Die Kommission hat am 10. November 2009 die obengenannte Motion beraten. Die Motion wurde am 20. März 2009 von Ständerätin Sommaruga eingereicht und am 11. Juni 2009 vom Ständerat angenommen.
Die Motion verlangt vom Bundesrat, einen bis Ende 2012 befristeten Fonds in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken zur Förderung von solarthermischen Anlagen (Sonnenkollektoren) zu errichten.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen und bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.
Berichterstattung: Wasserfallen (d), Parmelin (f)
1.
Text
Der Bundesrat wird beauftragt, als Sofortmassnahme eine Vorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, einen bis Ende 2012 befristeten Fonds in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken zur Förderung von solarthermischen Anlagen (Sonnenkollektoren) zu errichten. Der Fonds soll zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch die Stromwirtschaft gespiesen werden. Hierzu führt der Bundesrat mit der Stromwirtschaft Verhandlungen.
Mit dem Fonds soll an Anlagen ein Investitionsbeitrag von maximal 20 Prozent gesprochen werden. Von der Unterstützung sollen private wie auch öffentliche Investoren profitieren können.
Der weitaus grösste Teil der Mittel soll der direkten Förderung von Investitionen in Solaranlagen dienen. Von der Unterstützung sollen private wie auch öffentliche Investoren profitieren können. Ein kleinerer Anteil soll für die Weiterbildung von Planern, Architekten und Handwerkern, welche mit der Planung und dem Einbau von Sonnenkollektoren beauftragt werden, sowie für Beratungs-, Sensibilisierungs- und Informationsprojekte zur Verfügung gestellt werden.
2.
Stellungnahme des Bundesrats vom 13. Mai 2009
Die Motion fordert die Errichtung eines Fonds in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken. Mit diesem Betrag könnte die Realisierung von 2,5 bis 4,5 Millionen Quadratmetern thermischer Solaranlagen im Zeitraum von 2010 bis 2012 unterstützt werden. Um die zur Verfügung gestellten Gelder auszuschöpfen, müssten demnach pro Jahr zwischen 800 000 und 1 500 000 Quadratmeter Solaranlagen gebaut werden. Selbst der zuständige Fachverband setzt mit Blick auf eine verkraftbare Steigerung das Ziel, im Jahr 2020, also in weit grösserem Zeithorizont, die Fläche der thermischen Solaranlagen auf etwa 7 Millionen Quadratmeter zu steigern. Heute werden jährlich etwa 100 000 Quadratmeter gebaut. Die Steigerungsrate im letzten Jahr betrug rund 25 Prozent. Diese Zunahme ist für das Gewerbe noch verkraftbar. Der Bundesrat geht jedoch nicht davon aus, dass die Installation von 0,8 bis 1,5 Millionen Quadratmetern bis 2012 von der Branche realisiert werden könnte. Es wäre zudem kaum möglich, in der kurzen Zeitspanne genügend Fachleute auszubilden, die Qualität der Produkte hoch zu halten sowie übermässige Preisanstiege zu vermeiden.
Erfahrungen mit früheren Förderprogrammen lassen im Übrigen daran zweifeln, ob in der gegenwärtigen Situation ein Investitionsbeitrag von maximal 20 Prozent genügen würde, um einen erfolgreichen Anreiz zur Realisierung von Solaranlagen zu geben.
Eine entsprechende Förderung müsste deshalb auf das Jahr 2020 ausgedehnt werden; dies würde auch eine kontinuierliche Entwicklung der Branche ermöglichen. Im Lichte der wegen beschlossener Steuerentlastungen erwarteten Mindereinnahmen und ausgabenseitigen Mehrbelastungen lassen die Haushaltsperspektiven für die kommenden Jahre einen Mittelaufbau in der geforderten Höhe nur schwerlich zu. Ausserdem widersprechen Fondslösungen tendenziell der Steuerbarkeit und Transparenz des Haushalts.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
3.
Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
Der Ständerat hat die Motion am 11. Juni 2009 mit 20 zu 13 Stimmen angenommen. Der Rat anerkennt, dass, obwohl die Nutzung der Sonnenenergie zur Aufbereitung von Warmwasser eine ausgereifte Technologie ist, die Schweiz in diesem Bereich einen Nachholbedarf hat. Neben dem hohen Wirkungsgrad der Solarthermie und in der Folge der Einsparung an Öl oder Gas der konventionellen Heizung begründet der Rat die Annahme dieser Förderung angesichts der nach wie vor angespannten konjunkturellen Lage auch mit der weitestgehend im Inland generierten Wertschöpfung.
4.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass eine Fördermassnahme in dieser Grössenordnung angesichts der zu erwartenden Defizite im Bundeshaushalt zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten wäre. Dies insbesondere auch in der Form eines Fonds, den die Kommission grundsätzlich als finanz- und ordnungspolitisch problematisches Instrument erachtet. Denn dieser bedeutet aufgabengebundene und ausserhalb des Bundesbudgets geplante Mittel, die der parlamentarischen Kontrolle entzogen sind. Des Weiteren teilt die Kommission die Zweifel, dass für die Ausführung der Menge an Solaranlagen, die durch den Betrag von einer Milliarde Franken bis 2012 möglich wären, der Branche die Kapazitäten fehlen. Zudem hat der Nationalrat am 12. Juni 2009 bereits einmal eine gleich lautende Motion (09.3303 n Mo. Ineichen. Solarfonds für eine nachhaltige Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitik) abgelehnt.
Auch weist die Kommission darauf hin, dass bereits verschiedene Fördermassnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien bestehen.
Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.
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