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05.453 nPa. Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz Antrag auf Fristenverlängerung

français

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 26. Juni 2008
Die Initiative fordert, dass die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundarten in der Schweiz verboten und der Bundesrat ermächtigt werden soll, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.

Antrag der Kommission

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beantragt, die Frist für die Ausarbeitung bis September 2009 zu verlängern.





Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Josiane Aubert

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Bisherige Arbeiten
3. Begründung der Verzögerung

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.

1. 2. Begründung

Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.

2. Bisherige Arbeiten

Die nationalrätliche Kommission hat der Initiative am 24. April 2006 Folge gegeben, die ständerätliche am 28. August 2006. In der Folge setzte die WBK-N am 15. September 2006 eine Subkommission ein und beauftragte diese, Grundlagen für eine gesamtschweizerische Regelung im Hinblick auf die Forderungen der Initiative zu erarbeiten. Dieses Mandat beinhaltet namentlich:
  • geltende Gesetzgebung vom Bund überprüfen und abklären, was in diesem Bereich geregelt werden kann
  • Verfassungsmässigkeit weiterer möglicher Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Frage von Hunderassen-Verbote überprüfen und daraus folgend
  • Vorschlag für eine allfällige Änderung der Bundesverfassung erarbeiten und
  • Vorschläge für gesetzliche Regelungen auf Bundesebene erarbeiten und den zuständigen Instanzen unterbreiten.


3. Begründung der Verzögerung

Die Vernehmlassung der erarbeiteten Vorlage eines Verfassungsartikels und des überarbeiteten Tierschutzgesetzes sowie die Evaluation der eingegangenen Stellungnahmen, aber auch die Neubestellung der Subkommission „Gefährliche Hunde" und die Koordinationsarbeiten mit der Vorlage des Bundesrates für den Bereich Haftpflicht für gefährliche Hunde im Obligationenrecht verzögerten die Arbeiten. Aus diesen genannten Gründen ist eine Fristverlängerung erforderlich.


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