personen und Gütern nicht auf der Strasse, sondern dank der Verlagerung auf der Schiene zu haben. Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels und das Angebot von mehr Kapazitäten auf dieser Linie wird da natürlich eine ganz wesentliche Rolle spielen. Das ist zentral.
Die Verlagerungspolitik werden wir weiterführen, aber über die Zahl müssen wir uns Gedanken machen. Sie spielt mit den heutigen Gegebenheiten betreffend die Bevölkerung und den Güterverkehr und eben auch betreffend das globalisierte Verhalten, das hat Herr Graber gesagt, eine Rolle, die so nicht mehr abgebildet ist. Sie alle bestellen auch per Internet Ware, und die kommt in der Regel dann in die Schweiz, und zwar zusätzlich. Man kauft international ein und transportiert international. Man kann das gut oder schlecht finden, aber es sind Tonnagen, die auf unseren Strassen und auf der Schiene anfallen und mit denen wir konfrontiert sind.
Wir haben zwei Grenzen, an die der Bundesrat - auch bei allem Mut, Herr Stadler - eben gehalten ist. Die eine Grenze ist die Verfassung. Die Verfassung besagt eben auch, in Artikel 85, dass die LSVA bzw. alle Abgaben für den Strassengüterverkehr dem Kostendeckungsprinzip unterliegen. Wir können hier nicht künstlich, auch wenn man das noch wollte, die Strasse auf einem Gebührenniveau belasten, das dem Kostendeckungsprinzip der Verfassung widerspricht. Das ist eine klare verfassungsmässige Grenze, die hier der Belastung im Strassengüterverkehr Grenzen setzt und somit eben auch den Möglichkeiten der Politik, hier zusätzliche Verlagerungsmassnahmen durch eine Erhöhung der Abgaben vorzuschlagen.
Die zweite Grenze ist das Landverkehrsabkommen mit der EU, das eben auch die internationalen Handlungsspielräume eingrenzt. Hier haben wir in Artikel 40 eine detaillierte Gebührenregelung, die auch das Schwerverkehrsmanagement und dessen Instrumente limitiert und auch die Möglichkeiten zusätzlicher Massnahmen mit Verlagerungswirkung: Das beinhaltet insbesondere eine Erhöhung der LSVA, die Einführung einer zusätzlichen Abgabe für die Alpenquerung oder eben auch die Alpentransitbörse. Dieses EU-Abkommen gilt. Der Bundesrat kann dieses internationale Abkommen selbstverständlich nicht einfach aushebeln. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den wir zu respektieren haben.
Mit diesen Limiten müssen wir zusätzliche Massnahmen konzipieren. Der Bundesrat schlägt Ihnen diese ja vor. Auch hier, Herr Rechsteiner, weiss ich nicht, worauf Sie die Behauptung gründen, wir würden nichts vorschlagen. Der Bericht, das kann man nachlesen, beinhaltet zusätzliche Massnahmen. Es sind dies Massnahmen, die Ihre Kommission im Wesentlichen auch in der Motion - in den Ziffern 1 bis 6 - übernommen hat; damit haben wir kein Problem.
Es handelt sich dabei unter anderem um den 4-Meter-Korridor nur auf der Gotthardlinie. Hier werden wir Ihnen die Vorlage wohl noch in diesem Herbst zur Vernehmlassung unterbreiten. Aber auch dieser 4-Meter-Korridor wird nur realisiert werden können, wenn zusätzliche Mittel vorhanden sind. Dieser Korridor macht Sinn, er bringt zusätzliche Kapazitäten, und er wird uns bei der Verlagerungspolitik helfen. Aber auch hier wiederum die Einschränkung: Das wird vor 2020 kaum realisiert sein, wir können also in der nächsten Berichtsperiode bestenfalls darüber berichten, dass das Parlament die Botschaft abgesegnet hat. Der Realisierungshorizont wird sich eben auch auf die Zeit nach den festgelegten Verlagerungszielen erstrecken.
Wir haben bei der LSVA noch einen Spielraum hinsichtlich der Nutzung des Beitrags. Das Abkommen sieht ja einen Wert von 320 Franken vor, während wir gegenwärtig bei rund 294 Franken sind, die jetzt tatsächlich erhoben werden. Diesen Spielraum werden wir ausschöpfen, damit wir hier zusätzliche Belastungen erreichen.
Hier noch etwas für diejenigen, für die auch Klimapolitik wichtig ist: Wir haben bisher bei der LSVA-Erhöhung natürlich auch Rabatte gegeben, damit die "Transpörtler" auf Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 und Euro 6 umstellen. Diese Reduktionen waren eben immer Bestandteil der LSVA-Politik, auch Anreize klimapolitischer Natur zu setzen. Wir werden aber auch hier einen anderen Meccano finden müssen, wonach die Abgabehöhe ausgeschöpft wird; hierzu ist der Bundesrat bereit.
Die weiteren Elemente sind dann tatsächlich internationaler Natur. Die Zufahrtsstrecken für die Neat sind sehr, sehr wichtig. Sie wissen, dass in Deutschland dann immer noch dieses Stück Rheintalbahn fehlt. Das ist wichtig, auch für die Kapazitäten nach 2020. Deutschland wird hier im Verzug
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AB 2012 S 586 / BO 2012 E 586
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sein, weil Bürgerbeschwerden dieses Projekt und diesen Korridor beeinträchtigen. Aber es wird kommen, wenn auch ausserhalb der vertraglich vereinbarten Zeit. Auch die Situation in Italien kennen Sie bestens: Hier hat die Schweiz schon einen Verladeterminal mitfinanziert, wir sind in Gesprächen mit der neuen Regierung, damit es eine weitere Mitfinanzierung eines Terminals in Norditalien gibt, damit auch hier die italienischen "camionisti" bewegt werden können zu verlagern.
