Schweiger Rolf (RL, ZG), für die Kommission:
Liebe zukünftige Bundesverwaltungsrichterinnen und Bundesverwaltungsrichter!
Einige von Ihnen erinnern sich noch: Der Bundesrat hat bei der Totalrevision der Bundesrechtspflege vorgeschlagen, er, der Bundesrat, wolle die Wahl der Mitglieder des Bundesstrafgerichtes und des neuen Bundesverwaltungsgerichtes vornehmen.
Am 16. November 2001 befand die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates völlig anders. Das Parlament, und nur das Parlament, sei das Gremium, welches unter dem Aspekt der Gewaltentrennung und der richterlichen |
AB 2005 N 1542 / BO 2005 N 1542
|
Unabhängigkeit legitimiert sei, Richterinnen und Richter des Bundes zu wählen. National- und Ständerat sind dieser Beurteilung einhellig, wenn nicht sogar einstimmig gefolgt.
Ich war beim Beschluss der Kommission für Rechtsfragen dabei. Wenn ich alles, was ich später als Präsident der Gerichtskommission erfahren sollte, schon damals gewusst hätte, so wäre meine damalige Entscheidung weniger enthusiastisch ausgefallen. Die Bestellung des über siebzigköpfigen Bundesverwaltungsgerichtes war schwierig, aufwendig, komplex, war an der Grenze dessen, was ein Parlament bewältigen kann.
Die Gerichtskommission hatte und hat verschiedene Aufgaben: die Ausarbeitung derjenigen Wahlvorschläge, welche Ihnen heute für das Gesamtgericht vorliegen, die Ausarbeitung eines Wahlvorschlages für die provisorische Gerichtsleitung inklusive Präsident und Vizepräsident, die Bestimmung und Zusammenstellung der einzelnen Abteilungen des neuen Bundesverwaltungsgerichtes, die Festlegung der Anfangsbesoldungen und der Pensen der Richterinnen und Richter.
Wenn man dies so hört, tönt dies alles noch nicht allzu schwierig. Die Komplexität aber lag darin, dass alle unsere Aufgaben miteinander verknüpft waren und verknüpft werden mussten. Wir hatten sowohl für das Gesamtgericht als auch für die einzelnen Abteilungen je unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen. Ich erwähne folgende: die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Richtertätigkeit als solche und für die Mitarbeit in einem Kollegium; die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf spezifische Erfordernisse einzelner Abteilungen; eine angemessene Vertretung der Geschlechter; eine angemessene Vertretung der Sprachen auch in den Abteilungen; eine angemessene Vertretung der Parteien, insbesondere ebenfalls für die einzelnen Abteilungen; die Gewährleistung von Wahlmöglichkeiten auch für parteilich nicht gebundene Personen; die Gewährleistung einer gewissen Kontinuität der Rechtsprechung als Folge des Übergangs der laufenden Geschäfte von den Rekurskommissionen und Beschwerdediensten an das neue Bundesverwaltungsgericht.
Die Zusammensetzung dieses Puzzles aber war nur die eine Seite. Fast noch mehr Energie und fast noch mehr Aufwand kostete etwas anderes, nämlich das Wissen, dass letztlich nur eine von allen Fraktionen getragene konsensuale Lösung Chancen haben würde, vor der Bundesversammlung zu bestehen und nicht ein verfahrensmässiges Chaos auszulösen. Heute darf ich mit einem gewissen Stolz, vor allem aber mit Dankbarkeit für alle meine Kolleginnen und Kollegen wie auch für das Sekretariat feststellen, dass wir von der Gerichtskommission unseren Job gut gemacht haben.
Es liegen Wahlvorschläge vor, die von allen Fraktionen mitgetragen werden. Die erste Wahl des Bundesverwaltungsgerichtes kann stattfinden. Sollte diese Wahl erfolgreich durchgehen, so hat das schweizerische Parlament gezeigt, dass es zu Lösungen fähig ist. Unsere Entscheidung, dass wir Parlamentarier die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes wählen wollen, war also doch die richtige, und mit einer gewissen Schadenfreude denke ich an all jene, die uns ein Desaster vorausgesagt haben. Zum erfolgreichen Gelingen des Ganzen fehlt nur noch ein Baustein: Dieser Baustein sind Sie.
Die Arbeit der Gerichtskommission war vom Geist einer konstruktiven Zusammenarbeit geprägt. Partikularinteressen haben wir übergeordneten Interessen untergeordnet. Wir haben uns zusammengerauft, mit dem Resultat, dass schliesslich alle Vorschläge, die wir Ihnen heute unterbreiten, einstimmig verabschiedet werden konnten. Ich hoffe, dass auch die Bundesversammlung vom Geist beseelt sein wird, das Gesamt- und nicht primär das Eigeninteresse zu sehen. Ich weiss sehr wohl, dass wahrscheinlich jeder von uns dann, wenn er oder sie alleine zu bestimmen hätte, das Bundesverwaltungsgericht etwas anders zusammensetzen würde. Die Wahlzettel allein so zu betrachten wäre nicht richtig.
Deshalb bitte ich Sie, auch dann, wenn Sie nicht mit allem einverstanden sind, die Wahlvorschläge der Gerichtskommission zu unterstützen. Tun Sie dies, ermöglichen Sie eine Lösung, die mit allen Fraktionen verhandelt und von allen akzeptiert wurde. Wählen Sie die von der Gerichtskommission vorgeschlagenen 72 Personen, schaffen Sie ein Gericht mit 61,9 Vollzeitstellen, mit 26,4 Prozent Frauen, mit 23,6 Prozent Französisch sprechenden, mit 4,4 Prozent Italienisch sprechenden und mit 72 Prozent Deutsch sprechenden Richterinnen und Richter.
Sie wählen ein Gericht, in welchem die erforderlichen Fachkenntnisse vorhanden sind und mit welchem die Kontinuität der Rechtsprechung der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste gewahrt ist. Vor allem aber erreichen Sie mit Ihrer Unterstützung der Wahlvorschläge der Gerichtskommission ein Ziel, an dem während Jahren gearbeitet worden ist und an dessen Erreichen viele gezweifelt haben. Dieses Ziel ist die erstmalige Schaffung einer unabhängigen gerichtlichen Institution in Verwaltungssachen auf Bundesebene. Sie schaffen das neue Bundesverwaltungsgericht.