Amtliches Bulletin
Nationalrat Ständerat Vereinigte Bundesversammlung
2003
Herbstsession Herbst 2003 NR Herbst 2003 SR Herbst 2003 VB
Sommersession Mai 2003 NR Winter 2002 SR Winter 2002 VB
Maisession Mai 2003 NR    
Frühjahrssession Winter 2002 NR Winter 2002 SR Winter 2002 VB
2002
Wintersession Winter 2002 NR Winter 2002 SR Winter 2002 VB
Herbstsession Herbst 2002 NR Herbst 2002 SR Herbst 2002 VB
Sommersession April 2002 NR April 2002 NR  
Aprilsession April 2002 NR    
Frühjahrssession Frühjahr 2002 NR Frühjahr 2002 SR Frühjahr 2002 VB
2001
Wintersession Winter 2001 NR Winter 2001 SR Winter 2001 VB
Novembersession November 2001 NR November 2001 SR  
Herbstsession Herbst 2001 NR Herbst 2001 SR Herbst 2001 VB
Sommersession Sommer 2001 NR Sommer 2001 SR Sommer 2001 VB
Maisession Mai 2001 NR
Frühjahrssession Frühjahr 2001 NR Frühjahr 2001 SR Frühjahr 2001 VB
2000
Wintersession Winter 2000 NR Winter 2000 SR Winter 2000 VB
Herbstsession Herbst 2000 NR Herbst 2000 SR Herbst 2000 VB
Sommersession Sommer 2000 NR Sommer 2000 SR Sommer 2000 VB
Frühjahrssession Frühjahr 2000 NR Frühjahr 2000 SR Frühjahr 2000 VB
1999
Wintersession Winter 1999 NR Winter 1999 SR Winter 1999 VB
Was ist das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung?

Das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung macht die Debatten von National- und Ständerat - entsprechend dem Auftrag von Artikel 158 der Bundesverfassung - der Öffentlichkeit seit 1891 umfassend zugänglich.
Heute werden sämtliche in National- und Ständerat gehaltenen Voten durch den Dienst für das Amtliche Bulletin in der Originalsprache unmittelbar und fortlaufend protokolliert. Mit Hilfe eigens entwickelter, digitaler Ton- und datenbankgestützter Textverarbeitungsprogramme sorgt ein Team von 20 bis 30 Personen deutscher, französischer und italienischer Muttersprache für die sofortige wörtliche Niederschrift und anschliessende Überprüfung der Texte. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz dürfen die Ratsmitglieder innerhalb einer mehrtägigen Frist noch stilistische, nicht aber inhaltliche Korrekturen vornehmen.
Das Amtliche Bulletin ist Teil der juristischen Materialien im Gesetzgebungsprozess. Parallel zu den Redetexten wird deshalb eine Fülle zusätzlicher Informationen in die einzelnen Ratssitzungen eingefügt, so z. B. Geschäftstitel, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsresultate sowie elektronische Verweise (Links) auf weitere Beratungen zum gleichen Geschäft und auf schriftlich vorliegende Dokumente. Alle vorhandenen Texte werden im Internet umgehend veröffentlicht und laufend aktualisiert. Der Bearbeitungsstand der einzelnen Ratssitzungen ist aus dem Bildschirm-Hintergrundtext bzw. aus der Kopfzeile ausgedruckter Seiten ersichtlich. Die Sitzungen durchlaufen vier Verarbeitungsstufen (siehe Tabelle):

Hintergrundtext/
ausgedruckte Kopfzeile

Redetexte

Anträge, Beschlüsse
und Zusatzinformationen

Laufende Sitzung

unvollständig (erscheinen in der Reihenfolge der Verarbeitung)

unvollständig, nicht überprüft

In Bearbeitung

vollständig

unvollständig, nicht überprüft

Provisorischer Text

vollständig (teilweise noch ohne Korrekturen der Ratsmitglieder)

vollständig, überprüft

(Kein Hintergrundtext)

definitiv

definitiv

   
Legende    
Nachträglich eingefügte schriftliche Texte, z.B. Geschäftstitel, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsresultate
Namentliche Abstimmungen (mit Link auf Abstimmungsprotokoll im PDF-Format).
AB 2001 N 798 / BO 2001 N 798 Nachträglich eingefügte Paginierung der Druckversion (= offizielle Zitierweise): Hier beginnt z.B. die Seite 798 des Amtlichen Bulletins 2001 des Nationalrates

Aufruf der zugehörigen Audio- und Videodateien im Videoformat.
(Setzt die Installation des RealPlayers oder Window Media Players voraus.)
PDF-Version Bulletin