Aber auch das hängt schliesslich vom Willen der politischen Instanzen in Italien und schlussendlich von Trenitalia ab; es hängt davon ab, ob sie mitmachen, mittun bei diesem Terminal, der einen positiven Effekt hätte. Da sind wir dran, aber auch hier immer mit dem Verweis, dass die Beträge eben nicht abgesichert und auch die finanziellen Mittel in Italien nicht eingestellt sind - und aufgrund der bestehenden Situation im Euro-Raum wohl auch in den kommenden Jahren nicht so leicht einzustellen sind.
Es bleiben die Ziffern 6 bis 9 der Motion. Der Bundesrat lehnt diese Massnahmen ab. Auch hier, nochmals: Die Motion verlangt, dass wir diese Massnahmen in der kommenden Berichtsperiode konkretisieren, das heisst bis 2013 - wenn Sie sagen irgendwann mal, dann kann man das tun, aber bis zur kommenden Berichtsperiode werden wir weder ein Mandat mit der EU haben, noch wird dies Gegenstand von konkretisierten Schritten sein.
Ich habe es schon in der Kommission gesagt: Wir haben letztes Jahr in unseren Verhandlungen mit den sieben Alpenländern im Rahmen des Follow-up-Prozesses von Zürich - unter Schweizer Präsidentschaft - die diversen Belastungssysteme des Strassengüterverkehrs analysiert. Es gibt Studien dazu, welche die Kompatibilität verschiedener Abgabesysteme mit dem EU-Recht und ihre Wirksamkeit prüfen. Wir konnten erreichen, dass die Alpentransitbörse nicht herausgeflogen ist, obwohl sie mit dem EU-Prinzip des freien Warenverkehrs nicht vereinbar ist, da sie am Anfang eine Kontingentierung vorsieht. Was sich für uns aber sehr gut anlässt - und ich denke, das ist das, was wir erwarten können -, ist das System "Toll plus"; es wurde, glaube ich, von den Ständeräten Graber und Bieri genannt. Dieses System würde auch zu einer Verteuerung des Strassenlastwagenverkehrs führen und würde vor allem auch eine Lärmkomponente und eine Abgabekomponente für die klimatischen Emissionen beinhalten.
Hier haben sich die Alpenländer verpflichtet, das weiter zu prüfen. Die EU ist als Gast an diesen Gesprächen dabei und unterstützt uns. Wir sind weiter daran, so etwas zu entwickeln. Das wird nicht in der nächsten Berichtsperiode beschlussfähig sein, aber immerhin haben sich die Alpenländer hierüber verständigt.
Wenn Sie darauf hinweisen, und das ist richtig gesagt worden, dass die Alpenregionen eine andere Empfindlichkeit haben als deren Staaten, sind wir dankbar. Nur ist es leider so, dass weder der Vorarlberg noch das Tirol sich bei den Landesregierungen durchsetzen oder artikulieren können. Dort sind solche Belastungen offiziell nicht vorgesehen, sie werden politisch nicht mitgetragen. Der Prozess mit den Alpenländern ist für uns ein guter. Er kann zu einem Resultat führen, weil auch innerhalb der EU aufgrund der massiv steigenden Kapazitäten und der Investitionen, etwa im Hafen Rotterdam, die Schiene an Bedeutung gewinnt und es deshalb nicht auszuschliessen ist, dass der Strassengüterverkehr in den nächsten zehn Jahren belastet wird; das würde uns helfen. Das ist im Umfeld der wesentlichste Treiber, den ich für die kommenden Jahre sehe und den wir umsetzen können. Deshalb bin ich dankbar, dass die Kommission nicht nur die Alpentransitbörse aufgeführt hat, sondern eben auch andere mögliche Massnahmen; dies ginge in die Richtung von "Toll plus". Hier sehe ich auch eine Entwicklung. Wir halten das in der Diskussion und vertiefen es. Damit hätten wir je nach Entwicklung des Güterverkehrs auch im europäischen Umfeld dann mindestens die Alpenländer auf unserer Seite. Ich sehe, dass man mit diesem Konzept bei der EU vorstellig werden kann. Das ist sehr wichtig. Es braucht deshalb nicht nur Wunschdenken, sondern auch Realismus. Der Bundesrat hat einen realistischen Bericht vorgelegt über die Zahlen, wie sie heute sind und wie man sie berechnen kann. Er geht von einer Zunahme des Güterverkehrs in den nächsten acht Jahren aus. Und es ist halt leider so, dass die vorgesehene Zahl auch mit diesen Massnahmen wohl nicht erreicht werden kann.
Das ändert nichts daran - das möchte ich zum Schluss noch einmal betonen -, dass wir die Verlagerungspolitik weiterführen wollen. Wir setzen die zusätzlichen Massnahmen um, die Sie im Bericht finden und die mit den Ziffern 1 bis 6 der Motion identisch sind. Alles, was darüber hinausgeht, wird massgeblich von unseren Nachbarn abhängen sowie von der Zunahme des Güterverkehrs, die auch von unserem eigenen Verhalten beeinflusst wird.